V/0858/2018
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage A
874 Zeichen
Anlage A zur V/0858/2018 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und des Kämmerers, sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
6953 Zeichen
V/0858/2018 V/0858/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2019 - Finanzplan 2019 - 2023 Beratungsfolge 27.11.2018 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2019 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2019 weist Erträge in Höhe von 59.863.000 € und Aufwendungen in Höhe von 56.125.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.738.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2019 hat ein Gesamtvolumen von 11.168.000 €. c) Die Stellenübersicht 2019 weist 375,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 14 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 6.619.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 56.125.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent- nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 52.985.000 € getragen. Die verbleibenden 3.140.000 € werden über den Haushalt der Stadt Müns- ter abgewickelt für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreini- gung. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 07.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 60 52 16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0858/2018 Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2019 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM b) das Rechnungsergebnis 2017 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2018 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.738.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2019 insgesamt 375,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 27 - 30 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2018 dar- gestellt. Der Personalkostenansatz 2019 weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 6,4% aus. Die Mehrbelastung ist ganz überwiegend auf das Ergebnis der Tarifrunde 2018/2019 zurückzuführen. Der Personalkostenansatz 2018 beinhaltete eine Steigerung von 2,5%. Tatsächlich sind die Entgelte aber um rd. 3,19% gestiegen. Die Differenz von 0,7% muss jetzt nachgeholt werden und erhöht darüber hinaus auch noch die Basis für die 2019er Steigerung. Die Personalkosten 2019 beinhalten eine Stei- gerung von 3,19%. Stellenvermehrungen Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2019 insgesamt 4,22 neue Planstellen einzurich- ten. Mit einem Stellenanteil von 0,22 wird eine bisherige Teilzeitstelle im Bereich der AWM-Kantine auf Vollzeit ausgeweitet. Im Gegenzug entfallen dafür in gleichem Maße bezahlte Überstunden. Die Erweiterung der Stellenübersicht um 4 neue Vollzeitstellen erfolgt aus folgenden Gründen: - 3 - V/0858/2018 Fuhrparkmanagement: Diese neue Stelle dient der Entlastung der Fachstellenleitung Technik / Sicherheit / Werkstatt. Als Hauptaufgaben sind die Weiterentwicklung des AWM-Fuhrparks sowie die Vorbereitung und Durch- führung von Ausschreibungen zu nennen. Mangels zeitlicher und personeller Kapazitäten konnten bislang bei weitem nicht alle in Betracht kommenden europäischen und nationalen Förderprogramme ausgewertet werden. Daher obliegt dem/der zukünftige/n Mitarbeiter/in auch das Fördermittelma- nagement als weitere zentrale Aufgabe. Revierbegleitung Abfallabfuhr: Für die gesamte Abfallabfuhr mit aktuell ca. 170 Mitarbeiter/innen wurde bislang eine einzige Plan- stelle als sog. „Revierbegleitung“ eingerichtet. Zu den Aufgaben gehören neben der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen und der Überprüfung/Abhilfe von Beschwerden vor allem die Aufnahme von Unfällen und Sachbeschädigungen sowie die Klärung von Standplatzproblemen (Standplätze von Abfallbehältern auf bzw. vor Grundstücken). Der betreffende Mitarbeiter ist bereits seit Jahren stark überlastet. Da die zeitnahe und zuverlässige Bearbeitung bei einer Vielzahl von Einzelfällen nicht mehr gewährleistet ist, ist in der Stellenübersicht 2019 nun eine zweite Planstelle vorgesehen. Abfuhr von Elektroschrott- und Unterflurcontainern: Diese Stelle wurde bereits zum 01.01.2015 überplanmäßig eingerichtet und soll nunmehr unbefristet abgesichert werden. Die Errichtung von Unterflur-Standplätzen hat sich bewährt und wird immer wei- ter ausgebaut. Auch aktuell sind weitere Standorte in Planung. Daneben wird die Sammlung von Elektroschrott über Container ebenfalls langfristig fortgesetzt. Anlagenmanagement Abfallwirtschaft: AWM-intern wurde das gesamte Arbeitsgebiet mit den Schwerpunkten Abfallbehandlungs anlagen / Entsorgungszentrum / Recyclinghöfe / Stoffstrommanagement / Gewerbekundenberatung seit 17 Jahren über eine Teamstruktur mit fachverantwortlichen Ingenieuren organisiert. In diesem Zeitraum sind Aufgaben und Verantwortung in diesem Betriebsbereich so signifikant angestiegen, dass nu n- mehr nach mehrjährigen Vorüberlegungen eine neue Leitungsebene zwischen der Betriebsleitung und den fachverantwortlichen Ingenieuren eingerichtet werden soll. Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 6.619.000 € aufzunehmen. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Anlage A - Wirtschaftsplan 2019 der AWM
