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V/0547/2013

Bebauungsplan Nr. 533 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 26.07.2013

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Beschlussvorlage

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V-0547-2013-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-0547-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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V-0547-2013-Anlage-1-Stellungnahmen

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V-0547-2013-Anlage-2-Begruendung

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Beschlussvorlage

16353 Zeichen

V/0547/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 „Wolbeck – 
Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)“ wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 nicht g e-
folgt:  
 
1.1.1 Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorlieg e (Anlage 1, 
Punkt 2.1.1).  
 
1.1.2 Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht 
ermittelt worden (Anlage 1, Punkt 2.1.2).  
 
1.1.3 Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße 
Nord sei nicht plausibel (Anlage 1, Punkt 2.1.3).  
 
1.1.4 Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastung en auf den einzelnen Abschni t-
ten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 1, Punk t 
2.1.4).  
 
1.1.5 Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – 
Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 1, 
Punkt 2.1.5).  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0547/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 57 / 492 61 90 
E-Mail: 
WittG@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0547/2013 
 
1.1.6 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlic h 
der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht ric h-
tig ermittelt worden (Anlage 1, Punkt 2.1.6).  
 
1.1.7 Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zu mbusch-
straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 1, Punkt 2.1.7).  
 
1.1.8 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im 
Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden (A n-
lage 1, Punkt 2.1.8).  
 
1.1.9 Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw-Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 1, Punkt 2.1.9).  
 
1.1.10 Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch, wie progno s-
tiziert (Anlage 1, Punkt 2.1.10).  
 
1.1.11 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der  Eschstraße an die Ortsumg e-
hung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und 
Lerschmehr geführt werde (Anlage 1, Punkt 2.1.11).  
 
1.1.12 Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, 
z. B. das Fahrrad, zu fördern (Anlage 1, Punkt 2.1.12).  
 
1.1.13 Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der 
Weg über andere Straßen zumutbar ist (Anlage 1, Punkt 2.1.13).  
 
1.1.14 Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und 
Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden (Anlage 1, Punkt 2.1.14).  
 
1.1.15 Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die 
Umgehungsstraße anzubinden (Anlage 1, Punkt 2.1.15).  
 
1.1.16 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Es chstraße die Verkehrsbela s-
tung auf der Straße Am Borggarten zunehmen werde (Anlage 1, Punkt 2.1.16).  
 
1.1.17 Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und 
zum Bebauungsplan seien widersprüchlich (Anlage 1, Punkt 2.1.17).  
 
1.1.18 Der Ansicht, da ss keine spezifischen Erhebungen des Ziel -, Quell- und Binnen-
verkehrs durchgeführt wurden (Anlage 1, Punkt 2.1.18).  
 
1.1.19 Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Verkehr ser-
hebungen veraltet seien (Anlage 1, Punkt 2.1.19).  
 
1.1.20 Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße 
in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde 
(Anlage 1, Punkt 2.1.20).  
 
1.1.21 Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz -von-
Waldeck-Straße und die Dirk-von-Merveldt-Straße erfolgen könne, wenn die dort 
vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden (Anlage 1, Punkt 2.1.21).

- 3 - 
V/0547/2013 
1.1.22 Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung 
der Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ se i „stillschweigend gekippt“ worden 
(Anlage 1, Punkt 2.2.1).  
 
1.1.23 Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige 
Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben (Anlage 1, 
Punkt 2.2.2).  
 
1.1.24 Der Befürchtung, dass du rch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub 
eine G esundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintr ete 
(Anlage 1, Punkt 2.3.1).  
 
1.1.25 Der Auffassung, dass wegen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und 
der damit verbundenen Verschlech terung des Erholungs- und Freizeitwertes auf 
den Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll (Anlage 1, Punkt 2.3.2).  
 
1.1.26 Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des 
Esch einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Br ü-
cke der Umgehungsstraße zu bauen (Anlage 1, Punkt 2.3.3).  
 
1.1.27 Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten 
nicht hinreichend ermittelt wurde (Anlage 1, Punkt 2.3.4).  
 
1.1.28 Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergebe (Anlage 1, Punkt 2.3.5).  
 
1.1.29 Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu 
erhalten (Anlage 1, Punkt 2.4.2).  
 
1.1.30 Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Park plätze auf der Eschstraße und 
anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den 
vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern (Anlage 1, Punkt 
2.4.3).  
 
1.1.31 Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Rec ycling-
hof nicht ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden (Anlage 
1, Punkt 2.4.4).  
 
1.1.32 Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs 
unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle (Anlage 1, Punkt 
2.4.6).  
 
1.1.33 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem 
Schulweg gefährdet werden (Anlage 1, Punkt 2.5.1).  
 
1.1.34 Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert 
werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen bee inträchtigt werden 
(Anlage 1, Punkt 2.5.2).  
 
1.1.35 Der Anregung, die Tempo -30-Zone und die Rechts -vor-Links-Regelung beizube-
halten, da 50 km/h zu hoch sind (Anlage 1, Punkt 2.5.3).  
 
1.1.36 Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Qu e-
rungshilfe nicht ausreichend sei (Anlage 1, Punkt 2.5.4).

- 4 - 
V/0547/2013 
1.1.37 Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig werde 
(Anlage 1, Punkt 2.5.5).  
 
1.1.38 Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg / 
Eschstraße künftig zu ein em Gefahrenpunkt entwickel n werde (Anlage 1, Punkt 
2.5.6).  
 
1.1.39 Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh - und Radweg zwischen Silberbrink 
und Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend (Anlage 1, Punkt 2.5.7).  
 
1.1.40 Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände R ettungs- und Flucht-
wege versperrt werden (Anlage 1, Punkt 2.5.8).  
 
1.1.41 Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße kün f-
tig schlecht verlassen werden können (Anlage 1, Punkt 2.5.9).  
 
1.1.42 Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw -Verkehr zu sperren (Anlage 1, Punkt 
2.6.1).  
 
1.1.43 Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg zu 
verbieten (Anlage 1, Punkt 2.6.2).  
 
1.1.44 Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei (Anlage 1, 
Punkt 2.7.1).  
 
1.1.45 Der Beanstandung eines  fehlenden Lärmschutzes  zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße (Anlage 1, Punkt 2.7.2).  
 
1.1.46 Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu 
sein, als andere Anwohner (Anlage 1, Punkt 2.7.3).  
 
1.1.47 Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink 
eine Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe (Anlage 1, Punkt 2.7.4).  
 
1.1.48 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das 
Grundstück einen Wertverlust erfahre (Anlage 1, Punkt 2.8.1).  
 
1.1.49 Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen (An-
lage 1, Punkt 2.8.2).  
 
1.1.50 Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse (Anlage 1, Punkt 
2.8.3).  
 
1.1.51 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden 
eine Trennwirkung entstehe (Anlage 1, Punkt 2.8.5).  
 
1.1.52 Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die 
Planung einzubeziehen (Anlage 1, Punkt 2.8.8).  
 
1.1.53 Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 
19 zurückzukaufen (Anlage 1, Punkt 2.8.9).  
 
1.1.54 Dem Einwand, der Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden sei städt e-
baulich nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend 
berücksichtigt worden (Anlage 1, Punkt 2.8.10).

- 5 - 
V/0547/2013 
 
1.1.55 Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolg e eine Beeinträchti-
gung der Gartennutzung (Anlage 1, Punkt 2.8.11).  
 
1.1.56 Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträchtigt werde (An-
lage 1, Punkt 2.8.13).  
 
1.1.57 Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau 
weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusät z-
lich belasten (Anlage 1, Punkt 2.8.14).  
 
1.1.58 Dem Einwand, dass Käufer von Grundstüc ken getäuscht wurden, da von einem 
Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gew e-
sen sei (Anlage 1, Punkt 2.8.15).  
 
1.1.59 Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens (Anlage 1, Punkt 
2.8.16).  
 
1.1.60 Der Auffassung, dass ein Be bauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 
Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 1, Punkt 2.9.1).  
 
1.1.61 Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die g e-
plante Ortsumgehung nicht gegeben sei (Anlage 1, Punkt 2.9.2).  
 
1.1.62 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbede u-
tung habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anla-
ge 1, Punkt 2.9.3).  
 
1.1.63 Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung 
durch einen unabh ängigen Gutachter durchführen zu lassen (Anlage 1, Punkt 
2.9.4).  
 
1.1.64 Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan 
daher abwägungsfehlerhaft sei (Anlage 1, Punkt 2.9.5).  
 
1.1.65 Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direk t über das Vorhaben i n-
formiert wurden (Anlage 1, Punkt 2.9.6).  
 
1.1.66 Der Beanstandung darüber, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden 
(Anlage 1, Punkt 2.9.7).  
 
1.1.67 Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewa n-
delt werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG 
abgerechnet wurde (Anlage 1, Punkt 2.9.8).  
 
1.1.68 Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hin-
reichend und nachvollziehbar beschrieben wurden (Anlage 1, Punkt 2.9.9).  
 
1.1.69 Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den be i-
den Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße (Anlage 1, Punkt 
2.9.10).  
 
 
1.2 Den nachfolgenden Anregungen wird außerhalb des Verfahrens zum Entwurf des Beba u-
ungsplans Nr. 533 gefolgt:

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V/0547/2013 
1.2.1 Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink 
und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Ba u-
maßnahme minde stens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen (Anlage 1, Punkt 
1.2.1).  
 
1.2.2 Der Anregun g, eine Überarbeitung des Eingangsbereichs des Friedhofs unter 
Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Fe i-
erhalle vorzunehmen (Anlage 1; Punkt 2.4.1).  
 
1.2.3 Der Anregung, eine Neuordnung des Umfeldes der Feierhalle vorzunehm en, die 
auch eine Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet (Anlage 1, Punkt 2.4.5).  
 
1.2.4 Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehung s-
straße zu führen (Anlage 1, Punkt 2.6.3).  
 
1.2.5 Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der  Eschstraße zusätzli-
che Parkbuchten anzulegen (Anlage 1, Punkt 2.8.7).  
 
 
1.3 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink 
und Ortsumgehung)“ wird dahingehend geändert, dass im westlichen Teilbereich die inne-
re Einteilung der Verkehrsfläche verändert dargestellt wird.  
 
 
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Sil-
berbrink und Ortsumgehung)“ wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 G e-
meindeordnung NRW als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen.  
 
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 533 treten die Bebauungspläne Nr. 213 Teila b-
schnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten und Nr. 389: 
Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink teilweise außer Kraft.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine 
weiteren Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 die  Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 b e-
schlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 10.10.2011 bis zum 10.11.2011 öffentlich 
ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, 
über die entsprechend den Besc hlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.69 und 1.2 .1. bis 1.2.5 Beschluss 
gefasst werden soll.  
 
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Detailplanung ist es geboten, die innere Aufteilung der 
Verkehrsfläche im westlichen Teilbereich dahingehend zu ändern, dass der  ursprünglich am nörd-
lichen Plangebietsrand vorgesehene Entwässerungsgraben in die Mitte verlegt wird und stattde s-
sen der gemeinsame Geh - und Radweg an den nördlichen Rand des Plangebiets rückt (B e-
schlussvorschlag 1.3).

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V/0547/2013 
Die Änderung betrifft nur den Teil bereich westlich der Wohnbebauung am Tönne-Vormann-Weg. 
Die Lage der Kfz -Fahrstreifen, die Festsetzungen zu den anzupflanzenden Bäumen und die fes t-
gesetzten Lärmschutzwände werden nicht verändert. 
 
Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich lediglich auf di e innere Einteilung der Verkehrsfl ä-
che. Eine erneute Offenlegung ist daher nicht erforderlich.  
 
Somit kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2).  
 
Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 
Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher 
Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit Rechtskraft des neuen Plans treten diese 
Bebauungspläne, soweit sie vom n euen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Fes t-
setzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben.  
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsau f-
wandes. Die z ur Realisierung des Bebauungsplans erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 
2,86 Mio. € geschätzt. Siehe hierzu auch Vorlage Nr. V/0606/2011 (Kenntnisnahme des Entwurfs).  
 
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden.  
 
 
i. V. 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-0547-2013-Anlage-4-Planverkleinerung

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5044 
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2703 
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419 
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3130 3131 
3149 
2729 
2447 2401 
2692 
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2699 
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2566 
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3126 
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3120 
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3125 
3132 
3150 3151 
1919 
1831 
1918 
1881 
2197 
2399 2450 2448 
2439 
2400 
3340 
2688 2687 
2691 2690 
3017 
3018 
3019 
2837 2836 2835 
118 
2474 
1641 
2283 
1642 
1432 
1431 
2595 
3100 
3097 
3121 
3347 
2542 2543 
1920 
1917 
1882 1883 1884 1885 
1889 
1890 
1888 
1891 
1892 
2539 
1568 
3016 
3022 
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3009 
3015 
3014 
3012 
3013 
3011 
3010 
3008 
723 
2827 
2834 2833 2832 2830 2828 
2831 
2829 
2826 
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1640 
1639 
1589 1588 
2411 
2594 
2410 
1934 
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3118 
3117 
1921 
1916 
1886 1887 
1901 1900 
1897 
1899 
1898 
1896 
1895 
1893 
1894 
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1907 
722 
1569 
1570 
866 
92 
865 
861 
2223 
2378 
2652 
2654 
2653 
2655 
1803 
1914 
1804 
1805 
1810 
1806 
1809 
2718 
1913 
3342 
1818 
1819 
1820 1908 
1816 
1814 
1815 
3350 
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721 
781 
720 
864 
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3345 2408 2123 
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85 
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871 
872 
782 
639 
870 
869 
856 857 858 
855 
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3349 
3344 
3348 
3343 
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1779 
1777 
1778 
1776 
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608 
683 
610 792 
611 
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715 
2121 
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Flur 13 
Flur 1 
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Silberbrink 
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Kupferbrink 
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Grünanlage 
Grünanlage 
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Grünanlage 
Grünanlage 
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Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0547/2013 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Planverkleinerung, ohne Maßstab

V-0547-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

910 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0547/2013 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Hinweise 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist die Entdeckung eines 
Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder der LWL – 
Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist 
nach § 16 DSchG NW unverändert zu erhalten. Der Baubeginn ist 2 Wochen vor 
Maßnahmenbeginn anzuzeigen. 
Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – Bauen – 
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1

