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V/0657/2023

Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 "Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern"

Vorlagen 06.11.2023

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Anlage Antrag an den Rat A-R-0040-2023

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage Antrag an den Rat A-R-0040-2023

14380 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 
 
 
 
 
         Münster, 12.09.2023 
 
Ratsantrag 
 
Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten 
verkürzen, Informationen verbessern 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat bekennt sich zu dem Ziel, gemäß des Leitbildes „Migration und Integration“ Münster 
zu einer weltoffenen, internationalen Stadt weiterzuentwickeln. Einbürgerung ist ein Schritt auf 
dem Weg zur Gleichstellung der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die schon 
lange in Münster leben und sich eine Perspektive aufgebaut haben. Den Einbürgerungsprozess 
so einfach wie möglich zu gestalten ist ein wichtiges Zeichen des Willkommens – nicht zuletzt 
auch für die dringend gesuchten Fachkräfte. 
 
2. Ausländische Münsteraner*innen werden ü ber ihre Einbürgerungsrechte und den 
Einbürgerungsprozess noch umfassender und kreativer informiert (z.B. durch Video -Tutorials 
auf der Webseite, Online - bzw. Hybrid -Infoveranstaltungen und dezentral ausliegendes 
Infomaterial). Die Informationen werden mehrsprachig verfügbar gemacht. 
 
3. Die einbürgerungswilligen Bürger*innen erhalten durch verschiedene niederschwellige (wie 
SmileyTouch-HappyOrNot) sowie komplexere Maßnahmen (wie Qualitäts - und 
Beschwerdemanagement) die Möglichkeit, das Verwaltungshandeln zu b ewerten und 
Veränderungen vorzuschlagen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einbürgerungswillige Familien zu erarbeiten, 
die besonders stark von finanziellen Härten bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen 
(Identitätsnachweis, Geburtsurkunde) betroffen sind; das ist z.B. oft bei Antragstellenden aus 
Kriegsgebieten und Diktaturen der Fall. 
 
5. Die Stadt Münster setzt sich auf Bundes - und Landesebene sowie im Rahmen des Deutschen 
Städtetags dafür ein, dass die geforderten Auflagen zur Einbürg erung die differenten 
Lebenswirklichkeiten der einbürgerungswilligen Menschen besser berücksichtigen. 
 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Personalentwicklung im Einbürgerungsamt 
konzeptionell weiterzuentwickeln (z.B. Beantragung einer vom Land finanzie rten 2 Stelle; 
höhere Bezahlung der Teamleitung; verbesserte Einbindung von Ehrenamtlichen). 
 
7. Um die genannten Ziele erreichen zu können, ist weiterer Personalbedarf erforderlich. Diesen 
stellt die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen 2024 dar. Über neue Stellen wird dann 
im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden.

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Begründung:  
 
Die Einbürgerungspraxis steht bundesweit in der Kritik. Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschlands 
Einbürgerungsquote mit etwa 1,2 Prozent (2021) im unteren Feld; Schweden vergab im gleichen Zeitraum 
zehn Einbürgerungen pro 100 ansässige Ausländer*innen, gefolgt von 5,4 in den Niederlanden. Unter allen 
Bundesländern gehört NRW wiederum zu den Schlusslichtern.  
 
Die stabil niedrigen Einbürgerungszahlen stehen einer wachsenden Zahl von Einbürgerungsanträgen 
gegenüber – diese Tendenz wird sich nach der Reform des Einbürgerungs- und Staatsbürgerschaftsrechts 
vermutlich weiter fortsetzen. Die Kommunen sind überlastet, es fehlt an qualifizierten Kräften – Tausende 
offene Anträge harren der Bearbeitung. Die Antragsteller*innen wiederum müssen sich auf sehr lange 
Wartezeiten einlassen; viele beklagen Intransparenz, Informationsmangel, lebensfremde Bürokratie, 
finanzielle Hürden, aber auch fehlenden Respekt und Diskriminierungen.  
 
Auch Münster hat ein Einbürgerungsproblem: Die Quoten bewegen sich in den letzten 10 Jahren mit etwa 
1 bis 2 Prozent auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in Bund und Land. Auch hier warten zu viele 
einbürgerungswillige Münsteraner*innen auf ihre Urkunde. Im Jahr 2022 steht der Zahl der eingebürgerten 
Menschen eine fast doppelt so hohe Zahl an Anträgen gegenüber: 1530 Einbürgerungsanträge kommen auf 
818 Einbürgerungen. Anfang März 2023 sind in Münster 2165 offene Anträge zur Einbürgerung aufgelaufen. 
Allein im ersten Halbjahr 2023 haben bereits 1.059 Personen einen Antrag gestellt – im Jahr 2022 waren es 
im gleichen Zeitraum 796 Personen. Die Antragsteller*innen mit syrischer Staatsbürgerschaft bilden aktuell 
die größte Gruppe; es folgen die irakischen, iranischen und afghanischen Staatsangehörigen. 
 
