V/0044/2017
Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus
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44-2017_A1
9471 Zeichen
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DIN 32975) Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen [I] nein, Erläuterung: Taktil erfassbares und Kontrastreich Leitsystem s.o. wird nagestrebt, ist aber aufgrund der komplexen Gebäudegeometrie nicht überall sinnvoll machbar. Technik für schwerhörige Menschen X Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: vorh. in der Agora X Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.1314 Änd. 01 Seite 1 von 1 ANLAGE 4a zur Vorlage V/ 0044/2017 Checkliste nachhaltiges Bauen | - Energetische Standards 1. Art des Bauvorhabens Bei der Baumaßnahme werden wesentliche Bauteile (Flachdächer, Schrägverglasung, Fassadenelemente, Beleuchtung) energetisch optimiert und erfüllen die Bauteilvorgaben der Gebäudeleitlinien. . : 2. Wärmeschutz: . Eine energetische Berechnung ist der Checkliste beigefügt. S. Anlage 4 b Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) “ [I nso=< 1,0” [_Inso =< 0,6* 3. Wärmeerzeugung mit [] GUD-Fernwärme Kl KWK-Nahwärme [] Gas ] öl _] . Geothermie I alternative Verfahren X Anschluss an bestehende Anlage 4. aktive Solarenergienutzung zur [] Warmwassererzeugung Beheizung Stromerzeugung Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt. 5 sommerlicher Wärmeschutz |] feststehender Sonnenschutz DI Lamellen, Rollläden oder Markisen ° ] Sonnenschutzverglasung Erläuterung: Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe ' FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.20164/Änd.08 Seite 1 von 2 PVC Tropenholz Begründung für Einsatz: 2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe [| zieiwert TVOC < 1000 jigim® Zielwert TVOC < 500 ug/m® |] Zietwert Formaldehyd < 60 uglm® Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen 3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) aufgestellt: geprüft: Architekt . Amt für Immobilienmanagement FB23-04_04-1 1_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.201 6//Änd.05 Seite 2 von 2 en de e/UnDI EER'SDT mTauniedsüg -o) yueseH, unsedsura -aldıaug MUesa9, BE6’Z e/r ul (4mi/3095) 050 Er: [e/umal Sunedsug-!o9 Zunsedsujsejäiaug [43 Sör'LET Bunuyssleg ayasyoßlsug ] Zrozivrooıa obenon ınz qy abejuy [37 TI ep ur (um/doez) Ta085 . 0so'TE vae'sh Te/ymal Suniedsug-to Junsedsupsajdlsug 0027 oo’or 08T oo'ız . uapungs zu/m „säunzinuagjjon Bunsedsurg [174 ze 08T 0017 \ or oe [1724 or ze uapunıs jeyap Zunsssaglen -sZunzinUagjoA zamn 8 8 Tz 8 3ungsis] Sungsie] anau aye oz’T o0'E 0er os’E sro 0s‘o yam vamn -n Jansu Aadleysıq “ * uadeujag Ayer o1d uauuo] ze "es palm Sun x[00T/zW/MT Bunzyanajsg-a31 ne Zunjagsuun xI00T/zW/MT Sunayanajag-q37 jne Bunjjersunn (usssagusi yuıb/m z’T „ne o’E "eo lion yam-mn) Bunsej&1an2}josj-zjoH apessejsejo JunJanausg (Hassaqın ywb/m ZT jne g’g 'e> on Ham-MnN) Bunsej&Janiajjosi-niy apessejsej9 Bunlanau.g yub/m 870 > pn alu yaeq Bunsansug ONnalayH9sas [wb] assqıo . npay-zoyald 0ST Zunyyanajaquiewag]| 08 euody Bunzypnajag a1318UF Jayasıa]e uon Zuniedsuig 742 . uapesssey ser BunsejFuangeuyas oov'T sneysadıng ayseyjyoeq "aınve "uaızıysoudo.d 18[0} aim usp4sm usdunJedsug usJegjalzia dlq “ualul ayapnegeo uaUSssojyasaq yey WOA alp Puls anzıaıy yoıgqasgen "Uymeßsne spuiepuelg uaypızjosad Jap qjeylego yaııynap uageyjend uayasyoälsus Aw ajlayneg Uapusualues nz ajje uapıam ‘sesneyuadıng sap Zunualueg Jap Jap Iad - sney4apuıy sneyisding