Mandari Insight

V/0044/2017

Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus

Vorlagen 10.01.2017

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44-2017_A1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

44-2017_A1

9471 Zeichen

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Anlage 5 zur Vorlage V/0044/2017
„Barrierefreiheit / Design für alle“

Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:

Behindertenstellplätze

X ja, Anzahl: unveränderter Bestand Ü] nein, Erläuterung:
Gebäudezugang

X] ebenerdig schwellenfrei DX] Rampe

IX] Automatiktür X] Bewegungsfläche vor der Tür
X] Sonstiges: mehrere Zugangsmöglichkeiten Maße: 150 x 150 cm

Erreichbarkeit der Geschosse

X alle Etagen barrierefrei erreichbar [[] Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Aufzüge
RX] Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040)
Insbesondere:
[] Sprachausgabe der Etagen X Spiegel an der Wand gegenüber der Tür

X] Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
X nein, Erläuterung: Sprachausgabe nicht erforderlich, da nur zwei Geschosse mit einander
verbunden sind
Toilettenanlagen

[] nach Geschlecht getrennte barrierefreie X separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage Toilette in jeder Sanitäranlage

X Gestaltung entspricht den Vorgaben der X Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
DIN 18040 Sanitäranlage

X Liege / Wandklappliege vorhanden
ÜJ nein, Erläuterung:

Orientieren - Informieren - Leiten - Warnen

U] Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- [Il Beschriftung von Türschildern in ausrei-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen in Profilschrift und Braille
Bereichen im Gebäude
X Orientierungstafeln in großer Schrift und in X kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen
[I] nein, Erläuterung: Taktil erfassbares und
Kontrastreich Leitsystem s.o. wird
nagestrebt, ist aber aufgrund der
komplexen Gebäudegeometrie nicht überall
sinnvoll machbar.
Technik für schwerhörige Menschen

X Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: vorh. in der Agora
X Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung:

Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.1314 Änd. 01 Seite 1 von 1

ANLAGE 4a zur Vorlage V/ 0044/2017

Checkliste nachhaltiges Bauen |

- Energetische Standards

1. Art des Bauvorhabens

Bei der Baumaßnahme werden wesentliche Bauteile (Flachdächer, Schrägverglasung,
Fassadenelemente, Beleuchtung) energetisch optimiert und erfüllen die Bauteilvorgaben der
Gebäudeleitlinien. . :

2. Wärmeschutz: .
Eine energetische Berechnung ist der Checkliste beigefügt. S. Anlage 4 b

Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
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3. Wärmeerzeugung
mit

[] GUD-Fernwärme Kl KWK-Nahwärme [] Gas ] öl _] . Geothermie

I alternative Verfahren X Anschluss an bestehende Anlage

4. aktive Solarenergienutzung

zur

[] Warmwassererzeugung

Beheizung

Stromerzeugung
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt.

5 sommerlicher Wärmeschutz

|] feststehender Sonnenschutz
DI Lamellen, Rollläden oder Markisen °
] Sonnenschutzverglasung

Erläuterung:

Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien

1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe '

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PVC
Tropenholz

Begründung für Einsatz:

2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe

[| zieiwert TVOC < 1000 jigim®
Zielwert TVOC < 500 ug/m®
|] Zietwert Formaldehyd < 60 uglm®

Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen

3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
aufgestellt: geprüft:

Architekt . Amt für Immobilienmanagement

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Seite 2 von 2

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j Anlage 6a zur Vorlage V/0044/2017

