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V/0222/2017

Verlängerung der Laufzeit des Gleichstellungsplans bis zum 31.12.2017

Vorlagen 10.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3035 Zeichen

V/0222/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verlängerung der Laufzeit des Gleichstellungsplans bis zum 31.12.2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.04.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
16.05.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
                       und E-Government Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Laufzeit des für die Jahre 2014 -2016 erstellten Frauenförderplans wird verlängert. Er bleibt als 
Gleichstellungsplan bis zum 31.12.2017 gültig. 
 
 
Begründung: 
 
Am 15.12.2016 ist das überarbeitete Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in Kraft getreten. Es gibt 
umfangreiche Änderungen, über die die Verwaltung berichten wird. Die Frauenförderpläne werden 
zukünftig als Gleichstellungspläne bezeichnet. Für je de Dienststelle ab einer gewissen Größenor d-
nung ist nach § 5 Abs. 1 LGG ein Gleichstellungsplan für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu 
erstellen und nach Ablauf fortzuschreiben.  
 
Sofern kein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt, sind beispielsweise  Einstellungen, Beförderungen 
und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans ausz u-
setzen (§ 5 Abs. 8 LGG). 
 
Nach § 5 Abs. 6 LGG ist es allerdings zulässig, „in begründeten Einzelfällen die Laufzeit der best e-
henden Gleichstellungspläne [zu verlängern]. Der neue Gleichstellungsplan ist spätestens sechs M o-
nate nach Wegfall des Verlängerungsgrundes aufzustellen.“ 
 
Bei der Stadt Münster ist gemäß dem im Jahr 2014 gültigen LGG ein Frauenförderplan für die Ja hre 
2014-2016 beschlossen worden. Für den Zeitraum ab 2017 ist bislang kein neuer Gleichstellungsplan 
erstellt worden. Es bedarf einer Verlängerung der Gültigkeit des bisherigen Frauenfö rderplans bis zur 
Erstellung eines neuen Gleichstellungsplanes. Es ist vorgesehe n, die Arbeiten hieran bis zum 
31.12.2017 abzuschließen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0222/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Fallowe 
Ruf: 
492-1187 
E-Mail: 
FalloweB@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0222/2017 
Aufgrund der sich aus dem LGG ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen einerseits und den rechtl i-
chen Folgen andererseits sollte ein längerer Zeitraum ohne das Vorliegen eines Gleichste llungsplans 
vermieden werden.  
 
Eine erhebliche Arbeitsbelastung in Verbindung mit verschiedenen personellen Fluktuationen und 
Vakanzen innerhalb des Personal - und Organisationsamtes sorgte für Schwierigkeiten bei der kont i-
nuierlichen Erledigung einzelner Arbeitsprozess e, unter anderem im Themenspektrum „Gleichste l-
lung“. Es ist davon auszugehen, dass diese Engpässe bis zum Juni 2017 behoben werden. Es e r-
scheint daher realistisch, den neuen Gleichstellungsplan bis zum 31.12.2017 - und damit inne rhalb 
der Frist des § 5 Abs. 6 LGG, siehe oben - aufstellen zu können. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

16.05.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.05.2017 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0222/2017
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37