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V/0908/2021

Münstersche Stadt-Landschaft - Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien

Vorlagen 13.12.2021

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Anlage6_a_r_0023_2021_a_r_0023_2021_Gruene_SPD_Volt_Muenster_schafft_die_Energiewende_Freiflaeche

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Ansehen

Anlage2_Uebersicht_PV-Antraege

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Anlage3_Kriterienkatalog_Starterprojekte

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Anlage4_a-r-0065-2019-SPD_Gruenflaechen sichern

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Anlage5_a-r-0020-2021-Grüne-SPD-Volt-Grünring

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage1_FNP_Aenderungen_Gruenordnung_seit2012

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Ansehen

Anlage6_a_r_0023_2021_a_r_0023_2021_Gruene_SPD_Volt_Muenster_schafft_die_Energiewende_Freiflaeche

5154 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage V/0908/2021 
Antrag an den Rat A-R/0023/2021 
9.3.2021 
Rat
santrag  
Der Rat möge beschliessen: 
 
Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen 
entlang von Infrastruktur-Trassen 
1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münster voranzutreiben,
unterstützt die Stadt Münster die Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaikanlagen entlang von bestehenden Infrastruktur -Trassen (z.B.
Bahntrassen und Bundesfernstraßen).
2. Di
e Verwaltung wird beauftragt, das Potential von Freiflächen- Photovoltaik im
Stadtgebiet Münster darzustellen (unter Berücksichtigung des Solarkatasters
NRW) und dabei auch die Möglichkeiten von Sonderbauformen wie bifaciale
senkrechte Module oder das Konzept des einachsigen Trackers einzubeziehen.
Diese Potentialanalyse soll eine schnellstmögliche Schaffung von
Planungsrecht (siehe 3.) nicht verzögern.
3. Di
e zu errichtenden Freiflächen- Photovoltaikanlagen sollen in Einklang mit
einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen stehen und im Fall
von Bahntrassen nicht einem späteren Ausbau der Bahntrasse
entgegenstehen. Genossenschaftliche Anlageformen, an denen sich die
Bürger*innen vor Ort beteiligen können, werden besonders begrüßt.
4. Die V
erwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich überall dort die Schaffung des
erforderlichen Planungsrechts vorzubereiten, wo eine Investitionsbereitschaft
zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage besteht und keine Konflikte
mit dem Regionalplan und den Belangen des Naturschutzes vorliegen.

Antrag an den Rat A-R/0023/2021 
 
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen. 
Starkregen, Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastrophale Folgen des 
Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetzt handeln muss. 
Ziel ist es, mit allen möglichen Maßnahmen die CO2-Emissionen schnellstmöglich 
und dauerhaft zu reduzieren und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Eine der 
wichtigsten Maßnahmen ist dabei die Erhöhung der Erzeugungskapazitäten im 
Bereich der Erneuerbaren Energien, denn hier hat Münster trotz vieler 
Anstrengungen noch einen großen Nachholbedarf.  
Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor 
allem im Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch 
kleine PV-Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können auch ausgewählte 
Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder dem Natur- und 
Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit hoher Leistung 
zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Münster auf 
der Zentraldeponie II in Coerde, die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 
Megawatt(peak) und eine Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit einen 
wesentlichen Beitrag zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert.   
Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend den Regelungen des § 35 
BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die 
Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher neben einer 
Darstellung im Flächennutzungsplan gem. § 5, Abs. 2 Nr. 2b) als Anlage zur 
Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch eine planungsrechtliche 
Widmung in einem Bebauungsplan als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO 
oder "Versorgungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB voraus.  
Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 
16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Bauflächen“ für 
Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen 
zulässig, insbesondere jedoch für Standorte entlang von Bundesfernstraßen 
(Autobahnen und Bundesstraßen) und Schienenwegen mit überregionaler 
Bedeutung. Gemäß Ziel 8.3 ist bei der Inanspruchnahme dieser Flächen 
sicherzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes,

Antrag an den Rat A-R/0023/2021 
 
der landwirtschaftlichen Nutzung, des Gewässerschutzes, der bedeutsamen 
Kulturlandschaftsbereiche und des Orts- und Landschaftsbildes auch in der 
Umgebung ausgeschlossen und die Entstehung bandartiger Strukturen vermieden 
wird. 
Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen sind somit an mehreren Stellen in Münster gegeben und sollten 
auch genutzt werden. Potentielle Investor*innen und Grundstückeigentümer*innen, 
die ihr Interesse am Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gegenüber der Stadt 
und der Politik bereits bekundet haben, sollten zügig Planungssicherheit erhalten und 
keinen weiteren Verzögerungen mehr ausgesetzt sein. 
 
gez.                                               
Dr. Robin Korte                           Marius Herwig                               Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg                       Doris Feldmann                             Tim Pasch 
Christoph Kattentidt                    Lia Kirsch       
Andrea Blome                             Ludger Steinmann 
Jule Heinz-Fischer                      und Fraktion 
Carsten Peters 
und Fraktion

Anlage2_Uebersicht_PV-Antraege

270 Zeichen

Übersicht über Anträge 
auf Bauleitplanung 
für die Errichtung von 
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Prüfprojekt 
Kurzfristige differenzierte Prüfung in 
Bezug auf die berührten Belange
Starterprojekt 
Übereinstimmung mit Kriterienkatalog
Anlage 2 zur Vorlage V/0908/2021

Anlage3_Kriterienkatalog_Starterprojekte

1659 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0908/2021 
 
 
Kriterienkatalog für Starterprojekte, die keine Abwägung mit Belangen der 
Siedlungsentwicklung sowie der Grünordnung und des Freiraum - und Naturschutzes 
erfordern: 
 
- Aus dem Bereich Siedlungsentwicklung:  
. Ausschluss bestehender Siedlungs- und Verkehrsflächen 
. Ausschluss möglicher Siedlungserweiterungsflächen aus dem bestehenden 
Flächennutzungsplan, dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 und dem 
Regionalplan  
. Ausschluss bereits heute bekannter weiterer Prüfflächen für die 
Regionalplanfortschreibung 
 
