V/0280/2021
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul-Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost
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V_0280_2021_Anlage 3_Entwurfsplanung
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A r c h i t e k t e n B D A Alte Straße 9 · 59227 Ahlen · Fon 02528/9308- 0 · office@fritzen-muellergiebeler.de F r i t z e n + M ü l l e r - G i e b e l e r Aegidiimarkt 6 · 48143 Münster · Fon 0251/982991- 0 · office@fritzen-muellergiebeler.de 19016 KITA St. Mauritz Münster Datum 27.02.2020 | MM | SN | 2_1_110 Grundriss Erdgeschoss 1:100 202 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 STG 16,75 / 28,5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 STG 16,75 / 28,5 N 28,50 8,7512,25 12,25 4,955 11,295 21,00 Fliederweg Fahrräder Gruppe 1 - GF ll - 10 Kinder (u 3) Gruppe 2 - GF l - 20 Kinder (2-6) NA NA NA NA NA NA Vorrüstung Kinderküche Vorrüstung Kinderküche 0.05 Garderobe NRF: 8,85 m2 0.15 Leitung NRF: 11,39 m2 0.11 Garderobe NRF: 9,79 m2 0.06 Sanitär NRF: 12,40 m2 0.16 Küche NRF: 13,28 m2 0.13 Schlafen | Diff. NRF: 18,98 m2 0.21 Spielflur NRF: 50,29 m2 0.04 Schlafen NRF: 18,15 m2 0.01 Gruppe - GF ll NRF: 46,32 m2 0.02 NR NRF: 15,84 m2 0.03 Abstell. NRF: 3,23 m2 0.18 PuMi NRF: 4,95 m2 0.14 Schlafen | Diff. NRF: 20,34 m2 0.19 WC-P NRF: 4,02 m2 0.17 Lager NRF: 5,30 m2 0.20 HA NRF: 7,41 m2 0.12 Sanitär NRF: 13,03 m2 0.10 Schlafen NRF: 19,97 m2 0.07 Gruppe - GF l NRF: 46,32 m2 0.08 NR NRF: 17,29 m2 0.22 Windfang NRF: 17,08 m2 0.09 Abstell. NRF: 3,23 m2 A A 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 STG 16,75 / 28,5 diagonal VORABZUG Architekten BDA Alte Straße 9 · 59227 Ahlen · Fon 02528 /9308 - 0 · office @fritzen -muellergiebeler .de Fritzen + Müller - Giebeler Aegidiimarkt 6 · 48143 Münster · Fon 0251 /982991 - 0 · office @fritzen -muellergiebeler .de 19016 KITA St. Mauritz Münster Datum 27.02.2020 | MM | SN | 2_1_120 Grundriss 1. Obergeschoss 1:100 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 STG 16,75 / 28,5 1 2 3 4 5 6 7 8 910 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 STG16,75 / 28,5 N 28,50 8,75 12,25 12,25 4,955 11,295 21,00 A A Gruppe 3 - GF l - 20 Kinder (2-6) Gruppe 4 - GF lll - 20 Kinder (3-6) 1,50 x 1,50 1,20 x 1,20 1,50 x 1,50 NA NA NA NA Teeküche Vorrüstung Kinderküche Vorrüstung Kinderküche 1.05 Garderobe NRF: 14,10 m2 1.11 Garderobe NRF: 14,98 m2 1.04 Schlafen NRF: 17,16 m2 1.01 Gruppe - GF l NRF: 42,30 m2 1.02 NR NRF: 16,43 m2 1.17 Spielflur NRF: 44,63 m2 1.15 Abst. MZR NRF: 9,61 m2 1.14 MZR NRF: 54,62 m2 1.06 Sanitär NRF: 11,36 m2 1.16 WC | Du b-frei NRF: 8,16 m2 1.10 Diff. NRF: 17,85 m2 1.07 Gruppe - GF lll NRF: 42,67 m2 1.08 NR NRF: 16,61 m2 1.12 Sanitär NRF: 11,83 m2 1.09 Abstell. NRF: 4,62 m2 1.03 Abstell. NRF: 4,61 m2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20 STG 16,75 / 28,5 diagonal 1.13 Personalraum NRF: 18,82 m2 VORABZUG
Beschlussvorlage
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V/0280/2021 V/0280/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul- Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost Beratungsfolge 22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.02.2020 (V/1167/2019) stimmt der Rat der Stadt Münster der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen im Drostebusch im Stadtteil Mauritz -Ost zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 70 – 75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 07.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0280/2021 3. In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.02.2020 (V/1167/2019) nimmt der Rat zur Kenntnis, dass d ie Kindertageseinrichtung von einem neuen Investor, der Evangelischen Auferstehungs -Kirchengemeinde Münster , errich tet und an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet wird. Damit steht ein neuer Investor für die- sen Standort zur Verfügung. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem Träger Kontakt aufnimmt, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. §48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förder- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 202 3 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 895.200 € (für 2022 anteilig: 371.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Ertr äge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 388.400 € (für 202 2 anteilig: 161.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.200 € (für 202 2 anteilig: 40.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einko mmenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2022 240.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen 240.