V-0547-2013-Anlage-1-Stellungnahmen

102859 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0547/2013 
 
Stellungnahmen zur Offenlegung  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Inhalt Seite 
1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange............................................................1  
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ..............................................................2 
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung.........2 
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen .........................................................14 
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung ................................15 
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof...........................................................19  
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit ..........................................22 
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung............................................26  
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz .....................................................27 
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt.......................................29 
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren................................34  
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 533 wurden 186 
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, davon eine Sammeleingabe des Vereins 
„Rettet-den-Esch e.V.“ mit 1216 Unterschriften sowie 6 Stellungnahmen von Trägern 
öffentlicher Belange eingereicht. Diese enthalten folgende Anregungen:  
1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  
1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK)  
1.1.1 Die IHK teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 533 weder Bedenken noch 
Anregungen vorgebracht werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH  
1.2.1 Die Deutsche Telekom Netzproduktion teilt mit, dass sich im Planbereich 
Telekommunikationslinien der Telekom befinden und diese von der 
Straßenbaumaßnahme berührt werden. Infolgedessen müssen die 
Telekommunikationslinien gesichert, verändert und verlegt werden. Aussagen zu Ort 
und Umfang erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen können erst nach 
Vorlage detaillierter Straßenbaupläne getroffen werden. Zur Berücksichtigung 
zukünftiger Bedarfe im Telekommunikationsnetz bittet die Deutsche Telekom 
Netzproduktion GmbH, im Ausbaubereich zwischen Goldbrink und Silberbrink die 
Mitlegung eines Kabelkanalrohres KKR 110 zu berücksichtigen. Für den rechtzeitigen 
Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau 
und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger bittet die Deutsche Telekom 
Netzproduktion GmbH, dass ihr der Beginn der Baumaßnahmen so früh wie möglich, 
mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wird.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Gegen die vorgebrachten Anregungen bestehen seitens der Verwaltung keine 
Bedenken.  
Beschlussvorschlag:  
Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und 
Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Baumaßnahme 
mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen, wird außerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.2.1) 
1.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster  
1.3.1 Die LWL-Archäologie für Westfalen teilt mit, dass in den Bebauungsplan ein Hinweis 
betreffend archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde und daher keine 
Bedenken gegen die Planung bestehen.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen  
1.4.1 Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken 
vorgebracht werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.5 Handwerkskammer Münster  
1.5.1 Die Handwerkskammer teilt mit, dass zum Bebauungsplanentwurf keine Anregungen 
vorgetragen werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland  
1.6.1 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland teilt mit, 
dass zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern  
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung  
2.1.1 Nach Ansicht des Vereins Rettet-den-Esch e.V. mangelt es an einer sachgerechten 
Verkehrsprognose. Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans wurde lediglich 
ein Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser erfüllt nach Ansicht der Eingeber nicht die 
Anforderungen an ein sachgerechtes Verkehrsgutachten, da die Ermittlung der 
Ergebnisse des Ergebnisberichtes nicht nachvollzogen werden können.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans GVP 1986 hat die Stadt Münster vor ca. 25 
Jahren ein Verkehrssimulationsmodell angeschafft und seitdem weiterentwickelt und 
gepflegt. Mit Hilfe dieses Verkehrsmodells werden die notwendigen 
Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsprognosen erarbeitet.  
Damit die Ergebnisse immer auf einem aktuellen Stand sind und den anerkannten 
Regeln der Technik entsprechen, werden die Eingangsdaten ständig aktualisiert und 
überprüft. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören:  
• Die Strukturdaten der Stadt Münster, differenziert nach 174 innerstädtischen 
Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Für den Prognosehorizont 2025 wurden die 
Strukturdaten differenziert nach Einwohnern, Erwerbstätigen, Arbeitsplätzen, 
tertiären Arbeitsplätzen, Schülern, Studenten, Schulplätzen und Studienplätzen 
berechnet und in das Verkehrsmodell eingefügt. Diese sogenannten „GVP-
Strukturdaten“ wurden speziell für das Verkehrsmodell ausgearbeitet, basieren auf 
der allgemeinen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, jedoch mit einem 
erweiterten Prognosehorizont.  
• Das Verkehrsverhalten der Münsteraner, das mittlerweile zum fünften Mal seit 
1982 mit Hilfe von Haushaltsbefragungen ermittelt wurde.  
• Das komplette Straßennetz der Stadt Münster, das komplette ÖV-Netz der Stadt 
Münster und des Umlandes sowie auch das komplette Radwegenetz sind 
Bestandteil des Verkehrsmodells.  
• Darüber hinaus werden jährlich die Verkehrbelastungen in Teilen des 
Hauptverkehrsstraßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit dem 
Verkehrssimulationsergebnissen abgeglichen. Im Rhythmus von fünf Jahren 
werden hierdurch die vorhandenen Verkehrsbelastungen im gesamten 
Hauptverkehrsstraßennetz einschließlich zahlreicher untergeordneter Straßen 
erfasst.  
Dieser hohe Aufwand garantiert, dass auch kleinräumig erstellte 
Verkehrsuntersuchungen aktuell und belastbar sind und den Regeln der Technik 
entsprechen.  
Aufbauend auf den gesamtstädtischen Verkehrsanalysen werden auch die 
Verkehrsprognosen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster ausgearbeitet. 
Planerisch bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Münster den Rahmen für die 
Prognoseberechnungen. Darüber hinaus werden je nach Frage-/ Aufgabenstellung 
Detailplanungen berücksichtigt, um auch kleinräumige Verkehrsprognosen differenziert 
abbilden zu können.  
Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich 
einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck 
anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den 
Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines 
Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in 
Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine 
sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz-Verkehr nur im 
Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße 
erreicht werden kann.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Darüber hinaus haben die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gezeigt, das ein 
„einfacher“ Ergebnisbericht bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher ist, als die 
Ergebnisse in ein komplexes nur für Fachleute verständliches Verkehrsgutachten zu 
verpacken. Für offene und vertiefende Fragen zu den Ergebnissen der 
Verkehrsuntersuchung stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung täglich von Montags 
bis Freitags zur Verfügung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.1)  
2.1.2 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass die Tagesbelastung der 
Eschstraße in der Analyse nicht sachgerecht ermittelt wurde.  
Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die DTV-Analysewerte auf einer 
Hochrechnung von Spitzenstundenzählungen basieren. Im Regelfall werde zur 
Ermittlung des Tageswertes das Aufkommen der Spitzenstunde mit Faktoren zwischen 
10 und 12 multipliziert, in Abhängigkeit vom Charakter der Straße. Im Fall der 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck schwankt der Faktor zwischen 9,75 (Steintor südlich 
Markt) und 12,25 (Hofstraße). Bei der Eschstraße wurde ein Faktor von 17,45 
angesetzt. Mit einem Faktor 9 bzw. 11 wären im Analysefall 1200 statt 1900 Fahrten zu 
veranschlagen gewesen. Das Analyseverkehrsaufkommen sei von entscheidender 
Bedeutung für die anschließenden Variantenvergleiche.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Täglich werden im Stadtgebiet von Münster 1,4 Millionen Wege und Fahrten von 
Münsteranern und Pendlern zurück gelegt. Das Verkehrsmodell bildet so realitätsnah 
wie möglich dieses Verkehrsaufkommen ab und zwar differenziert nach Verkehrsarten 
(Fuß, Rad, Kfz, ÖPNV), Reisezwecken und Zielen im gesamten Stadtgebiet und dem 
angrenzenden Umland. Obwohl dieses Verkehrsmodell seit über 25 Jahren gepflegt, 
weiterentwickelt und immer wieder an die veränderten Verkehrssituationen angepasst 
wurde, bleibt es ein Rechenmodell. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sehr 
flexibel und unterliegt Einflüssen (z.B. Wetter) die nicht berechenbar sind und sich 
täglich ändern können. Allein aus diesem Grund dürfen ausschließlich die 
Größenordnungen bei den Ergebnissen einer Verkehrssimulation betrachtet werden. 
Im vorliegenden Fall bedeutet dies z. B. wenn in der Analyse 200 Fahrten, in der 
Prognose 400 Fahrten und im Planfall 300 Fahrten ausgewiesen werden, handelt es 
sich immer um die gleiche Größenordnung und es sind keine wesentlichen 
Veränderungen zu erwarten. Dies gilt auch für die Analyse. Wenn im Verkehrsmodell 
für die Eschstraße ein Wert von 1.900 Kfz/Tag ausgewiesen wird, der 
Spitzenstundenanteil hochgerechnet mit einem gemittelten Faktor einen Wert von 
1.200 Kfz/Tag ergibt, ist dies nicht falsch. Sondern auch hier handelt es sich um die 
gleiche Größenordnung.  
Durch die Anwendung von Eichparametern ist es möglich, jeden einzelnen Wert der 
Verkehrserhebungen bei der Simulation der Analyse zu erreichen. Dies ist jedoch nicht 
sachgerecht. Hierdurch würden die vorhandenen Verkehrsbelastungen für die 
einzelnen Streckenabschnitte festgeschrieben. Prognoseberechnungen und Planfälle 
würden dann kaum noch sinnvoll sein, weil Veränderungen nicht mehr möglich wären. 
Es ist wichtiger, dass sich das Verkehrsauf kommen im Straßennetz frei verteilen kann, 
als die sehr genaue Wiedergabe einzelner Verkehrserhebungen. Denn auch die 
Verkehrserhebungen bilden nur eine kurze Momentaufnahme des 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Verkehrsaufkommens. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, 
dass das Verkehrsaufkommen von einem auf den anderen Tag um bis zu 20 % 
schwanken kann. Dementsprechend sind auch hochgerechnete Stundenwerte zu 
bewerten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermittelt 
worden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.2)  
2.1.3 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. stellt die Plausibilität der Verkehrsstärke des 
Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord im Planfall „Anbindung der 
Eschstraße“ infrage.  
Als Begründung wird angeführt, dass nach der Verkehrsuntersuchung 950 Fahrten auf 
der ausgebauten Eschstraße über den nördlichen Zweig der Umgehungsstraße 
abgewickelt werden. Dies sei nicht plausibel, da alle relevanten Quellen und Ziele, mit 
Ausnahme des Recyclinghofes schneller und kürzer über die Münsterstraße erreichbar 
sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Kürzere Wege sind nicht automatisch mit schnelleren Wegen gleichzusetzen. Die 
geplante Umgehungsstraße ist anbaufrei und garantiert ein Fahren ohne Störungen. 
Die Münsterstraße dagegen ist stark angebaut. Hier wird der Verkehrsfluss ständig 
durch querende, einfahrende und parkende Fahrzeuge gestört. Dies ist für viele 
Verkehrsteilnehmer Grund genug die störungsfreie Route über die Umgehungsstraße 
zu wählen, auch wenn sie länger ist. Rein rechnerisch ist die Route aber zeitlich in 
einigen Fällen schneller. Denn das Verkehrsmodell berücksichtigt entsprechende 
Störungen des Verkehrsflusses.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord 
sei nicht plausibel, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.3)  
2.1.4 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe der Verkehrsbelastungen auf den 
einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“.  
Es wird hinterfragt, ob für den Belastungssprung von 100 Kfz/24h westlich und östlich 
der Zufahrt zum Recyclinghof ein Dienstagnachmittag angenommen wurde oder ob es 
sich um einen Tagesdurchschnitt handelt. Der Belastungssprung am Knotenpunkt 
Eschstraße/ Tönne-Vormann-Weg sei nicht plausibel. Die Eingeber gehen davon aus, 
dass der Ziel- und Quellverkehr aus dem Bereich Tönne-Vormann-Weg in Richtung 
Westen um 400 Kfz/24h höher sei, als in Richtung Osten. Aktuell betrage die Höhe des 
Ziel- und Quellverkehrs nur 200 Kfz/24h.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei den dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um das Durchschnittliche 
Tägliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag (DTVw). Das Verkehrsmodell 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
berücksichtigt nicht einzelne Adressen wie den Recyclinghof. Insgesamt werden in der 
Stadt Münster über 500.000 Kfz-Fahrten/Tag auf 174 Stadtzellen und 47 Umlandzellen 
verteilt. Das Verkehrsaufkommen einer Verkehrszelle wird dann prozentual an die 
Straßen der Verkehrszelle angebunden. Wolbeck ist insgesamt auf vier Verkehrszellen 
aufgeteilt. Der Quell- Ziel- und Binnenverkehr der Wolbecker liegt bei ca. 21.000 
Kfz/24h. Mit dem Verkehrsmodell kann das Verkehrsaufkommen nur in 
Größenordnungen simuliert und dargestellt werden. Belastungssprünge von 100 
Kfz/24h sind systembedingt nicht verm eidbar, ändern aber auch nichts an dem 
Gesamtergebnis. Gleiches gilt für die aufgeführte Verteilung der Verkehrsströme.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der 
Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.4)  
2.1.5 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht, dass die Stärke des Verkehrsstroms 
Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße nicht richtig 
ermittelt wurde.  
Begründet wird diese Ansicht damit, dass unabhängig von der Anbindung der 
Eschstraße die Telgter Straße mit 3.400 Kfz/24h belastet ist. Es wird die Auffassung 
vertreten, dass mit der Anbindung der Eschstraße eine neue Verbindung für den 
überörtlichen Verkehr in der Fahrbeziehung Telgte/Everswinkel – Gremmendorf/Hiltrup 
geschaffen wird. Für diese Fahrbeziehung ist der Weg über Telgter Straße – Am 
Borggarten – Eschstraße kürzer, als über Freckenhorster Straße – Münsterstraße – 
Umgehungsstraße. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei einer 
Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße stärker belastet wird und über diese 
Strecke zusätzlicher, unerwünschter Verkehr in den Ort geholt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden sowohl die Kfz-Fahrten der 
Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden 
Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die 
genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und 
plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende 
überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz-
Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden Stadt Münster geben, die über 
die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht 
nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut 
ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der 
Stadt Münster zu erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – 
Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.5)  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.6 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, die Höhe der 
Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall 
„Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden.  
Begründet wird diese Auffassung mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten 
Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 
2000 Kfz/24h, ohne Anbindung 1600 Kfz/24h, mit Anbindung Wolbecker Windmühle 
2500 Kfz/24h. Das bedeutet nach Auffassung der Eingeber, dass bei zusätzlichen 
Anbindungen an die Umgehungsstraße nördlich der Angel Verkehr aus dem 
Wohngebiet Juffernkamp oder sogar Fernverkehr in den Ortskern hinein gezogen wird 
und nicht wie gewünscht, über die Umgehungsstraße abgewickelt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wolbeck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz herausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. 
Dies kann durchaus dazu führen, das einzelne Routen durch die Ortsmitte wieder 
attraktiver sind als über die Umgehungsstraße. Hierdurch erklären sich auch die 
unterschiedlichen Belastungen, auf der oben genannten Straße. Entscheidend ist, dass 
nur mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Ortsmitte 
ausreichend entlastet werden kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der 
Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt 
worden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.6)  
2.1.7 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Richtigkeit der ermittelten 
Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“.  
Begründet wird diese Auffassung u. a. mit den in der Verkehrsuntersuchung 
dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung 
Eschstraße 1700 Kfz/24h (statt heute 1300 Kfz/24h) und ohne Anbindung 2300 
Kfz/24h. Die Differenz von 600 Kfz/24h sei nicht plausibel, da die Zumbuschstraße als 
Alternativroute nach Albersloh von untergeordneter Bedeutung ist und sie keine 
Anbindung an die Umgehungsstraße erhält.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wolbeck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz herausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Es ist falsch, die veränderten Verkehrsbelastungen auf einzelnen Streckenabschnitten 
isoliert zu betrachten. Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen muss immer im 
Netzzusammenhang gesehen werden. Auch wenn die Zumbuschstraße nicht an die 
Umgehungsstraße angebunden ist, verändern sich die Verkehrsbelastungen, wenn das 
angrenzende Straßennetz verändert wird. Es ist fachlich durchaus nachvollziehbar, 
dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Zumbuschstraße erhöhen, wenn die 
Eschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden wird. Offensichtlich gibt es aus 
dem benachbarten Umland Fahrbeziehung, die ohne die Anbindung der Eschstraße an 
die Umgehungsstraße bevorzugt die Route über die Zumbuschstraße wählen. Dies ist 
absolut plausibel.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße 
im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.7)  
2.1.8 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht. dass die Höhe der Verkehrsbelastung 
auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ nicht 
richtig ermittelt wurde.  
Es sei auffällig, dass im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ die Straße Am 
Berler Kamp mit 8000 Kfz/24h mehr als doppelt so hoch belastet wird als mit 
Anbindung der Eschstraße (3100 Kfz/24h). Da in diesem Planfall nur 1.900 Kfz/24h 
aus Wolbeck Nord zusätzlich in den Ortskern fahren, sei die Belastung nicht plausibel.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wolbeck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz herausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden.  
Durch die Anbindung der Straße Am Berler Kamp an die Umgehungsstraße werden 
auf dieser Achse insbesondere auch Verkehrss tröme von der Hiltruper Straße auf die 
Straße Am Berler Kamp verlagert. Dieser Effekt ist gut zu erkennen, wenn die 
Ergebnisse der Ist-Situation mit in den Vergleich aufgenommen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im 
Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.8)  
2.1.9 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe des auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ prognostizierten Lkw-Anteils von 6 %.  
Die Eingeber begründen ihre Auffassung damit, dass die Ortsdurchfahrt Wolbeck 
derzeit für den Lkw-Verkehr gesperrt ist. Für die nördliche Münsterstraße ist für den 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Analysefall ein Lkw-Anteil von 1,9 % angegeben. Bei einer Belastung von ca. 10.000 
Kfz/24h beträgt der Lkw-Anteil ca. 200 Lkw/24h. Im Bereich der Münsterstraße gibt es 
keine Erweiterungsplanungen, die eine signifikante Erhöhung des Lkw-Verkehrs 
erwarten lassen. Da die Eschstraße nicht dem Durchgangsverkehr dienen soll und der 
Ortskern weiterhin für den Lkw-Verkehr gesperrt bleibt, ist davon auszugehen, dass ein 
Teil des Lkw-Verkehrs zukünftig über die Umgehungsstraße und Eschstraße zur 
Münsterstraße fährt. Diese Zahl sollte deutlich unter 200 Lkw/24h liegen und damit 
deutlich unter dem für die Eschstraße prognostizierten Wert von 6 %.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der prognostizierte Lkw-Anteil für die Eschstraße wurde als möglicher Maximalwert 
angegeben und aus den Lkw-Anteilen des angrenzenden Straßennetzes abgeleitet. 
Hier wurde ein Maximalwert festgelegt um sicherzustellen, dass der notwendige 
Straßenaufbau und ein ausreichender Lärmschutz umgesetzt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw-Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.9)  
2.1.10 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. und weitere 88 Eingeber sind der Ansicht, dass die 
Entlastungswirkung für den Ortskern nicht so hoch ist, wie prognostiziert, da der Weg 
durch den Ort kürzer ist als über die Eschstraße. Der Verein Rettet-den-Esch e.V. 
belegt seine Auffassung zudem mit umfangreichen Wegstreckenberechnungen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Routenwahl eines jeden Verkehrsteilnehmers hängt nicht ausschließlich von der 
Länge der Strecke ab. Vielmehr sind Zeit und Bequemlichkeit entscheidende Kriterien 
für die Routenwahl. Sicherlich gibt es noch viele Wolbecker die innerhalb Wolbecks ihr 
Kfz nutzen und den direkten Weg durch den Ortskern wählen. Laut Verkehrsprognose 
sind dies noch 6.400 Kfz/24h.  
Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation 
für Wolbeck. Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die 
Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell beinhaltet 
und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der 
Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich 
sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, und hier im speziellen die 
Entlastungswirkung des Ortskernes, plausibel und nachvollziehbar.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert, 
wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.10)  
2.1.11 Vier Eingeber befürchteten, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die 
Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink 
und Lerschmehr geführt wird.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 9 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation 
für Wolbeck. Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die 
Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell beinhaltet 
und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der 
Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich 
sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung plausibel und 
nachvollziehbar. Danach können zusätzliche Schleichverkehre bzw. 
Durchgangsverkehre, die in einem nennenswerten Umfang Silberbrink und Lerschmehr 
belasten, ausgeschlossen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung 
zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und 
Lerschmehr geführt werde, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.11)  
2.1.12 Acht Eingeber regen an, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative 
Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Ziel, die Ortsdurchfahrt nachhaltig vom Kfz-Verkehr zu entlasten kann durch eine 
Förderung des Fahrrades nicht erreicht werden.  
Die Stadt Münster fördert seit Jahren das Radfahren mit großem Erfolg. Seit 2007 
werden täglich von den Münsteranern mehr Fahrten mit dem Fahrrad als mit dem Kfz 
unternommen. Trotzdem wird die Ortsdurchfahrt in Wolbeck täglich von über 12.000 
Kfz/24h belastet. Nur mit Hilfe der Ortsumgehung und der gleichzeitigen Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße kann die Ortsdurchfahrt entlastet werden, um die 
Verkehrstärken auch hier auf ein sozial-, stadt- und umweltverträgliches Maß zu 
reduzieren.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. 
das Fahrrad, zu fördern, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.12)  
2.1.13 Acht Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße nicht für erforderlich, da der Weg 
über andere Straßen zumutbar ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich 
einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck 
anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den 
Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines 
Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in 
Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine 
sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz-Verkehr nur im 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 10 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße 
erreicht werden kann. Andere Straßen stehen hierfür nicht zur Verfügung, um die 
notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt zu erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg 
über andere Straßen zumutbar ist, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.13)  
2.1.14 Nach Ansicht von 67 Eingebern erhält die Eschstraße eine regionale und überregionale 
Netzfunktion. Ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und 
Mautumgeher werden über die Eschstraße geleitet.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das regionale und überregionale Straßennetz ist im Regionalplan des Münsterlandes 
definiert und dargestellt. Die Eschstraße gehört nicht dazu. Darüber hinaus lassen die 
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in keiner Weise erkennen, dass regionale und 
überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewickelt werden. Weder die 
Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten 
Verkehrsbelastungen lassen einen entsprechenden Rückschluss zu.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und 
Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.14)  
2.1.15 16 Eingeber schlagen vor, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle 
an die Umgehungsstraße anzubinden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass über die angebundene 
Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung 
– Eschstraße abgewickelt werden. Für diese Verkehrsbeziehung stellt die Anbindung 
der Straße Wolbecker Windmühle keine Alternative dar. Die Verkehrsuntersuchung hat 
ergeben, dass sich bei einer Anbindung der Wolbecker Windmühle der gewünschte 
Entlastungseffekt im zentralen Bereich Wolbecks nicht einstellen würde.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die 
Umgehungsstraße anzubinden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.15)  
2.1.16 Ein Eingeber befürchtet, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die 
Umgehungsstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten zunehmen 
wird.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 11 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass mit dem Bau der 
Ortsumgehung mit Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße 
Am Borggarten von derzeit ca. 3200 Kfz/24h auf 2100 Kfz/24h abnimmt. Ohne 
Anbindung der Eschstraße erfolgt eine Verkehrsabnahme von 3200 Kfz/24h auf 2000 
Kfz/24h. 
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf 
der Straße Am Borggarten zunehmen werde, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.16)  
2.1.17 Sechs Eingeber sind der Ansicht, dass ein Widerspruch in der Verkehrsprognose für 
die Eschstraße zwischen dem Verkehrsgutachten zur Planfeststellung für die 
Umgehungsstraße und dem Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan besteht und 
fragen, wie die Differenz zu erklären ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die beiden angesprochenen Gutachten wurden mit zwei unterschiedlichen 
Verkehrssimulationsmodellen erarbeitet. Eventuelle Unterschiede in den Ergebnissen 
sind systembedingt, da das Modell der Stadt Münster kleinräumiger rechnet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum 
Bebauungsplan seien widersprüchlich, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.17)  
2.1.18 Ein Eingeber bemängelt, dass keine spezifischen Erhebungen nach Ziel-, Quell- und 
Binnenverkehr durchgeführt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planungen für die Umgehungsstraße Wolbeck und die Anbindung der Eschstraße 
an die Umgehungsstraße dauern schon Jahrzehnte. Im Verlaufe dieses 
Planungsprozesses wurden unterschiedlichste Verkehrserhebungen durchgeführt. 
Hierzu zählten unter anderem auch umfangreiche Erhebungen zum Ziel-, Quell- und 
Binnenverkehr, die mittels einer Kennzeichenverfolgungszählung ermittelt wurden. 
Diese Erhebungen aus den 90er Jahren bildeten die Grundlage für die Planungen zur 
Umgehungsstraße bzw. die Planungen zur Anbindung der Eschstraße an die 
Umgehungsstraße.  
Darüber hinaus werden die aktuellen Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehre 
mit dem Verkehrssimulationsmodell der Stadt Münster berechnet und berücksichtigt.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 12 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass keine spezifischen Erhebungen des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs 
durchgeführt wurden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.18)  
2.1.19 Ein Eingeber vertritt die Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden 
Verkehrserhebungen veraltet sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Verkehruntersuchung von 2010 liegen umfangreiche Verkehrerhebungen aus dem 
Jahr 2009 zu Grunde. Somit basieren die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung auf 
einer aktuellen Datengrundlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden 
Verkehrserhebungen veraltet seien, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.19)  
2.1.20 Ein Eingeber bemängelt, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der 
Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt 
wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Eschstraße übernimmt keine regionale und überregionale Netzfunktion und ist 
auch nicht Bestandteil dieses Straßennetzes.  Im Regionalplan ist das Straßennetz für 
den regionalen und überregionalen Verkehr definiert. Aus diesem Grund besteht auch 
keine Notwendigkeit in der Begründung darauf einzugehen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der 
Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.20)  
2.1.21 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die 
Franz-von-Waldeck-Straße und die Dirk-von-Merveldt-Straße erfolgen kann, wenn die 
dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenzug Franz-von-Waldeck-Straße – Dirk-von-Merveldt-Straße kann aufgrund 
seiner Lage im Netz nicht den Verkehr der Eschstraße aufnehmen. Somit stellt dieser 
Vorschlag keine Alternative zum Ausbau der Eschstraße dar.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 13 von 39

