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OVA/112/2025

Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Moltkestraße auf dem Abschnitt zwischen Münsterstraße und Tußmannstraße

Beschlussvorlage 23.07.2025

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Anlage 3 - Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr

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Anlage 2 - Lageplan 1 bis 4 Moltkestraße

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 3 - Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr

16953 Zeichen

66/4.1                                                                               Anlage 3 – Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr 
Amt für Verkehrsmanagement                                                                           
Seite 1/6  
 
 
Maßnahme Radwegeplanung Moltkestraße  
Nr. eingebracht von Anmerkung/ Vorschlag Ergebnis Prüfung Verwaltung 
1 RH Rütz Die Planunterlage ist nicht mit dem Plan S2410-103 
(Umbau Haltestelle Münsterstraße Feuerwache, 
BV1/097/2023) synchronisiert; die Situation auf der 
Münsterstraße nördlich Moltkestraße (Rückbau bauliche 
Radaufleitung; Rückbau Gehwegvorsprung) ist daher nicht 
richtig dargestellt.  
 
Der aktuelle Stand der Haltestellenplanung der 
Feuerwache wurde in der Planung entsprechend 
dargestellt. 
2 RH Rütz Die Anregung, auf der Münsterstraße in FR Nord den 
rechten Fahrstreifen als Leipziger Kombispur (oder als 
Geradeaus/Rechts für alle Verkehrsarten) zu markieren, 
wurde nicht umgesetzt (auch keine Behandlung im 
Rückmeldebogen). Dass Radfahrer in Geradeausrichtung 
auf den linken Fahrsteifen wechseln müssen, ist nicht 
radverkehrsfreundlich, zumal durch den Rückbau des 
Gehwegvorsprungs (s. Ziff. 1) eine Geradeausfahrt 
jedenfalls für den Radverkehr auf rechtem Fahrstreifen 
möglich ist.  
 
Die Einrichtung der Leipziger Kombispuren auf der 
Münsterstraße sind grundsätzlich möglich. Für die 
Fahrtrichtung Süd müssen hierfür allerdings zusätzlich 
5 Stellplätze entfallen.  Eine möglich Fortführung der 
Radverkehrsanlagen auf der Münsterstraße muss in 
einer separaten Planung erfolgen. 
3 RH Rütz In der Kreuzung Moltkestraße/Münsterstraße/Roßstraße 
fehlen indirekte Rad-Linksabbieger aus der Münsterstraße 
in die Moltkestraße/Roßstraße (beide Richtungen).  
 
Das Anlegen von Linksabbiegern wird in der 
Drittplanung „Haltestelle Feuerwache“ weiterverfolgt. 
 
 
4 RH Rütz Es bleibt unklar, wie bei Entfall des Linksabbiegers im 
vorgenannten Kreuzung von der Roßstraße (FR Südost) in 
die Münsterstraße (FR Nordost) der MIV aus der 
Roßstraße (FR Süd) in die Jülicher Straße (FR Ost) 
gelangen soll, da an der Kreuzung Roßstraße/Jülicher 
Straße ebenfalls nicht abgebogen werden darf. Der 
Vorschlag des ADFC, dort einen Linksabbieger zu 
ergänzen, wurde nicht im Rückmeldebogen behandelt. 
Der Straßenquerschnitt der Roßstraße ist nicht breit 
genug, um eine Aufstellfläche für die separaten 
Linksabbieger vorzusehen. Das Linksabbiegen wird 
jedoch grundsätzlich zugelassen.  
5 RH Rütz Die Anregung von Partei/Klima, an den 
Parkbuchteinfahrten Moltkestraße den Radfahrstreifen FR 
Nordwest rot einzufärben, wird weiter unterstützt; die 
Rotmarkierung ist auffälliger als bloße Radpiktogramme 
und für vergleichbare Überfahrungen eines 
Radfahrstreifens auch üblich (Verwaltungsstellungnahme 
im Rückmeldebogen ablehnend). 
Eine Rotmarkierung wird von der Verwaltung weiterhin 
nicht empfohlen, da eine wiederholte Rotmarkierung 
aufgrund des wiederholten Vorkommens dieser 
Parkbuchten hier ihre Signalwirkung verlieren würde 
und daher an dieser Stelle ungeeignet ist. Die 
vorliegenden Parkbuchten sind vergleichbar mit

