V/0927/2020
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3532 Zeichen
V/0927/2020 V/0927/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2021 - Finanzplan 2021 - 2025 Beratungsfolge 09.12.2020 Rat Entscheidung 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2021 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2021 weist Erträge in Höhe von 64.454.000 € und Aufwendungen in Höhe von 60.670.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.784.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2021 hat ein Gesamtvolumen von 14.896.000 €. c) Die Stellenübersicht 2021 weist 399,76 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.624.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 60.670.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent- nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 57.348.000 € getragen. Die verbleibenden 3.322.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 12.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 6052-16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0927/2020 Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2021 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM b) das Rechnungsergebnis 2019 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2020 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.784.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2021 insgesamt 399,76 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 29 - 33 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2020 dar- gestellt. Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 7.624.000 € aufzunehmen. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Wirtschaftsplan 2021 der AWM - Anlage A
Anlage A
872 Zeichen
Anlage A zur V/0927/2020 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Kämmerin, sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage: Wirtschaftsplan 2021 der AWM
53236 Zeichen
1 Wirtschaftsplan 2021
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 2021
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 21 der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8
4. Erfolgsplan 2021 (Gesamt- und Einzelplan) der AWM
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2021
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
28
6. Stellenübersicht 2021 29
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2021
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2021 der AWM
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2021 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2021 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2019
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2020.
Der Erfolgsplan 2021 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2021 und 2020 auch das
Rechnungsergebnis 2019.
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungser-
mächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel.
Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2021
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 63.123.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 730.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 62.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 539.000 €
64.454.000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.558.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.138.000 €
Löhne und Gehälter 19.182.000 €
Soziale Abgaben 5.764.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 7.313.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.252.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.338.000 €
Sonstige Steuern 125.000 €
60.670.000 €
Jahresüberschuss 3.784.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum
Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2021
Vermögensplan
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 650.000 €
Investitionen
- Stadtreinigung 3.364.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 10.577.000 €
- Gemeinsame Anlagen 305.000 €
14.896.000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 350.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 7.313.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 3.449.000 €
Jahresüberschuss 3.784.000 €
14.896.000 €
Münster, 09.12.2020
i. V. i. A.
gez. gez.
Peck Hasenkamp
Stadtrat Betriebsleiter
5 Wirtschaftsplan 2021
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren wir Ent-
sorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbindung mit i hren
Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte
Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Win-
terdienst - ab.
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2009 (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitsschutzmanagement) zertifiziert.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCHÄFTIGTE: 399 Mitarbeiter-/innen
BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp
GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km2 Stadtfläche
315.293 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat-
haushalte und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
• Behandlungsanlage für Restabfälle
• Blockheizkraftwerk
• Sickerwasserbehandlungsanlage
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
• Grünkompostierungsanlage
• Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2021
AWM 2021
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der AWM fest verankert und deshalb
seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maßnahmen. Un-
ter dieser Prämisse Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Service und Logistik
zu werden und von allen Anspruchsgruppen als „Premiumdienstleister“ wahrgenommen zu werden,
dieses Ziel hatten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) sich im Jahr 2010 für die kommen-
den zehn Jahre gegeben. Gemessen an den Kennzahlen ihres strategischen Managementsystems
(der gemeinwohlorientierten Balanced- Scorecard) und den Er gebnissen aus der jährlichen reprä-
sentativen Bürgerumfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster („AWM-Barometer“) ha-
ben die AWM dieses Ziel bereits 2018 erreicht.
Im gleichen Jahr ist ein vielschichtiger Prozess zur Entwicklung der Vision 2030 gestartet. Betriebs-
leitung, Führungskräfte und Mitarbeitende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen haben zunächst
gemeinsam mit externen Beratern die Kernaspekte ihrer Unternehmensvision 2030 entwickelt. Final
formuliert wird diese Vision Anfang des kommenden Jahres zunächst allen Mitarbeitenden vorge-
stellt, die wesentlichen Punkte sollen aber hier bereits aufgezeigt werden. Die Vision 2030 der AWM
ist eng verzahnt mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster und den Sustainable Develop-
ment Goals der UN.