Wirtschaftsplan 2019 der AWM
48731 Zeichen
Wirtschaftsplan
2019
1 Wirtschaftsplan 2019
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 2019
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2019 der Abfallwir t-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8
4. Erfolgsplan 2019 (Gesamt- und Einzelplan) der AWM
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2019
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2019
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
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23
26
6. Stellenübersicht 2019 27
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2019
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2019 der AWM
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2019 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2017
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2018.
Der Erfolgsplan 2019 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2018 und 2019 auch das
Rechnungsergebnis 2017.
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungs-
ermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel.
Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2019
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 54.473.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 672.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 10.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 4.708.000 €
59.863.000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.558.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.278.000 €
Löhne und Gehälter 17.236.000 €
Soziale Abgaben 5.248.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 6.704.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.879.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 2.102.000 €
Sonstige Steuern 120.000 €
56.125.000 €
Jahresüberschuss 3.738.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum
Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2019
Vermögensplan
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 500.000 €
Investitionen
- Stadtreinigung 2.258.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 7.603.000 €
- Gemeinsame Anlagen 807.000 €
11.168.000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 355.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 6.704.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 371.000 €
Jahresüberschuss 3.738.000 €
11.168.000 €
Münster, 12.12.2018
i. V. i. A.
gez. gez.
Peck Hasenkamp
Stadtrat Betriebsleiter
5 Wirtschaftsplan 2019
1. Die Unternehmensleitlinien und Ziele
der AWM
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als Eigenbetrieb der Stadt
Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb
dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbindung mit Ihren Partnern qualifizierte Dienstlei s-
tungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte Spektrum dieser Aufgaben -
Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Winterdienst - ab.
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von A bfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winter dienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2009 (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitschutzmanagement) zertifiziert.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCHÄFTIGTE: 375 Mitarbeiter-/innen
BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp
GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km2 Stadtfläche
309.820 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privathaushalte
und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
• Behandlungsanlage für Restabfälle
• Blockheizkraftwerk
• Sickerwasserbehandlungsanlage
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
• Grünkompostierungsanlage
• Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2019
AWM 2020
Als kommunales Unternehmen verfolgen die AWM nicht vorrangig wirtschaftliche Ziele. Daseins-
vorsorge und Gemeinwohl sind die entscheidenden Maßstäbe bei der Planung einer nachhaltigen
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Dem Zukunftsprogramm AWM 2020 liegt daher eine gemein-
wohlorientierte Balanced Scorecard in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozia-
les/Gesellschaft zugrunde.
Quelle: BSI Management Consultants
Beitrag zum
Gemeinwohl
Ökonomische Ziele:
geringe finanzielle Belastung der Bürger
Ökologische Ziele:
Beitrag zum Klima- und Umweltschutz
Gesellschaftliche Ziele:
sozialverträgliches Handeln
7 Wirtschaftsplan 2019
Die Vision: Premium-Dienstleister
Ausgehend von der Ausgangslage der AWM als kommunales Entsorgungsunternehmen in dieser
besonderen Stadt Münster und als Betrieb mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen
und Dienstleistungen haben die AWM eine herausfordernde Vision für die Zukunft formuliert:
Bis 2020 werden die AWM von allen Bürgern und Kunden als Premium-Dienstleister wahrgenom-
men und nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvol-
len Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen si-
chert. Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Ser-
vice und Logistik.
