Mandari Insight

V/0927/2020

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 08.10.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 22

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage: Wirtschaftsplan 2021 der AWM

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3532 Zeichen

V/0927/2020 
V/0927/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2021 
- Finanzplan 2021 - 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2021 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2021 weist Erträge in Höhe von 64.454.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 60.670.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.784.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2021 hat ein Gesamtvolumen von 14.896.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2021 weist 399,76 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.624.000 € aufnehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 60.670.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent-
nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
57.348.000 € getragen. Die verbleibenden 3.322.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und 
den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. 
 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
12.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0927/2020 
Begründung: 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2021 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als 
Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM 
b) das Rechnungsergebnis 2019 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2020 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.784.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
Personalentwicklung 
 
In der Stellenübersicht sind für 2021 insgesamt 399,76 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 29 - 33 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2020 dar-
gestellt. 
 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
7.624.000 € aufzunehmen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Wirtschaftsplan 2021 der AWM 
  - Anlage A

Anlage A

872 Zeichen

Anlage A zur V/0927/2020 
Kurzüberblick 
 
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Kämmerin, sowie zur 
Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Anlage: Wirtschaftsplan 2021 der AWM

53236 Zeichen

1 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
 Seite 
 
Inhaltsverzeichnis 1 
 
 
1.  
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 21 der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster 
 
 
2 
 
   
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5 
   
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8 
   
4. Erfolgsplan 2021 (Gesamt- und Einzelplan) der AWM 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13 
14 
20  
   
5. Vermögensplan 2021 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21 
23 
28  
   
6. Stellenübersicht 2021 29 
 
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2021 der AWM  
   
 
 Rechtsgrundlage für die Erstellung des  Wirtschaftsplanes 2021 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
  
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2021 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und 
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.  
 
 Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen 
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2019 
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2020. 
 
 Der Erfolgsplan 2021 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2021 und 2020 auch das 
Rechnungsergebnis 2019. 
 
 Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungser-
mächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel. 
 
 Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des 
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden 
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erfolgsplan 
 
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
 
Erträge 
 
Umsatzerlöse 63.123.000 € 
Sonstige betriebliche Erträge 730.000 € 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 62.000 € 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 539.000 € 
  64.454.000 € 
 
 
Aufwendungen 
 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.558.000 € 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.138.000 € 
Löhne und Gehälter 19.182.000 € 
Soziale Abgaben 5.764.000 € 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 7.313.000 € 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.252.000 € 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.338.000 € 
Sonstige Steuern 125.000 € 
  60.670.000 € 
 
Jahresüberschuss 3.784.000 € 
 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum 
Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Vermögensplan 
 
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
 
Ausgaben 
 
Darlehenstilgungen 650.000 € 
Investitionen 
- Stadtreinigung 3.364.000 € 
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 10.577.000 € 
- Gemeinsame Anlagen 305.000 € 
 
 14.896.000 € 
 
 
Deckungsmittel 
 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 350.000 € 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 7.313.000 € 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 3.449.000 € 
Jahresüberschuss 3.784.000 € 
  
 14.896.000 € 
 
 
Münster, 09.12.2020 
 
i. V. i. A. 
 
gez.  gez. 
 
Peck Hasenkamp 
Stadtrat Betriebsleiter

5 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM   
 
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren wir Ent-
sorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbindung mit i hren 
Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte 
Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Win-
terdienst - ab.  
 
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der 
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler 
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO  9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2009  (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitsschutzmanagement) zertifiziert. 
 
  
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCHÄFTIGTE: 399 Mitarbeiter-/innen 
 BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp 
 GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft) 
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km2 Stadtfläche 
315.293 Einwohner 
BETRIEBSBEREICHE: 
Straßenreinigung 
Winterdienst 
 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat- 
haushalte und gewerbliche Bereiche 
 
Containerdienst 
 BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 
 
11 Recyclinghöfe 
 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen: 
• Behandlungsanlage für Restabfälle 
• Blockheizkraftwerk  
• Sickerwasserbehandlungsanlage 
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
• Grünkompostierungsanlage 
• Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
AWM 2021 
 
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der AWM fest verankert und deshalb 
seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maßnahmen. Un-
ter dieser Prämisse Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Service und Logistik 
zu werden und von allen Anspruchsgruppen als „Premiumdienstleister“ wahrgenommen zu werden, 
dieses Ziel hatten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) sich im Jahr 2010 für die kommen-
den zehn Jahre gegeben. Gemessen an den Kennzahlen ihres strategischen Managementsystems 
(der gemeinwohlorientierten Balanced- Scorecard) und den Er gebnissen aus der jährlichen reprä-
sentativen Bürgerumfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster („AWM-Barometer“) ha-
ben die AWM dieses Ziel bereits 2018 erreicht.  
 
