V/0647/2014
Villa Interim
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Beschlussvorlage
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V/0647/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Villa Interim Verstetigung des Angebotes für einen außerschulischen Lernort Beratungsfolge 25.09.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 28.10.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht über die Arbeit der Villa Interim zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Bezirksregierung Mün ster auf eine Verstetigung und Absicherung der Villa Interim als außerschulischen Lernort hinzuwirken. 3. Zur personellen Absicherung beschließt der Rat - die Aufhebung des kw -Vermerks (30.11.2014) an 1,00 EGr. S 12 für eine/n Diploms o- zialarbeiter/-in / Diplompädagogen/-in im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zur dauerhaften Betreuung der maximal 12 Schülerinnen und Schüler, - die Absicherung der schulpsychologischen Begleitung und Unterstützung der Schül e- rinnen und Schüler durch Aufstockung einer Schulpsychologenstelle u m 10 Woche n- stunden ab dem 01.01.2015 (0,26 EGr. 13). II. Kosten / Folgekosten Die laufenden Aufwendungen für die Ausstattung mit Lehrmitteln, Bereitstellung der entspreche n- den Medien (MEP), Telefon, Schülerfahrkosten sowie Projektmittel für ergänzende pä dagogische Maßnahmen sind aus laufenden Mitteln der Produktgruppe 0302 finanziert. Vorlagen-Nr.: V/0647/2014 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 04.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0647/2014 Die Aufwendungen für die personelle Ausstattung (Beschlusspunkt 3) sind wie folgt in den Teile r- gebnisplänen nachstehender Produktgruppen bereitzustellen: Produktgruppe 0301: „Leistungen für Schulen“ Aufwendungen Zeile im Teil- ergebnisplan Bezeichnung Betrag Bemerkung 11 Personalauf- wendungen 2015 ff: 21.560 € Der Eckwert für die Personalaufwen- dungen erhöht sich entsprechend Aufwendungen gesamt 21.560 € Produktgruppe 0603: „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“ Aufwendungen Zeile im Teil- ergebnisplan Bezeichnung Betrag Bemerkung 11 Personalauf- wendungen 2015 ff: 56.820 € Der Eckwert für die Personalaufwen- dungen erhöht sich entsprechend Aufwendungen gesamt 56.820 € Zuschussbedarf 78.380 € Die Verwaltung wird entsprechende Veränderungsblätter in die Etatberatungen einbringen. Begründung: Zu 1. Mit der Vorlage „Projekthaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler im Bi l- dungsgang Realschule oder Gymnasium (Vorlage V/0611/2011)“ hat der Rat der Stadt Münster im Oktober 2011 die Umsetzung des Konzeptes Villa Interim auf den Weg gebracht. Nach der B e- schlussfassung im Rat hat die Villa Interim ihren Betrieb am 01.11.2011 in den Rä umen der ehe- maligen Peter-Wust-Schule am Schürbusch aufgenommen. In der Villa Interim arbeiten neben der sozialpädagogischen Fachkraft der Jugendhilfe und intens i- ver schulpsychologischer Begleitung auch Pädagogen und Sonderpädagogen in dem multiprofe s- sionellen Team zusammen. Die Schulaufsicht stellt sowohl die Leitung des Hauses Villa Interim als auch die erforderlichen sonderpädag ogischen und pädagogischen Lehrkräfte aus den Bereichen der Förderschulen, Realschulen und Gymnasien ab. Der Unterricht ist gr undsätzlich doppelt b e- setzt. Aus dem Unterrichtskontingent werden auch die Fallkonferenzen, Rückschulungsmaßna h- men und Beratungstätigkeiten an den weiterführenden Schulen finanziert und ermöglicht. - 3 - V/0647/2014 Die Villa ist ein Kooperationsprojekt von Schule und Jugendhilfe in Trägerschaft der Stadt Münster. Sie ist keine eigene Schule, sondern ein gemeinsamer schulischer Lernort für die Sekunda rstufe I. Die Villa richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus Haupt -, Realschulen und Gymnasien. V o- raussetzung für die Aufnahme ist die Beantragung eines AOSF-Verfahren für den Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“. Alle Schülerinnen und Schüler, die die Villa besuchen, bleiben Schü- ler ihrer Stammschule. Zwischen der Klassenleitung der Stammschule, der zuständigen Le hrper- son des gemeinsamen Lernens und dem Villa-Team besteht ein verpflichtender und regelmäßiger Austausch. Seit Einrichtung der Villa Interim hat diese eine hohe Anerkennung bei den unterschiedlichen Fachstellen erhalten. Mit dazu beigetragen haben unte r anderem ein gut ausgearbeitetes Konzept aber auch verschiedene fortlaufende Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Hierzu zählt zum einen ein klarer Zugang zur Villa, der über eine Fall -Clearingstelle unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und F amilien zur Beratung komplexer Problemlagen von Schülerinnen und Schülern in Münster erfolgt. Mitwirkende in dieser Fall -Clearingstelle sind neben den beteiligten Ämtern der Stadt Münster (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und Gesundheitsamt) auch die untere Schulaufsicht beim Schulamt für die Stadt Münster. Weiterhin sind eine Steuergruppe und ein Qualitätszirkel eingerichtet worden, an der neben den beteiligten Ämtern und der unteren Schulaufsicht auch die obere