Projekt : Bürgerhaus Kinderhaus 5.BA

Amt für Immobilienmanagement: Frau Ch. Paschedag-Book

Alle Preise sind Bruttopreise incl. 19 MWSt

Kostenermittlung vom 10.11.2016
Anteil Ko.Gr. 300 -

Kostengruppen Kostenberechnung
energeische

100 Grundstück 0,00 €

200 Herrichten

300 Bauwerk - Baukonstruktion
Verbesserung
1.173.500 €
Anteil Ko.Gr. 300

Optimierung
Barrierefreiheit
61.900 €

Anteil Ko.Gr. 300
Raumoptimierung
164.800 €

400 Bauwerk - Technische Anlagen 123.500,00 €

Anteil Ko.Gr. 400
energeische
Verbesserung
42.500 €

Anteil Ko.Gr. 400
Optimierung
Barrierefreiheit
31.500 €

Anteil Ko.Gr. 400
Raumoptimierung
49.500 €

500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten

Summe KG 100 - 700 1.843.120, (TE
Unvorhersehbares | 16.880 AR — |

1.860.0000£]f |
Gesamt ohne Beschaffung - KG 600 . 1.860.00000E ————|

aufgestellt
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement

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|Paschedag- Book

Beschlussvorlage

10133 Zeichen

V/0044/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus 
5. Bauabschnitt (1. - 4. Bauabschnitt: Sanierung nach Unwetterschaden)  
hier: Sanierung oberhalb der Wasserlinie 
- Baubeschluss – Mittelbereitstellung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
1. Sachentscheidung 
1. Die Baumaßnahme wird nach Plänen des Amtes für Immobilienmanagement und nach den Plänen 
des Architekturbüros AKT vom 09.12.15 ausgeführt (Anlage 1 – 3). 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Planung  im Juni 2017 begonnen wird, die Sani e-
rung selbst im Herbst 2017 begonnen werden kann und die Fertigstellung voraus sichtlich im D e-
zember 2018 erfolgt. 
 
3. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien und die energetische Berec hnung 
werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 
 
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderu ngen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der ursprünglich veranschlagte Mittelbedarf für die Sani e-
rung Bürgerhaus Kinderhaus von 3.349.000 € um 1.860.000 € auf 5.209.000 € steigt. 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass  diese Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung der 
Fördergelder steht. 
 
2. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 5. Bauabschnitt Investi tionskosten gemäß der Kosten-
berechnung nach DIN 276 vom 10.11.2016  in Höhe von 1.860.000 Euro entstehen (Anlage 6). Z u-
sätzliche Folgekosten entstehen nicht, da die Größe der Nutzfläche unverändert bleibt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0044/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Paschedag-Book 
Ruf: 
492-2440 
E-Mail: 
PbookC@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0044/2017 
 
3. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die Sanierung des Bürgerhauses Kinderhaus (Bauabschnitte 1 – 5) ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement    
Investitions-
maßnahme 
4085 Sanierung Bürgerhaus 
Kinderhaus 
   
Auszahlungen   (bisher im Haushaltsplan 
veranschlagt) 
 3.349.000 2. – 4. 
Bauabschnitt 
   2017 300.000 5. Bauabschnitt 
   2018 1.560.000 5. Bauabschnitt 
Summe    5.209.000  
      
Einzahlungen  (bisher im Haushaltsplan 
veranschlagt) 
 2.255.000 2. – 4. 
Bauabschnitt 
   2017 210.000 5. Bauabschnitt 
   2018 1.092.000 5. Bauabschnitt 
Summe    3.557.000  
 
Die zusätzlich benötigten Investitionskosten für den 5. Bauabschnitt in Höhe von 1.860.000 € und die 
anteilige Deckung durch die Städtebaufördermittel in Höhe von 1.302.000 € sind im Haushalt splan 
2017 und der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. 
 
Es wird angestrebt, die im l aufenden Jahr anfallenden Auszahlungen, die die Einzahlungen aus den 
Städtebaufördermitteln übersteigen, im Budget der Produktgruppe 01 11 „Immobilienm anagement“ 
aufzufangen. Die für 2018 benötigten Investitionskosten und erwarteten Städtebaufördermittel werden 
in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufgenommen. 
 
Befristung 
 
Der Antrag zur Städtebauförderung „Soziale Stadt Brüningheide“ ist bei der Bezirksregierung mit e i-
nem Gesamtansatz  für den 5. BA in Höhe von 1.860.000 € gestellt. Es wird eine Bezuschussung in 
Höhe von bis zu 70% (analog zu Hallenbad und Bauabschnitte 1-4) erwartet. Der Eigenanteil beträgt 
somit  558.000 €. Mit einer Förderentscheidung wird Ende Mai 2017 gerechnet. 
 
