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V/0929/2020

Konzernabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 13.10.2020

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V_0929_2020_Anlage 2_Konzernabschluss 2019 SWMS

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Ansehen

V_0929_2020_Anlage 1_Vorlage 24_2020 Konzernabschluss 2019 SWMS

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V_0929_2020_Anlage 2_Konzernabschluss 2019 SWMS

154192 Zeichen

Stadtwerke Münster GmbH, 
Münster 
Konzernlagebericht und Konzernabschluss  
zum 31. Dezember 2019 
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0929/2020

PKF FASSEL T SCHLAGE 
Inhaltsverzeichnis 
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
zum 31.12.2019 
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung 
der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, für 
das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH 
für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 (01.01. -31.12.) 
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
Allgemeine Auftragsbedingungen 
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer 
in Deutschland e.V. 
sowie 
Besondere Auftragsbedingungen 
PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
Rechtsanwälte vom 1. Januar 2018 
Seiten 
1 
1 
18 
1 
1 
20 
6

Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2019 
Stand Stand Stand Stand Stand Stand 
31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 
Aktivseite EUR EUR EUR Passivseite EUR EUR EUR 
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 
' 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00 
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 5.568.813,38 6.638.532,38 II. Kapitalrücklage 106.828.595,40 106.531.865,40 
2. Geschäfts-oder Firmenwert 3.645. 769, 70 4.010.346,66 III. Gewinnrücklagen 
9.214.583,08 10.648.879,04 Andere Gewinnrücklagen 82.641.107,45 78.114.107,45 
II. Sachanlagen IV. Konzernbilanzgewinn 5.026.096,08 4.978.311,38 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten V. Nicht beherrschende Anteile 344.066,80 334.624,83 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 105.526.396,61 109.443.240,51 246.039.865,73 241.158.909,06 
2. Verteilungsanlagen 172.014.376,01 150.448.286,40 
3. Glasfaseranlagen 2.885.294,00 -
• 4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 62.929.408,97 65.911.742,15 
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 6.902.541,00 7.687.694,00 B. Empfangene Ertragszuschüsse 1.518.834,29 2.680.566,00 
6. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 14.528.791,61 13.329.524,24 
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 27.941.981,98 22.689.820,66 
392.728.790, 18 369.510.307,96 
III. Finanzanlagen C. Rückstellungen 
1. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 9.244.047,62 9.297.517,88 
2. Sonstige Beteiligungen 3.211.848,06 3.658.298,88 1. Rückstellungen für Pensionen und 
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein ähnliche Verpflichtungen 52.488.436,00 49.050.687,00 
Beteiligungsverhältnis besteht 5.031.095,45 5.521.934,05 2. Steuerrückstellungen 13.555.185,89 11.242.329,75 
4. Sonstige Ausleihungen 1.536.405,22 1.684.536,35 3. Sonstige Rückstellungen 44.274.314,29 38.951.814,63 
19.023.396,35 20.162.287, 16 110.317.936, 18 99.244.831,38 
420.966.769,61 400.321.474, 16 
B. Umlaufvermögen D. Verbindlichkeiten 
1. Vorräte 1. Genussscheinkapital 1.612.500,00 1.775.000,00 
1. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe 8.840.884, 15 8.551.275,01 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 105.083.187,07 119.983.229,42 
2. Unfertige Leistungen 2.543.836, 15 1.513.296,90 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.087.409,23 1.539.555,23 
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 4.073.619,52 11.890.557,80 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.634.607,92 37.969.369,20 
4. Emissionsrechte 96.063,47 366.040,67 5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.996.122,11 3.551.297,03 
15.554.403,29 22.321.170,38 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.412.950,45 13.311.794,41 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 60.942.385,84 56.673.032,64 7. Sonstige Verbindlichkeiten 16.076.722,72 16. 771.285,88 
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 7.908.372,59 13.757.105,69 -davon aus Steuern EUR 7.760.997, 13 
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein ( i. Vj. EUR 9.023.103,53 ) 
Beteiligungsverhältnis besteht 426.971,46 550.841,54 -davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 342,58 
4. Sonstige Vermögensgegenstände 17.600.250,93 18.383.805,40 ( i. Vj. EUR 0,00) 
86.877.980,82 89.364. 785,27 183.903.499,50 194.901.531,17 
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 46.105.486,63 53.247.471,56 
148.537.870, 74 164.933.427,21 
C. Rechnungsabgrenzungsposten 903.666,10 826.523,24 E. Rechnungsabgrenzungsposten 28.628.170,75 28.095.587,00 
570.408.306,45 566.081.424,61 570.408.306,45 566.081.424,61 
Münster, am 4. September 2020 
T-

_I_ 
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
1. Brutto-Umsatzerlöse 
Abzüglich darin enthaltener Energiesteuer 
2. Verminderung (Vorjahr Erhöhung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 
4. Sonstige betriebliche Erträge 
5. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für 
bezogene Waren 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
6. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 
und für Unterstützung 
davon für Altersversorgung EUR 6.917.723,95 
(i. Vj. EUR 6.209.006,35) 
7. Abschreibungen 
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Konzessionsabgaben 
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 
9. Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 
10. Erträge aus sonstigen Beteiligungen 
11. Erträge aus anderen Wertpapieren 
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
16. Ergebnis nach Steuern 
17. Sonstige Steuern 
18. Konzernjahresüberschuss 
19. Nicht beherrschende Anteile 
20. Gewinnvortrag 
21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 
22. Vorabgewinnausschüttung 
23. Konzernbilanzgewinn 
Münster, am 4. September 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
2600820/40029870 
2019 2019 
EUR EUR 
615.193.193, 18 
-35.721.024,82 
579.472.168,36 
-2.991.860,08 
9.295.069,91 
16.038.930,85 
281.767.615,33 
126.968.188,02 
408. 735.803,35 
63.421.579,29 
19.294.854,67 
82.716.433,96 
30.903.993,44 
17.561.449,39 
35.200.585,04 
52.762.034,43 
690.912,59 
153.421,78 
138.880,62 
103.962,23 
296.730,00 
5.072.921,12 
9.548.581,81 
12.864.988, 15 
1.753.261,48 
11.111.726,67 
36.941,97 
4.978.311,38 
4.527.000,00 
6.500.000,00 
5.026.096,08 
2018 
EUR 
583.204. 779,01 
-34.711.640,45 
548.493.138,56 
818.958,79 
8.989.901,90 
34. 776.385,91 
260.808.210,88 
120.124.703, 19 
380.932.914,07 
63.170.213,40 
18.087.591,22 
81.257.804,62 
30.452.250,95 
17.984.346,38 
38.149.378, 70 
56.133. 725,08 
922.538,32 
351.377,98 
153.466,59 
234.788,13 
307.600,00 
5.714.558,28 
9.265.348,91 
30.676.354,27 
2.525.272,43 
28.151.081,84 
35.620,84 
4.484.850,38 
21.122.000,00 
6.500.000,00 
4.978.311,38

Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 
1. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster 
GmbH, Münster -nachfolgend auch kurz Stadtwerke Münster -wurden nach den für große 
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der 
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv-und Passivposten 
in der Konzernbilanz erweitert(§ 265 Abs. 5 HGB): 
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie-und Wasserversor­
gung), Glasfaseranlagen (Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis) und Fahr­
zeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den Posten Emis­
sionsrechte erweitert. 
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell­
schafter(§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun­
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt. 
Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie­
dert. 
II. Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz 
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die 
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2019: 
Name/Sitz Kapitalanteil in % 
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert: 
münsterNETZ GmbH, Münster 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 
Bädermanagement Münster GmbH, Münster 
Die in 2019 errichtete Bädermanagement Münster GmbH wird erstmalig konsolidiert. 
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen: 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen: 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
items GmbH, Münster 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande 
2600821/40029870 
100 
100 
99 
100 
100 
50 
32 
50 
35 
31 
50

2 
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet: 
Name/Sitz 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 
Kapitalanteil in % 
49,9 
25 
Die Unternehmen wurden gemäß§ 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein­
fluss auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns -auch zusammengefasst -
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei­
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen. 
Die nachfolgend aufgeführten Beteiligungen im Sinne von § 271 Absatz 1 wurden zu Anschaf­
fungskosten bewertet: 
Anteil am Eigenkapital 
Kapital per per Ergebnis 
31.12.2019 31.12.2019 2019 
Name und Sitz der Gesellschaft in% in TEUR in TEUR 
Green Gecco 
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Troisdorf 7,75 39.946 1.552 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt 14, 13 3.017 ./. 2.058 
Tarifgemeinschaft 
Münsterland -Ruhr -Lippe GmbH, Münster 3,57 38 5 
2600821/40029870

3 
III. Konsolidierungsmethoden 
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung der Verrechnung 
von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital jeweils zugrunde gelegten Methoden 
un d V h . . d errec nunqsze,tpunkte wie er. 
Übersicht über Methode und Verrechnungszeitpunkt der Kapitalkonsolidierung 
Kapitalkonsolidierung 
Erstkonso-Verrechnungszeitpunkt 
Kurzbezeichnung lidierungs-Erstmalige Erwerb/ 
Einbezogene Gesellschaften stichtag Einbeziehung Gründung Methode Variante 
Westfälische Bauindustrie 31.12.1997 31; 12.1997 -Erwerbsmethode Buchwert 
Westfälische Fernwärme 31.12.1997 31.12.1997 -Erwerbsmethode Buchwert 
Flughafen Münster/Osnab. 31.12.1997 31.12.1997 -Equity-Methode Buchwert 
items bis 2008 31.12.1999 -21.05.1999 Erwerbsmethode Buchwert 
items ab 2009 ---Equity-Methode Buchwert 
Verkehrsservice Ges. 31.12.2002 -11.06.2001 Erwerbsmethode Buchwert 
Nederlands-Duitse Internet 31.12.2003 -25.11.2003 Equity-Methode Buchwert 
SWMS Netzgesellschaft 31.12.2005 -24.09.2005 Erwerbsmethode Neubewertung 
SWMS Neue Energie 31.12.2007 -15.11.2007 Erwerbsmethode Neubewertung 
smart OPTIMO KG 31.12.2008 -23.12.2008 Equity-Methode Buchwert 
smart OPTIMO GmbH 31.12.2008 -23.12.2008 Equity-Methode Buchwert 
Energiepark DT KG 31.12.2010 -08.09.2010 Erwerbsmethode Neubewertung 
Energiepark DT GmbH 31.12.2010 -13.12.2010 Erwerbsmethode Neubewertung 
Bürgerwindpark 
Löningen KG 31.12.2013 01.01.2013 -Erwerbsmethode Neubewertung 
Bürgerwindpark 
Löningen GmbH 31.12.2013 01.01.2013 -Erwerbsmethode Neubewertung 
Bädermanagement 
Münster GmbH 31.12.2019 17.04.2019 Erwerbsmethode Neubewertung 
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie 
Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden im Rahmen 
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands-und Ertragseliminierung miteinander verrechnet. 
Für die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferun­
gen oder Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
beruhen, durfte gemäß § 304 Absatz 2 HGB auf die Eliminierung von Zwischengewinnen ver­
zichtet werden. Die Höhe der Zwischengewinne war für die Vermittlung eines den tatsächli­
chen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Kon­
zerns von nur untergeordneter Bedeutung. 
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von 1 EUR unter den Beteiligungen an 
assoziierten Unternehmen angesetzt. Zum 31.12.2019 ergab sich aus der statistischen 
Wertfortschreibung ein zum Vorjahr unveränderter negativer Equity-Wert in Höhe von 
-3.220 TEUR. 
2600821 /40029870

4 
IV. Erläuterungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn-und Verlust-
rechnung 
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden 
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz 
erläutert. 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-:.,oder Herstellungskosten bewertet. 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel­
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie-und Wasser­
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. Die Zuschlagsätze für die 
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßf'ilahmenbeteiligten technischen 
Funktionsbereichen zwischen einem und fünfundzwanzig Prozent. Sie bemessen sich nach 
den Herstellungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlagsatz für Lagergemeinkosten 
beträgt zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die 
Herstellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs-und Her­
stellungskosten abgesetzt worden. 
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr 
erreichen, werden aktiviert. 
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs­
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben. 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 250 EUR wurden als Auf­
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR 
bis 800 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: 
Immateriellen Vermögensgegenständen 
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 
Verteilungsanlagen 
Technischen Anlagen und Maschinen 
Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
3 - 7 Jahre 
7 -50 Jahre 
20 -55 Jahre 
5 -22 Jahre 
5 -14 Jahre 
Der Abschreibung des Geschäfts-oder Firmenwerts wurde -soweit aus der in 2013 erfolgten 
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resultierend -mit einem 
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark 
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit 
der Geschäfts-oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Verrechnung nachträglicher 
Anschaffungskosten für die Anteile am Bürgerwindpark Löningen resultiert, wurde der 
Abschreibung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene 
Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt. 
Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wurden mit dem anteiligen Eigenkapital 
gemäß§ 312 HGB angesetzt. 
2600821/40029870

