V/0328/2006
Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 62/2006: Wiedereinführung des Münster-Passes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
9743 Zeichen
V/0328/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 62/2006 vom 03.04.2006: Wiedereinführung des Münster- Passes Beratungsfolge 15.08.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 16.08.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.08.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Anregung wird bis auf weiteres nicht gefolgt. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit ihrer Anregung vom 03.04.2006 beantragen • die Arbeitslosenberatung und das Sozialbüro im cuba, • der AbM e. V., Arbeitslosenzeitung ‚Sperre’, sowie • das Arbeitslosenzentrum Kinderhaus, Begegnungszentrum Sprickmannstraße, die Wiedereinführung eines kostenlosen Münster-Passes, der Erwerbslosen und anderen Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II), ferner weiteren Per- sonen mit Einkommen in vergleichbarer Höhe vergünstigte Angebote im ÖPNV sowie in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur eröffnen soll. Der mit Ratsbeschluss vom 25.03.1998 (Vorlage Nr. 1147/97) zum 01.06.1998 eingeführte Münster-Pass räumte seinen Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen bei der Nutzung des ÖPNV, der Volkshochschule, der Städtischen Bühnen, der städtischen Bäder und des Allwetterzoos ein. Der berechtigte Personenkreis umfasste alle Münsteranerinnen und Münsteraner ab vollendetem 3. Lebensjahr, die auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem vormaligen Bundessozialhilfegesetz oder auf Leistungen nach dem Asylbewer- Vorlagen-Nr.: V/0328/2006 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Frank.Treutler@stadt-muenster.de Datum: 26.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0328/2006 berleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen ware n. Das Sozialamt hat den, unentgeltlichen und ein halbes Jahr gültigen, Münster-Pass jeweils zum 01.01. und zum 01.07. an alle Be- rechtigten versandt. Aufgrund der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.06.2001 (zur Vorlage Nr. 681/2001) sowie des Rates vom 19.12.2001 (zur Vorlage 1249/2001) wurde der Müns- ter-Pass zum 01.01.2002 zugunsten des Familienpasses (MünsterCard) eingestellt. Die MünsterCard berechtigte Familien mit Kindern aller Einkommensgruppen, ferner Einzelper- sonen und Paare mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Vorteile in den Bereichen Verkehr, Freizeit, Sport, Touristik, Bildung, Kul- tur und Bürgerservice in Anspruch zu nehmen. Die MünsterCard war zum regulären Preis von 50 € pro Jahr und Haushalt erhältlich; 25 € hatten Familien mit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchen- de oder auf Leistungen nach dem AsylbLG, ferner Einzelpersonen und Paare mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu zahlen. Mit Ratsbeschluss vom 05.04.2006 (Vorlage V/0060/2006: Spar- und Konsolidierungspro- gramm 2006 – 2009; hier: Maßnahmen im Budget des Sozialamts) wurde der Verkauf der MünsterCard mit Wirkung ab 01.05.2006 eingestellt; Inhaberinnen und Inhaber gültiger MünsterCards können die Vergünstigungen noch bis Ende April 2007 in Anspruch nehmen. Mit ihrem Antrag vom 13.05.2005 hatte die SPD-Fraktion die (Wieder-)Einführung eines modifizierten Münster-Passes angeregt: Familien und Einzelpersonen, die seinerzeit die MünsterCard erwerben konnten und darüber hinaus Leistungsansprüche nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), nach den Kapiteln 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) o- der 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder nach dem A- sylbLG haben, sollten einen unentgeltlichen Berechtigungsausweis (Münster-Pass) erhal- ten, der ihnen Vergünstigungen in verschiedenen Angebotssektoren eröffnet, soweit mög- lich, im Umfang von bis zu 50 % der regulären Preise und Entgelte. Auf der Grundlage der Vorlage V/0943/2005 (Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0021/2005: Münster braucht wieder einen Münster-Pass! Ausgrenzung verhindern - Menschen mit geringem Einkommen integrieren!) hat der Hauptausschuss die Verwaltung am 07.12.2005 einerseits beauftragt, ohne zusätzliche Finanzierungsaufwendungen realisierbare Vergünstigungen für die im Antrag genannten Personenkreise zu sichten und zu öffnen, andererseits aber beschlossen, den Antrag wegen fehlender finanzieller Mittel bis auf weiteres nicht auf- zugreifen. 