Ein weiteres Problem sind die langen Wartezeiten im Laufe des Einbürgerungsprozesses. Nach Auskunft der 
Verwaltung ist die Verfahrenszeit je Antrag seit Mitte 2021 von ca. 3-6 Monaten auf mehr als ein Jahr (aktuell 
etwa 14-16 Monate) angestiegen, bedingt durch den unverhältnismäßig höheren Anstieg der Antragszahlen 
gegenüber der Erhöhung der Stellenzahl um lediglich eine Stelle seit Dezember 2022. Dabei unterscheiden 
sich die Zeiten erheblich nach der Staatsangehörigkeit: Während EU -Bürger*innen bereits nach 
durchschnittlich 6 bis 8 Monaten ihre Einbürgerungsurkunde in den Händen halten, müssen Menschen aus 
Drittstaaten etwa 3 2 Jahre und länger warten. Die Verwaltung bearbeitet die Anträge zwar entsprechend 
dem Gebot der Gleichbehandlung und Fairness chronologisch. Sie verweist jedoch auf einzelfal lbezogene 
Einbürgerungshindernisse insbes. bei komplexen identitätsbezogenem Klärungsbedarf bei 
Antragsteller*innen aus Drittstaaten, die die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. 
 
Jahrelange Wartezeiten sind den betroffenen Antragsteller*innen kaum vermittelbar und können auch als 
Verletzung der Würde wahrgenommen werden. 
 
Zu den Beschlusspunkten im Einzelnen: 
 
zu 1.:  
Die (Willkommens -) Kultur einer Stadt lässt sich auch an ihrer Einbürgerungspraxis messen. Niedrige 
Einbürgerungsquoten und lange Wartezeiten wirken auf ausländische Fachkräfte abschreckend. Doch auch 
die schon lange in Münster lebenden Menschen mit einer Migrationsgeschichte pochen auf Veränderungen. 
Hat doch die Stadt Münster einbürgerungswillige Ausländer*innen zu lange als Bittstellende 
wahrgenommen und ist ihnen eher mit Skepsis begegnet. Erfreulicherweise hat ein gänzlich neues Team im 
Einbürgerungsamt seit ein bis zwei Jahren bereits Schritte unternommen: die Antragsstellung wurde 
wesentlich erleichtert, die Webseite wurde verbessert, I nformationsveranstaltungen werden angeboten, 
weitere Veränderungen sind geplant (z.B. Antragstellung auch online; Webseite in einfacher Sprache). 
Dieser Antrag möchte diesen Prozess weiter unterstützen. 
 
zu 2.:  
Die Verwaltung hat in jüngerer Zeit die Information und Zugänglichkeit zur Einbürgerung stark verbessert – 
doch es besteht noch Luft nach oben. Es sollte überlegt werden, wie der große Informationsbedarf zum 
Einbürgerungsgeschehen auf den verschiedenen Ebenen – in Präsenz, online, schriftlich – noch besser 
gedeckt werden kann. Die von der Verwaltung neu angebotenen Infoveranstaltungen sind sehr nachgefragt

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und sollten daher auch als Hybrid -Veranstaltungen angeboten werden. Die Webseite sollte auf Rat von 
Mitgliedern des Integrationsrats nicht nur in Deutsch und (wie von der Verwaltung bereits geplant) in 
einfacher Sprache, sondern auch in Englisch und der zurzeit von den Antragstellenden am meisten 
praktizierten Sprache Arabisch zugänglich sein. Vorgeschlagen werden auch Video -Tutorials zur 
Veranschaulichung des Einbürgerungsprozesses. Schriftliches Material in verschiedenen Sprachen sollte an 
einschlägigen Stellen in der Stadt und insbesondere in den Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil ausliegen 
(Stadtbücherei, Jobcenter, Stadtteilzentren, Einkaufs- und Fitnesszentren, Beratungsstellen). 
 
zu 3.: 
Die Erhebung der „Kund*innenzufriedenheit“ auf dem Einbürgerungsamt soll klären, wie die 
Antragsteller*innen den Einbürgerungsprozess wahrnehmen. Die laufenden Rückmeldungen sollen der 
Verwaltung helfen, ihr eigenes Handeln besser einzuschätzen. Evaluation soll hier als Mittel der 
Qualitätsverbesserung und nicht als Kontrolle verstanden werden. Kurzfristig kann dies z.B. durch die in 
Finnland entwickelte Feedbackfunktion SmileyTouch-HappyOrNot geschehen; nach jedem Termin können 
die Antragsteller*innen ein Smiley für verschiedene Items vergeben und  4 schriftlich Kommentare und 
Verbesserungswünsche äußern. Auch auf der Homepage sind entsprechende Abfragen möglich (Waren Sie 
zufrieden? Was hat Ihnen diese Information gebracht?). Auf den Infoveranstaltungen werden Kurz -
Fragebögen verteilt. Mittel - und langfristig sollte – in Zusammenhang mit dem Amt für Bürger - und 
Ratsservice sowie dem Amt für Migration und Integration – eine unabhängige Ombuds - bzw. 
Beschwerdestelle aufgebaut werden. 
 
