Mandari Insight

V/0690/2016

Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger Betrieb der Kantine im Stadthaus 1, Beantwortung der in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 beschlossenen Prüfaufträge zum Themenbereich "Integrationsbetr

Vorlagen 12.08.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 12.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0690_2016 Vorlage Kantine 2 Anlage 1 Auszüge Gutachten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

18062 Zeichen

V/0690/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger 
Betrieb der Kantine im Stadthaus 1: "Integrationsbetrieb" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
14.09.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
                       Flächenmanagement Vorberatung 
27.09.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                       E-Government Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den in der Begründung erläuterten und in der Anlage beigefügten gutachterl i-
chen Bericht der GBS GmbH zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Int egrationsbe-
triebes im Stadthaus 1 sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Auswirkungen auf die 
übrigen städtischen Kantinenbetriebe zur Kenntnis. Der Prüfauftrag geht auf den Ratsb e-
schluss vom 11.05.2016 zur Vorlage V/0306/2016 zurück. 
 
2. Der Rat nimmt  zur Kenntnis, dass durch die Umsetzung der Empfehlungen des Gutac hters 
zukünftig eine ganztägige Nutzung und Öffnung der attraktiven Räumlichkeiten in der 11. 
und 12. Etage des Stadthauses 1 für die allgemeine Öffentlichkeit ermöglicht wird. Gleichzei-
tig werden neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen; die soziale Funk-
tion der Kantine für die städtischen Mitarbeiter/-innen bleibt erhalten. 
 
3.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Räume in der 10. – 12. Etage des Stadthauses 1 
(ehemalige Kantine) über ein Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Träger der freien 
Wohlfahrtspflege für den Betrieb einer Ganztagesgastronomie als Integrationsprojekt zu 
vermieten / verpachten. Die Elemente einer „betrieblichen Sozialeinrichtung für die städt i-
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sind hierbei vertraglich zu gewährleisten.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bisher in der Kantine im Stadthaus 1 tätige städt ische 
Personal in den anderen drei städtischen Kantinen verbleibt und kein Betriebsübergang nach 
§ 613a BGB stattfindet. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0690/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Bracht 
Ruf: 
492-1012 
E-Mail: 
Bracht@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

V/0690/2016 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sachentscheidung gem. Ziffer 3 ein uneingeschränk-
tes Mitbestimmungsrecht des Personalrates auslöst. Wenn zwischen Dienststelle und Pe r-
sonalrat keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Einigungsstelle abschließend. 
 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für das Betriebskonzept zwingend notwendige Scha f-
fung eines separaten Außeneingangs an der Heinrich-Brüning-Straße umzusetzen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Hinsichtlich der anfallenden Baukosten wird auf die Ausführungen der aktuellen Ratsvo rlage 
V/0668/2016 verwiesen. 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage: 
 
1.1 Prüfaufträge des Rates 
 
In seiner Sitzung am 11.05.2016 hat der Rat folgende Prüfaufträge erteilt (Auszug aus der 
Niederschrift über die 16. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) des Rates: 
 
 […] 
 
„4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen wie, die Räume 10. bis 12 . Etage des Stadt-
hauses 1  für die Kantine als weiteres S zenario als Integrationsbetrieb (Eigenbetrieb,  
Fremdvergabe Miete, Fremdvergabe Pacht), unter Aufrechterhaltung der Sozialfunktion 
Kantine betrieben werden kann.  Die Sozialfunktion für die städtischen Mita rbeiter/-innen 
muss hierbei über entsprechende vertragliche Vereinbarungen gesichert werden. 
 
5. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung darzulegen, welche wirtschaftl ichen 
Auswirkungen der Betrieb einer Kantine (hier: Stadthaus 1) auf die anderen städtischen 
Kantinen hat. Ebenso ist zu ermitteln, welche VoFi -Endwerte sich bei ‘einem’ (pri va-
ter/städtischer) Integrationsbetrieb Kantine ergeben. Zur Steigerung der Attraktiv ität und 
Wirtschaftlichkeit ist in die Prüfung die Erweiterung der Öffnungszeiten in  die Abendstun-
den einzubeziehen. 
 
6.  Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem zu prüfen,  wie in dem Integrationsbetrieb auch 
das Instrument der Förderung der öffentlich geförderten Bes chäftigung genutzt werden 
kann. 
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, wie bei einem Integrationsbetrieb die 
bislang Beschäftigten weiterhin bei der Stadt beschäftigt werden können.“ 
 
2. Fachgutachten der Gastgewerbe Beratungs Service (GBS) GmbH 
 
2.1  Auftragserteilung 
 
Zur Beantwortung der vom Rat formulierten Prüfaufträge hat die Verwaltung die Gastgewerbe 
Beratungs Service GmbH , die bereits die der  Vorlage V/0306/2016 zu Grunde liegende ko n-
zeptionelle und ökonomische Machbarkeitsstudie aus Dezember 2015 für die Umsetzung e i-
nes privatwirtschaftlichen Betriebes der Kantine – mit erweiterten Öffnungszeiten – im Auftrag 
des Rates verfasst hat, beauftragt.

V/0690/2016 
2.2 Fragestellungen 
 
 Aus den vom Rat beschlossenen Prüfaufträgen hat die Verwaltung die nachfolgend dargestel l-
ten Fragestellungen abgeleitet, um diese durch die GBS GmbH beantworten zu lassen: 
 
2.2.1. Auf der Grundlage des Gutachtens aus Dezember 201 5 sind die verschiedenen Möglichke iten 
des zukünftigen Betriebes der Kantine  als Integrationsbetrieb in rechtlicher, organisatorischer 
und wirtschaftlicher Hinsicht darzustellen: 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch die Stadt Münster 
(Beibehaltung der aktuellen Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch die Stadt Münster 
(Erweiterung der Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege 
(Beibehaltung der aktuellen Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege 
(Erweiterung der Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen privaten Betreiber 
(Beibehaltung der aktuellen Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen privaten Betreiber 
(Erweiterung der Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch eine gGmbH unter Beteiligung der Stadt 
(Beibehaltung der Öffnungszeiten) 
 
 Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch eine gGmbH unter Beteiligung der Stadt 
(Erweiterung der Öffnungszeiten) 
 
2.2.2 Diese acht Optionen „Integrationsbetrieb“ sind der „normalen“ Weiterführung der Kantine durch 
die Stadt sowie dem privatwirtschaftlichen Betri eb der Kantine, entsprechend den Empfehlu n-
gen des Gutachters aus dem Jahr 2015, gegenüberzustellen.  
 
2.2.3 Im Anschluss wird eine begründete gutachterliche Empfehlung hinsichtlich der zukünftigen 
Rechts- und Betriebsform sowie des Inventarisierungsgrades der Küche und der Gasträume 
(unter Berücksichtigung der Pacht - bzw. Mieterwartungen, der steuerlichen Aspekte sowie der 
öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten) erbeten. 
 
 Weiterhin sollten folgende Punkte in dem zu fertigenden Gutachten abschließend  bearbeitet 
werden: 
 
2.2.4. In welchem Umfang können schwerbehinderte Menschen in der städtischen Kantine bei Beib e-
haltung der aktuellen Betriebsform sowie der bisherigen organisatorischen Abläufe b eschäftigt 
werden? 
 
2.2.5 Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Betrieb der Kantine im Stadthaus 1 – in den un-
terschiedlichen unter 2.1.1 bis 2.1.8 aufgeführten Varianten sowie des reinen Privatbetri ebes – 
auf die anderen städtischen Kantinen (Stadthaus 2, Theater, Abfallwirtschaftsbetriebe)? 
 
2.2.6 Wäre es organisatorisch und wirtschaftlich darstellbar, alle städtischen Kantinen als Integrat i-
onsbetriebe zu führen?

V/0690/2016 
 
2.3 Ergebnisse des Fachgutachtens 
 
Der von der GBS GmbH auf diesen Fragestellungen basierende  gutachterliche Bericht zur 
Umsetzbarkeit und Wi rtschaftlichkeit eines Integrationsbetriebes umfasst 75 Seiten und ist 
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Um ein etwaiges Ausschreibungsverfahren nach B e-
schlussfassung des Rates rechtskonform durchführen zu können, muss im Rahmen dieser ö f-
fentlichen Beschlussvorlage auf die Nennung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen verzich-
tet werden. 
 
Im Gutachten werden die durch den Rat in seiner Sitzung am 11.05.2016 unter den Ziffern 4. 
bis 6. formulierten Prüfaufträge systematisch beantwortet; der neu eingebrac hte Vorschlag, 
die Kantine im Stadthaus 1 als Integrationsbe trieb zu führen wird geprüft und mit dem Erge b-
nis beurteilt, dass d ie ganztägige Nutzung und Öffnung der attraktiven Räumlichkeiten in der 
11. und 12. Etage des Stadthauses 1 für die allgemeine Öf fentlichkeit auch in dieser Form 
möglich ist. 
 
Dabei beruhen die gebildeten Ansätze nach Auskunft des Gutachters auf dem Prinzip der 
kaufmännischen Vorsicht. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die langjährige und umfa s-
sende Erfahrung der GBS GmbH mit gas tgewerblichen Integrationsprojekten und deren Fö r-
derung herauszustellen. Die im Gutachten angesetzten Förderungen basieren auf den aktue l-
len Fördermöglichkeiten der Aktion Mensch, der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und des LWL-
Integrationsamtes. Hier wurde das Fördermoratorium des LWL aufgehoben; die Förderung er-
folgt ab sofort aus Mitteln des neuen Bundesprogramms „Inklusionsinitiative II – AlleImBe-
trieb“. 
 
2.3.1 Empfehlung des Gutachters: 
 
„Es ist zu empfehlen, dass die zukünftige Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster als 
Ganztagesgastronomie und als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien 
Wohlfahrtspflege unter einem Integrationsunternehmen als gemeinnützige GmbH geführt wird. 
Für die Stadt Münster als Vermieterin bietet ein solcher Träger in Abhängigkeit zu seinen indi-
viduellen Hintergründen grundsätzlich eine höhere Sicherheit als ein privater Betreiber. Die 
laufenden Zuschüsse, die das Integrationsunternehmen in den ersten fünf Jahren erhält, ste l-
len einen weiteren Sicherheitsfaktor dar und reduzieren die Gefahren eines Miet- oder gar Be-
triebsausfalls in den ersten Jahren.“ (vgl. Anlage 1, Seite 74). 
 
Gleichzeitig stellt der Gutachter fest, dass durch die (geförderte) Investitionsbeteiligung des In-
tegrationsprojektes annähernd d as komplette Groß - und Kleininventar der Küche und der 
Gastbereiche finanziert werden kann. Die Investitionen der Stadt Münster wären in diesem 
günstigen Fall auf die in der vorliegenden Kostenschätzung ausgewiesenen Baukosten b e-
schränkt. 
 
2.3.2 Hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte wird durch den Gutachter weiterhin festgestellt, dass 
durch ein solches Modell aufgrund von zu erzielenden Mieteinnahmen in Verbindung mit dem 
wegfallenden Zuschussbedarf eine wirtschaftliche Verbesserung von jährlich rund 1 55.000 bis 
165.000 Euro ergeben wird. 
 
2.3.3 Sollte es dennoch zu einer geringeren Investitionsförderung als angesetzt kommen, müs ste 
zwischen dem beauftragten Träger und der Stadt Münster  über die Differenz verhandelt wer-
den. Das Ergebnis würde voraussich tlich Auswirkungen auf die Höhe von Miete bzw. Pacht 
haben. 
 
2.3.4 Die städtischen Investitionen für den zwingend erforderlichen Auß eneingang an der Hei nrich-
Brüning-Straße in Höhe von 137.000 Euro  brutto erscheinen vor dem o. g. Hintergrund wir t-
schaftlich vertretbar.

V/0690/2016 
2.3.5 Unabhängig von der Errichtung eines Integrationsprojektes b esteht immer die Möglichkeit, 
Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. In den Kantinen der Stadt Münster 
könnten daher grundsätzlich zusätzliche Arbeitsplätze fü r schwerbehinderte Menschen einge-
richtet werden. Der zusätzliche Einsatz schwerbehinderter  Menschen wäre mit Mehrkosten 
verbunden und würde den Zuschussbedarf der Kantine im Stadthaus 1 in der bisherigen B e-
triebsform erhöhen (vgl. Anlage 1, Seite 71). 
 
2.3.6 Die Ergebnisbetrachtung des Gutachters zu den wirtschaftlichen Auswirkungen bei Wegfall 
der Kantine im Stadthaus 1 als städtischer Betrieb auf die weiteren städtischen Kantinen 
(Stadthaus 2, Theater, Abfallwirtschaftsbetriebe) ergibt, dass von einer Erh öhung des Z u-
schussbedarfes nicht auszugehen ist. Stattdessen ist aus seiner Sicht eine Reduktion des Z u-
schussbedarfes durch den geringeren operativen und administrativen Aufwand möglich (vgl. 
Anlage 1, Seite 67 ff.). 
 
2.3.7 Der Gutachter stellt fest, dass aufgrund der geringen Umsatzgrößen in den anderen städt i-
schen Kantinen (Stadthaus 2, Theater, Abfallwirtschaftsbetriebe) auch bei branchenüblichen 
Bewirtschaftungskonditionen und Entlohnung kein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet 
werden kann. Daher ist die Führung der anderen städtischen Kantinen als Integr ationsbetrieb 
nicht geeignet. Bei nennenswerten Mehrkosten erscheint eine Führung aller städtisch betri e-
benen Kantinen als Integrationsbetrieb grundsätzlich denkbar, sofern das LWL -
Integrationsamt die negativen Einzelergebnisse der Kantinen sowie die Verteilung der Arbeits-
plätze auf mehrere Standorte akzeptiert (vgl. Anlage 1, Seite 72 ff.). 
 
2.4 Ergänzende Informationen zur verwaltungsinternen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (VoFi): 
 
 In der in der Begründung unter Z iffer 3 zur Vorlage V/0306/2016 dargestellten Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung der Verwaltung (VoFI) war die Vermietung bzw. Verpachtung der Kantine als 
All-In-One-Gastronomie als die wirtschaftlichste Variante dargestellt. Da durch eine  Ganzta-
gesgastronomie als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrt s-
pflege im Vergleich zum reinen privatwirtschaftlichen Betrieb als Ganztagesgas tronomie eine 
höhere Miete erzielt werden kann, ist die Wirtschaftlichkeit bei diesem , vom Gutachter em p-
fohlenen Betreibermodell, auch aus Sicht der Verwaltung auf jeden Fall gegeben.  
 
