V/0222/2017
Verlängerung der Laufzeit des Gleichstellungsplans bis zum 31.12.2017
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Beschlussvorlage
3035 Zeichen
V/0222/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Frauenbüro
Betrifft
Verlängerung der Laufzeit des Gleichstellungsplans bis zum 31.12.2017
Beratungsfolge
25.04.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
16.05.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.05.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Laufzeit des für die Jahre 2014 -2016 erstellten Frauenförderplans wird verlängert. Er bleibt als
Gleichstellungsplan bis zum 31.12.2017 gültig.
Begründung:
Am 15.12.2016 ist das überarbeitete Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in Kraft getreten. Es gibt
umfangreiche Änderungen, über die die Verwaltung berichten wird. Die Frauenförderpläne werden
zukünftig als Gleichstellungspläne bezeichnet. Für je de Dienststelle ab einer gewissen Größenor d-
nung ist nach § 5 Abs. 1 LGG ein Gleichstellungsplan für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu
erstellen und nach Ablauf fortzuschreiben.
Sofern kein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt, sind beispielsweise Einstellungen, Beförderungen
und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans ausz u-
setzen (§ 5 Abs. 8 LGG).
Nach § 5 Abs. 6 LGG ist es allerdings zulässig, „in begründeten Einzelfällen die Laufzeit der best e-
henden Gleichstellungspläne [zu verlängern]. Der neue Gleichstellungsplan ist spätestens sechs M o-
nate nach Wegfall des Verlängerungsgrundes aufzustellen.“
Bei der Stadt Münster ist gemäß dem im Jahr 2014 gültigen LGG ein Frauenförderplan für die Ja hre
2014-2016 beschlossen worden. Für den Zeitraum ab 2017 ist bislang kein neuer Gleichstellungsplan
erstellt worden. Es bedarf einer Verlängerung der Gültigkeit des bisherigen Frauenfö rderplans bis zur
Erstellung eines neuen Gleichstellungsplanes. Es ist vorgesehe n, die Arbeiten hieran bis zum
31.12.2017 abzuschließen.
Vorlagen-Nr.:
V/0222/2017
Auskunft erteilt:
Herr Fallowe
Ruf:
492-1187
E-Mail:
FalloweB@stadt-muenster.de
Datum:
31.03.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0222/2017
Aufgrund der sich aus dem LGG ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen einerseits und den rechtl i-
chen Folgen andererseits sollte ein längerer Zeitraum ohne das Vorliegen eines Gleichste llungsplans
vermieden werden.
Eine erhebliche Arbeitsbelastung in Verbindung mit verschiedenen personellen Fluktuationen und
Vakanzen innerhalb des Personal - und Organisationsamtes sorgte für Schwierigkeiten bei der kont i-
nuierlichen Erledigung einzelner Arbeitsprozess e, unter anderem im Themenspektrum „Gleichste l-
lung“. Es ist davon auszugehen, dass diese Engpässe bis zum Juni 2017 behoben werden. Es e r-
scheint daher realistisch, den neuen Gleichstellungsplan bis zum 31.12.2017 - und damit inne rhalb
der Frist des § 5 Abs. 6 LGG, siehe oben - aufstellen zu können.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0222/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37