 
- Aus dem Bereich Natur und Freiraum: 
. Ausschluss von Naturschutzgebieten 
. Ausschluss von Landschaftsschutzgebieten1  
. Ausschluss von Natura-2000 Gebieten 
. Ausschluss der Hauptgrünzüge der Grünordnung  
. Ausschluss des 2. Grünrings der Grünordnung 
. Ausschluss vo n Freiflächen gem. Grünordnung, die zur Sicherung der 
Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen, bzw. Freiflächen, in 
denen stadtökologische und/oder grünstrukturelle Anforderungen Vorrang haben. 
. Ausschluss von geschützten Biotopen, schutzwürd igen Biotopen 2 sowie 
geschützten Landschaftsbestandteilen 
. Ausschluss von Waldbereichen 
. Ausschluss von Kiebitzhabitaten 
. Ausschluss von Kompensationsflächen3  
. Ausschluss von Flächen des Flächennutzungsplans (FNP) für Maßnahmen zum 
Schutz und Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft außerhalb 
des Abstands von 200 m zu Autobahnen und Schienenwegen 
 
 
 
                                                
1 aufgrund der Vorbelastung gilt dies nicht für den Standort am Autobahnkreuz 
2 nach LANUV 
3 des stadteigenen Katasters „komkat“

Anlage4_a-r-0065-2019-SPD_Gruenflaechen sichern

2473 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2019 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
Grünflächen sichern und für den Klimaschutz 
e
ntwickeln 
Ratsantrag  
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Grünflächen und unbebaute Flächen, deren Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet,
Frischluftschneise, Kaltluftentstehungsgebiet sehr hoch ist oder deren Bedeutung im Rahmen
der Klimafunktionen und –anpassung wächst, werden neu identifiziert.
2. Neben der Identifikation solcher Flächen werden diese im Gegensatz zu den Grünordnungs-
planungen der 90er Jahre parzellenscharf bzw. flurstücksbezogen konkretisiert und in Ab-
stimmung mit den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und Handlungskonzept Klima-
anpassung 2030 überprüft.
3. Im Rahmen einer übergeordneten Planung werden mögliche Widersprüche thematisiert und
gelöst. Dabei sind verbindliche Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Be-
bauung freizuhalten und/oder im Rahmen der Klimaschutzfunktionen weiter zu entwickeln
sind.
Begründung: 
Münster ist eine dynamische und wachsende Stadt. Die Bedarfe der Schaffung von Wohnraum und 
der Entwicklung von Baugebieten treten in Konkurrenz zu den Funktionen von Grünflächen und un-
bebauten Flächen für das Stadtklima und Klimafunktionen.  Ebenso finden derzeit mit der Planungs-
werkstatt 2030 und dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 stadtweite Planungsprozesse und 
Zielvereinbarungen statt, die zumindest teilweise im Widerspruch stehen. Zur Lösung dieses Wider-
spruchs ist es erforderlich, die Planungsprozesse zu harmonisieren und die aus den 90er Jahren 
stammende Planung der Grünzüge und Grünringe zu aktualisieren. Im Rahmen eines übergeordne-
ten Planungsprozesses sind konkrete (flurstücksbezogene) und verbindliche Festlegungen für die 
Grünflächen im Stadtgebiet zu entwickeln.  Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in den Rand-
bereichen großes Konfliktpotential herrscht.     
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fr
aktion im Rat der Stadt Münster 
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann 
P
hilipp Hagemann Marius Herwig  Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch 
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig 
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat   Anne Schulze Wintzler 
Petra Seyfferth  Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson 
Maria Winkel  
01.10.2019 
Anlage 4 zur Vorlage V/0908/2021

Anlage5_a-r-0020-2021-Grüne-SPD-Volt-Grünring

2855 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0908/2021 
Antrag an den Rat A-/0020/2021
Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung 
in Einklang bringen –  
Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den 
Grünringen 
- Ratsantrag -  
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des Freiraums und der
Münsterländischen Parklandschaft. Besonderen Schutz genießen die Flächen der
Grünordnung Münster.
2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, bestehende Bauvorhaben und Planungen,
di
e im Konflikt mit der Darstellung in der Grünordnung der Stadt Münster stehen,
einer vertieften planerischen Betrachtung zu unterziehen.
3. Die Eingriffsfläche dieser Vorhaben in die Grünordn ung ist zu bilanzieren, Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der möglichen Erheblichkeit sind
bewertend und abwägend gegenüberzustellen.
4. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende des 3. Quartals 2021 einen Beschlussvorschlag,
wie mit den geplanten Bau- und Planungsvorhaben umgegangen werden soll und
beteiligt die zuständigen Gremien des Rates der Stadt Münster. Bis zu diesem
Beschluss werden die betroffenen Bau- und Planungsverfahren nicht weiter
vorangetrieben.
5. Die Verwaltung bearbeitet weitergehend den Antrag der SPD-Fraktion „A-
R/0065/2019 Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“, um
zukünftige Konflikte zwischen Bau- und Planungsvorhaben und Grünordnung zu
vermeiden.
Begründung: 
Bau
projekte und Planungen, die im Geltungsbereich der Grünordnung der Stadt Münster 
liegen bzw. diese randlich tangieren (z.B. Baugebiet Südlich im Moorhock, Am Sandbach, 
Frankenweg), sind seit vielen Jahren in der kritischen Diskussion, die weiteren 
Verfahrensschritte ruhten daher. Wenig hilfreich bei der Lösung von Konflikten ist hierbei die 
unmaßstäbliche und unscharfe Darstellung der Grünordnung in den Plänen der Stadt 
Münster. Auch lässt die Funktion dieser „Freiflächen“ für den Arten- und Klimaschutz zu 
wünschen übrig. Daher gilt es, den Grünring entsprechend des Ratsantrages der SPD vom 
09.03.2021

Oktober 2019 parzellenscharf abzugrenzen und zukünftige Nutzungsbeschränkungen und 
Entwicklungsziele darzustellen. In einem ersten Schritt sollen daher alle Bauprojekte und 
Planungen in und am Grünring, die in den letzten Jahren in die Kritik geraten sind, einer 
erneuten vertieften Betrachtung ihrer Eingriffserheblichkeit nach den gültigen gesetzlichen 
Standards und Vorgaben unterzogen werden. Dabei ist als Ziel ein Beschlussvorschlag zum 
finalen Umgang mit diesen Projekten zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Münster 
vorzulegen. 
 
gez.     gez.     gez.  
Christoph Kattentidt  Marius Herwig    Tim Pasch  
Sylvia Rietenberg  Doris Feldmann  Helene Goldbeck 
Jule Heinz-Fischer  Lia Kirsch        
Andrea Blome   Ludger Steinmann         
Dr. Robin Korte   und Fraktion  
Carsten Peters 
und Fraktion

