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V/0754/2013

Teilnahme an einem Schulversuch gem. § 25 SchulG NRW: dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" am Anne-Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2014/15

Vorlagen 25.09.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0754/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Teilnahme an einem Schulversuch gem. § 25 SchulG NRW: dreijähriger vollzeitschulischer 
Bildungsgang "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" am Anne -Frank-Berufskolleg zum 
Schuljahr 2014/15 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Am Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster , wird gem. § 25 
SchulG NRW ein einzügig geführter Schulversuch  „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“ 
zum Schuljahr 2014/15 durchgeführt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes 
NRW den Antrag zur Teilnahme am Schulversuch einzureichen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Der Rat ni mmt zur Kenntnis, dass möglicherweise zusätzliche Mittel für Lehr - und Lernmittel 
(Schuletat, Schulbücher) sowie Schülerfahrkosten in Abhängigkeit von der Belegung e rforderlich 
werden können. Nach jetzigem Stand können diese im Rahmen der üblichen Bedarf sbandbreite 
aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden.  
 
Es können maximale zusätzliche Kosten zwischen 11.670,00  € in 2014 und 61.870,00 € in 2017 
für Schuletat, Schulbücher und Schülerfahrkosten entstehen. Unter Berücksichtigung ohnehin b e-
reit zu stellender Mittel bei dem Besuch anderer Schulen und der üblichen Bedarfsschwankung in 
diesem Bereich wird davon ausgega ngen, dass die notwendigen Mittel aus vorhandenen Hau s-
haltsmitteln finanziert werden können. 
 
Die Mittel stehen dem Grunde nach im Teilergebnisplan Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen“ der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ (Sch uletat und Schulbücher) 
bzw. in der Produktgruppe 03.02 „Leistungen für Schülerinnen und Schüler“ (Schülerfahrkosten) 
zur Verfügung. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0754/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Woltering 
Ruf: 
492 40 22 
E-Mail: 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de  
Datum: 
30.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0754/2013 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Das Land NRW hat 2012 die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Schulversuch 
nach § 25 SchulG für den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“ gescha f-
fen. Hierbei handelt es sich um einen dreijährigen vollzeitschulischen Bildung sgang, der im 
Berufsfeld Gesundheit die allgemeine Hochschulreife vermittelt. Die Profil bildenden Lei s-
tungskursfächer sind Gesundheit und Biologie. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat in Absprache mit dem Ministerium für Schule und We i-
terbildung des Landes Nordrhein -Westfalen (MSW) Berufskollegs mit einem ausgeprä gten 
Schulprofil im Bereich Gesundheit/Soziales au sgewählt und die Möglichkeit eröffnet, an 
diesem Schulversuch teilzunehmen.  
 
Im Regierungsbezirk Münster hat die Schulaufsicht das Berufskolleg Rheine, das He rwig-
Blankertz-Berufskolleg in Recklinghausen sowie das Anne -Frank-Berufskolleg in Münster 
für eine Teilnahme ausgewählt.  
 
2. Antrag des Anne-Frank-Berufskollegs 
 
Das Anne-Frank-Berufskolleg hat im Februar 2013 den Antrag gestellt, an dem Schulve r-
such teilzunehmen. 
 
In dem Antrag beschreibt das Anne -Frank-Berufskolleg die Bezüge zum vorhandenen 
Schulprofil und begründet eine Teilnahme anhand der Kriterien „Unterrichtsversorgung“, 
„regionale Verankerung der Beruflichkeit“ sowie „Sicherung der Schülerzahlen“ und „Pro g-
nose zum Bedarf“. 
 
Die Stadt Münster hat dem Anne-Frank-Berufskolleg mitgeteilt, dieses  Vorhaben mit Int e-
resse zur Kenntnis genommen zu haben und das Interesse an einer Teilnahme auch ge-
genüber der Bezirksregierung Münster bekundet. Ebenso hat die Stadt Münster das A nne-
Frank-Berufskolleg gebeten, sich i n Absprache mit der Schulaufsicht für Berufskollegs der 
Bezirksregierung Münster an den geplanten vorbereitenden Maßnahmen zu beteil igen, um 
somit alle Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem Schulversuch zu schaffen. 
 