Die Ziele: 12 Handlungsfelder für die Zukunft
Die AWM haben sich mit der Vision AWM 2020 ein ehrgeiziges, aber auch inspirierendes Bild für
die Zukunft geschaffen. Um dieses auch Realität werden zu lassen, müssen in Zukunft alle Ent-
scheidungen daran gemessen werden. Dazu ist es notwendig, konkrete Ziele zu formulieren.
Auf Basis des Konzeptes der gemeinwohlorientierten Balanced Scorecard wurden Ziele für die vier
Perspektiven Eigentümer, Kunden, Prozesse und Mitarbeiter in den drei Dimensionen Wirtschaft,
Ökologie, Gesellschaft entwickelt. Daraus ergibt sich eine Zielmatrix.
Gemeinwohl
Eigentümer
(Politik, Verwaltung,
Bürger als Eigentümer)
Kunden
(Bürger als Kunde und
Gewerbekunden)
Prozesse Mitarbeiter
wirtschaftlich Angemessenheit
der Gebühren für
qualitativ hoch-
wertige Leistung
Angemessenheit
der Gebühren
und Preise für
qualitativ hoch-
wertige Leistung
Effizienz
Innovation
Kundenorientie-
rung
Leistung
Effektivität
Engagement
Kompetenz
ökologisch Ökologische Aus-
richtung der
AWM weiterfüh-
ren
Umweltnutzen
der Produkte und
Dienstleistungen
Umweltschonen-
de Prozesse
Umweltschonen-
des Handeln in
der täglichen
Arbeit
gesellschaftlich/
sozial
AWM ist Garant
für eine gemein-
wohlorientierte
Abfallwirtschaft
und erstklassige
Dienstleistung
Beitrag zur Le-
bensqualität und
nachhaltigen
Entwicklung der
Stadt Münster
Erweiterung der
Geschäftstätig-
keiten zum Woh-
le der Bürger und
der Stadt Müns-
ter
AWM als hoch-
wertiger Arbeit-
geber
Mitarbeiter kolle-
gial und sozial
verantwortlich
Alle Ziele sind darauf ausgerichtet, für die Stadt Münster eine hochwertige, ökologische und ge-
meinwohlorientierte Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in einem angemessenen Preis-/ Leis-
tungsverhältnis sicherzustellen. Die Zielerreichung wird jährlich anhand von Kennzahlen überprüft.
8 Wirtschaftsplan 2019
2. Die Betriebsbereiche und Leistungen
der AWM
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die
allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der AWM.
Leistungen Stadtreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der
geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2019
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird
regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllbeseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwertung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung
Wertstoffe aus orangefarbigen 120 l-/-1.100 l-Wertstoffbehältern
Wertstoffe aus Presscontainern
10 Wirtschaftsplan 2019
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfallabfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM
11 Wirtschaftsplan 2019
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftberatung
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen
werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Betriebsausschussbetreuung
Allgemeine Verwaltung
Beschaffungs- und Lagerwesen
Personaleinsatz, Personalbetreuung
Vermarktung von Recyclingprodukten
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Kostenrechnung
Kreditwesen
Wirtschaftsplanung/Controlling
DV-Organisation
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Berufskraftfahrer/-in
12 Wirtschaftsplan 2019
Industriekauffrau/-mann
Beschwerdemanagement
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- und
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenläger
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Zentraldeponie
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenläger
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage
Betrieb der Photovoltaikanlage
13 Wirtschaftsplan 2019
3. Erfolgsplan 2019
der AWM
Planansatz
2019
€
Planansatz
2018
€
Rechnungs-
ergebnis
2017
€
1. Umsatzerlöse
54.473.000
54.000.000
56.459.630
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
4.554
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.380.000 4.236.000 683.634
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
4.708.000
3.537.000
-577.115
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0
0
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs - und B e-
triebsstoffe
4.558.000
4.667.000
4.461.367
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.278.000 14.388.000 14.539.981
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 17.236.000 16.043.000 15.424.737
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
5.248.000
5.093.000
4.573.684
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögen s-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
6.704.000
6.653.000
6.708.510
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
0
0
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.879.000 4.809.000 4.288.387
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 10.000 20.000 56.543
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 2.102.000 2.612.000 2.202.926
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.858.000 3.991.000 4.418.546
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 120.000 120.000 55.101
15. Jahresergebnis 3.738.000 3.871.000 4.363.445
14 Wirtschaftsplan 2019
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2019
1. Umsatzerlöse 54.473.000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straße n-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
- Straßenreinigungsgebühren
4.465.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.140.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
43.670.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
3.198.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde.