Beschlussvorlage

30335 Zeichen

V/0908/2021
V/0908/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance:
Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für
erneuerbare Energien
Beratungsfolge
01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat betont die besondere Bedeutung, die den Freiräumen in Münster zukommt und bekräftigt
die Zielsetzung einer zukünftigen weiteren integrierten Entwicklung von Siedlungsflächen und
Freiflächen in Münster, deren inhaltliche Herleitung bereits im bisherigen Prozess zum
Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 angelegt ist (Münstersche Stadt-Landschaft
– Siedlung und Freiraum in der Balance).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das in der Grünordnung dargelegte Grünsystem durch eine
bedarfsbezogene Bauleitplanung im Einzelfall konkretisiert bzw. weiter fortgeschrieben wird (vgl.
Stadtplanungsamt
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
Koordinierungsstelle für Klima
und Energie
21.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
T elefon:492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
Frau Schumann
T elefon:492-6720
Schumann@stadt-
muenster.de
Herr Imberge
T elefon:492-7158
Imberge@stadt-muenster.de

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V/0908/2021
Anlage 1), sofern eine Abweichung aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen einer
Gesamtabwägung vertretbar ist.
3. Vor diesem Hintergrund und Anlass beauftragt der Rat die Verwaltung, kurzfristig eine
Ausschreibung zur Auftragsvergabe durchzuführen für die Konzeptionierung, fachliche Betreuung,
Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines umfassenden
gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung
für erneuerbare Energien in Münster.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
4.1 dieses integrierte Siedlungs- und Freiraumkonzept im Rahmen des Werkstattverfahrens
unter Beteiligung der planungs- und umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der
Ratsfraktionen und der Bürgerschaft zu entwickeln und
4.2 die im Werkstattverfahren gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Ergebnisse spätestens
im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zur Anpassung des Regionalplans
Münsterland an den Landesentwicklungsplan NRW vorzulegen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Baugebiete des Wohnbaulandprogramms unterschiedliche
Prioritäten zu deren Umsetzung aufweisen und dass in einer regelmäßig vorzulegenden Vorlage
zur Fortschreibung des Wohnbaulandprogramms diese Prioritäten und damit die zeitliche
Reihenfolge einer Entwicklung bestimmt werden.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
6.1 es auch in Bezug auf Standorte für die Nutzung regenerativer Energien – beispielsweise
Freiflächen-Photovoltaikanlagen – zunehmend zu Flächenkonkurrenzen zwischen diesen,
den Inhalten der Grünordnung sowie potenziellen Baugebietsentwicklungen kommt,
6.2 sich dabei die nutzbaren Flächenpotenziale für Freiflächen-Photovoltaikanlagen fast
ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen befinden,
6.3 um dieses Potenzial erschließen zu können und keine Präjudizierung hinsichtlich der
erforderlichen Abwägung der Nutzungskonkurrenzen untereinander vorzunehmen der
Beschluss des Rates vom 11.12.2019 zur Vorlage V/0770/2019 dahingehend klar gestellt
wird, dass eine Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nach
erfolgtem Abwägungsprozess umgesetzt werden kann.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis:
7.1 die bei der Verwaltung eingegangenen Anträge auf Bauleitplanung für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen (vgl. Anlage 2),
7.2 dass sich die Stadtwerke Münster GmbH ebenfalls derzeit in intensiver Prüfung für ggf.
auch kombinierte Standorte für Freiflächen-Photovoltaik- und Freiflächen-Solarthermie-
Anlagen befinden,
7.3 den Katalog räumlicher Kriterien, die gewährleisten sollen, dass bei der Vorab-
Realisierung einzelner Freiflächen-Energieerzeugungsanlagen keine Konflikte
insbesondere mit der weiteren Siedlungsentwicklung sowie dem System der Grünordnung
entstehen (vgl. Anlage 3).

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V/0908/2021
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
8.1 für diejenigen Projekte, die dem o.a. Kriterienkatalog entsprechen, die weiteren Schritte
zur Umsetzung zusammen mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzustimmen und den
Einstieg in die notwendige Bauleitplanung vorzusehen und
8.2 diejenigen Projekte, die diesem Kriterienkatalog (zunächst) nicht entsprechen, kurzfristig
weiter in Bezug auf die berührten Belange differenzierter zu prüfen, um sie ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt umsetzen zu können. Diese Prüfung soll vorgezogen zur Erarbeitung
des o.a. Siedlungs- und Freiraumkonzeptes erfolgen.
9. Die nachfolgend aufgelisteten Anträge an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt:
- A-R/0065/2019 „Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“
- A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen -
Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“
- A-R/0023/2021 „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang
von Infrastruktur-Trassen“
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung zur Vergabe einer Konzeptionierung,
fachlichen Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung
eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und
Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster voraussichtlich Kosten in Höhe von
geschätzt ca. 100.000 € verbunden sind.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der o.a. voraussichtlich anfallenden Kosten stehen im Budget der
Produktgruppe 0901 wie folgt zur Verfügung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und
Regionalentwicklung,
Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022 100.000
Begründung:
Zu 1.
Das historisch gewachsene Grünsystem in der Stadt Münster ist einmalig. Dieses System gliedert die
Stadtstruktur und trägt erheblich zur Attraktivität der Stadt in den Bereichen Durchgrünung,
Durchlüftung und Naherholung bei.
Durch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (vgl. V/0487/2021) ist die besondere
Bedeutung, die den Freiräumen in Münster zukommt, deutlich herausgestellt worden: „Der große

