V/0063/2024
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster, Korrektur zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6518 Zeichen
V/0063/2024 V/0063/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster, Korrektur zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster Beratungsfolge 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am- tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2022 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 4.029.229.334,35 € und einem Jahresfehlbetrag von 601.919,95 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresfehlbetrag von 601.919,95 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichs- rücklage gedeckt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2022 Entlas- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 4. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 3.779.657.896,79 € und einem Jahresüberschuss von 28.466.606,70 € fest (bisher mit Vorlage V/0484/2021 festge- stellter Jahresüberschuss 28.446.606,70 €). Der Jahresüberschuss von 28.466.606,70 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah- resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach- zuweisen ist. Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 08.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Frohne Telefon: 492-1400 FrohneK@stadt-muenster.de - 2 - V/0063/2024 Den mit Datum vom 21.08.2023 von der Stadtkämmerin auf gestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 20.09.2023 (Vorlage Nr. V/0516/2023) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü- fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prü- fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzu legen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durchgeführt und über die Prüfung den als An- lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berück- sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2022 erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0516/2023 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 verwiesen. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung u nd Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab- schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach ein gehender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 25.01.2024 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst La- gebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.01.2024 ist als Anlage 2 beigefügt. Behandlung des Jahresfehlbetrages Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver- pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 601.919,95 € durch eine vorran gige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechni- sche Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters b ezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. - 3 - V/0063/2024 Korrektur zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Münster Mit Beschlussfassung zur Vorlage V/0484/2021 ist vom Rat u. a. der Jahresüberschuss 2019 i. H. v. 28.446.606,70 € festgestellt worden. Dabei ist ein Zahlendreher unterlaufen, der zutreffende Jahres- überschuss 2019 beläuft sich auf 28.466.606,70 €. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster wird die bisherige fehlerhafte Feststellung durch den vorliegenden Beschluss korrigiert. Weitere Fol- gen ergeben sich nicht, da bei der Zuführung des Jahresüberschusses 2019 zur Ausgleichsrücklage der zutreffende Betrag berücksichtigt worden ist. gez. Markus Lewe Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusse s der Stadt Münster zum 31.12.2022 Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs. 3 GO NRW
Bericht Rat final 2022
303631 Zeichen
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsausschuss /
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
E-Mail: revision@stadt-muenster.de
3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ......................................................................................................................... 4
1 Prüfungsauftrag ............................................................................................................. 5
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse .................................................................................. 5
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 7
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung ............................................ 7
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ...................................... 7
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ..................................................................................... 8
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................................. 10
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ............................. 10
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ................................................................. 11
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ................................................ 11
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ........................................................................................... 11
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ............................................................. 13
4.6.3 Anlagenspiegel ........................................................................................................... 13
4.6.4 Eigenkapitalspiegel .................................................................................................... 13
4.6.5 Rückstellungsspiegel ................................................................................................. 13
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ........................................................................ 14
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ........................................................................... 15
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ........................................................................... 17
5 Erörterung der Ergebnisrechnung .............................................................................. 18
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2022 ............ 24
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2022 .................................... 75
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW .................................. 77
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen ................... 78
Anlagen:
Bilanz
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Eigenkapitalspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Vorwort
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab schluss, bestehend aus der
Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang,
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 G O NRW vom Rechnungsprüfungs-
ausschuss zu prüfen, der sich zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision, bedien t (§ 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Der
Ausschuss hat gegenüber dem Rat zu dem Ergebnis sei ner Prüfung gesondert schriftlich
Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob e r unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt v ermittelt. Die Prüfung erstreckt sich
darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind ( § 102 Abs. 3 GO NRW). Die
Buchführung ist einzubeziehen.
Das Ergebnis und wesentliche Zahlen des Jahresabsch lussentwurfs zum 31.12.2022
wurden mit der Berichtsvorlage V/0354/2023 vom 07.0 6.2023 den entsprechenden
Ausschüssen sowie dem Rat vorgestellt. Somit sind s owohl die politischen Gremien als
auch die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ergebnisse der Ergebnis- und der Finanzrechnung
sowie der Bilanz zum Abschlussstichtag informiert worden.