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. - 3 - V/0280/2021 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 161.200 388.400 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2022 2023ff. 40.300 97.200 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff. 371.500 895.200 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Stadtteil Mauritz-Ost beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 39,6 % (122 Plätze für 308 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 71,5 % (243 Plätze für 340 Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten bei beiden Altersgruppen erheblich unter dem gesamtstädti- schen Durchschnitt. Durch die Aufgabe des ev. Kindergartens Paul -Schneider-Haus zum 31.07.2020 wurden insgesamt zwei ü3-Gruppen aufgegeben. Die noch verbleibenden ü3-Kinder wechselten zum Kitajahr 2020/2021 in die bestehende ev. Kita Schmittingheide. Um den Stadtteil Mauritz -Ost zukunftsorientiert aufzustellen, werden durch den Neubau der 4 - gruppigen Einrichtung auf dem Grundstück die u3-Plätze ausgebaut und die ü3-Plätze ersetzt. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von der Versorgungsquote des Kitaberichtes 2020 , ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote auf 46,7 % und die ü3-Quote auf 85,6 %. Daher sind für beide Altersgruppen weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen sowohl aufgrund der bestehenden Bedarfe, als auch abhängig von der demographischen Entwicklung erforderlich. In den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil Mauritz-Ost alle verfügbaren Freiflächen hinsichtlich einer Kitabebauung geprüft. Es konnten bislang keine alternativen bzw. verbindlichen Standorte er- mittelt werden. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als auch dem Erhalt von Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. - 4 - V/0280/2021 Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Entgegen der bisherigen Planung teilt die Evangelische Auferstehungs -Kirchengemeinde Münster mit, nun selbst als Investor die viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Nach dem Abriss des alten Gebäudes auf dem Grundstück im Drostebusch wird die Ein- richtung mit 2 2 u3 - und 48 – 53 ü3 -Plätzen errichten. Der bis zum 31.07.2020 dort bestehende, zweigruppige ev. Kindergarten Paul -Schneider-Haus hat seinen Betrieb bereits aufgeben. Die neue Einrichtung wird daher die ü3-Plätze im Stadtteil ersetzen und neue u3-Plätze schaffen. Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes er- richtet. Eine Außenfläche für vier Gruppen wird durch eine ebenerdige Außenfläche sowie eine Dach- terrasse im 1. Obergeschoss zur Verfügung stehen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3 - Kinder im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Entwurfsplanung
V_0280_2021_Anlage 2 Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 30.03.2021 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 4 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.980,60 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 4 45 180 A2 Nebenraum 4 18 72 A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 4 6 24 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 501 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 20 20 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 66 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200 C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.200 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 700 qm - 900 qm Innenfläche + Außenfläche Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 148 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Drostebusch Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
V_0280_2021_Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 4723 Datum: 30.03.2021 Notizen: Kita Im Drostebusch © Stadt Münster H 5756 449 R 408 425 R 409 167 H 5757 488 0 50 100 Meter
Anlage A
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Anlage A zur V/0280/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Stadtteil Mauritz- Ost mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch weitere dringend benötigte u3- Betreuungsplätze geschaffen und ü3-Betreuungsplätze erhalten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch werden weitere dringend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Tlw. Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förder- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 895.200 € (für 2022 anteilig: 371.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 388.400 € (für 2022 anteilig: 161.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.200 € (für 2022 anteilig: 40.300 €) gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Fliederweg
- Im Drostebusch
- Schmittingheide
- Aegidiimarkt 6
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Details
- Aktenzeichen
- V/0280/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2021
- Erstellt
- 30.03.2021 12:07