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V/0908/2021
Anteil an Freiflächen ist ein Alleinstellungsmerkmal unter Deutschlands Großstädten und prägt das
Image der Stadt wesentlich. Aus Sicht der Stadtbevölkerung machen die Grünräume – ihre Präsenz
im Stadtbild, die Nähe zu den Wohnstandorten, die Übergänge in die Münsterländer Parklandschaft
etc. und damit ihr großer Wert für Freizeit und Erholung – einen erheblichen Anteil der Lebensqualität
in Münster aus.
In allen Erörterungen wurde immer wieder auf dieses „wertvolle Erbe Münsters“ hingewiesen, das es
auch in Zukunft zu erhalten und zu pflegen gelte. Darüber hinaus sind die Freiräume aber auch
stadtklimatisch bedeutsam, bieten Potenzial für eine klimaresiliente Stadt und für einen Erhalt und die
Förderung der Biodiversität. Nicht zuletzt sind sie auch „Produktionsstandort“ der Landwirtschaft,
deren Bedeutung für die Stadt nicht nur flächenmäßig erheblich ist.“ (V/0487/2021 Anlage 3E S. 44.)
Die bisherige Siedlungsentwicklung in Münster und damit auch der Ausgleich im Spannungsverhältnis
zwischen Freiraum und Siedlung hat stets auf der Grundlage und im Rahmen integrierter Konzepte
stattgefunden.
Bereits im Rahmen der Vorarbeiten für das ISEK wurden frühzeitig die Herausforderungen im
Zusammenspiel von Siedlungs- und Freiraumentwicklung identifiziert und als zentrales Leitthema
„Münstersche Stadt-Landschaft“ in die Bearbeitung aufgenommen.
Dazu wurden im Rahmen einer Werkstatt die wesentlichen Entwicklungsthemen, Herausforderungen
und Zielsetzungen sowie aktuelle Vorhaben in Bezug auf das Leitthema erörtert. In einem öffentlichen
Stadtforum am 21. Mai 2019 (V/0487/2021 Anlage 3D S. 35 ff.) wurden bereits mit überlokalen
Experten und Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft folgende Leitfragen diskutiert:
- Wie können Siedlungsentwicklung und Freiraumentwicklung in die Balance gebracht werden?
- Wie kann die Bedeutung der Freiräume für eine weiterhin lebenswerte Stadt gefördert werden?
- Welche Perspektiven hat die Landwirtschaft in einer wachsenden Stadt?
Auf dieser Basis sind nach weiterer Bearbeitung durch die Gutachter schließlich folgende
Empfehlungen in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 und das Räumliche Leitbild
(V/0487/2021 Anlage 3E, S. 44 ff.) eingeflossen:
- Integrierte, zusammenhängende Betrachtung der Siedlungs- und Landschaftsentwicklung
vorantreiben und auch in Planwerken manifestieren
- Potenziale einer stadtnahen Landwirtschaft im Dialog identifizieren, ausbauen und nutzen
- Freiräume als Bausteine der Stadtentwicklung: erhalten, qualifizieren, vernetzen
- Siedlungsflächenerweiterungen frühzeitig in Freiflächenentwicklung integrieren
- Auf drei Maßstabsebenen planen/handeln: regional, gesamtstädtisch, teilräumlich
Die räumliche Stadtentwicklung Münsters steht damit aktuell vor besonderen Herausforderungen in
Bezug auf die Entwicklung der nächsten 10 bzw. 20 Jahre. Übergreifende räumliche Themen sind
dabei insbesondere:
- Gestaltung des Wachstumsdrucks der Stadt Münster
Sowohl die städtische Bevölkerungsprognose als auch die Bevölkerungsvorausberechnung und
darauf aufbauend die Haushaltsprognose des Landes gehen von einem weiteren deutlichen
Wachstum der Stadt Münster aus. Die Stadt Münster hat sich daher zum Ziel gesetzt, dass
jährlich ca. 2.000 neue Wohnungen gebaut werden sollen, davon mindestens 300 im geförderten
Wohnungsbau.1
Das Wachstum der Stadt bedingt neben der Entwicklung umfangreicher neuer Wohnbauflächen
auch weitere Flächenentwicklungen für gewerbliche und industrielle Ansiedlungen bzw.
Verlagerungen. So ist in den letzten Jahren die Manövriermasse2 frei verfügbarerer
1 vgl. nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018 „Planungswerkstatt 2030 – Fortschreibung des
Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030“
2 Als Manövriermasse werden ungenutzte, gewerblichen Flächenreserven bezeichnet, die sich im Eigentum der
Stadt Münster bzw. der WFM befinden, über Planungsrecht und eine vorhandene Erschließung verfügen und

- 9 -
V/0908/2021
Gewerbeflächen bereits auf 27 ha zurückgegangen (Stand Mitte 2021) und liegt damit deutlich
unter dem vorgegebenem Zielwert von 50 ha.
Die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster bereitet derzeit (u.a. vor diesem
Hintergrund, der – in einem anderen Maßstab – grundsätzlich auch in anderen Städten und
Gemeinden im Münsterland feststellbar ist) eine Fortschreibung des Regionalplans Münsterland
zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan NRW vor. In ihm sollen die weiteren
Siedlungsflächenpotenziale bis zum Zieljahr 2045 dargestellt werden.
Für Münster sind von der Regionalplanungsbehörde Bedarfe für weitere Wohnbau- und Gewerbe-
und Industrieflächen in einer Größenordnung von mehreren hundert Hektar ermittelt worden, die
bisher planerisch nur teilweise (im Wesentlichen die noch vorhandenen Siedlungsflächenreserven
des bestehenden Regionalplans sowie Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030)
verortet sind.
- Erreichung der Klimaneutralität
Der Klimawandel hat Münster längst erreicht und die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind
auch in unserer Stadt deutlich zu spüren. Die zu heißen und trockenen Sommer sowie
Starkregenereignisse der letzten Jahre hinterlassen bereits jetzt merkliche Schäden. Die
menschengemachte globale Erwärmung bedroht zukünftig die Lebensqualität, den Wohlstand und
die Zukunftsperspektiven der Menschen in Münster und weltweit. Deswegen hat der Rat der Stadt
Münster mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (vgl. V/0770/2019/1)
festgelegt, klimaneutral zu werden.
Diese Zielsetzung beinhaltet u.a. eine vollständige Dekarbonisierung der gesamtstädtischen
Energieversorgungs-Infrastruktur und zieht in vielen Bereichen umfassende Systemumbrüche mit
sich.
Um sich einer Zielerreichung zu nähern, sollen alle Potenziale, die im eigenen
Handlungsspielraum der Stadt Münster liegen, gehoben werden. Hierbei steht die
Verfügbarmachung („Erzeugung“) regenerativer Energien – und insbesondere die Photovoltaik -
mit an erster Stelle (vgl. V/0628/2021). Das Potenzial der Dachflächen der Stadt Münster kann
hierzu einen zentralen Beitrag leisten, der allein allerdings nicht ausreichend sein wird. Ein
weiteres großes Potenzial liegt daher auf den Freiflächen im Stadtgebiet Münster.
- Schutz des Freiraumes
Vor dem Hintergrund der geschilderten Raumansprüche auf der einen Seite und des Wertes der
Grünordnung für die räumliche Entwicklung (vgl. Ausführungen unter 1.) auf der anderen Seite gilt
es, das grundsätzliche System der Grünordnung funktional zu schützen, es aber gleichzeitig auch
weiter zu entwickeln und zu qualifizieren.
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0639/2021 beschlossen, dass Flächen mit
herausragender Bedeutung für den Freiflächenschutz im Sinne der Grünordnung (1. und 2.
Grünring / Grünzüge) im Grundsatz von Bebauung freizuhalten sind. Festlegungen zur
Bebaubarkeit einzelner Flächen müssen im Einzelfall auf der Grundlage der bauleitplanerischen
Abwägung durch den Rat der Stadt Münster getroffen werden.
Diesem Ratsbeschluss zum Schutz des wertvollen Freiraums kommt vor dem Hintergrund des
bestehenden hohen Siedlungsdrucks und der sich verschärfenden Situation aufgrund der mehrere
hundert Hektar großen Bedarfsermittlung der Regionalplanungsbehörde für weitere Wohnbau-,
Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Münster eine zentrale Bedeutung zu.
Der Freiraum weist neben der Rahmensetzung durch die Grünordnung im Detail vielfältige
ökologische Funktionen auf (z.B. Arten- und Naturschutz, Boden-/Gewässerschutz,
Landschaftsbild), die im Rahmen der Standortentwicklung zu berücksichtigen sind.
Die Ziele der Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien, die teilweise
in Konkurrenz - insbesondere in Bezug auf die jeweilige Fläche – zueinanderstehen, räumlich
noch nicht (über Optionsverträge o.ä.) fest an einzelne Interessenten gebunden sind und damit für eine
Vermarktung unmittelbar zur Verfügung stehen (vgl. Vorlage V/0723/2016 „Gewerbeflächenkonzept Münster“)

