OVA/112/2025
Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Moltkestraße auf dem Abschnitt zwischen Münsterstraße und Tußmannstraße
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Anlage 3 - Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr
16953 Zeichen
66/4.1 Anlage 3 – Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr
Amt für Verkehrsmanagement
Seite 1/6
Maßnahme Radwegeplanung Moltkestraße
Nr. eingebracht von Anmerkung/ Vorschlag Ergebnis Prüfung Verwaltung
1 RH Rütz Die Planunterlage ist nicht mit dem Plan S2410-103
(Umbau Haltestelle Münsterstraße Feuerwache,
BV1/097/2023) synchronisiert; die Situation auf der
Münsterstraße nördlich Moltkestraße (Rückbau bauliche
Radaufleitung; Rückbau Gehwegvorsprung) ist daher nicht
richtig dargestellt.
Der aktuelle Stand der Haltestellenplanung der
Feuerwache wurde in der Planung entsprechend
dargestellt.
2 RH Rütz Die Anregung, auf der Münsterstraße in FR Nord den
rechten Fahrstreifen als Leipziger Kombispur (oder als
Geradeaus/Rechts für alle Verkehrsarten) zu markieren,
wurde nicht umgesetzt (auch keine Behandlung im
Rückmeldebogen). Dass Radfahrer in Geradeausrichtung
auf den linken Fahrsteifen wechseln müssen, ist nicht
radverkehrsfreundlich, zumal durch den Rückbau des
Gehwegvorsprungs (s. Ziff. 1) eine Geradeausfahrt
jedenfalls für den Radverkehr auf rechtem Fahrstreifen
möglich ist.
Die Einrichtung der Leipziger Kombispuren auf der
Münsterstraße sind grundsätzlich möglich. Für die
Fahrtrichtung Süd müssen hierfür allerdings zusätzlich
5 Stellplätze entfallen. Eine möglich Fortführung der
Radverkehrsanlagen auf der Münsterstraße muss in
einer separaten Planung erfolgen.
3 RH Rütz In der Kreuzung Moltkestraße/Münsterstraße/Roßstraße
fehlen indirekte Rad-Linksabbieger aus der Münsterstraße
in die Moltkestraße/Roßstraße (beide Richtungen).
Das Anlegen von Linksabbiegern wird in der
Drittplanung „Haltestelle Feuerwache“ weiterverfolgt.
4 RH Rütz Es bleibt unklar, wie bei Entfall des Linksabbiegers im
vorgenannten Kreuzung von der Roßstraße (FR Südost) in
die Münsterstraße (FR Nordost) der MIV aus der
Roßstraße (FR Süd) in die Jülicher Straße (FR Ost)
gelangen soll, da an der Kreuzung Roßstraße/Jülicher
Straße ebenfalls nicht abgebogen werden darf. Der
Vorschlag des ADFC, dort einen Linksabbieger zu
ergänzen, wurde nicht im Rückmeldebogen behandelt.
Der Straßenquerschnitt der Roßstraße ist nicht breit
genug, um eine Aufstellfläche für die separaten
Linksabbieger vorzusehen. Das Linksabbiegen wird
jedoch grundsätzlich zugelassen.
5 RH Rütz Die Anregung von Partei/Klima, an den
Parkbuchteinfahrten Moltkestraße den Radfahrstreifen FR
Nordwest rot einzufärben, wird weiter unterstützt; die
Rotmarkierung ist auffälliger als bloße Radpiktogramme
und für vergleichbare Überfahrungen eines
Radfahrstreifens auch üblich (Verwaltungsstellungnahme
im Rückmeldebogen ablehnend).
Eine Rotmarkierung wird von der Verwaltung weiterhin
nicht empfohlen, da eine wiederholte Rotmarkierung
aufgrund des wiederholten Vorkommens dieser
Parkbuchten hier ihre Signalwirkung verlieren würde
und daher an dieser Stelle ungeeignet ist. Die
vorliegenden Parkbuchten sind vergleichbar mit
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privaten Garageneinfahrten, die in Düsseldorf derzeit
ebenfalls nicht rot markiert werden.