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz-von-
Waldeck-Straße und die Dirk-von-Merveldt-Straße erfolgen könne, wenn die dort 
vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.21)  
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen  
2.2.1  73 Eingeber geben an, dass im Rahmen des Bürgerhaushaltverfahrens als 
Sparvorschlag „Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck“ eingebracht 
wurde. Obwohl dieser Sparvorschlag von 82,3 % aller Bürger auf Platz 2 gewählt 
wurde, sei dieser „stillschweigend gekippt“ worden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Bürgerhaushaltsverfahren 2011 ist der Vorschlag "Keine Anbindung Eschstraße an 
Umgehung Wolbeck" eingereicht worden (Vorschlag Nr. 2011-525). Alle Informationen 
zum Vorschlag sind auf der folgenden städtischen Internetseite abrufbar:  
http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/ergebnisse-der-vorjahre/buergerhaushalt-
2011/vorschlaege-2011/buergerhaushalt/vorschlag/detailansicht/keine-anbindung-
eschstrasse-an-umgehung-wolbeck.html 
Bei der Bewertung im Internet durch Münsteraner Bürgerinnen und Bürger hat dieser 
Vorschlag 232 Ja-Stimmen, 4 Neutral-Stimmen und 45 Neinstimmen erhalten. Neben 
der Internet-Bewertung wurde auch eine repräsentative schriftliche Umfrage zu allen 
Bürgerhaushaltsvorschlägen unter den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern 
durchgeführt. Für den Vorschlag Nr. 2011-525 hatte die repräsentative schriftliche 
Umfrage folgendes Ergebnis: 115 Ja-Stimmen, 40 Neutral-Stimmen und 66 
Neinstimmen. 82 Bürgerinnen und Bürger gaben an, den Vorschlag nicht beurteilen zu 
können.  
Über die Internet-Bewertung ist der Vorschlag in die sogenannte Bestenliste 
gekommen. Bei der schriftlichen Umfrage hat der Vorschlag mit Rang 62 die 
Bestenliste verfehlt. Die Aufnahme von Vorschlägen in die Bestenliste bewirkt, dass die 
Verwaltung zu diesen Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt und die Vorschläge 
anschließend zur Beratung und Beschlussfassung an die politischen Gremien 
weiterleitet. Die abschließende Beschlussfassung obliegt – wie bei allen Vorschlägen 
aus der Bestenliste – dem Rat der Stadt Münster.  
Nach der Aufnahme des Vorschlags Nr. 2011-525 in die Bestenliste hat die Verwaltung 
eine Stellungnahme verfasst und darin deutlich gemacht, warum aus fachlicher Sicht 
der Verwaltung dem Vorschlagsanliegen nicht entsprochen werden sollte. In der 
(öffentlichen) Sitzung des Rates der Stadt Münster am 14. Dezember 2011 hat der Rat 
beschlossen, den Vorschlag nicht aufzugreifen.  
Die Beschlussfassung des Rates zu allen (insgesamt 90) Vorschlägen aus der 
Bestenliste ist nach der Ratssitzung auf den Internetseiten des Bürgerhaushalts 
dokumentiert worden. Alle Informationen, vom Vorschlagsanliegen über die Internet-
Abstimmung und die Stellungnahme der Verwaltung bis zum Beschluss des Rates sind 
im Internet unter der oben angegebenen Internet-Adresse dokumentiert und damit 
öffentlich zugänglich.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 14 von 39

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren des Bürgerhaushalts sowohl 
auf der Internetseite als auch in entsprechenden städtischen Broschüren dargestellt 
und verdeutlicht wird. Zwar ist es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung, 
möglichst viele der Vorschläge aus der Bestenliste auch umzusetzen. Allerdings wird 
an keiner Stelle eine "Garantie" dafür ausgesprochen, dass alle Vorschläge aus der 
Bestenliste aufgegriffen werden. Vielmehr wurde und wird darüber informiert, dass die 
Letztentscheidung über das Aufgreifen der Vorschläge beim Rat der Stadt Münster 
liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ sei „stillschweigend gekippt“ worden, wird 
nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.22)  
2.2.2 22 Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße für eine Verschwendung von 
Steuergeldern. Ein Verzicht auf den Ausbau würde Geld sparen. Das Geld solle lieber 
für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen ausgegeben 
werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet 
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- uns Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige Projekte 
bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben, wird nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.23)  
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung  
2.3.1 104 Eingeber befürchten, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und 
Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 wurde durch das 
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge eine Schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Grundlage für die Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der ausgebauten Eschstraße je 
nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten 
sind. Die daraus resultierenden aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände 
zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt.  
Durch die Schallschutzmaßnahmen werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. In den 
Oberschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 
16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 15 von 39