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miteinander zu harmonisieren, ist nur im Rahmen einer integrierten gesamträumlichen
Entwicklungsplanung möglich. Darüber hinaus sind die gewählten Standorte im Rahmen der
bauleitplanerischen Entwicklung einer Umweltprüfung zu unterziehen.
Zu 2.
Die Grünordnung Münster in der jetzigen Form (letzte Fortschreibung 2012 bzw. 2014) ist entwickelt
worden als konzeptionelle Grundlage für die Darstellung der Grünflächen im Rahmen der weiteren
räumlichen Planungen. Sie ist als planerischer Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan zu
berücksichtig (vgl. Beschlusspunkt 1. der am 26.02.1997 vom Rat beschlossenen Vorlage
V/0584/1996). Dies wurde im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster, die im Jahr 2004 wirksam wurde, vollzogen: Im Erläuterungsbericht - T eil A Allgemeine
Inhalte und Darstellungen - zur Fortschreibung des FNP wurde im Kapitel „Entwicklung von Natur und
Umwelt“ (Seite 18) hierzu u.a. ausgeführt: … Die konzeptionellen Zielaussagen der Grünordnung und
des Umweltplanes zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Münster sind als
so genannte Fachbeiträge in die Fortschreibung des FNP integriert worden. …
Eine wachsende Stadt, wie es Münster in der Vergangenheit war und absehbar weiterhin sein wird,
wird auch mit weiteren baulichen Entwicklungen verbunden sein, die das System der im Jahr 2012
fortgeschriebenen Grünordnung und ihrer Hauptgrünzüge und Grünringe in einzelnen T eilräumen
betreffen kann, um im Sinne des Gemeinwohls die aus dieser wachsenden Stadt resultierenden
Flächenbedarfe, z.B. für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Wissenschaft und soziale Infrastruktur, auch
räumlich verorten zu können.
Eine solche Änderung der Grünordnung hat in der Vergangenheit insbesondere auf der Grundlage
vom Rat der Stadt Münster beschlossener Änderungen des FNP bereits vielfach stattgefunden. Seit
der letzten Fortschreibung der Grünordnung im Jahr 2012 sind 14 FNP-Änderungen wirksam
geworden, mit denen die Grünordnung implizit eine Änderung erfahren hat, ohne dass allerdings die
Ziel- und Schutzkonzepte der Grünordnung in ihren zeichnerischen Darstellungen entsprechend
angepasst worden sind (vgl. Anlage 1).
Darüber hinaus wurden fachliche bzw. räumliche Konzepte vom Rat der Stadt Münster beschlossen,
deren Umsetzung ebenfalls Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Folge haben und somit eine
Anpassung der Grünordnung erforderlich machen. Zu nennen sind hier insbesondere die vom Rat
bzw. vom Hauptausschuss beschlossenen Vorlagen:
- V/0230/2013 zum „Wohnsiedungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“ (an den
Hauptausschuss)
- V/0200/2018 zu den Ergebnissen der ab dem Jahr 2016 durchgeführten „Planungswerkstatt
2030“ (Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030)
- zur jährlichen Fortschreibung des Baulandprogramms der Stadt Münster (V/0207/2018,
V/0224/2019, V/0104/2020)
Grundsätzlich sind nahezu alle nicht-bebauten Flächen in Münster durch die Grünordnung erfasst.
Dadurch sind im Baulandprogramm der Stadt Münster Wohnbaugebiete benannt, bei denen es einen
Zielkonflikt gibt zwischen dem mit dem Baulandprogramm intendierten Ziel einer Baulandentwicklung
und den derzeitigen Darstellungen der Grünordnung.
Zu 3. - 4.
Die Erarbeitung eines solchen integrierten Konzepts, welches die räumlichen Ansprüche aus der
Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie neuer Standorte für erneuerbare Energien in einem
gesamtstädtischen Konzept in Einklang bringt, ist komplex und erfordert eine entsprechende fachliche
Expertise in den Bereichen Stadtplanung, Landschaftsplanung sowie Klimaschutz und erneuerbare