Im gleichen Jahr ist ein vielschichtiger Prozess zur Entwicklung der Vision 2030 gestartet. Betriebs-
leitung, Führungskräfte und Mitarbeitende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen haben zunächst 
gemeinsam mit externen Beratern die Kernaspekte ihrer Unternehmensvision 2030 entwickelt. Final 
formuliert wird diese Vision Anfang des kommenden Jahres zunächst allen Mitarbeitenden vorge-
stellt, die wesentlichen Punkte sollen aber hier bereits aufgezeigt werden. Die Vision 2030 der AWM 
ist eng verzahnt mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster und den Sustainable Develop-
ment Goals der UN.  
 
 
Kernaspekte der Vision 2030  
 
Die AWM streben ein abfallfreies Münster an. Anders gesagt: Ziel ist eine 100-prozentige Kreislauf-
wirtschaft für und in Münster. Im Jahr 2030 soll es also keine Abfälle mehr geben, nur noch Wert-
stoffe, die dann stofflich oder energetisch verwertet werden. Der Umwel t- und Ressourcenschutz 
soll ebenso wie die regionale Wertschöpfung weiter gestärkt werden. 
 
Die Entwicklung der AWM wird bis 2030, aufbauend auf dem bereits Erreichten, durch einen ent-
scheidenden Rollenwechsel geprägt werden: Vom Premiumdienstleister zum Premiumpartner. Kli-
maschutz, Digitalisierung oder demografische Entwicklung … –  die Herausforderungen der Gegen-
wart und Zukunft sind nicht immer neu, viele verschärfen sich aber und werden drängender. Damit 
globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene 
umgesetzt werden können, müssen lokal und regional die Grundsteine gelegt werden. Die AWM 
sind überzeugt, dass diese Grundsteine nur in starken Netzwerken und auf Augenhöhe mit den 
Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Partnern entstehen können.

7 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Balanced-Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030 
 
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die AWM 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur dieser 
BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbeitende 
und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für die Vision 
2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in de nen Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung 
verankert werden, richten die AWM aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünftig neu aus.

8 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 
  
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die all-
gemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der AWM.  
 
 
Leistungen Stadtreinigung 
 
 Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die 
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der 
geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
  
 Allg. Straßenreinigung 
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
 
 Winterdienst 
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
 
 Sonderleistungen der Straßenreinigung 
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für 
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 
 Sonderleistungen im Winterdienst 
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Leistungen Abfallwirtschaft 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben 
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
(KrWG). 
 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige 
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG 
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird 
regelmäßig fortgeschrieben. 
 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
Restmüllbeseitigung 
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontainern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle   
 Sonstige Abfälle   
 
Bioabfallverwertung 
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 
Grünabfallverwertung 
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
 
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Papier Duale Systeme 
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Wertstoffverwertung 
 Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern  
 Wertstoffe aus Unterflurcontainern

10 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Containerdienst 
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
 
Sonderleistungen Abfallabfuhr 
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Altholzverwertung 
 Holz von Recyclinghöfen 
 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
 
Verwertung von Altmetallen 
 Metalle von Recyclinghöfen 
 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen 
 Problemabfälle aus Haushalten 
 
Verwertung sonstiger Abfälle 
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
 
Aktenvernichtung 
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen 
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben 
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM

11 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Werkstätten (externe Fahrzeuge) 
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter) 
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
 
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftsberatung 
 Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungskon-
zepte 
 Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Bera-
tung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften und 
Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben 
 Beschwerdemanagement 
 
 Allgemeine und zentrale Leistungen 
 
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen 
werden erbracht: 
 
 Verwaltung 
 Betriebsleitung 
 Betriebsausschussbetreuung 
 Allgemeine Verwaltung 
 Beschaffungs- und Lagerwesen  
 Personaleinsatz, Personalbetreuung 
 Vermarktung von Recyclingprodukten 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanzbuchhaltung 
 Kostenrechnung 
 Kreditwesen 
 DV-Organisation 
 Wirtschaftsplanung/Controlling

12 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Ausbildung 
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Industriekauffrau/-mann 
 Berufskraftfahrer/-in 
 
Planung und Entwicklung  
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- und 
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenläger 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
 
Betrieb 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Zentraldeponie 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage 
 Betrieb der Photovoltaikanlagen

13 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
4. Erfolgsplan 2021 der AWM  
 
 
 
 
  
Planansatz  
 
2021 
€ 
 
Planansatz  
 
2020 
€ 
 
Rechnungs-
ergebnis 
2019 
€ 
 
1. Umsatzerlöse 
 
 
 
63.123.000 
 
60.008.000 
 
53.872.080 
     
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 
  
0 
 
0 
 
2.440 
     
3. Sonstige betriebliche Erträge  1.269.000 4.303.000 6.748.763 
       davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten       
Gebührenüberschüsse 
  
539.000 
 
1.536.000 
 
3.602.657 
     
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
 0 
 
120.000 
 
0 
 
     
5. Materialaufwendungen     
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs - und Be-
triebsstoffe 
  
4.558.000 
 
4.858.000 
 
4.791.994 
     
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  16.138.000 16.609.000 14.868.736 
     
6. Personalaufwendungen     
a)  Löhne und Gehälter  19.182.000 18.834.000 17.342.605 
     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 
 