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Amt für Verkehrsmanagement                                                                           
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privaten Garageneinfahrten, die in Düsseldorf derzeit 
ebenfalls nicht rot markiert werden. 
6 RH Rütz An der Anregung des ADFC, die Markierung von 
Radfahrstreifen bis vor den Knoten Roßstraße/Jülicher 
Straße/Klever Straße fortzusetzen und dies nicht einer 
noch nicht absehbaren Anschlussmaßnahme 
vorzubehalten, wird festgehalten. 
Für die Fortsetzung bis zum Knoten Roßstraße/Jülicher 
Straße/Klever Straße ist eine umfangreiche Umplanung 
und Umbau der Lichtsignalanlage am Knoten 
Roßstraße/Jülicher Straße/Klever Straße erforderlich. 
Die Maßnahme ist Teil des Förderprojektes Mulit-
MoDUS. Die Umsetzung erfolgt bis spätestens 2026.  
 
7 RH Rütz Der Lageplan gibt den Status Quo in der Kreuzung Prinz-
Georg-Straße / Moltkestraße nach Realisierung der 
Maßnahme Eulerstraße unzutreffend wieder. Die 
Radfahrfurten in Nord-Süd-Richtung und die indirekten 
Linksabbieger haben eine etwas andere Lage (und Breite) 
als in der Planunterlage. 
Wurde in der Planung angepasst. 
8 RH Rütz Die im Rückmeldebogen angekündigte Anpassung in den 
jeweiligen Kreuzungsbereichen der Radfurten (keine 
Durchmarkierung einer Richtung) ist noch nicht 
umgesetzt. 
Wurde in der Planung angepasst. 
9 RH Rütz Auf der Süd-Nord-Furt der Prinz-Georg-Straße fehlt ein 
Radpiktogramm (siehe Gegenrichtung). 
Wurde in der Planung ergänzt. 
10 RH Rütz Spätestens mit der Maßnahme Moltkestraße sollte die 
Anpassung/Korrektur der teilweise auch bereit nach 
Umsetzung der Maßnahme Eulerstraße teilweise 
entbehrlichen/falschen Kombistreuscheiben in den 
Fußgängerüberwegen auf die neue Radverkehrsführung 
hin erfolgen. 
Die Korrektur der Kombistreuscheiben wurde 
zwischenzeitlich bereits vorgenommen.  
 
11 RH Rütz FR West: Der Radfahrstreifen ist zwischen Hn. 104 und 90 
mit 1,60 Meter / 1,80 Meter unzulässig untermaßig, das 
Mindest-/Regelmaß beträgt 1,85 Meter. Es ist nicht ganz 
verständlich, warum der MIV-Fahrstreifen durchgängig 
(also auch außerhalb der Mitnutzung durch den Schienen-
ÖPNV, Lageplan 4) das Regelmaß nach RASt/ ERA erhält 
(3,25 Meter) und auch gegenüber der 
Bestandsmarkierung der Leitlinien noch leicht verbreitert 
wird, während der Radfahrstreifen unzulässig 
verschmälert wird. Das Mindestmaß für den MIV-
Fahrstreifen neben Radfahrstreifen beträgt 2,75 Meter 
(ERA Ziff. 3.3). Selbst an der engsten Stelle neben dem 
Fahrbahnteiler kann der Radfahrstreifen unter Einhaltung 
In der Planung ist für diesen Abschnitt eine 
Deckensanierung vorgesehen. In diesem Zuge kann 
auch eine komplett neue Markierung aufgebracht 
werden, die Radfahrstreifen von mindestens 2,00 m 
sowie einen 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen 
vorsieht und dennoch für den MIV einen 
Fahrbahnstreifen von 3,25 m Breite erlaubt.

