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V/0858/2018

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 17.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 32

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Wirtschaftsplan 2019 der AWM

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Ansehen

Anlage A

874 Zeichen

Anlage A zur V/0858/2018 
Kurzüberblick 
 
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und des Kämmerers, sowie zur 
Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

6953 Zeichen

V/0858/2018 
V/0858/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2019 
- Finanzplan 2019 - 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2019 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2019 weist Erträge in Höhe von 59.863.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 56.125.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.738.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2019 hat ein Gesamtvolumen von 11.168.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2019 weist 375,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 14 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 6.619.000 € aufnehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 56.125.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent-
nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
52.985.000 € getragen. Die verbleibenden 3.140.000 € werden über den Haushalt der Stadt Müns-
ter abgewickelt für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreini-
gung. 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
07.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 60 52 16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0858/2018 
 
 
Begründung: 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2019 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als 
Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM 
b) das Rechnungsergebnis 2017 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2018 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.738.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
Personalentwicklung 
 
In der Stellenübersicht sind für 2019 insgesamt 375,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 27 - 30 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2018 dar-
gestellt. 
 
Der Personalkostenansatz 2019 weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 6,4% aus. Die 
Mehrbelastung ist ganz überwiegend auf das Ergebnis der Tarifrunde 2018/2019 zurückzuführen. Der 
Personalkostenansatz 2018 beinhaltete eine Steigerung von 2,5%. Tatsächlich sind die Entgelte aber 
um rd. 3,19% gestiegen. Die Differenz von 0,7% muss jetzt nachgeholt werden und erhöht darüber 
hinaus auch noch die Basis für die 2019er Steigerung. Die Personalkosten 2019 beinhalten eine Stei-
gerung von 3,19%. 
 
Stellenvermehrungen 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2019 insgesamt 4,22 neue Planstellen einzurich-
ten. Mit einem Stellenanteil von 0,22 wird eine bisherige Teilzeitstelle im Bereich der AWM-Kantine 
auf Vollzeit ausgeweitet. Im Gegenzug entfallen dafür in gleichem Maße bezahlte Überstunden. 
 
Die Erweiterung der Stellenübersicht um 4 neue Vollzeitstellen erfolgt aus folgenden Gründen:

- 3 - 
V/0858/2018 
Fuhrparkmanagement: 
 
Diese neue Stelle dient der Entlastung der Fachstellenleitung Technik / Sicherheit / Werkstatt. Als 
Hauptaufgaben sind die Weiterentwicklung des AWM-Fuhrparks sowie die Vorbereitung und Durch-
führung von Ausschreibungen zu nennen. Mangels zeitlicher und personeller Kapazitäten konnten 
bislang bei weitem nicht alle in Betracht kommenden europäischen und nationalen Förderprogramme 
ausgewertet werden. Daher obliegt dem/der zukünftige/n Mitarbeiter/in auch das Fördermittelma-
nagement als weitere zentrale Aufgabe. 
 
Revierbegleitung Abfallabfuhr: 
 
Für die gesamte Abfallabfuhr mit aktuell ca. 170 Mitarbeiter/innen wurde bislang eine einzige Plan-
stelle als sog. „Revierbegleitung“ eingerichtet. Zu den Aufgaben gehören neben der Einarbeitung 
neuer Mitarbeiter/innen und der Überprüfung/Abhilfe von Beschwerden vor allem die Aufnahme von 
Unfällen und Sachbeschädigungen sowie die Klärung von Standplatzproblemen (Standplätze von 
Abfallbehältern auf bzw. vor Grundstücken). Der betreffende Mitarbeiter ist bereits seit Jahren stark 
überlastet. Da die zeitnahe und zuverlässige Bearbeitung bei einer Vielzahl von Einzelfällen nicht 
mehr gewährleistet ist, ist in der Stellenübersicht 2019 nun eine zweite Planstelle vorgesehen. 
 
Abfuhr von Elektroschrott- und Unterflurcontainern: 
 
Diese Stelle wurde bereits zum 01.01.2015 überplanmäßig eingerichtet und soll nunmehr unbefristet 
abgesichert werden. Die Errichtung von Unterflur-Standplätzen hat sich bewährt und wird immer wei-
ter ausgebaut. Auch aktuell sind weitere Standorte in Planung. Daneben wird die Sammlung von 
Elektroschrott über Container ebenfalls langfristig fortgesetzt. 
 
Anlagenmanagement Abfallwirtschaft: 
 
AWM-intern wurde das gesamte Arbeitsgebiet mit den Schwerpunkten Abfallbehandlungs anlagen / 
Entsorgungszentrum / Recyclinghöfe / Stoffstrommanagement / Gewerbekundenberatung  seit 17 
Jahren über eine Teamstruktur mit fachverantwortlichen Ingenieuren organisiert. In diesem Zeitraum 
sind Aufgaben und Verantwortung in diesem Betriebsbereich so signifikant angestiegen, dass nu n-
mehr nach mehrjährigen Vorüberlegungen eine neue Leitungsebene zwischen der Betriebsleitung 
und den fachverantwortlichen Ingenieuren eingerichtet werden soll.  
 
