V/0754/2013
Teilnahme an einem Schulversuch gem. § 25 SchulG NRW: dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" am Anne-Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2014/15
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Beschlussvorlage
14003 Zeichen
V/0754/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Teilnahme an einem Schulversuch gem. § 25 SchulG NRW: dreijähriger vollzeitschulischer
Bildungsgang "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" am Anne -Frank-Berufskolleg zum
Schuljahr 2014/15
Beratungsfolge
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Am Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster , wird gem. § 25
SchulG NRW ein einzügig geführter Schulversuch „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“
zum Schuljahr 2014/15 durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes
NRW den Antrag zur Teilnahme am Schulversuch einzureichen.
Kosten/Folgekosten
Der Rat ni mmt zur Kenntnis, dass möglicherweise zusätzliche Mittel für Lehr - und Lernmittel
(Schuletat, Schulbücher) sowie Schülerfahrkosten in Abhängigkeit von der Belegung e rforderlich
werden können. Nach jetzigem Stand können diese im Rahmen der üblichen Bedarf sbandbreite
aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Es können maximale zusätzliche Kosten zwischen 11.670,00 € in 2014 und 61.870,00 € in 2017
für Schuletat, Schulbücher und Schülerfahrkosten entstehen. Unter Berücksichtigung ohnehin b e-
reit zu stellender Mittel bei dem Besuch anderer Schulen und der üblichen Bedarfsschwankung in
diesem Bereich wird davon ausgega ngen, dass die notwendigen Mittel aus vorhandenen Hau s-
haltsmitteln finanziert werden können.
Die Mittel stehen dem Grunde nach im Teilergebnisplan Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen“ der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ (Sch uletat und Schulbücher)
bzw. in der Produktgruppe 03.02 „Leistungen für Schülerinnen und Schüler“ (Schülerfahrkosten)
zur Verfügung.
Vorlagen-Nr.:
V/0754/2013
Auskunft erteilt:
Herr Woltering
Ruf:
492 40 22
E-Mail:
WolteringThomas@stadt-
muenster.de
Datum:
30.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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Begründung:
1. Anlass
Das Land NRW hat 2012 die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Schulversuch
nach § 25 SchulG für den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“ gescha f-
fen. Hierbei handelt es sich um einen dreijährigen vollzeitschulischen Bildung sgang, der im
Berufsfeld Gesundheit die allgemeine Hochschulreife vermittelt. Die Profil bildenden Lei s-
tungskursfächer sind Gesundheit und Biologie.
Die Bezirksregierung Münster hat in Absprache mit dem Ministerium für Schule und We i-
terbildung des Landes Nordrhein -Westfalen (MSW) Berufskollegs mit einem ausgeprä gten
Schulprofil im Bereich Gesundheit/Soziales au sgewählt und die Möglichkeit eröffnet, an
diesem Schulversuch teilzunehmen.
Im Regierungsbezirk Münster hat die Schulaufsicht das Berufskolleg Rheine, das He rwig-
Blankertz-Berufskolleg in Recklinghausen sowie das Anne -Frank-Berufskolleg in Münster
für eine Teilnahme ausgewählt.
2. Antrag des Anne-Frank-Berufskollegs
Das Anne-Frank-Berufskolleg hat im Februar 2013 den Antrag gestellt, an dem Schulve r-
such teilzunehmen.
In dem Antrag beschreibt das Anne -Frank-Berufskolleg die Bezüge zum vorhandenen
Schulprofil und begründet eine Teilnahme anhand der Kriterien „Unterrichtsversorgung“,
„regionale Verankerung der Beruflichkeit“ sowie „Sicherung der Schülerzahlen“ und „Pro g-
nose zum Bedarf“.