Sun4alueg “Yluyasgeneg '< WI usdunJassaguaN ayası3319u3 :Idazuoy j Anlage 6a zur Vorlage V/0044/2017 Projekt : Bürgerhaus Kinderhaus 5.BA Amt für Immobilienmanagement: Frau Ch. Paschedag-Book Alle Preise sind Bruttopreise incl. 19 MWSt Kostenermittlung vom 10.11.2016 Anteil Ko.Gr. 300 - Kostengruppen Kostenberechnung energeische 100 Grundstück 0,00 € 200 Herrichten 300 Bauwerk - Baukonstruktion Verbesserung 1.173.500 € Anteil Ko.Gr. 300 Optimierung Barrierefreiheit 61.900 € Anteil Ko.Gr. 300 Raumoptimierung 164.800 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 123.500,00 € Anteil Ko.Gr. 400 energeische Verbesserung 42.500 € Anteil Ko.Gr. 400 Optimierung Barrierefreiheit 31.500 € Anteil Ko.Gr. 400 Raumoptimierung 49.500 € 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe KG 100 - 700 1.843.120, (TE Unvorhersehbares | 16.880 AR — | 1.860.0000£]f | Gesamt ohne Beschaffung - KG 600 . 1.860.00000E ————| aufgestellt Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement ia. 2 bone |Paschedag- Book
Beschlussvorlage
10133 Zeichen
V/0044/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus
5. Bauabschnitt (1. - 4. Bauabschnitt: Sanierung nach Unwetterschaden)
hier: Sanierung oberhalb der Wasserlinie
- Baubeschluss – Mittelbereitstellung -
Beratungsfolge
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.05.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Sachentscheidung
1. Die Baumaßnahme wird nach Plänen des Amtes für Immobilienmanagement und nach den Plänen
des Architekturbüros AKT vom 09.12.15 ausgeführt (Anlage 1 – 3).
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Planung im Juni 2017 begonnen wird, die Sani e-
rung selbst im Herbst 2017 begonnen werden kann und die Fertigstellung voraus sichtlich im D e-
zember 2018 erfolgt.
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien und die energetische Berec hnung
werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderu ngen werden
zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ursprünglich veranschlagte Mittelbedarf für die Sani e-
rung Bürgerhaus Kinderhaus von 3.349.000 € um 1.860.000 € auf 5.209.000 € steigt.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung der
Fördergelder steht.
2. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 5. Bauabschnitt Investi tionskosten gemäß der Kosten-
berechnung nach DIN 276 vom 10.11.2016 in Höhe von 1.860.000 Euro entstehen (Anlage 6). Z u-
sätzliche Folgekosten entstehen nicht, da die Größe der Nutzfläche unverändert bleibt.
Vorlagen-Nr.:
V/0044/2017
Auskunft erteilt:
Frau Paschedag-Book
Ruf:
492-2440
E-Mail:
PbookC@stadt-muenster.de
Datum:
26.04.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0044/2017
3. Mittelbereitstellung/Finanzierung
Die Sanierung des Bürgerhauses Kinderhaus (Bauabschnitte 1 – 5) ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement
Investitions-
maßnahme
4085 Sanierung Bürgerhaus
Kinderhaus
Auszahlungen (bisher im Haushaltsplan
veranschlagt)
3.349.000 2. – 4.
Bauabschnitt
2017 300.000 5. Bauabschnitt
2018 1.560.000 5. Bauabschnitt
Summe 5.209.000
Einzahlungen (bisher im Haushaltsplan
veranschlagt)
2.255.000 2. – 4.
Bauabschnitt
2017 210.000 5. Bauabschnitt
2018 1.092.000 5. Bauabschnitt
Summe 3.557.000
Die zusätzlich benötigten Investitionskosten für den 5. Bauabschnitt in Höhe von 1.860.000 € und die
anteilige Deckung durch die Städtebaufördermittel in Höhe von 1.302.000 € sind im Haushalt splan
2017 und der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten.