 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
6.619.000 € aufzunehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen:  - Anlage A 
- Wirtschaftsplan 2019 der AWM

Wirtschaftsplan 2019 der AWM

48731 Zeichen

Wirtschaftsplan 
         2019

1 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
 Seite 
 
Inhaltsverzeichnis 1 
 
 
1.  
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2019  der Abfallwir t-
schaftsbetriebe Münster 
 
 
2 
 
   
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5 
   
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8 
   
4. Erfolgsplan 2019 (Gesamt- und Einzelplan) der AWM 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2019 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13 
14 
20  
   
5. Vermögensplan 2019 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21 
23 
26  
   
6. Stellenübersicht 2019 27 
 
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2019 der AWM  
   
 
 Rechtsgrundlage für die Erstellung des  Wirtschaftsplanes 2019 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
  
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2019 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und 
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.  
 
 Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen 
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2017 
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2018. 
 
 Der Erfolgsplan 2019 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2018 und 2019 auch das 
Rechnungsergebnis 2017. 
 
 Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungs-
ermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel. 
 
 Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des 
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden 
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erfolgsplan 
 
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
 
Erträge 
 
Umsatzerlöse 54.473.000 € 
Sonstige betriebliche Erträge 672.000 € 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 10.000 € 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 4.708.000 € 
  59.863.000 € 
 
 
Aufwendungen 
 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.558.000 € 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.278.000 € 
Löhne und Gehälter 17.236.000 € 
Soziale Abgaben 5.248.000 € 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 6.704.000 € 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.879.000 € 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 2.102.000 € 
Sonstige Steuern 120.000 € 
  56.125.000 € 
 
Jahresüberschuss 3.738.000 € 
 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum 
Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Vermögensplan 
 
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
 
Ausgaben 
 
Darlehenstilgungen 500.000 € 
Investitionen 
- Stadtreinigung 2.258.000 € 
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 7.603.000 € 
- Gemeinsame Anlagen 807.000 € 
 
 11.168.000 € 
 
 
Deckungsmittel 
 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 355.000 € 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 6.704.000 € 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 371.000 € 
Jahresüberschuss 3.738.000 € 
  
 11.168.000 € 
 
 
Münster, 12.12.2018 
 
i. V. i. A. 
 
gez.  gez. 
 
Peck Hasenkamp 
Stadtrat Betriebsleiter

5 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
1. Die Unternehmensleitlinien und Ziele  
der AWM   
 
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als Eigenbetrieb der Stadt 
Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb 
dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbindung mit Ihren Partnern qualifizierte Dienstlei s-
tungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte Spektrum dieser Aufgaben -  
Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Winterdienst - ab.  
 
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von A bfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der 
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winter dienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler 
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO  9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2009  (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitschutzmanagement) zertifiziert. 
 
  
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCHÄFTIGTE: 375 Mitarbeiter-/innen 
 BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp 
 GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft) 
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km2 Stadtfläche 
309.820 Einwohner 
BETRIEBSBEREICHE: 
Straßenreinigung 
Winterdienst 
 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privathaushalte 
und gewerbliche Bereiche 
 
Containerdienst 
 BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 
 
11 Recyclinghöfe 
 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen: 
• Behandlungsanlage für Restabfälle 
• Blockheizkraftwerk  
• Sickerwasserbehandlungsanlage 
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
• Grünkompostierungsanlage 
• Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
AWM 2020  
 
Als kommunales Unternehmen verfolgen die AWM nicht vorrangig wirtschaftliche Ziele.  Daseins-
vorsorge und  Gemeinwohl sind  die entscheidenden Maßstäbe bei der Planung einer nachhaltigen 
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Dem Zukunftsprogramm AWM 2020 liegt daher eine gemein-
wohlorientierte Balanced Scorecard in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozia-
les/Gesellschaft zugrunde. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: BSI Management Consultants 
 
 
 
 
Beitrag zum  
Gemeinwohl 
Ökonomische Ziele:   
geringe finanzielle Belastung der Bürger 
Ökologische Ziele:   
Beitrag zum Klima- und Umweltschutz 
Gesellschaftliche Ziele:   
sozialverträgliches Handeln

7 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Die Vision: Premium-Dienstleister 
 
Ausgehend von der Ausgangslage der AWM als kommunales Entsorgungsunternehmen in dieser 
besonderen Stadt Münster und als Betrieb mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen 
und Dienstleistungen haben die AWM eine herausfordernde Vision für die Zukunft formuliert:  
 
Bis 2020 werden die AWM von allen Bürgern und Kunden als Premium-Dienstleister wahrgenom-
men und nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvol-
len Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen si-
chert. Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Ser-
vice und Logistik. 
 
Die Ziele: 12 Handlungsfelder für die Zukunft  
 
Die AWM haben sich mit der Vision AWM 2020 ein ehrgeiziges, aber auch inspirierendes  Bild für 
die Zukunft geschaffen. Um dieses auch Realität werden zu lassen, müssen in Zukunft alle Ent-
scheidungen daran gemessen werden. Dazu ist es notwendig, konkrete Ziele zu formulieren.   
 