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Amt für Verkehrsmanagement                                                                           
Seite 3/6  
des Sicherheitstrennstreifens jedenfalls auf das Regelmaß 
1,85 Meter, ggf. auch auf 2 Meter, gebracht werden. 
12 RH Rütz Die Korrektur der Markierungen der Leipziger 
Kombispuren in FR West scheint nicht korrekt ausgeführt: 
a) Die Leipziger Kombispur vor der Augustastraße ist jetzt 
nicht mehr vorhanden und der MIV darf gar nicht mehr 
rechts in die Augustastraße einbiegen (das erscheint 
merkwürdig). 
b) Über die Augustastraße führt keine Furtmarkierung für 
den Radverkehr (wie sonst bei Leipziger Kombispuren), 
sondern dort ist bereits ein MIV-Rechtsabbiegepfeil im 
Kreuzungsbereich Augustastraße markiert (das erscheint 
fehlerhaft, auch wenn die anschließende Leipziger 
Kombispur recht kurz ist, wenn sie erst westlich 
Augustastraße einsetzt). 
c) Auf der Furtmarkierung über die Schloßstraße (FR 
West) fehlt das Radpiktogramm (vgl. richtig in der 
Gegenrichtung). 
a) In der Planung wurde eine Leipziger Kombispur in 
die Augustastraße ergänzt. 
b) wurde in der Planung ergänzt. Die Länge der 
Kombispur vor der Schloßstraße beträgt ca. 37 m. 
c) wurde in der Planung ergänzt. 
13 RH Rütz An dem Vorschlag, die Leipziger Kombispuren mit einem 
ARAS zu kombinieren, damit Radfahrer die Möglichkeit 
erhalten, Pulkführer zu werden, wird festgehalten. Die 
Gegenargumente im Rückmeldebogen überzeugen nicht: 
der Radfahrstreifen, den die Radfahrer i.d.R. mittig 
befahren, endet vor der Leipziger Kombispur. Das kleine 
Stück Schutzstreifen bei einem ARAS vor/neben der 
ersten Haltelinie ist zudem lediglich ein Angebot, um an 
stehenden Autos vorbeizufahren, hindert aber die Nutzung 
der Mitte des Fahrstreifens bzw. der Kombispur durch den 
Radverkehr nicht, wenn dort kein Auto steht (keine 
Benutzungspflicht eines Schutzstreifens). 
Die Verwaltung hält daran fest, dass eine Kombination 
der beiden Elemente nicht zielführend ist. Die Leipziger 
Kombispur und der Schutzstreifen mit anschließendem 
ARAS verfolgen gegensätzliche Ansätze und sind daher 
nicht miteinander vereinbar. 
 
Die Leipziger Kombispur ist als multifunktionale 
Fahrspur konzipiert, die sowohl von rechtsabbiegendem 
motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch von 
geradeausfahrenden und rechtsabbiegenden 
Radfahrenden gleichzeitig genutzt wird. Dabei wird der 
Radverkehr mittig vom Radfahrstreifen auf die 
Kombispur geführt und soll dort ebenfalls mittig 
weiterfahren. Auf diese Weise fahren MIV und 
Radfahrende hintereinander statt nebeneinander. Das 
erleichtert insbesondere das Rechtsabbiegen des MIV, 
da Konflikte mit Radfahrenden vermieden werden. 
 
Demgegenüber basiert der Ansatz mit Schutzstreifen 
und ARAS darauf, dass Radfahrende und MIV 
nebeneinander geführt werden. Dies suggeriert den 
Radfahrenden beim Rechtsabbiegen des MIV ein 
falsches Sicherheitsgefühl und führt daher zu

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Amt für Verkehrsmanagement                                                                           
Seite 4/6  
Konflikten. Zwar hat der ARAS den Vorteil, dass 
Radfahrende an der Haltelinie eine führende Position 
als Pulkführer einnehmen. Dies ist jedoch nur 
gewährleistet, wenn sichergestellt ist, dass der 
Radverkehr am wartenden MIV vorbeifahren kann um 
sich auf den ARAS aufzustellen. Für die Anlage eines 
Schutzstreifens mit ARAS an den Knotenpunkten ist die 
Breite des Fahrstreifens jedoch nicht ausreicht. 
Dadurch ist die Funktion des ARAS nicht gegeben. 
 
