V/0690/2016
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger Betrieb der Kantine im Stadthaus 1, Beantwortung der in der Sitzung des Rates am 11.05.2016 beschlossenen Prüfaufträge zum Themenbereich "Integrationsbetr
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Beschlussvorlage
18062 Zeichen
V/0690/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Innensanierung: Zukünftiger
Betrieb der Kantine im Stadthaus 1: "Integrationsbetrieb"
Beratungsfolge
13.09.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
14.09.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
27.09.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den in der Begründung erläuterten und in der Anlage beigefügten gutachterl i-
chen Bericht der GBS GmbH zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Int egrationsbe-
triebes im Stadthaus 1 sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Auswirkungen auf die
übrigen städtischen Kantinenbetriebe zur Kenntnis. Der Prüfauftrag geht auf den Ratsb e-
schluss vom 11.05.2016 zur Vorlage V/0306/2016 zurück.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umsetzung der Empfehlungen des Gutac hters
zukünftig eine ganztägige Nutzung und Öffnung der attraktiven Räumlichkeiten in der 11.
und 12. Etage des Stadthauses 1 für die allgemeine Öffentlichkeit ermöglicht wird. Gleichzei-
tig werden neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen; die soziale Funk-
tion der Kantine für die städtischen Mitarbeiter/-innen bleibt erhalten.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Räume in der 10. – 12. Etage des Stadthauses 1
(ehemalige Kantine) über ein Vergabeverfahren an einen gemeinnützigen Träger der freien
Wohlfahrtspflege für den Betrieb einer Ganztagesgastronomie als Integrationsprojekt zu
vermieten / verpachten. Die Elemente einer „betrieblichen Sozialeinrichtung für die städt i-
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sind hierbei vertraglich zu gewährleisten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bisher in der Kantine im Stadthaus 1 tätige städt ische
Personal in den anderen drei städtischen Kantinen verbleibt und kein Betriebsübergang nach
§ 613a BGB stattfindet.
Vorlagen-Nr.:
V/0690/2016
Auskunft erteilt:
Herr Bracht
Ruf:
492-1012
E-Mail:
Bracht@stadt-muenster.de
Datum:
01.09.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
V/0690/2016
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sachentscheidung gem. Ziffer 3 ein uneingeschränk-
tes Mitbestimmungsrecht des Personalrates auslöst. Wenn zwischen Dienststelle und Pe r-
sonalrat keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Einigungsstelle abschließend.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für das Betriebskonzept zwingend notwendige Scha f-
fung eines separaten Außeneingangs an der Heinrich-Brüning-Straße umzusetzen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Hinsichtlich der anfallenden Baukosten wird auf die Ausführungen der aktuellen Ratsvo rlage
V/0668/2016 verwiesen.
Begründung:
1. Ausgangslage:
1.1 Prüfaufträge des Rates
In seiner Sitzung am 11.05.2016 hat der Rat folgende Prüfaufträge erteilt (Auszug aus der
Niederschrift über die 16. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) des Rates:
[…]
„4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen wie, die Räume 10. bis 12 . Etage des Stadt-
hauses 1 für die Kantine als weiteres S zenario als Integrationsbetrieb (Eigenbetrieb,
Fremdvergabe Miete, Fremdvergabe Pacht), unter Aufrechterhaltung der Sozialfunktion
Kantine betrieben werden kann. Die Sozialfunktion für die städtischen Mita rbeiter/-innen
muss hierbei über entsprechende vertragliche Vereinbarungen gesichert werden.
5. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung darzulegen, welche wirtschaftl ichen
Auswirkungen der Betrieb einer Kantine (hier: Stadthaus 1) auf die anderen städtischen
Kantinen hat. Ebenso ist zu ermitteln, welche VoFi -Endwerte sich bei ‘einem’ (pri va-
ter/städtischer) Integrationsbetrieb Kantine ergeben. Zur Steigerung der Attraktiv ität und
Wirtschaftlichkeit ist in die Prüfung die Erweiterung der Öffnungszeiten in die Abendstun-
den einzubeziehen.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem zu prüfen, wie in dem Integrationsbetrieb auch
das Instrument der Förderung der öffentlich geförderten Bes chäftigung genutzt werden
kann.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, wie bei einem Integrationsbetrieb die
bislang Beschäftigten weiterhin bei der Stadt beschäftigt werden können.“
2. Fachgutachten der Gastgewerbe Beratungs Service (GBS) GmbH
2.1 Auftragserteilung
Zur Beantwortung der vom Rat formulierten Prüfaufträge hat die Verwaltung die Gastgewerbe
Beratungs Service GmbH , die bereits die der Vorlage V/0306/2016 zu Grunde liegende ko n-
zeptionelle und ökonomische Machbarkeitsstudie aus Dezember 2015 für die Umsetzung e i-
nes privatwirtschaftlichen Betriebes der Kantine – mit erweiterten Öffnungszeiten – im Auftrag
des Rates verfasst hat, beauftragt.
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2.2 Fragestellungen
Aus den vom Rat beschlossenen Prüfaufträgen hat die Verwaltung die nachfolgend dargestel l-
ten Fragestellungen abgeleitet, um diese durch die GBS GmbH beantworten zu lassen:
2.2.1. Auf der Grundlage des Gutachtens aus Dezember 201 5 sind die verschiedenen Möglichke iten
des zukünftigen Betriebes der Kantine als Integrationsbetrieb in rechtlicher, organisatorischer
und wirtschaftlicher Hinsicht darzustellen:
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch die Stadt Münster
(Beibehaltung der aktuellen Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch die Stadt Münster
(Erweiterung der Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege
(Beibehaltung der aktuellen Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege
(Erweiterung der Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen privaten Betreiber
(Beibehaltung der aktuellen Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch einen privaten Betreiber
(Erweiterung der Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch eine gGmbH unter Beteiligung der Stadt
(Beibehaltung der Öffnungszeiten)
Führung der Kantine als Integrationsbetrieb durch eine gGmbH unter Beteiligung der Stadt
(Erweiterung der Öffnungszeiten)
2.2.2 Diese acht Optionen „Integrationsbetrieb“ sind der „normalen“ Weiterführung der Kantine durch
die Stadt sowie dem privatwirtschaftlichen Betri eb der Kantine, entsprechend den Empfehlu n-
gen des Gutachters aus dem Jahr 2015, gegenüberzustellen.
2.2.3 Im Anschluss wird eine begründete gutachterliche Empfehlung hinsichtlich der zukünftigen
Rechts- und Betriebsform sowie des Inventarisierungsgrades der Küche und der Gasträume
(unter Berücksichtigung der Pacht - bzw. Mieterwartungen, der steuerlichen Aspekte sowie der
öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten) erbeten.
Weiterhin sollten folgende Punkte in dem zu fertigenden Gutachten abschließend bearbeitet
werden:
2.2.4. In welchem Umfang können schwerbehinderte Menschen in der städtischen Kantine bei Beib e-
haltung der aktuellen Betriebsform sowie der bisherigen organisatorischen Abläufe b eschäftigt
werden?
2.2.5 Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Betrieb der Kantine im Stadthaus 1 – in den un-
terschiedlichen unter 2.1.1 bis 2.1.8 aufgeführten Varianten sowie des reinen Privatbetri ebes –
auf die anderen städtischen Kantinen (Stadthaus 2, Theater, Abfallwirtschaftsbetriebe)?
2.2.6 Wäre es organisatorisch und wirtschaftlich darstellbar, alle städtischen Kantinen als Integrat i-
onsbetriebe zu führen?
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2.3 Ergebnisse des Fachgutachtens
Der von der GBS GmbH auf diesen Fragestellungen basierende gutachterliche Bericht zur
Umsetzbarkeit und Wi rtschaftlichkeit eines Integrationsbetriebes umfasst 75 Seiten und ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Um ein etwaiges Ausschreibungsverfahren nach B e-
schlussfassung des Rates rechtskonform durchführen zu können, muss im Rahmen dieser ö f-
fentlichen Beschlussvorlage auf die Nennung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen verzich-
tet werden.
Im Gutachten werden die durch den Rat in seiner Sitzung am 11.05.2016 unter den Ziffern 4.
bis 6. formulierten Prüfaufträge systematisch beantwortet; der neu eingebrac hte Vorschlag,
die Kantine im Stadthaus 1 als Integrationsbe trieb zu führen wird geprüft und mit dem Erge b-
nis beurteilt, dass d ie ganztägige Nutzung und Öffnung der attraktiven Räumlichkeiten in der
11. und 12. Etage des Stadthauses 1 für die allgemeine Öf fentlichkeit auch in dieser Form
möglich ist.
Dabei beruhen die gebildeten Ansätze nach Auskunft des Gutachters auf dem Prinzip der
kaufmännischen Vorsicht. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die langjährige und umfa s-
sende Erfahrung der GBS GmbH mit gas tgewerblichen Integrationsprojekten und deren Fö r-
derung herauszustellen. Die im Gutachten angesetzten Förderungen basieren auf den aktue l-
len Fördermöglichkeiten der Aktion Mensch, der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und des LWL-
Integrationsamtes. Hier wurde das Fördermoratorium des LWL aufgehoben; die Förderung er-
folgt ab sofort aus Mitteln des neuen Bundesprogramms „Inklusionsinitiative II – AlleImBe-
trieb“.
2.3.1 Empfehlung des Gutachters:
„Es ist zu empfehlen, dass die zukünftige Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster als
Ganztagesgastronomie und als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien
Wohlfahrtspflege unter einem Integrationsunternehmen als gemeinnützige GmbH geführt wird.
Für die Stadt Münster als Vermieterin bietet ein solcher Träger in Abhängigkeit zu seinen indi-
viduellen Hintergründen grundsätzlich eine höhere Sicherheit als ein privater Betreiber. Die
laufenden Zuschüsse, die das Integrationsunternehmen in den ersten fünf Jahren erhält, ste l-
len einen weiteren Sicherheitsfaktor dar und reduzieren die Gefahren eines Miet- oder gar Be-
triebsausfalls in den ersten Jahren.“ (vgl. Anlage 1, Seite 74).
Gleichzeitig stellt der Gutachter fest, dass durch die (geförderte) Investitionsbeteiligung des In-
tegrationsprojektes annähernd d as komplette Groß - und Kleininventar der Küche und der
Gastbereiche finanziert werden kann. Die Investitionen der Stadt Münster wären in diesem
günstigen Fall auf die in der vorliegenden Kostenschätzung ausgewiesenen Baukosten b e-
schränkt.
2.3.2 Hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte wird durch den Gutachter weiterhin festgestellt, dass
durch ein solches Modell aufgrund von zu erzielenden Mieteinnahmen in Verbindung mit dem
wegfallenden Zuschussbedarf eine wirtschaftliche Verbesserung von jährlich rund 1 55.000 bis
165.000 Euro ergeben wird.
2.3.3 Sollte es dennoch zu einer geringeren Investitionsförderung als angesetzt kommen, müs ste
zwischen dem beauftragten Träger und der Stadt Münster über die Differenz verhandelt wer-
den. Das Ergebnis würde voraussich tlich Auswirkungen auf die Höhe von Miete bzw. Pacht
haben.
2.3.4 Die städtischen Investitionen für den zwingend erforderlichen Auß eneingang an der Hei nrich-
Brüning-Straße in Höhe von 137.000 Euro brutto erscheinen vor dem o. g. Hintergrund wir t-
schaftlich vertretbar.
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2.3.5 Unabhängig von der Errichtung eines Integrationsprojektes b esteht immer die Möglichkeit,
Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. In den Kantinen der Stadt Münster
könnten daher grundsätzlich zusätzliche Arbeitsplätze fü r schwerbehinderte Menschen einge-
richtet werden. Der zusätzliche Einsatz schwerbehinderter Menschen wäre mit Mehrkosten
verbunden und würde den Zuschussbedarf der Kantine im Stadthaus 1 in der bisherigen B e-
triebsform erhöhen (vgl. Anlage 1, Seite 71).
2.3.6 Die Ergebnisbetrachtung des Gutachters zu den wirtschaftlichen Auswirkungen bei Wegfall
der Kantine im Stadthaus 1 als städtischer Betrieb auf die weiteren städtischen Kantinen
(Stadthaus 2, Theater, Abfallwirtschaftsbetriebe) ergibt, dass von einer Erh öhung des Z u-
schussbedarfes nicht auszugehen ist. Stattdessen ist aus seiner Sicht eine Reduktion des Z u-
schussbedarfes durch den geringeren operativen und administrativen Aufwand möglich (vgl.
Anlage 1, Seite 67 ff.).
2.3.7 Der Gutachter stellt fest, dass aufgrund der geringen Umsatzgrößen in den anderen städt i-
schen Kantinen (Stadthaus 2, Theater, Abfallwirtschaftsbetriebe) auch bei branchenüblichen
Bewirtschaftungskonditionen und Entlohnung kein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet
werden kann. Daher ist die Führung der anderen städtischen Kantinen als Integr ationsbetrieb
nicht geeignet. Bei nennenswerten Mehrkosten erscheint eine Führung aller städtisch betri e-
benen Kantinen als Integrationsbetrieb grundsätzlich denkbar, sofern das LWL -
Integrationsamt die negativen Einzelergebnisse der Kantinen sowie die Verteilung der Arbeits-
plätze auf mehrere Standorte akzeptiert (vgl. Anlage 1, Seite 72 ff.).
2.4 Ergänzende Informationen zur verwaltungsinternen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (VoFi):
In der in der Begründung unter Z iffer 3 zur Vorlage V/0306/2016 dargestellten Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung der Verwaltung (VoFI) war die Vermietung bzw. Verpachtung der Kantine als
All-In-One-Gastronomie als die wirtschaftlichste Variante dargestellt. Da durch eine Ganzta-
gesgastronomie als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrt s-
pflege im Vergleich zum reinen privatwirtschaftlichen Betrieb als Ganztagesgas tronomie eine
höhere Miete erzielt werden kann, ist die Wirtschaftlichkeit bei diesem , vom Gutachter em p-
fohlenen Betreibermodell, auch aus Sicht der Verwaltung auf jeden Fall gegeben.