6 RH Rütz An der Anregung des ADFC, die Markierung von
Radfahrstreifen bis vor den Knoten Roßstraße/Jülicher
Straße/Klever Straße fortzusetzen und dies nicht einer
noch nicht absehbaren Anschlussmaßnahme
vorzubehalten, wird festgehalten.
Für die Fortsetzung bis zum Knoten Roßstraße/Jülicher
Straße/Klever Straße ist eine umfangreiche Umplanung
und Umbau der Lichtsignalanlage am Knoten
Roßstraße/Jülicher Straße/Klever Straße erforderlich.
Die Maßnahme ist Teil des Förderprojektes Mulit-
MoDUS. Die Umsetzung erfolgt bis spätestens 2026.
7 RH Rütz Der Lageplan gibt den Status Quo in der Kreuzung Prinz-
Georg-Straße / Moltkestraße nach Realisierung der
Maßnahme Eulerstraße unzutreffend wieder. Die
Radfahrfurten in Nord-Süd-Richtung und die indirekten
Linksabbieger haben eine etwas andere Lage (und Breite)
als in der Planunterlage.
Wurde in der Planung angepasst.
8 RH Rütz Die im Rückmeldebogen angekündigte Anpassung in den
jeweiligen Kreuzungsbereichen der Radfurten (keine
Durchmarkierung einer Richtung) ist noch nicht
umgesetzt.
Wurde in der Planung angepasst.
9 RH Rütz Auf der Süd-Nord-Furt der Prinz-Georg-Straße fehlt ein
Radpiktogramm (siehe Gegenrichtung).
Wurde in der Planung ergänzt.
10 RH Rütz Spätestens mit der Maßnahme Moltkestraße sollte die
Anpassung/Korrektur der teilweise auch bereit nach
Umsetzung der Maßnahme Eulerstraße teilweise
entbehrlichen/falschen Kombistreuscheiben in den
Fußgängerüberwegen auf die neue Radverkehrsführung
hin erfolgen.
Die Korrektur der Kombistreuscheiben wurde
zwischenzeitlich bereits vorgenommen.
11 RH Rütz FR West: Der Radfahrstreifen ist zwischen Hn. 104 und 90
mit 1,60 Meter / 1,80 Meter unzulässig untermaßig, das
Mindest-/Regelmaß beträgt 1,85 Meter. Es ist nicht ganz
verständlich, warum der MIV-Fahrstreifen durchgängig
(also auch außerhalb der Mitnutzung durch den Schienen-
ÖPNV, Lageplan 4) das Regelmaß nach RASt/ ERA erhält
(3,25 Meter) und auch gegenüber der
Bestandsmarkierung der Leitlinien noch leicht verbreitert
wird, während der Radfahrstreifen unzulässig
verschmälert wird. Das Mindestmaß für den MIV-
Fahrstreifen neben Radfahrstreifen beträgt 2,75 Meter
(ERA Ziff. 3.3). Selbst an der engsten Stelle neben dem
Fahrbahnteiler kann der Radfahrstreifen unter Einhaltung
In der Planung ist für diesen Abschnitt eine
Deckensanierung vorgesehen. In diesem Zuge kann
auch eine komplett neue Markierung aufgebracht
werden, die Radfahrstreifen von mindestens 2,00 m
sowie einen 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen
vorsieht und dennoch für den MIV einen
Fahrbahnstreifen von 3,25 m Breite erlaubt.
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des Sicherheitstrennstreifens jedenfalls auf das Regelmaß
1,85 Meter, ggf. auch auf 2 Meter, gebracht werden.