Auf Basis des Konzeptes der gemeinwohlorientierten Balanced Scorecard wurden Ziele für die vier 
Perspektiven Eigentümer, Kunden, Prozesse und Mitarbeiter in den drei Dimensionen Wirtschaft, 
Ökologie, Gesellschaft entwickelt. Daraus ergibt sich eine Zielmatrix.  
 
 
 
Gemeinwohl 
Eigentümer 
(Politik, Verwaltung, 
Bürger als Eigentümer) 
Kunden 
(Bürger als Kunde und 
Gewerbekunden) 
Prozesse Mitarbeiter 
wirtschaftlich Angemessenheit 
der Gebühren für 
qualitativ hoch-
wertige Leistung 
Angemessenheit 
der Gebühren 
und Preise für 
qualitativ hoch-
wertige Leistung 
Effizienz 
Innovation  
Kundenorientie-
rung 
Leistung 
Effektivität 
Engagement 
Kompetenz 
ökologisch Ökologische Aus-
richtung der 
AWM weiterfüh-
ren 
Umweltnutzen 
der Produkte und 
Dienstleistungen 
Umweltschonen-
de Prozesse 
Umweltschonen-
des Handeln in 
der täglichen 
Arbeit 
gesellschaftlich/ 
sozial 
AWM ist Garant 
für eine gemein-
wohlorientierte 
Abfallwirtschaft 
und erstklassige 
Dienstleistung 
Beitrag zur Le-
bensqualität und 
nachhaltigen 
Entwicklung der 
Stadt Münster 
Erweiterung der 
Geschäftstätig-
keiten zum Woh-
le der Bürger und 
der Stadt Müns-
ter  
AWM als hoch-
wertiger Arbeit-
geber  
 
Mitarbeiter kolle-
gial und sozial 
verantwortlich  
 
Alle Ziele sind darauf ausgerichtet, für die Stadt Münster eine hochwertige, ökologische und ge-
meinwohlorientierte Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in einem angemessenen Preis-/ Leis-
tungsverhältnis sicherzustellen. Die Zielerreichung wird jährlich anhand von Kennzahlen überprüft.

8 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
2. Die Betriebsbereiche und Leistungen  
der AWM  
  
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die 
allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der AWM.  
 
 
Leistungen Stadtreinigung 
 
 Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die 
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der 
geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
  
 Allg. Straßenreinigung 
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
 
 Winterdienst 
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
 
 Sonderleistungen der Straßenreinigung 
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für  
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 
 Sonderleistungen im Winterdienst 
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Leistungen Abfallwirtschaft 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben 
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
(KrWG). 
 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige 
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG 
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird 
regelmäßig fortgeschrieben. 
 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
Restmüllbeseitigung 
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontainern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle   
 Sonstige Abfälle   
 
Bioabfallverwertung 
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 
Grünabfallverwertung 
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
 
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Papier Duale Systeme 
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Wertstoffverwertung 
 Wertstoffe aus orangefarbigen 120 l-/-1.100 l-Wertstoffbehältern  
 Wertstoffe aus Presscontainern

10 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Containerdienst 
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
 
Sonderleistungen Abfallabfuhr 
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Altholzverwertung 
 Holz von Recyclinghöfen 
 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
 
Verwertung von Altmetallen 
 Metalle von Recyclinghöfen 
 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen 
 Problemabfälle aus Haushalten 
 
Verwertung sonstiger Abfälle 
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
 
Aktenvernichtung 
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen 
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben 
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM

11 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Werkstätten (externe Fahrzeuge) 
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter) 
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
 
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftberatung 
 
 Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte 
 Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften 
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben 
 Beschwerdemanagement 
 
 Allgemeine und zentrale Leistungen 
 
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen 
werden erbracht: 
 
 Verwaltung 
 Betriebsleitung 
 Betriebsausschussbetreuung 
 Allgemeine Verwaltung 
 Beschaffungs- und Lagerwesen  
 Personaleinsatz, Personalbetreuung 
 Vermarktung von Recyclingprodukten 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanzbuchhaltung 
 Kostenrechnung 
 Kreditwesen 
 Wirtschaftsplanung/Controlling 
 DV-Organisation 
 
 Ausbildung 
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Berufskraftfahrer/-in

12 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Industriekauffrau/-mann 
 Beschwerdemanagement 
 
Planung und Entwicklung  
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- und 
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenläger 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
 
Betrieb 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Zentraldeponie 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenläger  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage 
 Betrieb der Photovoltaikanlage

13 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
3. Erfolgsplan 2019  
der AWM  
  
 
 
 
  
Planansatz  
 
2019 
€ 
 
Planansatz  
 
2018 
€ 
 
Rechnungs-
ergebnis 
2017 
€ 
 
1.  Umsatzerlöse 
 
 
 
54.473.000 
 
54.000.000 
 
56.459.630 
     
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 
  
0 
 
0 
 
4.554 
     
3.  Sonstige betriebliche Erträge  5.380.000 4.236.000 683.634 
       davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten       
Gebührenüberschüsse 
  
