V/0908/2021
Münstersche Stadt-Landschaft - Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien
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Anlage6_a_r_0023_2021_a_r_0023_2021_Gruene_SPD_Volt_Muenster_schafft_die_Energiewende_Freiflaeche
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Anlage 6 zur Vorlage V/0908/2021 Antrag an den Rat A-R/0023/2021 9.3.2021 Rat santrag Der Rat möge beschliessen: Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen 1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münster voranzutreiben, unterstützt die Stadt Münster die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen entlang von bestehenden Infrastruktur -Trassen (z.B. Bahntrassen und Bundesfernstraßen). 2. Di e Verwaltung wird beauftragt, das Potential von Freiflächen- Photovoltaik im Stadtgebiet Münster darzustellen (unter Berücksichtigung des Solarkatasters NRW) und dabei auch die Möglichkeiten von Sonderbauformen wie bifaciale senkrechte Module oder das Konzept des einachsigen Trackers einzubeziehen. Diese Potentialanalyse soll eine schnellstmögliche Schaffung von Planungsrecht (siehe 3.) nicht verzögern. 3. Di e zu errichtenden Freiflächen- Photovoltaikanlagen sollen in Einklang mit einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen stehen und im Fall von Bahntrassen nicht einem späteren Ausbau der Bahntrasse entgegenstehen. Genossenschaftliche Anlageformen, an denen sich die Bürger*innen vor Ort beteiligen können, werden besonders begrüßt. 4. Die V erwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich überall dort die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts vorzubereiten, wo eine Investitionsbereitschaft zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage besteht und keine Konflikte mit dem Regionalplan und den Belangen des Naturschutzes vorliegen. Antrag an den Rat A-R/0023/2021 Begründung Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Starkregen, Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastrophale Folgen des Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetzt handeln muss. Ziel ist es, mit allen möglichen Maßnahmen die CO2-Emissionen schnellstmöglich und dauerhaft zu reduzieren und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist dabei die Erhöhung der Erzeugungskapazitäten im Bereich der Erneuerbaren Energien, denn hier hat Münster trotz vieler Anstrengungen noch einen großen Nachholbedarf. Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor allem im Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch kleine PV-Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können auch ausgewählte Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder dem Natur- und Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit hoher Leistung zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Münster auf der Zentraldeponie II in Coerde, die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 Megawatt(peak) und eine Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert. Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend den Regelungen des § 35 BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher neben einer Darstellung im Flächennutzungsplan gem. § 5, Abs. 2 Nr. 2b) als Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch eine planungsrechtliche Widmung in einem Bebauungsplan als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO oder "Versorgungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB voraus. Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Bauflächen“ für Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, insbesondere jedoch für Standorte entlang von Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung. Gemäß Ziel 8.3 ist bei der Inanspruchnahme dieser Flächen sicherzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes, Antrag an den Rat A-R/0023/2021 der landwirtschaftlichen Nutzung, des Gewässerschutzes, der bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche und des Orts- und Landschaftsbildes auch in der Umgebung ausgeschlossen und die Entstehung bandartiger Strukturen vermieden wird. Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freiflächen- Photovoltaikanlagen sind somit an mehreren Stellen in Münster gegeben und sollten auch genutzt werden. Potentielle Investor*innen und Grundstückeigentümer*innen, die ihr Interesse am Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gegenüber der Stadt und der Politik bereits bekundet haben, sollten zügig Planungssicherheit erhalten und keinen weiteren Verzögerungen mehr ausgesetzt sein. gez. Dr. Robin Korte Marius Herwig Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Tim Pasch Christoph Kattentidt Lia Kirsch Andrea Blome Ludger Steinmann Jule Heinz-Fischer und Fraktion Carsten Peters und Fraktion
Anlage2_Uebersicht_PV-Antraege
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Übersicht über Anträge auf Bauleitplanung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Prüfprojekt Kurzfristige differenzierte Prüfung in Bezug auf die berührten Belange Starterprojekt Übereinstimmung mit Kriterienkatalog Anlage 2 zur Vorlage V/0908/2021
Anlage3_Kriterienkatalog_Starterprojekte
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Anlage 3 zur Vorlage V/0908/2021
Kriterienkatalog für Starterprojekte, die keine Abwägung mit Belangen der
Siedlungsentwicklung sowie der Grünordnung und des Freiraum - und Naturschutzes
erfordern:
- Aus dem Bereich Siedlungsentwicklung:
. Ausschluss bestehender Siedlungs- und Verkehrsflächen
. Ausschluss möglicher Siedlungserweiterungsflächen aus dem bestehenden
Flächennutzungsplan, dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 und dem
Regionalplan
. Ausschluss bereits heute bekannter weiterer Prüfflächen für die
Regionalplanfortschreibung
- Aus dem Bereich Natur und Freiraum:
. Ausschluss von Naturschutzgebieten
. Ausschluss von Landschaftsschutzgebieten1
. Ausschluss von Natura-2000 Gebieten
. Ausschluss der Hauptgrünzüge der Grünordnung
. Ausschluss des 2. Grünrings der Grünordnung
. Ausschluss vo n Freiflächen gem. Grünordnung, die zur Sicherung der
Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen, bzw. Freiflächen, in
denen stadtökologische und/oder grünstrukturelle Anforderungen Vorrang haben.