Zur Teilnahme an dem Schulversuch liegt ein Beschluss der Schulkonferenz des Anne -
Frank-Berufskollegs vor. 
 
3. Aktuelle Situation – Beginn des Schulversuches an 15 Berufskollegs in NRW 
 
Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie des M i-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben Anf ang September 2013 gemeinsam 
mitgeteilt, dass a n 15 Berufskollegs in NRW das Berufliche Gymnasium für Gesundheit  
zum Schuljahr 2013/14 gestartet ist und wiesen hierbei auf folgendes hin: 
 Mit dem Profil Gesundheit wird die Angebotspalette des Beruflichen Gymnasiums in 
NRW erweitert. 
 Schülerinnen und Schülern wird der Zugang zu neuen Chancen und Perspektiven 
eröffnet, die sich im Gesundheitsbereich durch eine zunehmende Akademisi erung, 
den medizinischen Fortschritt und den demografischen Wandel ergeben. 
 Durch die naturwissenschaftliche Ausrichtung des Beruflichen Gymnasiums für Ge-
sundheit erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich frühzeitig im 
Berufsfeld Gesundheit zu orientieren und zu qualifizieren. 
 Der Gesundheits- und Pflegesektor ist ein wichtiger Jobmotor, für den gut ausgebi l-
detes und motiviertes Fachpersonal benötigt wird.

- 3 - 
V/0754/2013 
 Das Berufliche Gymnasium für Gesundheit bietet ein gutes Fundament für eine 
Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf. 
 
4. Rahmenbedingungen am Anne-Frank-Berufskolleg 
 
Am Anne-Frank-Berufskolleg finden aktuell Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen 
schulischen Zugangsvoraussetzungen im Berufsfeld Gesundheit und Soziales ein vollzei t-
schulisches Bildungsangebot mit der Perspektive der Durchlässigkeit hi n zu höherwertigen 
Schulabschlüssen vor. Genau diese Angebotsdifferenzierung zeichnet das Profil des Anne-
Frank-Berufskollegs aus. 
 
Die Nachfrage nach Bildungsgängen zum Erwerb der Fachhochschulreife im Anschluss an 
die Sekundarstufe I im Berufsfeld Gesund heits- und Sozialwesen wird durch die hohe A n-
zahl an Bewerbungen dokumentiert: 
 
 
Bildungsgang 
 
Anmeldungen 
 
2013 
2010 2011 2012 2013 aufge-
nommen 
ab- 
gelehnt 
ab- 
gemeldet 
Höhere Beruf s-
fachschule 
83 78 73 147 98 30 19 
Fachoberschule 
11/12 
197 158 147 122 76 23 23 
 
Zu den Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder von ein bis drei 
Jahren zählt u.a., dass am Anne -Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2013/14 ein weiterer 
Zug in der Fachschule für Sozialwesen zur Ausbildung von Erzieherinnen un d Erziehern 
eingerichtet wurde. Ebenso wurde ein weiterer Zug der Höheren Berufsfachschule für Sozi-
al- und Gesundheitswesen eingerichtet. 
 
Die Zahl der am Anne-Frank-Berufskolleg eingerichteten Klassen hat zur Folge, dass akt u-
ell zum Schuljahr 2013/14 am S tandort Fürstenbergschule fünf allgemeine Unterrichtsrä u-
me befristet zur Deckung des Raumbedarfs zur Verfügung gestellt werden.  
 