Die Stadtkämmerin stellte gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 21.08.2023 den Entwurf des
Jahresabschlusses 2022 auf, den der Oberbürgermeist er am darauf folgenden Tag
bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass der Oberbürgermeister den von ihm
bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat
zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt Münster erst in seiner Sitzung am
20.09.2023 involviert (V/0516/2023). Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 folglich überschritten; Rechtsfolgen ergaben sich
hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Münster übe rwies in gleicher Sitzung den Entwurf
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
OB
§ 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW:
Kämmerin Entwurfsaufstellung Jahresabschluss und Lagebericht
§ 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: Entwurfsbestätigung
§ 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW: Zuleitung an den Rat
Rat
Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss (RP-A)
Beauftragung des AWR mit der Entwurfsprüfung
AWR
§ 102 Abs. 1 GO NRW: Entwurfsprüfung
§ 102 Abs. 8 GO NRW: Berichterstattung an den Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses
§ 102 Abs. 1 GO NRW: Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses und Feststellung
5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW Voraussetzung
dafür, dass der Rat der Stadt Münster den Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres feststel len kann. Auf der Grundlage des ge-
prüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat über die Entlastung des Oberbürger-
meisters.
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht.
1 Prüfungsauftrag
Die Prüfung beschränkte sich gemäß § 102 GO NRW auf die Feststellung der Einhaltung
der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder
sonstigen Satzungen. Danach ist die Prüfung so anzu legen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich gemäß § 95 Abs.
1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Fin anz- und Ertragslage der Stadt
Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münste r vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen,
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklun g zutreffend dargestellt sind. Die
Prüfung des Lageberichtes hat sich zudem darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen
Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über Art
und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresfe hlbetrag i.H.v. -601.919,95 € (Vorjahr:
-1.846.472,81 €) ab. Damit liegt das Ergebnis insge samt um 85.423.919,00 € (Vorjahr:
23.276.962,19 €) über der Veranschlagung.
Die Ausgleichrücklage weist am 31.12.2022 einen Be stand i.H.v. 144.679.562,06 € aus.
Sie reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2022 auszugleichen. Gemäß § 75 Abs.
2 GO NRW gilt der Haushalt insofern als fiktiv ausgeglichen.
Das Eigenkapital der Stadt Münster sinkt im Hausha ltsjahr 2022 von 838.193.455,69 € um
653.704,33 € auf 837.539.751,36 €. Es hat am Ende des Jahres 2022 einen Anteil von rd.
20,8 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,8 %).
Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2022 wurden i nsgesamt 30.150.331,00 € in das
Jahr 2023 übertragen, da sich geplante Projekte und Maßnahmen in ihrer Umsetzung
verschieben.
Für den Jahresabschluss 2022 erteilt das AWR den u neingeschränkten Bestätigungs-
vermerk. Der Jahresabschlussbericht umfasst die gesetzlich geforderten Bestandteile wie
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Lagebericht und Anhang.
Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Ver ständnis der Rechnungsergebnisse
und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre
Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buchführung überein
und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage der Stadt wider.
6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Prüfung legte nachfolgende Sachverhalte offen, welche einer Korrektur bedürfen:
o Die Prüfungsergebnisse im Bereich der Finanzanlage n verdeutlichen, dass die
bisherige Dokumentationsform verbesserungswürdig ist. Aufgrund einer längerfristigen
Erkrankung eines Mitarbeiters verzögerte sich der P rozess zur Reorganisation der
Jahresabschlussarbeiten. In einigen Fällen waren si e nicht mit den vorgesehenen
Vermerken dokumentiert. Das Amt für Finanzen und Be teiligungen hat hierzu
Veränderungen angekündigt.
o Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Verwaltung nach Vorstellung des Berichtes
gebeten, die Unterbewertung der Pensionsrückstellun gen künftig in den Jahres-
abschlüssen in geeigneter Form auszuweisen und tran sparent zu machen. Hierüber
hat das AWR das Personal- und Organisationsamt sowi e das Amt für Finanzen und
Beteiligungen mit Schreiben vom 25.07.2022 informie rt. Das Personal- und
Organisationsamt hat für den Jahresabschluss 2022 a uf der Grundlage eines HGB-
Zinsfußes von 1,44 % eine Unterbewertung i.H.v.391. 599.408,00 € ermittelt und dem
Amt für Finanzen und Beteiligungen mitgeteilt. Dies e wurde aber nicht im Jahres-
abschluss ausgewiesen. Zukünftig ist diese Angabe i n den Jahresabschluss aufzu-
nehmen.
o Die Durchführung der Maßnahme „Umbau des ehemalige n Hill-Speichers zum gemein-
nützigen Quartierszentrum B-Side“ obliegt der Wirts chaftsförderung Münster (WFM).
Die Stadt Münster hat Fördermittel des Landes i.H.v . 7.164.206 € für den Umbau
akquiriert. Im Haushaltsjahr 2021 wurden Fördermitt el in einer Gesamthöhe i.H.v.
1.887.000,00 € an die WFM ausgezahlt. Der entsprech ende ARAP sowie der PRAP
wurden in gleicher Höhe gebildet. In 2022 kamen zwei weitere Zahlungen an die WFM
i.H.v. 600.000,00 € und 654.126,63 € (gesamt 1.254.126,63 €) hinzu. Insgesamt wurde
der ARAP im Jahr 2022 jedoch um den Betrag i.H.v. 1.383.082,63 € und der PRAP um
1.292.106,26 € erhöht. Aus Sicht des AWR sind beide Zugänge zu hoch eingebucht.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ist angehalten, die im Haushaltsjahr 2022 bei
den ARAP und den PRAP berücksichtigten Beträge auf die Richtigkeit der Höhe des
Zugangs zu prüfen.
o Für einen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien gewährten Investitionskosten-
zuschuss i.H.v. insgesamt 1.636.672,37 € wurde ein ARAP gebildet. In der Gesamt-
summe sind Bundes-/Landesmittel i. H. v. 1.396.672,37 € enthalten. Die Zweckbindung
ist mit 20 Jahren angegeben. Vom Amt für Finanzen u nd Beteiligungen ist zu prüfen,
warum ein PRAP i.H.v. 1.636.672,37 € gebucht wurde und ob der tatsächlich in SAP
vorgegebene Auflösungszeitraum mit fünf Jahren korrekt vorgegeben ist.
o Mit Blick auf die Nachschauprüfung zu den Jahresab schlussvermerken 2020 und 2021
ist anzumerken, dass die Prüfungsbemerkungen durch das Amt für Finanzen und
Beteiligungen größtenteils aufgegriffen und umgeset zt wurden. Für den Bereich der
vom Sportamt gewährten Baukostenzuschüsse an Verein e und die daraufhin zu
bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 44 I I Satz 2 KomHVO wird das
ursprünglich festgelegte Verfahren nach wie vor nic ht angewandt. Das Amt für
Finanzen und Beteiligungen wird in Abstimmung mit d em Sportamt die notwendigen
Arbeitsschritte einleiten und die Umsetzung priorisieren.
Die aufgedeckten Sachverhalte entwickelten in ihrer Gesamtheit nicht das Gewicht, dass
sie eine unmittelbare Korrektur des Jahresergebniss es 2022 erforderlich machen. Die
Kernaussagen des Jahresabschlusses, insbesondere in Hinblick auf die Höhe und
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltu ng des Haushaltsplanes, den
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung und die Vermögensrechnung
unter Einschluss der städtischen Liquiditätsentwick lung, werden durch die Prüfungs-
feststellungen nur unwesentlich tangiert.
Insgesamt entspricht der Jahresabschluss den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster.