. Ausschluss von geschützten Biotopen, schutzwürd igen Biotopen 2 sowie
geschützten Landschaftsbestandteilen
. Ausschluss von Waldbereichen
. Ausschluss von Kiebitzhabitaten
. Ausschluss von Kompensationsflächen3
. Ausschluss von Flächen des Flächennutzungsplans (FNP) für Maßnahmen zum
Schutz und Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft außerhalb
des Abstands von 200 m zu Autobahnen und Schienenwegen
1 aufgrund der Vorbelastung gilt dies nicht für den Standort am Autobahnkreuz
2 nach LANUV
3 des stadteigenen Katasters „komkat“
Anlage4_a-r-0065-2019-SPD_Gruenflaechen sichern
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2019 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de Grünflächen sichern und für den Klimaschutz e ntwickeln Ratsantrag Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Grünflächen und unbebaute Flächen, deren Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet sehr hoch ist oder deren Bedeutung im Rahmen der Klimafunktionen und –anpassung wächst, werden neu identifiziert. 2. Neben der Identifikation solcher Flächen werden diese im Gegensatz zu den Grünordnungs- planungen der 90er Jahre parzellenscharf bzw. flurstücksbezogen konkretisiert und in Ab- stimmung mit den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und Handlungskonzept Klima- anpassung 2030 überprüft. 3. Im Rahmen einer übergeordneten Planung werden mögliche Widersprüche thematisiert und gelöst. Dabei sind verbindliche Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Be- bauung freizuhalten und/oder im Rahmen der Klimaschutzfunktionen weiter zu entwickeln sind. Begründung: Münster ist eine dynamische und wachsende Stadt. Die Bedarfe der Schaffung von Wohnraum und der Entwicklung von Baugebieten treten in Konkurrenz zu den Funktionen von Grünflächen und un- bebauten Flächen für das Stadtklima und Klimafunktionen. Ebenso finden derzeit mit der Planungs- werkstatt 2030 und dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 stadtweite Planungsprozesse und Zielvereinbarungen statt, die zumindest teilweise im Widerspruch stehen. Zur Lösung dieses Wider- spruchs ist es erforderlich, die Planungsprozesse zu harmonisieren und die aus den 90er Jahren stammende Planung der Grünzüge und Grünringe zu aktualisieren. Im Rahmen eines übergeordne- ten Planungsprozesses sind konkrete (flurstücksbezogene) und verbindliche Festlegungen für die Grünflächen im Stadtgebiet zu entwickeln. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in den Rand- bereichen großes Konfliktpotential herrscht. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fr aktion im Rat der Stadt Münster Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann P hilipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Maria Winkel 01.10.2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0908/2021
Anlage5_a-r-0020-2021-Grüne-SPD-Volt-Grünring
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Anlage 5 zur Vorlage V/0908/2021 Antrag an den Rat A-/0020/2021 Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen – Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen - Ratsantrag - Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des Freiraums und der Münsterländischen Parklandschaft. Besonderen Schutz genießen die Flächen der Grünordnung Münster. 2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, bestehende Bauvorhaben und Planungen, di e im Konflikt mit der Darstellung in der Grünordnung der Stadt Münster stehen, einer vertieften planerischen Betrachtung zu unterziehen. 3. Die Eingriffsfläche dieser Vorhaben in die Grünordn ung ist zu bilanzieren, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der möglichen Erheblichkeit sind bewertend und abwägend gegenüberzustellen. 4. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende des 3. Quartals 2021 einen Beschlussvorschlag, wie mit den geplanten Bau- und Planungsvorhaben umgegangen werden soll und beteiligt die zuständigen Gremien des Rates der Stadt Münster. Bis zu diesem Beschluss werden die betroffenen Bau- und Planungsverfahren nicht weiter vorangetrieben. 5. Die Verwaltung bearbeitet weitergehend den Antrag der SPD-Fraktion „A- R/0065/2019 Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“, um zukünftige Konflikte zwischen Bau- und Planungsvorhaben und Grünordnung zu vermeiden. Begründung: Bau projekte und Planungen, die im Geltungsbereich der Grünordnung der Stadt Münster liegen bzw. diese randlich tangieren (z.B. Baugebiet Südlich im Moorhock, Am Sandbach, Frankenweg), sind seit vielen Jahren in der kritischen Diskussion, die weiteren Verfahrensschritte ruhten daher. Wenig hilfreich bei der Lösung von Konflikten ist hierbei die unmaßstäbliche und unscharfe Darstellung der Grünordnung in den Plänen der Stadt Münster. Auch lässt die Funktion dieser „Freiflächen“ für den Arten- und Klimaschutz zu wünschen übrig. Daher gilt es, den Grünring entsprechend des Ratsantrages der SPD vom 09.03.2021 Oktober 2019 parzellenscharf abzugrenzen und zukünftige Nutzungsbeschränkungen und Entwicklungsziele darzustellen. In einem ersten Schritt sollen daher alle Bauprojekte und Planungen in und am Grünring, die in den letzten Jahren in die Kritik geraten sind, einer erneuten vertieften Betrachtung ihrer Eingriffserheblichkeit nach den gültigen gesetzlichen Standards und Vorgaben unterzogen werden. Dabei ist als Ziel ein Beschlussvorschlag zum finalen Umgang mit diesen Projekten zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Münster vorzulegen. gez. gez. gez. Christoph Kattentidt Marius Herwig Tim Pasch Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Helene Goldbeck Jule Heinz-Fischer Lia Kirsch Andrea Blome Ludger Steinmann Dr. Robin Korte und Fraktion Carsten Peters und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0908/2021 V/0908/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien Beratungsfolge 01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat betont die besondere Bedeutung, die den Freiräumen in Münster zukommt und bekräftigt die Zielsetzung einer zukünftigen weiteren integrierten Entwicklung von Siedlungsflächen und Freiflächen in Münster, deren inhaltliche Herleitung bereits im bisherigen Prozess zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 angelegt ist (Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance). 