 
14 RH Rütz FR Ost: Die Anregung, den Radfahrstreifen als Furt über 
die Einmündung Ludwig-Wolker-Straße fortzusetzen, 
wurde nicht aufgegriffen. So, wie es aktuell zur 
Markierung vorgeschlagen ist, besteht die Gefahr, dass 
der Radverkehr durch den von der Moltkestraße (FR Ost) 
in die Ludwig-Wolker-Straße rechtsabbiegenden MIV 
gefährlich geschnitten wird. Entweder sollte daher 
Furtmarkierung (mit Roteinfärbung+Radpiktogramm) bis 
östlich Ludwig-Wolker-Straße hinaus fortgesetzt werden 
und die Kombispur erst östlich Wolkerstraße einsetzen, 
oder die Kombispur muss bereits etwas weiter westlich 
vor der Wolkerstraße einsetzen (mit 
Geradeausfahrgebots-Pfeil auf dem mittleren MIV-
Fahrstreifen westlich Wolkerstraße). 
Wurde in der Planung angepasst. Die Kombispur setzt 
nun bereits weiter westlich an. 
15 RH Rütz FR Ost: Die starke Verengung des Radfahrstreifens vor 
Hn. 87 im Übergang zur Leipziger Kombispur ist nicht 
verständlich. 
Ähnlich wie bei Punkt Nr. 11 ist in diesem Bereich eine 
Deckensanierung vorgesehen, so dass der 
Radfahrstreifen nun verbreitert mit min. 2 m Breite 
markiert werden kann.  
16 RH Rütz An den Anregungen für indirektes Linksabbiegen 
jedenfalls in die (und aus der) Derendorfer 
Straße/Schloßstraße wird festgehalten. Allein die etwas 
scharfwinkligere Kreuzungsführung macht die Führung für 
den Radverkehr nicht gefährlicher, als, wie es die Planung 
vorsieht, dass Radfahrer-/innen über zwei Fahrstreifen auf 
den linken MIV-Fahrstreifen herüberziehen müssen. 
Auf das Anlegen von indirekten Linksabbiegern in oder 
aus der Schloßstraße bzw. Derendorfer Straße wurde 
verzichtet. Die Verwaltung ist der Meinung, dass 
Radfahrende aufgrund der Gleisanlagen und 
Parkstände aktuell nicht sicher auf der Schloßstraße 
und Derendorfer Straße geführt werden können. 
Zudem sind die Schloßstraße und Derendorfer Straße 
nicht Teil des Bezirks- oder Radhauptnetzes. 
17 RH Rütz Die Führung des von der Schloßstraße (FR Süd) nach links 
in die Moltkestraße (FR Ost) fahrenden Radverkehrs ist 
durch die Veränderung der Planung unklar. Über die 
Moltkestraße führt die Furt. Im Seitenraum bleibt das 
Eine Führung aus dem Seitenraum ist nicht mehr 
vorgesehen, da der Radverkehr aus der Schloßstraße 
mit Einrichtung der Mobilstation auf die Fahrbahn 
geführt werden muss. Das kleine Stück baulicher

66/4.1                                                                               Anlage 3 – Rückmeldebogen Kleine Kommission Radverkehr 
Amt für Verkehrsmanagement                                                                           
Seite 5/6  
kleine Stück baulicher Radweg bestehen. Dann aber wird 
die Furt über die Derendorfer Straße demarkiert. 
Radweg im Seitenraum wird in diesem Zuge 
zurückgebaut. 
18 RH Rütz FR Ost: Die Verengung des Radfahrstreifens vor Hn. 87 im 
Übergang zur Leipziger Kombispur ist nicht verständlich 
(s.o.) 
Siehe 15 
19 RH Rütz Die Anregung, indirekte Linksabbieger in die Liebigstraße 
vorzusehen, wurde entgegen Rückmeldebogen nicht 
aufgegriffen. 
Die indirekten Linksabbieger am Knotenpunkt Moltke 
Str. / Liebigstraße werden als problematisch 
eingeschätzt. Für den Kfz-Verkehr aus der Liebigstraße 
ist ausschließlich das Rechtsabbiegen gestattet. Mit den 
indirekten Linksabbiegern würde somit eine neue 
Fahrbeziehung geschaffen werden, die so in der 
heutigen Signalplanung nicht vorgesehen ist. Weiterhin 
ist die Liebigstraße nicht Bestandteil des Radhaupt- 
und Bezirksnetzes und stellt aufgrund des vorhandenen 
Straßenquerschnittes mit mittig verlegten Gleisen und 
Längsparkstreifen im Seitenraum keine optimale 
Radverkehrsverbindung dar. 
 