12 RH Rütz Die Korrektur der Markierungen der Leipziger
Kombispuren in FR West scheint nicht korrekt ausgeführt:
a) Die Leipziger Kombispur vor der Augustastraße ist jetzt
nicht mehr vorhanden und der MIV darf gar nicht mehr
rechts in die Augustastraße einbiegen (das erscheint
merkwürdig).
b) Über die Augustastraße führt keine Furtmarkierung für
den Radverkehr (wie sonst bei Leipziger Kombispuren),
sondern dort ist bereits ein MIV-Rechtsabbiegepfeil im
Kreuzungsbereich Augustastraße markiert (das erscheint
fehlerhaft, auch wenn die anschließende Leipziger
Kombispur recht kurz ist, wenn sie erst westlich
Augustastraße einsetzt).
c) Auf der Furtmarkierung über die Schloßstraße (FR
West) fehlt das Radpiktogramm (vgl. richtig in der
Gegenrichtung).
a) In der Planung wurde eine Leipziger Kombispur in
die Augustastraße ergänzt.
b) wurde in der Planung ergänzt. Die Länge der
Kombispur vor der Schloßstraße beträgt ca. 37 m.
c) wurde in der Planung ergänzt.
13 RH Rütz An dem Vorschlag, die Leipziger Kombispuren mit einem
ARAS zu kombinieren, damit Radfahrer die Möglichkeit
erhalten, Pulkführer zu werden, wird festgehalten. Die
Gegenargumente im Rückmeldebogen überzeugen nicht:
der Radfahrstreifen, den die Radfahrer i.d.R. mittig
befahren, endet vor der Leipziger Kombispur. Das kleine
Stück Schutzstreifen bei einem ARAS vor/neben der
ersten Haltelinie ist zudem lediglich ein Angebot, um an
stehenden Autos vorbeizufahren, hindert aber die Nutzung
der Mitte des Fahrstreifens bzw. der Kombispur durch den
Radverkehr nicht, wenn dort kein Auto steht (keine
Benutzungspflicht eines Schutzstreifens).
Die Verwaltung hält daran fest, dass eine Kombination
der beiden Elemente nicht zielführend ist. Die Leipziger
Kombispur und der Schutzstreifen mit anschließendem
ARAS verfolgen gegensätzliche Ansätze und sind daher
nicht miteinander vereinbar.
Die Leipziger Kombispur ist als multifunktionale
Fahrspur konzipiert, die sowohl von rechtsabbiegendem
motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch von
geradeausfahrenden und rechtsabbiegenden
Radfahrenden gleichzeitig genutzt wird. Dabei wird der
Radverkehr mittig vom Radfahrstreifen auf die
Kombispur geführt und soll dort ebenfalls mittig
weiterfahren. Auf diese Weise fahren MIV und
Radfahrende hintereinander statt nebeneinander. Das
erleichtert insbesondere das Rechtsabbiegen des MIV,
da Konflikte mit Radfahrenden vermieden werden.
Demgegenüber basiert der Ansatz mit Schutzstreifen
und ARAS darauf, dass Radfahrende und MIV
nebeneinander geführt werden. Dies suggeriert den
Radfahrenden beim Rechtsabbiegen des MIV ein
falsches Sicherheitsgefühl und führt daher zu
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Konflikten. Zwar hat der ARAS den Vorteil, dass
Radfahrende an der Haltelinie eine führende Position
als Pulkführer einnehmen. Dies ist jedoch nur
gewährleistet, wenn sichergestellt ist, dass der
Radverkehr am wartenden MIV vorbeifahren kann um
sich auf den ARAS aufzustellen. Für die Anlage eines
Schutzstreifens mit ARAS an den Knotenpunkten ist die
Breite des Fahrstreifens jedoch nicht ausreicht.
Dadurch ist die Funktion des ARAS nicht gegeben.