Es wird angestrebt, die im l aufenden Jahr anfallenden Auszahlungen, die die Einzahlungen aus den
Städtebaufördermitteln übersteigen, im Budget der Produktgruppe 01 11 „Immobilienm anagement“
aufzufangen. Die für 2018 benötigten Investitionskosten und erwarteten Städtebaufördermittel werden
in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen.
Befristung
Der Antrag zur Städtebauförderung „Soziale Stadt Brüningheide“ ist bei der Bezirksregierung mit e i-
nem Gesamtansatz für den 5. BA in Höhe von 1.860.000 € gestellt. Es wird eine Bezuschussung in
Höhe von bis zu 70% (analog zu Hallenbad und Bauabschnitte 1-4) erwartet. Der Eigenanteil beträgt
somit 558.000 €. Mit einer Förderentscheidung wird Ende Mai 2017 gerechnet.
Die Förderung durch das Land ist nach heutigem Stand nur noch in 2017 bewilligungsfähig, ab 2018
muss ansonsten mit einer kompletten Eigenfinanzierung des 5. Bauabschnittes gerechnet werden.
Begründung
Bisherige Beschlüsse
V/0839/2014 -10.12.14 Rat- Unwetterbericht
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V/0044/2017
V/0529/2015 - 28.08.15 BV Nord - Bericht zur Sanierungsplanung und konzeptionellen Ausrichtung
des Bürgerhauses Kinderhaus (incl. Hinweis auf Integration der Anregungen und Anträge aus Pol itik
und Bürgerschaft in den Planungsprozess)
Sonstige Veranstaltungen zum Planungsprozess:
24.03.2015 moderierte Ideenbörse (öffentliche Veranstaltung)
23.09.2015 Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit Wuddi (Verwaltung und Politik)
V/0088/2016 – Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus 3. + 4. Bauabschnitt ( Wuddi, A(r)telier, Kegelbahn,
Schießstand)
Zu 1.: Planung
Der 5. Bauabschnitt umfasst neben einer energetischen Gebäudeaufwertung und einer Optimie-
rung der Barrierefreiheit auch die Nutzungsoptimierung der Erdgeschoss,- und Obergeschos s-
funktionen.
Die Kostenberechnung ist entsprechend in drei Unterpunkten gegliedert.
Energetische Gebäudeaufwertung:
Zentraler Bestandteil des Sanierungskonzeptes ist die Steigerung der Energieeffizienz der vorha n-
denen Bausubstanz aus dem Baujahr 1980. Vorgesehen ist ein Austausch der Holzfenster in eine
Aluminium-Pfostenriegelkonstruktion U< 1,1 Wm²K in den Bereichen Bürgerbüro, Bezirksve rwaltung,
Jugendtreff Wuddi, Caritas und in dem Bereich des Kulturamtes/Stadtteilkulturzentrum Kap.8.
Weiter vorgesehen ist die Erneuerung der heute nicht thermisch getrennten Schrägverglasung sowie
die energetische Aufwertung der Flachdächer einschließlich der Dachränder.
Dieser 5. Bauabschnitt ist die Fortsetzung des gesamten energetischen Sanierungskonzeptes des
1.-4. Bauabschnittes unter Berücksichtigung der bauphysik alischen Aspekte und damit verbund ene
Verlängerung des Lebenszyklus des Gebäudes.
Optimierung der Barrierefreiheit:
Zur Optimierung der Barrierefreiheit sind u. a. eine Behindertenrampe zum Caritasb ereich, dessen
Zuwegung heute nur über Stufen erfolgt sow ie die Errichtung eines Behinderten WCs im Bürge ramt
geplant.
Nutzungsoptimierung:
Im Bürgerhaus Kinderhaus halten verschiedene Ämter und Einrichtungen vielfältige Angebote im
Stadtteil vor. Die innerhalb des Gebäudes befindlichen Räume sind dabei den e inzelnen Fachämtern
zugeordnet sowie an den Caritasverband vermietet. Die derzeitige Aufteilung der Räumlichke iten ist
der Anlage zu entnehmen. Anhand dieser Übersicht ist ersichtlich, dass die Ämter 33 und 41 j eweils
Räumlichkeiten im Gebäude nutzen, die an unterschiedlichen Stellen des Gebäudes (z.T. weit vone i-
nander entfernt) verortet sind. Die Größe und Unübersichtlichkeit des Gebäudes führen immer wieder
dazu, dass Besucherinnen und Besucher nicht die richtige Einrichtung ansteuern und so i nnerhalb
des Gebäudes hin- und hergeschickt werden müssen.