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
den Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive 
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.  
Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf 
Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV 
„Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden 
Schallschutz hinsichtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser 
Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von 
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit 
Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken.  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht gesondert unersucht. Eine grobe 
Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des 
Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte 
nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen 
Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte 
Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz 
pro Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten 
Abnahmen werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen 
durch den lokalen Straßenverkehr führen.  
Im Ausbaubereich der Eschstraße wird es aufgrund des deutlich geringeren 
Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnisse nicht zu einer 
relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannte 39. 
BImSchV kommen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine 
Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintrete, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.24)  
2.3.2 100 Eingeber sind der Auffassung, dass durch einen Ausbau der Eschstraße ein 
Naherholungsgebiet zerstört wird. Dadurch wird der Erholungs- und Freizeitwert 
verschlechtert und deshalb soll auf einen Ausbau der Eschstraße verzichtet werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil der des Bebauungsplangebietes liegt im 
Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der 
Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen 
ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungsnetz (Begründung 
Abschnitt 7.4.1).  
Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer 
deutlichen Zunahme der Verkehrs- und Lärmbelastung gegenüber dem Ist-Zustand 
verbunden. Es wird nicht verkannt, dass die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im 
Landschaftsraum entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich sein 
wird, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein wird (Begründung Abschnitt 
7.8).  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 16 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans hat sich die Verwaltung eingehend 
mit dem Thema Erholung befasst. Der Belang Erholung war jedoch im Kontext weiterer 
Belange auf der einen Seite gegenüber dem Belang der gewünschten optimalen 
Entlastungswirkung innerhalb des zentralen Bereich Wolbecks auf der anderen Seite 
gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dabei durfte nicht unberücksichtigt 
bleiben, dass die Erholungsfunktion des Esch bereits durch die planfestgestellte und im 
Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Die Nichtdurchführung der 
Planung (Prognose Null-Variante) und die Prüfung anderweitiger 
Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Abwägung als nicht geeignet bewertet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass wegen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der 
damit verbundenen Verschlechterung des Erholungs- und Freizeitwertes auf den 
Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll, wird nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.25)  
2.3.3 Das Bürgerforum Wolbeck und ein weiterer Eingeber schlagen vor, als Kompensation 
für den Wegfall der Naherholungsfunktion des Esch einen neuen Angelseitenweg im 
Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Aus folgenden Punkten ist eine Fortsetzung des Angelseitenweges nach Westen 
schwer zu realisieren:  
• Bei einer Wegeverbindung nördlich der Angel müssten zahlreiche private 
Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden. Ob hier durchgängig eine 
Verkaufsbereitschaft besteht, müsste verhandelt werden.  
• Die Angel hat in dem angefragten Bereich noch einen naturnahen Verlauf mit 
Mäandern und Steilufern, in denen auch Eisvögel brüten. Abschnitte sind vom 
Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW als gesetzlich 
geschütztes Biotop kartiert worden. Im Regionalplanentwurf ist darüber hinaus ein 
Abschnitt als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt.  
• Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer 
Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund 
der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in 
Gewässerentwicklungskonzepten und Bewirtschaftungsplänen der EG-
Wasserrahmenrichtlinie als Einheit gesehen. Die Planungen an einem Gewässer 
sind daher auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche auszurichten. In der 
Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse 
ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden. Daher 
ist die Ausweisung von Gewässerrandstreifen und -entwicklungskorridoren ein 
wichtiges Ziel. Gewässerrandstreifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden 
Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische 
Gewässerentwicklungen.  
Im Gegensatz zu anderen Bereichen befindet sich die Angel zwischen Wolbeck 
und Angelmodde noch in einem weitgehend ursprünglichen Zustand. Deshalb ist 
es von besonderer Bedeutung, diesen natürlichen Bereich zwischen Wolbeck und 
Angelmodde als Strahlursprung gem. der EG-Wasserrahmenrichtlinie weiter zu 
entwickeln. Um diese Funktion zu unterstützen, sind entlang der Angelaue, 
westlich der Umgehungsstraße, Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 17 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
festgesetzt worden. Diese kompensieren den Eingriff in Natur und Landschaft 
durch den Bau der Umgehungsstraße.  
• Für die Angel ist ein gesetzlich festgeschriebenes Überschwemmungsgebiet 
ausgewiesen, so dass auch das besondere Verhalten der Angel bei Hochwasser 
zu beachten ist. Der Wasserstand steigt bei Hochwasser überaus schnell an. 
Daraus ergibt sich so gut wie keine Vorwarnzeit zur Absperrung von Wegen im 
Überschwemmungsgebiet der Angel. Daher sind z.B. die Wege außerhalb des 
Überschwemmungsgebietes, mindestens aber in einem Abstand von 15 m von der 
Angel zu errichten.  
• Eine Führung des Angelseitenweges unter der jetzt im Bau befindlichen Brücke im 
Bereich der Umgehungsstraße, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da 
die Planfeststellung hier keine öffentliche Wegeverbindung vorgesehen hat. Es ist 
auch davon auszugehen, dass der neue gemeinsame Geh- und Radweg an der 
ausgebauten Eschstraße in seiner Fortsetzung in den Raum Angelmodde 
(Gaststätte Hoffschulte) über die „alte“ Eschstraße als direkte Verbindung 
weitergenutzt wird, zumal diese westlich der Umgehungsstraße als Feldweg 
erhalten bleibt.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des Esch 
einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der 
Umgehungsstraße zu bauen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.26)  
2.3.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter 
Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher 
Fachbeitrag durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt. In diesem Fachbeitrag 
wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der 
Straßenausbauplanung Eschstraße eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, 
dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und 
Vermeidungsmaßnahmen für keine planungsrelevante Art Verbotstatbestände gem. § 
44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind und somit aus 
Artenschutzsicht dem Vorhaben nichts entgegen steht.  
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag war Bestandteil der Offenlegung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht 
hinreichend ermittelt wurde, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.27)  
2.3.5 Ein Eingeber befürchtet, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung 
der Hochwassersituation ergibt.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 18 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen 
Goldbrink und dem Ende der Bebauung der Bau eines Regenwasserkanals geplant. 
Ab dem Ende der Bebauung bis zur Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der 
Eschstraße der Bau eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die geplanten 
Maßnahmen stellen sicher, dass das Oberflächenwasser der Eschstraße sicher 
abgeleitet wird.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergebe, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.28)  
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof  
2.4.1 Das Bürgerforum Wolbeck regt an, in die Planung zum Ausbau der Eschstraße auch 
den Zugang zum Friedhof mit einzubeziehen. Ein bereits diskutierter neuer Zugang 
vom vorhandenen Parkplatz zur Friedhofskapelle erscheint aus Sicht des 
Bürgerforums nicht akzeptabel, da diese Fläche bereits als Leichenvorfahrt genutzt 
wird. Außerdem wird befürchtet, dass sich durch die Lage des geplanten Zugangs eine 
verstärkte Nutzung des Weges über den Friedhof ergibt, da auf der Südseite der 
Eschstraße kein Geh- und Radweg geplant ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das vorhandene Friedhofstor liegt in einem Abschnitt der Eschstraße, an dem der 
Straßenquerschnitt besonders schmal ist. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im 
Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 
1 bis 1h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der 
vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der 
Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender 
gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Bei einem 
Erhalt des vorhandenen Friedhofstores müssten Besucher, die ihr Fahrzeug auf dem 
Friedhofsparkplatz geparkt haben, zum Erreichen oder Verlassen des Friedhofs 
zweimal die Eschstraße überqueren, wobei die Querung in Höhe des Friedhofstores 
ungesichert erfolgen würde. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält die Verwaltung 
daher eine Schließung des vorhandenen Zugangs und eine Neugestaltung für sinnvoll. 
Eine verstärkte Nutzung des Weges durch Fußgänger über den Friedhof wird nicht 
gesehen, wäre aber auch aus Sicht der Verwaltung unkritisch.  
Der Zugang zum Friedhof Eschstraße liegt nicht im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes. Aussagen zu einer Umgestaltung, wie in der Anlage des Amtes für 
Grünflächen und Umweltschutz dargelegt, erfolgen somit nur nachrichtlich.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 19 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
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STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 20 von 39 
 
Gestaltungsvorschlag 
Der Gestaltungsvorschlag greift jedoch grundsätzlich die Anregungen des 
Bürgerforums auf. Er zeigt eine mögliche Umgestaltung der Eingangssituation und 
bietet Lösungsansätze für den Lärmschutz vor der Trauerhalle.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, eine Überarbeitung des Eingangbereichs des Friedhofs unter 
Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Feierhalle 
vorzunehmen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.2.2)  
2.4.2 Aus Sicht des Bürgerforums Wolbeck ist für Kurzbesuche auf dem Friedhof mit 
schnellem Zugang zum aktuellen Gräberfeld der Erhalt des vorhandenen Tores 
kombiniert mit einem Parkstreifen sinnvoll.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das vorhandene Friedhofstor der Eschstraße zum aktuellen Gräberfeld wird 
geschlossen. Es wird ein neuer Friedhofszugang im Einmündungsbereich Eschstraße / 
Weg zum Recyclinghof angelegt. In diesem Bereich ist einerseits durch die geplante 
Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben. Andererseits sind durch den 
geplanten Parkstreifen am Weg zum Recyclinghof genügend Parkmöglichkeiten für 
Kurzbesuche des aktuellen Gräberfeldes vorhanden.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu 
erhalten, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.29)  
2.4.3 Das Bürgerforum Wolbeck und zwei weitere Eingeber schlagen vor, als Ersatz für die 
wegfallenden Parkplätze auf der Eschstraße vor dem Haupteingang und anstelle des 
geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen 
Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 217 Teilabschnitt II „Wolbeck – Steingärten 
(nördlicher Teil)“ stellt den Friedhofsparkplatz nachrichtlich in seinen heutigen 
Abmessungen innerhalb einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
„Parkanlage“ dar. Eine Erweiterung des Parkplatzes nach Süden hätte einen 
erheblichen Eingriff in die vorhandene Grünsubstanz zur Folge. Die Verwaltung plant 
die Anlage eines Längsparkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof, da dort der 
Eingriff weniger gravierend ist.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und 
anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den 
vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.30)  
2.4.4 Sechs Eingeber bezweifeln, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum 
Recyclinghof westlich des Friedhofs ausreichen und dass diese angenommen werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Entlang des Weges zum Recyclinghof lassen sich ca. 25 Stellplätze in 
Längsaufstellung anlegen. Zusammen mit dem vorhandenen Parkplatz mit 20 
Stellplätzen ergibt sich ein Gesamtstellplatzangebot von 45 Stellplätzen für den 
Friedhof. Dieses Stellplatzangebot ist nach Ansicht der Verwaltung ausreichend und 
wird bei Bedarf auch angenommen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof nicht 
ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.31)  
2.4.5 Das Bürgerforum Wolbeck und 62 weitere Eingeber sind der Auffassung, dass durch 
den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe und Trauerfeiern durch Straßenlärm 
gestört werden. Geeignete Abschirmmaßnahmen sind vorzusehen.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 21 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für den Ausbau der Eschstraße wurde eine schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte eine Beurteilung des 
Straßenverkehrslärms sowohl auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung – 
16. BImSchV als auch auf der Grundlage der DIN 18005/07.02 – Schallschutz im 
Städtebau. Im Sinne der 16. BImSchV stellt der Friedhof keine schutzbedürftige 
Nutzung dar. Nach der DIN 18005/07.02 wird der Friedhof tagsüber einem 
allgemeinem Wohngebiet mit einem schalltec hnischen Orientierungswert von 55 dB(A) 
gleichgestellt. Der Orientierungswert wird am Vorplatz der Leichenhalle ohne 
Lärmschutzmaßnahmen um 3 dB(A) überschritten. Nach den Ermittlungen des 
Gutachters kann mit einer Lärmschutzw and von mind. 2,5 m Höhe über Niveau des 
Vorplatzes und einer Länge von 34 m die zu erwartende Lärmbelastung deutlich unter 
55 dB(A) reduziert werden. Die Verwaltung wird im Rahmen des Ausbaus der 
Eschstraße eine Lärmschutzwand ggf. in Verbindung mit einer Kolumbarienwand 
errichten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung wird in sofern gefolgt, als dass außerhalb des Bebauungsplanverfahrens 
eine Neuordnung des Umfeldes der Feierhalle vorgenommen wird, die auch eine 
Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet.  
(Beschlusspunkt 1.2.3)  
2.4.6 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des 
Friedhofs unbedingt notwendig ist und deshalb nicht entfallen sollte.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenquerschnitt der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen Silberbrink und 
Goldbrink besonders schmal. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch 
den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 1 bis 1h 
gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene 
Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße 
ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und 
Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Die Aufgabe des Gehweges auf der 
Friedhofsseite ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da gleichzeitig auch eine 
Verlegung des Friedhofszugangs in den Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum 
Recyclinghof erfolgt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs 
unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.32)  
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit  
2.5.1 96 Eingeber befürchten, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem 
Schulweg gefährdet werden.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 22 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Da die Eingeber nicht konkretisieren, worin genau die potentiellen Gefahren für den 
Schulweg gesehen werden, kann nur allgemein Stellung bezogen werden.  
Es gibt zwei Schulwege, die durch den Ausbau der Eschstraße betroffen sind:  
• Schulweg westlich des Friedhofs Richtung Schulzentrum.  
• Schulweg östlich des Friedhofs Richtung Nikolaischule.  
Zur Querung der Eschstraße für den Schulweg westlich des Friedhofs sieht die 
Planung den Einbau einer Querungshilfe (Mittelinsel) vor. Zur Querung der Eschstraße 
östlich des Friedhofs ist der Bau einer Bedarfsampel geplant.  
Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor 
prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der 
Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Nach Auffassung des Auditors wäre 
auch für die Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel 
der Einbau einer Querungshilfe ausreichend.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg 
gefährdet werden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.33)  
2.5.2 Elf Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos 
überquert werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt 
werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf  
• Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002  
• Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010  
sind an der Eschstraße aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung 
Querungshilfen (Mittelinseln) sowohl für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs, 
als auch für die Wegeverbindung östlich des Friedhofs ausreichend. Für die 
Wegeverbindung östlich des Friedhofs sieht die Planung den Bau einer Bedarfsampel 
vor. Damit werden die Anforderungen für ein gefahrloses Überqueren der Eschstraße 
deutlich übererfüllt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden 
kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.34)  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 23 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.5.3 45 Eingeber sind dagegen, dass die vorhandene Tempo-30-Zone und die Rechts-vor-
Links-Regelung nach Ausbau der Eschstraße entfallen; 50 km/h für die Eschstraße 
sind zu hoch.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach dem Klassifizierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, die Eschstraße in 
Verlängerung der Kreisstraße Am Borggarten ebenfalls als Kreisstraße zu 
klassifizieren. Nach den Vorgaben der StVO ist eine Ausweisung als Tempo-30-Zone 
bei einer Kreisstraße nicht möglich.  
Tempo 30 auf Strecke (VZ 274.53 StVO) ist auch auf Kreisstraßen möglich, wenn 
Nebenanlagen (Rad-/ Gehwege) nicht oder nicht hinreichend vorhanden sind und 
somit eine konkrete Gefahr besteht, die das allgemeine Gefahrenrisiko der Teilnahme 
am Verkehr erheblich übersteigt.  
Auf der Münsterstraße und der Hofstraße ist die zulässige Geschwindigkeit mit VZ 
274.53 StVO auf 30 km/h begrenzt, weil dort Radwege nicht vorhanden sind und die 
Gehwege teilweise unter einem Meter breit sind.  
Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere 
Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine 
Gefahrenrisiko erheblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der 
Verkehrsbelastung nicht auszugehen.  
Da der Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink mit beidseitigen Rad- und 
Gehwegen versehen ist, scheidet hier Tempo 30 auf Strecke ebenfalls aus.  
Fazit: Nach den Vorgaben der StVO ist die Geschwindigkeit, die für Straßen innerhalb 
geschlossener Ortschaften gilt, auch für die Eschstraße nach Fertigstellung und nach 
Einstufung als Kreisstraße gültig. Die Geschwindigkeit auf der Eschstraße muss somit 
50 km/h betragen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Tempo 30-Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten, 
da 50 km/h zu hoch sind, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.35)  
2.5.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs 
als Querungshilfe nicht ausreichend ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf  
• Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002  
• Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010  
ist für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs aufgrund der zu erwartenden 
Verkehrsbelastung eine Mittelinsel als Querungshilfe ausreichend.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 24 von 39

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Verkehrsplanung
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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querungshilfe 
nicht ausreichend sei, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.36)  
2.5.5 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig 
schwierig wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und 
Anbindung an die Umgehungsstraße im bebauten Bereich von 3.100 Kfz/24h bis 
4.300 Kfz/24h befahren. Bei diesen Verkehrsbelastungen ist ein Einbiegen aus den 
Nebenstraßen problemlos möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig werde, wird 
nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.37)  
2.5.6 Ein Eingeber vertritt die Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne-
Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor 
prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der 
Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne-Vormann-Weg / 
Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln werde, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.38)  
2.5.7 Drei Eingeber sind der Ansicht, dass der geplante gemeinsame Geh- und Radweg 
zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg unzureichend ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenabschnitt der Eschstraße zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg 
wird im Norden durch die Bebauung Silberbrink 1 bis 1h und im Süden durch den 
Friedhof begrenzt. Es handelt sich hier um den engsten Abschnitt der Eschstraße. 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird der 2,50 m breite gemeinsame Geh- und 
Radweg auf der Nordseite der Eschstraße durch einen 0,50 m breiten gepflasterten 
Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt und nicht, wie in den übrigen 
Abschnitten, durch einen Grünstreifen. Nach Ansicht der Verwaltung ist der geplante 
Ausbau ausreichend.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 25 von 39

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Verkehrsplanung
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Silberbrink und 
Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.39)  
2.5.8 Sieben Eingeber sind der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände 
Rettungs- und Fluchtwege versperrt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde auch die 
Feuerwehr beteiligt. Eine Beeinträchtigung der Rettungs- und Fluchtwege wurde nicht 
beanstandet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs- und Fluchtwege 
versperrt werden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.40)  
2.5.9 Zwei Eingeber haben Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der 
Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und 
Anbindung an die Umgehungsstraße im vorderen Bereich (gemeint ist offensichtlich 
der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink) von ca. 3.100 Kfz/24 befahren. 
Bei dieser Verkehrsbelastung ist eine Ausfahrt aus den Privatgrundstücken problemlos 
möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig 
schlecht verlassen werden können, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.41)  
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung  
2.6.1 Drei Eingeber regen an, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Über die Eschstraße müssen der Recyclinghof sowie die angrenzenden Wohngebiete 
z. B. von Müllfahrzeugen und Möbelwagen erreicht werden. Eine Sperrung für den 
Lkw-Verkehr könnte somit nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erfolgen. Da der 
Anliegerbegriff weit gefasst ist, wäre ein Lkw-Verbot in der Praxis nicht überwachbar.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 26 von 39