5 
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert. 
Die übrigen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert­
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. 
Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß 
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum 
niedrigeren Börsen-oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. 
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten, 
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinkosten, zugrunde gelegt. Soweit die 
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu­
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben. 
Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen zum Verkauf bestimmten 
Windkraftanlagen sind zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten 
die direkt zurechenbaren Material-und Fertigungseinzelkosten sowie einen Materialgemein­
kostenzuschlag in Höhe von zwanzig Prozent der Lagermaterialentnahmen. Die unter der glei­
chen Position ausgewiesenen Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshan­
delsgesetz) i. V. m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 
1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem 
niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet. 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden zum Nennwert 
oder -soweit erforderlich -unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden 
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) wer­
den auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird 
der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst. Die Zugänge 
werden ab dem 01.01.2003 direkt gegen die Positionen des Anlagevermögens verrechnet und 
wirken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindernd aus. 
Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden Netze 
der Strom-und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte 
Ertragszuschüsse werden als Netzentgeltvorauszahlungen betrachtet und in einen passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wird. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem versiche­
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der laufenden 
Einmaiprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz­
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis­
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Als Rechnungszins 
wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung 
der für Ende Dezember 2019 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 2, 71 % ver­
wendet und somit das Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 zur Abzinsung über eine Laufzeit 
von 15 Jahren genutzt. Als Rechnungsgrundlage dienten die neuen Richttafeln 2018 G von 
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Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die aus der Verwendung der neuen Richttafeln ausgelöste Bewer­
tungsänderung hat sich nur unwesentlich ausgewirkt. Bei der Berechnung der Pensionsrück­
stellungen wurde eine Rentendynamik von 2,0 % p. a. in die versicherungsmathematischen 
Berechnungen einbezogen. 
Für die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Deputatverpflichtungen wurden 
Kostensteigerungen von 2,50 % p. a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2 % p. a. bei 
einem Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1,00 % p. a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren. 
Die Rückstellung zur Abdeckung der Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der 
Kommunalen Versorgungskasse Westfale-ri-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis eines ver­
sicherungsmathematischen Gutachtens zum 31.12.2019 bewertet (Rechnungszins 2,71 %, 
Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,0 % p. a.). Für die hiernach auf den Konzern entfal­
lenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2019 ein Unterde­
ckungsbetrag von 87.199 TEUR ermittelt. 
Unter Berücksichtigung der von den versicherten Mitarbeitern (jurchschnittlich noch zu leisten­
den Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im 
Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt 2.629 TEUR zugeführt. 
Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2019 42.462 TEUR. Die nicht bilanzierte Unterdeckung 
beträgt 44.737 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke durch ratierliche Rückstel­
lungszuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. 
Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 1,97 % zugrunde. Für die 
Erhöhung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenzen wurden Kostensteigerungen in Höhe 
von jeweils 2 % p. a. berücksichtigt. 
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F., die gemäß Artikel 67 
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2019 5.938 TEUR. 
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei­
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die mit den 
Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst werden. 
Die Energiebeschaffungs-und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in Anwendung 
des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Vertragsportfolien 
zusammengefasst. Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliche$ Steuerungssystem, 
aus dem die gebildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wur­
den. Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis-und Ergebnisplanung der Portfolien. 
Die konkreten Beschaffungs-und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwachung setzen 
die Vorgaben des Steuerungssystems um. 
Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom oder Gas 
werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln (back -to -back) oder 
zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement die für die Energieer­
zeugung in der Gas-und Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und den weiteren Erzeugungs­
einheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen Gas beschafft sowie der erzeugte 
Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement strukturiert die Beschaffung und den Absatz der 
Energiemengen Strom oder Gas jeweils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeu­
gungsbuch und das Hedgebuch, sowie den darin geführten Portfolien. 
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7 
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im Hedge­
buch auf Basis von vorgegebenen Risikolimiten, die ebenso wie die zur Angebotskalkulation 
und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täglich durch das Risikocontrolling überwacht 
werden. 
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. 
Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingun­
gen abgeschlossen und in die jeweilige Deckungsbeitragsrechnung einbezogen. 
Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. 
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Sicherungs­
transaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum Lieferjahr 2023 
betroffen. 
Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlustrückstel­
lung gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden für negative Deckungsbeiträge Drohverlustrückstel­
lungen in Höhe von 6.021 TEUR gebildet. 
3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen 
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf 
den 31.12.2019 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden 
angewandt: Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 
250 EUR bis 1.000 EUR hat die Gesellschaft entsprechend § 6 Abs. 2a EStG einen Sammel­
posten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den darauffolgenden vier Geschäftsjahren mit 
einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften 
auf die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den 
die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich 
den Pensionsrückstellungen zuführt. Zum 31.12.2019 beträgt die sich hieraus ergebende 
Unterdeckung der Pensionsrückstellungen 127 TEUR. Eine Rückstellung für die mittelbare 
Verpflichtung aus der Unterdeckung von Versorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegenüber 
der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet. 
Die at-equity einbezogene smart OPTIMO GmbH & Co. KG hat in ihrem Jahresabschluss von 
dem Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla­
gevermögens Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag werden selbst geschaffene immaterielle 
Vermögenswerte in Höhe von 3.786 TEUR ausgewiesen. Im Konzernabschluss der Stadt­
werke Münster wurde von dem Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. 
Für die at-equity einbezogene Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. wurde der nach nie­
derländischem Recht auf den 31.12.2019 aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss unverän­
dert übernommen. 
In diesen Fällen wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwen­
dung des § 312 Abs. 5 HGB verzichtet. 
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4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt. 
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
resultierte ein Geschäfts-oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf 
angefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts­
oder Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibung des Geschäfts-oder Firmenwerts 
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren -für den goodwill aus der Erstkonso­
lidierung in 2013 -bzw. von 16 Jahren -angewandt auf den Zugang in 2014 -jeweils die 
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der zum Windpark gehörenden Wind­
energieanlagen zugrunde gelegt. 
Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE) wurde eine 
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR nach§ 253 Absatz 3 Satz 5 HGB vor­
genommen. 
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus Festgeldguthaben, die zum Zwecke 
der Besicherung langfristiger Bürgschaften sicherungsübereignet wurden (zum Vorjahr unver­
ändert 955 TEUR). Darüber hinaus sind im Wesentlichen niedrig verzinsliche Mitarbeiterdar­
lehen enthalten (576 TEUR; Vorjahr: 724 TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nenn­
wert der Forderungen. 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (60.942 TEUR; Vorjahr: 56.673 TEUR) 
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie-und Wasserlieferungen zwischen 
letztem Ablesestichtag und dem Bilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum Bilanz­
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden. 
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (7.908 TEUR; Vorjahr: 13.757 TEUR) liegen im 
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus der für das Geschäftsjahr 
2020 beschlossenen Einzahlung der Stadtwerke Münster in die Kapitalrücklage der FMO Flug­
hafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 5.890 TEUR zugrunde. 
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 
(427 TEUR; Vorjahr: 551 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forde­
rungen aus Energie-und Wasserlieferungen. In Höhe von 107 TEUR wurden im Berichtsjahr 
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit den ent­
sprechenden Verbindlichkeiten verrechnet. 
Die sonstigen Vermögensgegenstände (17.600 TEUR; Vorjahr: 18.384 TEUR) beinhalten im 
Wesentlichen die die Energie-und Stromsteuer betreffenden Entlastungsbeträge 
(7.932 TEUR) insbesondere resultierend aus dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage, vornehm­
lich auf Energiebezüge entfallende, noch nicht abziehbare Vorsteuer (6.063 TEUR). 
Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und passiven Steuerlatenzen in Bezug auf die 
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla­
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit 
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr: 31,9 %) zur Anwendung gekom­
men. Soweit den Steuerlatenzen Beteiligungen an Personengesellschaften zugrunde liegen, 
war hiervon abweichend ein Ertragsteuersatz von 16, 10 % anzuwenden. 
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Steuerlatenzen Konzern Stadtwerke Münster per 31.12.2019 in TEUR 
Latente 
Posten Latenzrechnung HBI HBII Konzern Steuern 
Aktivlatenzen 
Sachanlagen 926 926 296 
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3.002 3.002 958 
Beteiligungen an Personengesellschaften 8.365 8.365 1.347 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 47.211 47.211 15.074 
Sonstige Rückstellungen 24.107 24.107 7.654 
Verbindlichkeiten 77 77 25 
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 83.688 83.688 25.354 
Passivlatenzen 
Sachanlagen -2.41::1--6.855 -9.269 -2.576 
Sonderposten mit Rücklageanteil -15.302 -15.302 -4.886 
Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen -17.716 -6.855 -24.571 -7.462 
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 65.972 -6.855 59.117 17.892 
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten­
ten Steuern in Höhe von 17.892 TEUR (Vorjahr: 15.637 TEUR) wurde verzichtet. Aus der 
Konsolidierung ergab sich ein nur unwesentlicher Überhang aktiver latenter Steuern von des­
sen Bilanzierung vereinfachend abgesehen werden durfte. 
5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz 
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR. 
Der Kapitalrücklage (106.829 TEUR; Vorjahr: 106.532 TEUR) wurden aus Gesellschaftermit­
teln 297 TEUR zugeführt. Der Zuführung liegt der Belastungsausgleich für den auf die Stadt­
werke Münster entfallenden Anteil am Verlustausgleich 2019 der Westfälischen Landeseisen­
bahn GmbH, Lippstadt, zugrunde. 
Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Konzern­
jahresüberschuss von 11.112 TEUR aus (Vorjahr: 28.151 TEUR). Der Gewinnvortrag beträgt 
4.978 TEUR (Vorjahr: 4.485 TEUR). Der vom Konzernjahresüberschuss abzusetzende, ande­
ren Gesellschaftern zustehende Gewinn beträgt 37 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR). In die anderen 
Gewinnrücklagen wurden 4.527 TEUR eingestellt (Vorjahr: 21.122 TEUR): Unter Berücksichti­
gung einer Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500 TEUR (Vorjahr: 6.500 TEUR) ergibt 
sich ein Konzernbilanzgewinn von 5.026 TEUR (Vorjahr: 4.978 TEUR). 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (52.488 TEUR; Vorjahr: 
49.051 TEUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Versorgungsverpflichtungen in 
der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe; 42.462 TEUR; Vorjahr: 
39.832 TEUR), Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (7.304 TEUR; Vorjahr: 
6.668 TEUR), sowie Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.723 TEUR; Vorjahr: 
2.534 TEUR). Rückstellungen für Verpflichtungen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei 
Altersteilzeitvereinbarungen bestanden zum Stichtag 31.12.2019 nicht mehr (Vorjahr: 
17 TEUR). 
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Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun­
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat­
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des 
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 17.354 TEUR (Vor­
jahr 18.380 TEUR). Hiervon wurden bis zum 31.12.2019 -zum Vorjahr unverändert -
5.370 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken der Rückstellung für die Unterdeckung von Ver­
sorgungsverpflichtungen in der KVW zugeführt. 
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Strom-und Erdgassteuer 2019 
(8.269 TEUR; Vorjahr: 6.115 TEUR) und den ertragsabhängigen Steuern (5.286 TEUR; Vor­
jahr: 5.127 TEUR) sind unter den Steuerrückstellungen ausgewiesen (13.555 TEUR; Vorjahr: 
11.242 TEUR). 
Die sonstigen Rückstellungen (44.274 TEUR; Vorjahr: 38.952 TEUR) betreffen insbesondere 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (11.554 TEUR; Vorjahr: 
3.953 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs aus der Aufteilung der Fahr­
geldeinnahmen unter den Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Münsterland 
(VGM) (7.585 TEUR; Vorjahr: 9.419 TEUR), zum Vorjahr unveränderte Entsorgungsverpflich­
tungen (5.938 TEUR); ein Rücktrittsrecht aus Immobilienverkauf -ebenfalls unverändert zum 
Vorjahr (5.11 O TEUR), Ansprüche der Mitarbeiter aus Leistungszulage, Urlaubsrückständen 
und Gleitzeitguthaben (4.616 TEUR; Vorjahr: 4.452 TEUR), Rückzahlungsverpflichtungen für 
Mehrerlöse aus dem Regulierungskonto Strom (1.535 TEUR, Vorjahr: 290 TEUR), bestehende 
Altersteilzeitverpflichtungen (1.033 TEUR; Vorjahr: 1.359 TEUR) und Netzinstandhaltung 
(681 TEUR; Vorjahr: 1.224 TEUR). Den Drohverlustrückstellungen liegen im Wesentlichen 
Unterdeckungen in den zu Vertragsportfolien zusammengefassten Energiebeschaffungs-und 
Absatzverträgen Strom und Gas zugrunde (6.021 TEUR; Vorjahr: 216 TEUR). Für von Besitz­
standsregelungen begleitete betriebliche Umstrukturierungen im Bereich Planung, Bau und 
Betrieb von Versorgungsnetzen wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von 3.314 TEUR 
(Vorjahr 3.546 TEUR) passiviert. Für Corona-bedingte Verluste aus dem Rückverkauf von 
Strommengen waren 2.073 TEUR der Drohverlustrückstellung zuzuführen. 
Das Genussscheinkapital (1.613 TEUR; Vorjahr: 1.775 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange­
setzt. Die Gesamtlaufzeiten der Genussrechte betragen zwischen 7 und 9 Jahren. Die Rück­
zahlung des Genussscheinkapitals erfolgt zum Laufzeitende. Die Genussrechte haben sich in 
2019 mit Zinssätzen von 4,0 % bis 8,0 % verzinst (81 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vorjahr 
89 TEUR). 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (105.083 TEUR; Vorjahr: 119.983 TEUR) 
resultieren insbesondere aus dem zur Finanzierung der Strategie 2020 in 2012 aufgenomme­
nen endfälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 70.000 TEUR. 
Im Berichtsjahr wurde ein Darlehen in Höhe von 925 TEUR bei der Sparkasse Münsterland 
Ost zur Immobilienfinanzierung aufgenommen. 
In 2017 wurde zur Finanzierung neu errichteter Windenergieanlagen ein Darlehen über 
6.800 TEUR bei der Sparkasse Münsterland Ost aufgenommen. Das Darlehen ist durch 
Sicherungsübereignung von Windenergieanlagen gesichert. Per 31.12.2019 beträgt die Dar­
lehensvaluta 5.950 TEUR. 
Die Gesellschaft hat im Jahr 2013 ein Darlehen der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, in 
Höhe von nominal 5,9 Mio. EUR aufgenommen. Dieses wurde zum Erwerb der Photovoltaik­
Freiflächenanlage in Hassendorf verwendet. Durch Übertragung der PV-Anlage ist das Darle­
hen abgesichert. Per 31.12.2019 beträgt die Darlehensvaluta 3.646 TEUR. 
Zur Zinssicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden die folgenden Zinsswaps ein­
gesetzt: 
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11 
Lfd. Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR 
1 Zinsswap 22. 11.13 -22.11.22 5.000 343 
2 Zinsswap 22.11.13 -22.11 .24 3.000 -367 
3 Zinsswap 22.10.17 -22.10.27 2.550 -230 
4 Zinsswap 30.03.12 -30.12.26 5.300 -252 
5 Zinsswap 01.09.17 -30.06.37 6.800 -481 
6 Zinsswap 30.08.12 -30.03.27 3.000 -130 
y Zinsswap 25.650 -1.117 
davon Zinsswap mit negativen Marktwerten -1.460 
Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen neben der 
Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf und wurden in Bewertungseinheiten zusammen­
gefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Aufgrund der 
deckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risil<ovorsorge für die nach bankin­
ternen Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte in Höhe von insgesamt 
-1.460 TEUR (Vorjahr: -1.737 TEUR) verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode 
verwendet. 
Den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (2.087 TEUR; Vorjahr: 1.540 TEUR) liegen 
Vorleistungen im Rahmen schwebender Geschäfte zugrunde. Per 31.12.2019 werden hier im 
Wesentlichen Anzahlungen für den Verkauf einer Windkraftanlage ausgewiesen (1.700 TEUR; 
Vorjahr: 1.200 TEUR). 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (48.635 TEUR; Vorjahr: 37.969 TEUR) 
resultieren vornehmlich aus dem Strom-und Gasbezug. Darüber hinaus entfallen wesentliche 
Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte und Umlagen 
sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (1.996 TEUR; Vorjahr: 3.551 TEUR) 
betreffen im Wesentlichen die Inanspruchnahme des Cash-Pool-Verfahrens des Gesellschaf­
ters (1.363 TEUR) und Guthaben aus Überzahlungen von Energie-und Wasserlieferungen 
(625 TEUR). 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 
(8.413 TEUR; Vorjahr: 13.312 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber 
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, auf Kapitaleinzahlungen in Höhe von 
5.890 TEUR für das Jahr 2020. Gegenüber der items GmbH, Münster, bestehen Verbind­
lichkeiten aus dem Bezug von IT-Dienstleistungen in Höhe von 2.346 TEUR (Vorjahr: 
1.410 TEUR). 
Die sonstigen Verbindlichkeiten (16.077 TEUR; Vorjahr: 16.771 TEUR) betreffen im Wesentli­
chen die Umsatzsteuer (3.017 TEUR), die Energiesteuern für Strom und Erdgas 
(2.955 TEUR), erhaltene, noch nicht abgerechnete Zuschüsse überwiegend die ÖPNV-lnfra­
struktur betreffend (3.206 TEUR), Überzahlungen aus der Leistungsabrechnung 
(3.625 TEUR) und die Lohnsteuer (952 TEUR). 
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind den 
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2019 (alle Angaben in TEUR): 
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Konzernbilanz da\A'.Jn mit Restlaufzeit in Jahren 
Bilanzpositionen 31.12.2019 bis 1 1 bis 5 mehr als 5 
Genussscheinkapital 1.613 63 750 800 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 105.083 6.298 50.750 48.035 
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.087 2.087 --
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.634 48.317 192 125 
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.996 1.996 --
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.413 8.413 --
Sonstige Verbindlichkeiten 16.077 16.077 --
Summe 183.903 83.251 51.692 48.960 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2018 alle Anqaben in TEUR): 
Konzernbilanz da\A'.Jn mit Restlaufzeit in Jahren 
Bilanzpositionen 31.12.2018 bis 1 1 bis 5 mehr als 5 
Genussscheinkapital 1.775 , 163 662 950 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 119.983 16.416 53.900 49.667 
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.540 1.540 --
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37.969 37.137 665 167 
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 3.551 3.551 --
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 13.312 7.422 5.890 -
Sonstige Verbindlichkeiten 16.771 16.771 --
Summe 194.901 83.000 61.117 50.784 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesi­
chert sind, beträgt 19.420 TEUR (Vorjahr: 20.403 TEUR). Auf die Besicherung durch Grund­
schulden entfallen davon 5.193 TEUR (Vorjahr: 4.838 TEUR), auf Sicherungsübereignungen 
14.227 TEUR (Vorjahr: 15.565 TEUR). Grundschulden und Sicherungsübereignungen betref­
fen vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hin­
aus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche Sicherheiten. Mit 
einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (28.628 TEUR; Vorjahr: 28.096 TEUR) beinhaltet 
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und 
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom-und Gasnetz in 
Höhe von 25.259 TEUR (Vorjahr: 24.658 TEUR). Die Auflösung dieser Beträge erfolgt jährlich 
mit 5 % gegen die Umsatzerlöse. 
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr für die Tätigkeitsbereiche wie folgt entwickelt: 
Umsatzerlöse nach Tätiqkeitsbereichen in TEUR 
Tätiqkeitsbereiche 2019 2018 % 
Enerqie-und Wasserversorqunq 520.251 492.622 5,61 
ÖPNV incl. Parkraumbewirtschaftunq 49.905 47.101 5,95 
Sonstiaes 9.316 8.770 6,23 
Y Tätiqkeitsbereiche 579.472„ 548.493 5,65 
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13 
Der Tätigkeitsbereich Sonstiges beinhaltet insbesondere Umsatzerlöse aus der Immobilienbe­
wirtschaftung. 
Die Bestandsminderung (2.992 TEUR; Vorjahr Bestandserhöhung 819 TEUR) resultiert aus 
dem Verkauf einer im Vorjahr noch unter den fertigen Erzeugnisse ausgewiesenen Windkraft­
anlage im Berichtsjahr. 
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (9.295 TEUR; Vorjahr: 8.990 TEUR) entfallen insbe­
sondere auf Investitionen in die Energie-und Wassernetze (7.803 TEUR). 
Die sonstigen betrieblichen Erträge (16.039 TEUR; Vorjahr: 34.776 TEUR) resultieren im 
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (12.951 TEUR) und Schadensersatzansprüchen 
884 TEUR). 
Den periodenfremden Erträgen liegen im Wesentlichen eine Vergleichszahlung des Übertra­
gungsnetzbetreibers für die Netznutzung in Umspannanlagen (5.345 TEUR), Erträge aus der 
Auflösung sonstiger Rückstellungen (2.744 TEUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegen­
ständen des Anlagevermögens (4.277 TEUR) zugrunde. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
(281.768 TEUR; Vorjahr: 260.808 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch 
Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (180.067 TEUR), EEG-Zahlungen 
an Übertragungsnetzbetreiber (70.000 TEUR) und Einspeisevergütungen für Strom aus EEG­
und KWK-Anlagen (22.111 TEUR). 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (126.968 TEUR; Vorjahr: 120.125 TEUR) betref­
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent­
richtenden Netznutzungsentgelte (72.005 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von 
Busfahrleistungen im ÖPNV (18.051 TEUR), Aufwendungen für den Messstellenbetrieb, die 
Messdienstleistungen und die zugehörigen Pachtaufwendungen für das Zählerwesen 
(7.230 TEUR) sowie die Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaftung (5.557 TEUR). 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (52.762 TEUR; Vorjahr: 56.134 TEUR) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17.561 TEUR) im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Dienst­
leistungen (9.478 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (5.942 TEUR), für Öf­
fentlichkeitsarbeit (3.268 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.369 TEUR), Wartung und Pflege 
von Software (2.325 TEUR), Versicherungen (1.971 TEUR), Miet-, Pacht-und Leasingaufwen­
dungen (1.501 TEUR) Gebühren und Abgaben (1.453 TEUR) sowie Aufwendungen für Porto, 
Telefonie und Frachten (1.159 TEUR). 
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 778 TEUR (Vorjahr: 2.359 TEUR) und entfallen 
ganz überwiegend auf unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesenen 
Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung. 
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betragen 297 TEUR (Vorjahr: 308 TEUR). Ihnen lie­
gen nachträgliche Anschaffungskosten aus Verlustausgleichszahlungen an die Beteiligung 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, zugrunde. 
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (5.073 TEUR; Vorjahr: 5.715 TEUR) setzt sich im 
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (3.030 TEUR; Vorjahr: 3.131 TEUR) 
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen (1.438 TEUR; 
Vorjahr: 1.688 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich 
im Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kom­
munalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) (1.115 TEUR; Vorjahr: 1.241 TEUR), 
2600821/40029870

