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V/0063/2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster, Korrektur zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster

Vorlagen 26.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2024, TOP 14

Beschlussvorlage

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Ansehen

Bericht Rat final 2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO-unterschrieben

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Ansehen

Beschlussvorlage

6518 Zeichen

V/0063/2024 
V/0063/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster, Korrektur zur Feststellung des 
Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2022 der Stadt Münster mit einer 
Bilanzsumme von 4.029.229.334,35 € und einem Jahresfehlbetrag von 601.919,95 € fest (§ 
96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresfehlbetrag von 601.919,95 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichs-
rücklage gedeckt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2022 Entlas-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
4. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 3.779.657.896,79 € und 
einem Jahresüberschuss von 28.466.606,70 € fest (bisher mit Vorlage V/0484/2021 festge-
stellter Jahresüberschuss 28.446.606,70 €). Der Jahresüberschuss von 28.466.606,70 € wird 
der Ausgleichsrücklage zugeführt. 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach-
zuweisen ist.  
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
08.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0063/2024 
 
Den mit Datum vom 21.08.2023 von der Stadtkämmerin auf gestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat 
in der Sitzung am 20.09.2023 (Vorlage Nr. V/0516/2023) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü-
fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prü-
fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften 
und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzu legen, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).  
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durchgeführt und über die Prüfung den als An-
lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei 
einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berück-
sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen 
Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2022 erforderlich gewesen 
wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des 
nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten 
Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0516/2023 versandten Unterlagen 
zum Jahresabschluss 2022 verwiesen. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung u nd Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab-
schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach ein gehender Beratung des 
Prüfberichtes in seiner Sitzung am 25.01.2024 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, 
dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den von 
der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst La-
gebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 
25.01.2024 ist als Anlage 2 beigefügt.  
Behandlung des Jahresfehlbetrages 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 
auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver-
pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 601.919,95 € 
durch eine vorran gige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechni-
sche Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters b ezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden.

- 3 - 
V/0063/2024 
Korrektur zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster 
 
Mit Beschlussfassung zur Vorlage V/0484/2021 ist vom Rat u. a. der Jahresüberschuss 2019 i. H. v. 
28.446.606,70 € festgestellt worden. Dabei ist ein Zahlendreher unterlaufen, der zutreffende Jahres-
überschuss 2019 beläuft sich auf 28.466.606,70 €. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster 
wird die bisherige fehlerhafte Feststellung durch den vorliegenden Beschluss korrigiert. Weitere Fol-
gen ergeben sich nicht, da bei der Zuführung des Jahresüberschusses 2019 zur Ausgleichsrücklage 
der zutreffende Betrag berücksichtigt worden ist. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusse s der Stadt Münster zum 31.12.2022  
Anlage 2:  Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs. 3 GO NRW

Bericht Rat final 2022

303631 Zeichen

Bericht 
 
über die Prüfung des 
Jahresabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

2 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
E-Mail: revision@stadt-muenster.de

3 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Inhaltsverzeichnis 
Vorwort ......................................................................................................................... 4 
1 Prüfungsauftrag ............................................................................................................. 5 
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse .................................................................................. 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 7 
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung ............................................ 7 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ...................................... 7 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ..................................................................................... 8 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................................. 10 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ............................. 10 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ................................................................. 11 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ................................................ 11 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ........................................................................................... 11 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ............................................................. 13 
4.6.3 Anlagenspiegel ........................................................................................................... 13 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel .................................................................................................... 13 
4.6.5 Rückstellungsspiegel ................................................................................................. 13 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ........................................................................ 14 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ........................................................................... 15 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ........................................................................... 17 
5 Erörterung der Ergebnisrechnung .............................................................................. 18 
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2022 ............ 24 
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2022 .................................... 75 
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW .................................. 77 
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen ................... 78 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
 Bilanz 
 Anlagenspiegel 
 Forderungsspiegel 
 Eigenkapitalspiegel 
 Verbindlichkeitenspiegel 
 Rückstellungsspiegel 
 Ergebnisrechnung 
 Finanzrechnung 
 Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

4 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Vorwort 
 
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) 
zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab schluss, bestehend aus der 
Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang, 
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 G O NRW vom Rechnungsprüfungs-
ausschuss zu prüfen, der sich zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt 
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision, bedien t (§ 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Der 
Ausschuss hat gegenüber dem Rat zu dem Ergebnis sei ner Prüfung gesondert schriftlich 
Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW). 
 
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob e r unter Beachtung der Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen entsprechendes Bild 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt v ermittelt. Die Prüfung erstreckt sich 
darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen 
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind ( § 102 Abs. 3 GO NRW). Die 
Buchführung ist einzubeziehen. 
 
Das Ergebnis und wesentliche Zahlen des Jahresabsch lussentwurfs zum 31.12.2022 
wurden mit der Berichtsvorlage V/0354/2023 vom 07.0 6.2023 den entsprechenden 
Ausschüssen sowie dem Rat vorgestellt. Somit sind s owohl die politischen Gremien als 
auch die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ergebnisse der Ergebnis- und der Finanzrechnung 
sowie der Bilanz zum Abschlussstichtag informiert worden. 
 
Die Stadtkämmerin stellte gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 21.08.2023 den Entwurf des 
Jahresabschlusses 2022 auf, den der Oberbürgermeist er am darauf folgenden Tag 
bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass der  Oberbürgermeister den von ihm 
bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat 
zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt Münster erst in seiner Sitzung am 
20.09.2023 involviert (V/0516/2023). Die gesetzlich  vorgesehene Frist wurde bei der 
Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 folglich überschritten; Rechtsfolgen ergaben sich 
hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Münster übe rwies in gleicher Sitzung den Entwurf 
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. 
 
 
 
 
OB 
§ 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: 
Kämmerin   Entwurfsaufstellung Jahresabschluss und Lagebericht 
§ 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: Entwurfsbestätigung 
§ 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW: Zuleitung an den Rat 
Rat  
Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss (RP-A) 
Beauftragung des AWR mit der Entwurfsprüfung 
AWR  
§ 102 Abs. 1 GO NRW: Entwurfsprüfung 
§ 102 Abs. 8 GO NRW: Berichterstattung an den Rechnungsprüfungsausschuss 
Rat  
Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses 
§ 102 Abs. 1 GO NRW: Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses und Feststellung

5 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW Voraussetzung 
dafür, dass der Rat der Stadt Münster den Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember 
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres feststel len kann. Auf der Grundlage des ge-
prüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat über die Entlastung des Oberbürger-
meisters. 
 
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht. 
 
 
1 Prüfungsauftrag 
 
Die Prüfung beschränkte sich gemäß § 102 GO NRW auf  die Feststellung der Einhaltung 
der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder 
sonstigen Satzungen. Danach ist die Prüfung so anzu legen, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich gemäß § 95 Abs. 
1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Fin anz- und Ertragslage der Stadt 
Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie 
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münste r vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklun g zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Lageberichtes hat sich zudem darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen 
Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über Art 
und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. 
 
 
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse 
 
 Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresfe hlbetrag i.H.v. -601.919,95 € (Vorjahr: 
-1.846.472,81 €) ab. Damit liegt das Ergebnis insge samt um 85.423.919,00 € (Vorjahr: 
23.276.962,19 €) über der Veranschlagung. 
 
 Die Ausgleichrücklage weist am 31.12.2022 einen Be stand i.H.v. 144.679.562,06 € aus. 
Sie reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2022 auszugleichen. Gemäß § 75 Abs. 
2 GO NRW gilt der Haushalt insofern als fiktiv ausgeglichen. 
 
 Das Eigenkapital der Stadt Münster sinkt im Hausha ltsjahr 2022 von 838.193.455,69 € um 
653.704,33 € auf 837.539.751,36 €. Es hat am Ende des Jahres 2022 einen Anteil von rd. 
20,8 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,8 %). 
 
 Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2022 wurden i nsgesamt 30.150.331,00 € in das 
Jahr 2023 übertragen, da sich geplante Projekte und  Maßnahmen in ihrer Umsetzung 
verschieben. 
 
 Für den Jahresabschluss 2022 erteilt das AWR den u neingeschränkten Bestätigungs-
vermerk. Der Jahresabschlussbericht umfasst die gesetzlich geforderten Bestandteile wie 
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Lagebericht und Anhang. 
 
 Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Ver ständnis der Rechnungsergebnisse 
und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre 
Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buchführung überein 
und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage der Stadt wider.

6 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 Die Prüfung legte nachfolgende Sachverhalte offen,  welche einer Korrektur bedürfen: 
 
o Die Prüfungsergebnisse im Bereich der Finanzanlage n verdeutlichen, dass die 
bisherige Dokumentationsform verbesserungswürdig ist. Aufgrund einer längerfristigen 
Erkrankung eines Mitarbeiters verzögerte sich der P rozess zur Reorganisation der 
Jahresabschlussarbeiten. In einigen Fällen waren si e nicht mit den vorgesehenen 
Vermerken dokumentiert. Das Amt für Finanzen und Be teiligungen hat hierzu 
Veränderungen angekündigt.  
 
o Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Verwaltung nach Vorstellung des Berichtes 
gebeten, die Unterbewertung der Pensionsrückstellun gen künftig in den Jahres-
abschlüssen in geeigneter Form auszuweisen und tran sparent zu machen. Hierüber 
hat das AWR das Personal- und Organisationsamt sowi e das Amt für Finanzen und 
Beteiligungen mit Schreiben vom 25.07.2022 informie rt. Das Personal- und 
Organisationsamt hat für den Jahresabschluss 2022 a uf der Grundlage eines HGB-
Zinsfußes von 1,44 % eine Unterbewertung i.H.v.391. 599.408,00 € ermittelt und dem 
Amt für Finanzen und Beteiligungen mitgeteilt. Dies e wurde aber nicht im Jahres-
abschluss ausgewiesen. Zukünftig ist diese Angabe i n den Jahresabschluss aufzu-
nehmen. 
 
o Die Durchführung der Maßnahme „Umbau des ehemalige n Hill-Speichers zum gemein-
nützigen Quartierszentrum B-Side“ obliegt der Wirts chaftsförderung Münster (WFM). 
Die Stadt Münster hat Fördermittel des Landes i.H.v . 7.164.206 € für den Umbau 
akquiriert. Im Haushaltsjahr 2021 wurden Fördermitt el in einer Gesamthöhe i.H.v. 
1.887.000,00 € an die WFM ausgezahlt. Der entsprech ende ARAP sowie der PRAP 
wurden in gleicher Höhe gebildet. In 2022 kamen zwei weitere Zahlungen an die WFM 
i.H.v. 600.000,00 € und 654.126,63 € (gesamt 1.254.126,63 €) hinzu. Insgesamt wurde 
der ARAP im Jahr 2022 jedoch um den Betrag i.H.v. 1.383.082,63 € und der PRAP um 
1.292.106,26 € erhöht. Aus Sicht des AWR sind beide  Zugänge zu hoch eingebucht. 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ist angehalten, die im Haushaltsjahr 2022 bei 
den ARAP und den PRAP berücksichtigten Beträge auf die Richtigkeit der Höhe des 
Zugangs zu prüfen. 
 
o Für einen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien gewährten Investitionskosten-
zuschuss i.H.v. insgesamt 1.636.672,37 € wurde ein ARAP gebildet. In der Gesamt-
summe sind Bundes-/Landesmittel i. H. v. 1.396.672,37 € enthalten. Die Zweckbindung 
ist mit 20 Jahren angegeben. Vom Amt für Finanzen u nd Beteiligungen ist zu prüfen, 
warum ein PRAP i.H.v. 1.636.672,37 € gebucht wurde und ob der tatsächlich in SAP 
vorgegebene Auflösungszeitraum mit fünf Jahren korrekt vorgegeben ist. 
 
o Mit Blick auf die Nachschauprüfung zu den Jahresab schlussvermerken 2020 und 2021 
ist anzumerken, dass die Prüfungsbemerkungen durch das Amt für Finanzen und 
Beteiligungen größtenteils aufgegriffen und umgeset zt wurden. Für den Bereich der 
vom Sportamt gewährten Baukostenzuschüsse an Verein e und die daraufhin zu 
bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 44 I I Satz 2 KomHVO wird das 
ursprünglich festgelegte Verfahren nach wie vor nic ht angewandt. Das Amt für 
Finanzen und Beteiligungen wird in Abstimmung mit d em Sportamt die notwendigen 
Arbeitsschritte einleiten und die Umsetzung priorisieren. 
 
Die aufgedeckten Sachverhalte entwickelten in ihrer  Gesamtheit nicht das Gewicht, dass 
sie eine unmittelbare Korrektur des Jahresergebniss es 2022 erforderlich machen. Die 
Kernaussagen des Jahresabschlusses, insbesondere in  Hinblick auf die Höhe und 
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltu ng des Haushaltsplanes, den 
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung und die Vermögensrechnung  
unter Einschluss der städtischen Liquiditätsentwick lung, werden durch die Prüfungs-
feststellungen nur unwesentlich tangiert. 
 
Insgesamt entspricht der Jahresabschluss den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und 
vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster.

7 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des J ahresabschlusses 2022 sowie 
den Lagebericht. 
 
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen 
Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des d en tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, erkannt werden 
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Einschätzung 
des Risikos und der Wesentlichkeit. Gemäß dem Wesen tlichkeitsgrundsatz in der 
Abschlussprüfung ist die Prüfung des Jahresabschlus ses und des Lageberichtes darauf 
auszurichten, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf 
Unrichtigkeiten oder Verstöße zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung 
oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert d er Rechnungslegung für die 
Abschlussadressaten haben. 
 
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die Monate 
Oktober und November 2023. Hierzu wurde der gesetzliche Prüfungsauftrag in Aufgaben-
bereiche gegliedert und den jeweiligen Prüfer*innen  zur Bearbeitung zugeordnet. Die 
Ergebnisse zu den verschiedenen Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken 
dokumentiert und mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen abgestimmt. 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die  Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung erfolgt in Anlehnung an die vom Institut de r Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Beri chterstattung bei Abschluss-
prüfungen“ (IDW PS 450). 
 
 
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungsleg ung 
 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchf ührung 
 
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mu ss diese klar, richtig, voll-
ständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. In ventur und Buchführung sind demnach 
nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger D ritter sich innerhalb einer ange-
messenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und die Ergebnisse verschaffen 
kann. 
 
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss un d das Belegwesen stellen eine 
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geord nete Erfassung der Geschäftsvorfälle 
sicher. Als Grundlage für die Kontierung und Auswer tung dienen die vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG 
NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt Münster für die 
Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SA P ist zertifiziert und ausführlich 
getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es die Grundlage für eine 
ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile  der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sin d Gegenstand der unterjährigen 
Prüfung von Teilhaushalten in den Ämtern und Einric htungen der Stadt Münster. Hierbei 
traten keine Beanstandungen auf, welche die Funktio nsweise des Systems sowie die 
Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschließend 
im SAP-System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung v on Ausgaben ist gewährleistet, dass 
die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenplanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden.

8 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine spezifische Vertragsnummer, 
sodass auch in diesem Bereich eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen 
Verwaltungsvorgang jederzeit gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen, wie Anlagenrechnung sowie D ebitoren- und Kreditorenbuch-
haltung, sorgen für eine gesetzeskonforme, systemat ische Fortschreibung und Auswert-
barkeit von Einzelpositionen, welche in der Hauptbu chhaltung sachgerecht zusammen-
gefasst werden. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Reg elungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finan zbuchhaltung der Stadt Münster) 
fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben  in der Finanzbuchhaltung unter 
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und 
Verwaltung von Wertgegenständen und Buchführungsunt erlagen gemäß § 32 KomHVO 
NRW sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigt en der Stadtverwaltung die verbind-
lichen Anweisungen bezüglich der Aufbau- und Ablauf organisation, des Einsatzes auto-
matisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhalt ung, der Verwaltung von Zahlungs-
mitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzb uchhaltung sowie der sicheren 
Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der Bücher, Unterlagen über die 
Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen dazu ergan genen Anweisungen und 
Organisationsregelungen, Buchungsbelege und Unterla gen über den Zahlungsverkehr 
sowie die Eröffnungsbilanz. 
 
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsa bwicklung  gemäß § 93 Abs.  
4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse 
 
Im Inventar sind gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW die in der Inventur mengenmäßig erfassten 
Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.  
 
Für die Eröffnungsbilanz zur Einführung des NKF zum  01.01.2008 war eine Inventur 
durchzuführen und ein Inventar auf der Grundlage vo rsichtig geschätzter Zeitwerte 
aufzustellen. Diese angesetzten Werte gelten gemäß § 92 Abs. 2 GO NRW als 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alle Vermöge nsgegenstände, welche nach der 
Eröffnungsbilanz zugegangen sind, wurden gemäß § 34  Abs. 2 und 3 KomHVO NRW zu 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie  werden nicht um eventuelle 
Zuwendungen gekürzt, da diese gemäß § 44 Abs. 4 und 5 KomHVO NRW zu passivieren 
sind. 
 
Die §§ 29 und 30 KomHVO NRW regeln die Durchführung  von Inventuren: Das Intervall 
für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens soll d anach bei körperlich beweglichen 
Vermögensgegenständen fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegen- 
ständen zehn Jahre nicht überschreiten.  
 
Nachdem in den vergangenen drei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie auf die Durch-
führung einer Inventur verzichtet wurde, hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen zum 
Jahresabschluss für das Jahr 2022 eine Inventur nach dem Rahmenplan für das Ordnungs-
amt, das Stadtmuseum und das Amt für Grünflächen, U mwelt und Nachhaltigkeit ange-
ordnet. 
 
 Das Ordnungsamt hat eine nachgelagerte Inventur im  April 2023 durchgeführt. Die 
Inventurunterlagen, insbesondere die Zähllisten, wurden dem Amt für Finanzen und 
Beteiligungen entsprechend vorgelegt und die jeweil igen Abgänge vollständig und 
für das AWR nachvollziehbar im Jahresabschluss 2022 berücksichtigt.

9 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Im Hinblick auf die Inventur der Büromöbel und der technischen Ausstattung sind 
das Personal- und Organisationsamt bzw. die citeq zuständig. 
 
 Die Inventur im Amt für Grünflächen, Umwelt und Na chhaltigkeit konnte aufgrund der 
Masse der Vermögensgegenstände sowie der verschiede nen Standorte noch nicht 
abschließend durchgeführt werden. Die Berücksichtigung der Inventur soll demnach 
im Jahresabschluss 2023 stattfinden. 
 
 Im Stadtmuseum ist eine vollständige Bewertung der  Kunstgegenstände noch nicht 
erfolgt. Im dritten Quartal 2023 hat ein Abstimmung sgespräch mit dem Amt für 
Finanzen und Beteiligungen, dem Stadtmuseum und ber atend mit dem AWR 
stattgefunden. Festgelegt wurde, dass zunächst probeweise die Datenerfassung des 
Musikinstrumentenbestandes durchgeführt wird. Das E rgebnis soll noch im Jahr 
2023 vorliegen. Auf Basis der dann vorliegenden Erk enntnisse soll die künftige 
Herangehensweise erneut abgestimmt werden. 
 
Die Ergebnisse der Inventur im Stadtmuseum für die Vermögensgegenstände, die 
keine Kunstgegenstände sind, lagen für den Jahresabschluss 2022 nicht rechtzeitig 
vor, sie finden im Jahresabschluss 2023 entsprechende Berücksichtigung. 
 
 
Nach der Inventurrichtlinie werden bei der Buch- un d Beleginventur Art, Menge und Wert 
der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfassung werden 
Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und Ähnliches zugrunde gelegt. Art, Menge und Wert 
sind anhand von Zu- und Abgängen sowie sonstigen Wertveränderungen festzustellen.  
 
Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und Boden 
unterliegen unter anderem aus Verkehrssicherungszwecken einer ständigen Begutachtung 
durch die jeweiligen Fachämter. 
 
Die bebauten und unbebauten Grundstücke des Anlage- und Umlaufvermögens werden im 
Bestandsverzeichnis der SAP-Anlagenbuchhaltung gefü hrt. In dem Bestandsverzeichnis 
sind alle Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungen ordnungsgemäß zu erfassen. Am 
Inventurstichtag kann somit der buchmäßige Endbesta nd anhand des Bestands-
verzeichnisses ermittelt werden. Wie in der Anlage 3 zur Inventurrichtlinie beschrieben, 
erfolgen permanente Inventurstichproben während der  Abwicklung der unterschiedlichen 
Geschäftsvorfälle (Zu- bzw. Abgänge, Rückbau/Verschrottung etc.). 
 
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachges amtheit zusammengefassten 
Vermögensgegenstände für öffentliche Spielplätze un d Grünanlagen sowie Sportanlagen 
behandelt. 
 
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei Bauten auf 
fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung m ittels vorliegenden Pachtverträgen 
bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen.

10  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Verbindlich-
keiten ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsm äßiger Buchführung gemäß § 33 
KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermöge nsgegenstände und 
Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag einzeln und  wirklichkeitsgetreu bewertet. Die im 
Haushaltsjahr 2022 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden, unabhängig 
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen, i m Jahresabschluss ihre Berück-
sichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschl uss angewandten Bewertungs-
methoden wurden beibehalten. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz- 
steuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorf älle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen entha ltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen m it hoheitlicher Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Un ternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden mit 
ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimm ungen werden diese im Rhythmus 
von fünf Jahren überprüft. Die letzte Wertüberprüfung wurde zum 31.12.2018 durchgeführt. 
Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster Ka pitalzuführungen in die Rück- bzw. 
Sacheinlagen, sofern diese als nachträgliche Anscha ffungskosten zu beurteilen sind. Die 
übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster n ach der Kapitalspiegelbildmethode 
und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkb aren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberich tigungen hat sich gegenüber dem 
Vorjahr nicht verändert. 
 
Im Rahmen der Erläuterungen zu der Bilanzposition „ 4.2 - Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen“ (Seite 88 des Jahresabschlusses,  Band 1) wird der Hinweis gegeben, 
dass im Jahr 2022 der Restbestand der Kredite in CH F i.H.v. 25.617.800 CHF mit einem 
Kurs von 0,9853 CHF/€ in eine Verbindlichkeit i.H.v. 26.000.000,00 € umgeschuldet wurde. 
Der Wechselkurs zum 31.12.2022 musste daher nicht mehr angegeben werden. 
 
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden 
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen. 
 
Seit dem 01.01.2022 wird die zulässige Grenze für Geringwertige Vermögensgegenstände 
i.H.v. 800,00 € netto genutzt. Anschaffungen von Ve rmögensgegenständen innerhalb 
dieser Wertgrenze werden als Auszahlung der laufend en Verwaltungstätigkeit und als 
Aufwand gebucht. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes 2012 werden Erträge und 
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanz- 
anlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögen sgegenstände 
 
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 
abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Ru nderlass des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48 .12.02/99 – 765/19) ist Grundlage 
für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen.

11  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungsdauern in einer Rahmen-
richtlinie zusammen, welche die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung sicherstellt. Die in 
der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzu ngsdauern bewegten sich in der 
gesetzlich vorgegebenen Toleranz. 
 
 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister un ter Berücksichtigung der 
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der A ufgaben der Finanzbuchhaltung, 
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung  und Verwaltung von Wert-
gegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen überarbeitet und dem 
Rat mit Vorlage V/0361/2022 zur Kenntnis gegeben. S ie gilt seit dem 26.08.2022 
verwaltungsweit und ist grundlegender Bestandteil des Internen Kontrollsystems (IKS). 
 
 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß  § 38 Abs. 1 KomHVO NRW die 
Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrech nungen, die Bilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Fina nzrechnung. Ferner enthält er die 
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- 
und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen. 
 
Somit umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2022 alle gemäß 
§ 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben. Insgesamt 
ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Lagebild 
der Stadt Münster. Des Weiteren werden die wesentli chen Einfluss-faktoren für das 
Zustandekommen des Jahresergebnisses 2022 sowie der Bestands-veränderungen in der 
Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert. 
 
 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2022 entspri cht der in § 42 KomHVO NRW 
festgelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsg emäß unter Fortführung der 
Eröffnungsbilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die Bilanzsumme i.H.v. 4.029.229.334,35 € erhöhte s ich gegenüber dem Vorjahr um 
190.341.824,89 €, was einer Steigerung von 4,96 % entspricht. Die Ursache liegt vor allem 
an der anhaltend hohen Investitionstätigkeit der St adt Münster. Allein die Bilanzposition 
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erhöhte sich um 125.890.072,97 €. 
 
Zudem erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Inves titionskrediten um insgesamt 
156.681.697,19 €. Besonders zu erwähnen ist hier di e Aufnahme des “Grünen Schuld-
scheins” mit einem Volumen i.H.v. 140 Mio. €, welcher zur Finanzierung ökologisch nach-
haltiger Projekte im September 2022 von der Stadt Münster auf den Weg gebracht wurde.  
 
Seit 2020 bilanziert die Stadt Münster auf der Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der 
aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges gegen die  Ukraine folgenden Belastungen 
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG) eine Bilanzierungs-
hilfe. Zum 31.12.2022 betrug diese 33.350.000,00 €; ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr 
um 7.806.000,00 €.

12  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
Aktiva 
31.12.2021 31.12.2022 
Euro % Euro % Euro 
 
Bilanzierungshilfe 25.544.000,00 0,7 33.350.000,00 0,8  7.806.000,00  
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 686.599,13 0,0 680.372,89 0,0 
 -6.226,24  
Sachanlagen 2.913.663.176,62 75,9 3.024.855.645,99 75,1  111.192.469,37  
Finanzanlagen 668.116.159,55 17,4 720.208.791,66 17,9  52.092.632,11  
Langfristiges  Vermögen  3.608.009.935,30  94,0  3.779.094.810,54  93,8  171.084.875,24  
 
Vorräte 29.917.896,72 0,8 28.401.241,88 0,7  -1.516.654,84  
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 87.109.852,94 2,3 116.696.603,66 2,9 
 29.586.750,42  
Liquide  Mittel  41.513.065,55 1,1 23.553.760,02 0,6  -17.959.305,53  
Aktive Rechnungsabgrenzung 72.336.758,95 1,9 81.482.918,25 2,0  9.146.159,30  
Kurzfristiges  Vermögen  230.877.574,16 6,0 250.134.523,81 6,2  19.256.949,65  
 
Gesamt 3.838.887.509,46 100,0 4.029.229.334,35 100,0 190.341.824,89  
 
Am 31.12.2022 ist das städtische Vermögen langfrist ig zu 75,1 % in Sach-, zu 17,9 % in 
Finanzanlagen sowie marginal in immateriellen Vermögensgegenständen gebunden. Hinzu 
kommt die Bilanzierungshilfe i.H.v. 0,8 %.  
 
Der restliche Teil i.H.v. 6,2 % entfällt auf kurzfr istiges Vermögen in Form von Vorräten, 
Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und li quiden Mitteln sowie aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten. 
 
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.779.094.810,54 € ist fast vollständig durch 
langfristiges Kapital i.H.v. 3.677.790.013,71 € (91,3 %) finanziert. 
 
 
Passiva 
31.12.2021 31.12.2022 
Euro % Euro % Euro 
 
Eigenkapital 838.193.455,69 21,8 837.539.751,36  20,8 -653.704,33  
Sonderposten 1.203.024.244.38 31,3 1.190.446.178,03  29,6  -12.578.066,35  
Pensionsrückstellungen 678.923.780,00 17,7 708.924.575,00  17,6  30.000.795,00  
Sonstige Rückstellungen 13.842.950,92 0,4 12.905.840,25  0,3  -937.110,67  
Langfristige Verbindlichkeiten* 777.365.717,52 20,2 927.973.669,07  23,0  150.607.951,55  
Langfristiges  Kapital  3.511.350.148,51 91,4 3.677.790.013,71  91,3  166.439.865,20  
 
Sonderposten Gebühren 932.339,00 0,1 293.438,00  0,01  -638.901,00  
Instandhaltungsrückstellungen 12.076.263,75 0,3 13.817.606,08  0,3  1.741.342,33  
Sonstige Rückstellungen 67.078.758,31 1,8 39.620.187,36  1,0 -27.458.570,95  
Kurzfristige Verbindlichkeiten** 203.808.748,53 5,3  249.960.162,66  6,2  46.151.414,13  
Passive Rechnungsabgrenzung 43.641.251,36 1,1 47.747.926,54  1,2  4.106.675,18  
Kurzfristiges  Kapital  327.537.360,95 8,6 351.439.320,64  8,7  23.901.959,69  
 
Gesamt 3.838.887.509,46 100,0 4.029.229.334,35  100,0  190.341.824,89  
* mehr als 1 Jahr; ** bis zu 1 Jahr  
 
Dem kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapital i.H.v. 3 51.439.320,64 € steht ein kurzfristig 
verfügbares Vermögen der Stadt Münster i.H.v. 250.134.523,81 € (71,2 %) gegenüber. 
 
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -601.919,95 € sowie die außerhalb der Ergebnisrechnung vor-
genommenen Verrechnungen i.H.v. insgesamt -51.784,38 € senkten das Eigenkapital von 
838.193.455,69 € (Stand: 31.12.2021) um 653.704,33 € (-0,1 %) auf 837.539.751,36 € 
(Stand 31.12.2022). Am 31.12.2022 hat es einen Anteil von 20,8 % an der Bilanzsumme.

13  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Ausweitung des Kapitals geht im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen 
zurück. 
 
Die im Jahresabschluss 2022 dargestellte Bilanz läs st sich lückenlos aus der städtischen 
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen  anderen Angaben im Jahres-
abschluss. 
 
 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre F orderungen nach Abzug von 
Wertberichtigungen aus und gliedert diese gemäß Bil anzgliederungsschema des § 42 
Abs. 3 KomHVO NRW in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transfer-
leistungen sowie in privatrechtliche Forderungen. A ufgegliedert werden die Forderungen 
außerdem in ihre jeweilige Restlaufzeit. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Arten 
entsprechend § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert. 
 
Forderungs- als auch Verbindlichkeitenspiegel entsp rechen den gesetzlichen Anforder-
ungen gemäß §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausgewiese nen Beträge sind in nach-
vollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt. 
 
 
4.6.3 Anlagenspiegel 
 
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im Anlagenspiegel die Ent wicklung der Posten des 
Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. 
 
Im Anlagenspiegel sind die Anschaffungs- oder Herst ellungskosten am Anfang und Ende 
des Jahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, d er Stand der kumulierten 
Abschreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die A bschreibungen im Haushaltsjahr, 
die Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie  Umbuchungen verursachten 
Änderungen bei den Abschreibungen sowie die Buchwer te am Anfang und am Ende des 
Haushaltsjahres darzustellen. Damit wird die Zusamm ensetzung und Entwicklung des 
Anlagevermögens nachvollziehbar. 
 
 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel 
 
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NR W ein Eigenkapitalspiegel im 
Anhang beizufügen. Er soll die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals 
veranschaulichen. 
 
 
4.6.5 Rückstellungsspiegel 
 
Der Rückstellungsspiegel enthält die Zusammensetzun g der Rückstellungen, die Größe 
der einzelnen Positionen sowie ihre jeweilige Entwi cklung durch Aufschlüsselung in 
Zubuchung, Inanspruchnahme, Umbuchung und Auflösung.  
 
Die gesetzliche Verpflichtung zur Beifügung eines R ückstellungsspiegels im Anhang 
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW ist erfüllt.

14  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für den Z eitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 
werden alle dem Haushaltsjahr 2022 zuzurechnenden E rträge und Aufwendungen 
ausgewiesen: 
 
 Ergebnisrechnung 
31.12.2021 31.12.2022 
Euro Euro Euro 
 
 Ordentliche Erträge 1.330.555.329,44  1.383.289.893,20  52.734.563,76 
 Ordentliche Aufwendungen 1.346.644.279,37  1.387.670.643,25  41.026.363,88 
 Ordentliches Ergebnis -16.088.949,93  -4.380.750,05  11.708.199,88 
 Finanzerträge 18.156.105,69  8.967.367,29  -9.188.738,40 
 Finanzaufwendungen 14.723.628,57  12.994.537,19  -1.729.091,38 
 Finanzergebnis 3.432.477,12  -4.027.169,90  -7.459.647,02 
 Ergebnis laufender   
Verwaltungstätigkeit -12.656.472,81  -8.407.919,95  4.248.552,86 
 Außerordentliche Erträge 10.810.000,00   7.806.000,00  -3.004.000,00 
 Außerordentliche Aufwendungen 0,00  0,00  0,00 
 Außerordentliches Ergebnis 10.810.000,00  7.806.000,00  -3.004.000,00 
 
Jahresüberschuss/  
Jahresfehlbetrag -1.846.472,81  -601.919,95  1.244.552,86 
 
Die ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 1.387.670.643, 25 € übersteigen die ordentlichen 
Erträge i.H.v. 1.383.289.893,20 € um 4.380.750,05 €.  
 
Ebenso übersteigen die Finanzaufwendungen i.H.v. 12.994.537,19 die Finanzerträge i.H.v. 
8.967.367,29 € um 4.027.169,90 €. 
 
Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich zusammen aus dem ordentlichen 
Ergebnis sowie dem Finanzergebnis. In 2022 schließt  es mit -8.407.919,95 € ab und hat 
sich demnach gegenüber dem Vorjahr um 4.248.552,86 € erhöht. 
 
Durch den Ansatz der obligatorischen Bilanzierungsh ilfe gemäß § 6 NKF-CUIG i.H.v. 
7.806.000,00 € als außerordentlicher Ertrag, wird d ie Ergebnisrechnung des Haushalts-
jahres 2022 in der entsprechenden Höhe entlastet un d schließt daher mit einem 
rechnerischen Verlust i.H.v. -601.919,95 € ab. 
 
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Entwicklung der Jahresergebnisse innerhalb 
der letzten zehn Jahre:

15  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
 
Im Haushaltsjahr 2018 wurde mit rd. 49,1 Mio. € der  höchste Überschuss im 
Betrachtungszeitraum seit 2013 erzielt. Seit 2020 sind die Jahresergebnisse defizitär. Das 
Haushaltsjahr 2022 weist allerdings nur noch einen geringfügigen Negativsaldo i.H.v. -0,6 
Mio. € aus. Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang  und der Veräußerung von 
Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen v on Finanzanlagen sind nach 
den haushaltsrechtlichen Bestimmungen aus der Ergeb nisrechnung abzugrenzen und 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 
 
Der Jahresabschluss 2022 weist Erträge i.H.v. 6.069 .984,08 € und Aufwendungen i.H.v. 
6.121.768,46 € aus und verrechnet das Saldo i.H.v. -51.784,38 € mit der Allgemeinen 
Rücklage. 
 
Verrechnungen 
mit dem Eigenkapital 
31.12.2021 31.12.2022 
Euro Euro Euro 
 
Nachrichtlich   
Erträge,  aus  2.832.173,96  6.069.984,08  3.237.810,12  
Vermögensabgängen  1.885.901,55  3.805.794,67  1.919.893,12  
Wertveränderung  Finanzanlagen  946.272,41  2.264.189,41  1.317.917,00  
 
Aufwendungen,  aus  3.049.657,62  6.121.768,46  3.072.110,84  
Vermögensabgängen  2.599.119,04  5.157.289,10  2.558.170,06  
Wertveränderung  Finanzanlagen  450.538,58  964.479,36  513.940,78  
 
Verrechnungssaldo -217.483,66  -51.784,38  165.699,28  
 
 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
Gemäß § 40 S. 1 KomHVO NRW werden sämtliche Ein- un d Auszahlungen der Finanz-
rechnung getrennt voneinander nachgewiesen und darg estellt. Damit wird der gesetzlich 
normierten Gliederungsstruktur des § 3 KomHVO NRW e ntsprochen. Für die Aufstellung 
der Finanzrechnung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 Ko mHVO NRW entsprechende 
Anwendung. In dieser Aufstellung sind die Zahlungen  aus der Aufnahme und der Tilgung 
von Krediten zur Liquiditätssicherung gesondert auszuweisen. Fremde Finanzmittel gemäß 
§ 15 Abs. 1 KomHVO NRW sind darin in Höhe der Änderung ihres Bestandes gesondert vor 
den gesamten liquiden Mitteln darzustellen.

16  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Finanzrechnun gen 2021 und 2022 sowie die 
daraus resultierenden Veränderungen dargestellt: 
 
 Finanzrechnung 
31.12.2021 31.12.2022 
Euro Euro Euro 
 
Einzahlungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 1.270.582.244,99 
 1.269.414.929,51 -1.167.315,48  
Auszahlungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 1.214.149.682,24  1.287.405.747,29 73.256.065,05  
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 56.432.562,75  -17.990.817,78 -74.423.380,53  
 
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 84.408.424,93 
 58.311.222,32 -26.097.202,61  
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 150.842.227,61  257.925.005,55 107.082.777,94  
Saldo aus 
Investitionstätigkeit -66.433.802,68  -199.613.783,23 -133.179.980,55  
 
Finanzmittelüberschuss  / 
Finanzmittelfehlbetrag  -10.001.239,93  -217.604.601,01 -207.603.361,08  
  
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 4.560.038,17  205.075.000,00 200.514.961,83  
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 0,00  28.598.450,22 28.598.450,22  
  
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 47.250.275,98 
 48.754.776,42 1.504.500,44  
Tilgung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 14.999.883,98 
 0,00 -14.999.883,98  
 
Saldo aus 
Finanzierungstätigkeit -57.690.121,79  184.918.673,80 242.608.795,59  
 
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln -67.691.361,72 
 -32.685.927,21 35.005.434,51  
  
Anfangsbestand 
an Finanzmitteln 100.480.014,30 
 41.513.065,55 -58.966.948,75  
  
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln 8.724.412,97  14.726.621,68 6.002.208,71  
  
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 41.513.065,55  23.553.760,02 -17.959.305,53  
 
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird in 202 2 gegenüber dem Vorjahr um 
74.423.380,53 € geringer ausgewiesen und schließt mit -17.990.817,78 € ab.  
 
Der Saldo aus Investitionstätigkeit erhöht sich gegenüber 2021 auf -199.613.783,23 €. Der 
Grund hierfür ist verglichen mit dem Vorjahr eine V erringerung der Einzahlungen um 
26.097.202,93 € bei gleichzeitiger Erhöhung der Auszahlungen um 107.082.777,94 €. 
 