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das in der Grünordnung dargelegte Grünsystem durch eine bedarfsbezogene Bauleitplanung im Einzelfall konkretisiert bzw. weiter fortgeschrieben wird (vgl. Stadtplanungsamt Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Koordinierungsstelle für Klima und Energie 21.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bartmann T elefon:492-6115 Bartmann@stadt- muenster.de Frau Schumann T elefon:492-6720 Schumann@stadt- muenster.de Herr Imberge T elefon:492-7158 Imberge@stadt-muenster.de - 9 - V/0908/2021 Anlage 1), sofern eine Abweichung aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen einer Gesamtabwägung vertretbar ist. 3. Vor diesem Hintergrund und Anlass beauftragt der Rat die Verwaltung, kurzfristig eine Ausschreibung zur Auftragsvergabe durchzuführen für die Konzeptionierung, fachliche Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 4.1 dieses integrierte Siedlungs- und Freiraumkonzept im Rahmen des Werkstattverfahrens unter Beteiligung der planungs- und umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ratsfraktionen und der Bürgerschaft zu entwickeln und 4.2 die im Werkstattverfahren gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Ergebnisse spätestens im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zur Anpassung des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan NRW vorzulegen. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Baugebiete des Wohnbaulandprogramms unterschiedliche Prioritäten zu deren Umsetzung aufweisen und dass in einer regelmäßig vorzulegenden Vorlage zur Fortschreibung des Wohnbaulandprogramms diese Prioritäten und damit die zeitliche Reihenfolge einer Entwicklung bestimmt werden. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 6.1 es auch in Bezug auf Standorte für die Nutzung regenerativer Energien – beispielsweise Freiflächen-Photovoltaikanlagen – zunehmend zu Flächenkonkurrenzen zwischen diesen, den Inhalten der Grünordnung sowie potenziellen Baugebietsentwicklungen kommt, 6.2 sich dabei die nutzbaren Flächenpotenziale für Freiflächen-Photovoltaikanlagen fast ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen befinden, 6.3 um dieses Potenzial erschließen zu können und keine Präjudizierung hinsichtlich der erforderlichen Abwägung der Nutzungskonkurrenzen untereinander vorzunehmen der Beschluss des Rates vom 11.12.2019 zur Vorlage V/0770/2019 dahingehend klar gestellt wird, dass eine Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nach erfolgtem Abwägungsprozess umgesetzt werden kann. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 7.1 die bei der Verwaltung eingegangenen Anträge auf Bauleitplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen (vgl. Anlage 2), 7.2 dass sich die Stadtwerke Münster GmbH ebenfalls derzeit in intensiver Prüfung für ggf. auch kombinierte Standorte für Freiflächen-Photovoltaik- und Freiflächen-Solarthermie- Anlagen befinden, 7.3 den Katalog räumlicher Kriterien, die gewährleisten sollen, dass bei der Vorab- Realisierung einzelner Freiflächen-Energieerzeugungsanlagen keine Konflikte insbesondere mit der weiteren Siedlungsentwicklung sowie dem System der Grünordnung entstehen (vgl. Anlage 3). - 9 - V/0908/2021 8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 8.1 für diejenigen Projekte, die dem o.a. Kriterienkatalog entsprechen, die weiteren Schritte zur Umsetzung zusammen mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzustimmen und den Einstieg in die notwendige Bauleitplanung vorzusehen und 8.2 diejenigen Projekte, die diesem Kriterienkatalog (zunächst) nicht entsprechen, kurzfristig weiter in Bezug auf die berührten Belange differenzierter zu prüfen, um sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen zu können. Diese Prüfung soll vorgezogen zur Erarbeitung des o.a. Siedlungs- und Freiraumkonzeptes erfolgen. 9. Die nachfolgend aufgelisteten Anträge an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt: - A-R/0065/2019 „Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“ - A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen - Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ - A-R/0023/2021 „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen“ II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung zur Vergabe einer Konzeptionierung, fachlichen Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster voraussichtlich Kosten in Höhe von geschätzt ca. 100.000 € verbunden sind. Haushaltsmittel zur Finanzierung der o.a. voraussichtlich anfallenden Kosten stehen im Budget der Produktgruppe 0901 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 100.000 Begründung: Zu 1. Das historisch gewachsene Grünsystem in der Stadt Münster ist einmalig. Dieses System gliedert die Stadtstruktur und trägt erheblich zur Attraktivität der Stadt in den Bereichen Durchgrünung, Durchlüftung und Naherholung bei. Durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (vgl. V/0487/2021) ist die besondere Bedeutung, die den Freiräumen in Münster zukommt, deutlich herausgestellt worden: „Der große - 9 - V/0908/2021 Anteil an Freiflächen ist ein Alleinstellungsmerkmal unter Deutschlands Großstädten und prägt das Image der Stadt wesentlich. Aus Sicht der Stadtbevölkerung machen die Grünräume – ihre Präsenz im Stadtbild, die Nähe zu den Wohnstandorten, die Übergänge in die Münsterländer Parklandschaft etc. und damit ihr großer Wert für Freizeit und Erholung – einen erheblichen Anteil der Lebensqualität in Münster aus. In allen Erörterungen wurde immer wieder auf dieses „wertvolle Erbe Münsters“ hingewiesen, das es auch in Zukunft zu erhalten und zu pflegen gelte. Darüber hinaus sind die Freiräume aber auch stadtklimatisch bedeutsam, bieten Potenzial für eine klimaresiliente Stadt und für einen Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Nicht zuletzt sind sie auch „Produktionsstandort“ der Landwirtschaft, deren Bedeutung für die Stadt nicht nur flächenmäßig erheblich ist.