 
20 ADFC Wir bleiben dabei, die Maßnahme „Moltkestraße“ muss 
über das kurze Stück Roßstraße mit der guten 
Radverkehrsanlage beiderseits der Klever/Jülicher Straße 
verbunden werden. Vgl. auch Stellungnahme von RH Rütz 
und die mündliche Stellungnahme von RF Cordes in der 
KKRad. 
 
Siehe Nr. 6. 
21 ADFC Wir regen erneut an, die Radstreifen im Bereich der 
„Mittelinsel“ (Eulerstraße/Prinz-Georg-Straße) zwischen 
den Richtungsfahrbahnen rot zu färben, damit der 
Abbiege- MIV aus der Prinz-Georg- Straße und Eulerstraße 
weiß, dass er auf der (linken) Spur fahren soll. Die 
Ablehnung im Rückmeldebogen Punkt 37 ist nicht 
stichhaltig, da Autofahrende immer wieder in Radstreifen 
abbiegen. Und: Bezüglich der Rotfärbung gibt es 
inzwischen andere Überlegungen der Verwaltung als bei 
der Erstellung des Rückmeldebogens. Im Übrigen 
schließen wir uns der Stellungnahme von RH Rütz an. Eine 
Anregung noch: Es wäre gut, die Dokumente auf dem 
PKM- Server korrekt mit „Moltkestraße“ (nur ein „l“) zu 
benennen, damit diese mit der Suchfunktion gefunden 
werden können. 
Die Stelle wird nicht als Gefahrenstelle eingestuft. Ein 
Nichterkennen des Radfahrstreifens von Autofahrern ist 
aufgrund von angebrachter Piktogramme sowie 
Beschilderung unwahrscheinlich.

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Amt für Verkehrsmanagement                                                                           
Seite 6/6  
22 Partei Klima Die Furten in den Kreuzungsbereichen, aber auch an den 
Ausfahrten der Parktaschen sollten 
stets rot markiert werden. 
Siehe Nr. 5 und Nr. 21. 
23 Partei Klima Die Lieferzonen sollte mit einem absoluten Halteverbot 
und nicht nur mit einem eingeschränkten Halteverbot 
beschildert werden, sonst droht durch Missbrauch der 
Flächen die 
illegale Nutzung des Radweges. 
Aktuell wird stadtweit ein beschränktes Halteverbot (Vz 
286) für Ladezonen verwendet. Das Verwenden des VZ 
283 wird verwaltungsintern zwar diskutiert, ist aber 
noch nicht beschlossen.  
 
24 Partei Klima Ich bitte um Erläuterung, warum die Regelmaße für 
Radstreifen von 2 m nach ERA 2010, E Klima 2022 nicht 
immer erreicht werden. 
Nach Anpassung der Planung kann grundsätzlich 
überall ein Mindestmaß von 2 m Breite erreicht werden. 
Lediglich im Bereich der Hausnummern 40c bis 50 ist 
der Radfahrstreifen aufgrund eines 1 m breiten 
Sicherheitstrennstreifens kurzzeitig schmaler als 2 m. 
  
25 Partei Klima Ich bitte um konsequente Markierung aller Parkräume 
auch in baulichen Parktaschen, damit das Beparken des 
Sicherheitstrennstreifens für die Autofahrer ersichtlich ist 
und rechtssichergeahndet und ggf. auch abgeschleppt 
werden kann. Eine Steinrinne und Pflasterung ist keine 
ausreichende Markierung. Autos werden immer breiter 
und dürfen NICHT auf dem Sicherheitstrennstreifen zum 
Stehen kommen, daher muss das wirksam überwacht 
werden können, dafür braucht es Markierungen. 
Eine zusätzliche Markierung der baulichen Parktaschen 
ist nicht geplant. Die Parkflächen und die Fahrbahn 
sind bereits durch die bauliche Gestaltung optisch 
voneinander getrennt, wobei der Rinnstein die Grenze 
darstellt. Auch ohne Markierung stellt das Überparken 
eine Ordnungswidrigkeit dar, weshalb eine zusätzliche 
Markierung nicht erforderlich ist. 
                                  Prüfungsstand: 13.10.2025

