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212097-01 ST

Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146

Stellungnahme der Verwaltung 07.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 08.02.2022, TOP 6.17.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

1280 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
212097-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
 
 
Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft. 
 
Eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 
30 würde gem. § 45 Abs. 9 StVO voraussetzen, dass in dem genannten 
Abschnitt eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden kann. 
 
Nach Rücksprache mit der Polizei liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor. 
Ebenso sind keine Unfallhäufungen in diesem Abschnitt bekannt. 
 
Bei mehrheitlichem Beschluss kann der Abschnitt der Bornheimer Straße 
als Erprobungsmaßnahme für eine Temporeduzierung geprüft werden. 
 
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:  
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend 
den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür 
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung 
in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle 
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss 
gelangt. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.17.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bornheimer Straße 146

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Details

Vorlagen-Nr.
212097-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
07.12.2021
Erstellt
18.01.2026 04:40