14 
auf Deputatzusagen (211 TEUR; Vorjahr: 206 TEUR), Rückbauverpflichtungen für regenera­
tive Stromerzeugungsanlagen (86 TEUR; Vorjahr: 93 TEUR) und auf Direktzusagen 
(78 TEUR; Vorjahr: 89 TEUR). 
Die sonstigen Steuern in Höhe von 1.753 TEUR (Vorjahr 2.525 TEUR) entfallen im Wesentli­
chen auf Grundsteuer (781 TEUR; Vorjahr 779 TEUR), Erdgassteuer (534 TEUR; Vorjahr 
1.069 TEUR) und Stromsteuer (239 TEUR; Vorjahr 427 TEUR). 
V. Haftungsverhältnisse 
Zum 31. Dezember 2019 bestehen fünf (Vorjahr acht) Bürgschaften zugunsten der FMO Flug­
hafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in 
Höhe von insgesamt 3.820 TEUR (Vorjahr 5.809 TEUR). Der FMO wurde aufgrund des von 
den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts durch Erhöhung des 
Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft gestärkt. Von den bürg­
schaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehn planmäßig abgelöst bzw. 
werden noch abgelöst werden. Die Gesellschafter haben zwischenzeitlich die Beschlüsse zur 
Umsetzung der Tranchen des Finanzierungskonzeptes bis einschließlich 2020 gefasst. Unter 
der Voraussetzung, dass auch die weiteren verpflichtenden Beschlüsse ebenso wie die bisher 
gefassten umgesetzt werden, ist eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften bei Umsetzung 
der positiven Entwicklungsprognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu 
erwarten. 
Weiterhin soll die Finanzkraft des FMO durch ein Anschluss-Finanzierungskonzept gestärkt 
werden. In Umsetzung der ersten Tranche dieses Finanzierungskonzepts sind verpflichtende 
Beschlüsse zur Gewährung von Gesellschafterdarlehen in 2021 gefasst worden. Daraus ergibt 
sich für die Stadtwerke Münster die Verpflichtung, dem FMO zum März 2021 ein Darlehen in 
Höhe von 2.502 TEUR zu marktüblichen Konditionen zu gewähren. 
Des Weiteren bestehen drei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Landeseisenbahn 
GmbH, Lippstadt, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 675 TEUR (Vor­
jahr: 732 TEUR) für drei Darlehen. Die Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 
2014 ein Darlehen über 2. 700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jahren, im Jahr 2015 ein Dar­
lehen über 2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und im Jahr 2018 ein weiteres Dar­
lehen über 1.300 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darlehen wer­
den durch die drei Hauptgesellschafter Kreis Warendorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster 
GmbH verbürgt. Aufgrund eines Ergebnisübernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruch­
nahme nahezu auszuschließen. 
2600821/40029870

15 
VI. Ergänzende Angaben 
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Bestellverpflichtungen im Investitionsbereich beliefen sich zum 31.12.2019 auf 
12.168 TEUR. Aus Miet-, Pacht-und Leasingverträgen mit Laufzeiten zwischen 1 und 5 Jah­
ren resultieren jährliche Verpflichtungen von 284 TEUR. Für langtriste Pacht-und Erbbau­
rechtsverträge betragen die jährlichen Zahlungen 2.047 TEUR. Aus mit der smart OPTIMO 
GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen Pacht-und Dienstleistungsverträgen zur Durch­
führung von Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen ergibt sich für das Jahr 2019 eine 
Zahlungsverpflichtung in Höhe von 8.159 TEUR. 
Aus der Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Trois­
dorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung 
finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von •9.800 TEUR ergeben. Bis zum 
31.12.2019 wurden hiervon unter Berücksichtigung von im Berichtsjahr erfolgten Deinvestitionen 
3.092 TEUR realisiert. 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags­
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer 
Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominal­
wert von 224.584 TEUR geschlossen worden. 
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 304 TEUR. Sie setzen 
sich wie folgt zusammen (Angaben in TEUR): 
Stefan Grützmacher Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 
Vergütungsbestandteile (bis 31.08.2019) (ab 01.09.2019) (ab 01.10.2019) ~ 
Festvergütung 
(*inkl. geldwertem Vorteil) 157 84* 48 289 
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge 
zur Alters-..ersorgung -15 -15 
Gesamt 157 99 48 304 
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr Gesamtbe­
züge in Höhe von 1.597 TEUR gewährt. Für sie bestehen per 31.12.2019 Pensionsrückstel­
lungen in Höhe von 2.723 TEUR. 
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16 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs­
geld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der Stadt Münster sind, 
erhalten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Bezüge für den Aufsichtsrat 
betrugen insgesamt 2.249, 1 0 EUR. Die nachfolgende Übersicht zeigt deren Verteilung auf die 
Aufsichtsratsmitglieder: 
Aufsichtsratsmitqlied Aufsichtsratsbezüqe 2019 in € 
Breitenbach, Wilhelm 249,90 
Dünzelmann, Katrin 178,50 
Gemmeke, Franz ., 178,50 
Grinqel, Guido 249,90 
Ludorf, lnes 178,50 
Pike, Wayne 249,90 
Röhricht, Dominic • 214,20 
Szcepanek, Anneliese 249,90 
Terborq, Hermann 249,90 
Vorholt, Marcus 249,90 
I Aufsichtsratsbezüge 2.249,10 
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen 
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf­
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum 
31.12.2019 10.227 EUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Im Berichtsjahr wurden Tilgungen 
in Höhe von 2.116 EUR geleistet. Lohn-und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt. 
3. Belegschaft 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden durchschnittlich 1.176 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.202). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 957 (Vorjahr: 971) vollzeitbeschäftigten und 219 
(Vorjahr: 231) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Ruhende Arbeitsverhältnisse wurden im 
Berichtsjahr abweichend zum Vorjahr nicht mehr berücksichtigt. Zusätzlich entfallen auf die 
anteilmäßig konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2 Arbeitnehmer in Voll­
zeit (Vorjahr: 2,5 Arbeitnehmer). 
Die Stadtwerke Münster GmbH und die münsterNETZ GmbH sind Mitglied der Kommunalen 
Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster (KVW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeit­
nehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-Invaliditäts-und Hin­
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaften haben sich bei Begründung der Mit­
gliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die 
Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versi­
chern sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % plus 3,25 % Sanierungsgeld und wird von 
den Gesellschaften allein getragen. Die Summe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehäl­
ter für das Jahr 2019 beträgt 56.901 TEUR (Vorjahr: 53.671 TEUR). Zur Abdeckung der aus 
einer möglichen Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVW folgenden Verpflich­
tungen in Höhe von insgesamt 87.199 TEUR wurde eine Rückstellung in Höhe von 
42.462 TEUR gebildet. 
2600821/40029870

17 
4. Abschlussprüferhonorar 
Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 berechnete 
Gesamthonorar beträgt 406 TEUR (Vorjahr: 336 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent­
fallen 132 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 33 TEUR, auf Steuerberatungsleistungen 
13 TEUR und auf sonstige Leistungen 228 TEUR. 
5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktübli-
chen Bedingungen zustande gekommen sind 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen 
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen 
sind. 
6. Auf Gemeinschaftsunternehmen entfallende Vermögenswerte und Schulden sowie 
Aufwendungen und Erträge 
Auf das Gemeinschaftsunternehmen Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster, 
entfallen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 431 TEUR (Vorjahr: 379 TEUR), langfris­
tige Vermögenswerte in Höhe von 2.157 TEUR (Vorjahr: 1.997 TEUR) und kurzfristige Schul­
den in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr: 319 TEUR). Von den Aufwendungen und Erträgen im 
Konzern entfallen auf das Gemeinschaftsunternehmen im Wesentlichen Umsatzerlöse in 
Höhe von 3.920 TEUR (Vorjahr: 3.551 TEUR), Materialaufwand in Höhe von 288 TEUR (Vor­
jahr: 170 TEUR), Personalaufwand in Höhe von 188 TEUR (Vorjahr: 230 TEUR) und Abschrei­
bungen in Höhe von 143 TEUR (Vorjahr: 141 TEUR). 
7. Nachtragsbericht 
Die Stadtwerke Münster GmbH haben Beschlüsse zur Übertragung des Eigentums an den 
Versorgungsnetzen auf die münsterNETZ GmbH sowie den Wechsel der für die Versorgungs­
netzte tätigen Mitarbeiter zur münsterNETZ GmbH gefasst. Die rechtliche Umsetzung erfolgte 
mit Ausgliederungsvertrag vom 26.06.2020 und Eintragung der Ausgliederung in das Handels­
register am 19.08.2020. Die Ausgliederung wurde zum Anlass genommen, die Firmierung der 
Netzgesellschaft zu ändern. Mit Eintragung in das Handelsregister vom 21.08.2020 wurde die 
Firma der Netzgesellschaft auf Stadtnetze Münster GmbH geändert. 
Für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im Lage-
bericht · 
Münster, am 4. September 2020 
F W 
Frank Gäfgen 
(V eschäftsführung (Geschäftsführer Mobilität) 
Ge nergie) 
2600821/40029870

18 
Entwicklung des Anlagevermögens im Konzernabschluss Stadtwerke Münster f ü r das Geschäftsjahr 2 0 1 9 -Anlage zum Anhang 
:~ 
Anschaffungs -und Herstellungskosten 
Abschreibungen/ Wertberichtigungen Vor Abrechnung von Zuschüssen Erhaltene Zuschüsse Buchwerte 
Um-Um-Um-
Stand Zugänge Abgänge buchungen Stand Stand Zugänge Abgänge buchungen Stand Stand Zugänge Abgänge buchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand 
01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.2019 01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.2019 01.01.2019 2019 2019 2019 2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Entgeltliche erworbene Konzessionen 
und ähnliche Rechte 42.212 407 106 1.121 43.634 2.816 85 2.901 32.757 pA 2.484 77 35.164 5.569 6.639 
2. Geschäfts-oder Firmenwert 6.188 6.188 2.178 pA 364 2.542 3.646 4.010 
48.400 407 106 1.121 49.822 2.816 85 2.901 34.935 pA 2.848 77 -37.706 9.215 10.649 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 
Rechte und Bauten einschließlich 
der Bauten auf fremden Grundstücken 291.200 2.413 196 117 293.534 12.955 -12.955 168.802 pA 6.261 10 -175.053 105.526 109.443 
• 
2. Verteilungsanlagen 754.639 21.643 430 13.579 789.431 63.165 4.083 67.248 541.026 pA 9.572 429 550.169 172.014 150.448 
3. Glasfaseranlagen 0 2.320 0 614 2.934 pA 49 0 49 2.885 
4. Sonstige technische Anlagen 
und Maschinen 241.348 4.591 765 1.212 246.386 2.972 656 3.628 172.464 pA 7.792 427 179.829 62.929 65.912 
5. Fahrzeuqe für Personenverkehr 35.660 963 1.598 35.025 12.611 228 590 12.249 15.361 'pA 1.520 1.008 15.873 6.903 7.688 
6. Andere Anlagen, Betriebs-und 
Geschäftsausstattung 69.606 2.726 3.302 1.434 70.464 5.324 8 5.332 50.953 pA 2.862 3.212 50.603 14.529 13.329 
7. Geleistete Anzahlungen und 
Anlagen im Bau 22.690 23.329 --18.077 27.942 --27.942 22.690 
1.415.143 57.985 6.291 -1.121 1.465.716 97.027 4.975 590 101.412 948.606 pA 28.056 5.086 -971.576 392.728 369.510 
III. Finanzanlagen 
1. Beteiligungen an 
assoziierten Unternehmen 61.252 E 744 60.508 51.954 E 690 51.264 9.244 9.298 
2. Beteiliqunqen 6.875 297 446 6.726 3.217 apA 297 -3.514 3.212 3.658 
3. Ausleihungen an Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht 5.522 491 5.031 -5.031 5.522 
0 
4. Sonstige Ausleihungen 1.684 53 201 1.536 1.536 1.684 
75.333 350 1.138 73.801 -55.171 apA 297 E 690 54.778 . 19.023 20.162 
E 744 
L 1.882 
Gesamt 1.538.876 58.742 7.535 0 1.589.339 99.843 5.060 590 104.313 1.038.712 pA 30.904 5.163 E 690 1.064.060 420.966 400.321 
E 744 apA 297 
L 8.279 L 31.201 
Erläuterung der Abkürzungen: 
pA = planmäßige Abschreibungen 
apA = außerplanmäßige Abschreibungen 
E Equity-Fortschreibung 
Erläuterung der Eguit~-Fortschreibung: 
Anschaffungskosten Abgang E: Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen = 744 T€ 
Abschreibungen Zuschreibung E: Anteilige Jahresüberschüsse assoziierter Unternehmen= 690 T€ 
2600822/40029870