Eine detaillierte, durch die Verwaltung vorgenommene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wird 
das Ausschreibungsverfahren begleiten. Die Auswahl des Betreibers wird dann unter anderen 
Gesichtspunkten in erster Linie auch von der Wirtschaftlichkeit des Angebots abhängen.  Zum 
jetzigen Zeitpunkt kann eine solche Untersuchung aufgrund der noch unbekannten Ausschrei-
bungsparameter keinen über das vorliegende Gutachten hinausgehenden Informationsgewinn 
erbringen. 
 
3.  Zukünftiger Einsatz der städtischen Mitarbeiter/-innen der Kantine Stadthaus 1 
 
Derzeit sind in der Kantine Stadthaus 1 vier Mitarbeiter/ -innen (2,70 Vollzeitäquivalente) b e-
schäftigt. Entsprechend den Ausführungen des Gutachtens ist bei der vorgesehenen Führung 
der Kantine in Form eines Integrationsbetriebes nur eine geringe Auswirkung auf die Pers o-
nalbedarfe in den anderen städtischen Kantinen zu erwarten. 
 
Insofern sichert die Verwaltung zu, die aktuell in der Kantine Stadthaus 1 beschäftigten Mita r-
beiter/-innen – unter Nutzung von zu erwartenden Fluktuationen – auf die drei verbleibenden 
städtischen Kantinen zu verteilen. Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB ist damit au s-
drücklich ausgeschlossen.  
 
4.      Personalratsbeteiligungsverfahren 
 
Nach § 65 Absatz 1 Satz 3 LPVG ist der Personalrat vor Organisationsentscheidungen der 
Dienststelle, die beteiligungspflichtige Maßnahmen zur Folge haben, frühzeitig und fortla ufend

V/0690/2016 
zu informieren. Der Personalrat soll so d ie Möglichkeit erhalten, die kollektiven Int eressen der 
Beschäftigten wahrnehmen zu können.  
 
Die städtischen Kantinenbetriebe stellen eine Sozialeinrichtung im Sinne des Landespersonal-
vertretungsgesetzes NRW (LPVG) dar. Bei der Kantine im Stadthaus 1 hand elt es sich um e i-
nen Teil der städtischen Kantinenbetriebe.  
 
4.1      Mitbestimmung durch den Personalrat im Hinblick auf „Sozialeinrichtungen“ 
 
Gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG hat der Personalrat in sozialen Angelegenheiten bei Erric h-
tung, Verwaltung und Auflös ung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Recht sform 
mitzubestimmen. 
 
Bei der , im Ergebnis beabsichtigten Maßnahme, „Einrichtung der Ganztagesgastronomie in 
Form eines Integrationsprojektes eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege  
unter einem Integrationsunternehmen als gemeinnützige GmbH" handelt es sich um eine „Auf-
lösung“ einer bestehenden Sozialeinrichtung. Hierbei ist unerheblich, dass es sich bei der 
Kantine im Stadthaus 1 nur um einen Teilbereich der städtischen Kantinenbetr iebe insgesamt 
handelt. Insoweit besteht unter dem Aspekt „Auflösung einer Sozialeinrichtung“ ein Zusti m-
mungserfordernis durch den Personalrat. 
 
Gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 22 LPVG hat der Personalrat auch in Rationalisierung s-, Technologie- 
und Organisationsangelegenheiten bei der Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die ü b-
licherweise von ihren Beschäftigten vorgenommen werden, auf Dauer an Privatpe rsonen oder 
auf Dritte in jeglicher Rechtsform (Privatisierung), mitzubestimmen. 
 
Das derzeitige Essensangebo t an den vier städtisch betriebenen Kantinenstandorten – und 
damit auch in der Kantine Stadthaus 1 – wird derzeit allein durch städtische Mitarbeiter/-innen 
produziert und verkauft. Da diese Arbeiten zukünftig durch einen externen Dritten ausgeführt 
werden sollen, ist darin eine Privatisierung im Sinne des § 72 Abs. 4 Nr. 22 LPVG zu sehen, 
insoweit ergibt sich auch unter dem Aspekt „Privatisierung“ ein Zusti mmungserfordernis durch 
den Personalrat.  
 
Beide Mitbestimmungstatbestände bestehen parallel, wobei eine fehlende Zustimmung des 
Personalrates zur „Auflösung“ der Kantine Stadthaus 1 (§ 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG) dazu führt, 
dass die Einigungsstelle abschließend entscheidet.  
 
4.2      Mitbestimmungsverfahren – aktueller Verfahrensstand 
 
 Die Verwaltung hat das Mitbestimmungsverfahren eingeleitet und die Zustimmung des Pers o-
nalrates beantragt.  
 
Bei Drucklegung dieser Vorlage war die Entscheidung des Personalrates noch nicht b ekannt. 
Die Verwaltung wird mündlich dazu berichten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage:  
Auszüge Gutachten GBS GmbH

V_0690_2016 Vorlage Kantine 2 Anlage 1 Auszüge Gutachten

138492 Zeichen

V/0690/2016  – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                     
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 1 von 75 
 
K A N T I N E   I M   S T A D T H A U S   1   D E R   S T A D T   M Ü N S T E R 
 
Prüfung der Möglichkeiten eines Integrationsbetriebes 
sowie 
Auswirkungen eines privatwirtschaftlichen Betriebes 
auf die übrigen Kantinen der Stadtverwaltung 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber:  Stadt Münster – Der Oberbürgermeister 
 Personal- und Organisationsamt 
 Herr Daniel Bracht 
 Klemensstraße 10 
 48127 Münster 
 
Auftragnehmer: 
Gastgewerbe Beratungs Service GmbH 
 Fachberatung für Hotellerie und Gastronomie 
 DEHOGA-Center 
 Hammer Landstraße 45 
 41460 Neuss 
 Fon: 021 31 / 75 18 – 310 
 Fax: 021 31 / 75 18 – 319 
 Mail: info@gbsnrw.de 
 www.gbsnrw.de 
  
  
 EIN MITGLIED DER BERATUNGSGRUPPE 
 LUXENBURGER UND PARTNER 
 
Ansprechpartner:  Bernd Luxenburger, Diplom-Betriebswirt 
 - Geschäftsführer - 
 
 Gerd Pfeuffer, Betriebswirt 
 - Unternehmensberater - 
 
Auftragsbearbeitung:  Juli / August 2016

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 2 von 75 
INHALT Seite 
  
 
1. Auftragserteilung, -inhalt, -zielsetzung und -du rchführung 4 
 
2. Rahmenbedingungen und Konzepteckdaten 6 
 
3. Grundsätzliches zu Integrationsprojekten und den  Förderinstrumenten 9 
 3.1 Eckpunkte der umsatz- und ertragssteuerlichen Behandlung 10 
 3.2 Instrumente der laufenden Förderung 12 
 3.3 Instrumente der investiven Förderung 15 
 
4. Integrationsprojekt der Stadt Münster 18 
 4.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 21 
 4.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 25 
 
5. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers  der freien Wohlfahrtspflege 29 
 5.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 32 
 5.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 34 
 
6. Integrationsprojekt eines privaten Betreibers 36  
 6.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 39 
 6.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 41 
 
7. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers  der freien Wohlfahrtspflege 
 unter Beteiligung der Stadt Münster 43 
 7.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 46 
 7.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 48

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 3 von 75 
INHALT Seite 
  
 
8. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht integrative r Bewirtschaftungsvarianten 50 
 8.1 Weiterführung durch die Stadt Münster als öffe ntliche Kantine 50 
 8.2 Führung als privatwirtschaftlicher Betrieb als  Ganztagesgastronomie 52 
 
9. Gegenüberstellung der vorläufigen Umsatz- und Ko stenstrukturen 53 
 
10. Mögliche Investitionsbeteiligung und wirtschaft lich tragfähige Miete / Pacht 
 in den integrativen Bewirtschaftungsvarianten 55 
 10.1 Gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrtspf lege 
  mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster 56 
 10.2 Privater Betreiber 58 
 
11. Gegenüberstellung der relevanten Umsatz- und Ko stenstrukturen 
 sowie der Investitionsbeteiligungen und Mieten / P achten 60 
 
12. Amortisationsvergleichsrechnung 64 
 
13. Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen 
 auf die weiteren städtischen Kantinen 67 
 
14. Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehindert e Menschen 
 bei Beibehaltung der aktuellen Betriebsform und Or ganisation 71 
 
15. Beurteilung einer Führung aller städtischen Kan tinen als Integrationsprojekt 72 
 
16. Abschließende Stellungnahme und Empfehlungen 74

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 4 von 75 
1. Auftragserteilung, -inhalt, -zielsetzung und -du rchführung 
 
Die GBS – Gastgewerbe Beratungs Service GmbH DEHOGA  Beratung, Neuss, hat im 
Dezember 2015 eine konzeptionelle und ökonomische M achbarkeitsstudie zum zukünftigen 
Betrieb der Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster abgegeben. 
 
Im Juli 2016 beauftragte die Stadt Münster – Der Ob erbürgermeister, Personal- und 
Organisationsamt – die Beratungsgesellschaft, die K antine im Stadthaus 1 der Stadt Münster 
auf dieser Grundlage einer Betrachtung als Integrationsprojekt zu unterziehen. 
 
Auftragsinhalt war es, acht Varianten einer Führung  als Integrationsprojekt zu prüfen, die 
jeweils wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht und  mögliche Investitionsbeteiligung 
aufzuzeigen und die Ergebnisse zwei nicht integrati ven Bewirtschaftungsvarianten 
gegenüberzustellen. 
 
Auftragszielsetzung war es, auf dieser Basis eine b egründete gutachterliche Empfehlung zur 
zukünftigen Bewirtschaftung und zum Inventarisierun gsgrad abzugeben. Des Weiteren sollte 
abschließend dazu Stellung genommen werden, 
 

 in welchem Umfang schwerbehinderte Menschen in der Kantine im Stadthaus 1 bei 
Beibehaltung der aktuellen Betriebsform sowie der b isherigen organisatorischen Abläufe 
beschäftigt werden können, 
 welche wirtschaftlichen Auswirkungen der Betrieb de r Kantine im Stadthaus 1 in den acht 
Varianten einer Führung als Integrationsprojekt sow ie des reinen Privatbetriebs auf die 
drei anderen städtischen Kantinen hat, 
 ob eine Führung aller städtischen Kantinen als Inte grationsprojekt organisatorisch und 
wirtschaftlich darstellbar wäre.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 5 von 75 
Zur Auftragsdurchführung stand der Beratungsgesells chaft ein Zeitrahmen von 9,5 
Beratungstagen zur Verfügung. Eine Begehung der stä dtischen Kantinen im Theater, bei den 
Abfallwirtschaftsbetrieben sowie im Stadthaus 2 erfolgte am Freitag, 15. Juli 2016. 
 
Neben der Machbarkeitsstudie der Beratungsgesellschaft vom Dezember 2015 wurden für die 
vorliegende Stellungnahme folgende Informationen herangezogen: 
 

 Aktuelle Informationen zur Kantine im Stadthaus 1 u nd den drei weiteren städtischen 
Kantinen, zusammengestellt durch das Personal- und Organisationsamt der Stadt 
Münster 
 Informationen zur investiven und laufenden Förderun g von Integrationsprojekten durch 
das LWL-Integrationsamt, die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und die Aktion Mensch 
 Marktforschungsergebnisse, Informationen und Vergle ichswerte zur Planung und zum 
Betrieb gastgewerblicher Integrationsprojekte aus d er gastgewerblichen Datenbank der 
Beratungsgruppe Luxenburger und Partner 
 Mantel- und Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes NRW 
 Arbeitshandbuch für die Hotellerie und Gastronomie,  Marktforschung – Kennziffern – 
Vergleichswerte, erstellt durch die GBS – Gastgewer be Beratungs Service GmbH 
DEHOGA Beratung 
 Betriebsvergleich für die Hotellerie und Gastronomi e NRW 2015, erstellt durch die 
Luxenburger und Partner Unternehmensberatung und Marktforschung GbR 
 
Die Beratung wurde unter der Leitung von Bernd Luxe nburger, Diplom-Betriebswirt und 
Geschäftsführer der GBS – Gastgewerbe Beratungs Ser vice GmbH DEHOGA Beratung, 
durchgeführt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 6 von 75 
2. Rahmenbedingungen und Konzepteckdaten 
 
Im Folgenden wird der zukünftige Betrieb der Kantin e im Stadthaus 1 der Stadt Münster 
jeweils in den Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ betrachtet. 
 
Für die nachfolgenden Ausführungen und Berechnungen  sind dabei folgende 
Rahmenbedingungen als elementare Grundlagen vorauszusetzen: 
 

 Neugestaltung 10. bis 12. Obergeschoss:  Die drei Etagen werden in Anlehnung an die 
Planungsvariante 2 aus der Machbarkeitsstudie vom D ezember 2015, welche auf die 
Konzeption als Ganztagesbetrieb unter Einbezug des Kantinenbetriebs und des Inhouse-
Caterings ausgerichtet ist, umgebaut. 
 

 Eingang an der Heinrich-Brüning-Straße:  Der in der Machbarkeitsstudie vom 
Dezember 2015 für die Konzeption einer Ganztagesgas tronomie vorgesehene 
Aussenaufzug wird nicht realisiert. Eine Kompensati on muss zwingend über die 
Schaffung eines Ausseneingangs an der Heinrich-Brün ing-Straße, welcher damit eine 
absolute Prämisse bildet, erfolgen. 
 

 Barrierefreiheit 10. bis 12. Obergeschoss:  Ein zukünftiger Betrieb als 
Integrationsprojekt setzt unbedingt Barrierefreihei t voraus. Hierzu zählt auch eine 
Personenaufzugsanbindung aller drei Etagen. 
 

 Kein Betriebsübergang nach § 613a BGB:  Das bisher in der Kantine im Stadthaus 1 
tätige Personal wird von der Stadt Münster in den a nderen städtischen Kantinen oder 
anderen Arbeitsbereichen innerhalb der Verwaltung w eiterbeschäftigt. Ein Übergang der 
Arbeitsverhältnisse auf den zukünftigen Betreiber findet nicht statt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 7 von 75 
Konzepteckdaten öffentliche Kantine 
Als öffentliche Kantine ist die Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster wie in der Ist-Situation 
wie folgt geöffnet: 
 

 Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 13.45 Uhr. 
 Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr. 
 
Der Betrieb weist damit weiterhin typische Kantinen öffnungszeiten auf. Hiermit geht einher, 
dass trotz grundlegender Neugestaltung der Räumlich keiten letztendlich kein Konzeptwechsel 
hin zu einer auf externe Gäste ausgerichteten Indiv idualgastronomie, welche auch als Kantine 
für die städtischen MitarbeiterInnen dient, und keine entsprechende Profilierung stattfinden. 
 