2. Bestehende Vergünstigungen für Personen / Haushalte mit geringem Einkommen Von Vorteilen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Rundfunk- und Fernsehgebüh- renbefreiung) abgesehen bietet die Stadt Münster Personen, die auf Leistungen nach dem SGB II, nach Kapitel 3 oder 4 SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ange- wiesen sind, Vergünstigungen in folgenden Bereichen an: • Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern: Übernahme der Elternbeiträge, • Angebote der Volkshochschule: um 50 % ermäßigte Entgelte für Kurse der VHS, • Angebote der Westfälischen Schule für Mu sik: Gebührenbefreiung im Elementarunter- richt für Kinder, weitere Ermäßigungen auf Antrag im Einzelfall, • Städtischen Bühnen: um 50 % ermäßigte Tageskarten, • Hundesteuer: Ermäßigung um 50 %, • Friedenssaal: um 1/3 ermäßigte Eintrittsgelder. Darüber hinaus hat die Stadt Münster Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Schuljahr 2005/2006 jeweils auf Antrag den Eigenanteil für Lernmittel erstattet (Ratsbeschluss vom 21.09.2005 zur Vorlage V/0738/2005); ob diese Vergünstigung im Schuljahr 2006/2007 auf- recht erhalten wird, wird der Rat gesondert entscheiden. - 3 - V/0328/2006 Zugang zu weiteren Vergünstigungen bietet der ‚vorläufige Münster-Pass’, der seit Mitte der 80er Jahre von mehreren sozialen Initiativen jeweils auf Nachfrage kostenlos an Er- werbslose und Personen mit geringem Einkommen abgegeben wird. Den Pass akzeptieren einige Kinos, Sportvereine, Weiterbildungsei nrichtungen und Theater, ferner der MieterIn- nen-Schutz-Verein und der Chance e. V. (Möbel-Trödel / Möbelrampe); weitere Informatio- nen sind unter www.muenster.org/sperre abrufbar. Darüber hinaus geben viele Vereine, ferner mehrere Bildungsträger und einige kommerzielle Dienstleistungsanbieter bei Bedürf- tigkeit Ermäßigungen auf Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Preise. 3. Berechtigtenkreis Die Anregung empfiehlt einen, im Vergleich zum Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2005 erweiterten Adressatenkreis: Den Münster-Pass sollen unabhängig von der Familiensituati- on alle Personen erhalten, die in Münster wohnen und Leistungen nach dem SGB II, exis- tenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Angesprochen werden damit gut 20.000 Berechtigte, die laufende Leistungen ü- ber das (kommunale) EDV-Programm SozNW erhalten (Stand: 01.07.2006): Leistungen nach dem SGB II SGB XII (Kap. 3, 4) AsylbLG insgesamt Personen 16.448 2.404 1.453 20.305 Hinzu kommen weitere Berechtigte, die Leistungen nach dem SGB II über die Software der Bundesagentur für Arbeit erhalten; das Programm lässt die Ermittlung ihrer Zahl jedoch nicht zu. 4. Finanzielle Auswirkungen Der mit Abstand nachfrageträchtigste Vorteil des vormaligen Münster-Passes war die er- mäßigte 9 Uhr-Karte. Ebenso betraf das Gros der Ausgaben Ausgleichszahlungen an die Verkehrsbetriebe im Umfang des Preisnachlasses für dieses Angebot. Nachdem der Er- mäßigungsumfang von zunächst 50 % mit Wirkung ab 01.07.2000 auf 25 % reduziert wur- de (Ratsbeschluss vom 24.05.2000 zur Vorlage Nr. 320/00), ging die Nachfrage nach er- mäßigten 9 Uhr-Karten deutlich zurück: Kauften im Durchschnitt der Monate Januar bis Ju- ni 2000 von etwa 14.000 Passinhaberinnen und –inhabern 2.260 Personen eine 9 Uhr- Karte (16 %), waren es im 2. Halbjahr 2000 mit monatsdurchschnittlich 1.500 Personen gut 10 % der Berechtigten. Bei einer angenommenen Nachfrage von 10 % des unter Ziffer 3 ermittelten Berechtigten- kreises (Leistungsbezug über SozNW) für den Münster-Pass ( ≈ 2.030 Personen) nach 9 Uhr-Karten sowie bei einem Preisnachlass von 25 % (= 9,15 € je Karte im Einzelverkauf) ergäben sich Kosten von jährlich 222.894 €. Weitere Ausgleichszahlungen für andere Ver- günstigungen, ein höherer Ermäßigungsumfang sowie eine stärkere als angenommene Nachfrage erzeugten jeweils weitere bzw. höhere Kosten. 5. Fazit und weiteres Verfahren Die sozialpolitische Intention des Antrags, Personen mit geringem Einkommen in der Ab- sicht zu entlasten, ihnen den Zugang zu Angeboten des Alltags zu erleichtern, sieht die Verwaltung positiv. Dem Entlastungsziel des Antrags begegnen insbesondere die vorgese- henen Vorteile im ÖPNV; sie sind zugleich allerdings besonders kostenträchtig. Die weite- ren Finanzierungsbedarfe sind von den einzelnen Vergünstigungen, darüber hinaus insbe- sondere von der konkreten Nachfrage abhängig, und damit nach ihrem konkreten Umfang - 4 - V/0328/2006 gegenwärtig nicht präzise kalkulierbar. Absehbar ist gleichwohl, dass bereits Vergünstigun- gen im ÖPNV von nur 25 % bei einer eher geringen Inanspruchnahme erhebliche Finanz- mittel erfordern, die im Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Daher sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, der Anregung zu folgen. Soweit Perspektiven ersichtlich sind, den betreffenden Personenkreisen neue Vorteile ohne Inanspruchnahme städtischer Mittel zu eröffnen, wird sich die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gleichwohl bemühen, diese Vergünstigungen zu realisieren. In Vertretung gez. Dr. Agnes Klein
Anlage 1
20 Zeichen
Anregung Nr. 62/2006
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sprickmannstraße
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0328/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37