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Raumsituation durch Umbauten im Gebäude des Anne-
Frank-Berufskollegs zu verbessern. Das Ann e-Frank-Berufskolleg verfügt über eine Vie l-
zahl von Küchen, da insbesondere das Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft das u r-
sprüngliche Profil der Schule bildete. Im Laufe der Jahre sind weitere Profilbildungen e r-
folgt, die u.a. zur Folge haben, dass neu e Fachräume eingerichtet wurden. Das aktuelle 
und zukünftige Profil der Schule sowie Veränderungen in den Stundentafeln der hauswir t-
schaftlichen Unterrichtsfächer machen es möglich, dass der Küchenbestand neu organisiert 
werden kann. Konkret ist geplant, e ine Großküche incl. Speiseraum und Umkleide in drei 
bzw. vier allgemeine Unterrichtsräume umzubauen und eine weitere Küche funktional neu 
zu planen und einzurichten. Aufgrund der beengten Raumsituation im A nne-Frank-
Berufskolleg und bedingt durch die weite ren Raumbedarfe aufgrund der zusätzlichen be i-
den Züge (Höhere Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen) wird die Teilnahme 
an dem Schulversuch „Berufliches Gymnasium Gesundheit“ zum Schuljahr 2014/15 nach 
erfolgten Baumaßnahmen angestrebt. Hierzu ist im Entwurf des Haushaltsplans 2014 in der 
Produktgruppe 0301 die Investitionsmaßnahme 4470 „Anne -Frank-Berufskolleg – Umbau 
Fachräume“ in Höhe von 678 T € angemeldet. Diese Investitionssumme umfasst den U m-
bau einer Küche in allgemeine Unterrichtsräume, d ie Ne uausstattung und Umbau einer 
Großküche sowie den Bau und die Ausstattung eines naturwissenschaftlichen Zentrums 
Biologie. Leistungskurse Biologie sind u.a. Profil bilde ndes Fach für die Bildungsgänge 
Freizeitsportleiter/in/Allg. Hochschulreife, Erzieher/in/Allg. Hochschulreife.

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Neben dieser Abdeckung von Raumbedarfen für den AHR-Bildungsgang Gesundheit durch 
Umbauten im Bestand sieht das Anne -Frank-Berufskolleg durch die absehbare Neuor d-
nung der APO-BK weitere Gestaltungsspielräume für die Stundenplangestaltung, sodass in 
der Gesamtbetrachtung der vollzeitschulische Bildungsgang „Berufliches Gymnasium für 
Gesundheit“ raumneutral umgesetzt werden kann. 
 
Diese Rahmenbedingungen begründen, dass eine Teilnahme an dem Schulversuch zum 
Schuljahr 2014/15 vorgeschlagen wird. Ein Beschluss ist noch im Jahr 2013 erforderlich, da 
Informationsveranstaltungen zum Übergang in die Sekundarstufe II im Herbst 2013 term i-
niert sind und das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/15 in der Zeit vom 07. - 
25.02.2014 festgelegt ist.  
 
Der zusätzliche Raumbedarf, der aktuell über Räume in der Fürstenbergschule abg edeckt 
wird, ist im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung zu klären. 
 
5. Abstimmungsverfahren und Bewertung durch die Verwaltung 
 
Im Rahmen des üblichen Beteil igungsverfahrens hat die Verwaltung Stellungnahmen der 
beteiligten Institutionen (Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkska m-
mer Münster, Agentur für Arbeit) sowie der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Stei nfurt und 
Warendorf eingeholt. 
 
Die IHK Nord Westfalen hat die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob Ressourcen für Vol l-
zeitbildungsgänge verwendet werden, „deren anderweitige Verwendung den praxisnahen, 
qualitativ hochwertigen und effektiven Berufsschulunterricht hätten stärken oder zumindest 
erhalten können“. Gesundheitsberufe werden i.d.R. nicht am Berufskolleg in Bildungsgä n-
gen der Berufsschule beschult. Damit ist die Bitte der IHK Nord Westfalen um Prüfung b e-
rücksichtigt.  
 
Die weiteren Institutionen sowie die Nachbarkreise haben keine Bedenken erhoben. 
 
