Mandari Insight

V/0280/2021

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul-Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost

Vorlagen 30.03.2021

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V_0280_2021_Anlage 3_Entwurfsplanung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0280_2021_Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

V_0280_2021_Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V_0280_2021_Anlage 3_Entwurfsplanung

2670 Zeichen

A r c h i t e k t e n   B D A
Alte Straße 9  · 59227 Ahlen     ·   Fon 02528/9308- 0 · office@fritzen-muellergiebeler.de
F r i t z e n   +   M ü l l e r - G i e b e l e r
Aegidiimarkt 6 · 48143 Münster · Fon 0251/982991- 0 · office@fritzen-muellergiebeler.de
19016 KITA St. Mauritz Münster
Datum 27.02.2020 | MM | SN | 2_1_110
Grundriss Erdgeschoss    1:100
202
1
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16,75 / 28,5
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20
20 
STG
16,75 / 28,5
N
28,50
8,7512,25
12,25 4,955 11,295
21,00
Fliederweg
Fahrräder
Gruppe 1 - GF ll - 10 Kinder (u 3)
Gruppe 2 - GF l - 20 Kinder (2-6)
NA
NA
NA NA NA
NA
Vorrüstung
Kinderküche
Vorrüstung
Kinderküche
0.05
Garderobe
NRF: 8,85 m2
0.15
Leitung
NRF: 11,39 m2
0.11
Garderobe
NRF: 9,79 m2
0.06
Sanitär
NRF: 12,40 m2
0.16
Küche
NRF: 13,28 m2
0.13
Schlafen | Diff.
NRF: 18,98 m2
0.21
Spielflur
NRF: 50,29 m2
0.04
Schlafen
NRF: 18,15 m2
0.01
Gruppe - GF ll
NRF: 46,32 m2
0.02
NR
NRF: 15,84 m2
0.03
Abstell.
NRF: 3,23 m2
0.18
PuMi
NRF: 4,95 m2
0.14
Schlafen | Diff.
NRF: 20,34 m2
0.19
WC-P
NRF: 4,02 m2
0.17
Lager
NRF: 5,30 m2
0.20
HA
NRF: 7,41 m2
0.12
Sanitär
NRF: 13,03 m2
0.10
Schlafen
NRF: 19,97 m2
0.07
Gruppe - GF l
NRF: 46,32 m2
0.08
NR
NRF: 17,29 m2
0.22
Windfang
NRF: 17,08 m2
0.09
Abstell.
NRF: 3,23 m2
A A
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20
20 STG
16,75 / 28,5
diagonal
VORABZUG

Architekten    BDA
Alte Straße 9  · 59227  Ahlen      ·   Fon 02528 /9308 - 0 · office @fritzen -muellergiebeler .de
Fritzen  +  Müller - Giebeler
Aegidiimarkt 6 · 48143  Münster  · Fon 0251 /982991 - 0 · office @fritzen -muellergiebeler .de
19016 KITA St. Mauritz Münster
Datum 27.02.2020  | MM | SN | 2_1_120
Grundriss 1. Obergeschoss   1:100
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20 STG
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20 
STG16,75 / 28,5
N
28,50
8,75 12,25
12,25 4,955 11,295
21,00
A A
Gruppe 3 - GF l - 20 Kinder (2-6)
Gruppe 4 - GF lll - 20 Kinder (3-6)
1,50 x 1,50
1,20 x 1,20
1,50 x 1,50
NA
NA
NA NA
Teeküche
Vorrüstung
Kinderküche
Vorrüstung
Kinderküche
1.05
Garderobe
NRF: 14,10 m2
1.11
Garderobe
NRF: 14,98 m2
1.04
Schlafen
NRF: 17,16 m2
1.01
Gruppe - GF l
NRF: 42,30 m2
1.02
NR
NRF: 16,43 m2
1.17
Spielflur
NRF: 44,63 m2
1.15
Abst. MZR
NRF: 9,61 m2
1.14
MZR
NRF: 54,62 m2
1.06
Sanitär
NRF: 11,36 m2
1.16
WC | Du b-frei
NRF: 8,16 m2
1.10
Diff.
NRF: 17,85 m2
1.07
Gruppe - GF lll
NRF: 42,67 m2
1.08
NR
NRF: 16,61 m2
1.12
Sanitär
NRF: 11,83 m2
1.09
Abstell.
NRF: 4,62 m2
1.03
Abstell.
NRF: 4,61 m2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
20 STG
16,75 / 28,5
diagonal
1.13
Personalraum
NRF: 18,82 m2
VORABZUG