Die Förderung durch das Land ist nach  heutigem Stand nur noch in 2017 bewilligungsfähig, ab 2018 
muss ansonsten mit einer kompletten Eigenfinanzierung des 5. Bauabschnittes gerechnet werden. 
 
 
 
Begründung 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
V/0839/2014 -10.12.14 Rat- Unwetterbericht

- 3 - 
V/0044/2017 
V/0529/2015 - 28.08.15 BV Nord - Bericht zur Sanierungsplanung und konzeptionellen Ausrichtung 
des Bürgerhauses Kinderhaus (incl. Hinweis auf Integration der Anregungen und Anträge aus Pol itik 
und Bürgerschaft in den Planungsprozess) 
 
Sonstige Veranstaltungen zum Planungsprozess: 
 
24.03.2015 moderierte Ideenbörse (öffentliche Veranstaltung) 
23.09.2015 Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit Wuddi (Verwaltung und Politik) 
 
V/0088/2016 – Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus 3. + 4. Bauabschnitt ( Wuddi, A(r)telier, Kegelbahn, 
Schießstand) 
 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Der 5. Bauabschnitt umfasst neben einer energetischen Gebäudeaufwertung und einer Optimie-
rung der Barrierefreiheit auch die Nutzungsoptimierung der Erdgeschoss,- und Obergeschos s-
funktionen. 
Die Kostenberechnung ist entsprechend in drei Unterpunkten gegliedert. 
 
Energetische Gebäudeaufwertung: 
Zentraler Bestandteil des Sanierungskonzeptes ist die Steigerung der Energieeffizienz  der vorha n-
denen Bausubstanz aus dem  Baujahr 1980. Vorgesehen ist ein Austausch der Holzfenster in eine 
Aluminium-Pfostenriegelkonstruktion U< 1,1 Wm²K in den Bereichen Bürgerbüro, Bezirksve rwaltung, 
Jugendtreff Wuddi, Caritas und in dem Bereich des Kulturamtes/Stadtteilkulturzentrum Kap.8. 
 
Weiter vorgesehen ist die Erneuerung der heute nicht thermisch getrennten Schrägverglasung sowie 
die energetische Aufwertung der Flachdächer einschließlich der Dachränder. 
 
Dieser 5. Bauabschnitt ist die Fortsetzung des gesamten energetischen Sanierungskonzeptes des  
1.-4. Bauabschnittes unter Berücksichtigung der bauphysik alischen Aspekte und damit verbund ene 
Verlängerung des Lebenszyklus des Gebäudes. 
 
Optimierung der Barrierefreiheit: 
Zur Optimierung der Barrierefreiheit sind u. a. eine Behindertenrampe zum Caritasb ereich, dessen 
Zuwegung heute nur über Stufen erfolgt sow ie die Errichtung eines Behinderten WCs im Bürge ramt 
geplant.  
 
Nutzungsoptimierung: 
 
Im Bürgerhaus Kinderhaus halten verschiedene Ämter und Einrichtungen vielfältige Angebote im 
Stadtteil vor. Die innerhalb des Gebäudes befindlichen Räume sind dabei den e inzelnen Fachämtern 
zugeordnet sowie an den Caritasverband vermietet. Die derzeitige Aufteilung der Räumlichke iten ist 
der Anlage zu entnehmen. Anhand dieser Übersicht ist ersichtlich, dass die Ämter 33 und 41 j eweils 
Räumlichkeiten im Gebäude nutzen, die an unterschiedlichen Stellen des Gebäudes (z.T. weit vone i-
nander entfernt) verortet sind. Die Größe und Unübersichtlichkeit des Gebäudes führen immer wieder 
dazu, dass Besucherinnen und Besucher nicht die richtige Einrichtung ansteuern und so i nnerhalb 
des Gebäudes hin- und hergeschickt werden müssen.  
 