Die Stadt Münster hat dem Anne-Frank-Berufskolleg mitgeteilt, dieses Vorhaben mit Int e-
resse zur Kenntnis genommen zu haben und das Interesse an einer Teilnahme auch ge-
genüber der Bezirksregierung Münster bekundet. Ebenso hat die Stadt Münster das A nne-
Frank-Berufskolleg gebeten, sich i n Absprache mit der Schulaufsicht für Berufskollegs der
Bezirksregierung Münster an den geplanten vorbereitenden Maßnahmen zu beteil igen, um
somit alle Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem Schulversuch zu schaffen.
Zur Teilnahme an dem Schulversuch liegt ein Beschluss der Schulkonferenz des Anne -
Frank-Berufskollegs vor.
3. Aktuelle Situation – Beginn des Schulversuches an 15 Berufskollegs in NRW
Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie des M i-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben Anf ang September 2013 gemeinsam
mitgeteilt, dass a n 15 Berufskollegs in NRW das Berufliche Gymnasium für Gesundheit
zum Schuljahr 2013/14 gestartet ist und wiesen hierbei auf folgendes hin:
Mit dem Profil Gesundheit wird die Angebotspalette des Beruflichen Gymnasiums in
NRW erweitert.
Schülerinnen und Schülern wird der Zugang zu neuen Chancen und Perspektiven
eröffnet, die sich im Gesundheitsbereich durch eine zunehmende Akademisi erung,
den medizinischen Fortschritt und den demografischen Wandel ergeben.
Durch die naturwissenschaftliche Ausrichtung des Beruflichen Gymnasiums für Ge-
sundheit erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich frühzeitig im
Berufsfeld Gesundheit zu orientieren und zu qualifizieren.
Der Gesundheits- und Pflegesektor ist ein wichtiger Jobmotor, für den gut ausgebi l-
detes und motiviertes Fachpersonal benötigt wird.
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Das Berufliche Gymnasium für Gesundheit bietet ein gutes Fundament für eine
Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf.
4. Rahmenbedingungen am Anne-Frank-Berufskolleg
Am Anne-Frank-Berufskolleg finden aktuell Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen
schulischen Zugangsvoraussetzungen im Berufsfeld Gesundheit und Soziales ein vollzei t-
schulisches Bildungsangebot mit der Perspektive der Durchlässigkeit hi n zu höherwertigen
Schulabschlüssen vor. Genau diese Angebotsdifferenzierung zeichnet das Profil des Anne-
Frank-Berufskollegs aus.
Die Nachfrage nach Bildungsgängen zum Erwerb der Fachhochschulreife im Anschluss an
die Sekundarstufe I im Berufsfeld Gesund heits- und Sozialwesen wird durch die hohe A n-
zahl an Bewerbungen dokumentiert:
Bildungsgang
Anmeldungen
2013
2010 2011 2012 2013 aufge-
nommen
ab-
gelehnt
ab-
gemeldet
Höhere Beruf s-
fachschule
83 78 73 147 98 30 19
Fachoberschule
11/12
197 158 147 122 76 23 23
Zu den Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder von ein bis drei
Jahren zählt u.a., dass am Anne -Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2013/14 ein weiterer
Zug in der Fachschule für Sozialwesen zur Ausbildung von Erzieherinnen un d Erziehern
eingerichtet wurde. Ebenso wurde ein weiterer Zug der Höheren Berufsfachschule für Sozi-
al- und Gesundheitswesen eingerichtet.