Konzernjahresüberschuss 
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewertung 
Zunahme (im Vorjahr Abnahme) der Rückstellungen 
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 
Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leisfungen sowie anderer Aktiva, 
die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 
Zunahme (im Vorjahr Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 
anderer Passiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 
Zinsaufwendungen/Zinserträge 
Sonstige Beteiligungserträge 
Ertragsteueraufwand/-ertrag 
Ertra9steuerzahlun~en 
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 
Erhaltene Zinsen 
Erhaltene Dividenden 
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 
Gezahlte Zinsen 
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 
Zahlun9swirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 
Finanzmittelfonds am Anfan9 der Periode 
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 
davon Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 
davon andere kurzfristi9e Kreditaufnahmen mit Zurechnun9 zur Liquiditätsdisposition 
2019 
TEUR 
11.111 
31.201 
-690 
9.161 
-1.162 
-4.171 
3.199 
12.003 
4.830 
-153 
9.548 
-10.298 
64.579 
42 
-407 
4.773 
-57.985 
1.882 
-350 
243 
153 
-51.649 
297 
925 
-15.957 
5.060 
-3.355 
-6.500 
-27 
-19.557 
-6.627 
51.369 
44.742 
46.105 
· -1.363 
2018 Veränderun 
TEUR TEUR 
28.151 -17.040 
30.810 391 
-973 283 
-11.162 20.323 
-1.456 294 
-7.624 3.453 
134 3.065 
-3.434 15.437 
5.326 -496 
-351 198 
9.265 283 
-3.455 -6.843 
45.231 19.348 
42 
-1.152 745 
7.797 -3.024 
-45.627 -12.358 
2.422 -540 
-360 10 
388 -145 
351 -198 
-36.181 -15.468 
307 -10 
10.000 -9.075 
-6.129 -9.828 
3.389 1.671 
-3.619 264 
-6.500 0 
-27 0 
-2.579 -16.978 
6.471 -13.098 
44.898 6.471 
51.369 -6.627 
53.247 -7.142 
-1.878 -515 
Der Finanzmittelfonds setzt sich im Berichtsjahr aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (46.105 T€; Vorjahr 53.247 T€) 
sowie aus anderen kurzfristigen Kreditaufnahmen zur Liquiditätsdisposition (-1.363 T€; Vorjahr-1.878 T€) zusammen. Die anderen kurzfristigen 
Kreditaufnahmen zur Liquiditätsdisposition sind in der Konzernbilanz unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen. 
8 T€ des Finanzmittelfonds entfallen auf Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten der quotal einbezogenen Westfälische 
Fernwärmeversorgung GmbH (Vorjahr 18 T€). 
Münster, am 4. September 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
2600823/40029870

Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 (01.01. -31.12.) 
Mutterunternehmen Minderheitengesellschafter Konzern 
Nicht beherr-Auf nicht beherr-
Posten Gezeichnetes Kapitalrücklage nach Andere sehende Anteile 
Kapital § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn Eigenkapital sehende Anteile entfallende Eigenkapital Konzerneigenkapital 
vor Jahresergebnis GewinneNerluste 
€ € € € € € € € € 
Entwicklung 
Stand 31. Dezember 2017 51.200.000,00 106.224.265,40 56.992.107,45 4.484.850,38 218.901.223,23 315.830, 17 10.673,82 326.503,99 219.227.727,22 
Einstellung in Rücklagen 2018 -307.600,00 21.122.000,00 -21.122.000,00 307.600,00 . 307.600,00 
Entnahmen aus Rücklagen 2018 ---------
Ausschüttung 2018 ----6.500.000,00 -6.500.000,00 --27.500,00 -27.500,00 -6.527.500,00 
Sonstige Veränderungen 2018 ---------
Konzern-28.115.461,00 28.115.461,00 35.620,84 35.620,84 28.151.081,84 ---- Jahresüberschuss 2018 
Stand 31. Dezember 2018 51.200.000,00 106.531.865,40 78.114.107,45 4.978.311,38 240.824.284,23 315.830,17 18.794,66 334.624,83 241.158.909,06 
Einstellung in Rücklagen 2019 -296.730,00 4.527.000,00 -4.527.000,00 296.730,00 296.730,00 
Entnahmen aus Rücklagen 2019 ---------
Ausschüttung 2019 ----6.500.000,00 -6.500.000,00 --27.500,00 -27.500,00 -6.527.500,00 
Sonstige Veränderungen 2019 ---------
Konzern-11.074.784,70 11.074.784,70 36.941,97 36.941,97 11.111. 726,67 ---- Jahresüberschuss 2019 
Stand 31. Dezember 2019 51.200.000,00 106.828.595,40 82.641.107,45 5.026.096,08 245.695.798,93 315.830,17 28.236,63 344.066,80 246.039.865,73 
Münster, am 4. September 2020 
Münster GmbH _ / ~ 
+~~ 
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1 
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
für das Geschäftsjahr 2019 (01.01. -31.12.) 
Geschäftsmodell des Konzerns 
Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur .. 
Die Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke Münster) sind als 100-prozentige Toch­
ter der Stadt Münster in der Versorgung von Kunden mit Energie und Wasser, im öffentlichen 
Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für die Bürger und Kunden 
in Münster und der Region tätig. 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Geschäftsfelder 
Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr. 
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze des Konzerns umfasst auch die münsterNETZ GmbH. 
Als 100-prozentige Konzerngesellschaft fungiert die münsterNETZ als Netzbetreiber in den 
Konzessionsgebieten der Stadtwerke Münster für die im Eigentum der Stadtwerke Münster 
stehenden Strom-, Gas-, Wasser-und Wärmenetze. Es bestehen wechselseitige Verträge 
über Pacht, Planung, Bau und Betrieb der Versorgungsnetze. 
Ein Anfang 2019 abgeschlossenes Analyseprojekt hat aufgezeigt, dass eine Weiterentwick­
lung der Tochtergesellschaft münsterNETZ GmbH, die bisher als kleine Netzgesellschaft die 
Bereiche Regulierungsmanagement, Asset Management und Netzvertrieb abgedeckt hat, zu 
einer großen Netzgesellschaft mit einem eigenen Asset Service und mit dem Eigentum an den 
Versorgungsnetzen wirtschaftliche Vorteile bietet. Auf dieser Basis wurden im Laute des Jah­
res 2019 Vorbereitungen getroffen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bisher auf Seiten 
der Stadtwerke Münster GmbH angesiedelten Asset Services in 2020 auf die münsterNETZ 
GmbH zu überführen und zugleich das bisher bei der Stadtwerke Münster GmbH zugeordnete 
und an die münsterNETZ GmbH verpachtete Netzvermögen eigentumsrechtlich auf die 
münsterNETZ zu übertragen. Zur Absicherung der spartenübergreifenden Synergien ist vor­
gesehen, auch die Versorgungsnetze der nicht regulierten Sparten mit zu übertragen. Die 
Umsetzung erfolgt auf der Basis einer von der Finanzverwaltung erteilten verbindlichen Aus­
kunft. Der bisherige Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH und auch 
die bestehende ertragsteuerliche Organschaft zwischen Mutter-und Tochtergesellschaft blei­
ben erhalten. Im Dezember 2019 sind bereits ca. 50 Mitarbeiter des Tätigkeitsbereichs „Pla­
nung und Steuerung" von der Stadtwerke Münster GmbH zur münsterNETZ GmbH gewech­
selt. 
Dem Geschäftsfeld Erzeugung ist auch die Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zuge­
ordnet. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im 
Bereich Parken (ruhender Verkehr) und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet. 
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2 
Unternehmensstrategie 
Die Ziele der Unternehmensstrategie, die mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizienz 
und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleistungen 
für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" definiert wurden, bilden 
weiter die maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster, die 
Ableitung laufender Umsetzungsmaßnahmen und -projekte. Flankiert werden diese strategi­
schen Ziele weiterhin von den Maßnahmen zur Sicherstellung der hohen Prozessqualität und 
-effizienz im Kerngeschäft. Im Februar 2020 wurde ein Prozess zur Weiterentwicklung der 
Strategie initiiert. Die Ergebnisse des Prozesses sollen im dritten Quartal 2020 vorgestellt wer­
den. 
Wirtschaftsbericht 
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Das Bruttoinlandsprodukt1 stieg 2019 um 2,7 % an. Die Gesamtstromerzeugung in Deutsch­
land ging in 2019 um 6,5 % auf 607 Milliarden kWh zurück und lag damit auf dem Niveau von 
2011. Bezogen auf die Nettostromerzeugung2 haben die erneuerbaren Energien einen Anteil 
von 46 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Wind onshore stellt mit 24,4 % 
die bedeutendste aller Erzeugungsquellen -konventionell und erneuerbar -dar. 
Das Vertriebs-und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels-und 
Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt 
sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. Lediglich 
der Absatz an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der Konjunk­
turentwicklung. 
Geschäftsverlauf 
Im Geschäftsjahr 2019 konnte in dem Teilbereich Stadtwerke Münster GmbH mit einem Jah­
resüberschuss von 10,3 Mio. EUR das gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans wieder übertroffen 
werden. Das operative Ergebnis liegt leicht über den Erwartungen. Ergänzt um die Erträge aus 
der Veräußerung von Grundstücken bildete es die Grundlage für dieses insgesamt zufrieden­
stellende Jahresergebnis. 
In 2014 haben die Gesellschafter des FMO ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des 
FMO mit Eigenkapital für die Jahre 2016 bis 2020 beschlossen. Das Konzept sieht jährliche 
Zuführungen der Gesellschafter in das Eigenkapital des FMO vor, die jeweils gesondert mit 
einem Vorlauf von zwei Kalenderjahren von den Gesellschaftern verpflichtend beschlossen 
werden. Die durch diesen verpflichtenden Beschluss begründete Erhöhung des Beteiligungs­
wertes wurde regelmäßig -zuletzt im Geschäftsjahr 2017 -durch eine außerplanmäßige 
Abschreibung korrigiert. Die letztmalige Kapitalzuführung aus dem Finanzierungskonzept 
erfolgt im Jahr 2020. Durch den Gesellschafterbeschluss vom 12.12.2019 wurde das Finan­
zierungskonzept 2.0 genehmigt. Dieses sieht im Kern eine Kreditgewährung der Gesellschaf­
ter für die kommenden fünf Jahre (ab 2021) vor. 
Im Geschäftsfeld Verkehr nutzten im Geschäftsjahr 2019 nochmals mehr Fahrgäste unser An­
gebot im ÖPNV. 
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3 
Im Teilbereich münsterNETZ GmbH liegt das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 
8,6 Mio. EUR deutlich über dem Planergebnis von 5,3 Mio. EUR. Ursächlich hierfür ist insbe­
sondere eine periodenfremde Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme des vorgela­
gerten Stromnetzes durch die Westnetz GmbH. Gegenläufig wirkten sich dagegen witterungs­
und mengenbedingt verringerte Umsatzerlöse aus Gas-und Stromnetzentgelten aus, wobei 
die verringerten Erlöse aus Stromnetzentgelten durch die Wechselwirkungen mit dem Regu­
lierungskonto Strom kompensiert wurden. Im Vergleich zum Plan fielen des Weiteren höhere 
Pachtzahlungen für das Strom-und Gasnetz an. Einsparungen konnten dagegen bei den Auf­
wendungen für Netzverluste und durch geringere Instandhaltungen im Wasser-und Wärme­
netz erzielt werden. 
Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2019 mit einem Konzernjahresüberschuss von 
11, 1 Mio. EUR ist aufgrund der guten operativen Basis und angesichts der positiven außer­
planmäßigen Effekte als gut zu bezeichnen. 
Lage 
Leistungsindikatoren 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern 
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert, da die Konzerngesellschaften dezentral 
gesteuert werden. Folgende finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Stadt­
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange­
zogen: 
finanzielle Ist 2019 Plan 2019 relative Veränderung 
Indikatoren 
Jahresüberschuss 10,3 Mio. EUR 8,1 Mio. EUR 27,2 % 
Umsatzerlöse 576,7 Mio. EUR 546,2 Mio. EUR 5,6% 
Investitionen* 50, 1 Mio. EUR 57, 1 Mio. EUR -12,2% 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
nichtfinanzielle Ist 2019 Plan 2019 relative Veränderung 
Indikatoren 
Stromabsatz 1.324 Mio. kWh 1.219 Mio. kWh 8,6% 
Erdgasabsatz 2.019 Mio. kWh 2.004 Mio. kWh 0,7% 
Wärmeabsatz 594 Mio. kWh 628 Mio. kWh -5,4 % 
Wasserabsatz 17,2 Mio. m3 16,9 Mio. m3 1,8 % 
Stromerzeugung 
480 Mio. kWh 427 Mio. kWh 12,4 % 
Fahrgäste 49,0 Mio. 47,1 Mio. 4,0% 
Die Umsatzerlöse lagen um + 5,6 % über dem Planansatz. Im Strommarkt konnten die abge­
setzten Mengen insgesamt um 6,6 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden und lagen 
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4 
damit auch um 8,6 % über der geplanten Menge. Die Steigerung konnte vor allem bei Liefe­
rungen an Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes erreicht werden, während 
die Lieferungen an Privatkunden hier nicht den sehr guten Vorjahreswert erreichten. Auch bei 
den Ökostromprodukten konnte wieder eine um fast 24 % höhere Menge gegenüber dem Vor­
jahr abgesetzt werden. Demgegenüber mussten bei den Privat-und Gewerbekunden im eige­
nen Netzgebiet Mengenrückgänge verzeichnet werden. Im Gasmarkt konnte die abgesetzte 
Menge gesteigert werden, vor allem durch die Lieferung an Gewerbekunden außerhalb des 
eigenen Netzgebietes, die die Rückgänge der abgesetzten Mengen im eigenen Netzgebiet 
mehr als ausglich. Im Wärmemarkt ergab sich.bei konstanter Kundenzahl eine gegenüber dem 
schwachen Vorjahr um 3,3 % höhere Absatzmenge, die aber auch in dem überdurchschnittlich 
warmen Jahr 2019 witterungsbedingt nicht die geplante Menge erreichte. 
Das gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger 
Grundstücke führten zu einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. li:UR. 
In 2019 lagen die Investitionen um 12,2 % unter den geplanten Werten, da sich neben dem 
Neubau der Parkpalette, weiterhin die Erneuerung der Gewinnungsstruktur der Wasserwerke 
auch der Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Beschaffung von modernen, umweltscho­
nenden Elektrobussen aufgrund von Verzögerungen auf Seiten der Lieferanten nicht wie 
gewünscht realisieren ließen. 
Die abgesetzte Menge Wasser übertraf wiederum leicht den Plan. 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage übertraf die für das Geschäftsjahr 2019 angesetzten 
Plan menge deutlich, da durch die positive Entwicklung des Strompreises in Relation zum Gas­
preis die Stromerzeugung durch die GuD-Anlage wirtschaftlicher wurde. 
Die Zahl der Fahrgäste bestätigte auch in 2019 die seit Jahren positive Entwicklung im öffent­
lichen Personennahverkehr in Münster und übertraf nochmals die Vorjahres-wie auch die 
Planwerte. 
Aufgrund der soliden operativen Basis und angesichts der positiven außerplanmäßigen Effekte 
ist das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 als zufriedenstellend zu bezeichnen. 
Ertragslage 
Die Umsatzerlöse des Konzerns -ohne Strom-und Erdgassteuer -(579.472 TEUR, im Vorjahr 
548.493 TEUR) entfallen im Wesentlichen auf den Versorgungsbereich (520.251 TEUR, im 
Vorjahr 492.622 TEUR) und den Verkehrsbereich inkl. Parkraumbewirtschaftung 
(49.905 TEUR, im Vorjahr 47.101 TEUR). 
Die Minderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von 2.992 TEUR (im 
Vorjahr Erhöhung um 819 TEUR) im Berichtsjahr resultiert aus dem Verkauf einer im Vorjahr 
noch unter den fertigen Erzeugnissen ausgewiesenen Windkraftanlage im Berichtsjahr. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge (16.039 TEUR; Vorjahr: 34.776 TEUR) resultieren im 
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (12.951 TEUR) und Schadensersatzansprüchen 
(884 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen im Wesentlichen eine Vergleichszahlung 
des Übertragungsnetzbetreibers für die Netznutzung in Umspannanlagen (5.345 TEUR), 
Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen (2.744 TEUR) und Erträge aus dem 
Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (4.277 TEUR) zugrunde. 
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Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
(281.768 TEUR; Vorjahr: 260.808 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch 
Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (180.067 TEUR), EEG-Zahlungen 
an Übertragungsnetzbetreiber (70.000 TEUR) und Einspeisevergütungen für Strom aus EEG­
und KWK-Anlagen (22.111 TEUR). 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (126.968 TEUR; Vorjahr:120.125 TEUR) betref­
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent­
richtenden Netznutzungsentgelte (72.005 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von 
Busfahrleistungen im ÖPNV (18.051 TEUR), Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaf­
tung (5.557 TEUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistun­
gen (7.230 TEUR). 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (52.762 TEUR; Vmjahr: 56.134 TEUR) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17.561 TEUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen 
(9.478 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (5.942 TEUR), für Öffentlichkeits­
arbeit (3.268 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.369 TEUR), Wartung und Pflege von Soft­
ware (2.325 TEUR), Versicherungen (1.971 TEUR), Miet-, Pacht-und Leasingaufwendungen 
(1.501 TEUR) Gebühren und Abgaben (1.453 TEUR) sowie Aufwendungen für Porto, Telefo­
nie und Frachten (1.159 TEUR). 
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 778 TEUR (Vorjahr: 2.359 TEUR) und entfallen 
ganz überwiegend auf unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesenen 
Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung. 
Das negative Finanzergebnis von -4,3 Mio. EUR (Vorjahr: -4,4 Mio. EUR) liegt nahezu auf 
Vorjahresniveau. Die Zinsaufwände, insbesondere aus der Aufzinsung von Rückstellungen, 
wesentlich im Bereich der Altersvorsorge, überwogen die Zinserträge und die Ergebnisbei­
träge der Tochtergesellschaften bei weitem. 
Energie-und Wasservertrieb 
Das Geschäftsfeld Energie-und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 ins­
gesamt weiterhin zufriedenstellend. Im Strommarkt konnte die abgesetzte Menge trotz leicht 
um 0,7 % gesunkener Kundenzahl um 6,6 % gesteigert werden. Die Erlöse erhöhten sich 
parallel um 6,3 %. Gegen den Trend der in den übrigen Kundensegmenten 
rückläufigen Absatzmengen und z. T. Erlöse, stieg die abgesetzte Menge an Gewerbekunden 
in fremden Netzen sowie bei den Ökostromprodukten. 
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über 
alle Kundensegmente um 1,7 % auf 2.019 Mio. kWh (im Vorjahr 1.986 Mio. kWh) erhöht wer­
den. Die rückläufigen Absatzmengen im eigenen Netzgebiet konnten durch die höheren 
Absatzmengen an Privat-und Gewerbekunden in fremden Netzen gesteigert werden. Über 
alle Kundensegmente konnten auch preisbedingt in Summe um 7,5 % höhere Erlöse erzielt 
werden. 
Im Wärmevertrieb konnte bei annähernd konstanter Anzahl an Kunden sowohl die Absatz­
menge um 3,3 % auf 593,6 Mio. kWh als auch die Erlöse um 11,6 % auf 39,0 Mio. EUR 
gesteigert werden. 
Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2019 mit 17,2 Mio. m3 nach 17, 1 Mio. m3 
in 2018 um 0,5 % höher. Die Erlöse stiegen um 3,5 % auf 36,9 Mio. EUR. 
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6 
Versorgungsnetze 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden 31,6 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die 
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Neben dem kontinu­
ierlichen Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse einschließlich der zugehörigen 
Anlagen war ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbau des Breitbandpetzes. 
Erzeugung 
Die konventionelle Stromerzeugung konnte in 2019 durch eine günstige Entwicklung der 
Strompreise in Relation zu den Gaspreisen deutlich wirtschaftlicher betrieben werden. Die 
erzeugte Menge von 480 Mio. kWh übertraf den Planwert um 12,4 %. 
·, 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, übertraf 
ebenso sowohl in der erzeugten Menge (10,7 %) als auch bei den Erlösen (9,9 %) die Plan­
werte. 
Verkehr 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr konnte seine 
bereits gute Aufstellung in 2019 weiter verbessern. Dieses drückt sich auch in der seit Jahren 
kontinuierlich steigenden Zahl der Fahrgäste aus, die in 2019 abermals auf 49,0 Millionen 
anstieg. 
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs waren im Geschäftsjahr 2019 mit 39,5 Mio. EUR kon­
stant zum Vorjahr. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr konnte wieder leicht auf 
71,5 % verbessert werden. 
Vermögens-und Finanzlage 
Das Sachanlagevermögen zeigt mit einem nochmals gestiegenen Anteil von 68,9 % (Vorjahr 
65,3 %) der Konzernbilanzsumme die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Versor­
gungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens um 
23,2 Mio. EUR (6,3 %) bei einem parallelen Anstieg der Bilanzsumme um 4,3 Mio. EUR 
(0,8 %). 
Die Finanzanlagen gingen im Geschäftsjahr 2019 um 1, 1 Mio. EUR auf 19,0 Mio. EUR zurück. 
Dieser Rückgang entfiel vor allem auf die sonstigen Beteiligungen sowie die Ausleihungen an 
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. 
Die Vorräte verringerten sich um 6,8 Mio. EUR auf 15,6 Mio. EUR. Dies lag insbesondere an 
der Veräußerung einer im Vorjahr unter den Vorräten ausgewiesenen Windenergieanlage 
sowie der Übernahme einer weiteren, zunächst für den Verkauf bestimmten, Windkraftanlage 
in das Anlagevermögen. 
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (7.908 TEUR; Vorjahr: 13.757 TEUR) liegen im 
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus den für das Geschäftsjahr 
2020 beschlossenen Einzahlungen der Stadtwerke Münster in die Kapitalrücklage der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von insgesamt 5.890 TEUR zugrunde. Auf 
Energie-und Wasserlieferungen entfallen 1.626 TEUR. 
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7 
Die liquiden Mittel sind um 7, 1 Mio. EUR (13,4 %) auf 46, 1 Mio. EUR gesunken. Die Liquidität 
wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der 
Erweiterungsinvestitionen vorgehalten. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (52.488 TEUR; Vorjahr: 
49.051 TEUR) umfassen Rückstellungen zur Abdeckung von Vers<;>rgungsverpflichtungen in 
der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe; 42.462 TEUR; Vorjahr: 39.832 
TEUR), Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (7.304 TEUR; Vorjahr: 6.668 TEUR) sowie 
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.723 TEUR; Vorjahr: 2.534 TEUR). Rückstel­
lungen für Verpflichtungen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei Altersteilzeitvereinba­
rungen bestanden zum Stichtag 31.12.2019 nicht mehr (Vorjahr: 17 TEUR). 
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun­
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des,durchschnittlichen Marktzinssat­
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des 
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 17.354 TEUR. Hier­
von wurden bis zum 31.12.2019 -zum Vorjahr unverändert -5.370 TEUR zur Deckung künfti­
ger Zinsrisiken der Rückstellung für die Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der 
KVW zugeführt. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um 14,9 Mio. EUR (12,4 %) auf 
105, 1 Mio. EUR gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen betref­
fen im Wesentlichen noch zu leistende Kapitalmaßnahmen bei der Finanzbeteiligung FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH. 
Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten Kapitalflussrech­
nung dargestellt. Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war 
jederzeit gegeben. Die aus der Konzernbilanz abgeleitete Eigenkapitalquote konnte durch die 
Erhöhung des Eigenkapitals um 4,9 Mio. EUR (2,0 %) bei der um 4,3 Mio. EUR (0,8 %) erhöh­
ten Bilanzsumme auf 43, 1 % nochmals gesteigert werden. Der Anlagendeckungsgrad (Anteil 
des durch Eigenkapital finanzierten Anlagevermögens) ist nach 60,2 % im Vorjahr auf 58,5 % 
im Berichtsjahr gesunken. 
Die Kapitalflussrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im 
Berichtsjahr einen Anstieg um 19,3 Mio. EUR auf 64,6 Mio. EUR aus. Diese Entwicklung ergibt 
sich wesentlich aus der Zunahme nicht zahlungswirksamer Rückstellungen und Verbindlich­
keiten. 
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 51,6 Mio. EUR nach 36,2 Mio. EUR 
um 42,8 % gestiegen, wesentlich verursacht durch höhere Auszahlungen für Investitionen in 
Finanz-und Sachanlagen sowie geringere Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen 
des Sachanlagevermögens. 
Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erhöhte sich um 17,0 Mio. EUR auf -
19,6 Mio. EUR. Dies ergibt sich wesentlich aus Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und 
geringeren Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten. 
Der Finanzmittelfonds ist zum Ende des Geschäftsjahres 2019 um 6,7 Mio. EUR auf 44,7 Mio. 
EUR (Vorjahr 51,4 Mio. EUR) gesunken. 
Die Vermögens-und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die 
weitere Strategie-und Geschäftsentwicklung. 
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Mitarbeiter 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden durchschnittlich 1.176 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.202). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 957 (Vorjahr: 971) vollzeitbeschäftigten und 
219 (Vorjahr: 231) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig 
konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2 Arbeitnehmer in Vollzeit (Vorjahr: 
2,5 Arbeitnehmer). 
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Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung 
Konjunkturelle Entwicklung 
Das Coronavirus COVID-19 hält seit Februar 2020 Deutschland, Europa und die Welt in Atem. 
Zur Vermeidung flächendeckender Ansteckungen wurde das öffentliche Leben durch behörd­
liche Anordnungen auf ein Mindestmaß reduziert, Unternehmen verringerten z. T. erheblich 
ihre Produktion, weil die globalen Lieferketten ins Stocken gerieten oder z. T. vollständig un­
terbrochen wurden. Die Maßnahmen wurden zum Teil wieder gelockert, aber zum jetzigen 
Zeitpunkt ist weiterhin ungewiss, wie lange die Corona-Krise anhalten wird. Diese Situation 
hat selbstverständlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Absatzentwicklung der Energie­
versorgungsbranche und der Verkehrsunternehmen. 
Anfang des Jahres prognostizierte das Bundeswirtschaftsministerium noch ein Wachstum des 
Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 1, 1 %. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung 
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (auch Wirtschaftsweise genannt) rechnet in seiner 
Prognose aus Juni 2020 damit, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 auf­
grund der Corona-Krise und den damit einhergehenden ökonomischen Auswirkungen der 
weitreichenden gesundheitspolitischen Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent 
zurückgehen wird. Im Folgenden Jahr 2021 könnten insbesondere Aufholeffekte das BIP wie­
der um 4,9 Prozent wachsen lassen. Prognosen anderer Institute gehen von ähnlichen Grö­
ßenordnungen aus (Vgl.: https://www.taqesschau.de/wirtschaft/konjunkturproqnose114.html; 
Abrufdatum 31.07.2020). 
Die Situation für die Stadtwerke Münster ist zwar dadurch geprägt, dass aufgrund der eher 
geringen industriellen Prägung der Stadt ein hoher Anteil des Energieabsatzes auf das Privat­
kundensegment entfällt, aber durch weitgehende Schließung auch der Einzelhandelsunter­
nehmen sowie des „Shut-Downs" aller Gastronomiebetriebe ist dennoch mit erheblichen Ab­
satz-und Ergebniseinbußen im Bereich der Geschäftskunden zu rechnen. Dabei ist insbeson­
dere der Strombereich betroffen, der Gasbereich aufgrund des beginnenden Frühjahrs weni­
ger, sofern die Krise nicht bis zum kommenden Winter anhält. Der zu erwartende Anstieg des 
Stromverbrauchs in Privathaushalten aufgrund verstärkter Nutzung von Horne-Office-Optio­
nen wird die negativen Effekte nur zu einem geringen Teil kompensieren können. Auch das 
Ergebnis des Geschäftsbereiches Verkehr wird sich deutlich verschlechtern, da immer weni­
ger Fahrgäste den ÖPNV nutzen, zugleich aber die Fixkosten für die vorhandenen Busse und 
das Fahrpersonal weiterhin anfallen. Die Stadtwerke Münster haben mit einem strukturierten 
Kostensenkungsprogramm in Form eines temporären Ausgabenstopps entsprechende Ge­
gensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. 
Das Jahr 2020 wird für die Stadtwerke Münster ebenso wie für viele andere Unternehmen ein 
sehr herausforderndes Jahr werden. 
Energiepolitische Rahmenbedingungen 
Am 29.01.2020 hat das Bundeskabinett den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätes­
tens 2038 beschlossen; ein früherer Ausstieg bereits 2035 wird ab 2026 regelmäßig geprüft. 
Damit steht neben dem Atomausstieg bis 2022 nun auch der Kohleausstieg fest. 
Konsequenterweise gilt es nun, über den gegebenen Zeitpfad einen massiven Ausbau der 
erneuerbaren Energien voranzutreiben. Allein die Rahmenbedingungen dafür sind nach wie 
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vor denkbar schlecht und völlig unzureichend. Weiterhin gelten im Bereich der Windenergie 
für Onshore-Anlagen verschärfte Abstandsregelungen mit der Konsequenz, dass gut geeig­
nete Standorte für Windenergieanlagen nicht genutzt werden können. Der Windenergieaus­
bau an Land ist in Deutschland in 2019 nahezu zum Erliegen gekommen. Nach wie vor kommt 
der Ausbau großer Übertragungsnetze zum Transport der Offshore-Windstromerzeugung 
durch langwierige, vielstufige Genehmigungsverfahren und durch zaj,lreiche Klageverfahren 
nicht voran; hier hilft ggf. das im April 2019 verabschiedete Netzausbau-Beschleunigungsge­
setz Übertragungsnetz (NABEG), welches vereinfachte Genehmigungsverfahren vorsieht. Im 
Dezember 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verabschiedet, welches für 
Deutschland bis 2030 eine C02-Reduktion von 55 % gegenüber 1990 verbindlich vorschreibt. 
Im Jahr 2019 lag die Reduktion gegenüber 1990 laut einer Schätzung des Thinktanks „Agora 
Energiewende"3 bei ca. 35 %. Auf die Energiebranche kommen bei der Realisierung der Kli­
maschutzziele große Herausforderungen zu. Der Kohleausstieg wird hier bereits einen großen 
Beitrag leisten; zugleich geraten nun aber auch die Gaskraftwe,ke als Brückentechnologie der 
Energiewende unter stärkeren Druck. Ein Betrieb mit konventionellem Erdgas wird vor dem 
Hintergrund der intensiven gesellschaftlichen Diskussion zur Klimaneutralität immer weniger 
Akzeptanz finden. Alternative Brennstoffe, wie „grünes" Gas aus regenerativ gewonnenem 
Wasserstoff u.ä., stehen in der erforderlichen und verlässlich lieferbaren Menge zu marktfähi­
gen Preisen zurzeit noch nicht zur Verfügung. Für Neu-oder Ersatzinvestitionen von konven­
tionellen Gaskraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen entsteht folglich eine zuneh­
mende Planungsunsicherheit. 
Die im laufe des Jahres 2020 erzielte Einigung, den 52-Gigawatt-Deckel (kurz "Solardeckel") 
im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuschaffen, reduziert Ausbauhemmnisse für Pho­
tovoltaikanlagen. Ohne die Gesetzesänderung wäre insbesondere die Förderung von kleine­
ren und mittleren Solaranlagen gefährdet gewesen. 
Aktuelle Preisentwicklungen 
Die Börsennotierungen der Forwardpreise für die Commodities Strom, Gas und Kohle sind im 
laufe des Jahres 2019 alles in allem gesunken, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. So 
sank der Preis für Strom-Forwards für das Lieferjahr 2020 zwischen Januar und Dezember 
2019 um ca. 18 %, während Erdgas im gleichen Zeitraum ein Minus von rund 30 % verzeich­
nete. Durch die in Relation zum Großhandelspreis für Strom stärkere Absenkung der Gasbe­
zugspreise hat sich die spezifische Marge insofern verbessert, so dass z. B. Gaskraftwerke 
davon profitieren. Dennoch reicht die Marge weiterhin nicht aus, um große KWK-Anlagen auf 
reiner Marktpreisbasis ohne KWK-Förderung wirtschaftlich zu betreiben. Die Forwardpreise 
für Kohle lagen am Jahresende 2019 um 30 % niedriger als zu Jahresbeginn. Hier dürfte die 
sich abkühlende Weltkonjunktur, insbesondere das abnehmende Wachstum in China eine 
Rolle spielen. Der Ölpreis als Globalindikator zeigt sich für das Lieferjahr 2020 aufgrund der 
unsicheren weltpolitischen Situation im Jahresverlauf mit einem Anstieg von 57 US-$/b um rd. 
17 % auf ca. 67 US-$/b Anfang Mai 2019 und einem Jahresendpreis von 62 US-$/b eher volatil. 
Insgesamt erhöhte sich der Forwardpreis für Öl im Jahresverlauf 2019 um etwa 8 %. Der C02-
Preis hat sein im Vorjahr erstmalig erreichtes Relevanzniveau für eine tatsächliche Lenkungs­
wirkung in Richtung einer C02-armen Energieerzeugung mit Preisen, die sich überwiegend 
zwischen 25 und 30 €/t bewegt haben, gehalten. Die Regelung im Klimaschutzgesetz, nach 
der freiwerdende C02-Zertifikate infolge der Schließung von Kohlekraftwerken gelöscht wer­
den, wirkt zudem einem neuen Überangebot von Zertifikaten und einem dadurch induzierten 
Preisverfall entgegen. 
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Infolge der mehrjährigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas 
wirken sich die Entwicklungen der Forwardpreise an den Großhandelsmärkten sukzessive und 
anteilig auf die Bezugskosten des jeweiligen Belieferungsjahres und damit auf die Absatz­
preise aus. So sanken zwar die Strom-Forwardpreise in 2019, in 2018 hingegen war ein star­
ker Beschaffungspreisanstieg zu verzeichnen. Insgesamt leitete sich daraus ein Preisanpas­
sungsbedarf für das Privatkundensegment im Strom in Höhe von, ca. 5,5 % ab, der zum 
01.01.2020 umgesetzt wurde. Für die Privatkunden des Erdgasvertriebs konnten zum Jahres­
beginn, ebenfalls infolge der nachhaltigen Beschaffungspolitik des Portfoliomanagements, die 
Preise bereits im zweiten Jahr in Folge konstant gehalten werden. Auch die Wasserpreise 
bleiben in 2020 nach einer erfolgten Anpassung im Vorjahr unverändert. Der Fernwärmepreis 
hat sich entsprechend der zugrundeliegenden Preisformel zum 01.01.2020 um ca. 2 % redu­
ziert. Die Preise des öffentlichen Personennahverkehrs werden trotz gegebener Kostenstei­
gerungen in 2020 nicht erhöht. 
Entwicklung der Absatzmengen 
Die Absatzmengen insbesondere der wärmegeführten Sparten der Gas-und Wärmeversor­
gung werden bereits signifikant durch die Witterung des ersten Quartals beeinflusst. Der Win­
ter 2019/2020 war in Deutschland der zweitwärmste Winter seit Beginn der Wetteraufzeich­
nungen im Jahre 1881. Die Gradtagszahl als Beurteilungsmaßstab für die entsprechende Ab­
satzentwicklung liegt für Münster in den ersten zwei Monaten des Jahres um 18, 1 % unterhalb 
des langjährigen Durchschnitts. Dieser Wert liegt deutlich außerhalb des üblichen Schwan­
kungsintervalls. Sofern sich die weiteren Quartale des Jahres 2020 lediglich entsprechend des 
langjährigen Temperaturmittels bewegen, ist somit von einer nicht unerheblichen Absatzmen­
genminderung für den Gas-und Fernwärmevertrieb gegenüber der Planung für 2020 auszu­
gehen. Die Absatzmengen der Sparten Strom und Wasser liegen für die ersten beiden Monate 
des Jahres hingegen in etwa auf dem geplanten Niveau. Für den Rest des Jahres ist aufgrund 
der Effekte aus der Corona-Krise allerdings insbesondere im Stromvertrieb für das Geschäfts­
kundensegment mit weiteren Absatzmengeneinbußen zu rechnen. 
Strategie, Chancen und Risiken 
Im Januar 2020 haben Herr Jurczyk und Herr Gäfgen als neue Geschäftsführer der Stadtwerke 
Münster mit dem Führungsteam einen Prozess zur Neudefinition der Stadtwerke-Strategie be­
gonnen. Die neue Strategie wurde bis zum Sommer 2020 erarbeitet und beinhaltet die Hand­
lungsperspektive für die Stadtwerke Münster bis zum Jahr 2030 mit einer Zwischenzieldefini­
tion bis zum Jahr 2025. Elementare Bestandteile der Strategie werden die Bereiche „Klima­
schutz", ,,Innovation und Digitalisierung" und „moderne Infrastruktur" sein, weiterhin untermau­
ert durch die Ausrichtung auf eine effiziente Aufbau-und Ablauforganisation. Die Kommunika­
tion der Strategie soll im Spätsommer erfolgen. 
Klimaschutz 
Nicht zuletzt die umfangreichen und vielfältigen Aktionen der Fridays-for-Future-Bewegung 
haben in 2019 die gesellschaftliche und politische Diskussion um eine klimafreundliche Ener­
gieversorgung der Zukunft in Deutschland erheblich intensiviert. Dies hat auch bei den Stadt­
werken Münster zu einer Neubewertung der energiewirtschaftlichen Ausrichtung im Ge-
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schäftsbereich Erzeugung geführt. So wurde die weitere Planung zur Ablösung der Stromer­
zeugung über Gasturbinen in der GuD-Anlage der Stadtwerke durch ein neu zu errichtendes 
-in etwa leistungsgleiches -Gasmotorenkraftwerk aufgrund der weiterhin unterstellten Befeu­
erung mit konventionellem Erdgas zunächst ausgesetzt. Stattdessen sollen alternative Erzeu­
gungskonzepte geprüft werden, die einen geringeren CO2-Footprint und die Erzeugung grüner 
KWK-Wärme ermöglichen. Da noch kaum entsprechende Mengen a11 regenerativ erzeugtem, 
synthetischen Gas im Markt verfügbar sind und schwer absehbar ist, wann dies der Fall sein 
wird, könnte eine Übergangslösung darin bestehen, zunächst ein deutlich kleineres Gasmoto­
ren-Modul als bisher vorgesehen für eine konventionelle KWK-Erzeugung zu errichten, wel­
ches später erweitert und auf synthetische Befeuerung umgestellt wird. 
Da zurzeit der Ausbau der Onshore-Windenergie nach wie vor durch entsprechende Ab­
standsregelungen in Deutschland, so auch in Münster, nahezu zum Erliegen gekommen ist, 
werden die Stadtwerke Münster den Ausbau der Photovoltaik wieder in ihre Strategie aufneh­
men und dazu die Potenziale in Münster neu bewerten. Zwar ist dabei die spezifische regene­
rative Erzeugungsleistung im Verhältnis zu den erforderlichen Investitionsbeträgen deutlich 
geringer als bei der Windenergie; Photovoltaik ist aber momentan fast die einzige etablierte 
Technologie, die sowohl die politischen, wie auch juristischen Rahmenbedingungen so erfüllt, 
dass eine hinreichende Zahl von Projekten faktisch umsetzbar ist. 
Aktiv zum Klimaschutz in Münster soll auch weiterhin der Geschäftsbereich Mobilität der Stadt­
werke Münster beitragen. Nach wie vor gehört die vollständige Umstellung der Busflotte auf 
Elektromobilität zur Stadtwerkestrategie, sofern -ggf. einschließlich öffentlicher Förderung -
Elektrobusse zu in etwa den gleichen Lebenszykluskosten wie moderne, mit Partikelfiltern ver­
sehene Dieselbusse beschafft werden können. Dieses Ziel soll bis 2029 erreicht sein. 
Innovation und Digitalisierung 
Die elektronische Pluscard der Stadtwerke Münster ist weiterhin ein wichtiges Kundenbin­
dungsinstrument und für viele Kunden zum Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Die 
zahlreichen bereits aufgeschalteten Services wie bargeldloses Parken in allen öffentlichen 
Parkhäusern der Stadtwerke-Tochtergesellschaft Westfälische Bauindustrie GmbH in Müns­
ter, das bargeldlose Busfahren, z. B. mit dem stark nachgefragten 90-Minuten-Ticket oder der 
Zugang zu den gesicherten Fahrradabstellboxen an verschiedenen Bahnhöfen wurde Anfang 
2020 um die Möglichkeit des bargeldlosen Parkens am Flughafen Münster-Osnabrück erwei­
tert. 
Ab 2020 wird es zudem für Inhaber der elektronischen Pluscard möglich sein, ihre E-Fahr­
zeuge an den Ladesäulen der Stadtwerke Münster mit der Pluscard bargeldlos und zu ver­
günstigten Konditionen gegenüber Nicht-Stadtwerkekunden mit Strom aufzuladen. Damit kann 
ein weiterer attraktiver Service auf die Pluscard aufgeschaltet werden. Das entsprechend er­
forderliche neue IT-Backendsystem zur Durchführung der Erfassungs-und Abrechnungspro­
zesse, welches auch Drittkunden ein Laden über die Kreditkarte auf Basis eines Roaming­
Modells ermöglicht, wurde im Sommer 2020 in Betrieb genommen. 
In 2020 geben die Stadtwerke Münster dem Vertrieb eine neue Aufbaustruktur. Die bisherige 
Aufteilung der Bereiche Privatkundenservice und Geschäftskundenvertrieb werden unter einer 
gemeinsamen Bereichsleitung „Markt und Kunde" zusammengefasst. Damit soll die gesamte 
Margen-und Absatzverantwortung der Energiesparten einschließlich des operativen Marke­
tings, der Produktentwicklung und des Portfoliomanagements in einer Hand zusammengefasst 
werden. Daneben wird ein neuer, eigenständig verantworteter Bereich „Kommunikation, 
Marke und Innovation" entstehen, der insbesondere die Pflege und Weiterentwicklung der 
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Dachmarke der Stadtwerke Münster und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortet; neu ist die ex­
plizite Einrichtung einer Einheit für das Innovationsmanagement -hier sollen Innovationsim­
pulse für neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, aber auch die Weiterent­
wicklung von Innovationsideen aus anderen Unternehmensbereichen methodisch und pro­
zessual unterstützt werden. 
Im Bereich Mobilität wird das Modellprojekt „Hiltrup on Demand" zur Erprobung innovativer 
Mobilitätsangebote mit dem Ziel weiterverfolgt, die Attraktivität des ÖPNV weiter zu erhöhen. 
Dabei soll im Münsteraner Stadtteil Hiltrup ein Mix entstehen aus Metrobussen, die in hoher 
Taktfrequenz die große Hauptlinie in Richtung Innenstadt bedienen, und kleinen Shuttle-Fahr­
zeugen für bis zu acht Personen, die in den jeweiligen Vierteln von Hiltrup im Sinne eines 
„Corner-to-Corner"-Betriebs die Fahrgäste bis zum Umstiegspunkt auf die Metrolinie bzw. von 
dort wieder zurück ins Viertel bringen. Der Shuttle-Verkehr kann individuell per App von den 
Kunden geordert werden und agiert nachfrageflexibel ohne festen Fahrplan und ohne feste 
Strecke. Die Streckenführung wird je nach Kombination der Kunäenorders über einen Logistik­
Algorithmus optimiert. Das über drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird als Modellprojekt für die 
Zukunft des ÖPNV vollständig über Fördermittel des Landes NRW sowie der Stadt Münster 
finanziert. 
Nachdem die Gremien und die Bezirksregierung Münster dem Vorhaben zugestimmt haben, 
haben sich die Stadtwerke Münster zum 01.04.2020 mit einem Anteil von 29 % an der Stadt­
teilauto Carsharing Münster GmbH beteiligt. ,,Stadtteilauto" ist einer der Pioniere des Carsha­
rings in Deutschland und seit mehreren Jahrzehnten in Münster und dem Umland als Anbieter 
etabliert. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine enge Kooperation der Stadtwerke Münster mit 
Stadtteilauto, z. B. im Rahmen der Stadtwerke-Pluscard. Die Stadtwerke Münster stellen ne­
ben dem bisherigen Geschäftsführer Till Ammann einen Co-Geschäftsführer bei Stadtteilauto, 
der insbesondere die Themen „Marketing und Vertrieb" verantwortet. Ziel der Beteiligung ist 
es, innovative Mobilitätsangebote für Münster voranzutreiben, die den öffentlichen Personen­
nahverkehr mit den Optionen des Individualverkehrs auf Carsharingbasis verknüpfen, z. B. im 
Pendlerbereich. Insbesondere die Optionen eines E-Carsharing sollen gemeinsam in den Fo­
kus genommen werden. 
Ergänzend werden die Stadtwerke Münster im Jahr 2020 in Abstimmung mit der Stadt Münster 
die Umsetzung eines Konzepts zum E-Bike-Sharing in Münster prüfen. Sollte ein E-Bike-Sha­
ring-Angebot in Münster logistisch und wirtschaftlich erfolgreich etabliert werden können, wer­
den die Stadtwerke Münster damit das gesamte Spektrum städtischer, klimaschutzorientierter 
Mobilität „aus einer Hand" und damit für die Kunden optimiert anbieten können. 
Die innovativen Services von Hiltrup on Demand über Car-bis zum Bikesharing werden den 
Kunden durchgängig über digitale Apps auf dem Smartphone zugänglich gemacht werden und 
sind damit Bestandteil einer Entwicklung Münsters zur Smart City. Das Potenzial für weitere 
Initiativen bietet weiterhin das bereits aufgebaute Lorawan-Netz der Stadtwerke Münster. Eine 
IT-Plattform zur Erfassung von Daten aus dem Lorawan-Netz ist ebenfalls bereits aufgebaut 
worden, die Entwicklung verschiedener Apps, z. B. für die Anzeige freier Parkplätze oder die 
Wasserstandsmessung in den Tiefbrunnen unserer Wasserwerke, befindet sich im Teststa­
dium. 
Gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft items GmbH, der Stadt Münster und weiteren 
Partnern aus dem Umland wurde Anfang 2020 die Initiative „Civitas Connect" gegründet. Civi­
tas Connect soll als Austauschplattform von Innovationsideen für Smart-City-Produkte und -
Services dienen. Die Koordination der Initiative erfolgt durch die items GmbH. 
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Intelligente und zukunftsfähige Infrastruktur 
Infrastruktur gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge und ist damit für die Stadtwerke 
Münster als 100%-iger Tochter der Stadt Münster elementarer Bestandteil des Kerngeschäfts. 
Die Coronakrise zeigt in besonderem Maße, wie zentral eine funktionierende Infrastruktur für 
das Leben der Menschen ist, sei es die Wasserversorgung, die Versorgung mit Strom und 
Wärme über qualitativ hochwertige und sichere Leitungsnetze und naHlrlich auch eine sichere 
Energieerzeugung. Die Stadtwerke Münster sind für diese Infrastrukturen verantwortlich, hal­
ten diese auf einem qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Stand, bauen sie aus und ent­
wickeln sie kontinuierlich weiter. Dafür ist dfe in 2018 in Betrieb genommene, hochmoderne 
Netzleitwarte ein gutes Beispiel. 
Um den Netzbetrieb zukünftig noch effektiver und effizienter führen zu können und den sich 
wandelnden Anforderungen der Netzregulierung in den Sparten Strom-und Gasversorgung 
besser gerecht werden zu können, werden die Stadtwerke Münster im August 2020 rückwir­
kend zum 01.01.2020 eine große Netzgesellschaft ausprägen. Diese wird sowohl das Eigen­
tum an den Versorgungsnetzen als auch, aus Gründen der operativen Synergieerhaltung, der 
Wasserwerke übernehmen. Auch das gesamte technische Personal für diese Bereiche wird in 
die große Netzgesellschaft übergehen. Aufnehmende Gesellschaft wird die bereits seit 2005 
als sogenannte kleine Netzgesellschaft bestehende münsterNETZ GmbH als 100%-ige Toch­
ter der Stadtwerke Münster sein. Die münsterNETZ wird weiterhin über einen Ergebnisabfüh­
rungsvertrag ihre Gewinne vollständig an die Stadtwerke Münster abführen. Ende Dezember 
2019 erhielten die Stadtwerke Münster für das von ihnen vorgesehene Modell der großen 
Netzgesellschaft eine positive verbindliche Auskunft der Finanzbehörden, so dass der Be­
triebsübergang ohne Aufdeckung bzw. Versteuerung stiller Reserven erfolgen wird. 
Corona zeigt uns aber auch, wie wichtig inzwischen eine hochverfügbare und stabile Daten­
übertragung ist. Viele tausende Menschen arbeiten in der Coronakrise auch in Münster zur 
Vermeidung von Ansteckungen im Horne-Office und benötigen leistungsfähige Datenleitun­
gen. Auch hier gestalten die Stadtwerke Münster die Zukunft der Stadt mit, indem sie eine 
hochmoderne Infrastruktur für die Datenübertragung auf Glasfaserbasis bis in jede Wohnung 
(fibre to the harne) in Münster errichten. Die Arbeiten dazu sind inzwischen im Kreuzviertel 
abgeschlossen, im Hansaviertel ist mit dem Glasfaserausbau begonnen worden. Als nächster 
Stadtteil wird der Stadtteil Amelsbüren mit Glasfaser angebunden werden. Bis etwa zum Jahr 
2030 sollen 80 % der Münsteraner mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt sein. 
Das bereits in 2018 begonnene Projekt zum Glasfaserausbau wurde im Herbst 2019 insofern 
modifiziert, als die Stadtwerke Münster den Glasfaserausbau in Münster gemeinsam mit einem 
strategischen Partner durchführen möchten, um jeweils unterschiedliche Kompetenzen und 
Know-How kooperativ zu bündeln. Die Stadtwerke Münster werden dabei die passive Infra­
struktur errichten, also die Glasfaser „in die Erde" bzw. ,,ins Haus" legen, der Partner wird die 
Investitionen in die aktive Infrastruktur, Verteilerkästen, Bandbreitenmanagement u. ä. sowie 
die Vermarktung der entstehenden Netzkapazitäten an Drittanbieter übernehmen und so 
schnell eine möglichst hohe Auslastung des Glasfasernetzes sicherstellen. Die Stadtwerke 
Münster werden weiterhin ihren Kunden über das Glasfasernetz eigene Stadtwerkeprodukte 
für Internet, Telefonie und Streaming-TV anbieten. 
Eine weitere lnfrastrukturkomponente der Stadtwerke Münster zur Zukunftsgestaltung ist die 
Errichtung von E-Ladesäulen und der entsprechenden Unterlegung mit einem leistungsfähi­
gen Netz zur Übertragung des Ladestroms. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur der Stadtwerke 
hat sich in den letzten 8 Jahren mehr als verzehnfacht -auf 60 -70 Ladevorgänge pro Tag an 
den bestehenden 18 Ladestationen. Acht bis zehn neue Standorte sind für 2020 in Planung. 
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Qualität und Effizienz im Kerngeschäft 
Unter der Devise „Ambidextrie -Beidhändigkeit" gehört es zur Strategie der Stadtwerke 
Münster, sich einerseits die Treue ihrer Kunden mit innovativen Produkten und Service-Ideen 
immer wieder neu zu verdienen, andererseits aber auch mit effizienten und qualitativ hochwer­
tigen internen Prozessen und Strukturen ihr bisheriges Kerngeschäft !Jlarktfähig zu halten und 
gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen. 
Dazu setzen die Stadtwerke weiterhin auf die aktive Gestaltung und Vereinfachung interner 
Prozessabläufe und die Möglichkeiten der äigitalen Automatisierung von Abläufen, z. B. über 
Robotics oder auch predictive analytics, z. B. im Bereich der Kundenserviceprozesse, im Be­
reich purchase-to-pay, aber auch in technischen Bereichen wie dem Kraftwerk, wo Ansätze 
für predictive maintenance weiterentwickelt werden. Im Bereich der kaufmännischen Prozesse 
werden in 2020 die Vorbereitungen für die Einführung von SAP S/4 HANA als neue ERP-Basis 
eingeleitet. Dabei wird es im ersten Schritt insbesondere um die Bereinigung, Vereinfachung 
und Standardisierung der über die letzten Jahre gewachsenen Prozesslandschaft im klassi­
schen SAP R/3-System gehen, bevor die HANA Core-Suite aufgelegt wird. 
Weitere Chancen und Risiken 
Das größte wirtschaftliche Risiko des Jahres 2020 liegt zweifelsohne in der akuten 
Coronakrise. Die Auswirkungen auf die gesamte Welt-und nationale Wirtschaft werden 
voraussichtlich erheblich sein, in jedem Falle abhängig von der Frage, ob nach der Reduzie­
rung der zeitweise sehr weitgehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens eine zweite 
Welle mit erneuten Einschränkungen vermieden werden kann. Die Stadtwerke Münster erwar­
ten insbesondere im Geschäftskundenbereich nicht unerhebliche Ausfälle der Absatzmengen, 
angesichts des beginnenden Frühjahrs weniger in den Wärmesparten als in der Stromsparte. 
Hier werden einerseits durch die reduzierten Absatzmengen Margenrückgänge zu verzeich­
nen sein, deutlicher noch werden sich Verkaufsverluste aus dem Rückverkauf bereits an den 
Forwardmärkten eingedeckter und nun nicht mehr an die Kunden absetzbarer Beschaffungs­
mengen zu Niedrigstpreisen in den Großhandelsmarkt zeigen. Hinzu kommen erhebliche Ein­
nahmeverluste aus dem ÖPNV-Bereich, da während des Shutdowns kaum noch Kunden die 
Busse der Stadtwerke nutzten und auch nach dem Shutdown weniger Kunden den ÖPNV 
nutzen. Die Stadtwerke Münster haben für die Dauer der Krise ein massives Kostensenkungs­
programm in Form eines strukturierten Ausgabenstopps aufgelegt, bei dem zahlreiche Bud­
gets für 2020 auf den Prüfstand gestellt werden. Durch diese außergewöhnliche Maßnahme 
sollen die negativen Effekte auf der Ertragsseite möglichst weitgehend abgemildert werden. 
Sobald die Wirtschaft wieder anzieht und die Absatzzahlen sich wieder auf Normalniveau ent­
wickeln, wird der Ausgabenstopp korrespondierend gelockert werden. 
Je nach Dauer der Krise kann die Ergebniseinbuße für das Jahr 2020 aus der Corona-Krise 
das geplante Jahresergebnis deutlich beeinträchtigen. 
Ein Liquiditätsrisiko wird für die Stadtwerke Münster selbst bei einem noch längeren Anhalten 
der Coronakrise auch über den Sommer 2020 hinaus aber nicht eintreten; für entsprechende 
Reserven ist vorgesorgt. 
Neben den Auswirkungen der Coronakrise sind weiterhin operative Risiken für die Stadtwerke 
Münster gegeben. So ist die politische und rechtliche Situation für den Ausbau der Windener­
gie an Land nach wie vor sehr unbefriedigend. Die Errichtung von Onshore-Windenergieanla­
gen gehörte bis dato zur Kernstrategie der Stadtwerke Münster und hat dem Unternehmen, 
abgesehen von der Unterstützung der politischen Strategie in Deutschland, die regenerative 
Energieerzeugung auszubauen, neue Geschäftsfeld-und Wachstumsoptionen eröffnet. Diese 
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Optionen sind infolge verschärfter Abstandsregelungen und wenig attraktiver Auktionspreise 
für die Einspeisevergütung zurzeit weitgehend weggefallen. In welchem Umfang ein lokaler 
Photovoltaikausbau diese Auswirkungen zumindest partiell abfedern kann, wird sich im Rah­
men der Strategiebewertung erweisen. 
Der wettbewerbsbedingte Margendruck im Vertrieb ist nach wie vor gegeben; es bleibt abzu­
warten, inwieweit die durch die Übernahme des innogy-Endkundenvertriebs erhöhte Markt­
macht der Eon Einfluss auf das Niveau der Vertriebsmargen haben wird. Ebenso bleiben die 
Netznutzungsentgelte für Strom und Gas weiter unter Druck durch die Bundesnetzagentur, 
insbesondere durch die jüngsten Entscheiaungen zur Verzinsung des betriebsnotwendigen 
Eigenkapitals in den Netzbereichen. 
Milde Winter, erhöhte Förderung, aber auch ein zunehmendes LNG-Gasangebot sorgen dafür, 
dass die Gasversorgung in Deutschland langfristig gesichert ist. Münster wird allerdings mit L­
Gas versorgt. Die Hauptversorgungsquelle ist das Gasfeld im niederländischen Groningen, 
das aufgrund tektonischer Probleme seine Förderung deutlich reduzieren wird oder ggf. ganz 
geschlossen werden könnte. In diesem Falle müsste Münster auf eine H-Gas-Versorgung um­
gestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2028/2029 vorgesehen, müsste im beschrie­
benen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit nicht unaufwändigen Umstellungs­
arbeiten an den Heizungsanlagen der Stadtwerke-Kunden verbunden. 
Bundesweit, so auch in Münster, verstärkt sich die politische und öffentliche Diskussion um 
eine sogenannte Verkehrswende. Gemeint ist die Verdrängung des motorisierten, konventio­
nell angetriebenen Individualverkehrs aus der Innenstadt, indem das ÖPNV-Angebot massiv 
und möglichst mit Elektroantrieben ausgebaut wird. Damit einhergehend werden Aspekte zur 
massiven Attraktivierung des ÖPNV, wie eine massive Erhöhung der Taktfrequenzen des Bus­
verkehrs einerseits und ein für die Kunden kostenloser ÖPNV andererseits, ins Feld geführt. 
Die Stadtwerke Münster möchten den lokalen Klimaschutz durch einen qualitativ hochwerti­
gen, attraktiven und klimaschonenden ÖPNV strategisch unterstützen. Allerdings sind damit 
sehr hohe sprungfixe Kosten durch eine signifikante Angebotsausweitung im Busverkehr ver­
bunden, bei einem kostenlosen Busangebot selbstverständlich auch zusätzlich ein Ausfall 
sämtlicher Einnahmen, die heute zumindest helfen, die Kosten des ÖPNV zu 60-70 % zu de­
cken und so den ÖPNV-Verlust in einem für die Stadtwerke Münster tragfähigen Rahmen hal­
ten. Ein ÖPNV-Angebot, wie es politisch für die Zukunft gewollt ist, bedarf neben den Kunden­
einnahmen und der bisherigen Verlustabdeckung durch die positiven Ergebnisse der Energie­
sparten einer zusätzlichen, dritten, externen Finanzierungssäule in Form von öffentlichen Mit­
teln des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die Stadtwerke alleine werden dies aus 
eigener Kraft nicht finanzieren können. 
Ein positiver Effekt für das Kerngeschäft der Stadtwerke ist der nun endlich erfolgte Start des 
Smart Meter Rollouts. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach 
zahlreichen Tests zur sicheren Datenübertragung Ende 2019 dem erforderlichen dritten Her­
steller von intelligenten Messsystemen den Marktzugang gewährt hat, konnte mit mehreren 
Jahren Verzögerung nun der Rollout beginnen. Die mit hohen Vorhaltekosten der Messstel­
lenbetreiber seit langem bereitstehenden komplexen IT-Systeme für die Gateway-Administra­
tion, so auch bei unserer Tochtergesellschaft smartOPTIMO GmbH und Co. KG, kommen nun 
endlich zum Einsatz, und die erwünschte Stückkostendegression durch die Bündelung mög­
lichst hoher Zählermengen beginnt sukzessive zu greifen. Da allerdings die Endzeitpunkte für 
die Umsetzung der Rollouts bis dato trotz der langen Verzögerung nicht angepasst wurden, 
ist durchaus mit Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfragebedingt erhöhten Mon­
tagekosten zu rechnen, welche die Amortisationszeit der installierten smarten Zähler verlän­
gern werden. 
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Den beschriebenen Risiken begegnen die Stadtwerke Münster mit einer proaktiven Strategie­
entwicklung, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten und Services und neuen 
Geschäftsfeldern, wie dem Breitbandausbau, konsequent verfolgt werden. Die Umsetzung der 
sich daraus ergebenden Optionen erfolgt stringent unter Betrachtung von Ergebnispotenzia­
len, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter Wahrung einer soliden Eigenkapitalquote. Ge­
stützt wird die Strategie zudem durch die Erarbeitung nachhaltiger Potenziale zur Effizienzver­
besserung in den Prozessabläufen, indem diese kontinuierlich auf IT-und digitalisierungsba­
sierte Automatisierungspotenziale hin überprüft werden. 
Leistungsindikatoren 
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2020 beträgt 8, 1 Mio. € und repräsentiert die ope­
rative Ergebniserwartung. Das Ist-Ergebnis 2019 in Höhe von 10,3 Mio. € ist durch verschie­
dene Sondereffekte, wie z. B. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, beeinflusst. Um 
diese Effekte bereinigt, bewegt sich das Ist-Ergebnis 2019 auf dem erwarteten Niveau. Für die 
übrigen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Stadtwerke Münster wird 
folgende Entwicklung erwartet: 
finanzielle lndikato-Ist 2019 Plan 2020 relative Verän-
ren derung 
Jahresüberschuss 10,3 Mio.€ 8,1 Mio.€ -21,4 % 
Umsatzerlöse 576,7 Mio.€ 506,7 Mio.€ -12, 1 % 
Investitionen* 50,1 Mio.€ 26,7 Mio.€ -46,7 % 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
Die für das Jahr 2020 geplanten Umsatzerlöse lassen sich nicht unmittelbar mit den Ist-Erlösen 
des Jahres 2019 vergleichen, da durch die geplante Ausprägung der münsterNETZ als große 
Netzgesellschaft die bisherigen konzerninternen Umsatzerlöse des Asset Service der Stadt­
werke Münster für geleistete Wartungs-und lnstandhaltungsservices sowie die Pachterlöse 
mit der münsterNETZ GmbH entfallen. Zugleich entfallen in gleicher Höhe auf Seiten der 
münsterNETZ GmbH die entsprechenden konzerninternen Kosten, das Ergebnis der 
münsterNETZ steigt entsprechend an und wird über den bestehenden Ergebnisabführungs­
vertrag an die Stadtwerke Münster GmbH abgeführt. Der Anteil der Umsatzerlöse aus dem 
Energievertrieb und dem ÖPNV entspricht, abgesehen von für 2019 außerplanmäßig realisier­
ten Fahrplanlieferungen des Portfoliomanagements an Drittkunden, für das Planjahr 2020 in 
etwa dem Vorjahresniveau. 
Die Ausprägung der münsterNETZ GmbH als große Netzgesellschaft beeinflusst ab dem Plan­
jahr 2020 auch das Investitionsniveau der Stadtwerke Münster GmbH, da das Vermögen der 
Versorgungsnetze und der Wasserwerke auf die münsterNETZ GmbH übertragen wird. Inso­
fern werden sich sämtliche Investitionen in die Versorgungsnetze für Strom, Gas, Fernwärme 
und Wasser ab diesem Zeitpunkt in der münsterNETZ abbilden. Folglich lassen sich auch hier 
die Istwerte des Jahres 2019 nicht direkt mit den Planansätzen für 2020 vergleichen. Die 
übrigen Investitionen der Stadtwerke Münster in 2020 beziehen sich insbesondere auf den 
Ausbau des Breitbandnetzes und die Beschaffung von neuen Bussen. Bei Hinzurechnung der 
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geplanten Investitionen der münsterNETZ GmbH liegt das aggregierte Investitionsvolumen für 
das Jahr 2020 oberhalb des für 2019 realisierten Wertes. 
nichtfinanzielle Ist 2019 Plan 2020 relative 
Indikatoren Veränderung 
Stromabsatz 1.324 Mio. kWh 1.215 Mio. kWh -8,2 % 
., 
Erdgasabsatz 2.019 Mio. kWh 2.036 Mio. kWh +0,8 % 
Wärmeabsatz 594 Mio. kWh 627 Mio. kWh + 5,6 % 
Wasserabsatz 17,2 Mio. m3 16,9 Mio. m3 - 1,7 % 
Stromerzeugung 480 Mio. kWh 497 Mio. kWh +3,5 % 
Fahrgastzahlen 49,0 Mio. 49,0 Mio. + 0,0 % 
Der geplante Stromabsatz für das Jahr 2020 ist von der Erwartung geprägt, dass insbesondere 
der Wettbewerb im intensiv umkämpften Geschäftskundensegment zu Mengenrückgängen 
gegenüber dem Vorjahr führen wird; aufgrund der ohnehin sehr engen Margen in diesem Seg­
ment wird der Ergebniseffekt daraus allerdings unterproportional bleiben. Der Erdgasabsatz 
ist für 2020 entsprechend dem langfristigen Temperaturdurchschnitt geplant worden. Das Jahr 
2019 war von überdurchschnittlich warmen Winterquartalen geprägt, so dass die realisierten 
Absatzmengen unterhalb des Planansatzes für 2020 liegen. Allerdings ist festzustellen, dass 
für 2020 der Planansatz für die Monate Januar und Februar aufgrund der milden Witterung 
ebenfalls bereits unterschritten ist. Dies trifft auch für die Wärmesparte zu, wobei hier neben 
der Witterung auch die Planung neuer Fernwärmeanschlüsse in verschiedenen Baugebieten 
den Ansatz für 2020 beeinflusst. Der Istwert für 2019 beim Wasserabsatz ist von einem wie­
derum recht trockenen Sommer geprägt, der Planansatz für 2020 entspricht dem üblichen 
Erwartungswert in einem Durchschnittsjahr. Die Stromerzeugung ist für das Jahr 2020 etwas 
höher eingeplant worden als für das Vorjahr. Hintergrund sind u. a. ein verbesserter Clean­
Spark-Spread für 2020, der die Stromerzeugung unter Grenzkostenbedingungen wirtschaftlich 
attraktiver macht als im Vorjahr sowie die gegebene Verfügbarkeit einer großen Onshore­
Windkraftanlage im Stadtgebiet, deren Einsatz im Vorjahr genehmigungsbedingt nicht möglich 
war. Nach mehreren Jahren deutlicher Fahrgaststeigerungen in der Verkehrssparte wurde für 
das Planjahr 2020 in Relation zum Vorjahr eine temporäre Sättigung eingeplant. 
Insgesamt ist jedoch für die Planansätze des Jahres 2020 festzuhalten, dass -insbesondere 
für das Geschäftskundensegment in der Stromsparte und bei den Fahrgastzahlen im Bereich 
des ÖPNV -je nach Dauer der Coronakrise ggf. deutliche Einbußen bei den Absatz-und Um­
satzzahlen zu erwarten sind. Für den ÖPNV hat die Bundesregierung im Juni im Rahmen ihres 
Konjunkturpakets einen ÖPNV-Rettungsschirm beschlossen, um Fahrgeldausfälle zu kom­
pensieren. 
2600825/40029870

