2000/2024
(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW
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Anlage Übersicht Linienführungen der zur Anmeldung anstehenden Landesstraßen
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1) Ausbau L43, Blumenbergsweg (Erforderlichkeit im Zusammenhang mit Ansiedlung Kreuzfeld) 1b) Neubau, westlich Bruchstraße mit Anbindung an Worringer Landstraße / Autobahnanschlussstelle A57, Köln-Worringen 1a) Ertüchtigung mit Ausbau Gehweg-/Radinfrastruktur im Abschnitt zw. Neusser Landstraße und Bruchstraße 2) Ausbau L82n (Erforderlichkeit im Zusammenhang mit Siedlungsentwicklung Zündorf Süd, Langel-Ost, Wahn-West) Abschnitt zwischen Loorweg und A59 mit neuer Autobahnanschlussstelle
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68 Vorlagen-Nummer 21.06.2024 2000/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW Kurze Einführung ins Thema Das Land NRW ist aktuell dabei, ein multimodales Landesverkehrsmodell mit dem Progno- sehorizont 2035 zu erstellen (Kurzbezeichnung: „LVM 2035“). Auf Grundlage dieses neuen Verkehrsmodells sollen die verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW für den „Öffentli- chen Personennahverkehr (ÖPNV)“, „Landesstraßen“ sowie erstmalig auch für „Radschnell- verbindungen“ erstellt werden. Die Bedarfspläne bilden die Voraussetzung und Grundlage für die langfristigen Entscheidungen des Landes über Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. In den letzten Wochen hat das Land den Kommunen in NRW so genannte initiale Maßnah- menlisten je verkehrlichem Bedarfsplan zur Verfügung gestellt. Die kommunalen Gebietskör- perschaften und Zweckverbände sind dazu aufgefordert, diese initialen Maßnahmenlisten auf- zuarbeiten, indem sie zu den Maßnahmenlisten Stellung beziehen bzw. bei Bedarf eigene, neue Vorschläge ergänzen. Das Ministerium beabsichtigt, die Entwürfe der Bedarfspläne in 2026/27 dem Verkehrsaus- schuss des Landes bzw. dem Landtag zur Entscheidung vorzulegen. 2 Zweck und Ziel der Mitteilung Diese Mitteilung dient dazu, der Politik einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand der Rückmeldungen durch die Verwaltung an das Land NRW zu geben. Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Bedarfsplänen 1. Bedarfsplan ÖPNV Hierüber hat die Verwaltung im Verkehrsausschuss bereits ausführlich informiert (siehe auch Beschlussvorlage 1512/2024) 2. Bedarfsplan „Landesstraßen“ Das Land NRW hat mitgeteilt, dass die Anmeldungen für den Bedarfsplan der Landes- straßen nach den Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klima- schutzes bewertet werden. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und des be- kannten Sanierungsstaus der bestehenden Infrastruktur räumt das Land der Sanierung und dem Erhalt der Infrastruktur in den nächsten Jahren eine hohe Priorität ein. Das Mi- nisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW und die Bezirksregierung weisen die Kommunen darauf hin, dass diese Hinweise für alle Überlegungen zur Anmeldung mögli- cher Bedarfe zu berücksichtigen sind und teilen mit, dass ausschließlich die auf diese Weise angemeldeten Maßnahmen der Bewertung im Rahmen der Neuaufstellung des Bedarfsplans zugeführt werden. Maßnahmen zur Anmeldung müssen einen qualifizierten Vorschlag darstellen und min- destens mit einer bestehenden Linienführung hinterlegt werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte beabsichtigt die Verwaltung, zwei Vorhaben für die Fortschreibung des Bedarfsplans anzumelden bzw. in ihrer Stellungnahme zu verar- beiten. Teile dieser Vorhaben sind bereits im aktuellen Bedarfsplan des Landes hinterlegt und im bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Köln als „Fläche für Hauptverkehrs- züge“ ausgewiesen. Die beiden nachgenannten Vorhaben haben für die Stadt Köln hohe Bedeutung hinsicht- lich der städtebaulichen Stadtteilentwicklung. Die Verwaltung wird folgende Vorhaben melden: a. Ausbau L43, Blumenbergsweg (Erforderlichkeit im Zusammenhang mit Ansied- lung Kreuzfeld): • Ertüchtigung mit Ausbau Gehweg-/Radinfrastruktur im Abschnitt zw. Neusser Landstraße und Bruchstraße • Neubau, westlich Bruchstraße mit Anbindung an Worringer Landstraße / Auto- bahnanschlussstelle A57, Köln-Worringen b. Ausbau L82n (Erforderlichkeit im Zusammenhang mit Siedlungsentwicklung Zündorf Süd, Langel-Ost, Wahn-West): • Abschnitt zwischen Loorweg und A 59 mit neuer Autobahnanschlussstelle Zu beiden Vorhaben liegen die Linienführungen als Anlage dieser Mitteilung bei. Die Bezirksregierung hat den Kommunen eine Frist zur Rückmeldung bis spätestens 31.07.2024 gesetzt. 3 3. Bedarfsplan Radschnellverbindungen und zur Definition des landesweiten Radvor- rangnetzes Das Land NRW stellt diesen Bedarfsplan erstmalig auf und hat hierfür ein mehrstufiges Verfahren gewählt. In einem ersten Schritt sind die Kommunen aufgefordert, eigene Kon- zepte für Radschnellverbindungen zu melden. Hierfür ist eine Frist bis spätestens 29.06.2024 gesetzt. Die Verwaltung wird dem Land NRW die aktuelle Konzeptstudie „RadPendlerRouten Netz Köln“ (siehe dazu auch die Mitteilung 2810/2023 vom 19.09.2023) mit dem Hinweis übergeben, dass eine Umsetzung des hohen Radschnell- wegstandards auf vielen der im Konzept empfohlenen RadPendlerRouten wegen der in- nerörtlich beengten Straßenverhältnisse voraussichtlich nicht umsetzbar ist. Das Projekt „Radschnellweg 6 (RS6)“ von Köln nach Frechen gilt nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt., Naturschutz und Verkehr des Landes NRW als gesetzt („indisponibler Bedarf“). In einem zweiten Schritt sind die Kommunen aufgefordert, Stellung zu einem initialen Vor- schlag des Landes für potenzielle Radschnellverbindungen auf Kölner Stadtgebiet und Umlandgemeinden zu beziehen. Hierzu hat das Land NRW eine Frist bis spätestens 11.10.2024 gesetzt. Hierüber wird die Verwaltung im Herbst gesondert informieren. Es ist außerdem beabsichtigt, die Stellungnahme mit den Nachbarkommunen der Stadt Köln abzustimmen. In einem dritten Schritt wird den Kommunen eingeräumt, Stellung zu potenziellen Radvor- rangrouten zu nehmen. Hierzu ist eine Frist bis 31.12.2024 gesetzt. Hierüber wird die Ver- waltung ebenfalls gesondert informieren. Nachrichtlich sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Land Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten abhängig von dem zu erwartenden Nachfragepotenzial künftiger Nut- zerinnen und Nutzer abhängig macht. Das Land NRW klassifiziert Routen mit einer Nach- frage von mehr als 2.000 Radfahrenden pro Tag zu Radschnellverbindungen. Von Rad- vorrangrouten spricht das Land NRW, wenn die verkehrliche Nachfrage unter 2.000 liegt. Anlage Übersicht Linienführungen der zur Anmeldung anstehenden Landesstraßen gez. Egerer
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2000/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.06.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 11:21