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V/0647/2014

Villa Interim

Vorlagen 08.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10699 Zeichen

V/0647/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Villa Interim 
Verstetigung des Angebotes für einen außerschulischen Lernort 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.09.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
 Ordnung und E-Government Vorberatung 
28.10.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
 mit Behinderungen Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht über die Arbeit der Villa Interim zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Bezirksregierung Mün ster auf eine 
Verstetigung und Absicherung der Villa Interim als außerschulischen Lernort hinzuwirken.  
 
3. Zur personellen Absicherung beschließt der Rat  
 
 - die Aufhebung des kw -Vermerks (30.11.2014) an 1,00 EGr. S 12 für eine/n Diploms o-
zialarbeiter/-in / Diplompädagogen/-in im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zur 
dauerhaften Betreuung der maximal 12 Schülerinnen und Schüler,  
 
 - die Absicherung der schulpsychologischen Begleitung und Unterstützung der Schül e-
rinnen und Schüler durch Aufstockung einer Schulpsychologenstelle u m 10 Woche n-
stunden ab dem 01.01.2015 (0,26 EGr. 13). 
 
II. Kosten / Folgekosten 
 
Die laufenden Aufwendungen für die Ausstattung mit Lehrmitteln, Bereitstellung der entspreche n-
den Medien (MEP), Telefon, Schülerfahrkosten sowie Projektmittel für ergänzende pä dagogische 
Maßnahmen sind aus laufenden Mitteln der Produktgruppe 0302 finanziert. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0647/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0647/2014 
Die Aufwendungen für die personelle Ausstattung (Beschlusspunkt 3) sind wie folgt in den Teile r-
gebnisplänen nachstehender Produktgruppen bereitzustellen: 
 
 
Produktgruppe 0301: „Leistungen für Schulen“ 
 
Aufwendungen 
Zeile im Teil-
ergebnisplan Bezeichnung  Betrag 
 Bemerkung 
11 Personalauf-
wendungen  
2015 ff: 
21.560 € 
 
Der Eckwert für die 
Personalaufwen-
dungen erhöht sich 
entsprechend 
Aufwendungen gesamt 21.560 €  
 
 
Produktgruppe 0603: „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“ 
 
Aufwendungen 
Zeile im Teil-
ergebnisplan Bezeichnung  Betrag 
 Bemerkung 
11 Personalauf-
wendungen   2015 ff: 
56.820 € 
Der Eckwert für die 
Personalaufwen-
dungen erhöht sich 
entsprechend  
Aufwendungen gesamt 56.820 €  
 
Zuschussbedarf 78.380 €  
 
Die Verwaltung wird entsprechende Veränderungsblätter in die Etatberatungen einbringen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Mit der Vorlage „Projekthaus - Beschulung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler im Bi l-
dungsgang Realschule oder Gymnasium (Vorlage V/0611/2011)“ hat der Rat der Stadt Münster im 
Oktober 2011 die Umsetzung des Konzeptes Villa Interim auf den Weg gebracht. Nach der B e-
schlussfassung im Rat hat die Villa Interim ihren Betrieb am 01.11.2011 in den Rä umen der ehe-
maligen Peter-Wust-Schule am Schürbusch aufgenommen.  
 
In der Villa Interim arbeiten neben der sozialpädagogischen Fachkraft der Jugendhilfe und intens i-
ver schulpsychologischer Begleitung auch Pädagogen und Sonderpädagogen in dem multiprofe s-
sionellen Team zusammen. Die Schulaufsicht stellt sowohl die Leitung des Hauses Villa Interim als 
auch die erforderlichen sonderpädag ogischen und pädagogischen Lehrkräfte aus den Bereichen 
der Förderschulen, Realschulen und Gymnasien ab. Der Unterricht ist gr undsätzlich doppelt b e-
setzt. Aus dem Unterrichtskontingent werden auch die Fallkonferenzen, Rückschulungsmaßna h-
men und Beratungstätigkeiten an den weiterführenden Schulen finanziert und ermöglicht.