19 
Die münsterNETZ geht von einer zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung und einem posi­
tiven Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 27.066 T€ im Geschäftsjahr 2020 aus. Die 
deutliche Ergebniserhöhung im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 ergibt sich insbesondere 
aus der neuen Struktur des Geschäftsbereiches Versorgungsnetze und Wasserwerke. 
Die "at-equity" konsolidierte FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH erwartet für das 
Geschäftsjahr 2020 aufgrund von SARS-CoV einen überplanmäßigen Jahresverlust. Die An­
nahmen des ursprünglichen Wirtschaftsplans 2020 sind vor dem Hintergrund dieser aktuellen 
bundesweiten Situation nicht mehr zutreffend. Die Planungsrechnungen unterliegen aufgrund 
der dynamischen Entwicklung stetigen Aktualisierungen. Generell zeichnet sich ab, dass na­
hezu alle deutschen Flughäfen Unterstützung der öffentlichen Hand benötigen, um die ent­
sprechende Infrastruktur vorzuhalten. Die FMO GmbH führt über die Art der Unterstützung 
aktuell Gespräche mit den Gesellschaftern und beihilfebeurteilenden Behörden. Die Flugha­
fengesellschaft hat im Rahmen aktualisierter, auf dem Corona-Fall basierender Planungen 
eine Durchfinanzierung bis ins Jahr 2021 berechnet. Vor diesem Hintergrund werden stetig 
Gespräche geführt, wie die Anschlussfinanzierung zu gewährleisten ist. 
Die "at-equity" konsolidierte items GmbH plant für das Geschäftsjahr 2020 einen weiteren Aus­
bau des Projektgeschäfts und einen Anstieg von Geschäft aus neuen Themen sowie aus der 
Umsetzung von Homeoffice Lösungen, die den Rückgang von Projekten, die wegen der 
Corona-Krise verschoben oder abgesagt werden, kompensieren werden und erwartet ein gu­
tes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Aufgrund von Investitionen in das Rechen­
zentrum sowie die Einstellung und Entwicklung von Mitarbeitern wird das Ergebnis voraus­
sichtlich unter dem Vorjahresniveau liegen. 
Insgesamt erwartet die Geschäftsleitung weiterhin herausfordernde Rahmenbedingungen für 
den Konzern Stadtwerke Münster. Das Konzernergebnis wird vor diesem Hintergrund einer 
realistischen Beurteilung der Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung wieder auf ei­
nem angemessenen, positiven Niveau erwartet. 
Münster, den 4. September 2020 
Stadtwerke Münster GmbH 
Sebast n rnk~ 
(Vorsitze r r eschäftsführung (Geschäftsführer Mobilität) 
Geschäftsführer nergie) 
2600825/40029870