14 RH Rütz FR Ost: Die Anregung, den Radfahrstreifen als Furt über
die Einmündung Ludwig-Wolker-Straße fortzusetzen,
wurde nicht aufgegriffen. So, wie es aktuell zur
Markierung vorgeschlagen ist, besteht die Gefahr, dass
der Radverkehr durch den von der Moltkestraße (FR Ost)
in die Ludwig-Wolker-Straße rechtsabbiegenden MIV
gefährlich geschnitten wird. Entweder sollte daher
Furtmarkierung (mit Roteinfärbung+Radpiktogramm) bis
östlich Ludwig-Wolker-Straße hinaus fortgesetzt werden
und die Kombispur erst östlich Wolkerstraße einsetzen,
oder die Kombispur muss bereits etwas weiter westlich
vor der Wolkerstraße einsetzen (mit
Geradeausfahrgebots-Pfeil auf dem mittleren MIV-
Fahrstreifen westlich Wolkerstraße).
Wurde in der Planung angepasst. Die Kombispur setzt
nun bereits weiter westlich an.
15 RH Rütz FR Ost: Die starke Verengung des Radfahrstreifens vor
Hn. 87 im Übergang zur Leipziger Kombispur ist nicht
verständlich.
Ähnlich wie bei Punkt Nr. 11 ist in diesem Bereich eine
Deckensanierung vorgesehen, so dass der
Radfahrstreifen nun verbreitert mit min. 2 m Breite
markiert werden kann.
16 RH Rütz An den Anregungen für indirektes Linksabbiegen
jedenfalls in die (und aus der) Derendorfer
Straße/Schloßstraße wird festgehalten. Allein die etwas
scharfwinkligere Kreuzungsführung macht die Führung für
den Radverkehr nicht gefährlicher, als, wie es die Planung
vorsieht, dass Radfahrer-/innen über zwei Fahrstreifen auf
den linken MIV-Fahrstreifen herüberziehen müssen.
Auf das Anlegen von indirekten Linksabbiegern in oder
aus der Schloßstraße bzw. Derendorfer Straße wurde
verzichtet. Die Verwaltung ist der Meinung, dass
Radfahrende aufgrund der Gleisanlagen und
Parkstände aktuell nicht sicher auf der Schloßstraße
und Derendorfer Straße geführt werden können.
Zudem sind die Schloßstraße und Derendorfer Straße
nicht Teil des Bezirks- oder Radhauptnetzes.
17 RH Rütz Die Führung des von der Schloßstraße (FR Süd) nach links
in die Moltkestraße (FR Ost) fahrenden Radverkehrs ist
durch die Veränderung der Planung unklar. Über die
Moltkestraße führt die Furt. Im Seitenraum bleibt das
Eine Führung aus dem Seitenraum ist nicht mehr
vorgesehen, da der Radverkehr aus der Schloßstraße
mit Einrichtung der Mobilstation auf die Fahrbahn
geführt werden muss. Das kleine Stück baulicher
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kleine Stück baulicher Radweg bestehen. Dann aber wird
die Furt über die Derendorfer Straße demarkiert.
Radweg im Seitenraum wird in diesem Zuge
zurückgebaut.
18 RH Rütz FR Ost: Die Verengung des Radfahrstreifens vor Hn. 87 im
Übergang zur Leipziger Kombispur ist nicht verständlich
(s.o.)
Siehe 15
19 RH Rütz Die Anregung, indirekte Linksabbieger in die Liebigstraße
vorzusehen, wurde entgegen Rückmeldebogen nicht
aufgegriffen.
Die indirekten Linksabbieger am Knotenpunkt Moltke
Str. / Liebigstraße werden als problematisch
eingeschätzt. Für den Kfz-Verkehr aus der Liebigstraße
ist ausschließlich das Rechtsabbiegen gestattet. Mit den
indirekten Linksabbiegern würde somit eine neue
Fahrbeziehung geschaffen werden, die so in der
heutigen Signalplanung nicht vorgesehen ist. Weiterhin
ist die Liebigstraße nicht Bestandteil des Radhaupt-
und Bezirksnetzes und stellt aufgrund des vorhandenen
Straßenquerschnittes mit mittig verlegten Gleisen und
Längsparkstreifen im Seitenraum keine optimale
Radverkehrsverbindung dar.