Der Finanzmittelfehlbetrag erhöht sich gegenüber 2021 um 207.603.361,08 € und fällt mit 
-217.604.601,01 € deutlich negativer aus als im Vorjahr. 
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich g egenüber dem Vorjahr um 
242.608.795,59 € auf 184.918.673,80 €. Dabei erhöht en sich u. a. die Aufnahme und 
Rückflüsse von Darlehen gegenüber dem Vorjahr um 200.514.961,83 €.  
 
Insgesamt betrachtet ergibt sich im Haushaltsjahr 2022 aus den vorstehenden Änderungen 
eine Bestandsreduzierung an Finanzmitteln i.H.v. 17 .959.305,53 € (-43,3 %) auf 
23.553.760,02 €

17  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsja hr 2022 entspricht der gesetzlich 
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich 
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlus sbilanz ausgewiesenen Bestand an 
liquiden Mitteln wider. Ein Abgleich der übrigen We rte mittels SAP-Auswertung führte 
seitens des AWR zu keinen Feststellungen. 
 
 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs.  2 GO NRW ein Lagebericht 
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 49 KomHVO NRW so z u fassen, dass er ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage der Stadt Münster vermittelt. 
 
In den Vorbemerkungen (Seiten 137 und 138 des Jahre sabschlusses, Band 1) 
 geht das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen auf die Auswirku ngen der Corona-Pandemie für den 
städtischen Haushalt ein. Die Inanspruchnahme der g emäß NKF-CUIG eingeräumten 
Bilanzierungshilfe i.H.v. 7.806.000,00 € wird erläutert.  
 
Darüber hinaus wird im Lagebericht die aktuelle wir tschaftliche Lage der Stadt Münster 
anhand der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzre chnung (Finanzlage) und der 
Entwicklung der Bilanzpositionen (Vermögens- und Sc huldenlage) zusammengefasst 
beschrieben. Bei der Ergebnis- als auch der Finanzrechnung wird auf die Abweichungen zu 
den fortgeschriebenen Ansätzen eingegangen. Die abg ebildeten Werte stimmen mit dem 
Entwurf zum Jahresabschluss überein und vermitteln aus Sicht des AWR ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage. 
 
Bei der Beschreibung der Finanzlage des Jahresabsch lusses (Jahresabschluss Entwurf 
Band 1, Seiten 136 und 137) ist von einer Steigerun g des Finanzmittelüberschusses die 
Rede, obwohl ein Finanzmittelfehlbedarf i.H.v.  217.604.601,01 € vorliegt. Ferner wird der 
Wert der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten von der Verwaltung mit 28,6 Mio. € 
angegeben, tatsächlich beträgt dieser 31,5 Mio. €. 
 
Aus Sicht des AWR weist das Amt für Finanzen und Beteiligungen zutreffend auf Chancen 
und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Münster hin. Diese sind u.a.: 
 
 die unsichere wirtschaftliche Lage durch den Angri ffskrieg Russlands auf die Ukraine 
sowie andere Krisen und die damit verbundenen Auswi rkungen auf die Gewerbe-
steuererträge 
 
 ein hohes Investitionsvolumen durch den nötigen Au sbau der Infrastruktur und aktuell 
hohe Baukosten; ggf. Abschwächung dieses Risikos durch rückläufige Auslastung in 
der Baubranche 
 
 steigende Aufwendungen für Abschreibung, Bewirtsch aftung und Unterhaltung durch 
den Ausbau der Infrastruktur 
 
 eine Mehrbelastung aufgrund steigender Zinssätze u nd erhöhtem Kreditvolumen 
 
 eine steigende Belastung bei Übernahme des Tarifab schlusses für die Beamt*innen, 
Erhöhung der Pensionsrückstellungen und Versorgungsaufwendungen 
 
 Fachkräftemangel, speziell im IT-Bereich und die s ich damit verzögernde Weiter-
entwicklung der Digitalisierung 
 
 eine Kostensteigerung durch die hohe Inflationsrat e, welche die Steigerung der 
Steuereinnahmen weit übertrifft

18  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 Belastungen durch die hohe Anzahl von Geflüchteten  aus der Ukraine 
 
 die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaf ten vor dem Hintergrund der 
Zinswende und der Folgen des Ukrainekrieges 
 
 
5 Erörterung der Ergebnisrechnung 
 
Die Ergebnisrechnung weist die Aufwendungen und die Erträge nach und bildet damit neben 
dem Ressourcenverbrauch das Ressourcenaufkommen ab.  Sie setzt sich aus den 
Teilergebnisrechnungen der einzelnen Produktgruppen  zusammen, welche Gegenstand 
der laufenden unterjährigen Prüfungen des AWR in de n städtischen Ämtern und 
Einrichtungen sind. Dabei traten bislang grundsätzl ich keine für den Jahresabschluss 
bedeutsamen Feststellungen auf. Vielmehr konnte bestätigt werden, dass die Grundsätze 
ordnungsgemäßer Buchhaltung eingehalten wurden. 
 
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des 
geschlossenen SAP-Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über Schnitt-
stellen eingebunden, bei deren Einsatz bislang keine Schwierigkeiten auftraten. 
 
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im 
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein. 
 
 
Ergebnis 2022 
Ansatz  
 
Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
Euro 
 
Jahresfehlbetrag  / -überschuss  -86.025.839,00  -601.919,95  85.423.919,05  
Erträge aus dem Abgang / Veräußerung von 
Anlagevermögen 200.000,00  3.805.794,67  3.605.794,67  
Erträge aus Wertveränderungen 
von Finanzanlagen 0,00 
 2.264.189,41  2.264.189,41  
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen - 1.200.000,00  - 5.157.289,10  -3.957.289,10  
Aufwendungen aus Wertveränderungen von 
Finanzanlagen 0,00  - 964.479,36  -964.479,36  
Verrechnungssaldo  § 43  KomHVO  NRW  - 1.000.000,00  - 51.784,38  948.215,62  
 
Andere  Verrechnungen  mit  
der Allgemeinen Rücklage 0,00  0,00  0,00  
 
Veränderung des Eigenkapitals -87.025.839,00  - 653.704,33  86.372.134,67  
 
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -601.919,95 € wird korrekt auf der Passiv-Seite der Bilanz unter 
Ziffer 1.4 als Bestandteil des Eigenkapitals ausgew iesen. Die nachrichtlich bei der 
Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der 
Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen mit 
einem Saldo i.H.v. -51.784,38 € werden unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet und fließen nicht in die Ergebnisrechnung ein. 
 
Unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rück lage vorgenommenen Verrech-
nungen, stellt das Rechnungsergebnis gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung 
eine Verbesserung i.H.v. 86.372.134,67 € dar. 
 
Die nachfolgende Analyse veranschaulicht die wesent lichen Planabweichungen aus der 
Ergebnisrechnung 2022 (> 1,0 Mio. €):

19  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Ordentliche Erträge  
 
Die Stadt Münster verzeichnet im Haushaltsjahr 2022  ordentliche Erträge i.H.v. 
1.382.469.006,44 €. Diese weichen um 115.509.436,44 € (9,0 %) von der Gesamtsumme 
der Haushaltsansätze i.H.v. 1.266.959.570,00 € ab. 
 
 
Ordentliche Erträge 
Ansatz  
 
Haushaltsplan 
–fortgeschrieben- 
 
 
Euro 
Ergebnis  
(nach 
Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
 
 
Euro 
 
Gewerbesteuer 320.000.000,00  362.122.573,83  42.122.573,83  
Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer 182.000.000,00  187.234.263,49  5.234.263,49  
Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 43.000.000,00  45.356.726,41  2.356.726,41  
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 90.300.000,00  92.238.739,32  1.938.739,32  
Steuern und ähnliche Abgaben  635.300.000,00 686.952.303,05 51.652.303,05  
 
Zuweisungen vom Bund 8.242.350,00  14.602.464,60  6.360.114,60  
Zuweisungen vom Land 134.011.590,00  133.601.230,67  -410.359,33  
Übrige Zuwendungen und Umlagen 34.069.190,00  45.646.666,78  11.577.476,78  
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 176.323.130,00 193.850.362,05 17.527.232,05  
 
Unterhaltsansprüche a.v.E. 3.175.100,00  3.225.063,80  49.963,80  
Übrige Transfererträge 16.407.300,00  21.924.515,97  5.517.215,97  
Sonstige Transfererträge 19.582.400,00 25.149.579,77 5.567.179,77  
 
Benutzungsgebühren 107.594.030,00  104.198.548,04  -3.395.481,96  
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 33.676.040,00  35.857.749,30  2.181.709,30  
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 141.270.070,00 140.056.297,34 -1.213.772,66  
 
Mieten 9.408.340,00  9.057.054,21  -351.285,79  
Teilnehmerentgelte 3.316.690,00  2.559.388,72  -757.301,28  
Übrige privatrechtliche Leistungsentgelte 12.524.710,00  11.535.862,07  -988.847,93  
Privatrechtliche Leistungsentgelte 25.249.740,00 23.152.305,00 -2.097.435,00  
 
Erstattungen vom Bund 59.374.310,00  60.132.714,44  758.404,44  
Erstattungen vom Land 22.016.520,00  33.130.844,30  11.114.324,30  
Erstattungen von Gemeinden 5.370.610,00  7.165.171,49  1.794.561,49  
Erstattung von verbunden Unternehmen 3.927.060,00  5.120.960,28  1.193.900,28  
Leistungsbezug beim ALG II 74.334.420,00  76.737.245,32  2.402.825,32  
Andere Kostenerstattungen und Umlagen 60.776.990,00  58.049.739,37  -.2.727.250,63  
Kostenerstattungen und Umlagen 225.799.910,00 240.336.675,20 14.536.765,20  
 
Veräußerung von Umlaufvermögen 5.000.000,00  1.120.553,05  -3.879.446,95  
Zinsen GewSt-Nachforderungen 5.000.000,00  10.938.827,00  5.938.827,00  
Auflösung von Rückstellungen 0,00  14.313.944,87  14.313.944,87  
Übrige ordentliche Erträge 29.443.220,00  42.006.283,80  12.563.063,80  
Sonstige ordentliche Erträge 39.443.220 68.379.608,72 28.936.388,72  
 
Aktivierte Eigenleistungen 3.991.100,00 4.591.875,31 600.775,31  
 
Ordentliche Erträge 1.266.959.570,00 1.382.469.006,44  115.509.436,44  
 
Die Gewerbesteuererträge fallen um insgesamt 42.122 .573,83 € (13,2 %) höher aus als 
veranschlagt. Sie verbessern sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 14 Mio. € auf insgesamt 
362,1 Mio. €.

20  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Gewerbesteuererträge seit 2013: 
 
 
 
Auch bei den städtischen Anteilen der Einkommen- (5 .234.263,49 €) sowie der 
Umsatzsteuer (2.356.726,41 €) fallen die Ergebnisse höher aus als die Ansätze. 
 
Die Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen betragen im  Ergebnis insgesamt 
193.850.362,05 €. Sie liegen damit um 17.527.232,05  € (9,9%) über dem Planwert i.H.v. 
176.323.130,00 €. Insbesondere die Zuweisungen vom Bund fallen deutlich höher aus und 
liegen mit 6.360.114,60 € (77,2 %) über den Veransc hlagungen, während die Landes-
zuweisungen mit -410.359,33 € (-0,3 %) darunter liegen. 
 
In 2022 verzeichnet die Stadt Münster sonstige Tran sfererträge i.H.v. 25.149.579,77 €. 
Damit liegen diese 5.567179,77 € (28,43 %) über Pla n. Ursächlich dafür ist insbesondere 
ein Mehrertrag bei den übrigen Transfererträgen i.H .v. 21.924.515,97 €, der damit um 
5.517.215,97 € (33,63 %) höher liegt als veranschlagt. 
 
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (140.056.297,34 €) wird der Ansatz um -
1.213.772,66 € (-0,86 %) verfehlt. Grund hierfür is t u. a. eine Planabweichung der 
Benutzungsgebühren (-3.395.481,96 €) aufgrund der Covid-19-Pandemie  
 
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten liegt das Ergebnis mit 23.152.305,00 € unter 
dem Ansatz i.H.v. 25.249.740,00 €. Die Abweichung r esultiert im Wesentlichen aus den 
sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten sowi e den Mieten, Pachten und Erbbau-
zinsen. 
 
Die Stadt Münster verzeichnet im Haushaltsjahr 2022 Kostenerstattungen und Umlagen 
i.H.v. insgesamt 240.336.675,20 €. Damit liegen diese mit 14.536.765,20 € über dem Plan. 
Innerhalb dieser Positionen gibt es weitere deutliche Abweichungen: So liegt das Ergebnis 
für die Erstattungen vom Land um 11.114.324,30 € (50,48 %) über dem Ansatz. 
 
Die sonstigen ordentlichen Erträge übertreffen die Haushaltsansätze um insgesamt 
28.936.388,72 € (73,36 %). Zwar bleiben die Erträge aus der Veräußerung von Umlaufver- 
mögen um 3.879.466,95 € (-77,59 %) hinter den Ansät zen zurück, dafür konnten u.a. mit 
der Auflösung von Rückstellungen 14.313.944,87 € Mehrerträge sowie mit den Zinsen aus 
Gewerbesteuernachforderungen um insgesamt 5.938.827,00 € (118,78 %) höhere Erträge 
generiert werden . 
 
Die aktivierten Eigenleistungen steigen um 600.775,31 € (15 %) und betragen 4.591.875,31 €. 
256,3 
255,5 
267,4 
310,2 
310,1 
343,9 
333,6 
324,2 
347,7 
362,1 
0 50 100 150 200 250 300 350 400 
2013 
2014 
2015 
2016 
2017 
2018 
2019 
2020 
2021 
2022 
in Mio. € 
Haushaltsjahre 
Gewerbesteuerträge

21  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
 
Ordentliche Aufwendungen 
Ansatz  
 
Haushaltsplan 
–fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
Euro 
 
Entgelt  Beschäftigte  180.487.230,00  172.756.471,07  -7.730.758,93  
Pensionsrückstellung  16.317.240,00  28.234.512,00  11.917.272,00  
Beihilferückstellung  3.423.580,00  1.300.157,00  -2.123.423,00  
Übrige  Personalaufwendungen  130.704.950,00  125.977.892,16  -4.727.057,84  
Personalaufwendungen  330.933.000,00  328.269.032,23  -2.663.967,77  
Versorgung  Beamte  24.175.680,00  24.908.774,84  733.094,84  
Beihilferückstellung  0,00  4.115.043,00  4.115.043,00  
Übrige  Versorgungsaufwendungen  5.163.980,00  6.370.368,40  1.206.388,40  
Versorgungsaufwendungen  29.339.660,00  35.394.186,24  6.054.526,24  
Unterhaltung  unbebauter  Grundstücke  5.718.130,00  3.717.520,52  -2.000.609,48  
Unterhaltung  bebauter  Grundstücke  20.517.620,00  18.314.367,49  -2.203.252,51  
Instandhaltungsrückstellungen bebaute 
Grundstücke 0,00 
 995.000,00  995.000,00  
Unterhaltung  Infrastruktur  18.143.400,00  6.615.602,27  -11.527.797,73  
Rückstellungen Unterhaltung 
Infrastruktur 0,00 
 0,00  0,00  
Instandhaltungsrückstellungen 
Infrastrukturvermögen 0,00 
 4.000.000,00  4.000.000,00  
Bauliche Unterhaltung 
Infrastrukturvermögen 700.000,00 
 11.610.279,08  10.910.279,08  
Bewirtschaftung  Gebäude  1.409.180,00  5.223.140,24  3.813.960,27  
Straßenreinigung  2.059.000,00  2.094.079,73  35.079,73  
Lehr - und  Lernmittel  2.009.450,00  1.037.645,52  -971.804,48  
IT -Dienstleistungen  21.448.770,00  20.758.308,16  -690.461,84  
Erstattung  verbundene  Unternehmen  5.343.610,00  4.053.026,33  -1.290.583,67  
Erstattung  private  Unternehmen  8.859.860,00  8.725.704,18  -134.155,82  
Sonstige  Sach - und  Dienstleistungen  2.714.190,00  3.009.559,13  295.369,13  
Übrige  Sach - und  Dienstleistungen  61.789.920,00  61.809.739,23  19.819,23  
Aufw.  für  Sach - und  Dienstleistungen  150.713.130,00  151.963.971,91  1.250.841,91  
Abschreibung  auf  BGA  4.696.880,08  5.228.064,69  531.184,61  
Übrige  Abschreibungen  79.432.019,92  81.797.275,84  2.365.255,92  
Bilanzielle  Abschreibungen  84.128.900,00  87.025.340,53  2.896.440,53  
Zuschüsse  an  verb.  Unternehmen  42.845.540,00  45.020.829,36  2.175.289,36  
Zuschüsse  an  private  Unternehmen  31.619.270,00  20.536.454,06  -11.082.815,94  
Zuschüsse  übriger  Bereich  162.660.870,00  153.107.143,83  -9.553.726,17  
Sozialhilfe  / Grundsicherung  i.E.  14.586.100,00  10.098.108,63  -4.487.991,37  
Jugendhilfe  in  Einrichtungen  35.433.200,00  38.352.866,26  2.919.666,26  
KdU  Arbeitssuchende  58.325.190,00  56.913.847,37  -1.411.342,63  
Arbeitslosengeld  II  78.834.420,00  78.517.236,76  -317.183,24  
Einmalige  Leistungen  2.000.000,00  4.297.280,97  2.297.280,97  
Sonstige  soziale  Leistungen  24.481.510,00  25.953.363,81  1.471.853,81  
Gewerbesteuerumlage  24.350.000,00  26.999.456,45  2.649.456,45  
Sonstige  Transferaufwendungen  222.348.310,00  236.518.484,88  14.170.174,88  
Transferaufwendungen  697.484.410,00  696.315.072,38  -1.169.337,62  
Aus - und  Fortbildung  2.875.960,00  2.123.798,33  -752.161,67  
Honorare  4.568.510,00  3.306.971,98  -1.261.538,02  
Sonstige  Aufwendungen  für  Dritte  11.500.570,00  9.162.434,48  -2.338.135,52  
Werbung  815.700,00  934.000,25  118.300,25  
Sonstige  Geschäftsaufwendungen  5.338.190,00  5.681.546,94  343.356,94  
Zuführung  sonstige  Rückstellungen  75.130,00  1.073.483,33  998.353,33  
Einstellung  Pauschalwertberichtigung   2.754.228,54  2.754.228,54  
Einstellung Einzelwertberichtigung 
PSCD 257.300,00 
 1.790.208,21  1.532.908,21  
Kursschwankungen  0,00  23.292,75  23.292,75  
Andere sonstige ordentliche  
Aufwendungen 61.342.029,00 
 61.853.075,15  511.046,15  
Sonstige  ordentliche  Aufwendungen  86.773.389,32  88.703.039,96  1.9 29.650,64  
 
Ordentliche Aufwendungen 1.379.372.489,32 1.387.670.643,25 8.298.153,93

22  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Im Haushaltsjahr 2022 verzeichnet die Stadt Münster  Aufwendungen i.H.v. insgesamt 
1.387.670.643,25 €. Gegenüber der Haushaltsplanung steigt die Summe im Ergebnis um 
8.298.153,93 € (0,6 %). 
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gibt es gegenläufige Entwicklungen. Die v. g. 
Tabelle stellt die wesentlichen Planabweichungen aus der Ergebnisrechnung 2022 (> 1,0 
Mio. €) dar. 
 
Die Personalaufwendungen des Jahres 2022 werden i.H .v. 328.269.032,23 € aus-
gewiesen. Die Nicht- bzw. verzögerte Besetzung frei  gewordener Stellen sowie die 
allgemeine Fluktuation führen einerseits zu entsprechenden Minderaufwendungen, was die 
gestiegene Anzahl an Personen, für die Pensionsrückstellungen zu bilden sind, sowie die 
greifende Besoldungs- und Versorgungserhöhung um 2, 8 % weitestgehend wieder 
ausglichen. Im Ergebnis bleiben die Personalaufwend ungen mit 2.663.967,77 € (-0,8 %) 
hinter dem Ansatz i.H.v. 330.933.000,00 € zurück. A ufgrund der Besoldungs- und 
Versorgungserhöhung steigen ebenso die Versorgungsaufwendungen auf 35.394.186,24 €. 
Sie liegen damit um 6.054.526,26 € (20,64 %) über d er veranschlagten Summe. Darüber 
hinaus kommen Versorgungsauszahlungen für pensionie rte Beamt*innen, die nicht durch 
Rückstellungen gedeckt waren sowie Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger*innen 
hinzu. 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 151.963.971,91 € bilanziert 
und liegen damit um 1.250.841,91 € (0,8 %) über Plan. Die höchste Ansatzüberschreitung 
verbucht die bauliche Unterhaltung des Infrastrukturvermögens i.H.v. 10.910.279,08 €. 
 
Die bilanziellen Abschreibungen betragen in 2022 in sgesamt 87.025.340,53 €. Sie 
überschreiten die Haushaltsplanung um 2.896.440,53 € (3,4 %). 
 
Die Transferaufwendungen bilden mit 696.315.072,38 € die größte Aufwandsposition im 
Haushalt. Sie unterschreiten die Ansätze um - 1.169.337,62 € (-0,2 %). Im Detail sind jedoch 
unterschiedliche Entwicklungen erkennbar: Beim Jobcenter führen Mehraufwendungen in den 
Bereichen der „Einmaligen Leistungen“, der „Kosten der Unterkunft“ und der „Bildung und 
Teilhabe für Arbeitssuchende” zur Überschreitung des Haushaltsansatzes um rd. 2,7 Mio. 
€. Dem standen allerdings auch geringere Erträge au s der Leistungsbeteiligung des 
Bundes an den „Kosten der Unterkunft“ gegenüber. Beim Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien wird der fortgeschriebene Haushaltsansatz um 8,3 Mio. € überschritten. 
Wesentliche Abweichungen sind jedoch zudem u.a. im Bereich der Betriebskosten-
zuschüsse mit rd. 4,2 Mio. € zu verzeichnen.  
 
 
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Transferaufwendungen gesamt 493,6 539,6 577,7 592,2 595,8 609,7 648,7 696,3 
davon Sozialbereich 218,9 237,3 245,6 236,4 239 250,1 261,9 272,6 
davon Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 112,4 131,4 148,5 169,3 171,9 186,7 205,8 227,7 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
in Mio. € 
Entwicklung der Transferaufwendungen

23  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen unterschreiten die Ergebnisse die Ansätze 
um 1.929.650,96 € (-2,2%). Das Ergebnis setzt sich aus einer Vielzahl von Minder- und 
Mehraufwendungen zusammen und betrifft verschiedene Produktgruppen. Erwähnenswert 
sind die Zinsen aus der Gewerbesteuererstattung, welche mit 2.649.456,45 € (10,9%) über 
ihrem Planansatz liegen. Die Mehraufwendungen erstr ecken sich auf den Bereich der 
Rückstellungszuführungen, sowie der Pauschal- und Einzelwertberichtigungen. 
 
Finanzergebnis 
 
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. -4.027.169,90 € um 2.329.249,90 € geringer 
aus als veranschlagt: 
 
 
Finanzergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
Euro 
Ergebnis  nach 
Prüfung 
 
Euro 
Auswirkung 
auf das 
Ergebnis 
Euro 
 
Finanzerträge  16.309.080,00 8.967.367,29 -7.341.712,71  
 
Zinsen  und  Finanzaufwendungen  18.007.000,00 12.994.537,19 -5.012.462,81  
 
Finanzergebnis -1.697.920,00 -4.027.169,90 -2.329.249,90 
 
Die Finanzerträge setzen sich aus Zinsen von verbun denen Unternehmen i.H.v. 
1.235.038,72 €, von Kreditinstituten i.H.v. 292.301 ,69 €, vom sonstigen inländischen 
Bereich i.H.v. 567,07 €, sonstige Finanzerträge i.H.v. 522.350,98 € sowie Ausschüttungen 
i.H.v. 6.924.108,79 € zusammen. 
 
Ausschüttungen   
 
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen fallen im  Jahr 2022 mit einer Summe von 
6.924.108,79 € planmäßig deutlich niedriger aus als im Vorjahr (16.556.580,87 €). 
 
Ausschüttungen Euro Grundlage 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2021 
Vorabgewinnaus-
schüttung 2021 in 
2021, der restliche 
Gewinn wurde auf 
neue Rechnung 
vorgetragen  
V/0363/2022 
Wohn + Stadtbau GmbH 
 
Gewinn wird auf 
neue Rechnung 
vorgetragen  
V/0383/2022 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2021 30.000,00 V/0357/2022 
AWM 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2021 2.011.219,00 V/0327/2021 
citeq 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2021 500.000,00 V/0312/2022 
Theater Münster 
Spielzeit 2020/2021 
           
           2.256.657,24 
7.000,00 
V/0262/2022/1 
Sparkasse Münsterland Ost 
Ausschüttung 2021 
 
2.119.232,55 Sitzung der Versammlung des Sparkassen-
Zweckverbandes am 08.06.2022 
 
Gesamt 6.924.108,79  
 
Sie wurden ordnungsgemäß unter dem Konto 461000 Gew innanteile von verbundenen 
Unternehmen und Beteiligungen erfasst.

24  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Das AWR stimmte die Zahlungen der Nettodividenden mit den Beschlüssen des Rates ab 
und überprüfte die Verrechnung der einbehaltenen Steuern. Die Beschlüsse des Rates 
wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen sowie deren Steuerbelastungen waren 
in der Buchhaltung sachgerecht erfasst.  
 
Außerordentliches Ergebnis 
 
Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 7.806.000,00 € al s Corona bedingte Haushalts-
belastungen ermittelt, welche die Ergebnisrechnung durch die Erfassung eines außer-
ordentlichen Ertrages neutralisierte. (Näheres dazu in Kapitel 6 dieses Berichtes). 
 
Außerordentliches Ergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
 
 
Euro 
Auswirkung 
auf das 
Ergebnis  
 
Euro  
 
Außerordentliche  Erträge  28.085.000,00 7.806.000,00 -20.279.000,00  
 
Außerordentliche  Aufwendungen  0,00 0,00 0,00  
 
Außerordentliches Ergebnis 28.085.000,00 7.806.000,00 -20.279.000,00  
 
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im 
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes 2022 überein. 
 
 
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2022 
 
Die Bilanz entspricht den Vorgaben des § 42 KomHVO NRW.  
 
Einerseits wurden die Werte aus der Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten gemäß § 92 II GO NRW fortgeführt, anderersei ts sind Neuinvestitionen nach dem 
Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 bilanziert worden.

25  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
I A k t i v a 
 
Bilanzierungshilfe 33.350.000,00 € 
Vorjahr:  25.544.000,00 € 
 
Gemäß § 5 NKF-CUIG ist die Summe der Haushaltsbelas tungen als außerordentlicher 
Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und als Bilanzierungshilfe zu aktivieren. 
 
Um die Corona bedingten Aufwendungen und Erträge ermitteln zu können, wurden in der 
Buchhaltung zusätzliche Aufträge eingerichtet, auf denen die entsprechenden Buchungen 
gesammelt werden.  
 
Um auch die Be- und Entlastungen zu erfassen, welch e sich nicht direkt aus den 
Buchungen ergeben, bestimmte die Stadtkämmerin im R ahmen der Verfügung zum 
Jahresabschluss, dass alle Ämter die Corona bedingt en Belastungen dem Amt für 
Finanzen und Beteiligungen zu melden haben (siehe „mitgeteilt “ vom 29.11.2022). 
 
Für die Ermittlung der durch den Krieg in der Ukrai ne entstandenen Aufwendungen und 
Erträge wurden nicht für alle Produktgruppen zusätzliche SAP-Aufträge angelegt, sondern 
nur auf Wunsch der Fachämter Kostenstellen und/oder Aufträge eingerichtet.  
 
Die Be- und Entlastungen wurden für den Zeitraum bi s 30.06.2022 (mitgeteilt vom 
07.04.2022), das 3. Quartal 2022 (mitgeteilt vom 15 .09.2022) und das 4. Quartal 2022 
(mitgeteilt vom 04.01.2023) bei den Ämtern abgefragt.  
 
Die Abfragen ergaben, dass der im Jahr 2022 entstan dene zusätzliche Aufwand nahezu 
vollständig durch entsprechende Mehrerträge gedeckt  werden konnte, so dass auf eine 
Isolierung der Belastungen aus dem Krieg in der Ukraine verzichtet werden konnte. 
 
Die auf den Aufträgen gebuchten Werte sowie die ent sprechenden Meldungen der Ämter 
ergaben für das Jahr 2022 eine Corona bedingte Bela stung i.H.v. 19.514.779,48 €. Die 
Auswertung der Ämtermeldungen und der Corona-Aufträ ge fasste das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen in einem Vermerk am 17.05.2023 zu sammen. Als Ergebnis entschied 
die Stadtkämmerin, von den ermittelten Beträgen 40 % zu berücksichtigen und damit 
außerordentliche Erträge i.H.v. insgesamt 7.806.000 ,00 € im Haushaltsjahr 2022 zu 
buchen. Ausschlaggebend waren die Unsicherheiten be i der Ermittlung der 
Haushaltsbelastung und die Widersprüchlichkeit zum NKF-Grundsatz der Generationen-
gerechtigkeit. 
 
Durch diese Entscheidung wurde der Haushalt 2022 en tlastet aber auch die zukünftigen 
Generationen nicht über Gebühr belastet. So wird di e Abschreibung der Zuführung zur 
Bilanzposition  0 – Aufwendungen  zur  Erhaltung  der  gemeindlichen  Leistungsfähigkeit 
i.H.v. 7.806.000,00 € voraussichtlich ab dem Jahr 2026 die kommenden 50 Jahre jeweils mit 
156.120,00 € belasten. Dieser Betrag entspricht 0,0 1 % der ordentlichen Aufwendungen 
des Jahres 2022 i.H.v. 1.383,3 Mio. €. 
 
 
1. Anlagevermögen 3.745.744.910,54 € 
Vorjahr: 3.582.465.935,30 € 
 
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände , welche dazu bestimmt sind, 
dauerhaft von der Stadt Münster genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die Vermöge nsgegenstände nicht zur 
Veräußerung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, 
der Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. Das 
Anlagevermögen besteht am 31.12.2022 aus den folgenden Vermögenspositionen:

26  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 Immaterielle Vermögensgegenstände                                                      680.372,89 € 
 Sachanlagen                                                                                  3.024.855.649,99 € 
 Finanzanlagen   720.208.791,66 € 
   3.745.744.910,54 € 
 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 680.372,89 € 
Vorjahr: 
 686.599,13 € 
 
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgege nstände werden Konzessionen, 
Lizenzen und EDV-Software bilanziert, soweit diese nicht der zentralen Beschaffung der 
citeq unterliegen. Eine Aktivierung kann gemäß § 44  Abs. 1 KomHVO NRW nur erfolgen, 
wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie 
selbstständig bewertungsfähig sind. 
 
Immaterielle 
Vermögens- 
gegenstände 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung  
 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Konzessionen  92.750,00 0,00 0,00 0,00 -3.000,00 89.750,00  
 
Lizenzen  107.864,45 28.265,84 0,00 0,00 -37.157,76 98.972,53   
 
DV Software  485.984,68 168.385,13 -1.236,30  2.151,99 -164.871,44 491.650,36  
 
Gesamt  686.599,13  196.650,97  1.236,30  2.151,99  205.029,20  680.372,89   
 
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände sank im Vergleich zum Vorjahr 
geringfügig von 686.599,13 € um 6.226,24 € (-0,91 % ) auf 680.372,89 €. Dabei standen 
den Zugängen i.H.v. 196.650,97 € um 8.378,23 € höhere Abschreibungen gegenüber. 
 
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2022 aufgeführ te Buchwert stimmt mit dem 
Schlussbilanzwert des Jahres 2021 überein. 
 
 
1.2 Sachanlagen 3.024.855.645,99 € 
Vorjahr:  2.913.663.176,62 € 
 
Sachanlagen erfassen die materiellen Vermögensgegen stände, welche dauerhaft im 
Eigentum der Stadt Münster stehen und für die Erste llung von Dienstleistungen zur 
Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszw ecke notwendig sind. Sie sind 
langfristig an die Stadt Münster gebunden. 
 
Der Gesamtwert des Sachanlagevermögens erhöhte sich  gegenüber dem Vorjahr um 
insgesamt 111.192.469,37 (3,8 %).  
 
Das AWR prüfte im Rahmen des Jahresabschlusses die Herleitung der Bilanzwerte mittels 
der Anlagenrechnung sowie stichprobenhaft die in de r Anlagenrechnung erfassten 
wesentlichen Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen in 2022.  
 
Die bilanzierten Werte können durch das AWR vollstä ndig bestätigt werden, die Prüfung 
führte zu keinen Feststellungen.

27  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Das Sachanlagevermögen gliedert sich am 31.12.2022 in folgende Positionen: 
 
 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht e 270.283.294,42 € 
 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 839.555.034,06 € 
 Infrastrukturvermögen 1.472.606.915,07 € 
 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.356.179,47 € 
 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 18.043.128,85 € 
 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 42.226 .094,17 € 
 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.439.112,57 €  
 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau  344.345.88 7,38 € 
3.024.885.645,99 € 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 270.283.294,42 € 
Vorjahr:  267.061.763,07 € 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden oder 
Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem 
Wert des Grundstückes von untergeordneter Bedeutung sind. Dazu zählen im Bereich der 
Grünflächen auch Kinderspielplätze und Sportanlagen. 
 
Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten Gru ndstücke den gesetzlichen An-
forderungen entsprechend in Grünflächen, Ackerland,  Wald und Forst sowie sonstige 
unbebaute Grundstücke. 
 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Grünflächen 
129.711.541,44  202.236,96 -818,21 1.672.209,01 -2.615.134,98 128.9 70.034,22 
 
Ackerland 
69.547.846,26 1.644.176,69 0,00 2.010.274,35 0,00 7 3.202.297,30 
 
Wald und Forst 
12.303.038,93  102,03 0,00 315.129,27 0,00 12.618.270,23 
 
Sonstige 
55.499.336,44  0,00 0,00 -6.643,77 0,00 55.492.692,67 
 
Gesamt 
267.061.763,07  1.846.515,68 -818,21 3.990.968,86 -2.615.134,98 270.283.294,42 
 
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Buchwert der unbebauten Grundstücke sowie 
der grundstücksgleichen Rechte um 3.221.531,35 € (1,2 %).  
 
Während sich darüber hinaus der Wert des sich im Eigentum der Stadt Münster befindlichen 
Ackerlandes um 3.654.451,04 € (5,3 %) und der der Wälder bzw. Forste um 315.231,30 € 
(2,6 %) erhöhte, sank der Wert der Grünflächen um 741.507,22 € (-0,6 %) und der sonstigen 
unbebauten Grundstücke um 6.643,77 € (-0,01 %). 
 
 
Die Prüfung des AWR zeigte, dass die Anfangs- und Endbestände mit den Angaben in der 
Bilanz des Jahresabschlussentwurfes und dem SAP-Bilanzbericht übereinstimmen. 
 
Auch im Lagebericht werden die unbebauten Grundstüc ke und grundstücksgleichen 
Rechte mit einem Wert i.H.v. 270,3 Mio € ausgewiesen. Ebenso weisen die Summen- und 
Saldenlisten der Buchhaltung die o.g. Endbestände aus. Anhand der Anlagenbuchhaltung 
lassen sich die Bilanzwerte des Vorjahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, die 
Abschreibungen sowie die aktuellen Bilanzwerte nachvollziehen.

28  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Ein Großteil der Bestandsveränderungen ist durch Zusammenlegungen oder Teilungen von 
Grundstücken und neue Klassifizierungen verursacht,  die das Vermessungs- und 
Katasteramt dem Amt für Immobilienmanagement mitget eilt hat. Bei diesen Buchungs-
vorgängen bleiben die Buchwerte wegen des Vorsichts prinzips unverändert, eine 
Neubewertung wird nicht vorgenommen. Es handelt sic h folglich um Verschiebungen 
innerhalb oder zwischen unterschiedlichen Bilanzpositionen.  
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, we nn Grundstücke zugekauft und 
Abgänge, wenn Grundstücke dem Umlaufvermögen zugeor dnet werden. Im 
Umlaufvermögen werden nur solche Grundstücke geführ t, die nicht mehr für die 
gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht. 
Bei den Aufbauten sind die Veränderungen hauptsächlich in der Aktivierung von Anlagen 
im Bau begründet. 
 
Darüber hinaus prüfte das AWR alle Anlagen mit eine r Wertveränderung >100.000 €. Die 
Stichprobenartige Prüfung führte zu keinen Feststellungen.  
 
 
1.2.1 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Re chte 839.555.034,06 € 
Vorjahr:  843.351.562,83 € 
 
Unter der Bilanzposition werden bebaute Grundstücke  und grundstückgleiche Rechte 
zusammengefasst. Entsprechend der gesetzlichen Mind estgliederung wird differenziert 
nach Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere KiTas, Schulen, Wohnbauten und 
sonstige Dienst-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude. 
 
Zur Darstellung der unterschiedlichen Nutzungsdauern werden die jeweiligen Grundstücke 
in eine individuelle Anlageklasse eingeteilt. 
 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Kinder- und 
Jugend- 
einrichtungen 
88.753.090,18  -289.640,76  -1.007,25  2.061.579,79  -1.828.547,62  88.091.370,84  
 
Schulen 
363.997.551,08  586.451,89  -303.185,86  11.679.632,59  -9.996.996,98  366.265.780,19  
 
Wohngebäude 
     7.137.365,52  132.696,08  -203.554,90  218.032,63  -56.544,57  7.227.994,76  
 
Sonstige 
383.463.556,05  7.001.877,17  -2.181.941,03  -1.625.385,38  -10.061.816,61  377.969.888,27  
 
Gesamt 
843.351.562,83 7.431.384,38  -2.689.689,04  12.333.859,63  -21.943.905,78  839.555.034,06  
 
Der Bestand an bebauten Grundstücken reduzierte sic h in 2022 um 3.796.528,77 € (-0,5 
%) auf 839.555.034,06 €.  
 
