V/0901/2007
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerscha
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Beschlussvorlage
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V/0901/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2008/2009 Beratungsfolge 27.11.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Errichtung eines Bildungsganges Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG wird zum 01.08.2008 (Beginn des Schuljahres 2008/2009) folgender Bildungsgang errichtet: Adolph-Kolping-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 3 ¼ jährige Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Gestaltung, Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife (Anlage D 4 APO-BK) Kosten/Folgekosten 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - durch die Errichtung des Bildungsganges keine Investitionskosten und - durch die Erweiterung des Bildungsangebotes in nicht genau bestimmbarer Höhe Kos- ten für Lernmittel und Schülerfahrkosten entstehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für Lernmittel und Schülerfahrkosten werden aus den zur Verfü- gung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. Vorlagen-Nr.: V/0901/2007 Auskunft erteilt: Thomas Woltering Andrea Kalk Ruf: 492 40 16 E-Mail: WolteringThomas@stadt- muenster.de Kalk@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0901/2007 Sachverhalt: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweite- rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln. 1.2 Zuständigkeiten Der Rat kann u.a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Ein- schränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – nicht übertragen. Da es sich bei einem Berufskolleg um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt Münster für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentli- cher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG). 2. Anlass Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bil- dungsganges unterbreitet. 3. Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 3 ¼ jährige Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Gestaltung, Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife (Anlage D 4 APO-BK) Dieser Bildungsgang vermittelt doppeltqualifizierend den Berufsabschluss nach Landes- recht „Gestaltungstechnische/r Assistent/in“ und die Allgemeine Hochschulreife. Am Ende der Jahrgangsstufe 13 finden die erste Teilprüfung der staatlichen Berufsausbildung und die Abiturprüfung statt. Die zweite Teilprüfung der staatlichen Berufsabschlussprüfung fin- det in der Jahrgangsstufe 14 statt. In der Jahrgangsstufe 14 findet ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Un- terricht am Adolph-Kolping-Berufskolleg statt. Im berufsbezogenen Kernbereich bilden die Fächer Gestaltungstechnik und Englisch ab der Jahrgangsstufe 12 mit je 5 Wochenstunden und die Fächer Grafik-Design und Kunst mit je 3 Wochenstunden die fachlichen Schwerpunkte (Abiturprüfungsfächer). Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 27.03.2007 zuge- stimmt. - 3 - V/0901/2007 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der Institutionen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Nach- barkreise und der Stadt Rheine erbeten. 3.2.1 Stellungnahmen der Institutionen Am 27.09.2007 hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen das Errichtungsvorhaben mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. 3.2.1.1 Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Münster Die Agentur für Arbeit teilt mit, dass keine Einwände bestehen. 3.2.1.2 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Im Schreiben vom 24.10.2007 übermittelt die Industrie- und Handelskammer Nord Westfa- len ihre Stellungnahme und stimmt der Errichtung nicht zu. „(...) Berufsausbildungen nach Landesrecht sind immer dann und nur dann sinnvoll, wenn sie eine berufliche Qualifizierung ermöglichen, für die das duale System keine Ausbildung versieht, und wenn sich für ihre Absolventen tatsächlich Berufschancen eröffnen. (...) Der Einrichtung des Bildungsganges können wir deshalb – auch in Zeiten einer angespannten Ausbildungssituation – nicht zustimmen, we il die Perspektiven der Absolventen am Ar- beitsmarkt kritisch zu betrachten sind. (...)