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushalts-
mitteln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben in 2019 bei
den Sätzen des Vorjahres (s. auch Vorlage Nr. V/0860/2018).
15 Wirtschaftsplan 2019
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen tliche
Reinigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
4,92 €
4,32 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
2,40 €
2,16 €
1.2 Abfallwirtschaft
Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2019 bleiben die
Gebührensätze für die Restabfall- und Bioabfallabfuhr kon-
stant (s. im Einzelnen Vorlage V/0859/2018).
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und A n-
nehmen von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1 Abfallsat-
zung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Abfallsat-
zung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 59,40 €/a 94,44 €/a
60 l 102,00 €/a 162,00 €/a
90 l 153,00 €/a 243,00 €/a
120 l 204,00 €/a 324,00 €/a
240 l 408,00 €/a 648,00 €/a
660 l 1.122,00 €/a
770 l 1.308.96 €/a
1,1 m³ 1.869.96 €/a
16 Wirtschaftsplan 2019
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unver ändert
bei 230,00 €/t.
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (s. Vorlage V/0861/2018).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fe r-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Ver änderungen der Kom-
postbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.380.000 €
In Höhe von 4.708.000 ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Abfallabfuhr und Straßenreinigung dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen.
Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereitschafts-
dienst, Einnahmen aus dem Betrieb der Kantine, Erträge
der Werkstatt, Erträge aus dem Betrieb der Photovolta-
ikanlage und Erträge aus Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD-Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2019 ist keine Entnahme geplant.
0 €
5. Materialaufwendungen
19.836.000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für I n-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der A b-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge.
4.558.000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseit i-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
15.278.000 €
17 Wirtschaftsplan 2019
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mechani-
schen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die Ent-
sorgung von Problemabfällen.
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
22.484.000 €
17.236.000 €
Plan
2019
Plan
2018
Beamte 5 5
Arbeitnehmer 375,26 371,04
Auszubildende 14 12
394,26 388,04
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersve r-
sorgung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemei n-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pens i-
onsrückstellungen zu nennen.
5.248.000 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
angewendet.
6.704.000 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprechend
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensg e-
genstände ertragswirksam aufgelöst. Für das Jahr 2019
sind keine Zuschüsse aufzulösen.
0 €
18 Wirtschaftsplan 2019
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter . Ebenfalls im Ansatz enthal-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbera-
tung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen
der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV -
Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendun-
gen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche Gebäu-
deaufwendungen.
4.879.000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge
aus der Anlage liquider Mittel.
10.000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisi e-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung v on Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzi n-
sungsbetrag in Höhe von 2.052.000 € berücksichtigt. Der
Rest in Höhe von 50.000 € resultiert aus Darlehenszin-
sen.
2.102.000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
3.858.000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2019 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatz steuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
120.000 €
19 Wirtschaftsplan 2019
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen g e-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und
in der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswer-
ten und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anscha f-
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbetrag von ca. 362.000 €.
- Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbeitrag von 3.133.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden
in Höhe von 233.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 10.000 €.