Beschlussvorlage

8606 Zeichen

V/0280/2021 
V/0280/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul-
Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.02.2020 (V/1167/2019) 
stimmt der Rat der Stadt Münster der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen im Drostebusch im Stadtteil Mauritz -Ost zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter 
Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 – 75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2022 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0280/2021 
3. In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.02.2020 (V/1167/2019) 
nimmt der Rat zur Kenntnis, dass d ie Kindertageseinrichtung von einem neuen  Investor, der 
Evangelischen Auferstehungs -Kirchengemeinde Münster , errich tet und an einen  Träger im 
Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet  wird. Damit steht ein neuer Investor für die-
sen Standort zur Verfügung. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem Träger Kontakt aufnimmt, 
ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. §48 KiBiz „Zuschuss 
zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu 
geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förder-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 202 3 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 895.200 € (für 
2022 anteilig: 371.500 €) an.  
Den Aufwendungen stehen Ertr äge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 388.400 € (für 202 2 anteilig: 
161.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.200 € (für 202 2 anteilig: 40.300 €) gegenüber.  
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einko mmenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2022 240.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen 240.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.

- 3 - 
V/0280/2021 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
161.200 
388.400 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2022 
2023ff. 
40.300 
97.200 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2022 
2023ff. 
371.500 
895.200 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab  einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Stadtteil Mauritz-Ost beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 39,6 % (122 Plätze 
für 308 Kinder). 
Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 71,5 % (243 Plätze für 340 Kinder).  
Damit liegen die Versorgungsquoten bei beiden Altersgruppen erheblich unter dem  gesamtstädti-
schen Durchschnitt.  
 
Durch die Aufgabe des ev. Kindergartens Paul -Schneider-Haus zum 31.07.2020 wurden insgesamt 
zwei ü3-Gruppen aufgegeben. Die noch verbleibenden ü3-Kinder wechselten zum Kitajahr 2020/2021 
in die bestehende ev. Kita Schmittingheide. 
 
Um den Stadtteil Mauritz -Ost zukunftsorientiert aufzustellen, werden durch den Neubau der 4 -
gruppigen Einrichtung auf dem Grundstück die u3-Plätze ausgebaut und die ü3-Plätze ersetzt. 
 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von der Versorgungsquote des Kitaberichtes 2020 , ohne 
Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme die 
u3-Quote auf 46,7 % und die ü3-Quote auf 85,6 %. 
 
Daher sind für beide Altersgruppen weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen sowohl aufgrund der 
bestehenden Bedarfe, als auch abhängig von der demographischen Entwicklung erforderlich.  
 
In den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil Mauritz-Ost alle verfügbaren Freiflächen hinsichtlich 
einer Kitabebauung geprüft. Es konnten bislang keine alternativen bzw. verbindlichen Standorte er-
mittelt werden. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als auch  dem 
Erhalt von Plätzen im Bereich der ü3-Kinder.

- 4 - 
V/0280/2021 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Entgegen der bisherigen Planung teilt die Evangelische Auferstehungs -Kirchengemeinde Münster 
mit, nun selbst als Investor die viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem eigenen Grundstück zu 
errichten. Nach dem Abriss des alten Gebäudes auf dem Grundstück im Drostebusch wird die Ein-
richtung mit 2 2 u3 - und 48 – 53 ü3 -Plätzen errichten. Der bis zum 31.07.2020 dort bestehende, 
zweigruppige ev. Kindergarten Paul -Schneider-Haus hat seinen Betrieb bereits aufgeben. Die neue 
Einrichtung wird daher die ü3-Plätze im Stadtteil ersetzen und neue u3-Plätze schaffen. 
 
Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes er-
richtet. Eine Außenfläche für vier Gruppen wird durch eine ebenerdige Außenfläche sowie eine Dach-
terrasse im 1. Obergeschoss zur Verfügung stehen. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3 - 
Kinder im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Entwurfsplanung

V_0280_2021_Anlage 2 Raumprogramm

2535 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 30.03.2021
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 4
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.980,60 €
2 x G I  = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200
C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 1.200
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
700 qm - 900 qm
Innenfläche + Außenfläche
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
148 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Drostebusch
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:

V_0280_2021_Anlage 1 Lageplan

148 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4723
Datum: 30.03.2021
Notizen:
Kita Im Drostebusch
© Stadt Münster
H 5756 449
R 408 425
R 409 167
H 5757 488
0 50 100
Meter

Anlage A

4628 Zeichen

Anlage A zur V/0280/2021 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Stadtteil Mauritz-
Ost mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch weitere dringend benötigte u3-
Betreuungsplätze geschaffen und ü3-Betreuungsplätze erhalten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch werden weitere dringend benötigte 
u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?   x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  Tlw. 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förder-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 895.200 € (für 
2022 anteilig: 371.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
388.400 € (für 2022 anteilig: 161.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.200 € (für 2022 
anteilig: 40.300 €) gegenüber.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2022 ff. erfolgt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (4)

22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.11.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Orte (4)

  • Fliederweg
  • Im Drostebusch
  • Schmittingheide
  • Aegidiimarkt 6

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Details

Aktenzeichen
V/0280/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2021
Erstellt
30.03.2021 12:07