“ (V/0487/2021 Anlage 3E S. 44.) Die bisherige Siedlungsentwicklung in Münster und damit auch der Ausgleich im Spannungsverhältnis zwischen Freiraum und Siedlung hat stets auf der Grundlage und im Rahmen integrierter Konzepte stattgefunden. Bereits im Rahmen der Vorarbeiten für das ISEK wurden frühzeitig die Herausforderungen im Zusammenspiel von Siedlungs- und Freiraumentwicklung identifiziert und als zentrales Leitthema „Münstersche Stadt-Landschaft“ in die Bearbeitung aufgenommen. Dazu wurden im Rahmen einer Werkstatt die wesentlichen Entwicklungsthemen, Herausforderungen und Zielsetzungen sowie aktuelle Vorhaben in Bezug auf das Leitthema erörtert. In einem öffentlichen Stadtforum am 21. Mai 2019 (V/0487/2021 Anlage 3D S. 35 ff.) wurden bereits mit überlokalen Experten und Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft folgende Leitfragen diskutiert: - Wie können Siedlungsentwicklung und Freiraumentwicklung in die Balance gebracht werden? - Wie kann die Bedeutung der Freiräume für eine weiterhin lebenswerte Stadt gefördert werden? - Welche Perspektiven hat die Landwirtschaft in einer wachsenden Stadt? Auf dieser Basis sind nach weiterer Bearbeitung durch die Gutachter schließlich folgende Empfehlungen in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 und das Räumliche Leitbild (V/0487/2021 Anlage 3E, S. 44 ff.) eingeflossen: - Integrierte, zusammenhängende Betrachtung der Siedlungs- und Landschaftsentwicklung vorantreiben und auch in Planwerken manifestieren - Potenziale einer stadtnahen Landwirtschaft im Dialog identifizieren, ausbauen und nutzen - Freiräume als Bausteine der Stadtentwicklung: erhalten, qualifizieren, vernetzen - Siedlungsflächenerweiterungen frühzeitig in Freiflächenentwicklung integrieren - Auf drei Maßstabsebenen planen/handeln: regional, gesamtstädtisch, teilräumlich Die räumliche Stadtentwicklung Münsters steht damit aktuell vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung der nächsten 10 bzw. 20 Jahre. Übergreifende räumliche Themen sind dabei insbesondere: - Gestaltung des Wachstumsdrucks der Stadt Münster Sowohl die städtische Bevölkerungsprognose als auch die Bevölkerungsvorausberechnung und darauf aufbauend die Haushaltsprognose des Landes gehen von einem weiteren deutlichen Wachstum der Stadt Münster aus. Die Stadt Münster hat sich daher zum Ziel gesetzt, dass jährlich ca. 2.000 neue Wohnungen gebaut werden sollen, davon mindestens 300 im geförderten Wohnungsbau.1 Das Wachstum der Stadt bedingt neben der Entwicklung umfangreicher neuer Wohnbauflächen auch weitere Flächenentwicklungen für gewerbliche und industrielle Ansiedlungen bzw. Verlagerungen. So ist in den letzten Jahren die Manövriermasse2 frei verfügbarerer 1 vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018 „Planungswerkstatt 2030 – Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030“ 2 Als Manövriermasse werden ungenutzte, gewerblichen Flächenreserven bezeichnet, die sich im Eigentum der Stadt Münster bzw. der WFM befinden, über Planungsrecht und eine vorhandene Erschließung verfügen und - 9 - V/0908/2021 Gewerbeflächen bereits auf 27 ha zurückgegangen (Stand Mitte 2021) und liegt damit deutlich unter dem vorgegebenem Zielwert von 50 ha. Die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster bereitet derzeit (u.a. vor diesem Hintergrund, der – in einem anderen Maßstab – grundsätzlich auch in anderen Städten und Gemeinden im Münsterland feststellbar ist) eine Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan NRW vor. In ihm sollen die weiteren Siedlungsflächenpotenziale bis zum Zieljahr 2045 dargestellt werden. Für Münster sind von der Regionalplanungsbehörde Bedarfe für weitere Wohnbau- und Gewerbe- und Industrieflächen in einer Größenordnung von mehreren hundert Hektar ermittelt worden, die bisher planerisch nur teilweise (im Wesentlichen die noch vorhandenen Siedlungsflächenreserven des bestehenden Regionalplans sowie Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030) verortet sind. - Erreichung der Klimaneutralität Der Klimawandel hat Münster längst erreicht und die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind auch in unserer Stadt deutlich zu spüren. Die zu heißen und trockenen Sommer sowie Starkregenereignisse der letzten Jahre hinterlassen bereits jetzt merkliche Schäden. Die menschengemachte globale Erwärmung bedroht zukünftig die Lebensqualität, den Wohlstand und die Zukunftsperspektiven der Menschen in Münster und weltweit. Deswegen hat der Rat der Stadt Münster mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (vgl. V/0770/2019/1) festgelegt, klimaneutral zu werden. Diese Zielsetzung beinhaltet u.a. eine vollständige Dekarbonisierung der gesamtstädtischen Energieversorgungs-Infrastruktur und zieht in vielen Bereichen umfassende Systemumbrüche mit sich. Um sich einer Zielerreichung zu nähern, sollen alle Potenziale, die im eigenen Handlungsspielraum der Stadt Münster liegen, gehoben werden. Hierbei steht die Verfügbarmachung („Erzeugung“) regenerativer Energien – und insbesondere die Photovoltaik - mit an erster Stelle (vgl. V/0628/2021). Das Potenzial der Dachflächen der Stadt Münster kann hierzu einen zentralen Beitrag leisten, der allein allerdings nicht