V/0547/2013
Bebauungsplan Nr. 533 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0547/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)“ wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 nicht g e- folgt: 1.1.1 Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorlieg e (Anlage 1, Punkt 2.1.1). 1.1.2 Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermittelt worden (Anlage 1, Punkt 2.1.2). 1.1.3 Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord sei nicht plausibel (Anlage 1, Punkt 2.1.3). 1.1.4 Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastung en auf den einzelnen Abschni t- ten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 1, Punk t 2.1.4). 1.1.5 Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 1, Punkt 2.1.5). Vorlagen-Nr.: V/0547/2013 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 61 57 / 492 61 90 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 15.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0547/2013 1.1.6 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlic h der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht ric h- tig ermittelt worden (Anlage 1, Punkt 2.1.6). 1.1.7 Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zu mbusch- straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 1, Punkt 2.1.7). 1.1.8 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden (A n- lage 1, Punkt 2.1.8). 1.1.9 Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw-Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 1, Punkt 2.1.9). 1.1.10 Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch, wie progno s- tiziert (Anlage 1, Punkt 2.1.10). 1.1.11 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumg e- hung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und Lerschmehr geführt werde (Anlage 1, Punkt 2.1.11). 1.1.12 Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern (Anlage 1, Punkt 2.1.12). 1.1.13 Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg über andere Straßen zumutbar ist (Anlage 1, Punkt 2.1.13). 1.1.14 Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden (Anlage 1, Punkt 2.1.14). 1.1.15 Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden (Anlage 1, Punkt 2.1.15). 1.1.16 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Es chstraße die Verkehrsbela s- tung auf der Straße Am Borggarten zunehmen werde (Anlage 1, Punkt 2.1.16). 1.1.17 Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum Bebauungsplan seien widersprüchlich (Anlage 1, Punkt 2.1.17). 1.1.18 Der Ansicht, da ss keine spezifischen Erhebungen des Ziel -, Quell- und Binnen- verkehrs durchgeführt wurden (Anlage 1, Punkt 2.1.18). 1.1.19 Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Verkehr ser- hebungen veraltet seien (Anlage 1, Punkt 2.1.19). 1.1.20 Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde (Anlage 1, Punkt 2.1.20). 1.1.21 Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz -von- Waldeck-Straße und die Dirk-von-Merveldt-Straße erfolgen könne, wenn die dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden (Anlage 1, Punkt 2.1.21). - 3 - V/0547/2013 1.1.22 Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ se i „stillschweigend gekippt“ worden (Anlage 1, Punkt 2.2.1). 1.1.23 Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben (Anlage 1, Punkt 2.2.2). 1.1.24 Der Befürchtung, dass du rch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine G esundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintr ete (Anlage 1, Punkt 2.3.1). 1.1.25 Der Auffassung, dass wegen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der damit verbundenen Verschlech terung des Erholungs- und Freizeitwertes auf den Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll (Anlage 1, Punkt 2.3.2). 1.1.26 Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des Esch einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Br ü- cke der Umgehungsstraße zu bauen (Anlage 1, Punkt 2.3.3). 1.1.27 Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde (Anlage 1, Punkt 2.3.4). 1.1.28 Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergebe (Anlage 1, Punkt 2.3.5). 1.1.29 Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu erhalten (Anlage 1, Punkt 2.4.2). 1.1.30 Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Park plätze auf der Eschstraße und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern (Anlage 1, Punkt 2.4.3). 1.1.31 Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Rec ycling- hof nicht ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden (Anlage 1, Punkt 2.4.4). 1.1.32 Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle (Anlage 1, Punkt 2.4.6). 1.1.33 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 2.5.1). 1.1.34 Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen bee inträchtigt werden (Anlage 1, Punkt 2.5.2). 1.1.35 Der Anregung, die Tempo -30-Zone und die Rechts -vor-Links-Regelung beizube- halten, da 50 km/h zu hoch sind (Anlage 1, Punkt 2.5.3). 1.1.36 Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Qu e- rungshilfe nicht ausreichend sei (Anlage 1, Punkt 2.5.4). - 4 - V/0547/2013 1.1.37 Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig werde (Anlage 1, Punkt 2.5.5). 1.1.38 Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu ein em Gefahrenpunkt entwickel n werde (Anlage 1, Punkt 2.5.6). 1.1.39 Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh - und Radweg zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend (Anlage 1, Punkt 2.5.7). 1.1.40 Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände R ettungs- und Flucht- wege versperrt werden (Anlage 1, Punkt 2.5.8). 1.1.41 Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße kün f- tig schlecht verlassen werden können (Anlage 1, Punkt 2.5.9). 1.1.42 Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw -Verkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 2.6.1). 1.1.43 Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg zu verbieten (Anlage 1, Punkt 2.6.2). 1.1.44 Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei (Anlage 1, Punkt 2.7.1). 1.1.45 Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes zwischen Silberbrink und Münsterstraße (Anlage 1, Punkt 2.7.2). 1.1.46 Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu sein, als andere Anwohner (Anlage 1, Punkt 2.7.3). 1.1.47 Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe (Anlage 1, Punkt 2.7.4). 1.1.48 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahre (Anlage 1, Punkt 2.8.1). 1.1.49 Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen (An- lage 1, Punkt 2.8.2). 1.1.50 Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse (Anlage 1, Punkt 2.8.3). 1.1.51 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entstehe (Anlage 1, Punkt 2.8.5). 1.1.52 Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die Planung einzubeziehen (Anlage 1, Punkt 2.8.8). 1.1.53 Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen (Anlage 1, Punkt 2.8.9). 1.1.54 Dem Einwand, der Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden sei städt e- baulich nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend berücksichtigt worden (Anlage 1, Punkt 2.8.10). - 5 - V/0547/2013 1.1.55 Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolg e eine Beeinträchti- gung der Gartennutzung (Anlage 1, Punkt 2.8.11). 1.1.56 Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträchtigt werde (An- lage 1, Punkt 2.8.13). 1.1.57 Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusät z- lich belasten (Anlage 1, Punkt 2.8.14). 1.1.58 Dem Einwand, dass Käufer von Grundstüc ken getäuscht wurden, da von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gew e- sen sei (Anlage 1, Punkt 2.8.15). 1.1.59 Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens (Anlage 1, Punkt 2.8.16). 1.1.60 Der Auffassung, dass ein Be bauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 1, Punkt 2.9.1). 1.1.61 Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die g e- plante Ortsumgehung nicht gegeben sei (Anlage 1, Punkt 2.9.2). 1.1.62 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbede u- tung habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anla- ge 1, Punkt 2.9.3). 1.1.63 Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung durch einen unabh ängigen Gutachter durchführen zu lassen (Anlage 1, Punkt 2.9.4). 1.1.64 Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan daher abwägungsfehlerhaft sei (Anlage 1, Punkt 2.9.5). 1.1.65 Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direk t über das Vorhaben i n- formiert wurden (Anlage 1, Punkt 2.9.6). 1.1.66 Der Beanstandung darüber, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden (Anlage 1, Punkt 2.9.7). 1.1.67 Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewa n- delt werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde (Anlage 1, Punkt 2.9.8). 1.1.68 Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hin- reichend und nachvollziehbar beschrieben wurden (Anlage 1, Punkt 2.9.9). 1.1.69 Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den be i- den Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße (Anlage 1, Punkt 2.9.10). 1.2 Den nachfolgenden Anregungen wird außerhalb des Verfahrens zum Entwurf des Beba u- ungsplans Nr. 533 gefolgt: - 6 - V/0547/2013 1.2.1 Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Ba u- maßnahme minde stens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen (Anlage 1, Punkt 1.2.1). 1.2.2 Der Anregun g, eine Überarbeitung des Eingangsbereichs des Friedhofs unter Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Fe i- erhalle vorzunehmen (Anlage 1; Punkt 2.4.1). 1.2.3 Der Anregung, eine Neuordnung des Umfeldes der Feierhalle vorzunehm en, die auch eine Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet (Anlage 1, Punkt 2.4.5). 1.2.4 Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehung s- straße zu führen (Anlage 1, Punkt 2.6.3). 1.2.5 Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzli- che Parkbuchten anzulegen (Anlage 1, Punkt 2.8.7). 1.3 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)“ wird dahingehend geändert, dass im westlichen Teilbereich die inne- re Einteilung der Verkehrsfläche verändert dargestellt wird. 2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Sil- berbrink und Ortsumgehung)“ wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 G e- meindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 533 treten die Bebauungspläne Nr. 213 Teila b- schnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink teilweise außer Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 b e- schlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 10.10.2011 bis zum 10.11.2011 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Besc hlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.69 und 1.2 .1. bis 1.2.5 Beschluss gefasst werden soll. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Detailplanung ist es geboten, die innere Aufteilung der Verkehrsfläche im westlichen Teilbereich dahingehend zu ändern, dass der ursprünglich am nörd- lichen Plangebietsrand vorgesehene Entwässerungsgraben in die Mitte verlegt wird und stattde s- sen der gemeinsame Geh - und Radweg an den nördlichen Rand des Plangebiets rückt (B e- schlussvorschlag 1.3). - 7 - V/0547/2013 Die Änderung betrifft nur den Teil bereich westlich der Wohnbebauung am Tönne-Vormann-Weg. Die Lage der Kfz -Fahrstreifen, die Festsetzungen zu den anzupflanzenden Bäumen und die fes t- gesetzten Lärmschutzwände werden nicht verändert. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich lediglich auf di e innere Einteilung der Verkehrsfl ä- che. Eine erneute Offenlegung ist daher nicht erforderlich. Somit kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit Rechtskraft des neuen Plans treten diese Bebauungspläne, soweit sie vom n euen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Fes t- setzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsau f- wandes. Die z ur Realisierung des Bebauungsplans erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 2,86 Mio. € geschätzt. Siehe hierzu auch Vorlage Nr. V/0606/2011 (Kenntnisnahme des Entwurfs). Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0547-2013-Anlage-4-Planverkleinerung
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5043 5044 3147 2481 2492 2704 2703 2705 2706 2698 2567 621 1429 419 3127 3130 3131 3149 2729 2447 2401 2692 2689 2695 2694 2700 2699 2693 2696 2697 2702 2701 2443 2566 2480 1433 3126 3128 3120 3124 3125 3132 3150 3151 1919 1831 1918 1881 2197 2399 2450 2448 2439 2400 3340 2688 2687 2691 2690 3017 3018 3019 2837 2836 2835 118 2474 1641 2283 1642 1432 1431 2595 3100 3097 3121 3347 2542 2543 1920 1917 1882 1883 1884 1885 1889 1890 1888 1891 1892 2539 1568 3016 3022 3020 3021 3009 3015 3014 3012 3013 3011 3010 3008 723 2827 2834 2833 2832 2830 2828 2831 2829 2826 1226 1640 1639 1589 1588 2411 2594 2410 1934 1933 3118 3117 1921 1916 1886 1887 1901 1900 1897 1899 1898 1896 1895 1893 1894 1932 1907 722 1569 1570 866 92 865 861 2223 2378 2652 2654 2653 2655 1803 1914 1804 1805 1810 1806 1809 2718 1913 3342 1818 1819 1820 1908 1816 1814 1815 3350 2656 721 781 720 864 860 859 2413 3345 2408 2123 2523 1763 1762 1808 1766 1765 1764 1807 1772 1773 1774 1775 1768 1761 1812 1760 1811 1813 638 1767 682 684 862 863 85 719 871 872 782 639 870 869 856 857 858 855 2122 3349 3344 3348 3343 1783 1780 1779 1777 1778 1776 713 681 606 608 683 610 792 611 867 868 837 838 840 841 839 842 843 844 845 715 2121 1791 2418 2419 718 626 607 618 613 727 612 817 818 826 831 827 832 833 834 828 835 829 836 830 2111 950 951 2417 943 2420 949 971 623 624 625 902 619 901 894 617 814 815 812 810 809 941 942 936 940 969 935 970 932 931 904 888 900 895 899 898 896 891 963 962 964 707 875 876 813 801 802 811 804 80 805 806 808 807 740 960 961 915 914 913 923 929 928 911 912 890 922 889 886 887 921 885 884 920 919 882 965 883 906 877 880 879 76 79 712 910 908 909 968 966 74 150 739 153 154 67 75 977 70 71 72 547 548 157 159 160 161 165 162 163 164 68 167 3145 3146 595 27 2707 2708 1732 2195 2473 2479 2467 2468 1430 3123 3148 3333 1915 3023 2825 2822 2824 3098 1902 1801 1817 1771 1769 1770 799 854 3332 609 716 819 816 946 704 622 705 706 616 213 777 897 800 803 967 878 152 73 976 3334 279 Flur 13 Flur 1 I I16 I14 19 II I 33 28 I I 22 I I 62 I 60 52 I I 12 I 66 I 64 I 62 I I 60 I 58 I 31 29 -I I 27 I 25 I 23 I 70 I 68 I 66 I 64 I 58 I 56 I 50 I48 I 31 44 46 II I 29 15 II II 10 I1 5a I I 5 I 3a I 3 1 II 1a II 1b II I23 Leichenhalle I 31 I 71a I 71 I 69 67 I I 67a I 33 17 19 21 II 25 23 II II II II I3 I5 9 I 9a I 7a I 7 I 1c 1d 1e 1h 1f 1g II II II II II II I 73 75 I 65b I I 61 I 65 I 63 I 35 14a II 24 II 22 II 20 18 II II 16 II 14 25 I15 I I 23 I 21 I 27 I 2 1 II 81 I I77 79 I 59 I 38 II 36 34 32 II II II 30 II 26 II 28 II 31 I29 I I 2a 3 I 4 4a II II 5 II 9 II 40 II 42 II 44 II 46 I 37 I 35 41 I 39 I I31a I I 37a I33 I I 6 8 33 31 29 27 25 15 13 II 11 23 17 II II II II 56 II 54 II 52 II 50 II 48 I 67 I 43 I 45 I 53 I 10 I 12 II II II II II II II 21 I19 35 I 37 10 I 71 II II 69 I 65 I 63 I 61 55 I 57 I I I 14 16 I 47 I 45 I 41 I 43 I 39 I I I 57 59 II 6 I 12 I 14 4 1 I I 3 II II 5 59 I 15 I I 18 20 24 I 22 I 49 I 51 I I 53 I 55 II 38 II 40 II 40a 46 48 I I I 16 I 48 I 18 I 20 I 40 II 7 22 I 38 13 I 9a 24 I11 I17 19a 19 I 21 I 21a I I I59a I23 I25 I I 26 I 28 II 30 I 36 I 34 I 42 44 I I 51 I 46 42 I 44 I 49 47 I I I 45a I 45 I36 I 43 I I I 41 34 I 32 39 I I 26 I 30 I I 28 29a I 33 I 31 I27 I I 29 I 35 25 I I31 54 56 I 54 I 50 I52 I I 48 27a I 15a brach brach Weg Weg Silberbrink Silberbrink Goldbrink Eschstraße Goldbrink Tönne-Vorm ann-W eg Weg Weg Kupferbrink Kupferbrink Eschstraße Weg Weg Grünanlage Grünanlage Bolzplatz Spielplatz Spielplatz Grünanlage Grünanlage Spielplatz P P P P P P P P !"# $ % &' &' &' &' &' &' ( Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0547/2013 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Planverkleinerung, ohne Maßstab
V-0547-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0547/2013 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Hinweise Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder der LWL – Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG NW unverändert zu erhalten. Der Baubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn anzuzeigen. Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1