  
5.764.000 
 
5.604.000 
 
5.486.372 
     
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sach-
anlagen 
  
 
7.991.000 
 
 
7.101.000 
 
 
7.201.689 
     
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 
  
678.000 
 
0 
 
0 
     
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen  6.252.000 5.757.000 4.630.186 
     
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge  62.000 5.000 70.325 
     
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen  1.338.000 1.838.000 1.548.368 
     
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  3.909.000 3.835.000 4.823.658 
     
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  0 0 0 
     
14. Sonstige Steuern  125.000 73.000 436.549 
     
15. Jahresergebnis  3.784.000 3.762.000 4.387.109

14 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021 
 
1. Umsatzerlöse  63.123.000 € 
   
 Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
  
 
 Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:  
 
 - Straßenreinigungsgebühren 
 
5.533.000 € 
 
 
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 
 
1.351.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Winterdienst 
 
2.000.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
 
51.114.000 € 
 
   
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 
 
3.125.000 € 
 
 
 
 
1.1 Straßenreinigung 
 
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom 
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde. 
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
  
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten ei-
ner rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Gebüh-
renkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushaltsmit-
teln der Stadt getragen.  
  
 Die Gebühren der Straßenreinigung werden im Jahr 2021 im 
Durchschnitt um 8,89 % erhöht (s. auch Vorlage Nr. 
V/0940/2020).

15 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
 Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchentliche Rei-
nigung je Frontmeter: 
   Gebührensatz     
  
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
6,06 € 
 
 
 
5,40 € 
    
  
  
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
 
3,00 € 
 
 
2,64 € 
   
  
 
1.2 Abfallwirtschaft 
 
 Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2021 erhöhen 
sich die Gebühren für die Restabfallabfuhr um 7,47 % und 
für die Bioabfallabfuhr um 7,42 %. Die Grundgebühren ver-
bleiben bei den bisherigen Sätzen. Durchschnittlich beträgt 
die Erhöhung 6,72 % (s. im Einzelnen Vorlage V/0939/2020). 
 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
  
 
 
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
 
 
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und Anneh-
men von Abfällen 
 
 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1  
Abfallsatzung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2  
Abfallsatzung) 
wöchentliche Abfuhr 
 35 l 72,96 €/a 116,52 €/a 
 60 l 125,04 €/a 199,80 €/a 
 90 l 187,56 €/a 299,64 €/a 
 120 l 250,20 €/a 399,60 €/a 
 240 l 500,40 €/a 799,20 €/a 
 660 l 1.376,04 €/a  
 770 l 1.605,36 €/a  
 1,1 m³ 2.293,44 €/a

16 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
  
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverändert 
bei 230,00 €/t.  
 
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (s. Vorlage V/0941/2020). 
 
 
2.  Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen 
 
  Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Kom-
postbestände absehbar.  
0 € 
  
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.269.000 € 
  
In Höhe von 539.000 € ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Abfallabfuhr dargestellt. Ansonsten handelt es sich 
um Erträge aus der laufenden Betriebsführung, die nicht 
zu den Umsatzerlösen zählen. Hierunter fallen u. a. die 
Entgelte für den Bereitschaftsdienst, Erträge der Werk-
statt, Erträge aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage 
sowie Erträge aus Mieten und Pachten. 
 
 
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD-Überschüssen 
 
 Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten 
Überschuss DSD. Für 2021 ist keine Entnahme geplant. 
 
 
0 € 
 
5. Materialaufwendungen 
 
20.696.000 € 
 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und 
für bezogene Waren 
 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den lau-
fenden Betrieb der Straßenreinigung und der Abfall-
wirtschaft. Wei tere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge. 
 
4.558.000 € 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inanspruch-
nahme von Fremdleistungen für die Beseitigung und 
Behandlung von Wertstoffen und Abfällen. 
  
  
 
16.138.000 €

17 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand für 
die Entsorgung von Reststoffen aus der mechanischen 
Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten  für die Be-
seitigung wilder Müllablagerungen und die Entsorgung 
von Problemabfällen. 
  
6. Personalaufwendungen 
 
a) Löhne und Gehälter 
24.946.000 € 
 
19.182.000 € 
  
  Plan 
2021 
Plan 
2020 
 
 Beamte 4,5 5  
 Arbeitnehmer 399,76 399,26  
 Auszubildende 17 17  
  421,26 421,26  
 (vgl. Stellenübersicht)  
  
  
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor-
gung und für Unterstützung 
 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pens i-
onsrückstellungen zu nennen. 
5.764.000 € 
 
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
 
 Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
angewendet. 
 
7.991.000 € 
  
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprechend 
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensge-
genstände ertragswirksam aufgelöst. 
678.000 €

18 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthalten 
sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsberatung,  
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen der 
Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV-Leistungen 
Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendungen , Versi-
cherungsleistungen sowie sämtliche Gebäudeaufwen-
dungen. 
 
6.252.000 € 
 
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge aus 
der Anlage liquider Mittel. 
   
62.000 € 
 
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 
 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung v on Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzinsungs-
betrag in Höhe von 1.294.000 € berücksichtigt. Der Rest 
in Höhe von 44.000 € resultiert aus Darlehenszinsen. 
 