Anlage 2 - Lageplan 1 bis 4 Moltkestraße

7382 Zeichen

H
H
H
L
988 341
342
343
344
348
350351 339
340
846
847839
845 841842843844
917
840
349
161
709
715
10
717160 147
569
286-301042-331053-31
283-30
283301
1044-11314
2861042-331053-341053-31286-201042-331053-341053-31
283
2861053-341042-331053-31
301 205
205
2861042-331053-31
290.11042-331053-31
283-30
290.11042-331053-31290.11042-331053-31283283-30290.11042-331053-31 283-301040-31286-301040-30290.11042-331053-31
1040-302861040-31283
290.11042-331053-31283-301040-31286-301040-30290.11042-331053-31290.11042-331053-31283-301040-31286-301040-30
1040-30286-301040-31283-30
290.11042-331053-31432 432
286-30
2861042-331053-31
315-671044-10
Beschilderung anBeleuchtungsmastanbringen237
H
Bestandsmarkierungschwärzen
Rad LZA einrichten
Rad LZA einrichten237
237Ende
Planung: BarrierefreierAusbau Bushaltestelle"Münsterstraße /Feuerwache" Steig 2 + 4
Ladezone markierenBeschilderung anpassenLadezoneLadezone  LZA-Nummer 13-09
205209-10
GGWW
WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand
xxxxx
MM
EEee
PP
PP
RBGRBGTaHHHHLL
Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung
Geländer, Bestand + Planung
E
DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 1 von 4
VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 107Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
DatumUnterschriftAbt.
Übersichtsplanohne Maßstab

L
L
L
116
117
106
119
107108109110
112
113114
138
141
143 228
236
636
634
635 115
118
111
36
229
230
V VIVI IV
IVV
VIIIVV
VIVIVIVIV
VI
VI
V
VI
VVV
IVIVIV
I VIIIVI
VII
VIIIIII
II
I III
283-301040-31286-301040-30290.11042-331053-312831040-312861040-303141044-11
283
290.11042-331053-31
283-30 283
267
205306
241-30
1011010-531000-21241-30306
205283
290.2314-20283-10
274.2
290.11042-33
286
205
290.21042-331053-31
222-20
267
205
290.11042-33
314-301053-311053-341042-33
290.2290.2290.11042-331053-31
274.1
290.11042-331053-31
205
2391022-10
267
222-20
306237283
314-101053-341044-11314-201053-341044-11
314-101053-341053-311042-33283
222-20
314-101042-331053-31205
432
432
432
440434 434
605-20
267
283-30
274.1
286-101053-341042-31286-201053-341042-31
2861053-341042-33
1053-341053-311042-33
138-101000-30
2861053-341042-40
2861053-341042-331053-31
306
239
626-20VZ 237ergänzen
LadezonemarkierenVZ 237anbringen
Ladezonemarkieren237
Parkständeabmarkieren
LadezoneLadezoneG
GGGGLadezoneLadezone
 LZA-Nummer 13-04VZ 239ergänzen
205209-10
GGWW
WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand
xxxxx
MM
EEee
PP
PP
RBGRBGTaHHHHLL
Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung
Geländer, Bestand + Planung
E
DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 2 von 4
VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 108Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
DatumUnterschriftAbt.
Übersichtsplanohne Maßstab