Kernaspekte der Vision 2030
Die AWM streben ein abfallfreies Münster an. Anders gesagt: Ziel ist eine 100-prozentige Kreislauf-
wirtschaft für und in Münster. Im Jahr 2030 soll es also keine Abfälle mehr geben, nur noch Wert-
stoffe, die dann stofflich oder energetisch verwertet werden. Der Umwel t- und Ressourcenschutz
soll ebenso wie die regionale Wertschöpfung weiter gestärkt werden.
Die Entwicklung der AWM wird bis 2030, aufbauend auf dem bereits Erreichten, durch einen ent-
scheidenden Rollenwechsel geprägt werden: Vom Premiumdienstleister zum Premiumpartner. Kli-
maschutz, Digitalisierung oder demografische Entwicklung … – die Herausforderungen der Gegen-
wart und Zukunft sind nicht immer neu, viele verschärfen sich aber und werden drängender. Damit
globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene
umgesetzt werden können, müssen lokal und regional die Grundsteine gelegt werden. Die AWM
sind überzeugt, dass diese Grundsteine nur in starken Netzwerken und auf Augenhöhe mit den
Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Partnern entstehen können.
7 Wirtschaftsplan 2021
Balanced-Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die AWM 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur dieser
BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbeitende
und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für die Vision
2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in de nen Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung
verankert werden, richten die AWM aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünftig neu aus.
8 Wirtschaftsplan 2021
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die all-
gemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der AWM.
Leistungen Stadtreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der
geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2021
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird
regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllbeseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwertung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung
Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern
Wertstoffe aus Unterflurcontainern
10 Wirtschaftsplan 2021
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfallabfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM
11 Wirtschaftsplan 2021
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftsberatung
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungskon-
zepte
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Bera-
tung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften und
Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen
werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Betriebsausschussbetreuung
Allgemeine Verwaltung
Beschaffungs- und Lagerwesen
Personaleinsatz, Personalbetreuung
Vermarktung von Recyclingprodukten
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Kostenrechnung
Kreditwesen
DV-Organisation
Wirtschaftsplanung/Controlling
12 Wirtschaftsplan 2021
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Industriekauffrau/-mann
Berufskraftfahrer/-in
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- und
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenläger
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Zentraldeponie
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage
Betrieb der Photovoltaikanlagen
13 Wirtschaftsplan 2021
4. Erfolgsplan 2021 der AWM
Planansatz
2021
€
Planansatz
2020
€
Rechnungs-
ergebnis
2019
€
1. Umsatzerlöse
63.123.000
60.008.000
53.872.080
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
2.440
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.269.000 4.303.000 6.748.763
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
539.000
1.536.000
3.602.657
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0
120.000
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs - und Be-
triebsstoffe
4.558.000
4.858.000
4.791.994
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.138.000 16.609.000 14.868.736
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 19.182.000 18.834.000 17.342.605
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
5.764.000
5.604.000
5.486.372
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sach-
anlagen
7.991.000
7.101.000
7.201.689
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
678.000
0
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.252.000 5.757.000 4.630.186
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 62.000 5.000 70.325
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.338.000 1.838.000 1.548.368
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.909.000 3.835.000 4.823.658
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 125.000 73.000 436.549
15. Jahresergebnis 3.784.000 3.762.000 4.387.109
14 Wirtschaftsplan 2021
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021
1. Umsatzerlöse 63.123.000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
- Straßenreinigungsgebühren
5.533.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.351.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
51.114.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
3.125.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde.
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten ei-
ner rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Gebüh-
renkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushaltsmit-
teln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung werden im Jahr 2021 im
Durchschnitt um 8,89 % erhöht (s. auch Vorlage Nr.
V/0940/2020).