1.338.000 € 
 
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
 
3.909.000 € 
 
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
 
 Für das Wirtschaftsjahr  2021 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet. 
 
0 € 
 
14. Sonstige Steuern 
 
 Es handelt sich hier um die Umsatz steuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern. 
 
125.000 €

19 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
15. Jahresüberschuss 
 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in 
der Gebührenbedarfsberechnung: 
 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebühren-
kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten 
und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anschaffungs-
werten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschieds-
betrag von ca. 594.000 €. 
 
-  Die AWM berücksichtig en auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des betriebs-
notwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbeitrag von 2.951.000 €.  
  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden 
in Höhe von 157.000 € prognostiziert. 
 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 62.000 €. 
 
 
3.784.000 €

20 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2021 – 2025  
der AWM 
 
 
 
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
1 Umsatzerlöse 63.123.000,00 € 63.505.000,00 € 64.055.000,00 € 64.715.000,00 € 65.383.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Ges amtleis tung 63.123.000,00 € 63.505.000,00 € 64.055.000,00 € 64.715.000,00 € 65.383.000,00 €
4 Materialaufwand 20.696.000,00 € 20.893.000,00 € 21.094.000,00 € 21.300.000,00 € 21.509.000,00 €
5 Personalaufwand 24.946.000,00 € 25.320.000,00 € 25.700.000,00 € 26.086.000,00 € 26.477.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.252.000,00 € 6.184.000,00 € 6.154.000,00 € 6.226.000,00 € 6.300.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 1.947.000,00 € 1.867.000,00 € 1.789.000,00 € 1.715.000,00 € 1.644.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 13.176.000,00 € 12.975.000,00 € 12.896.000,00 € 12.818.000,00 € 12.741.000,00 €
9 Abschreibungen 7.991.000,00 € 7.991.000,00 € 7.991.000,00 € 7.991.000,00 € 7.991.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.185.000,00 € 4.984.000,00 € 4.905.000,00 € 4.827.000,00 € 4.750.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 € 1.276.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.909.000,00 € 3.708.000,00 € 3.629.000,00 € 3.551.000,00 € 3.474.000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.909.000,00 € 3.708.000,00 € 3.629.000,00 € 3.551.000,00 € 3.474.000,00 €
18 Steuern 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 € 125.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.784.000,00 € 3.583.000,00 € 3.504.000,00 € 3.426.000,00 € 3.349.000,00 €

21 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
5. Vermögensplan 2021 der AWM 
  
 
  
Vermögensplan 
2021 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2020 
 
I. Einnahmen 
 
14.896.000 € 
 
12.588.000 € 
 
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 
 
 
350.000 € 
 
 
380.000 € 
 
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 
 
 
 
 
7.313.000 € 
 
 
 
 
7.101.000 € 
 
3. Aufnahme von Krediten 
 
3.449.000 € 
 
1.345.000 € 
 
4. Jahresüberschuss 
 
3.784.000 € 
 
3.762.000 € 
 
II. Ausgaben 
 
14.896.000 € 
 
12.588.000 € 
 
1. Darlehenstilgungen 
 
650.000 € 
 
650.000 € 
 
2. Investitionen 
 
14.246.000 € 
 
11.938.000€ 
 
a) Stadtreinigung 
 
3.364.000 € 
 
1.678.000 € 
 
a1)  Straßenreinigung 
 
2.340.000 € 
 
800.000 € 
 
a2)  Winterdienst 
 
986.000 € 
 
860.000 € 
 
a3)  Sonstiges 
 
38.000 € 
 
 
18.000 € 
 
   
b)  Abfallwirtschaft 10.577.000 € 10.155.000 € 
   
b1)  Abfallabfuhr 5.762.000 € 6.280.000 € 
   
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 720.000 € 250.000 € 
   
b1.2) Fahrzeuge 5.004.000 € 6.012.000 € 
   
b1.3) Sonstiges 38.000 € 18.000 € 
   
b1.4) Errichtung von Annahmestellen 0 € 0 €

22 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
Vermögensplan 
2021 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2020 
b2)  Abfallverwertung/-entsorgung 4.815.000 € 3.875.000 € 
   
 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
2.315.000 € 
 
1.435.000 € 
   
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 
 
2.450.000 € 2.390.000 € 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaft-
lichen Anlagen 
0 € 0 € 
   
b2.4) Sonstiges  50.000 € 50.000 € 
    
c)  Gemeinsame Anlagen 305.000 € 105.000 € 
   
c1) Fahrzeuge 0 € 0 € 
   
c2) Maschinen/Geräte 100.000 € 60.000 € 
   
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 € 
    
c4) Baumaßnahmen 0 € 0 € 
    
c5) Sonstiges 190.000 € 30.000 €

23 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 (Investitionen) 
 
a)
 
a) 
Stadtreinigung  3.364.000 € 
   
a1)
  
Straßenreinigung 
 
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit elekt-
rischem Antrieb, für zwei Kleinkehrmaschinen mit 
elektrischem Antrieb, für drei Kompaktkehrmaschinen 
mit konventionellem Antrieb und für einen Bereit-
schaftswagen mit speziellem Kofferaufbau benötigt. 
 