zu 4.: 
Alle Antragsteller*innen müssen für die Einbürgerung ihre Id entität und bisherige Staatsangehörigkeit 
nachweisen; das geschieht mit einem Pass (oder einem anderen amtlichen nationalstaatlichen 
Identitätsdokument) und mit der Geburtsurkunde. Die Beschaffung dieser Unterlagen ist für Menschen mit 
einer Fluchtgeschichte oft mit enormen Schwierigkeiten verbunden, weil Urkunden auf der Flucht verloren 
gegangen oder in den Herkunftsländern noch gar nicht ausgestellt worden sind – das ist z. B. bei Kindern 
oder auch (kurdischen u.a.) Gruppen, welche als „Staatenlose“ nicht registriert sind, der Fall. Deren 
Einbürgerungsprozess zieht sich auch aus diesem Grund teils über Jahre hin – die Stadt Münster hat hier 
nur begrenzt Einfluss. Zudem spielt auch der Kostenfaktor eine Rolle – hier kann die Stadt ein Zeichen setzen. 
Insbesondere geflüchtete Familien mit zwei und mehr Kindern aus Kriegsgebieten oder Diktaturen können 
sich eine Einbürgerung finanziell oft nicht (oder nur schrittweise) leisten. Zu hoch sind die Kosten für 
Mittelsleute, Rechtsanwälte und Institutionen in den He rkunftsländern, um Papiere zu beschaffen; hinzu 
kommen Übersetzungskosten und Gebühren für die Botschaften; schließlich verlangt auch die Stadt 
Münster Verwaltungsgebühren. So können sich die Gesamtkosten für Familien zwischen 7.000 und 10.000 
Euro bewegen . Aus Sicht der Antragsteller*innen wirken die bürokratischen Anforderungen oft 
lebensfremd: Wieso sollen z.B. für Kinder, die das Münsteraner Kita- und Schulsystem durchlaufen haben, 
noch kostspielige syrische Pässe als Identitätsnachweis besorgt werden, die sie mit der Einbürgerung sofort 
wieder abgeben? Die Stadt Münster kann durch ein finanzielles Entgegenkommen signalisieren, dass sie um 
die Probleme der Betroffenen weiß. Möglich ist z.B., in entsprechenden Notlagen die Verwaltungskosten zu 
erlassen (i m Fall einer fünfköpfigen Familie wären das 663 Euro). Auch ein Härtefallfonds oder die 
Finanzierung über eine Münsteraner Stiftung können überlegt werden. 
 
zu 5.: Der Rat der Stadt Münster appelliert an alle für die Einbürgerung zuständigen Verantwortlich en in 
Bund und Land, sich für Reformen des Einbürgerungsprozesses einzusetzen. Gesetze, Vorschriften und 
Verwaltungsroutinen sollten die differenten Lebenswirklichkeiten der Antragsteller*innen stärker 
berücksichtigen und so transparentere und schnellere B earbeitungsprozesse in den Kommunen 
ermöglichen. Davon werden die einbürgerungswilligen Münsteraner*innen wie die Mitarbeiter*innen im 
Einbürgerungsamt profitieren. 
 
zu 6.: Die Anträge auf Einbürgerung und damit die Einbürgerungszahlen werden in naher Zuku nft steigen. 
Allein die angesichts der demografischen Entwicklung bedingte Zuwanderung wird langfristig einen höheren 
Personaleinsatz erfordern. In den 5 nächsten Jahren wird zudem die Reform des Einbürgerungs - und 
Staatbürgerschaftsgesetzes greifen; vermu tlich werden sich viele bislang zögernde ausländische 
Münsteraner*innen vor allem aus der türkischen Community einbürgern lassen. Münster ist – auch