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Energien wie auch eine prozessuale, zeitlich stringente Steuerung des Erarbeitungsprozesses und
soll daher extern ausgeschrieben werden.
Die Ausschreibung soll sich an Arbeitsgemeinschaften aus den o.a. Disziplinen richten, die darüber
hinaus über eine umfangreiche moderative Kompetenz verfügen, um den Erarbeitungsprozess
zielgerichtet zu begleiten. Vorgesehen ist daher ein Werkstattverfahren, in dem neben wesentlichen
Fachämtern der Stadtverwaltung insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen
politischen Gremien wie auch die interessierte Bürgerschaft einbezogen werden. Von der
Arbeitsgemeinschaft wird erwartet, dieses Werkstattverfahren im Detail zu konzipieren, fachlich zu
betreuen, zu moderieren und abschließend zu dokumentieren.
Mit Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung daher beauftragt, kurzfristig eine solche
Ausschreibung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-,
Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster vorzubereiten und
durchzuführen, um im zweiten oder dritten Quartal 2022 mit dem Erarbeitungsprozess beginnen zu
können. Für den Gesamtprozess wird eine Erarbeitungsdauer (ab Auftragsvergabe) von ca. einem
Jahr geschätzt.
Das gesamtstädtische Konzept einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für
erneuerbare Energien soll auch die Grundlage bilden, um im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland als Stadt Münster fundiert Stellung nehmen zu
können. Mit der Regionalplanungsbehörde ist noch im Detail abzustimmen, wie die Zeitplanung für die
Erarbeitung der Fortschreibung des Regionalplans mit der Zeitplanung für die Erarbeitung des
integrierten räumlichen Entwicklungskonzepts harmonisiert werden kann, eine erste grundsätzliche
Abstimmung dazu hat bereits im Rahmen eines Kommunalgesprächs zur Fortschreibung des
Regionalplans stattgefunden.
Zu 5.
Unabhängig von dem unter zu 2. dargestellten Zielkonflikt zwischen der Zielperspektive einzelner
Baugebiete und den Darstellungen der Grünordnung in diesen Bereichen unterliegen die im
Baulandprogramm genannten Baugebiete einer Priorisierung.3 Diese Priorisierung wird zurzeit vor
dem Hintergrund neu hinzukommender Baugebiete und der absehbar verfügbaren Arbeitskapazitäten
der Verwaltung neu justiert. Dabei spielen neben der Stadtentwicklungsperspektive (bspw. der
Kapazität eines Baugebietes) und der Realisierungsperspektive (bspw. bereits erreichter Fortschritt in
der Entwicklung) insbesondere auch fachspezifische Aspekte eine Rolle. Hierzu gehören planerische
Hemmnisse bspw. im Bereich der Entwässerung und Erschließung, aber auch die Belange der
Grünordnung. Dies kann zur Folge haben, dass sich die zeitliche Realisierungsperspektive einzelner
Baugebiete (wie bspw. die unter zu 2. bzw. im Antrag A-R/0020/2021 genannten) zu einer Langfrist-
Perspektive ändert.
Die nächste Fortschreibung des Baulandprogramms unter Berücksichtigung der o.a. Priorisierung
wird – auf der Grundlage der dann vorliegenden Zahlen aus 2021 – für das Frühjahr 2022 angestrebt.
Zu 6.
Neben den o.a. Zielkonflikten zwischen der Zielperspektive einzelner Baugebietsentwicklungen und
den bisherigen Darstellungen der Grünordnung gibt es weitere Flächenkonkurrenzen zwischen der
Grünordnung und neuen Standorten für regenerative Energien. Dies betrifft insbesondere Standorte
für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie für Freiflächen-Solarthermieanlagen, kann aber auch
Standorte für Geothermieanlagen sowie weitere Standorte für Windenergieanlagen beinhalten.
Grundsätzlich gilt für die meisten potenziellen Nutzungen im Außenbereich (Siedlung,
Energieerzeugung, Natur- und Landschaftsschutz, Erholung), dass regelmäßig eine
3 vgl. Anlage 5 der Vorlage V/0104/2020 „Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 – 2030“

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Flächenkonkurrenz in Bezug auf die Landwirtschaft besteht und entsprechende neue Nutzungen
daher oftmals zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen.
Das räumliche Potenzial für Freiflächen-Photovoltaikanlagen konzentriert sich – vor dem Hintergrund
der Anforderungen des EEG in Bezug auf eine Einspeisevergütung – vor allem entlang großer
Infrastrukturtrassen (Autobahnen, Bahnstrecken) in beidseitigen Randstreifen von 200 m Breite,
während für Solarthermieanlagen eine räumliche Nähe zum Siedlungsbestand und zu möglichen
Einspeisepunkten in das Fernwärmenetz von besonderer Bedeutung sind.
Vor dem Hintergrund des überwiegenden räumlichen Potenzials für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
entlang großer Infrastrukturtrassen ergibt sich nach einer ersten Sichtung dieser Potenziale darüber
hinaus, dass sie sich zu sehr großen T eilenauf heute landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden.
Um dieses Potenzial der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nutzen zu können, ist insofern
(insbesondere) auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass eine solche Nutzung für Freiflächen-
Photovoltaik- oder Freiflächen-Solarthermieanlagen i.d.R. zunächst temporär für einen Zeitraum von
ca. 20 – 25 Jahren ausgelegt ist. Nach derzeitigem EU-Förderrecht können in Anspruch genommene
Ackerflächen nach der Nutzung für Freiflächen-PV-Anlagen wieder als Ackerland in die Agrar-
Förderanträge aufgenommen werden, ein für die Landwirte ggf. nachteiliges Hereinwachsen in den
förderrechtlichen Dauergrünlandstatus ist zurzeit nicht zu befürchten. Grundsätzlich kann es auch
möglich sein, weiterhin eine (ggf. extensive) landwirtschaftliche Nutzung (bspw. mit Sonderkulturen)
parallel auf solchen Flächen zu betreiben (sogenannte Agri-Photovoltaik).
Alle o.a. räumlichen Nutzungsansprüche an den Außenbereich (Siedlung, Energieerzeugung, Natur-
und Landschaftsschutz, Erholung, Landwirtschaft) haben ihre gleichwertige Berechtigung und
Notwendigkeit, so dass pauschal keine dieser Nutzungen vorzuziehen ist. Vielmehr müssen diese
Raumansprüche in den jeweiligen teilräumlichen Bereichen gegeneinander und untereinander
abgewogen werden, wobei bei der Flächenbereitstellung für Photovoltaik-, Solarthermie- und ggf.
Geothermieanlagen Nachholbedarf besteht.
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 11.12.2019 zur Vorlage V/0770/2019 als
Änderungsantrag zur Maßnahme EE4 beschlossen: „grundsätzlich keine Errichtung PV-Anlagen auf
landwirtschaftlichen Flächen“. Dieser Beschluss könnte als eine Präjudizierung des o.a. erforderlichen
Abwägungsprozesses aufgefasst werden und würde damit im Widerspruch zum Ziel einer
Klimaneutralität stehen. Daher wird der Beschluss vom 11.12.2019 zu diesem Punkt dahingehend
klargestellt, dass eine Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nach erfolgtem
Abwägungsprozess möglich ist.
Zu 7. und 8.
Bei der Verwaltung liegen sieben Anträge auf Bauleitplanung für die Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaik-Anlagen vor. Sechs der sieben Anträge beziehen sich auf landwirtschaftlich genutzte
Flächen und weisen eine ungefähre Größenordnung von ein bis fünf Hektar auf. Ein Antrag bezieht
sich auf die Flächen der Lärmschutzwälle entlang der A43. Eine räumliche Übersicht zu den Anträgen
kann der Anlage 2 entnommen werden.
Ein gesamtstädtisches Konzept für eine integrierte Siedlungs-, Freiraum- und Standortentwicklung für
erneuerbare Energien (vgl. Ausführungen zu 3., 4. und 7.) liegt derzeit noch nicht vor. Vor dem
Hintergrund des Ziels der Klimaneutralität und damit verbunden der Notwendigkeit, möglichst schnell
das Potenzial für regenerative Energien nutzbar zu machen (s. Ausführungen zu 1. und zu 3.), muss
jedoch möglichst kurzfristig mit der Planung und Realisierung erster Projekte für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen begonnen werden.
Daher wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der es ermöglicht, Standorte zu identifizieren, die keine
oder nur geringe Konflikte mit einer möglichen weiteren Siedlungsflächenentwicklung und dem
System der Grünordnung erwarten lassen und deren Planung daher vorab weiter vorangetrieben
werden kann (vgl. Anlage 3).