Stattdessen verbleibt es trotz der Weiterentwicklun g durch die Neugestaltung letztendlich bei 
der Konzeption einer städtischen Kantine, die auch externen Gästen offensteht, was sich in 
Abweichung zur Ganztagesgastronomie im Dienstleistu ngs-, Sortiments-, Preiskonzept 
niederschlägt: 
 

 Der Betrieb wird wie bisher komplett in Selbstbedie nung geführt. Ein Getränkeservice am 
Tisch sowie ein Abräumservice finden nicht statt. 
 Die Speisenauswahl sowie die Preisgestaltung orient ieren sich auch für die externen 
Gäste stark an der betrieblichen Ist-Situation. Geg enüber der Ganztageskonzeption wird 
somit ein geringeres Sortiment zu geringeren Preisen geboten. 
 
Der Betrieb bietet bis zu ca. 180 Sitzplätze im 11.  und 12. Obergeschoss. Der Buffetbereich 
ist im Free-Flow-System mit Front-Cooking gestaltet . Die Getränkestation ist für den Self-
Service konzipiert. In den Gastbereichen sind Geschirrrücklaufstationen zu berücksichtigen. 
 
Des Weiteren übernimmt der Kantinenbetrieb wie bish er das Inhouse-Catering im Stadthaus 
1, im Rathaus und im Stadtweinhaus.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 8 von 75 
Konzepteckdaten Ganztagesgastronomie 
Der Betrieb wird in enger Anlehnung an die im Rahme n der Machbarkeitsstudie vom 
Dezember 2015 von der Beratungsgesellschaft erarbei tete Konzeption, welche dort detailliert 
beschrieben ist, geführt und kennzeichnet sich durch folgende Eckpunkte: 
 

 All-in-One-Gastronomie Café – Cantina – Buffetrestaurant. 
 Buffetgastronomie im Free-Flow-System mit Front-Cooking. 
 Öffnungstage: Ca. 360 Tage p.a. 
 Öffnungszeiten: Werktags von 9.30 bis 22.30 Uhr. 
 An Sonn- und Feiertagen von 10.30 bis 17.00 Uhr. 

 Gastkapazität: Bis zu ca. 80 Sitzplätze im 11. Ober geschoss. 
 Bis zu ca. 100 Sitzplätze im 12. Obergeschoss. 

 Mix aus Bedienservice und Selbstbedienung. 
 Erweitertes Speisen- / Getränkeangebot zu marktübli chen Preisen der freien 
Gastronomie. 
 Integrierte Verpflegung der städtischen MitarbeiterInnen gemäß derzeitiger Preisstruktur. 
 Integriertes Inhouse-Catering im Stadthaus 1, im Rathaus und im Stadtweinhaus. 
 
Im Gegensatz zur vorgenannten Konzeption unter Beib ehaltung der bisherigen 
Öffnungszeiten ist die Konzeption der Ganztagesgast ronomie somit stark auf externe 
Nachfrage ausgerichtet und integriert die interne Nachfrage bei entsprechenden Synergien.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 9 von 75 
3. Grundsätzliches zu Integrationsprojekten und den  Förderinstrumenten 
 
Integrationsprojekte sind Unternehmen, Betriebe ode r Abteilungen des allgemeinen 
Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaf tlichen Betätigung einen besonderen 
sozialen Auftrag durch die sozialversicherungspflic htige Beschäftigung und 
arbeitsbegleitende, fachliche und psychosoziale Bet reuung schwerbehinderter Menschen 
haben. 
 
Integrationsprojekte können in folgenden Organisationsformen realisiert werden: 
 

 Integrationsunternehmen: Rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen. 
 Integrationsbetrieb: Rechtlich unselbständiger Betr ieb eines Unternehmens oder 
öffentlichen Arbeitgebers. 
 Integrationsabteilung: Rechtlich unselbständige Abt eilung eines Unternehmens oder 
öffentlichen Arbeitgebers. 
 
Integrationsprojekte beschäftigen mindestens zu 25 % schwerbehinderte Menschen. Ihr Anteil 
soll 50 % aber nicht übersteigen. Die Zielgruppe von Integrationsprojekten bilden: 
 

 Menschen mit Schwerbehinderung aus dem Personenkreis des § 132 SGB IX. 
 Personen, die den Übergang aus einer WfbM – Werksta tt für behinderte Menschen auf 
den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. 
 Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen. 
 Chronisch psychisch kranke Menschen. 
 
Eine Schwerbehinderung im Sinne des § 132 SGB IX, d er die Rechtsgrundlage der 
Integrationsprojekte bildet, setzt einen Grad der B ehinderung (GdB) von mindestens 50 % 
voraus. Eine Gleichstellung liegt vor:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 10 von 75 
 Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen während ein er Zeit der Berufsausbildung, 
auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 %  beträgt oder ein Grad der 
Behinderung nicht festgestellt ist. 
 Bei Menschen mit einem GdB von weniger als 50 %, ab er wenigstens 30 %, wenn sie 
infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung e inen geeigneten Arbeitsplatz nicht 
erlangen oder nicht beibehalten können. 
 
3.1 Eckpunkte der umsatz- und ertragssteuerlichen B ehandlung 
 
Integrationsprojekte unterliegen unter folgenden Pr ämissen dem ermäßigten 
Umsatzsteuersatz von 7 % und sind ertragssteuerfrei: 
 

 Anerkennung der Gemeinnützigkeit für steuerliche Zwecke. 
 Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen der Zielgruppe gemäß 
steuerrechtlicher Zielgruppendefinition von mindestens 40 %. 
 
Anerkennung der Gemeinnützigkeit 
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für steuerlich e Zwecke hängt davon ab, dass die 
entsprechenden Voraussetzungen der Abgabenordnung (AO) erfüllt werden: 
 

 Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 
 Die steuerbegünstigten Zwecke müssen selbstlos, aus schließlich und unmittelbar verfolgt 
werden. 
 Sie müssen in der Satzung oder im Gesellschaftsvert rag klar und eindeutig verankert 
sein. 
 Die tatsächliche Geschäftsführung muss den Satzungs - oder Gesellschaftsvertrags-
bestimmungen entsprechen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 11 von 75 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen 
Im Gegensatz zu den vorgenannten sozialrechtlichen Anforderungen muss die 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen der Zielgruppe in Integrationsprojekten 
aus steuerrechtlicher Sicht gemäß Abgabenordnung (A O) mindestens 40 % betragen, um als 
steuerbegünstigter Zweckbetrieb anerkannt zu werden. 
 
Um sowohl die sozialrechtlichen als auch die steuer rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, 
muss ein Integrationsprojekt somit eine Beschäftigu ngsquote schwerbehinderter Menschen 
der Zielgruppe von 40 bis 50 % aufweisen, wobei die  steuerrechtliche Zielgruppendefinition 
maßgeblich ist. Die Beschäftigungsquote muss von Anfang an und grundsätzlich im gesamten 
Geschäftsjahr bestehen. 
 
Ergänzende Anmerkungen 
Grundsätzlich können nur Körperschaften die Steuerv ergünstigungen des 
Gemeinnützigkeitsrechts in Anspruch nehmen. Einzelp ersonen und Personengesellschaften 
können dies nicht. 
 
Integrationsunternehmen werden in aller Regel in de r Rechtsform der GmbH gegründet. Als 
gemeinnützige GmbH sind sie von der Körperschaftsst euer und der Gewerbesteuer befreit. 
Gewinnausschüttungen sind nicht möglich, da alle Mi ttel für die satzungsgemäßen, 
gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke zu verwenden sind. 
 
Integrationsprojekte müssen ihre Leistungen zu mark tüblichen Preisen anbieten und dürfen 
sich nicht dem Vorwurf einer subventionierten Preisgestaltung aussetzen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 12 von 75 
3.2 Instrumente der laufenden Förderung 
 
Die Instrumente der laufenden Förderung von Integrationsprojekten bilden: 
 

 Minderleistungsausgleich gemäß § 27 SchwbAV. 
 Abgeltung des besonderen Aufwands gemäß § 134 SGB IX. 
 Impulsförderung der Aktion Mensch. 
 
Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV 
Schwerbehinderte Menschen weisen – beispielweise au fgrund eines diskontinuierlichen 
Leistungsvermögens – grundsätzlich eine geringere L eistungsfähigkeit als Menschen ohne 
Behinderungen auf. Rechtlich sind Integrationsproje kte dem allgemeinen Arbeitsmarkt 
zuzurechnen, faktisch stellen sie jedoch eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte 
Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt da r. Dies spiegelt sich auch in einer 
adäquaten Besetzung der Stellen für die Zielgruppe in Integrationsprojekten wider. 
 
Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsve rbands Westfalen-Lippe (LWL) 
gewährt Integrationsprojekten für neue Arbeitsplätz e für die Zielgruppe als Nachteilsausgleich 
folgenden pauschalierten Zuschuss als Minderleistun gsausgleich / 
Beschäftigungssicherungszuschuss: 
 

 30 % des Arbeitnehmerbruttogehaltes der Beschäftigt en aus der Zielgruppe nach 
vorherigen Abzug von Lohnkostenzuschüssen Dritter. 
 
Der Zuschuss kann nicht für Auszubildende bewilligt  werden. Die Beschäftigten der 
Zielgruppe müssen branchen- bzw. ortsüblich entlohnt werden. 
 
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesprogram ms „Inklusionsinitiative II – 
AlleImBetrieb“ (AIB) und kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bewilligt werden.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 13 von 75 
Da Laufzeit und Durchführungszeitraum des in 2016 gestarteten Programms nicht eingegrenzt 
sind, kann die Umsetzung des Programms bis zu dem Z eitpunkt erfolgen, an dem die 
Programmmittel aufgebraucht bzw. durch Bewilligungs bescheid gebunden sind. Inwieweit 
eine Anschlussfinanzierung – beispielsweise aus Mit teln der Ausgleichsabgabe – erfolgen 
kann, ist derzeit nicht absehbar. 
 
Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX 
Die Beschäftigung und arbeitsbegleitende, fachliche  und psychosoziale Betreuung 
schwerbehinderter Menschen in den Integrationsproje kten verursacht einen besonderen 
Aufwand. Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Land schaftsverbands Westfalen-Lippe 
(LWL) gewährt Integrationsprojekten für neue Arbeit splätze für die Zielgruppe als 
Nachteilsausgleich folgenden pauschalierten Zuschus s zur Abgeltung des besonderen 
Aufwands: 
 

 Monatlich 210 € je Beschäftigtem aus der Zielgruppe. 
 
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesprogram ms „Inklusionsinitiative II – 
AlleImBetrieb“ (AIB) und kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bewilligt werden. 
 
Da Laufzeit und Durchführungszeitraum des in 2016 gestarteten Programms nicht eingegrenzt 
sind, kann die Umsetzung des Programms bis zu dem Z eitpunkt erfolgen, an dem die 
Programmmittel aufgebraucht bzw. durch Bewilligungs bescheid gebunden sind. Inwieweit 
eine Anschlussfinanzierung – beispielsweise aus Mit teln der Ausgleichsabgabe – erfolgen 
kann, ist derzeit nicht absehbar. 
 
Impulsförderung der Aktion Mensch 
Die Aktion Mensch kann Integrationsprojekte mit folgendem Zuschuss fördern: 
 

 Förderung der Projektleitung bei einem maximalen Förderbetrag von 250.000 €.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 14 von 75 
Die Zuschussgewährung unterliegt der Prämisse der „ doppelten Gemeinnützigkeit“. Dies 
bedeutet, dass nicht nur das Integrationsprojekt (ü blicherweise Integrationsunternehmen in 
Form einer gGmbH), sondern auch der Träger des Inte grationsunternehmens (üblicherweise 
Verein, Stiftung, gGmbH) gemeinnützig sein muss. 
 
Die Beteiligung eines nicht gemeinnützigen Gesellsc hafters ist möglich, sofern die 
Trägerschaft des Integrationsprojektes mehrheitlich  beim gemeinnützigen Träger / 
Gesellschafter liegt. Der nicht gemeinnützige Gesel lschafter muss somit 
Minderheitsgesellschafter sein. Diesbezügliche Ände rungen der Richtlinien oder 
Abweichungen in der Förderpraxis sind möglich. 
 
Die Höhe des Zuschusses ist von der Entlohnung der Projektleitung abhängig. Er setzt sich 
aus der eigentlichen Impulsförderung (bis zu 70,0 %  der förderfähigen Kosten) und einer 
Verwaltungskostenpauschale (bis zu 20,0 % der Impulsförderung) zusammen. 
 
Beispielberechnung Impulsförderung Aktion Mensch  
Arbeitgeberbrutto Projektleiter/in 1. bis 5. Jahr 3 06.981,52 € 
somit im Durchschnitt des 1. bis 5. Jahres p.a. 61. 396,30 € 
somit Basiswert bei Aufrundung in Dreitausenderschritten 63.000,-- € 
somit förderfähige Kosten über 5 Jahre 315.000,-- €  
hierauf max. 70 % Zuschuss aus der Impulsförderung 220.500,-- € 
zzgl. max. 20,0 % des Zuschusses als Verwaltungskostenpauschale 44.100,-- € 
Zwischenergebnis 264.600,-- € 
Maximalförderung 250.000,-- € 
Förderbetrag über 5 Jahre hier somit 250.000,-- € 
 
Die Auszahlung des Zuschusses wird von der Aktion M ensch mit 25 % zu Beginn der 
Geschäftstätigkeit, 20 % zum Anfang des zweiten, 18  % zum Anfang des dritten, 15 % zum 
Anfang des vierten und 12 % zum Anfang des fünften Jahres vorgenommen. 10 % werden 
nach Abschluss des fünften Jahres und Verwendungsnachweis ausgezahlt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 15 von 75 
Die Entscheidung über die Vergabe einer Förderung o bliegt dem Kuratorium der Aktion 
Mensch. Darin vertreten sind die Wohlfahrtsverbände  AWO, Caritas, Diakonie, DRK, DPWV 
und ZWST, verschiedene Organisationen der Behindert enhilfe und das ZDF. Ein 
Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. 
 
Weitere Zuschussmöglichkeiten 
In Abhängigkeit zu den individuellen Voraussetzunge n der Beschäftigten aus der Zielgruppe 
können Integrationsprojekte weitere Zuschüsse, welc he nachfolgend, da sie von der 
konkreten Stellenbesetzung abhängig sind, unberücksichtigt bleiben, erhalten: 
 

 Zuschüsse Dritter, z.B. in Form von Eingliederungszuschüssen. 
 Zuschuss aus dem LWL-Programm „Übergang plus3“ für Werkstattwechsler. 
 
