V/0168/2011
Neuregelung der Trägervertretung in städt. Kindertageseinrichtungen
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Beschlussvorlage
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V/0168/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Neuregelung der Trägervertretung in städt. Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster wird geändert. Ab 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien – nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen. Bei Bedarf erfolgt eine themenbezogene Unterstützung durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Rechtliche Grundlagen: Die bisherige Form der Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtungen beruht auf einem Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 10.03.1976 (Vorlage Nr. 510/75). Damals wurde fest- gelegt, dass dem „Kindergartenrat“ (heute: Rat der Kindertageseinrichtung) neben den Elternver- tretern, der KiTa-Leitung und den Gruppenleitungen auch vom Träger bestellte Vertreter angehö- Vorlagen-Nr.: V/0168/2011 Auskunft erteilt: Herr Lammers Ruf: 492 58 85 E-Mail: LammersH@stadt-muenster.de Datum: 10.03.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0168/2011 ren. Demnach soll ein Vertreter aus der Verwaltung benannt werden, während die jeweils zustän- dige Bezirksvertretung die übrigen Trägervertreter benennt (Beispiel Vier-Gruppen-KiTa: 1 Vertre- ter der Verwaltung, 3 politische Trägervertreter). Diese Regelung wurde unter § 21 Abs. 1 Ziff. 12 (Aufgaben und Zuständigkeiten der Bezirksvertret ungen) in die Hauptsatzung der Stadt Münster aufgenommen. Der entsprechende Passus ist bei einer Entscheidung gemäß Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern. Der Beschluss des Rates wurde auf der Grundlage des damals geltenden Kindergartengesetzes NW getroffen. Dieses wurde vom Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder abgelöst. Am 01.08.2008 ist das heute geltende Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Dort heißt es in § 9 Abs. 5: „Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trä- gers, des Personals und des Elternbeirates …“ Konkrete gesetzliche Regelungen – etwa zur An- zahl der verschiedenen Vertreter/innen – gibt es im KiBiz nicht. Allerdings bestimmt § 9 Abs. 2 Satz 2, dass das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien und die Geschäftsordnung vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt wird. Ältere, bestehende Geschäftsordnun- gen für den Rat der Kindertageseinrichtung können nach dem Beschluss über diese Vorlage ent- sprechend angepasst werden. 2. Aktuelle Situation: Anlass, eine Neuregelung der Trägervertretung für die städt. KiTas vorzuschlagen, ist die Erfah- rung, dass der enorme personelle Aufwand, der mit der Trägervertretung in der aktuellen Form verbunden ist, nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zu dem daraus erzielten Nutzen steht. Der personelle Aufwand wird an folgenden Zahlen deutlich: 66 politische Trägervertre- ter/innen und 18 Verwaltungsmitarbeiter/innen nehmen aktuell die Trägervertretungsaufgaben in den 28 städt. KiTas wahr. Es ist jedoch fraglich, ob eine derartige personelle Präsenz z. B. bei al- len Elternversammlungen und Sitzungen des Rates der Kindertageseinrichtung erforderlich ist. Wenn im konkreten Einzelfall ein für die KiTas besonders wichtiges Thema diskutiert wird, kann die Einbeziehung von Politik und Verwaltung durchaus sinnvoll oder notwendig sein. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass etwa in der Elternversammlung, die üblicherweise zu Beginn des Kindergartenjahres stattfindet, vor allem die neuen Eltern wissenswerte Informationen zum Kindergartenalltag erhalten und ferner die Elternvertreter gewählt werden. Auch in den KiTa- Rats-Sitzungen geht es nicht immer um entscheidende Weichenstellungen für die weitere Entwick- lung der KiTa, sondern häufig um so konkrete Themen wie z. B. das Sommerfest oder den nächs- ten Kindergartenflohmarkt. Es handelt sich dabei um Themen, die ihren wichtigen Platz im Laufe eines Kindergartenjahres und eine große Bedeutung für die Eltern und insbesondere für die Kinder haben, für die aber die beschriebene, personal- und zeitintensive Anbindung von Politik und Ver- waltung nicht erforderlich ist. Vermutlich ist diese Situation auch der Grund dafür, dass die 66 politischen Trägervertreter/innen ihr Ehrenamt zum Teil sehr unterschiedlich ausfüllen: Manche Trägervertreter/innen sind sehr inte- ressiert an den Themen der KiTas und regelmäßig in den Einrichtungen präsent. Ihr Engagement verdient entsprechende Anerkennung! Es ist aber auch festzustellen, dass andere Trägervertre- ter/innen nur sehr unregelmäßig, zum Teil über Jahre nicht an den Sitzungen teilnehmen. Auch gibt es Unterschiede zwischen den Stadtteilen: Einige Bezirksvertretungen haben durchaus Schwierigkeiten, Nachfolger für ausscheidende Trägervertreter/innen zu finden. Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Abteilung Kindertagesbetreuung) ist die Funktion des Trägervertreters für die 28 städt. KiTas zurzeit auf 18 Mitarbeiter/innen verteilt. Dabei hängt die individuelle Aufgabenwahrnehmung auch davon ab, welche Funktion die jeweiligen Mitarbei- ter/innen in der Abteilung 51 1 („Tagesbetreuung für Kinder“) einnehmen. Naturgemäß haben nicht alle Kollegen/innen dieselbe inhaltliche/fachliche Nähe zu den wesentlichen, den KiTa-Alltag prä- genden Themen wie die Kollegen/innen der Fachstelle 51 11 („Städtische Tageseinrichtungen für Kinder“). Der Sinn der Trägervertretung, nämlich den Einrichtungsträger vor Ort zu repräsentieren - 3 - V/0168/2011 und den Eltern auch Trägerstandpunkte zu erläutern, ist daher nur eingeschränkt erfüllt. Es könnte eine Möglichkeit sein, die Trägervertretungsaufgaben auf deutlich weniger Mitarbeiter/innen zu konzentrieren. Aber gleichzeitig hat Verwaltung heute immer auch den Auftrag, einen ökonomi- schen und verantwortungsbewussten (Personal-)Ressourceneinsatz im Blick zu behalten. Die Ent- scheidung, ob die Anwesenheit eines Vertreters der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien bei Elternversammlungen und KiTa-Rats-Sitzungen wirklich notwendig ist, wird daher – themenabhängig – durchaus unterschiedlich ausfallen. 3. Neue Gestaltung der Trägervertretung: Bei den Überlegungen, wie Trägervertretung heutzutage sinnvoll und effektiv gestaltet werden kann, ist zunächst zu bedenken, dass die bisherige, rund 35 Jahre alte Regelung zu einem Zeit- punkt beschlossen wurde, als die Stadt Münster weder Haushalts- noch Personalkonsolidierungs- probleme hatte. Ferner sind die alltägliche Arbeit in den Einrichtungen, die relevanten Themen und die Anforderungen an KiTas als Bildungseinrichtungen (sowohl der Gesellschaft im Allgemeinen als auch der Eltern im Besonderen) erheblich vielfältiger geworden. Hier gilt es – auch beim Blick auf das Thema Trägervertretung –, Lösungen zu finden, um die personellen Ressourcen flexibel und passgenau dort einzusetzen, wo es auf Grund der jeweils aktuellen Themen und Fragestel- lungen sinnvoll und notwendig ist: Zukünftige Beteiligung der Verwaltung Es ist zu be rücksichtigen, dass zwischen der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und den 28 städt. KiTas ohnehin ein permanenter Informationsfluss stattfindet. Bei Bedarf können wichtige Informationen daher jederzeit und schnell auch an alle Eltern weitergegeben wer- den. Dieser Informationsfluss zwischen Verwal tung und Einrichtungen läuft grundsätzlich über die jeweilige KiTa-Leitung. Auf Grund ihrer Funktion und aus der täglichen Praxis heraus sind die Lei- tungen ohnehin faktisch in der Rolle des Trägervertreters. Sie repräsentieren den Träger vor Ort und haben auch ein entsprechendes Selbstverständnis. Es macht daher organisatorisch sowie inhaltlich Sinn, die Einrichtungsleitungen auch offiziell als Trägervertreter zu benennen. Diese Regelung lässt gleichzeitig alle Möglichkeiten offen, dass z. B. bei einem wichtigen Anlass oder bei einem speziellen Thema in einer KiTa-Rats-Sitzung ein weiterer Trägervertreter (aus der Verwaltung) hinzukommt. Aber es handelt sich dann nicht – wie bisher – um eine von vornherein für diese Einrichtung festgelegte Person, losgelöst von der in der jeweiligen Sitzung zu behandeln- den Tagesordnung. Vielmehr kann – abgestimmt auf das betreffende Thema – genau die Mitarbei- terin bzw. der Mitarbeiter teilnehmen, die/der für diesen Bereich verantwortlich ist und daher inhalt- lich die beste Auskunft geben kann (z. B. bei Personalangelegenheiten oder pädagogische The- men). Information und Beratung der Eltern werden dadurch optimiert, und gleichzeitig werden falsch oder uneffektiv eingesetzte Zeitressourcen vermieden. Resümee: Durch die Regelung, die KiTa-Leitungen mit der faktisch schon gelebten Rolle des Trägervertreters auch offiziell zu beauftragen und zusätzliche Verwaltungsmitabeiter bei Bedarf einzubeziehen, wird das Anliegen erreicht, die bisherige, eher starre Form der Trägervertretung durch ein flexibleres System zu ersetzen, um die personellen Ressourcen in weniger wichtigen Situationen zu entlasten und sie zielgerichtet genau dort einzusetzen, wo sie tatsächlich benötigt werden. Die formelle Or- ganisation von Trägervertretung wird auf diese Weise schlanker gestaltet, die eigentliche, inhaltli- che Funktion von Trägervertretung wird jedoch gestärkt und optimiert. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0168/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37