Die dem Bürgerbüro zugeordnete Wartezone ohne eigenes Tageslicht entspricht nicht den Standards 
einer serviceorientierten Verwaltung. Diese soll daher großzügiger gestaltet und durch eine Kuppel 
Tageslicht hineinlassen. Zwei Mitarbeiterinnen des Amtes 33 befinden sich nicht in unmittelbarer N ä-
he zum Bürgerbüro, sondern sind neben dem Mokido, dem Stadtteiltreff des Kulturbereiches am a n-
deren Ende des Gebäudes verortet. Aus diesem Grund soll ein Raumtausch dergestalt erfolgen, dass 
zwei Arbeitsplätze der Bezirksverwaltung im derzeitigen Infobüro des Kulturamtes/Kap.8 unterg e-
bracht werden sollen. Gleichzeitig wird damit auch der Sicherheitsaspekt verbessert.

- 4 - 
V/0044/2017 
 
Das Infobüro und weitere Büroräume des Kulturamtes/Ka p.8 sollen im später freigezogenem B ereich 
der Bezirksverwaltung untergebracht werden. Damit kann ein unmittelbarer räuml icher Bezug zum 
Stadtteiltreff Mokido geschaffen und eine klarere Aufteilung der Angebote im Bürgerhaus für die Bü r-
gerinnen und Bürger geschaffen werden. Ein Besprechungsraum und der San itätsraum ziehen in die  
ehemalige Verwaltung des Kulturamtes/Stadtteilkulturzentrums Kap.8. 
 
Ergänzend sollen im Obergeschoss in den schon teilweise restrukturierten Räumlichkeiten der eh e-
maligen Sauna di e für Eltern -Kind-Angebote genutzten Räume des Kultura m-
tes/Stadtteilkulturzentrums Kap.8 den Anforderungen an eine Tagesgroßpflege angepasst werden, 
um die Nutzungsoptionen zu verbessern. Weiterhin sollen die von der Musikschule genutzten Räume 
im gleichen Bereich abschließend hergerichtet werden. 
 
  
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Alle Bauteile und haustechnische Komponenten werden gemäß den Vorgaben der städtischen G e-
bäudeleitlinien instandgesetzt. Neben der Checkliste ist eine Berechnung der  energetischen Verbes-
serung für den 5. Bauabschnitt beigefügt (Anlage 4) 
 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die barrierefreie Erreichbarkeit aller Teilbereiche des Bürgerhauses ist gegeben. Die Orientierung im 
Gebäude ist aufgrund der komplexen Gebäudestruktur nicht einfach. Diese gebäudestrukturellen D e-
fizite lassen sich mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen und durch den angedachten Raumtausch 
nicht grundsätzlich beheben. Soweit möglich werden Orientierungsmöglichkeiten nach dem 2 -Sinne-
Prinzip optimiert. Es werden  weitere separate barrierefreie WC -Anlagen hergestellt. Zu weiteren De-
tails siehe beigefügte Checkliste (Anlage 5). 
 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Für die Maßnahme ist ein Bauantrag erforderlich,  dieser wird unmittelbar nach dem Beschluss  vo r-
bereitet. 
Danach werden Planungen durchgeführt und die Vergabeverfahren vorbereitet, um  nach der Förde r-
zusage oder der Genehmigung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch die Bezirksre-
gierung mit der Sanierung beginnen zu können. Die Zusage wird Ende Mai/Anfang Juni e rwartet. Die 
Sanierung wird dann voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein. 
 
 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
 
Die Investitionskosten für den 5. Bauabschnitt betragen gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 
vom 10.11.2016, 1.860.000 Euro (Anlage 6). Es wird eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 70% 
(analog zu Hallenbad und Bauabschnitte 1 -4) erwartet. Zusätzliche  Folgekosten entstehen nicht, da 
die Größe der Nutzfläche unverändert bleibt. 
 
I. V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (4)

09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus 5

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Details

Aktenzeichen
V/0044/2017
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37