“ 3.2.2 Stellungnahmen der Nachbarkreise und der Stadt Rheine Am 17.09.2007 hat das Amt für Schule und Weiterbildung den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine die Errichtungsvorhaben mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine be- stehen keine Bedenken, den geplanten Bildungsgang einzurichten. 3.2.3 Stellungnahme der Bezirksregierung Der Bildungsgang „Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife“ ist im Vorfeld zwischen der Schulleitung und der Schulaufsicht auf der Basis des bestehenden Schulprogramms intensiv schulfachlich besprochen und abgestimmt worden. Die Schulverwaltung hat in einem Gespräch mit der für Münster zuständigen Schulaufsicht am 24.10.2007 das Errichtungsvorhaben intensiv besprochen und diskutiert. Aus schulfach- licher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster die Errichtung. 3.2.5 Stellungnahme des Arbeitskreises „Weiterentwicklung der Berufskollegs“ Der Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Berufskollegs“, der sich zusammensetzt aus Spre- chern der im Rat vertretenen Fraktionen und Vertretern des Amtes für Schule und Weiter- bildung hat das Errichtungsvorhaben am 30.10.2007 diskutiert. Gegen die Errichtung des Bildungsganges bestehen keine Bedenken, sofern aufgrund der Einrichtung dieses Bildungsganges kein zusätzlicher Raumbedarf geltend gemacht wird. - 4 - V/0901/2007 3.3 Bewertung durch die Verwaltung Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: • Profilbildung und Schulentwicklung des Adolph-Kolping-Berufskollegs • Angebots- und Nachfragesituation in Münster und im Umland • Nutzen für die Absolventen des Bildungsganges Profilbildung des Adolph-Kolping-Berufskollegs Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der damit verbundenen Profilbildung hat sich das Adolph-Kolping-Berufskolleg zu einem überregional bekannten und positiv wahr- genommenen Berufskolleg mit den Berufsfeldern Druck- und Medientechnik, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Gastronomie entwickelt. Im Schuljahr 2007/2008 besuchen im Berufsfeld Druck- und Medientechnik 352 Schülerin- nen und Schüler die Bildungsgänge der Berufsschule. Die zweijährige Berufsfachschule Drucktechnik (erw. berufl. Kenntnisse und Fachhochschulreife) ist einzügig (38 Schülerin- nen und Schüler). Ebenso ist die FOS 12 B Gestaltung einzügig eingerichtet (17 Schülerin- nen und Schüler). Der Bildungsgang „Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Fachhoch- schulreife mit den Fachrichtungen Medien/Kommunikation und Grafik/Design ist dreizügig mit aktuell 220 Schülerinnen und Schülern. Die technische Ausstattung entspricht höchsten Anforderungen der Berufswelt und mit dem komplett eingerichteten Workflow-System sind die vertretenen Berufe und Bildungsgänge in der Lage, umfassende Arbeiten des gesamten Gestaltungsbereiches abzudecken (von der Fotografie bis zum Druck bzw. zur Bindung). Das Adolph-Kolping-Berufskolleg kann dieses Profil weiter schärfen, indem der beantragte Bildungsgang die Möglichkeit eröffnet, dass qualifizierte Schülerinnen und Schülern in der Fachrichtung Gestaltungstechnik das Abitur erwerben, um ein Hochschulstudium an einer Universität aufnehmen zu können. Das neue Schulgesetz beinhaltet in § 22, dass Berufskollegs mit Bildungsgängen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, die Bezeichnung „Berufliches Gymnasium“ führen sol- len. Der beantragte Bildungsgang trägt somit zur weiteren Profilbildung bei und eröffnet Bil- dungsperspektiven und Bildungsabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit der Absicht, ein Studium aufzunehmen. Die von der IHK Nordwestfalen formulierten Bedenken in Bezug auf den Assistentenausbil- dungsgang sind insofern zu relativieren, da es nicht primär darum geht, den Assistentenbil- dungsgang einzurichten, sondern die Möglichkeit geschaffen wird, das Abitur zu erwerben. Der/die Gestaltungstechnische/r Assistent/in ist bereits seit vielen Schuljahren eingerichtet. Für den Bildungsstandort Münster ist der beantragte Bildungsgang angesichts der Aufnah- mevoraussetzungen der WWU für Kommunikationswissenschaften und der Kunstakademie Münster eine angemessene Arrondierung des schulischen Bildungsangebotes. Angebots- und Nachfragesituation in Münster und im Umland Bereits seit vielen Jahren ist die Nachfrage nach dem Bildungsgang „Gestaltungstechni- sche/r Assistent/in und Fachhochschulreife“ deutlich höher als die