- 3 - 
V/0647/2014 
Die Villa ist ein Kooperationsprojekt von Schule und Jugendhilfe in Trägerschaft der Stadt Münster. 
Sie ist keine eigene Schule, sondern ein gemeinsamer schulischer Lernort für die Sekunda rstufe I. 
Die Villa richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus Haupt -, Realschulen und Gymnasien. V o-
raussetzung für die Aufnahme ist die Beantragung eines AOSF-Verfahren für den Bereich „soziale 
und emotionale Entwicklung“. Alle Schülerinnen und Schüler, die die Villa besuchen, bleiben Schü-
ler ihrer Stammschule. Zwischen der Klassenleitung der Stammschule, der zuständigen Le hrper-
son des gemeinsamen Lernens und dem Villa-Team besteht ein verpflichtender und regelmäßiger 
Austausch.  
 
Seit Einrichtung der Villa Interim hat diese eine hohe Anerkennung bei den unterschiedlichen 
Fachstellen erhalten. Mit dazu beigetragen haben unte r anderem ein gut ausgearbeitetes Konzept 
aber auch verschiedene fortlaufende Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Hierzu zählt zum einen 
ein klarer Zugang zur Villa, der über eine Fall -Clearingstelle unter Federführung des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und F amilien zur Beratung komplexer Problemlagen von Schülerinnen und 
Schülern in Münster erfolgt. Mitwirkende in dieser Fall -Clearingstelle sind neben den beteiligten 
Ämtern der Stadt Münster (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien und Gesundheitsamt) auch die untere Schulaufsicht beim Schulamt für die Stadt Münster. 
Weiterhin sind eine Steuergruppe und ein Qualitätszirkel eingerichtet worden, an der neben den 
beteiligten Ämtern und der unteren Schulaufsicht auch die obere Schulaufsicht und die Schulen mit 
teilnehmen und somit eine kontinuierliche Abstimmung und Weiterentwicklung notwendiger Pr o-
zesse erfolgt. 
 
Insgesamt haben bislang 20 Schülerinnen und Schüler die Villa Interim besucht (2 Mädchen und 
18 Jungen). Die Aufenthal tszeiten einschl. Rückführungszeitraum e rstreckten sich über 6 bis 12 
Monate. In 13 Fällen ist eine Rückschulung bereits erfolgt (65%). Bei 9 Schülern war die Rückfü h-
rung in die Regelschule e rfolgreich. Ein Schüler konnte in eine berufsvorbereitende Maßnah me 
vermittelt werden, bei zwei Schülern musste die Rückführung ins Regelschulsystem abgebrochen 
werden. Einer der beiden Schüler wechselte anschließend in die Richard -von-Weizsäcker-Schule, 
bei dem anderen erfolgte eine stationäre Aufnahme. Ein weiterer Sc hüler verließ die Maßna hme 
wegen Umzugs. Gerade auch unter Betrachtung der kurzen Aufenthaltszeiten in der Villa sind dies 
sehr vielversprechende Zahlen und positive Ergebnisse.  
 
Aktuell besuchen 7 Schülerinnen und Schüler die Villa Interim, von denen 5 s ich bereits in der 
Rückführung in die allgemeine Schule befinden. Im Verlauf des Projektes ist die starre Begrenzung 
auf Realschule und Gymnasien aufgelockert worden. Über die Fall -Clearingstelle könne n auch 
Hauptschüler der Villa Interim zugeführt werden. 
 
 
Zu 2. 
 