Eine detaillierte, durch die Verwaltung vorgenommene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wird
das Ausschreibungsverfahren begleiten. Die Auswahl des Betreibers wird dann unter anderen
Gesichtspunkten in erster Linie auch von der Wirtschaftlichkeit des Angebots abhängen. Zum
jetzigen Zeitpunkt kann eine solche Untersuchung aufgrund der noch unbekannten Ausschrei-
bungsparameter keinen über das vorliegende Gutachten hinausgehenden Informationsgewinn
erbringen.
3. Zukünftiger Einsatz der städtischen Mitarbeiter/-innen der Kantine Stadthaus 1
Derzeit sind in der Kantine Stadthaus 1 vier Mitarbeiter/ -innen (2,70 Vollzeitäquivalente) b e-
schäftigt. Entsprechend den Ausführungen des Gutachtens ist bei der vorgesehenen Führung
der Kantine in Form eines Integrationsbetriebes nur eine geringe Auswirkung auf die Pers o-
nalbedarfe in den anderen städtischen Kantinen zu erwarten.
Insofern sichert die Verwaltung zu, die aktuell in der Kantine Stadthaus 1 beschäftigten Mita r-
beiter/-innen – unter Nutzung von zu erwartenden Fluktuationen – auf die drei verbleibenden
städtischen Kantinen zu verteilen. Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB ist damit au s-
drücklich ausgeschlossen.
4. Personalratsbeteiligungsverfahren
Nach § 65 Absatz 1 Satz 3 LPVG ist der Personalrat vor Organisationsentscheidungen der
Dienststelle, die beteiligungspflichtige Maßnahmen zur Folge haben, frühzeitig und fortla ufend
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zu informieren. Der Personalrat soll so d ie Möglichkeit erhalten, die kollektiven Int eressen der
Beschäftigten wahrnehmen zu können.
Die städtischen Kantinenbetriebe stellen eine Sozialeinrichtung im Sinne des Landespersonal-
vertretungsgesetzes NRW (LPVG) dar. Bei der Kantine im Stadthaus 1 hand elt es sich um e i-
nen Teil der städtischen Kantinenbetriebe.
4.1 Mitbestimmung durch den Personalrat im Hinblick auf „Sozialeinrichtungen“
Gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG hat der Personalrat in sozialen Angelegenheiten bei Erric h-
tung, Verwaltung und Auflös ung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Recht sform
mitzubestimmen.
Bei der , im Ergebnis beabsichtigten Maßnahme, „Einrichtung der Ganztagesgastronomie in
Form eines Integrationsprojektes eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege
unter einem Integrationsunternehmen als gemeinnützige GmbH" handelt es sich um eine „Auf-
lösung“ einer bestehenden Sozialeinrichtung. Hierbei ist unerheblich, dass es sich bei der
Kantine im Stadthaus 1 nur um einen Teilbereich der städtischen Kantinenbetr iebe insgesamt
handelt. Insoweit besteht unter dem Aspekt „Auflösung einer Sozialeinrichtung“ ein Zusti m-
mungserfordernis durch den Personalrat.
Gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 22 LPVG hat der Personalrat auch in Rationalisierung s-, Technologie-
und Organisationsangelegenheiten bei der Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die ü b-
licherweise von ihren Beschäftigten vorgenommen werden, auf Dauer an Privatpe rsonen oder
auf Dritte in jeglicher Rechtsform (Privatisierung), mitzubestimmen.
Das derzeitige Essensangebo t an den vier städtisch betriebenen Kantinenstandorten – und
damit auch in der Kantine Stadthaus 1 – wird derzeit allein durch städtische Mitarbeiter/-innen
produziert und verkauft. Da diese Arbeiten zukünftig durch einen externen Dritten ausgeführt
werden sollen, ist darin eine Privatisierung im Sinne des § 72 Abs. 4 Nr. 22 LPVG zu sehen,
insoweit ergibt sich auch unter dem Aspekt „Privatisierung“ ein Zusti mmungserfordernis durch
den Personalrat.
Beide Mitbestimmungstatbestände bestehen parallel, wobei eine fehlende Zustimmung des
Personalrates zur „Auflösung“ der Kantine Stadthaus 1 (§ 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG) dazu führt,
dass die Einigungsstelle abschließend entscheidet.
4.2 Mitbestimmungsverfahren – aktueller Verfahrensstand
Die Verwaltung hat das Mitbestimmungsverfahren eingeleitet und die Zustimmung des Pers o-
nalrates beantragt.
Bei Drucklegung dieser Vorlage war die Entscheidung des Personalrates noch nicht b ekannt.
Die Verwaltung wird mündlich dazu berichten.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Auszüge Gutachten GBS GmbH
V_0690_2016 Vorlage Kantine 2 Anlage 1 Auszüge Gutachten
138492 Zeichen
V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 1 von 75 K A N T I N E I M S T A D T H A U S 1 D E R S T A D T M Ü N S T E R Prüfung der Möglichkeiten eines Integrationsbetriebes sowie Auswirkungen eines privatwirtschaftlichen Betriebes auf die übrigen Kantinen der Stadtverwaltung Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Personal- und Organisationsamt Herr Daniel Bracht Klemensstraße 10 48127 Münster Auftragnehmer: Gastgewerbe Beratungs Service GmbH Fachberatung für Hotellerie und Gastronomie DEHOGA-Center Hammer Landstraße 45 41460 Neuss Fon: 021 31 / 75 18 – 310 Fax: 021 31 / 75 18 – 319 Mail: info@gbsnrw.de www.gbsnrw.de EIN MITGLIED DER BERATUNGSGRUPPE LUXENBURGER UND PARTNER Ansprechpartner: Bernd Luxenburger, Diplom-Betriebswirt - Geschäftsführer - Gerd Pfeuffer, Betriebswirt - Unternehmensberater - Auftragsbearbeitung: Juli / August 2016 V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 2 von 75 INHALT Seite 1. Auftragserteilung, -inhalt, -zielsetzung und -du rchführung 4 2. Rahmenbedingungen und Konzepteckdaten 6 3. Grundsätzliches zu Integrationsprojekten und den Förderinstrumenten 9 3.1 Eckpunkte der umsatz- und ertragssteuerlichen Behandlung 10 3.2 Instrumente der laufenden Förderung 12 3.3 Instrumente der investiven Förderung 15 4. Integrationsprojekt der Stadt Münster 18 4.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 21 4.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 25 5. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege 29 5.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 32 5.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 34 6. Integrationsprojekt eines privaten Betreibers 36 6.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 39 6.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 41 7. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege unter Beteiligung der Stadt Münster 43 7.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öff entliche Kantine 46 7.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Gan ztagesgastronomie 48 V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 3 von 75 INHALT Seite 8. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht integrative r Bewirtschaftungsvarianten 50 8.1 Weiterführung durch die Stadt Münster als öffe ntliche Kantine 50 8.2 Führung als privatwirtschaftlicher Betrieb als Ganztagesgastronomie 52 9. Gegenüberstellung der vorläufigen Umsatz- und Ko stenstrukturen 53 10. Mögliche Investitionsbeteiligung und wirtschaft lich tragfähige Miete / Pacht in den integrativen Bewirtschaftungsvarianten 55 10.1 Gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrtspf lege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster 56 10.2 Privater Betreiber 58 11. Gegenüberstellung der relevanten Umsatz- und Ko stenstrukturen sowie der Investitionsbeteiligungen und Mieten / P achten 60 12. Amortisationsvergleichsrechnung 64 13. Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die weiteren städtischen Kantinen 67 14. Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehindert e Menschen bei Beibehaltung der aktuellen Betriebsform und Or ganisation 71 15. Beurteilung einer Führung aller städtischen Kan tinen als Integrationsprojekt 72 16. Abschließende Stellungnahme und Empfehlungen 74 V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 4 von 75 1. Auftragserteilung, -inhalt, -zielsetzung und -du rchführung Die GBS – Gastgewerbe Beratungs Service GmbH DEHOGA Beratung, Neuss, hat im Dezember 2015 eine konzeptionelle und ökonomische M achbarkeitsstudie zum zukünftigen Betrieb der Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster abgegeben. Im Juli 2016 beauftragte die Stadt Münster – Der Ob erbürgermeister, Personal- und Organisationsamt – die Beratungsgesellschaft, die K antine im Stadthaus 1 der Stadt Münster auf dieser Grundlage einer Betrachtung als Integrationsprojekt zu unterziehen. Auftragsinhalt war es, acht Varianten einer Führung als Integrationsprojekt zu prüfen, die jeweils wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht und mögliche Investitionsbeteiligung aufzuzeigen und die Ergebnisse zwei nicht integrati ven Bewirtschaftungsvarianten gegenüberzustellen. Auftragszielsetzung war es, auf dieser Basis eine b egründete gutachterliche Empfehlung zur zukünftigen Bewirtschaftung und zum Inventarisierun gsgrad abzugeben. Des Weiteren sollte abschließend dazu Stellung genommen werden, in welchem Umfang schwerbehinderte Menschen in der Kantine im Stadthaus 1 bei Beibehaltung der aktuellen Betriebsform sowie der b isherigen organisatorischen Abläufe beschäftigt werden können, welche wirtschaftlichen Auswirkungen der Betrieb de r Kantine im Stadthaus 1 in den acht Varianten einer Führung als Integrationsprojekt sow ie des reinen Privatbetriebs auf die drei anderen städtischen Kantinen hat, ob eine Führung aller städtischen Kantinen als Inte grationsprojekt organisatorisch und wirtschaftlich darstellbar wäre. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 5 von 75 Zur Auftragsdurchführung stand der Beratungsgesells chaft ein Zeitrahmen von 9,5 Beratungstagen zur Verfügung. Eine Begehung der stä dtischen Kantinen im Theater, bei den Abfallwirtschaftsbetrieben sowie im Stadthaus 2 erfolgte am Freitag, 15. Juli 2016. Neben der Machbarkeitsstudie der Beratungsgesellschaft vom Dezember 2015 wurden für die vorliegende Stellungnahme folgende Informationen herangezogen: Aktuelle Informationen zur Kantine im Stadthaus 1 u nd den drei weiteren städtischen Kantinen, zusammengestellt durch das Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster Informationen zur investiven und laufenden Förderun g von Integrationsprojekten durch das LWL-Integrationsamt, die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und die Aktion Mensch Marktforschungsergebnisse, Informationen und Vergle ichswerte zur Planung und zum Betrieb gastgewerblicher Integrationsprojekte aus d er gastgewerblichen Datenbank der Beratungsgruppe Luxenburger und Partner Mantel- und Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes NRW Arbeitshandbuch für die Hotellerie und Gastronomie, Marktforschung – Kennziffern – Vergleichswerte, erstellt durch die GBS – Gastgewer be Beratungs Service GmbH DEHOGA Beratung Betriebsvergleich für die Hotellerie und Gastronomi e NRW 2015, erstellt durch die Luxenburger und Partner Unternehmensberatung und Marktforschung GbR Die Beratung wurde unter der Leitung von Bernd Luxe nburger, Diplom-Betriebswirt und Geschäftsführer der GBS – Gastgewerbe Beratungs Ser vice GmbH DEHOGA Beratung, durchgeführt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 6 von 75 2. Rahmenbedingungen und Konzepteckdaten Im Folgenden wird der zukünftige Betrieb der Kantin e im Stadthaus 1 der Stadt Münster jeweils in den Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ betrachtet. Für die nachfolgenden Ausführungen und Berechnungen sind dabei folgende Rahmenbedingungen als elementare Grundlagen vorauszusetzen: Neugestaltung 10. bis 12. Obergeschoss: Die drei Etagen werden in Anlehnung an die Planungsvariante 2 aus der Machbarkeitsstudie vom D ezember 2015, welche auf die Konzeption als Ganztagesbetrieb unter Einbezug des Kantinenbetriebs und des Inhouse- Caterings ausgerichtet ist, umgebaut. Eingang an der Heinrich-Brüning-Straße: Der in der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 für die Konzeption einer Ganztagesgas tronomie vorgesehene Aussenaufzug wird nicht realisiert. Eine Kompensati on muss zwingend über die Schaffung eines Ausseneingangs an der Heinrich-Brün ing-Straße, welcher damit eine absolute Prämisse bildet, erfolgen. Barrierefreiheit 10. bis 12. Obergeschoss: Ein zukünftiger Betrieb als Integrationsprojekt setzt unbedingt Barrierefreihei t voraus. Hierzu zählt auch eine Personenaufzugsanbindung aller drei Etagen. Kein Betriebsübergang nach § 613a BGB: Das bisher in der Kantine im Stadthaus 1 tätige Personal wird von der Stadt Münster in den a nderen städtischen Kantinen oder anderen Arbeitsbereichen innerhalb der Verwaltung w eiterbeschäftigt. Ein Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den zukünftigen Betreiber findet nicht statt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 7 von 75 Konzepteckdaten öffentliche Kantine Als öffentliche Kantine ist die Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster wie in der Ist-Situation wie folgt geöffnet: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 13.45 Uhr. Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr. Der Betrieb weist damit weiterhin typische Kantinen öffnungszeiten auf. Hiermit geht einher, dass trotz grundlegender Neugestaltung der Räumlich keiten letztendlich kein Konzeptwechsel hin zu einer auf externe Gäste ausgerichteten Indiv idualgastronomie, welche auch als Kantine für die städtischen MitarbeiterInnen dient, und keine entsprechende Profilierung stattfinden. Stattdessen verbleibt es trotz der Weiterentwicklun g durch die Neugestaltung letztendlich bei der Konzeption einer städtischen Kantine, die auch externen Gästen offensteht, was sich in Abweichung zur Ganztagesgastronomie im Dienstleistu ngs-, Sortiments-, Preiskonzept niederschlägt: Der Betrieb wird wie bisher komplett in Selbstbedie nung geführt. Ein Getränkeservice am Tisch sowie ein Abräumservice finden nicht statt. Die Speisenauswahl sowie die Preisgestaltung orient ieren sich auch für die externen Gäste stark an der betrieblichen Ist-Situation. Geg enüber der Ganztageskonzeption wird somit ein geringeres Sortiment zu geringeren Preisen geboten. Der Betrieb bietet bis zu ca. 180 Sitzplätze im 11. und 12. Obergeschoss. Der Buffetbereich ist im Free-Flow-System mit Front-Cooking gestaltet . Die Getränkestation ist für den Self- Service konzipiert. In den Gastbereichen sind Geschirrrücklaufstationen zu berücksichtigen. Des Weiteren übernimmt der Kantinenbetrieb wie bish er das Inhouse-Catering im Stadthaus 1, im Rathaus und im Stadtweinhaus. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 8 von 75 Konzepteckdaten Ganztagesgastronomie Der Betrieb wird in enger Anlehnung an die im Rahme n der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 von der Beratungsgesellschaft erarbei tete Konzeption, welche dort detailliert beschrieben ist, geführt und kennzeichnet sich durch folgende Eckpunkte: All-in-One-Gastronomie Café – Cantina – Buffetrestaurant. Buffetgastronomie im Free-Flow-System mit Front-Cooking. Öffnungstage: Ca. 360 Tage p.a. Öffnungszeiten: Werktags von 9.30 bis 22.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen von 10.30 bis 17.00 Uhr. Gastkapazität: Bis zu ca. 80 Sitzplätze im 11. Ober geschoss. Bis zu ca. 100 Sitzplätze im 12. Obergeschoss. Mix aus Bedienservice und Selbstbedienung. Erweitertes Speisen- / Getränkeangebot zu marktübli chen Preisen der freien Gastronomie. Integrierte Verpflegung der städtischen MitarbeiterInnen gemäß derzeitiger Preisstruktur. Integriertes Inhouse-Catering im Stadthaus 1, im Rathaus und im Stadtweinhaus. Im Gegensatz zur vorgenannten Konzeption unter Beib ehaltung der bisherigen Öffnungszeiten ist die Konzeption der Ganztagesgast ronomie somit stark auf externe Nachfrage ausgerichtet und integriert die interne Nachfrage bei entsprechenden Synergien. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 9 von 75 3. Grundsätzliches zu Integrationsprojekten und den Förderinstrumenten Integrationsprojekte sind Unternehmen, Betriebe ode r Abteilungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaf tlichen Betätigung einen besonderen sozialen Auftrag durch die sozialversicherungspflic htige Beschäftigung und arbeitsbegleitende, fachliche und psychosoziale Bet reuung schwerbehinderter Menschen haben. Integrationsprojekte können in folgenden Organisationsformen realisiert werden: Integrationsunternehmen: Rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen. Integrationsbetrieb: Rechtlich unselbständiger Betr ieb eines Unternehmens oder öffentlichen Arbeitgebers. Integrationsabteilung: Rechtlich unselbständige Abt eilung eines Unternehmens oder öffentlichen Arbeitgebers. Integrationsprojekte beschäftigen mindestens zu 25 % schwerbehinderte Menschen. Ihr Anteil soll 50 % aber nicht übersteigen. Die Zielgruppe von Integrationsprojekten bilden: Menschen mit Schwerbehinderung aus dem Personenkreis des § 132 SGB IX. Personen, die den Übergang aus einer WfbM – Werksta tt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. Langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen. Chronisch psychisch kranke Menschen. Eine Schwerbehinderung im Sinne des § 132 SGB IX, d er die Rechtsgrundlage der Integrationsprojekte bildet, setzt einen Grad der B ehinderung (GdB) von mindestens 50 % voraus. Eine Gleichstellung liegt vor: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 10 von 75 Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen während ein er Zeit der Berufsausbildung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 % beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Bei Menschen mit einem GdB von weniger als 50 %, ab er wenigstens 30 %, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung e inen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht beibehalten können. 3.1 Eckpunkte der umsatz- und ertragssteuerlichen B ehandlung Integrationsprojekte unterliegen unter folgenden Pr ämissen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % und sind ertragssteuerfrei: Anerkennung der Gemeinnützigkeit für steuerliche Zwecke. Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen der Zielgruppe gemäß steuerrechtlicher Zielgruppendefinition von mindestens 40 %. Anerkennung der Gemeinnützigkeit Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für steuerlich e Zwecke hängt davon ab, dass die entsprechenden Voraussetzungen der Abgabenordnung (AO) erfüllt werden: Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die steuerbegünstigten Zwecke müssen selbstlos, aus schließlich und unmittelbar verfolgt werden. Sie müssen in der Satzung oder im Gesellschaftsvert rag klar und eindeutig verankert sein. Die tatsächliche Geschäftsführung muss den Satzungs - oder Gesellschaftsvertrags- bestimmungen entsprechen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 11 von 75 Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen Im Gegensatz zu den vorgenannten sozialrechtlichen Anforderungen muss die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen der Zielgruppe in Integrationsprojekten aus steuerrechtlicher Sicht gemäß Abgabenordnung (A O) mindestens 40 % betragen, um als steuerbegünstigter Zweckbetrieb anerkannt zu werden. Um sowohl die sozialrechtlichen als auch die steuer rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss ein Integrationsprojekt somit eine Beschäftigu ngsquote schwerbehinderter Menschen der Zielgruppe von 40 bis 50 % aufweisen, wobei die steuerrechtliche Zielgruppendefinition maßgeblich ist. Die Beschäftigungsquote muss von Anfang an und grundsätzlich im gesamten Geschäftsjahr bestehen. Ergänzende Anmerkungen Grundsätzlich können nur Körperschaften die Steuerv ergünstigungen des Gemeinnützigkeitsrechts in Anspruch nehmen. Einzelp ersonen und Personengesellschaften können dies nicht. Integrationsunternehmen werden in aller Regel in de r Rechtsform der GmbH gegründet. Als gemeinnützige GmbH sind sie von der Körperschaftsst euer und der Gewerbesteuer befreit. Gewinnausschüttungen sind nicht möglich, da alle Mi ttel für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke zu verwenden sind. Integrationsprojekte müssen ihre Leistungen zu mark tüblichen Preisen anbieten und dürfen sich nicht dem Vorwurf einer subventionierten Preisgestaltung aussetzen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 12 von 75 3.2 Instrumente der laufenden Förderung Die Instrumente der laufenden Förderung von Integrationsprojekten bilden: Minderleistungsausgleich gemäß § 27 SchwbAV. Abgeltung des besonderen Aufwands gemäß § 134 SGB IX. Impulsförderung der Aktion Mensch. Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV Schwerbehinderte Menschen weisen – beispielweise au fgrund eines diskontinuierlichen Leistungsvermögens – grundsätzlich eine geringere L eistungsfähigkeit als Menschen ohne Behinderungen auf. Rechtlich sind Integrationsproje kte dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen, faktisch stellen sie jedoch eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt da r. Dies spiegelt sich auch in einer adäquaten Besetzung der Stellen für die Zielgruppe in Integrationsprojekten wider. Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsve rbands Westfalen-Lippe (LWL) gewährt Integrationsprojekten für neue Arbeitsplätz e für die Zielgruppe als Nachteilsausgleich folgenden pauschalierten Zuschuss als Minderleistun gsausgleich / Beschäftigungssicherungszuschuss: 30 % des Arbeitnehmerbruttogehaltes der Beschäftigt en aus der Zielgruppe nach vorherigen Abzug von Lohnkostenzuschüssen Dritter. Der Zuschuss kann nicht für Auszubildende bewilligt werden. Die Beschäftigten der Zielgruppe müssen branchen- bzw. ortsüblich entlohnt werden. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesprogram ms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ (AIB) und kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bewilligt werden. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 13 von 75 Da Laufzeit und Durchführungszeitraum des in 2016 gestarteten Programms nicht eingegrenzt sind, kann die Umsetzung des Programms bis zu dem Z eitpunkt erfolgen, an dem die Programmmittel aufgebraucht bzw. durch Bewilligungs bescheid gebunden sind. Inwieweit eine Anschlussfinanzierung – beispielsweise aus Mit teln der Ausgleichsabgabe – erfolgen kann, ist derzeit nicht absehbar. Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX Die Beschäftigung und arbeitsbegleitende, fachliche und psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen in den Integrationsproje kten verursacht einen besonderen Aufwand. Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Land schaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) gewährt Integrationsprojekten für neue Arbeit splätze für die Zielgruppe als Nachteilsausgleich folgenden pauschalierten Zuschus s zur Abgeltung des besonderen Aufwands: Monatlich 210 € je Beschäftigtem aus der Zielgruppe. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesprogram ms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ (AIB) und kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bewilligt werden. Da Laufzeit und Durchführungszeitraum des in 2016 gestarteten Programms nicht eingegrenzt sind, kann die Umsetzung des Programms bis zu dem Z eitpunkt erfolgen, an dem die Programmmittel aufgebraucht bzw. durch Bewilligungs bescheid gebunden sind. Inwieweit eine Anschlussfinanzierung – beispielsweise aus Mit teln der Ausgleichsabgabe – erfolgen kann, ist derzeit nicht absehbar. Impulsförderung der Aktion Mensch Die Aktion Mensch kann Integrationsprojekte mit folgendem Zuschuss fördern: Förderung der Projektleitung bei einem maximalen Förderbetrag von 250.000 €. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 14 von 75 Die Zuschussgewährung unterliegt der Prämisse der „ doppelten Gemeinnützigkeit“. Dies bedeutet, dass nicht nur das Integrationsprojekt (ü blicherweise Integrationsunternehmen in Form einer gGmbH), sondern auch der Träger des Inte grationsunternehmens (üblicherweise Verein, Stiftung, gGmbH) gemeinnützig sein muss. Die Beteiligung eines nicht gemeinnützigen Gesellsc hafters ist möglich, sofern die Trägerschaft des Integrationsprojektes mehrheitlich beim gemeinnützigen Träger / Gesellschafter liegt. Der nicht gemeinnützige Gesel lschafter muss somit Minderheitsgesellschafter sein. Diesbezügliche Ände rungen der Richtlinien oder Abweichungen in der Förderpraxis sind möglich. Die Höhe des Zuschusses ist von der Entlohnung der Projektleitung abhängig. Er setzt sich aus der eigentlichen Impulsförderung (bis zu 70,0 % der förderfähigen Kosten) und einer Verwaltungskostenpauschale (bis zu 20,0 % der Impulsförderung) zusammen. Beispielberechnung Impulsförderung Aktion Mensch Arbeitgeberbrutto Projektleiter/in 1. bis 5. Jahr 3 06.981,52 € somit im Durchschnitt des 1. bis 5. Jahres p.a. 61. 396,30 € somit Basiswert bei Aufrundung in Dreitausenderschritten 63.000,-- € somit förderfähige Kosten über 5 Jahre 315.000,-- € hierauf max. 70 % Zuschuss aus der Impulsförderung 220.500,-- € zzgl. max. 20,0 % des Zuschusses als Verwaltungskostenpauschale 44.100,-- € Zwischenergebnis 264.600,-- € Maximalförderung 250.000,-- € Förderbetrag über 5 Jahre hier somit 250.000,-- € Die Auszahlung des Zuschusses wird von der Aktion M ensch mit 25 % zu Beginn der Geschäftstätigkeit, 20 % zum Anfang des zweiten, 18 % zum Anfang des dritten, 15 % zum Anfang des vierten und 12 % zum Anfang des fünften Jahres vorgenommen. 10 % werden nach Abschluss des fünften Jahres und Verwendungsnachweis ausgezahlt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 15 von 75 Die Entscheidung über die Vergabe einer Förderung o bliegt dem Kuratorium der Aktion Mensch. Darin vertreten sind die Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, Diakonie, DRK, DPWV und ZWST, verschiedene Organisationen der Behindert enhilfe und das ZDF. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Weitere Zuschussmöglichkeiten In Abhängigkeit zu den individuellen Voraussetzunge n der Beschäftigten aus der Zielgruppe können Integrationsprojekte weitere Zuschüsse, welc he nachfolgend, da sie von der konkreten Stellenbesetzung abhängig sind, unberücksichtigt bleiben, erhalten: Zuschüsse Dritter, z.B. in Form von Eingliederungszuschüssen. Zuschuss aus dem LWL-Programm „Übergang plus3“ für Werkstattwechsler. Die Zuschüsse Dritter (vorrangige Leistungen der Tr äger der Arbeitsförderung und der beruflichen Rehabilitation) werden zur Ermittlung d es sog. bereinigten Arbeitnehmerbruttos herangezogen und mindern damit den Minderleistungsa usgleich gemäß §27 SchwbAV des LWL-Integrationsamtes. Im Rahmen des LWL-Programms „Übergang plus3“ kann b ei Wechslern aus einer WfbM – Werkstatt für behinderte Menschen ein pauschalierte r Nachteilsausgleich für Minderleistung und besonderen Aufwand mit bis zu 75 % der Arbeitgeberlohnkosten erfolgen. 3.3 Instrumente der investiven Förderung Die Instrumente der investiven Förderung von Integrationsprojekten bilden: Investitionsförderung des LWL-Integrationsamtes. Basisförderung der Aktion Mensch. Zuschuss der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 16 von 75 Investitionsförderung des LWL-Integrationsamtes Die Investitionsförderung des LWL-Integrationsamtes für Aufbau, Erweiterung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt ebenf alls aus Mitteln des Bundesprogramms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ (AIB). Sie beträgt: Bis zu 20.000 € pro neu geschaffenem Arbeits- und Ausbildungsplatz für die Zielgruppe. Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die geförderten Maßnahmen unterliegen der Zweckbind ung. Die Bindungsfrist beträgt i.d.R. fünf Jahre bei Ausstattungsmaßnahmen und zehn Jahre bei bauseitigen Investitionen. Basisförderung der Aktion Mensch Es gilt auch hier die Voraussetzung der „doppelten Gemeinnützigkeit“. Die Investitionsförderung der Aktion Mensch aus der Basisförderung beträgt: Bis zu 250.000 €. Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Die geförderten Maßnahmen unterliegen der Zweckbind ung. Die Bindungsfrist steht in Abhängigkeit zur geförderten Investition. Konkrete, verlässliche Angaben sind nicht verfügbar. Sie kann jedoch bei bauseitigen Investitionen mit 2 5 Jahren und bei Ausstattungsinvestitionen mit 5 bis 10 Jahren angenommen werden. Die Entschei dung über die Vergabe einer Förderung obliegt dem Kuratorium der Aktion Mensch. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Zuschuss der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert freie gem einnützige Träger in NRW, die der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, DPWV und ZWST) angeschlossen sind. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 17 von 75 Die Förderung kommunaler und privatgewerblicher Trä ger ist ausgeschlossen. Projekte mit Beteiligung nicht gemeinnütziger Gesellschafter kön nen jedoch gefördert werden, sofern die Trägerschaft mehrheitlich (ab 51 %) beim gemeinnütz igen Träger / Gesellschafter liegt. Die Investitionsförderung beträgt: Bis zur Höhe der Förderung des LWL-Integrationsamtes. Die geförderten Maßnahmen unterliegen der Zweckbind ung. Die Bindungsfrist beträgt i.d.R. fünf Jahre bei Ausstattungsmaßnahmen und zwanzig Ja hre bei bauseitigen Investitionen. Die Entscheidung über die Vergabe einer Förderung obliegt dem Stiftungsrat. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Kombination der Förderungen und Eigenanteil des Integrationsprojektes Die vorgenannten drei Förderinstrumente können kombiniert werden. Insgesamt darf ihr Anteil 80 % der förderfähigen Investitionen nicht übersteigen. Die verbleibenden 20 % der förderfähigen Investitio nen müssen aus Eigenmitteln in das Integrationsprojekt eingebracht werden, wobei die H älfte als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen ist. Die andere Hälfte der Eigenmittel kann über ein Darlehen am freien Kapitalmarkt finanziert werden. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 18 von 75 4. Integrationsprojekt der Stadt Münster Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden Fördermöglichkeiten stellen sich in der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im Stadthaus 1 als Integrationsprojekt der Stadt Münster wie folgt dar: Rahmenbedingungen Projektart: Integrationsunternehmen Rechtsform: GmbH Steuerliche Behandlung: gemeinnützig Organisation / Gesellschafter: hundertprozentige To chter der Stadt Münster Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Gesamt […] € […] € * Entlohnung nach TVöD, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 19 von 75 Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 % und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* […] € […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Gesamt** […] € […] € * Entlohnung nach TVöD, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen- Lippe. Eine Impulsförderung der Aktion Mensch kommt nicht in Betracht, da keine „doppelte Gemeinnützigkeit“ vorliegt. Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht absehbar. In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Integrationsa mt werden daher für das sechste Betriebsjahr von Integrationsprojekten pauschaliert e Zuschüsse im Rahmen der allgemeinen Einzelplatzförderung als kalkulatorische Planwerte angesetzt. Diese belaufen sich auf: Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 20 von 75 Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten Betriebsjahr anzusehen. Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 21 von 75 4.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als öffentliche Kantine wurden die Ansätze der Berechnu ng aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. Umsatzprognose Die derzeitige Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Mün ster realisierte in den Jahren 2014 und 2015 folgende Frequentierung aus MitarbeiterInnen u nd externen Gästen sowie Umsätze inklusive Catering: Ist-Werte Kantine Stadthaus 1 Gäste p.a. Nettobetri ebsumsatz Jahr 2014 43.334 ca. […] T€ Jahr 2015 44.058 ca. […]T€ Da sich die zukünftige Konzeption zwar moderner prä sentiert, mit ihr letztendlich jedoch kein Konzeptwechsel einhergeht, ist nur von einer beding ten Umsatzsteigerung hauptsächlich aus dem Mittagsbetrieb auszugehen. Des Weiteren wirkt s ich die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % positiv auf den Betriebsumsatz aus. Umsatzkennziffern Individualgastronomie und Mitarbeiterkantine Gäste intern und extern p.a. ca. 51.000 Gäste / Öffnungstag ca. 180 Umsatz je Gast brutto / netto ca. […] € / ca. […] € Umsatz je Öffnungstag brutto / netto ca. […] € / ca . […] € Umsatzanteile Speisen / Getränke ca. 81 % / ca. 19 % Der Ansatz für den Warenumsatz aus dem Inhouse-Cate ring wurde als Nettowert übernommen. Der sonstige betriebliche Umsatz beträg t die Hälfte des ursprünglichen Ansatzes. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 22 von 75 Insgesamt ergeben sich in der Variante „öffentliche Kantine“ damit Warenumsatzanteile von ca. 69 % Speisen und ca. 31 % Getränke. Betriebsbedingte Kostenbudgetierung Die Warenkosten wurden den veränderten Umsatzwerten angepasst. Es ergeben sich nunmehr folgende Ø Wareneinsätze: Wareneinsatzquoten Speisen ca. 40,9 % Getränke ca. 30,8 % Gesamt ca. 37,5 % Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach TVöD und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) eine Teilzeitstelle (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen Die Energiekosten wurden mit ca. […] T€ bzw. 5,5 % vom Betriebsumsatz budgetiert. Der absolute Ansatz für Versicherungen / Beiträge wurde übernommen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 23 von 75 Die Budgetierung der Betriebs- und Verwaltungskoste n wurde den Veränderungen angepasst und berücksichtigt zusätzlich: Insgesamt […] T€ Gemeinkosten für Geschäftsführung und externe Betreuungsleistungen im Rahmen einer Führung als Integrationsprojekt. Anlagebedingte Kostenbudgetierung Die vorläufigen anlagebedingten Kosten sind mit ins gesamt ca. […] T€ bzw. 1,9 % vom Betriebsumsatz angesetzt. Budgetierung der Zuschüsse Wie vorab bereits ausgeführt, ist für die wirtschaf tliche Beurteilung eines Integrationsprojektes die Erwartung an die Ergebnissituation nach Zuschüs sen ab dem sechsten Jahr ein elementarer Bewertungsfaktor. Vor diesem Hintergrun d ist auch bei der Budgetierung der Zuschüsse die mögliche Zuschusssituation ab dem sechsten Jahr darzustellen. Den höheren Zuschüssen in den ersten bis zu fünf Ja hren stehen speziell in der Eröffnungs- und Anlaufphase eines Integrationsprojektes bzw. im ersten bis dritten Betriebsjahr üblicherweise noch geringere Umsätze und höhere bet riebsbedingte Kosten gegenüber. Des Weiteren muss in den ersten fünf Betriebsjahren regelmäßig eine höhere Abschreibung als ab dem sechsten Jahr erwirtschaftet werden. Gleichwohl bestehen für ein Integrationsprojekt auf grund der laufenden Förderungen in den ersten bis zu fünf Jahren gute Chancen, bessere Erg ebnisse als ab dem sechsten Betriebsjahr zu erwirtschaften. Diese möglichen höh eren Überschüsse sind als Sicherheitsreserve zu betrachten und dienen bei Realisierung der Rücklagenbildung. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 24 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 37,5 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 71,2 Energiekosten […] 5,5 Versicherungen / Beiträge […] 2,8 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 15,0 = betriebsbedingte Kosten […] 132,0 BETRIEBSERGEBNIS I […] -32,0 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -33,9 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -31,2 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 25 von 75 4.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. Umsatzprognose Die Prognose des Warenumsatzes aus der Individualgastronomie basiert in einer Betrachtung als Integrationsprojekt auf der Basis der vorgenann ten Rahmenbedingungen auf der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 %. Umsatzkennziffern Individualgastronomie Gäste p.a. ca. 67.200 Gäste / Öffnungstag ca. 187 Umsatz je Gast brutto / netto ca. […] € / ca. […] € Umsatz je Öffnungstag brutto / netto ca. […] € / ca . […] € Umsatzanteile Speisen / Getränke ca. 74 % / ca. 26 % Der Warenumsatz aus dem Leistungsbereich Mitarbeite rkantine basiert ebenfalls komplett auf der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 %. Die Ansätze für den Warenumsatz aus dem Inhouse-Catering und den sonsti gen betrieblichen Umsatz wurden als Nettowerte übernommen. Insgesamt ergeben sich in der Variante „Ganztagesga stronomie“ damit Warenumsatzanteile von ca. 71 % Speisen und ca. 29 % Getränke. Betriebsbedingte Kostenbudgetierung Die Warenkosten wurden den veränderten Umsatzwerten angepasst. Es ergeben sich nunmehr folgende Ø Wareneinsätze: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 26 von 75 Wareneinsatzquoten Speisen ca. 32,3 % Getränke ca. 27,0 % Gesamt ca. 30,6 % Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach TVöD und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) drei Teilzeitstellen (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen Die absoluten Ansätze für Energiekosten und Versic herungen / Beiträge wurden übernommen. Die Budgetierung der Betriebs- und Verwaltungskoste n wurde den Veränderungen angepasst und berücksichtigt zusätzlich: Insgesamt […] T€ Gemeinkosten für Geschäftsführung und externe Betreuungsleistungen im Rahmen einer Führung als Integrationsprojekt. Anlagebedingte Kostenbudgetierung Die vorläufigen anlagebedingten Kosten sind mit ins gesamt ca. […] T€ bzw. 1,3 % vom Betriebsumsatz angesetzt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 27 von 75 Budgetierung der Zuschüsse Wie vorab bereits ausgeführt, ist für die wirtschaf tliche Beurteilung eines Integrationsprojektes die Erwartung an die Ergebnissituation nach Zuschüs sen ab dem sechsten Jahr ein elementarer Bewertungsfaktor. Vor diesem Hintergrun d ist auch bei der Budgetierung der Zuschüsse die mögliche Zuschusssituation ab dem sechsten Jahr darzustellen. Den höheren Zuschüssen in den ersten bis zu fünf Ja hren stehen speziell in der Eröffnungs- und Anlaufphase eines Integrationsprojektes bzw. im ersten bis dritten Betriebsjahr üblicherweise noch geringere Umsätze und höhere bet riebsbedingte Kosten gegenüber. Des Weiteren muss in den ersten fünf Betriebsjahren regelmäßig eine höhere Abschreibung als ab dem sechsten Jahr erwirtschaftet werden. Gleichwohl bestehen für ein Integrationsprojekt auf grund der laufenden Förderungen in den ersten bis zu fünf Jahren gute Chancen, bessere Erg ebnisse als ab dem sechsten Betriebsjahr zu erwirtschaften. Diese möglichen höh eren Überschüsse sind als Sicherheitsreserve zu betrachten und dienen bei Realisierung der Rücklagenbildung. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 28 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 30,6 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 58,4 Energiekosten […] 3,6 Versicherungen / Beiträge […] 1,0 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 8,6 = betriebsbedingte Kosten […] 102,2 BETRIEBSERGEBNIS I […] -2,2 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -3,5 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -1,3 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen. Die Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 29 von 75 5. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden Fördermöglichkeiten stellen sich in der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im Stadthaus 1 als Integrationsprojekt eines gemeinnüt zigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege wie folgt dar: Rahmenbedingungen Projektart: Integrationsunternehmen Rechtsform: GmbH Steuerliche Behandlung: gemeinnützig Organisation / Gesellschafter: hundertprozentige To chter eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts Impulsförderung der Aktion Mensch Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 30 von 75 Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € Gesamt […] € […] € * Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 % und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € Abgeltung besonderer Aufwand […]€ […] € Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € Gesamt** […] € […] € * Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen- Lippe bzw. für die Impulsförderung das Kuratorium der Aktion Mensch. Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht absehbar. In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Int egrationsamt werden daher für das sechste Betriebsjahr von Integrationsprojekten paus chalierte Zuschüsse im Rahmen der allgemeinen Einzelplatzförderung als kalkulatorisch e Planwerte angesetzt. Diese belaufen sich auf: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 31 von 75 Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten Betriebsjahr anzusehen. Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 32 von 75 5.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als Tagesgastronomie wurden die relevanten Ansätze angepasst: Umsatzprognose Bewertung, Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) eine Teilzeitstelle (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. Budgetierung der Zuschüsse Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.1. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 33 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 37,5 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 60,6 Energiekosten […] 5,5 Versicherungen / Beiträge […] 2,8 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 15,0 = betriebsbedingte Kosten […] 121,4 BETRIEBSERGEBNIS I […] -21,4 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -23,3 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -20,5 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 34 von 75 5.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. Umsatzprognose Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) drei Teilzeitstellen (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. Budgetierung der Zuschüsse Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.2. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 35 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 30,6 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 46,4 Energiekosten […] 3,6 Versicherungen / Beiträge […] 1,0 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 8,6 = betriebsbedingte Kosten […] 90,2 BETRIEBSERGEBNIS I […] 9,8 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] 8,5 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] 10,7 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem positiven Ergebnis vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 36 von 75 6. Integrationsprojekt eines privaten Betreibers Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden Fördermöglichkeiten stellen sich in der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im Stadthaus 1 als Integrationsprojekt eines privaten Betreibers wie folgt dar: Rahmenbedingungen Projektart: Integrationsunternehmen Rechtsform: GmbH Steuerliche Behandlung: gemeinnützig Organisation / Gesellschafter: eine oder mehrere Pe rsonen Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Gesamt […] € […] € * Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 37 von 75 Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 % und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Gesamt** […] € […] € * Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen- Lippe. Eine Impulsförderung der Aktion Mensch kommt nicht in Betracht, da keine „doppelte Gemeinnützigkeit“ vorliegt. Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht absehbar. In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Integrationsa mt werden daher für das sechste Betriebsjahr von Integrationsprojekten pauschaliert e Zuschüsse im Rahmen der allgemeinen Einzelplatzförderung als kalkulatorische Planwerte angesetzt. Diese belaufen sich auf: Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 38 von 75 Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten Betriebsjahr anzusehen. Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 39 von 75 6.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als Tagesgastronomie wurden die relevanten Ansätze angepasst: Umsatzprognose Bewertung, Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) eine Teilzeitstelle (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Unternehmerentlohnung vor Zuschüssen*** ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen *** Unternehmerentlohnung i.H.v. 15,0 % des Betriebsumsatzes für Betriebsleitung und Geschäftsführung = ca. […] T€ Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen anlagebedingten Kosten entsprechen mit Ausnahme ger ingerer Gemeinkosten von […] T€ für externe Betreuungsleistungen (ohne Geschäftsführung) den Ausführungen unter Punkt 4.1. Budgetierung der Zuschüsse Es gelten die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.1. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 40 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 37,5 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 58,9 Energiekosten […] 5,5 Versicherungen / Beiträge […] 2,8 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 12,4 = betriebsbedingte Kosten […] 117,1 BETRIEBSERGEBNIS I […] -17,1 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -19,0 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -16,3 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 41 von 75 6.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. Umsatzprognose Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) drei Teilzeitstellen (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Unternehmerentlohnung vor Zuschüssen*** ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen *** Unternehmerentlohnung i.H.v. ca. […] T€ für Betriebsleitung und Geschäftsführung gemäß Machbarkeitsstudie 12 / 2015 Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen anlagebedingten Kosten entsprechen mit Ausnahme geringerer Gemeinkosten von […] T€ für externe Betreuungsleistungen (ohne Geschäftsführung) den Ausführungen unter Punkt 4.2. Budgetierung der Zuschüsse Es gelten die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.2. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 42 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 30,6 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 48,7 Energiekosten […] 3,6 Versicherungen / Beiträge […] 1,0 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 7,7 = betriebsbedingte Kosten […] 91,6 BETRIEBSERGEBNIS I […] 8,4 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] 7,1 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] 9,3 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem positiven Ergebnis vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 43 von 75 7. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege unter Beteiligung der Stadt Münster Die zu empfehlenden Rahmenbedingungen und laufenden Fördermöglichkeiten stellen sich in der Variante einer Bewirtschaftung der öffentlichen Kantine bzw. Ganztagesgastronomie im Stadthaus 1 als Integrationsprojekt eines gemeinnüt zigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege unter Beteiligung der Stadt Münster wie folgt dar: Rahmenbedingungen Projektart: Integrationsunternehmen Rechtsform: GmbH Steuerliche Behandlung: gemeinnützig Organisation / Gesellschafter: gemeinnütziger Träge r der freien Wohlfahrtspflege (mind. 51 %) und Stadt Münster (max. 49 %) Laufende Fördermöglichkeiten in den ersten bis zu fünf Jahren Für die ersten bis zu fünf Jahre bestehen folgende laufende Fördermöglichkeiten: Minderleistungsausgleich gem. § 27 SchwbAV des LWL-Integrationsamts Abgeltung des besonderen Aufwands gem. § 134 SGB IX des LWL-Integrationsamts Impulsförderung der Aktion Mensch Bei der Schaffung von drei Arbeitsplätzen für die Z ielgruppe (zwei Vollzeitstellen mit je 100 % und eine Teilzeitstelle mit 50 %) in der Variante „ öffentliche Kantine“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 44 von 75 Öffentliche Kantine Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* ca. […] € ca. […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € Gesamt […]€ […] € * Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter Bei der Schaffung von sieben Arbeitsplätzen für die Zielgruppe (vier Vollzeitstellen mit je 100 % und drei Teilzeitstellen mit je 50 %) in der Vari ante „Ganztagesgastronomie“ kann für das Integrationsprojekt mit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Ganztagesgastronomie Förderung p.a. Förderung über 5 Jahre Minderleistungsausgleich* […] € […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € […] € Impulsförderung Aktion Mensch […] € […] € Gesamt** […] € […] € * Entlohnung nach Hotel- und Gaststättentarif NRW, Werte vor Gehaltssteigerungen ** abzüglich zu addierender Lohnkostenzuschüsse Dritter Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet der LW L – Landschaftsverband Westfalen- Lippe bzw. für die Impulsförderung das Kuratorium der Aktion Mensch. Mögliche laufende Förderung ab dem sechsten Jahr Die vorgenannten Zuschüsse des LWL-Integrationsamte s sind – je nachdem, bis wann das vorliegende Vorhaben realisiert ist – maximal bis i ns fünfte Betriebsjahr gesichert. Inwieweit eine Anschlussfinanzierung erfolgen bzw. wie sich d iese darstellen kann, ist derzeit nicht absehbar. In allgemeiner Abstimmung mit dem LWL-Int egrationsamt werden daher für das sechste Betriebsjahr von Integrationsprojekten paus chalierte Zuschüsse im Rahmen der allgemeinen Einzelplatzförderung als kalkulatorisch e Planwerte angesetzt. Diese belaufen sich auf: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 45 von 75 Monatlich 200 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) als Minderleistungsausgleich. Monatlich 120 € je Vollzeitstelle (Teilzeitstellen anteilig) für den besonderen Aufwand. Ab dem sechsten Jahr kann damit folgender laufender Förderung gerechnet werden: Öffentliche Kantine Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Ganztagesgastronomie Förderung p.a. ab dem sechsten Jahr Minderleistungsausgleich […] € Abgeltung besonderer Aufwand […] € Gesamt […] € Grundsätzliche Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung und zur wirtschaftlichen Beurteilung von Integrationsprojekten Die nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsvorausschaurec hnungen (alle Werte netto) der beiden Varianten „öffentliche Kantine“ und „Ganztagesgastronomie“ basieren auf der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 und stelle n die voraussichtliche, vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur für ein Ø Normaljahr unt er dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht dar. Als Normaljahresphase ist in Integrat ionsprojekten die Zeit ab dem vierten Betriebsjahr anzusehen. Unter Förderaspekten von Integrationsprojekten ist in der Normaljahresphase das sechste Betriebsjahr maßgeblich, da hier Förderungen auslau fen bzw. diese sich deutlich reduzieren können. In der Wirtschaftlichkeitsvorausschau für d as sechste Betriebsjahr zeigt sich somit, ob sich für ein Integrationsprojekt eine nachhaltig e Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, was wiederum eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens darstellt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 46 von 75 7.1 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als öffe ntliche Kantine Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt sowie als Tagesgastronomie wurden die relevanten Ansätze angepasst: Umsatzprognose Bewertung, Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 6 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe zwei Vollzeitste llen (100 %) eine Teilzeitstelle (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,2 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.1. Budgetierung der Zuschüsse Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.1. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 47 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 36,3 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,9 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 29,1 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,6 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 37,5 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 60,6 Energiekosten […] 5,5 Versicherungen / Beiträge […] 2,8 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 15,0 = betriebsbedingte Kosten […] 121,4 BETRIEBSERGEBNIS I […] -21,4 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 1,0 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,2 = anlagebedingte Kosten […] 1,9 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] -23,3 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 1,0 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,7 = Zuschüsse gesamt […] 2,7 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] -20,5 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem erheblich negativen Ergebnis bereits vor Miete / Pacht, Absch reibungen und Zinsen zu rechnen. Die Variante ist damit als nicht förderfähig zu erachten. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 48 von 75 7.2 Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung als Ganz tagesgastronomie Zur Berücksichtigung der Besonderheiten einer Führu ng als Integrationsprojekt wurden die Ansätze der Berechnung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 angepasst. Umsatzprognose Vorgehensweise und Kennziffern entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Die Budgetierung der Personalkosten vor Zuschüssen basiert auf einer Entlohnung nach dem Hotel- und Gaststättentarif NRW und folgender Planung: Personalstellen- und -kostenplanung - Vollbeschäftigte* 13,5 zzgl. Aushilfen - davon Stellen für die Zielgruppe vier Vollzeitste llen (100 %) drei Teilzeitstellen (50 %) - Beschäftigungsquote Zielgruppe** ca. 46,7 % - Personalkosten je vollbeschäftigter Arbeitnehmer inkl. Betriebsleitung vor Zuschüssen ca. […] T€ - Umsatz je Vollbeschäftigter / Produktivität ca. [ …] T€ * inkl. Mehrbedarf für Anleitung / Betreuung sowie eine geringere Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen aus der Zielgruppe ** Berücksichtigung der Teilzeitstellen für die schwerbehinderten Menschen aus der Zielgruppe bei über 18 Std. / Woche als Vollzeitstellen, exkl. Aushilfen Vorgehensweise und Kennziffern bei den übrigen betr iebsbedingten sowie den vorläufigen anlagebedingten Kosten entsprechen den Ausführungen unter Punkt 4.2. Budgetierung der Zuschüsse Es gelten – auch bezüglich der angenommenen Impulsf örderung der Aktion Mensch für das erste bis fünfte Jahr – die entsprechenden Ausführungen aus Punkt 4.2. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 49 von 75 Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 76,6 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 10,6 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 30,6 Personalkosten (vor Zuschüssen) […] 46,4 Energiekosten […] 3,6 Versicherungen / Beiträge […] 1,0 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 8,6 = betriebsbedingte Kosten […] 90,2 BETRIEBSERGEBNIS I […] 9,8 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 = anlagebedingte Kosten […] 1,3 BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] 8,5 + Zuschuss LWL-Integrationsamt besonderer Aufwand […] 0,8 + Zuschuss LWL-Integrationsamt Minderleistung […] 1,4 = Zuschüsse gesamt […] 2,2 BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] 10,7 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen Ergebnisbewertung Wie die Berechnung aufzeigt, ist anhand der gewählt en Ansätze mit einem positiven Ergebnis vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen zu rechnen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 50 von 75 8. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht integrativer Bewirtschaftungsvarianten Als Basis einer Gegenüberstellung zu den vorab aufg ezeigten acht Varianten einer zukünftigen Bewirtschaftung der öffentlichen Kantin e bzw. Ganztagesgastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster werden nachfolgend zw ei nicht integrative Bewirtschaftungsvarianten wirtschaftlich betrachtet. 8.1 Weiterführung durch die Stadt Münster als öffen tliche Kantine Die Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster verzei chnete in den Jahren 2014 und 2015 folgende negative Betriebsergebnisse: Ist-Werte Kantine Stadthaus 1 2014 2015 Ergebnis vor internen Leistungsbeziehungen* ca. […] T€ ca. […]T€ Ergebnis nach internen Leistungsbeziehungen* ca. [… ] T€ ca. […]T€ * Amt 23, Miete, Nebenkosten Umsatzprognose Bei einer Weiterführung durch die Stadt Münster als nicht integrative, jedoch gemäß der Ausführungen unter Punkt 2 modernisierten, öffentli che Kantine wird von einer quantitativen und qualitativen Nachfrage gemäß der Ausführungen u nter Punkt 4.1 ausgegangen. Ein im Verhältnis zu den Berechnungen für ein Integrations projekt geringerer Nettobetriebsumsatz ergibt sich aus der partiellen Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes von 19 %. Betriebs- und anlagebedingte Kostenbudgetierung Unter dem Ansatz absoluter Warenkosten gemäß der vo rangegangenen Berechnungen ergibt sich aufgrund des geringeren Nettoumsatzes in der n icht integrativen Bewirtschaftungsvariante eine Wareneinsatzquote Gesamt von 40,5 %. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 51 von 75 Das Personalkostenbudget basiert unabhängig von den betrieblichen Ist-Werten auf 5 Vollbeschäftigten zzgl. Aushilfen, Personalkosten j e Vollbeschäftigtem von […] T€ bei einer Entlohnung nach TVöD und einem Umsatz je Vollbeschäftigtem von […] T€. Energiekosten, Versicherungen / Beiträge, Instandha ltung / Reparaturen und geringwertige Wirtschaftsgüter werden mit absoluten Werten der vo rangegangenen Berechnungen angesetzt. Bei den Betriebs- und Verwaltungskosten erfolgt ein reduzierter Ansatz von ca. […] T€ bzw. 5,6 % des Betriebsumsatzes. Nebenkosten des Geldverkehrs werden nicht budgetiert. Vorläufige Umsatz- und Kostenstruktur Die voraussichtliche Umsatz- und Kostenstruktur vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen stellt sich damit wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 35,0 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 33,1 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 31,2 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,7 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 40,2 Personalkosten […] 72,2 Energiekosten […] 5,9 Versicherungen / Beiträge […] 2,9 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 5,6 = betriebsbedingte Kosten […] 126,9 BETRIEBSERGEBNIS I […] -26,9 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 1,1 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,7 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,0 = anlagebedingte Kosten […] 1,8 BETRIEBSERGEBNIS II* […] -28,7 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 52 von 75 8.2 Führung als privatwirtschaftlicher Betrieb als Ganztagesgastronomie Bei einer nicht integrativen Bewirtschaftung der Ga nztagesgastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster stellt sich die voraussichtliche Umsa tz- und Kostenstruktur inklusive einer Unternehmerentlohnung von 9,5 % des Betriebsumsatze s = ca. […] T€ sowie vor Mieten / Pachten, Abschreibungen und Zinsen gemäß der Berech nung aus der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 wie folgt dar: Position in T€ in % Warenumsatz Individualgastronomie […] 75,5 Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] 12,4 Warenumsatz Inhouse-Catering […] 11,6 Sonstiger betrieblicher Umsatz […] 0,5 BETRIEBSUMSATZ […] 100,0 Warenkosten […] 33,6 Personalkosten […] 45,6 Energiekosten […] 4,0 Versicherungen / Beiträge […] 1,1 Betriebs- und Verwaltungskosten […] 7,4 = betriebsbedingte Kosten […] 91,6 BETRIEBSERGEBNIS I […] 8,4 Leasing […] 0,0 Instandhaltung / Reparaturen […] 0,5 Geringwertige Wirtschaftsgüter […] 0,4 Nebenkosten des Geldverkehrs […] 0,5 = anlagebedingte Kosten […] 1,4 BETRIEBSERGEBNIS II* […] 7,0 * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Integrationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 53 von 75 9. Gegenüberstellung der vorläufigen Umsatz- und Ko stenstrukturen In der Gegenüberstellung der vorläufigen Umsatz- und Kostenstrukturen in absoluten Werten zeigt sich folgendes Bild. IP IP IP IP IP IP IP IP kein IP kein IP Stadt Stadt Träger Träger Privat Privat Kombi Kombi Stadt Privat Position in T € ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. Warenumsatz Individualgastronomie […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Warenums atz Inhouse -Catering […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Sonstiger betrieblicher Umsatz […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBS UMSATZ […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Warenkosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Personal kosten (vor Zuschüssen) […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Energiekosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Versiche rungen / Beiträge […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebs - und Verwaltungskosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] = betri ebsbedingte Kosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSERGEBNIS I […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Leasing […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Instandhaltung / Reparaturen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Geringwe rtige Wirtschaftsgüter […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Nebenkosten des Geldverkehrs […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] = anlag ebedingte Kosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN* […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] + Zusch uss LWL -Integrationsamt besonderer Aufwand […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] + Zuschuss LWL -Integrationsamt Minderleistung […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] = Zusch üsse gesamt […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN* […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] * vorläufig vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 54 von 75 Anhand der unter dem Prinzip der kaufmännischen Vor sicht vorgenommenen Berechnungen sind damit zusammenfassend folgende Kernaussagen festzuhalten: Betrieb als öffentliche Kantine Die beiden Varianten mit der Stadt Münster als Betr eiberin (integrativ / nicht integrativ) weisen bereits aufgrund der branchenfremden Entlohnung nac h TVöD ein Defizit aus. Auch die anderen drei Varianten einer Führung als öffentliche Kantine zeigen negative Ergebnisse. Neben der sehr günstigen Preisgestaltung resultiert dies aus der Berücksichtigung von für Kantinenbetreiber / Caterer nicht anfallenden Koste n, die sich bei branchenüblichen Schnittstellen auf Ware, Personal, Spül- / Reinigungsmittel (nur Küchen- / Wirtschaftsbereich), Nassmüllentsorgung, Betriebsbedarf, Verwaltung und Ungezieferbeseitigung beschränken. Die Objekte werden üblicherweise vollinventarisiert („löffelfertig“) und frei von Mieten / Pachten, Energie- und Nebenkosten zur Verfügung ges tellt. Bei Integrationsprojekten ist teils eine Investitionsbeteiligung möglich. Betrieb als Ganztagesgastronomie In den Varianten eines Betriebs als Ganztagesgastro nomie weist lediglich die mit der Stadt Münster als Betreiberin aufgrund der branchenfremde n Entlohnung nach TVöD ein Defizit aus. Zwar ist dieses nur gering, allerdings vor Miete / Pacht, Abschreibungen und Zinsen. Neben dem bereits bekannten Ergebnis der nicht inte grativen privatwirtschaftlichen Variante weist auch das Integrationsprojekt eines privaten B etreibers ein positives vorläufiges Betriebsergebnis II aus, welches umsatzbedingt höhe r als in der nicht integrativen Variante und aus der Unternehmerentlohnung bedingt geringer als in den verbleibenden Varianten ausfällt. Das höchste vorläufige Betriebsergebnis I I lässt eine Ganztagesgastronomie als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers de r freien Wohlfahrtspflege erwarten. Eine Beteiligung der Stadt Münster an dem Integrationsun ternehmen ist, solange die Stadt Minderheitsgesellschafterin mit maximal 49 % ist, a nhand der Berechnungen unerheblich, wobei eine abweichende Förderpraxis nicht ausgeschlossen werden kann. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 55 von 75 10. Mögliche Investitionsbeteiligung und wirtschaft lich tragfähige Miete / Pacht in den integrativen Bewirtschaftungsvarianten Wie die vorangegangenen Berechnungen für die acht i ntegrativen Bewirtschaftungsvarianten anhand der unter dem Prinzip der kaufmännischen Vor sicht gewählten Ansätze aufzeigen, kommen lediglich folgende Varianten für eine Bewirt schaftung der zukünftigen Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster als Integrationsprojekt in Betracht: Ganztagesgastronomie eines gemeinnützigen Trägers d er freien Wohlfahrtspflege mit oder ohne Beteiligung der Stadt Münster als Minderheitsgesellschafterin. Ganztagesgastronomie eines privaten Betreibers. Die übrigen fünf integrativen Bewirtschaftungsvaria nten scheiden mangels wirtschaftlicher Erfolgsaussichten und damit nicht gegebener Förderf ähigkeit aus. Der Vollständigkeit halber werden hier nichts desto trotz kurz die bei positiv en ökonomischen Erwartungen möglichen Investitionsfördermöglichkeiten dieser Varianten aufgezeigt: Integrationsprojekt der Stadt Münster als öffentlic he Kantine / als Ganztagesgastronomie: Bei positivem vorläufigem Betriebsergebnis II und a usreichender Reserve für die aus der Investitionsbeteiligung resultierenden Abschreibung en wäre eine investive Förderung durch das LWL-Integrationsamt in Höhe von […] T€ in der Variante der öffentlichen Kantine und in Höhe von […] T€ in der Variante der Ganztagesgastronomie möglich gewesen. Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers de r freien Wohlfahrtspflege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster als öffentliche Kanti ne: Bei positivem vorläufigem Ergebnis und ausreichender Reserve für die aus der Investiti onsbeteiligung resultierenden Abschreibungen wäre eine investive Förderung durch das LWL-Integrationsamt und die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW in Höhe von jeweils [ …] T€ sowie aus der Basisförderung der Aktion Mensch in Höhe von […] T€ möglich gewesen. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 56 von 75 Integrationsprojekt eines privaten Betreibers als ö ffentliche Kantine: Bei positivem vorläufigem Betriebsergebnis II und ausreichender R eserve für die aus der Investitionsbeteiligung resultierenden Abschreibung en wäre eine investive Förderung durch das LWL-Integrationsamt in Höhe von […] T€ möglich gewesen. 10.1 Gemeinnütziger Träger der freien Wohlfahrtspfl ege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster Nachfolgend werden die mögliche Investitionsbeteili gung und unter deren Berücksichtigung die wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ermitte lt. Die Gewährung der angesetzten Zuschüsse obliegt den Zuschussgebern. Ermittlung der möglichen Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes Auf der Basis von 7 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe der Integrationsprojekte ist hier bei Gewährung aller Zuschüsse folgende Finanzierung und damit Investitionsbeteili gung des Integrationsprojekts (netto zzgl. Umsatzsteuer) möglich: Finanzierungsmodell in € in % Eigenmittel […] 20,0 davon Eigenkapital […] 10,0 davon Annuitätendarlehen […] 10,0 Zuschüsse […] 80,0 davon Zuschuss Aktion Mensch Basisförderung […] 37,7 davon Zuschuss LWL-Integrationsamt […] 21,1 davon Zuschuss Stiftung Wohlfahrtspflege NRW […] 21,1 Finanzierung Gesamt = Investitionsbeteiligung netto […] 100,0 Aus der Finanzierung bzw. der Investitionsbeteiligu ng resultieren folgende Einflüsse auf die Umsatz- und Kostenstruktur: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 57 von 75 Für das Eigenkapital ist eine Verzinsung zu berücks ichtigen, welche mit 2 % angesetzt wird. Für das Annuitätendarlehen wird eine Laufzeit von 5 Jahren angenommen. Für den Zuschuss der Aktion Mensch aus der Basisför derung wird eine Bindungsfrist von 10 Jahren unterstellt. Für den Zuschuss des LWL-Integrationsamts wird eine Bindungsfrist von 5 Jahren angenommen. Für den Zuschuss der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wird eine Bindungsfrist von 5 Jahren angesetzt. Bei den Investitionen des Integrationsprojektes wir d unterstellt, dass approximativ […] T€ auf bis zu 5 Jahre und die verbleibenden […] T€ auf Ø 10 Jahre abgeschrieben werden. Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete / Pacht Zur Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete / Pacht ist das vorläufige Betriebsergebnis II nach Zuschüssen um die Verzinsung des Eigenkapit als und die kalkulatorischen Abschreibungen ab dem sechsten Betriebsjahr zur Ber ücksichtigung der Investitionsbeteiligung zu bereinigen. Des Weiteren muss die Wirtschaftlichkeitsvorausscha u für ein Integrationsprojekt auch ab dem sechsten Jahr zumindest noch einen geringen Gewinn, aus dem noch Reinvestitionen zu bestreiten sind, erwarten lassen. Dieser kalkulator ische Gewinn wird mit 2 % vom Betriebsumsatz angesetzt. Das Annuitätendarlehen bzw. der aus dem Kapitaldien st resultierende Zinsanteil und die kalkulatorischen Abschreibungen für Wirtschaftsgüte r mit einer Abschreibungsdauer von bis zu 5 Jahren bleiben hingegen unberücksichtigt, da sie das sechste Jahr nicht betreffen. Ebenfalls in der Miet- / Pachtermittlung unberücksi chtigt bleibt die Auflösung von Sonderposten, da das bloße Erreichen eines positiven Betriebsergebnis II durch die Auflösung von Sonderposten einer Wettbewerbsverzerrung durch die Investitionszuschüsse gleichkäme. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 58 von 75 Die wirtschaftliche tragfähige Miete / Pacht für ei ne zukünftige Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster im Typus „Ganztagesgastronomie“ a ls Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster als Minderheitsgesellschafterin ermittelt sich somit wie folgt: Miet- / Pachtermittlung Vorläufiges Betriebsergebnis II nach Zuschüssen ca. […] T€ ./. Verzinsung des Eigenkapitals ca. […] T€ ./. Kalkulatorische Abschreibungen ca. […] T€ ../. Kalkulatorischer Gewinn ca. […]T€ = Wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ca. […] T € Dies entspricht einer unterdurchschnittlichen monat lichen Miete / Pacht von ca. […] € netto kalt bzw. ca. 5,5 % des prognostizierten Betriebsumsatzes. Bezogen auf den Individualumsatz entspricht die Miete / Pacht damit ca. 7,2 %. Dem gegenüber steht eine Investitionsbeteiligung des Mieters / Pächters an der Groß- und Kleininventarisierung von bis zu […] € netto bzw. […] € brutto. Die relevante Vergleichsbandbreite liegt bei niedrigem Inventarisierungsgrad bei 7 bis 10 % des Umsatzes, wobei die Relation zum Individualumsatz maßgeblich ist. 10.2 Privater Betreiber Nachfolgend werden die mögliche Investitionsbeteili gung und unter deren Berücksichtigung die wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ermitte lt. Die Gewährung der angesetzten Zuschüsse obliegt dem Zuschussgeber. Ermittlung der möglichen Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes Auf der Basis von 7 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe der Integrationsprojekt e ist hier folgende Finanzierung und damit Investitionsbeteiligung des Integrationsprojekts (netto zzgl. Umsatzsteuer) möglich: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 59 von 75 Finanzierungsmodell in € in % Eigenmittel […] 20,0 davon Eigenkapital […] 10,0 davon Annuitätendarlehen […] 10,0 Zuschüsse […] 80,0 davon Zuschuss Aktion Mensch Basisförderung […] 0,0 davon Zuschuss LWL-Integrationsamt […] 80,0 davon Zuschuss Stiftung Wohlfahrtspflege NRW […] 0,0 Finanzierung Gesamt = Investitionsbeteiligung netto […] 100,0 Aus der Finanzierung bzw. der Investitionsbeteiligu ng resultieren folgende Einflüsse auf die Umsatz- und Kostenstruktur: Für das Eigenkapital ist eine Verzinsung zu berücks ichtigen, welche mit 2 % angesetzt wird. Für das Annuitätendarlehen wird eine Laufzeit von 5 Jahren angenommen. Für den Zuschuss des LWL-Integrationsamtes wird ein e Bindungsfrist von 5 Jahren angesetzt. Bei den Investitionen des Integrationsprojektes wir d unterstellt, dass diese komplett auf bis zu 5 Jahre abgeschrieben werden. Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete / Pacht Zur Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigen Miete / Pacht wird wie schon unter Punkt 10.1 beschrieben vorgegangen. Kalkulatorische Abschreibu ngen ab dem sechsten Betriebsjahr werden hierbei nicht angenommen. Die wirtschaftliche tragfähige Miete / Pacht für ei ne zukünftige Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster im Typus „Ganztagesgastronomie“ a ls Integrationsprojekt eines privaten Betreibers ermittelt sich hier somit wie folgt: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 60 von 75 Miet- / Pachtermittlung Vorläufiges Betriebsergebnis II nach Zuschüssen ca. […] T€ ./. Verzinsung des Eigenkapitals ca. […] T€ ./. Kalkulatorische Abschreibungen ca. […] T€ ../. Kalkulatorischer Gewinn ca […] T€ = Wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht ca. […] T € Dies entspricht einer unterdurchschnittlichen monat lichen Miete / Pacht von ca. […] € netto kalt bzw. ca. 7,2 % des prognostizierten Betriebsum satzes bei einer Investitionsbeteiligung des Mieters / Pächters an der Groß- und Kleininvent arisierung von […] € netto bzw. […] € brutto. Bezogen auf den Individualumsatz entspricht die Miete / Pacht ca. 9,4 %. Die relevante Vergleichsbandbreite liegt bei niedri gem Inventarisierungsgrad bei 7 bis 10 % des Umsatzes, wobei die Relation zum Individualumsatz maßgeblich ist. 11. Gegenüberstellung der Umsatz- und Kostenstruktu ren sowie der Investitionsbeteiligungen und der Mieten / Pachten In der Gegenüberstellung der vervollständigten Umsa tz und Kostenstrukturen, der möglichen Investitionsbeteiligungen der förderfähigen Bewirts chaftungsvarianten sowie der wirtschaftlich tragfähigen Mieten / Pachten zeigt sich damit zusammenfassend folgendes Bild: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Integrationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 61 von 75 IP IP IP IP IP IP IP IP kein IP kein IP Stadt Stadt Träger Träger Privat Privat Kombi Kombi Stadt Privat Position in T € ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. ö. Kant. Ganzt. Warenumsatz Individualgastronomie […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Warenumsatz Mitarbeiterkantine […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Warenumsatz Inhouse -Catering […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Sonstiger betrieblicher Umsatz […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSUMSATZ […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Warenkosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Personalkosten (vor Zuschüssen) […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Energiekosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Versicherungen / Beiträge […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Betriebs - und Verwaltungskosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] = betriebsbedingte Kosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBS ERGEBNIS I […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Mieten / Pachten / Leasing […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Instandhaltung / Reparaturen […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Abschreibungen inkl. GWG […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Zinsen / Nebenkosten des Geldverkehrs […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] = anlagebedingte Kosten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSERGEBNIS II VOR ZUSCHÜSSEN […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] + Zuschuss LWL -Integrationsamt besonderer Aufwand […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] + Zuschuss LWL -Integrationsamt Minderleistung […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] = Zuschüsse gesamt […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSERGEBNIS II NACH ZUSCHÜSSEN […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] + Auflösung von Sonderposten […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] BETRIEBSERGEBNIS II NACH AUFLÖSUNG SOPO […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Investitionsbeteiligung in T € […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Miete / Pacht in T € p.a. […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] Miete / Pacht in T € / Monat […] […] […] […] […] […] […] […] […] […] V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMB H AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 62 von 75 Zusammenführende Ergebnisbetrachtung In den vorangegangenen Betrachtungen der acht zu be urteilenden Varianten eines Integrationsprojektes wurde mit der jeweiligen Basi s einer gemeinnützigen GmbH eine einheitliche Grundlage zur deren neutraler, vergleichender Beurteilung geschaffen. Als Ergebnis ist zunächst festzuhalten, dass eine F ührung der zukünftigen Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster als öffentliche Kanti ne auch zukünftig nur als nicht integrativer Betrieb der Stadt Münster denkbar und mit entsprech enden hohen laufenden Defiziten verbunden ist. Auch in einer Bewirtschaftung als öffentliche Kantine durch einen externen Betreiber – egal ob integrativ oder nicht – zu branchenüblichen Bedingu ngen müsste die Stadt Münster wesentliche Kosten wie Energie- und Nebenkosten und die Unterhaltsreinigung der Gastbereiche tragen. Eine Miete / Pacht wäre ebenfalls nicht realisierbar. Eine Investitionsbeteiligung des Kantinenbetreibers / Caterers würde – ein Integrationsprojekt eines Trägers mit „doppelter Gemeinnützigkeit“ vora usgesetzt – bei drei Arbeitsplätzen für die Zielgruppe bestenfalls […] T€ netto bzw. […] T€ bru tto betragen, aller Voraussicht nach aufgrund der Erfordernis einer positiven Ergebniserwartung jedoch erheblich niedriger liegen. Im Vergleich der möglichen Varianten einer Führung als Ganztagsgastronomie bietet das Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers de r freien Wohlfahrtspflege mit oder ohne Beteiligung der Stadt Münster bei möglichen Investitionen des Integrationsprojektes von bis zu […] T€ netto bzw. […] T€ brutto auf der Basis von s ieben Arbeitsplätzen für die Zielgruppe eindeutig die höchste mögliche Investitionsbeteiligung. Gesamtvergleichsrechnung Unter Einbezug der für die möglichen Varianten eine r Führung als Ganztagsgastronomie ermittelten Mieten / Pachten zeigt sich folgendes Bild: V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 63 von 75 Gesamtvergleich IP gem. Träger IP Privat Privat, ke in IP Investitionsbeteiligung […] T€ […] T€ […] T€ Miete / Pacht in 10 Jahren […] T€ […] T€ […] T€ Gesamt […] T€ […] T€ […] T€ Erst zum Beginn des 31. Jahres wäre das Integration sprojekt eines privaten Trägers – ohne Berücksichtigung einer Verzinsung – die ökonomisch attraktivere Variante. Ebenfalls enthält die vorgenannte Berechnung keinen Ansatz für Ersatzanschaffungen, welche über einen Zeitraum von 30 Jahren unweigerli ch erforderlich werden und bei einem höheren Investitionsanteil der Stadt Münster zu ein em entsprechend höheren Anteil auf diese entfallen. Die höhere Miete / Pacht eines privaten integrative n Betreibers kann die höhere Investitionsbeteiligung eines Integrationsprojektes eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege über einen angemessenen Zeitraum somit nicht kompensieren. Die ökonomisch unattraktivste Alternative für die S tadt Münster stellt im Vergleich der drei möglichen Varianten der nicht integrative privatwirtschaftliche Betrieb dar. Nachfolgend wird daher von einer Ganztagesgastronom ie als Integrationsprojekt eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege ausgegangen. Eine denkbare Beteiligung der Stadt Münster bleibt zunächst unberücksichtigt. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 64 von 75 12. Amortisationsvergleichsrechnung Aus Sicht der Stadt Münster ist bei einer Investiti onsbeteiligung des Integrationsprojektes des Weiteren zu beurteilen, ob bzw. bei welcher Höhe di ese neben der Auswirkung auf die wirtschaftlich tragfähige Miete / Pacht auch vor de m Hintergrund steuerlicher Aspekte ökonomisch wünschenswert ist. Laut Auftraggeberin kann diese im Falle einer inven tarisierten Verpachtung der zukünftigen Gastronomie im Stadthaus 1 der Stadt Münster die Um satzsteuer für die zurechenbaren Bauleistungen sowie die Beschaffung der Ausstattung im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Im Falle einer uninventarisierten Vermietung kann sie dies nicht. Fraglich ist, wie sich dies bei einer teilinventari sierten Vermietung / Verpachtung verhält. So würde bei einer Deckelung der Investitionsbeteiligu ng eines Integrationsprojektes eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege mit / ohne Beteiligung der Stadt Münster auf bis zu […] T€ netto bei 7 sozialversicherungspf lichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe der In tegrationsprojekte und 20 % Eigenmittelanteil des Integrationsprojektes bzw. au f einen entsprechend geringeren Betrag, sofern Stiftungsmittel teilweise nicht oder nicht i n der geplanten Höhe bewilligt werden, der Großteil der Großinventarisierung sowie das komplet te Kleininventar vom Mieter / Pächter eingebracht werden können. Nachfolgend wird unterst ellt, dass eine hiermit einhergehende, nur geringe Teilinventarisierung durch die Stadt Mü nster dazu führt, dass bei dieser kein Vorsteuerabzug möglich ist. Investitionsvergleichsrechnung Die Investitionen in bauliche Maßnahmen wurden für die Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 mit ca. […] T€ brutto mitgeteilt. Es gilt seit ens der Stadt Münster zu prüfen, ob hiermit alle Maßnahmen gemäß der Planungsvariante 2 der Ber atungsgesellschaft abgedeckt sind oder die Kostenschätzung korrigiert werden muss. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 65 von 75 Die Groß- und Kleininventarinvestitionen in die gas tronomische Konzeption als Ganztagesgastronomie wurden von der Beratungsgesell schaft in der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2015 mit ca. […] T€ brutto angesetzt. Auch dieser Wert ist im Rahmen einer weiteren Konkretisierung der Planungen fortzuschreiben. Investitionsvergleich ohne Invest.-Beteil. IP mit I nvest.-Beteil. IP Baumaßnahmen Stadt Münster […] T€ netto […] T€ brut to für netto Groß- / Kleininventar Stadt Münster […] T€ netto [… ] T€ brutto für netto Gesamt […] T€ netto […] T€ brutto für netto Wie der Investitionsvergleich aufzeigt, stellt die Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes auch bei hiermit einhergehend em Wegfall des Vorsteuerabzugs für die Stadt Münster für diese die wirtschaftlich attraktivere Variante dar. Ein ausgeglichenes Ergebnis beider Varianten würde sich bei einer um ca. […] T€ netto reduzierten Investitionsbeteiligung ergeben, d.h. b ei einer Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes von unter ca […] T€ netto wär e eine Vollinventarisierung durch die Stadt Münster für diese unter reiner Betrachtung der Erstinvestition attraktiver. Vereinfachte Amortisationsvergleichsrechnung Unter Gegenrechnung der Miet- / Pachteinnahmen, wel che sich in der Variante ohne Investitionsbeteiligung des Integrationsprojekts um dort nicht anfallende Abschreibungen von ca. 28,8 T€ p.a. erhöhen, ergibt sich zunächst folgendes Bild: Vereinfachter Amortisationsvergleich ohne Invest.-B eteil. IP mit Invest.-Beteil. IP Investitionen Stadt Münster […] T€ […] T€ ./. Miete / Pacht in 10 Jahren […] T€ […] T€ Ergebnis nach 10 Jahren* […] T€ […]T€ somit Amortisationsdauer* ca. 29 Jahre ca. 38 Jahre *exklusive Verzinsung V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 66 von 75 In einem ersten Investitionsvergleich ohne Berücksi chtigung einer Verzinsung sowie von über die Jahre erforderlichen Ersatzinvestitionen ist so mit für die Stadt Münster der Verzicht auf eine Investitionsbeteiligung des Integrationsprojek tes aufgrund der geringeren Amortisationsdauer ab dem 12. Jahr attraktiver. Erweiterte Amortisationsvergleichsrechnung Unter Einbezug dieser Ersatzinvestitionen, welche m it einer Kompletterneuerung spätestens alle 15 Jahre im Gastbereich einer zeitgemäßen öffe ntlichen Gastronomie und spätestens alle 20 Jahre im Küchenbereich kalkuliert werden, zeigt sich abschließend folgendes Bild: Erweiterter Amortisationsvergleich ohne Invest.-Bet eil. IP mit Invest.-Beteil. IP Erstinvestitionen Stadt Münster […] T€ […] T€ Miete / Pacht in den ersten 10 Jahren […] T€ […] T€ Ergebnis nach 10 Jahren* […] T€ […] T€ Investition Gastbereich alle 15 Jahre […] T€ […] T€ Investition Wirtschaftsbereich alle 20 Jahre […] T€ […] T€ Miete / Pacht in den nächsten 10 Jahren […] T€ […] T€ Ergebnis nach 20 Jahren* […] T€ […] T€ Investition Gastbereich alle 15 Jahre […] T€ […] T€ Investition Wirtschaftsbereich alle 20 Jahre […] T€ […] T€ Miete / Pacht in den nächsten 10 Jahren […] T€ […] T€ Ergebnis nach 30 Jahren* […] T€ […] T€ Investition Gastbereich alle 15 Jahre […] T€ […] T€ Investition Wirtschaftsbereich alle 20 Jahre […] T€ […] T€ Miete / Pacht in 10 Jahren […] T€ […] T€ Ergebnis nach 40 Jahren* […] T€ […] T€ *exklusive Verzinsung und Kostensteigerungen Eine Investitionsbeteiligung des Integrationsprojek tes liefert somit bereits ohne Berücksichtigung einer Verzinsung sowie von Kostens teigerungen das für die Stadt Münster eindeutig bessere Ergebnis. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 67 von 75 13. Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die weiteren städtischen Kantinen Die wesentlichen Verbindungen zwischen der Kantine im Stadthaus 1 und den drei weiteren Kantinenbetrieben der Stadt Münster im Stadthaus 2, im Theater Münster und in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster stellen sich wie folgt dar: Vorbereitung der Hauptkomponenten für das Stadthaus 1 im Stadthaus 2. Gemeinsame Kantinenleitung für der vier Betriebsstätten. Gebündeltes Einkaufsvolumen bei einheitlicher Speisenplangestaltung. Des Weiteren ist die Weiterbeschäftigung des Person als aus der Kantine im Stadthaus 1 bei der Stadt Münster zu berücksichtigen. Die wirtschaf tlichen Auswirkungen aus einem Wegfall der Kantine im Stadthaus 1 als städtischer Betrieb werden wie folgt eingeschätzt: Vorbereitungsarbeiten im Stadthaus 2 Bei einheitlicher Speisenplangestaltung für die vie r vorgenannten Kantinen der Stadt Münster werden die Hauptkomponenten (z.B. Fischfilet, Roula de, Schnitzel, Frikadelle) für die Kantine im Stadthaus 1 bislang in der Küche der Kantine im Stadthaus 2 vorbereitet, in der Kantine im Stadthaus 1 angeliefert und dort fertiggestellt. Beilagen und Salate werden überwiegend direkt in der Küche der Kantine im Stadthaus 1 produziert. Bei einem Wegfall der Kantine im Stadthaus 1 als st ädtischer Betrieb entfallen der zeitliche Aufwand für die Vorbereitung der Komponenten (überw iegend nur Hauptkomponenten) im Stadthaus 2, für die Logistik zwischen den beiden K üchen sowie für den mit der Verknüpfung einhergehende Organisations- und Verwaltungsaufwand. Die Zeitersparnis lässt sich mit ca. 2 bis maximal 3 Stunden / Tag ansetzen, was bei ca. 250 Öffnungstagen p.a. ca. 500 bis maximal 750 Arbeitsstunden p.a. entspricht. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 68 von 75 Ein Wegfall von Stellen in der Kantine im Stadthaus 2 durch den geringeren Aufwand ist auszuschließen, da die Arbeiten für die Belieferung der Kantine im Stadthaus 1 ausserhalb der Ausgabezeiten ausgeführt werden müssen und aufg rund der Arbeitsabläufe zu den Kernzeiten eine unveränderte Anzahl an MitarbeiterI nnen für den Vor-Ort-Betrieb in der Kantine im Stadthaus 2 vorgehalten werden muss. Ein e bedarfsorientierte Anpassung der Vollzeitäquivalente kann somit nur über die Reduzierung von Stellenumfängen erfolgen. Gemeinsame Kantinenleitung Bei einem Wegfall einer Betriebsstätte reduzieren s ich Aufwand und Verantwortung einer gemeinsamen Kantinenleitung. Dies sollte sich reduz ierend auf die den zeitlichen Ansatz sowie die Dotierung der Stelle auswirken. Gemeinsamer Einkauf Bei einem Wegfall der Kantine im Stadthaus 1 reduzi ert sich das Einkaufsvolumen, was zu einer beschränkten Erhöhung des Wareneinsatzes in d en drei verbleibenden Kantinen durch etwas höhere Einkaufspreise bzw. geringere Boni / R ückvergütungen führen kann. Gleichzeitig reduzieren sich die Lagerkosten in marginalem Umfang. Weiterbeschäftigung der MitarbeiterInnen aus der Kantine im Stadthaus 1 bei der Stadt Münster Bei einem zukünftig externen Betrieb der Gastronomi e im Stadthaus 1 werden die bisher dort tätigen MitarbeiterInnen von der Stadt Münster in d en anderen städtischen Kantinen oder anderen Arbeitsbereichen innerhalb der Verwaltung w eiterbeschäftigt. Sofern die Weiterbeschäftigung in einer drei anderen vorgenann ten Kantinen und hierdurch in diesen eine Personalaufstockung oder Erhöhung der Personal kosten je Vollbeschäftigtem aufgrund der tariflichen Eingruppierung erfolgt, führt dies dort zu einer weiteren Erhöhung der Personalkosten und damit des Defizits. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 69 von 75 Zusammenführende Ergebnisbetrachtung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen Die wirtschaftlichen Auswirkungen aus einem zukünft igen Betrieb der Kantine im Stadthaus 1 als Ganztagesgastronomie in Form eines Integrations projektes eines gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege sind damit unter der Pr ämisse, dass die bisher in der Kantine im Stadthaus 1 beschäftigten MitarbeiterInnen in ander en Arbeitsbereichen innerhalb der Verwaltung weiterbeschäftigt werden, auf der Basis der vorliegenden Werte zusammenfassend wie folgt zu beurteilen: Kantine im Theater Münster: Die Kantine hatte im Jahr 2015 einen Zuschussbedar f von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. Wesentliche Verknüpfungen mit der Kantine im Stadth aus 1 bestehen nicht, so dass von einem Zuschussbedarf auf dem bisherigen Niveau auszugehen ist. Kantine in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster: Die Kantine hatte im Jahr 2015 einen Zuschussbedarf von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. Wesentliche Verknüpfungen mit der Kantine im Stadth aus 1 bestehen nicht, so dass von einem Zuschussbedarf auf dem bisherigen Niveau auszugehen ist. Kantine im Stadthaus 2 der Stadt Münster: Die Kantine hatte im Jahr 2015 anhand der vorgelegten Umsatz- und Kostenzuordnung zwischen de n Kantinen im Stadthaus 1 und 2 einen Zuschussbedarf von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. Von einer Erhöhung des Zuschussbedarfs durch den We gfall der Kantine im Stadthaus 1 ist nicht auszugehen. Stattdessen ist eine Reduktio n des Zuschussbedarfs durch den geringeren operativen und administrativen Aufwand möglich. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 70 von 75 Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster: Die Kantine hatte im Jahr 2015 anhand der vorgelegten Umsatz- und Kostenzuordnung zwischen de n Kantinen im Stadthaus 1 und 2 einen Zuschussbedarf von ca. […] T€. Im Vorjahr waren dies ca. […] T€. Dieses bisherige Defizit entfällt für die Stadt Mün ster. Stattdessen können Pachteinnahmen von ca. […] T€ realisiert werden, so dass sich für die Stadt Münster eine wirtschaftliche Verbesserung von jährlich rund […] bis […] T€ ergibt. Die städtischen Investitionen für den zwingend erfo rderlichen Ausseneingang an der Heinrich-Brüning-Straße in Höhe von 137,0 T€ brutto amortisieren sich damit bereits im ersten Jahr. Gleichzeitig können durch die Investitionsbeteiligu ng des Integrationsprojektes in Höhe von bis zu […] T€ netto aus Eigen- und Investitions fördermitteln die Investitionen der Stadt Münster fast komplett auf die Baukosten besch ränkt werden, da annähernd das komplette Groß- und Kleininventar der Küche und der Gastbereiche vom Integrationsprojekt eingebracht werden kann. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 71 von 75 14. Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehindert e Menschen bei Beibehaltung der aktuellen Betriebsform und Or ganisation Zu den Möglichkeiten einer Beschäftigung schwerbehi nderter Menschen in der Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster unter Beibehaltung de r aktuellen Betriebsform und Organisation ist folgende Bewertung festzuhalten: Integrationsbetrieb / -abteilung Integrationsbetriebe und -abteilungen sind rechtlic h unselbständige Organisationsformen innerhalb eines Wirtschaftsunternehmens oder öffent lichen Arbeitgebers. Unternehmen oder öffentliche Arbeitgeber, bei denen ein Integrations betrieb oder eine Integrationsabteilung anerkannt werden soll, sollten als Gesamtunternehme n die gesetzliche Pflichtquote von 5 % erfüllen. Diese Quote muss im Betrieb / der Abteilung deutlich überschritten werden. Eine Führung der Kantine im Stadthaus 1 der Stadt M ünster als Integrationsbetrieb / - abteilung würde wie in allen Formen von Integration sprojekten die Schaffung von mindestens drei Arbeitsplätzen für die Zielgruppe bei einer Be schäftigungsquote der schwerbehinderten Menschen von maximal 50 % erfordern. Der Bedarf ein er Schaffung von drei zusätzlichen Arbeitsplätzen – auch in Teilzeit und bei verminder ter Leistungsfähigkeit der Zielgruppe – ist nicht ersichtlich und würde auch nach LWL-Förderung nennenswerte Mehrkosten für die Stadt Münster mit sich bringen. Einzelplätze Unabhängig von der Errichtung eines Integrationspro jektes besteht in Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit der Schaf fung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. In der Kantine im Stadth aus 1 wäre grundsätzlich die Schaffung eines Arbeitsplatzes denkbar und mit dem LWL indivi duell abzustimmen. Neben den Mehrkosten ist zu beachten, dass bei den bestehende n MitarbeiterInnen eine positive Bereitschaft für eine Zusammenarbeit mit einem schw erbehinderten Menschen bestehen muss. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 72 von 75 15. Beurteilung einer Führung aller städtischen Kan tinen als Integrationsprojekt Zu den Kantinen im Stadthaus 2, im Theater und in d en Abfallwirtschaftsbetrieben sind folgende Rahmendaten und hierauf aufbauende Bewertung festzuhalten: Kantine im Stadthaus 2 der Stadt Münster Gastkapazität: ca. 80 Sitzplätze Küchenkonzept: Vor-Ort-Produktion Küchenkapazität: adäquat Allgemeinzustand: gut Betriebskonzept: öffentliche Kantine Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Freitag Vormittags- und Mittagsbetrieb Ø Frequentierung: ca. 145 Essen / Tag Betriebsumsatz 2014 / 2015: ca. […] T€ / ca. […] T€ Betriebsergebnis = Zuschussbedarf 2014 / 2015: ca. […]T€ / ca. […] T€ Aufgrund der preisbedingt geringen Umsatzgröße ist auch bei branchenüblichen Bewirtschaftungskonditionen und Entlohnung kein pos itives Betriebsergebnis erwirtschaftbar und der Betrieb damit nicht für ein wirtschaftlich zu führendes Integrationsprojekt geeignet. Kantine im Theater Münster Gastkapazität: ca. 30 Sitzplätze Küchenkonzept: Vor-Ort-Produktion Küchenkapazität: adäquat Allgemeinzustand: Investitionsstau Betriebskonzept: reine Mitarbeiterkantine Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Samstag, bei Bed arf auch Sonntag Vormittags-, Mittags- und Abendbetrieb V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 73 von 75 Ø Frequentierung: ca. 60 Essen / Tag Betriebsumsatz 2014 / 2015: ca. […] T€ / ca. […] T€ Betriebsergebnis 2014 / 2015 = Zuschussbedarf: ca. […] T€ / ca. […] T€ Aufgrund der frequenz- und preisbedingt geringen Um satzgröße ist auch bei branchenüblichen Bewirtschaftungskonditionen und En tlohnung kein positives Betriebsergebnis erwirtschaftbar und der Betrieb damit nicht für ein wirtschaftlich zu führendes Integrationsprojekt geeignet. Kantine in den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster Gastkapazität: ca. 65 Sitzplätze zzgl. ca. 30 Terra ssenplätzen Küchenkonzept: Vor-Ort-Produktion Küchenkapazität: adäquat Allgemeinzustand: sehr gut Betriebskonzept: öffentliche Kantine Bewirtschaftungszeiten: Montag bis Freitag Morgen-, Vormittags- und Mittagsbetrieb Ø Frequentierung: ca. 60 bis 70 Essen / Tag Betriebsumsatz 2014 / 2015: ca. […] T€ / ca. […] T€ Betriebsergebnis 2014 / 2015 = Zuschussbedarf: ca. […] T€ / ca. […]T€ Aufgrund der frequenz- und preisbedingt geringen Um satzgröße ist auch bei branchenüblichen Bewirtschaftungskonditionen und En tlohnung kein positives Betriebsergebnis erwirtschaftbar und der Betrieb damit nicht für ein wirtschaftlich zu führendes Integrationsprojekt geeignet. Gesamtbetrachtung Eine Führung aller städtisch betriebenen Kantinen a ls Integrationsbetrieb / -abteilung erscheint bei nennenswerten Mehrkosten für die Stad t Münster grundsätzlich denkbar, sofern das LWL-Integrationsamt die negativen Einzelergebni sse der Betriebsstätten sowie die Verteilung der Arbeitsplätze auf mehrere Standorte akzeptiert. Eine positive Empfehlung der Beratungsgesellschaft ist hieraus nicht abzuleiten. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 74 von 75 16. Abschließende Stellungnahme und Empfehlungen Es ist zu empfehlen, dass die zukünftige Gastronomi e im Stadthaus 1 der Stadt Münster als Ganztagesgastronomie und als Integrationsprojekt ei nes gemeinnützigen Trägers der freien Wohlfahrtspflege unter einem Integrationsunternehmen als gemeinnützige GmbH geführt wird. Für die Stadt Münster als Vermieterin / Verpächteri n bietet ein solcher Träger in Abhängigkeit zu seinen individuellen Hintergründen grundsätzlich eine höhere Sicherheit als ein privater Betreiber. Die laufenden Zuschüsse, die das Integra tionsunternehmen in den ersten fünf Jahren erhält, stellen einen weiteren Sicherheitsfa ktor dar und reduzieren die Gefahren eines Miet- / Pacht- oder gar Betriebsausfalls in den ersten Jahren. Die mögliche Investitionsbeteiligung des Integratio nsprojektes stellt einen weiteren Positivfaktor dar. Es ist zu empfehlen, die Nettoin vestitionsbeteiligung des Integrationsprojektes auf die Investitionsförderung zzgl. 20 % Eigenanteil zu deckeln. Sie erstreckt sich damit auf das komplette Kleininventa r sowie nennenswerte Teile bzw. den Großteil des Großinventars. Von einer Beteiligung der Stadt Münster an dem Integrationsunternehmen wird abgeraten, da sie sich damit auch am Eigenkapital des Integrationsunternehmens beteiligen müsste, sie sich auch am weiteren Investitionsrisiko des Integrationsprojekts beteiligen würde, sie sich damit auch am Betriebsrisiko des Integrationsprojektes beteiligen würde, hieraus kein erkennbarer wirtschaftlicher Nutzen für die Stadt Münster sichtbar ist, ein größerer Gesellschafterkreis aufgrund individue ller Interessenlagen und Entscheidungswege bei den Gesellschaftern Entscheid ungen und deren Umsetzung im Integrationsprojekt verzögern bzw. hemmen kann, die städtische Beteiligung an sich sowie auch die T atsache, dass die Stadt gleichzeitig Vermieterin / Verpächterin ist, von den Stiftungen äußerst kritisch gesehen werden und zur Versagung von Stiftungsmitteln führen kann. V/0690/2016 – ANLAGE 1, AUSZÜGE GUTACHTEN GBS GMBH AUSLASSUNGEN SIND MIT […] MARKIERT Projekt: Kantine im Stadthaus 1 der Stadt Münster, Inte grationsprojekt und Auswirkungen Auftraggeber: Stadt Münster – Der Oberbürgermeister Seite 75 von 75 Letzteres würde zu einer nennenswerten Verschlechte rung der Wirtschaftlichkeit speziell in den ersten fünf Jahren und Reduktion der möglichen Investitionsbeteiligung des Integrationsprojektes führen. Auch als Vermieterin / Verpächterin kann die Stadt Münster vom positiven Image einer Führung der Gastronomie im Stadthaus 1 als Integrat ionsprojekt – wenn auch in geringerem Ausmaß – profitieren. 41460 Neuss, im August 2016 Bernd Luxenburger, Diplom-Betriebswirt Gerd Pfeuffe r, Betriebswirt - Geschäftsführer - - Unternehmensberater - EIN MITGLIED DER BERATUNGSGRUPPE LUXENBURGER UND PARTNER Die Beratung wurde nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Basis der Informationen und Auskünfte erstellt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung zur Ve rfügung standen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beratungsgesellschaft behält s ich das Recht vor, bei eventuell aufgetretenen mathematischen Fehlern bzw. bei exorbitant vernachl ässigten Informationen nachzubessern. Mögliche zukünftige extreme politische und ökonomische Ereig nisse am Standort können entsprechend ihrer Art nic ht vorhergesehen werden. Des Weiteren gilt eine Studie nur über einen bestimmten Zeitraum.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Heinrich-Brüning-Straße
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0690/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37