2.340.000 € 
a2) Winterdienst 
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von vier 
Streufahrzeugen mit Streutechnik und Schneeräum-
schildern sowie für zwei Radwegbetreuungsgeräte 
mit Winterdienstausrüstung benötigt. 
986.000 € 
 
a3) 
 
 
 
Sonstiges 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung  von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet 
ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgü-
tern gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
 
38.000 € 
 
 
 
 
 
b) 
 
Abfallwirtschaft 10.577.000 € 
b1)  Abfallabfuhr  5.762.000 € 
 
b1.1)   
 
Abfall- u. Wertstoffbehälter 
 
720.000 € 
  
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung 
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papierkör-
ben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Container 
und Presscontainer. 
 
 
 
b1.2)   
 
 
 
 
Fahrzeuge 
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von einem 
Monoabfallsammelfahrzeug mit Wasserstoffantrieb, 
zwei Monoabfallsammelfahrzeugen mit elektrischem 
Antrieb, drei Mehrkammerfahrzeugen mit Dieselan-
trieb, zwei Transporter mit Kofferaufbau, vier Papier-
korbwagen und zwei Schadstoffmobile benötigt. 
 
5.004.000 €

24 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
b1.3) 
 
Sonstiges 
 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung  von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet 
ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgü-
tern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
38.000 € 
 
b1.4) Errichtung von Annahmestellen  
 
In 2021 sind keine Maßnahmen vorgesehen. 
 
0 € 
 
b2) 
 
Abfallverwertung/-entsorgung 4.815.000 € 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
Mittel in Höhe von 340.000 Euro sind vorgesehen für 
die Ersatzbeschaffung im Bereich des Containerdiens-
tes. Es ist geplant ein Hakenliftfahrzeug (160 T€), ei-
nen Kettenwagen (150 T€) sowie einen An-hänger (30 
T€) für den Containerdienst zu beschaffen. 
 
Die AWM planen weiterhin eine Ersatzbeschaffung für 
einen Radlader in der BVA (250 T€; Betrieb im Zwei-
schichtsystem), sowie einen Radlader für die Kompos-
tierungsanlage (315 T€) vorzunehmen. Der preisliche 
Unterschied ist in der Größe des Radladers begründet. 
In der BVA werden Radlader mit einem Einsatzgewicht 
von 14t und in der Kompostierungsanlage mit 18 t 
(Umsetzung der Kompostmieten) benötigt. 
 
Des Weiteren ist eine Ersatzbeschaffung des Aufgab-
ebaggers in der MRA (Betrieb im Zweischichtsystem 
480 T€) vorgesehen. Nach ca. 12.000 Arbeitsstunden 
ist ein Austausch zur Aufrechterhaltung der Verfügbar-
keit dringend erforderlich. Angedacht ist hier einen 
Aufgabebagger in „Elektro – Ausführung“ zu beschaf-
fen. Die Förderanträge werden entsprechend von den 
AWM gestellt.  
 
Mittel in Höhe von 200.000 € sind als Ersatzbeschaf-
fung von 22 unterschiedlichen Containern und 
Presscontainern in den Arbeitsbereichen Transport, 
Containerdienst und EZM vorgesehen. 
 
Mittel in Höhe von 250.000 Euro sind vorgesehen für 
die Erneuerung des Windsichters (pneumatische Ma-
terialabscheidung) in der MRA. Der bisherige Wind-
sichter ist seit 2002 in Betrieb und muss erneuert wer-
den. 
 
2.315.000 €

25 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Das Prozess- und Rottewasser der BVA wird zur zeit 
mittels Saugwagen abgefahren und zur Abreinigung 
der Sickerwasserr einigungsanlage zugegeben. Die 
Mittel in Höhe von 300.000 € sind für die Installation 
eines Pumpwerks für die  anfallenden Prozess - und 
Rottewasser an der BVA vorgesehen 
 
Mittel in Höhe von 180.000 € sind für die Ertüchtigung 
(Step 2) der Abluftanlage in der Rotte der BVA vorge-
sehen. Die Abluft der Rottetunnel in der BVA ist st ark 
mit Ammoniak belastet . Diese ist zentral zu er fassen 
und einer Abluftbehandlung zuzuführen. Geplant ist, 
die Abluft direkt in den Tunneln zu fassen und abzu-
führen. Die Arbeitsbedingungen in der Rottehalle wer-
den dadurch erheblich verbessert. 
 