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aufgrund von Migration – eine wachsende Stadt und ihre Bewohner*innen mit Migrationsgeschichte 
werden ihr R echt auf Teilhabe zunehmend zu nutzen und einzufordern wissen. Dafür sollte das 
Einbürgerungsamt auch personell besser aufgestellt werden – z.B. durch eine weitere Landesstelle. Zurzeit 
müssen alle Anträge von vier (davon drei Vollzeit-) A-10 Sachbearbeitungsstellen (3 kommunal, 1 vom Land 
gefördert) bewältigt werden. Es braucht zudem weitere konzeptionelle Überlegungen über eine 
zukunftsorientierte und nachhaltige Einbürgerungspraxis. Die Bezahlung der Mitarbeiter*innen im 
Einbürgerungsamt – es handelt sic h um A -10 Stellen – birgt das Problem der Abwanderung auf höher 
dotierte Stellen und der Einarbeitung nachrückender Fachkräfte; auch sollten die Leistungen der 
Teamleitung finanziell anerkannt werden. Weiterhin ist zu überlegen, an welchen Stellen qualifiz ierte 
Ehrenamtliche einbezogen werden können. So kann im Informationsbereich stärker mit 
zivilgesellschaftlichen Organisationen oder engagierten Rentner*innen (mit Qualifikationen in Verwaltung 
und Recht) zusammengearbeitet werden (siehe Punkt 2). Sie können online (Zoom-Sprechstunden) und in 
Präsenz (Infoveranstaltungen) Auskunft über Rechte und Pflichten im Einbürgerungsprozess geben. Hier ist 
über niedrigschwellige Qualifizierungsangebote ggf. in Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur 
nachzudenken. Nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass alle größeren Kommunen in Deutschland vor 
ähnlichen Problemen in ihren Einbürgerungsämtern stehen. Strukturell verankerte (rassismuskritische) 
Weiterbildung, Vernetzung, Austausch, Lernen von best -practice-Modellen und die Suche nach kreativen 
Möglichkeiten der Optimierung von Verwaltungshandeln sind angesagt. So kann man z. B. über qualifizierte 
Begleitungen durch erfahrene Mitarbeiter*innen nachdenken, die Berufsstarter*innen unterstützen – eine 
Art Pat*innensystem. 
 
zu 7.: Es fehlt im Einbürgerungsamt an qualifiziertem Personal, um die offenen Anträge kompetent und in 
kürzerer Zeit zu bewältigen. Auch die vom Rat im Dezember 2022 beschlossene 39-Stundenstelle (eine von 
vier aktuell vorhandenen Mitarbeiter *innenstellen) schafft laut Verwaltung Erleichterung bei der 
Bearbeitung der Anträge, aber keinen Durchbruch. Für die sofortige Entlastung bei der Bearbeitung der über 
2000 offenen Anträge und für kürzere Wartezeiten braucht es mindestens eine zusätzliche Stelle. Ziel sollte 
sein, die eingereichten Anträge in durchschnittlich höchstens 6 Monaten (statt wie jetzt in 14-16 Monaten) 
abschließend zu bearbeiten. 
 
 
Gez. 
 
Sylvia Rietenberg  Lia Kirsch  Helene Goldbeck Georgios Tsakalidis 
Christoph Kattentidt  und Fraktion  und Ratsgruppe  und Fraktion 
und Fraktion

Beschlussvorlage

19263 Zeichen

V/0657/2023 
V/0657/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 "Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – 
Einbürgerungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   29.11.2023 Integrationsrat Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die Stadt Münster bekennt sich zu dem Ziel, gemäß dem Leitbild „Migration und Integration“, 
Münster zu einer weltoffenen, internationalen Stadt weiterzuentwickeln. Einbürgerung ist ein 
Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit , 
die schon lange in Münster leben und sich eine Perspektive aufgebaut haben. Den Einbürge-
rungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, ist ein wichtiges Zeichen des Willkommens - 
nicht zuletzt auch für die dringend gesuchten Fachkräfte.  
 
2.  Die Stadt Münster setzt sich auf Bundes- und Landesebene sowie im Rahmen des Deutschen 
Städtetages dafür ein, dass die geforderten Auflagen zur Einbürgerung, die differenten Le-
benswirklichkeiten der einbürgerungswilligen Menschen berücksichtigen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess der Optimierung des Einbürgerungsverfahrens 
fortzusetzen und hierbei insbesondere die im Antrag genannten weiteren Optimierungsansätze 
unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen mit einzube-
ziehen.  
  
4.  Die in der Begründung der Vorlage getroffenen Feststellungen zur Personalentwicklung und 
zum Personalbedarf werden zur Kenntnis genommen. 
 
5.  Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien im 4. Quartal 2024 über die W eiter-
entwicklung des Einbürgerungsverfahrens zu berichten.  
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
16.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

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6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage und der Umsetzung der oben genannten Be-
schlussvorschläge ist der Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind keine Kosten verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 20.09.2023 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Die Verwaltung hat auf Basis dieses Antra gs die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Antrags 
geprüft. In der rechtlichen und praxisorientierten Einschätzung kommt die Verwaltung zu folgendem 
Ergebnis: 
 
Vorbemerkungen und Beschreibung von Verfahrensabläufen 
 
Die in der Antragsbegründung getroffenen allgemeinen Feststellungen zur derzeitigen Situation sind 
inhaltlich im Wesentlichen zutreffend und werden seitens der Verwaltung grundsätzlich geteilt. 
 