15 Wirtschaftsplan 2021
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchentliche Rei-
nigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
6,06 €
5,40 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
3,00 €
2,64 €
1.2 Abfallwirtschaft
Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2021 erhöhen
sich die Gebühren für die Restabfallabfuhr um 7,47 % und
für die Bioabfallabfuhr um 7,42 %. Die Grundgebühren ver-
bleiben bei den bisherigen Sätzen. Durchschnittlich beträgt
die Erhöhung 6,72 % (s. im Einzelnen Vorlage V/0939/2020).
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und Anneh-
men von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1
Abfallsatzung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2
Abfallsatzung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 72,96 €/a 116,52 €/a
60 l 125,04 €/a 199,80 €/a
90 l 187,56 €/a 299,64 €/a
120 l 250,20 €/a 399,60 €/a
240 l 500,40 €/a 799,20 €/a
660 l 1.376,04 €/a
770 l 1.605,36 €/a
1,1 m³ 2.293,44 €/a
16 Wirtschaftsplan 2021
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverändert
bei 230,00 €/t.
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (s. Vorlage V/0941/2020).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Kom-
postbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.269.000 €
In Höhe von 539.000 € ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Abfallabfuhr dargestellt. Ansonsten handelt es sich
um Erträge aus der laufenden Betriebsführung, die nicht
zu den Umsatzerlösen zählen. Hierunter fallen u. a. die
Entgelte für den Bereitschaftsdienst, Erträge der Werk-
statt, Erträge aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage
sowie Erträge aus Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD-Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2021 ist keine Entnahme geplant.
0 €
5. Materialaufwendungen
20.696.000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den lau-
fenden Betrieb der Straßenreinigung und der Abfall-
wirtschaft. Wei tere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge.
4.558.000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inanspruch-
nahme von Fremdleistungen für die Beseitigung und
Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
16.138.000 €
17 Wirtschaftsplan 2021
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand für
die Entsorgung von Reststoffen aus der mechanischen
Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für die Be-
seitigung wilder Müllablagerungen und die Entsorgung
von Problemabfällen.
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
24.946.000 €
19.182.000 €
Plan
2021
Plan
2020
Beamte 4,5 5
Arbeitnehmer 399,76 399,26
Auszubildende 17 17
421,26 421,26
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor-
gung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pens i-
onsrückstellungen zu nennen.
5.764.000 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
angewendet.
7.991.000 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprechend
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensge-
genstände ertragswirksam aufgelöst.
678.000 €
18 Wirtschaftsplan 2021
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthalten
sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsberatung,
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen der
Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV-Leistungen
Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendungen , Versi-
cherungsleistungen sowie sämtliche Gebäudeaufwen-
dungen.
6.252.000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge aus
der Anlage liquider Mittel.
62.000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung v on Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzinsungs-
betrag in Höhe von 1.294.000 € berücksichtigt. Der Rest
in Höhe von 44.000 € resultiert aus Darlehenszinsen.
1.338.000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
3.909.000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2021 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatz steuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
125.000 €
19 Wirtschaftsplan 2021
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in
der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebühren-
kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten
und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anschaffungs-
werten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschieds-
betrag von ca. 594.000 €.
- Die AWM berücksichtig en auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des betriebs-
notwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbeitrag von 2.951.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden
in Höhe von 157.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 62.000 €.