Konzernlagebericht -
Fußnotenverzeichnis 
20 
1 B ruttoi nl andsprodukt: https://de .stati sta .com/statisti k/daten/stud ie/1251 /umfrage/entwickl u ng-des­
bruttoi nlandsprodukts-seit-dem-jah r-1991 / 
2 Nettostromerzeugung: https://www. pv-magazi ne .de/2020/01 /02/fraunhof er-ise-erneuerbare-errei­
chen-46-prozent-an-nettostromerzeugu ng-2019/ 
3 Agora-Energiewende: https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/corona-krise­
und-milder-winter-lassen-deutschland-klimaziel-fuer-2020-erreichen/ 
2600825/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An die Stadtwerke Münster GmbH 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH und ihrer Tochtergesell­
schaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der 
Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzern­
kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2C119 bis zum 31. Dezember 2019 
sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewer­
tungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stadtwerke 
Münster GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 
geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält­
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage des Konzerns zum 
31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Ja­
nuar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und 
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht 
in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vor­
schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend 
dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt 
der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. 
Gemäß§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
geführt hat. 
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PKF FASSEL T SCHLAGE 2 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Über­
einstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. 
Unsere Verantwortung nach diesen Vor~chriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verant­
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernla­
geberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den 
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtli­
chen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unse're sonstigen deutschen Berufs­
pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, 
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als 
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht 
zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss 
und den Konzernlagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, 
der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent­
spricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen 
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um 
die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen 
-beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant­
wortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurtei­
len. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind 
sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh­
rung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche 
Gegebenheiten entgegenstehen. 
2600739/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 3 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernla­
geberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie 
in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen 
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risike~n der zukünftigen Entwick­
lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
Vorkehrungen und Maßnahmen (Syst~.me), die sie als notwendig erachtet haben, um die 
Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deut­
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach­
weise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses 
des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des 
Konzernlageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernab­
schluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen 
Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernab­
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti­
gen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts­
prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel­
lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich 
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insge­
samt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffe­
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
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PKF FASSEL T SCHLAGE 4 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder • 
unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebe-
richt, planen und führen Prüfu.r:gshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch 
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als 
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche 
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei 
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab­
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen 
interner Kontrollen beinhalten können. 
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses 
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts 
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die 
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein 
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. 
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver­
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen 
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter­
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob 
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben­
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fort­
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss 
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im 
Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange­
messen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver­
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten 
können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht 
mehr fortführen kann. 
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PKF FASSEL T SCHLAGE 5 
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernab­
schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde 
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi~er Buchführung ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und 
Ertragslage des Konzerns vermitt~lt. 
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungs­
informationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns 
ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzu-
• 
geben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der 
Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prü­
fungsurteile. 
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, 
seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des 
Konzerns. 
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender 
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts­
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut­
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts­
orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu 
den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen 
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige 
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
2600739/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 6 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung 
feststellen. 
PKF Fasselt Schlage 
Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesel I schaft 
Rechtsanwälte 
2 
Jahn 
Wirtschaftsprüfer 
Pentschev 
Wirtschaftsprüfer 
(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss zum 31. De­
zember 2019 (Konzernbilanzsumme EUR 570.408.306,45; Konzernjahresüberschuss 
EUR 11.111. 726,67) und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der 
Stadtwerke Münster GmbH, Münster.) 
2600739/40029870