Den Investitionen i.H.v. 19.765.244,01 € standen Ab gänge und Abschreibungen i.H.v. 
insgesamt 23.561.772,78 € gegenüber. 
 
Bei den Gebäuden sowie Schulen sind die Veränderung en hauptsächlich auf diverse 
Neubaumaßnahmen zurückzuführen, die von einzelnen A nlagen im Bau (AIB) aktiviert 
wurden.  
Im Bereich der Grundstücke resultieren die Zugänge und Umbuchungen hauptsächlich aus 
Verschmelzungen oder Zerlegungen einzelner Flurstücke.

29  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Auffällig ist der negative Saldo in der Anlagenklasse 302 und 331. Hintergrund ist in beiden 
Fällen eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung des Gebäudekomplexes in der Sonnen-
straße 23 (KiTa) durch die BIMA i.H.v. 700.000,00 € . Die Kaufpreisreduzierung wurde 
richtigerweise als „negativer Zugang“ auf drei Anla gen (20062529, 20062487 und 
20062515) aufgeteilt.  
Das AWR prüfte die Anlageklassen, bei denen es im H aushaltsjahr 2022 zu Zugängen 
und/oder Umbuchungen >100.000 € kam.  
 
Die Prüfung der aktivierten Vermögensgegenstände führte zu keiner Feststellung. 
 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.472.606.915,07 € 
Vorjahr:  1.487.777.403,25 € 
 
Unter der Bilanzposition Infrastrukturvermögen werd en die öffentlichen Einrichtungen 
gefasst, welche nach ihrer Bauweise und Funktion au sschließlich für den Gebrauch als 
örtliche Infrastruktur bestimmt sind. 
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich in 2022 um 15.170.488,18 € (-1,0 %) 
auf 1.472.606.915,07 €. Wegen der Eigenart des Infr astrukturvermögens und der sich 
daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglic hkeit ist das Infrastruktur-
vermögen in der Bilanz gesondert auszuweisen. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2022 aus den folgenden 
Posten zusammen: 
 
 Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 316.64 9.682,80 € 
 Brücken und Tunnel 38.104.563,68 € 
 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheit sanlagen 0,00 € 
 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 643 .600.699,31 € 
 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkung sanlagen 450.291.148,85 € 
 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens    23.9 60.820,43 € 
1.472.606.915,07 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren: 
 
 rechnerische und sachliche Überprüfung der einzeln en Posten 
 Umsetzung von Feststellungen aus dem Vorjahr 
 Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgäng en, Umbuchungen 
 Bildung von Sonderposten 
 Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführ ung 
 Abstimmung novaKandis / Wert und SAP 
 Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inve ntur Kanalanlagevermögen

30  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.649.682,80 € 
Vorjahr:  316.594.308,66 € 
 
In der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sind alle Grundstücke 
mit Straßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versorgungseinrichtungen 
zusammengefasst. Aufgrund seiner Nutzungsbeschränku ngen wird diese Bilanzposition 
getrennt von den übrigen Grundstücken der Stadt Münster bilanziert.  
 
Die im Jahresabschluss dargestellten Buchwerte ließen sich aus dem Anlagenspiegel zum 
31.12.2021 und zum 31.12.2022 herleiten. 
 
Grund und 
Boden des 
Infrastruktur- 
vermögens 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Gesamt 316.594.308,66  55.663,77  -60.959,15  60.669,52  0,00  316.649.682,80  
 
Der Bilanzwert erhöhte sich im Haushaltsjahr 2022 u m 55.374,14 €. Den Zugängen i.H.v. 
55.663,77 € sowie Umbuchungen i.H.v. 60.669,52 € st anden Abgänge i.H.v. 60.959,15 € 
gegenüber. 
 
Wie auch in der Vergangenheit, begründen sich die Veränderungen beim Grund und Boden 
des Infrastrukturvermögens aus der Zusammenlegung u nd Verschmelzung von Grund-
stücken sowie Nutzungsartänderungen in Form von Umb uchungen im Bestand (aktiven 
Anlagen). Aber auch Änderungen an den Vermögensverhältnissen spielen eine Rolle. Den 
Abgängen liegt in erster Linie die Veräußerung von Flächen zugrunde. 
 
Eine stichprobenhafte Betrachtung einzelner Vorgäng e durch das AWR ergab keine 
Feststellungen. 
 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 38.104.563,68 € 
Vorjahr:  38.819.696,58 € 
 
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücke n- und Tunnelbauwerke des 
Infrastrukturvermögens werden in der Position Brücken und Tunnel zusammengefasst. 
 
Brücken und 
Tunnel 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Gesamt 38.819.696,58       223.277,66  -94.405,12  467.410,50  -1.311.415,94  38.104.563,68  
 
Unter der Bilanzposition wurden im Geschäftsjahr 20 22 insgesamt Zugänge i.H.v. 
223.277,66 € sowie Umbuchungen i.H.v. 467.410,50 € aktiviert. Demgegenüber war ein 
Abgang  i.H.v. 94.405,12 € zu  verzeichnen.  Darüber hinaus  wurden  Abschreibungen 
i.H.v. -1.311.415,94 € gebucht, so das sich zum Stichtag 31.12.2022 ein um 715.132,90 € 
(-1,8 %) verringerter Bilanzwert i.H.v. 38.104.563,68 € ergibt.  
 
Die größten Zugänge/Umbuchungen resultierten aus de n abgeschlossenen Baumaß-
nahmen „Marktallee in MS-Hiltrup“ (Volumen rd. 469 Tsd. €) sowie „Martin-Niemöller-
Straße / Kinderbach“ (Volumen rd. 193 Tsd. €). Die zugehörigen AIB waren vollständig 
aufgelöst und mit einem Deaktivierungskennzeichen versehen. 
 
Es gab es keine Feststellungen hinsichtlich der Pla usibilität und Nachvollziehbarkeit der 
gebuchten Werte.

31  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Nach Hinweisen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) au s der Prüfung der Eröffnungs-
bilanz wurde am 01.01.2010 die Gleisanlage „Robert- Bosch-Straße“ mit einem Buchwert 
i.H.v. 5.000,00 € in die Vermögensrechnung der Stad t Münster aufgenommen. Die 
Restnutzungsdauer betrug zwei Jahre. Nach Ablauf de r Nutzungsdauer ist dieser Wert 
wirtschaftlich verbraucht. Das Bauwerk wird mit sei nen Stammdaten weiterhin im 
Bestandsverzeichnis der Stadt Münster geführt. 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 643.600.699,31 € 
Vorjahr:  654.159.328,46 € 
 
Die Bilanzposition Entwässerungs- und Abwasserbesei tigungsanlagen besteht aus den 
Anlagen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpw erke) und zur Reinigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie au ch Regenrückhalte- und -reini- 
gungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. 
 
Entwässerungs- 
und Abwasser-
beseitigungs-
anlagen 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2022 
654.159.328,46  4.323.881,81  -584.120,68 5.197.023,34  -19.495.413,62  643.600.699,31 
 
Aus dem Jahresabschluss 2022 bzw. aus dem Anlagenspiegel lassen sich die Buchwerte 
der Bilanzposition herleiten. 
 
In der Anlagenbuchhaltung stellt sich die Vermögensentwicklung der Abwasserbeseitigung 
wie folgt dar:  
 
Der Vermögensreduzierung aus Abschreibungen und Abg ängen i.H.v. zusammen 
rd. 20,1 Mio. € standen Vermögenszuwächse aus Umbuc hungen und Zugängen i.H.v. 
rd. 9,5 Mio. € gegenüber, so dass sich das Vermögen  in der Bilanzposition „Ent-
wässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ um ins gesamt rd. 10,6 Mio. € 
verringerte.  
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwass erbeseitigungsanlagen (90,9 %) 
wird aufgrund der Datenmengen in einer Nebenbuchhal tung (novaKANDIS) geführt. Es 
handelt sich hierbei um eine zentrale Datenbank, di e technische, betriebswirtschaftliche 
und betrieblich relevante Informationen zu den einz elnen Objekten des Kanalvermögens 
verwaltet und bereithält. Ein darauf aufbauendes Pr ogramm ermittelt und verteilt die 
aktivierungsfähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu. In SAP werden 
die Anlagenbewegungen für den NKF-Jahresabschluss l ediglich mit den Jahresend-
summen gebucht. Die Vermögensverwaltung im Bereich der Abwasserbeseitigung wird 
bereits seit mehreren Jahren durch eine Drittfirma im Auftrage des Fachamtes gutachterlich 
durchgeführt. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (10,1 %), das aus Kläranlagen, Hochwasser- 
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, Gewässerschächt e und Maschinentechnik 
besteht, unmittelbar mit seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2022 aus folgenden Vermögens-
gruppen zusammen:

32  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
 
Anlagennummer 
 
Bezeichnung 
Buchwert 
31.12.2022 
Euro 
novaKANDIS 
20014230  Regenwasserkanäle  244.797.524,00  
20014231  Abscheider  568.859,00  
20014232  Regenrückhaltebecken  12.249.081,03  
20014233  Regenklärbecken  konstr.  1.551.317,00  
20014234  Regenklärbecken  naturnah  1.709.248,71  
20014235  Schmutzwasserkanäle  225.465.166,00  
20014236  Mischwasserkanäle  75.370.097,47  
20014237  Druckrohrleitungen  21.680.008,00  
20014238  Kleinpumpwerke  1.666.770,00  
 
Summe  der  in  novaKANDIS  geführten  Werte  585.058.071,21  
 
SAP  
(Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, 
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen) 
 
55.330.906,46  
 
Entwässerungs - und  Abwasseranlagen  gesamt  643.600.699,31  
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 450.291.148,85 € 
Vorjahr:  461.175.853,82 € 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen u nd Verkehrslenkungsanlagen 
beinhaltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie 
Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung . 
 
Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen und 
Verkehrslenkungs- 
anlagen 
Zugänge 
 
 
Euro 
Abgänge 
 
 
Euro 
Umbuchung 
 
 
Euro 
AfA 
 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2022 
461.175.853,82  6.685.083,67  -3.074.593,61  13.757.589,40  -28.252.784,43  450.291.148,85  
 
Der Bilanzwert reduzierte sich im Geschäftsjahr 202 2 um 10.884.704,97 € (-2,4 %) auf 
450.291.148,85 €. Den Abschreibungen und Abgängen i .H.v. -31.327.378,04 € standen 
Zugänge und Umbuchungen i.H.v. 20.442.673,07 € gegenüber. 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen dieser Bil anzposition stichprobenartig mit 
Hilfe der vom Amt für Mobilität und Tiefbau zur Ver fügung gestellten Unterlagen. In die 
Stichprobe wurde ein Investitionsvolumen von 11.787.850,66 € einbezogen. Die Verteilung 
der Herstellungskosten bei den Zugängen/Umbuchungen aus der Aktivierung von Anlagen 
im Bau war nachvollziehbar. Die Umbuchungen zur Anp assung an die Anlagenstruktur in 
LOGO erfolgten innerhalb der Anlagenklasse 443 und gleichen sich gegenseitig wieder aus. 
Die Prüfung der Bestandsveränderungen dieser Bilanzposition ergab keine Feststellungen . 
 
Bei den Verkehrslenkungsanlagen beträgt der Bilanzw ert zum Ende des Jahres 2022 rd. 
8,6 Mio.€ (1,9 %) und hat sich im Vergleich zum Vor jahr um rd. 2,7 Mio.€ verringert. 
Hintergrund dafür ist in erster Linie die Umsetzung  einer Prüfungsfeststellung zum 
Jahresabschluss 2021.

33  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 23.960.820,43 € 
Vorjahr:  17.028.215,73 € 
 
Im Haushaltsjahr 2022 erhöhte sich der Buchwert der Bilanzposition i.H.v. 17.028.215,73 € 
um 6.932.604,70 € auf 23.960.820,43 €. Den Abschrei bungen (-1.432.140,31 €) standen 
Zugänge (1.242.904,97 €) und Umbuchungen (7.121.840,04 €) entsprechend gegenüber. 
Der Zuwachs bei den Zugängen/Umbuchungen resultiert  in erster Linie aus der zuvor 
beschriebenen Umsetzung der Prüfungsfeststellung. Z udem sind als wesentliche 
Aktivierungen des unterirdischen Bauwerks des Haupt pumpwerks in der Kanalstraße 
i. H. v. rd. 1,7 Mio. €, die Gebäude der Pumpwerke Werlandstraße (149 Tsd. €) und 
Pleistermühlenweg (rd. 169 Tsd. €), die Leezenbox a m Bahnhof Hiltrup (rd. 297 Tsd. €), 
die Leerrohrverlegung für den Breitbandausbau an Schulen des Jahres 2022 (rd. 237 Tsd. 
€) und die Straßenbeleuchtung des Jahres 2022 (rd. 253 Tsd. €) zu nennen. 
 
Sonstige Bauten des 
Infrastruktur- 
vermögens 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2022 
17.028.215,73  1.242.904,97  0,00  7.121.840,04  -1.432.140,31  23.960.820,43  
 
 
1.2.4    Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.356.179,47 € 
Vorjahr:  3.037.839,32 € 
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bi lanzierten Anlagen befinden sich 
insgesamt auf Grundstücken, welche nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster 
stehen. Hierzu zählen u.a. Spielplatzeinrichtungen,  Platzbefestigungen, Reitwege und 
Wetterhäuschen. Wertprägend sind vor allen Dingen d ie Mietereinbauten (Einrichtungen) 
von KiTas, Flüchtlingswohnheimen etc. in angemieteten Gebäuden. 
 
Bauten auf 
fremdem 
Grund und Boden 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
    Umbuchung  
 
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2022 
3.037.839,32  0,00  0,00  0,00  -681.659 ,85  2.356.179,47  
 
Der Bilanzwert der Position „Bauten auf fremdem Gru nd und Boden“ reduzierte sich im 
Haushaltsjahr 2022 um 681.659,85 € auf 2.356.179,47 €. Die Veränderung ist lediglich durch 
die Abschreibungen entstanden, da keine Zugänge und  Umbuchungen zu verzeichnen 
waren 
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 18.043.128, 85 € 
Vorjahr: 
 17.982.459,77 € 
 
Unter der Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturde nkmäler werden Vermögensgegen- 
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller 
oder geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitä ten, Gemälden, Skulpturen und 
historischen Sammlungen wie Urkunden oder historisc hen Aufzeichnungen werden unter 
dieser Bilanzposition zudem Denkmäler bilanziert. D er Gesetzgeber unterstellt, dass 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler keinem Werte- verzehr unterliegen, sodass bei 
diesen Vermögensgegenständen keine Abschreibungen vorgesehen sind. 
 
Im Jahr 2022 stieg der Wert des Kunst- und Kulturve rmögens von 17.982.459,77 € um 
60.669,08 € (0,34 %) auf 18.043.128,85 €.

34  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Der Bestand zum 31.12.2022 verteilt sich wie folgt: 
 
Amt / Einrichtung  Bezeichnung 
31.12.2021 
 
Euro 
31.12.2022 
 
Euro  
∆ 
 
Euro 
 
Stadtmuseum 
Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 8.185.601,33 8.206.514,55 
 20.913,22  
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen  
4.439.520,17 4.456.792,46  17.272,29  
Kulturamt 
Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 4.275.482,49 4.275.482,62 
 0,13  
Villa  ten Hompel  Sammlungen  1.056.542,49  1.064.302,49  7.760,00  
Übrige Bereiche 
Kunstgegenstände, 
Gemälde 25.313,16 40.036,73 
 14.723,57  
 
Gesamt 17.982.459,77 18.043.128,85  60.669,08  
 
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im 
Stadtmuseum, im Stadtarchiv und im Kulturamt. Der Bilanzwert zum 31.12.2022 wurde vom 
AWR mit den Angaben des Bilanzberichtes, der Summen - und Saldenliste und der 
Anlagenrechnung sowie mit dem Anlagenspiegel und de m Erläuterungsbericht ab-
gestimmt. 
 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 4 2.226.094,17 € 
Vorjahr: 
 39.744.473,24 € 
 
Die in dieser Bilanzposition zusammengefassten Buch werte erhöhten sich im Jahr 2022 
von 39.744.473,24 € um 2.481.620,93 € (6,2 %) auf 42.226.094,17 €. Der Bestand setzt sich 
am 31.12.2022 wie folgt zusammen: 
 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Maschinen  
643.840,78 
 
156.194,00 
 
-122.410,46 
 
0,00 
 
-112.501,88 
 
682.296,90 
 
Technische 
Anlagen 
4.420.135,11 
 
116.328,61 
 
-308,31 
 
0,00 
 
-429.157,71 
 
4.107.306,01 
 
Betriebs - 
vorrichtungen 
15.203.146,93 
 
1.677.006,90 
 
-6.318,06 
 
681.450,52 
 
-1.234.786,24 
 
16.324.417,22 
 
Sonstige 
Betriebsanlagen 
160.194,05 
 
4.625,05 
 
0,00 
 
0,00 
 
-21.027,31 
 
143.791,79 
 
PKW  
1.202.139,52 
 
197.075,34 
 
-87.017,32 
 
0,00 
 
-211.938,02 
 
1.176.996,95 
 
Nutzfahrzeuge  
6.042.897,92 
 
672.764,51 
 
-351.030,40 
 
127.897,56 
 
-1.275.169,68 
 
5.528.251,14 
 
Spezialfahrzeuge  
11.729.705,84  
 
925.012,89 
 
-1.152.689,51 
 
2.582.213,00 
 
-1.305.178,58 
 
13.931.753,15 
 
Sonst.  Fahrzeuge  
> 800 € 
342.413,09 
 
52.961,58 
 
-23.843,96 
 
0,00 
 
-56.699,21 
 
331.281,01 
 
Gesamt  
39.744.473,24 
 
3.801.968,88 
 
-1.743.618,02 
 
3.391.561,08 
 
-4.646.458,63 
 
42.226.094,17

35  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Buchungen waren insgesamt nachvollziehbar und d ie Zugänge mit Belegen 
nachgewiesen. Die in der Anlagenrechnung ausgewiese nen Abschreibungen auf 
Maschinen und technische Anlagen i.H.v. 1.797.473,1 4 € und auf Fahrzeuge i.H.v. 
2.848.985,49 € stimmen mit den in der Ergebnisrechn ung gebuchten Aufwendungen 
überein. 
 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.439.112 ,57 € 
Vorjahr:  36.281.860,73 € 
 
Zur Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattu ng (BGA) gehören alle Vermögens-
gegenstände der Stadt Münster, die der allgemeinen Verwaltungstätigkeit dienen. Neben 
der Ausstattung der Büroarbeitsplätze mit Mobiliar und EDV-Hardware gehören zur BGA 
u.a. auch Einrichtungsgegenstände aus Werkstätten einschließlich der Werkzeuge, Sport-
geräte und Spielsachen aus Kindertageseinrichtungen sowie diverses Unterrichtsmaterial. 
 
 
BGA 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Gesamt 36.251.860,73  5.476.484,34  -1.257.058,69  10.368,47 -6.275.820,63  35.439.112,57  
 
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2022 aufgeführte Buchwert i.H.v. 36.251.860,73 € 
entspricht dem Schlussbilanzwert des Jahres 2021.  
 
Zum 31.12.2022 hat sich der Buchwert auf 35.439.112 ,57 € reduziert (-2,24 %). Der 
Bilanzposten BGA stimmt in der Haupt- und Anlagenbu chhaltung überein und setzt sich 
wie folgt zusammen: 
 
 Technische Ausstattung                                                               10.222.808,22 € 
 Mobiliar für Verwaltung 2.312.610,19 € 
 Mobiliar sonstige Einrichtungen 8.363.508,36 € 
 Übriges Inventar 7.214.891,77 € 
 Rechnersysteme 3.276.197,08 € 
 Monitore 94.886,86 € 
 Sonstige ID-Peripherie    991.567,38 € 
 Festwerte BuG 2.962.642,71 € 
35.439.112,57 € 
 
Das AWR prüfte in Stichproben  die Anlagenrechnung zur Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung unter Berücksichtigung der Zugänge, Abg änge, Umbuchungen und 
Abschreibungen.  
 
In der Anlagenklasse 801 „Technische Ausstattung“ w urden vereinzelt Anlagen nicht mit 
der in der städtisch abgestimmten Abschreibungstabe lle festgesetzten Nutzungsdauer 
aktiviert.  
 
Bei der Anlagennummer 30072739 wurde die Nutzungsda uer mit 10 Jahren vorgegeben. 
Es handelt sich hierbei um 15 Funkgeräte „Sepura SCH22S/E, die lediglich mit acht Jahren 
Nutzungsdauer abgeschrieben werden sollen. Bei der Anlagennummer 30072514 wurde 
die Nutzungsdauer mit sieben anstatt mit 10 Jahren vorgegeben.  
 
Die Reinigungsgeräte für das Hallenbad Ost (3007304 1) und für das Freibad Coburg 
(30073032) wurden indessen mit fünf Jahren anstatt mit 10 Jahren Nutzungsdauer aktiviert.

36  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 344.34 5.887,38 € 
Vorjahr:  218.455.814,41 € 
 
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anlagen / Bau maßnahmen bzw. finanzielle 
Vorleistungen für noch zu liefernde Sachanlagen wie technische Anlagen, Fahrzeuge sowie 
Betriebs- und Geschäftsausstattungen aber auch Grundstücke und Gebäude. 
 
Geleistete 
Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
AIB Grundstücke 
und Gebäude 12.600.784,31  46.427.144,95 0,00  -2.677.055,64  56.350.873,62  
AIB Hochbau 68.797.917,15  77.334.991,22 0,00  -12.020.790,34  134.112.118,03  
AIB  Tiefbau  118.756.687,04  35.153.775,74  -361.662,95  -26.692.420,41  126.856.379,42  
AIB sonstige 
Baumaßnahmen 13.329.064,54  8.796.858,91 -1.823.075,69  28.207,35  20.331.055,11  
AIB bewegliches 
Vermögen 4.889.481,37  4.827.609,43  0,00  -3.148.308,10  6.568.782,70  
 
Gesamt 218.455.814,41  172.585.178,75  -2.184.738,64  -44.510.367,14  344.345.887,38  
 
Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich im Saldo ein e Erhöhung des Bilanzwertes der 
Anlagen im Bau um 125.890.072,97 €. Den Zugängen i. H.v. 172.585.178,75 € stand eine 
Verringerung von insgesamt -46.695.105,78 €, resultierend aus Abgängen (-2.184.738,64 €) 
und Umbuchungen (-44.510.367,14 €) gegenüber.  
 
Im Fokus der Prüfung standen wie in den Vorjahren die Herleitung der Bilanzwerte mittels 
der Anlagenrechnung sowie die Hinterfragung wesentl icher Zugänge, Abgänge und 
Umbuchungen im Geschäftsjahr 2022. Die zugrundeliegenden Buchungsvorgänge können 
grundsätzlich bestätigt werden. Veränderungen von strategischen Bewertungsgrundsätzen 
vor dem Hintergrund des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes haben sich nicht ergeben. 
 
Ungeachtet dessen kam es im Rahmen der Prüfung zu verschiedenen Einzelfeststellungen, 
die Korrekturen erfordern bzw. Handlungsbedarf nach sich ziehen. Korrekturen am Entwurf 
des Jahresabschlusses sind aufgrund von Wesentlichk eitsgesichtspunkten jedoch nicht 
geboten.  
 
 
1.3 Finanzanlagen 720.208.791,66 € 
Vorjahr: 
 668.116.159,55 € 
 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögensgegenst ände angesetzt, die auf Dauer 
finanziellen Anlagenzwecken oder Unternehmensverbin dungen sowie damit zusammen-
hängenden Ausleihungen dienen. Finanzanlagen sind langfristig angelegt, d. h. sie dienen 
grundsätzlich mehrere Jahre den Zwecken der Stadt M ünster und werden deshalb im 
Anlagevermögen ausgewiesen. Für die Bewertung gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. 
 
Im Haushaltsjahr 2022 stieg der Wert der Finanzanla gen i.H.v. 668.116.159,55 € um 
52.092.632,11 € (7,8 %) auf 720.208.791,66 €. Gemessen an der Bilanzsumme beträgt der 
Bilanzposten etwa 17,9 % und hat für die Vermögensrechnung der Stadt Münster weiter an 
Bedeutung zugenommen.

37  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Bestandsveränderung setzt sich aus Zugängen i.H .v. 60.292.542,71 € und 
Wertberichtigungen bzw. Abgängen i.H.v. 8.199.910,60 € zusammen: 
 
 Anteile an verbundenen Unternehmen 487.587.334,90 € 
 Beteiligungen 28.939.910,47 € 
 Sondervermögen 21.775.416,14 € 
 Wertpapiere des Anlagevermögens 58.766.181,70 € 
 Ausleihungen 123.139.948,45 € 
720.208.791,66 € 
 
Das AWR hat die im Entwurf des städtischen Jahresab schlusses zum 31.12.2022 
dargestellte Zusammensetzung und Wertentwicklung der Finanzanlagen einschließlich der 
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Buchführung umfassend 
geprüft. 
 
In die Prüfung wurden die wesentlichen Beschlüsse d es Rates hinsichtlich der Zuführung 
von Kapital und Sachwerten in die Tochtergesellscha ften sowie die Umsetzung von 
Ausschüttungsbeschlüssen einbezogen. 
 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ge genüber dem Vorjahr nicht 
verändert. Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimm ungen des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements. 
 
Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eines Mit arbeiters verzögerte sich der Prozess 
der Reorganisation der Jahresabschlussarbeiten im Bereich Finanzanlagen. Daher waren 
die Jahresabschlussarbeiten nicht in allen Fällen m it den vorgesehenen Vermerken 
dokumentiert. Das Amt für Finanzen und Beteiligunge n hat hierzu Veränderungen 
angekündigt. 
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 487.587.33 4,90 € 
Vorjahr: 
 478.219.571,48 € 
 
Unter dieser Bilanzposition werden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, 
die von der Stadt Münster in der Absicht gehalten w erden, eine dauernde Verbindung zu 
diesen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der 
Stadt Münster stehen. 
 
Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann angeno mmen, wenn eine Beteiligung von 
mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
 
Anteile an verbundenen 
Unternehmen 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge/ 
Wertbericht. 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Stadtwerke Münster GmbH 309.774.598,01 4.476.916,02  0,00 314.251.514,03  
Wohn + Stadtbau GmbH 135.401.031,70 5.000.000,00 0, 00 140.401.031,70  
MCC Halle Münsterland GmbH 7.587.458,84 0,00 895.87 2,54 6.691.586,30  
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 25.410.894,94 1.3 18.853,94 532.134,00 26.197.614,88  
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 45.587,99 0,00 0,00 45 .587,99  
KonvOY  GmbH  0,00  0,00  0,00  0,00  
 
Gesamt 478.219.571,48 10.795.769,96 1.428.006,54 487.587.334,90  
 
Die für die Eröffnungsbilanz festgestellten Werte für Anteile an verbundenen Unternehmen 
sind in den nachfolgenden Jahren als Anschaffungsko sten fortzuführen. Sie bilden eine 
Wertobergrenze. Sofern Kapital zugeführt, Anteile v erkauft oder Einlagen entnommen 
werden, können diese Bestandsveränderungen den Beteiligungswert verändern.

38  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Daneben können auch wirtschaftliche Risiken zu Wert minderungen führen. Die 
Finanzanlagen werden deshalb vom AWR daraufhin über prüft, ob und ggf. wie sich die 
Entwicklung der Gesellschaft auf den Wert der im Re chnungskreis der Stadt Münster 
bilanzierten Finanzanlage auswirkt. 
 
Die Überprüfung wird für jeden Einzelfall durchgeführt. Im Fall der beiden im Ertragswert- 
verfahren bewerteten Anteile der Stadt Münster an d er Stadtwerke Münster GmbH und 
Wohn + Stadtbau Münster GmbH verständigte sich die Verwaltung darauf, alle fünf Jahre 
eine gutachterliche Wertüberprüfung durchzuführen. Die letzte Wertüberprüfung bezog sich 
auf den Stichtag 31.12.2018. Bei den übrigen Anteil en setzte die Verwaltung den auf die 
Stadt Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital an (Kapitalspiegelbildmethode). 
 
Im Haushaltsjahr 2022 stieg der Wert der Anteile an  verbundenen Unternehmen um 
9.367.763,42 € (1,9 %) auf 487.587.334,90 €. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Stadtwerke Münster GmbH beteiligt. 
 
Zum Ausgleich des Corona bedingten Schadens beim FMO beschlossen die Gesellschafter 
in 2022 eine Kapitalzuführung i.H.v. 10,0 Mio. €. Auf die Stadtwerke Münster GmbH entfällt 
davon ein Anteil i.H.v. 3.586.726,02 €. Der Rat der  Stadt Münster entschied auf der 
Grundlage der Ratsvorlage V/0854/2021, dass die Zah lungen der Stadtwerke Münster 
GmbH in die Kapitalrücklage des FMO durch eine glei chhohe Gesellschaftereinlage der 
Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH ausgeglichen werden. 
 
Daneben zahlt die Stadt Münster auf Grundlage des R atsbeschlusses V/800/2010 vom 
08.12.2010 regelmäßig einen jährlichen Kostenausgle ich i.H.v. 296.730,00 €, da die 
Stadtwerke Münster den Verlust der Westfälischen La ndeseisenbahn GmbH (WLE) 
übernimmt. Diese Zuschüsse erhöhten als nachträglic he Anschaffungskosten die 
städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Bei der Bewertung der städtischen Anteile an der St adtwerke Münster GmbH 
berücksichtigte die Verwaltung ferner den Hinweis a us der letzten Prüfung des 
Jahresabschlusses 2021 und bezog nunmehr die Zahlun gen der Stadt Münster zum 
Ausgleich der Verluste der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH in den Jahren 2020 bis 
2022 i.H.v. 890.190,00 € in die Bewertung ein. 
 
In Folge dessen erhöhte sich der Wert der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster 
GmbH von 309.774.598,01 € um 4.476.916,02 € auf 314 .251.514,03 €. Die Bestands-
veränderungen wurden sachgerecht erfasst. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an der Stadtwerke Mün ster GmbH werden nach dem 
Ertragswert der Gesellschaft bewertet. Der Wertansatz wird routinemäßig im Abstand von 
fünf Jahren überprüft. Die nächste Wertüberprüfung (Wertgutachten) ist für den 31.12.2023 
vorgesehen.  
 
Bei der Durchsicht des aktuellen Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Jahr 2022 
waren keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung des städtischen Wertansatzes zu 
erkennen.

39  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH  
 
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH beteiligt. 
 
Die Anteile werden nach dem Ertragswert der Gesellschaft bewertet. Auch dieser Wert wird 
routinemäßig im Abstand von fünf Jahren überprüft. Die nächste Wertüberprüfung ist für 
den 31.12.2023 vorgesehen. 
 
In 2022 wurde auf der Grundlage der Ratsvorlage V/0838/2021 i.V.m. V/0971/2020 die alte 
Mauritzschule, Warendorfer Straße 66 in Form einer Sacheinlage auf die Tochter-
unternehmung unentgeltlich übertragen. Der Verkehrs wert der Immobilien beträgt nach 
einem Verkehrswertgutachten G 7/2021 rd. 5.000.000,00 €. Dem stehen Buchwertabgänge 
der Grundstücke von 315.486,00 € entgegen. Die Sach einlage erhöht den Wert der 
städtischen Anteile an der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH um 5.000.000,00 €. 
 
Der Wert des Umlaufvermögens zum 31.12.2022 wurde h ingegen um 315.486,00 € zu 
hoch ausgewiesen und müsste ausgebucht werden. Dies wurde vom Amt für Finanzen und 
Beteiligungen im Haushaltsjahr 2023 zwischenzeitlich nachgeholt. 
 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
Bei der Bewertung der Anteile berücksichtigte die Verwaltung, dass die Stadt Münster nur 
zu 92,09 % am Stammkapital der Gesellschaft beteili gt ist. Durch ihre Zuführungen in die 
Kapitalrücklagen der Gesellschaft sorgt sie allerdings für einen Ausgleich der Verluste. Die 
Kapitalrücklage sowie die Position Bilanzverlust wird daher, anders als das Stammkapital, 
der Stadt Münster in voller Höhe zugerechnet. 
 
Die Verwaltung ermittelte für den 31.12.2022 einen auf die Stadt Münster entfallenden 
Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 6.691.586,30 €. Sie reduzierte den Buchwert 
für die städtischen Anteile an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
von 7.587.458,84 € um 895.872,54 € auf 6.691.586,30  €. Die Wertberichtigung des 
Buchwertes wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der Wirtschaf tsförderung Münster GmbH zu 85 % 
beteiligt. 
 
Für die Bewertung nach der Kapitalspiegelbildmethode ist von Bedeutung, dass aufgrund 
von zwei notariellen Verträgen Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft zum Teilwert 
von rd. 16,4 Mio. € eingebracht wurden. Nach dem Ve rkauf zahlt die Gesellschaft den 
jeweiligen Einbringungswert der verkauften Grundstü cke an die Stadt zurück, was einer 
Kapitalentnahme gleichkommt. Die Entnahmen wurden m it dem Beteiligungsbuchwert 
verrechnet. Die Beträge sind zwischen der Stadt Münster und der Gesellschaft abgestimmt. 
Hierzu richtete die Verwaltung das Verrechnungskonto 810310 ein, auf dem alle Zahlungen 
der Tochtergesellschaft gesammelt und nach Abstimmu ng mit der Gesellschaft als 
Entnahme im Rechnungskreis der Stadt Münster gebucht werden. 
 
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapita lbeziehungen zwischen der Stadt 
Münster und Wirtschaftsförderung Münster GmbH ermit telte die Verwaltung auf der 
Grundlage der Eigenkapitalspiegelbildmethode zum 31 .12.2022 einen auf die Stadt 
Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i.H.v. 
26.197.614,88 €. In Folge dessen wurde der um die Entnahmen geminderte Buchwert der 
Anteile des Vorjahres um 1.318.853,94 € erhöht. Die  Wertanpassung des Jahres 2022 
wurde mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

40  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
In 2022 betrug die Zuführung der Stadt Münster an d ie Gesellschaft 1.700.000,00 €. Sie 
wurde den Vorgaben des NKF entsprechend unter den Transferaufwendungen erfasst, weil 
diese Zuführung primär der Abdeckung von Verlusten dient.  
 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  
 
Die Stadt Münster ist alleinige Gesellschafterin der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Ihre 
Anteile an der Gesellschaft werden ebenfalls nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet. 
 
Der Theaterbetrieb wurde im Laufe des Haushaltsjahr es 2022 mit mehreren Zuschüssen 
i.H.v. insgesamt 612.870,00 € unterstützt. 
 
Sie wurden entsprechend als Transferaufwand im Kont o 530500 Zuschüsse an 
verbundene Unternehmen erfasst und im Rechnungskrei s der Gesellschaft als Betriebs-
kostenzuschüsse behandelt. Zahlungen in die Kapitalrücklage konnte das AWR hingegen 
nicht feststellen. 
 
KonvOY GmbH  
 
Mit dem Beschluss vom 16.11.2016 (Vorlage V/0775/20 16/1. Erg.) hat der Rat der Stadt 
Münster die Gründung der KonvOY GmbH beschlossen. D as Stammkapital der Gesell-
schaft beträgt 500.000,00 € und wurde von der allei nigen Gesellschafterin Stadt Münster 
eingebracht. 
 
Gegenstand der Gesellschaft ist die Verbesserung de r Wohnraumversorgung durch die 
Entwicklung der Grundstücksareale der ehemaligen Yo rk- und Oxford-Kasernen mit dem 
Ziel, die Grundstücke nach ihrer Baureifmachung an Dritte zu veräußern. 
 
Als Entwicklungsgesellschaft geht die KonvOY GmbH in einem beträchtlichen Ausmaß in 
Vorleistung für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen. Die dabei 
entstehenden Belastungen werden in den ersten Jahren nicht oder zumindest nur in Teilen 
durch Vermarktungserlöse gedeckt. In 2022 entstand ein Jahresfehlbetrag i.H.v. 
2.869.461,11 €. In Folge dessen erhöhte sich der ni cht durch Eigenkapital gedeckte 
Fehlbetrag auf 8.170.155,69 € am Ende des Jahres 20 22. Der nicht durch Eigenkapital 
gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem Gesch äftsmodell und wird in Folgejahren 
durch Verkaufserlöse sukzessive abgebaut. 
 
Für die Gesellschaft wurde ein Kreditrahmen i.H.v. 90,0 Mio. € durch den Rat der Stadt 
Münster gebilligt. Unter Berücksichtigung der bishe rigen Darlehensverträge i.H.v. 
85,0 Mio. € ist der künftige Finanzbedarf durch die  noch nicht abgerufenen 5,0 Mio. € 
sichergestellt. Des Weiteren ist die KonvOY GmbH Te il des Cash-Pooling-Verbundes der 
Stadt Münster. Über den Cash Pool besteht für die K onvOY GmbH die Möglichkeit, auf 
zusätzliche Mittel von bis zu 10,0 Mio. € zurückzug reifen. Die Liquiditätsplanung wird 
kontinuierlich fortgeschrieben.  
 
Die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY GmbH ist trotz der vorübergehenden 
bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. Die Nach frage nach Wohnungen und 
Gewerbeflächen in Münster ist unverändert hoch.  
 
Gleichwohl bestehen Risiken für die finale Ertragsperspektive aufgrund von Verzögerungen 
in der Bauabwicklung, Lieferengpässen beim Baumater ial und inflationsbedingten 
Preisentwicklungen. Laut Planung wird ab dem Geschäftsjahr 2023 mit Überschüssen und 
einem allmählichen Wiederauffüllen des Eigenkaptals gerechnet. 
 
Vorsichtshalber hatte die Verwaltung bereits in den Vorjahren auf Grund der unbestimmten 
Prognose und zur Beachtung des Vorsichtsprinzips ei ne vollständige Wertberichtigung 
vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2022 wurde der Wert der städtischen Anteile unverändert 
mit 0,00 € fortgeführt.