4.708.000 
 
3.537.000 
 
-577.115 
     
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
 0 
 
0 
 
0 
 
     
5.  Materialaufwendungen     
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs - und B e-
triebsstoffe 
  
4.558.000 
 
4.667.000 
 
4.461.367 
     
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  15.278.000 14.388.000 14.539.981 
     
6. Personalaufwendungen     
a)  Löhne und Gehälter  17.236.000 16.043.000 15.424.737 
     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 
 
  
5.248.000 
 
5.093.000 
 
4.573.684 
     
7.  Abschreibungen auf immaterielle Vermögen s-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
  
 
6.704.000 
 
 
6.653.000 
 
 
6.708.510 
     
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 
  
0 
 
0 
 
0 
     
  9. Sonstige betriebliche Aufwendungen  4.879.000 4.809.000 4.288.387 
     
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge  10.000 20.000 56.543 
     
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen  2.102.000 2.612.000 2.202.926 
     
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  3.858.000 3.991.000 4.418.546 
     
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  0 0 0 
     
14. Sonstige Steuern  120.000 120.000 55.101 
     
15. Jahresergebnis  3.738.000 3.871.000 4.363.445

14 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2019 
 
1. Umsatzerlöse  54.473.000 € 
   
 Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straße n-
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
  
 
 Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:  
 
 - Straßenreinigungsgebühren 
 
4.465.000 € 
 
 
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 
 
1.140.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Winterdienst 
 
2.000.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
 
43.670.000 € 
 
   
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 
 
3.198.000 € 
 
 
 
 
1.1 Straßenreinigung 
 
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom 
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde. 
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
  
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten 
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushalts-
mitteln der Stadt getragen.  
  
 Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben in 2019 bei 
den Sätzen des Vorjahres (s. auch Vorlage Nr. V/0860/2018).

15 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
 Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen tliche 
Reinigung je Frontmeter: 
   Gebührensatz     
  
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
4,92 € 
 
 
 
4,32 € 
    
    
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
 
2,40 € 
 
 
2,16 € 
   
  
 
1.2 Abfallwirtschaft 
 
 Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2019 bleiben die 
Gebührensätze für die Restabfall- und Bioabfallabfuhr kon-
stant (s. im Einzelnen Vorlage V/0859/2018). 
 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
  
 
 
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
 
 
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und A n-
nehmen von Abfällen 
 
 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1 Abfallsat-
zung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Abfallsat-
zung) 
wöchentliche Abfuhr 
 35 l 59,40 €/a 94,44 €/a 
 60 l 102,00 €/a 162,00 €/a 
 90 l 153,00 €/a 243,00 €/a 
 120 l 204,00 €/a 324,00 €/a 
 240 l 408,00 €/a 648,00 €/a 
 660 l 1.122,00 €/a  
 770 l 1.308.96 €/a  
 1,1 m³ 1.869.96 €/a

16 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unver ändert 
bei 230,00 €/t.  
 
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (s. Vorlage V/0861/2018). 
 
 
2.  Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fe r-
tigen Erzeugnissen 
 
  Zum Bilanzstichtag sind keine Ver änderungen der Kom-
postbestände absehbar.  
0 € 
  
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.380.000 € 
  
In Höhe von 4.708.000 ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Abfallabfuhr und Straßenreinigung dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden 
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen. 
Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereitschafts-
dienst, Einnahmen aus dem Betrieb der Kantine, Erträge 
der Werkstatt, Erträge aus dem Betrieb der Photovolta-
ikanlage und Erträge aus Mieten und Pachten. 
 
 
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD-Überschüssen 
 
 Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten 
Überschuss DSD. Für 2019 ist keine Entnahme geplant.   
 
 
0 € 
 
5. Materialaufwendungen 
 
19.836.000 € 
 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und 
für bezogene Waren 
 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für I n-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den 
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der A b-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge. 
 
4.558.000 € 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseit i-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen. 
  
  
 
15.278.000 €

17 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand 
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mechani-
schen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für 
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die Ent-
sorgung von Problemabfällen. 
  
6. Personalaufwendungen 
 
a) Löhne und Gehälter 
22.484.000 € 
 
17.236.000 € 
  
  Plan 
2019 
Plan 
2018 
 
 Beamte 5 5  
 Arbeitnehmer 375,26 371,04  
 Auszubildende 14 12  
  394,26 388,04  
 (vgl. Stellenübersicht)  
  
  
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersve r-
sorgung und für Unterstützung 
 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemei n-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pens i-
onsrückstellungen zu nennen. 
5.248.000 € 
 
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
 
 Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
angewendet. 
 
6.704.000 € 
  
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprechend 
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensg e-
genstände ertragswirksam aufgelöst. Für das Jahr  2019 
sind keine Zuschüsse aufzulösen. 
0 €

18 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter . Ebenfalls im Ansatz enthal-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbera-
tung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen 
der Kantine, Fernmelde-  und Postgebühren, EDV -
Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendun-
gen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche Gebäu-
deaufwendungen. 
 
4.879.000 € 
 
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge 
aus der Anlage liquider Mittel. 
   
