212097-01 ST
Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
1280 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212097-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft. Eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 würde gem. § 45 Abs. 9 StVO voraussetzen, dass in dem genannten Abschnitt eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden kann. Nach Rücksprache mit der Polizei liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor. Ebenso sind keine Unfallhäufungen in diesem Abschnitt bekannt. Bei mehrheitlichem Beschluss kann der Abschnitt der Bornheimer Straße als Erprobungsmaßnahme für eine Temporeduzierung geprüft werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Bornheimer Straße 146
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 212097-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 07.12.2021
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40