V/0633/2025
K. + I. Hausmann Stiftung | Übernahme der nicht rechtsfähigen Stiftung in städtische Treuhänderschaft
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Anlage A
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Anlage A zur V/0633/2025 Kurzüberblick Übernahme der nicht rechtsfähigen Stiftung „K. + I. Hausmann“ in städt. Treuhänderschaft. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Unterstützung und Förderung von Menschen in handwerklichen und technischen Berufen. Finanzierung Produktgruppe: 0114 Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2026 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0633/2025 V/0633/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft K. + I. Hausmann Stiftung | Übernahme der nicht rechtsfähigen Stiftung in städtische Treuhänderschaft Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nicht rechtsfähige Stiftung “K. + I. Hausmann” wird in die Treuhänderschaft der Stadt Münster übernommen und durch diese rechtlich und wirtschaftlich verwaltet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die entstehenden Aufwendungen werden abhängig sein von der zukünftigen Höhe und Struktur des Grundstockkapitals; sie werden durch Stiftungserträge gedeckt. Der städtische Haushalt ist nicht be- troffen. Begründung: Ausgangslage Gemeinnützige Stiftungen sind Vorbild für individuelles bürgerschaftliches Engagement und als feste Säule im Gemeinwesen Münsters verankert. Die Stadtgesellschaft profitiert von den kommunalen Sozialstiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden von der Kommune verwaltet werden und deren Stiftungszweckerfüllung Menschen im Raum Münster zugutekommt. Die Eheleute Kurt und Irmgard Hausmann führten mehrere Jahrzehnte erfolgreich das Unternehmen “Hausmann Klima und Kältetechnik” in Münster. Nach dem Ableben ihrer Eltern und dem Verkauf des Unternehmens hat sich die Tochter entschieden, einen Teil ihres Erbes für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. In Gedenken an ihre Eltern möchte Frau Hausmann-Jamin eine Stiftung errichten. Zu ihrer Zukunftssicherung soll diese in kommunale Treuhänderschaft gegeben werden. Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 27.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Großbröhmer Telefon: 492-5900 Grossbroehmer@stadt - muenster.de - 2 - V/0633/2025 Stiftungserrichtung Der Stifterin ist es wichtig, die Aktivitäten der Stiftung auf die Förderung von Menschen in handwerkli- chen und technischen Berufen auszurichten. Dabei sollen zunächst zwei Schwerpunkte in den Blick genommen werden: 1. Die Förderung junger Menschen bei der Berufsorientierung und insbesondere während der Ausbildung in einem handwerklichen oder technischen Beruf. 2. Die Unterstützung unverschuldet in Not geratener Personen aus dem Berufsfeld, die etwa durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit von Armut bedroht sind. Zusätzlich sieht die Stiftungssatzung - entsprechend des § 52 der Abgabenordnung NRW - weitere gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke vor: die Förderungen der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Gesundheit. Die Stiftung soll mit einem Grundstockkapital von 200.000 € ausgestattet werden; sie sieht Zustiftun- gen und den weiteren Kapitalaufbau grundsätzlich vor. Die Stiftung wird als rechtlich unselbstständige Stiftung in der Treuhänderschaft der Stadt Münster errichtet. Ihr Kapital wird durch die Stadt Münster verwaltet, ist jedoch getrennt vom übrigen Vermö- gen der Stadt zu halten. Bis zum Ausscheiden der Stifterin wird diese die Zweckerfüllung der Stiftung im Wesentlichen selbst gestalten. Dabei wird sie von der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen unterstützt. Zieht sich die Stifterin aus der Stiftung zurück, fällt der Stiftungsvorstand gemäß der Satzung auf den Rat bzw. den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin. Die Stiftungserrichtung noch im Kalenderjahr 2025 ist der Stifterin ein wichtiges Anliegen. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0633/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 17.11.2025 14:05