ausreichend sein wird. Ein weiteres großes Potenzial liegt daher auf den Freiflächen im Stadtgebiet Münster. - Schutz des Freiraumes Vor dem Hintergrund der geschilderten Raumansprüche auf der einen Seite und des Wertes der Grünordnung für die räumliche Entwicklung (vgl. Ausführungen unter 1.) auf der anderen Seite gilt es, das grundsätzliche System der Grünordnung funktional zu schützen, es aber gleichzeitig auch weiter zu entwickeln und zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0639/2021 beschlossen, dass Flächen mit herausragender Bedeutung für den Freiflächenschutz im Sinne der Grünordnung (1. und 2. Grünring / Grünzüge) im Grundsatz von Bebauung freizuhalten sind. Festlegungen zur Bebaubarkeit einzelner Flächen müssen im Einzelfall auf der Grundlage der bauleitplanerischen Abwägung durch den Rat der Stadt Münster getroffen werden. Diesem Ratsbeschluss zum Schutz des wertvollen Freiraums kommt vor dem Hintergrund des bestehenden hohen Siedlungsdrucks und der sich verschärfenden Situation aufgrund der mehrere hundert Hektar großen Bedarfsermittlung der Regionalplanungsbehörde für weitere Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Münster eine zentrale Bedeutung zu. Der Freiraum weist neben der Rahmensetzung durch die Grünordnung im Detail vielfältige ökologische Funktionen auf (z.B. Arten- und Naturschutz, Boden-/Gewässerschutz, Landschaftsbild), die im Rahmen der Standortentwicklung zu berücksichtigen sind. Die Ziele der Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien, die teilweise in Konkurrenz - insbesondere in Bezug auf die jeweilige Fläche – zueinanderstehen, räumlich noch nicht (über Optionsverträge o.ä.) fest an einzelne Interessenten gebunden sind und damit für eine Vermarktung unmittelbar zur Verfügung stehen (vgl. Vorlage V/0723/2016 „Gewerbeflächenkonzept Münster“) - 9 - V/0908/2021 miteinander zu harmonisieren, ist nur im Rahmen einer integrierten gesamträumlichen Entwicklungsplanung möglich. Darüber hinaus sind die gewählten Standorte im Rahmen der bauleitplanerischen Entwicklung einer Umweltprüfung zu unterziehen. Zu 2. Die Grünordnung Münster in der jetzigen Form (letzte Fortschreibung 2012 bzw. 2014) ist entwickelt worden als konzeptionelle Grundlage für die Darstellung der Grünflächen im Rahmen der weiteren räumlichen Planungen. Sie ist als planerischer Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan zu berücksichtig (vgl. Beschlusspunkt 1. der am 26.02.1997 vom Rat beschlossenen Vorlage V/0584/1996). Dies wurde im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster, die im Jahr 2004 wirksam wurde, vollzogen: Im Erläuterungsbericht - T eil A Allgemeine Inhalte und Darstellungen - zur Fortschreibung des FNP wurde im Kapitel „Entwicklung von Natur und Umwelt“ (Seite 18) hierzu u.a. ausgeführt: … Die konzeptionellen Zielaussagen der Grünordnung und des Umweltplanes zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Münster sind als so genannte Fachbeiträge in die Fortschreibung des FNP integriert worden. … Eine wachsende Stadt, wie es Münster in der Vergangenheit war und absehbar weiterhin sein wird, wird auch mit weiteren baulichen Entwicklungen verbunden sein, die das System der im Jahr 2012 fortgeschriebenen Grünordnung und ihrer Hauptgrünzüge und Grünringe in einzelnen T eilräumen betreffen kann, um im Sinne des Gemeinwohls die aus dieser wachsenden Stadt resultierenden Flächenbedarfe, z.B. für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Wissenschaft und soziale Infrastruktur, auch räumlich verorten zu können. Eine solche Änderung der Grünordnung hat in der Vergangenheit insbesondere auf der Grundlage vom Rat der Stadt Münster beschlossener Änderungen des FNP bereits vielfach stattgefunden. Seit der letzten Fortschreibung der Grünordnung im Jahr 2012 sind 14 FNP-Änderungen wirksam geworden, mit denen die Grünordnung implizit eine Änderung erfahren hat, ohne dass allerdings die Ziel- und Schutzkonzepte der Grünordnung in ihren zeichnerischen Darstellungen entsprechend angepasst worden sind (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus wurden fachliche bzw. räumliche Konzepte vom Rat der Stadt Münster beschlossen, deren Umsetzung ebenfalls Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Folge haben und somit eine Anpassung der Grünordnung erforderlich machen. Zu nennen sind hier insbesondere die vom Rat bzw. vom Hauptausschuss beschlossenen Vorlagen: - V/0230/2013 zum „Wohnsiedungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“ (an den Hauptausschuss) - V/0200/2018 zu den Ergebnissen der ab dem Jahr 2016 durchgeführten „Planungswerkstatt 2030“ (Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030) - zur jährlichen Fortschreibung des Baulandprogramms der Stadt Münster (V/0207/2018, V/0224/2019, V/0104/2020) Grundsätzlich sind nahezu alle nicht-bebauten Flächen in Münster durch die Grünordnung erfasst. Dadurch sind im Baulandprogramm der Stadt Münster Wohnbaugebiete benannt, bei denen es einen Zielkonflikt gibt zwischen dem mit dem Baulandprogramm intendierten Ziel einer Baulandentwicklung und den derzeitigen Darstellungen der Grünordnung. Zu 3. - 4. Die Erarbeitung eines solchen integrierten Konzepts, welches die räumlichen Ansprüche aus der Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie neuer Standorte für erneuerbare Energien in einem gesamtstädtischen Konzept in Einklang bringt, ist komplex und erfordert eine entsprechende fachliche Expertise in den Bereichen Stadtplanung, Landschaftsplanung sowie Klimaschutz und erneuerbare - 9 - V/0908/2021 Energien wie auch eine prozessuale, zeitlich stringente Steuerung des Erarbeitungsprozesses und soll daher extern ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung soll sich an Arbeitsgemeinschaften aus den o.a. Disziplinen richten, die darüber hinaus über eine umfangreiche moderative