Die Zuschüsse Dritter (vorrangige Leistungen der Tr äger der Arbeitsförderung und der 
beruflichen Rehabilitation) werden zur Ermittlung d es sog. bereinigten Arbeitnehmerbruttos 
herangezogen und mindern damit den Minderleistungsa usgleich gemäß §27 SchwbAV des 
LWL-Integrationsamtes. 
 
Im Rahmen des LWL-Programms „Übergang plus3“ kann b ei Wechslern aus einer WfbM – 
Werkstatt für behinderte Menschen ein pauschalierte r Nachteilsausgleich für Minderleistung 
und besonderen Aufwand mit bis zu 75 % der Arbeitgeberlohnkosten erfolgen. 
 
3.3 Instrumente der investiven Förderung 
 
Die Instrumente der investiven Förderung von Integrationsprojekten bilden: 
 

 Investitionsförderung des LWL-Integrationsamtes. 
 Basisförderung der Aktion Mensch. 
 Zuschuss der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 16 von 75 
Investitionsförderung des LWL-Integrationsamtes 
Die Investitionsförderung des LWL-Integrationsamtes  für Aufbau, Erweiterung und 
Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt ebenf alls aus Mitteln des Bundesprogramms 
„Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ (AIB). Sie beträgt: 
 

 Bis zu 20.000 € pro neu geschaffenem Arbeits- und Ausbildungsplatz für die Zielgruppe. 
 Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. 
 
Die geförderten Maßnahmen unterliegen der Zweckbind ung. Die Bindungsfrist beträgt i.d.R. 
fünf Jahre bei Ausstattungsmaßnahmen und zehn Jahre bei bauseitigen Investitionen. 
 
Basisförderung der Aktion Mensch 
Es gilt auch hier die Voraussetzung der „doppelten Gemeinnützigkeit“. Die 
Investitionsförderung der Aktion Mensch aus der Basisförderung beträgt: 
 

 Bis zu 250.000 €. 
 Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. 
 
Die geförderten Maßnahmen unterliegen der Zweckbind ung. Die Bindungsfrist steht in 
Abhängigkeit zur geförderten Investition. Konkrete,  verlässliche Angaben sind nicht verfügbar. 
Sie kann jedoch bei bauseitigen Investitionen mit 2 5 Jahren und bei Ausstattungsinvestitionen 
mit 5 bis 10 Jahren angenommen werden. Die Entschei dung über die Vergabe einer 
Förderung obliegt dem Kuratorium der Aktion Mensch.  Ein Rechtsanspruch auf die Förderung 
besteht nicht. 
 
Zuschuss der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW 
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert freie gem einnützige Träger in NRW, die der 
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (AWO, 
Caritas, Diakonie, DRK, DPWV und ZWST) angeschlossen sind.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 17 von 75 
Die Förderung kommunaler und privatgewerblicher Trä ger ist ausgeschlossen. Projekte mit 
Beteiligung nicht gemeinnütziger Gesellschafter kön nen jedoch gefördert werden, sofern die 
Trägerschaft mehrheitlich (ab 51 %) beim gemeinnütz igen Träger / Gesellschafter liegt. Die 
Investitionsförderung beträgt: 
 

 Bis zur Höhe der Förderung des LWL-Integrationsamtes. 
 
Die geförderten Maßnahmen unterliegen der Zweckbind ung. Die Bindungsfrist beträgt i.d.R. 
fünf Jahre bei Ausstattungsmaßnahmen und zwanzig Ja hre bei bauseitigen Investitionen. Die 
Entscheidung über die Vergabe einer Förderung obliegt dem Stiftungsrat. Ein Rechtsanspruch 
auf die Förderung besteht nicht. 
 
Kombination der Förderungen und Eigenanteil des Integrationsprojektes 
Die vorgenannten drei Förderinstrumente können kombiniert werden. Insgesamt darf ihr Anteil 
80 % der förderfähigen Investitionen nicht übersteigen. 
 
Die verbleibenden 20 % der förderfähigen Investitio nen müssen aus Eigenmitteln in das 
Integrationsprojekt eingebracht werden, wobei die H älfte als Eigenkapital zur Verfügung zu 
stellen ist. Die andere Hälfte der Eigenmittel kann  über ein Darlehen am freien Kapitalmarkt 
finanziert werden.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 18 von 75 
4. Integrationsprojekt der Stadt Münster 
 
Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden  Fördermöglichkeiten stellen sich in 
der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen  Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im 
Stadthaus 1 als Integrationsprojekt der Stadt Münster wie folgt dar: 
 
Rahmenbedingungen 
 Projektart: Integrationsunternehmen 
 Rechtsform: GmbH 
 Steuerliche Behandlung: gemeinnützig 
 Organisation / Gesellschafter: hundertprozentige To chter der Stadt Münster 
 
Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren 
Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: 
 

 Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts 
 Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts 
 
Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % 
und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5  Jahre 
Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Gesamt […] € […] € 
* Entlohnung nach TVöD, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 19 von 75 
Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die  Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 
% und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre 
Minderleistungsausgleich* […] € […]  € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Gesamt** […] € […] € 
* Entlohnung nach TVöD, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter 
 
Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen-
Lippe. Eine Impulsförderung der Aktion Mensch kommt  nicht in Betracht, da keine „doppelte 
Gemeinnützigkeit“ vorliegt. 
 
Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr 
Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das 
vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit 
eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht 
absehbar. 
 
In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Integrationsa mt werden daher für das sechste 
Betriebsjahr von Integrationsprojekten pauschaliert e Zuschüsse im Rahmen der allgemeinen 
Einzelplatzförderung als kalkulatorische Planwerte angesetzt. Diese belaufen sich auf: 
 

 Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. 
 Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. 
 
Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 20 von 75 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten  Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung 
und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten 
Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden 
Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus 
der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige 
Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen 
Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten 
Betriebsjahr anzusehen. 
 
Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste 
Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren 
können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, 
ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was 
wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 21 von 75 
4.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als 
öffentliche Kantine wurden die Ansätze der Berechnu ng aus der Machbarkeitsstudie vom 
Dezember 2015 angepasst. 
 
Umsatzprognose 
Die derzeitige Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Mün ster realisierte in den Jahren 2014 und 
2015 folgende Frequentierung aus MitarbeiterInnen u nd externen Gästen sowie Umsätze 
inklusive Catering: 
 
Ist-Werte Kantine Stadthaus 1 Gäste p.a. Nettobetri ebsumsatz 
Jahr 2014 43.334 ca. […] T€ 
Jahr 2015 44.058 ca. […]T€ 
 
Da sich die zukünftige Konzeption zwar moderner prä sentiert, mit ihr letztendlich jedoch kein 
Konzeptwechsel einhergeht, ist nur von einer beding ten Umsatzsteigerung hauptsächlich aus 
dem Mittagsbetrieb auszugehen. Des Weiteren wirkt s ich die Anwendung des ermäßigten 
Umsatzsteuersatzes von 7 % positiv auf den Betriebsumsatz aus. 
 
Umsatzkennziffern Individualgastronomie und Mitarbeiterkantine  
Gäste intern und extern p.a. ca. 51.000 
Gäste / Öffnungstag ca. 180 
Umsatz je Gast brutto / netto ca. […] € / ca.  […] € 
Umsatz je Öffnungstag brutto / netto ca. […] € / ca . […] € 
Umsatzanteile Speisen / Getränke ca. 81 % / ca. 19 % 
 
Der Ansatz für den Warenumsatz aus dem Inhouse-Cate ring wurde als Nettowert 
übernommen. Der sonstige betriebliche Umsatz beträg t die Hälfte des ursprünglichen 
Ansatzes.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 22 von 75 
Insgesamt ergeben sich in der Variante „öffentliche  Kantine“ damit Warenumsatzanteile von 
ca. 69 % Speisen und ca. 31 % Getränke. 
 
Betriebsbedingte Kostenbudgetierung 
Die Warenkosten wurden den veränderten Umsatzwerten  angepasst. Es ergeben sich 
nunmehr folgende Ø Wareneinsätze: 
 
Wareneinsatzquoten  
Speisen ca. 40,9 % 
Getränke ca. 30,8 % 
Gesamt ca. 37,5 % 
 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach 
TVöD und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) 
 eine Teilzeitstelle (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
 
Die Energiekosten wurden mit ca. […] T€ bzw. 5,5 % vom Betriebsumsatz budgetiert. Der 
absolute Ansatz für Versicherungen / Beiträge wurde übernommen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 23 von 75 
Die Budgetierung der Betriebs- und Verwaltungskoste n wurde den Veränderungen angepasst 
und berücksichtigt zusätzlich: 
 

 Insgesamt […] T€ Gemeinkosten für Geschäftsführung und externe Betreuungsleistungen 
im Rahmen einer Führung als Integrationsprojekt. 
 
Anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die vorläufigen anlagebedingten Kosten sind mit ins gesamt ca. […] T€ bzw. 1,9 % vom 
Betriebsumsatz angesetzt. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Wie vorab bereits ausgeführt, ist für die wirtschaf tliche Beurteilung eines Integrationsprojektes 
die Erwartung an die Ergebnissituation nach Zuschüs sen ab dem sechsten Jahr ein 
elementarer Bewertungsfaktor. Vor diesem Hintergrun d ist auch bei der Budgetierung der 
Zuschüsse die mögliche Zuschusssituation ab dem sechsten Jahr darzustellen. 
 
Den höheren Zuschüssen in den ersten bis zu fünf Ja hren stehen speziell in der Eröffnungs- 
und Anlaufphase eines Integrationsprojektes bzw. im  ersten bis dritten Betriebsjahr 
üblicherweise noch geringere Umsätze und höhere bet riebsbedingte Kosten gegenüber. Des 
Weiteren muss in den ersten fünf Betriebsjahren regelmäßig eine höhere Abschreibung als ab 
dem sechsten Jahr erwirtschaftet werden. 
 
Gleichwohl bestehen für ein Integrationsprojekt auf grund der laufenden Förderungen in den 
ersten bis zu fünf Jahren gute Chancen, bessere Erg ebnisse als ab dem sechsten 
Betriebsjahr zu erwirtschaften. Diese möglichen höh eren Überschüsse sind als 
Sicherheitsreserve zu betrachten und dienen bei Realisierung der Rücklagenbildung.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 24 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 37,5 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 71,2 
Energiekosten […] 5,5 
Versicherungen / Beiträge […] 2,8 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 15,0 
 = betriebsbedingte Kosten […] 132,0 
BETRIEBSERGEBNIS I […] -32,0 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -33,9 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -31,2 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich 
negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die 
Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 25 von 75 
4.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die 
Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. 
 
Umsatzprognose 
Die Prognose des Warenumsatzes aus der Individualgastronomie basiert in einer Betrachtung 
als Integrationsprojekt auf der Basis der vorgenann ten Rahmenbedingungen auf der 
Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 %. 
 
Umsatzkennziffern Individualgastronomie  
Gäste p.a. ca. 67.200 
Gäste / Öffnungstag ca. 187 
Umsatz je Gast brutto / netto ca. […] € / ca. […] € 
Umsatz je Öffnungstag brutto / netto ca. […] € / ca . […] € 
Umsatzanteile Speisen / Getränke ca. 74 % / ca. 26 % 
 
Der Warenumsatz aus dem Leistungsbereich Mitarbeite rkantine basiert ebenfalls komplett auf 
der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von  7 %. Die Ansätze für den 
Warenumsatz aus dem Inhouse-Catering und den sonsti gen betrieblichen Umsatz wurden als 
Nettowerte übernommen. 
 
Insgesamt ergeben sich in der Variante „Ganztagesga stronomie“ damit Warenumsatzanteile 
von ca. 71 % Speisen und ca. 29 % Getränke. 
 
Betriebsbedingte Kostenbudgetierung 
Die Warenkosten wurden den veränderten Umsatzwerten  angepasst. Es ergeben sich 
nunmehr folgende Ø Wareneinsätze:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 26 von 75 
Wareneinsatzquoten  
Speisen ca. 32,3 % 
Getränke ca. 27,0 % 
Gesamt ca. 30,6 % 
 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach 
TVöD und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) 
 drei Teilzeitstellen (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
 
Die absoluten Ansätze für Energiekosten und  Versic herungen / Beiträge wurden 
übernommen. 
Die Budgetierung der Betriebs- und Verwaltungskoste n wurde den Veränderungen angepasst 
und berücksichtigt zusätzlich: 
 

 Insgesamt […] T€ Gemeinkosten für Geschäftsführung und externe Betreuungsleistungen 
im Rahmen einer Führung als Integrationsprojekt. 
 
Anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die vorläufigen anlagebedingten Kosten sind mit ins gesamt ca. […] T€ bzw. 1,3 % vom 
Betriebsumsatz angesetzt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 27 von 75 
Budgetierung der Zuschüsse 
Wie vorab bereits ausgeführt, ist für die wirtschaf tliche Beurteilung eines Integrationsprojektes 
die Erwartung an die Ergebnissituation nach Zuschüs sen ab dem sechsten Jahr ein 
elementarer Bewertungsfaktor. Vor diesem Hintergrun d ist auch bei der Budgetierung der 
Zuschüsse die mögliche Zuschusssituation ab dem sechsten Jahr darzustellen. 
 
Den höheren Zuschüssen in den ersten bis zu fünf Ja hren stehen speziell in der Eröffnungs- 
und Anlaufphase eines Integrationsprojektes bzw. im  ersten bis dritten Betriebsjahr 
üblicherweise noch geringere Umsätze und höhere bet riebsbedingte Kosten gegenüber. Des 
Weiteren muss in den ersten fünf Betriebsjahren regelmäßig eine höhere Abschreibung als ab 
dem sechsten Jahr erwirtschaftet werden. 
 
Gleichwohl bestehen für ein Integrationsprojekt auf grund der laufenden Förderungen in den 
ersten bis zu fünf Jahren gute Chancen, bessere Erg ebnisse als ab dem sechsten 
Betriebsjahr zu erwirtschaften. Diese möglichen höh eren Überschüsse sind als 
Sicherheitsreserve zu betrachten und dienen bei Realisierung der Rücklagenbildung.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 28 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […]  76,6 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 30,6 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 58,4 
Energiekosten […] 3,6 
Versicherungen / Beiträge […] 1,0 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 8,6 
 = betriebsbedingte Kosten […] 102,2 
BETRIEBSERGEBNIS I […] -2,2 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -3,5 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -1,3 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem negativen 
Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen. Die Variante ist 
damit als nicht förderfähig zu erachten.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 29 von 75 
5. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers  
 der freien Wohlfahrtspflege 
 
Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden  Fördermöglichkeiten stellen sich in 
der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen  Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im 
Stadthaus 1 als Integrationsprojekt eines gemeinnüt zigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege 
wie folgt dar: 
 
Rahmenbedingungen 
 Projektart: Integrationsunternehmen 
 Rechtsform: GmbH 
 Steuerliche Behandlung: gemeinnützig 
 Organisation / Gesellschafter: hundertprozentige To chter eines gemeinnützigen 
 Trägers der freien Wohlfahrtspflege 
 
Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren 
Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: 
 

 Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts 
 Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts 
 Impulsförderung der Aktion Mensch 
 
Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % 
und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 30 von 75 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5  Jahre 
Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € 
Gesamt […] € […] € 
* Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter 
 
Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die  Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 
% und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre 
Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […]€ […] € 
Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € 
Gesamt** […] € […] € 
* Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter 
 
Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen-
Lippe bzw. für die Impulsförderung das Kuratorium der Aktion Mensch. 
 
Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr 
Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das 
vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit 
eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht 
absehbar. In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Int egrationsamt werden daher für das 
sechste Betriebsjahr von Integrationsprojekten paus chalierte Zuschüsse im Rahmen der 
allgemeinen Einzelplatzförderung als kalkulatorisch e Planwerte angesetzt. Diese belaufen 
sich auf:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 31 von 75 
 Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. 
 Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. 
 
Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten  Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung 
und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten 
Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden 
Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus 
der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige 
Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen 
Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten 
Betriebsjahr anzusehen. 
 
Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste 
Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren 
können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, 
ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was 
wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 32 von 75 
5.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als 
Tagesgastronomie wurden die relevanten Ansätze angepasst: 
 
Umsatzprognose 
Bewertung, Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem 
Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) 
 eine Teilzeitstelle (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
 
Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen 
anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das 
erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.1.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 33 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 37,5 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 60,6 
Energiekosten […] 5,5 
Versicherungen / Beiträge […] 2,8 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 15,0 
 = betriebsbedingte Kosten […] 121,4 
BETRIEBSERGEBNIS I […] -21,4 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -23,3 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -20,5 
 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich 
negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die 
Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 34 von 75 
5.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die 
Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. 
 
Umsatzprognose 
Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem 
Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) 
 drei Teilzeitstellen (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
 
Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen 
anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das 
erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.2.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 35 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 30,6 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 46,4 
Energiekosten […] 3,6 
Versicherungen / Beiträge […] 1,0 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 8,6 
 = betriebsbedingte Kosten […] 90,2 
BETRIEBSERGEBNIS I […] 9,8 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] 8,5 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] 10,7 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem positiven Ergebnis 
vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 36 von 75 
6. Integrationsprojekt eines privaten Betreibers 
 
Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden  Fördermöglichkeiten stellen sich in 
der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen  Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im 
Stadthaus 1 als Integrationsprojekt eines privaten Betreibers wie folgt dar: 
 
Rahmenbedingungen 
 Projektart: Integrationsunternehmen 
 Rechtsform: GmbH 
 Steuerliche Behandlung: gemeinnützig 
 Organisation / Gesellschafter: eine oder mehrere Pe rsonen 
 
Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren 
Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: 
 

 Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts 
 Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts 
 
Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % 
und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5  Jahre 
Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Gesamt […] € […] € 
* Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 37 von 75 
Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die  Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 
% und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre 
Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Gesamt** […] € […] € 
* Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter 
 
Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen-
Lippe. Eine Impulsförderung der Aktion Mensch kommt  nicht in Betracht, da keine „doppelte 
Gemeinnützigkeit“ vorliegt. 
 
Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr 
Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das 
vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit 
eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht 
absehbar. 
 
In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Integrationsa mt werden daher für das sechste 
Betriebsjahr von Integrationsprojekten pauschaliert e Zuschüsse im Rahmen der allgemeinen 
Einzelplatzförderung als kalkulatorische Planwerte angesetzt. Diese belaufen sich auf: 
 

 Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. 
 Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. 
 
Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 38 von 75 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten  Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung 
und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten 
Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden 
Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus 
der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige 
Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen 
Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten 
Betriebsjahr anzusehen. 
 
Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste 
Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren 
können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, 
ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was 
wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 39 von 75 
6.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als 
Tagesgastronomie wurden die relevanten Ansätze angepasst: 
 
Umsatzprognose 
Bewertung, Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem 
Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) 
 eine Teilzeitstelle (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Unternehmerentlohnung vor Zuschüssen*** ca.  […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
*** Unternehmerentlohnung i.H.v. 15,0 % des Betriebsumsatzes für Betriebsleitung und Geschäftsführung = ca. […] T€ 
 
Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen 
anlagebedingten Kosten entsprechen mit Ausnahme ger ingerer Gemeinkosten von […] T€ für 
externe Betreuungsleistungen (ohne Geschäftsführung) den Ausführungen unter Punkt 4.1. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Es gelten die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.1.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 40 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 37,5 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 58,9 
Energiekosten […] 5,5 
Versicherungen / Beiträge […] 2,8 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 12,4 
 = betriebsbedingte Kosten […] 117,1 
BETRIEBSERGEBNIS I […] -17,1 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -19,0 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -16,3 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich 
negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die 
Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 41 von 75 
6.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die 
Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. 
 
Umsatzprognose 
Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem 
Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) 
 drei Teilzeitstellen (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Unternehmerentlohnung vor Zuschüssen*** ca.  […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
*** Unternehmerentlohnung i.H.v. ca. […] T€ für Betriebsleitung und Geschäftsführung gemäß Machbarkeitsstudie 12 / 2015 
 
Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen 
anlagebedingten Kosten entsprechen mit Ausnahme geringerer Gemeinkosten von  […] T€ für 
externe Betreuungsleistungen (ohne Geschäftsführung) den Ausführungen unter Punkt 4.2. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Es gelten die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.2.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 42 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 30,6 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 48,7 
Energiekosten […] 3,6 
Versicherungen / Beiträge […] 1,0 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 7,7 
 = betriebsbedingte Kosten […] 91,6 
BETRIEBSERGEBNIS I […] 8,4 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] 7,1 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] 9,3 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem positiven Ergebnis 
vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 43 von 75 
7. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers  
 der freien Wohlfahrtspflege unter Beteiligung der Stadt Münster 
 
Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden  Fördermöglichkeiten stellen sich in 
der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen  Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im 
Stadthaus 1 als Integrationsprojekt eines gemeinnüt zigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege 
unter Beteiligung der Stadt Münster wie folgt dar: 
 
Rahmenbedingungen 
 Projektart: Integrationsunternehmen 
 Rechtsform: GmbH 
 Steuerliche Behandlung: gemeinnützig 
 Organisation / Gesellschafter: gemeinnütziger Träge r der freien Wohlfahrtspflege 
 (mind. 51 %) und Stadt Münster (max. 49 %) 
 
Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren 
Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: 
 

 Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts 
 Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts 
 Impulsförderung der Aktion Mensch 
 
Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % 
und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 44 von 75 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5  Jahre 
Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € 
Gesamt […]€ […] € 
* Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter 
 
Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die  Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 
% und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das 
Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre 
Minderleistungsausgleich* […] € […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € 
Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € 
Gesamt** […] € […] € 
* Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen 
** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter 
 
Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen-
Lippe bzw. für die Impulsförderung das Kuratorium der Aktion Mensch. 
 
Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr 
Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das 
vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit 
eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht 
absehbar. In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Int egrationsamt werden daher für das 
sechste Betriebsjahr von Integrationsprojekten paus chalierte Zuschüsse im Rahmen der 
allgemeinen Einzelplatzförderung als kalkulatorisch e Planwerte angesetzt. Diese belaufen 
sich auf:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 45 von 75 
 Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. 
 Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. 
 
Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden: 
 
Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten  Jahr 
Minderleistungsausgleich […] € 
Abgeltung besonderer Aufwand […] € 
Gesamt […] € 
 
Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung 
und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten 
Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden 
Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus 
der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige 
Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen 
Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten 
Betriebsjahr anzusehen. 
 
Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste 
Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren 
können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, 
ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was 
wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 46 von 75 
7.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als 
Tagesgastronomie wurden die relevanten Ansätze angepasst: 
 
Umsatzprognose 
Bewertung, Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem 
Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) 
 eine Teilzeitstelle (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …]  T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
 
Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen 
anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das 
erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.1.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 47 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […]  36,3 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 37,5 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 60,6 
Energiekosten […] 5,5 
Versicherungen / Beiträge […] 2,8 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 15,0 
 = betriebsbedingte Kosten […] 121,4 
BETRIEBSERGEBNIS I […] -21,4 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -23,3 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -20,5 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich 
negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die 
Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 48 von 75 
7.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie 
 
Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die 
Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. 
 
Umsatzprognose 
Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem 
Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: 
 
Personalstellen- und -kostenplanung  
- Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen 
- davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) 
 drei Teilzeitstellen (50 %) 
- Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % 
- Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer 
  inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ 
- Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ 
* inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe 
** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als 
   Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen 
 
Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen 
anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. 
 
Budgetierung der Zuschüsse 
Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das 
erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.2.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 49 von 75 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 30,6 
Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 46,4 
Energiekosten […] 3,6 
Versicherungen / Beiträge […] 1,0 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 8,6 
 = betriebsbedingte Kosten […] 90,2 
BETRIEBSERGEBNIS I […] 9,8 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] 8,5 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 
 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 
 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] 10,7 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen 
 
Ergebnisbewertung 
Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem positiven Ergebnis 
vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 50 von 75 
8. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
 nicht integrativer Bewirtschaftungsvarianten 
 
Als Basis einer Gegenüberstellung zu den vorab aufg ezeigten acht Varianten einer 
zukünftigen Bewirtschaftung der öffentlichen Kantin e bzw. Ganztagesgastronomie im 
Stadthaus 1 der Stadt Münster werden nachfolgend zw ei nicht integrative 
Bewirtschaftungsvarianten wirtschaftlich betrachtet. 
 
8.1 Weiterführung durch die Stadt Münster als öffen tliche Kantine 
 
Die Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster verzei chnete in den Jahren 2014 und 2015 
folgende negative Betriebsergebnisse: 
 
Ist-Werte Kantine Stadthaus 1 2014 2015 
Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen* ca. […]  T€ ca. […]T€ 
Ergebnis nach internen Leistungsbeziehungen* ca. [… ] T€ ca. […]T€ 
* Amt 23, Miete, Nebenkosten 
 
Umsatzprognose 
Bei einer Weiterführung durch die Stadt Münster als  nicht integrative, jedoch gemäß der 
Ausführungen unter Punkt 2 modernisierten, öffentli che Kantine wird von einer quantitativen 
und qualitativen Nachfrage gemäß der Ausführungen u nter Punkt 4.1 ausgegangen. Ein im 
Verhältnis zu den Berechnungen für ein Integrations projekt geringerer Nettobetriebsumsatz 
ergibt sich aus der partiellen Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes von 19 %. 
 
Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung 
Unter dem Ansatz absoluter Warenkosten gemäß der vo rangegangenen Berechnungen ergibt 
sich aufgrund des geringeren Nettoumsatzes in der n icht integrativen 
Bewirtschaftungsvariante eine Wareneinsatzquote Gesamt von 40,5 %.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 51 von 75 
Das Personalkostenbudget basiert unabhängig von den  betrieblichen Ist-Werten auf 5 
Vollbeschäftigten zzgl. Aushilfen, Personalkosten j e Vollbeschäftigtem von […] T€ bei einer 
Entlohnung nach TVöD und einem Umsatz je Vollbeschäftigtem von […] T€. 
 
Energiekosten, Versicherungen / Beiträge, Instandha ltung / Reparaturen und geringwertige 
Wirtschaftsgüter werden mit absoluten Werten der vo rangegangenen Berechnungen 
angesetzt. Bei den Betriebs- und Verwaltungskosten erfolgt ein reduzierter Ansatz von ca. […] 
T€ bzw. 5,6 % des Betriebsumsatzes. Nebenkosten des  Geldverkehrs werden nicht 
budgetiert. 
 
Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur 
Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor  Mieten / Pachten, Abschreibungen und 
Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 35,0 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,1 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 31,2 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,7 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 40,2 
Personalkosten […] 72,2 
Energiekosten […] 5,9 
Versicherungen / Beiträge […] 2,9 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 5,6 
 = betriebsbedingte Kosten […] 126,9 
BETRIEBSERGEBNIS I […] -26,9 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 1,1 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,0 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,8 
BETRIEBSERGEBNIS II* […] -28,7 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 52 von 75 
8.2 Führung als privatwirtschaftlicher Betrieb als Ganztagesgastronomie 
 
Bei einer nicht integrativen Bewirtschaftung der Ga nztagesgastronomie im Stadthaus 1 der 
Stadt Münster stellt sich die voraussichtliche Umsa tz- und Kostenstruktur inklusive einer 
Unternehmerentlohnung von 9,5 % des Betriebsumsatze s = ca. […] T€ sowie vor Mieten / 
Pachten, Abschreibungen und Zinsen gemäß der Berech nung aus der Machbarkeitsstudie 
vom Dezember 2015 wie folgt dar: 
 
Position in T€ in % 
Warenumsatz Individualgastronomie […] 75,5 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 
Warenumsatz Inhouse-Catering […] 11,6 
Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 
BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 
Warenkosten […] 33,6 
Personalkosten […] 45,6 
Energiekosten […] 4,0 
Versicherungen / Beiträge […] 1,1 
Betriebs- und Verwaltungskosten […] 7,4 
 = betriebsbedingte Kosten […] 91,6 
BETRIEBSERGEBNIS I […] 8,4 
Leasing […] 0,0 
Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 
Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 
Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 
 = anlagebedingte Kosten […] 1,4 
BETRIEBSERGEBNIS II* […] 7,0 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen

V/0690/2016  – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                     
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Integrationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister  Seite 53 von 75 
9. Gegenüberstellung der vorläufigen Umsatz- und Ko stenstrukturen 
 
In der Gegenüberstellung der vorläufigen Umsatz- und Kostenstrukturen in absoluten Werten zeigt sich folgendes Bild. 
 
  IP  IP  IP  IP  IP  IP  IP  IP  kein IP  kein IP  
  Stadt  Stadt  Träger  Träger  Privat  Privat  Kombi  Kombi  Stadt  Privat  
Position in T € ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  
Warenumsatz Individualgastronomie  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Warenumsatz Mitarbeiterkantine  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Warenums atz Inhouse -Catering  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Sonstiger betrieblicher Umsatz  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
BETRIEBS UMSATZ  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Warenkosten  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Personal kosten (vor Zuschüssen)  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Energiekosten  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Versiche rungen / Beiträge  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Betriebs - und Verwaltungskosten  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
 = betri ebsbedingte Kosten  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
BETRIEBSERGEBNIS I  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Leasing  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Instandhaltung / Reparaturen  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Geringwe rtige Wirtschaftsgüter  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
Nebenkosten des Geldverkehrs  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
 = anlag ebedingte Kosten  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN*  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
 + Zusch uss LWL -Integrationsamt besonderer Aufwand  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
 + Zuschuss LWL -Integrationsamt Minderleistung  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
 = Zusch üsse gesamt  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN*  […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] 
* vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                          
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 54 von 75 
Anhand der unter dem Prinzip der kaufmännischen Vor sicht vorgenommenen Berechnungen 
sind damit zusammenfassend folgende Kernaussagen festzuhalten: 
 
Betrieb als öffentliche Kantine 
Die beiden Varianten mit der Stadt Münster als Betr eiberin (integrativ / nicht integrativ) weisen 
bereits aufgrund der branchenfremden Entlohnung nac h TVöD ein Defizit aus. Auch die 
anderen drei Varianten einer Führung als öffentliche Kantine zeigen negative Ergebnisse. 
 
