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V/0614/2014

Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 21.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3314 Zeichen

V/0614/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung werden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung zur Änderung der  Sat-
zung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 22.09.2011 folgende Mitglieder 
wieder gewählt: 
 
1.  Sven Berg, Münster 
 
2.  Ina Bimberg, Iserlohn 
 
3.  Jutta Heinze, Duisburg 
 
4.  Jan Kleihues, Berlin 
 
5.  Jörg Sahle, Münster 
 
6.  Renate Saltzmann-Stoll, Münster 
 
7.  Eckhard Scholz, Senden 
 
8.  Peter L. Wilson, Münster 
 
9.  Peter Wörmann, Ostbevern 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0614/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0614/2014 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der 
Stadt Münster vom 22.09.2011 entspricht die Wahlze it des Beirates der Wahlperiode des Rates. 
Damit endete die Wahlzeit der derzeitigen Mitglieder des Beirates mit der Neukonstituierung des 
Rates am 12.06.2014. Die bisherigen Mitglieder üben bis zum Zusammentritt des neu gewählten 
Beirates ihre Tätigkeit weiter aus. 
 
Nach § 3 Abs. 1 der Satzung gehören dem Beirat neun anerkannte Fachleute aus den Gebieten 
Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in 
Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat  für fünf Jahre gewählt. 
 
Die in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieurverbände schlagen die o.g. Personen vor. 
Alle vorgeschlagenen Personen waren auch bisher schon Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung.  
Die Mitgliedschaften der Fachleute enden für sechs Personen im September 2016 und für drei 
Personen im Juli bzw. September 2018. 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen , Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen au f lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, d ass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der  Ge-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
Wenn Vorschlaglisten von entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien kein ausgewogenes G e-
schlechterverhältnis ausweisen, sind diese nochmals auf die Einhaltung des § 12 LGG hinzuwe i-
sen.  
 
Die Verbände wurden auf die Einhaltung des § 12 LGG hingewiesen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0614/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37