7 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des J ahresabschlusses 2022 sowie
den Lagebericht.
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen
Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des d en tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, erkannt werden
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Einschätzung
des Risikos und der Wesentlichkeit. Gemäß dem Wesen tlichkeitsgrundsatz in der
Abschlussprüfung ist die Prüfung des Jahresabschlus ses und des Lageberichtes darauf
auszurichten, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf
Unrichtigkeiten oder Verstöße zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung
oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert d er Rechnungslegung für die
Abschlussadressaten haben.
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die Monate
Oktober und November 2023. Hierzu wurde der gesetzliche Prüfungsauftrag in Aufgaben-
bereiche gegliedert und den jeweiligen Prüfer*innen zur Bearbeitung zugeordnet. Die
Ergebnisse zu den verschiedenen Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken
dokumentiert und mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen abgestimmt.
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung erfolgt in Anlehnung an die vom Institut de r Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Beri chterstattung bei Abschluss-
prüfungen“ (IDW PS 450).
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungsleg ung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchf ührung
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mu ss diese klar, richtig, voll-
ständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. In ventur und Buchführung sind demnach
nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger D ritter sich innerhalb einer ange-
messenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und die Ergebnisse verschaffen
kann.
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss un d das Belegwesen stellen eine
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geord nete Erfassung der Geschäftsvorfälle
sicher. Als Grundlage für die Kontierung und Auswer tung dienen die vom Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG
NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt Münster für die
Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SA P ist zertifiziert und ausführlich
getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es die Grundlage für eine
ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sin d Gegenstand der unterjährigen
Prüfung von Teilhaushalten in den Ämtern und Einric htungen der Stadt Münster. Hierbei
traten keine Beanstandungen auf, welche die Funktio nsweise des Systems sowie die
Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschließend
im SAP-System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung v on Ausgaben ist gewährleistet, dass
die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenplanes einheitlich in der
Geschäftsbuchführung erfasst werden.
8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine spezifische Vertragsnummer,
sodass auch in diesem Bereich eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen
Verwaltungsvorgang jederzeit gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen, wie Anlagenrechnung sowie D ebitoren- und Kreditorenbuch-
haltung, sorgen für eine gesetzeskonforme, systemat ische Fortschreibung und Auswert-
barkeit von Einzelpositionen, welche in der Hauptbu chhaltung sachgerecht zusammen-
gefasst werden.
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Reg elungen zur Finanzbuchhaltung in
einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finan zbuchhaltung der Stadt Münster)
fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung unter
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen und Buchführungsunt erlagen gemäß § 32 KomHVO
NRW sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigt en der Stadtverwaltung die verbind-
lichen Anweisungen bezüglich der Aufbau- und Ablauf organisation, des Einsatzes auto-
matisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhalt ung, der Verwaltung von Zahlungs-
mitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzb uchhaltung sowie der sicheren
Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der Bücher, Unterlagen über die
Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen dazu ergan genen Anweisungen und
Organisationsregelungen, Buchungsbelege und Unterla gen über den Zahlungsverkehr
sowie die Eröffnungsbilanz.
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsa bwicklung gemäß § 93 Abs.
4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse
Im Inventar sind gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW die in der Inventur mengenmäßig erfassten
Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
Für die Eröffnungsbilanz zur Einführung des NKF zum 01.01.2008 war eine Inventur
durchzuführen und ein Inventar auf der Grundlage vo rsichtig geschätzter Zeitwerte
aufzustellen. Diese angesetzten Werte gelten gemäß § 92 Abs. 2 GO NRW als
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alle Vermöge nsgegenstände, welche nach der
Eröffnungsbilanz zugegangen sind, wurden gemäß § 34 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sie werden nicht um eventuelle
Zuwendungen gekürzt, da diese gemäß § 44 Abs. 4 und 5 KomHVO NRW zu passivieren
sind.