Die dem Bürgerbüro zugeordnete Wartezone ohne eigenes Tageslicht entspricht nicht den Standards
einer serviceorientierten Verwaltung. Diese soll daher großzügiger gestaltet und durch eine Kuppel
Tageslicht hineinlassen. Zwei Mitarbeiterinnen des Amtes 33 befinden sich nicht in unmittelbarer N ä-
he zum Bürgerbüro, sondern sind neben dem Mokido, dem Stadtteiltreff des Kulturbereiches am a n-
deren Ende des Gebäudes verortet. Aus diesem Grund soll ein Raumtausch dergestalt erfolgen, dass
zwei Arbeitsplätze der Bezirksverwaltung im derzeitigen Infobüro des Kulturamtes/Kap.8 unterg e-
bracht werden sollen. Gleichzeitig wird damit auch der Sicherheitsaspekt verbessert.
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V/0044/2017
Das Infobüro und weitere Büroräume des Kulturamtes/Ka p.8 sollen im später freigezogenem B ereich
der Bezirksverwaltung untergebracht werden. Damit kann ein unmittelbarer räuml icher Bezug zum
Stadtteiltreff Mokido geschaffen und eine klarere Aufteilung der Angebote im Bürgerhaus für die Bü r-
gerinnen und Bürger geschaffen werden. Ein Besprechungsraum und der San itätsraum ziehen in die
ehemalige Verwaltung des Kulturamtes/Stadtteilkulturzentrums Kap.8.
Ergänzend sollen im Obergeschoss in den schon teilweise restrukturierten Räumlichkeiten der eh e-
maligen Sauna di e für Eltern -Kind-Angebote genutzten Räume des Kultura m-
tes/Stadtteilkulturzentrums Kap.8 den Anforderungen an eine Tagesgroßpflege angepasst werden,
um die Nutzungsoptionen zu verbessern. Weiterhin sollen die von der Musikschule genutzten Räume
im gleichen Bereich abschließend hergerichtet werden.
Zu 2.: Checkliste bauökologische Kriterien
Alle Bauteile und haustechnische Komponenten werden gemäß den Vorgaben der städtischen G e-
bäudeleitlinien instandgesetzt. Neben der Checkliste ist eine Berechnung der energetischen Verbes-
serung für den 5. Bauabschnitt beigefügt (Anlage 4)
Zu 3.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Die barrierefreie Erreichbarkeit aller Teilbereiche des Bürgerhauses ist gegeben. Die Orientierung im
Gebäude ist aufgrund der komplexen Gebäudestruktur nicht einfach. Diese gebäudestrukturellen D e-
fizite lassen sich mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen und durch den angedachten Raumtausch
nicht grundsätzlich beheben. Soweit möglich werden Orientierungsmöglichkeiten nach dem 2 -Sinne-
Prinzip optimiert. Es werden weitere separate barrierefreie WC -Anlagen hergestellt. Zu weiteren De-
tails siehe beigefügte Checkliste (Anlage 5).
Zu 4.: Weiteres Vorgehen
Für die Maßnahme ist ein Bauantrag erforderlich, dieser wird unmittelbar nach dem Beschluss vo r-
bereitet.
Danach werden Planungen durchgeführt und die Vergabeverfahren vorbereitet, um nach der Förde r-
zusage oder der Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch die Bezirksre-
gierung mit der Sanierung beginnen zu können. Die Zusage wird Ende Mai/Anfang Juni e rwartet. Die
Sanierung wird dann voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein.
Zu II: Kosten/Folgekosten
Die Investitionskosten für den 5. Bauabschnitt betragen gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276
vom 10.11.2016, 1.860.000 Euro (Anlage 6). Es wird eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 70%
(analog zu Hallenbad und Bauabschnitte 1 -4) erwartet. Zusätzliche Folgekosten entstehen nicht, da
die Größe der Nutzfläche unverändert bleibt.
I. V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/0044/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37