 
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum 
 
Technikum EZM (200.000 €) 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und die Fach-
hochschule Münster kooperieren bereits seit dem Jahr
 
2008 im Bereich der Abfallwirtschaft insbesondere in 
den Themengebieten der Abfallaufbereitung, der Ab-
fallzusammensetzung sowie allgemeinen Fragestel-
lungen der Abfallwirtschaft. Hierzu hatten die AWM ei-
nen Teilbereich einer Leichtbauhalle der Fachhoch-
schule zur Nutzung als Technikum zur Verfügung ge-
stellt. Die Fachhochschule hat im Gegenzug die AWM 
bei abfallwirtschaftlichen Fragestellungen und bei Un-
tersuchungen zur Abfallzusammensetzung unter-
stützt. 
Da der von der Fachhochschule genutzte Teil der 
Leichtbauhalle durch die AWM selbst für den Um-
schlag von Abfällen benötigt wird, sollen der Fach-
hochschule am Standort Entsorgungszentrum Müns-
ter neue Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wer-
den. Hierzu sollen eine nicht mehr benötigte beste-
hende Halle und ein H allenneubau der Fachhoch-
schule verpachtet werden. Hierdurch kann die Zusam-
menarbeit zwischen der Fachhochschule und den 
AWM fortgeführt werden. Hierzu soll anstelle des bis-
herigen Kooperationsvertrages eine Kooperationsver-
einbarung mit integriertem Pachtve
rtrag zwischen den 
AWM und der Fachhochschule Münster abgeschlos-
sen werden. 
 
 
 
 
2.450.000 €

26 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Umbau BVA (ehem. Stadtwerke MS) (1.650.000 €) 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe planen die Verlagerung 
von Betriebseinrichtungen von der Rösnerstraße zum 
Entsorgungszentrum in Coerde. Hierfür soll insbeson-
dere die ehemalige Bioabfallvergärungsanlage umge-
baut und für geplante Nutzung ertüchtigt werden. 
 
Schulungszentrum Coerde (100.000 €) 
 
Für den Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ ist die Errich-
tung eines Schulungszentrums a m Entsorgungszent-
rum MS -Coerde geplant. Für diese Zwecke können 
Bestandsgebäude genutzt wer den. In 2021 ist zu-
nächst die Verlagerung und Integration eines ehema-
ligen Vogelwärterhäuschens in den bestehenden De-
ponielehrpfad vorgesehen. 
 
Neubau Betriebsgebäude inklusive Inventar 
(400.000 €) 
 
Der vorhandene Sozialtrakt der MRA ist aufgrund zu-
sätzlicher Aktivitäten am Standort nicht mehr ausrei-
chend und muss daher erweitert werden. Die Erweite-
rung wurde öffentlich ausgeschrieben und vergeben. 
Die Mittel in Höhe von 400.000 € sind vorgesehen für 
den Ausgleich zwischen den veranschlagten Baukos-
ten und dem Ergebnis der Ausschreibung sowie der 
Beschaffung der Inneneinrichtung. 
 
Erneuerung E-Netz Struktur (100.000 €) 
 
Die AWM planen die Errichtung neuer PV-Anlagen im 
Bereich des EZM. Der erzeugte Strom soll ggf s. zur 
Erweiterung der Eigenstromversorgung genutzt wer-
den. Voraussetzung ist die Beschreibung der Be-
standsversorgung/Netzstruktur und Abstimmung der 
Versorgungsoptionen mit der Stadtnetze Münster 
GmbH. Ggfs. werden zus ätzliche Investitionen in die 
Erweiterung der Bestandsversorgung erforderlich. 
 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 
Für 2021 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen 
geplant. 
 
0 € 
b2.4) Sonstiges 
 
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von 
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
50.000 €

27 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
   
c)  Gemeinsame Anlagen 305.000 € 
   
c1)   Fahrzeuge 
 
0 € 
 Für 202 1 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen. 
 
 
c2)   Maschinen/Geräte 100.000 € 
   
 Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von Ma-
schinen und Geräten für die Zentralwerkstatt. 
 
   
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 
   
 Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6 
Abs. 2 EStG. 
 
   
c4)   Baumaßnahmen  0 € 
  
Baumaßnahmen sind nicht geplant. 
 
 
c5) Sonstiges 
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzb eschaffung 
von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Software. 
190.000 €

28 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2021 – 2025 
 
 
 
 
  