41  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
1.3.2 Beteiligungen 28.939.910,47 € 
Vorjahr:  21.088.035,00 € 
 
Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Münster an Unternehmen einzuordnen, die in der 
Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung z u dem Unternehmen herzustellen.  
Im Haushaltsjahr 2022 stieg der Wert der städtische n Beteiligungen von 21.088.035,00 € 
um 7.851.875,47 € (37,2 %) auf 28.939.910,47 €. 
 
 
Beteiligungen 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Anteile an Kapitalgesellschaften 
Westfälische  Bauindustrie  GmbH  295.265,99  0,00  0,00  295.265,99  
RELIGIO Westfälisches Museum für 
religiöse Kultur GmbH 67.546,84 0,00 0,00 67.546,84 
Regionalverkehr  Münsterland  GmbH  303.446,85  0,00  0,00  303.446,85  
Westfälisches Pferdemuseum 
Münster gGmbH 1.275,65 
 0,00 0,00 1.275,65 
ISTG  GmbH  2.500,00  0,00  0,00  2.500,00  
Westfälischer Zoologischer Garten 
GmbH 10.862.650,85 7.603.906,98 0,00 18.466.557,83 
 
AirportPark  FMO  GmbH  722.182,70  247.968,49  0,00  970.151,19  
Gewerbepark Münster Loddenheide 
GmbH 4.536.680,24 0,00 0,00 4.536.680,24 
 
NRW URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 375.924,00 0,00 0,00 375.924,00 
Summe  17.168.473,12  7.851.875,47  0,00  25.020.348,59  
 
Anstalten  des  öffentlichen  Rechts  
Chemisches Landes- und 
Staatliches 
Veterinäruntersuchungsamt 
 
16.000,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
16.000,00 
Summe  16.000,00  0,00  0,00  16.000,00  
 
Anteile  an  sonstigen  juristischen  Personen  
Zweckverband Mobilität 
Münsterland 114.994,00 0,00 0,00 114.994,00 
Mitgliedschaft im Sparkassen- 
Zweckverband 1,00 0,00 0,00 1,00 
Mitgliedschaft Zweckverband 
Studieninstitut Westfalen-Lippe 417.565,88 0,00 0,00 417.565,88 
Mitgliedschaft Zweckverband 
EUREGIO 1,00 0,00 0,00 1,00 
Summe  532.561,88  0,00  0,00  532.561,88  
 
Rechtlich  selbstständige  kommunale  Stiftungen  
Annette von Droste zu Hülshoff- 
Stiftung 1.306.000,00 0,00 0,00 1.306.000,00  
Zustiftung  Magdalenenhospital  2.065.000,00  0,00  0,00  2.065.000,00  
Summe  3.371.000,00  0,00  0,00  3.371.000,00  
 
Gesamt 21.088.035,00 7.851.875,47 0,00 28.939.910,47  
 
Da die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften allesamt für den Gesamtabschluss als 
von untergeordneter Bedeutung eingestuft wurden, du rfte die Verwaltung zur Verein-
fachung der Bilanzaufstellung den jeweiligen Anteil  der Stadt Münster am Eigenkapital 
(Kapitalspiegelbildmethode) in der eigenen Bilanz ansetzen. 
 
Die Prüfung der Jahresabschlussarbeiten im Bereich der städtischen Beteiligungen an 
Kapitalgesellschaften führte zu folgenden Ergebnissen:

42  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
Die Stadt Münster hält einen Anteil von 1 % an der Westfälische Bauindustrie GmbH. 
 
Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2022 einen Jahresüberschuss i.H.v. 3.433.921,13 €. Die 
Beeinträchtigungen der Parkraumbewirtschaftung durch Corona sowie der Einführung des 
9 €-Tickets konnten durch eine Erhöhung der Parkgebühren kompensiert werden.  
 
Im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabsc hlusses 2021 (V/0357/2022) 
beschloss der Rat noch eine Ausschüttung i.H.v. 3.000.000,00 € wohingegen der Gewinn 
des Jahres 2022 vorerst in voller Höhe in die Gewin nrücklage der Gesellschaft eingestellt 
wird (V/0408/2023). 
 
Unter Berücksichtigung der Entnahme in 2022 stieg das Eigenkapital der Gesellschaft von 
27.586.544,85 € nur moderat um 433.921,13 € auf 28. 020.465,98 €. Hiervon ist 1 % der 
Stadt Münster, d.h. ein Betrag i.H.v. 280.204,66 €, zuzurechnen.  
 
Die Verwaltung änderte den Wertansatz für städtisch en Anteile an Westfälischen 
Bauindustrie GmbH nicht, sondern führte den Vorjahr eswert i.H.v. 295.265,99 € in 
Anbetracht einer prosperierenden Perspektive für die Gesellschaft in unveränderter Höhe 
fort. 
 
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH 
 
Die Stadt Münster ist mit 10 % an der RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH beteiligt. 
 
Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011 partiz ipiert die Stadt Münster im Falle 
einer Liquidation zu 10 % am gesamten Vermögen. Das  ist der Grund, weshalb die Stadt 
Münster für die Erstbewertung das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft zu Grunde legte. 
 
Im Zeitpunkt der Aufstellung des städtischen Jahres abschlusses 2022 lagen der Stadt 
Münster erneut keine belastbaren Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der 
Gesellschaft vor. Aus diesem Grunde wurde der Vorja hreswert i.H.v. 67.546,84 € 
unverändert fortgeführt. 
 
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung  des Jahresabschlusses zum 
31.12.2022 bei der RELiGIO wurde erst am 11.09.2023  für die Anlagenbuchhaltung 
verfügbar gemacht. Danach ist das Eigenkapital der Gesellschaft seit der letzten 
dokumentierten Wertüberprüfung gesunken.  
 
Vom Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 558.629,25 € entfällt am 31.12.2022 auf die Stadt 
Münster ein Anteil i.H.v. 55.862,93 €. Vorsichtshal ber wurde der Wert der Anteile 
wertberichtigt, denn am Bilanzstichtag 31.12.2022 r eichten die Vermögenswerte und 
liquiden Mittel nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken.  
 
Die Wirtschaftsprüfung für den Jahresabschluss 2022  legte der Geschäftsführung der 
Gesellschaft nahe, die Liquidität der Gesellschaft intensiv zu beobachten.  
 
Wegen der späten Vorlage des geprüften Jahresabschl usses war eine Zuordnung der 
Wertberichtigung zum Haushaltsjahr 2022 nicht mehr möglich. Die Wertberichtigung wird 
sich somit im Jahresabschluss 2023 auswirken. 
 
Regionalverkehr Münsterland GmbH  
 
Die Stadt Münster ist bei der Regionalverkehr Münst erland GmbH zu 4,02 % am 
gezeichneten Kapital beteiligt. Zuführungen zum Eig enkapital der Gesellschaft leistet die 
Stadt Münster nicht.

43  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Seit der Erstbewertung bilanziert die Verwaltung di e Beteiligung im Wege der 
Kapitalspiegelbildmethode und berechnet vom gesamte n Eigenkapital einen Anteil von 
4,02 %.  
 
Danach errechnete sich ein Wert für die Beteiligung  der Stadt Münster an der 
Regionalverkehr Münsterland GmbH i.H.v. 303.446,85 €. Der Wert wurde bisher un-
verändert fortgeführt. 
 
In 2022 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 122.660,13 €.  
 
In Folge dessen sank das Eigenkapital der Gesellsch aft von 8.944.218,74 € auf 
8.821.558,61 €. Dies wiederum führte dazu, dass der  auf die Stadt Münster entfallende 
Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft am 31.12.20 22 einen Wert i.H.v. 354.626,66 € 
einnimmt. Dieser Wert liegt aber noch höher als die  historischen Anschaffungskosten aus 
der Erstbewertung und beinhaltet nicht bilanzierung sfähige stille Reserven. Aus diesem 
Grunde werden die historischen Anschaffungskosten i .H.v. 303.446,85 € zum Ende des 
Jahres 2022 in unveränderter Höhe fortgeführt. 
 
Westfälisches Pferdemuseum Münster gGmbH 
 
Die Stadt Münster ist mit einem Anteil von 1 % an der Westfälische Pferdemuseum gGmbH 
beteiligt. Das entspricht einem Betrag i.H.v. 1.206 ,98 €. Der Wert der städtischen 
Beteiligung wurde im Jahresabschluss zum 31.12.2022 unverändert fortgeführt.  
 
Nach dem vollständigen Wegfall der Corona bedingten  Einschränkungen der Öffnungs-
zeiten von Zoo und Pferdemuseum reichten die Besuch erzahlen im Jahr 2022 noch nicht 
aus, um den Wegfall der Coronahilfen zu kompensieren.  
 
Das Wirtschaftsjahr 2022 schloss daher mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 59.966,71 € ab. 
Das Eigenkapital der Gesellschaft reduzierte sich am 31.12.2022 auf 120.697,99 € 
 
Institut für vergleichende Stadtgeschichte GmbH (IstG – GmbH)  
 
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der ISTG GmbH mit 10 % beteiligt. 
 
Der im Jahr 2022 erzielte Jahresfehlbetrag i.H.v. 4 84.955,56 € wird durch die im 
Wirtschaftsjahr 2022 geleisteten Einlagen der Gesel lschafter in die Kapitalrücklage i.H.v. 
461.400,00 € weitestgehend ausgeglichen.  
 
In Höhe des überschießenden Jahresfehl-betrages von  23.555,56 € vermindert sich 
allerdings die Kapitalrücklage der Gesellschaft. 
 
Im vorliegenden Fall richtet sich die Bewertung ausschließlich an der Beteiligung der Stadt 
Münster am gezeichneten Kapital (25.000 €) aus, wei l die Stadt Münster lt. § 4 
Gesellschaftsvertrag weder an den Gewinnen noch an den Verlusten der Gesellschaft 
beteiligt ist. Sie leistet deshalb auch keine Zahlu ngen in die Kapitalrücklage der 
Gesellschaft. 
 
Vom gezeichneten Kapital der Gesellschaft entfällt am 31.12.2022 ein Anteil i.H.v. 
2.500,00 € auf die Stadt Münster.  
 
Der Wertansatz des Vorjahres wurde unverändert in d en Jahresabschluss 2022 
übernommen.

44  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo) 
 
Die Stadt Münster ermittelte einen auf sie entfalle nden Anteil am Eigenkapital i.H.v. 
18.466.577,83 €. Die Wertüberprüfung der Verwaltung  zog eine Werterhöhung von 
10.862.650,85 € um 7.603.906,98 € auf 18.466.557,83 € nach sich. 
 
Der Wesentliche Teil der Werterhöhung ist auf eine Kapitalzuführung der Stadt Münster 
i.H.v. 7.500.000,00 € zurückzuführen. Der Rat der S tadt Münster verabschiedete dazu in 
seiner Sitzung vom 04.07.2018 (V/0344/2018) einen Masterplan zur neuen Einteilung des 
Zoos in Klimazonen bei gleichzeitiger Sanierung des  Baubestandes. Hierfür steht eine 
Investitionssumme von 20,0 Mio. € zur Verfügung, von denen in 2022 eine Tranche i.H.v. 
7.500.000,00 € an den Zoo ausgezahlt wurde. Die Ver waltung wertete die Zuführung als 
nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. 
 
Der Restbetrag i.H.v. 103.906,98 € entfällt auf eine Wertaufholung von Wertberichtigungen 
früherer Jahre. Die Zuschreibung wurde im Sinne des  § 36 Abs. 9 KomHVO mit der 
Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Ferner zahlte die Stadt Münster auf der Grundlage d es Managementkontraktes einen 
Zuschuss i.H.v. 4.800.000,00 € (V/0345/2018) in die  Kapitalrücklage. In Anwendung des 
MIK NRW Runderlasses vom 11.09.2014 – Az. IV / 1-90 4-03 wurde diese Zuführung 
ordnungsgemäß als Transferaufwand erfasst. 
 
AirportPark FMO GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 33,33 % an der AirportPark FMO GmbH beteiligt. 
 
Die Verwaltung erklärt die Wertaufholung des Beteiligungsbuchwertes von 722.182,70 € € 
auf 970.151,19 € mit § 36 Abs. 9 KomHVO. Danach sin d in späteren Haushaltsjahren 
Zuschreibungen vorzunehmen, wenn der Grund für die Abschreibung in früheren Jahren 
entfallen ist. Perspektivisch begrenzen die histori schen Anschaffungskosten aus der 
Erstbewertung die Wertaufholungsmöglichkeiten aller dings bis auf einen Wert von 
1.150.058,99 €. 
 
GML Gewerbepark Münster–Loddenheide GmbH  
 
Nach dem Kauf eigener Anteile durch die Gesellschaf t entfällt auf die Stadt Münster ein 
Anteil i.H.v. 66,66 % am gesamten Eigenkapital der GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH. 
 
Die Gesellschaft bilanziert am 31.12.2022 ein Eigenkapital i.H.v. 7.317.080,43 €. Nach der 
Kapitalspiegelbildmethode ist davon der Stadt Münst er ein Anteil i.H.v. 4.878.053,62 € 
zuzurechnen. 
 
In der Gesellschaft entstehen durch die Verwaltung und Betriebsführung jährlich Verluste 
i.H.v. von rd. 110.000,00 € – 140.000,00 €, solange, bis das letzte Grundstück verkauft ist. 
Wirtschaftliche Risiken sind nach den Einschätzunge n der Wirtschaftsprüfung nicht zu 
erwarten, weil die Gesellschaft das vorhandene Grun dstück deutlich unter den 
durchschnittlichen Verkaufspreisen des Vorjahres bilanzierte und keine bemerkenswerten 
(Erschließungs-) Kosten mehr entstehen dürften.  
 
Danach wäre es erlaubt, im Rechnungskreis der Stadt  Münster zum 31.12.2022 eine 
Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert i.H.v. 4.593.298,86 € vorzunehmen um frühere 
Wertberichtigungen (56.618,62 €) auszugleichen. Die  Verwaltung sah aber aus Gründen 
der Vorsicht von einer Wertaufholung ab.

45  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 
 
Mit Vertrag vom 02.10.2018 beteiligte sich die Stadt Münster an der Landesentwicklungs-
gesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH m it einer Kapitaleinlage i.H.v. 
1.000,00 €. Die Verwaltung bilanzierte ihre Kapital einlage zu historischen Anschaffungs-
kosten i.H.v. 1.000,00 € auch im Jahr 2022 unverändert fort.  
 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/1123/2018/2 vom 03.04.2019 beteiligt sich die 
Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. Ziel der Beteiligung ist 
es, gemeinsam mit den Partnern Wupperverband, Bergi sch Rheinischer Wasserverband, 
Aggerverband und der Stadt Düsseldorf, in Wuppertal  eine Monoklärschlammverbren- 
nungsanlage zu errichten, sodass langfristig für di e Stadt Münster die Klärschlamm-
verwertung inklusive der Phosphorrückgewinn gesiche rt wird. Nach der Einbindung 
weiterer Gesellschafter in 2021 hält die Stadt Münster eine Beteiligung i.H.v. 11,36 % und 
hat hierfür Anschaffungskosten i.H.v. 375.924,00 € geleistet. Sie bilden die Grundlage für 
den Bilanzansatz zum 31.12.2022. 
 
Die Gesellschafter zahlen jährlich einen Betriebskostenzuschuss. Im Jahr 2022 entfiel auf 
die Stadt Münster ein Betrag i.H.v. 6.215,93 €. Die  Zahlung wurde ordnungsgemäß im 
Transferaufwand unter dem Konto 530500 erfasst. 
 
Die Generalplanerleistungen für die Genehmigung und Ausführung der Planungen wurden 
in 2022 fortgesetzt. Die Gesellschaft erwirtschaftet zurzeit noch keine Erträge. Die aus der 
Planung entstehenden Kosten führten im Jahre 2022 z u einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 
136.828,62 € und minderten das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2022. 
 
Von dem zum 31.12.2022 vorhandenen Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 2.686.284,86 € 
entfällt ein Anteil i.H.v. 305.161,96 € auf die Stadt Münster. Der Wert liegt um 70.762,04 € 
unter dem Bilanzansatz.  
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.775.416,14 €  
Vorjahr:  21.863.372,98 € 
 
Die einzelnen Posten dieser Bilanzposition entwickelten sich in 2022 wie folgt: 
 
 
Sondervermögen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Rechtlich unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 1.099.661,40 0,00 -17.54 8,02  1.082.113,38  
F. u. I. Buschmann-Stiftung 3.081..319,79 0,00 -70. 408,82  3.010.910,97  
Stiftung Clemenshospital 1,00 0,00 0,00 1,00  
Summe 4.180.982,19  0,00  -87.956,84  4.093.025,35  
 
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 8.529.393,00 0,00  0,00 8.529.393,00  
citeq 4.539.459,00 0,00 0,00 4.539.459,00  
Münster Marketing 318.645,00 0,00 0,00 318.645,00  
Theater Münster 4.294.893,79 0,00 0,00 4.294.893,79  
Summe 17.682.390,79 0,00 0,00 17.682.390,79  
 
Gesamt 21.863.372,98 0,00 -87.956,84 21.775.416,14

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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Zum Sondervermögen einer Gemeinde gehört gemäß § 97 Abs. 1 GO NRW das Gemeinde-
gliedervermögen, das Vermögen der rechtlich unselbs tändigen örtlichen Stiftungen, 
wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO NRW) und orga nisatorisch verselbständigte 
Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (wie z. B. eigen-
betriebsähnliche Einrichtungen) sowie rechtlich uns elbständige Versorgungs- und 
Versicherungseinrichtungen 
 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen 4.093.025,35 € 
Vorjahr:  4.180.982,19 € 
 
Die Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung von rechtlich unselbständigen 
Stiftungen sind gemäß § 97 Abs. 2 GO NRW in die Hau shaltsführung der mit der 
Verwaltung betrauten Kommune zu integrieren. 
 
In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde werden das Vermögen und die Schulden der 
jeweiligen Stiftung – anders als gesetzlich gefordert – in der Vermögensrechnung der 
Stadt Münster nicht den städtischen Positionen hinz ugerechnet, sondern es wird 
saldiert und als Beteiligung unter den Finanzanlagen ausgewiesen.  
 
Der wirtschaftliche Erfolg der rechtlich unselbstän digen Stiftungen wird im 
Produkthaushalt der Stadt Münster veranschlagt. Unt er dieser Maßgabe ist es 
erforderlich, im Rechnungskreis der Stadt Münster d as Jahresergebnis bzw. die 
Auswirkungen der Eigenkapitalveränderung jeder einz elnen Stiftung parallel zu 
erfassen, sodass die Rechnungsergebnisse der unselb ständigen Stiftungen in die 
Ergebnisrechnung der Stadt Münster einbezogen werden. 
 
Folgerichtig wurden in 2022 die Jahresfehlbeträge d er Stiftung Generalarmenfonds 
und der Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster erfasst.  
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanz anlagevermögens werden die 
Wertveränderungen bei dem Stiftungsvermögen nicht m it der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet, sondern sie bleiben Aufwand oder Ertrag  der Stadt Münster und sind 
Bestandteil der Ergebnisrechnung. 
 
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich uns elbständigen Stiftungen sind 
durch ihre Einzelabschlüsse belegt. Der Wert der un selbständigen Stiftungen 
verminderte sich von 4.180.982,19 € um 87.956,84 € auf 4.039.025,35 €. 
 
 Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.682.3 90,79 € 
Rechtspersönlichkeit Vorjahr:  17.682.390,79 € 
 
Im Bilanzabschnitt Sondervermögen im Sinne von § 97  I Nr. 3 GO NRW werden 
ausschließlich die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Münster zusammen-
gefasst. 
 
Sie wurden bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz  im Wege der Eigenkapital-
spiegelbildmethode bewertet. 
 
Die Bilanzposition der verselbstständigten Einricht ungen ohne Rechtspersönlichkeit 
(AWM, citeq, Münster Marketing und Theater Münster)  wies im Haushaltsjahr 2022 
keine Wertveränderung aus.

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1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 58.766.181,70  € 
Vorjahr:  52.266.284,42 € 
 
Die Stadt Münster legt Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an: 
 
 Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfon ds (VUS-Fonds), den die Stadt 
Münster auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom  21.02.2000 zur Absicherung 
von zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskos ten der Abfalldeponien 
gegründet hat. Neben der Stadt Münster sind die Abf allwirtschaftsbetriebe 
(Sanierungsrücklage), die citeq (Pensionsrücklage) und das Theater Münster beteiligt. 
 
 Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-F onds) hingegen ist ein 
Zusammenschluss von neun größeren Städten und verwa ltet Gelder der beteiligten 
Kommunen, die ebenfalls für die Finanzierung von Pe nsionsverpflichtungen zurück-
gelegt werden. 
 
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zur Finanzi erung der zukünftigen Pensions-
verpflichtungen (V/0810/2017) veranschlagte die Sta dt Münster im städtischen Produkt-
haushalt unter der PG 1601 den Zukauf von weiteren Anteilen an dem Pensionsfonds mit 
rd. 10,0 Mio. €. Danach stieg der Bestand zum Ende des Jahres 2022 auf 58.766.181,70 €. 
 
 
Wertpapiere des 
Anlagevermögens 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
VUS-Fonds 6.874.565,16 0,00 0,00 6.874.565,16  
WVR-Fonds 45.391.719,26 6.499.897,28 0,00 51.891.61 6,54  
 
Gesamt 52.266.284,42 6.499.897,28 0,00 58.766.181,70  
 
Bewertet man den Bestand mit den zum 31.12.2022 gültigen Kurswerten, so errechnet sich 
für den VUS-Fonds ein höherer Wert i.H.v. 11.307.07 2,98 € und für den WVR-Fonds ein 
Wert i.H.v. 52.472.117,38 €. 
 
Kursentwicklung VUS-Fonds WVR-Fonds 
 
Anteile 68.782 Stück 534.013 Stück  
Bilanzwert am 31.12.2022 6.874.565,16 € 51.891.616,54 € 
Kurs 164,39 €/ je Anteil 98,26 € / je Anteil  
Kurswert am 31.12.2022 11.307.072,98 € 52.472.117,38 € 
 
Die Angaben zu den Wertpapieren des Anlagevermögens sind durch die Jahresdepotaus- 
züge der Banken zum 31.12.2022 und durch die Aufstellungen des Amtes für Finanzen und 
Beteiligungen belegt. 
 
 
1.3.5 Ausleihungen 123.139.948,45 € 
Vorjahr:  94.678.895,67 € 
 
Der Bilanzposten umfasst Darlehen, welche die Stadt  Münster an verbundene 
Unternehmen und Beteiligungen gewährt, einige Genos senschaftsanteile sowie diverse 
Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogramme n heraus gewährt wurden. Die 
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gem einwohlorientierter Belange. In den 
letzten Jahren förderte die Stadt Münster verstärkt  den Wohnungsbau und den Bau von 
Kindertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften durch die Gewährung von Darlehen.

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Im Haushaltsjahr 2022 standen den planmäßigen Tilgungen i.H.v. 6.683.947,22 € vier neu 
vergebene Darlehen i.H.v. insgesamt 35.145.000,00 € gegenüber. 
 
Der  Bestand  an  Ausleihungen  erhöhte sich  zum  Ende  des  Haushaltsjahres  von 
94.678.895,67 € um 28.461.052,78 € (30,1 %) auf 123.139.948,45 €. 
 
Aus der Gewährung von Darlehen erzielte die Stadt Münster Zinserträge und Verwaltungs-
kostenerstattungen i.H.v. 1.235.038,72 €. Bezogen auf den durchschnittlichen Bestand der 
Ausleihungen entspricht das einem Zinssatz von etwa 1,13 %. 
 
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Bestandsentwicklungen der Ausleihungen im 
Haushaltsjahr 2022: 
 
 
Ausleihungen 
an … 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Tilgungen/ 
Abgänge 
 
Euro 
Wert 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Verbundene Unternehmen 
W+S / Bauförderung 597.662,08 0,00 -10.066,47 587.5 95,61  
W+S / Investitionsförderung 27.526.245,73 0,00 -818 .004,28 26.708.241,45  
KonvOY/ Investitionsförderung 65.500.000,00 5.000.0 00,00 -5.800.000,00 64.700.00,00  
Stadtwerke MS GmbH / 
Investitionsförderung 
0,00 30.000.000,00 0,00 30.000.000,00 
 
Summe 93.623.907,81 35.000.000,00 -6.628.070,75 121.995.837,06  
 
Beteiligungen  
AirportPark FMO GmbH 1.022.130,00 0,00 -34.000,00 9 88.130,00  
KlärSchVerw. Buchenhof GmbH 0,00 125.000,00 0,00 12 5.000,00  
Summe 1.022.130,00 125.000,00 -34.000,00 1.113.130,00  
 
Mitgliedschaften 
Volksbank Münster eG 600,00 0,00 0,00 600,00  
Summe 600,00 0,00 0,00 600,00  
 
Sonstige Ausleihungen 
Kleingartendarlehen 27.018,36 20.000,00 -19.621,38 27.396,98  
Gemeindebaudarlehen 5.239,50 0,00 -2.255,09 2.984,4 1  
Summe 32.257,86 20.000,000 -21.876,47 30.981,39  
 
Gesamt  94.678.895,67  35.145.000,00  -6.683.947,22  123.139.948,45  
 
Die in der Finanzbuchführung erfassten Bestandsverä nderungen wurden mit den 
Zahlungen innerhalb des Jahres 2022 abgeglichen. Di e Zins- und Tilgungsleistungen 
entsprachen den tatsächlichen Verhältnissen. 
 
Die im Jahr 2022 neu gewährten Darlehen waren durch  Einzelbeschlüsse des Rates und 
durch die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 durch die Politik legitimiert 
. 
 
 
2. Umlaufvermögen 168.651.605,56 € 
Vorjahr:  158.540.815,21 € 
 
Vermögensgegenstände, welche in erster Linie zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine 
sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden  in der Bilanz als Umlaufvermögen 
ausgewiesen. Typischerweise handelt es sich hierbei um Vorräte, Forderungen und liquide 
Mittel.

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Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, welche zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufve rmögen. Verwaltungsintern wurde 
abgestimmt, dass die abnutzbaren Vermögenswerte auc h nach der Umgliederung ins 
Umlaufvermögen planmäßig abzuschreiben sind. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2022 aus folgenden 
Wertgruppen zusammen: 
 
 Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 28.401.241,88 € 
 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände                      116.696.603,66 € 
 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
 Liquide Mittel  23.553.760,02 € 
168.651.605,56 € 
 
 
2.1 Vorräte 28.401.241,88 € 
Vorjahr:  29.917.896,72 € 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- u nd Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und die des Amtes für Grünflächen, Um welt und Nachhaltigkeit, der 
Heizölvorrat der Hauptkläranlage, die Warenbestände  des Museumsshops sowie der 
Portovorrat des städtischen Frankiersystems (Fachbe reich Expedition und Druck) 
ausgewiesen. Zudem umfasst die Position auch Grunds tücke (unbebaut oder bebaut), 
sofern diese für den Verkauf bestimmt sind. Außerde m werden erstmals im 
Jahresabschluss 2022 auch zwei Skonto-Verrechnungskonten ausgewiesen. 
 
Die Prüfungstätigkeiten des AWR umfassten eine Abstimmung der Bilanzposition und der 
einzelnen Bestandsveränderungen mit den übrigen Erl äuterungen im Entwurf des 
Jahresabschlusses 2022 sowie der Buchhaltung. Darüb er hinaus wurden die Inventur-
unterlagen im Bereich des Vorratsvermögens zum 31.1 2.2022 durchgesehen und die 
Ursachen der Bestandsveränderungen nachvollzogen. 
 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 28.401 .241,88 € 
Vorjahr:  29.917.896,72 € 
 
Zum 31.12.2022 bilanziert die Stadt Münster Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe, Waren und 
zum Verkauf bestimmte Grundstücke im Wert von insge samt 28.401.241,88 €. Der Wert 
des Vorratsvermögens sank damit gegenüber dem Vorjahr um 1.516.654,84 € (-5,1 %). 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte Grundstücke und 
Gebäude 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Betriebsstoffe 36.765,65 90.823,33  54.057,68  
Waren 67.869,66 64.686,73  3.182,93  
Grundstücke des Umlaufvermögens 29.753.383,96 28.118.635,74  -1.634.748,22  
Sonstige Vorräte / Poststempler 59.877,45 89.211,00  29.333,55  
Skonto-Verrechnungskonto 0,00 37.885,08  37.885,08  
Gesamt 29.917.896,72 28.401.241,88  -1.516.654,84  
 
Betriebsstoffe 
 
Die Treibstoffbestände der Feuerwehr sowie der Heiz ölbestand der Hauptkläranlage 
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.

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Danach bewertete die Verwaltung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW 
mit durchschnittlichen Einstandspreisen. Der Bestand der Betriebsstoffe i.H.v. 90.823,33 € 
und die Bewertung konnten nachvollzogen werden. 
 
Waren 
 
Der Bestand bezieht sich auf die Warenvorräte des Museumsshops im Stadtmuseum. Die 
Verwaltung ermittelte einen Inventurbestand zum 31.12.2022 i.H.v. 64.686,73 €. 
 
Grundstücke des Umlaufvermögens 
 
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden nur die Grundstücke und Gebäude 
abgebildet, welche nicht für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und für die 
eine Verkaufsabsicht besteht. 
 
Im Haushaltsjahr 2022 waren nach der Anlagenrechnung Zugänge i.H.v. 218.805,63 € zu 
verzeichnen. Dem gegenüber standen Abgänge i.H.v. 1 .687.976,69 €. Die Buchungen 
wurden u.a. auf Grund von Veränderungsnachweisen de s Vermessungs- und Kataster-
amtes (Teilung von Grundstücken), Nutzungsänderungen und Verkauf von Grundstücken 
durchgeführt.  
 
Die Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen des Jahres 20 22 wurden in Stichproben vom 
AWR geprüft. Dabei ergaben sich keine für den Jahre sabschluss relevanten Fest-
stellungen, jedoch ist auf folgende Sachverhalte gesondert hinzuweisen: 
 
 Im Umlaufvermögen werden unter der Anlagenklasse U  331 vier Grundstücke 
(Anlagennr. 92000311 bis 314) alte Mauritzschule, W arendorfer Straße 66 bis 66a 
ausgewiesen mit einem Buchwert zum 31.12.2022 von i nsgesamt 315.486,00 €. 
Diese wurden im Rahmen einer Sacheinlage an die Woh n- und Stadtbau GmbH 
übertragen. Das aufstehende, voll abgeschriebene Ge bäude (Anlage 20052531, 
Anlagenklasse 312) wurde in 2022 in Abgang gesetzt.  Bei den vier Grundstücken 
wurden die entsprechenden Abgänge im Jahr 2022 nicht gebucht und der Wert des 
Umlaufvermögens zum 31.12.2022 um 315.486,00 € zu h och ausgewiesen. Die 
ausstehenden Buchungen wurden zwischenzeitlich vom Amt für Finanzen und 
Beteiligungen im Haushaltsjahr 2023 nachgeholt. 
 
 Bei der Anlagenklasse U 231 „sonstige unbebaute Gr undstücke“ wird als Bau-
erwartungsland das Grundstück des ehemaligen Südbades mit einem Buchwert i. H. 
v. 135.753,60 € ausgewiesen. Das Grundstück wurde im Haushaltsjahr 2012 in das 
Umlaufvermögen genommen, da es verkauft werden soll te. Da die Verkaufs-
bemühungen ergebnislos waren und mittlerweile das Grundstück für den Neubau des 
Südbades genutzt wird, ist dies nicht mehr im Umlau fvermögen auszuweisen. Das 
Amt für Immobilienmanagement hat noch während der Prüfung eine Umbuchung in 
das Anlagevermögen veranlasst.  
 
Die Wohngebäude und sonstigen Gebäude des Umlaufver mögens werden als 
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens analog zum  Anlagevermögen über die 
Laufzeit linear abgeschrieben. Die in der Anlagenbu chhaltung ausgewiesenen Ab-
schreibungen i.H.v. 165.577,11 € werden in der Erge bnisrechnung des Jahres 2022 bei 
Abschreibungen auf das sonstige Umlaufvermögen in gleicher Höhe richtig ausgewiesen. 
 
Sonstige Vorräte 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachstelle Expedition & Druck. 
In der Bilanz wird zum 31.12.2022 ein Wert i.H.v. 8 9.211,00 € bei den sonstigen Vorräten 
ausgewiesen. Dieser ist belegt durch die Meldung de r Jahresendbestände der Frankier-
maschinen und Postwertzeichen durch das Personal- und Organisationsamt.

51  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Skonto-Verrechnungskonto   
In der Bilanz 2022 werden bei den Vorräten erstmali g zwei Skonto-Verrechnungskonten 
mit einem Saldo von insgesamt 37.885,08 € ausgewies en. Da ein Ausweis von 
Verrechnungskonten in der Bilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung 
nicht zulässig ist und außerdem diese Konten inhaltlich nicht mit dem Kauf von Vorräten in 
Zusammenhang stehen, ist zukünftig bei den Jahresab schlussarbeiten darauf zu achten, 
dass die Verrechnungskonten vollständig ausgeglichen sind. 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen                    0,0 0 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Zahlungen der Stadt Münster z. B. durch Abbuchungse rmächtigungen bzw. im Rahmen 
von Auszahlungen aus Vorverfahren (Sozialhilfe etc. ), welche nicht automatisiert einer 
dazugehörigen eingebuchten Rechnung zugeordnet werd en können, werden über das 
Sachkonto 159000 „Geleistete Anzahlungen“ verbucht.  Im Rahmen der Jahres-
abschlussarbeiten wird der hier am Jahresende aufge laufene Betrag manuell den 
zugehörigen Bilanzpositionen zugeordnet. Die durch diese Zuordnung erzeugten 
Buchungen werden über das Sachkonto 159010 erfasst.  Im weiteren Verlauf klärt die 
Verwaltung die Hintergründe der jeweiligen Zahlung und löst die unklaren Posten auf . 
 
 
Geleistete Anzahlungen 
Bestand  31.12.2021  
 
Euro 
Bestand  31.12.2022  
 
Euro  
Sachkonto 159 000 
Geleistete Anzahlungen 14.836.662,17 
 17.015.483,35 
Sachkonto 159 010 
Geleistete Anzahlungen -14.836.662,17 
 -17.015.483,35 
Unklare Zahlungen 0,00  0,00 
 
Das AWR vergewisserte sich während der Jahresabschl ussprüfung 2022, dass die 
Auflösung bzw. Zuordnung der unklaren Zahlungen sac hlich richtig durchgeführt 
wurden. Die manuellen Umbuchungen wurden nachvollzogen. Es ergaben sich dabei 
kleinere Feststellungen, die insgesamt für den Jahr esabschluss von untergeordneter 
Bedeutung sind. 
 
 
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1 16.696.603,66 € 
Vorjahr: 
 87.109.852,94 € 
 
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermöge nsgegenstände beinhaltet die 
öffentlich-rechtlichen, die privatrechtlichen Forde rungen sowie die sonstigen Vermögens-
gegenstände der Stadt Münster. 
 
Die Beträge auf den in SAP geführten Forderungskont en setzen sich aus allen offenen 
Posten der PSCD-Konten (Nebenbuchführung), die durc h eine Ämterumfrage manuell 
erfassten Forderungen im Hauptbuch sowie durch den Jahresabschluss bedingte 
Buchungen (u.a. Wertberichtungen) zusammen. 
 
Die in der Stadtbücherei nicht zum Soll gestellten Forderungen werden manuell an das Amt 
für Finanzen und Beteiligungen gemeldet, welches di ese dann manuell im Hauptbuch 
einbucht. 
 
Die in den PSCD-Konten enthaltenen negativen und in ternen Forderungen wurden durch 
manuelle Buchungen im Hauptbuch korrigiert.

52  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die Prüfung der in der Buchführung tatsächlich ausg ewiesenen negativen und internen 
Forderungen und der entsprechend von der Stadtkasse  getätigten manuellen Korrektur-
buchungen führte seitens des AWR zu keinen Feststellungen. 
 
Grundsätze zur Forderungsbewertung 
 
Nachdem sich die Systematik der Forderungsbewertung  im Jahr 2018 gegenüber 2017 
verändert hat, fand im Jahr 2022 keine Änderung statt. 
 
Einzelwertberichtigung 
 
Die Einzelwertberichtigung (EWB) 2022 erfolgt nach denselben Grundsätzen und in 
demselben Verfahren wie die EWB 2021 auf der Grundlage des Vermerks 20.20.0001 vom 
30.10.2007 über die „vorläufige“ Bewertung von Ford erungen in der Stadt Münster. Die 
Regelungen sehen bei Forderungen über 200.000 € ein e Einzelfallbetrachtung vor 
(Regelung in Ziff. B für Gewerbesteuer und in Ziff. D für sonstige Forderungsarten). 
 
Der Wertberichtigungsbedarf betrifft im Wesentliche n den Bereich Gewerbesteuer-
forderungen. 
 
Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Einzelw erte am 31.12.2022 auf 
20.567.172,60 €. Gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs i.H.v. 11.713.922,11 €. 
 
Durch die Aufarbeitung der Forderungen wurden Einze lwertberichtigungen i.H.v. 
4.847.181,72 € vorgenommen. Der Wertberichtigungsbe darf beträgt somit 19,93 % 
(Vorjahr: 47,53 %). 80,07 % aller Forderungen sind werthaltig.  
 
Pauschalwertberichtigungen 
 
Die Systematik zur Pauschalwertberichtigung hat sic h gegenüber dem Jahresabschluss 
des Vorjahres nicht verändert. Das AWR überprüfte stichprobenartig offene Forderungen, 
deren Wert den Betrag i.H.v. 50.000 € überschritten. Dabei gab es keine Feststellungen. 
 
Die gebildeten Pauschalwertberichtigungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2022 auf 
18.690.076,36 €. Hauptsächlich entfielen die Wertbe richtigungen auf den öffentlich-
rechtlichen Bereich (18.162.136,69 €). 
  
Der größte Korrekturbedarf bestand mit 7.772.226,31  € im Bereich Steuern sowie mit 
6.896.161,99 € im Bereich Forderungen aus Transferleistungen. Auf den privatrechtlichen 
Forderungsbereich entfielen 527.939,67 €. 
 