Kompetenz verfügen, um den Erarbeitungsprozess zielgerichtet zu begleiten. Vorgesehen ist daher ein Werkstattverfahren, in dem neben wesentlichen Fachämtern der Stadtverwaltung insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen politischen Gremien wie auch die interessierte Bürgerschaft einbezogen werden. Von der Arbeitsgemeinschaft wird erwartet, dieses Werkstattverfahren im Detail zu konzipieren, fachlich zu betreuen, zu moderieren und abschließend zu dokumentieren. Mit Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung daher beauftragt, kurzfristig eine solche Ausschreibung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster vorzubereiten und durchzuführen, um im zweiten oder dritten Quartal 2022 mit dem Erarbeitungsprozess beginnen zu können. Für den Gesamtprozess wird eine Erarbeitungsdauer (ab Auftragsvergabe) von ca. einem Jahr geschätzt. Das gesamtstädtische Konzept einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien soll auch die Grundlage bilden, um im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland als Stadt Münster fundiert Stellung nehmen zu können. Mit der Regionalplanungsbehörde ist noch im Detail abzustimmen, wie die Zeitplanung für die Erarbeitung der Fortschreibung des Regionalplans mit der Zeitplanung für die Erarbeitung des integrierten räumlichen Entwicklungskonzepts harmonisiert werden kann, eine erste grundsätzliche Abstimmung dazu hat bereits im Rahmen eines Kommunalgesprächs zur Fortschreibung des Regionalplans stattgefunden. Zu 5. Unabhängig von dem unter zu 2. dargestellten Zielkonflikt zwischen der Zielperspektive einzelner Baugebiete und den Darstellungen der Grünordnung in diesen Bereichen unterliegen die im Baulandprogramm genannten Baugebiete einer Priorisierung.3 Diese Priorisierung wird zurzeit vor dem Hintergrund neu hinzukommender Baugebiete und der absehbar verfügbaren Arbeitskapazitäten der Verwaltung neu justiert. Dabei spielen neben der Stadtentwicklungsperspektive (bspw. der Kapazität eines Baugebietes) und der Realisierungsperspektive (bspw. bereits erreichter Fortschritt in der Entwicklung) insbesondere auch fachspezifische Aspekte eine Rolle. Hierzu gehören planerische Hemmnisse bspw. im Bereich der Entwässerung und Erschließung, aber auch die Belange der Grünordnung. Dies kann zur Folge haben, dass sich die zeitliche Realisierungsperspektive einzelner Baugebiete (wie bspw. die unter zu 2. bzw. im Antrag A-R/0020/2021 genannten) zu einer Langfrist- Perspektive ändert. Die nächste Fortschreibung des Baulandprogramms unter Berücksichtigung der o.a. Priorisierung wird – auf der Grundlage der dann vorliegenden Zahlen aus 2021 – für das Frühjahr 2022 angestrebt. Zu 6. Neben den o.a. Zielkonflikten zwischen der Zielperspektive einzelner Baugebietsentwicklungen und den bisherigen Darstellungen der Grünordnung gibt es weitere Flächenkonkurrenzen zwischen der Grünordnung und neuen Standorten für regenerative Energien. Dies betrifft insbesondere Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie für Freiflächen-Solarthermieanlagen, kann aber auch Standorte für Geothermieanlagen sowie weitere Standorte für Windenergieanlagen beinhalten. Grundsätzlich gilt für die meisten potenziellen Nutzungen im Außenbereich (Siedlung, Energieerzeugung, Natur- und Landschaftsschutz, Erholung), dass regelmäßig eine 3 vgl. Anlage 5 der Vorlage V/0104/2020 „Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 – 2030“ - 9 - V/0908/2021 Flächenkonkurrenz in Bezug auf die Landwirtschaft besteht und entsprechende neue Nutzungen daher oftmals zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen. Das räumliche Potenzial für Freiflächen-Photovoltaikanlagen konzentriert sich – vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEG in Bezug auf eine Einspeisevergütung – vor allem entlang großer Infrastrukturtrassen (Autobahnen, Bahnstrecken) in beidseitigen Randstreifen von 200 m Breite, während für Solarthermieanlagen eine räumliche Nähe zum Siedlungsbestand und zu möglichen Einspeisepunkten in das Fernwärmenetz von besonderer Bedeutung sind. Vor dem Hintergrund des überwiegenden räumlichen Potenzials für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen entlang großer Infrastrukturtrassen ergibt sich nach einer ersten Sichtung dieser Potenziale darüber hinaus, dass sie sich zu sehr großen T eilenauf heute landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden. Um dieses Potenzial der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nutzen zu können, ist insofern (insbesondere) auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass eine solche Nutzung für Freiflächen- Photovoltaik- oder Freiflächen-Solarthermieanlagen i.d.R. zunächst temporär für einen Zeitraum von ca. 20 – 25 Jahren ausgelegt ist. Nach derzeitigem EU-Förderrecht können in Anspruch genommene Ackerflächen nach der Nutzung für Freiflächen-PV-Anlagen wieder als Ackerland in die Agrar- Förderanträge aufgenommen werden, ein für die Landwirte ggf. nachteiliges Hereinwachsen in den förderrechtlichen Dauergrünlandstatus ist zurzeit nicht zu befürchten. Grundsätzlich kann es auch möglich sein, weiterhin eine (ggf. extensive) landwirtschaftliche Nutzung (bspw. mit Sonderkulturen) parallel auf solchen Flächen zu betreiben (sogenannte Agri-Photovoltaik). Alle o.a. räumlichen Nutzungsansprüche an den Außenbereich (Siedlung, Energieerzeugung, Natur- und Landschaftsschutz, Erholung, Landwirtschaft) haben ihre gleichwertige Berechtigung und Notwendigkeit, so dass pauschal keine dieser Nutzungen vorzuziehen ist. Vielmehr müssen diese Raumansprüche in den jeweiligen teilräumlichen Bereichen gegeneinander und untereinander abgewogen werden, wobei bei der Flächenbereitstellung für Photovoltaik-, Solarthermie- und ggf. Geothermieanlagen Nachholbedarf besteht. Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 11.12.2019 zur Vorlage V/0770/2019 als Änderungsantrag zur Maßnahme EE4 beschlossen: „grundsätzlich keine Errichtung PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen“. Dieser Beschluss könnte als eine Präjudizierung des o.a. erforderlichen Abwägungsprozesses aufgefasst werden und würde damit im Widerspruch zum Ziel einer Klimaneutralität stehen. Daher wird der Beschluss vom 11.12.2019 zu diesem Punkt dahingehend klargestellt, dass eine Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nach erfolgtem Abwägungsprozess möglich ist. Zu 7. und 8. Bei der Verwaltung liegen sieben Anträge auf Bauleitplanung für die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaik-Anlagen vor. Sechs der sieben Anträge beziehen sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und weisen eine ungefähre Größenordnung von ein bis fünf Hektar auf. Ein Antrag bezieht sich auf die Flächen der Lärmschutzwälle entlang der A43. Eine räumliche Übersicht zu den Anträgen kann der Anlage 2 entnommen werden. Ein gesamtstädtisches Konzept für eine integrierte Siedlungs-, Freiraum- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien (vgl. Ausführungen zu 3., 4. und 7.) liegt derzeit noch nicht vor. Vor dem Hintergrund des Ziels der Klimaneutralität und damit verbunden der Notwendigkeit, möglichst schnell das Potenzial für regenerative Energien nutzbar zu machen (s. Ausführungen zu 1. und zu 3.), muss jedoch möglichst kurzfristig mit der Planung und Realisierung erster Projekte für Freiflächen- Photovoltaikanlagen begonnen werden. Daher wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der es ermöglicht, Standorte zu identifizieren, die keine oder nur geringe Konflikte mit einer möglichen weiteren Siedlungsflächenentwicklung und dem System der Grünordnung erwarten lassen und deren Planung daher vorab weiter vorangetrieben werden kann (vgl. Anlage 3). - 9 - V/0908/2021 Dieser Kriterienkatalog ist nicht abschließend als Standortkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu sehen, sondern bezieht sich lediglich darauf, jetzt schon Standorte zu identifizieren, die entwickelt werden können, bevor das angestrebte gesamträumliche integrierte Siedlungs-, Freiraum- und Standorte-für-erneuerbare-Energien-Konzept erarbeitet worden ist. Anträge, die diesem Kriterienkatalog nicht entsprechen, sollen insofern in einem zweiten Schritt zunächst ergebnisoffen weiter geprüft und qualifiziert werden, um auszuloten, inwiefern bei ihnen die konkurrierenden Belange des Kriterienkatalogs zurückgestellt werden können und sie dann ebenfalls vorab in die Entwicklung gegeben werden können. Andernfalls erfolgt eine Beurteilung und Empfehlung im Rahmen der Konzepterarbeitung und der damit einhergehenden notwendigen gesamträumlichen Abwägung der unterschiedlichen Belange. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die Flächen durch die Nutzung durch Freiflächen- Photovoltaik-Anlagen nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden, sondern die Anlagen zunächst für eine Laufzeit von 20 – 25 Jahren konzipiert werden bzw. durch planerische Vorgaben begrenzt werden können und im Übrigen auch keine (großflächigen) Versiegelungen stattfinden. Über die o.a. Anträge von privater Seite auf Bauleitplanung hinaus gibt es konzeptionelle Überlegungen seitens der Stadtwerke Münster GmbH zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik- und Freiflächen-Solarthermie-Anlagen im Stadtgebiet Münster. Sobald sich hier ein erstes konkretes Starterprojekt ergibt, soll dieses ebenfalls kurzfristig auf die Einhaltung des o.a. Kriterienkatalogs geprüft und (bei positivem Ergebnis) die Entwicklung gestartet werden. Sofern das Projekt dem o.a. Kriterienkatalog nicht in allen Anforderungen entspricht, soll - analog zu dem vorgeschlagenen Vorgehen in Bezug auf die privaten Anträge auf Bauleitplanung – auch hier kurzfristig eine vertiefte Prüfung und Qualifizierung erfolgen. Auf dieser Basis sollen anschließend die politischen Gremien über den Start eines solchen Projektes abwägend entscheiden. Zur Projektrealisierung ist für jedes einzelne Projekt derzeit die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, eine Genehmigungsfähigkeit – wie beispielsweise regelmäßig bei Windenergieanlagen der Fall – im Rahmen des § 35 BauGB gibt es für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nicht. Im Fall der beantragten Anlagen auf den Lärmschutzwällen der A 43 muss zudem die Autobahn GmbH intensiv eingebunden werden. Mit Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung insofern beauftragt, mit den Vorhabenträgern die weiteren notwendigen Schritte (u.a. detaillierter Nachweis der Flächenverfügbarkeit und Übernahme der Planungskosten) abzustimmen und den Einstieg in die notwendige Bauleitplanung vorzunehmen. Vor dem Hintergrund begrenzter Arbeitskapazitäten der an einer solchen Bauleitplanung beteiligten Fachämter sowie einer Vielzahl weiterer Projekte mit inhaltlichen Zielsetzungen von hoher Priorität (bspw. Entwicklung von neuen Wohngebieten) können voraussichtlich auch nicht alle Bauleitplanverfahren sehr kurzfristig und gleichzeitig durchgeführt bzw. begleitet werden, so dass auch hier (vgl. die Ausführungen unter 3. zur Wohnbaulandentwicklung) eine weitere Priorisierung der Projekte untereinander erforderlich werden wird. Zu 9. Die nachfolgend aufgelisteten Anträge an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt: - A-R/0065/2019 „Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“ - A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen - Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ - A-R/0023/2021 „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen“ - 9 - V/0908/2021 I.V. I.V. gez. gez. Robin Denstorff Matthias Peck Stadtbaurat Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Übersicht über FNP-Änderungen seit 2012 mit