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V/0633/2025

K. + I. Hausmann Stiftung | Übernahme der nicht rechtsfähigen Stiftung in städtische Treuhänderschaft

Vorlagen 21.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 23

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

789 Zeichen

Anlage A zur V/0633/2025 
Kurzüberblick 
Übernahme der nicht rechtsfähigen Stiftung „K. + I. Hausmann“ in städt. Treuhänderschaft. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Unterstützung und Förderung von Menschen in handwerklichen und technischen Berufen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0114  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2026 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
./.

Beschlussvorlage

3478 Zeichen

V/0633/2025 
V/0633/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
K. + I. Hausmann Stiftung | Übernahme der nicht rechtsfähigen Stiftung in städtische 
Treuhänderschaft 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die nicht rechtsfähige Stiftung “K. + I. Hausmann” wird in die Treuhänderschaft der Stadt Münster 
übernommen und durch diese rechtlich und wirtschaftlich verwaltet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die entstehenden Aufwendungen werden abhängig sein von der zukünftigen Höhe und Struktur des 
Grundstockkapitals; sie werden durch Stiftungserträge gedeckt. Der städtische Haushalt ist nicht be-
troffen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Gemeinnützige Stiftungen sind Vorbild für individuelles bürgerschaftliches Engagement und als feste 
Säule im Gemeinwesen Münsters verankert. Die Stadtgesellschaft profitiert von den kommunalen 
Sozialstiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden von der Kommune verwaltet werden und deren 
Stiftungszweckerfüllung Menschen im Raum Münster zugutekommt.  
 
Die Eheleute Kurt und Irmgard Hausmann führten mehrere Jahrzehnte erfolgreich das Unternehmen 
“Hausmann Klima und Kältetechnik” in Münster. Nach dem Ableben ihrer Eltern und dem Verkauf des 
Unternehmens hat sich die Tochter entschieden, einen Teil ihres Erbes für gemeinnützige Zwecke zu 
verwenden. In Gedenken an ihre Eltern möchte Frau Hausmann-Jamin eine Stiftung errichten. Zu 
ihrer Zukunftssicherung soll diese in kommunale Treuhänderschaft gegeben werden. 
 
 
Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen  
 
27.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Großbröhmer  
Telefon: 492-5900 
Grossbroehmer@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0633/2025 
Stiftungserrichtung 
 
Der Stifterin ist es wichtig, die Aktivitäten der Stiftung auf die Förderung von Menschen in handwerkli-
chen und technischen Berufen auszurichten. Dabei sollen zunächst zwei Schwerpunkte in den Blick 
genommen werden: 
 
1. Die Förderung junger Menschen bei der Berufsorientierung und insbesondere während der 
Ausbildung in einem handwerklichen oder technischen Beruf. 
2. Die Unterstützung unverschuldet in Not geratener Personen aus dem Berufsfeld, die etwa 
durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit von Armut bedroht sind. 
Zusätzlich sieht die Stiftungssatzung - entsprechend des § 52 der Abgabenordnung NRW - weitere 
gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke vor: die Förderungen der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung 
und Erziehung, des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Gesundheit. 
 
Die Stiftung soll mit einem Grundstockkapital von 200.000 € ausgestattet werden; sie sieht Zustiftun-
gen und den weiteren Kapitalaufbau grundsätzlich vor. 
 
Die Stiftung wird als rechtlich unselbstständige Stiftung in der Treuhänderschaft der Stadt Münster 
errichtet. Ihr Kapital wird durch die Stadt Münster verwaltet, ist jedoch getrennt vom übrigen Vermö-
gen der Stadt zu halten.  
 
Bis zum Ausscheiden der Stifterin wird diese die Zweckerfüllung der Stiftung im Wesentlichen selbst 
gestalten. Dabei wird sie von der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen unterstützt. Zieht sich 
die Stifterin aus der Stiftung zurück, fällt der Stiftungsvorstand gemäß der Satzung auf den Rat bzw. 
den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin. 
 
Die Stiftungserrichtung noch im Kalenderjahr 2025 ist der Stifterin ein wichtiges Anliegen.  
 
I. V.                             
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0633/2025
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2025
Erstellt
17.11.2025 14:05