Der Saldo des Kontos „Einstellung in Pauschalwertbe richtigung“ beträgt am 31.12.2022 
2.754.228,54 €. Dieser resultiert zum einen aus der  Differenz zwischen den 
Pauschalwertberichtigungen aus dem Jahr 2021 (15.81 1.854,76 €) gegenüber 2022 
(18.690.076,36 €) i.H.v. 2.878.221,60 € und aus der  Summe der eidesstattlichen 
Versicherungen i.H.v. 123.993,06 €. 
 
Die Überprüfung der Pauschalwertberichtigungen führ te seitens des AWR zu keinen 
Feststellungen. Die gewählten Parameter waren nachvollziehbar und plausibel.  
 
Damit ergab sich für das Haushaltsjahr 2022 ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. insgesamt 
rd. 23,2 Mio. €, der sich damit gegenüber dem Vorja hr (20 Mio. €) um 3,2 Mio. € erhöhte. 
Dies entspricht – bezogen auf den ursprünglichen Fo rderungsbestand vor Wertkorrektur 
i.H.v. rd. 140,2 Mio. €  –  einer Wertkorrektur wie im Vorjahr i.H.v. 16,8 %.

53  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und so nstigen Vermögensgegenstände 
veränderte sich im Vergleich zu 2021 wie folgt: 
 
Forderungen  und  sonstige 
Vermögensgegenstände 
31.12.2021  
Euro 
31.12.2022  
Euro 
∆ 
Euro 
Öffentlich-rechtliche Forderungen 55.369.017,27 84.578.743,13  29.209.725,86  
privatrechtliche Forderungen 10.288.047,77 8.294.917,57  -1.993.130,20  
sonstige Vermögensgegenstände 21.452.787,90 23.822.942,96  2.370.155,06  
Gesamt 87.109.852,94 116.696.603,66  29.586.750,72  
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2022 betrug der Wert der Fo rderungen und sonstigen 
Vermögensgegenstände insgesamt 116.696.603,66 €. Der Bestand stieg gegenüber dem 
Vorjahr um 29.586.750,72 € (33,96 %). 
 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 84.578.743 ,13 € 
Forderungen aus Transferleistungen Vorjahr:  55.369.017,27 € 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen umfassen Forderun gen aus der Erhebung von Ge-
bühren, Beiträgen und Steuern. Daneben können sich aber auch Forderungen aus 
Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe u .a.) ergeben, wenn z.B. Transfer-
leistungen zurückgefordert werden oder Erstattungsa nsprüche gegenüber Dritten 
entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige 
Forderungen entwickelten sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 
31.12.2021  
 
Euro 
31.12.2022  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Gebühren 4.319.403,00 4.767.274,81  477.871,81  
Beiträge 294.347,99 229.752,78  -64.595,21  
Steuern 7.201.381,78 13.106.618,74  5.905.236,96  
Transferleistungen 28.401.042,46 47.809.735,57  19.408.693,11  
Sonstige 15.152.842,05 18.665.361,23  3.512.519,18  
Gesamt 55.369.017,27 84.578.743,13  29.209.725,85  
 
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistun- 
gen stieg in 2022 von 55.369.017,27 € um 29.209.725,85 € (52,8 %) auf 84.578.743,13 €. 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 8.294.917,57 € 
Vorjahr:  10.288.047,77 € 
 
Die Stadt Münster erhebt für einige ihrer Leistunge n ein Entgelt. Sofern der Leistung ein 
privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein  Verkauf, eine Vermietung bzw. 
Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in der Bilanz 
als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen. 
 
Der Bilanzposten entwickelte sich in den letzten zwei Jahren wie folgt:

54  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Privatrechtliche Forderungen 
gegenüber… 
31.12.2021  
 
Euro 
31.12.2022  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
privatem Bereich 1.285.315,65  997.292,79  -288.022,86  
öffentlichem Bereich 254.680,35  143.443,07  -111.237,28  
verbundenen Unternehmen 1.706.703,35  746.258,09  -960.445,26  
Beteiligungen 116.267,25  1.000,00  -115.267,25  
Sondervermögen 6.939.381,17  6.406.923,62  -532.457,55  
Gesamt 10.288.047,77  8.294.917,57  -1.993.130,20  
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen reduz ierte sich von 10.288.047,77 € 
am 31.12.2021 um 1.993.130,20 € (-19,4 %) auf 8.294.917,57 € am 31.12.2022. 
 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23.822.942,96 €  
Vorjahr:  21.452.787,90 € 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände  werden Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zu geordnet werden können, 
zusammengefasst. Hierzu gehören u.a. Ansprüche gegen Dritte. Der Bilanzposten erhöhte 
sich um 2.370.155,06 € (11,05 %) auf 23.822.942,96 €. 
 
Zum 31.12.2022 setzt sich der Bilanzposten wie folgt zusammen: 
 
 Cash-Pooling 8.351.777,48 € 
 Rückforderung SGB II 3.355.324,82 € 
 Vorschüsse gesetzliche Krankenversicherung 1.380.8 90,00 € 
 Umsatzsteuererstattung 4.693.642,73 € 
 Amtshilfe PSCD 724.887,23 € 
 Vorsteueranrechnung 4.342.620,86 € 
 Sonstige Forderungen PSCD 373.863,41 € 
 Übrige Vermögensgegenstände  599.936,43 € 
23.822.942,96 € 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere , welche im Umlaufvermögen 
auszuweisen wären. 
 
 
2.4 Liquide Mittel 23.553.760,02 € 
Vorjahr:  41.513.065,55 € 
 
Der Bilanzposten beinhaltet alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und 
Einrichtungen sowie die Guthaben auf den diversen B ankkonten und den Girokonten, die 
für die städtischen Schulen eingerichtet wurden . 
 
Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Haushaltsja hr 2022 von 41.513.065,55 € um 
17.959.305,53 € (-43,26 %) auf 23.533.760,02 €.

55  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Die liquiden Mittel der Stadt Münster setzen sich am 31.12.2022 aus den folgenden Posten 
zusammen: 
 
 
Liquide Mittel 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 151.882,70 129.834,47  -22.048,23  
Bankguthaben 153.022,91 712.115,57  559.092,66  
Schulgirokonten 1.761.590,36 1.249.073,24  -512.517,12  
Festgelder 39.446.569,58 21.462.736,74  -17.983.832,84  
Gesamt 41.513.065,55 23.553.760,02  -17.959.305,53  
 
Die Prüfung der Kontenbestände anhand von Kontoausz ügen der jeweiligen Banken, 
Sparbücher sowie Anlagebescheinigungen durch das AW R führte zu keinen Fest-
stellungen. 
 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 81.482.918,25 € 
Vorjahr:  72.336.758,95 € 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten e rhöhte sich im Haushaltsjahr 
2022 von 72.336.758,95 € auf 81.482.918,25 €, was einer Steigerung i.H.v. 9.146.159,30 € 
(12,64 %) entspricht. 
 
Die in der Bilanz ausgewiesenen Rechnungsabgrenzung sposten stimmen mit dem SAP 
Bilanzbericht, der Summen- und Saldenliste, der Anl agenbuchhaltung bzw. der Einzel-
postenliste, mit den Erläuterungen im Anhang des Ja hresabschlussentwurfs sowie den 
Hinweisen zur Aktivseite im Lagebericht überein. 
 
 
Ausgaben vor Aufwand 34.673.196,83 € 
Vorjahr: 32.280.556,45 € 
 
Transitorische aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 43 I Satz 1 KomHVO 
NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlung en, soweit sie Aufwand für eine 
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Im Jahre sabschluss 2021 wurden 
transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 32.280.556,45 € ausgewiesen. Diese 
wurden im Haushaltsjahr 2022 vollständig aufgelöst. 
 
In der folgenden Tabelle sind die zum 31.12.2022 ne u gebildeten transitorischen 
Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt: 
 
Amt Art der Auszahlung Euro 
  
10  Dienst - und  Versorgungsbezüge  01/2023  7.639.219,88  
33  Fraktionszuwendungen  01/2023  359.698,82  
50  Sozialhilfe  01/2023  6.628.984,03  
 
51 
UVG -Zahlungen  01/2023  754.039,12  
Pflegegeldzahlungen  01/2023  175.791,01  
Betriebskostenzuschuss  KiTas  01/2023  9.035.754,73  
59  SGB  II  Leistungen  01/2023  10.042.462,72  
diverse  Umgliederung  geleistete  Anzahlungen  37.246,52  
  
Summe  34.673.196,83  
 
Das AWR prüfte die buchungsbegründenden Unterlagen. Diese waren bei den Buchungen 
in SAP hinterlegt bzw. wurden auf Anfrage vom Amt f ür Finanzen und Beteiligungen zur 
Verfügung gestellt.

56  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Grund und Höhe der gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten können bis auf eine 
Ausnahme geringen Ausmaßes nachvollzogen werden: 
 
Bei den transitorischen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ergab die Prüfung für das 
Jahr 2022, dass die Abgrenzung im Bereich der „Umgl iederung geleistete Anzahlungen“ 
i.H.v. 37.246,52 € aus Sicht des AWR insgesamt um 2 3.207,26 € zu hoch ist. Hierbei 
handelt es sich zum einen um eine Rechnung in briti schen Pfund i.H.v. 20.992,72 €. Der 
Rechnungsbetrag wurde versehentlich doppelt gezahlt , so dass eine Zahlung auf dem 
Verrechnungskonto 159000 (geleistete Anzahlungen / Ist vor Soll) zum Bilanzstichtag nicht 
ausgeglichen werden konnte. Nach entsprechender Kontaktaufnahme durch das Fachamt 
ist der versehentlich doppelt ausgezahlte Betrag zw ischenzeitlich der Stadt Münster 
zurückerstattet worden. 
 
Zum anderen enthält der Gesamtbetrag i.H.v. 37.246, 52 € weitere verschiedene kleinere 
Beträge von zusammen 2.214,54 €, die im Nachgang der Prüfung ausgeglichen werden.  
 
Aktivierte Zuschüsse gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 46.809.721,42 € 
Vorjahr:  40.056.202,50 € 
 
Geleistete Zuwendungen mit einer mehrjährigen, zeit bezogenen Gegenleistungs-
verpflichtung müssen gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW als Rechnungsabgrenzungs-
posten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst 
werden. 
 
Zum 31.12.2022 bilanziert die Stadt Münster für die  von ihr gezahlten Zuschüsse einen 
Betrag i.H.v. 46.809.721,42 €. Die Entwicklung der einzelnen aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten im Jahr 2022 veranschaulicht die folgende Übersicht: 
 
 
Aktivierte RAP für… 
Bestand 
01.01.2022 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Auflösung/  
Abgänge 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
Euro 
 
Geleistete Zuwendungen an…  
den Bund 170.285,59  0,00  -2.233,25  168,052,34  
das Land NRW 985.181,09  0,00  -36.743,39  948.437,70  
Zweckverbände 0,00  49.128,91  0,00  49.128,91  
verbundene Unternehmen 7.911.010,82  4.973.202,98  -444.989,33  12.439.224,47  
sonstige öffentliche Sonderrechnungen 3.475.963,03  0,00  -50.437,19  3.425.525,84  
private Unternehmen 6.089.984,40  0,00  -318.102,06  5.771.882,34  
übrige Bereiche 21.423.777,57  5.701.625,52  -3.117.933,27  24.007.469,82  
Zwischensumme 40.056.202,50  10.723.957,41  -3.970.438,49  46.809.721,42  
nachrichtlich 
Transitorische ARAP 32.280.556,45  34.673.196,83  -32.280.556,45  34.673.196,83  
 
Gesamt 72.336.758,95  45.397.154,24  -36.250.994,94  81.482.918,25  
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sic h insgesamt um 9.146.159,30 € 
auf 72.336.758,95 €. Der Bilanzwert der beiden ARAP-Bereiche stieg somit gegenüber dem 
Vorjahr um 12,64 % an. 
 
Allein im Bereich der investiven Zuwendungen an Dri tte erhöhte sich der Wert der ARAP 
um 6.753.518,92 € (16,9 %). 
 
 
Das AWR hinterfragte alle Bestandsveränderungen des Jahres 2022 mit einem Einzelwert 
von mehr als 100.000,00 €:

57  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
Inventarverzeichnis 
 
Bezeichnung 
Zugang 
31.12.2022 
Euro 
 
99999483 Zuschuss Theater Sanierung Ober-/Untermasc hinerie 2.439.000,00  
99999492 Projekt B-Side 1.383.083,00  
99999504 Radstation Hansator 680.000,00 
99999501 Straßenbeleuchtung 2022 466.868,00  
99999482 Bauvorhaben PTA-Fachschule 2.050.000,00  
99999503 Kath. Kita St. Hilda 1.636.672,00  
99999413 Sportanlage Handorf 486.611,00  
99999475 Baukostenzuschüsse Rudverein MS 477.075,00  
99999457 Kita St. Josef Kinderhaus 446.250,00  
99999414 Bauskostenzuschüsse Vereine (Sammler) ab 2 019 379.188,00  
 
Gesamt 10.444.747,00  
 
Das AWR konnte die buchungsbegründenden Unterlagen einsehen und bestätigt das 
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung der R echnungsabgrenzungsposten. Die 
Bestandsveränderungen in der Stichprobe ließen sich allesamt nachvollziehen. Gleichwohl 
fielen dem AWR einzelne Sachverhalte auf, bei denen  die Auflösung der ARAPs nicht 
rechtzeitig begonnen, die Nutzungsdauern nicht korr ekt dargestellt oder eine inkorrekte 
Anlagenbezeichnung gewählt wurde: 
 
 Die Durchführung der Maßnahme „Umbau des ehemalige n Hill-Speichers zum 
gemeinnützigen Quartierszentrum B-Side“ obliegt der Wirtschaftsförderung Münster 
(WFM). Die Stadt Münster hat Fördermittel des Lande s i.H.v. 7.164.206 € für den 
Umbau akquiriert. In 2021 wurden Fördermittel in Ge samthöhe von 1.887.000 € an 
die WFM ausgezahlt. Der entsprechende ARAP sowie der PRAP wurden in gleicher 
Höhe gebildet. Im Jahr 2022 kamen zwei weitere Zahl ungen an die WFM 
i.H.v. 600.000 € und 654.126,63 € (gesamt 1.254.126,63 €) hinzu. Insgesamt wurde 
der ARAP im Jahr 2022 jedoch um den Betrag i.H.v. 1.383.082,63 € und der PRAP 
um 1.292.106,26 € erhöht. Aus Sicht des AWR sind be ide Zugänge zu hoch 
eingebucht. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen wird die Höhe der im Jahr 2022 
bei den ARAP und den PRAP berücksichtigten Beträge prüfen. 
 
 Für einen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien gewährten Investitions-
kostenzuschuss i.H.v. insgesamt 1.636.672,37 € (Kit a St. Hilda) wurde ein ARAP 
gebildet. In der Gesamtsumme sind Bundes-/Landesmit tel i.H.v. 1.396.672,37 € 
enthalten. Die Zweckbindung ist mit 20 Jahren angeg eben. Vom Amt für Finanzen 
und Beteiligungen ist zum einen zu prüfen, warum ei n PRAP in Höhe von 
1.636.672,37 € gebucht wurde und zum anderen, ob de r tatsächlich in SAP 
vorgegebene Auflösungszeitraum mit fünf Jahren korrekt vorgegeben ist. 
 
 Mit Blick auf die Nachschauprüfung zu den Jahresab schlussvermerken 2020 und 
2021 ist anzumerken, dass die Prüfungsbemerkungen d urch das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen größtenteils aufgegriffen und umgesetzt wurden. Für den Bereich 
der vom Sportamt gewährten Baukostenzuschüsse an Vereine und die daraufhin zu 
bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 44 II Satz 2 KomHVO wird das 
festgelegte Verfahren (Vermerk vom 19.06.2018)  nach wie vor nicht angewandt. Das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen wird in Abstimmu ng mit dem Sportamt die 
notwendigen Arbeitsschritte einleiten und die Umsetzung priorisieren. 
Die Prüfungsfeststellungen des AWR haben unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit 
keine Auswirkungen auf die Bilanz.

58  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
II P a s s i v a 
 
 
 
1. Eigenkapital 837.539.751,36 € 
Vorjahr:  838.193.455,69 € 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden . 
 
Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler B edeutung für die nachhaltige Erfüll-
barkeit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2022 sank das Eigenkapital von 838.193.455,69 
€ um 653.704,33 € (-0,08 %) auf 837.539.751,36 €. 
 
Es gliedert sich zum 31.12.2022 in folgende Bestandteile: 
 
 Allgemeine Rücklage 690.091.109,25 € 
 Sonderrücklage 3.371.000,00 € 
 Ausgleichsrücklage 144.679.562,06 € 
 Jahresfehlbetrag  -    601.919,95 € 
837.539.751,36 € 
 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 690.091.109,25 € 
Vorjahr:  689.626.114,78 € 
 
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus  Wertveränderungen von 
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rückl age zu verrechnen und im Anhang 
zu erläutern. 
 
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2022 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Allgemeine Rücklage 
Konto Gegenkonto Bezeichnung Euro 
 
Anfangsbestand  01.01.2022  689.626.114,78  
200 100 899 910 Ertrag aus Abgang/Veräußerung von A nlagevermögen 3.805.794,67  
200 100 899 920 Ertrag aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 2.264.189,41  
200 100 899 950 Aufwand aus Abgang/Veräußerung von Anlagevermögen - 5.157.289,10  
200 100 899 960 Aufwand aus der Wertveränderung von Finanzanlagen - 964.479,36  
Zwischensumme  689.574.330,40  
200 000 202 000 Ausgleichsrücklage 516.778,85  
Endbestand  am  31.12.2022  690.091.109,25  
 
 Wertveränderungen auf dem Konto 200 100 (-51.784,3 8 €): 
 
In den Erläuterungen im Anhang (Seite 77 des Jahresabschlusses, Band 1) werden die 
Veränderungen beschrieben, die durch die Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang 
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen und aus der Wertveränderung der 
Finanzanlagen verursacht wurden. 
 
 Wertveränderungen auf dem Konto 200 000 (+516.778, 85 €): 
 
Das AWR stellte bei der Prüfung der Finanzanlagen im Jahresabschluss 2021 fest, dass 
im Zusammenhang mit der Übertragung eines Grundstüc kes an die Wohn- und 
Stadtbau GmbH der Aufwand durch den Buchwert-Abgang  mit der Allgemeinen 
Rücklage verrechnet wurde.

59  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Man verständigte sich mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen darauf, dass die 
Ergebnisermittlung des Jahres 2021 im Jahr 2022 korrigiert wird, indem in Höhe des im 
Jahr 2021 entstandenen Aufwands von 516.778,85 € eine Umbuchung zu Gunsten der 
Allgemeinen Rücklage und zu Lasten der Ausgleichsrücklage vorgenommen wird. 
 
 
1.2 Sonderrücklagen 3.371.000,00 € 
Vorjahr:  3.371.000,00 € 
 
Seit 2012 wird die Einlage der Stadt Münster in die  Annette von Droste-Hülshoff- Stiftung 
i. H. v. insgesamt 1.306.000 € in der städtischen B ilanz unter den Finanzanlagen aus-
gewiesen. Die stiftungsrechtlichen Vorschriften führen dazu, dass das Stiftungsvermögen 
dem allgemeinen Haushalt der Stadt Münster auf Dauer entzogen wird. Bilanziell wird dies 
durch die Beschränkung des Eigenkapitals mittels Au sweis einer Sonderrücklage ab-
gebildet. 
 
In den Jahren 2020 und 2021 kam es zu Zustiftungen bei der Stiftung Magdalenenhospital 
i.H.v. insgesamt 2.065.000 €. Neben der Erhöhung der Beteiligungen als Teil der Finanz-
anlagen in der Bilanz der Stadt Münster wurde die Sonderrücklage entsprechend erhöht.  
 
Damit setzt sich die Sonderrücklage zum 31.12.2022 wie folgt zusammen: 
 
 Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung = 1.306.000 €  
 Stiftung Magdalenenhospital = 2.065.000 €  
 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 144.679.562,06 € 
Vorjahr:  147.042.813,72 € 
 
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW ist in der Bilanz zusätzli ch zur Allgemeinen Rücklage eine 
Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigen kapitals auszuweisen, welche um 
das Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
in Anspruch genommen werden darf. Solange die Fehlb eträge in der Ergebnisrechnung 
durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen we rden können, gilt der jeweilige 
Haushalt als ausgeglichen (fiktiver Haushaltsausgleich). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 mit der Feststellung des 
Jahresabschlusses zugleich beschlossen, dass der Fe hlbetrag des Jahres 2021 i.H.v. 
1.846.472,81 € durch die Inanspruchnahme der Ausgle ichsrücklage gedeckt wird 
(V/0076/2023). Die Umbuchung i.H.v. 516.778,85 € in die Allgemeine Rücklage wurde dort 
bereits beschrieben. 
 
 
1.4 Jahresfehlbetrag / -überschuss -601.919,95 € 
Vorjahr:  -1.846.472,81 € 
 
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -601.919,95 € ab. 
 
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung 
ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des  
Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. 
 
Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbe darf durch Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Da die Ausg leichsrücklage einen Bestand 
i.H.v. 144.679.562,06 € aufweist, kann der Fehlbetr ag durch ihre Inanspruchnahme 
gedeckt werden. Der Haushalt des Jahres 2022 gilt d amit in der Jahresrechnung als 
ausgeglichen.

60  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Der Bestand der Ausgleichsrücklage wird sich hierdu rch auf insgesamt 144.077.642,10 € 
verringern. 
 
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 ging die Verwaltung von einem 
Jahresfehlbetrag i.H.v. 65.710.810 € aus, der durch  die Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage gedeckt werden sollte. Diese bet rug zu dem Zeitpunkt der 
Haushaltsplanung unter Berücksichtigung des Jahrese rgebnisses 2020 insgesamt 
147.042.813,72 €.  
 
Der Fehlbetrag konnte somit durch die Inanspruchnahme der Aus-gleichsrücklage gedeckt 
werden. Der Haushalt des Jahres 2022 galt somit auch in der Planung als ausgeglichen. 
 
 
2. Sonderposten 1.190.739.616,03 € 
Vorjahr:  1.203.956.583,38 € 
 
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene und zwe ckentsprechend verwendete 
Zuwendungen und Beiträge für Investitionen in der Bilanz als Sonderposten zu passivieren. 
Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibung der bezuschussten 
Vermögensgegenstände durchgeführt. 
 
Solange mit den erhaltenen Zahlungen noch keine akt ivierungsfähigen Vermögens-
gegenstände geschaffen wurden, sind sie als erhalte ne Anzahlungen auszuweisen. In 
betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zum Teil 
als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen. 
 
Die Sonderposten nehmen am Ende des Jahres 2022 ein en Anteil i.H.v. 29,6 % an der 
Bilanzsumme der Stadt Münster ein. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich ihr Bestand 
i.H.v. 1.203.956.583,38 € um -13.216.967,35 € auf 1.190.739.616,03 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2022 aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
Bestand 
31.12.2021 
Euro 
Bestand 
31.12.2022 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Zuwendungen 634.527.642,99 637.609.081,20  3.081.438,21  
Beiträge 560.826.863,13 545.096.443,42  -15.730.419,71  
Gebührenausgleich 932.339,00 293.438,00  -638.901,00  
Sonstige Sonderposten 7.669.738,26 7.740.653,41  70.915,15  
Gesamt 1.203.956.583,38 1.190.739.616,03  -13.216.967,35  
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2022 sachlich und rechnerisch. 
 
Bei den gewichtigen Positionen, d.h. Sonderposten d ie aus Zuwendungen und Beiträgen 
gebildet wurden, beschränkte sich das AWR auf Bestandsveränderungen mit einem Wert-
volumen von mehr als 100.000,00 €.  
 
Insgesamt bestätigt die Prüfung der Sonderposten die Richtigkeit des Bilanzausweises und 
der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die Bewertungsmethoden wurden nicht 
verändert.

61  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 637.609.081,20 € 
Vorjahr:  634.527.642,99 € 
 
Im Haushaltsjahr 2022 erhöhte sich der Bestand an S onderposten für Zuwendungen von 
634.527.642,99 € um 3.381.438,21 € auf 637.609.081,20 € 
 
Bestand 
01.01.2022 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
Euro 
634.527.642,99  34.966.922,67  -1.749.962,92  0,00  -30.135.521,54  637.609.081,20  
 
Wie die Tabelle aufzeigt, hat sich der Bestand dies er Sonderposten gegenüber dem 
Vorjahr um rd. 3,1 Mio. € auf rd. 637,6 Mio. € erhöht, was ursächlich darauf zurückzuführen 
ist, dass die Zugänge höher als die Abgänge und Auflösungen ausfielen. Innerhalb dieser 
Sonderpostenposition machen die Landeszuweisungen m it rd. 556,1 Mio. € und die 
Zuwendungen von privaten Unternehmen mit rd. 39,0 Mio. € insgesamt rd. 93,3 % an den 
gesamten Sonderposten für Zuwendungen aus. 
 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge 545.096.443,42 € 
Vorjahr: 560.826.863,13 € 
 
Der Sonderposten für Beiträge besteht im Wesentlich en aus Beiträgen für den Bau von 
Kanälen und Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen , die auf der Grundlage des 
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem Baugeset zbuch (BauGB) erhoben 
wurden. 
 
Bestand 
01.01.2022 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
Euro 
560.826.863,13  4.409.281,82  -1.236.064,86  0,00  -18.903.636,67  545.096.443,42  
 
Insgesamt hat sich der Bestand in 2022 an Sonderpos ten für Beiträge i.H.v. 
560.826.863,13 € um 15.730.419,71 (-2,8 %) auf 545.096.443,42 € verringert. 
 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 293.438, 00 € 
Vorjahr:  932.339,00 € 
 
Kostenüberdeckungen von kostenrechnenden Einrichtun gen sind gemäß § 44 Abs. 6 
KomHVO NRW am Ende eines Kalkulationszeitraumes als  Sonderposten für den 
Gebührenausgleich anzusetzen. Sie werden gemäß § 6 KAG NRW ermittelt und sind 
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen, die im gleichen 
Zeitraum ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. 
 
Die jeweiligen Gebührenüberschüsse bzw. Kostenunterdeckungen werden von den Fach-
ämtern dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mitge teilt. Der Nachweis wird in einer 
Nebenbuchführung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen geführt. 
 
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 lagen noch keine Ergebnisse 
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2022 
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stand der Betriebs-
abrechnungen bis zum Jahr 2021:

62  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 
 
nachrichtlich: 
Erläuterungen im Anhang 
 Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge 
(Inanspruch 
-nahme) 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Bestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Abwasser- 
beseitigung 
 
932.339,00  640.272,00  -1.507.591,00  65.020,00  0,00  0,00  
Gewässer 
unter-
haltung 
0,00  230.035,00  -1.617,00  228.418,00  0,00  0,00  
Friedhöfe 0,00  0,00  0,00  0,00  -349.050,18  -463.967,23  
Rettungs- 
dienst 
0,00  0,00  0,00  0,00  -13.181.139,00  -13.930.502,00  
 
Gesamt  932.339,00  870.307,00  -1.509.208,00  293.438,00  -13.530.189,18  -14.394.469,23  
 
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderposten von 932.339,00 € 
um 638.901,00 € (-68,5 %) auf 293.438,00 €. 
 
Die hier nachrichtlich ausgewiesenen Unterdeckungen im Bereich Friedhöfe und Rettungs-
dienst i.H.v. 14.394.469,23 € werden im Anhang zur Bilanz dargestellt und die 
Veränderungen näher erläutert. 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 7.740.653,41 € 
Vorjahr : 7.669.738,26 € 
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werd en Einnahmen der Stadt Münster 
bilanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen. 
 
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten stieg von 7. 669.738,26 € um 70.915,15 € 
(0,92 %) auf 7.740.653,41 €. Der Posten setzt sich am 31.12.2022 wie folgt zusammen: 
 
 
Sonstige 
Sonderposten 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge 
Inanspruch- 
nahme 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen 1.360.643,98  267.709,79  0,00  -193.110,74  1.435.243,03  
Hochzeitswald  141.690,94  13.350,00  0,00  -3.508,13  151.532,81  
Stellplatzablöse  2.193.204,31  121.257,29  0,00  -134.783,06  2.179.678,54  
rechtlich 
unselbständige 
Stiftungen 
3.974.199,03 
 0,00  0,00  0,00  3.974.199,03  
 
Gesamt 7.669.738,26  402.317,08  0,00  -331.401,93  7.740.653,41  
 
Im Einzelnen: 
 
 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen 
umfasst die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundes- bzw. 
Landesnaturschutzgesetz. Zum Ende des Jahres 2022 b etrug der Wert der 
Sonderposten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. 435.243,03 € und stieg 
damit gegenüber dem Vorjahr um 74.599,05 € (5,48 %).

63  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, 
für einen Kostenbeitrag i.H.v. 150,00 € einen Baum im Hochzeitswald am Haus 
Rüschhaus zu pflanzen. Die eingezahlten Beträge werden zunächst auf dem Konto 
Verbindlichkeiten aus Entgelten für den Hochzeitswa ld Münster verbucht. Einmal 
im Jahr wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in der Anlagen-
buchhaltung eine Anlage angelegt, mit der die gepflanzten Bäume aktiviert und die 
erhaltenen Entgelte passiviert werden. 
 
Der Sonderposten für den Hochzeitswald erhöhte sich zum 31.12.2022 gegenüber 
dem Vorjahr um 9.841,87 € auf 151.532,81 € (6,95 %). 
 
 Stellplatzablösebeträge 
 
Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, 
sind notwendige Stellplätze oder Garagen und Fahrra dabstellplätze in 
ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Die 
Herstellungspflicht kann durch Zahlung eines in ein er Satzung festzulegenden 
Geldbetrags an die Gemeinde abgelöst werden. 
 
Die vereinnahmten Beträge sind gemäß § 48 Abs. 2 Ba uordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. der Stellplatzablösesatzung 
 
o für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandh altung, die Instandsetzung 
oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtung en einschließlich der 
Ausstattung mit Elektroladestationen, 
 
o für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen  Radverkehrsanlagen sowie 
die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätze n einschließlich der 
Ausstattung mit Elektroladestationen oder 
 
o für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, 
einschließlich investiver Maßnahmen des öffentliche n Personennahverkehrs 
sowie andere Maßnahmen, die Bestandteil eines kommu nalen oder inter-
kommunalen Mobilitätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind, 
 
einzusetzen. 
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine  aktivierungsfähigen 
Vermögensgegenstände geschaffen wurden, sind sie al s erhaltene Anzahlungen 
auszuweisen. Erst mit der Inbetriebnahme des Vermög ensgegenstandes darf ein 
Sonderposten gebildet werden, wenn die Stadt Münste r Eigentümerin der Anlage 
ist. 
 
Im Haushaltsjahr 2022 hat sich der Jahresendbestand  um 13.525,77 € auf 
2.179.678,54 € verringert. 
 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Die Stadt Münster hat das gesamte Eigenkapital der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz unter den Finanzanlagen 
ausgewiesen und in gleicher Höhe einen Sonderposten  bilanziert, da sie die 
Stiftungen ohne eine eigene finanzielle Beteiligung erhalten hat. 
 
Das Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftu ngen ist seitens der Stadt 
Münster ausschließlich für die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten.

64  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderpos- ten im Fall der 
Stiftungen nicht, denn das Stiftungsvermögen ist au f unbegrenzte Dauer zu 
erhalten. Diese Verpflichtung wird in der Bilanz du rch den Sonderposten zum 
Ausdruck gebracht. 
 
Während die Jahresergebnisse der Stiftungen den Wert der Finanzanlage ändern, 
wird der Sonderposten nur im Falle einer ergebnisun abhängigen Eigenkapital-
erhöhung der Stiftungen durch Zustiftungen bzw. im Falle einer ergebnis-
unabhängigen Eigenkapitalminderung z. B. durch Aufl ösung einer Stiftungs-
einrichtung angepasst. Daher blieb der Bestand i.H.v. 3.974.199,03 € im Haushalts-
jahr 2022 unverändert. 
 
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 
 
 Stiftung Generalarmenfonds 1.214.296,96 €  
+ Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung 2.759.901, 07 € 
+ Stiftung Clemenshospital  1,00 €  
  3.974.199,03 € 
 
 
3. Rückstellungen 775.268.208,69 € 
Vorjahr: 
 771.921.752,98 € 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen si nd in § 88 GO NRW i.V.m. § 37 
KomHVO NRW abschließend geregelt. Rückstellungen st ellen Verpflichtungen dar, bei 
denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und ggf . in welcher Höhe sie verbindlich 
werden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden die in späteren Jahren zu leistenden 
Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung 
zugerechnet.  
 
Die Bilanz weist zum 31.12.2022 folgende Rückstellungen aus: 
 
 Pensionsrückstellungen 708.924.575,00 € 
 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Instandhaltungsrückstellungen 13.817.606,08 € 
 Sonstige Rückstellungen  52.526.027,61 € 
775.268.208,69 € 
 
Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um  3.346.455,71 € (0,4 %) auf 
775.268.208,69 €. 
 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 708.924.575,00 € 
Vorjahr:  678.923.780,00 € 
 
Insgesamt  stiegen  die  Pensionsrückstellungen  in  2022  i.H.v.  678.923.780,00  € um 
30.000.795,00 € (4,4 %) auf 708.924.575,00 €. 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
∆ 
 
Euro (%) 
 
Summe  Pensionen  547.110.200,00  571.713.366,00  24.603.166,00 (4,50 %)  
Summe  Beihilfen  131.813.580,00  137.211.209,00  5.397.629,00 (4,09 %)  
 
Gesamt 678.923.780,00  708.924.575,00  30.000.795,00 (4,4%)

65  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Das Personal- und Organisationsamt teilte die erfor derlichen Umbuchungen von den 
Rückstellungen für aktive Beamt*innen zu den Rückst ellungen für Versorgungs-
empfänger*innen für die in 2022 in den Ruhestand ge tretenen Beamt*innen mit. Darüber 
hinaus teilte das Personal- und Organisationsamt di e zum 31.12.2022 errechneten 
Rückstellungsbeträge für die aktiven Beamt*innen so wie für die Versorgungs-
empfänger*innen mit. Unter Berücksichtigung der Bes tandsveränderungen durch die 
Umbuchungen wurden die Differenzen der zum 31.12.20 22 ermittelten Rückstellungs-
beträge zum Anfangsbestand am 01.01.2022 richtigerw eise als Zuführung bzw. Inan-
spruchnahme gebucht. 
 
Für die Beihilfen der Versorgungsempfänger*innen si nd ebenfalls Rückstellungen zu 
bilden. Sie können gemäß § 37 Abs. 1 S. 5 KomHVO NR W als prozentualer Anteil zur 
Pensionsrückstellung ermittelt werden. Der Prozents atz ist aus dem Verhältnis der 
gezahlten Beihilfeleistungen für Versorgungsempfäng er*innen zu den gezahlten 
Versorgungsbezügen zu ermitteln. Er bemisst sich na ch dem Durchschnitt dieser 
Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorangeh enden Haushaltsjahren. Die 
Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. 
 
Die Prüfung der Pensionsrückstellungen durch das AW R bestätigte eine korrekte 
Umsetzung der vom Personal- und Organisationsamt er mittelten Werte. Der für die 
Beihilferückstellungen zugrunde gelegte Prozentsatz i.H.v. 24,00 % (-0,41 % im Vergleich 
zum Vorjahr) wurde korrekt ermittelt. Bei den Beihi lferückstellungen für Beamt*innen der 
allgemeinen Verwaltung übersah das Personal- und Organisationsamt im letzten Jahr, das 
der Basisbetrag gestiegen war. Die Rückstellungen hätten um 149.401,45 € höher ausfallen 
müssen und damit i.H.v. 47.943.183,00 € gebildet werden müssen. Da im Jahr 2021 keine 
Korrektur vorgenommen wurde, kam es im Jahresabschluss 2022 zur einer rechnerischen 
Inanspruchnahme der Rückstellung i.H.v. 19.728,00 €. 
 
In einem Bericht über die Prüfung der Pensionsrückstellungen(Nr. 15/22 vom 17.05.2022) 
hatte das AWR festgehalten, dass die gemäß § 37 Abs. 1 KomHVO NRW vorgeschriebene 
Abzinsung mit einem Zinssatz i.H.v. 5 % im Gegensatz zu den Vorschriften des HGB sehr 
hoch sei. Dies führe zu einer tendenziell zu niedri gen Bewertung der Pensions-
rückstellungen. Unterstelle man einen erzielbaren Zins von 3 %, so lägen die tatsächlichen 
Pensionsverpflichtungen um rund 40 % über den jetzi gen Pensionsrückstellungen. Be-
zogen auf die Pensionsrückstellungen der Stadt Müns ter zum 31.12.2021 bedeutet dies 
eine rechnerische Unterbewertung i.H.v. rd. 218,6 Mio. €. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Verwaltung n ach Vorstellung des Berichtes 
gebeten, diese Unterbewertung der Pensionsrückstell ungen künftig in den Jahres-
abschlüssen in geeigneter Form auszuweisen und tran sparent zu machen. Hierüber hat 
das AWR das Personal- und Organisationsamt sowie da s Amt für Finanzen und 
Beteiligungen mit Schreiben vom 25.07.2022 informiert.  
 
Das Personal- und Organisationsamt hat für den Jahresabschluss 2022 auf der Grundlage 
eines HGB-Zinsfußes von 1,44 % eine Unterbewertung i.H.v. 391.599.408,00 € ermittelt 
und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mitgeteilt. Zukünftig wird diese Angabe in den 
Jahresabschluss aufgenommen. 
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rek ultivierung und Nachsorge von 
Deponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einri chtung Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivi erung und Nachsorge entstehenden 
Aufwendungen wurden folglich nur im Rechnungskreis der AWM entsprechende 
Rückstellungen gebildet, nicht aber im Rechnungskreis der Stadt Münster.

