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V/1146/2019

Änderung von Gebühren und Entgelten

Vorlagen 21.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 23

Beschlussvorlage

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Anlage: Änderungssatzung

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2438 Zeichen

V/1146/2019 
V/1146/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung von Gebühren und Entgelten 
- Abfallgebührensatzung 
- Tarif der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.01.2020 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster (Anlage) wird beschlos-
sen. 
 
2. Der Tarif für die Entsorgung von gemischten Abfällen zur Verwertung (Ziffer IV g des Tarifs für 
Leistungen der AWM) wird zum 01.04.2020 von 190 € / t auf 230 € / t angehoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Gebühr für die Annahme von Krankenhausabfällen (Ziff. 3.1 des Gebührentarifs zur Abfallgebühren-
satzung) 
 
Die Entsorgung von Krankenhausabfälle n erfolgt auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
zwischen der Stadt Münster und der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW). Die Mitte i-
lung der EGW über eine Preiserhöhung zum 01.01.2020 erfolgte erst im November 2019. Zu diesem 
Zeitpunkt war die Gebührenkalkulation bereits abgeschlossen und nicht mehr veränderbar. In der 
Planung wurde mit einem Entsorgungspreis von 145 Euro/t kalkuliert. Tatsächlich sind aufgrund der 
Preisanpassung 182 Euro/t zu veranschlagen. Die Änderung gilt ab dem 01.04.2020. 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
03.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1146/2019 
  
Entgelt für die Entsorgung von gemischten Abfällen zur Verwertung (Ziffer IV g des Tarifs für Leistun-
gen) 
 
Das Entgelt berechnet sich auf Grundlage der Kosten für die Vorbehandlung der Abfälle in der MRA 
Münster mit anschließender Entsorgung der Sortierreste bei der Twence. Mit der Einfuhr von Abfällen 
in die Niederlande werden ab dem 01.01.2020 Steuern erhoben, die bisher nicht in dem Entgelt ein-
gepreist sind. Mit der Erhebung der Einfuhrsteuer haben die Abfallwirtschaftsbetriebe bei der Kalkula-
tion der Tarife im Herbst 2019 zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht gerechnet. 
 
Der Tarif für die Entsorgung von gemischten Abfällen zur Verwertung muss daher entsprechend an-
gehoben werden. Auch diese Änderung gilt ab dem 01.04.2020. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Änderungssatzung 
  - Anlage A

Anlage: Änderungssatzung

948 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/1146/2019 
 
Satzung zur Änderung der 
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 aufgrund 
der §§ 7, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) vom 
14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023), 
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG) vom 
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610) 
und des § 9 Abs. 1 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV NW S. 250 
/ SGV NW 74) 
- jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - 
in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster 
folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
Der Gebührensatz für Krankenhausabfälle (Ziffer 3.1 des Gebührentarifes zur Abfallgebüh-
rensatzung) wird von 145,00 € / t auf 182,00 € / t angehoben. 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt am 01.04.2020 in Kraft.

Anlage A

1016 Zeichen

Anlage A zur V/1146/2019 
Kurzüberblick 
 
Änderung von Gebührensätzen und Tarifen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, des Kämmerers, des Betriebs-
ausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze 
ist sie zwingend nötig. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine.

Beratungsverlauf (3)

22.01.2020 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1146/2019
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37