U.a. sprechen folgende Gründe aus Sicht der Verwaltung für die Teilnahme an dem Schu l-
versuch: 
 Der Bildungsgang „Berufliches Gymnasium Gesundheit“ schärft das Profil am Anne-
Frank-Berufskolleg, erhöht die Durchlässigkeit und deckt eine Angebotslücke im Be-
rufsfeld Gesundheit/Soziales. Schülerinnen und Schülern mit einem Qualifikation s-
vermerk zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe stünde neben der Höheren B e-
rufsfachschule zum Erwerb der Fachhochschulreife dann auch das Berufliche Gy m-
nasium zur Auswahl. Neben einem Potential aus Bewerbern für die Höhere Beruf s-
fachschule eröffnet das Berufliche Gymnasium einer weiteren Schülerzahl die Mö g-
lichkeit, im Profil bildenden Bereich das Abitur zu erwerben und damit den Grun d-
stein für eine Ausbildung bzw. ein Studium im Gesundheitswesen zu legen. 
 Münster als Bildungs - und Wissenschaftsstandort ist aufgrund der mannigfaltigen 
Anschluss- und Übergangsmöglichkeiten im Gesundheits - und Pflegebereich in 
Ausbildung und Studium geradezu prädestiniert für diesen Schulver such. Das gilt in 
gleicher Weise für die Praxisphasen in Form von Hospitationen und Praktika. 
 Die Diskussionen und Beiträge unterschiedlicher Institutionen und Gruppierungen 
zu den Themenfeldern Demografie und Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Pfle-
gebereich dokumentieren eindeutig, dass hier ein enormer Handlungsbedarf b e-
steht. 
 
Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme an dem Schulversuch.

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6.  Kosten 
 
Bei einer kalkulierten Belegung von 25 Schülerinnen und Schülern und einem durchschnit t-
lichen Ansatz für Schülerfahrkosten für alle Schülerinnen und Schüler ergeben sich folge n-
de maximale Kosten: 
 
Position 
Kosten je 
SuS und 
Jahr 2014 2015 2016 ab 2017 
 
Schuletat 
     23,50 €            -   € 1      587,50 €   1.175,00 €     1.762,50 €  
 
Schulbücher 
   154,44 €     3.861,00 €   3.861,00 €   3.861,00 €     3.861,00 €  
Schüler-
fahrkosten 
   750,00 €     7.812,50 €   26.562,50 €  45.312,50 €   56.250,00 €  
 
gesamt 
   927,94 €   11.673,50 €   31.011,00 €   50.348,50 €   61.873,50 €  
 
davon 40 %  370,00 € 4.670,00 € 12.400,00 € 20.140,00 € 24.750,00 € 
 
 
Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass ein nennenswerter Teil der 
für diesen Bildungsgang infrage kommenden Schülerinnen und Schüler ansonsten andere 
Bildungsgänge der Berufskollegs bzw. die Sekundarstufe II eines städtischen Gymnasiums 
besuchen würde. Auch hierfür wären für die o.g. Positionen entsprechende Mittel bereit zu 
stellen, die jetzt für diesen Bildungsgang erforderlich werden.  
 
Unterstellt man, dass ca. 40 % der Schülerinnen und Schüler additiv diesen Bildungsgang 
besuchen, so entstehen ab 2017 jährliche Mehraufwendungen von ca. 24.750,00  €. Diese 
können voraussichtlich im Rahmen der üblichen Bedarfsschwankungen bei den vorgenann-
ten Positionen (Gesamtvolumen ca. 11 Mio. € jährlich) aufgefangen werden. 
 
7. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster der Teilnahme an dem Schulversuc h zustimmt, wird die 
Verwaltung den Beschluss dem Ministerium für Schule und Weiterbildung über die Bezirk s-
regierung Münster zur Genehmigung vorlegen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
  
                                                
1 Beim Schuletat erfolgt die Zuweisung immer auf de r Basis der Schülerzahlen 15.10. des Vorjahres. Ins o-
weit werden die für das Schuljahr 2014/15 neu aufgenommenen Schüler/innen erst ab 2015 berüc ksichtigt.

Beratungsverlauf (3)

19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0754/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37