Schulaufsicht und die Schulen mit teilnehmen und somit eine kontinuierliche Abstimmung und Weiterentwicklung notwendiger Pr o- zesse erfolgt. Insgesamt haben bislang 20 Schülerinnen und Schüler die Villa Interim besucht (2 Mädchen und 18 Jungen). Die Aufenthal tszeiten einschl. Rückführungszeitraum e rstreckten sich über 6 bis 12 Monate. In 13 Fällen ist eine Rückschulung bereits erfolgt (65%). Bei 9 Schülern war die Rückfü h- rung in die Regelschule e rfolgreich. Ein Schüler konnte in eine berufsvorbereitende Maßnah me vermittelt werden, bei zwei Schülern musste die Rückführung ins Regelschulsystem abgebrochen werden. Einer der beiden Schüler wechselte anschließend in die Richard -von-Weizsäcker-Schule, bei dem anderen erfolgte eine stationäre Aufnahme. Ein weiterer Sc hüler verließ die Maßna hme wegen Umzugs. Gerade auch unter Betrachtung der kurzen Aufenthaltszeiten in der Villa sind dies sehr vielversprechende Zahlen und positive Ergebnisse. Aktuell besuchen 7 Schülerinnen und Schüler die Villa Interim, von denen 5 s ich bereits in der Rückführung in die allgemeine Schule befinden. Im Verlauf des Projektes ist die starre Begrenzung auf Realschule und Gymnasien aufgelockert worden. Über die Fall -Clearingstelle könne n auch Hauptschüler der Villa Interim zugeführt werden. Zu 2. Das in Münster entwickelte Modell der Villa Interim ist mittlerweile landes - und bundesweit beach- tet und stellte gewissermaßen eine Blaupause dar für die Lösungsansätze, die mit dem 9. Schu l- rechtsänderungsgesetz für die Beschulung dieser beso nderen Schülerklientel umgesetzt worden sind. Für Schülerinnen und Schüler mit e inem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwic k- lung wurde über das Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, mit Genehmigung der oberen Schul- aufsichtsbehörde einen schulischen Lernort einzurichten. „Dieser kann als Teil einer allgemeinen Schule oder als Förderschule geführt werden. Darin we r- den Schülerinnen und Schüler befristet mit dem Ziel unterrichtet und erzogen, sie in Abstimmung mit ihrer Schule auf die baldige Rückkehr vorzubereiten. Die Kinder und Jugendlichen bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule.“ (§ 132 Abs. 3 Schulgesetz NW). Der Aufbau und die Konzeption der Vil la Interim en tsprechen weitgehend dieser Zielrichtung; die Villa Interim ist allerdings weder Förderschule noch Teil einer allgemeinen Schule. - 4 - V/0647/2014 Die Schulverwaltung wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung einen Vorschlag entwickeln, wie die Villa Interim durch Andockung an eine allgemeine Schule daue rhaft abgesichert werden kann. In dem Zusammenhang ist dann auch die Frage der künftigen räumlichen Unterbringung zu klären. Die Schulverwaltung geht davon aus, dass die derzeit genutzten Räume am Schü rbusch nur noch bis zum Ende des lfd. Schuljahres zur Verfügung stehen, sodass ab dem Schuljahr 2015/2016 für die Villa neue Räume bereitzustellen sind. Zu 3. Mit der Einrichtung der Villa Interim hat der Rat Ende 2011 u. a. beschlossen, eine 1,0 -Stelle Dip- lomsozialarbeit / Pädagogik im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für Betreuung der Sch ü- ler/innen für drei Jahre einzurichten. Außerdem wird das Angebot der Villa Interim ermöglicht durch den Einsatz und die Begleitung schulpsychologischer Fachkräfte, der für den Pilotzei traum durch reduzierte Einsätze an anderer Stelle ermöglicht wurde. Der konzeptionell verankerte Teil der Jugendhilfe wird durch die sozialpädagogische Fachkraft des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Form eines „Jugendhil fefallscouts“ sichergestellt. Dieser begleitet die Schüler/innen von Beginn der Aufnahme in das Projekt bis hin zur Rücksch u- lung in die allgemeine Regelschule. Als Fallscout wird er zu den für die Villa Interim relevanten Fallclearingstellensitzungen als beratendes Mitglied eingeladen. Er koordiniert, überblickt und verknüpft das Hilfesystem jedes Schülers und stellt somit wic htige Verbindungen zwischen den einzelnen Akteuren aus Schule, E ltern/Erziehungsberechtigten und der Jugendhilfe her. Dies wird vor allem durch die Fallkonferenzen erreicht, die der Fallscout koo r- diniert und in Zusammenarbeit mit den sonderpädagogischen Fachkräften strukturiert und leitet. Durch die Möglichkeit, sowohl in der Villa Interim gezielte sozialpädagogische Trainings und Be ra- tungsgespräche mit den Schülern, als auch Beratung direkt vor Ort im Elternhaus oder der Rege l- schule durchzuführen, kann der Fallscout an der für die Rückführung notwendigen Schnittstelle „Villa Interim/Regelschule/Elternhaus“ agieren und nötige Hilfen installieren bzw. initiieren. Unabhängig von der künftigen organisatorischen und räumlichen Lösung werden diese Unterstü t- zungen dauerhaft erforderlich sein, sodass die Verwaltung eine Entfristung der 1 ,0-Stelle Sozial- pädagogik sowie eine Aufstockung im Bereich der Schulpsychologie um 10 Wochenstunden vo r- schlägt. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Schürbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0647/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37