Die Verwaltung ist bemüht, die Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge so kurz wie möglich zu 
halten. Hierbei wird, dem Gebot der Fairness folgend, die erste Bewertung der Einbürgerungsanträge 
in chronologischer Reihenfolge vorgenommen. Natürlich nehmen dann nicht alle Anträge in ihrer Be-
arbeitung den gleichen Verlauf, da je nach Einzelfall unterschiedliche Einbürgerungsvoraussetzungen 
zu erfüllen sind. Bei Antragstellenden aus EU-Staaten ist zum Beispiel der Verzicht auf die bestehen-
de Staatsbürgerschaft stets entbehrlich, da hier gesetzlich vorgesehen ist, eine doppelte Staatsange-
hörigkeit zuzulassen. Verfahrensverzögerungen ergeben sich aber regelmäßig (noch) bei Verfahren, 
in denen die einbürgerungswillige Person aufgrund gesetzlicher Festschreibung gehalten ist, sich aus 
einer ihrer oder mehreren ihrer bisherigen Staatsangehörigkeiten entlassen zu lassen, bevor die 
deutsche Staatsangehörigkeit erlangt werden kann. Die zuweilen langwierigen (und kostspieligen) 
Entlassungsverfahren sollen nach dem Reformentwurf zur Neufassung des Staatsangehörigkeitsge-
setzes (StAG), deren Inkrafttreten 2024 erwartet wird, allerdings entbehrlich werden. Der gesetzgebe-
rische Wille soll danach künftig im Regelfall die sog. Hinnahme von Mehrstaatigkeit anordnen, die 
deutsche Staatsangehörigkeit (ohne weiteres) zusätzlich zu vorhandenen Staatsangehörigkeiten er-
worben werden können.  
 
Aktuell wird das Einbürgerungsverfahren in Münster im Durchschnitt nach 14 Monaten (erfolgreich) 
abgeschlossen. 
 
Entwicklung der Antragszahlen 
 
Wie im Antrag dargestellt, ist die Zahl der Neuanträge stetig gestiegen und nach dem Ende der 
Corona-Pandemie nochmals deutlich in die Höhe geschnellt.  
 
Während im Jahr 2019 noch 596 Anträge zur Bearbeitung anstanden, lag die Zahl der Antragstellun-
gen im Jahr 2022 bei 1530. Diese Zahl wurde im Jahr 2023 bereits Ende Oktober überschritten. Die-
se erhebliche Steigerung hat die Verwaltung zu einer Analyse der Arbeitsschritte und zu entspre-
chenden Prozessverbesserungen veranlasst, die am Ende aber die Steigerung der Antragstellungen 
nicht kompensieren konnten. Bei schätzungsweise 30% der anhängigen Verfahren kann eine Be-
schleunigung des Einbürgerungsverfahrens durch Prozessverbesserungen nicht erreicht werden, da 
der weitere Fortgang des Verfahrens von der Mitwirkung der antragstellenden Person abhängig ist. 
Um eine ablehnende Entscheidung in Sachverhaltskonstellationen zugunsten der einbürgerungswilli-
gen Person zu vermeiden, in denen alsbald - in aller Regel innerhalb eines Halbjahres - der fehlende

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Nachweis zu einer Einbürgerungsvoraussetzung mit hoher Wahrscheinlichkeit erbracht werden kann, 
wird die abschließende Entscheidung zurückgestellt, das Verfahren pausiert aber nicht beendet. 
 
Spürbar verlängert hat sich zuletzt auch die Zeitspanne, nach der zwingend nötige Stellungnahmen 
anderer Ämter und Behörden - etwa zur Unbescholtenheit oder zu der bisherigen Aufenthaltshistorie 
des Antragstellenden - in der Einbürgerungsbehörde eintreffen. Die von dort geschilderte Zunahme 
des allgemeinen Arbeitsvolumens des Amtes für Migration und Integration, das zum bisherigen Auf-
enthaltsverlauf auskunftsfähig ist, sowie das bundesweit deutlich ge stiegene Aufkommen an Einbür-
gerungsverfahren, kann hierfür ursächlich wirken. 
 
Die folgende Tabelle verdeutlicht den Anstieg der Einbürgerungsanträge und der erfolgten Einbürge-
rungen:  
 
Jahreszahl 2017 ´18 ´19 ´20 ´21 ´22 Bislang in 2023  
Antragszahlen 721 644 596 571 1.050 1.530 1.597 
Einbürgerungen 396 427 501 461 585 818 633 
        
 
Im Jahr 2023 wurden bislang 1.5 97 Einbürgerungsanträge gestellt. 633 Personen haben in diesem 
Jahr bereits die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangt. Ca. 3.100 Einbürgerungs-
verfahren befinden sich in Bearbeitung. 
 
