V/0614/2014
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung
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Beschlussvorlage
3314 Zeichen
V/0614/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Beirat für Stadtgestaltung werden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung zur Änderung der Sat- zung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 22.09.2011 folgende Mitglieder wieder gewählt: 1. Sven Berg, Münster 2. Ina Bimberg, Iserlohn 3. Jutta Heinze, Duisburg 4. Jan Kleihues, Berlin 5. Jörg Sahle, Münster 6. Renate Saltzmann-Stoll, Münster 7. Eckhard Scholz, Senden 8. Peter L. Wilson, Münster 9. Peter Wörmann, Ostbevern Vorlagen-Nr.: V/0614/2014 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 03.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0614/2014 Begründung: Gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 22.09.2011 entspricht die Wahlze it des Beirates der Wahlperiode des Rates. Damit endete die Wahlzeit der derzeitigen Mitglieder des Beirates mit der Neukonstituierung des Rates am 12.06.2014. Die bisherigen Mitglieder üben bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates ihre Tätigkeit weiter aus. Nach § 3 Abs. 1 der Satzung gehören dem Beirat neun anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat für fünf Jahre gewählt. Die in Münster ansässigen Architekten - und Ingenieurverbände schlagen die o.g. Personen vor. Alle vorgeschlagenen Personen waren auch bisher schon Mitglied im Beirat für Stadtgestaltung. Die Mitgliedschaften der Fachleute enden für sechs Personen im September 2016 und für drei Personen im Juli bzw. September 2018. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen , Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen au f lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä- tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, d ass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Ge- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ Wenn Vorschlaglisten von entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien kein ausgewogenes G e- schlechterverhältnis ausweisen, sind diese nochmals auf die Einhaltung des § 12 LGG hinzuwe i- sen. Die Verbände wurden auf die Einhaltung des § 12 LGG hingewiesen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0614/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37