3.738.000 €
20 Wirtschaftsplan 2019
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2019 – 2023
der AWM
Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023
1 Umsatzerlöse 54.473.000,00 € 58.059.000,00 € 60.638.000,00 € 61.150.000,00 € 61.674.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Ges amtleis tung 54.473.000,00 € 58.059.000,00 € 60.638.000,00 € 61.150.000,00 € 61.674.000,00 €
4 Materialaufwand 19.836.000,00 € 20.033.000,00 € 20.234.000,00 € 20.439.000,00 € 20.648.000,00 €
5 Personalaufwand 22.484.000,00 € 22.821.000,00 € 23.163.000,00 € 23.510.000,00 € 23.863.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 4.879.000,00 € 5.388.000,00 € 5.430.000,00 € 5.473.000,00 € 5.517.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 5.380.000,00 € 2.758.000,00 € 686.000,00 € 693.000,00 € 700.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 12.654.000,00 € 12.575.000,00 € 12.497.000,00 € 12.421.000,00 € 12.346.000,00 €
9 Abschreibungen 6.704.000,00 € 6.704.000,00 € 6.704.000,00 € 6.704.000,00 € 6.704.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.950.000,00 € 5.871.000,00 € 5.793.000,00 € 5.717.000,00 € 5.642.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 € 2.092.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.858.000,00 € 3.779.000,00 € 3.701.000,00 € 3.625.000,00 € 3.550.000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.858.000,00 € 3.779.000,00 € 3.701.000,00 € 3.625.000,00 € 3.550.000,00 €
18 Steuern 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.738.000,00 € 3.659.000,00 € 3.581.000,00 € 3.505.000,00 € 3.430.000,00 €
Verwendung Jahresergebnis:
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 362.000,00 € 342.000,00 € 322.000,00 € 302.000,00 € 282.000,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 3.133.000,00 € 3.074.000,00 € 3.016.000,00 € 2.960.000,00 € 2.905.000,00 €
Zinserträge 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 €
Erträge aus Nebengeschäften 233.000,00 € 233.000,00 € 233.000,00 € 233.000,00 € 233.000,00 €
3.738.000,00 € 3.659.000,00 € 3.581.000,00 € 3.505.000,00 € 3.430.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2019
5. Vermögensplan 2019
der AWM
Vermögensplan
2019
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2018
I. Einnahmen
11.168.000 €
8.994.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
355.000 €
561.000 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
6.704.000 €
6.653.000 €
3. Aufnahme von Krediten
371.000 €
0 €
4. Jahresüberschuss
3.738.000 €
1.780.000 €
II. Ausgaben
11.168.000 €
8.994.000 €
1. Darlehenstilgungen
500.000 €
0 €
2. Investitionen
10.668.000€
8.994.000 €
a) Stadtreinigung
2.258.000 €
1.451.000 €
a1) Straßenreinigung
1.710.000 €
1.020.000 €
a2) Winterdienst
530.000 €
413.000 €
a3) Sonstiges
18.000 €
18.000 €
b) Abfallwirtschaft 7.603.000 € 6.431.000 €
b1) Abfallabfuhr 3.058.000 € 2.756.000 €
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 770.000 € 650.000 €
b1.2) Fahrzeuge 2.270.000 € 2.088.000 €
b1.3) Sonstiges 18.000 € 18.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmeste l-
len
0 € 0 €
22 Wirtschaftsplan 2019
Vermögensplan
2019
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2018
b2) Abfallverwertung/-entsorgung
4.545.000 €
3.675.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
3.595.000 €
1.155.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
900.000 € 2.420.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaf t-
lichen Anlagen
0 € 50.000 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 807.000 € 1.112.000 €
c1) Fahrzeuge 40.000 € 70.000 €
c2) Maschinen/Geräte 60.000 € 30.000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 450.000 € 795.000 €
c5) Sonstiges 242.000 € 202.000 €
23 Wirtschaftsplan 2019
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 2.258.000 €
a1) Straßenreinigung
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von fünf Kehrmaschinen unterschiedli
cher
Bauart – davon drei mit elektrischem Antrieb, für zwei
Leichtmüllverdichter sowie für die Beschaffung von
vier elektrisch betriebenen Kleintransportern benötigt.