Organisatorische Verfahrensverbesserungen 
 
Wie oben bereits dargestellt, hat d ie Verwaltung in jüngerer Zeit Optimierungsprozesse angestoßen 
und teils bereits abschließen können, um eine zügige Einbürgerungsentscheidung zugunsten aller 
antragstellenden Personen zu erreichen. Hier sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen:  
 
- Grundsätzlich werden Einbürgerungswillige in Deutschland dazu angehalten, sich in einem 
Beratungstermin über die Einbürgerungsvoraussetzungen und ihre Einbürgerungsaussichten 
zu informieren. Dieses Verfahren wurde bis vor Kurzem auch in Münster praktiziert.  Der gut 
gemeinte Hinweis auf eine sonst womöglich ohne den gewünschten Einbürgerungserfolg ein-
gegangene Gebührenverpflichtung, war oft mit monatelangen Wartezeiten auf diesen ersten 
Termin verbunden. In der (deutlich) überwiegenden Anzahl von dann vorgetragenen Sachver-
halten, hat sich das offenkundige Vorliegen aller Einbürgerungsvoraussetzungen gezeigt. Der 
Beratungstermin führte zu einer zeitlichen Bindung der Mitarbeitenden, ohne im Rahmen die-
ses Termins das Antragsanliegen spürbar voranbringen zu können.  
Dieser erste verpflichtende Beratungstermin wurde in Münster abgeschafft. Alle Einbürge-
rungswilligen können nunmehr umgehend und unkompliziert durch Zusendung (oder portospa-
rend durch Einwurf in den städtischen Briefkasten) das ausgefüllte Antragsformular und damit 
ihr Einbürgerungsbegehren bei der Stadtv erwaltung „platzieren“. Die inhaltliche Prüfung des 
Antrags kann unmittelbar in der Reihenfolge nach Eingangsdatum ohne Vorsprache erfolgen.  
 
- Der vormals erst nach weiterer Wartezeit selbständig zu organisierende sog. „Abgabetermin“, 
bei dem nach damaligem Verfahrensverlauf das ausgefüllte Antragsformular eingereicht, auf 
Vollständigkeit überprüft und die sog. „Loyalitätserklärung“ unterzeichnet  werden konnte, 
muss nicht länger von der einbürgerungswilligen Person selbst organisiert werden. Die Ver-
waltung prüft nunmehr in einem ersten Schritt vorab - summarisch - die eingegangenen An-
tragsformulare und beigefügten Dokumente, um die Erfolgsaussichten und konkret benötigten 
Nachweise im Einzelfall klären zu können. Während zuvor auch im halbstündigen „Abgabe-
termin“ Personalkräfte gebunden waren und eine Sachbearbeitung zeitgleich zu laufenden 
Verfahren nicht erfolgen konnte, spart die aktuelle Verfahrensweise deutliche Zeitkontingente 
zugunsten einer konzentrierten Sachbearbeitung ein. Bereits auf die zwingend notwendigen 
Nachweise konzentriert, kann der Termin zur Nachreichung der  nötigen Unterlagen und Ab-
gabe der „Loyalitätserklärung“, von der Verwa ltung deutlich kurzfristiger angeboten werden, 
als der vorher übliche „Abgabetermin“ in Eigenregie terminiert werden konnte.

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- Darüber hinaus hat die Verwaltung die Informationsangebote zum Einbürgerungsverfahren 
erheblich ausgeweitet. Umfangreiche aktuelle Informationen finden sich auf dem Internetauf-
tritt der Einbürgerungsbehörde oder können über dort verlinkte Seiten eingesehen werden. 
Das Informationsangebot wird neuerdings auch in sog. „einfacher Sprache“ unterbreitet.  
 
- Zusätzlich werden turnusmäßig I nformationsveranstaltungen im Rathaus angeboten. Hierbei 
können sich nicht nur Einbürgerungswillige über die genauen Inhalte und Erfordernisse bei der 
Antragstellung informieren, sondern auch verwandte, befreundete oder nur bekannte Perso-
nen, die Einbürgerungswillige bei der Antragstellung unterstützen möchten. Die Veranstaltung 
ist für eine Zuhörerschaft auch mit dem Sprachniveau B1 sehr gut geeignet. Bei der Veranstal-
tung werden bewusst erfahrungsgemäß häufig auftretende Fallkonstellationen angesprochen 
und erläutert. Hierdurch sollen häufig vorkommende Verfahrenshindernisse frühzeitig verdeut-
lich werden, sodass einbürgerungswillige Personen sich entsprechend gezielter auf die An-
tragstellung vorbereiten und somit spätere Verzögerungen im Verfahren vermieden werden 
können.  
 
- Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (KI) entste-
hende Netzwerke, begünstigen die Informationswege und -erfolge zum Verfahren daneben 
spürbar. 
 