V-0547-2013-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0547/2013 Stellungnahmen zur Offenlegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Inhalt Seite 1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange............................................................1 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ..............................................................2 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung.........2 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen .........................................................14 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung ................................15 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof...........................................................19 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit ..........................................22 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung............................................26 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz .....................................................27 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt.......................................29 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren................................34 Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 533 wurden 186 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, davon eine Sammeleingabe des Vereins „Rettet-den-Esch e.V.“ mit 1216 Unterschriften sowie 6 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht. Diese enthalten folgende Anregungen: 1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) 1.1.1 Die IHK teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 533 weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH 1.2.1 Die Deutsche Telekom Netzproduktion teilt mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden und diese von der Straßenbaumaßnahme berührt werden. Infolgedessen müssen die Telekommunikationslinien gesichert, verändert und verlegt werden. Aussagen zu Ort und Umfang erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen können erst nach Vorlage detaillierter Straßenbaupläne getroffen werden. Zur Berücksichtigung zukünftiger Bedarfe im Telekommunikationsnetz bittet die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, im Ausbaubereich zwischen Goldbrink und Silberbrink die Mitlegung eines Kabelkanalrohres KKR 110 zu berücksichtigen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger bittet die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, dass ihr der Beginn der Baumaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wird. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Gegen die vorgebrachten Anregungen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Baumaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Beschlusspunkt 1.2.1) 1.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster 1.3.1 Die LWL-Archäologie für Westfalen teilt mit, dass in den Bebauungsplan ein Hinweis betreffend archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde und daher keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1.4.1 Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken vorgebracht werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.5 Handwerkskammer Münster 1.5.1 Die Handwerkskammer teilt mit, dass zum Bebauungsplanentwurf keine Anregungen vorgetragen werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland 1.6.1 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland teilt mit, dass zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung 2.1.1 Nach Ansicht des Vereins Rettet-den-Esch e.V. mangelt es an einer sachgerechten Verkehrsprognose. Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans wurde lediglich ein Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser erfüllt nach Ansicht der Eingeber nicht die Anforderungen an ein sachgerechtes Verkehrsgutachten, da die Ermittlung der Ergebnisse des Ergebnisberichtes nicht nachvollzogen werden können. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans GVP 1986 hat die Stadt Münster vor ca. 25 Jahren ein Verkehrssimulationsmodell angeschafft und seitdem weiterentwickelt und gepflegt. Mit Hilfe dieses Verkehrsmodells werden die notwendigen Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsprognosen erarbeitet. Damit die Ergebnisse immer auf einem aktuellen Stand sind und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, werden die Eingangsdaten ständig aktualisiert und überprüft. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören: • Die Strukturdaten der Stadt Münster, differenziert nach 174 innerstädtischen Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Für den Prognosehorizont 2025 wurden die Strukturdaten differenziert nach Einwohnern, Erwerbstätigen, Arbeitsplätzen, tertiären Arbeitsplätzen, Schülern, Studenten, Schulplätzen und Studienplätzen berechnet und in das Verkehrsmodell eingefügt. Diese sogenannten „GVP- Strukturdaten“ wurden speziell für das Verkehrsmodell ausgearbeitet, basieren auf der allgemeinen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, jedoch mit einem erweiterten Prognosehorizont. • Das Verkehrsverhalten der Münsteraner, das mittlerweile zum fünften Mal seit 1982 mit Hilfe von Haushaltsbefragungen ermittelt wurde. • Das komplette Straßennetz der Stadt Münster, das komplette ÖV-Netz der Stadt Münster und des Umlandes sowie auch das komplette Radwegenetz sind Bestandteil des Verkehrsmodells. • Darüber hinaus werden jährlich die Verkehrbelastungen in Teilen des Hauptverkehrsstraßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit dem Verkehrssimulationsergebnissen abgeglichen. Im Rhythmus von fünf Jahren werden hierdurch die vorhandenen Verkehrsbelastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz einschließlich zahlreicher untergeordneter Straßen erfasst. Dieser hohe Aufwand garantiert, dass auch kleinräumig erstellte Verkehrsuntersuchungen aktuell und belastbar sind und den Regeln der Technik entsprechen. Aufbauend auf den gesamtstädtischen Verkehrsanalysen werden auch die Verkehrsprognosen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster ausgearbeitet. Planerisch bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Münster den Rahmen für die Prognoseberechnungen. Darüber hinaus werden je nach Frage-/ Aufgabenstellung Detailplanungen berücksichtigt, um auch kleinräumige Verkehrsprognosen differenziert abbilden zu können. Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz-Verkehr nur im Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße erreicht werden kann. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Darüber hinaus haben die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gezeigt, das ein „einfacher“ Ergebnisbericht bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher ist, als die Ergebnisse in ein komplexes nur für Fachleute verständliches Verkehrsgutachten zu verpacken. Für offene und vertiefende Fragen zu den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung täglich von Montags bis Freitags zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.1) 2.1.2 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass die Tagesbelastung der Eschstraße in der Analyse nicht sachgerecht ermittelt wurde. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die DTV-Analysewerte auf einer Hochrechnung von Spitzenstundenzählungen basieren. Im Regelfall werde zur Ermittlung des Tageswertes das Aufkommen der Spitzenstunde mit Faktoren zwischen 10 und 12 multipliziert, in Abhängigkeit vom Charakter der Straße. Im Fall der Verkehrsuntersuchung Wolbeck schwankt der Faktor zwischen 9,75 (Steintor südlich Markt) und 12,25 (Hofstraße). Bei der Eschstraße wurde ein Faktor von 17,45 angesetzt. Mit einem Faktor 9 bzw. 11 wären im Analysefall 1200 statt 1900 Fahrten zu veranschlagen gewesen. Das Analyseverkehrsaufkommen sei von entscheidender Bedeutung für die anschließenden Variantenvergleiche. Stellungnahme der Verwaltung: Täglich werden im Stadtgebiet von Münster 1,4 Millionen Wege und Fahrten von Münsteranern und Pendlern zurück gelegt. Das Verkehrsmodell bildet so realitätsnah wie möglich dieses Verkehrsaufkommen ab und zwar differenziert nach Verkehrsarten (Fuß, Rad, Kfz, ÖPNV), Reisezwecken und Zielen im gesamten Stadtgebiet und dem angrenzenden Umland. Obwohl dieses Verkehrsmodell seit über 25 Jahren gepflegt, weiterentwickelt und immer wieder an die veränderten Verkehrssituationen angepasst wurde, bleibt es ein Rechenmodell. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sehr flexibel und unterliegt Einflüssen (z.B. Wetter) die nicht berechenbar sind und sich täglich ändern können. Allein aus diesem Grund dürfen ausschließlich die Größenordnungen bei den Ergebnissen einer Verkehrssimulation betrachtet werden. Im vorliegenden Fall bedeutet dies z. B. wenn in der Analyse 200 Fahrten, in der Prognose 400 Fahrten und im Planfall 300 Fahrten ausgewiesen werden, handelt es sich immer um die gleiche Größenordnung und es sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Dies gilt auch für die Analyse. Wenn im Verkehrsmodell für die Eschstraße ein Wert von 1.900 Kfz/Tag ausgewiesen wird, der Spitzenstundenanteil hochgerechnet mit einem gemittelten Faktor einen Wert von 1.200 Kfz/Tag ergibt, ist dies nicht falsch. Sondern auch hier handelt es sich um die gleiche Größenordnung. Durch die Anwendung von Eichparametern ist es möglich, jeden einzelnen Wert der Verkehrserhebungen bei der Simulation der Analyse zu erreichen. Dies ist jedoch nicht sachgerecht. Hierdurch würden die vorhandenen Verkehrsbelastungen für die einzelnen Streckenabschnitte festgeschrieben. Prognoseberechnungen und Planfälle würden dann kaum noch sinnvoll sein, weil Veränderungen nicht mehr möglich wären. Es ist wichtiger, dass sich das Verkehrsauf kommen im Straßennetz frei verteilen kann, als die sehr genaue Wiedergabe einzelner Verkehrserhebungen. Denn auch die Verkehrserhebungen bilden nur eine kurze Momentaufnahme des STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Verkehrsaufkommens. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen von einem auf den anderen Tag um bis zu 20 % schwanken kann. Dementsprechend sind auch hochgerechnete Stundenwerte zu bewerten. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.2) 2.1.3 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. stellt die Plausibilität der Verkehrsstärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ infrage. Als Begründung wird angeführt, dass nach der Verkehrsuntersuchung 950 Fahrten auf der ausgebauten Eschstraße über den nördlichen Zweig der Umgehungsstraße abgewickelt werden. Dies sei nicht plausibel, da alle relevanten Quellen und Ziele, mit Ausnahme des Recyclinghofes schneller und kürzer über die Münsterstraße erreichbar sind. Stellungnahme der Verwaltung: Kürzere Wege sind nicht automatisch mit schnelleren Wegen gleichzusetzen. Die geplante Umgehungsstraße ist anbaufrei und garantiert ein Fahren ohne Störungen. Die Münsterstraße dagegen ist stark angebaut. Hier wird der Verkehrsfluss ständig durch querende, einfahrende und parkende Fahrzeuge gestört. Dies ist für viele Verkehrsteilnehmer Grund genug die störungsfreie Route über die Umgehungsstraße zu wählen, auch wenn sie länger ist. Rein rechnerisch ist die Route aber zeitlich in einigen Fällen schneller. Denn das Verkehrsmodell berücksichtigt entsprechende Störungen des Verkehrsflusses. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord sei nicht plausibel, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.3) 2.1.4 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“. Es wird hinterfragt, ob für den Belastungssprung von 100 Kfz/24h westlich und östlich der Zufahrt zum Recyclinghof ein Dienstagnachmittag angenommen wurde oder ob es sich um einen Tagesdurchschnitt handelt. Der Belastungssprung am Knotenpunkt Eschstraße/ Tönne-Vormann-Weg sei nicht plausibel. Die Eingeber gehen davon aus, dass der Ziel- und Quellverkehr aus dem Bereich Tönne-Vormann-Weg in Richtung Westen um 400 Kfz/24h höher sei, als in Richtung Osten. Aktuell betrage die Höhe des Ziel- und Quellverkehrs nur 200 Kfz/24h. Stellungnahme der Verwaltung: Bei den dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um das Durchschnittliche Tägliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag (DTVw). Das Verkehrsmodell STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) berücksichtigt nicht einzelne Adressen wie den Recyclinghof. Insgesamt werden in der Stadt Münster über 500.000 Kfz-Fahrten/Tag auf 174 Stadtzellen und 47 Umlandzellen verteilt. Das Verkehrsaufkommen einer Verkehrszelle wird dann prozentual an die Straßen der Verkehrszelle angebunden. Wolbeck ist insgesamt auf vier Verkehrszellen aufgeteilt. Der Quell- Ziel- und Binnenverkehr der Wolbecker liegt bei ca. 21.000 Kfz/24h. Mit dem Verkehrsmodell kann das Verkehrsaufkommen nur in Größenordnungen simuliert und dargestellt werden. Belastungssprünge von 100 Kfz/24h sind systembedingt nicht verm eidbar, ändern aber auch nichts an dem Gesamtergebnis. Gleiches gilt für die aufgeführte Verteilung der Verkehrsströme. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.4) 2.1.5 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht, dass die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße nicht richtig ermittelt wurde. Begründet wird diese Ansicht damit, dass unabhängig von der Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße mit 3.400 Kfz/24h belastet ist. Es wird die Auffassung vertreten, dass mit der Anbindung der Eschstraße eine neue Verbindung für den überörtlichen Verkehr in der Fahrbeziehung Telgte/Everswinkel – Gremmendorf/Hiltrup geschaffen wird. Für diese Fahrbeziehung ist der Weg über Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße kürzer, als über Freckenhorster Straße – Münsterstraße – Umgehungsstraße. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße stärker belastet wird und über diese Strecke zusätzlicher, unerwünschter Verkehr in den Ort geholt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden sowohl die Kfz-Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz- Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden Stadt Münster geben, die über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.5) STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.6 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden. Begründet wird diese Auffassung mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 2000 Kfz/24h, ohne Anbindung 1600 Kfz/24h, mit Anbindung Wolbecker Windmühle 2500 Kfz/24h. Das bedeutet nach Auffassung der Eingeber, dass bei zusätzlichen Anbindungen an die Umgehungsstraße nördlich der Angel Verkehr aus dem Wohngebiet Juffernkamp oder sogar Fernverkehr in den Ortskern hinein gezogen wird und nicht wie gewünscht, über die Umgehungsstraße abgewickelt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wolbeck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz herausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Dies kann durchaus dazu führen, das einzelne Routen durch die Ortsmitte wieder attraktiver sind als über die Umgehungsstraße. Hierdurch erklären sich auch die unterschiedlichen Belastungen, auf der oben genannten Straße. Entscheidend ist, dass nur mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Ortsmitte ausreichend entlastet werden kann. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.6) 2.1.7 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“. Begründet wird diese Auffassung u. a. mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 1700 Kfz/24h (statt heute 1300 Kfz/24h) und ohne Anbindung 2300 Kfz/24h. Die Differenz von 600 Kfz/24h sei nicht plausibel, da die Zumbuschstraße als Alternativroute nach Albersloh von untergeordneter Bedeutung ist und sie keine Anbindung an die Umgehungsstraße erhält. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wolbeck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz herausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Es ist falsch, die veränderten Verkehrsbelastungen auf einzelnen Streckenabschnitten isoliert zu betrachten. Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen muss immer im Netzzusammenhang gesehen werden. Auch wenn die Zumbuschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden ist, verändern sich die Verkehrsbelastungen, wenn das angrenzende Straßennetz verändert wird. Es ist fachlich durchaus nachvollziehbar, dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Zumbuschstraße erhöhen, wenn die Eschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden wird. Offensichtlich gibt es aus dem benachbarten Umland Fahrbeziehung, die ohne die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße bevorzugt die Route über die Zumbuschstraße wählen. Dies ist absolut plausibel. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.7) 2.1.8 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht. dass die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ nicht richtig ermittelt wurde. Es sei auffällig, dass im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ die Straße Am Berler Kamp mit 8000 Kfz/24h mehr als doppelt so hoch belastet wird als mit Anbindung der Eschstraße (3100 Kfz/24h). Da in diesem Planfall nur 1.900 Kfz/24h aus Wolbeck Nord zusätzlich in den Ortskern fahren, sei die Belastung nicht plausibel. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wolbeck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz herausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Durch die Anbindung der Straße Am Berler Kamp an die Umgehungsstraße werden auf dieser Achse insbesondere auch Verkehrss tröme von der Hiltruper Straße auf die Straße Am Berler Kamp verlagert. Dieser Effekt ist gut zu erkennen, wenn die Ergebnisse der Ist-Situation mit in den Vergleich aufgenommen werden. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.8) 2.1.9 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe des auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ prognostizierten Lkw-Anteils von 6 %. Die Eingeber begründen ihre Auffassung damit, dass die Ortsdurchfahrt Wolbeck derzeit für den Lkw-Verkehr gesperrt ist. Für die nördliche Münsterstraße ist für den STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Analysefall ein Lkw-Anteil von 1,9 % angegeben. Bei einer Belastung von ca. 10.000 Kfz/24h beträgt der Lkw-Anteil ca. 200 Lkw/24h. Im Bereich der Münsterstraße gibt es keine Erweiterungsplanungen, die eine signifikante Erhöhung des Lkw-Verkehrs erwarten lassen. Da die Eschstraße nicht dem Durchgangsverkehr dienen soll und der Ortskern weiterhin für den Lkw-Verkehr gesperrt bleibt, ist davon auszugehen, dass ein Teil des Lkw-Verkehrs zukünftig über die Umgehungsstraße und Eschstraße zur Münsterstraße fährt. Diese Zahl sollte deutlich unter 200 Lkw/24h liegen und damit deutlich unter dem für die Eschstraße prognostizierten Wert von 6 %. Stellungnahme der Verwaltung: Der prognostizierte Lkw-Anteil für die Eschstraße wurde als möglicher Maximalwert angegeben und aus den Lkw-Anteilen des angrenzenden Straßennetzes abgeleitet. Hier wurde ein Maximalwert festgelegt um sicherzustellen, dass der notwendige Straßenaufbau und ein ausreichender Lärmschutz umgesetzt werden. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw-Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.9) 2.1.10 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. und weitere 88 Eingeber sind der Ansicht, dass die Entlastungswirkung für den Ortskern nicht so hoch ist, wie prognostiziert, da der Weg durch den Ort kürzer ist als über die Eschstraße. Der Verein Rettet-den-Esch e.V. belegt seine Auffassung zudem mit umfangreichen Wegstreckenberechnungen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Routenwahl eines jeden Verkehrsteilnehmers hängt nicht ausschließlich von der Länge der Strecke ab. Vielmehr sind Zeit und Bequemlichkeit entscheidende Kriterien für die Routenwahl. Sicherlich gibt es noch viele Wolbecker die innerhalb Wolbecks ihr Kfz nutzen und den direkten Weg durch den Ortskern wählen. Laut Verkehrsprognose sind dies noch 6.400 Kfz/24h. Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell beinhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, und hier im speziellen die Entlastungswirkung des Ortskernes, plausibel und nachvollziehbar. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.10) 2.1.11 Vier Eingeber befürchteten, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und Lerschmehr geführt wird. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 9 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell beinhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung plausibel und nachvollziehbar. Danach können zusätzliche Schleichverkehre bzw. Durchgangsverkehre, die in einem nennenswerten Umfang Silberbrink und Lerschmehr belasten, ausgeschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und Lerschmehr geführt werde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.11) 2.1.12 Acht Eingeber regen an, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern. Stellungnahme der Verwaltung: Das Ziel, die Ortsdurchfahrt nachhaltig vom Kfz-Verkehr zu entlasten kann durch eine Förderung des Fahrrades nicht erreicht werden. Die Stadt Münster fördert seit Jahren das Radfahren mit großem Erfolg. Seit 2007 werden täglich von den Münsteranern mehr Fahrten mit dem Fahrrad als mit dem Kfz unternommen. Trotzdem wird die Ortsdurchfahrt in Wolbeck täglich von über 12.000 Kfz/24h belastet. Nur mit Hilfe der Ortsumgehung und der gleichzeitigen Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße kann die Ortsdurchfahrt entlastet werden, um die Verkehrstärken auch hier auf ein sozial-, stadt- und umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Beschlussvorschlag: Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.12) 2.1.13 Acht Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße nicht für erforderlich, da der Weg über andere Straßen zumutbar ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz-Verkehr nur im STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 10 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße erreicht werden kann. Andere Straßen stehen hierfür nicht zur Verfügung, um die notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt zu erreichen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg über andere Straßen zumutbar ist, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.13) 2.1.14 Nach Ansicht von 67 Eingebern erhält die Eschstraße eine regionale und überregionale Netzfunktion. Ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und Mautumgeher werden über die Eschstraße geleitet. Stellungnahme der Verwaltung: Das regionale und überregionale Straßennetz ist im Regionalplan des Münsterlandes definiert und dargestellt. Die Eschstraße gehört nicht dazu. Darüber hinaus lassen die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in keiner Weise erkennen, dass regionale und überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewickelt werden. Weder die Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten Verkehrsbelastungen lassen einen entsprechenden Rückschluss zu. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.14) 2.1.15 16 Eingeber schlagen vor, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass über die angebundene Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung – Eschstraße abgewickelt werden. Für diese Verkehrsbeziehung stellt die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle keine Alternative dar. Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass sich bei einer Anbindung der Wolbecker Windmühle der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen Bereich Wolbecks nicht einstellen würde. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.15) 2.1.16 Ein Eingeber befürchtet, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten zunehmen wird. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 11 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass mit dem Bau der Ortsumgehung mit Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten von derzeit ca. 3200 Kfz/24h auf 2100 Kfz/24h abnimmt. Ohne Anbindung der Eschstraße erfolgt eine Verkehrsabnahme von 3200 Kfz/24h auf 2000 Kfz/24h. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten zunehmen werde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.16) 2.1.17 Sechs Eingeber sind der Ansicht, dass ein Widerspruch in der Verkehrsprognose für die Eschstraße zwischen dem Verkehrsgutachten zur Planfeststellung für die Umgehungsstraße und dem Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan besteht und fragen, wie die Differenz zu erklären ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die beiden angesprochenen Gutachten wurden mit zwei unterschiedlichen Verkehrssimulationsmodellen erarbeitet. Eventuelle Unterschiede in den Ergebnissen sind systembedingt, da das Modell der Stadt Münster kleinräumiger rechnet. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum Bebauungsplan seien widersprüchlich, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.17) 2.1.18 Ein Eingeber bemängelt, dass keine spezifischen Erhebungen nach Ziel-, Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungen für die Umgehungsstraße Wolbeck und die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße dauern schon Jahrzehnte. Im Verlaufe dieses Planungsprozesses wurden unterschiedlichste Verkehrserhebungen durchgeführt. Hierzu zählten unter anderem auch umfangreiche Erhebungen zum Ziel-, Quell- und Binnenverkehr, die mittels einer Kennzeichenverfolgungszählung ermittelt wurden. Diese Erhebungen aus den 90er Jahren bildeten die Grundlage für die Planungen zur Umgehungsstraße bzw. die Planungen zur Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße. Darüber hinaus werden die aktuellen Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehre mit dem Verkehrssimulationsmodell der Stadt Münster berechnet und berücksichtigt. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 12 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass keine spezifischen Erhebungen des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs durchgeführt wurden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.18) 2.1.19 Ein Eingeber vertritt die Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Verkehrserhebungen veraltet sind. Stellungnahme der Verwaltung: Der Verkehruntersuchung von 2010 liegen umfangreiche Verkehrerhebungen aus dem Jahr 2009 zu Grunde. Somit basieren die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung auf einer aktuellen Datengrundlage. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Verkehrserhebungen veraltet seien, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.19) 2.1.20 Ein Eingeber bemängelt, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Die Eschstraße übernimmt keine regionale und überregionale Netzfunktion und ist auch nicht Bestandteil dieses Straßennetzes. Im Regionalplan ist das Straßennetz für den regionalen und überregionalen Verkehr definiert. Aus diesem Grund besteht auch keine Notwendigkeit in der Begründung darauf einzugehen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.20) 2.1.21 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz-von-Waldeck-Straße und die Dirk-von-Merveldt-Straße erfolgen kann, wenn die dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenzug Franz-von-Waldeck-Straße – Dirk-von-Merveldt-Straße kann aufgrund seiner Lage im Netz nicht den Verkehr der Eschstraße aufnehmen. Somit stellt dieser Vorschlag keine Alternative zum Ausbau der Eschstraße dar. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 13 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz-von- Waldeck-Straße und die Dirk-von-Merveldt-Straße erfolgen könne, wenn die dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.21) 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen 2.2.1 73 Eingeber geben an, dass im Rahmen des Bürgerhaushaltverfahrens als Sparvorschlag „Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck“ eingebracht wurde. Obwohl dieser Sparvorschlag von 82,3 % aller Bürger auf Platz 2 gewählt wurde, sei dieser „stillschweigend gekippt“ worden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bürgerhaushaltsverfahren 2011 ist der Vorschlag "Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck" eingereicht worden (Vorschlag Nr. 2011-525). Alle Informationen zum Vorschlag sind auf der folgenden städtischen Internetseite abrufbar: http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/ergebnisse-der-vorjahre/buergerhaushalt- 2011/vorschlaege-2011/buergerhaushalt/vorschlag/detailansicht/keine-anbindung- eschstrasse-an-umgehung-wolbeck.html Bei der Bewertung im Internet durch Münsteraner Bürgerinnen und Bürger hat dieser Vorschlag 232 Ja-Stimmen, 4 Neutral-Stimmen und 45 Neinstimmen erhalten. Neben der Internet-Bewertung wurde auch eine repräsentative schriftliche Umfrage zu allen Bürgerhaushaltsvorschlägen unter den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Für den Vorschlag Nr. 2011-525 hatte die repräsentative schriftliche Umfrage folgendes Ergebnis: 115 Ja-Stimmen, 40 Neutral-Stimmen und 66 Neinstimmen. 82 Bürgerinnen und Bürger gaben an, den Vorschlag nicht beurteilen zu können. Über die Internet-Bewertung ist der Vorschlag in die sogenannte Bestenliste gekommen. Bei der schriftlichen Umfrage hat der Vorschlag mit Rang 62 die Bestenliste verfehlt. Die Aufnahme von Vorschlägen in die Bestenliste bewirkt, dass die Verwaltung zu diesen Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt und die Vorschläge anschließend zur Beratung und Beschlussfassung an die politischen Gremien weiterleitet. Die abschließende Beschlussfassung obliegt – wie bei allen Vorschlägen aus der Bestenliste – dem Rat der Stadt Münster. Nach der Aufnahme des Vorschlags Nr. 2011-525 in die Bestenliste hat die Verwaltung eine Stellungnahme verfasst und darin deutlich gemacht, warum aus fachlicher Sicht der Verwaltung dem Vorschlagsanliegen nicht entsprochen werden sollte. In der (öffentlichen) Sitzung des Rates der Stadt Münster am 14. Dezember 2011 hat der Rat beschlossen, den Vorschlag nicht aufzugreifen. Die Beschlussfassung des Rates zu allen (insgesamt 90) Vorschlägen aus der Bestenliste ist nach der Ratssitzung auf den Internetseiten des Bürgerhaushalts dokumentiert worden. Alle Informationen, vom Vorschlagsanliegen über die Internet- Abstimmung und die Stellungnahme der Verwaltung bis zum Beschluss des Rates sind im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse dokumentiert und damit öffentlich zugänglich. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 14 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren des Bürgerhaushalts sowohl auf der Internetseite als auch in entsprechenden städtischen Broschüren dargestellt und verdeutlicht wird. Zwar ist es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung, möglichst viele der Vorschläge aus der Bestenliste auch umzusetzen. Allerdings wird an keiner Stelle eine "Garantie" dafür ausgesprochen, dass alle Vorschläge aus der Bestenliste aufgegriffen werden. Vielmehr wurde und wird darüber informiert, dass die Letztentscheidung über das Aufgreifen der Vorschläge beim Rat der Stadt Münster liegt. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ sei „stillschweigend gekippt“ worden, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.22) 2.2.2 22 Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße für eine Verschwendung von Steuergeldern. Ein Verzicht auf den Ausbau würde Geld sparen. Das Geld solle lieber für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen ausgegeben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- uns Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.23) 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung 2.3.1 104 Eingeber befürchten, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Grundlage für die Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der ausgebauten Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt. Durch die Schallschutzmaßnahmen werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. In den Oberschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 15 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) den Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsichtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken. Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht gesondert unersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz pro Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen. Im Ausbaubereich der Eschstraße wird es aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnisse nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannte 39. BImSchV kommen. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintrete, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.24) 2.3.2 100 Eingeber sind der Auffassung, dass durch einen Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet zerstört wird. Dadurch wird der Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert und deshalb soll auf einen Ausbau der Eschstraße verzichtet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil der des Bebauungsplangebietes liegt im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungsnetz (Begründung Abschnitt 7.4.1). Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen Zunahme der Verkehrs- und Lärmbelastung gegenüber dem Ist-Zustand verbunden. Es wird nicht verkannt, dass die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich sein wird, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein wird (Begründung Abschnitt 7.8). STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 16 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans hat sich die Verwaltung eingehend mit dem Thema Erholung befasst. Der Belang Erholung war jedoch im Kontext weiterer Belange auf der einen Seite gegenüber dem Belang der gewünschten optimalen Entlastungswirkung innerhalb des zentralen Bereich Wolbecks auf der anderen Seite gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dabei durfte nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Erholungsfunktion des Esch bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) und die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Abwägung als nicht geeignet bewertet. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass wegen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der damit verbundenen Verschlechterung des Erholungs- und Freizeitwertes auf den Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.25) 2.3.3 Das Bürgerforum Wolbeck und ein weiterer Eingeber schlagen vor, als Kompensation für den Wegfall der Naherholungsfunktion des Esch einen neuen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen. Stellungnahme der Verwaltung: Aus folgenden Punkten ist eine Fortsetzung des Angelseitenweges nach Westen schwer zu realisieren: • Bei einer Wegeverbindung nördlich der Angel müssten zahlreiche private Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden. Ob hier durchgängig eine Verkaufsbereitschaft besteht, müsste verhandelt werden. • Die Angel hat in dem angefragten Bereich noch einen naturnahen Verlauf mit Mäandern und Steilufern, in denen auch Eisvögel brüten. Abschnitte sind vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW als gesetzlich geschütztes Biotop kartiert worden. Im Regionalplanentwurf ist darüber hinaus ein Abschnitt als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt. • Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in Gewässerentwicklungskonzepten und Bewirtschaftungsplänen der EG- Wasserrahmenrichtlinie als Einheit gesehen. Die Planungen an einem Gewässer sind daher auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche auszurichten. In der Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden. Daher ist die Ausweisung von Gewässerrandstreifen und -entwicklungskorridoren ein wichtiges Ziel. Gewässerrandstreifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische Gewässerentwicklungen. Im Gegensatz zu anderen Bereichen befindet sich die Angel zwischen Wolbeck und Angelmodde noch in einem weitgehend ursprünglichen Zustand. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diesen natürlichen Bereich zwischen Wolbeck und Angelmodde als Strahlursprung gem. der EG-Wasserrahmenrichtlinie weiter zu entwickeln. Um diese Funktion zu unterstützen, sind entlang der Angelaue, westlich der Umgehungsstraße, Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 17 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) festgesetzt worden. Diese kompensieren den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Bau der Umgehungsstraße. • Für die Angel ist ein gesetzlich festgeschriebenes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, so dass auch das besondere Verhalten der Angel bei Hochwasser zu beachten ist. Der Wasserstand steigt bei Hochwasser überaus schnell an. Daraus ergibt sich so gut wie keine Vorwarnzeit zur Absperrung von Wegen im Überschwemmungsgebiet der Angel. Daher sind z.B. die Wege außerhalb des Überschwemmungsgebietes, mindestens aber in einem Abstand von 15 m von der Angel zu errichten. • Eine Führung des Angelseitenweges unter der jetzt im Bau befindlichen Brücke im Bereich der Umgehungsstraße, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die Planfeststellung hier keine öffentliche Wegeverbindung vorgesehen hat. Es ist auch davon auszugehen, dass der neue gemeinsame Geh- und Radweg an der ausgebauten Eschstraße in seiner Fortsetzung in den Raum Angelmodde (Gaststätte Hoffschulte) über die „alte“ Eschstraße als direkte Verbindung weitergenutzt wird, zumal diese westlich der Umgehungsstraße als Feldweg erhalten bleibt. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des Esch einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.26) 2.3.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt. In diesem Fachbeitrag wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der Straßenausbauplanung Eschstraße eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für keine planungsrelevante Art Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind und somit aus Artenschutzsicht dem Vorhaben nichts entgegen steht. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag war Bestandteil der Offenlegung. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.27) 2.3.5 Ein Eingeber befürchtet, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergibt. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 18 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen Goldbrink und dem Ende der Bebauung der Bau eines Regenwasserkanals geplant. Ab dem Ende der Bebauung bis zur Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der Eschstraße der Bau eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen stellen sicher, dass das Oberflächenwasser der Eschstraße sicher abgeleitet wird. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergebe, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.28) 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof 2.4.1 Das Bürgerforum Wolbeck regt an, in die Planung zum Ausbau der Eschstraße auch den Zugang zum Friedhof mit einzubeziehen. Ein bereits diskutierter neuer Zugang vom vorhandenen Parkplatz zur Friedhofskapelle erscheint aus Sicht des Bürgerforums nicht akzeptabel, da diese Fläche bereits als Leichenvorfahrt genutzt wird. Außerdem wird befürchtet, dass sich durch die Lage des geplanten Zugangs eine verstärkte Nutzung des Weges über den Friedhof ergibt, da auf der Südseite der Eschstraße kein Geh- und Radweg geplant ist. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorhandene Friedhofstor liegt in einem Abschnitt der Eschstraße, an dem der Straßenquerschnitt besonders schmal ist. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 1 bis 1h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Bei einem Erhalt des vorhandenen Friedhofstores müssten Besucher, die ihr Fahrzeug auf dem Friedhofsparkplatz geparkt haben, zum Erreichen oder Verlassen des Friedhofs zweimal die Eschstraße überqueren, wobei die Querung in Höhe des Friedhofstores ungesichert erfolgen würde. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält die Verwaltung daher eine Schließung des vorhandenen Zugangs und eine Neugestaltung für sinnvoll. Eine verstärkte Nutzung des Weges durch Fußgänger über den Friedhof wird nicht gesehen, wäre aber auch aus Sicht der Verwaltung unkritisch. Der Zugang zum Friedhof Eschstraße liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Aussagen zu einer Umgestaltung, wie in der Anlage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz dargelegt, erfolgen somit nur nachrichtlich. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 19 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 20 von 39 Gestaltungsvorschlag Der Gestaltungsvorschlag greift jedoch grundsätzlich die Anregungen des Bürgerforums auf. Er zeigt eine mögliche Umgestaltung der Eingangssituation und bietet Lösungsansätze für den Lärmschutz vor der Trauerhalle. Beschlussvorschlag: Der Anregung, eine Überarbeitung des Eingangbereichs des Friedhofs unter Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Feierhalle vorzunehmen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Beschlusspunkt 1.2.2) 2.4.2 Aus Sicht des Bürgerforums Wolbeck ist für Kurzbesuche auf dem Friedhof mit schnellem Zugang zum aktuellen Gräberfeld der Erhalt des vorhandenen Tores kombiniert mit einem Parkstreifen sinnvoll. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorhandene Friedhofstor der Eschstraße zum aktuellen Gräberfeld wird geschlossen. Es wird ein neuer Friedhofszugang im Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum Recyclinghof angelegt. In diesem Bereich ist einerseits durch die geplante Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben. Andererseits sind durch den geplanten Parkstreifen am Weg zum Recyclinghof genügend Parkmöglichkeiten für Kurzbesuche des aktuellen Gräberfeldes vorhanden. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu erhalten, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.29) 2.4.3 Das Bürgerforum Wolbeck und zwei weitere Eingeber schlagen vor, als Ersatz für die wegfallenden Parkplätze auf der Eschstraße vor dem Haupteingang und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern. Stellungnahme der Verwaltung: Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 217 Teilabschnitt II „Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil)“ stellt den Friedhofsparkplatz nachrichtlich in seinen heutigen Abmessungen innerhalb einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Eine Erweiterung des Parkplatzes nach Süden hätte einen erheblichen Eingriff in die vorhandene Grünsubstanz zur Folge. Die Verwaltung plant die Anlage eines Längsparkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof, da dort der Eingriff weniger gravierend ist. Beschlussvorschlag: Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.30) 2.4.4 Sechs Eingeber bezweifeln, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof westlich des Friedhofs ausreichen und dass diese angenommen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Entlang des Weges zum Recyclinghof lassen sich ca. 25 Stellplätze in Längsaufstellung anlegen. Zusammen mit dem vorhandenen Parkplatz mit 20 Stellplätzen ergibt sich ein Gesamtstellplatzangebot von 45 Stellplätzen für den Friedhof. Dieses Stellplatzangebot ist nach Ansicht der Verwaltung ausreichend und wird bei Bedarf auch angenommen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof nicht ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.31) 2.4.5 Das Bürgerforum Wolbeck und 62 weitere Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe und Trauerfeiern durch Straßenlärm gestört werden. Geeignete Abschirmmaßnahmen sind vorzusehen. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 21 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Für den Ausbau der Eschstraße wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte eine Beurteilung des Straßenverkehrslärms sowohl auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV als auch auf der Grundlage der DIN 18005/07.02 – Schallschutz im Städtebau. Im Sinne der 16. BImSchV stellt der Friedhof keine schutzbedürftige Nutzung dar. Nach der DIN 18005/07.02 wird der Friedhof tagsüber einem allgemeinem Wohngebiet mit einem schalltec hnischen Orientierungswert von 55 dB(A) gleichgestellt. Der Orientierungswert wird am Vorplatz der Leichenhalle ohne Lärmschutzmaßnahmen um 3 dB(A) überschritten. Nach den Ermittlungen des Gutachters kann mit einer Lärmschutzw and von mind. 2,5 m Höhe über Niveau des Vorplatzes und einer Länge von 34 m die zu erwartende Lärmbelastung deutlich unter 55 dB(A) reduziert werden. Die Verwaltung wird im Rahmen des Ausbaus der Eschstraße eine Lärmschutzwand ggf. in Verbindung mit einer Kolumbarienwand errichten. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird in sofern gefolgt, als dass außerhalb des Bebauungsplanverfahrens eine Neuordnung des Umfeldes der Feierhalle vorgenommen wird, die auch eine Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet. (Beschlusspunkt 1.2.3) 2.4.6 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs unbedingt notwendig ist und deshalb nicht entfallen sollte. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenquerschnitt der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink besonders schmal. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 1 bis 1h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Die Aufgabe des Gehweges auf der Friedhofsseite ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da gleichzeitig auch eine Verlegung des Friedhofszugangs in den Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum Recyclinghof erfolgt. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.32) 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit 2.5.1 96 Eingeber befürchten, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet werden. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 22 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Da die Eingeber nicht konkretisieren, worin genau die potentiellen Gefahren für den Schulweg gesehen werden, kann nur allgemein Stellung bezogen werden. Es gibt zwei Schulwege, die durch den Ausbau der Eschstraße betroffen sind: • Schulweg westlich des Friedhofs Richtung Schulzentrum. • Schulweg östlich des Friedhofs Richtung Nikolaischule. Zur Querung der Eschstraße für den Schulweg westlich des Friedhofs sieht die Planung den Einbau einer Querungshilfe (Mittelinsel) vor. Zur Querung der Eschstraße östlich des Friedhofs ist der Bau einer Bedarfsampel geplant. Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Nach Auffassung des Auditors wäre auch für die Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel der Einbau einer Querungshilfe ausreichend. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet werden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.33) 2.5.2 Elf Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002 • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010 sind an der Eschstraße aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung Querungshilfen (Mittelinseln) sowohl für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs, als auch für die Wegeverbindung östlich des Friedhofs ausreichend. Für die Wegeverbindung östlich des Friedhofs sieht die Planung den Bau einer Bedarfsampel vor. Damit werden die Anforderungen für ein gefahrloses Überqueren der Eschstraße deutlich übererfüllt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.34) STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 23 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.5.3 45 Eingeber sind dagegen, dass die vorhandene Tempo-30-Zone und die Rechts-vor- Links-Regelung nach Ausbau der Eschstraße entfallen; 50 km/h für die Eschstraße sind zu hoch. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Klassifizierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, die Eschstraße in Verlängerung der Kreisstraße Am Borggarten ebenfalls als Kreisstraße zu klassifizieren. Nach den Vorgaben der StVO ist eine Ausweisung als Tempo-30-Zone bei einer Kreisstraße nicht möglich. Tempo 30 auf Strecke (VZ 274.53 StVO) ist auch auf Kreisstraßen möglich, wenn Nebenanlagen (Rad-/ Gehwege) nicht oder nicht hinreichend vorhanden sind und somit eine konkrete Gefahr besteht, die das allgemeine Gefahrenrisiko der Teilnahme am Verkehr erheblich übersteigt. Auf der Münsterstraße und der Hofstraße ist die zulässige Geschwindigkeit mit VZ 274.53 StVO auf 30 km/h begrenzt, weil dort Radwege nicht vorhanden sind und die Gehwege teilweise unter einem Meter breit sind. Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine Gefahrenrisiko erheblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der Verkehrsbelastung nicht auszugehen. Da der Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink mit beidseitigen Rad- und Gehwegen versehen ist, scheidet hier Tempo 30 auf Strecke ebenfalls aus. Fazit: Nach den Vorgaben der StVO ist die Geschwindigkeit, die für Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt, auch für die Eschstraße nach Fertigstellung und nach Einstufung als Kreisstraße gültig. Die Geschwindigkeit auf der Eschstraße muss somit 50 km/h betragen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Tempo 30-Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten, da 50 km/h zu hoch sind, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.35) 2.5.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querungshilfe nicht ausreichend ist. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002 • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010 ist für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung eine Mittelinsel als Querungshilfe ausreichend. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 24 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querungshilfe nicht ausreichend sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.36) 2.5.5 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig wird. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Umgehungsstraße im bebauten Bereich von 3.100 Kfz/24h bis 4.300 Kfz/24h befahren. Bei diesen Verkehrsbelastungen ist ein Einbiegen aus den Nebenstraßen problemlos möglich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig werde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.37) 2.5.6 Ein Eingeber vertritt die Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne-Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln werde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.38) 2.5.7 Drei Eingeber sind der Ansicht, dass der geplante gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg unzureichend ist. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenabschnitt der Eschstraße zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg wird im Norden durch die Bebauung Silberbrink 1 bis 1h und im Süden durch den Friedhof begrenzt. Es handelt sich hier um den engsten Abschnitt der Eschstraße. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird der 2,50 m breite gemeinsame Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße durch einen 0,50 m breiten gepflasterten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt und nicht, wie in den übrigen Abschnitten, durch einen Grünstreifen. Nach Ansicht der Verwaltung ist der geplante Ausbau ausreichend. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 25 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.39) 2.5.8 Sieben Eingeber sind der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs- und Fluchtwege versperrt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde auch die Feuerwehr beteiligt. Eine Beeinträchtigung der Rettungs- und Fluchtwege wurde nicht beanstandet. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs- und Fluchtwege versperrt werden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.40) 2.5.9 Zwei Eingeber haben Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Umgehungsstraße im vorderen Bereich (gemeint ist offensichtlich der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink) von ca. 3.100 Kfz/24 befahren. Bei dieser Verkehrsbelastung ist eine Ausfahrt aus den Privatgrundstücken problemlos möglich. Beschlussvorschlag: Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.41) 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung 2.6.1 Drei Eingeber regen an, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren. Stellungnahme der Verwaltung: Über die Eschstraße müssen der Recyclinghof sowie die angrenzenden Wohngebiete z. B. von Müllfahrzeugen und Möbelwagen erreicht werden. Eine Sperrung für den Lkw-Verkehr könnte somit nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erfolgen. Da der Anliegerbegriff weit gefasst ist, wäre ein Lkw-Verbot in der Praxis nicht überwachbar. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 26 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt. 1.1.42) 2.6.2 Ein Eingeber regt an, das Parken im Einmündungsbereich Tönne-Vormann-Weg zu verbieten, um Rückstaus auf die Eschstraße zu verhindern. Stellungnahme der Verwaltung: Die Gefahr einer Rückstaubildung vom Tönne-Vormann-Weg auf die Eschstraße wird seitens der Verwaltung derzeit nicht gesehen. Sofern sich hier später tatsächlich Probleme ergeben sollten, kann hierauf jederzeit mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Zudem ist die Festlegung von Parkverboten nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne-Vormann-Weg zu verbieten, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.43) 2.6.3 Zwei Eingeber schlagen vor, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu führen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Münster hat in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Neuordnung der Wegweisung nach Ausbau der Ortsumgehung festgelegt. Danach erfolgt die übergeordnete Wegweisung über die Freckenhorster Straße und die Umgehungsstraße. Eine Wegweisung über die Eschstraße zu übergeordneten Zielen ist nicht geplant. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu führen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Beschlusspunkt 1.2.4) 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz 2.7.1 Vier Eingeber wenden ein, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei. Stellungnahme der Verwaltung: Das Lärmgutachten wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt. Es entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist daher nicht zu beanstanden. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 27 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.44) 2.7.2 Ein Eingeber beanstandet, dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein Lärmschutz geplant ist. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) besteht Anspruch auf Lärmschutz, wenn eine bestehende. Straße wesentlich geändert wird. Die wesentliche Änderung einer Straße setzt nach der Verkehrslärmschutzverordnung einen baulichen Eingriff an der Straße voraus. Da aber an der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße keine baulichen Veränderungen im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung erfolgen, besteht in diesem Abschnitt der Eschstraße kein Anspruch auf Lärmschutz. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes zwischen Silberbrink und Münsterstraße wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.45) 2.7.3 Ein Eingeber befürchtet, dass er wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen für sein Wohngebäude am Silberbrink schlechter gestellt wird, als andere Anwohner. Begründet wird diese Befürchtung damit, dass im ersten Obergeschoss seines Gebäudes, in dem sich der Schlafraum befindet, zwar die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, nicht aber die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. Stellungnahme der Verwaltung: Im Gegensatz zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, auf die ein Rechtsanspruch besteht, handelt es sich bei den Werten der DIN 18005 um schalltechnische Orientierungswerte, die der Abwägung unterliegen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben den anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Der Bebauungsplan setzt zum Schutz der Reihenhausbebauung Silberbrink 1-1h den Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand fest. Diese Wandhöhe gewährleistet, dass die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht auch im ersten Obergeschoss eingehalten werden. Die Schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden im ersten Obergeschoss um bis zu 1,2 dB(A) überschritten. Der Gutachter hat ermittelt, dass zum Vollschutz der Bebauung die Lärmschutzwand auf 4,0 m (16. BImSchV) bzw. 5,5 m (DIN 18005) erhöht werden müsste. Im Rahmen der Abwägung wurde aus gestalterischen Gründen entschieden, eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand im Bebauungsplan festzusetzen. Diese Wandhöhe bietet einen vollen STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 28 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) aktiven Lärmschutz bis einschließlich des ersten Obergeschosses. Lediglich an einem Gebäude wird der Immissionsgrenzwert im DG tags um 0,3 dB(A) überschritten. Da insgesamt auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV abgestellt wurde, erfolgt keine Schlechterstellung des Eingebers gegenüber anderen Anwohnern. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu sein, als andere Anwohner, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.46) 2.7.4 Ein Eingeber befürchtet, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffet entsteht. Stellungnahme der Verwaltung: Die befürchteten Begleiterscheinungen sind durch die Lärmschutzwand nicht zu erwarten. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.47) 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt 2.8.1 21 Eingeber vertreten die Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfährt. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind weiterhin gesunde Lebensbedingungen gegeben. Eine unzumutbare Wertminderung durch den Ausbau der Eschstraße ist daher nicht ersichtlich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahre, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.48) 2.8.2 34 Eingeber haben Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen. Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit parken Friedhofsbesucher an der Nordseite des Friedhofs längs der Eschstraße. Diese Parkmöglichkeit wird mit dem Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Umgehungsstraße entfallen. Als Ersatz sind Stellplätze längs der Zufahrt zum Recyclinghof an der Westseite des Friedhofs geplant. Weiterhin ist die STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 29 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Anlage von 6 neuen Stellplätzen in der Eschstraße zwischen Silberbrink und Am Brockhoff geplant. Beschlussvorschlag: Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.49) 2.8.3 Sechs Eingeber sind der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden muss. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Eschstraße von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen und dem Ausbau einiger Stellplätze bedarf es hier keiner wesentlichen baulichen Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant. Insofern konnte das eigentliche Bebauungsplanverfahren auf den tatsächlich auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.50) 2.8.4 Die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch einen Eingeber begrüßt, da durch einen Ausbau der Eschstraße die Straße Am Berler Kamp entlastet wird. Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich. 2.8.5 Zwölf Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entsteht. Stellungnahme der Verwaltung: Sofern von den Eingebern eine Trennung von Wegebeziehungen gemeint ist, ist die Befürchtung unberechtigt, da durch den Bau der Lärmschutzwände keine bestehenden Wegebeziehungen unterbunden werden. Sofern eine gestalterische Trennwirkung gemeint ist, wird auf die Stellungnahme zu Punkt 2.8.10 verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entstehe, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.51) STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 30 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.6 Zwei Eingeber begrüßen den Ausbau der Eschstraße, da diese die Voraussetzung für eine Entlastung des Ortskerns ist. Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich. 2.8.7 Ein Eingeber schlägt vor, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche Parkbuchten anzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung der Verwaltung sieht vor, im Bereich der Grünstreifen Parkbuchten für sechs Stellplätze anzulegen. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche Parkbuchten anzulegen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Beschlusspunkt 1.2.5) 2.8.8 Ein Eingeber regt an, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die Planung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war auch die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten. Nach Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung wird dieser Knotenpunkt erheblich entlastet. Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird das Verkehrsaufkommen auf der Münsterstraße nördlich des Knotenpunktes von derzeit ca. 10.800 Kfz/24h auf ca. 5.200 Kfz/24h reduziert. Auch mit Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt ohne bauliche Veränderungen abgewickelt werden. Eine Einbeziehung des Knotenpunktes in das Bebauungsplanverfahren war daher nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die Planung einzubeziehen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.52) 2.8.9 Zwei Eingeber schlagen vor, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen. Stellungnahme der Verwaltung: Der geplante Straßenausbau lässt sich auch ohne Inanspruchnahme der Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 realisieren. Ein Rückkauf ist daher nicht erforderlich. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 31 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.53) 2.8.10 Vier Eingeber wenden ein, dass der Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden städtebaulich nicht verträglich sei. Die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend berücksichtigt worden. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Planung der Lärmschutzwände war zwischen einem ausreichenden Lärmschutz einerseits und einer städtebaulichen Verträglichkeit andererseits abzuwägen. Für den Lärmschutz wurden daher verschiedene Varianten hinsichtlich der Lage und Höhe der Wände untersucht. Im Rahmen der Variantenuntersuchungen wurde die im Bebauungsplan ausgewiesene Variante 3 aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte nach 16. BImSchV in den Erdgeschossen eingehalten. In den Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten, die aber im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. Für einen Vollschutz aller Geschosse wären Wandhöhen bis zu 5,50 m erforderlich. Im Abwägungsergebnis stellt die Ausweisung von Wandhöhen von maximal 3,50 m einen guten Kompromiss zwischen dem Belang Lärmschutz und städtebaulichen Belangen dar, zumal auch die Breite der Grünstreifen eine gute Einbindung der Lärmschutzwände gewährleistet. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, der Ausbau der Eschstr aße mit Lärmschutzwänden sei städtebaulich nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend berücksichtigt worden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.54) 2.8.11 Acht Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Bau der Lärmschutzwände eine Beeinträchtigung der Gartennutzung erfolgt. Stellungnahme der Verwaltung: Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen am auszubauenden Teil der Eschstraße wurden so bemessen, dass in den Außenwohnbereichen (Terrassen) die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz Verkehrszunahme weiterhin eine Gartennutzung ohne Beeinträchtigungen erfolgen kann. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolge eine Beeinträchtigung der Gartennutzung, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.55) STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 32 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.12 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass eine verbleibende Ackerfläche nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Aus dem Grundeigentum des Eingebers ist eine Fläche für den Ausbau der Eschstraße zu erwerben. Der Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen ist Bestandteil der Grunderwerbsverhandlungen. Ein Beschluss erübrigt sich. 2.8.13 Ein Eingeber befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße eine Beeinträchtigung der Drainage seines Grundstücks erfolgt. Stellungnahme der Verwaltung: Sofern Veränderungen und/oder Anpassungen der bestehenden Drainage erforderlich sind, werden diese sach- und fachgerecht im Rahmen der anstehenden Tiefbauarbeiten in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt. Beeinträchtigungen der Drainageleistung sind nicht zu befürchten. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträchtigt werde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.56) 2.8.14 Ein Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nutzfläche befürchtet, dass neben einer Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen für den Ausbau der Eschstraße die Landwirte zusätzlich belasten. Stellungnahme der Verwaltung: Der zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderliche Grunderwerb beinhaltet auch die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plans selbst. Da der erforderliche Ausgleich nicht vollständig innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden kann, ist als Ersatzmaßnahme die Aufwertung eines Gewässers südlich von Amelsbüren geplant. Landwirte im Bereich Eschstraße sind dadurch nicht betroffen. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusätzlich belasten, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.57) 2.8.15 Mehrere Eingeber wenden ein, dass sie sich getäuscht fühlen, da beim Kauf Ihrer Grundstücke von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehung nie die Rede gewesen sei. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 33 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungen der Stadt Münster zu einem Anschluss der Eschstraße an die Ortsumgehung bestehen seit vielen Jahren. Der Bebauungsplan Nr. 389 Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink vom 14.01.1994 weist daher eine öffentliche Verkehrsfläche in ca. 10 m Breite zum Ausbau der Eschstraße aus. Ferner enthält der Bebauungsplan den Hinweis: „Eschstraße - Anbindung an die L 585n möglich“. Den Käufern von Grundstücken und Immobilien hätte es anheim gestanden, sich bei der Fachverwaltung über die bestehenden Planungen im Umfeld ihrer Grundstücke zu informieren. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass Käufer von Grundstücken getäuscht wurden, da von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gewesen sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.58) 2.8.16 Ein Eingeber spricht sich dagegen aus, dass der Entwässerungsgraben an der Eschstraße entfallen soll. Stellungnahme der Verwaltung: Die Aufgabe des Entwässerungsgrabens ist erforderlich, um Flächen für den geplanten Straßenausbau mit den erforderlichen Nebenanlagen zu gewinnen. Die erforderliche Entwässerung bleibt jedoch gewährleistet, da mit dem Ausbau der Eschstraße auch der Bau eines Regenwasserkanals erfolgt. Hierüber erfolgt künftig auch die Entwässerung der nördlich an die Eschstraße angrenzenden Grundstücke. Beschlussvorschlag: Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.59) 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren 2.9.1 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Straßenplanung durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass nach der Rechtsprechung Straßenplanungen durch Bebauungspläne nur für Planungen mit örtlichem Bezug gerechtfertigt seien. Wesentlicher Planungsanlass sei aber, die Eschstraße so auszubauen, dass sie die Funktion einer Durchgangsstraße erhalte. Mit dem Ausbau der Eschstraße werde eine neue Ost-West-Verbindung zwischen Telgter Straße und Umgehungsstraße geschaffen, wodurch die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete in den Hintergrund trete. Da die Straßenplanung insgesamt einen überörtlichen Bezug aufweise, sei sie im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 34 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Für die Prognoseberechnungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurden sowohl die Kfz-Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz-Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden der Stadt Münster geben, die über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Die Eschstraße hat somit überwiegend einen örtlichen Bezug. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.60) 2.9.2 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die planfestgestellte Ortsumgehung nicht gegeben ist. Der Verein begründet dies damit, dass trotz der planfestgestellten Trasse mit Anschluss der Eschstraße eine andere planerische Konzeption seitens der Stadt noch möglich sei. Im Falle des Nichtausbaus der Eschstraße könne das Anschlussstück entfallen und entweder im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zunächst nicht ausgebaut werden oder aber unter teilweiser Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses endgültig darauf verzichtet werden. Des Weiteren wird angeführt, dass die Ortsumgehung nicht erst durch den Anschluss der Eschstraße ihre Verkehrsbedeutung erhalte. Dem Vorhabenträger der Umgehungsstraße sei es gleichgültig gewesen, ob eine Anbindung der Eschstraße erfolge. Es sei Wunsch der Stadt im Planfeststellungsverfahren gewesen, eine Anbindung der Eschstraße vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausführungen des Vereins retten den Esch e.V. hinsichtlich der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße sind nicht zutreffend. Bereits in der Vorplanung des Landesstraßenbauamtes Münster aus dem Jahre 1993 ist eine höhengleiche Kreuzung zwischen Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens nach UVP-G NW und § 37 StrWG NW hat dann der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossen: „ […] Für den Wohnbereich Wolbeck-Mitte/Nord ist die Eschstraße als direkte Anbindung an die Westumgehung Wolbeck einzuplanen. Die Gestaltung der Eschstraße und die Einbindung in das Landschaftsbild wird von der Stadt Münster geplant und mit dem Landesstraßenbauamt abgestimmt. […] “ STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 35 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Begründet wurde diese Forderung seinerzeit mit dem Ergebnis der Verkehruntersuchung IVV-Aachen aus dem Jahr 1990. Der Rechtsnachfolger des Landesstraßenbauamtes, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, hat im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wolbeck im Jahre 2003 ebenfalls einen höhengleichen Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage zur Verknüpfung von Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Der Forderung der Stadt Münster, eine Verknüpfung mittels Kreisverkehr zu planen, wurde im Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt. Sofern, wie von den Eingebern vorgeschlagen, auf eine Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung verzichtet würde, müsste eine andere verkehrssichere Lösung zur Querung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs zur Querung der Ortsumgehung geschaffen werden, was eine Änderung des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zur Folge hätte. Somit ist ein Zusammenhang zwischen der Planung zur Eschstraße und zur planfestgestellten Umgehungsstraße durchaus gegeben. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante Ortsumgehung nicht gegeben sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.61) 2.9.3 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass es ausdrückliches Planungsziel der Stadt sei, eine leistungsfähige Verbindung zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung zu schaffen. Dieses Ziel sei aber durch den Bebauungsplan Nr. 533 nicht zu erreichen, da er nur den Abschnitt zwischen Ortsumgehung und Silberbrink betrifft. Um das Planungsziel zu verwirklichen sei es erforderlich, auch den Abschnitt zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Eschstraße von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen (beidseitig getrennte Rad- und Gehwege) ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen, die keine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV darstellen, bedarf es keiner weiteren baulichen Veränderung. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant, da dieser nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entlastet ist und eine ausreichende Leistungsfähigkeit auch mit Anbindung der Eschstraße aufweist. Insofern konnte das Bebauungsplanverfahren auf den auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden. Der Bebauungsplan Nr. 533 hat einen eigenen Verkehrswert, da er die Grundlage zum Ausbau der Eschstraße zwischen dem bereits ausgebauten Teil der Eschstraße und der Umgehungsstraße bildet. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 36 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.62) 2.9.4 Ein Eingeber erwartet, dass die Stellungnahmen zu den Eingaben und die Gesamtabwägung nicht durch einen Mitarbeiter der Stadt Münster sondern durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das BauGB sieht eine Bearbeitung der Stellungnahmen durch einen unabhängigen Gutachter nicht vor. Die Verwaltung bereitet lediglich die Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge vor. Abschließend entscheidend, und damit auch zuständig für die Gesamtabwägung, ist der Rat. Beschlussvorschlag: Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung durch einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.63) 2.9.5 Neun Eingeber sind der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und daher der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Auffassung, es seien keine Alternativen geprüft worden, ist unzutreffend. Es wurde sowohl die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) als auch eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung geprüft. Die Varianten sind in den Abschnitten 7.5 und 7.6 der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan daher abwägungsfehlerhaft sei, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.64) 2.9.6 Ein Eingeber beanstandet, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert wurden. Stellungnahme der Verwaltung: In § 3 BauGB ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen geregelt. Nach § 3 (2) ist die öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung in Münster ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt und in den amtlichen Mitteilungen der Tageszeitungen. Eine direkte Information der Anlieger ist nicht vorgesehen. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 37 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Eine direkte Information der Anlieger ist auch deshalb nicht möglich, weil der Stadt Münster lediglich die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke bekannt sind, aber nicht die Miet- und Pachtverhältnisse. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert wurden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.65) 2.9.7 Ein Eingeber beanstandet, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die ortsübliche Auslegung der Pläne erfolgt im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Für weitergehende Informationen können die Pläne auch im Internet eingesehen werden. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.66) 2.9.8 Zwei Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nicht in eine Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden kann, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist zutreffend, dass der jetzt vorhandene Ausbau nach den Bestimmungen des KAG NW abgerechnet wurde. Von den Anliegern wurden Beiträge erhoben. Die Gemeinde kann nach der Abrechnung von Baumaßnahmen Änderungen an der Straße vornehmen, wenn dies durch Zeitablauf oder eine veränderte Verkehrssituation im gemeindlichen Interesse liegt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.67) 2.9.9 Fünf Eingeber sind der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Alle für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten sind in der Begründung zum Bebauungsplan genannt. Vertiefende Angaben sind aus den für den Bebauungsplan erstellten Fachgutachten, die auch Bestandteil der Offenlegung waren, ersichtlich. STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 38 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MUNSTER Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 39 von 39 Beschlussvorschlag: Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden, wir nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.68) 2.9.10 Ein Eingeber ist der Meinung, dass Planungsfehler und Absprachemängel zwischen den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße vorliegen. Stellungnahme der Verwaltung: Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den Baulastträgern der Umgehungsstraße und Eschstraße liegen nicht vor. Beschlussvorschlag: Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1.69)
V-0547-2013-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0547/2013 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Inhalt Seite 1. Planungsanlass .....................................................................................................................................1 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................2 5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 6. Inhalt des Bebauungsplanes .................................................................................................................4 6.1 Straßenverkehrsflächen ............................................................................................................. 4 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ....................................................5 7.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 5 7.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 7 7.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .........................................................................11 7.4.3 Boden ..............................................................................................................................13 7.4.4 Wasser ............................................................................................................................14 7.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................14 7.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................14 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................15 7.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................16 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................16 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 16 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 17 7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 17 7.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 18 8. Gesamtabwägung................................................................................................................................20 9. Flächenbilanz.......................................................................................................................................21 10. Durchführungsmaßnahmen.................................................................................................................21 1. Planungsanlass Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) sieht vor, dass die Eschstraße an die Umgehungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt angebunden wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung erforderlich. Zur Verwirklichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 533 unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Begründung / Seite 1 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den Trassenverlauf der Eschstraße im Abschnitt zwischen Silberbrink im Osten und der Anschlussplanung des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Westen. Die westliche Plangebietsgrenze liegt ca. 170 m östlich der geplanten Ortsumgehung Wolbeck. Die südliche Plangebietsgrenze deckt sich im Wesentlichen mit dem südlichen Rand der Eschstraße. Die Straßenverbreiterung erfolgt nach Norden. Die Gesamtbreite der Straßentrasse beträgt einschließlich sämtlicher Nebenanlagen ca. 18,50 m. Im Bereich der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg wird die nördliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 533 durch den Grenzverlauf der angrenzenden Wohngrundstücke gebildet. Dieses entspricht der Grenze der Verkehrsfläche zum Ausbau der Eschstraße entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 389 vom 14.01.1994. Der Bebauungsplan Nr. 389 weist innerhalb seines Geltungsbereichs bereits Verkehrsflächen zum Ausbau der Eschstraße ab dem Silberbrink aus und enthält folgenden Hinweis: „Eschstraße – Anbindung an die L 585n möglich“. Da der Bebauungsplan Nr. 389 jedoch für den Ausbau der Eschstraße keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festsetzt, wird der Bereich der Eschstraße durch den Bebauungsplan Nr. 533 überlagert, bzw. ersetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 533 liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334. Gemarkung Wolbeck-Kspl., Flur 13, Teile der Flurstücke 71, 72, 73, 74, 76, 79, 80, 150, 213, 712, 715, 740, 777, 976. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Eschstraße ist derzeit als nicht klassifizierte Straße im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt unterschiedliche Ausbaustandards aus. Ab der Münsterstraße ist die Eschstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind insgesamt vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner weist die Eschstraße in diesem Abschnitt beidseitig sonstige (nicht benutzungspflichtige) Radwege sowie Gehwege aus. Stellenweise sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße übernimmt direkte Erschließungsfunktion für die angrenzende Bebauung. Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege aus. In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs und der Zugang zum Friedhof bzw. zur Leichenhalle. Östlich des Friedhofs befindet sich eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung, die das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet mit dem Zentrum Wolbeck verbindet. Westlich der Straße Goldbrink weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. Im Abschnitt zwischen Goldbrink und Umgehungsstraße dient die Eschstraße der verkehrlichen Begründung / Seite 2 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Erschließung des städt. Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstraße selbst ist in dem zu überplanenden Abschnitt Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die insbesondere für den Erholungsverkehr von großer Bedeutung ist. 5. Planungsziele In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarischen Beschlüssen sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 533 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen werden. Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 12.900 Kfz/24h (Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Ziel-, Quell- und Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung des Straßenzuges Münsterstraße – Am Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternative geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung – Eschstraße – Am Borgarten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagene Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung keine sinnvolle Alternative dar. Der gewünschte Entlastungseffekt auf der Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1). Verkehrliche Entwicklung Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand: 7/2010) sind folgende verkehrliche Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten: Begründung / Seite 3 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Straßenabschnitt Status Quo Prognose 2025 mit Anbindung Eschstraße Prognose 2025 ohne Anbindung Eschstraße Prognose 2025 mit Anbindung Wolbecker Windmühle [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink 1.900 3.100 1.900 1.900 Eschstraße zwischen Silberbrink und Goldbrink 400 3.900 500 400 Eschstraße westlich Goldbrink 200 4.300 200 200 Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße 10.200 3.900 5.900 5.600 Am Steintor zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße 12.500 6.400 8.900 8.600 Hofstraße zwischen Münsterstraße und Telgter Straße 4.300 3.200 3.200 3.200 Hiltruper Straße zwischen Am Steintor und Am Berler Kamp 9.800 4.900 8.500 8.200 Am Berler Kamp westlich Hiltruper Straße 4.100 3.100 8.000 7.500 Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck Quelle: Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 6. Inhalt des Bebauungsplanes 6.1 Straßenverkehrsflächen Der Bebauungsplan Nr. 533 beinhaltet die Festsetzung der Verkehrsflächen zum Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Wolbeck. Der Ausbau der Eschstraße ist als zweistreifige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m geplant. Auf der Nordseite der Eschstraße ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 2,50 m vorgesehen, der durch einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung von der Fahrbahn getrennt ist. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Silberbrink und Goldbrink wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgrund der beengten Verhältnisse durch einen 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord. Nördlich des gemeinsamen Geh- und Radweges ist ein Grünstr eifen ausgewiesen, in dem zum Schutz der Wohnbebauung Silberbrink 1 bis 1h der Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand erfolgt. In einem Abschnitt von ca. 30 m westlich des Wohngebietes Tönne-Vormann-Weg bis zur Einmündung der Straße Silberbrink ist innerhalb des Grünstreifens der Bau einer Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,00 m bis 2,50 m ausgewiesen. Hierfür wird der Grünstreifen auf bis zu 5,70 m Breite aufgeweitet, wodurch eine beidseitige Eingrünung der Lärmschutzwand gewährleistet ist. Westlich der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg schließt der Grünstreifen in einer Breite ab 2,50 m nördlich an die Fahrbahn und daran anschließend ein offener Straßenseitengraben in 3,00 m Breite an. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird in einer Breite von 2,50 m nördlich dieses Grabens geführt. Die ursprünglich hier vorgesehene Einteilung, nach der zuerst der gemeinsame Geh- und Radweg an den Grünstreifen und dann der offene Straßenseitengraben Begründung / Seite 4 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) an den Geh- und Radweg anschloss, wurde aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Detailplanung geändert. Der vorhandene Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne-Vormann-Weg und der Straße Silberbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohngebietes erfolgt künftig über einen Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße verlegt wird. Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die bestehende Tempo 30-Zone auf der Eschstraße wird aufgehoben. Der Beginn der Tempo 30-Zone liegt künftig am Beginn der von der Eschstraße abzweigen Straßen. Aus dem Wohngebiet Tönne-Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß- und Radwegverbindungen zur Eschstraße. Beide Wege werden künftig durch die Anlage einer Lärmschleuse vereinigt und münden im Bereich des vorhandenen Weges westlich des Friedhofs auf die Eschstraße. Zur sicheren Querung der Eschstraße ist, insbesondere für den Schülerverkehr, die Anlage einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen. Eine weitere wichtige Fuß- und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße Silberbrink östlich des Friedhofs in Richtung Wigbold. Zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern ist hier die Anlage einer Bedarfsampel geplant. An dieser signalgeregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von dem einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den Radweg an der Südseite der Eschstraße wechseln. In ca. 170 m Abstand zur westlichen Plangebietsgrenze verläuft künftig die derzeit im Bau befindliche Ortsumgehung Wolbeck (L 585n). Der Planfeststellungsbeschluss vom 06. Februar 2008 zur Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße mittels eines lichtsignalgeregelten Knotenpunktes an die Ortsumgehung angebunden wird. Der Planfeststellungsbeschluss regelt ebenfalls den Ausbau der Eschstraße auf einer Länge von ca. 170 m zwischen Ortsumgehung und der westlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 533. Die Planung sieht vor, dass auch der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße lichtsignalgeregelt über die Ortsumgehung geführt wird und eine Anbindung an die bestehende Wegeverbindung der Eschstraße erhält. Damit ist gewährleistet, dass auch künftig eine durchgehende Wegeverbindung für den Fußgänger- und Radfahrer zwischen Wolbeck und Angelmodde zur Verfügung steht. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Grundlage für diese Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwi schen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt. Weitere Informationen können der Schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der Eschstraße (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011) entnommen werden. 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 7.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis der bislang durchgeführten Prüfschritte der Umweltprüfung gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 des Begründung / Seite 5 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Baugesetzbuches erstellt worden. Dem Entwurf liegen vorhandene Daten sowie folgende Gutachten, die für die Planung erstellt wurden, zugrunde: • Schalltechnische Untersuchung zum Ausbau der Eschstraße (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011). • Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Eschstraße in Münster-Wolbeck (Froelich & Sporbeck, 2011). • Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstraße in Münster-Wolbeck (Nabu-Naturschutzstation Münsterland e.V., 2009), • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße in Münster-Wolbeck (Froelich & Sporbeck, 2011). Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster. im Internet (www.stadt-muenster.de/Verkehr&Umwelt/Umweltkataster). Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an den planfestgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen. Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen dem Silberbrink im Osten und der Ortsumgehung im Westen erfolgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 „Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink“ ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstraße festgesetzt und es erfolgt ein Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n. Im Bebauungsplan Nr. 533 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der ausgebauten Eschstraße einschließlich Lärmschutzwand, der gemeinsame Geh- und Radweg sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt. 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für den vorliegenden Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): Begründung / Seite 6 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen Der westliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt im Gebiet des Landschaftsplans (LP) Werse, der das Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ ausweist sowie die Anpflanzung einer Baumreihe nördlich der Eschstraße festsetzt. Ansonsten bestehen im Plangebiet und der Umgebung keine Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen. Die Grenzen des LP Werse werden im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung entsprechend angepasst. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 7.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Nördlich der Eschstraße befindet sich das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 389, südlich liegt der städtische Friedhof Wolbeck (Bebauungsplan Nr. 217). Die Eschstraße dient gegenwärtig zwischen dem Goldbrink und der planfestgestellten Umgehungsstraße der verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. Die vorherrschende Nutzung im Einwirkungsbereich der Eschstraße ist als reines und allgemeines Wohngebiet sowie Mischgebiet (Nördlich Eschstraße / westlich Münsterstraße) zu berücksichtigen. Die Wohnhäuser Eschstraße 25 und 31 sind entsprechend der vorhandenen Struktur als Außenbereich einzustufen. Begründung / Seite 7 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) In rund 450 m Luftlinie zum Westrand des Wohngebietes Eschstraße verläuft die planfestgestellte Trasse der Ortsumgehung Wolbeck. Der Abschnitt der Eschstraße östlich außerhalb des Bebauungsplangebietes, zwischen der Einmündung Silberbrink und der Münsterstraße, ist durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Tempo-30-Regelung gekennzeichnet. Erholungsnutzung Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil des Bebauungsplangebietes liegt im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungswegenetz. Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der Erschließung zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist die Optik eines Wirtschaftsweges auf. Ab dem Waldstück östlich des Gasthauses Hoffschulte handelt es sich um eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Angelmodde Dorf. Diese Abschnitte mit untergeordnetem Kfz-Verkehrsaufkommen ermöglichen eine ruhige, landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Die gegenwärtige hohe Freizeit- und Erholungsqualität des Landschaftsraumes im Bereich der Eschstraße wird jedoch durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt. Die Ortsumgehung ist als Vorbelastung zu berücksichtigen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Immissionsschutz Zur immissionsschutzrechtlichen Einschätzung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das Planungsbüro für Lärmschutz, Münster (2011) erstellt um folgende Fragestellungen zu klären: 1. Rechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung von passiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen 3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck Zugrunde gelegt wurden dem Gutachten die prognostizierten Verkehrsbelastungen für das Jahr 2025. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen können wie folgt zusammengefasst werden: 1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz In der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzverordnung“ ist geregelt, dass bei wesentlichen Änderungen von Straßen im Bereich des St raßenausbaus Lärmvorsorgemaßnahmen zu prüfen sind. Der wesentlich geänderte Straßenausbau beginnt im Bereich des Wolbecker Eschs und endet in der Einmündung des Silberbrink (siehe Übersichtslageplan im Gutachten). Die Verkehrszunahmen außerhalb der wesentlichen Änderungen der Eschstraße (zwischen Silberbrink und Münsterstraße) wurden ebenfalls untersucht. Die Verkehrszunahme in diesem Straßenabschnitt führen zu Lärmpegelerhöhungen von etwa 5 dB(A) auf bis zu 63/53 dB(A) Tag/Nacht. Gesunde Wohnverhältnisse bleiben gewahrt. Begründung / Seite 8 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung von passiven Lärmschutzmaßnahmen Durch die wesentliche Änderung der Eschstraße bis zum Silberbrink haben 23 Wohngebäude eine Anspruchsvoraussetzung für Lärmvorsorge. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Wälle, Wände) haben Vorrang vor passiven (z. B. Schallschutzfenster). Insgesamt wurden drei unterschiedliche Verläufe der Schallschutzwände mit jeweils zwei unterschiedlichen Höhen der Wände untersucht. Die Wandhöhen wurden so dimensioniert, dass die Wohngebäude im Bereich des wesentlich geänderten Straßenabschnitts - im ersten Schritt nach den rechtlich verbindlichen Grenzwerten der 16. BImSchV (betrifft Varianten 1, 3, 5) und - im zweiten Schritt den, für die städtebauliche Abwägung relevanten Orientierungswerten der DIN 18005, Teil 1 (betrifft Varianten 2, 4, 6) weitestgehend geschützt sind. Die drei unterschiedlichen Verläufe der Lärmschutzwände orientieren sich bei - Variante 1 und 2 in 8,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe südlich der Wand, - Variante 3 und 4 in 2,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie der Baumreihe südlich der Wand und - Variante 5 und 6 in 1,25 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe nördlich der Wand. Die Vorzugsvariante ist Variante 3 (2,75 m Abstand parallel zur Eschstraße mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie Baumreihe südlich der Wand). Aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen wird diese Variante bevorzugt. Durch die Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Eine Festsetzung der rückwärtigen Schallschutzwand an der Schallschleuse auf eine städtebaulich vertretbare Höhe von 3,5 m führt am Gebäude Tönne-Vormann-Weg 59 im Dachgeschoss zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV um 2 dB(A). Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsichtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken. 3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien In der Vorzugsvariante (Variante 3 des Gutachtens) werden an allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV im Erdgeschoss und auf den Terrassen auch die Orientierungswerte nach DIN 18005 eingehalten. In den Obergeschossen werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnach passive Scha llschutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich Begründung / Seite 9 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Der bauliche Standard im Lärmpegelbereich 3 wird bei Fenstern bereits durch die Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung erreicht. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Planung aus städtebaulicher Sicht auf die Aussegnungshalle des Friedhof Wolbeck untersucht. Der Orientierungswert für Friedhöfe wird dort um bis zu 3 dB(A) überschritten. Es wurden Varianten des aktiven Schallschutzes untersucht um eine Verbesserung der Lärmsituation vor allem in Hinblick auf die dort stattfindenden Gottesdienste zu erreichen. 4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck An fünf Straßenquerschnitten der Straßen Am Berler Kamp, Hiltruper Straße und Münsterstraße wurden die Entlastungswirkungen der Umgehungsstraße Wolbeck und der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße im Vergleich zum Ist-Zustand analysiert. Der Verkehr innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf dem Berler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% abnehmen. Die Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße nördlich der Hofstraße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von über 3 dB(A) gut hörbar. Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Erholungsnutzung Die Erholungsqualität des zukünftigen straßenparallelen Geh- und Radweges wird durch das Verkehrsaufkommen einschließlich LKW auf der Eschstraße mit entsprechenden Einwirkungen durch Lärm beeinträchtigt. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die straßenparallele Wand wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Vermindert wird diese Zerschneidungswirkung durch einen Überweg inkl. einer Lichtzeichenanlage mit Bedarfsschaltung („Anforderungsampel“) westlich des Silberbrink, um den südlich gelegenen Friedhof zu erreichen, sowie durch eine weiter westlich angeordnete Querungshilfe, die den Übergang vom Wohngebiet zur Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Eschstraße erleichtert. Bei den genannten Beeinträchtigungen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Erholungsqualität des Raumes bereits durch die planfestgestellte und gegenwärtig im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild sowie Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. Begründung / Seite 10 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Biotope Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 533 befindet sich in Höhe des Wohngebietes nördlich der Eschstraße ein Grünstreifen mit Graben und vereinzeltem Gehölzaufwuchs, der im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 als Verkehrsfläche und -grün festgesetzt ist. Westlich des Wohngebietes ist eine Ausgleichsfläche (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) festgesetzt und realisiert. Südlich außerhalb des Bebauungsplangebietes grenzt der städtische Friedhof Wolbeck an. Weiter westlich grenzen beidseitig der vorhandenen Trasse der Eschstraße Ackerflächen („Eschflur“, s. Punkt 7.4.6) sowie ein Wohnhaus mit Garten an das Bebauungsplangebiet. Die Ackerflächen, Gärten, Wege und der Graben besitzen nur eine geringe ökologische Bedeutung. Das Grünland, die jüngeren Gehölze sowie der Friedhof weisen eine mittlere Bedeutung auf. Der in Teilbereichen vorhandene alte Baumbestand hat eine hohe Bedeutung. (Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden). Tiere Amphibien Im Frühjahr 2009 wurden Amphibienvorkommen an der Eschstraße und jeweils einem nördlich und südlich gelegenen Kleingewässer sowie am westlich gelegenen Gasthaus Hoffschulte erfasst. Es wurden insgesamt 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Im Ergebnis wurden insgesamt 17 Individuen (einschl. 1 Verkehrsopfer) der Erdkröte gefunden, davon einige Tiere entlang der Eschstraße. Ein Teil der Erdkröten wanderten vom Friedhof, der vermutlich als Landhabitat und Überwinterungsplatz genutzt wird Richtung Norden. Nordwestlich steht ein Kleingewässer als Laichhabitat zur Verfügung. In diesem als Fischteich genutzten Gewässer wurden Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Ansonsten werden ggf. Gartenteiche im Wohngebiet als Laichgewässer genutzt. Einige der Erdkröten wurden außerhalb des Bebauungsplangebietes im Bereich der Pumpstation im Süden sowie im Bereich des Gasthauses Hoffschulte, jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung, angetroffen. Weitere Amphibienarten wurden nicht kartiert. Nähere Informationen können dem „Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstraße in Münster-Wolbeck“ (2009) entnommen werden. Fledermäuse und Vögel Im Umfeld der geplanten Straße wurden 5 Fledermausarten (Zwerg-, Breitflügel-, Wasserfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler) festgestellt. Die besonderen Aktivitätsschwerpunkte der Fledermäuse liegen im Bereich der Angel sowie südlich der Straße „Am Angelkamp“ sowie nördlich des Bereichs „Altarwiese“ zwischen zwei Waldstücken und damit in rund 300 m bis 600 m Entfernung. Im direkten Umfeld der Eschstraße wurden jagende Zwergfledermäuse sowie einmal eine überfliegende Breitflügelfledermaus festgestellt. Fledermausquartiere sind im Bereich der Trasse nicht vorhanden. Im Rahmen der Erfassungen der Vogelarten wurden insgesamt 34 Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste) festgestellt. Überwiegend handelt es sich dabei um sog. Allerweltsarten, mit Ausnahme von 4 planungsrelevanten Arten. Dabei handelt es sich um Feldsperling, Kuckuck, Begründung / Seite 11 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Steinkauz und Waldkauz. Die beiden Eulenarten wurden in einiger Entfernung zur Eschstraße, jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung kartiert. Der Kuckuck wurde in der Angelaue beobachtet. Der Feldsperling nutzt zwei direkt südlich an die Eschstraße angrenzende Hoflagen mit Hecken und älteren Obstbäumen. Weitere Informationen können dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (2011) entnommen werden. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Biotop-/Nutzungstypen Vom Ausbau der Eschstraße sind im Wesentlichen Teile der angrenzenden Ackerflächen sowie des Grünstreifens zwischen Wohngebiet und Eschstraße, der planungsrechtlich als Verkehrsfläche und –grün zu berücksichtigen ist, betroffen. In geringfügigem Maße sind auch Teile des Friedhofs Wolbeck im Bereich des Bebauungsplans Nr. 217 betroffen. Insgesamt werden durch den Ausbau der Eschstraße rund 5.023 qm Fläche in Anspruch genommen, davon beträgt die Neuversiegelung durch den Fahrstreifen, den Geh- und Radweg sowie die Lärmschutzwände rund 1.674 qm. Tiere Hinsichtlich der Erdkröten wurde in den 8 Begehungen eine relativ geringe Individuenanzahl (17 Exemplare) kartiert. Davon befanden sich die 4 Ex emplare bei Hoffschulte jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung sowie die 2 Erdkröten an der Pumpstation nicht im unmittelbaren Bereich der Eschstraße. Bei den verbleibenden Erdkröten kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie bei ihren Wanderungen zu Laichgewässern die Eschstraße queren. Als Vermeidungsmaßnahme wurde im Gutachten zu den Amphibienvorkommen (Nabu, 2009) die Installation von Leiteinrichtungen empfohlen. Diese Empfehlung wurde geprüft mit folgenden Ergebnissen: • Vor dem Hintergrund einer relativ geringen Anzahl potenziell betroffener Erdkröten erscheinen technisch aufwändige Leiteinrichtungen mit den entsprechenden Tunnelsystemen als nicht angemessen. • Seitens der Stadt Münster wird nach Inbetriebnahme der ausgebauten und an die Ortsumgehung angebundenen Eschstraße ein Monitoring zur Feststellung der Betroffenheit von Erdkröten durchgeführt (s. Punkt 7.7). Streng geschützte Amphibienarten sind von der Planung nicht betroffen. Für die 5 im Betrachtungsraum auftretenden Fledermausarten entsteht nicht das Risiko baubedingter Individuenverluste, da keine Strukturen durch die Baumaßnahme betroffen sind, die von den Arten als Quartier genutzt werden können. Störungsbedingte Auswirkungen auf den Erhaltungszustand einer lokalen Population oder ein Verlust der ökologischen Funktion einer Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang sind nicht zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Bezüglich der ungefährdeten Vogelarten sind keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen bei Beachtung einer Bauzeitenfestlegung für die Baufeldräumung (außerhalb der Zeit vom 01. März bis zum 30. September) zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Dies gilt auch für die planungsrelevanten Arten Kuckuck, Steinkauz und Waldkauz. Für den Feldsperling werden artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände durch habita toptimierende Maßnahmen vermieden (Anbringung von Nistkästen). Die Nistkästen werden im Bereich der südlich der Eschstraße gelegenen städtischen Flächen Friedhof und Pumpstation angebracht. Begründung / Seite 12 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Im Ausgangszustand besitzen die bewerteten Flächen einen Biotopwert von 20.777 Punkten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Gestaltung wie z.B. der Baumpflanzungen und sonstiger Eingrünungsmaßnahmen etc. verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches um 5.853 Punkte. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Diese Flächen mit einer Gesamtgröße von 2.941 qm werden mit lebensraumtypischen Gehölzen bepflanzt zur Ergänzung der am Graben bereits vorhandenen Gehölzstrukturen. Diese Strukturen übernehmen eine wichtige Funktion im Verbundsystem zwischen den Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Es wird eine Flächenaufwertung um 6.352 Biotopwertpunkte erzielt, so dass der Eingriff ausgeglichen wird und ein geringfügiger Überschuss verbleibt. 7.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet und weiter nördlich Graubraunen Plaggenesch als schutzwürdigen Boden (mittlere Kategorie) aufgrund der Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte aus. Hinweise auf Eschböden finden sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“). Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstraße wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr 1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage. Der Oberboden wird von schwach-schluffigem bis schwach-tonigem Feinsand unterlagert. Die Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser wurde lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt. Die Böden im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes werden landwirtschaftlich genutzt. Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstraße und dem Graben am Wohngebiet ein Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die vorhandene versiegelte Trasse der Eschstraße. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine Altlast-/-Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch den Ausbau der Eschstraße und den Bau des Geh- und Radweges kommt es zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung im Bereich schut zwürdiger Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 389 ist der Ausbaustreifen bereits als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Bodenversiegelung in Höhe von 1.674 qm wird in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (s. Punkt 7.4.2) berücksichtigt. Begründung / Seite 13 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 7.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o.ä.) auf. Im Rahmen von Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s. Punkt 7.4.3) wurde in einem Bodenprofil Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt. Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebietes befindet sich ein Kleingewässer, das als Erdkrötenlaichgewässer dient (s. Punkt 7.4.2). Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich kein klassifiziertes Still- oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße weist eine geringe Wasserführung auf. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Die Fläche des Grabens wird im Bereich der Wohnsiedlung für den gemeinsamen Geh- und Radweg sowie tlw. für die Lärmschutzwand in Anspruch genommen. Das Niederschlagswasser wird in Kanälen im Trennsystem abgeführt. Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung wird nördlich der Eschstraße ein neuer Graben angelegt. Die Niederschlagswässer werden von der Straße über die belebte Bodenschicht dem Grundwasser zugeführt. Dabei erfolgt eine Reinigung, die der Vermeidung von Schadstoffeinträgen ins Grundwasser dient. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt eine Berücksichtigung der Bodenversiegelung. 7.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist nicht von einer Beeinträchtigung von Klim afunktionen über den mikroklimatischen Bereich hinaus auszugehen. Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt 7.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 7.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Im gegenwärtigen Zustand verläuft die Eschstraße zwischen dem Ortsrand Wolbecks und dem Wäldchen östlich des Gasthauses Hoffschulte als schmaler Wirtschaftsweg und weiter westlich als „Pättken“ für Radfahrer und Fußgänger bis nach Angelmodde Dorf. Der Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine alte Eschlage mit der typischen Untergliederung der Ackerflur in Längsstreifen, die in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5) bzw. Katasterkarte zu erkennen ist. Diese historische Flurform findet sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“, s. hierzu auch Punkte 7.4.3 und 7.4.7). Begründung / Seite 14 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Hinsichtlich des Landschafts- bzw. Ortsbildes werden keine prägenden und hochwertigen Strukturen durch die Planung in Anspruch genommen. Außerhalb des Siedlungsbereiches bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen Waldbereiche und die südliche Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstraße mit höherem Verkehrsaufkommen ist jedoch im Vergleich mit dem heutigen Wirtschaftswegcharakter in der Landschaft deutlicher wahrzunehmen und störend für die Erholungsnutzung (s. hierzu Punkt 7.4.1). Die landschaftliche Einbindung der ausgebauten Eschstraße erfolgt durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus einheimischen Laubbäumen. Der verbleibende Eingriff wird auf insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren ausgeglichen. Diese Flächen weisen teilweise Gehölzbewuchs auf, der im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ergänzt wird. Diese Kompensationsmaßnahmen dienen dem Biotopverbund sowie der Gliederung und Aufwertung des Landschaftsbildes (s. auch Punkt 7.4.2). 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vom allem südlich der Eschstraße haben sich im Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten. Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit. Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedungsstätten, die den Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch selbst von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der Städtischen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z.B. die negativen Auswirkungen auf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert werden. Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller beizubringen. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich. Begründung / Seite 15 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) sind nach § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Das zukünftige Kfz-Verkehrsaufkommen einschließlich LKW führt zu einer Beeinträchtigung der Erholungsqualität für Radfahrer und Fußgänger. Als Vorbelastung ist allerdings die im Bau befindliche Ortsumgehung zu berücksichtigen. Im Bereich des Wohngebietes kommt eine Zerschneidungswirkung durch die Lärmschutzwand hinzu. Zur Verminderung dieser Zerschneidungswirkung sind zwei Fahrbahnübergänge geplant. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung sowie ein Teilausbau der vorhandenen Trasse bereits im rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss enthalten sind. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sind folgende Voraussetzungen bereits geschaffen: 1. Die Eschstraße wird über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung angebunden. 2. Ein 170 m langer Abschnitt der Trasse der Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten wird ausgebaut. Aufgrund dieser Voraussetzungen bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die im Falle der Nullvariante unerwünschten Durchgangsverkehre von der Eschstraße fernzuhalten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger. Eine geeignete Maßnahme wäre die Errichtung von Schranken Begründung / Seite 16 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) jeweils vor dem Knotenpunkt an der Ortsumgehung, die nur durch Berechtigte (landwirtschaftlicher Verkehr) zu öffnen sind bei gleichzeitiger Durchgängigkeit für Radfahrer und Fußgänger (Ampel mit Anforderung). Im Falle der Nullvariante entfiele auch die Notwendigkeit für den 170 m langen Ausbau der Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten. Hier könnte der Straßenbaulastträger für die Ortsumgehung (Straßen.NRW) unter den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bleiben. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs- und Lärmentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfall ende Neuversiegelung der Eschstraße positiv auswirken. 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW, lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Straße Wolbecker Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in einem Wohngebiet. Dieser Vorschlag wurde nicht weiter verfolgt, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen. Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck enthalten. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden verschiedene Varianten des aktiven Lärmschutzes hinsichtlich Lage und Höhe der Lärmschutzwände untersucht. Außerdem wurde die Option passiver Lärmschutzmaßnahmen betrachtet. Im Ergebnis wurde die Variante 3 des aktiven Lärmschutzes als Vorzugsvariante gewählt (s. Punkt 7.4.1 und ausführliche Informationen in der schalltechnischen Untersuchung). 7.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Begründung / Seite 17 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz (die nächste im Jahr 2015). Zur Feststellung, inwieweit Erdkröten von dem Ausbau und der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung betroffen sind, wird nach Inbetriebnahme der Straße ein Monitoring seitens der Stadt Münster durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Überwachung dienen als Grundlage, um etwaige Gegenmaßnahmen zu treffen. Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche Umweltauswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes ergeben, sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 7.8 Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an den planfestgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster- Wolbeck (L 585n) geschaffen. Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen Zunahme der Verkehrs- und Lärmbelastung gegenüber dem Ist-Zustand verbunden. In der Verkehrsuntersuchung (2010) wurden als Prognoseverkehrsmengen für den Abschnitt der Eschstraße zwischen der Westumgehung und dem Goldbrink 4.400 Kfz/24 h ermittelt und im Abschnitt Goldbrink bis zum Silberbrink 3.900 Kfz/24 h. Für den Abschnitt zwischen Silberbrink und Münsterstraße werden 3.100 Kfz/24 h prognostiziert. Im Rahmen der Variantenuntersuchung zum Lärmschutz wurde die Variante 3 aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Im Hinblick auf die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, die flankierend herangezogen wurden, werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnac h passive Schallschutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Der Verkehr innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf der Straße Am Berler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% abnehmen. Die Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße nördlich der Hofstraße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) si nd gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von über 3 dB(A) gut hörbar. Die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum wird entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die straßenparallele Wand Begründung / Seite 18 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Allerdings wird die Erholungsfunktion bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung beeinträchtigt. Die Erfassungen von Tierarten im Bereich der Trasse und der Umgebung führte zu dem Ergebnis, dass im Umfeld der Trasse planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten vorkommen sowie als Vertreter der Amphibien die Erdkröte als verbreitete Art. Hinsichtlich der Fledermäuse treten durch Realisierung der Planung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5 BNatSchG ein. Dies gilt auch für die Vogelarten unter der Voraussetzung der von Bauzeitenfestlegungen für die Baufeldräumung sowie des Anbringens von Nistkästen für den Feldsperling. Hinsichtlich des Vorkommens von Erdkröten wird ein Monitoring nach Inbetriebnahme der Straße durchgeführt. Durch die Neuversiegelung von Flächen im Zuge des Ausbaus der Eschstraße ergeben sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft. Unter Berücksichtung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zur landschaftlichen Einbindung (Pflanzung einer Baumreihe entlang der Eschstraße) verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Für den Boden verbleiben gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erhebliche Auswirkungen aufgrund der Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte. Zur Feststellung, ob sich innerhalb der Eschfluren Bodendenkmäler befinden, erfolgen vor den Baumaßnahmen Prospektionen des Geländes. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs- und Lärmentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken. Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die Straße Wolbecker Windmühle statt über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Des Weiteren wurden Alternativen im Hinblick auf den Lärmschutz betrachtet (Varianten des aktiven Lärmschutzes und passiver Lärmschutz). Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Ein Monitoring der Verkehrszahlen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz. Begründung / Seite 19 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 8. Gesamtabwägung Verzicht auf eine Anbindung der Eschstraße / Anbindung Wolbecker Windmühle Planungsziel ist, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor - Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieses Ziel kann nur durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - Ortsumgehung - Eschstraße - Am Borgarten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung ebenfalls keine Alternative dar. Der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen bereich Wolbecks würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1 der Begründung). Schulwegsicherung Die beiden Wege westlich und östlich des Friedhofs sind zwei wichtige Schulwegverbindungen für Kinder aus dem Bereich nördlich der Eschstraße. Damit auch künftig die stärker befahrene Eschstraße gefahrlos gequert werden kann, wird westlich des Friedhofs eine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen. An der Wegeverbindung östlich des Friedhofs kann aufgrund der beengten Verhältnisse keine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen werden. Aus diesem Grunde ist hier zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern die Anlage einer Bedarfsampel geplant. Mit diesen Maßnahmen kann der Schülerverkehr zwischen dem Wohnbereich nördlich der Eschstraße und dem Schulzentrum Sicher abgewickelt werden. Straßenquerschnitt An der geplanten Lichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Silberbrink findet auch der Wechsel von beidseitigen getrennten Geh- und Radwegen auf den einseitigen gemeinsamen geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße statt. Die Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen bis zum Weg zum Recyclinghof wäre zwar wünschenswert, lässt sich aber aufgrund der beengten Verhältnisse zwischen dem Friedhof im Süden und dem Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg im Norden nicht verwirklichen. Dadurch bedingt muss der Einmündungsbereich Goldbrink / Eschstraße von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden. Dies ist jedoch mit den Belangen der Verkehrssicherheit vereinbar, da der Einmündungsbereich ausschließlich von Bewohnern des Wohngebietes befahren wird, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind. Parkplatzsituation am Friedhof Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der Eschstraße abgestellt. Diese Möglichkeit des Parkens entfällt mit dem Ausbau der Eschstraße. Als Ersatz werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Parkmöglichkeiten westlich des Friedhofs am Weg zum Recyclinghof geschaffen. Begründung / Seite 20 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Begründung / Seite 21 von 21 9. Flächenbilanz Plangebietsgröße 1,2 ha 100% Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,5 ha) 1,2 ha 100% Tabelle 3: Flächenbilanz 10. Durchführungsmaßnahmen Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel führen, hilfsweise die Enteignung. Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes erfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnitten bleibt vorbehalten. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung). Münster, den __________ Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (26)
- Eschstraße 1700
- Hiltruper Straße 4
- Münsterstraße
- Freckenhorster Straße
- Hofstraße
- Telgter Straße 4
- Zumbuschstraße
- Tönne-Vormann-Weg 59
- Albersloher Weg 33
- Am Borggarten
- Am Steintor
- Am Berler Kamp 9
- Am Angelkamp
- Umgehungsstraße
- Wolbecker Windmühle 2500
- Franz-von-Waldeck-Straße
- An den Speichern 7
- Silberbrink 1
- Am Brockhoff
- Lerschmehr
- Goldbrink 400
- Kupferbrink
- Juffernkamp
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0547/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37