10.000 € 
 
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 
 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisi e-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung v on Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzi n-
sungsbetrag in Höhe von 2.052.000 € berücksichtigt. Der 
Rest in Höhe von  50.000 € resultiert aus Darlehenszin-
sen. 
 
2.102.000 € 
 
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
 
3.858.000 € 
 
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
 
 Für das Wirtschaftsjahr  2019 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet. 
 
0 € 
 
14. Sonstige Steuern 
 
 Es handelt sich hier um die Umsatz steuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern. 
 
120.000 €

19 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
15. Jahresüberschuss 
 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen g e-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und 
in der Gebührenbedarfsberechnung: 
 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswer-
ten und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anscha f-
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbetrag von ca. 362.000 €. 
 
-  Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbeitrag von 3.133.000 €.  
  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden 
in Höhe von 233.000 € prognostiziert. 
 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 10.000 €. 
 
 
3.738.000 €

20 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2019 – 2023  
der AWM 
 
 
 
 
 
Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023
1 Umsatzerlöse 54.473.000,00 € 58.059.000,00 € 60.638.000,00 € 61.150.000,00 € 61.674.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Ges amtleis tung 54.473.000,00 € 58.059.000,00 € 60.638.000,00 € 61.150.000,00 € 61.674.000,00 €
4 Materialaufwand 19.836.000,00 € 20.033.000,00 € 20.234.000,00 € 20.439.000,00 € 20.648.000,00 €
5 Personalaufwand 22.484.000,00 € 22.821.000,00 € 23.163.000,00 € 23.510.000,00 € 23.863.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 4.879.000,00 € 5.388.000,00 € 5.430.000,00 € 5.473.000,00 € 5.517.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 5.380.000,00 € 2.758.000,00 € 686.000,00 € 693.000,00 € 700.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 12.654.000,00 € 12.575.000,00 € 12.497.000,00 € 12.421.000,00 € 12.346.000,00 €
9 Abschreibungen 6.704.000,00 € 6.704.000,00 € 6.704.000,00 € 6.704.000,00 € 6.704.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.950.000,00 € 5.871.000,00 € 5.793.000,00 € 5.717.000,00 € 5.642.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.858.000,00 € 3.779.000,00 € 3.701.000,00 € 3.625.000,00 € 3.550.000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.858.000,00 € 3.779.000,00 € 3.701.000,00 € 3.625.000,00 € 3.550.000,00 €
18 Steuern 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.738.000,00 € 3.659.000,00 € 3.581.000,00 € 3.505.000,00 € 3.430.000,00 €
Verwendung Jahresergebnis:
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 362.000,00 €           342.000,00 €           322.000,00 €               302.000,00 €               282.000,00 €           
Kalkulatorische Verzinsung 3.133.000,00 €        3.074.000,00 €        3.016.000,00 €            2.960.000,00 €            2.905.000,00 €        
Zinserträge 10.000,00 €             10.000,00 €             10.000,00 €                10.000,00 €                10.000,00 €             
Erträge aus Nebengeschäften 233.000,00 €           233.000,00 €           233.000,00 €               233.000,00 €               233.000,00 €           
3.738.000,00 €        3.659.000,00 €        3.581.000,00 €            3.505.000,00 €            3.430.000,00 €

21 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
5.  Vermögensplan 2019  
 der AWM 
  
  
Vermögensplan 
2019 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2018 
 
I. Einnahmen 
 
11.168.000 € 
 
8.994.000 € 
 
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 
 
 
355.000 € 
 
 
561.000 € 
 
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 
 
 
 
 
6.704.000 € 
 
 
 
 
6.653.000 € 
 
3. Aufnahme von Krediten 
 
371.000 € 
 
0 € 
 
4. Jahresüberschuss 
 
3.738.000 € 
 
1.780.000 € 
 
 
II. Ausgaben 
 
 
11.168.000 € 
 
 
8.994.000 € 
 
1. Darlehenstilgungen 
 
500.000 € 
 
0 € 
 
2. Investitionen 
 
10.668.000€ 
 
8.994.000 € 
 
a) Stadtreinigung 
 
2.258.000 € 
 
1.451.000 € 
 
a1)  Straßenreinigung 
 
1.710.000 € 
 
1.020.000 € 
 
a2)  Winterdienst 
 
530.000 € 
 
413.000 € 
 
a3)  Sonstiges 
 
18.000 € 
 
 
18.000 € 
   
b)  Abfallwirtschaft 7.603.000 € 6.431.000 € 
   
b1)  Abfallabfuhr 3.058.000 € 2.756.000 € 
   
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 770.000 € 650.000 € 
   
b1.2) Fahrzeuge 2.270.000 € 2.088.000 € 
   
b1.3) Sonstiges 18.000 € 18.000 € 
   
b1.4) Errichtung von Annahmeste l-
len 
0 € 0 €

22 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
Vermögensplan 
2019 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2018 
 
b2)  Abfallverwertung/-entsorgung 
 
4.545.000 € 
 
3.675.000 € 
   
 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
3.595.000 € 
 
1.155.000 € 
   
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 
 
900.000 € 2.420.000 € 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaf t-
lichen Anlagen 
0 € 50.000 € 
   