3.784.000 €
20 Wirtschaftsplan 2021
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2021 – 2025
der AWM
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
1 Umsatzerlöse 63.123.000,00 € 63.505.000,00 € 64.055.000,00 € 64.715.000,00 € 65.383.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Ges amtleis tung 63.123.000,00 € 63.505.000,00 € 64.055.000,00 € 64.715.000,00 € 65.383.000,00 €
4 Materialaufwand 20.696.000,00 € 20.893.000,00 € 21.094.000,00 € 21.300.000,00 € 21.509.000,00 €
5 Personalaufwand 24.946.000,00 € 25.320.000,00 € 25.700.000,00 € 26.086.000,00 € 26.477.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.252.000,00 € 6.184.000,00 € 6.154.000,00 € 6.226.000,00 € 6.300.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 1.947.000,00 € 1.867.000,00 € 1.789.000,00 € 1.715.000,00 € 1.644.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 13.176.000,00 € 12.975.000,00 € 12.896.000,00 € 12.818.000,00 € 12.741.000,00 €
9 Abschreibungen 7.991.000,00 € 7.991.000,00 € 7.991.000,00 € 7.991.000,00 € 7.991.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.185.000,00 € 4.984.000,00 € 4.905.000,00 € 4.827.000,00 € 4.750.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.909.000,00 € 3.708.000,00 € 3.629.000,00 € 3.551.000,00 € 3.474.000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.909.000,00 € 3.708.000,00 € 3.629.000,00 € 3.551.000,00 € 3.474.000,00 €
18 Steuern 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.784.000,00 € 3.583.000,00 € 3.504.000,00 € 3.426.000,00 € 3.349.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2021
5. Vermögensplan 2021 der AWM
Vermögensplan
2021
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2020
I. Einnahmen
14.896.000 €
12.588.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
350.000 €
380.000 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
7.313.000 €
7.101.000 €
3. Aufnahme von Krediten
3.449.000 €
1.345.000 €
4. Jahresüberschuss
3.784.000 €
3.762.000 €
II. Ausgaben
14.896.000 €
12.588.000 €
1. Darlehenstilgungen
650.000 €
650.000 €
2. Investitionen
14.246.000 €
11.938.000€
a) Stadtreinigung
3.364.000 €
1.678.000 €
a1) Straßenreinigung
2.340.000 €
800.000 €
a2) Winterdienst
986.000 €
860.000 €
a3) Sonstiges
38.000 €
18.000 €
b) Abfallwirtschaft 10.577.000 € 10.155.000 €
b1) Abfallabfuhr 5.762.000 € 6.280.000 €
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 720.000 € 250.000 €
b1.2) Fahrzeuge 5.004.000 € 6.012.000 €
b1.3) Sonstiges 38.000 € 18.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen 0 € 0 €
22 Wirtschaftsplan 2021
Vermögensplan
2021
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2020
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 4.815.000 € 3.875.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
2.315.000 €
1.435.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
2.450.000 € 2.390.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaft-
lichen Anlagen
0 € 0 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 305.000 € 105.000 €
c1) Fahrzeuge 0 € 0 €
c2) Maschinen/Geräte 100.000 € 60.000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 0 € 0 €
c5) Sonstiges 190.000 € 30.000 €
23 Wirtschaftsplan 2021
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 (Investitionen)
a)
a)
Stadtreinigung 3.364.000 €
a1)
Straßenreinigung
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit elekt-
rischem Antrieb, für zwei Kleinkehrmaschinen mit
elektrischem Antrieb, für drei Kompaktkehrmaschinen
mit konventionellem Antrieb und für einen Bereit-
schaftswagen mit speziellem Kofferaufbau benötigt.
2.340.000 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von vier
Streufahrzeugen mit Streutechnik und Schneeräum-
schildern sowie für zwei Radwegbetreuungsgeräte
mit Winterdienstausrüstung benötigt.
986.000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet
ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgü-
tern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
38.000 €
b)
Abfallwirtschaft 10.577.000 €
b1) Abfallabfuhr 5.762.000 €
b1.1)
Abfall- u. Wertstoffbehälter
720.000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papierkör-
ben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Container
und Presscontainer.
b1.2)
Fahrzeuge
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von einem
Monoabfallsammelfahrzeug mit Wasserstoffantrieb,
zwei Monoabfallsammelfahrzeugen mit elektrischem
Antrieb, drei Mehrkammerfahrzeugen mit Dieselan-
trieb, zwei Transporter mit Kofferaufbau, vier Papier-
korbwagen und zwei Schadstoffmobile benötigt.
5.004.000 €
24 Wirtschaftsplan 2021
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet
ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgü-
tern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
38.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
In 2021 sind keine Maßnahmen vorgesehen.
0 €
b2)
Abfallverwertung/-entsorgung 4.815.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Mittel in Höhe von 340.000 Euro sind vorgesehen für
die Ersatzbeschaffung im Bereich des Containerdiens-
tes. Es ist geplant ein Hakenliftfahrzeug (160 T€), ei-
nen Kettenwagen (150 T€) sowie einen An-hänger (30
T€) für den Containerdienst zu beschaffen.