1.710.000 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von zwei
Radwegebetreuungsgeräten mit Winterdienstausrüs-
tung, zwei Aufbaustreuautomaten, zwei Räumschil-
dern und einem Geräteträger verwandt.
530.000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffu ng von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
18.000 €
b)
Abfallwirtschaft 7.603.000 €
b1) Abfallabfuhr 3.058.000 €
b1.1)
Abfall- u. Wertstoffbehälter
770.000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen, Großbehältern, Papierkörben, Big
Bellys, Unterflurcontainern und Einhausungen sowie
Containern und Presscontainern.
b1.2)
Fahrzeuge
Die Mittel werden veranschlagt für die Ersatzbeschaf-
fung von sechs Abfallsammelfahrzeugen mit unte r-
schiedlichen Aufbauten, für ein Absetzkipperfahrzeug
inklusive Winterdienstausstattung, für zwei Lkw -
Fahrgestelle mit Abrollkipperaufbauten sowie für zwei
elektrisch betriebene Kleintransporter.
2.270.000 €
24 Wirtschaftsplan 2019
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
18.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
In 2019 sind keine Maßnahmen vorgesehen.
0 €
b2)
Abfallverwertung/-entsorgung 4.545.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Die AWM beteiligten sich 2018 an einem Förderpr o-
gramm der Bundesrepublik Deutschland zur Sani e-
rung der Beleuchtungsanlagen am EZM mittels Instal-
lation einer LED Anlage. Dem Förderantrag wurde im
August 2018 stattgegeben.
Die Mittel sind w eiterhin für eine Installation einer
Luftschleieranlage an der Rottehalle sowie zur E r-
neuerung der Sortiertechnik in der MRA vorgesehen.
Ferner sind Mittel zur Sanierung des maroden Licht-
firsts sowie zum Anschluss
einer Fernwärmeleitung
und Anpassung der Abluftanlage der Rottehalle vor-
gesehen.
Für den weiteren Betrieb der mechanischen Restab-
fallaufbereitungsanlage ist es erforderlich, alte Con-
tainermulden zu tauschen, einem Gabelstapl er und
einen PKW anzuschaffen. Ein weiterer Ansatz ist für
die Anpassung der Steuerungstechnik der BVA und
MRA vorgesehen.
Es ist geplant, die Transporte der Sortierreste aus der
mechanischen Anlage am EZM zur Twence nach
Hengelo selbst zu organisieren. Hierfür werden zwei
Hakenliftfahrzeuge mit Anhänger sowie ein Sattelzug
mit Auflieger benötigt.
3.595.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Die Mittel werden für die Errichtung eines Außenl a-
gers für die BVA, eine Containerabstellfläche für die
mechanische Restabfallaufbereitungsanlage, einen
Schlammfang zum Schutz des Löschwasserteichs
sowie für einen Au fenthaltscontainer für externe Fi r-
men und div. Werkstatteinrichtungen benötigt.
900.000 €
25 Wirtschaftsplan 2019
Die AWM planen am Entsorgungszentrum einen
zweiten Waschplatz für die betriebseigenen Abfal l-
sammelfahrzeuge zu errichten. Die Maßnahme ist
erforderlich, da eine arbeitstägliche Reinigung aller
Fahrzeuge der Abfallsammlung und Straßenreinigung
am Standort Rösnerstraße 10 nicht gewährleitstet
werden kann.
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Für 2019 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen
geplant.
0 €
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 807.000 €
c1) Fahrzeuge
40.000 €
In dieser Position sind die Mittel für die Ersatzb e-
schaffung eines Pkw vorgesehen.
c2) Maschinen/Geräte 60.000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6
Abs. 2 EStG.
c4) Baumaßnahmen 450.000 €
Die Mittel werden für die Pkw-Ladeinfrastruktur benö-
tigt sowie für die Errichtung von Fahrradunterstel l-
plätzen inklusive Herrichtung der Außenanlagen.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzb eschaffung
von Büromöbeln und Stühlen in Höhe von 30.000 €.