b2.4) Sonstiges  50.000 € 50.000 € 
    
c)  Gemeinsame Anlagen 807.000 € 1.112.000 € 
   
c1) Fahrzeuge 40.000 € 70.000 € 
   
c2) Maschinen/Geräte 60.000 € 30.000 € 
   
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 € 
    
c4) Baumaßnahmen 450.000 € 795.000 € 
    
c5) Sonstiges 242.000 € 202.000 €

23 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 (Investitionen) 
 
a)  Stadtreinigung  2.258.000 € 
   
a1)  Straßenreinigung 
 
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von fünf  Kehrmaschinen unterschiedli
cher 
Bauart – davon drei mit elektrischem Antrieb, für zwei 
Leichtmüllverdichter sowie für die Beschaffung von 
vier elektrisch betriebenen Kleintransportern benötigt. 
 
1.710.000 € 
a2) Winterdienst 
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von zwei 
Radwegebetreuungsgeräten mit Winterdienstausrüs-
tung, zwei Aufbaustreuautomaten, zwei Räumschil-
dern und einem Geräteträger verwandt.  
530.000 € 
 
a3) 
 
 
 
Sonstiges 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffu ng von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
 
18.000 € 
 
 
 
 
 
b) 
 
Abfallwirtschaft 7.603.000 € 
b1)  Abfallabfuhr  3.058.000 € 
 
b1.1)   
 
Abfall- u. Wertstoffbehälter 
 
770.000 € 
  
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung 
von Abfallgefäßen, Großbehältern, Papierkörben, Big 
Bellys, Unterflurcontainern und Einhausungen sowie 
Containern und Presscontainern. 
 
 
 
b1.2)   
 
 
 
 
Fahrzeuge 
 
Die Mittel werden veranschlagt für die Ersatzbeschaf-
fung von sechs Abfallsammelfahrzeugen mit unte r-
schiedlichen Aufbauten, für ein Absetzkipperfahrzeug 
inklusive Winterdienstausstattung, für zwei Lkw -
Fahrgestelle mit Abrollkipperaufbauten sowie für zwei 
elektrisch betriebene Kleintransporter. 
 
2.270.000 €

24 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
b1.3) 
 
Sonstiges 
 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung  von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
18.000 € 
 
b1.4) Errichtung von Annahmestellen  
 
In 2019 sind keine Maßnahmen vorgesehen. 
 
0 € 
 
b2) 
 
Abfallverwertung/-entsorgung 4.545.000 € 
b2.1)  Fahrzeuge/Geräte 
 
Die AWM beteiligten sich 2018 an einem Förderpr o-
gramm der Bundesrepublik Deutschland zur Sani e-
rung der Beleuchtungsanlagen am EZM mittels Instal-
lation einer LED Anlage. Dem Förderantrag wurde im 
August 2018 stattgegeben. 
Die Mittel sind w eiterhin für eine Installation einer 
Luftschleieranlage an der Rottehalle sowie zur E r-
neuerung der Sortiertechnik in der MRA vorgesehen. 
Ferner sind Mittel zur Sanierung des maroden Licht-
firsts sowie zum Anschluss 
einer Fernwärmeleitung 
und Anpassung der Abluftanlage der Rottehalle vor-
gesehen. 
 
Für den weiteren Betrieb der mechanischen Restab-
fallaufbereitungsanlage ist es erforderlich, alte Con-
tainermulden zu tauschen, einem Gabelstapl er und 
einen PKW anzuschaffen. Ein weiterer Ansatz ist für 
die Anpassung der Steuerungstechnik der BVA und 
MRA vorgesehen. 
 
Es ist geplant, die Transporte der Sortierreste aus der 
mechanischen Anlage am EZM zur Twence nach 
Hengelo selbst zu organisieren. Hierfür werden zwei 
Hakenliftfahrzeuge mit Anhänger sowie ein Sattelzug 
mit Auflieger benötigt. 
 
3.595.000 € 
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum 
 
Die Mittel werden für die Errichtung eines Außenl a-
gers für die BVA, eine Containerabstellfläche für die 
mechanische Restabfallaufbereitungsanlage, einen 
Schlammfang zum Schutz des Löschwasserteichs 
sowie für einen Au fenthaltscontainer für externe Fi r-
men und div. Werkstatteinrichtungen benötigt. 
 
900.000 €

25 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Die AWM planen am Entsorgungszentrum einen 
zweiten Waschplatz für die betriebseigenen Abfal l-
sammelfahrzeuge zu errichten. Die Maßnahme ist 
erforderlich, da eine arbeitstägliche Reinigung aller 
Fahrzeuge der Abfallsammlung und Straßenreinigung 
am Standort Rösnerstraße 10 nicht gewährleitstet 
werden kann. 
 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 
Für 2019 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen 
geplant. 
 
0 € 
b2.4) Sonstiges 
 
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von 
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
50.000 € 
 
   
c)  Gemeinsame Anlagen 807.000 € 
   
c1)   Fahrzeuge 
 
40.000 € 
 In dieser Position sind die Mittel für die Ersatzb e-
schaffung eines Pkw vorgesehen. 
 