Die AWM planen weiterhin eine Ersatzbeschaffung für
einen Radlader in der BVA (250 T€; Betrieb im Zwei-
schichtsystem), sowie einen Radlader für die Kompos-
tierungsanlage (315 T€) vorzunehmen. Der preisliche
Unterschied ist in der Größe des Radladers begründet.
In der BVA werden Radlader mit einem Einsatzgewicht
von 14t und in der Kompostierungsanlage mit 18 t
(Umsetzung der Kompostmieten) benötigt.
Des Weiteren ist eine Ersatzbeschaffung des Aufgab-
ebaggers in der MRA (Betrieb im Zweischichtsystem
480 T€) vorgesehen. Nach ca. 12.000 Arbeitsstunden
ist ein Austausch zur Aufrechterhaltung der Verfügbar-
keit dringend erforderlich. Angedacht ist hier einen
Aufgabebagger in „Elektro – Ausführung“ zu beschaf-
fen. Die Förderanträge werden entsprechend von den
AWM gestellt.
Mittel in Höhe von 200.000 € sind als Ersatzbeschaf-
fung von 22 unterschiedlichen Containern und
Presscontainern in den Arbeitsbereichen Transport,
Containerdienst und EZM vorgesehen.
Mittel in Höhe von 250.000 Euro sind vorgesehen für
die Erneuerung des Windsichters (pneumatische Ma-
terialabscheidung) in der MRA. Der bisherige Wind-
sichter ist seit 2002 in Betrieb und muss erneuert wer-
den.
2.315.000 €
25 Wirtschaftsplan 2021
Das Prozess- und Rottewasser der BVA wird zur zeit
mittels Saugwagen abgefahren und zur Abreinigung
der Sickerwasserr einigungsanlage zugegeben. Die
Mittel in Höhe von 300.000 € sind für die Installation
eines Pumpwerks für die anfallenden Prozess - und
Rottewasser an der BVA vorgesehen
Mittel in Höhe von 180.000 € sind für die Ertüchtigung
(Step 2) der Abluftanlage in der Rotte der BVA vorge-
sehen. Die Abluft der Rottetunnel in der BVA ist st ark
mit Ammoniak belastet . Diese ist zentral zu er fassen
und einer Abluftbehandlung zuzuführen. Geplant ist,
die Abluft direkt in den Tunneln zu fassen und abzu-
führen. Die Arbeitsbedingungen in der Rottehalle wer-
den dadurch erheblich verbessert.
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Technikum EZM (200.000 €)
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und die Fach-
hochschule Münster kooperieren bereits seit dem Jahr
2008 im Bereich der Abfallwirtschaft insbesondere in
den Themengebieten der Abfallaufbereitung, der Ab-
fallzusammensetzung sowie allgemeinen Fragestel-
lungen der Abfallwirtschaft. Hierzu hatten die AWM ei-
nen Teilbereich einer Leichtbauhalle der Fachhoch-
schule zur Nutzung als Technikum zur Verfügung ge-
stellt. Die Fachhochschule hat im Gegenzug die AWM
bei abfallwirtschaftlichen Fragestellungen und bei Un-
tersuchungen zur Abfallzusammensetzung unter-
stützt.
Da der von der Fachhochschule genutzte Teil der
Leichtbauhalle durch die AWM selbst für den Um-
schlag von Abfällen benötigt wird, sollen der Fach-
hochschule am Standort Entsorgungszentrum Müns-
ter neue Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wer-
den. Hierzu sollen eine nicht mehr benötigte beste-
hende Halle und ein H allenneubau der Fachhoch-
schule verpachtet werden. Hierdurch kann die Zusam-
menarbeit zwischen der Fachhochschule und den
AWM fortgeführt werden. Hierzu soll anstelle des bis-
herigen Kooperationsvertrages eine Kooperationsver-
einbarung mit integriertem Pachtve
rtrag zwischen den
AWM und der Fachhochschule Münster abgeschlos-
sen werden.