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
Investitionen
a) Stadtreinigung 3.364.000,00 €           2.788.000,00 €            2.788.000,00 €           2.788.000,00 €           2.788.000,00 €           
a1) Straßenreinigung 2.340.000,00 €           2.000.000,00 €            2.000.000,00 €           2.000.000,00 €           2.000.000,00 €           
a2) Winterdienst 986.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              
a3) Sonstiges 38.000,00 €                38.000,00 €                38.000,00 €                38.000,00 €               38.000,00 €               
b) Abfallwirtschaft 10.577.000,00 €         5.888.000,00 €            5.888.000,00 €           5.888.000,00 €           5.888.000,00 €           
b1) Abfallabfuhr 5.762.000,00 €           4.838.000,00 €            4.838.000,00 €           4.838.000,00 €           4.838.000,00 €           
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 720.000,00 €              800.000,00 €              800.000,00 €              800.000,00 €              800.000,00 €              
b12) Fahrzeuge 5.004.000,00 €           4.000.000,00 €            4.000.000,00 €           4.000.000,00 €           4.000.000,00 €           
b13) Sonstiges 38.000,00 €                38.000,00 €                38.000,00 €                38.000,00 €               38.000,00 €               
b14) Errichtung von Annahmestellen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 4.815.000,00 €           1.050.000,00 €            1.050.000,00 €           1.050.000,00 €           1.050.000,00 €           
b21) Fahrzeuge 2.315.000,00 €           750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              
b22) Baukosten Infrastruktur 2.450.000,00 €           250.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
b24) Sonstiges 50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c) Gemeins ame Anlagen 305.000,00 €              315.000,00 €              315.000,00 €              315.000,00 €              315.000,00 €              
c1) Fahrzeuge -  €                         50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c2) Maschinen und Geräte 100.000,00 €              100.000,00 €              100.000,00 €              100.000,00 €              100.000,00 €              
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 €                15.000,00 €                15.000,00 €                15.000,00 €               15.000,00 €               
c4) Baumaßnahmen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
c5) Sonstiges 190.000,00 €              150.000,00 €              150.000,00 €              150.000,00 €              150.000,00 €              
Darlehenstilgung 650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              
Ges amt 14.896.000,00 €         9.641.000,00 €            9.641.000,00 €           9.641.000,00 €           9.641.000,00 €           
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 350.000,00 €              350.000,00 €              350.000,00 €              350.000,00 €              350.000,00 €              
Regelabschreibungen 7.313.000,00 €           7.313.000,00 €            7.313.000,00 €           7.313.000,00 €           7.313.000,00 €           
Aufnahme von Krediten 3.449.000,00 €           
Jahresüberschuss 3.784.000,00 €           1.978.000,00 €            1.978.000,00 €           1.978.000,00 €           1.978.000,00 €           
Ges amt 14.896.000,00 €         9.641.000,00 €            9.641.000,00 €           9.641.000,00 €           9.641.000,00 €

29 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
6. Stellenübersicht 2021 der AWM  
 
 
 
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen 
 
 
Entgelt-
gruppe 
Stellen 
2021  
Abweichun-
gen 
gegenüber 
2020 
Stellen 
2020 
Ist-Besetzung 
30.06.2020 
Vermerke / 
Erläuterun-
gen 
 
EGr. 15 Ü 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 1,00   
EGr. 15 2,00 - 2,00 1,00   
EGr. 14 4,00 - 4,00 3,76   
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00  
EGr. 12 4,50 - 4,50 3,55   
EGr. 11 4,00 + 0,50 3,50 2,92   
EGr. 10 8,50 - 8,50 9,20   
EGr. 9c 7,00 - 7,00 5,59  
EGr. 9b 5,00 - 5,00 5,00  
EGr. 9a 7,00 - 7,00 4,80  
EGr. 8 5,00 - 5,00 5,00  
EGr. 7 18,50 - 18,50 18,07  
EGr. 6 175,50 + 2,00 173,50 168,70  
EGr. 5 5,50 - 1,00 6,50 6,73  
EGr. 4 150,00 + 2,50 147,50 156,00  
EGr. 3 0,26 - 2,00 2,26 2,50  
EGr. 1 0,00 - 1,50 1,50 1,30  
Summe 399,76 + 0,50 399,26 397,12  
nachrichtlich: 
Auszubil-
dende 
17,00 - 17,00 14,00

30 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
nachrichtlich: 
 
Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
 
 
Besoldungs- 
gruppen 
 
Stellen 
2021 
 
Stellen 
2020 
 
Abweichungen 
gegenüber 2020 
 
Ist-Besetzung 
30.06.2020 
 
 
 
Bemerkungen 
 
A 13 1. Ein-
stiegsamt 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 12 
 
1,50 
 
2,00 
 
- 0,50 
 
2,00 
 
 
 
A 9 Lauf-
bahngruppe 1 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 8 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
insgesamt 
 
4,50 
 
5,00 
 
- 0,50 
 
5,00 
 
 
 
 
Einzelaufstellungen 
 
Stellenumwandlungen 
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.01.0310 A 12 EGr. 11 0,50 1. Sachbearbeiter/-in 
Einkauf, Debitoren- und Kreditoren-
buchhaltung 
 
 
Stellenhebungen 
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.32.0105 EGr. 04 EGr. 06 1,00 Fachkraft für Kreislauf- und Abfall-
wirtschaft 
 
 
Anpassung des Stellenwertes an die tatsächliche Eingruppierung 
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.22.0051 EGr. 5 EGr. 6 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Behälterverwaltung 
2. 70.01.0310 EGr. 10 EGr. 11 0,50 1. Sachbearbeiter/-in 
Einkauf, Debitoren- und Kreditoren-
buchhaltung 
3. 70.32.0213 EGr. 03 EGr. 04 1,00 Hilfskraft MRA

31 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
4. 70.32.0214 EGr. 03 EGr. 04 1,00 Reiniger/-in MRA 
5. 70.32.0215 EGr. 01 EGr. 04 0,50 Reiniger/-in MRA 
6. 70.32.0312 EGr. 01 EGr. 04 1,00 Reiniger/-in BVA 
 