Neben der sehr günstigen Preisgestaltung resultiert  dies aus der Berücksichtigung von für 
Kantinenbetreiber / Caterer nicht anfallenden Koste n, die sich bei branchenüblichen 
Schnittstellen auf Ware, Personal, Spül- / Reinigungsmittel (nur Küchen- / Wirtschaftsbereich), 
Nassmüllentsorgung, Betriebsbedarf, Verwaltung und Ungezieferbeseitigung beschränken. 
Die Objekte werden üblicherweise vollinventarisiert  („löffelfertig“) und frei von Mieten / 
Pachten, Energie- und Nebenkosten zur Verfügung ges tellt. Bei Integrationsprojekten ist teils 
eine Investitionsbeteiligung möglich. 
 
Betrieb als Ganztagesgastronomie 
In den Varianten eines Betriebs als Ganztagesgastro nomie weist lediglich die mit der Stadt 
Münster als Betreiberin aufgrund der branchenfremde n Entlohnung nach TVöD ein Defizit 
aus. Zwar ist dieses nur gering, allerdings vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen. 
 
Neben dem bereits bekannten Ergebnis der nicht inte grativen privatwirtschaftlichen Variante 
weist auch das Integrationsprojekt eines privaten B etreibers ein positives vorläufiges 
Betriebsergebnis II aus, welches umsatzbedingt höhe r als in der nicht integrativen Variante 
und aus der Unternehmerentlohnung bedingt geringer als in den verbleibenden Varianten 
ausfällt. Das höchste vorläufige Betriebsergebnis I I lässt eine Ganztagesgastronomie als 
Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers de r freien Wohlfahrtspflege erwarten. Eine 
Beteiligung der Stadt Münster an dem Integrationsun ternehmen ist, solange die Stadt 
Minderheitsgesellschafterin mit maximal 49 % ist, a nhand der Berechnungen unerheblich, 
wobei eine abweichende Förderpraxis nicht ausgeschlossen werden kann.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 55 von 75 
10. Mögliche Investitionsbeteiligung und wirtschaft lich tragfähige Miete / 
Pacht in den integrativen Bewirtschaftungsvarianten 
 
Wie die vorangegangenen Berechnungen für die acht i ntegrativen Bewirtschaftungsvarianten 
anhand der unter dem Prinzip der kaufmännischen Vor sicht gewählten Ansätze aufzeigen, 
kommen lediglich folgende Varianten für eine Bewirt schaftung der zukünftigen Gastronomie 
im Stadthaus 1 der Stadt Münster als Integrationsprojekt in Betracht: 
 

 Ganztagesgastronomie eines gemeinnützigen Trägers d er freien Wohlfahrtspflege mit 
oder ohne Beteiligung der Stadt Münster als Minderheitsgesellschafterin. 
 Ganztagesgastronomie eines privaten Betreibers. 
 
Die übrigen fünf integrativen Bewirtschaftungsvaria nten scheiden mangels wirtschaftlicher 
Erfolgsaussichten und damit nicht gegebener Förderf ähigkeit aus. Der Vollständigkeit halber 
werden hier nichts desto trotz kurz die bei positiv en ökonomischen Erwartungen möglichen 
Investitionsfördermöglichkeiten dieser Varianten aufgezeigt: 
 

 Integrationsprojekt der Stadt Münster als öffentlic he Kantine / als Ganztagesgastronomie: 
Bei positivem vorläufigem Betriebsergebnis II und a usreichender Reserve für die aus der 
Investitionsbeteiligung resultierenden Abschreibung en wäre eine investive Förderung 
durch das LWL-Integrationsamt in Höhe von […] T€ in  der Variante der öffentlichen 
Kantine und in Höhe von […] T€ in der Variante der Ganztagesgastronomie möglich 
gewesen. 
 

 Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers de r freien Wohlfahrtspflege mit / ohne 
Beteiligung der Stadt Münster als öffentliche Kanti ne: Bei positivem vorläufigem Ergebnis 
und ausreichender Reserve für die aus der Investiti onsbeteiligung resultierenden 
Abschreibungen wäre eine investive Förderung durch das LWL-Integrationsamt und die 
Stiftung Wohlfahrtspflege NRW in Höhe von jeweils [ …] T€ sowie aus der Basisförderung 
der Aktion Mensch in Höhe von […] T€ möglich gewesen.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 56 von 75 
 Integrationsprojekt eines privaten Betreibers als ö ffentliche Kantine: Bei positivem 
vorläufigem Betriebsergebnis II und ausreichender R eserve für die aus der 
Investitionsbeteiligung resultierenden Abschreibung en wäre eine investive Förderung 
durch das LWL-Integrationsamt in Höhe von […] T€ möglich gewesen. 
 
10.1 Gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrtspfl ege 
 mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster 
 
Nachfolgend werden die mögliche Investitionsbeteili gung und unter deren Berücksichtigung 
die wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ermitte lt. Die Gewährung der angesetzten 
Zuschüsse obliegt den Zuschussgebern. 
 
Ermittlung der möglichen Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes 
Auf der Basis von 7 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte 
Menschen aus der Zielgruppe der Integrationsprojekte ist hier bei Gewährung aller Zuschüsse 
folgende Finanzierung und damit Investitionsbeteili gung des Integrationsprojekts (netto zzgl. 
Umsatzsteuer) möglich: 
 
Finanzierungsmodell in €
 in %  
Eigenmittel […] 20,0 
davon Eigenkapital  […] 10,0  
davon Annuitätendarlehen  […] 10,0  
Zuschüsse […] 80,0 
davon Zuschuss Aktion Mensch Basisförderung  […] 37,7  
davon Zuschuss LWL-Integrationsamt  […] 21,1  
davon Zuschuss Stiftung Wohlfahrtspflege NRW  […] 21,1  
Finanzierung Gesamt = Investitionsbeteiligung netto […] 100,0  
 
Aus der Finanzierung bzw. der Investitionsbeteiligu ng resultieren folgende Einflüsse auf die 
Umsatz- und Kostenstruktur:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 57 von 75 
 Für das Eigenkapital ist eine Verzinsung zu berücks ichtigen, welche mit 2 % angesetzt 
wird. 
 Für das Annuitätendarlehen wird eine Laufzeit von 5 Jahren angenommen. 
 Für den Zuschuss der Aktion Mensch aus der Basisför derung wird eine Bindungsfrist von 
10 Jahren unterstellt. 
 Für den Zuschuss des LWL-Integrationsamts wird eine  Bindungsfrist von 5 Jahren 
angenommen. 
 Für den Zuschuss der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wird eine Bindungsfrist von 5 
Jahren angesetzt. 
 Bei den Investitionen des Integrationsprojektes wir d unterstellt, dass approximativ […] T€ 
auf bis zu 5 Jahre und die verbleibenden […] T€ auf Ø 10 Jahre abgeschrieben werden. 
 
Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete / Pacht 
Zur Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete  / Pacht ist das vorläufige Betriebsergebnis 
II nach Zuschüssen um die Verzinsung des Eigenkapit als und die kalkulatorischen 
Abschreibungen ab dem sechsten Betriebsjahr zur Ber ücksichtigung der 
Investitionsbeteiligung zu bereinigen. 
 
Des Weiteren muss die Wirtschaftlichkeitsvorausscha u für ein Integrationsprojekt auch ab 
dem sechsten Jahr zumindest noch einen geringen Gewinn, aus dem noch Reinvestitionen zu 
bestreiten sind, erwarten lassen. Dieser kalkulator ische Gewinn wird mit 2 % vom 
Betriebsumsatz angesetzt. 
 
Das Annuitätendarlehen bzw. der aus dem Kapitaldien st resultierende Zinsanteil und die 
kalkulatorischen Abschreibungen für Wirtschaftsgüte r mit einer Abschreibungsdauer von bis 
zu 5 Jahren bleiben hingegen unberücksichtigt, da sie das sechste Jahr nicht betreffen. 
 
Ebenfalls in der Miet- / Pachtermittlung unberücksi chtigt bleibt die Auflösung von 
Sonderposten, da das bloße Erreichen eines positiven Betriebsergebnis II durch die Auflösung 
von Sonderposten einer Wettbewerbsverzerrung durch die Investitionszuschüsse gleichkäme.

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 58 von 75 
Die wirtschaftliche tragfähige Miete / Pacht für ei ne zukünftige Gastronomie im Stadthaus 1 
der Stadt Münster im Typus „Ganztagesgastronomie“ a ls Integrationsprojekt eines 
gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster 
als Minderheitsgesellschafterin ermittelt sich somit wie folgt: 
 
Miet- / Pachtermittlung  
Vorläufiges Betriebsergebnis II nach Zuschüssen ca.  […] T€ 
./. Verzinsung des Eigenkapitals ca. […] T€ 
./. Kalkulatorische Abschreibungen ca. […] T€ 
../. Kalkulatorischer Gewinn ca. […]T€ 
= Wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ca. […] T € 
 
Dies entspricht einer unterdurchschnittlichen monat lichen Miete / Pacht von ca. […] € netto 
kalt bzw. ca. 5,5 % des prognostizierten Betriebsumsatzes. Bezogen auf den Individualumsatz 
entspricht die Miete / Pacht damit ca. 7,2 %. Dem gegenüber steht eine Investitionsbeteiligung 
des Mieters / Pächters an der Groß- und Kleininventarisierung von bis zu […] € netto bzw. […] 
€ brutto. Die relevante Vergleichsbandbreite liegt bei niedrigem Inventarisierungsgrad bei 7 
bis 10 % des Umsatzes, wobei die Relation zum Individualumsatz maßgeblich ist. 
 
10.2 Privater Betreiber 
 
Nachfolgend werden die mögliche Investitionsbeteili gung und unter deren Berücksichtigung 
die wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ermitte lt. Die Gewährung der angesetzten 
Zuschüsse obliegt dem Zuschussgeber. 
 
Ermittlung der möglichen Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes 
Auf der Basis von 7 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte 
Menschen aus der Zielgruppe der Integrationsprojekt e ist hier folgende Finanzierung und 
damit Investitionsbeteiligung des Integrationsprojekts (netto zzgl. Umsatzsteuer) möglich:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 59 von 75 
 
Finanzierungsmodell in € in %  
Eigenmittel […] 20,0 
davon Eigenkapital  […] 10,0  
davon Annuitätendarlehen  […] 10,0  
Zuschüsse […] 80,0 
davon Zuschuss Aktion Mensch Basisförderung  […] 0,0  
davon Zuschuss LWL-Integrationsamt  […] 80,0  
davon Zuschuss Stiftung Wohlfahrtspflege NRW  […] 0,0  
Finanzierung Gesamt = Investitionsbeteiligung netto […] 100,0  
 
Aus der Finanzierung bzw. der Investitionsbeteiligu ng resultieren folgende Einflüsse auf die 
Umsatz- und Kostenstruktur: 
 

 Für das Eigenkapital ist eine Verzinsung zu berücks ichtigen, welche mit 2 % angesetzt 
wird. 
 Für das Annuitätendarlehen wird eine Laufzeit von 5 Jahren angenommen. 
 Für den Zuschuss des LWL-Integrationsamtes wird ein e Bindungsfrist von 5 Jahren 
angesetzt. 
 Bei den Investitionen des Integrationsprojektes wir d unterstellt, dass diese komplett auf 
bis zu 5 Jahre abgeschrieben werden. 
 
Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete / Pacht 
Zur Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete  / Pacht wird wie schon unter Punkt 10.1 
beschrieben vorgegangen. Kalkulatorische Abschreibu ngen ab dem sechsten Betriebsjahr 
werden hierbei nicht angenommen. 
 
Die wirtschaftliche tragfähige Miete / Pacht für ei ne zukünftige Gastronomie im Stadthaus 1 
der Stadt Münster im Typus „Ganztagesgastronomie“ a ls Integrationsprojekt eines privaten 
Betreibers ermittelt sich hier somit wie folgt:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 60 von 75 
Miet- / Pachtermittlung  
Vorläufiges Betriebsergebnis II nach Zuschüssen ca.  […] T€ 
./. Verzinsung des Eigenkapitals ca. […] T€ 
./. Kalkulatorische Abschreibungen ca. […] T€ 
../. Kalkulatorischer Gewinn ca […] T€ 
= Wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ca. […] T € 
 
Dies entspricht einer unterdurchschnittlichen monat lichen Miete / Pacht von ca. […] € netto 
kalt bzw. ca. 7,2 % des prognostizierten Betriebsum satzes bei einer Investitionsbeteiligung 
des Mieters / Pächters an der Groß- und Kleininvent arisierung von […] € netto bzw. […] € 
brutto. Bezogen auf den Individualumsatz entspricht die Miete / Pacht ca. 9,4 %. 
 
Die relevante Vergleichsbandbreite liegt bei niedri gem Inventarisierungsgrad bei 7 bis 10 % 
des Umsatzes, wobei die Relation zum Individualumsatz maßgeblich ist. 
 