20 ADFC Wir bleiben dabei, die Maßnahme „Moltkestraße“ muss
über das kurze Stück Roßstraße mit der guten
Radverkehrsanlage beiderseits der Klever/Jülicher Straße
verbunden werden. Vgl. auch Stellungnahme von RH Rütz
und die mündliche Stellungnahme von RF Cordes in der
KKRad.
Siehe Nr. 6.
21 ADFC Wir regen erneut an, die Radstreifen im Bereich der
„Mittelinsel“ (Eulerstraße/Prinz-Georg-Straße) zwischen
den Richtungsfahrbahnen rot zu färben, damit der
Abbiege- MIV aus der Prinz-Georg- Straße und Eulerstraße
weiß, dass er auf der (linken) Spur fahren soll. Die
Ablehnung im Rückmeldebogen Punkt 37 ist nicht
stichhaltig, da Autofahrende immer wieder in Radstreifen
abbiegen. Und: Bezüglich der Rotfärbung gibt es
inzwischen andere Überlegungen der Verwaltung als bei
der Erstellung des Rückmeldebogens. Im Übrigen
schließen wir uns der Stellungnahme von RH Rütz an. Eine
Anregung noch: Es wäre gut, die Dokumente auf dem
PKM- Server korrekt mit „Moltkestraße“ (nur ein „l“) zu
benennen, damit diese mit der Suchfunktion gefunden
werden können.
Die Stelle wird nicht als Gefahrenstelle eingestuft. Ein
Nichterkennen des Radfahrstreifens von Autofahrern ist
aufgrund von angebrachter Piktogramme sowie
Beschilderung unwahrscheinlich.
66/4.1 Anlage 3 – Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr
Amt für Verkehrsmanagement
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22 Partei Klima Die Furten in den Kreuzungsbereichen, aber auch an den
Ausfahrten der Parktaschen sollten
stets rot markiert werden.
Siehe Nr. 5 und Nr. 21.
23 Partei Klima Die Lieferzonen sollte mit einem absoluten Halteverbot
und nicht nur mit einem eingeschränkten Halteverbot
beschildert werden, sonst droht durch Missbrauch der
Flächen die
illegale Nutzung des Radweges.
Aktuell wird stadtweit ein beschränktes Halteverbot (Vz
286) für Ladezonen verwendet. Das Verwenden des VZ
283 wird verwaltungsintern zwar diskutiert, ist aber
noch nicht beschlossen.
24 Partei Klima Ich bitte um Erläuterung, warum die Regelmaße für
Radstreifen von 2 m nach ERA 2010, E Klima 2022 nicht
immer erreicht werden.
Nach Anpassung der Planung kann grundsätzlich
überall ein Mindestmaß von 2 m Breite erreicht werden.
Lediglich im Bereich der Hausnummern 40c bis 50 ist
der Radfahrstreifen aufgrund eines 1 m breiten
Sicherheitstrennstreifens kurzzeitig schmaler als 2 m.
25 Partei Klima Ich bitte um konsequente Markierung aller Parkräume
auch in baulichen Parktaschen, damit das Beparken des
Sicherheitstrennstreifens für die Autofahrer ersichtlich ist
und rechtssichergeahndet und ggf. auch abgeschleppt
werden kann. Eine Steinrinne und Pflasterung ist keine
ausreichende Markierung. Autos werden immer breiter
und dürfen NICHT auf dem Sicherheitstrennstreifen zum
Stehen kommen, daher muss das wirksam überwacht
werden können, dafür braucht es Markierungen.
Eine zusätzliche Markierung der baulichen Parktaschen
ist nicht geplant. Die Parkflächen und die Fahrbahn
sind bereits durch die bauliche Gestaltung optisch
voneinander getrennt, wobei der Rinnstein die Grenze
darstellt. Auch ohne Markierung stellt das Überparken
eine Ordnungswidrigkeit dar, weshalb eine zusätzliche
Markierung nicht erforderlich ist.