2.450.000 €
26 Wirtschaftsplan 2021
Umbau BVA (ehem. Stadtwerke MS) (1.650.000 €)
Die Abfallwirtschaftsbetriebe planen die Verlagerung
von Betriebseinrichtungen von der Rösnerstraße zum
Entsorgungszentrum in Coerde. Hierfür soll insbeson-
dere die ehemalige Bioabfallvergärungsanlage umge-
baut und für geplante Nutzung ertüchtigt werden.
Schulungszentrum Coerde (100.000 €)
Für den Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ ist die Errich-
tung eines Schulungszentrums a m Entsorgungszent-
rum MS -Coerde geplant. Für diese Zwecke können
Bestandsgebäude genutzt wer den. In 2021 ist zu-
nächst die Verlagerung und Integration eines ehema-
ligen Vogelwärterhäuschens in den bestehenden De-
ponielehrpfad vorgesehen.
Neubau Betriebsgebäude inklusive Inventar
(400.000 €)
Der vorhandene Sozialtrakt der MRA ist aufgrund zu-
sätzlicher Aktivitäten am Standort nicht mehr ausrei-
chend und muss daher erweitert werden. Die Erweite-
rung wurde öffentlich ausgeschrieben und vergeben.
Die Mittel in Höhe von 400.000 € sind vorgesehen für
den Ausgleich zwischen den veranschlagten Baukos-
ten und dem Ergebnis der Ausschreibung sowie der
Beschaffung der Inneneinrichtung.
Erneuerung E-Netz Struktur (100.000 €)
Die AWM planen die Errichtung neuer PV-Anlagen im
Bereich des EZM. Der erzeugte Strom soll ggf s. zur
Erweiterung der Eigenstromversorgung genutzt wer-
den. Voraussetzung ist die Beschreibung der Be-
standsversorgung/Netzstruktur und Abstimmung der
Versorgungsoptionen mit der Stadtnetze Münster
GmbH. Ggfs. werden zus ätzliche Investitionen in die
Erweiterung der Bestandsversorgung erforderlich.
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Für 2021 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen
geplant.
0 €
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50.000 €
27 Wirtschaftsplan 2021
c) Gemeinsame Anlagen 305.000 €
c1) Fahrzeuge
0 €
Für 202 1 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen.
c2) Maschinen/Geräte 100.000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von Ma-
schinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6
Abs. 2 EStG.
c4) Baumaßnahmen 0 €
Baumaßnahmen sind nicht geplant.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzb eschaffung
von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Software.
190.000 €
28 Wirtschaftsplan 2021
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2021 – 2025
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
Investitionen
a) Stadtreinigung 3.364.000,00 € 2.788.000,00 € 2.788.000,00 € 2.788.000,00 € 2.788.000,00 €
a1) Straßenreinigung 2.340.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 €
a2) Winterdienst 986.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
a3) Sonstiges 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 10.577.000,00 € 5.888.000,00 € 5.888.000,00 € 5.888.000,00 € 5.888.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 5.762.000,00 € 4.838.000,00 € 4.838.000,00 € 4.838.000,00 € 4.838.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 720.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 €
b12) Fahrzeuge 5.004.000,00 € 4.000.000,00 € 4.000.000,00 € 4.000.000,00 € 4.000.000,00 €
b13) Sonstiges 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 € 38.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen - € - € - € - € - €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 4.815.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 €