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Verkehrsplanung
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Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt. 1.1.42)  
2.6.2 Ein Eingeber regt an, das Parken im Einmündungsbereich Tönne-Vormann-Weg zu 
verbieten, um Rückstaus auf die Eschstraße zu verhindern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Gefahr einer Rückstaubildung vom Tönne-Vormann-Weg auf die Eschstraße wird 
seitens der Verwaltung derzeit nicht gesehen. Sofern sich hier später tatsächlich 
Probleme ergeben sollten, kann hierauf jederzeit mit entsprechenden Maßnahmen 
reagiert werden. Zudem ist die Festlegung von Parkverboten nicht Gegenstand des 
Bebauungsplanverfahrens.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne-Vormann-Weg zu 
verbieten, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.43)  
2.6.3 Zwei Eingeber schlagen vor, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und 
Umgehungsstraße zu führen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Stadt Münster hat in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die 
Neuordnung der Wegweisung nach Ausbau der Ortsumgehung festgelegt. Danach 
erfolgt die übergeordnete Wegweisung über die Freckenhorster Straße und die 
Umgehungsstraße. Eine Wegweisung über die Eschstraße zu übergeordneten Zielen 
ist nicht geplant.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu 
führen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.2.4)  
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz  
2.7.1 Vier Eingeber wenden ein, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Lärmgutachten wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt. Es entspricht den 
gesetzlichen Vorschriften und ist daher nicht zu beanstanden.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 27 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.44)  
2.7.2 Ein Eingeber beanstandet, dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein 
Lärmschutz geplant ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) besteht Anspruch auf Lärmschutz, 
wenn eine bestehende. Straße wesentlich geändert wird. Die wesentliche Änderung 
einer Straße setzt nach der Verkehrslärmschutzverordnung einen baulichen Eingriff an 
der Straße voraus. Da aber an der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße 
keine baulichen Veränderungen im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung erfolgen, 
besteht in diesem Abschnitt der Eschstraße kein Anspruch auf Lärmschutz.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.45)  
2.7.3 Ein Eingeber befürchtet, dass er wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen für sein 
Wohngebäude am Silberbrink schlechter gestellt wird, als andere Anwohner.  
Begründet wird diese Befürchtung damit, dass im ersten Obergeschoss seines 
Gebäudes, in dem sich der Schlafraum befindet, zwar die Immissionsgrenzwerte der 
16. BImSchV eingehalten werden, nicht aber die schalltechnischen Orientierungswerte 
der DIN 18005.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Gegensatz zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, auf die ein 
Rechtsanspruch besteht, handelt es sich bei den Werten der DIN 18005 um 
schalltechnische Orientierungswerte, die der Abwägung unterliegen. Der Belang des 
Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der 
Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben den anderen Belangen zu 
verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange 
– insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des 
Schallschutzes führen.  
Der Bebauungsplan setzt zum Schutz der Reihenhausbebauung Silberbrink 1-1h den 
Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand fest. Diese Wandhöhe gewährleistet, dass 
die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht auch im 
ersten Obergeschoss eingehalten werden. Die Schalltechnischen Orientierungswerte 
der DIN 18005 werden im ersten Obergeschoss um bis zu 1,2 dB(A) überschritten. Der 
Gutachter hat ermittelt, dass zum Vollschutz der Bebauung die Lärmschutzwand auf 
4,0 m (16. BImSchV) bzw. 5,5 m (DIN 18005) erhöht werden müsste. Im Rahmen der 
Abwägung wurde aus gestalterischen Gründen entschieden, eine 2,50 m hohe 
Lärmschutzwand im Bebauungsplan festzusetzen. Diese Wandhöhe bietet einen vollen 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 28 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
aktiven Lärmschutz bis einschließlich des ersten Obergeschosses. Lediglich an einem 
Gebäude wird der Immissionsgrenzwert im DG tags um 0,3 dB(A) überschritten.  
Da insgesamt auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV abgestellt wurde, erfolgt 
keine Schlechterstellung des Eingebers gegenüber anderen Anwohnern.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu sein, 
als andere Anwohner, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.46)  
2.7.4 Ein Eingeber befürchtet, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich 
Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffet entsteht.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die befürchteten Begleiterscheinungen sind durch die Lärmschutzwand nicht zu 
erwarten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine 
Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.47)  
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt  
2.8.1 21 Eingeber vertreten die Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das 
Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfährt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind weiterhin gesunde 
Lebensbedingungen gegeben. Eine unzumutbare Wertminderung durch den Ausbau 
der Eschstraße ist daher nicht ersichtlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das 
Grundstück einen Wertverlust erfahre, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.48)  
2.8.2 34 Eingeber haben Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze 
entfallen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Derzeit parken Friedhofsbesucher an der Nordseite des Friedhofs längs der 
Eschstraße. Diese Parkmöglichkeit wird mit dem Ausbau der Eschstraße und 
Anbindung an die Umgehungsstraße entfallen. Als Ersatz sind Stellplätze längs der 
Zufahrt zum Recyclinghof an der Westseite des Friedhofs geplant. Weiterhin ist die 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 29 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Anlage von 6 neuen Stellplätzen in der Eschstraße zwischen Silberbrink und Am 
Brockhoff geplant.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.49)  
2.8.3 Sechs Eingeber sind der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden muss.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Eschstraße 
von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen ausgebaut. Außer einer 
Beseitigung von zwei Einengungen und dem Ausbau einiger Stellplätze bedarf es hier 
keiner wesentlichen baulichen Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV. Auch 
am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen 
Veränderungen geplant. Insofern konnte das eigentliche Bebauungsplanverfahren auf 
den tatsächlich auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.50)  
2.8.4 Die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch einen Eingeber begrüßt, da durch 
einen Ausbau der Eschstraße die Straße Am Berler Kamp entlastet wird.  
Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich.  
2.8.5 Zwölf Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit 
Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entsteht.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Sofern von den Eingebern eine Trennung von Wegebeziehungen gemeint ist, ist die 
Befürchtung unberechtigt, da durch den Bau der Lärmschutzwände keine bestehenden 
Wegebeziehungen unterbunden werden. Sofern eine gestalterische Trennwirkung 
gemeint ist, wird auf die Stellungnahme zu Punkt 2.8.10 verwiesen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der  Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine 
Trennwirkung entstehe, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.51)  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 30 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.6 Zwei Eingeber begrüßen den Ausbau der Eschstraße, da diese die Voraussetzung für 
eine Entlastung des Ortskerns ist.  
Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich.  
2.8.7 Ein Eingeber schlägt vor, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße 
zusätzliche Parkbuchten anzulegen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planung der Verwaltung sieht vor, im Bereich der Grünstreifen Parkbuchten für 
sechs Stellplätze anzulegen.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche 
Parkbuchten anzulegen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.2.5)  
2.8.8 Ein Eingeber regt an, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die 
Planung einzubeziehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war auch die Kreuzung Münsterstraße 
/ Eschstraße / Am Borggarten. Nach Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung wird dieser 
Knotenpunkt erheblich entlastet. Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird 
das Verkehrsaufkommen auf der Münsterstraße nördlich des Knotenpunktes von 
derzeit ca. 10.800 Kfz/24h auf ca. 5.200 Kfz/24h reduziert. Auch mit Anbindung der 
Eschstraße an die Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt 
ohne bauliche Veränderungen abgewickelt werden. Eine Einbeziehung des 
Knotenpunktes in das Bebauungsplanverfahren war daher nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die 
Planung einzubeziehen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.52)  
2.8.9 Zwei Eingeber schlagen vor, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus 
Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der geplante Straßenausbau lässt sich auch ohne Inanspruchnahme der Fläche vor 
dem Haus Eschstraße Nr. 19 realisieren. Ein Rückkauf ist daher nicht erforderlich.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 31 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 
zurückzukaufen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.53)  
2.8.10 Vier Eingeber wenden ein, dass der Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden 
städtebaulich nicht verträglich sei. Die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend 
berücksichtigt worden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei der Planung der Lärmschutzwände war zwischen einem ausreichenden 
Lärmschutz einerseits und einer städtebaulichen Verträglichkeit andererseits 
abzuwägen. Für den Lärmschutz wurden daher verschiedene Varianten hinsichtlich der 
Lage und Höhe der Wände untersucht. Im Rahmen der Variantenuntersuchungen 
wurde die im Bebauungsplan ausgewiesene Variante 3 aus städtebaulichen, 
verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die 
Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte nach 16. BImSchV in den Erdgeschossen 
eingehalten. In den Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen 
von Grenzwerten, die aber im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. Für 
einen Vollschutz aller Geschosse wären Wandhöhen bis zu 5,50 m erforderlich. Im 
Abwägungsergebnis stellt die Ausweisung von Wandhöhen von maximal 3,50 m einen 
guten Kompromiss zwischen dem Belang Lärmschutz und städtebaulichen Belangen 
dar, zumal auch die Breite der Grünstreifen eine gute Einbindung der 
Lärmschutzwände gewährleistet.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, der Ausbau der Eschstr aße mit Lärmschutzwänden sei städtebaulich 
nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend 
berücksichtigt worden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.54)  
2.8.11 Acht Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Bau der Lärmschutzwände eine 
Beeinträchtigung der Gartennutzung erfolgt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen am auszubauenden Teil der Eschstraße wurden 
so bemessen, dass in den Außenwohnbereichen (Terrassen) die 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Damit soll sichergestellt 
werden, dass trotz Verkehrszunahme weiterhin eine Gartennutzung ohne 
Beeinträchtigungen erfolgen kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolge eine Beeinträchtigung 
der Gartennutzung, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.55)  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 32 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.12 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass eine verbleibende Ackerfläche nicht mehr 
wirtschaftlich genutzt werden kann.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Aus dem Grundeigentum des Eingebers ist eine Fläche für den Ausbau der Eschstraße 
zu erwerben. Der Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen ist Bestandteil der 
Grunderwerbsverhandlungen.  
Ein Beschluss erübrigt sich.  
2.8.13 Ein Eingeber befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße eine Beeinträchtigung 
der Drainage seines Grundstücks erfolgt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Sofern Veränderungen und/oder Anpassungen der bestehenden Drainage erforderlich 
sind, werden diese sach- und fachgerecht im Rahmen der anstehenden 
Tiefbauarbeiten in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt. Beeinträchtigungen 
der Drainageleistung sind nicht zu befürchten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträchtigt werde, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.56)  
2.8.14 Ein Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nutzfläche befürchtet, dass neben einer 
Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für 
Ausgleichsflächen für den Ausbau der Eschstraße die Landwirte zusätzlich belasten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderliche Grunderwerb beinhaltet auch 
die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plans selbst. Da der erforderliche Ausgleich 
nicht vollständig innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden kann, ist als 
Ersatzmaßnahme die Aufwertung eines Gewässers südlich von Amelsbüren geplant. 
Landwirte im Bereich Eschstraße sind dadurch nicht betroffen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau 
weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusätzlich 
belasten, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.57)  
2.8.15 Mehrere Eingeber wenden ein, dass sie sich getäuscht fühlen, da beim Kauf Ihrer 
Grundstücke von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehung nie die 
Rede gewesen sei.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 33 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planungen der Stadt Münster zu einem Anschluss der Eschstraße an die 
Ortsumgehung bestehen seit vielen Jahren.  
Der Bebauungsplan Nr. 389 Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink vom 14.01.1994 weist 
daher eine öffentliche Verkehrsfläche in ca. 10 m Breite zum Ausbau der Eschstraße 
aus. Ferner enthält der Bebauungsplan den Hinweis: „Eschstraße - Anbindung an die L 
585n möglich“. Den Käufern von Grundstücken und Immobilien hätte es anheim 
gestanden, sich bei der Fachverwaltung über die bestehenden Planungen im Umfeld 
ihrer Grundstücke zu informieren.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass Käufer von Grundstücken getäuscht wurden, da von einem 
Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gewesen 
sei, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.58)  
2.8.16  Ein Eingeber spricht sich dagegen aus, dass der Entwässerungsgraben an der 
Eschstraße entfallen soll.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Aufgabe des Entwässerungsgrabens ist erforderlich, um Flächen für den geplanten 
Straßenausbau mit den erforderlichen Nebenanlagen zu gewinnen. Die erforderliche 
Entwässerung bleibt jedoch gewährleistet, da mit dem Ausbau der Eschstraße auch 
der Bau eines Regenwasserkanals erfolgt. Hierüber erfolgt künftig auch die 
Entwässerung der nördlich an die Eschstraße angrenzenden Grundstücke.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.59)  
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren  
2.9.1 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Straßenplanung 
durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass nach der Rechtsprechung 
Straßenplanungen durch Bebauungspläne nur für Planungen mit örtlichem Bezug 
gerechtfertigt seien. Wesentlicher Planungsanlass sei aber, die Eschstraße so 
auszubauen, dass sie die Funktion einer Durchgangsstraße erhalte. Mit dem Ausbau 
der Eschstraße werde eine neue Ost-West-Verbindung zwischen Telgter Straße und 
Umgehungsstraße geschaffen, wodurch die Erschließungsfunktion für die 
angrenzenden Wohngebiete in den Hintergrund trete.  
Da die Straßenplanung insgesamt einen überörtlichen Bezug aufweise, sei sie im 
Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 34 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Prognoseberechnungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
wurden sowohl die Kfz-Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre 
berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten 
überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. 
Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende 
Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. 
Sicherlich wird es vereinzelte Kfz-Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den 
Süden der Stadt Münster geben, die über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten 
Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird 
weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus 
Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Die Eschstraße hat somit 
überwiegend einen örtlichen Bezug.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 
BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.60)  
2.9.2 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau 
der Eschstraße durch die planfestgestellte Ortsumgehung nicht gegeben ist.  
Der Verein begründet dies damit, dass trotz der planfestgestellten Trasse mit 
Anschluss der Eschstraße eine andere planerische Konzeption seitens der Stadt noch 
möglich sei. Im Falle des Nichtausbaus  der Eschstraße könne das Anschlussstück 
entfallen und entweder im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zunächst nicht 
ausgebaut werden oder aber unter teilweiser Aufhebung des 
Planfeststellungsbeschlusses endgültig darauf verzichtet werden. Des Weiteren wird 
angeführt, dass die Ortsumgehung nicht erst durch den Anschluss der Eschstraße ihre 
Verkehrsbedeutung erhalte. Dem Vorhabenträger der Umgehungsstraße sei es 
gleichgültig gewesen, ob eine Anbindung der Eschstraße erfolge. Es sei Wunsch der 
Stadt im Planfeststellungsverfahren gewesen, eine Anbindung der Eschstraße 
vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ausführungen des Vereins retten den Esch e.V. hinsichtlich der Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße sind nicht zutreffend.  
Bereits in der Vorplanung des Landesstraßenbauamtes Münster aus dem Jahre 1993 
ist eine höhengleiche Kreuzung zwischen Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. 
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens nach UVP-G NW und § 37 StrWG NW 
hat dann der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossen:  
„ 
[…] Für den Wohnbereich Wolbeck-Mitte/Nord ist die Eschstraße als direkte 
Anbindung an die Westumgehung Wolbeck einzuplanen. Die Gestaltung der 
Eschstraße und die Einbindung in das Landschaftsbild wird von der Stadt Münster 
geplant und mit dem Landesstraßenbauamt abgestimmt. […] “  
 