Prüfungsstand: 13.10.2025
Anlage 2 - Lageplan 1 bis 4 Moltkestraße
7382 Zeichen
H H H L 988 341 342 343 344 348 350351 339 340 846 847839 845 841842843844 917 840 349 161 709 715 10 717160 147 569 286-301042-331053-31 283-30 283301 1044-11314 2861042-331053-341053-31286-201042-331053-341053-31 283 2861053-341042-331053-31 301 205 205 2861042-331053-31 290.11042-331053-31 283-30 290.11042-331053-31290.11042-331053-31283283-30290.11042-331053-31 283-301040-31286-301040-30290.11042-331053-31 1040-302861040-31283 290.11042-331053-31283-301040-31286-301040-30290.11042-331053-31290.11042-331053-31283-301040-31286-301040-30 1040-30286-301040-31283-30 290.11042-331053-31432 432 286-30 2861042-331053-31 315-671044-10 Beschilderung anBeleuchtungsmastanbringen237 H Bestandsmarkierungschwärzen Rad LZA einrichten Rad LZA einrichten237 237Ende Planung: BarrierefreierAusbau Bushaltestelle"Münsterstraße /Feuerwache" Steig 2 + 4 Ladezone markierenBeschilderung anpassenLadezoneLadezone LZA-Nummer 13-09 205209-10 GGWW WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand xxxxx MM EEee PP PP RBGRBGTaHHHHLL Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung Geländer, Bestand + Planung E DatumAngabe der ÄnderungParaphe beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 1 von 4 VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 107Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement DatumUnterschriftAbt. Übersichtsplanohne Maßstab L L L 116 117 106 119 107108109110 112 113114 138 141 143 228 236 636 634 635 115 118 111 36 229 230 V VIVI IV IVV VIIIVV VIVIVIVIV VI VI V VI VVV IVIVIV I VIIIVI VII VIIIIII II I III 283-301040-31286-301040-30290.11042-331053-312831040-312861040-303141044-11 283 290.11042-331053-31 283-30 283 267 205306 241-30 1011010-531000-21241-30306 205283 290.2314-20283-10 274.2 290.11042-33 286 205 290.21042-331053-31 222-20 267 205 290.11042-33 314-301053-311053-341042-33 290.2290.2290.11042-331053-31 274.1 290.11042-331053-31 205 2391022-10 267 222-20 306237283 314-101053-341044-11314-201053-341044-11 314-101053-341053-311042-33283 222-20 314-101042-331053-31205 432 432 432 440434 434 605-20 267 283-30 274.1 286-101053-341042-31286-201053-341042-31 2861053-341042-33 1053-341053-311042-33 138-101000-30 2861053-341042-40 2861053-341042-331053-31 306 239 626-20VZ 237ergänzen LadezonemarkierenVZ 237anbringen Ladezonemarkieren237 Parkständeabmarkieren LadezoneLadezoneG GGGGLadezoneLadezone LZA-Nummer 13-04VZ 239ergänzen 205209-10 GGWW WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand xxxxx MM EEee PP PP RBGRBGTaHHHHLL Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung Geländer, Bestand + Planung E DatumAngabe der ÄnderungParaphe beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 2 von 4 VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 108Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement DatumUnterschriftAbt. Übersichtsplanohne Maßstab L L L 231 233234235 691 697 698 690 118 230 473 477 236 268 255 238 239 241242243 244245 246 248249 250 251252266 18614814927 234235 258 28 254 240 320 247 471 150 232 237 256257 III V IV VIIIVVVVV V VV VV V IVVVI VI V VVIIIV IV VVVV VVI VIV IVVI V V V VV VIVVV VVV V V VVIVI IVV I I I III II I IVIII II I I I IV I IV I II I I 314-201053-341053-311042-33 314-201053-311042-33 314-101053-311042-33314-201053-341053-311042-33 1053-311042-33290.1 314-201053-341044-11 290.11042-331053-31 205 2861053-341042-33314-101053-311053-341042-33 283-30314-301053-341053-311042-33 283-30 358 314-101053-311053-341042-33 