b21) Fahrzeuge 2.315.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 2.450.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen - € - € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c) Gemeins ame Anlagen 305.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 €
c1) Fahrzeuge - € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen - € - € - € - € - €
c5) Sonstiges 190.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 €
Darlehenstilgung 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Ges amt 14.896.000,00 € 9.641.000,00 € 9.641.000,00 € 9.641.000,00 € 9.641.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 350.000,00 € 350.000,00 € 350.000,00 € 350.000,00 € 350.000,00 €
Regelabschreibungen 7.313.000,00 € 7.313.000,00 € 7.313.000,00 € 7.313.000,00 € 7.313.000,00 €
Aufnahme von Krediten 3.449.000,00 €
Jahresüberschuss 3.784.000,00 € 1.978.000,00 € 1.978.000,00 € 1.978.000,00 € 1.978.000,00 €
Ges amt 14.896.000,00 € 9.641.000,00 € 9.641.000,00 € 9.641.000,00 € 9.641.000,00 €
29 Wirtschaftsplan 2021
6. Stellenübersicht 2021 der AWM
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen
Entgelt-
gruppe
Stellen
2021
Abweichun-
gen
gegenüber
2020
Stellen
2020
Ist-Besetzung
30.06.2020
Vermerke /
Erläuterun-
gen
EGr. 15 Ü
1,00
-
1,00 1,00
EGr. 15 2,00 - 2,00 1,00
EGr. 14 4,00 - 4,00 3,76
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 4,50 - 4,50 3,55
EGr. 11 4,00 + 0,50 3,50 2,92
EGr. 10 8,50 - 8,50 9,20
EGr. 9c 7,00 - 7,00 5,59
EGr. 9b 5,00 - 5,00 5,00
EGr. 9a 7,00 - 7,00 4,80
EGr. 8 5,00 - 5,00 5,00
EGr. 7 18,50 - 18,50 18,07
EGr. 6 175,50 + 2,00 173,50 168,70
EGr. 5 5,50 - 1,00 6,50 6,73
EGr. 4 150,00 + 2,50 147,50 156,00
EGr. 3 0,26 - 2,00 2,26 2,50
EGr. 1 0,00 - 1,50 1,50 1,30
Summe 399,76 + 0,50 399,26 397,12
nachrichtlich:
Auszubil-
dende
17,00 - 17,00 14,00
30 Wirtschaftsplan 2021
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppen
Stellen
2021
Stellen
2020
Abweichungen
gegenüber 2020
Ist-Besetzung
30.06.2020
Bemerkungen
A 13 1. Ein-
stiegsamt
1,00
1,00
-
1,00
A 12
1,50
2,00
- 0,50
2,00
A 9 Lauf-
bahngruppe 1
1,00
1,00
-
1,00
A 8
1,00
1,00
-
1,00
insgesamt
4,50
5,00
- 0,50
5,00
Einzelaufstellungen
Stellenumwandlungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.01.0310 A 12 EGr. 11 0,50 1. Sachbearbeiter/-in
Einkauf, Debitoren- und Kreditoren-
buchhaltung
Stellenhebungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.32.0105 EGr. 04 EGr. 06 1,00 Fachkraft für Kreislauf- und Abfall-
wirtschaft
Anpassung des Stellenwertes an die tatsächliche Eingruppierung
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.22.0051 EGr. 5 EGr. 6 1,00 Sachbearbeiter/-in
Behälterverwaltung
2. 70.01.0310 EGr. 10 EGr. 11 0,50 1. Sachbearbeiter/-in
Einkauf, Debitoren- und Kreditoren-
buchhaltung
3. 70.32.0213 EGr. 03 EGr. 04 1,00 Hilfskraft MRA
31 Wirtschaftsplan 2021
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
4. 70.32.0214 EGr. 03 EGr. 04 1,00 Reiniger/-in MRA
5. 70.32.0215 EGr. 01 EGr. 04 0,50 Reiniger/-in MRA
6. 70.32.0312 EGr. 01 EGr. 04 1,00 Reiniger/-in BVA
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsmanage-
ment
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.01.2020 - 31.12.2023
2. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination
Digitalisierung verschiedener Arbeitspro-
zesse, Ausweitung des IT-Einsatzes in ver-
schiedenen technischen Bereichen; Befris-
tete Einrichtung bis 31.03.2022, Entschei-
dung über die Einrichtung einer Planstelle
zum Wirtschaftsplan 2022
3. 0,10 EGr. 10 Sachbearbeiter/in
Vertragswesen (insbes.