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Dieser Kriterienkatalog ist nicht abschließend als Standortkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
zu sehen, sondern bezieht sich lediglich darauf, jetzt schon Standorte zu identifizieren, die entwickelt
werden können, bevor das angestrebte gesamträumliche integrierte Siedlungs-, Freiraum- und
Standorte-für-erneuerbare-Energien-Konzept erarbeitet worden ist. Anträge, die diesem
Kriterienkatalog nicht entsprechen, sollen insofern in einem zweiten Schritt zunächst ergebnisoffen
weiter geprüft und qualifiziert werden, um auszuloten, inwiefern bei ihnen die konkurrierenden
Belange des Kriterienkatalogs zurückgestellt werden können und sie dann ebenfalls vorab in die
Entwicklung gegeben werden können. Andernfalls erfolgt eine Beurteilung und Empfehlung im
Rahmen der Konzepterarbeitung und der damit einhergehenden notwendigen gesamträumlichen
Abwägung der unterschiedlichen Belange.
Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die Flächen durch die Nutzung durch Freiflächen-
Photovoltaik-Anlagen nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden, sondern die Anlagen zunächst
für eine Laufzeit von 20 – 25 Jahren konzipiert werden bzw. durch planerische Vorgaben begrenzt
werden können und im Übrigen auch keine (großflächigen) Versiegelungen stattfinden.
Über die o.a. Anträge von privater Seite auf Bauleitplanung hinaus gibt es konzeptionelle
Überlegungen seitens der Stadtwerke Münster GmbH zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik-
und Freiflächen-Solarthermie-Anlagen im Stadtgebiet Münster. Sobald sich hier ein erstes konkretes
Starterprojekt ergibt, soll dieses ebenfalls kurzfristig auf die Einhaltung des o.a. Kriterienkatalogs
geprüft und (bei positivem Ergebnis) die Entwicklung gestartet werden. Sofern das Projekt dem o.a.
Kriterienkatalog nicht in allen Anforderungen entspricht, soll - analog zu dem vorgeschlagenen
Vorgehen in Bezug auf die privaten Anträge auf Bauleitplanung – auch hier kurzfristig eine vertiefte
Prüfung und Qualifizierung erfolgen. Auf dieser Basis sollen anschließend die politischen Gremien
über den Start eines solchen Projektes abwägend entscheiden.
Zur Projektrealisierung ist für jedes einzelne Projekt derzeit die Änderung des Flächennutzungsplanes
und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, eine
Genehmigungsfähigkeit – wie beispielsweise regelmäßig bei Windenergieanlagen der Fall – im
Rahmen des § 35 BauGB gibt es für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nicht. Im Fall der beantragten
Anlagen auf den Lärmschutzwällen der A 43 muss zudem die Autobahn GmbH intensiv eingebunden
werden. Mit Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung insofern beauftragt, mit den
Vorhabenträgern die weiteren notwendigen Schritte (u.a. detaillierter Nachweis der
Flächenverfügbarkeit und Übernahme der Planungskosten) abzustimmen und den Einstieg in die
notwendige Bauleitplanung vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund begrenzter Arbeitskapazitäten der an einer solchen Bauleitplanung beteiligten
Fachämter sowie einer Vielzahl weiterer Projekte mit inhaltlichen Zielsetzungen von hoher Priorität
(bspw. Entwicklung von neuen Wohngebieten) können voraussichtlich auch nicht alle
Bauleitplanverfahren sehr kurzfristig und gleichzeitig durchgeführt bzw. begleitet werden, so dass
auch hier (vgl. die Ausführungen unter 3. zur Wohnbaulandentwicklung) eine weitere Priorisierung der
Projekte untereinander erforderlich werden wird.
Zu 9.
Die nachfolgend aufgelisteten Anträge an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt:
- A-R/0065/2019 „Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“
- A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen -
Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“
- A-R/0023/2021 „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang
von Infrastruktur-Trassen“

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V/0908/2021
I.V. I.V.
gez. gez.
Robin Denstorff Matthias Peck
Stadtbaurat Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über FNP-Änderungen seit 2012 mit impliziter Änderung der Grünordnung
Anlage 2: Übersicht über Anträge zur Bauleitplanung für die Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaikanlagen
Anlage 3: Kriterienkatalog für Starterprojekte
Anlagen 4-6: Anträge A-R/0065/2019, A-R/0020/2021, A-R/0023/2021