11. Gegenüberstellung der Umsatz- und Kostenstruktu ren 
 sowie der Investitionsbeteiligungen und der Mieten  / Pachten 
 
In der Gegenüberstellung der vervollständigten Umsa tz und Kostenstrukturen, der möglichen 
Investitionsbeteiligungen der förderfähigen Bewirts chaftungsvarianten sowie der wirtschaftlich 
tragfähigen Mieten / Pachten zeigt sich damit zusammenfassend folgendes Bild:

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                                                                           
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Integrationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister  Seite 61 von 75 
 
  IP  IP  IP  IP  IP  IP  IP  IP  kein IP  kein IP  
  Stadt  Stadt  Träger  Träger  Privat  Privat  Kombi  Kombi  Stadt  Privat  
Position in T € ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  ö. Kant.  Ganzt.  
Warenumsatz Individualgastronomie  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Warenumsatz Mitarbeiterkantine  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Warenumsatz Inhouse -Catering  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Sonstiger betrieblicher Umsatz  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
BETRIEBSUMSATZ  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Warenkosten  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Personalkosten (vor Zuschüssen)  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Energiekosten  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Versicherungen / Beiträge  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Betriebs - und Verwaltungskosten  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
 = betriebsbedingte Kosten  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
BETRIEBS ERGEBNIS I  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Mieten / Pachten  / Leasing  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Instandhaltung / Reparaturen  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Abschreibungen inkl. GWG  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Zinsen / Nebenkosten des Geldverkehrs  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
 = anlagebedingte Kosten  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
 + Zuschuss LWL -Integrationsamt besonderer Aufwand  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
 + Zuschuss LWL -Integrationsamt Minderleistung  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
 = Zuschüsse gesamt  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
 + Auflösung von Sonderposten  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
BETRIEBSERGEBNIS II NACH AUFLÖSUNG SOPO  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Investitionsbeteiligung in T € […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Miete / Pacht in T € p.a.  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  
Miete / Pacht in T € / Monat  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]  […]

V/0690/2016  – ANLAGE 1,  AUSZÜGE GUTACHTEN GBS  GMB H 
AUSLASSUNGEN SIND MIT […]  MARKIERT                                        
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 62 von 75 
Zusammenführende Ergebnisbetrachtung 
In den vorangegangenen Betrachtungen der acht zu be urteilenden Varianten eines 
Integrationsprojektes wurde mit der jeweiligen Basi s einer gemeinnützigen GmbH eine 
einheitliche Grundlage zur deren neutraler, vergleichender Beurteilung geschaffen. 
 
Als Ergebnis ist zunächst festzuhalten, dass eine F ührung der zukünftigen Gastronomie im 
Stadthaus 1 der Stadt Münster als öffentliche Kanti ne auch zukünftig nur als nicht integrativer 
Betrieb der Stadt Münster denkbar und mit entsprech enden hohen laufenden Defiziten 
verbunden ist. 
 
Auch in einer Bewirtschaftung als öffentliche Kantine durch einen externen Betreiber – egal ob 
integrativ oder nicht – zu branchenüblichen Bedingu ngen müsste die Stadt Münster 
wesentliche Kosten wie Energie- und Nebenkosten und  die Unterhaltsreinigung der 
Gastbereiche tragen. Eine Miete / Pacht wäre ebenfalls nicht realisierbar. 
 
Eine Investitionsbeteiligung des Kantinenbetreibers  / Caterers würde – ein Integrationsprojekt 
eines Trägers mit „doppelter Gemeinnützigkeit“ vora usgesetzt – bei drei Arbeitsplätzen für die 
Zielgruppe bestenfalls […] T€ netto bzw. […] T€ bru tto betragen, aller Voraussicht nach 
aufgrund der Erfordernis einer positiven Ergebniserwartung jedoch erheblich niedriger liegen. 
 
Im Vergleich der möglichen Varianten einer Führung als Ganztagsgastronomie bietet das 
Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers de r freien Wohlfahrtspflege mit oder ohne 
Beteiligung der Stadt Münster bei möglichen Investitionen des Integrationsprojektes von bis zu 
[…] T€ netto bzw. […] T€ brutto auf der Basis von s ieben Arbeitsplätzen für die Zielgruppe 
eindeutig die höchste mögliche Investitionsbeteiligung. 
 
Gesamtvergleichsrechnung 
Unter Einbezug der für die möglichen Varianten eine r Führung als Ganztagsgastronomie 
ermittelten Mieten / Pachten zeigt sich folgendes Bild:

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 63 von 75 
Gesamtvergleich IP gem. Träger IP Privat Privat, ke in IP 
Investitionsbeteiligung […] T€ […] T€ […] T€ 
Miete / Pacht in 10 Jahren […] T€ […] T€ […] T€ 
Gesamt […] T€ […] T€ […] T€ 
 
Erst zum Beginn des 31. Jahres wäre das Integration sprojekt eines privaten Trägers – ohne 
Berücksichtigung einer Verzinsung – die ökonomisch attraktivere Variante. 
 
Ebenfalls enthält die vorgenannte Berechnung keinen  Ansatz für Ersatzanschaffungen, 
welche über einen Zeitraum von 30 Jahren unweigerli ch erforderlich werden und bei einem 
höheren Investitionsanteil der Stadt Münster zu ein em entsprechend höheren Anteil auf diese 
entfallen. 
 
Die höhere Miete / Pacht eines privaten integrative n Betreibers kann die höhere 
Investitionsbeteiligung eines Integrationsprojektes  eines gemeinnützigen Trägers der freien 
Wohlfahrtspflege über einen angemessenen Zeitraum somit nicht kompensieren. 
 
Die ökonomisch unattraktivste Alternative für die S tadt Münster stellt im Vergleich der drei 
möglichen Varianten der nicht integrative privatwirtschaftliche Betrieb dar. 
 
Nachfolgend wird daher von einer Ganztagesgastronom ie als Integrationsprojekt eines 
gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege ausgegangen. Eine denkbare Beteiligung 
der Stadt Münster bleibt zunächst unberücksichtigt.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 64 von 75 
12. Amortisationsvergleichsrechnung 
 
Aus Sicht der Stadt Münster ist bei einer Investiti onsbeteiligung des Integrationsprojektes des 
Weiteren zu beurteilen, ob bzw. bei welcher Höhe di ese neben der Auswirkung auf die 
wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht auch vor de m Hintergrund steuerlicher Aspekte 
ökonomisch wünschenswert ist. 
 
Laut Auftraggeberin kann diese im Falle einer inven tarisierten Verpachtung der zukünftigen 
Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster die Um satzsteuer für die zurechenbaren 
Bauleistungen sowie die Beschaffung der Ausstattung  im Rahmen des Vorsteuerabzugs 
geltend machen. Im Falle einer uninventarisierten Vermietung kann sie dies nicht. 
 
Fraglich ist, wie sich dies bei einer teilinventari sierten Vermietung / Verpachtung verhält. So 
würde bei einer Deckelung der Investitionsbeteiligu ng eines Integrationsprojektes eines 
gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster 
auf bis zu […] T€ netto bei 7 sozialversicherungspf lichtigen Arbeitsplätzen für 
schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe der In tegrationsprojekte und 20 % 
Eigenmittelanteil des Integrationsprojektes bzw. au f einen entsprechend geringeren Betrag, 
sofern Stiftungsmittel teilweise nicht oder nicht i n der geplanten Höhe bewilligt werden, der 
Großteil der Großinventarisierung sowie das komplet te Kleininventar vom Mieter / Pächter 
eingebracht werden können. Nachfolgend wird unterst ellt, dass eine hiermit einhergehende, 
nur geringe Teilinventarisierung durch die Stadt Mü nster dazu führt, dass bei dieser kein 
Vorsteuerabzug möglich ist. 
 
Investitionsvergleichsrechnung 
Die Investitionen in bauliche Maßnahmen wurden für die Machbarkeitsstudie vom Dezember 
2015 mit ca. […] T€ brutto mitgeteilt. Es gilt seit ens der Stadt Münster zu prüfen, ob hiermit 
alle Maßnahmen gemäß der Planungsvariante 2 der Ber atungsgesellschaft abgedeckt sind 
oder die Kostenschätzung korrigiert werden muss.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 65 von 75 
Die Groß- und Kleininventarinvestitionen in die gas tronomische Konzeption als 
Ganztagesgastronomie wurden von der Beratungsgesell schaft in der Machbarkeitsstudie vom 
Dezember 2015 mit ca. […] T€ brutto angesetzt. Auch  dieser Wert ist im Rahmen einer 
weiteren Konkretisierung der Planungen fortzuschreiben. 
 
Investitionsvergleich ohne Invest.-Beteil. IP mit I nvest.-Beteil. IP 
Baumaßnahmen Stadt Münster […] T€ netto […] T€ brut to für netto 
Groß- / Kleininventar Stadt Münster […] T€ netto [… ] T€ brutto für netto 
Gesamt […] T€ netto […] T€ brutto für netto 
 
Wie der Investitionsvergleich aufzeigt, stellt die Investitionsbeteiligung des 
Integrationsprojektes auch bei hiermit einhergehend em Wegfall des Vorsteuerabzugs für die 
Stadt Münster für diese die wirtschaftlich attraktivere Variante dar. 
 
Ein ausgeglichenes Ergebnis beider Varianten würde sich bei einer um ca. […] T€ netto 
reduzierten Investitionsbeteiligung ergeben, d.h. b ei einer Investitionsbeteiligung des 
Integrationsprojektes von unter ca […] T€ netto wär e eine Vollinventarisierung durch die Stadt 
Münster für diese unter reiner Betrachtung der Erstinvestition attraktiver. 
 
Vereinfachte Amortisationsvergleichsrechnung 
Unter Gegenrechnung der Miet- / Pachteinnahmen, wel che sich in der Variante ohne 
Investitionsbeteiligung des Integrationsprojekts um  dort nicht anfallende Abschreibungen von 
ca. 28,8 T€ p.a. erhöhen, ergibt sich zunächst folgendes Bild: 
 
Vereinfachter Amortisationsvergleich ohne Invest.-B eteil. IP mit Invest.-Beteil. IP 
Investitionen Stadt Münster […] T€ […] T€ 
./. Miete / Pacht in 10 Jahren […] T€ […] T€ 
Ergebnis nach 10 Jahren* […] T€ […]T€ 
somit Amortisationsdauer* ca. 29 Jahre ca. 38 Jahre  
*exklusive Verzinsung

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 66 von 75 
In einem ersten Investitionsvergleich ohne Berücksi chtigung einer Verzinsung sowie von über 
die Jahre erforderlichen Ersatzinvestitionen ist so mit für die Stadt Münster der Verzicht auf 
eine Investitionsbeteiligung des Integrationsprojek tes aufgrund der geringeren 
Amortisationsdauer ab dem 12. Jahr attraktiver. 
 
Erweiterte Amortisationsvergleichsrechnung 
Unter Einbezug dieser Ersatzinvestitionen, welche m it einer Kompletterneuerung spätestens 
alle 15 Jahre im Gastbereich einer zeitgemäßen öffe ntlichen Gastronomie und spätestens alle 
20 Jahre im Küchenbereich kalkuliert werden, zeigt sich abschließend folgendes Bild: 
 
Erweiterter Amortisationsvergleich ohne Invest.-Bet eil. IP mit Invest.-Beteil. IP 
Erstinvestitionen Stadt Münster […] T€ […] T€ 
Miete / Pacht in den ersten 10 Jahren […] T€ […] T€  
Ergebnis nach 10 Jahren* […] T€ […] T€ 
Investition Gastbereich alle 15 Jahre […] T€ […] T€  
Investition Wirtschaftsbereich alle 20 Jahre […] T€  […] T€ 
Miete / Pacht in den nächsten 10 Jahren […] T€ […] T€ 
Ergebnis nach 20 Jahren* […] T€ […] T€ 
Investition Gastbereich alle 15 Jahre […] T€ […] T€  
Investition Wirtschaftsbereich alle 20 Jahre […] T€  […] T€ 
Miete / Pacht in den nächsten 10 Jahren […] T€ […] T€ 
Ergebnis nach 30 Jahren* […] T€ […] T€ 
Investition Gastbereich alle 15 Jahre […] T€ […] T€  
Investition Wirtschaftsbereich alle 20 Jahre […] T€  […] T€ 
Miete / Pacht in 10 Jahren […] T€ […] T€ 
Ergebnis nach 40 Jahren* […] T€ […] T€ 
*exklusive Verzinsung und Kostensteigerungen 
 
Eine Investitionsbeteiligung des Integrationsprojek tes liefert somit bereits ohne 
Berücksichtigung einer Verzinsung sowie von Kostens teigerungen das für die Stadt Münster 
eindeutig bessere Ergebnis.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 67 von 75 
13. Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen 
 auf die weiteren städtischen Kantinen 
 
Die wesentlichen Verbindungen zwischen der Kantine im Stadthaus 1 und den drei weiteren 
Kantinenbetrieben der Stadt Münster im Stadthaus 2,  im Theater Münster und in den 
Abfallwirtschaftsbetrieben Münster stellen sich wie folgt dar: 
 

 Vorbereitung der Hauptkomponenten für das Stadthaus 1 im Stadthaus 2. 
 Gemeinsame Kantinenleitung für der vier Betriebsstätten. 
 Gebündeltes Einkaufsvolumen bei einheitlicher Speisenplangestaltung. 
 
Des Weiteren ist die Weiterbeschäftigung des Person als aus der Kantine im Stadthaus 1 bei 
der Stadt Münster zu berücksichtigen. Die wirtschaf tlichen Auswirkungen aus einem Wegfall 
der Kantine im Stadthaus 1 als städtischer Betrieb werden wie folgt eingeschätzt: 
 
Vorbereitungsarbeiten im Stadthaus 2 
Bei einheitlicher Speisenplangestaltung für die vie r vorgenannten Kantinen der Stadt Münster 
werden die Hauptkomponenten (z.B. Fischfilet, Roula de, Schnitzel, Frikadelle) für die Kantine 
im Stadthaus 1 bislang in der Küche der Kantine im Stadthaus 2 vorbereitet, in der Kantine im 
Stadthaus 1 angeliefert und dort fertiggestellt. Beilagen und Salate werden überwiegend direkt 
in der Küche der Kantine im Stadthaus 1 produziert. 
 
Bei einem Wegfall der Kantine im Stadthaus 1 als st ädtischer Betrieb entfallen der zeitliche 
Aufwand für die Vorbereitung der Komponenten (überw iegend nur Hauptkomponenten) im 
Stadthaus 2, für die Logistik zwischen den beiden K üchen sowie für den mit der Verknüpfung 
einhergehende Organisations- und Verwaltungsaufwand. 
 
Die Zeitersparnis lässt sich mit ca. 2 bis maximal 3 Stunden / Tag ansetzen, was bei ca. 250 
Öffnungstagen p.a. ca. 500 bis maximal 750 Arbeitsstunden p.a. entspricht.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 68 von 75 
Ein Wegfall von Stellen in der Kantine im Stadthaus  2 durch den geringeren Aufwand ist 
auszuschließen, da die Arbeiten für die Belieferung  der Kantine im Stadthaus 1 ausserhalb 
der Ausgabezeiten ausgeführt werden müssen und aufg rund der Arbeitsabläufe zu den 
Kernzeiten eine unveränderte Anzahl an MitarbeiterI nnen für den Vor-Ort-Betrieb in der 
Kantine im Stadthaus 2 vorgehalten werden muss. Ein e bedarfsorientierte Anpassung der 
Vollzeitäquivalente kann somit nur über die Reduzierung von Stellenumfängen erfolgen. 
 
Gemeinsame Kantinenleitung 
Bei einem Wegfall einer Betriebsstätte reduzieren s ich Aufwand und Verantwortung einer 
gemeinsamen Kantinenleitung. Dies sollte sich reduz ierend auf die den zeitlichen Ansatz 
sowie die Dotierung der Stelle auswirken. 
 