bestehende Kapazität. Es liegen in der Regel ca. 140 Anmeldungen vor. Nach einer Bewerberauswahl mit Ge- sprächen und Präsentationen der gestalteten Mappen werden ca. 60 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Gleichzeitig fragen ca. 50 Interessierte nach, ob in Münster der Bil- - 5 - V/0901/2007 dungsgang Gestaltungstechnische/r Assistent/in auch mit Allgemeiner Hochschulreife an- geboten wird. Der beantragte Bildungsgang ist aktuell in Bochum, Bonn, Coesfeld, Hagen, Hürth, Kerpen und Recklinghausen eingerichtet (Quelle: LDS). „Konkurrenzen“ sind angesichts der Ent- fernungen nicht zu erwarten. Auch aus dem Kreis Coesfeld werden keine Bedenken formu- liert. Es kann festgestellt werden, dass hier ein konkreter regionaler Bedarf vorhanden ist. Nutzen für die Absolventen des Bildungsganges Eine Analyse der Bildungsabschlüsse der Neuzugänge in den Bildungsgang „Gestaltungs- technische/r Assistent/in und Fachhochschul reife“ zeigt, dass von 68 aufgenommenen Schüler/innen 26 den mittleren Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe hatten (Quelle: LDS). Bei der Errichtung des Bildungsganges mit Allgemeiner Hochschulreife kann allen formal Berechtigten dann das Angebot zum Erwerb des Abiturs unterbreitet und somit die Grundlage zum Besuch einer Hochschule geschaffen werden. Hier wird ersichtlich, dass es nicht zwangsläufig zu einer Erweiterung der Aufnahmekapazi- täten für den/die „Gestaltungstechnische/r Assistent/in“ kommen muss, jedoch auch nicht ausgeschlossen werden kann. Dem Adolph-Kolping-Berufskolleg ist klar, dass mit der Er- richtung des Bildungsganges keine Raumbedarfe geltend gemacht werden. Das Adolph-Kolping-Berufskolleg führt regelmäßig Erhebungen durch, um den weiteren be- ruflichen Werdegang des Absolventen zu erfassen. Es zeigt sich, dass bis auf wenige Aus- nahmen alle Absolventen erfolgreich studieren oder einen Beruf ausüben. Regelmäßig durchgeführte Befragungen des Adolph-Kolping-Berufskollegs an einzelnen (Fach)Hochschulen belegen, dass die Absolv enten deren Kriterien in besonderem Maße erfüllen und einen prozentual hohen Anteil der aufgenommenen Studierenden stellen. Diese Ausführungen dokumentieren den Nutzen für die Schülerinnen und Schüler als spä- tere Absolventen. Die Verwaltung befürwortet den Errichtungsantrag. 4. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie- rung 4.1 Räumliche Ausstattung und Sachausstattung Die vorhandene Raumkapazität im Adolph-Kolping-Berufskolleg ist ausreichend, um den Bildungsgang einzurichten. Zusätzliche Investitionen fallen nicht an, da aufgrund der bereits am Adolph-Kolping-Berufskolleg bestehenden Bildungsgänge die erforderliche Sachaus- stattung vorhanden ist und somit die vorhandene Infrastruktur genutzt wird. 4.2 Schülerfahrkosten Schülerinnen und Schüler haben nach Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf Er- stattung der Schülerfahrkosten von maximal 100 € pro Monat je Schüler/ -in. Konkrete An- gaben über die durch das Errichtungsvorhaben zusätzlich entstehenden Schülerfahrkosten können nicht gemacht werden, da sich nicht genau prognostizieren lässt, wie sich das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler darstellt. - 6 - V/0901/2007 4.3 Lernmittel Je Bildungsgang sind nach § 3 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Ei- genanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz in differenzierter Höhe Lernmittel vorgesehen. Für die Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 gilt zum Zwecke der Entlastung der kommu- nalen Haushalte eine Sonderregelung, wonach der Eigenanteil 49 % des Durchschnittsbe- trages nicht übersteigen darf. Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsent- gelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die nach der Entscheidung der Schule erforderlichen Lernmittel auf ei- gene Kosten zu beschaffen. Nach aktueller Rechtslage sinkt der Eigenanteil ab dem 01.08.2008 wieder auf 33 % des Durchschnittsbetrages. Die Finanzierung der möglicherweise durch die Errichtung dieses Bildungsganges zusätz- lich anfallenden Kosten für Lernmittel erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden lau- fenden Haushaltsmittel. 5. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zustimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0901/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37