66  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Zur Bildung einer Rückstellung für Altlasten gab es  im Jahr 2022 keinen Anlass, da keine 
konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundstücken vorlag. 
 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 13.817.606,08 € 
Vorjahr: 12.076.263,75 € 
 
Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen s ind Rückstellungen anzusetzen, 
wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher 
unterlassen bewertet werden muss. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bestand der Inst andhaltungsrückstellungen i.H.v 
12.076.263,75 € um 1.741.342,33 € auf 13.817.606,08 €. 
 
Die Auswertung der Buchhaltung zeigt folgende Entwi cklung der Instandhaltungs-
rückstellungen im Jahr 2022: 
 
 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch - 
nahme 
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Bestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Gebäude  7.154.263,75  995.000,00  -301.749,68  -712.907,99  7.134.606,08  
Straßen  4.922.000,00  4.000.000,00  -2.239.000,00  0,00  6.683.000,00  
 
Gesamt 12.076.263,75  4.995.000,00  -2.540.749,68  -712.907,99  13.817.606,08  
 
Wie das AWR feststellte, hatte das Amt für Finanzen  und Beteiligungen die Zuführungen 
und Inanspruchnahmen aufgrund der Mitteilungen des Amtes für Immobilienmanagement 
und des Amtes für Mobilität und Tiefbau im Rahmen d er Jahresabschlussbuchungen 
korrekt vorgenommen. 
 
In den Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen  (Seite 84, Band 1, Entwurf zum 
Jahresabschluss) wird die Entwicklung dieser Bilanzposition korrekt wiedergegeben. 
 
Gemäß § 45 Abs. 2 Nr.4 KomHVO NRW sind die Vermögen sgegenstände des Anlage-
vermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, 
unter Angabe des Rückstellungsbetrages im Anhang ge sondert anzugeben und zu 
erläutern.  
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen bildete auf der Grundlage der Meldungen des 
Amtes für Immobilienmanagement und des Amtes für Mo bilität und Tiefbau 
Maßnahmenlisten im Anhang des Jahresabschlusses ab (Seiten 93 und 94, Entwurf des 
Jahresabschlusses, Band 1) Die Prüfung dieser Liste n führte zu Feststellungen von 
untergeordneter Bedeutung. 
 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen 52.526.027,61 € 
(gemäß § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW) Vorjahr: 
 80.921.709,23 € 
 
Gemäß § 88 Abs. 1 GO NRW sind für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste 
aus schwebenden Geschäften und für hinsichtlich ihr er Höhe oder des Zeitpunktes ihres 
Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie 
dürfen allerdings nur für die in § 37 KomHVO NRW aufgeführten Zwecke gebildet werden. 
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund hierfür entfallen ist.

67  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Im Haushaltsjahr 2022 reduzierte die Verwaltung ihre Risikofürsorge und verminderte den 
Bestand an Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 80.921.7 09,23 € um 28.395.681,62 € auf 
52.526.027,61 € (-35,09 %). 
 
In 2022 ergaben sich bei den sonstigen Rückstellungen folgende Bestandveränderungen: 
 
 
Sonstige 
Rückstellungen 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch - 
nahme 
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Nicht in Anspruch 
genommener Urlaub 8.958.768,74 
 723.899,63  -124.789,73  0,00  9.557.878,64  
Arbeitszeitguthaben  6.190.301,52  35.354,18  -2.522.139,54  0,00  3.703.516,16  
Altersteilzeit  4.547.792,00  2.147.880,00  -1.296.302,00  0,00  5.399.370,00  
Nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 1.809.000,00 
 94.380,00  0,00  0,00  1.903.380,00  
Sabbatvereinbarungen  323.021,92  397.523,23  -88.588,46  0,00  631.956,69  
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
7.736.567,46 
 2.609,59  0,00  -1.451,80  7.737.725,25  
Risiken bei Krediten in 
ausländischer Währung 
Investitionskrediten 
1.226.679,46 
 0,00  -1.226.679,46  0,00  -0,00  
Versorgungslasten 
Studieninstitut (StiWL) 1.028.708,00 
 9.852,00  0,00  0,00  1.038.560,00  
Risiken bei ausgestell- 
ten Bürgschaften 91.996,00 
 0,00  0,00  -15.821,00  76.175,00  
Drohende Verluste aus 
lfd. GewSt-Verfahren 215.536,13 
 659.891,74  0,00  0,00  875.427,87  
Steuerverpflichtungen  1.221.000,00  0,00  -36.991,09  -284.008,91  900.000,00  
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
133.000,00 
 0,00  0,00  0,00  133.000,00  
Risiken aus negativen 
Zinsen bei Derivaten 1.950.000,00 
 200.000,00  0,00  0,00  2.150.000,00  
Rückerstattung von 
Zinsen für GewSt- 
Nachforderungen 
15.660.000,00 
 0,00  0,00  -12.500.000,00  3.160.000,00  
Verzinsung von 
GewSt-Erstattungen 10.019.000,00 
 0,00  -9.439.364,00  -579.636,00  0,00  
Risiken aus 
Disziplinarverfahren 0,00 
 106.750,00  0,00  0,00  106.750,00  
Widersprüche wegen 
amtsangemessener 
Alimentation kinderreicher 
Beamt*innen  
2.000.000,00  0,00  0,00  0,00  2.000.000,00  
Erhöhte Heranziehung 
zur Landschaftsumlage 3.000.000,00 
 0,00  -2.846.589,15  -153.410,85  0,00  
Mehrarbeit Feuerwehr- 
Technischer Dienst 652.270,00 
 0,00  -72.181,68  -66.708,32  513.380,00  
Corona -Prämie  1.519.160,00  0,00  -1.519.160,00  0,00  0,00  
Ausgleichsbeitrag Zu- 
satzversorgungskasse 
für Mitarbeiter/-innen 
des Klarastiftes 
8.638.908,00 
 0,00  0,00  0,00  8.638.908,00  
Stiftung 
Magdalenenhospital 4.000.000,00 
 0,00  0,00  0,00  4.000.000,00  
 
Gesamt 51.356.257,59  976.493,74  -15.140.965,38  -13.599.585,08  23.592.200,87  
 
Die Prüfung der Sachkonten zeigte, dass die Zuführungen und Inanspruchnahmen in der 
Ergebnisrechnung korrekt erfasst und die Salden auf den Bilanzkonten verbucht wurden . 
 
 
4. Verbindlichkeiten                                                                                        1.177.933.831,73 € 
Vorjahr:  981.174.466,05 € 
 
Als Verbindlichkeiten werden alle dem Grunde und de r Höhe nach feststehenden 
Zahlungsverpflichtungen der Stadt Münster zum 31.12.2022 in die Bilanz aufgenommen.

68  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Diese wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 
 
Die Bilanzposition erhöhte sich i.H.v. 981.174.466, 05 € in 2021 um 196.759.365,68 € auf 
1.177.933.831,73 € im Jahre 2022. Dabei stiegen im Vergleich zu den Vorjahren ins-
besondere die Kredite zur Liquiditätssicherung und die Verbindlichkeiten aus Transfer-
leistungen.  
 
Die Positionen Verbindlichkeiten aus Vorgängen, sonstige Verbindlichkeiten und Erhaltene 
Anzahlungen blieben hingegen relativ stabil. 
 
 
Unter die Sonstigen Verbindlichkeiten fallen auch d ie Verbindlichkeiten aus dem Cash- 
Pooling. Hier werden die Geldanlagen der städtischen Tochtergesellschaften von der Stadt 
Münster verwaltet, um einen konzerninternen Liquiditätsausgleich zu ermöglichen. 
 
 
Verbindlichkeiten 
31.12.2021  
 
Euro 
31.12.2022  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Kredite für Investitionen 750.837.205,86 907.518.903,05  156.681.697,19  
Kredite zur Liquiditätssicherung 3.126.282,10 31.533.440,40  28.407.158,30  
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die  
Kreditaufnahmen gleichkommen 477.772,57 482.578,08 
 4.805,51  
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 2.784.934,01 3.836.078,13 
 1.051.144,12  
Verbindlichkeiten aus 
Transferleistungen 
0,00 426.287,80 
 426.287,80  
Sonstige Verbindlichkeiten 93.167.080,96 95.987.370,30  2.820.289,34  
Erhaltene Anzahlungen 130.781.190,55 138.149.173,97  7.367.983,42  
Gesamt 981.174.466,05 1.177.933.831,73 196.759.365,68 
 
Das AWR konnte sämtliche Abschlusspositionen dieses  Bilanzabschnittes mit Hilfe von 
Saldenbestätigungen, Leibrentenverträgen oder sonst igen Jahresabschlussunterlagen 
nachvollziehen. 
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei de r das benötigte Kapital von einer 
unbestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat zum 31.12.2022 keine Anleihen in ihrem Bestand. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitione n  907.518.903,05 € 
Vorjahr:  750.837.205,86 € 
 
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten erhöhten sich 
zum 31.12.2022 um 156.681.697,19 € (20,9 %) auf 907.518.903,05 €. 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2021 
Euro 
Bestand 
31.12.2022 
Euro  
∆ 
 
Euro 
von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00  0,00  
von Beteiligungen 0,00 0,00  0,00  
von Sondervermögen 84.363,16 84.363,16  0,00  
vom öffentlichen Bereich 10.000.000,00 0,00  -10.000.000,00  
vom privaten Kreditmarkt 740.752.842,70 907.434.539,89  166.681.697,19  
Gesamt 750.837.205,86 907.518.903,05  156.681.697,19

69  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen konnte dem AWR für sämtliche Kreditaufnahmen 
entsprechende Saldenbestätigungen bzw. Vertragsunterlagen vorweisen, welche die Höhe 
der Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 belegen. Die H aushaltssatzung legte den Rahmen 
für die Neuaufnahme an Investitionskrediten auf 182 .195.800,00 € fest. Somit liegt die 
Summe der Neuaufnahme innerhalb der Vorgabe der Haushaltssatzung. 
 
Bestandteil der Kredite am privaten Kapitalmarkt si nd am 01.01.2022 ebenfalls Kredite in 
Schweizer Franken. 
 
Am 01.01.2022 wird der Bestand an Krediten in Schwe izer Franken i.H.v. 26.056.044,91 
angegeben. Unter Berücksichtigung des Bilanzwertes zum 01.01.22 und den gezahlten 
Tilgungen i.H.v. 1.306.017,12 € in 2022 wurde die v erbliebene CHF Verbindlichkeit 
(25.617.800 CHF) mit einem Kurs i.H.v. 0,9853 in ei ne EUR Verbindlichkeit i.H.v. 
26.000.000,00 € umgeschuldet, was einen Währungsver lust i.H.v. -1.249.972,21 € 
bedeutet. Durch Inanspruchnahme der in den Jahren z uvor gebildeten Rückstellung 
“Risiken aus Fremdwährungskrediten” i.H.v. 1.226.67 9,46 € konnte der Verlust im 
Haushaltsjahr 2022 weitgehend ausgeglichen werden. Demnach ergibt sich per Saldo zum 
31.12.2022 ein Verlust aus Kursschwankungen i.H.v. 23.292,75 €. 
 
Die Verbindlichkeiten resultieren in Gänze aus Inve stitionskrediten, welche bei Banken, 
Kreditinstituten und übrigen Kreditgebern aufgenommen wurden.  
 
Zum 30.09.2022 wurde ein sogenannter „Grüner Schuld schein“ mit einem Volumen i.H.v. 
insgesamt 140 Mio. € neu aufgenommen. Die zugehörigen Kredite stammen ebenfalls vom 
privaten Kreditmarkt. Für die Platzierung des Schul dscheins hat sich die Stadt Münster 
eines Bankenkonsortiums, bestehend aus der UniCredi t und der Helaba, bedient. Die 
Kreditverträge hat die Stadt Münster dementsprechen d mit der UniCredit geschlossen. 
Diese wiederum hat die Kreditvolumina an Dritte abg etreten, die ihrerseits Abtretungen 
vorgenommen haben.  
 
Über die gesamte Summe des “Grünen Schuldscheins” konnten entsprechende Darlehns-
verträge und teilweise auch Saldenbestätigungen zum 31.12.2022 vorgelegt werden.  
 
Sämtliche Investitionskredite der Stadt Münster wer den mit dem Kreditverwaltungs-
programm S Kompass bewirtschaftet. Die Daten hieraus stellen somit die Grundlage für die 
Bilanzwerte in SAP dar. Bei dem Abgleich zwischen S Kompass und SAP stellte das AWR 
keine Differenzen fest. Das Amt für Finanzen und Be teiligungen legte für alle Kredit-
aufnahmen entsprechende Saldenbestätigungen bzw. Ve rtragsunterlagen vor. Die Höhe 
der Verbindlichkeiten wird zum 31.12.2022 entsprechend belegt. 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss icherung  31.553.440,40 € 
Vorjahr: 3.126.282,10 € 
 
In 2022 erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr die Ver bindlichkeiten aus Krediten zur 
Liquiditätssicherung um 28.407.158,30 € (909,30 %) auf 31.553.440,40 €. Der Großteil 
dieser Erhöhung resultiert aus den aufgenommenen Li quiditätskrediten i.H.v. 28.598.000 
Mio. €. 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2021 
 
Euro 
Bestand 
31.12.2022 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Liquiditätskredit in Euro 0,00 28.598.000,00  28.598.000,00  
Liquiditätskredit Gute Schule 2020 3.125.038,28 2.933.746,36  -191.291,92  
Überziehungskredit 1.243,82 1.694,04  450,22  
 
Gesamt 
 
3.126.282,10 31.533.440,40  28.407.158,30

70  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen startete in 2017 mit d em Förderprogramm „Gute Schule 
2020“. In dessen Rahmen werden den Kommunen Fördermittel in Form von investiven als 
auch konsumtiven Krediten zur Verfügung gestellt. E ventuelle Tilgungs- bzw. Zins-
zahlungen werden vom Land übernommen. Daher steht der o.g. Verbindlichkeit aus diesem 
Förderprogramm für das Jahr 2022 eine Forderung aus Transferleistungen gegenüber. 
 
In der Haushaltssatzung 2022 wurde festgelegt, dass die Stadt Münster zur Sicherung der 
Zahlungsfähigkeit und Durchführung einer angemessen en Liquiditätsplanung ein Kredit-
volumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf (§ 5 Haushaltsatzung). Im Jahr 2022 wurde 
dieser Kreditrahmen zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen. 
 
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Jahresabschluss 2022 liegen mit 
31.533.440,40 € innerhalb des festgelegten Rahmens der Haushaltssatzung. 
 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 482.578,08 € 
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen  Vorjahr:  477.772,57 € 
 
Unter der Bilanzposition 4.4 werden die Verbindlich keiten aus Vorgängen, die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, abgebildet. Hierbei handelt es sich um 
sogenannte Leibrentenverträge aus Grundstückskäufen . Dabei hat die Stadt Münster 
überwiegend in den Jahren zwischen 1960 und 1980 Grundstücke erworben, deren Kauf-
preis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit gezahlt wird. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verbindlich keiten aus Vorgängen die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen um 4.805,51 € auf insgesamt 482.578,08 € erhöht. 
Zum Jahresende 2022 bestanden fünf Leibrentenverträge.  
 
Für die Ermittlung der Verbindlichkeiten aus Leibre ntenverträgen wurden im Rahmen der 
Erstellung des Jahresabschlusses 2022 diese auf Grundlage des Barwertes in Anlehnung 
an § 37 I 4 KomHVO mit 5 % verzinst. Die Verbindlichkeiten wurde im Jahr 2022 durch eine 
Barwertanpassung in Höhe von 82.054,99 € erhöht, während gleichzeitig Tilgungen in einer 
Gesamthöhe von 77.249,48 € geleistet worden sind. D as führte insgesamt zu einer Er-
höhung des Bilanzwertes um 4.805,51 €. 
 
 
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge n 3.836.078,13 € 
Vorjahr:  2.784.934,01 € 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die 
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und 
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar emp fangen, die entsprechenden 
Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat.  
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
verbundene Unternehmen 1.551.101,51 1.834.812,06 283.710,55 
Sondervermögen 576.595,45 713.719,82 137.124,37 
öffentlichem Bereich 654.637,05 1.155.992,54 501.355,49 
privatem Bereich 2.600,00 131.553,71 128.953,71 
Gesamt 2.784.934,01 3.836.078,13 1.051.144,12 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung st iegen im Vergleich zum Vorjahr um 
1.051.144,12 (37,74 %), i.H.v. 2.784.934,01 auf 3.836.078,13 €.

71  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen                                                      426.287,80 € 
       Vorjahr:  0,00 € 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind im Wesentlichen die 
Verpflichtungen der Stadt Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanz-
mitteln auf die Stadt Münster entstanden sind und d enen am Bilanzstichtag unmittelbar 
keine Gegenleistung der Kommune gegenübersteht. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stiege n zum 31.12.2022 i.H.v. 0,00 € auf 
426.287,80 €. Sie resultieren aus der Schlussrechnung 2022 für die Gewerbesteuerumlage. 
 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 95.987.370,30 € 
Vorjahr:  93.167.080,96 € 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 93.167.080,96 € auf 
95.987.370,30 €, was einer Steigerung von 3,03 % entspricht. Die Bilanzposition setzt sich 
wie folgt zusammen: 
 
Sonstige 
Verbindlichkeiten 
Endbestand  31.12.2021  
 
Euro 
Endbestand  31.12.2022  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Ausgleichszahlungen 
bei Umlegungen nach 
BauGB 
 
2.106.569,95 1.937.928,56  -168.641,39  
Sonstige 
Verbindlichkeiten 19.139.997,68 19.405.469,23 
 3.176.314,48  
Amtshilfe 945.368,35 769.263,13  -176.105,22  
Cash-Pooling 42.721.693,12 26.694.629,25  -16.027.063,87  
Interessentenschaften 1.158.411,49 1.200.471,68  42.060,19  
Abfallbeseitigungs- 
gebühren AWM 429.727,86 615.363,77  185.635,91  
Straßenreinigungs- 
gebühren AWM 15.537,61 31.416,23 
 15.878,62  
Liquidität Münster 
Marketing 1.780.038,01 1.953.564,50 
 173.526,49  
Liquidität Theater 
Münster 6.785.048,81 4.407.028,60 
 -2.378.020,21  
Liquidität citeq 7.685.731,96 9.329.323,33  1.643.591,37  
Erstattung ALG II 
nach Überzahlung 1.509.847,49 1.465.896,06 
 -43.951,43  
übrige Bilanzpositionen 10.047.520,12 1.465.896,06  -43.951,43  
Gesamt 93.167.080,96 25.266.173,04  16.377.064,41  
 
Das Cash-Pooling hat mit einem Betrag i.H.v. 26.694 .629,25 € den größten Anteil an den 
Sonstigen Verbindlichkeiten.  
Spiegelbildlich zu den stadtseitig verwalteten liqu iden Mitteln der Beteiligungen und 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen weist die Stad t Münster in ihrer Bilanz an dieser 
Stelle die Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber de n am Cash-Pooling beteiligten 
Betrieben aus. 
 
Der Bestand der im Rahmen des Cash-Pooling gebunden en Mittel unterliegt teilweise 
deutlichen Schwankungen: 
 
 Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den AWM s ank im Haushaltsjahr 2022 
auf 8.251.087,21 €. Im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung i.H.v. -58 %.  
 
 Während die Position gegenüber der Westfälischen B auindustrie GmbH in 2021 
erstmalig eine Verbindlichkeit i.H.v. 142.307,65 € aufwies, bestand zum Ende des 
Haushaltsjahres 2022 wieder eine Forderung i.H.v. 2.433.971,56 €.

72  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 Während die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber d en Westf. Zoologischer 
Garten GmbH von 2020 auf 2021 relativ stabil blieb,  verringerten sich diese im 
Haushaltsjahr 2022 auf 604.948,80 €. Dies entspricht eine Senkung von -89,7 %. 
 
 Bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH stiegen in 2022 die Verbindlichkeiten 
auf 3.408.302,25 €. Das entspricht einer Steigerung von 109,7 %. 
 
 Die Salden der Wohn- und Stadtbau GmbH, der Techno logieförderung Münster 
GmbH, GML, der NBZ sowie der CeNtech entwickelten sich relativ stabil. 
 
Nachfolgend wird die Entwicklung der Verbindlichkeiten bzw. nachrichtlich der Forderungen 
gegenüber den verbundenen Unternehmen für die Jahre 2021 und 2022 dargestellt: 
 
 
Beteiligung 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
AWM -19.496.706,20  -8.251.087,21  11.245.618,99  
W+S GmbH -498.716,87  -402.633,79  96.083,08  
W+S Stiftungen -609.614,96  -531.731,89  77.883,07  
Westfälische Bauindustrie GmbH -142.307,65  2.433.971,56  2.576.279,21  
MCC Halle Münsterland -4.900.176,44  -3.764.858,49  1.135.317,95  
Technologieförderung Münster GmbH -2.253.641,44  -2.468.971,95  -215.330,51  
Wirtschaftsförderung Münster GmbH -1.625.667,37  -3.408.302,25  -1.782.634,88  
Westfälischer Zoologischer Garten GmbH -5.889.615.0 9  -604.948,80  5.284.666,29  
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 270.885,02  307.309,53  36.424,51  
Konvoy GmbH 6.690.099,16  4.877.399,73  -1.812.699,43  
GML -5.165.895,74  -5.090.697,29  75.198,45  
NRW.URBAN 1.341.268,96  733.096,66  -608.172,3  
NBZ -1.111.740,80  -1.069.263,39  42.477,41  
CeNtech -1.027.610,56  -1.102.134,19  -74.523,63  
Summe 
Verbindlichkeiten -42.721.693,12  -26.694.629,25  16.027.063,87  
Summe  
Forderungen 8.302.253,14  8.351.777,48  49.524,34  
 
Saldo Verbindlichkeiten und Forderungen 
 
-34.419.439,98  -18.342.851,77  16.076.588,21  
 
Die vom Amt für Finanzen und Beteiligungen vorgeleg ten Salden des Cash-Poolings 
stimmen mit der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen überein. 
 
Festgestellte Differenzen zwischen der Bilanz der S tadt Münster und den Bilanzen der 
Tochterunternehmen lassen sich mit unterschiedliche n Valuta- und Buchungsdaten 
erklären. 
 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 138.149.173,97 € 
Vorjahr:  130.781.190,55 € 
 
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund, 
Land, verbundene oder private Unternehmen und ander e erfasst, bei denen die Stadt 
Münster die jeweiligen Zahlungen erhalten hat aber ihrer Leistungsverpflichtung noch nicht 
nachgekommen ist.

73  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Vielfach handelt es sich um zweckgebundene Fördermi ttel. In diesen Fällen liegt eine 
„schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um Fördermittel für 
Investitionen als auch um Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwaltungstätigkeit 
handeln. 
 
Ein Vergleich der Werte zwischen 2021 und 2022 zeigt die jeweiligen Veränderungen: 
 
 
Erhaltene Anzahlungen 
Bilanzwert 
2021 
Euro 
Bilanzwert 
2022 
Euro 
∆ 
 
Euro 
Investitionszuwendungen 
vom Bund 31.118.870,26 
 31.570.150,71  451.280,45  
Investitionszuwendungen 
vom Land NRW 60.339.660,98 
 69.400.589,21  9.060.928,23  
Investitionszuwendungen 
von Gemeinden 68.900,00 
 5.900,00  -63.000,00  
Investitionszuwendungen 
von verbundenen  
Unternehmen 
 
3.032,48  3.032,48  0,00  
Investitionszuwendungen 
von sonstigen öffentlichen 
Sonderrechnungen 
 
1.168.640,00  1.168.640,00  0,00  
Investitionszuwendungen 
von privaten Unternehmen 12.022.305,54 
 12.520.259,93  497.954,39  
Investitionszuwendungen 
vom übrigen Bereich 9.950,00 
 256.813,47  246.863,47  
Investitionszuwendungen 
zur sozialen Infrastruktur 260.000,00 
 260.000,00  0,00  
Beiträgen 3.152.293,21  753.484,93  -2.416.808,28  
Zahlungen für Ausgleichs-/ 
Ersatzmaßnahmen 678.489,89 
 561.212,34  -117.277,55  
Stellplatzablösebeträgen 20.539.588,62  20.247.631,33  -291.957,29  
Erhaltene Anzahlungen 1.419.459,57  1.419.459,57  0,00  
 
Summe 
 
130.781.190,55  138.149.173,97  7.367.983,42  
 
Die Erhaltenen Anzahlungen stiegen im Betrachtungszeitraum i.H.v. 130.781.190,55 € um 
7.367.983,42 € (5,63 %) auf 138.149.173,97 € an. Di e Zunahme ist im Wesentlichen auf 
vereinnahmte Investitionszuwendungen vom Land zurüc kzuführen, welche allein um 
insgesamt rd. 9 Mio. € gestiegen sind. 
 
Darüber hinaus führte die vom AWR in Stichproben durchgeführte Prüfung der Buchführung 
zu keinen nennenswerten Feststellungen. 
 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung 47.747.926,54 € 
Vorjahr:  43.641.251,36 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passive n Rechnungsabgrenzungs-
posten (PRAP) vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einzahlungen zu bilanzieren, soweit 
sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diese m Tag darstellen. Gleiches gilt, wenn 
erhaltene Zuwendungen für Investitionen an Dritte weitergeleitet werden. 
 
Insgesamt erhöhten sich die PRAPs um 4.106.675,18 € (9,4 %) auf 47.747.926,54 €.  
 
Die Prüfung zeigte, dass die sich aus der Anlagenbu chhaltung ergebenden Auflösungs-
beträge mit den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Erträgen übereinstimmen.

74  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
PRAP für… 
Bestand 
01.01.2022 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Auflösung 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2022 
 
Euro 
 
Gebühren für 
Grabnutzungen 17.947.755,62 
 2.081.950,00  0,00  -1.024.554,10  19.005.151,52  
Erhaltene investive 
Zuwendungen 14.648.859,75 
 0,00  5.699.309,13  -2.349.569,63  17.998.599,25  
Erhaltene konsumtive 
Zuwendungen 3.002.167,84 
 0,00  0,00  -2.916.167,84  86.000,00  
Förderungen aus der 
Stellplatzablösung 4.584.397,89 
 0,00  680.000,00  -353.956,81  4.910.441,08  
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte 592.111,76 
 0,00  0,00  -14.156,71  577.955,05  
Zwischensumme 40.775.292,86  2.081.950,00  6.379.309,13  6.658.405,09  42.578.146,90  
Nachrichtlich  
Einnahme vor Ertrag 2.865.958,50  5.169.779,64  0,00  -2.865.958,50  5.169.779,64  
 
 
Gesamt 43.641.251,36  7.251.729,64  6.379.309,13  -9.524.363,59  47.747.926,54  
 
Einnahmen vor Ertrag 
 
Transitorische PRAPs sind gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 Ko mHVO NRW vor dem Abschluss-
stichtag eingegangene Einzahlungen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach 
diesem Tag darstellen. Weiterhin klärte das AWR, ob  die Voraussetzungen für die neu 
abgegrenzten Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 5.169.779,64 € erfüllt waren: 
 
 Landeszuweisung 4.669.779,64 € 
 Abruf Verwaltungskosten 01/2023 500.000,00 € 
5.169.779,64 € 
 
Das AWR stellte fest, dass die im Jahr 2021 gebilde ten Rechnungsabgrenzungsposten 
i.H.v. 2.865.958,50 € im Haushaltsjahr 2022 ordnungsgemäß aufgelöst wurden. Grund und 
Höhe wurden nachvollzogen, die buchungsbegründenden Unterlagen wurden eingesehen. 
 
Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Anlagen-
nummer Bezeichnung 
Zugang  
 
 
31.12.22 
 
Euro  
Abgang  
 
 
31.12.22 
 
Euro 
  
99999492  Projekt  B-Side  1.292.106,00   
99999503  Kath. Kita St. Hilda  1.636.672,00   
99999391  Bürgerbad Handorf  1.260.102,00   
99999468  Kita Zentrum Nord  364.100,00   
99999487  GTP Geringhoffstraße 4 I  166.500,00   
9999948  GTP Geringhoffstraße 4 II  166.500,00   
99999452  GTP Wolbecker Straße 90  133.650,00   
99999462  GTP Warendorfer Straße 152 I  133.650,00   
99999463  GTP Warendorfer Straße 152 II  133.650,00   
10000507  p. RAP Neuvergabe Grabstelle 30 Jahre  1.349.892,00   
10000508 p. RAP Verlängerung Ablauf 
Nutzungsrecht  382.392,00  
10000509  p. RAP Verlängerung durch Beisetzung  349.666,00   
99999480  Verein f. Kinderbetreuung „Die Kanalhaie   160.389,00  
  
Geprüfte Bestandsveränderungen in Euro 
 
7.368.881,00 
 
160.389,00

75  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Das AWR prüfte die Zugänge und Umbuchungen des Jahr es 2022 mit Werten von mehr 
als 100.000,00 €. Es wird bestätigt, dass die Vorau ssetzungen für die Bildung der 
Rechnungsabgrenzungsposten vorlagen . 
 
Wie zuvor bei den ARAP Zugängen über 100.000 € bereits erläutert, wurde für die von der 
Stadt Münster an die WFM geleisteten Zuwendungen für den Umbau des ehemaligen Hill-
Speichers zum gemeinnützigen Quartierszentrum B-Side ein ARAP eingerichtet.  
 
Im Abstimmungsgespräch zwischen dem Amt für Finanze n und Beteiligungen und dem 
AWR wurde bezüglich der „Verbuchung von investiven Zuwendungen für das B-Side“ in 
einem Vermerk festgelegt, dass zur Kompensierung de r ertragswirksamen Auflösungen 
dieses ARAP für die vom Land NRW in gleicher Höhe z u erhaltenen Zuwendungen ein 
PRAP einzurichten ist. In 2022 wurden bei den PRAP insgesamt Zugänge 
i.H.v. 1.292.106,26 € gebucht. Aus Sicht des AWR ist der Betrag um 37.979,63 € zu hoch. 
Hierbei handelt es sich nach Auskunft des Stadtplan ungsamtes um Landesmittel für ein 
zweites Förderprojekt der B-Side (Zuwendungsbescheid 06/49/20). Das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen wird die Höhe des im Jahr 2022 ge buchten Zugangs im Bereich der 
PRAP prüfen.  
 
Unter der Anlagennummer 99999503 wurde ein PRAP i.H .v. 1.636.672,37 € gebucht. Bei 
den ARAP Zugängen über 100.000 € wurde analog hierz u bereits erläutert, dass der von 
der Stadt Münster für die Kita St. Hilda gewährte I nvestitionskostenzuschuss nur 
Fördermittel von Dritten (Bund/Land) i.H.v. 1.396.6 72,37 € beinhaltet und der PRAP mit 
Blick auf die veranlagte Höhe zu überprüfen ist. 
 
Für den Erwerb von Nutzungsrechten sowie die Benutz ung der städtischen 
Friedhofseinrichtungen werden gemäß der Gebührensat zung für Friedhofseinrichtungen 
entsprechende Einnahmen generiert. Da die Gebühr fü r eine i. d. R. 30-jährige Nutzung 
einer Grabstätte entrichtet wird, entsteht mit der Vereinnahmung der Friedhofsgebühren für 
die Stadt Münster eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung.  
 
Die Gebühreneinnahmen sollen über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung 
ertragswirksam aufgelöst werden, daher werden jährlich passive Rechnungsabgrenzungs-
posten in Höhe der erzielten Gebühreneinnahmen gebi ldet. Eine Unterscheidung erfolgt 
hierbei zwischen „Neuvergabe von Grabstellen“, „Verlängerung nach Ablauf des Nutzungs-
rechtes“ und „Verlängerung des Nutzungsrechtes durch Beisetzung“.  
 
Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit haben di e oben genannten Feststellungen 
aus Sicht des AWR keine Auswirkungen auf die Bilanz. 
 
 
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 
 
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 begutachtete das AWR die Fortentwicklung 
und Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur Verfügung gestellten 
Budgets. Diese können durch die Übertragung von nic ht in Anspruch genommenen 
Ermächtigungen aus dem Vorjahr und durch den Erlass  eines Nachtragshaushaltes 
fortgeschrieben werden. Sie stellen den politischen Willen des Rates dar. 
 
Die Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Erge bnis des Jahres 2022 werden 
nachfolgend dargestellt:

76  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
 
Ergebnisplan 2022 
Ansatz  
 
Euro 
fortgeschr. 
Ansatz 
 
Euro 
Ergebnis  
 
Euro 
Übertrag  nach 
2023 
 
Euro 
 
Ordentliche  Erträge  1.26 6.959 .570 ,00 1.266.959.570,00  1.3 83 .289 .893 ,20  0,00  
Ordentliche  Aufwendungen  1.3 59 .057 .460, 00  1.3 79 .372 .489,00  1.387.670.643,25  26.150.331,00  
Finanzerträge  16.309 .080,00  16.309.080,00  8.967.367,29  0,00  
Finanzaufwendungen  18.007.000,00  18.007.000,00  12.994.537,19  4.000.000,00  
Außerordentliche  Erträge  28.085.000,00  28.085.000,00  7.806.000,00  0,00  
Außerordentliche 
Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 
 
Jahresergebnis  -65.710.810,00  -86.025.839,00  -601.919,95  - 
 
Verrechnete  Erträge  200.000  200.000  6.069.984,08  - 
Verrechnete  Aufwendungen  1.200.000  1.200.000  6.121.768,46  - 
Verrechneter  Saldo  § 44 
Abs. 3 KomHVO NRW -1.000.000 -1.000.000 -51.784,38 - 
 
Andere  Verrechnungen  mit  
der allgemeinen Rücklage 0,00 0,00 0,00 - 
 
Veränderung  
Eigenkapital -66.710.810,00 -87.025.839,00 -653.704,33 - 
 
Das Jahresergebnis für 2022 fällt mit einer Unterde ckung i.H.v. rd. 601.920 € um 
85.423.919 € besser aus als der fortgeschriebene Haushaltsansatz. 
 
Auch der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO  NRW i.H.v. -51.784,00 € fällt 
um 948.216 € besser aus als geplant. 
 
 
Finanzplan 2022 
Ansatz  
 
Euro 
fortgeschr. 
Ansatz 
 
Euro 
Ergebnis  
 
Euro 
Übertrag  nach 
2023 
 
Euro 
 
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.26.577.460,00 1.226.577.460,00 1.269.414.929,51 0 ,00 
 
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.297.107.570,00 1.322.704.099,00 1.287.405.747,29 31.317.201,00  
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 92.809.470,00 92.809.470,00 58.311.222,32 0,00 
 
Auszahlungen aus  
Investitionstätigkeit 268.387.270,00 525.958.698,00 257.925.005,55 224.54 1.908,00  
Finanzmittelüber- 
schuss/-fehlbetrag -246.107.910,00 -529.275.866,00 -217.604.601,01 -255.859.109,00  
 
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 182.210.800,00 352.210.800,00 205.075.000,00 147.19 0.000,00  
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 407.370.946,00 407.370.946,00 28.598.450,20 0,00  
Tilgung und 
Gewährung von 
Darlehen 
 
67.574.100,00 
 
67.574.100,00 
 
48.754.776,42 
 
10.000.000,00  
Tilgung von  
Liquiditätskrediten 349.456.539,00 349.456.539,00 0,00 0,00 
 
Änderung  des  Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln -73.556.803,00 -186.724.759,00 -32.685.927,21 -118.669.109,00  
 
Anfangsbestand an 
Finanzmitteln 41.513.066,00 41.513.066,00 41.513.065,55 0,00  
Änderung des Bestandes 
an fremden 
Finanzmitteln 
 
0,00 
 
0,00 
 
14.726.621,68 
 
0,00  
 
Liquide Mittel -32.043.737,00 -145.211.694,00 23.553.760,02 -118.669.109,00  
 
Ein Vergleich mit der im Jahresabschluss 2022 abgeb ildeten Finanzrechnung (Seiten 15 
und 16 des Jahresabschlusses, Band 1) zeigt, dass d ort der fortgeschriebene Ansatz für 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 525.958.698 € angegeben wird.

77  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Dies entspricht nicht der Summe aus Original-Hausha ltsansatz und übertragenen Resten 
aus dem Jahr 2021. Dem entsprechend werden auch die  folgenden Positionen falsch 
wiedergegeben: 
 
 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag  = -529.275.866  € 
 Änderung eigener Finanzmittelbestand = -186.724.75 9 € 
 Liquide Mittel     = -145.211.694 € 
 
Laut Auskunft des Amtes für Finanzen und Beteiligun gen lag der fehlerhafte Ausweis an 
einer zurückgenommenen Ermächtigungsübertragung.  
 
Im investiven Bereich werden alle gebundenen Ermächtigungen für Auszahlungen, denen 
ein formell erteilter Auftrag an einen Dritten zugr unde liegt, automatisiert übertragen. 
Darüber hinaus besteht auf Antrag die Möglichkeit d er Übertragung von Ermächtigungen 
für Auszahlungen. 
 
Insgesamt wurden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 283.238.993 € aus dem Jahr 2021 
in das Jahr 2022 übertragen. Diese setzen sich aus Auszahlungen für die laufende 
Verwaltungstätigkeit i.H.v. 25.596.529 € und Auszah lungen für Investitionen i.H.v. 
257.642.464 € zusammen. Gleichzeitig wurden 170.000.000 € Kreditermächtigungen über-
tragen. In Summe führten die Übertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 dazu, dass sich 
die ursprünglich geplante Reduzierung des Bestandes  an eigenen Finanzmitteln 
i.H.v.  73.556.803 € auf eine Reduzierung i.H.v. 186.795.796 € erhöhte. Im Ergebnis sank 
der Bestand um rd. 32.685.927 €. 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen rechnete für  das Jahr 2022 mit einem 
Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 529.346.903 € inklusive der aus dem Jahr 2021 übertragenen 
Ermächtigungen. Im Ergebnis wurde ein Fehlbetrag i. H.v. rd. 217.604.601 € erzielt. 
Gleichzeitig mussten deutlich weniger Kredite aufge nommen werden als geplant. Die 
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen beliefen  sich auf rd. 205.075.000 €, 
während mit 352.210.800 € ein deutlich höherer Betr ag einkalkuliert war. Die Summe der 
Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskredit en betrug zum Jahresende rund 
28.598.450 €, eingeplant waren 407.370.946 €. 
 