1050-311053-34229 283 290.11042-331053-31 220-101000-33220-20 274.1 314-101053-341053-31 222-20222-20 283-30 290.11042-331053-31306314-201053-311053-341042-33 290.11042-331053-31274-30290.2 286121-10 222-20 214-10267 205 283-30 222-20205 205 205220-201000-32 314-101053-311053-341042-33283-20 283306 290.11053-311042-33 206209-20290.2 3582832861053-341042-30 222-20205 315-89 283 1042-311053-34286-20 283 1042-311053-34286 314-101053-311053-341042-33 314-101053-341053-311042-33283 432 605-10306283 286-201042-33 290.11042-331053-31290.2 290.11042-331053-31 286-101042-33 Ladezonemarkieren Ladezonemarkieren 237 237 VZ 237ergänzen MobilitätsstationSchloßstraße 237 Ladezone LadezoneLadezone Ladezone auf demSeitenstreifenLadezoneEE LZA-Nummer 13-03 E DatumAngabe der ÄnderungParaphe beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 3 von 4 VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 109Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement DatumUnterschriftAbt. 205209-10 GGWW WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand xxxxx MM EEee PP PP RBGRBGTaHHHHLL Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung Geländer, Bestand + Planung E Übersichtsplanohne Maßstab L 523 525 526 477 243 244245 246 248249 322 370 358371 359 360 373 361 374 362 376 382 396388389 364365366368 356 357 393394 377379189 224 226 227229230231233 221 367 378 369 372 375 363 383380 247 225 232 44 46 47 424345VIVVV IV VV V V V V VVV IV IV IV VI VI VI IVIV V IVIV IV IVIV VI IIIVV IVIV V VI IV V IVVI IVIV VI IV VIV VIVI IVVIV VVVIVIVIV IIII IIIIII II I II IV IIIII IIIIII I II I IIIIIIV IIII IV IV IIIIIIIIIII IIVIVI I II II I I IIIII IIII II I I I IIIIIIIII I IIIII IVI 214-20 283314-201053-341053-311042-33 206209-20206209-20 283-301040-31286-301040-31 2831040-312861040-31314-101053-311053-341042-33 2861053-341042-33314-101053-311053-341042-33 283-30314-301053-341053-311042-33 283 211-20 306 290.21044-111053-34314-10 314-101053-311053-341042-33283 222-20222-20 283-30 290.21053-31209-20205283 290.11042-331053-31 290.11042-331053-31290.2306 3141000-301053-311053-341042-33 314-101053-341053-311042-33283-301040-312861040-31283 290.21053-31283 209-20205 290.11042-331053-31274-30 290.11053-311042-33 314-101053-341053-311042-33 283-10209-20206 209-301022-10290.22671022-10 267205209-20 133-101000-21 222-20 306 283-30 306209-30 283 222-20283-301040-31286-301040-31 283209-30 286283-20 222-20 314-101053-341053-311042-33314-201053-341044-11314-101053-341053-311042-33314-201053-341044-11 209-202671022-10314-101053-341044-11 Ladezone Ladezonemarkieren Beschilderunganpassen vorh.BeschilderunganpassenLadezonemarkieren vorh.Beschilderungentfernen VZ 237ergänzen VZ 237ergänzen vorh.Beschilderungentfernen 237 Ladezone Ladezoneauf demSeitenstreifenLadezoneEE EE Schachtdeckel drehen LZA-Nummer 13-18 Ladezone LadezoneSharingstationPlanung CMD Ladezonemarkieren DatumAngabe der ÄnderungParaphe beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 4 von 4 VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 110Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement DatumUnterschriftAbt. 205209-10 GGWW WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand xxxxx MM EEee PP PP RBGRBGTaHHHHLL Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung Geländer, Bestand + Planung E Übersichtsplanohne Maßstab
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- OVA/112/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 23.07.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 15:09