V/0049/2013/1
Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder von ein bis drei Jahren in Münster
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Beschlussvorlage
3275 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder von ein bis drei Jahren in Münster Beratungsfolge 13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.03.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den fachlichen Ausführungen zum Rechtsanspruch für Kinder von 1 – 3 Jahren und den damit verbundenen Umsetzungen mit Ausnahme des Punktes 5 zu. 2. Zur "Praxisintegrierten Ausbildung" von Erzieherinnen und Erziehern erstellt die Verwaltung zeitnah eine eigene Vorlage, in der sie detailliert auf die Konzeption der Ausbildung, auf die Anerkennung der Ausbildung durch das Land NRW, auf die Auswirkungen des Ausbildungsganges auf die in Münster bestehenden schulischen Ausbildungsangebote und auf die Finanzierung und die damit verbundenen städtischen Kosten der Ausbildung eingeht. 3. Die Auswirkungen der befristeten Platzzahlerhöhung werden nach einem Jahr überprüft und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dargelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zusätzliche Kosten sind mit der Umsetzung dieser Maßnahmen nicht verbunden. Vorlagen-Nr.: V/0049/2013/1 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti, Frau Pohl, Herr Philipp Ruf: 492 51 30 E-Mail: KratzTrutti@stadt-muenster.de Datum: 08.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die erforderlichen Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen stehen wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 65.636.090 In dem genann- ten Gesamtan- satz sind alle Kosten für die in dieser Vorla- ge genannten Maßnahmen enthalten. Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Ergänzung empfohlen: 2. Die Auswirkungen der befristeten Platzzahlerhöhung werden nach einem Jahr überprüft und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dargelegt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 07.03.2013 folgende Ergänzung empfohlen: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den fachlichen Ausführungen zum Rechtsanspruch für Kinder von 1 – 3 Jahren und den damit verbundenen Umsetzungen mit Ausnahme des Punktes 5 zu. 2. Zur "Praxisintegrierten Ausbildung" von Erzieherinnen und Erziehern erstellt die Verwaltung zeitnah eine eigene Vorlage, in der sie detailliert auf die Konzeption der Ausbildung, auf die Anerkennung der Ausbildung durch das Land NRW, auf die Auswirkungen des Ausbildungsganges auf die in Münster bestehenden schulischen Ausbildungsangebote und auf die Finanzierung und die damit verbundenen städtischen Kosten der Ausbildung eingeht. 3. Die Auswirkungen der befristeten Platzzahlerhöhung werden nach einem Jahr überprüft und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dargelegt. Die Verwaltung schlägt vor, diese Empfehlungen entsprechend aufzugreifen. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0049/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37