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 35 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Begründet wurde diese Forderung seinerzeit mit dem Ergebnis der 
Verkehruntersuchung IVV-Aachen aus dem Jahr 1990. 
Der Rechtsnachfolger des Landesstraßenbauamtes, der Landesbetrieb Straßenbau 
NRW, hat im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wolbeck im 
Jahre 2003 ebenfalls einen höhengleichen Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage zur 
Verknüpfung von Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Der Forderung der Stadt 
Münster, eine Verknüpfung mittels Kreisverkehr zu planen, wurde im 
Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt.  
Sofern, wie von den Eingebern vorgeschlagen, auf eine Anbindung der Eschstraße an 
die Ortsumgehung verzichtet würde, müsste eine andere verkehrssichere Lösung zur 
Querung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs 
zur Querung der Ortsumgehung geschaffen werden, was eine Änderung des 
bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zur Folge hätte. Somit ist ein 
Zusammenhang zwischen der Planung zur Eschstraße und zur planfestgestellten 
Umgehungsstraße durchaus gegeben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante 
Ortsumgehung nicht gegeben sei, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.61)  
2.9.3 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 
keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht 
erforderlich ist.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass es ausdrückliches Planungsziel der Stadt 
sei, eine leistungsfähige Verbindung zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung zu 
schaffen. Dieses Ziel sei aber durch den Bebauungsplan Nr. 533 nicht zu erreichen, da 
er nur den Abschnitt zwischen Ortsumgehung und Silberbrink betrifft. Um das 
Planungsziel zu verwirklichen sei es erforderlich, auch den Abschnitt zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einzubeziehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Eschstraße 
von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen (beidseitig getrennte Rad- und 
Gehwege) ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen, die keine 
wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV darstellen, bedarf es 
keiner weiteren baulichen Veränderung. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / 
Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant, da dieser 
nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entlastet ist und eine ausreichende 
Leistungsfähigkeit auch mit Anbindung der Eschstraße aufweist. Insofern konnte das 
Bebauungsplanverfahren auf den auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt 
werden. Der Bebauungsplan Nr. 533 hat einen eigenen Verkehrswert, da er die 
Grundlage zum Ausbau der Eschstraße zwischen dem bereits ausgebauten Teil der 
Eschstraße und der Umgehungsstraße bildet.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 36 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung 
habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.62)  
2.9.4 Ein Eingeber erwartet, dass die Stellungnahmen zu den Eingaben und die 
Gesamtabwägung nicht durch einen Mitarbeiter der Stadt Münster sondern durch einen 
unabhängigen Gutachter durchgeführt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das BauGB sieht eine Bearbeitung der Stellungnahmen durch einen unabhängigen 
Gutachter nicht vor. Die Verwaltung bereitet lediglich die Stellungnahmen und die 
Beschlussvorschläge vor. Abschließend entscheidend, und damit auch zuständig für 
die Gesamtabwägung, ist der Rat.  
Beschlussvorschlag:  
Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung durch 
einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.63)  
2.9.5 Neun Eingeber sind der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und daher 
der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Auffassung, es seien keine Alternativen geprüft worden, ist unzutreffend. Es wurde 
sowohl die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) als auch eine 
Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung geprüft. Die 
Varianten sind in den Abschnitten 7.5 und 7.6 der Begründung zum Bebauungsplan 
beschrieben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan daher 
abwägungsfehlerhaft sei, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.64)  
2.9.6 Ein Eingeber beanstandet, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert 
wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In § 3 BauGB ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung von 
Bauleitplänen geregelt. Nach § 3 (2) ist die öffentliche Auslegung von 
Bebauungsplänen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung in 
Münster ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt und in den amtlichen Mitteilungen der 
Tageszeitungen. Eine direkte Information der Anlieger ist nicht vorgesehen.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 37 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Eine direkte Information der Anlieger ist auch deshalb nicht möglich, weil der Stadt 
Münster lediglich die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke bekannt 
sind, aber nicht die Miet- und Pachtverhältnisse.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert 
wurden, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.65)  
2.9.7 Ein Eingeber beanstandet, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die ortsübliche Auslegung der Pläne erfolgt im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Für 
weitergehende Informationen können die Pläne auch im Internet eingesehen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden, wird nicht 
gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.66)  
2.9.8 Zwei Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nicht in eine 
Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden kann, da der Abschnitt zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es ist zutreffend, dass der jetzt vorhandene Ausbau nach den Bestimmungen des KAG 
NW abgerechnet wurde. Von den Anliegern wurden Beiträge erhoben.  
Die Gemeinde kann nach der Abrechnung von Baumaßnahmen Änderungen an der 
Straße vornehmen, wenn dies durch Zeitablauf oder eine veränderte Verkehrssituation 
im gemeindlichen Interesse liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewandelt 
werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG 
abgerechnet wurde, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.67)  
2.9.9 Fünf Eingeber sind der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und 
Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Alle für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten sind in der Begründung zum 
Bebauungsplan genannt. Vertiefende Angaben sind aus den für den Bebauungsplan 
erstellten Fachgutachten, die auch Bestandteil der Offenlegung waren, ersichtlich.  
STADT MUNSTER Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 38 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MUNSTER
Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 39 von 39 
Beschlussvorschlag:  
Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht 
hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden, wir nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.68)  
2.9.10 Ein Eingeber ist der Meinung, dass Planungsfehler und Absprachemängel zwischen 
den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße vorliegen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den Baulastträgern der 
Umgehungsstraße und Eschstraße liegen nicht vor.  
Beschlussvorschlag:  
Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den beiden 
Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße, wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.1.69)

V-0547-2013-Anlage-2-Begruendung

71569 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0547/2013 
 
Begründung   
zum Bebauungsplan Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass .....................................................................................................................................1 
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................2 
5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 
6. Inhalt des Bebauungsplanes .................................................................................................................4 
6.1 Straßenverkehrsflächen ............................................................................................................. 4 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ....................................................5 
7.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 5 
7.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 7 
7.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .........................................................................11 
7.4.3 Boden ..............................................................................................................................13 
7.4.4 Wasser ............................................................................................................................14 
7.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................14 
7.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................14 
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................15 
7.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................16 
7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................16 
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 16 
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 17 
7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 17 
7.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 18 
8. Gesamtabwägung................................................................................................................................20 
9. Flächenbilanz.......................................................................................................................................21 
10. Durchführungsmaßnahmen.................................................................................................................21 
1. Planungsanlass 
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) sieht vor, dass die 
Eschstraße an die Umgehungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt 
angebunden wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Haupterschließungsstraße auch eine 
Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist 
ein Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung erforderlich. 
Zur Verwirklichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, für den Ausbau der 
Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den 
Bebauungsplan Nr. 533 unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. 
Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 
Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher 
Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes 
Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. 
Begründung / Seite 1 von 21

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich umfasst den Trassenverlauf der Eschstraße im Abschnitt zwischen 
Silberbrink im Osten und der Anschlussplanung des Landesbetriebs Straßenbau NRW im 
Westen. Die westliche Plangebietsgrenze liegt ca. 170 m östlich der geplanten Ortsumgehung 
Wolbeck. Die südliche Plangebietsgrenze deckt sich im Wesentlichen mit dem südlichen Rand 
der Eschstraße. Die Straßenverbreiterung erfolgt nach Norden. Die Gesamtbreite der 
Straßentrasse beträgt einschließlich sämtlicher Nebenanlagen ca. 18,50 m. Im Bereich der 
Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg wird die nördliche Plangebietsgrenze des 
Bebauungsplanes Nr. 533 durch den Grenzverlauf der angrenzenden Wohngrundstücke 
gebildet. Dieses entspricht der Grenze der Verkehrsfläche zum Ausbau der Eschstraße 
entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 389 vom 14.01.1994.  
Der Bebauungsplan Nr. 389 weist innerhalb seines Geltungsbereichs bereits Verkehrsflächen 
zum Ausbau der Eschstraße ab dem Silberbrink aus und enthält folgenden Hinweis: 
„Eschstraße – Anbindung an die L 585n möglich“. Da der Bebauungsplan Nr. 389 jedoch für 
den Ausbau der Eschstraße keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festsetzt, wird der Bereich 
der Eschstraße durch den Bebauungsplan Nr. 533 überlagert, bzw. ersetzt. 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 533 liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334. 
Gemarkung Wolbeck-Kspl., Flur 13, Teile der Flurstücke 71, 72, 73, 74, 76, 79, 80, 150, 213, 
712, 715, 740, 777, 976. 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch 
einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Die Eschstraße ist derzeit als nicht klassifizierte Straße im Flächennutzungsplan nicht 
dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt unterschiedliche Ausbaustandards aus.  
Ab der Münsterstraße ist die Eschstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt 
zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind insgesamt vier Fahrbahneinengungen als 
verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner weist die Eschstraße in diesem Abschnitt 
beidseitig sonstige (nicht benutzungspflichtige) Radwege sowie Gehwege aus. Stellenweise 
sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße übernimmt direkte Erschließungsfunktion für die 
angrenzende Bebauung. 
Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege aus. 
In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs und der 
Zugang zum Friedhof bzw. zur Leichenhalle. Östlich des Friedhofs befindet sich eine wichtige 
Fuß- und Radwegverbindung, die das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet mit dem 
Zentrum Wolbeck verbindet. 
Westlich der Straße Goldbrink weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. Im Abschnitt 
zwischen Goldbrink und Umgehungsstraße dient die Eschstraße der verkehrlichen 
Begründung / Seite 2 von 21

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Erschließung des städt. Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der 
Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. 
Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und 
Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem 
Schulzentrum Wolbeck. 
Die Eschstraße selbst ist in dem zu überplanenden Abschnitt Bestandteil einer wichtigen Fuß- 
und Radwegverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die 
insbesondere für den Erholungsverkehr von großer Bedeutung ist. 
5. Planungsziele 
In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarischen Beschlüssen sollen mit dem 
Bebauungsplan Nr. 533 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße 
zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen werden. 
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst 
große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich 
von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 12.900 Kfz/24h 
(Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens 
durch den Wolbecker Ziel-, Quell- und Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung 
des Straßenzuges Münsterstraße – Am Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als 
verkehrlich attraktive Alternative geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und 
im Süden die Straße Am Angelkamp.  
Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser 
Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die 
Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung – 
Eschstraße – Am Borgarten und Gegenrichtung abgewickelt werden.  
Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. 
Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und 
damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und 
der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer 
ausfallen, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne 
Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu 
erwarten. 
Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagene Anbindung der Straße Wolbecker 
Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung keine sinnvolle Alternative dar. Der 
gewünschte Entlastungseffekt auf der Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße 
würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1). 
Verkehrliche Entwicklung
 
Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand: 7/2010) sind folgende verkehrliche 
Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten: 
Begründung / Seite 3 von 21

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Straßenabschnitt Status Quo 
Prognose 
2025 mit 
Anbindung 
Eschstraße 
Prognose 
2025 ohne 
Anbindung 
Eschstraße 
Prognose 
2025 mit 
Anbindung 
Wolbecker 
Windmühle 
 [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] 
Eschstraße 
zwischen Münsterstraße und Silberbrink 1.900 3.100 1.900 1.900 
Eschstraße 
zwischen Silberbrink und Goldbrink 400 3.900 500 400 
Eschstraße 
westlich Goldbrink 200 4.300 200 200 
Münsterstraße 
zwischen Hofstraße und Eschstraße 10.200 3.900 5.900 5.600 
Am Steintor 
zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße 12.500 6.400 8.900 8.600 
Hofstraße 
zwischen Münsterstraße und Telgter 
Straße 
4.300 3.200 3.200 3.200 
Hiltruper Straße 
zwischen Am Steintor und Am Berler 
Kamp 
9.800 4.900 8.500 8.200 
Am Berler Kamp 
westlich Hiltruper Straße 4.100 3.100 8.000 7.500 
Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck 
Quelle: Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
6. Inhalt des Bebauungsplanes 
6.1 Straßenverkehrsflächen 
Der Bebauungsplan Nr. 533 beinhaltet die Festsetzung der Verkehrsflächen zum Ausbau der 
Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Wolbeck.  
Der Ausbau der Eschstraße ist als zweistreifige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m 
geplant. Auf der Nordseite der Eschstraße ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer 
Breite von 2,50 m vorgesehen, der durch einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung von der 
Fahrbahn getrennt ist. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Silberbrink und Goldbrink 
wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgrund der beengten Verhältnisse durch einen 0,50 
m breiten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Trennung zwischen 
Fahrbahn und Geh- und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord. Nördlich des 
gemeinsamen Geh- und Radweges ist ein Grünstr eifen ausgewiesen, in dem zum Schutz der 
Wohnbebauung Silberbrink 1 bis 1h der Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand erfolgt. 
In einem Abschnitt von ca. 30 m westlich des Wohngebietes Tönne-Vormann-Weg bis zur 
Einmündung der Straße Silberbrink ist innerhalb des Grünstreifens der Bau einer 
Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,00 m bis 2,50 m ausgewiesen. Hierfür wird der 
Grünstreifen auf bis zu 5,70 m Breite aufgeweitet, wodurch eine beidseitige Eingrünung der 
Lärmschutzwand gewährleistet ist.  
Westlich der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg schließt der Grünstreifen in einer Breite ab 
2,50 m nördlich an die Fahrbahn und daran anschließend ein offener Straßenseitengraben in 
3,00 m Breite an. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird in einer Breite von 2,50 m nördlich 
dieses Grabens geführt. Die ursprünglich hier vorgesehene Einteilung, nach der zuerst der 
gemeinsame Geh- und Radweg an den Grünstreifen und dann der offene Straßenseitengraben 
Begründung / Seite 4 von 21

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
an den Geh- und Radweg anschloss, wurde aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten 
Detailplanung geändert.  
Der vorhandene Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne-Vormann-Weg 
und der Straße Silberbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohngebietes erfolgt 
künftig über einen Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße 
verlegt wird. 
Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, 
d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die bestehende Tempo 30-Zone auf 
der Eschstraße wird aufgehoben. Der Beginn der Tempo 30-Zone liegt künftig am Beginn der 
von der Eschstraße abzweigen Straßen. 
Aus dem Wohngebiet Tönne-Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß- und Radwegverbindungen 
zur Eschstraße. Beide Wege werden künftig durch die Anlage einer Lärmschleuse vereinigt und 
münden im Bereich des vorhandenen Weges westlich des Friedhofs auf die Eschstraße. Zur 
sicheren Querung der Eschstraße ist, insbesondere für den Schülerverkehr, die Anlage einer 
Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen. 
Eine weitere wichtige Fuß- und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße 
Silberbrink östlich des Friedhofs in Richtung Wigbold. Zur sicheren Querung der Eschstraße 
von Fußgängern und Radfahrern ist hier die Anlage einer Bedarfsampel geplant. An dieser 
signalgeregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von 
dem einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den 
Radweg an der Südseite der Eschstraße wechseln. 
In ca. 170 m Abstand zur westlichen Plangebietsgrenze verläuft künftig die derzeit im Bau 
befindliche Ortsumgehung Wolbeck (L 585n). Der Planfeststellungsbeschluss vom 06. Februar 
2008 zur Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße mittels eines 
lichtsignalgeregelten Knotenpunktes an die Ortsumgehung angebunden wird. Der 
Planfeststellungsbeschluss regelt ebenfalls den Ausbau der Eschstraße auf einer Länge von ca. 
170 m zwischen Ortsumgehung und der westlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes 
Nr. 533. Die Planung sieht vor, dass auch der gemeinsame Geh- und Radweg auf der 
Nordseite der Eschstraße lichtsignalgeregelt über die Ortsumgehung geführt wird und eine 
Anbindung an die bestehende Wegeverbindung der Eschstraße erhält. Damit ist gewährleistet, 
dass auch künftig eine durchgehende Wegeverbindung für den Fußgänger- und Radfahrer 
zwischen Wolbeck und Angelmodde zur Verfügung steht. 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. 
Grundlage für diese Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach 
der im Prognosejahr 2025 auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung 
zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven 
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwi schen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im 
Bebauungsplan festgesetzt.  
Weitere Informationen können der Schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der 
Eschstraße (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011) entnommen 
werden. 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
7.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis der bislang durchgeführten 
Prüfschritte der Umweltprüfung gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 des 
Begründung / Seite 5 von 21

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Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Baugesetzbuches erstellt worden. Dem Entwurf liegen vorhandene Daten sowie folgende 
Gutachten, die für die Planung erstellt wurden, zugrunde: 
• Schalltechnische Untersuchung zum Ausbau der Eschstraße (Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011). 
• Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Eschstraße in Münster-Wolbeck 
(Froelich & Sporbeck, 2011).  
• Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der 
Eschstraße in Münster-Wolbeck (Nabu-Naturschutzstation Münsterland e.V., 2009), 
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße in Münster-Wolbeck 
(Froelich & Sporbeck, 2011).  
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster. im 
Internet (www.stadt-muenster.de/Verkehr&Umwelt/Umweltkataster).
  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplans hinaus.  
7.2 Kurzdarstellung der Planung 
Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der Eschstraße 
an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße 
zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an den planfestgestellten Bereich der 
Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen.  
Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur 
Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen dem Silberbrink im Osten und der 
Ortsumgehung im Westen erfolgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 „Wolbeck – 
Eschstraße / Goldbrink“ ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstraße festgesetzt und 
es erfolgt ein Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n.  
Im Bebauungsplan Nr. 533 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der ausgebauten 
Eschstraße einschließlich Lärmschutzwand, der gemeinsame Geh- und Radweg sowie die 
Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt.  
7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung):  
Begründung / Seite 6 von 21

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Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit  
 