Die Zahl der am Anne-Frank-Berufskolleg eingerichteten Klassen hat zur Folge, dass akt u-
ell zum Schuljahr 2013/14 am S tandort Fürstenbergschule fünf allgemeine Unterrichtsrä u-
me befristet zur Deckung des Raumbedarfs zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Raumsituation durch Umbauten im Gebäude des Anne-
Frank-Berufskollegs zu verbessern. Das Ann e-Frank-Berufskolleg verfügt über eine Vie l-
zahl von Küchen, da insbesondere das Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft das u r-
sprüngliche Profil der Schule bildete. Im Laufe der Jahre sind weitere Profilbildungen e r-
folgt, die u.a. zur Folge haben, dass neu e Fachräume eingerichtet wurden. Das aktuelle
und zukünftige Profil der Schule sowie Veränderungen in den Stundentafeln der hauswir t-
schaftlichen Unterrichtsfächer machen es möglich, dass der Küchenbestand neu organisiert
werden kann. Konkret ist geplant, e ine Großküche incl. Speiseraum und Umkleide in drei
bzw. vier allgemeine Unterrichtsräume umzubauen und eine weitere Küche funktional neu
zu planen und einzurichten. Aufgrund der beengten Raumsituation im A nne-Frank-
Berufskolleg und bedingt durch die weite ren Raumbedarfe aufgrund der zusätzlichen be i-
den Züge (Höhere Berufsfachschule und Fachschule für Sozialwesen) wird die Teilnahme
an dem Schulversuch „Berufliches Gymnasium Gesundheit“ zum Schuljahr 2014/15 nach
erfolgten Baumaßnahmen angestrebt. Hierzu ist im Entwurf des Haushaltsplans 2014 in der
Produktgruppe 0301 die Investitionsmaßnahme 4470 „Anne -Frank-Berufskolleg – Umbau
Fachräume“ in Höhe von 678 T € angemeldet. Diese Investitionssumme umfasst den U m-
bau einer Küche in allgemeine Unterrichtsräume, d ie Ne uausstattung und Umbau einer
Großküche sowie den Bau und die Ausstattung eines naturwissenschaftlichen Zentrums
Biologie. Leistungskurse Biologie sind u.a. Profil bilde ndes Fach für die Bildungsgänge
Freizeitsportleiter/in/Allg. Hochschulreife, Erzieher/in/Allg. Hochschulreife.
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Neben dieser Abdeckung von Raumbedarfen für den AHR-Bildungsgang Gesundheit durch
Umbauten im Bestand sieht das Anne -Frank-Berufskolleg durch die absehbare Neuor d-
nung der APO-BK weitere Gestaltungsspielräume für die Stundenplangestaltung, sodass in
der Gesamtbetrachtung der vollzeitschulische Bildungsgang „Berufliches Gymnasium für
Gesundheit“ raumneutral umgesetzt werden kann.
Diese Rahmenbedingungen begründen, dass eine Teilnahme an dem Schulversuch zum
Schuljahr 2014/15 vorgeschlagen wird. Ein Beschluss ist noch im Jahr 2013 erforderlich, da
Informationsveranstaltungen zum Übergang in die Sekundarstufe II im Herbst 2013 term i-
niert sind und das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/15 in der Zeit vom 07. -
25.02.2014 festgelegt ist.
Der zusätzliche Raumbedarf, der aktuell über Räume in der Fürstenbergschule abg edeckt
wird, ist im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung zu klären.
5. Abstimmungsverfahren und Bewertung durch die Verwaltung
Im Rahmen des üblichen Beteil igungsverfahrens hat die Verwaltung Stellungnahmen der
beteiligten Institutionen (Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkska m-
mer Münster, Agentur für Arbeit) sowie der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Stei nfurt und
Warendorf eingeholt.
Die IHK Nord Westfalen hat die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob Ressourcen für Vol l-
zeitbildungsgänge verwendet werden, „deren anderweitige Verwendung den praxisnahen,
qualitativ hochwertigen und effektiven Berufsschulunterricht hätten stärken oder zumindest
erhalten können“. Gesundheitsberufe werden i.d.R. nicht am Berufskolleg in Bildungsgä n-
gen der Berufsschule beschult. Damit ist die Bitte der IHK Nord Westfalen um Prüfung b e-
rücksichtigt.
Die weiteren Institutionen sowie die Nachbarkreise haben keine Bedenken erhoben.