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den Rat 
vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte. Ein Großteil der nicht in Anspruch 
genommenen Auszahlungsermächtigungen wurde in das Jahr 2023 übertragen. 
 
 
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW  
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 1 02 Abs. 4 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegier ten Aufgaben einzubeziehen, 
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gil t auch dann, wenn die Zahlungs-
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüf ungsrelevante Geschäftsvorfälle, da 
das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träg er der Sozialhilfe gemäß § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XI I) – Sozialhilfe – einzelne 
Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Mit Testat vom 13.03.2023 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit der 
Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2022 fest. 
 
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufg aben keine Prüfung von Einzelfällen 
statt.

78  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschl ussprüfer*innen 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR prüfte den Jahresabschuss - bestehend aus d er Bilanz zum 31.12.2022, der 
Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilergebnis-  sowie -finanzrechnungen für das 
Haushaltsjahr 2022 sowie den Anhang, einschließlich  der Bilanzierungs- und 
Bewertungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR d en Lagebericht für das 
Haushaltsjahr.2022. 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in alle n wesentlichen Belangen den 
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satz ungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deu tschen Grundsätze ordnungs-
gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältni ssen entsprechendes Bild der 
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022.  
 
Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein  zutreffendes Bild von der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen w esentlichen Belangen steht dieser 
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmä ßigkeit des Jahres-
abschlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und d es Lageberichtes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgest ellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. 
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt  Münster gemäß § 101 Abs. 2 GO 
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat 
unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt. Der 
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister.  
 
Damit ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster i n Übereinstimmung mit den 
deutschen handelsrechtlichen (§ 319 HGB) und gemein derechtlichen Vorschriften (§ 31 
GO NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer *innen erlangten Nachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für  die Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen.

79  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertre tungsorgans für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich  
 
 für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den  gesetzlichen Vorschriften, den 
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrecht-lichen Bestimmungen in allen 
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass d er Jahresabschluss unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der  Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 für die internen Kontrollen, die die Stadt Münster  in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung a ls notwendig bestimmt 
hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von 
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
 für die Beurteilung der Fähigkeit der Stadt Münste r zur Fortführung ihrer Tätigkeit, 
d.h. der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Des Weiteren hat er die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der 
Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben. 
 
 für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesa mt ein zutreffendes Bild von der 
Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen we sentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. 
 
 für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet 
hat, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Über einstimmung mit den 
anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglic hen, und um ausreichende 
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Übe rwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jah resabschlusses und des Lage-
berichts. 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfung war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentli chen – beabsichtigten oder un-
beabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der 
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der  Lage der Stadt Münster vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres abschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,  den gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung zutreffend darstellt. 
Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurte ile der Abschlussprüfer*innen zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beac htung der vom Institut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
80  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
 
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie 
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses  Jahresabschlusses und Lage-
berichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten sie Risiken wesent licher – beabsichtigter oder 
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahres abschluss und im Lagebericht, 
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion a uf diese Risiken durch, 
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage 
für die Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass  wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Vers tößen höher als bei 
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusamme nwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar stellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis  von dem für die Prüfung des 
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des 
Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen 
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit 
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser  Systeme der Stadt Münster 
abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemess enheit der vom Oberbürger-
meister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von 
ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-
nachweise Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche U nsicherheit im Zusammen-
hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, di e bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung 
der Aufgaben, aufwerfen können. Falls die Abschluss prüfer*innen zu dem Schluss 
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,  ist das AWR verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben i m Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls die An gaben unangemessen sind, 
sein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Abschlussprüfer*innen zogen ihre 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da tum des Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise.  
 
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jed och dazu führen, dass die 
Stadt Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtda rstellung, den Aufbau und den 
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Ang aben sowie ob der Jahres-
abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang  des Lageberichtes mit dem 
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von 
der Lage der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlung en zu den vom Oberbürger-
meister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
81  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022  
 
 
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweis e vollzogen sie dabei 
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben d es Oberbürgermeisters 
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte 
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus dies en Annahmen. Ein eigen-
ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierte n Angaben sowie zu den 
zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab. E s besteht ein unvermeid-
bares Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich v on den zukunftsorientierten 
Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeit planung der Prüfung sowie 
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Ü berwachung Verantwortlichen. 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfun g ausgeräumt werden. Es wurden 
keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
Münster, den 11.01.2024 
 
Klaus Frohne 
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2024  
82  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2022

Anhang

Bilanz 
zum 31.12.2022

Anlagenspiegel

Bilanzposition 
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen und Zuschreibungen Buchwerte 
Stand am 01.01. 
des Haushalts-
jahres 
 
Zugänge Abgänge Umbuchungen  Stand am 31.12. 
des Haushalts-
jahres 
 
Kumulierte AfA 
zum 31.12. des 
Vorjahres  
Abschreibungen  Zuschreibungen  Zu-/Abgänge 
und         
Umbuchungen  
kumulierte AfA 
zum 31.12. des 
Haushaltsjahres  
am 31.12. des 
Haushaltsjahres  
am 31.12. des 
Vorjahres 
Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  
1.1 Immaterielle Vermögens- 
gegenstände  1.958.618,08  196.650,97  -1.236,30  2.151,99  2.156.184,74  -1272.018,95  -205.029,20  0,00  1.236,30  -1475.811,85  680.372,89  686.599,13  
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche  Rechte             
1.2.1.1  Grünflächen 167.540.648,97  202.236,96  -176.508,56  1.672.209,01  169.238.586,38  -37.829.107,53  -2.615.134,98  0,00  175.690,35  -40.268.552,16  128.970.034,22  129.711.541,44  
1.2.1.2  Ackerland 69.581.583,52  1.644.176,69  0,00  2.010.274,35  73.236.034,56  -33.737,26  0,00  0,00  0,00  -33.737,26  73.202.297,30  69.547.846,26  
1.2.1.3  Wald, Forsten 12.303.038,93  102,03  0,00  315.129,27  12.618.270,23  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  12.618.270,23  12.303.038,93  
1.2.1.4  Sonstige unbebaute 
Grundstücke 55.499.336,44 
 0,00  0,00  -6.643,77  55.492.692,67  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  55.492.692,67  55.499.336,44  
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche  Rechte             
1.2.2.1  Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 103.449.127,76 
 -289.640,76  -1.007,25  2.061.579,79  105.220.059,54  -14.696.037,58  -1.828.547,62  0,00  -604.103,50  -17.128.668,70  88.091.370,84  88.753.090,18  
1.2.2.2  Schulen 501.699.678,58  586.451,89  -303.185,86  11.679.632,59  513.662.577,20  -137.702.127,50  -9.996.996,98  0,00  302.327,47  -147.396.797,01  366.265.780,19  363.997.551,08  
1.2.2.3  Wohnbauten 7.699.825,12  132.696,08  -203.554,90  218.032,63  7.846.998,93  -562.459,60  -56.544,57  0,00  0,00  -619.004,17  7.227.994,76  7.137.365,52  
1.2.2.4  Sonst. Dienst-, Geschäfts- 
und Betriebsgebäude 500.174.279,76 
 7.001.877,17  -2.181.941,03  -1.625.385,38  503.368.830,52  -116.710.723,71  -10.061.816,61  0,00  1.373.598,07  -125.398.942,25  377.969.888,27  383.463.556,05  
1.2.3 Infrastrukturvermögen              
1.2.3.1  Grund u. Boden des 
Infrastrukturvermögens  316.594.308,66  55.663,77  -60.959,15  60.669,52  316.649.682,80  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  316.649.682,80  316.594.308,66  
1.2.3.2  Brücken und Tunnel 55.164.280,45  223.277,66  -122.914,07  467.410,50  55.732.054,54  -16.344.583,87  -1.311.415,94  0,00  28.508,95  -17.627.490,86  38.104.563,68  38.819.696,58  
1.2.3.3  Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung  5.000,00  0,00  0,00  0,00  5.000,00  -5.000,00  0,00  0,00  0,00  -5.000,00  0,00  0,00  
 
1.2.3.4  
Entwässerungs-u. Abwasser- 
beseitigungsanlagen 910.440.513,11 
 4.323.881,81  -801.955,56  5.197.023,34  919.159.462,70  -256.281.184,65  -19.495.413,62  0,00  217.834,88  -275.558.763,39  643.600.699,31  654.159.328,46  
1.2.3.5  Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 828.757.103,10 
 6.685.083,67  -8.449.789,60  13.504.144,70  840.496.541,87  -367.581.249,28  -28.252.784,43  0,00  5.628.640,69  -390.205.393,02  450.291.148,85  461.175.853,82  
1.2.3.6  Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens  31.552.212,30  1.242.904,97  0,00  7.375.284,74  40.170.402,01  -14.523.996,57  -1.432.140,31  0,00  -253.444,70  -16.209.581,58  23.960.820,43  17.028.215,73  
1.2.4 Bauten auf fremden  
Grund und Boden  7.349.745,78  0,00  0,00  0,00  7.349.745,78  -4.311.906,46  -681.659,85  0,00  0,00  -4.993.566,31  2.356.179,47  3.037.839,32  
1.2.5 Kunstgegenstände,  
Kulturdenkmäler 17.982.459,77  60.669,08  0,00  0,00  18.043.128,85  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  18.043.128,85  17.982.459,77  
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 78.343.521,58 
 3.801.968,88  -1.846.258,18  3.391.561,08  83.690.793,36  -38.599.048,34  -4.646.458,63  0,00  1.780.807,78  -41.464.699,19  42.226.094,17  39.744.473,24  
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung  115.784.176,36  5.476.484,34  -1.257.058,69  10.368,47  120.013.970,48  -79.532.315,63  -6.275.820,63  0,00  1.233.278,35  -84.574.857,91  35.439.112,57  36.251.860,73  
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,  
Anlagen im Bau  218.455.814,41  172.585.178,75  -361.662,95  -46.333.442,83  344.345.887,38  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  344.345.887,38  218.455.814,41  
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen  486.230.378,53  10.499.039,96  -1.428.006,54  0,00  495.301.411,95  -8.010.807,05  0,00  296.730,00  0,00  -7.715.077,05  487.587.334,90  478.219.571,48  
1.3.2 Beteiligungen  30.735.672,30  7.851.875,47  0,00  0,00  38.587.547,77  -9.647.637,30  0,00  0,00  0,00  -9.647.637,30  28.939.910,47  21.088.035,00  
1.3.3 Sondervermögen  22.007.695,14  0,00  -87.956,84  0,00  21.919.738,30  -144.322,16  0,00  0,00  0,00  -144.322,16  21.775.416,14  21.863.372,98  
1.3.4 Wertpapiere  des 
Anlagevermögen  52.266.284,42  6.499.897,28  0,00  0,00  58.766.181,70  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  58.766.181,70  52.266.284,42  
1.3.5 Ausleihungen              
1.3.5.1  Ausleihungen an 
verbundene Unternehmen 93.623.907,81  35.000.000,00  -6.628.070,75  0,00  121.995.837,06  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  121.995.837,06  93.623.907,81  
1.3.5.2  Ausleihungen an 
Beteiligungen  1.022.130,00  125.000,00  -34.000,00  0,00  1.113.130,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  1.113.130,00  1.022.130,00  
1.3.5.4  Sonstige 
Ausleihungen 59.291,41  20.000,00  -21.876,47  0,00  57.414,94  -26.433,55  0,00  0,00  0,00  -26.433,55  30.981,39  32.857,86  
Summen  4.686.280.632,29  263.925.476,67  -23.967.942,70  0,00  4.926.238.166,26  -1.103.814.696,99  -86.859.763,37  296.730,00  9.884.374,64  -1.180.493.355,72  3.745.744.810,54  3.582.465.935,30

Forderungsspiegel

Forderungsspiegel 
 
 
 
Art der Forderungen 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2022 
 
mit einer Restlaufzeit von 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021  
bis zu 1 Jahr 
 
1 bis 5 Jahren  
mehr  als 5 
Jahren 
 
EUR 
 
EUR 
 
EUR 
 
EUR 
 
EUR 
1.  Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
     
Forderungen  aus  Transferleistungen  84.578.743,13  82.723.309,68  6.840,94  1.848.592,51  55.369.017,27  
1.1 (160000) Gebühren 4.767.274,81  4.766.983,81  291,00  0,00  4.319.403,00  
1.2 (162000) Beiträge 229.752,78  229.752,78  0,00  0,00  294.347,98  
1.3 (164000) Steuern 13.106.618,74  13.106.618,74  0,00  0,00  7.201.381,78  
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 47. 809.735,57  47.802.929,23  6.549,94  256,40  28.401.042,46  
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderu ngen 18.665.361,23  16.817.025,12  0,00  1.848.336,11  15.152.842,05  
 
2. Privatrechtliche Forderungen 
 
 
8.294.917,57  
 
 
8.294.917,57  
 
 
0,00  
 
 
0,00  
 
 
10.288.047,77  
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 997.292 ,79  997.292,79  0,00  0,00  1.271.015,65  
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 143 .443,07  143.443,07  0,00  0,00  254.680,35  
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 746.258,0 9  746.258,09  0,00  0,00  1.706.703,35  
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 1.000,00  1.000,00  0,00  0,00  116.267,25  
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 6.406.923,62  6.406.923,62  0,00  0,00  6.939.381,17  
 
Summe aller Forderungen 
 
92.873.660,70  
 
91.018.227,25  
 
6.840,94  
 
1.848.592,51  
 
65.657.065,04

Eigenkapitalspiegel

Bezeichnung 
 
 
Bestand 
01.01.2022 
 
 
Verrechnung der 
Vorjahrsergebnisse 
Verrechnungen 
mit der 
allg. Rücklage 
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO  
 
Veränderungen 
der 
Sonderrücklage 
 
 
Sonstige 
Verrechnungen 
Jahresergebnis 
2021 
(vor Beschluss über 
Ergebnisverwendung) 
 
 
Bestand 
31.12.2022 2 
 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
 
689.626.114,78 
 
 
0,00 
 
 
-51.784,38 
 
 
0,00 
 
 
516.778,85 
 
 
0,00 
 
 
690.091.109,25 
1.2. Sonderrücklagen 3.371.000,00 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 3.371.000,00 
1.3. Ausgleichsrücklage 147.042.813,72 -1.846.472,8 1 0,00 0,00 -516.778,85 0,00 144.679.562,06 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag -1.846.472,81 1. 846.472,81 0,00 0,00 0,00 -601.919,95 -601.919,95 
1.5. Nicht durch Eigenkapital 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
gedeckter Fehlbetrag        
(Gegenposten Aktiva) 1        
Summe Eigenkapital 838.193.455,69 000 -51.784,38 0,00 0,00 -601.919,95 837.539.751,36 
 
4. Nicht durch Eigenkapital 
gedeckter Fehlbetrag 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96  Abs. 1 Satz 3 GO NRW) 
 
 
 
Bezeichnung 
 
 
3. Vorjahr 
Ergebnis aus 2019 
 
 
Vorvorjahr 
Ergebnis aus 2020 
 
 
Vorjahr 
Ergebnis aus 2021 
 
 
Saldo 
 
Allgemeine Rücklage (+/-) 
Ausgleichsrücklage (+/-) 
Euro Euro Euro Euro 
 
0,00 
 
28.466.606,70 
 
0,00 
 
-9.601.760,29 
 
0,00 
 
 -1.846.472,81 
 
0,00 
 
17.018.373,60 
Summe 28.466.606,70 -9.601.760,29  -1.84.472,81  17.018.373,60

Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeitenspiegel 
 
 
 
Art der Verbindlichkeiten 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2022 
EUR 
 
mit einer Restlaufzeit von  
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021 
EUR 
bis zu 1 Jahr 
EUR 
1 bis 5 Jahren 
EUR 
mehr als 5 Jahren 
EUR 
1 2 3 4 5 
1.   
Anleihen  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
 
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen  
2.1 von verbundenen Unternehmen 
2.2 von Beteiligungen  
2.3 von Sondervermögen  
2.4 vom öffentlichen Bereich  
2.5 von Kreditinstituten  
 
 
 
907.518.903,05 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
907.434.539,89 
 
 
 
105.247.494,39 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
105.247.494,39 
 
 
 
34.894.566,63 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
34.894.566,63 
 
 
 
767.376.842,03 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
767.292.478,87 
 
 
 
750.837.205,86 
0,00 
0,00 
84.363,16 
10.000.000,00 
740.752.842,70 
3.  Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung  
 
31.533.440,40 
 
31.533.440,40 
 
0,00 
 
0,00 
 
3.126.282,10 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die  
4.  Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 
 
 
482.578,08 
 
28.344,65 
 
102.299,07 
 
351.934,36 
 
477.772,57 
5.  Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen  und  Leistungen  
 
3.836.078,13 
 
3.836.078,13 
 
0,00 
 
0,00 
 
2.784.934,01 
6.  
 
Verbindlichkeiten  aus Transferleistungen  
 
426.287,80 
 
426.287,80 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
7.  
 
Sonstige  Verbindlichkeiten  
 
95.987.370,30 
 
85.308.208,76 
 
9.478.689,86 
 
1.200.471,68 
 
93.167.080,96 
8.  
 
Erhaltene  Anzahlungen  
 
138.149.173,97 
 
23.580.308,53 
 
94.321.234,11 
 
20.247.631,33 
 
130.781.190,55 
9.  
 
Summe  aller  Verbindlichkeiten  
 
1.177.933.831,73 
 
249.960.162,66 
 
138.796.789,67 
 
789.176.879,40 
 
981.174.466,05 
Nachrichtlich  
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:  
- Bürgschaften  22.404.402,36  
    
 
27.057.784,81

Rückstellungsspiegel

Bilanzposition  
 
Art der Rückstellung  Gesamtbetrag 
am 31.12.2021  
Veränderung im Haushaltsjahr  Gesamtbetrag am  
31.12.2022  Zuführung  Inanspruch- 
nahme  Umbuchung  Auflösung  
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1  
Pensions- 
rückstellungen  
Pensionen Beschäftigte  285.816.255,00 € 28.234.512,00 € 0,00 € -22.010.617,00 € 0,00 € 292.040.150,00 € 
- Beamte allgemeine Verwaltung 198.769.417,00 € 19.633.285,00 € 0,00 € -19.344.144 ,00 € 0,00 € 199.058.588,00 € 
- Beamte Feuerwehr 87.046.838,00 € 8.601.227,00 € 0,00 € -2.666.473,00  € 0,00 € 92.981.592,00 € 
Beihilfen Beschäftigte  68.789.480,00 € 1.319.885,00 € 19.728,00 € 0,00 € 0,00 € 70.089.637,00 € 
- Beamte allgemeine Verwaltung 47.793.782,00 € 0,00 € 19.728,00 € 0,00 € 0,00 € 47.774.054,00 € 
- Beamte Feuerwehr 20.995.698,00 € 1.319.885,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €  22.315.583,00 € 
Pensionen Versorgungsempfänger   
261.293.945,00 € 
 
254.795,00 € 
 
3.886.141,00 € 
 
22.010.617,00 € 
 
0,00 € 279.673.616,00 € 
- allgemeine Verwaltung 196.209.513,00 € 0,00 € 3.825.795,00 € 19.344.144,0 0 € 0,00 € 211.727.862,00 € 
- Feuerwehr 62.510.823,00 € 254.795,00 € 0,00 € 2.666.473,00 € 0,00 € 65.432.091,00 € 
- besondere Fachbereiche 2.573.609,00 € 0,00 € 60.346,00 € 0,00 € 0,00 € 2.513.263,00 € 
Beihilfen Versorgungsempfänger   
63.024.100,00 € 
 
4.115.043,00 € 
 
17.571,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 67.121.572,00 € 
- allgemeine Verwaltung 47.325.734,00 € 3.488.952,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €  50.814.686,00 € 
- Feuerwehr 15.077.611,00 € 626.091,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.703.702,00 € 
- besondere Fachbereiche 620.755,00 € 0,00 € 17.571,00 € 0,00 € 0,00 € 603.184,00 € 
Summe  Bilanzposition  3.1  678.923.780,00 € 33.924.235,00 € 3.923.440,00 € 0,00 € 0,00 € 708.924.575,00 € 
3.2  
Rückstellungen für 
Deponien und 
Altlasten  
Rückstellungen für Deponien 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Rückstellungen für Altlasten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Summe Bilanzposition 3.2  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
3.3  
Instandhaltungs- 
rückstellungen  
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden  7.154.263,75 € 995.000,00 € 301.749,68 € 0,00 € 712.907,99 € 7.134.606,08 € 
Unterlassene Instandhaltung an  
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen  
 
4.922.000,00 € 
 
4.000.000,00 € 
 
2.239.000,00 € 
 
0,00 €  
 
0,00 € 6.683.000,00 € 
Summe  Bilanzposition  3.3  12.076.263,75 € 4.995.000,00 € 2.540.74,68 € 0,00 € 712.907,99 € 13.817.606,08 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 Sonstige 
Rückstellungen  
Nicht in Anspruch genommener Urlaub  8.958.768,74 €  723.899,63 € 124.789,73 € 0,00 € 0,00 € 9.557.878,64 € 
Arbeitszeitguthaben  6.190.301,52 € 35.354,18 € 2.522.139,54 € 0,00 € 0,00 € 3.703.516,16 € 
Altersteilzeit  4.547.792,00 €  2.147.880,00 € 1.296.302,00 € 0,00 € 0,00 €  5.399.370,00 € 
Sabbatjahr-Vereinbarungen  323.021,92 €  397.523,23 € 88.588,46 € 0,00 € 0,00 €  631.956,69 € 
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse  1.809.000,00 €  94.380,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.903.380,00 € 
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche  
Einrichtung  
 
7.736.567,46 € 
 
2.609,59 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
1.451,80 € 7.737.725,25 € 
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL  1.028.708,00 € 9.852,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.038.560,00 € 
Bürgschaftsverpflichtungen  91.996,00 €  0,00 € 0,00 €  0,00 € 15.821,00 € 76.175,00 € 
Verluste aus lfd. Verfahren  215.536,13 €  659.891,74 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 875.427,87 € 
Steuerverpflichtungen der städtischen  
Betriebe gewerblicher Art (BgA)  
 
1.221.000,00 € 
 
0,00 € 
 
36.991,09 € 
 
0,00 € 
 
284.008,91 € 900.000,00 € 
Risiken aus Fremdwährungskrediten (Inv.- 
Kredite)  
 
1.226.679,46 € 
 
0,00 € 
 
1.226.679,46 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 0,00 € 
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung  10.019.000,00 € 0,00 € 9.439.364,00 € 0,00 € 579.636,00 € 0,00 € 
Erstattungszinsen für  
Gewerbesteuernachforderung  
 
15.660.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
12.500.000,00 € 
 
3.160.000,00 € 
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften   
1.950.000,00 € 
 
 
200.000,00 € 
 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 2.150.000,00 € 
Ansprüche auf diskriminierungsfreie  
Besoldung  
 
133.000,00 € 
 
0,00 € 
 
 
0,00 € 
 
 
0,00 € 
 
0,00 € 133.000,00 € 
Erhöhte Heranziehung zur  
Landschaftsumlage  
 
3.000.000,00 € 
 
 
0,00 € 
 
2.846.589,15 € 
 
0,00 € 
 
153.410,85 € 0,00 € 
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst  652.270,00 € 0,00 € 72.181,68 € 0,00 € 66.708,32 € 513.380,00 € 
Widersprüche gg. festgesetzte Besoldung  
(Corona-Prämie)  
 
1.519.160,00 € 
 
0,00 € 
 
1.519.160,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 0,00 € 
Stiftung Magdalenenhospital  4.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.000.000,00 € 
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers.  
Kasse  8.638.908,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.638.908,00 € 
Risiken aus Disziplinarverfahren 0,00 € 106.750,00 € 0,00 €  0,00 € 0,00 € 106.750,00 € 
Summe Bilanzposition 3.4  80.921.709,23 € 4.378.140,37 € 19.172.785,11 € 0,00 € 13.601.036,88 € 52.526.027,61 € 
Rückstellungen insgesamt  771.921.752,98 € 43.297.375,37 € 25.636.974,79 € 0,00 € 14.313.944,87 € 775.268.208,69 €

Ergebnisrechnung 
01.01.–31.12.2022

Ertrags- und Aufwandsarten 
 
 
Ergebnis 2021 
 
Haushaltsansatz 2022 
 
original fortgeschrieben 
davon 
übertragene 
Ermächtigungen 
aus 2021 
 
 
Ergebnis 2022 
Vergleich fortg. 
Ansatz / Ergebnis 
absolut 
Übertragene 
Ermächtigungen 
nach 2023 
   Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1 
 
 
+ 
 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 
 
 
665.805.771,70 
 
 
635.300.000,00 
 
 
635.300.000,00 
 
 
0,00 
 
 
686.952.303,05 
 
 
51.652.303,00 
 
 
0,00 
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 198.416.596,58 176.323.130,00 176.323.130,00 0,00 1 93.850.362,05 17.527.232,00 0,00 
3 + Sonstige Transfererträge 21.244.472,83 19.582.400,00 19.582.400,00 0,00 25.1 49.579,77 5.567.180,00 0,00 
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 121.673.286,86 141.270.070,00 141.270.070,00 0,00 1 40.056.297,34 - 1.213.773,00 0,00 
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.749.330,81 25.249.740,00 25.249.740,00 0,00 23.1 52.305,00 - 2.097.435,00 0,00 
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.984.263,64 225.799.910,00 225.799.910,00 0,00 2 40.336.675,00 14.536.765,00 0,00 
7 + Sonstige ordentliche Erträge 63.414.465,11 39.443.220,00 39.443.220,00 0,00 69.2 00.495,48 29.757.275,00 0,00 
8 + Aktivierte Eigenleistungen 4.267.141,91 3.991.100,00 3.991.100,00 0,00 4.591.8 75,31 600.775,00 0,00 
9 + / 
- 
Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
10 = Ordentliche Erträge 1.330.555.329,44 1.266.959.570, 00 1.266.959.570,00 0,00 1.383.289.893,20 116.330.3 23,00 0,00 
11 - Personalaufwendungen 318.799.770,50 330.933.000,00 330.933.000,00 0,00 3 28.269.032,23 - 2.663.968,00 0,00 
12 - Versorgungsaufwendungen 29.795.606,70 29.339.660,00 29.339.660,00 0,00 35.3 94.186,24 6.054.526,00 0,00 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  153.256.277,49 144.589.690,00 150.713.130,00 6.123. 440,00 151.963.971,91 1.250.842,00 10.924.700,00 
14 - Bilanzielle Abschreibungen 84.250.587,83 84.128.900,00 84.128.900,00 0,00 87.0 25.340,53 2.896.441,00 0,00 
15 - Transferaufwendungen 648.671.019,60 687.093.310,00 697.484.410,00 10.391 .100,00 696.315.072,38 - 1.169.338,00 9.254.170,00 
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 111.871.017,25 82.972.900,00 86.773.389,00 3.800.48 9,00 88.703.039,96 1.929.651,00 5.971.461,00 
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.346.644.279,37 1.359.057 .460,00 1.379.372.489,00 20.315.029,00 1.387.670.64 3,25 8.298.154,00 26.150.331,00 
18 = Ordentliches Ergebnis - 16.088.949,93 - 92.097.890,00 - 112.412.919,00 - 20.315.029,00 - 4.380.750,05 108.032.169,00 - 26.150.331,00 
19 + Finanzerträge 18.156.105,69 16.309.080 16.309,80 0,00 8.967.367,2 9 - 7.341.713,00 0,00 
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 14.723.628,57 18.007.000,00 18.007.000,00 0,00 12.9 94.537,19 - 5.012.463,00 4.000.000,00 
21 = Finanzergebnis 3.432.477,12 - 1.697.920,00 - 1.697.920,00 0,00 - 4.027.169,90 - 2.329.250,00 - 4.000.000,00 
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit - 12.656.472,81 - 93.795.810,00 - 114.110.839,00 - 20.315.029,00 - 8.407.919,95 105.702.919,00 - 30.150.331,00 
23 + Außerordentliche Erträge 10.810.000,00 28.085.000,00 28.085.000,00 0,00 7.80 6.000,00 - 20.279.000,00 0,00 
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
25 = Außerordentliches Ergebnis 10.810.000,00 28.085.000,00 28.085.000,00 0,00 7.806.000,00 - 20.279.000,00 0,00 
26 = Jahresergebnis - 1.846.472,81 - 65.710.810,00 - 86.025.839,00 - 20.315.029,00 - 601.919,95 85.423.919,00 - 30.150.331,00 
27 - globaler Minderaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
 
28 
 
= Jahresergebnis nach Abzug globaler 
Minderaufwand 
 
- 1.846.472,81 
 
- 65.710.810,00 
 
- 86.025.839,00 
 
- 20.315.029,00 
 
- 601.919,95 
 
85.423.919,00 
 
- 30.150.331,00 
nachrichtlich:  
 
Ertrags- und Aufwandsarten  
 
Ergebnis 2021 
 
Haushaltsansatz 2022 
 
original  fortgeschrieben  
davon 
übertragene  
Ermächtigungen  
aus 2021  
 
Ergebnis 2022 
Vergleich fortg.  
Ansatz / 
Ergebnis absolut  
Übertragene  
Ermächtigungen  
nach 2023  
   Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  
 
29  
  
Verrechnete Erträge  
bei Vermögensgegenständen  
  
200.00,00 
 
0,00 
 
3.805.794,67 
 
3.605.795,00 
 
0,00 1.885.901,55 200.000,00 
 
30  
  
Verrechnete 
Erträge bei 
Finanzanlagen 
 
 
946.272,41 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
2.264.189,41 
 
2.264.189,00 
 
0,00 
 
31  
  
Verrechnete Aufwendungen 
bei 
Vermögensgegenständen  
 
2.599.119,04 
 
1.200.000,00 
 
1.200.000,00 
 
0,00 
 
5.157.289,10 
 
3.957.289,00 
 
0,00 
 
32  
  
Verrechnete Aufwendungen  
bei Finanzanlagen  
 
450.538,58 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
964.479,36 
 
964.479,00 
 
0,00 
 
33    
Verrechnungssaldo  
 
- 217.483,66 
 
- 1.000.000,00 
 
- 1.000.000,00 
 
0,00 
 
- 51.784,38 
 
948.216,00 
 
 
0,00

Finanzrechnung 
01.01.-31.12.2022

Ein- und Auszahlungsarten 
 
 
Ergebnis 2021 
 
 
Haushaltsansatz 2022 
original fortgeschrieben 
davon übertragene 
Ermächtigungen 
aus 2021 
 
 
Ergebnis 2022 
Vergleich fortg. 
Ansatz / Ergebnis 
absolut 
Übertragene 
Ermächtigungen 
nach 2023 
   Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1 
 
+ 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 
 
661.787.113,24 
 
653.300.000,00 
 
635.300.000,00 
 
0,00 
 
667.832.631,87 
  
32.532.632,00 
 
0,00 
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 170.781.891,82 145.922.500,00 145.922.500,00 0,00 1 54.144.241,44  8.221.741,00 0,00 
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 20.197.125,04 19.582.400,00 19.582.400,00 0,00 24.1 73.285,75  4.590.886,00 0,00 
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 101.460.576,75 121.073.830,00 121.073.830,00 0,00 1 19.989.099,40  - 1.084.731,00 0,00 
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.549.252,93 25.235.590,00 25.235.590,00 0,00 23.8 67.296,31  - 1.368.294,00 0,00 
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 232.157.437,82 225.799.910,00 225.799.910,00 0,00 2 40.839.039,39  15.039.129,00 0,00 
7 + Sonstige Einzahlungen 45.465.341,06 37.354.150,00 37.354.150,00 0,00 29.6 02.968,07  - 7.751.182,00 0,00 
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 18.183.506,33 16.309.080,00 16.309.080,00 0,00 8.96 6.367,28  - 7.342.713,00 0,00 
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.270.582 .244,99 1.226.577.460,00 1.226.577.460,00 0,00 1.269.414.929,51 42.837.470,00 0,00 
10 - Personalauszahlungen 286.820.424,91 310.361.810,00 310.361.810,00 0,00 3 01.336.274,08  - 9.025.536,00 0,00 
11 - Versorgungsauszahlungen 34.565.196,05 33.413.620,00 33.413.620,00 0,00 34.5 74.855,16  1.161.235,00 0,00 
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 147.232.340,49 144.589.690,00 155.860.359,00 11.270 .669,00 146.125.269,99  - 9.735.089,00 11.091.860,00  
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14.723.628,57 18.007.000,00 18.007.000,00 0,00 12.9 94.537,19  - 5.012.463,00 4.000.000,00 
14 - Transferauszahlungen 647.765.620,57 684.117.660,00 694.508.760,00 10.391 .100,00 695.141.001,61  632.242,00 10.070.170,00 
15 - Sonstige Auszahlungen 83.042.471,65 106.617.790,00 110.552.550,00 3.934.7 60,00 97.233.809,26  - 13.318.740,00 6.155.171,00 
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.214.14 9.682,24 1.297.107.570,00 1.322.704.099,00 25.596.5 29,00 1.287.405.747,29  - 35.298.351,00 31.317.201,0 0 
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 56.432.562,75 70.530.110,00 - 96.126.639,00 - 25.596.529,00 - 17.990.817,78   78.135.821,00         - 31.317.201,00 
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahm en 63.241.417,29 61.625.430,00 61.625.430,00 0,00 45.4 74.306,58 
 
- 16.151.123,00 0,00 
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 403.261,76 570.420,00 570.420,00 0,00 1.827.346,27  1.256.926,00 0,00 
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6.674.285,29 16.684.600,00 16.684.600,00 0,00 6.683 .947,22  - 10.000.653,00 0,00 
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 3.077.969,46 4.929.020,00 4.929.020,00 0,00 2.807.6 65,18  - 2.121.355,00 0,00 
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 11.011.491,13 9.000.000,00 9.000.000,00 0,00 1.517. 957,07  - 7.482.043,00 0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 84.408.424, 93 92.809.470,00 92.809.470,00 0,00 58.311.222,32   - 34.498.248,00 0,00 
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken u. Ge bäuden 7.714.121,08 7.554.010,00 62.762.360,00 55.208.350, 00 46.692.235,39  - 16.070.124,00 21.169.514,00 
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 99.635.659,11 186.327.960,00 344.223.328,00 157.966 .404,00 134.157.774,32  - 210.065.554,00 167.675.146 ,00 
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlag evermögen 17.123.323,85 16.825.960,00 32.008.275,00 15.182.31 5,00 13.746.386,98  - 18.261.888,00 15.677.830,00 
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 18.300.627,63 44.858.530,00 54.858.530,00 10.000.00 0,00 53.067.801,80  - 1.790.728,00 12.626.800,00 
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 8.068.495,94 12.820.810,00 32.106.205,00 19.285.395 ,00 10.252.837,06  - 21.853.368,00 7.392.618,00 
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 7.970,00  7.970,00 0,00 
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 150.842.227, 61 268.387.270,00 525.958.698,00 257.642.464,00 257 .925.005,55  - 268.033.692,00 224.541.908,00 
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit - 66.433.802,68 - 175.577.800,00 - 433.149.228,00 - 257.642.464,00 - 199.613.783,23 233.535.444,00 - 224.541.908,00 
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag - 10.001.239,93 - 246.107.910,00 - 529.275.866,00 - 283.238.993,00 - 217.604.601,01 311.671.265,00 - 255.859.109,00 
34  + Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditä tssicherung 0,00 407.370.946,00 407.370.946,00 0,00 28.598.450, 22 - 378.772.496,00 0,00 
 
35  
 
- 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für 
Investitionen und wirtsch. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 
47.250.275,98 67.574.100,00 67.574.100,00 0,00 48.7 54.776,42  - 18.819.324,00 10.000.000,00 
 
36  
 
- 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 
14.999.883,98 349.456.539,00 349.456.539,00 0,00 0, 00  - 349.456.539,00 0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 57.690.121,79 172 .551.107,00 342.551.107,00 170.000.000,00 184.918.6 73,80  - 157.632.433,00 137.190.000,00 
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln - 67.691.361,72 -73.556.803,00 - 186.724.759,00 - 113.238.993,00 - 32.685.927,21  154.038.832,00 - 118.669.109,00 
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 100.480.014,30 41.513.066,00 41.513.066,00 0,00 41. 513.065,55 0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 8.724.412,97 0,00 0,00 0,00 14.726.621,68 14.726.62 2,00 0,00 
41  = Liquide Mittel 41.513.065,55 - 32.043.737,00 - 145.211.694,00 - 113.238.993,00 23.553.760,02  168.765.454,00 - 118.669.109,00

Lagebericht

Lagebericht  
 
 
Stadt Münster, August 2023 
 
 
Lagebericht 
zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Münster 
 
1. Vorbemerkungen 
 
Grundlagen 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.20 22 ein Jahresabschluss 
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirt schaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein 
Lagebericht beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist 
der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächl ichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der kommunalen Vermögens-, Schulden-, Ertrags-  und Finanzlage der Kommune 
vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen. 
 
Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine und der Corona-Pandemie 
 
Das Jahr 2022 war vor allem geprägt durch den am 24.02.2022 begonnenen russischen 
Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Folgen des andau ernden Angriffskrieges sind- 
abgesehen vom menschlichen Leid der betroffenen Bev ölkerung in der Ukraine – 
weitreichend. Zu nennen sind hier globale Störungen  der Lieferketten verbunden mit 
einem sprunghaften Anstieg der Energie- und Verbrau cherpreise sowie die 
Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Dies hatte erhebliche Auswirkungen 
auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die der öffentlichen Haushalte.  
 
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die komm unalen Haushalte in den 
Jahren 2020 und 2021 vor große Herausforderungen. I m Jahr 2022 verbesserte sich 
die Infektionslage. Die finanzwirtschaftlichen Ausw irkungen der Pandemie waren 
allerdings nach wie vor präsent.  
 
Vor diesem Hintergrund wurden die bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschriften zur 
Isolierung der Corona-bedingten Belastungen und zur Sicherstellung der kommunalen 
Handlungsfähigkeit bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert. Mit dem „Zweiten Gesetz 
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 09. Dezember 2022 wurde das 
COVID-19 Isolierungsgesetz (NKF-CIG) zudem um Besti mmungen zu den 
Auswirkungen des Ukraine Krieges erweitert und in „Gesetz zur Isolierung der aus der 
Covid-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine f olgenden Belastungen der

Lagebericht  
 
 
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ ( NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) umbenannt.  
 