L
L
L
231
233234235
691
697
698
690
118
230
473
477
236
268
255
238
239 241242243
244245
246
248249
250
251252266
18614814927 234235
258
28
254
240
320
247
471
150
232
237
256257
III
V
IV
VIIIVVVVV
V
VV
VV
V
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VI
V
VVIIIV IV VVVV
VVI
VIV IVVI
V
V
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VV VIVVV VVV
V
V
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IVV
I
I I
III
II
I
IVIII
II
I
I
I
IV I
IV
I
II
I I
314-201053-341053-311042-33
314-201053-311042-33
314-101053-311042-33314-201053-341053-311042-33
1053-311042-33290.1
314-201053-341044-11
290.11042-331053-31
205
2861053-341042-33314-101053-311053-341042-33
283-30314-301053-341053-311042-33
283-30
358
314-101053-311053-341042-33
1050-311053-34229
283
290.11042-331053-31
220-101000-33220-20
274.1
314-101053-341053-31 222-20222-20
283-30
290.11042-331053-31306314-201053-311053-341042-33
290.11042-331053-31274-30290.2
286121-10
222-20
214-10267
205
283-30
222-20205
205
205220-201000-32
314-101053-311053-341042-33283-20
283306
290.11053-311042-33
206209-20290.2
3582832861053-341042-30
222-20205
315-89
283
1042-311053-34286-20
283
1042-311053-34286 314-101053-311053-341042-33
314-101053-341053-311042-33283
432
605-10306283
286-201042-33
290.11042-331053-31290.2
290.11042-331053-31
286-101042-33
Ladezonemarkieren
Ladezonemarkieren
237
237
VZ 237ergänzen
MobilitätsstationSchloßstraße
237
Ladezone
LadezoneLadezone
Ladezone
auf demSeitenstreifenLadezoneEE
 LZA-Nummer 13-03
E
DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 3 von 4
VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 109Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
DatumUnterschriftAbt.
205209-10
GGWW
WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand
xxxxx
MM
EEee
PP
PP
RBGRBGTaHHHHLL
Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung
Geländer, Bestand + Planung
E
Übersichtsplanohne Maßstab

L
523
525
526
477
243
244245
246
248249
322
370
358371 359
360
373
361
374
362
376 382 396388389
364365366368
356
357
393394
377379189
224
226
227229230231233
221
367
378
369
372
375
363
383380
247
225
232
44
46
47
424345VIVVV IV
VV
V
V
V
V
VVV
IV
IV
IV
VI
VI
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IVIV
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IVIV
VI
IV
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VIVI
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I II II
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IIII
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I
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IIIIIIIII
I
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214-20
283314-201053-341053-311042-33
206209-20206209-20
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283-30314-301053-341053-311042-33
283
211-20
306
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283-30
290.21053-31209-20205283
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290.11042-331053-31290.2306
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314-101053-341053-311042-33283-301040-312861040-31283
290.21053-31283
209-20205
290.11042-331053-31274-30
290.11053-311042-33
314-101053-341053-311042-33
283-10209-20206
209-301022-10290.22671022-10
267205209-20
133-101000-21
222-20
306
283-30
306209-30
283 222-20283-301040-31286-301040-31
283209-30
286283-20
222-20
314-101053-341053-311042-33314-201053-341044-11314-101053-341053-311042-33314-201053-341044-11 209-202671022-10314-101053-341044-11
Ladezone
Ladezonemarkieren Beschilderunganpassen
vorh.BeschilderunganpassenLadezonemarkieren vorh.Beschilderungentfernen
VZ 237ergänzen
VZ 237ergänzen vorh.Beschilderungentfernen
237
Ladezone
Ladezoneauf demSeitenstreifenLadezoneEE
EE
Schachtdeckel drehen
 LZA-Nummer 13-18
Ladezone
LadezoneSharingstationPlanung CMD Ladezonemarkieren
DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
MoltkestraßeMünsterstraße bis TußmannstraßeRadwegeplanungEntwurfsplanung - Lageplan 4 von 4
VIA Nr.PLAN Nr.2025/00017S 2410 / 110Maßstab:1 : 250Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, denDer OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
DatumUnterschriftAbt.
205209-10
GGWW
WW FFPolizeirufsäule, Unfallmelder, Bestand
xxxxx
MM
EEee
PP
PP
RBGRBGTaHHHHLL
Polizeirufsäule, Unfallmelder, Planung
Geländer, Bestand + Planung
E
Übersichtsplanohne Maßstab

Beratungsverlauf (2)

14.11.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 7.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/112/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
23.07.2025
Erstellt
23.07.2025 15:09