- Für eine im Einzelfall möglichst effektive, zügige Sachbearb eitung, wurde die Verfügbarkeit 
von Quellen zur Recherche von rechtlichen Hinweisen zur Falllösung deutlich erweitert. Aktu-
elle und für den Praxiseinsatz leicht verständliche Online -Kommentare und Fachliteratur er-
gänzen das Informationsangebot zur Sachbear beitung neben dem Zugriff auf Rechtspre-
chungsportale und allgemein zur Verfügung stehende Quellen. Auch können infolge einer en-
geren Zusammenarbeit mit anderen Fachämtern wichtige Erkenntnisse im regelmäßigen per-
sönlichen Austausch oder unmittelbar durch neuerdings eingerichtete eigene Zugriffsmöglich-
keiten auf dort genutzte Online-Portale in die Sachbearbeitung einfließen; ohne weiteren Zeit-
verzug - etwa durch ein vorheriges zeitraubendes Ersuchen um eine fachliche Stellungnahme.  
 
- Es wurde ein Wissensmana gement aufgebaut, das es allen Mitarbeitenden ermöglicht, zu 
gleichgelagerten Einzelfällen schnell auf aktuelle und rechtssichere Informationen oder An-
wendungsbeispiele zurückzugreifen. So kann eine sonst nötige eigene intensive Recherche 
und die Befassung mit oft nicht leicht zugänglicher Rechtsmaterie entbehrlich werden. 
 
- Ein turnusmäßiger Austausch mit anderen Einbürgerungsbehörden ermöglicht insbesondere 
auch eine Reflektion der eigenen Verfahrensweise anhand der berichteten Vorgehensweise in 
anderen Kommunen. Vorteile der eigenen Vorgehensweise können über den eigenen Zustän-
digkeitsbereich hinaus genutzt und von anderen Einbürgerungsbehörden zugunsten bundes-
weiter Verbesserungen adaptiert werden. Auch Behörden mit geringeren Fallzahlen können  
von den Erfahrungsberichten aus dem „Massengeschäft“ profitieren und etwa eine Einbürge-
rung im Münsterland insgesamt beschleunigen. Eine einheitliche Rechtsanwendung kann zu-
dem wertvolles Vertrauen in die Verwaltung auf Seiten der künftigen deutschen Staatsangehö-
rigen schaffen  
 
- Auch schriftliche Stellungnahme-Ersuchen, deren zeitnahe Beantwortung für eine zügige Fort-
führung der anhängigen Verfahren regelmäßig von besonderer Bedeutung sind, wurden in-
haltlich umfassend überprüft. Dies stets mit dem vorrangigen Ziel, lediglich zwingend notwen-
dige Informationen zum Einzelfall im Einbürgerungsverfahren abzufragen und deren Abfrage 
leicht verständlich für die beteiligten anderen Fachämter und Behörden zu formulieren. Zuvor 
postalisch versandte Stellungnahme-Ersuchen, wer den nun (bereits größtenteils) digital ge-
stellt und beantwortet.

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- Sämtliche Sachbearbeiter*innen haben das dem neuen Team frühzeitig unterbreitete Angebot 
zur Fortbildung interkultureller Kompetenzen im Rahmen einer entsprechenden Weiterbil-
dungsmaßnahme wahrgenommen. 
 
- Die telefonische Erreichbarkeit der Einbürgerungsbehörde wurde neu geregelt. Um die Sach-
bearbeitung von ständigen Telefonnachfragen zugunsten einer konzentrierten Fallbearbeitung 
zu entlasten, wurde die städtische Telefonzentrale als Hotline in das Verfahren einbezogen. 
Hierzu wurde ein Antwortkatalog zu oft wiederkehrenden Fragestellungen erstellt, der es der 
Hotline nun ermöglicht, einen Teil der telefonischen Anfragen zu Einbürgerungsverfahren ab-
schließend zu erledigen. Für komplexere Fragestellungen wurden in der Einbürgerungsstelle 
entsprechende Zeitfenster zur telefonischen Erreichbarkeit fest eingeplant.  
 
Personelle Ausstattung 
 
Neben diesen Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verfahrensverbesserung geführt haben, wurde 
auch die grundsätzliche organisatorische Ausrichtung der Einbürgerungsstelle einer Überprüfung un-
terzogen. Alle Mitarbeitenden in der Einbürgerungsstelle wurden zu der neuen Fachstelle Staatsan-
gehörigkeitsangelegenheiten und Wahlen zusammengefasst.  
Zu den eingerichteten Stellen in der Fachstelle sind vorhandene Stellenbeschreibungen überprüft und 
anlassbezogen neu gefasst worden. Die Funktion einer ersten Sachbearb eitung wurde (neu) einge-
richtet. Zusätzlich konnte im Rahmen einer Maßnahme i.S.d. §§ 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 
45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III das Team weiter verstärkt werden. Hierdurch kann die Fallbearbeitung von 
vor- oder nachgelagerten Tätigkeiten (zum Beispiel Terminplanungen, Anlage der (digitalen und hap-
tischen) Akte, anschließender Datenpflege, Organisation und Durchführung von Terminen zur Nach-
reichung von Verfahrensunterlagen, Übernahme oder Übergabe von Verfahren an andere Einbürge-
rungsbehörden) entlastet werden. Die (teils) landesfinanzierte „Stelle zur Förderung von Einbürge-
rungen gut integrierter Personen“ wurde zuletzt mit Organisationsverfügung vom 05.09.2023 bis zum 
31.03.2025 verlängert. 
Zu sämtlichen der vorhandenen Stellen sind auch Verfahren zur Überprüfung des Stellenwertes an-
gestoßen worden.  
 