Klima / Luft 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) 
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. 
BImSchV) 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
Landschaft 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Landschaftsgesetz NRW  
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Schutzausweisungen 
Der westliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt im Gebiet des Landschaftsplans (LP) 
Werse, der das Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und 
Wolbecker Tiergarten“ ausweist sowie die Anpflanzung einer Baumreihe nördlich der 
Eschstraße festsetzt. Ansonsten bestehen im Plangebiet und der Umgebung keine 
Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Von der Planung sind keine Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne 
des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.  
Die Grenzen des LP Werse werden im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung entsprechend 
angepasst.  
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
7.4.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation 
Nördlich der Eschstraße befindet sich das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 389, südlich 
liegt der städtische Friedhof Wolbeck (Bebauungsplan Nr. 217). Die Eschstraße dient 
gegenwärtig zwischen dem Goldbrink und der planfestgestellten Umgehungsstraße der 
verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im 
weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude 
im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer 
wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck.  
Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen 
den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die 
Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. 
Die vorherrschende Nutzung im Einwirkungsbereich der Eschstraße ist als reines und 
allgemeines Wohngebiet sowie Mischgebiet (Nördlich Eschstraße / westlich Münsterstraße) zu 
berücksichtigen. Die Wohnhäuser Eschstraße 25 und 31 sind entsprechend der vorhandenen 
Struktur als Außenbereich einzustufen.  
Begründung / Seite 7 von 21

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
In rund 450 m Luftlinie zum Westrand des Wohngebietes Eschstraße verläuft die 
planfestgestellte Trasse der Ortsumgehung Wolbeck.  
Der Abschnitt der Eschstraße östlich außerhalb des Bebauungsplangebietes, zwischen der 
Einmündung Silberbrink und der Münsterstraße, ist durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen 
und Tempo-30-Regelung gekennzeichnet.  
Erholungsnutzung
 
Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil des Bebauungsplangebietes liegt im Grünzug 
Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung 
Münster als Verbindung zwischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und hat 
eine bedeutende Funktion im Erholungswegenetz. 
Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der Erschließung 
zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist die Optik eines 
Wirtschaftsweges auf. Ab dem Waldstück östlich des Gasthauses Hoffschulte handelt es sich 
um eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Angelmodde Dorf. Diese Abschnitte mit 
untergeordnetem Kfz-Verkehrsaufkommen ermöglichen eine ruhige, landschaftsbezogene 
Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc.  
Die gegenwärtige hohe Freizeit- und Erholungsqualität des Landschaftsraumes im Bereich der 
Eschstraße wird jedoch durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung stark 
beeinträchtigt. Die Ortsumgehung ist als Vorbelastung zu berücksichtigen.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Immissionsschutz
 
Zur immissionsschutzrechtlichen Einschätzung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch 
das Planungsbüro für Lärmschutz, Münster (2011) erstellt um folgende Fragestellungen zu 
klären: 
1. Rechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 
2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung 
von passiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen 
3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 
4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck 
Zugrunde gelegt wurden dem Gutachten die prognostizierten Verkehrsbelastungen für das Jahr 
2025. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen können wie folgt zusammengefasst 
werden: 
1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 
In der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzverordnung“ ist geregelt, dass bei wesentlichen 
Änderungen von Straßen im Bereich des St raßenausbaus Lärmvorsorgemaßnahmen zu prüfen 
sind. Der wesentlich geänderte Straßenausbau beginnt im Bereich des Wolbecker Eschs und 
endet in der Einmündung des Silberbrink (siehe Übersichtslageplan im Gutachten). Die 
Verkehrszunahmen außerhalb der wesentlichen Änderungen der Eschstraße (zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße) wurden ebenfalls untersucht. Die Verkehrszunahme in diesem 
Straßenabschnitt führen zu Lärmpegelerhöhungen von etwa 5 dB(A) auf bis zu 63/53 dB(A) 
Tag/Nacht. Gesunde Wohnverhältnisse bleiben gewahrt. 
Begründung / Seite 8 von 21

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Verkehrsplanung
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2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung 
von passiven Lärmschutzmaßnahmen 
Durch die wesentliche Änderung der Eschstraße bis zum Silberbrink haben 23 Wohngebäude 
eine Anspruchsvoraussetzung für Lärmvorsorge. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Wälle, 
Wände) haben Vorrang vor passiven (z. B. Schallschutzfenster). Insgesamt wurden drei 
unterschiedliche Verläufe der Schallschutzwände mit jeweils zwei unterschiedlichen Höhen der 
Wände untersucht. Die Wandhöhen wurden so dimensioniert, dass die Wohngebäude im 
Bereich des wesentlich geänderten Straßenabschnitts 
- im ersten Schritt nach den rechtlich verbindlichen Grenzwerten der 16. BImSchV (betrifft 
Varianten 1, 3, 5) und 
- im zweiten Schritt den, für die städtebauliche Abwägung relevanten Orientierungswerten 
der DIN 18005, Teil 1 (betrifft Varianten 2, 4, 6) weitestgehend geschützt sind.  
Die drei unterschiedlichen Verläufe der Lärmschutzwände orientieren sich bei 
- Variante 1 und 2 in 8,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand mit dem Geh- und Radweg 
sowie der Baumreihe südlich der Wand, 
- Variante 3 und 4 in 2,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der 
Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie der Baumreihe südlich der 
Wand und 
- Variante 5 und 6 in 1,25 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der 
Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe nördlich der Wand. 
Die Vorzugsvariante ist Variante 3 (2,75 m Abstand parallel zur Eschstraße mit dem Geh- und 
Radweg nördlich sowie Baumreihe südlich der Wand). Aus städtebaulichen, 
verkehrstechnischen und finanziellen Gründen wird diese Variante bevorzugt. Durch die 
Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den 
Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. 
BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den 
Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu 
prüfen. 
Eine Festsetzung der rückwärtigen Schallschutzwand an der Schallschleuse auf eine 
städtebaulich vertretbare Höhe von 3,5 m führt am Gebäude Tönne-Vormann-Weg 59 im 
Dachgeschoss zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV um 2 dB(A). 
Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von 
passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „Verkehrswege-
Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsichtlich der 
Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven 
Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in 
Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen 
beschränken. 
3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 
In der Vorzugsvariante (Variante 3 des Gutachtens) werden an allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV im Erdgeschoss und auf den Terrassen auch die 
Orientierungswerte nach DIN 18005 eingehalten. In den Obergeschossen werden die 
Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im 
ungünstigsten Fall sind demnach passive Scha llschutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich 
Begründung / Seite 9 von 21

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3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Der bauliche Standard 
im Lärmpegelbereich 3 wird bei Fenstern bereits durch die Einhaltung der Anforderungen der 
Energieeinsparungsverordnung erreicht. 
Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Planung aus städtebaulicher Sicht auf die 
Aussegnungshalle des Friedhof Wolbeck untersucht. Der Orientierungswert für Friedhöfe wird 
dort um bis zu 3 dB(A) überschritten. Es wurden Varianten des aktiven Schallschutzes 
untersucht um eine Verbesserung der Lärmsituation vor allem in Hinblick auf die dort 
stattfindenden Gottesdienste zu erreichen. 
4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck 
An fünf Straßenquerschnitten der Straßen Am Berler Kamp, Hiltruper Straße und Münsterstraße 
wurden die Entlastungswirkungen der Umgehungsstraße Wolbeck und der Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße im Vergleich zum Ist-Zustand analysiert. Der Verkehr 
innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf dem Berler Kamp um 25%, auf 
der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% abnehmen. Die 
Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße 
nördlich der Hofstraße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). 
Pegeländerungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von über 3 
dB(A) gut hörbar.  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der 
Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen 
werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich 
der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen 
Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte 
Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag 
treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen werden 
dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen 
Straßenverkehr führen.  
In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße 
aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren 
Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick 
auf die oben genannten Grenzwerte kommt.  
Erholungsnutzung
 
Die Erholungsqualität des zukünftigen straßenparallelen Geh- und Radweges wird durch das 
Verkehrsaufkommen einschließlich LKW auf der Eschstraße mit entsprechenden Einwirkungen 
durch Lärm beeinträchtigt. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem 
Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch 
die straßenparallele Wand wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Vermindert wird 
diese Zerschneidungswirkung durch einen Überweg inkl. einer Lichtzeichenanlage mit 
Bedarfsschaltung („Anforderungsampel“) westlich des Silberbrink, um den südlich gelegenen 
Friedhof zu erreichen, sowie durch eine weiter westlich angeordnete Querungshilfe, die den 
Übergang vom Wohngebiet zur Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Eschstraße 
erleichtert. 
Bei den genannten Beeinträchtigungen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die 
Erholungsqualität des Raumes bereits durch die planfestgestellte und gegenwärtig im Bau 
befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild sowie  
Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.  
Begründung / Seite 10 von 21

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7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation  
Biotope  
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 533 befindet sich in Höhe des Wohngebietes nördlich der 
Eschstraße ein Grünstreifen mit Graben und vereinzeltem Gehölzaufwuchs, der im 
bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 als Verkehrsfläche und -grün festgesetzt ist. Westlich des 
Wohngebietes ist eine Ausgleichsfläche (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Natur und Landschaft) festgesetzt und realisiert. Südlich außerhalb des 
Bebauungsplangebietes grenzt der städtische Friedhof Wolbeck an. Weiter westlich grenzen 
beidseitig der vorhandenen Trasse der Eschstraße Ackerflächen („Eschflur“, s. Punkt 7.4.6) 
sowie ein Wohnhaus mit Garten an das Bebauungsplangebiet.  
Die Ackerflächen, Gärten, Wege und der Graben besitzen nur eine geringe ökologische 
Bedeutung. Das Grünland, die jüngeren Gehölze sowie der Friedhof weisen eine mittlere 
Bedeutung auf. Der in Teilbereichen vorhandene alte Baumbestand hat eine hohe Bedeutung. 
(Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen 
werden).  
Tiere
 
Amphibien 
Im Frühjahr 2009 wurden Amphibienvorkommen an der Eschstraße und jeweils einem nördlich 
und südlich gelegenen Kleingewässer sowie am westlich gelegenen Gasthaus Hoffschulte 
erfasst. Es wurden insgesamt 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Im 
Ergebnis wurden insgesamt 17 Individuen (einschl. 1 Verkehrsopfer) der Erdkröte gefunden, 
davon einige Tiere entlang der Eschstraße. Ein Teil der Erdkröten wanderten vom Friedhof, der 
vermutlich als Landhabitat und Überwinterungsplatz genutzt wird Richtung Norden. 
Nordwestlich steht ein Kleingewässer als Laichhabitat zur Verfügung. In diesem als Fischteich 
genutzten Gewässer wurden Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Ansonsten werden ggf. 
Gartenteiche im Wohngebiet als Laichgewässer genutzt.  
Einige der Erdkröten wurden außerhalb des Bebauungsplangebietes im Bereich der 
Pumpstation im Süden sowie im Bereich des Gasthauses Hoffschulte, jenseits der im Bau 
befindlichen Ortsumgehung, angetroffen. Weitere Amphibienarten wurden nicht kartiert. 
Nähere Informationen können dem „Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen 
von Amphibien an der Eschstraße in Münster-Wolbeck“ (2009) entnommen werden.  
Fledermäuse und Vögel
 
Im Umfeld der geplanten Straße wurden 5 Fledermausarten (Zwerg-, Breitflügel-, 
Wasserfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler) festgestellt.  
Die besonderen Aktivitätsschwerpunkte der Fledermäuse liegen im Bereich der Angel sowie 
südlich der Straße „Am Angelkamp“ sowie nördlich des Bereichs „Altarwiese“ zwischen zwei 
Waldstücken und damit in rund 300 m bis 600 m Entfernung. Im direkten Umfeld der 
Eschstraße wurden jagende Zwergfledermäuse sowie einmal eine überfliegende 
Breitflügelfledermaus festgestellt. Fledermausquartiere sind im Bereich der Trasse nicht 
vorhanden.  
Im Rahmen der Erfassungen der Vogelarten wurden insgesamt 34 Arten (Brutvögel und 
Nahrungsgäste) festgestellt. Überwiegend handelt es sich dabei um sog. Allerweltsarten, mit 
Ausnahme von 4 planungsrelevanten Arten. Dabei handelt es sich um Feldsperling, Kuckuck, 
Begründung / Seite 11 von 21

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Steinkauz und Waldkauz. Die beiden Eulenarten wurden in einiger Entfernung zur Eschstraße, 
jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung kartiert. Der Kuckuck wurde in der Angelaue 
beobachtet. Der Feldsperling nutzt zwei direkt südlich an die Eschstraße angrenzende Hoflagen 
mit Hecken und älteren Obstbäumen.  
Weitere Informationen können dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (2011) entnommen 
werden.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Biotop-/Nutzungstypen
 
Vom Ausbau der Eschstraße sind im Wesentlichen Teile der angrenzenden Ackerflächen sowie 
des Grünstreifens zwischen Wohngebiet und Eschstraße, der planungsrechtlich als 
Verkehrsfläche und –grün zu berücksichtigen ist, betroffen. In geringfügigem Maße sind auch 
Teile des Friedhofs Wolbeck im Bereich des Bebauungsplans Nr. 217 betroffen.  
Insgesamt werden durch den Ausbau der Eschstraße rund 5.023 qm Fläche in Anspruch 
genommen, davon beträgt die Neuversiegelung durch den Fahrstreifen, den Geh- und Radweg 
sowie die Lärmschutzwände rund 1.674 qm.  
Tiere
 
Hinsichtlich der Erdkröten wurde in den 8 Begehungen eine relativ geringe Individuenanzahl (17 
Exemplare) kartiert. Davon befanden sich die 4 Ex emplare bei Hoffschulte jenseits der im Bau 
befindlichen Ortsumgehung sowie die 2 Erdkröten an der Pumpstation nicht im unmittelbaren 
Bereich der Eschstraße. Bei den verbleibenden Erdkröten kann nicht ausgeschlossen werden, 
dass sie bei ihren Wanderungen zu Laichgewässern die Eschstraße queren. Als 
Vermeidungsmaßnahme wurde im Gutachten zu den Amphibienvorkommen (Nabu, 2009) die 
Installation von Leiteinrichtungen empfohlen. Diese Empfehlung wurde geprüft mit folgenden 
Ergebnissen:  
• Vor dem Hintergrund einer relativ geringen Anzahl potenziell betroffener Erdkröten 
erscheinen technisch aufwändige Leiteinrichtungen mit den entsprechenden 
Tunnelsystemen als nicht angemessen.  
• Seitens der Stadt Münster wird nach Inbetriebnahme der ausgebauten und an die 
Ortsumgehung angebundenen Eschstraße ein Monitoring zur Feststellung der 
Betroffenheit von Erdkröten durchgeführt (s. Punkt 7.7).  
Streng geschützte Amphibienarten sind von der Planung nicht betroffen. 
Für die 5 im Betrachtungsraum auftretenden Fledermausarten entsteht nicht das Risiko 
baubedingter Individuenverluste, da keine Strukturen durch die Baumaßnahme betroffen sind, 
die von den Arten als Quartier genutzt werden können. Störungsbedingte Auswirkungen auf 
den Erhaltungszustand einer lokalen Population oder ein Verlust der ökologischen Funktion 
einer Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang sind nicht zu erwarten. Es werden keine 
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt.  
Bezüglich der ungefährdeten Vogelarten sind keine artenschutzrechtlich relevanten 
Auswirkungen bei Beachtung einer Bauzeitenfestlegung für die Baufeldräumung (außerhalb der 
Zeit vom 01. März bis zum 30. September) zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestände 
gemäß § 44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Dies gilt auch für die planungsrelevanten 
Arten Kuckuck, Steinkauz und Waldkauz. Für den Feldsperling werden artenschutzrechtlich 
relevante Verbotstatbestände durch habita toptimierende Maßnahmen vermieden (Anbringung 
von Nistkästen). Die Nistkästen werden im Bereich der südlich der Eschstraße gelegenen 
städtischen Flächen Friedhof und Pumpstation angebracht.  
Begründung / Seite 12 von 21