o :,:; 
0 
0 
Allgemeine Auftragsbedingungen 
für 
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 
vom 1. Januar 2017 
1. Geltungsbereich 
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern 
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas­
send „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, 
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti­
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart 
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen ·Wirt­
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart 
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf 
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten 
gegenüber. 
2. Umfang und Ausführung des Auftrags 
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm­
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs­
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im 
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh­
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis­
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, 
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. 
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf -außer bei betriebs­
wirtschaftlichen Prüfungen -der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
(3) Ändert sich die Sach-oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden 
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfiichtet, den 
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen 
hinzuweisen. 
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für 
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa­
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und 
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von 
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren 
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts­
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. 
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän­
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der 
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vorn Wirtschaftsprüfer formu­
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 
4. Sicherung der Unabhängigkeit 
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über­
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech­
nung zu übernehmen. 
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts­
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter­
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab­
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den 
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der 
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte 
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich. 
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers 
(1) Die Weitergabe berufiicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits­
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen -sei es im Entwurf oder in 
der Endfassung) oder die lnforhiation über das Tätigwerden des Wirtschafts­
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim­
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter­
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen 
Anordnung verpflichtet. 
(2) Die Verwendung berufiicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die 
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge­
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 
7. Mängelbeseitigu~g 
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung 
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe­
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül­
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der 
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach­
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder 
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber 
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. 
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber 
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, 
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf 
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und 
formelle Mängel, die in einer berufiichen Äußerung (Bericht, Gutachten und 
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt­
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene 
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten 
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge­
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze(§ 323 Abs. 1 HGB, 
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm 
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu 
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht 
entbindet. 
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen 
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz 
beachten. 
9. Haftung 
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe­
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf­
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 
Abs. 2 HGB. 
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet 
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung 
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah­
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, 
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha­
densfall gemäß§ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio.€ beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf­
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer 
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver­
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 
Lizensiert fl'lr/Licensed to: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB WPG StBG RAe

ö 
.::c: 
0 
0 
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines 
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens 
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht­
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als 
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei­
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In 
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in 
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min­
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht­
prüfungen. 
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht 
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh­
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu 
machen, bleibt unberührt. 
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge 
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. 
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein 
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage­
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift­
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten 
Wortlaut zulässig. 
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. 
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen 
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli­
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän­
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge­
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung 
steht. 
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei­
ten: 
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, 
Körperschaltsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä­
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres­
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen 
und Nachweise 
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern 
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden 
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern 
e) Mitwirkung in Einspruchs-und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern. 
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. 
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau­
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die 
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie­
ren. 
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera­
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, 
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform 
vereinbart werden. 
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper­
schaltsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie 
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben 
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für 
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, 
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi­
nanz-und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, 
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um­
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und 
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und 
dergleichen und 
d) die Unterstützung bei 'der Erfüllung von Anzeige-und Dokumentations­
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle 
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge­
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter­
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 
12. Elektronische Kommunikation 
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation 
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie 
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt­
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 
13. Vergütung 
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren-oder Honorarforderung 
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich 
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen­
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie­
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als 
Gesamtschuldner. 
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 
14. Streitschlichtungen 
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile­
gungsgesetzes teilzunehmen. 
15. Anzuwendendes Recht 
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An­
sprüche gilt nur deutsches Recht. 
Lizensiert für/Licensed to: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB WPG StBG RAe

Besondere Auftragsbedingungen 
P K F Fasselt Schlage Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 
Präambel 
Diese Besonderen Auftragsbedingungen der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als 
PKF bezeichnet) modifizieren die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
publizierten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­
gesellschaften vom 1. Januar 2017 (IDW AAB) . .. 
Aus berufsrechtlichen Gründen modifiziert PKF die in den IDW AAB enthaltenen 
Haftungsregelungen für Leistungen, auf welche weder eine gesetzliche noch eine 
einzelvertragliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet, indem zugunsten der 
Auftraggeber der Haftungshöchstbetrag auf 10 Mio. EUR für Einzelschäden bzw. 12,5 Mio. 
EUR für Serienschäden erhöht und der Haftungsmaßstab' auf einfache Fahrlässigkeit 
ausgeweitet wird. 
Dazu wird Ziffer 9. ,,Haftung" der IDW AAB aufgehoben und durch die nachfolgenden Regelungen 
ersetzt: 
Haftung von PKF 
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, 
gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die 
Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. 
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine 
einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung von PKF für 
Schadenersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, 
Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 
ProdHaftG begründen, bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten einzelnen 
Schadensfall gern.§ 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 10 Mio. EUR beschränkt. 
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen PKF 
auch gegenüber Dritten zu. 
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit PKF bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche 
aus einer durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Pflichtverletzung durch PKF her, gilt der in 
Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. 
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren 
Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall 
umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem 
oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf 
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder 
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 
12,5 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der 
Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. 
(6) Ein Schadenersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der 
schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese 
Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf vorsätzliches 
Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG 
begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 
Stand: 1.Januar2018

V_0929_2020_Anlage 1_Vorlage 24_2020 Konzernabschluss 2019 SWMS

4925 Zeichen

1 
Münster, 25.09.2020 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 24/2020 
Betreff 
Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2019 der Stadtwerke Münster GmbH 
Berichterstatter 
Herr Sebastian Jurczyk 
Anlage 
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils 
als Anlage 
Konzernabschluss zum 31.12.2019 einschließlich Konzern-Kapitalflussrechnung 
und Konzern-Eigenkapitalspiegel  
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
1) Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019
in der vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Part-
nerschaft mbB, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
04.09.2020 testierten Fassung, w ird von der Stadt Münster als alleiniger Gesell-
schafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt.
2) Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung 
Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das 
Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. 
In dem Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesell-
schaft die folgenden Gesellschaften einbezogen:  
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0929/2020

2 
 
 
 
 
 
 
 
Vollkonsolidierte Unternehmen 
 
 
Eigenkapital am 
31.12.2019 
 
T€ 
__________ 
 
 
Höhe des An-
teils am Kapital 
am 31.12.2019 
% 
_________ 
   
• münsterNETZ GmbH, Münster 100 100 
• Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 54 100 
• Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 29.527 99 
• Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 1.093 100 
• Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Müns-
ter 
32 100 
• Bädermanagement Münster GmbH, Münster 25 100 
Die in 2019 errichtete Bädermanagement Münster GmbH wird erstmalig konsolidiert. 
 
 
 
Als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 Abs. 1 HGB  
wurde anteilmäßig konsolidiert: 
 
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.736 50 
 
 
 
Als assoziierte Unternehmen gemäß § 311 Abs. 1 HGB 
im Konzernabschluss berücksichtigt: 
 
• smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück  6.682 32 
 
• smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 205 50 
 
• FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
(Teilkonzernabschluss) 53.603 35 
 
• items GmbH, Münster 6.577 31 
 
• Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V. 1.477 50 
Enschede/Niederlande

3 
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres - und Konzernabschlüsse folgen bis 
auf die Abschlüsse der at-equity einbezogenen Nederlands -Duitse Internet Exchang e 
B.V., Enschede/Niederlande, und der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Gre-
ven, in Bilanzierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH 
angewandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und un-
eingeschränkt bestätigt worden.  Für die Abschlüsse der Nederlands -Duitse Internet 
Exchange B.V., Enschede und der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, 
wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwendung der § 312 
Abs. 5 HGB verzichtet.  
 
Sonstige Beteiligungen 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an 
folgenden Unternehmen: 
 
Höhe des An-
teils am Kapital 
am 31.12.2019 
% 
_________ 
• Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum  49,9 
 
• Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 
 
 25 
  
 
Auf Grund der Assoziierungsvermutung des § 311 Absatz 1 Satz 2  HGB (Beteiligung > 
20%) wären diese Unternehmen als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss 
einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB ist die Einbezie-
hung unterblieben, da die Unternehmen sowohl einzeln als auch zusammen für die Ver-
mittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, 
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. 
 
Aus dem Konzern jahresüberschuss von 11,1 Mio. € ergibt sich nach Verrechnung des 
Gewinnvortrags von 5,0 Mio. €, der Einstellung in die  anderen Gewinnrücklagen von 
4,5 Mio. € sowie der Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn 
von 5,0 Mio. €. 
 
Nähere Erläuterungen zur Geschäf tsentwicklung des Konzerns im Jahr 2019 sowie die 
Prognose für 2020 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. 
 
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von 
der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB,  Duisburg, geprüft worden. Beanstan-
dungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde er-
teilt.

4 
Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat 
ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 171 AktG, d ie Vorlage an die Gesell-
schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Anlage A

2090 Zeichen

Anlage A zur V/0929/2020 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Er-
gebnisses.  
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das 
Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wirt-
schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates not-
wendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Be-
triebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unter-
nehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unterneh-
men, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die 
Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte je-
der Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

2289 Zeichen

V/0929/2020 
V/0929/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzernabschluss 2019 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2019 in der vorli egen-
den, vom Jahresabschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE  Partnerschaft mbH, Duisburg, mit ei-
nem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 04.09.202 0 testierten Fassung (Anl age 2), wird 
von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der 
Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des G e-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesel l-
schafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des E r-
gebnisses.  
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflic htet, für das 
Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wir t-
schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
12.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0929/2020 
Einzelheiten zum Konzernabschluss 2019 können der beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 24/2020 
der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1) und den weiteren Ausführunge n im Ko nzernlagebericht 
(Anlage 2) entnommen werden. 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat die AR -Vorlage 24/2020 am 08.10.2020 ein-
stimmig beschlossen. 
 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 24/2020 
Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2019 der Stadtwerke Münster GmbH

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0929/2020
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2020
Erstellt
13.10.2020 11:57