Das in Münster entwickelte Modell der Villa Interim ist mittlerweile landes - und bundesweit beach-
tet und stellte gewissermaßen eine Blaupause dar für die Lösungsansätze, die mit dem 9. Schu l-
rechtsänderungsgesetz für die Beschulung dieser beso nderen Schülerklientel umgesetzt worden 
sind. Für Schülerinnen und Schüler mit e inem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an 
sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwic k-
lung wurde über das Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, mit Genehmigung der oberen Schul-
aufsichtsbehörde einen schulischen Lernort einzurichten.  
„Dieser kann als Teil einer allgemeinen Schule oder als Förderschule geführt werden. Darin we r-
den Schülerinnen und Schüler befristet mit dem Ziel  unterrichtet und erzogen, sie in Abstimmung 
mit ihrer Schule auf die baldige Rückkehr vorzubereiten. Die Kinder und Jugendlichen bleiben 
Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule.“ (§ 132 Abs. 3 Schulgesetz NW). Der Aufbau 
und die Konzeption der Vil la Interim en tsprechen weitgehend dieser Zielrichtung; die Villa Interim 
ist allerdings weder Förderschule noch Teil einer allgemeinen Schule.

- 4 - 
V/0647/2014 
Die Schulverwaltung wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung einen Vorschlag entwickeln, wie 
die Villa Interim durch Andockung an eine allgemeine Schule daue rhaft abgesichert werden kann. 
In dem Zusammenhang ist dann auch die Frage der künftigen räumlichen Unterbringung zu klären. 
Die Schulverwaltung geht davon aus, dass die derzeit genutzten Räume am Schü rbusch nur noch 
bis zum Ende des lfd. Schuljahres zur Verfügung stehen, sodass ab dem Schuljahr 2015/2016 für 
die Villa neue Räume bereitzustellen sind.  
 
 
Zu 3. 
 
Mit der Einrichtung der Villa Interim hat der Rat Ende 2011 u. a. beschlossen, eine 1,0 -Stelle Dip-
lomsozialarbeit / Pädagogik im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für Betreuung der Sch ü-
ler/innen für drei Jahre einzurichten. Außerdem wird das Angebot der Villa Interim ermöglicht durch 
den Einsatz und die Begleitung schulpsychologischer Fachkräfte,  der für den Pilotzei traum durch 
reduzierte Einsätze an anderer Stelle ermöglicht wurde.  
 
Der konzeptionell verankerte Teil der Jugendhilfe wird durch die sozialpädagogische Fachkraft des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Form eines „Jugendhil fefallscouts“ sichergestellt. 
Dieser begleitet die Schüler/innen von Beginn der Aufnahme in das Projekt bis hin zur Rücksch u-
lung in die allgemeine Regelschule. Als Fallscout wird er zu den für die Villa Interim relevanten 
Fallclearingstellensitzungen als beratendes Mitglied eingeladen.  
 
Er koordiniert, überblickt und verknüpft das Hilfesystem jedes Schülers und stellt somit wic htige 
Verbindungen zwischen den einzelnen Akteuren aus Schule, E ltern/Erziehungsberechtigten und 
der Jugendhilfe her. Dies wird vor allem durch die Fallkonferenzen erreicht, die der Fallscout koo r-
diniert und in Zusammenarbeit mit den sonderpädagogischen Fachkräften strukturiert und leitet. 
 
Durch die Möglichkeit, sowohl in der Villa Interim gezielte sozialpädagogische Trainings und Be ra-
tungsgespräche mit den Schülern, als auch Beratung direkt vor Ort im Elternhaus oder der Rege l-
schule durchzuführen, kann der Fallscout an der für die Rückführung notwendigen Schnittstelle 
„Villa Interim/Regelschule/Elternhaus“ agieren und nötige Hilfen installieren bzw. initiieren. 
 
Unabhängig von der künftigen organisatorischen und räumlichen Lösung werden diese Unterstü t-
zungen dauerhaft erforderlich sein, sodass die Verwaltung eine Entfristung der 1 ,0-Stelle Sozial-
pädagogik sowie eine Aufstockung im Bereich der Schulpsychologie um 10 Wochenstunden vo r-
schlägt.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (7)

25.09.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schürbusch

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Details

Aktenzeichen
V/0647/2014
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37