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V/0106/2009

Besetzung der Einigungsstelle nach LPVG

Vorlagen 04.02.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4908 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung der Einigungsstelle nach LPVG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG 
NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung 
für die Dauer der laufenden Wahlzeit (01.07.2008 – 30.06.2012) berufen: 
 
a) Herr Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vorsitzenden 
 
b) Herr Thomas Gerretz, Direktor des Arbeitsgerichts Herne, zum stellvertretenden 
Vorsitzenden 
 
2. Die Zahl der Beisitzer/innen einschließlich der Vertreter/innen wird im Einvernehmen mit 
der Personalvertretung auf 12 festgesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde und der 
Personalvertretung zu benennende Beisitzer/innen). 
  
3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/innen in die Einigungsstelle 
entsandt: 
 
 a) Erwin Goerke, Amtsleiter 
 b) Rainer Uetz, Dezernent 
 c) Michaela Heuer, Justiziarin 
 d) Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter 
 e) Monika Rasche, Amtsleiterin 
 d) Christiane Köhling, Fachstellenleiterin 
 
 Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die drei Teilnehmer/innen, die für die oberste 
Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0106/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Goerke@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Nach § 67 LPVG NRW wird bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der 
Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einem/einer unparteiischen Vor-
sitzenden, einem/einer Stellvertreter/in und Beisitzern/innen. Auf die Person des/der Vorsitzenden 
und der/des Stellvertreters/in sowie über die Zahl der Beisitzer/innen haben sich die oberste 
Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer/innen, die 
Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von 
beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. 
 
Die Einigungsstelle tritt auf Antrag des Leiters/der Leiterin der Dienststelle oder der Personalvertre-
tung zusammen, wenn in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung der Personalvertretung unter-
liegen, zwischen dem Leiter/der Leiterin der Diens tstelle und der Personalvertretung keine Eini-
gung erzielt wird. Die Personalvertretung kann die Entscheidung der Einigungsstelle auch dann 
beantragen, wenn der Leiter/die Leiterin der Dienststelle über einen Antrag nach § 66 Absatz 4 
LPVG NRW nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet. 
 
Es hat folgende Änderungen gegeben: 
• Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung sind durch die Neufassung des LPVG 
grundlegend geändert worden. Sie wurden in Personal-, Rationalisierungs-, Technologie- 
und Organisationsangelegenheiten neu gefasst und in der Mehrzahl eingeschränkt bzw. ge-
strichen. 
• Durch die Neufassung der GO sowie der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Münster ist nunmehr der Oberbürgermeister in allen Personalangelegenheiten ent-
scheidungsbefugt. 
• Die Kompetenzen der Einigungsstelle selbst sind eingeschränkt worden. Insbesondere in 
Personal- und Organisationsangelegenheiten kann die Einigungsstelle keinen abschließen-
den Beschluss mehr fassen, sondern nur eine Empfehlung an das verfassungsmäßig zu-
ständige oberste Organ beschließen. 
 
Bislang wurden als Beisitzer für die oberste Dienstbehörde 
• für Angelegenheiten, in denen der Oberbürgermeister entscheidungsbefugt war, Verwal-
tungsmitarbeiter/innen und 
• für Angelegenheiten, in denen der Rat oder ein Ausschuss die Entscheidungsbefugnis hatte, 
Ratsmitglieder 
benannt. 
 
Durch die vorgenannten rechtlichen Änderungen ist in den verbleibenden mitbestimmungspflichti-
gen Angelegenheiten der Oberbürgermeister nunmehr allein entscheidungskompetent. Es er-
scheint daher sinnvoll, als Beisitzer der Dienststelle Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu benennen. 
 
Die Einigungsstelle wird nach § 67 LPVG tätig in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden oder 
dem/der Stellvertreter/in und 6 Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der 
Personalvertretung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/innen ent-
nommen werden.   
 
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Perso-
nalvertretung Herrn Horst-Dieter Krasshöfer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie Herrn 
Thomas Gerretz zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu berufen und die Zahl 
der Beisitzer/innen auf 12 festzulegen.  
 
 
 
Gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0106/2009
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37