0652/2020
Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3870 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/11 Vorlagen-Nummer 08.04.2020 0652/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße hier: Kostenerhöhung Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Humboldt/Gremberg und Kalk hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif- fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Ökologische Revitalisierung der Wester- waldstraße“ in Köln-Humboldt/Gremberg in Höhe von rund 433.000 € zur Kenntnis. Begründung Mit der Maßnahme „Ökologische Revitalisierung Westerwaldstraße“ sollen die überwiegend als Wiesenflächen genutzten und zum Teil brachliegenden Flächen aufgewertet und ihnen eine viel- fältige Nutzung sowie eine qualitative Gestaltung verliehen werden. Eine radiale Grünverbindung aus dem Quartier heraus zum Äußeren Grüngürtel wird entstehen. Zum Städtebauförderpro- gramm 2019 wurde ein entsprechender Antrag auf Förderung durch Mittel aus dem Europäi- schen Fonds für regionale Entwicklung mit einer Ko-Finanzierung aus Städtebaufördermitteln ge- stellt. Mit Bescheid vom 15.10.2019 i. V. m. dem Änderungsbescheid vom 18.11.2019 wurde der Stadt Köln eine Förderung in Höhe von 2.720.000 € zu den förderfähigen Gesamtkosen in Höhe von 3.200.000 € bewilligt. Gemäß des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 14.10.2022 durchzuführen. Nach Mitteilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen erhöhen sich die Kosten für die Maßnahme. Die Kostenerhöhung ist darauf zurückzuführen, dass sich die tatsächlichen Bau- kosten nach durchgeführter öffentlicher Ausschreibung gegenüber der Kalkulation um rund 460.000 € erhöht haben. Daneben waren umfangreichere Gutachten und Beprobungen des Ge- ländes nötig, da Teilbereiche der Maßnahme auf ehemaligen Deponieflächen liegen. Hierdurch sind Mehrkosten in Höhe von rund 12.000 € entstanden. Eine Kompensation der Mehrkosten in Höhe von rund 39.000 € kann durch eine Einsparung der Vergabe der Rodungsarbeiten erfolgen. Somit belaufen sich die Mehrkosten auf rund 433.000 €. Eine Nachfördermöglichkeit durch den Zuschussgeber ist ausgeschlossen. 2 Die Maßnahme hat eine Schlüsselposition sowohl für die Aufwertung des Sozialraums als auch für das Gesamtkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“. Zusammenfassung Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be- rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 3.633.000 €. Finanzierung Die ökologische Revitalisierung der Westerwaldstraße stellt eine Investition im als Festwert be- werteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschrei- bungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Analog bilden sich die investiven Zuschüsse gleichfalls in voller Höhe ertragswirksam ab. Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaf- tung entsprechend umgeschichtet. Die korrespondierenden Festwertaufwendungen stehen im Teilergebnisplan 0902 - Stadtentwick- lung, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0652/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 08.04.2020
- Erstellt
- 26.02.2020 12:41