Für die Beschaffung von EDV -Hardware und Soft-
ware werden 212.000 € benötigt.
242.000 €
26 Wirtschaftsplan 2019
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2019 – 2023
Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023
Investitionen
a) Stadtreinigung 2.258.000,00 € 2.218.000,00 € 2.218.000,00 € 2.218.000,00 € 2.218.000,00 €
a1) Straßenreinigung 1.710.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 €
a2) Winterdienst 530.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 €
a3) Sonstiges 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 7.603.000,00 € 4.038.000,00 € 4.038.000,00 € 4.038.000,00 € 4.038.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 3.058.000,00 € 2.988.000,00 € 2.988.000,00 € 2.988.000,00 € 2.988.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 770.000,00 € 770.000,00 € 770.000,00 € 770.000,00 € 770.000,00 €
b12) Fahrzeuge 2.270.000,00 € 2.200.000,00 € 2.200.000,00 € 2.200.000,00 € 2.200.000,00 €
b13) Sonstiges 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen - € - € - € - € - €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 4.545.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 €
b21) Fahrzeuge 3.595.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 900.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen - € - € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c) Gemeins ame Anlagen 807.000,00 € 355.000,00 € 355.000,00 € 355.000,00 € 355.000,00 €
c1) Fahrzeuge 40.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 60.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen 450.000,00 € - € - € - € - €
c5) Sonstiges 242.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 €
Darlehenstilgung 500.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Ges amt 11.168.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 355.000,00 €
Regelabschreibungen 6.704.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 €
Aufnahme von Krediten 371.000,00 €
Jahresüberschuss 3.738.000,00 €
Ges amt 11.168.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 € 7.261.000,00 €
27 Wirtschaftsplan 2019
4. Stellenübersicht 2019
der AWM
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen
Entgeltgruppe Stellen 2019 Abweichungen
gegenüber 2018 Stellen 2018 Ist-Besetzung
30.06.2018
Vermerke /
Erläuterungen
EGr. 15 Ü
1,00
-
1,00
1,00
EGr. 15 1,00 - 1,00 1,00
EGr. 14 3,00 + 1,00 2,00 1,76
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 4,50 + 1,00 3,50 3,50
EGr. 11 2,50 - 2,50 2,50
EGr. 10 8,50 - 8,50 7,77
EGr. 9c 3,00 + 1,00 2,00 1,77
EGr. 9b 9,00 - 1,00 10,00 10,00
EGr. 9a 7,00 + 2,00 5,00 2,80
EGr. 8 5,00 - 1,00 6,00 6,00
EGr. 7 18,50 - 18,50 18,50
EGr. 6 159,50 + 1,22 158,28 158,28
EGr. 5 6,50 - 6,50 6,50
EGr. 4 140,50 - 140,50 140,50
EGr. 3 2,26 - 2,26 2,26
EGr. 1 1,50 - 1,50 1,30
Summe 375,26 + 4,22 371,04 367,44
nachrichtlich:
Auszubildende 14,00 + 2,00 12,00 14,00
28 Wirtschaftsplan 2019
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppen
Stellen
2019
Stellen
2018
Abweichungen
gegenüber 2018
Ist-Besetzung
30.06.2018
Bemerkungen
A 13 1. Ein-
stiegsamt
1,00
1,00
-
1,00
A 12
2,00
2,00
-
2,00
A 9 Lauf-
bahngruppe 1
1,00
1,00
-
1,00
A 8
1,00
1,00
-
1,00
insgesamt
5,00
5,00
-
5,00
Einzelaufstellungen
Stellenhebungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.01.0102 /
70.01.0404
EGr.11 EGr. 12 1,00 Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination, Kennzahlensystem,
Controlling
2. 70.32.0101 EGr. 6 EGr. 9a 1,00 Leiter/-in Vorhandwerker/-in
Betrieb EZM
3. 70.31.0101 EGr. 8 EGr. 9a 1,00 Leiter/-in
Verwaltung MBRA
4. 70.04.0004 EGr. 9b EGr. 9c 1,00 Sachbearbeiter/-in
Abfallwirtschaftsberatung
Stellenvermehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 1,00 EGr. 11 Ingenieur/-in
Fuhrparkmanagement
Zwingende Entlastung der Fachstellenlei-
tung Technik / Sicherheit / Werkstatt.