Die personelle Situation in der Einbürgerungsstelle stellt sich zurzeit wie folgt dar:  
 
Funktion Stellenanzahl Stellenbesetzung Eingeschränkte 
Verfügbarkeit 
 
Fachstellenleitung, die 
aber auch mit weiteren 
Aufgaben betraut ist 
1,0  1,0   
Erste Sachbearbeitung 1,0  1,0   
Sachbearbeitung 2,0  1,62   
Förderstelle NRW 1,0  1,0 bis 31.03.2025  
Maßnahme SGB III 0,5  0,5 bis 30.09.2025  
 
Mit der Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren sind derzeit drei Sachbearbeiterinnen betraut, eine 
Person in teilzeitiger, die anderen Sachbearbeiterinnen in vollzeitiger Anstellung. Zur Erledigung vor- 
und nachgelagerter sowie sie unterstützender Aufgaben ist eine weitere Person in teilzeitiger Anstel-
lung im Fachbereich tätig. Eine weitere Person, die auch bei der Sachbearbeitung mitwirkt, ist im 
Rahmen der vom Land – anteilig - geförderten (vollzeitigen) Stelle zusätzlich mit speziellen, dem För-
derungswillen entsprechenden Aufgaben, befasst.

- 6 - 
V/0657/2023 
Einordnung der beabsichtigten Gesetzesreform 
 
Als Kernpunkte der beabsichtigten Gesetzesreform können benannt werden: 
 
-  Mehrstaatigkeit soll umfangreicher als bislang möglich werden und damit den Regelfall bilden: 
Zugewanderte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr 
aufgeben.  
- Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach 8 Jahren sol len einbürgerungswillige Per-
sonen bereits nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. 
-  Besondere Leistungen werden (einbürgerungsrechtlich) honoriert: Bei "besonderen Integrati-
onsleistungen" soll eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich sein. 
-  Lebensleistungen der Gastarbeitergeneration sollen besonders anerkannt werden: Der Nach-
weis mündlicher Sprachkenntnisse soll für eine Einbürgerung genügen - der sonst zusätzliche 
Nachweis zum erfolgreich bestandenen „Test Leben in Deutschland“/ „Einbürgerungstest“ soll 
entbehrlich werden. 
 
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf am 23. August 2023 im Kabinett beschlossen. Mit der 
Verabschiedung des Gesetzes ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen. 
 
Prognostizierter Personalbedarf 
 
Mit dem oben genannten Ratsantrag soll die Verwaltung auch beauftragt werden, die Personalent-
wicklung im Einbürgerungsamt konzeptionell weiterzuentwickeln (z.B. Beantragung einer vom Land 
finanzierten 2. Stelle; höhere Bezahlung der Teamleitung; verbesserte Einbin dung von Ehrenamtli-
chen) und darüber hinaus bis zu den Haushaltsberatungen 2024 darzustellen, welcher Personalbe-
darf zur Erreichung der im Antrag dargestellten Ziele erforderlich ist.  
 
Wie oben dargestellt, wurden schon umfangreiche organisatorische Maßnahmen geprüft und umge-
setzt, um die Verfahren und Abläufe für die Antragsabgabe und Antragsbearbeitung zu beschleunigen 
und die Wartezeiten der einbürgerungswilligen Personen zu verkürzen. Hier gilt es zunächst abzuwar-
ten und zu beobachten, in welcher Form sich diese Maßnahmen auswirken werden. Darüber hinaus 
ist zu prüfen, ob weitere Maßnahmen, die im Antrag dargestellt sind, zu einer Entlastung der Sachbe-
arbeitung führen können. Sobald diese Prüfungen abgeschlossen sind und beschlossen wurde, wel-
che gesetz lichen Änderungen umgesetzt werden, kann der Personalmehrbedarf für die Einbürge-
rungsstelle konkret ermittelt werden. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2023 „Münster einbürgerungsfreundlicher gestalten – Einbürge-
rungszahlen erhöhen, Wartezeiten verkürzen, Informationen verbessern“

Beratungsverlauf (4)

28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2023 Integrationsrat
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0657/2023
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2023
Erstellt
27.10.2023 12:04