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V/0049/2013/1

Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder von ein bis drei Jahren in Münster

Vorlagen 08.03.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.03.2013, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3275 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder von ein bis drei Jahren in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.03.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den fachlichen Ausführungen zum Rechtsanspruch für  
Kinder von 1 – 3 Jahren und den damit verbundenen Umsetzungen mit Ausnahme des  
Punktes 5 zu. 
 
2.  Zur "Praxisintegrierten Ausbildung" von Erzieherinnen und Erziehern erstellt die  
Verwaltung zeitnah eine eigene Vorlage, in der sie detailliert 
 auf die Konzeption der Ausbildung, 
 auf die Anerkennung der Ausbildung durch das Land NRW, 
 auf die Auswirkungen des Ausbildungsganges auf die in Münster bestehenden  
schulischen Ausbildungsangebote 
 und auf die Finanzierung und die damit verbundenen städtischen Kosten der  
Ausbildung 
eingeht. 
 
3. Die Auswirkungen der befristeten Platzzahlerhöhung werden nach einem Jahr überprüft 
und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dargelegt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Zusätzliche Kosten sind mit der Umsetzung dieser Maßnahmen nicht verbunden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0049/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Frau Pohl, 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 30 
E-Mail: 
KratzTrutti@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.03.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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Die erforderlichen Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen stehen wie folgt zur Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601     
Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 65.636.090 In dem genann-
ten Gesamtan-
satz sind alle 
Kosten für die 
in dieser Vorla-
ge genannten 
Maßnahmen 
enthalten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende 
Ergänzung empfohlen: 
 
2. Die Auswirkungen der befristeten Platzzahlerhöhung werden nach einem Jahr überprüft 
und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dargelegt. 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 
07.03.2013 folgende Ergänzung empfohlen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt den fachlichen Ausführungen zum Rechtsanspruch für Kinder 
von 1 – 3 Jahren und den damit verbundenen Umsetzungen mit Ausnahme des Punktes 5 zu. 
 
2. Zur "Praxisintegrierten Ausbildung" von Erzieherinnen und Erziehern erstellt die  
Verwaltung zeitnah eine eigene Vorlage, in der sie detailliert 
 auf die Konzeption der Ausbildung, 
 auf die Anerkennung der Ausbildung durch das Land NRW, 
 auf die Auswirkungen des Ausbildungsganges auf die in Münster bestehenden  
schulischen Ausbildungsangebote 
 und auf die Finanzierung und die damit verbundenen städtischen Kosten der  
Ausbildung 
eingeht. 
 
3. Die Auswirkungen der befristeten Platzzahlerhöhung werden nach einem Jahr überprüft 
und dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dargelegt. 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, diese Empfehlungen entsprechend aufzugreifen. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (2)

13.03.2013 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.03.2013 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0049/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37