Demnach sind gem. § 5 Abs. 2 NKF-CUIG bei der Aufst ellung der Jahresabschlüsse 
2022 und 2023 neben den Haushaltsbelastungen infolg e der COVID-19-Pandemie 
auch die Summe der Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine zu ermitteln. Im 
Jahresabschluss ist dafür eine „Bilanzierungshilfe“ einzustellen. Diese ermöglicht einen 
separaten Ausweis der Corona- und kriegsbedingten f inanziellen Schäden im 
städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durc h Einstellung eines 
außerordentlichen Ertrages in gleicher Höhe. Hierdu rch werden die jeweiligen 
Belastungen zunächst nicht ergebniswirksam. Beginne nd im Haushaltsjahr 2026 
werden die isolierten Beträge über einen Zeitraum v on längstens 50 Jahren linear 
abgeschrieben.  
 
Aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen wurd e im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2022 eine Corona-bedingte Isolier ung von Mindererträgen und 
Mehraufwendungen in Höhe von 7,8 Mio. € ermittelt. Die Abschreibungen aus der 
Corona-Isolierung nur des Jahres 2022 werden die kü nftigen Haushaltsjahre ab 2026 
mit einem Betrag von rd. 156 T € belasten. 
 
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung 
entstehen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge 
und Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigen kapitals wider. Ein positives 
Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negative s Jahresergebnis zu einem Verzehr 
des Eigenkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auc h die maßgebliche Größe für den 
Haushaltsausgleich. Nach 
§ 75 Abs. 2 GO ist der Haushalt ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen 
Wert ausweist. Er gilt als ausgeglichen, wenn der F ehlbedarf durch Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Lagebericht  
 
 
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit folgenden Werten ab: 
 
 
 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
 
Ergebnis 
 
Abweichung 
Mio. 
€ 
Mio. 
€ 
Mio. 
€ 
Ordentliche Erträge 1.267,0  1.383,3   + 1116,3  
Ordentliche Aufwendungen 1.379,4  1.387,7    + 8,3  
Ordentliches Ergebnis -112,4  -4,4  + 108,0  
 
Finanzerträge 16,3  9,0                  - 7,3  
Finanzaufwendungen 18,0  13,0                   - 5,0  
Finanzergebnis -1,7  -4,0                  - 2,3  
 
Außerordentliche Erträge 28,1  7,8  - 20,3  
 
Außerordentliche Aufwendung 
 
0,0  
 
0,0  
 
0,0  
 
Außerordentliches Ergebnis 
 
28,1  
 
7,8  
 
 -  20,3  
Jahresergebnis 86,0  -0,6  + 85,4  
 
Das Jahresergebnis 2022 beträgt -0,6 Mio. € . Gegenüber der Haushaltsplanung 
(einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in  der noch von einem 
Vermögensverzehr in Höhe von -86,0 Mio. € ausgegang en wurde, ergibt sich eine 
Verbesserung von 85,4 Mio. €. Das Jahresergebnis beinhaltet auch die Verbesserung aus 
der Isolierung der Corona- bedingten Belastungen vo n insgesamt 7,8 Mio. €, die aktiviert 
und als außerordentlicher Ertrag die Belastung im E rgebnis neutralisieren. Bliebe die 
Isolierungshilfe außer Betracht, ergäbe sich für den Jahresabschluss 2022 ein Fehlbetrag 
von -8,4 Mio. € für die Stadt Münster. 
 
Gegenüber dem Planansatz sind die ordentlichen Erträge 116,3 Mio. € (9,2 %) gestiegen. 
Die Aufwendungen liegen mit 8,3 Mio. € (0,6%) über dem Ansatz.  
Nicht benötigte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 30,2 Mio. € sind in das Jahr 2023 
übertragen worden und erhöhen dort den laufenden Ansatz entsprechend.

Lagebericht  
 
 
Hinweise zu den Erträgen: 
 
 
Bei den Steuern sind insgesamt Mehrerträge von 51,7 Mio. € zu verzeichnen, insbesondere 
bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer verlief das Jahr 2022 positiv. 
Bei der Gewerbesteuer sind im Haushaltsjahr 2022 Erträge in Höhe von 362,1 Mio. € erzielt 
worden, damit liegt das Ergebnis um 14,4 Mio. € übe r dem Haushaltsansatz. Der positive 
Trend setzt sich beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer fort, hier liegt das Aufkom- 
men von 187,2 Mio. € (+5,2 Mio. €) auch deutlich über dem Planansatz. Eine weitere Ertrags- 
verbesserung von 2,4 Mio. € ergibt sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. 
 
Die im Vergleich zum Haushaltsansatz hohen Gewerbes teuereinnahmen in Münster 
entstam- men einer regional guten Wirtschaftslage, die sich auch in vielen anderen 
Kommunen in NRW für das vergangene Jahr gezeigt hat . Beim Gemeindeanteil an der 
Einkommenssteuer fällt die Erstattung aus der Schlu ssabrechnung für 2022 in Höhe von 
14,7 Mio. € ins Gewicht und wirkt sich ergebnisverbessernd aus. 
 
Eine weitere Ertragsverbesserung ist bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen 
zu verzeichnen, sie übersteigen den Planansatz um 1 7,5 Mio. €. Hier machen sich 
insbesondere die Coronahilfe des Landes NRW und die Beteiligung des Bundes an den 
Belastungen infolge des Ukrainekrieges bemerkbar. 
 
Eine nennenswerte Steigerung von 14,5 Mio. € wird b ei den Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen ausgewiesen. Die Abweichungen resulti eren vor allem aus 
Mehreinnahmen bei den Kostenerstattungen nach dem F lüchtlingsaufnahmegesetz 
(FlüAG).  
 
Eine wesentliche Verbesserung ergibt sich im Bereic h der sonstigen ordentlichen 
Erträge. Mit einem Ergebnis von insgesamt 69,2 Mio.  € kann im Vergleich zum 
Haushaltsansatz eine Verbesserung von 29,8 Mio. € v erbucht werden. Maßgebend 
hierfür sind insbesondere Mehrerträge aus der Verzi nsung von 
Gewerbesteuernachforderungen sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.  
 
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit einem Jahresergebnis von 140,1 Mio. € 
fallen um 1,2 Mio. € geringer aus als in der Planun g kalkuliert. Auch die privat-
rechtlichen Leistungsentgelte erreichen den Planans atz nicht (-2,1 Mio.€). Im 
Haushaltsjahr 2022 machen sich in diesen Bereichen die Auswirkungen der Corona-
Pandemie weiterhin bemerkbar.

Lagebericht  
 
 
Hinweise zu den Aufwendungen: 
 
 
Das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen verbessert sich um 8,3 Mio. € im Vergleich 
zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen. 
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlic hen Aufwendungen haben die 
Personalaufwendungen (23,7 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (11,0 
%) sowie die Transferaufwendungen (50,2 %). 
 
Die Personalaufwendungen mit einem Ergebnis von 328 ,3 Mio. € unterschreiten die 
Haushaltsansätze um 2,7 Mio. €. Dabei bleiben die D ienstaufwendungen mit 13,4 Mio. € 
unter dem Ansatz, während die Zuführungen zu den Rückstellungen den Planwert um 10,8 
Mio. € übersteigen.  
 
Bei den Versorgungsaufwendungen ergibt sich eine Überschreitung des Planwertes von 6,1 
Mio. €. 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weisen Mehraufwendungen von 1,3 Mio. € 
aus, die bilanziellen Abschreibungen liegen mit 2,9 Mio. € über dem Ansatz und auch im Bereich 
der sonstigen ordentlichen Aufwendungen zeigt sich eine Überschreitung von 1,9 Mio. €. 
 
Bei den Transferaufwendungen übersteigen insbesonde re die Ergebnisse der 
Grundsicherung nach dem SGB II (+ 2,7 Mio. €), der sozialen Leistungen des 
Sozialamtes (+ 5,6 Mio. €) und der Bereich Kinder-/ Jugendhilfe (+8,3 Mio. €) die 
Planwerte. 
 
Hinweise zum Finanzergebnis: 
 
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen weist einen 
Betrag von -4,0 Mio. € aus und fällt damit um 2,3 Mio. schlechter als geplant aus. Während 
die Finanzerträge aufgrund geringerer Gewinnausschü ttungen der städtischen 
Unternehmensbeteiligungen um 7,3 Mio. € niedriger ausfallen als geplant, erfolgen bei den 
Zinsaufwendungen Einsparungen in Höhe von 5,0 Mio. €. Hier hat die Stadt auch im Jahr 
2022 von dem sehr niedrigen Zinsniveau profit

Lagebericht  
 
 
3. Finanzlage 
Die Finanzlage wird beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das 
Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung der Kredite. 
 
Finanzrechnung  
2022  
 
Position Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - 96,1  - 17,9  + 78,2  
Saldo aus Investitionstätigkeit - 433,2  - 199,6  + 233,6  
Finanzmittelüberschuss (+) - 529,3  - 217,5  + 311,8  
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 352,2  205,1  - 147,1  
Aufnahme von Liquiditätskrediten 407,4  28,6  -378,8  
Tilgung und Gewährung von Darlehen - 67,6  - 48,8  - 18,8  
Tilgung von Liquiditätskrediten - 349,5  -0,0  - 349,5  
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 342,5  184,9  - 157,6  
 
Der in der Planung ausgewiesene Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit verbessert sich 
von -96,1 Mio. € auf 17,9 Mio. €, um 78,2 Mio. €. D er negative Saldo aus der 
Investitionstätigkeit von – 433,2 Mio. € (Einzahlun gen abzüglich der Auszahlungen für die 
Herstellung bzw. den Erwerb von Vermögen) sinkt auf  – 199,6 Mio. €, was einer 
Verbesserung von 233,6 Mio. € entspricht. An dieser Entwicklung wird erneut deutlich, dass 
Plan- und Istwerte insbesondere der Bauprojekte, wi e auch in den Vorjahren, erheblich 
voneinander abweichen und die Verwaltung insofern d eutlich weniger investiert hat, als 
ursprünglich geplant. Im Ergebnis führen beide Verb esserungen zu einer deutlichen 
Steigerung des Finanzmittelüberschusses um 311,8 Mi o. € auf einen Betrag von -217,5 
Mio.€. 
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, 
weist als Ergebnis den Wert von 184,9 Mio. € aus. Unter den neu aufgenommenen Krediten 
befand sich zum ersten Mal auch ein an Nachhaltigke itskriterien orientierter Schuldschein 
(„Green Bond“) mit einem Volumen von 140 Mio. €. 
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr  2022 zu jeder Zeit sichergestellt. 
Hierzu wurde zur Verstärkung der aus der unterjährigen Bewirtschaftung erzielten Einnah-
men auf das hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pool s, der mit den eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird,zurückgegriffen .

Lagebericht  
 
 
Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe w urden im Haushaltsjahr 2022 
Liquiditätskredite in Anspruch genommen, wobei der in der Haushaltssatzung festgelegte 
Höchstbetrag (200 Mio. €) zu keiner Zeit ausgeschöp ft wurde. Zum Abschlussstichtag am 
31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 28,6 Mio. €. 
 
4. Vermögens- und Schuldenlage 
Die Schlussbilanz zum 31.12.2022 vermittelt ein umf assendes Bild über die Vermögens- 
und Schuldenlage der Stadt Münster. Der Vergleich d er einzelnen Positionen mit den 
Werten des Vorjahres zeigt die wesentlichen Auswirk ungen der abgelaufenen 
Haushaltswirtschaft auf die Bilanz. 
 
 
 
Bilanz (Aktiva) 31.12.2022 31.12.2021 Ände- 
rung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
 Bilanzierungshilfe 33,4  0,8  25,5  0,7  7,8  
1. Anlagevermögen 3.745,7  93,0  3.582,5  93,3  163,3  
1.1 Immaterielle Vermögensge- 
genstände 0,7 
 0,02  0,7  0,01  0,0  
1.2 Sachanlagen 3.024,9  75,1  2.913,7  75,9  111,2  
1.3 Finanzanlagen 720,2  17,9  668,1  17,4  52,1  
 
2. Umlaufvermögen 168,7  4,2  158,5  4,1  10,1  
2.1 Vorräte 28,4  0,7  29,9  0,8  -1,5  
2.2 Forderungen, sonst. Vermö- 
gensgegenstände 116,7 
 2,9  87,1  2,3  29,6  
2.3 Wertpapiere des Umlauf- 
vermögens 
0,0 
 0,0 0,0  0,0  0,0  
2.4 Liquide Mittel 23,6  0,6  41,5  1,1  -18,0  
 
3. Aktive Rechnungs-
abgrenzung 81,5 
 2,0  72,3  1,9  9,1  
 
 Summe Aktiva 4.029,2  100,00  3.838,9  100,00  190,3

Lagebericht  
 
 
 
Bilanz (Passiva) 31.12.2022 31.12.2021 Ände- 
rung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Eigenkapital 837,5  20,8  838,2  21,8  -0,7  
1.1 Allgemeine Rücklage 690,1  17,1  689,6  17,9  0,5  
1.2 Sonderrücklagen 3,4  0,1  3,4  0,1  0,0  
1.3 Ausgleichsrücklage 144,7  3,6  147,0  3,8  -2,4  
1.4 Jahresüberschuss/ 
Fehlbetrag 
-0,6 
 -0,01 -1,8  -0,04  1,2  
 
2. Sonderposten 1.190,7  29,6  1.204,0  31,4  -13,2  
 
3. Rückstellungen 775,3  19,2  771,9  20,1  3,3  
 
4. Verbindlichkeiten 1.177,9  29,2  981,2  25,6  196,8  
 
5. Passive Rechnungs-
abgrenzung 47,7 
 1,2  43,6  1,1  4,1  
 
 Summe Passiva 4.029,2  100,00  3.838,9  100,00  190,3  
 
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im 
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum  31.12.2022 in Höhe von 
4.029,2 Mrd. € ist gegenüber dem Vorjahr um 190,3 Mio. € gestiegen. 
 
 
Hinweise zur Aktivseite: 
 
 
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar. 
 
 
Zum Ausgleich der Corona-Belastungen wird im Hausha ltsjahr 2022 unter der Position 
„Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistun gsfähigkeit“ eine Bilanzierungshilfe 
in Höhe von 7,8 Mio. € aktiviert. Auf die Erläuterungen unter 1. wird verwiesen.

Lagebericht  
 
 
Der größte Teil des Vermögens setzt sich mit 93,0 %  aus langfristig orientiertem 
Anlagevermögen zusammen. Dieses ist um 163,3 Mio. € gestiegen. Davon rd. 3,0 Mrd. € auf 
das Sachanlagevermögen und 720,2 Mio. € auf die Fin anzanlagen. Bei den Sachanlagen 
stellt das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Str aßen, Brücken, 
Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insgesamt 1,5 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert 
der unbebauten Grundstücke wird mit 270,3 Mio. €, der der bebauten Grundstücke mit 839,6 
Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge, 
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 442,3 
Mio. €. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit 516,5 Mio. € unter 
den Finanzanlagen aktiviert. 
 
Das Umlaufvermögen ist um 10,1 Mio. € auf 168,7 Mio . € gestiegen und macht 4,2 % der 
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 28,4 Mio. €, auf die Forderungen und sonstigen 
Vermögensgegenstände 116,7 Mio. € und auf die liquiden Mittel 23,6 Mio. €. 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betragen 81,5 Mio . €, was 2,0 % der Bilanzsumme 
entspricht. 
 
Hinweise zur Passivseite: 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie  
das Vermögen der Stadt finanziert ist. 
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen de r Stadt (Aktiva) und den 
Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, 
passive Rechnungsabgrenzung) ist um 0,7 Mio. € auf 837,5 Mio. € gesunken und entspricht 
20,8 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 693,5 Mio . € auf die allgemeine Rücklage 
(einschließlich der Sonderrücklagen) und 144,7 Mio.  € auf die Ausgleichsrücklage. Die 
Ausgleichsrücklage ist um den Jahresfehlbetrag 2021  in Höhe von 1,8 Mio. € verringert 
worden. Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich durc h die Veränderung der einzelnen 
Eigenkapitalpositionen. Ausschlaggebend für den Verzehr des Eigenkapitals im Jahr 2022 
ist der erwirtschaftete Fehlbetrag von 0,6 Mio. €. 
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.190,7 Mrd. € (29,6 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle  und Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen  durch Erschließungsbeiträge und 
Zuwendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Spor t-, Brandschutzpauschale, 
allgemeine Investitionspauschale) mitfinanziert. In  der Bilanz sind diese Förderungen 
des

Lagebericht  
 
 
Anlagevermögens als Sonderposten auszuweisen und en tsprechend der Nutzungsdauer 
des jeweiligen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die 
ebenfalls je Vermögensgegenstand durchzuführenden A bschreibungen, die im 
Ergebnisplan als Aufwand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus 
der Sonderpostenauflösung kompensiert. 
 
Die Rückstellungen betragen 775,3 Mio. € bzw. 19,2 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 708,9 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen.  Die Instandhaltungsrückstellungen 
(Gebäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 1 3,8 Mio. € und entfallen auf die 
Bereiche Hoch- und Tiefbau; die sonstigen Rückstell ungen betragen 52,5 Mio. €. Weitere 
Einzelheiten zu den Rückstellungen können dem Rücks tellungsspiegel entnommen 
werden . 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 1.177,9 Mrd. € bzw. 29,2 % der Bilanzsumme. Der Großteil 
davon sind Kreditverbindlichkeiten für Investitione n in Höhe 907,5 Mio. €. Auf die 
Konzernfinanzierung entfällt ein Anteil von rund 117,0 Mio. €. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 47,7 Mio. € bzw. 1,2 % der Bilanzsumme. 
 
 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung 
 
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird  die Entwicklung der Ertrags- und 
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die 
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche besonders im Fokus. So 
werden die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer 
und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, rege lmäßig analysiert. Diese 
Einnahmen stellen wesentliche Einflussgrößen für de n städtischen Haushalt dar. 
Gleichwohl sind diese Positionen stark von externen  Faktoren, insbesondere der 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.  
 
Im Haushaltsjahr 2022 waren Corona-bedingte Steuerm inderungen nicht mehr zu 
verzeichnen. Bei den Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommensteuer verlief das Jahr 
positiv, insbesondere bei der Gewerbesteuer ist ein e deutliche Verbesserung gegenüber 
der Ansatzplanung erzielt worden. Unabhängig davon sind jedoch die langfristigen 
Folgewirkungen insbesondere ausgelöst durch Krieg i n der Ukraine auf unser 
Wirtschaftswesen kaum absehbar. Die Entwicklung der Gewerbesteuer wird deshalb in den 
nächsten Jahren gerade unter dem Eindruck sich vers chränkender geopolitischen Krisen 
von erheblicher Bedeutung für die weitere Haushalts entwicklung in Münster und die 
Bestimmung des Finanzrahmens sein.

Lagebericht  
 
 
Die Aufwandsseite ist durch die vielfältigen Heraus forderungen geprägt, die sich unter 
anderem als Folge einer „wachsenden Stadt“ ergeben.  Hierzu gehören die Bereitstellung 
von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung, der Ausbau der Angebote 
für Kinder und Jugendliche und die schulische Verso rgung. Insbesondere im Schul- und 
Kitabereich sowie im allgemeinen Hochbau steht in den nächsten Jahren nach wie vor ein 
großes Bauprogramm für Neu- und Erweiterungsbauten auf dem Plan, das aufgrund der 
Vielzahl der Projekte aber insbesondere auch aufgru nd des aktuell hohen 
Baukostenniveaus ein entsprechend hohes Investition svolumen nach sich zieht, dessen 
Folgekosten letztlich auch die zukünftigen Ergebnisse der Stadt Münster belasteten wird. 
 
Durch die aktuelle Konjunkturschwäche könnte sich d iese Situation jedoch etwas 
entspannen, da die Auslastung in der Baubranche rüc kläufig ist. Zum einen sind wieder 
ausreichend Baukapazitäten verfügbar, um die geplan ten Investitionen auch umzusetzen, 
zum anderem erhöht die geringere Auslastung den Wet tbewerbsdruck und könnte zu 
preisgünstigeren Angeboten der Baufirmen führen. Dies würde sich in Folge positiv auf die 
Bau- und Investitionsaktivitäten und deren Umsetzun g der Stadt Münster auswirken. 
Realitätsnähere Lagebericht Veranschlagungen sind jedoch weiterhin unerlässlich, mit dem 
Haushalt 2022 ist dieses Thema über die Bildung von  investiven Dezernatsbudgets 
angegangen worden und wird über eine stärkere Budge tierung auf der Dezernatsebene 
perspektivisch zu mehr Planungssicherheit führen.  
 
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsv olumen der Stadt Münster in den 
Jahren 2023 bis 2027 auf einem ähnlichen Niveau wie 2022 liegen. Zur Finanzierung stehen 
neben der Binnenfinanzierung aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuschüsse aus Bundes- 
bzw. Landesmitteln (Sonderposten) sowie die Erschli eßungsbeiträge zur Verfügung. Der 
restliche Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden. Die Umsetzung des 
ambitionierten Programms wird auch den laufenden Au fwand aus Abschreibung, 
Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und i nsofern die zukünftigen 
Jahresergebnisse belasten.  
 
Im Jahr 2022 profitierte die Stadt Münster noch vom niedrigen Zinsniveau. Auf den mit dem 
Ukrainekrieg eingetretenen extremen Anstieg der Inflationsraten haben die internationalen 
Notenbanken in 2022 mit einer ungewöhnlich schnelle n Anhebung der Leitzinsen reagiert 
und die viele Jahre andauernde Niedrigzinspolitik b eendet. Angesichts der hohen 
Inflationsraten und des strafferen geldpolitischen Kurses der Notenbanken dürften die 
Zinsen auch für die kommende Zeit spürbar über dem Niveau der vergangenen Jahre 
liegen. Damit gewinnt auch für die Stadt Münster di e Frage an Relevanz, wie sich die 
finanzielle Belastung aus der Verschuldung entwickelt. Gewiss ist, dass steigende Zinssätze 
die Finanzierung notwendiger Investitionen in Infra struktur und Transformation verteuern 
und dadurch einen weiteren belastenden Faktor für den städtischen Haushalt darstellen.

Lagebericht  
 
 
Die Personalaufwendungen machten im Haushaltsjahr 2022 23,7 % der Aufwendungen aus 
und stellen damit einen der größten Posten auf der Aufwandsseite dar. Die 
Personalaufwendungen werden insbesondere durch den Tarifabschluss weiter ansteigen. 
Die in 2023 abgeschlossene Tarifrunde sieht neben d er Zahlung des Inflationsausgleichs 
eine Entgeltsteigerung von 200 € plus 5,5 % ab dem 01.03.2024 vor, die zu ihrem 
überwiegenden Anteil bereits in der letztjährigen Planung Berücksichtigung finden konnte. 
Bei einer Übertragung des Tarifabschlusses auf Beam tinnen und Beamte wird nach 
Schätzungen jedoch mit einem weiteren Mehrbedarf vo n ca. 5,0 Mio. € gerechnet. 
Signifikante Belastungen werden sich aus künftigen Versorgungsaufwendungen ergeben. 
Die Pensionsrückstellungen sind im Jahr 2022 deutlich angestiegen und werden sich in den 
kommenden Jahren weiter erhöhen. Die Kompensierung der steigenden 
Personalaufwendungen und zusätzlichen Lagebericht Mehrbedarfe dieser Größenordnung 
stellen eine enorme Belastung sowie eine große Hera usforderung für die kommenden 
Haushaltsjahre der Stadt Münster dar. Im Jahr 2022 ist der Haushaltsansatz der 
Personalaufwendungen unterschritten worden, insbeso ndere im Bereich der 
Dienstaufwendungen. Diese positive Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der Nicht- 
bzw. verzögerten Besetzung von Stellen sowie aus ei ner vermehrten Personalfluktuation. 
Die Personalgewinnung für die Nachbesetzung, aber auch für neue Aufgaben gestaltet sich 
für die öffentliche Hand nach wie vor schwierig. Si nd die rein fiskalischen Konsequenzen 
entlastend, werden durch unbesetzte Stellen in der Verwaltung Aufgaben oder Projekte 
zeitlich verschoben und auch die Belastung des vorh andenen Personals wird erhöht. Die 
Risiken und Probleme aus dem Fachkräftemangel werden sich in den kommenden Jahren 
weiter verstärken. Daher ist für die öffentlichen A rbeitgebenden neben der Rekrutierung 
auch die Mitarbeiterbindung besonders wichtig. Hier  ist die Stadt Münster gefordert, mit 
innovativen Maßnahmen und attraktiven Angeboten qualifiziertes Personal zu gewinnen, an 
sich zu binden und weiterzuentwickeln.  
 
Im Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Folgen des noch 
andauernden Krieges werden in Form von Verlusten an  den Finanzmärkten und den 
überproportional steigenden Lebenshaltungs- und Ene rgiekosten deutlich. Das führte im 
Jahr 2022 in Deutschland zu Preissteigerungen, wie sie das Land seit langem nicht erlebt 
hat und damit zu einer außergewöhnlich hohen Inflat ionsrate mit einem Durchschnitt von 
7,9 %. Diese hohe Inflation trifft auch die kommuna len Haushalte, die Ausgaben der 
Gemeinden steigen in weit höherem Umfang als ihre S teuereinnahmen. Im Saldo 
verschlechtert sich die kommunale Finanzlage hierdurch dramatisch. 
 
Viele Menschen aus den Krisengebieten, insbesondere aus der Ukraine, sind auf der Flucht. 
Auch die Stadt Münster hat ihren Beitrag bei der Aufnahme von Geflüchteten geleistet. Sie, 
wie auch die übrigen Kommunen sind hier weiterhin g efordert und müssen sich auf die 
Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten einstellen. Dabei sehen sich die

Lagebericht  
 
 
Gemeinden derzeit an der Belastungsgrenze angekomme n, sowohl bei den 
Aufnahmekapazitäten als auch in finanzieller Hinsicht. Es ist weiterhin unklar, ob die hierfür 
seitens Land und Bund zur Verfügung gestellten Paus chalmittel auch längerfristig 
ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Zu r Finanzierung der Versorgung der 
geflüchteten Menschen bedarf es dringend einer nach haltigen Lösung. Die Kommunen 
brauchen verlässliche Finanzierungszusagen von Bund und Land, die sie bei der Aufnahme 
von Geflüchteten spürbar entlasten.  
 
Die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften ist regelmäßig zu beobachten, um 
frühzeitig sich abzeichnende Risiken für den städti schen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Mit 
Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligung en ist das Konzerncontrolling 
insbesondere unter besonderer Beachtung der Auswirk ungen des Ukrainekrieges, der 
Zinswende und der Inflation auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen.  
 
Die Stadt Münster steht mit dem Bekenntnis zur Klim aneutralität und ihrer 
Nachhaltigkeitsstrategie für eine nachhaltige Stadt entwicklung. Das große Ziel der 
Klimaneutralität bis 2030 ist eine riesige Herausfo rderung für die gesamte Stadt Münster. 
Der Rat hat am 14.12.2022 auf der Grundlage der Vor lage V/0609/2022 „Ziele zur 
kommunalen Steuerung“ folgende vier prioritären Handlungsfelder beschlossen:  
 Klimaneutralität  
 Leistbares, nachhaltiges Wohnen  
 Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität  
 Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung  
 
Die Nennung der wesentlichen Ziele und Strategien d urch den Gesetzgeber lässt das 
Erfordernis einer Fokussierung auf (einige wenige) Ziele und Strategien erkennen. Dies 
setzt eine vorherige Priorisierung von Maßnahmen im städtischen Haushalt voraus. Nur so 
kann die Steuerung der begrenzten finanziellen Ress ourcen gelingen und sichergestellt 
werden, dass die festgelegten Ziele und Strategien auch tatsächlich erreicht werden.  
 
Im September 2022 wurde der erste grüne Schuldschein („Green Bond“) der Stadt Münster 
aufgelegt. Dieser Schuldschein umfasst ein Volumen von 140 Mio. €, finanziert werden 
damit mehrere ökologisch nachhaltige Projekte. Zu den Maßnahmen gehören der Bau der 
MathildeAnneke-Gesamtschule, die Erweiterung der Ha uptkläranlage und der 
Glasfaserausbau in Münster. Mit dem grünen Schuldschein ist die Stadt Münster nicht nur 
bei den genannten Maßnahmen, sondern auch im Hinblick auf die Finanzierung nachhaltig 
unterwegs. Die Stadt Münster leistet mit ihrer Nach haltigkeitsstrategie einen wichtigen 
Beitrag zum Klimaschutz und ist damit auf gutem Weg , eine attraktive und lebenswerte 
Stadt – auch für nachfolgende Generationen – zu bleiben.

Lagebericht  
 
 
Ein Beispiel für positive Folgen der Transformation  ist die Standortentscheidung für die 
Batterieforschung zugunsten der Stadt Münster. Der Bau des Technologiezentrums startete 
im Frühjahr 2022. In der Anlage sollen neue Batterieformate für die Industrie entwickelt und 
hergestellt werden; außerdem wird an besseren Speic herkapazitäten für Strom geforscht. 
Die Lagebericht Elektromobilität wird aktuell massi v ausgebaut. Die Batterieforschung gilt 
somit als Schlüsseltechnologie für die Zukunft und hat für die Stadt Münster ein hohes 
Wertschöpfungspotenzial. Mit der Förderung der Batt erieforschung und der Entwicklung 
des Technologiestandortes Münster werden hochspezia lisierte Firmen an den Standort 
Münster kommen bzw. sich aus dem wissenschaftlichen Umfeld neu gründen. Damit einher 
geht die Schaffung weiterer qualifizierter Arbeitsp lätze, die die Wettbewerbsfähigkeit des 
Standortes Münster stärken und sichern.  
 
Die Weiterentwicklung der Digitalisierung wird in d en nächsten Jahren auch ein zentrales 
Thema. Von Relevanz ist dabei auch der Aspekt der v erwaltungsinternen Digitalisierung. 
Hier müssen verwaltungsinterne Prozesse besser, sch neller und effizienter gestaltet 
werden sowie neue und bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger 
angeboten werden. Der Nachhaltigkeitsgedanke sowie das Einsparen von Ressourcen 
spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Risiko besteh t auch hier, in ausreichendem Maß IT-
affine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sta dtverwaltung zu gewinnen, um die 
Digitalisierungsschritte konsequent weiterverfolgen zu können. Hier steht die Stadt in einem 
sich verstärkenden Wettbewerb nicht nur mit anderen  Kommunen, sondern auch mit 
Privatunternehmen.  
 
Der Jahresabschluss 2022 weist einen Fehlbetrag von 0,6 Mio. € aus, dieser kann durch 
die Inanspruchnahmen der Ausgleichsrücklage kompens iert werden. Auch in der 
Finanzplanung für die nächsten Jahre zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse ab, die 
unweigerlich eine Reduzierung des Eigenkapitals nac h sich ziehen. Unter diesen 
Rahmenbedingungen ist es umso dringlicher, die knap pen Finanzmittel gezielt und 
wirtschaftlich einzusetzen. Auch in Zukunft bedarf es insofern sehr großer Anstrengungen, 
um die uneingeschränkte finanzielle Handlungsfähigk eit der Stadt Münster weiterhin zu 
gewährleisten.  
 
Die Folgen der wirtschaftlichen Konsequenzen aus de m andauernden Krieg gegen die 
Ukraine und der hohen Inflation bleiben mit ihren Wirkungen auf das Jahresergebnis 2023 
und auch perspektivisch auf die Folgejahre abzuwart en. Damit geht eindeutig ein Risiko 
sich zukünftig weiter einengender finanzieller Spielräume einher. Angesichts der Dynamik, 
mit der bestimmte Aufwandspositionen wachsen, und d er fehlenden Kongruenz beim 
Ertragswachstum ist zwingend alsbald eine Diskussio n darüber zu führen, was sich die 
Stadt in welchen Aufgabenbereichen, in welcher Inte nsität und mit welchem 
Qualitätsanspruch weiterhin leisten will.

Lagebericht  
 
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW 
 
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der 
Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen 
Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF- 
Kennzahlenset erarbeitet worden. 
 
 
Die Zahlen beleuchten vier Analysebereiche: 
➢ Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
➢ Kennzahlen zur Vermögenslage 
➢ Kennzahlen zur Finanzlage 
➢ Kennzahlen zur Ertragslage 
 
 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum 
31.12.2022 und andererseits die Ergebnisrechnung fü r das Haushaltsjahr 2021 (in 
Klammern wird jeweils der Vorjahreswert aus dem Jahr 2021 ausgewiesen): 
 
 
 
 
 
Nr 
. 
Bezeichnung der 
Kennzahl 
Wert 2022 
(2021) Analyse / Erläuterung 
Hauswirtschaftliche 
Gesamtsituation: 
1. Aufwandsdeckungsgrad 99,7 % 
(98,8 %) 
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden 
Verwaltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu  
99,7 % durch die ordentlichen Erträge gedeckt. 
2. Eigenkapitalquote 1 20,8 % 
(21,8 %) 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals  
am Gesamtvolumen der Bilanz. 
3. Eigenkapitalquote 2 50,1 % 
(53,0 %) 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum 
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit 
Eigenkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
4. (Negative) 
Überschussquote 
-0,1 % 
(-0,2 %) 
Das Jahresergebnis von -0,6 Mio. € führt zu einer 
negativen Überschussquote von -0,1 %.

Lagebericht  
 
 
 
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
5. Infrastrukturquote 36,5 % 
(38,8 %) 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasser-
beseitigungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen 
der Aktivseite der Bilanz (entspricht der 
Bilanzsumme) beträgt 36,5 %. 
6. Abschreibungsintensität 6,3 % 
(6,2 %) 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Diese entsprechen 
einem Anteil von 6,3 %. 7. Drittfinanzierungsquote 58,6 % 
(57,2 %) 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der 
Auflösung von Sonderposten zu den 
Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird 
deutlich, inwieweit die Belastung durch 
Abschreibungen durch die Drittfinanzierung 
(Zuschüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach 
verbleibt eine Nettobelastung durch 
Abschreibungen in Höhe von 41,4 %. 
8. Investitionsquote 238,4 % 
(155,2 %) 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen und 
Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2022 etwa 
238,4 %. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen 
leichten Rückgang (jeweils Auswertung 
Anlagenspiegel). 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
9. Anlagendeckungs- grad 
2 
93,9 % 
(93,6 %) 
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist. 
10. Dynamischer 
Verschuldungsgrad 
Angabe 
nicht 
möglich 
(29,2 Jahre) 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie 
vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die 
Effektivverschuldung aus Überschüssen der 
laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig zu tilgen 
(Entschuldungsdauer). 
11. Liquidität 2. Grades 45,8 % 
(51,7 %) 
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt. 
12. Kurzfristige 
Verbindlichkeitsquote 
6,2 % 
(5,3 %) 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 6,2 %. 
13. Zinslastquote 0,9 % 
(1,1 %) 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwen-
dungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch 0,9 % entsprechend 13,0 Mio.€ an 
Finanzaufwendungen hinzu.

Lagebericht  
 
 
 
Kennzahlen zur Ertragslage:  
14. Netto-Steuerquote 48,7 % 
(49,0 %) 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto- 
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an den 
gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an. 
15. Zuwendungsquote 14,0 % 
(14,9 %) 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge 
aus Zuwendungen an den gesamten ordentlichen 
Erträgen dar. 
16. Personalintensität 23,7 % 
(23,7 %) 
Der Anteil der Personalaufwendungen 
(einschließlich der Zuführungen zu den Rück-
stellungen, aber ohne die Versorgungsaufwen-
dungen) an den gesamten ordentlichen Auf-
wendungen beträgt 23,7 % bzw. 328,8 Mio. €. 
17. Sach- und 
Dienstleistungsintensität 
11,0 % 
(11,4 %) 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit 
Aufwendungen durch die Inanspruchnahme von 
Sach- und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu 
den gesamten ordentlichen Aufwendungen 
entstanden sind. Nicht enthalten sind hier allerdings 
z. B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfüllung von 
kommunalen Aufgaben. 
18. Transferaufwandsquote 50,2 % 
(48,2 %) 
Die Kennzahl stellt den Anteil der 
Transferaufwendungen an den gesamten 
ordentlichen Aufwendungen dar. Er beträgt 50,2 % 
entsprechend 696,3 Mio. €. Neben den hohen 
Zuwendungen im Jugend- und Sozialbereich sind 
hier auch die Zuwendungen an städtischen 
Beteiligungen / Eigenbetriebe sowie 
Gewerbesteuerumlagen und die 
Landschaftsumlage miterfasst.

Anlage A

2062 Zeichen

Anlage A zur V/0063/2024 
Kurzüberblick 
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster,  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass 
 
-  der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,   
   Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
-  die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen    
   ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und 
-  der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung     
   von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
Zielerreichung: 
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom 
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem 
Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO-unterschrieben

2518 Zeichen

Stef lu n g nahm e des Rech n u ngs prüfun gsaussch usses vom 25.0'l .2024 zu dem
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2022 gemäß S 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31 .12.2022 -
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so
wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 j22022 geprüft und sich hiezu
des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung
bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 10.01.2024 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem
Rat Stellung zu nehmen
Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß $ 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 1OZ Abs. 3 GO NRW.
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der JahresaF
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter'Beachtung der Grundsätze orilnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens., Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
'Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 21 .08.2A23 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum
31.12.2022 gebilligt.
,r.-MM
Vorsitzender des Rech nu ngsprüfungsaussch usses

Beratungsverlauf (2)

21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Marktallee
  • Kanalstraße
  • Warendorfer Straße 66
  • Geringhoffstraße 4I
  • Wolbecker Straße 90
  • Albersloher Weg 33
  • Pleistermühlenweg
  • Martin-Niemöller-Straße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Werlandstraße
  • Loddenheide
  • Kinderhaus 446

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0063/2024
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2024
Erstellt
25.01.2024 09:56