 
 
c2)   Maschinen/Geräte 60.000 € 
   
 Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von 
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt. 
 
   
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 
   
 Der Ansatz beinhaltet die  Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6 
Abs. 2 EStG. 
 
   
c4)   Baumaßnahmen  450.000 € 
  
Die Mittel werden für die Pkw-Ladeinfrastruktur benö-
tigt sowie für die Errichtung  von Fahrradunterstel l-
plätzen inklusive Herrichtung der Außenanlagen. 
 
 
c5) Sonstiges 
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzb eschaffung 
von Büromöbeln und Stühlen in Höhe von 30.000 €. 
Für die Beschaffung von EDV -Hardware und Soft-
ware werden 212.000 € benötigt.  
242.000 €

26 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2019 – 2023 
 
 
 
 
  
Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023
Investitionen
a) Stadtreinigung 2.258.000,00 €           2.218.000,00 €            2.218.000,00 €           2.218.000,00 €           2.218.000,00 €           
a1) Straßenreinigung 1.710.000,00 €           1.700.000,00 €            1.700.000,00 €           1.700.000,00 €           1.700.000,00 €           
a2) Winterdienst 530.000,00 €              500.000,00 €              500.000,00 €              500.000,00 €              500.000,00 €              
a3) Sonstiges 18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €               18.000,00 €               
b) Abfallwirtschaft 7.603.000,00 €           4.038.000,00 €            4.038.000,00 €           4.038.000,00 €           4.038.000,00 €           
b1) Abfallabfuhr 3.058.000,00 €           2.988.000,00 €            2.988.000,00 €           2.988.000,00 €           2.988.000,00 €           
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 770.000,00 €              770.000,00 €              770.000,00 €              770.000,00 €              770.000,00 €              
b12) Fahrzeuge 2.270.000,00 €           2.200.000,00 €            2.200.000,00 €           2.200.000,00 €           2.200.000,00 €           
b13) Sonstiges 18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €               18.000,00 €               
b14) Errichtung von Annahmestellen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 4.545.000,00 €           1.050.000,00 €            1.050.000,00 €           1.050.000,00 €           1.050.000,00 €           
b21) Fahrzeuge 3.595.000,00 €           750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              
b22) Baukosten Infrastruktur 900.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
b24) Sonstiges 50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c) Gemeins ame Anlagen 807.000,00 €              355.000,00 €              355.000,00 €              355.000,00 €              355.000,00 €              
c1) Fahrzeuge 40.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c2) Maschinen und Geräte 60.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 €                15.000,00 €                15.000,00 €                15.000,00 €               15.000,00 €               
c4) Baumaßnahmen 450.000,00 €              -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
c5) Sonstiges 242.000,00 €              240.000,00 €              240.000,00 €              240.000,00 €              240.000,00 €              
Darlehenstilgung 500.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              
Ges amt 11.168.000,00 €         7.261.000,00 €            7.261.000,00 €           7.261.000,00 €           7.261.000,00 €           
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 355.000,00 €              
Regelabschreibungen 6.704.000,00 €           7.261.000,00 €            7.261.000,00 €           7.261.000,00 €           7.261.000,00 €           
Aufnahme von Krediten 371.000,00 €              
Jahresüberschuss 3.738.000,00 €           
Ges amt 11.168.000,00 €         7.261.000,00 €            7.261.000,00 €           7.261.000,00 €           7.261.000,00 €

27 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
4. Stellenübersicht 2019  
der AWM    
 
 
 
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen 
 
 
Entgeltgruppe Stellen 2019  Abweichungen 
gegenüber 2018 Stellen 2018 Ist-Besetzung 
30.06.2018 
Vermerke / 
Erläuterungen 
 
EGr. 15 Ü 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
1,00   
EGr. 15 1,00 - 1,00 1,00   
EGr. 14 3,00 + 1,00 2,00 1,76   
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00  
EGr. 12 4,50 + 1,00 3,50 3,50   
EGr. 11 2,50 - 2,50 2,50   
EGr. 10 8,50 - 8,50 7,77   
EGr. 9c 3,00 + 1,00 2,00 1,77  
EGr. 9b 9,00 - 1,00 10,00 10,00  
EGr. 9a 7,00 + 2,00 5,00 2,80  
EGr. 8 5,00 - 1,00 6,00 6,00   
EGr. 7 18,50 - 18,50 18,50   
EGr. 6 159,50 + 1,22 158,28 158,28   
EGr. 5 6,50 - 6,50 6,50   
EGr. 4 140,50 - 140,50 140,50  
EGr. 3 2,26 - 2,26 2,26   
EGr. 1 1,50 - 1,50 1,30  
Summe 375,26 + 4,22 371,04 367,44  
nachrichtlich: 
Auszubildende 14,00 + 2,00 12,00 14,00

28 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
nachrichtlich: 
 
Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
 
 
Besoldungs- 
gruppen 
 
Stellen 
2019 
 
Stellen 
2018 
 
Abweichungen 
gegenüber 2018 
 
Ist-Besetzung 
30.06.2018 
 
 
 