Anlage A

3466 Zeichen

Anlage A zur V/0908/2021
Kurzüberblick
Mit dieserVorlagesoll ein Konzeptfür eine integrierteEntwicklungvon Siedlungs- und Freiflächenund
Standortenfür erneuerbareEnergienauf dem Weg gebrachtwerden.Ziel diesesgesamtstädtischen
Konzeptessoll es sein, die räumlichenAnsprücheaus der Siedlungs- und Freiraumentwicklungsowie
neuer Standortefür erneuerbareEnergienin Einklangzu bringen. Aufgrundder Komplexitätund der
erforderlichenFachexpertisesoll die Erarbeitungexternausgeschriebenund im Rahmeneines
Werkstattverfahrensmit Beteiligungder Politikund der Öffentlichkeiterfolgen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft.“
verfolgt. Dabei spielen unmittelbar die Ziele der Weiterentwicklung zu einer Stadt mit hohem
Wohnwert sowie einer hohen Umwelt- und Naturqualität eine besondere Rolle.
T eilzieledabei sind die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle
Bevölkerungsgruppen, der Schutz und die Weiterentwicklung des Grünsystems der Grünordnung
sowie die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 u.a. durch neue Flächenfestlegungen für
Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung.
Das Projekt steht am Beginn der Erarbeitung, der kurzfristig folgende erste Schritt ist die
Ausschreibung einer externen gutachterlichen Leistung. Nach heutigem Stand ist ein Abschluss
des Werkstattverfahrens und die Vorlage eines integrierten Konzeptes für 2023 zu erwarten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Für die Erarbeitung des integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortkonzeptes für
Erneuerbare Energien werden 100.000 € veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) zukünftig Rechnung tragen zu können.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter
werdende Gesellschaft) entsprechende Entwicklungs-Flächen zur Schaffung (bezahlbaren)
neuen Wohnraums zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht
werden zu können.
Die Vorlage berührt auch klimaschutzrelevante Aspekte unmittelbar, da mit dem zu erarbeitenden
Konzept insbesondere auch neue bzw. weitere Standorte für die klimaneutrale Energieerzeugung
identifiziert und vorbereitet werden sollen. Darüber hinaus spielen Klimaschutzaspekte insofern
eine Rolle, als Flächen für eine weitere Siedlungsflächenentwicklung auch stets unter
Klimaschutz-Kriterien zu bewerten sind und das Grünsystem der Grünordnung u.a. bzgl.
Klimaschutz-Aspekten eine hohe Bedeutung hat.

Anlage1_FNP_Aenderungen_Gruenordnung_seit2012

2680 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0908/2021 
FNP-Änderungen seit 2012 mit impliziter Änderung der Grünordnung 
 22. FNP-Änderung (Weseler Straße / Meckmannweg / S chwarzer Kamp):  
2. Grünring, Vorhandene funktionale Grünanlage (Sportplatz) 
 35. FNP-Änderung (Berichtigung) (Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände 
/ Westlich Germania-Campus): Hauptgrünzug 
 48. FNP-Änderung (Handorf - Westlich und östlich d er Hobbeltstraße):  
3. Grünring, Vorhandene funktionale Grünanlage (Sportplatz) 
 50. FNP-Änderung (Hiltrup - Malteserstraße / Lange straße): Hauptgrünzug 
 51. FNP-Änderung (Gremmendorf - Gremmendorfer Weg / Loddenbach): 
Hauptgrünzug, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche 
Entwicklung zulässt 
 55. FNP-Änderung (Sportpark Berg Fidel):  
Hauptgrünzug, Vorhandene funktionale Grünanlage (Sportplätze) 
 63. FNP-Änderung (Angelmodde - Hiltruper Straße / Östlich Ortsumgehung 
Wolbeck): Hauptgrünzug, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine 
bauliche Entwicklung zulässt 
 64. FNP-Änderung (Albachten - Südlich Weseler Stra ße / Östlich Hohe Geist):  
3. Grünring 1 
 66. FNP-Änderung (Hiltrup - Westlich Westfalenstra ße / Nördlich An der Alten 
Kirche): Hauptgrünzug, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine 
bauliche Entwicklung zulässt 
 71. FNP-Änderung (Gremmendorf - York-Quartier (Alb ersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) (nur tlw.):  
2. Grünring, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche 
Entwicklung zulässt 
 78. FNP-Änderung (Angelmodde - südlich Hiltruper S traße (Hiltruper Straße / 
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung):  
3. Grünring, Freifläche, in denen stadtökologische und/oder grünstrukturelle 
Anforderungen Vorrang haben 
 79. FNP-Änderung (Roxel - Westlich Autobahn A 1 / Südlich Nottulner Landweg):  
3. Grünring 2 
 80. FNP-Änderung (St. Mauritz - Östlich Wilhelmsha venufer / Nördlich 
Coppenrathsweg): 2. Grünring, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen 
keine bauliche Entwicklung zulässt, Planung einer Parkanlage 
 83. FNP-Änderung (Amelsbüren - östlich Thierstraße  / nördlich Amelsbürener 
Straße): 3. Grünring, Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine 
bauliche Entwicklung zulässt 
                                                
1 Die Entwicklung eines Baugebietes in Bereichen, die in der Grünordnung ausschließlich als 3. 
Grünring dargestellt sind ohne eine weitere überlagernde Darstellung, steht im Grundsatz inhaltlich 
nicht im Widerspruch zur Grünordnung, bedeutet aber implizit dennoch eine Änderung der 
Grünordnung. 
2 vgl. Fußnote 1

Beratungsverlauf (4)

01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 22.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (22)

  • Bahnhofstraße 9
  • Weseler Straße
  • Hobbeltstraße
  • Malteserstraße
  • Hiltruper Straße
  • Thierstraße
  • Meckmannweg
  • Gremmendorfer Weg
  • Wiegandweg
  • Angelsachsenweg
  • Heeremansweg
  • Letterhausweg
  • Albersloher Weg
  • Coppenrathsweg
  • Frankenweg
  • Am Sandbach
  • An der Alten Kirche
  • Nottulner Landweg
  • Amelsbürener Straße
  • Koburger Weg
  • Im Moorhock
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
V/0908/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2021
Erstellt
07.12.2021 12:02