U.a. sprechen folgende Gründe aus Sicht der Verwaltung für die Teilnahme an dem Schu l-
versuch:
Der Bildungsgang „Berufliches Gymnasium Gesundheit“ schärft das Profil am Anne-
Frank-Berufskolleg, erhöht die Durchlässigkeit und deckt eine Angebotslücke im Be-
rufsfeld Gesundheit/Soziales. Schülerinnen und Schülern mit einem Qualifikation s-
vermerk zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe stünde neben der Höheren B e-
rufsfachschule zum Erwerb der Fachhochschulreife dann auch das Berufliche Gy m-
nasium zur Auswahl. Neben einem Potential aus Bewerbern für die Höhere Beruf s-
fachschule eröffnet das Berufliche Gymnasium einer weiteren Schülerzahl die Mö g-
lichkeit, im Profil bildenden Bereich das Abitur zu erwerben und damit den Grun d-
stein für eine Ausbildung bzw. ein Studium im Gesundheitswesen zu legen.
Münster als Bildungs - und Wissenschaftsstandort ist aufgrund der mannigfaltigen
Anschluss- und Übergangsmöglichkeiten im Gesundheits - und Pflegebereich in
Ausbildung und Studium geradezu prädestiniert für diesen Schulver such. Das gilt in
gleicher Weise für die Praxisphasen in Form von Hospitationen und Praktika.
Die Diskussionen und Beiträge unterschiedlicher Institutionen und Gruppierungen
zu den Themenfeldern Demografie und Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Pfle-
gebereich dokumentieren eindeutig, dass hier ein enormer Handlungsbedarf b e-
steht.
Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme an dem Schulversuch.
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6. Kosten
Bei einer kalkulierten Belegung von 25 Schülerinnen und Schülern und einem durchschnit t-
lichen Ansatz für Schülerfahrkosten für alle Schülerinnen und Schüler ergeben sich folge n-
de maximale Kosten:
Position
Kosten je
SuS und
Jahr 2014 2015 2016 ab 2017
Schuletat
23,50 € - € 1 587,50 € 1.175,00 € 1.762,50 €
Schulbücher
154,44 € 3.861,00 € 3.861,00 € 3.861,00 € 3.861,00 €
Schüler-
fahrkosten
750,00 € 7.812,50 € 26.562,50 € 45.312,50 € 56.250,00 €
gesamt
927,94 € 11.673,50 € 31.011,00 € 50.348,50 € 61.873,50 €
davon 40 % 370,00 € 4.670,00 € 12.400,00 € 20.140,00 € 24.750,00 €
Nach derzeitiger Einschätzung wird davon ausgegangen, dass ein nennenswerter Teil der
für diesen Bildungsgang infrage kommenden Schülerinnen und Schüler ansonsten andere
Bildungsgänge der Berufskollegs bzw. die Sekundarstufe II eines städtischen Gymnasiums
besuchen würde. Auch hierfür wären für die o.g. Positionen entsprechende Mittel bereit zu
stellen, die jetzt für diesen Bildungsgang erforderlich werden.
Unterstellt man, dass ca. 40 % der Schülerinnen und Schüler additiv diesen Bildungsgang
besuchen, so entstehen ab 2017 jährliche Mehraufwendungen von ca. 24.750,00 €. Diese
können voraussichtlich im Rahmen der üblichen Bedarfsschwankungen bei den vorgenann-
ten Positionen (Gesamtvolumen ca. 11 Mio. € jährlich) aufgefangen werden.
7. Weiteres Verfahren
Sofern der Rat der Stadt Münster der Teilnahme an dem Schulversuc h zustimmt, wird die
Verwaltung den Beschluss dem Ministerium für Schule und Weiterbildung über die Bezirk s-
regierung Münster zur Genehmigung vorlegen.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
1 Beim Schuletat erfolgt die Zuweisung immer auf de r Basis der Schülerzahlen 15.10. des Vorjahres. Ins o-
weit werden die für das Schuljahr 2014/15 neu aufgenommenen Schüler/innen erst ab 2015 berüc ksichtigt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0754/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37