Gemeinsamer Einkauf 
Bei einem Wegfall der Kantine im Stadthaus 1 reduzi ert sich das Einkaufsvolumen, was zu 
einer beschränkten Erhöhung des Wareneinsatzes in d en drei verbleibenden Kantinen durch 
etwas höhere Einkaufspreise bzw. geringere Boni / R ückvergütungen führen kann. 
Gleichzeitig reduzieren sich die Lagerkosten in marginalem Umfang. 
 
Weiterbeschäftigung der MitarbeiterInnen 
aus der Kantine im Stadthaus 1 bei der Stadt Münster 
Bei einem zukünftig externen Betrieb der Gastronomi e im Stadthaus 1 werden die bisher dort 
tätigen MitarbeiterInnen von der Stadt Münster in d en anderen städtischen Kantinen oder 
anderen Arbeitsbereichen innerhalb der Verwaltung w eiterbeschäftigt. Sofern die 
Weiterbeschäftigung in einer drei anderen vorgenann ten Kantinen und hierdurch in diesen 
eine Personalaufstockung oder Erhöhung der Personal kosten je Vollbeschäftigtem aufgrund 
der tariflichen Eingruppierung erfolgt, führt dies dort zu einer weiteren Erhöhung der 
Personalkosten und damit des Defizits.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 69 von 75 
Zusammenführende Ergebnisbetrachtung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen 
Die wirtschaftlichen Auswirkungen aus einem zukünft igen Betrieb der Kantine im Stadthaus 1 
als Ganztagesgastronomie in Form eines Integrations projektes eines gemeinnützigen Trägers 
der freien Wohlfahrtspflege sind damit unter der Pr ämisse, dass die bisher in der Kantine im 
Stadthaus 1 beschäftigten MitarbeiterInnen in ander en Arbeitsbereichen innerhalb der 
Verwaltung weiterbeschäftigt werden, auf der Basis der vorliegenden Werte 
zusammenfassend wie folgt zu beurteilen: 
 

 Kantine im Theater Münster:  Die Kantine hatte im Jahr 2015 einen Zuschussbedar f von 
ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. 
 
Wesentliche Verknüpfungen mit der Kantine im Stadth aus 1 bestehen nicht, so dass von 
einem Zuschussbedarf auf dem bisherigen Niveau auszugehen ist. 
 

 Kantine in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster:  Die Kantine hatte im Jahr 2015 
einen Zuschussbedarf von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. 
 
Wesentliche Verknüpfungen mit der Kantine im Stadth aus 1 bestehen nicht, so dass von 
einem Zuschussbedarf auf dem bisherigen Niveau auszugehen ist. 
 

 Kantine im Stadthaus 2 der Stadt Münster:  Die Kantine hatte im Jahr 2015 anhand der 
vorgelegten Umsatz- und Kostenzuordnung zwischen de n Kantinen im Stadthaus 1 und 2 
einen Zuschussbedarf von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. 
 
Von einer Erhöhung des Zuschussbedarfs durch den We gfall der Kantine im Stadthaus 1 
ist nicht auszugehen. Stattdessen ist eine Reduktio n des Zuschussbedarfs durch den 
geringeren operativen und administrativen Aufwand möglich.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 70 von 75 
 Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster:  Die Kantine hatte im Jahr 2015 anhand der 
vorgelegten Umsatz- und Kostenzuordnung zwischen de n Kantinen im Stadthaus 1 und 2 
einen Zuschussbedarf von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. 
 
Dieses bisherige Defizit entfällt für die Stadt Mün ster. Stattdessen können 
Pachteinnahmen von ca. […] T€ realisiert werden, so  dass sich für die Stadt Münster eine 
wirtschaftliche Verbesserung von jährlich rund […] bis […] T€ ergibt. 
 
Die städtischen Investitionen für den zwingend erfo rderlichen Ausseneingang an der 
Heinrich-Brüning-Straße in Höhe von 137,0 T€ brutto  amortisieren sich damit bereits im 
ersten Jahr. 
 
Gleichzeitig können durch die Investitionsbeteiligu ng des Integrationsprojektes in Höhe 
von bis zu […] T€ netto aus Eigen- und Investitions fördermitteln die Investitionen der 
Stadt Münster fast komplett auf die Baukosten besch ränkt werden, da annähernd das 
komplette Groß- und Kleininventar der Küche und der  Gastbereiche vom 
Integrationsprojekt eingebracht werden kann.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 71 von 75 
14. Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehindert e Menschen 
 bei Beibehaltung der aktuellen Betriebsform und Or ganisation 
 
Zu den Möglichkeiten einer Beschäftigung schwerbehi nderter Menschen in der Kantine im 
Stadthaus 1 der Stadt Münster unter Beibehaltung de r aktuellen Betriebsform und 
Organisation ist folgende Bewertung festzuhalten: 
 
Integrationsbetrieb / -abteilung 
Integrationsbetriebe und -abteilungen sind rechtlic h unselbständige Organisationsformen 
innerhalb eines Wirtschaftsunternehmens oder öffent lichen Arbeitgebers. Unternehmen oder 
öffentliche Arbeitgeber, bei denen ein Integrations betrieb oder eine Integrationsabteilung 
anerkannt werden soll, sollten als Gesamtunternehme n die gesetzliche Pflichtquote von 5 % 
erfüllen. Diese Quote muss im Betrieb / der Abteilung deutlich überschritten werden. 
 
Eine Führung der Kantine im Stadthaus 1 der Stadt M ünster als Integrationsbetrieb / -
abteilung würde wie in allen Formen von Integration sprojekten die Schaffung von mindestens 
drei Arbeitsplätzen für die Zielgruppe bei einer Be schäftigungsquote der schwerbehinderten 
Menschen von maximal 50 % erfordern. Der Bedarf ein er Schaffung von drei zusätzlichen 
Arbeitsplätzen – auch in Teilzeit und bei verminder ter Leistungsfähigkeit der Zielgruppe – ist 
nicht ersichtlich und würde auch nach LWL-Förderung nennenswerte Mehrkosten für die Stadt 
Münster mit sich bringen. 
 
Einzelplätze 
Unabhängig von der Errichtung eines Integrationspro jektes besteht in Unternehmen und bei 
öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit der Schaf fung von Arbeitsplätzen für 
schwerbehinderte Menschen. In der Kantine im Stadth aus 1 wäre grundsätzlich die Schaffung 
eines Arbeitsplatzes denkbar und mit dem LWL indivi duell abzustimmen. Neben den 
Mehrkosten ist zu beachten, dass bei den bestehende n MitarbeiterInnen eine positive 
Bereitschaft für eine Zusammenarbeit mit einem schw erbehinderten Menschen bestehen 
muss.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 72 von 75 
15. Beurteilung einer Führung aller städtischen Kan tinen als 
Integrationsprojekt 
 
Zu den Kantinen im Stadthaus 2, im Theater und in d en Abfallwirtschaftsbetrieben sind 
folgende Rahmendaten und hierauf aufbauende Bewertung festzuhalten: 
 
Kantine im Stadthaus 2 der Stadt Münster 
 Gastkapazität: ca. 80 Sitzplätze 
 Küchenkonzept: Vor-Ort-Produktion 
 Küchenkapazität: adäquat 
 Allgemeinzustand: gut 
 Betriebskonzept: öffentliche Kantine 
 Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Freitag 
 Vormittags- und Mittagsbetrieb 
 Ø Frequentierung: ca. 145 Essen / Tag 
 Betriebsumsatz 2014 / 2015: ca. […] T€ / ca. […] T€  
 Betriebsergebnis = Zuschussbedarf 2014 / 2015: ca. […]T€ / ca. […] T€ 
 
Aufgrund der preisbedingt geringen Umsatzgröße ist auch bei branchenüblichen 
Bewirtschaftungskonditionen und Entlohnung kein pos itives Betriebsergebnis erwirtschaftbar 
und der Betrieb damit nicht für ein wirtschaftlich zu führendes Integrationsprojekt geeignet. 
 
Kantine im Theater Münster 
 Gastkapazität: ca. 30 Sitzplätze 
 Küchenkonzept: Vor-Ort-Produktion 
 Küchenkapazität: adäquat 
 Allgemeinzustand: Investitionsstau 
 Betriebskonzept: reine Mitarbeiterkantine 
 Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Samstag, bei Bed arf auch Sonntag 
 Vormittags-, Mittags- und Abendbetrieb

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 73 von 75 
 Ø Frequentierung: ca. 60 Essen / Tag 
 Betriebsumsatz 2014 / 2015: ca. […] T€ / ca. […] T€  
 Betriebsergebnis 2014 / 2015 = Zuschussbedarf: ca. […] T€ / ca. […] T€ 
 
Aufgrund der frequenz- und preisbedingt geringen Um satzgröße ist auch bei 
branchenüblichen Bewirtschaftungskonditionen und En tlohnung kein positives 
Betriebsergebnis erwirtschaftbar und der Betrieb damit nicht für ein wirtschaftlich zu führendes 
Integrationsprojekt geeignet. 
 
Kantine in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster 
 Gastkapazität: ca. 65 Sitzplätze zzgl. ca. 30 Terra ssenplätzen 
 Küchenkonzept: Vor-Ort-Produktion 
 Küchenkapazität: adäquat 
 Allgemeinzustand: sehr gut 
 Betriebskonzept: öffentliche Kantine 
 Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Freitag 
 Morgen-, Vormittags- und Mittagsbetrieb 
 Ø Frequentierung: ca. 60 bis 70 Essen / Tag 
 Betriebsumsatz 2014 / 2015: ca. […] T€ / ca. […] T€  
 Betriebsergebnis 2014 / 2015 = Zuschussbedarf: ca. […] T€ / ca. […]T€ 
 
Aufgrund der frequenz- und preisbedingt geringen Um satzgröße ist auch bei 
branchenüblichen Bewirtschaftungskonditionen und En tlohnung kein positives 
Betriebsergebnis erwirtschaftbar und der Betrieb damit nicht für ein wirtschaftlich zu führendes 
Integrationsprojekt geeignet. 
 
Gesamtbetrachtung 
Eine Führung aller städtisch betriebenen Kantinen a ls Integrationsbetrieb / -abteilung 
erscheint bei nennenswerten Mehrkosten für die Stad t Münster grundsätzlich denkbar, sofern 
das LWL-Integrationsamt die negativen Einzelergebni sse der Betriebsstätten sowie die 
Verteilung der Arbeitsplätze auf mehrere Standorte akzeptiert. Eine positive Empfehlung der 
Beratungsgesellschaft ist hieraus nicht abzuleiten.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 74 von 75 
16. Abschließende Stellungnahme und Empfehlungen 
 
Es ist zu empfehlen, dass die zukünftige Gastronomi e im Stadthaus 1 der Stadt Münster als 
Ganztagesgastronomie und als Integrationsprojekt ei nes gemeinnützigen Trägers der freien 
Wohlfahrtspflege unter einem Integrationsunternehmen als gemeinnützige GmbH geführt wird. 
 
Für die Stadt Münster als Vermieterin / Verpächteri n bietet ein solcher Träger in Abhängigkeit 
zu seinen individuellen Hintergründen grundsätzlich  eine höhere Sicherheit als ein privater 
Betreiber. Die laufenden Zuschüsse, die das Integra tionsunternehmen in den ersten fünf 
Jahren erhält, stellen einen weiteren Sicherheitsfa ktor dar und reduzieren die Gefahren eines 
Miet- / Pacht- oder gar Betriebsausfalls in den ersten Jahren. 
 
Die mögliche Investitionsbeteiligung des Integratio nsprojektes stellt einen weiteren 
Positivfaktor dar. Es ist zu empfehlen, die Nettoin vestitionsbeteiligung des 
Integrationsprojektes auf die Investitionsförderung  zzgl. 20 % Eigenanteil zu deckeln. Sie 
erstreckt sich damit auf das komplette Kleininventa r sowie nennenswerte Teile bzw. den 
Großteil des Großinventars. 
 
Von einer Beteiligung der Stadt Münster an dem Integrationsunternehmen wird abgeraten, da 
 

 sie sich damit auch am Eigenkapital des Integrationsunternehmens beteiligen müsste, 
 sie sich auch am weiteren Investitionsrisiko des Integrationsprojekts beteiligen würde, 
 sie sich damit auch am Betriebsrisiko des Integrationsprojektes beteiligen würde, 
 hieraus kein erkennbarer wirtschaftlicher Nutzen für die Stadt Münster sichtbar ist, 
 ein größerer Gesellschafterkreis aufgrund individue ller Interessenlagen und 
Entscheidungswege bei den Gesellschaftern Entscheid ungen und deren Umsetzung im 
Integrationsprojekt verzögern bzw. hemmen kann, 
 die städtische Beteiligung an sich sowie auch die T atsache, dass die Stadt gleichzeitig 
Vermieterin / Verpächterin ist, von den Stiftungen äußerst kritisch gesehen werden und 
zur Versagung von Stiftungsmitteln führen kann.

V/0690/2016  – ANLAGE  1,  AUSZÜGE  GUTACHTEN  GBS  GMBH 
AUSLASSUNGEN  SIND  MIT  […]  MARKIERT                               
  
Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen 
Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 75 von 75 
Letzteres würde zu einer nennenswerten Verschlechte rung der Wirtschaftlichkeit speziell in 
den ersten fünf Jahren und Reduktion der möglichen Investitionsbeteiligung des 
Integrationsprojektes führen. 
 
Auch als Vermieterin / Verpächterin kann die Stadt Münster vom positiven Image einer 
Führung der Gastronomie im Stadthaus 1 als Integrat ionsprojekt – wenn auch in geringerem 
Ausmaß – profitieren. 
 
 
41460 Neuss, im August 2016 
 
Bernd Luxenburger, Diplom-Betriebswirt Gerd Pfeuffe r, Betriebswirt 
- Geschäftsführer - - Unternehmensberater - 
 
 
 
EIN MITGLIED DER BERATUNGSGRUPPE LUXENBURGER UND PARTNER 
Die Beratung wurde nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Basis der Informationen und Auskünfte 
erstellt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung zur Ve rfügung standen. Sie erhebt keinen Anspruch auf 
Vollständigkeit. Die Beratungsgesellschaft behält s ich das Recht vor, bei eventuell aufgetretenen 
mathematischen Fehlern bzw. bei exorbitant vernachl ässigten Informationen nachzubessern. Mögliche 
zukünftige extreme politische und ökonomische Ereig nisse am Standort können entsprechend ihrer Art nic ht 
vorhergesehen werden. Des Weiteren gilt eine Studie nur über einen bestimmten Zeitraum.

Beratungsverlauf (5)

13.09.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.09.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung
Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Klemensstraße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0690/2016
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37