impliziter Änderung der Grünordnung Anlage 2: Übersicht über Anträge zur Bauleitplanung für die Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen Anlage 3: Kriterienkatalog für Starterprojekte Anlagen 4-6: Anträge A-R/0065/2019, A-R/0020/2021, A-R/0023/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0908/2021 Kurzüberblick Mit dieserVorlagesoll ein Konzeptfür eine integrierteEntwicklungvon Siedlungs- und Freiflächenund Standortenfür erneuerbareEnergienauf dem Weg gebrachtwerden.Ziel diesesgesamtstädtischen Konzeptessoll es sein, die räumlichenAnsprücheaus der Siedlungs- und Freiraumentwicklungsowie neuer Standortefür erneuerbareEnergienin Einklangzu bringen. Aufgrundder Komplexitätund der erforderlichenFachexpertisesoll die Erarbeitungexternausgeschriebenund im Rahmeneines Werkstattverfahrensmit Beteiligungder Politikund der Öffentlichkeiterfolgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.“ verfolgt. Dabei spielen unmittelbar die Ziele der Weiterentwicklung zu einer Stadt mit hohem Wohnwert sowie einer hohen Umwelt- und Naturqualität eine besondere Rolle. T eilzieledabei sind die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungsgruppen, der Schutz und die Weiterentwicklung des Grünsystems der Grünordnung sowie die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 u.a. durch neue Flächenfestlegungen für Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung. Das Projekt steht am Beginn der Erarbeitung, der kurzfristig folgende erste Schritt ist die Ausschreibung einer externen gutachterlichen Leistung. Nach heutigem Stand ist ein Abschluss des Werkstattverfahrens und die Vorlage eines integrierten Konzeptes für 2023 zu erwarten. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Für die Erarbeitung des integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortkonzeptes für Erneuerbare Energien werden 100.000 € veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) zukünftig Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter werdende Gesellschaft) entsprechende Entwicklungs-Flächen zur Schaffung (bezahlbaren) neuen Wohnraums zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage berührt auch klimaschutzrelevante Aspekte unmittelbar, da mit dem zu erarbeitenden Konzept insbesondere auch neue bzw. weitere Standorte für die klimaneutrale Energieerzeugung identifiziert und vorbereitet werden sollen. Darüber hinaus spielen Klimaschutzaspekte insofern eine Rolle, als Flächen für eine weitere Siedlungsflächenentwicklung auch stets unter Klimaschutz-Kriterien zu bewerten sind und das Grünsystem der Grünordnung u.a. bzgl. Klimaschutz-Aspekten eine hohe Bedeutung hat.
Anlage1_FNP_Aenderungen_Gruenordnung_seit2012
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Anlage 1 zur Vorlage V/0908/2021
FNP-Änderungen seit 2012 mit impliziter Änderung der Grünordnung
22. FNP-Änderung (Weseler Straße / Meckmannweg / S chwarzer Kamp):
2. Grünring, Vorhandene funktionale Grünanlage (Sportplatz)
35. FNP-Änderung (Berichtigung) (Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände
/ Westlich Germania-Campus): Hauptgrünzug
48. FNP-Änderung (Handorf - Westlich und östlich d er Hobbeltstraße):
3. Grünring, Vorhandene funktionale Grünanlage (Sportplatz)
50. FNP-Änderung (Hiltrup - Malteserstraße / Lange straße): Hauptgrünzug
51. FNP-Änderung (Gremmendorf - Gremmendorfer Weg / Loddenbach):
Hauptgrünzug, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche
Entwicklung zulässt
55. FNP-Änderung (Sportpark Berg Fidel):
Hauptgrünzug, Vorhandene funktionale Grünanlage (Sportplätze)
63. FNP-Änderung (Angelmodde - Hiltruper Straße / Östlich Ortsumgehung
Wolbeck): Hauptgrünzug, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine
bauliche Entwicklung zulässt
64. FNP-Änderung (Albachten - Südlich Weseler Stra ße / Östlich Hohe Geist):
3. Grünring 1
66. FNP-Änderung (Hiltrup - Westlich Westfalenstra ße / Nördlich An der Alten
Kirche): Hauptgrünzug, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine
bauliche Entwicklung zulässt
71. FNP-Änderung (Gremmendorf - York-Quartier (Alb ersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) (nur tlw.):
2. Grünring, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche
Entwicklung zulässt
78. FNP-Änderung (Angelmodde - südlich Hiltruper S traße (Hiltruper Straße /
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung):
3. Grünring, Freifläche, in denen stadtökologische und/oder grünstrukturelle
Anforderungen Vorrang haben
79. FNP-Änderung (Roxel - Westlich Autobahn A 1 / Südlich Nottulner Landweg):
3. Grünring 2
80. FNP-Änderung (St. Mauritz - Östlich Wilhelmsha venufer / Nördlich
Coppenrathsweg): 2. Grünring, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen
keine bauliche Entwicklung zulässt, Planung einer Parkanlage
83. FNP-Änderung (Amelsbüren - östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener
Straße): 3. Grünring, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine
bauliche Entwicklung zulässt
1 Die Entwicklung eines Baugebietes in Bereichen, die in der Grünordnung ausschließlich als 3.
Grünring dargestellt sind ohne eine weitere überlagernde Darstellung, steht im Grundsatz inhaltlich
nicht im Widerspruch zur Grünordnung, bedeutet aber implizit dennoch eine Änderung der
Grünordnung.
2 vgl. Fußnote 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (22)
- Bahnhofstraße 9
- Weseler Straße
- Hobbeltstraße
- Malteserstraße
- Hiltruper Straße
- Thierstraße
- Meckmannweg
- Gremmendorfer Weg
- Wiegandweg
- Angelsachsenweg
- Heeremansweg
- Letterhausweg
- Albersloher Weg
- Coppenrathsweg
- Frankenweg
- Am Sandbach
- An der Alten Kirche
- Nottulner Landweg
- Amelsbürener Straße
- Koburger Weg
- Im Moorhock
- Hohe Geist
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0908/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 07.12.2021 12:02