 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –  
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
1. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in 
Digitalisierungsmanage-
ment 
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der 
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.01.2020 - 31.12.2023 
2. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in 
IT-Koordination 
Digitalisierung verschiedener Arbeitspro-
zesse, Ausweitung des IT-Einsatzes in ver-
schiedenen technischen Bereichen; Befris-
tete Einrichtung bis 31.03.2022, Entschei-
dung über die Einrichtung einer Planstelle 
zum Wirtschaftsplan 2022 
3. 0,10 EGr. 10 Sachbearbeiter/in 
Vertragswesen (insbes. 
Duale Systeme), rechts-
sichere Organisation, 
Risikomanagement, De-
bitorenbuchhaltung, 
Kassenwesen 
Umsetzung des Verpackungsgesetzes 
Verhandlungen mit Systembetreibern, Rech-
nungslegung insbesondere für Pa-
pier/Pappe/Kartonagen (Mitbenutzung der 
städt. Erfassungs- und Verwertungswege 
durch die „Systeme“ nach dem Verpa-
ckungsgesetz); befristete Erhöhung um 4 
Wochenstunden 01.01.2020 – 31.12.2021 
4. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und 
Verwertung von Altklei-
dern 
Koordination sämtlicher Fortbildungen und 
Unterweisungen der AWM / Überwachung 
der in Münster aufgestellten Altkleidercontai-
ner. Projektdauer: 31.12.2021 
5. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Befristete Erhöhung der Arbeitszeit 
der Stelleninhaberin bis 31.10.2021 
6. 1,00 EGr. 5  Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen 
und Beschwerden zu falsch befüllten Bioton-
nen. Projektdauer: 31.12.2022 
7. 1,00 EGr. 9b Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften 
Information über Abfalltrennung und richtige 
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen; Be-
fristete Verlängerung bis 31.12.2021, Ent-
scheidung über die Einrichtung einer Plan-
stelle zum Wirtschaftsplan 2022 
8. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/in 
Social-Media-Manage-
ment 
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtauf-
gabe) um digitale Kommunikationskanäle. 
Projektdauer: 01.08.2020 – 31.07.2022; an-
schließend Entscheidung über Einrichtung 
einer Planstelle.

32 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
9. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in 
Change-Management 
Koordination und Begleitung von Verände-
rungsprozessen im Bereich Mitarbeiterbetei-
ligung und interne Kommunikation; Befristete 
Einrichtung bis 31.03.2022, Entscheidung 
über eine Verlängerung zum Wirtschaftsplan 
2022 
10. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in 
Behälterverwaltung 
Verstärkung des Sachgebietes (bisher: 2,00 
Stellen) um eine Stelle aufgrund stetig wach-
sender Zahl der Arbeitsvorgänge; Befristete 
Verlängerung bis 31.03.2022, Entscheidung 
über die Einrichtung einer Planstelle zum 
Wirtschaftsplan 2022 
11. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften 
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in 
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter; Befristete Verlängerung bis 31.12.2021 
12. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften 
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den 
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster; 
Befristete Verlängerung bis 31.12.2021 
13. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Wertstoffen 
im Auftrag der Fa. Re-
mondis 
Kraftwagenfahrer/in; Übernahme von Teil-
leistungen aus dem Auftrag der Dualen Sys-
teme zur gemeinsamen LVP- und Wertstoff-
sammlung. Projektzeitraum: 01.01.2020 – 
31.12.2022. Die Kosten werden von der Fa. 
Remondis getragen. 
14. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in „Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe. Verlängerung des seit 
01.04.2019 erfolgten befristeten Personal-
einsatzes bis zum 31.12.2021; Entscheidung 
über die Einrichtung von Planstellen zum 
Wirtschaftsplan 2022 
15. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide 
 
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite-
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II; Befris-
tete Verlängerung bis 31.12.2021 
16. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen; Befristete Verlängerung bis 31.12.2021 
17. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte 
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsanlage/ 
Bioabfallvergärungsan-
lage 
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsverhält-
nisse 
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023) 
18. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in 
Disposition Restabfall-
transport und Container-
dienst 
Verlagerung des Containerdienstes der 
AWM vom Betriebshof Rösnerstraße zum 
Entsorgungszentrum (seit 01.07.2020); Be-
fristete Verlängerung bis 31.12.2021, Ent-
scheidung über die Einrichtung einer Plan-
stelle zum Wirtschaftsplan 2022

33 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
19. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Reserve-Fahrer für die Abfalltransporte am 
EZM bis 31.03.2022; Entscheidung über die 
Einrichtung einer Planstelle zum Wirtschafts-
plan 2022 
20. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in Reserve für die Restabfallbehandlung bis 
31.03.2022; Entscheidung über die Einrich-
tung einer Planstelle zum Wirtschaftsplan 
2022 
21. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften  
Unterstützung des Vertriebs-Innendienstes 
als Vertretung des mit der Betreuung der 
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters; Entscheidung über die Einrichtung 
einer Planstelle zum Wirtschaftsplan 2022

34 Wirtschaftsplan 2021 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Impressum 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Dezember 2020

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rösnerstraße
  • Brüningheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0927/2020
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2020
Erstellt
08.10.2020 10:29