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Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung  
Im Ausgangszustand besitzen die bewerteten Flächen einen Biotopwert von 20.777 Punkten. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Gestaltung wie z.B. 
der Baumpflanzungen und sonstiger Eingrünungsmaßnahmen etc. verbleibt eine 
Wertminderung des Eingriffsbereiches um 5.853 Punkte. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von 
insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des 
Emmerbachs in Amelsbüren. Diese Flächen mit einer Gesamtgröße von 2.941 qm werden mit 
lebensraumtypischen Gehölzen bepflanzt zur Ergänzung der am Graben bereits vorhandenen 
Gehölzstrukturen. Diese Strukturen übernehmen eine wichtige Funktion im Verbundsystem 
zwischen den Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Es wird eine Flächenaufwertung um 6.352 
Biotopwertpunkte erzielt, so dass der Eingriff ausgeglichen wird und ein geringfügiger 
Überschuss verbleibt.  
7.4.3 Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet und weiter nördlich Graubraunen 
Plaggenesch als schutzwürdigen Boden (mittlere Kategorie) aufgrund der Archivfunktion der 
Natur- und Kulturgeschichte aus. Hinweise auf Eschböden finden sich auch in der 
Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung 
(„Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“).  
Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstraße wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr 
1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage. 
Der Oberboden wird von schwach-schluffigem bis schwach-tonigem Feinsand unterlagert. Die 
Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser 
wurde lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt.  
Die Böden im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes werden landwirtschaftlich 
genutzt. Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstraße und dem Graben am 
Wohngebiet ein Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die vorhandene 
versiegelte Trasse der Eschstraße.  
Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine 
Altlast-/-Verdachtsflächen.  
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). 
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch den Ausbau der Eschstraße und den Bau des Geh- und Radweges kommt es zu einer 
zusätzlichen Bodenversiegelung im Bereich schut zwürdiger Böden mit landwirtschaftlicher 
Nutzung. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens 
für die Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen 
der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, 
dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler 
Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus 
denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). Innerhalb des Geltungsbereiches 
des Bebauungsplans Nr. 389 ist der Ausbaustreifen bereits als Verkehrsfläche festgesetzt. Die 
Bodenversiegelung in Höhe von 1.674 qm wird in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (s. Punkt 
7.4.2) berücksichtigt.  
Begründung / Seite 13 von 21

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7.4.4 Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o.ä.) auf. Im Rahmen von 
Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s. Punkt 7.4.3) wurde in einem Bodenprofil 
Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt.  
Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebietes befindet sich ein Kleingewässer, das 
als Erdkrötenlaichgewässer dient (s. Punkt 7.4.2). Innerhalb des Bebauungsplangebietes 
befindet sich kein klassifiziertes Still- oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße 
weist eine geringe Wasserführung auf.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Die Fläche des 
Grabens wird im Bereich der Wohnsiedlung für den gemeinsamen Geh- und Radweg sowie tlw. 
für die Lärmschutzwand in Anspruch genommen. Das Niederschlagswasser wird in Kanälen im 
Trennsystem abgeführt. Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung wird nördlich der 
Eschstraße ein neuer Graben angelegt.  
Die Niederschlagswässer werden von der Straße über die belebte Bodenschicht dem 
Grundwasser zugeführt. Dabei erfolgt eine Reinigung, die der Vermeidung von 
Schadstoffeinträgen ins Grundwasser dient. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
erfolgt eine Berücksichtigung der Bodenversiegelung. 
7.4.5 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren 
Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die 
jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist 
nicht von einer Beeinträchtigung von Klim afunktionen über den mikroklimatischen Bereich 
hinaus auszugehen.  
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt 7.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.  
7.4.6 Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Im gegenwärtigen Zustand verläuft die Eschstraße zwischen dem Ortsrand Wolbecks und dem 
Wäldchen östlich des Gasthauses Hoffschulte als schmaler Wirtschaftsweg und weiter westlich 
als „Pättken“ für Radfahrer und Fußgänger bis nach Angelmodde Dorf. Der Raum wird 
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine alte Eschlage mit der typischen 
Untergliederung der Ackerflur in Längsstreifen, die in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 
5) bzw. Katasterkarte zu erkennen ist. Diese historische Flurform findet sich auch in der 
Namensgebung von Nutzungen in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und 
„Eschstraße“, s. hierzu auch Punkte 7.4.3 und 7.4.7).  
Begründung / Seite 14 von 21

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Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Hinsichtlich des Landschafts- bzw. Ortsbildes werden keine prägenden und hochwertigen 
Strukturen durch die Planung in Anspruch genommen. Außerhalb des Siedlungsbereiches 
bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen Waldbereiche und die südliche Angel erhalten. 
Die ausgebaute Eschstraße mit höherem Verkehrsaufkommen ist jedoch im Vergleich mit dem 
heutigen Wirtschaftswegcharakter in der Landschaft deutlicher wahrzunehmen und störend für 
die Erholungsnutzung (s. hierzu Punkt 7.4.1). Die landschaftliche Einbindung der ausgebauten 
Eschstraße erfolgt durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus einheimischen 
Laubbäumen. Der verbleibende Eingriff wird auf insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines 
Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs  in Amelsbüren ausgeglichen. Diese Flächen 
weisen teilweise Gehölzbewuchs auf, der im  Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ergänzt wird. 
Diese Kompensationsmaßnahmen dienen dem Biotopverbund sowie der Gliederung und 
Aufwertung des Landschaftsbildes (s. auch Punkt 7.4.2). 
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit 
keine  Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, 
in dem Eschböden anstehen. Vom allem südlich der Eschstraße haben sich im 
Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten.  
Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können  
zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. 
Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind 
erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die 
frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs 
vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut 
erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit.  
Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedungsstätten, die den Charakter 
eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch selbst von der 
historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann 
nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes 
geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, 
Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der 
Städtischen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur 
durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das 
Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer 
angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld 
jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z.B. die negativen Auswirkungen auf die  mit 
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert 
werden.  
Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller 
beizubringen. 
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den 
Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen 
der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich.  
Begründung / Seite 15 von 21

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Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen 
(DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) 
sind nach § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in 
die Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die 
festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen 
Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen 
archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die 
Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis. 
7.4.8 Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich die 
Umwelt beeinträchtigen.  
Das zukünftige Kfz-Verkehrsaufkommen einschließlich LKW führt zu einer Beeinträchtigung der 
Erholungsqualität für Radfahrer und Fußgänger. Als Vorbelastung ist allerdings die im Bau 
befindliche Ortsumgehung zu berücksichtigen. Im Bereich des Wohngebietes kommt eine 
Zerschneidungswirkung durch die Lärmschutzwand hinzu. Zur Verminderung dieser 
Zerschneidungswirkung sind zwei Fahrbahnübergänge geplant.  
Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die 
Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der 
Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass 
im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen 
durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht 
getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). 
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei 
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im 
vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans 
bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Anbindung der 
Eschstraße an die Ortsumgehung sowie ein Teilausbau der vorhandenen Trasse bereits im 
rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss enthalten sind. Gemäß dem 
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sind folgende Voraussetzungen 
bereits geschaffen:  
1. Die Eschstraße wird über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung 
angebunden. 
2. Ein 170 m langer Abschnitt der Trasse der Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten 
wird ausgebaut.   
Aufgrund dieser Voraussetzungen bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die im Falle der 
Nullvariante unerwünschten Durchgangsverkehre von der Eschstraße fernzuhalten bei 
gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie 
für Radfahrer und Fußgänger. Eine geeignete Maßnahme wäre die Errichtung von Schranken 
Begründung / Seite 16 von 21

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Wolbeck - Eschstraße 
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jeweils vor dem Knotenpunkt an der Ortsumgehung, die nur durch Berechtigte 
(landwirtschaftlicher Verkehr) zu öffnen sind bei gleichzeitiger Durchgängigkeit für Radfahrer 
und Fußgänger (Ampel mit Anforderung).  
Im Falle der Nullvariante entfiele auch die Notwendigkeit für den 170 m langen Ausbau der 
Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten. Hier könnte der Straßenbaulastträger für die 
Ortsumgehung (Straßen.NRW) unter den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bleiben.  
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der 
Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am 
Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung 
der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs- und Lärmentlastung des 
Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. 
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfall ende Neuversiegelung der Eschstraße positiv 
auswirken.  
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW, 
lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung 
anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Straße Wolbecker 
Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein 
Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in 
einem Wohngebiet.  
Dieser Vorschlag wurde nicht weiter verfolgt, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des 
zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Straße Am Angelkamp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht 
geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen.  
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die 
Ortsumgehung Wolbeck enthalten.  
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden verschiedene Varianten des aktiven 
Lärmschutzes hinsichtlich Lage und Höhe der Lärmschutzwände untersucht. Außerdem wurde 
die Option passiver Lärmschutzmaßnahmen betrachtet. Im Ergebnis wurde die Variante 3 des 
aktiven Lärmschutzes als Vorzugsvariante gewählt (s. Punkt 7.4.1 und ausführliche 
Informationen in der schalltechnischen Untersuchung).  
7.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage 
versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine 
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. 
Begründung / Seite 17 von 21

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung 
im klassifizierten Straßennetz (die nächste im Jahr 2015).  
Zur Feststellung, inwieweit Erdkröten von dem Ausbau und der Anbindung der Eschstraße an 
die Ortsumgehung betroffen sind, wird nach Inbetriebnahme der Straße ein Monitoring seitens 
der Stadt Münster durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Überwachung dienen als Grundlage, um 
etwaige Gegenmaßnahmen zu treffen.  
Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche 
Umweltauswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes ergeben, sind die 
zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
7.8 Zusammenfassung 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Silberbrink und 
Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die 
Anbindung der Eschstraße an den planfestgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster-
Wolbeck (L 585n) geschaffen. 
Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen 
den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die 
Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. 
Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen 
Zunahme der Verkehrs- und Lärmbelastung gegenüber dem Ist-Zustand verbunden. In der 
Verkehrsuntersuchung (2010) wurden als Prognoseverkehrsmengen für den Abschnitt der 
Eschstraße zwischen der Westumgehung und dem Goldbrink 4.400 Kfz/24 h ermittelt und im 
Abschnitt Goldbrink bis zum Silberbrink 3.900 Kfz/24 h. Für den Abschnitt zwischen Silberbrink 
und Münsterstraße werden 3.100 Kfz/24 h prognostiziert. 
Im Rahmen der Variantenuntersuchung zum Lärmschutz wurde die Variante 3 aus 
städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die 
Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den 
Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. 
BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den 
Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu 
prüfen. 
Im Hinblick auf die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, die flankierend herangezogen 
wurden, werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) 
überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnac h passive Schallschutzmaßnahmen, die dem 
Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. 
Der Verkehr innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf der Straße Am Berler 
Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% 
abnehmen. Die Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der 
Münsterstraße nördlich der Hofstraße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 
dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) si nd gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von 
über 3 dB(A) gut hörbar.  
Die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum wird entlang der Eschstraße 
nicht mehr in der heutigen Form möglich, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein. 
Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch 
die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die straßenparallele Wand 
Begründung / Seite 18 von 21

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Verkehrsplanung
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Allerdings wird die Erholungsfunktion 
bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung beeinträchtigt.  
Die Erfassungen von Tierarten im Bereich der Trasse und der Umgebung führte zu dem 
Ergebnis, dass im Umfeld der Trasse planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten 
vorkommen sowie als Vertreter der Amphibien die Erdkröte als verbreitete Art. Hinsichtlich der 
Fledermäuse treten durch Realisierung der Planung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 
1 i. V. mit Abs. 5 BNatSchG ein. Dies gilt auch für die Vogelarten unter der Voraussetzung der 
von Bauzeitenfestlegungen für die Baufeldräumung sowie des Anbringens von Nistkästen für 
den Feldsperling. Hinsichtlich des Vorkommens  von Erdkröten wird ein Monitoring nach 
Inbetriebnahme der Straße durchgeführt.  
Durch die Neuversiegelung von Flächen im Zuge des Ausbaus der Eschstraße ergeben sich 
Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft. Unter Berücksichtung von Maßnahmen 
zur Vermeidung und Minderung und zur landschaftlichen Einbindung (Pflanzung einer 
Baumreihe entlang der Eschstraße) verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches. Der 
Ausgleich erfolgt im Bereich von insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines 
Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Für den Boden verbleiben 
gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erhebliche Auswirkungen aufgrund der 
Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte. Zur Feststellung, ob sich innerhalb der 
Eschfluren Bodendenkmäler befinden, erfolgen vor den Baumaßnahmen Prospektionen des 
Geländes. 
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der 
Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am 
Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung 
der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs- und Lärmentlastung des 
Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. 
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken.  
Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die 
Straße Wolbecker Windmühle statt über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative 
Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des 
zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Straße Am Angelkamp.  
Des Weiteren wurden Alternativen im Hinblick auf den Lärmschutz betrachtet (Varianten des 
aktiven Lärmschutzes und passiver Lärmschutz).  
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine 
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. 
Ein Monitoring der Verkehrszahlen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im 
klassifizierten Straßennetz. 
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8. Gesamtabwägung 
Verzicht auf eine Anbindung der Eschstraße / Anbindung Wolbecker Windmühle 
Planungsziel ist, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor - 
Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieses Ziel kann 
nur durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Dieses sind im 
Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp.  
Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser 
Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die 
Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - Ortsumgehung - 
Eschstraße - Am Borgarten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der 
Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg 
über Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den 
Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße 
würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit einer 
Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der 
Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. 
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung 
ebenfalls keine Alternative dar. Der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen bereich 
Wolbecks würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1 der Begründung). 
Schulwegsicherung
 
Die beiden Wege westlich und östlich des Friedhofs sind zwei wichtige Schulwegverbindungen 
für Kinder aus dem Bereich nördlich der Eschstraße. Damit auch künftig die stärker befahrene 
Eschstraße gefahrlos gequert werden kann, wird westlich des Friedhofs eine Mittelinsel als 
Querungshilfe vorgesehen. An der Wegeverbindung östlich des Friedhofs kann aufgrund der 
beengten Verhältnisse keine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen werden. Aus diesem 
Grunde ist hier zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern die 
Anlage einer Bedarfsampel geplant. Mit diesen Maßnahmen kann der Schülerverkehr zwischen 
dem Wohnbereich nördlich der Eschstraße und dem Schulzentrum Sicher abgewickelt werden. 
Straßenquerschnitt
 
An der geplanten Lichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Silberbrink findet auch der 
Wechsel von beidseitigen getrennten Geh- und Radwegen auf den einseitigen gemeinsamen 
geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße statt. Die Anlage von beidseitigen Geh- und 
Radwegen bis zum Weg zum Recyclinghof wäre zwar wünschenswert, lässt sich aber aufgrund 
der beengten Verhältnisse zwischen dem Friedhof im Süden und dem Wohngebiet Tönne-
Vormann-Weg im Norden nicht verwirklichen. Dadurch bedingt muss der Einmündungsbereich 
Goldbrink / Eschstraße von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden. Dies ist jedoch 
mit den Belangen der Verkehrssicherheit vereinbar, da der Einmündungsbereich ausschließlich 
von Bewohnern des Wohngebietes befahren wird, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut 
sind.  
Parkplatzsituation am Friedhof
 
Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der Eschstraße 
abgestellt. Diese Möglichkeit des Parkens entfällt mit dem Ausbau der Eschstraße. Als Ersatz 
werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Parkmöglichkeiten westlich 
des Friedhofs am Weg zum Recyclinghof geschaffen.  
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9. Flächenbilanz 
 
Plangebietsgröße 1,2 ha 100% 
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,5 ha) 1,2 ha 100% 
Tabelle 3: Flächenbilanz 
10. Durchführungsmaßnahmen 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und 
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den 
beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel 
führen, hilfsweise die Enteignung. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der 
im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein 
Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes erfolgen. Ein Ausbau in 
Teilabschnitten bleibt vorbehalten. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung 
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung). 
Münster, den __________  
Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 34.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 36.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (26)

  • Eschstraße 1700
  • Hiltruper Straße 4
  • Münsterstraße
  • Freckenhorster Straße
  • Hofstraße
  • Telgter Straße 4
  • Zumbuschstraße
  • Tönne-Vormann-Weg 59
  • Albersloher Weg 33
  • Am Borggarten
  • Am Steintor
  • Am Berler Kamp 9
  • Am Angelkamp
  • Umgehungsstraße
  • Wolbecker Windmühle 2500
  • Franz-von-Waldeck-Straße
  • An den Speichern 7
  • Silberbrink 1
  • Am Brockhoff
  • Lerschmehr
  • Goldbrink 400
  • Kupferbrink
  • Juffernkamp
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0547/2013
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37