Duale Systeme), rechts-
sichere Organisation,
Risikomanagement, De-
bitorenbuchhaltung,
Kassenwesen
Umsetzung des Verpackungsgesetzes
Verhandlungen mit Systembetreibern, Rech-
nungslegung insbesondere für Pa-
pier/Pappe/Kartonagen (Mitbenutzung der
städt. Erfassungs- und Verwertungswege
durch die „Systeme“ nach dem Verpa-
ckungsgesetz); befristete Erhöhung um 4
Wochenstunden 01.01.2020 – 31.12.2021
4. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der AWM / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercontai-
ner. Projektdauer: 31.12.2021
5. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
der Stelleninhaberin bis 31.10.2021
6. 1,00 EGr. 5 Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen
und Beschwerden zu falsch befüllten Bioton-
nen. Projektdauer: 31.12.2022
7. 1,00 EGr. 9b Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften
Information über Abfalltrennung und richtige
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen; Be-
fristete Verlängerung bis 31.12.2021, Ent-
scheidung über die Einrichtung einer Plan-
stelle zum Wirtschaftsplan 2022
8. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/in
Social-Media-Manage-
ment
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtauf-
gabe) um digitale Kommunikationskanäle.
Projektdauer: 01.08.2020 – 31.07.2022; an-
schließend Entscheidung über Einrichtung
einer Planstelle.
32 Wirtschaftsplan 2021
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
9. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in
Change-Management
Koordination und Begleitung von Verände-
rungsprozessen im Bereich Mitarbeiterbetei-
ligung und interne Kommunikation; Befristete
Einrichtung bis 31.03.2022, Entscheidung
über eine Verlängerung zum Wirtschaftsplan
2022
10. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in
Behälterverwaltung
Verstärkung des Sachgebietes (bisher: 2,00
Stellen) um eine Stelle aufgrund stetig wach-
sender Zahl der Arbeitsvorgänge; Befristete
Verlängerung bis 31.03.2022, Entscheidung
über die Einrichtung einer Planstelle zum
Wirtschaftsplan 2022
11. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter; Befristete Verlängerung bis 31.12.2021
12. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster;
Befristete Verlängerung bis 31.12.2021
13. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Wertstoffen
im Auftrag der Fa. Re-
mondis
Kraftwagenfahrer/in; Übernahme von Teil-
leistungen aus dem Auftrag der Dualen Sys-
teme zur gemeinsamen LVP- und Wertstoff-
sammlung. Projektzeitraum: 01.01.2020 –
31.12.2022. Die Kosten werden von der Fa.
Remondis getragen.
14. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in „Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe. Verlängerung des seit
01.04.2019 erfolgten befristeten Personal-
einsatzes bis zum 31.12.2021; Entscheidung
über die Einrichtung von Planstellen zum
Wirtschaftsplan 2022
15. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite-
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II; Befris-
tete Verlängerung bis 31.12.2021
16. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen; Befristete Verlängerung bis 31.12.2021
17. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsanlage/
Bioabfallvergärungsan-
lage
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsverhält-
nisse
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023)
18. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in
Disposition Restabfall-
transport und Container-
dienst
Verlagerung des Containerdienstes der
AWM vom Betriebshof Rösnerstraße zum
Entsorgungszentrum (seit 01.07.2020); Be-
fristete Verlängerung bis 31.12.2021, Ent-
scheidung über die Einrichtung einer Plan-
stelle zum Wirtschaftsplan 2022
33 Wirtschaftsplan 2021
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
19. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Reserve-Fahrer für die Abfalltransporte am
EZM bis 31.03.2022; Entscheidung über die
Einrichtung einer Planstelle zum Wirtschafts-
plan 2022
20. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Reserve für die Restabfallbehandlung bis
31.03.2022; Entscheidung über die Einrich-
tung einer Planstelle zum Wirtschaftsplan
2022
21. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften
Unterstützung des Vertriebs-Innendienstes
als Vertretung des mit der Betreuung der
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters; Entscheidung über die Einrichtung
einer Planstelle zum Wirtschaftsplan 2022
34 Wirtschaftsplan 2021
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rösnerstraße
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0927/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2020
- Erstellt
- 08.10.2020 10:29