Bemerkungen 
 
A 13 1. Ein-
stiegsamt 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 12 
 
2,00 
 
2,00 
 
- 
 
2,00 
 
 
 
A 9 Lauf-
bahngruppe 1 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 8 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
insgesamt 
 
5,00 
 
5,00 
 
- 
 
5,00 
 
 
 
 
Einzelaufstellungen 
 
Stellenhebungen 
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.01.0102 / 
70.01.0404 
EGr.11 EGr. 12 1,00 Sachbearbeiter/-in 
IT-Koordination, Kennzahlensystem, 
Controlling 
2. 70.32.0101 EGr. 6 EGr. 9a 1,00 Leiter/-in Vorhandwerker/-in 
Betrieb EZM 
3. 70.31.0101 EGr. 8 EGr. 9a 1,00 Leiter/-in 
Verwaltung MBRA 
4. 70.04.0004 EGr. 9b EGr. 9c 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Abfallwirtschaftsberatung 
 
 
Stellenvermehrungen 
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
1. 1,00 EGr. 11 Ingenieur/-in 
Fuhrparkmanagement 
Zwingende Entlastung der Fachstellenlei-
tung Technik / Sicherheit / Werkstatt. 
Hauptaufgaben: Weiterentwicklung des 
AWM-Fuhrparks, Fördermittelmanage-
ment, Vorbereitung und Durchführung von 
Ausschreibungen.

29 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
2. 1,00 EGr. 6 Revierbegleiter/-in, 
Bezirkssprecher/in 
Abfallabfuhr 
Aufnahme von Unfällen und Sachbeschä-
digungen, Klärung von Standplatzproble-
men, Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen, 
verbesserte Kommunikation zwischen 
Mitarbeiter/innen und Führungskräften. 
Ausweitung des bisherigen Personalein-
satzes von 1,0 Stellen auf 2,0 Stellen. 
3. 1,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in 
Abfuhr von Elektro-
schrott- und Unterflur-
containern 
Umwandlung einer seit 2015 überplanmä-
ßig eingerichteten Stelle in eine Planstelle. 
4. 1,00 EGr. 14 Ingenieur/-in 
Anlagenmanagement 
Abfallwirtschaft 
Übernahme von Führungsaufgaben im 
Team AWM-3. Wissenstransfer zwischen 
Betriebsleitung und Abfallwirtschaftskon-
zeptionierung.  
5. 0,22 EGr. 6 Wirtschafter/-in Absicherung des bisher durch Überstun-
den vergüteten Personaleinsatzes.  
 
 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –  
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
1. 0,75 A 13 L2E2 Personal-, Organisati-
ons- und Gesundheits-
angelegenheiten 
Personalangelegenheiten, Ausbildungskoor-
dination, Umsetzung von Maßnahmen des 
betrieblichen Gesundheitsmanagements. 
Projektdauer: 01.06.2017 – 31.05.2020 
Entscheidung über die Einrichtung einer 
Planstelle zum Wirtschaftsplan 2020 
2. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und 
Verwertung von Altklei-
dern 
Koordination sämtlicher Fortbildungen und 
Unterweisungen der AWM / Überwachung 
der in Münster aufgestellten Altkleidercon-
tainer. Verlängerung des bisherigen Projekts 
um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2020 
3. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide 
 
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite-
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II. 
4. 1,00 EGr. 10 Sachbearbeiter/in 
Social-Media-
Management 
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtaufga-
be) um digitale Kommunikationskanäle. 
Projektdauer: 01.01.2019 – 31.12.2020; 
anschließend Entscheidung über Einrichtung 
einer Planstelle. 
5. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in 
Digitalisierungsma-
nagement 
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der 
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.01.2019 - 31.12.2022 
6. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften 
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in 
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter

30 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
7. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften 
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den 
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster  
8. 2,00 EGr. 6 Abfuhr von Leichtverpa-
ckungsmaterial im Auf-
trag der Fa. Remondis 
Kraftwagenfahrer/innen; Übernahme von 
Teilleistungen aus dem Auftrag der Dualen 
Systeme  zur LVP-Sammlung. Projektzeit-
raum: 01.01.2017 – 31.12.2019. Die Kosten 
werden von der Fa. Remondis getragen. 
9. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen 
10. 1,00 EGr. 6 Mitarbeiter/-in Wasch-
platz 
Betrieb des neuen Fahrzeug-Waschplatzes 
am Entsorgungszentrum 
11. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften  
Unterstützung des Vertriebs-Innendienstes 
als Vertretung des mit der Betreuung der 
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters. 
12. 1,00 EGr. 9b Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften 
Information über Abfalltrennung und richtige 
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen. Pro-
jektdauer: 01.02.2018 - 31.01.2020 
13. 1,00 EGr. 5  Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen 
und Beschwerden zu falsch befüllten Bio-
tonnen. Projektdauer: 01.06.2018 – 
31.05.2020

31 Wirtschaftsplan 2019 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Impressum 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Dezember 2018

Beratungsverlauf (4)

27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rösnerstraße 10
  • Brüningheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0858/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37