Hauptaufgaben: Weiterentwicklung des
AWM-Fuhrparks, Fördermittelmanage-
ment, Vorbereitung und Durchführung von
Ausschreibungen.
29 Wirtschaftsplan 2019
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
2. 1,00 EGr. 6 Revierbegleiter/-in,
Bezirkssprecher/in
Abfallabfuhr
Aufnahme von Unfällen und Sachbeschä-
digungen, Klärung von Standplatzproble-
men, Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen,
verbesserte Kommunikation zwischen
Mitarbeiter/innen und Führungskräften.
Ausweitung des bisherigen Personalein-
satzes von 1,0 Stellen auf 2,0 Stellen.
3. 1,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in
Abfuhr von Elektro-
schrott- und Unterflur-
containern
Umwandlung einer seit 2015 überplanmä-
ßig eingerichteten Stelle in eine Planstelle.
4. 1,00 EGr. 14 Ingenieur/-in
Anlagenmanagement
Abfallwirtschaft
Übernahme von Führungsaufgaben im
Team AWM-3. Wissenstransfer zwischen
Betriebsleitung und Abfallwirtschaftskon-
zeptionierung.
5. 0,22 EGr. 6 Wirtschafter/-in Absicherung des bisher durch Überstun-
den vergüteten Personaleinsatzes.
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 0,75 A 13 L2E2 Personal-, Organisati-
ons- und Gesundheits-
angelegenheiten
Personalangelegenheiten, Ausbildungskoor-
dination, Umsetzung von Maßnahmen des
betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Projektdauer: 01.06.2017 – 31.05.2020
Entscheidung über die Einrichtung einer
Planstelle zum Wirtschaftsplan 2020
2. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der AWM / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercon-
tainer. Verlängerung des bisherigen Projekts
um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2020
3. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite-
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II.
4. 1,00 EGr. 10 Sachbearbeiter/in
Social-Media-
Management
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtaufga-
be) um digitale Kommunikationskanäle.
Projektdauer: 01.01.2019 – 31.12.2020;
anschließend Entscheidung über Einrichtung
einer Planstelle.
5. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsma-
nagement
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.01.2019 - 31.12.2022
6. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter
30 Wirtschaftsplan 2019
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
7. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster
8. 2,00 EGr. 6 Abfuhr von Leichtverpa-
ckungsmaterial im Auf-
trag der Fa. Remondis
Kraftwagenfahrer/innen; Übernahme von
Teilleistungen aus dem Auftrag der Dualen
Systeme zur LVP-Sammlung. Projektzeit-
raum: 01.01.2017 – 31.12.2019. Die Kosten
werden von der Fa. Remondis getragen.
9. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen
10. 1,00 EGr. 6 Mitarbeiter/-in Wasch-
platz
Betrieb des neuen Fahrzeug-Waschplatzes
am Entsorgungszentrum
11. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften
Unterstützung des Vertriebs-Innendienstes
als Vertretung des mit der Betreuung der
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters.
12. 1,00 EGr. 9b Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften
Information über Abfalltrennung und richtige
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen. Pro-
jektdauer: 01.02.2018 - 31.01.2020
13. 1,00 EGr. 5 Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen
und Beschwerden zu falsch befüllten Bio-
tonnen. Projektdauer: 01.06.2018 –
31.05.2020
31 Wirtschaftsplan 2019
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2018
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rösnerstraße 10
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0858/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37