Die §§ 29 und 30 KomHVO NRW regeln die Durchführung von Inventuren: Das Intervall
für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens soll d anach bei körperlich beweglichen
Vermögensgegenständen fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegen-
ständen zehn Jahre nicht überschreiten.
Nachdem in den vergangenen drei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie auf die Durch-
führung einer Inventur verzichtet wurde, hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen zum
Jahresabschluss für das Jahr 2022 eine Inventur nach dem Rahmenplan für das Ordnungs-
amt, das Stadtmuseum und das Amt für Grünflächen, U mwelt und Nachhaltigkeit ange-
ordnet.
Das Ordnungsamt hat eine nachgelagerte Inventur im April 2023 durchgeführt. Die
Inventurunterlagen, insbesondere die Zähllisten, wurden dem Amt für Finanzen und
Beteiligungen entsprechend vorgelegt und die jeweil igen Abgänge vollständig und
für das AWR nachvollziehbar im Jahresabschluss 2022 berücksichtigt.
9 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Im Hinblick auf die Inventur der Büromöbel und der technischen Ausstattung sind
das Personal- und Organisationsamt bzw. die citeq zuständig.
Die Inventur im Amt für Grünflächen, Umwelt und Na chhaltigkeit konnte aufgrund der
Masse der Vermögensgegenstände sowie der verschiede nen Standorte noch nicht
abschließend durchgeführt werden. Die Berücksichtigung der Inventur soll demnach
im Jahresabschluss 2023 stattfinden.
Im Stadtmuseum ist eine vollständige Bewertung der Kunstgegenstände noch nicht
erfolgt. Im dritten Quartal 2023 hat ein Abstimmung sgespräch mit dem Amt für
Finanzen und Beteiligungen, dem Stadtmuseum und ber atend mit dem AWR
stattgefunden. Festgelegt wurde, dass zunächst probeweise die Datenerfassung des
Musikinstrumentenbestandes durchgeführt wird. Das E rgebnis soll noch im Jahr
2023 vorliegen. Auf Basis der dann vorliegenden Erk enntnisse soll die künftige
Herangehensweise erneut abgestimmt werden.
Die Ergebnisse der Inventur im Stadtmuseum für die Vermögensgegenstände, die
keine Kunstgegenstände sind, lagen für den Jahresabschluss 2022 nicht rechtzeitig
vor, sie finden im Jahresabschluss 2023 entsprechende Berücksichtigung.
Nach der Inventurrichtlinie werden bei der Buch- un d Beleginventur Art, Menge und Wert
der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfassung werden
Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und Ähnliches zugrunde gelegt. Art, Menge und Wert
sind anhand von Zu- und Abgängen sowie sonstigen Wertveränderungen festzustellen.
Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und Boden
unterliegen unter anderem aus Verkehrssicherungszwecken einer ständigen Begutachtung
durch die jeweiligen Fachämter.
Die bebauten und unbebauten Grundstücke des Anlage- und Umlaufvermögens werden im
Bestandsverzeichnis der SAP-Anlagenbuchhaltung gefü hrt. In dem Bestandsverzeichnis
sind alle Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungen ordnungsgemäß zu erfassen. Am
Inventurstichtag kann somit der buchmäßige Endbesta nd anhand des Bestands-
verzeichnisses ermittelt werden. Wie in der Anlage 3 zur Inventurrichtlinie beschrieben,
erfolgen permanente Inventurstichproben während der Abwicklung der unterschiedlichen
Geschäftsvorfälle (Zu- bzw. Abgänge, Rückbau/Verschrottung etc.).
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachges amtheit zusammengefassten
Vermögensgegenstände für öffentliche Spielplätze un d Grünanlagen sowie Sportanlagen
behandelt.
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei Bauten auf
fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung m ittels vorliegenden Pachtverträgen
bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen.
10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Verbindlich-
keiten ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsm äßiger Buchführung gemäß § 33
KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermöge nsgegenstände und
Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die im
Haushaltsjahr 2022 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden, unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen, i m Jahresabschluss ihre Berück-
sichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschl uss angewandten Bewertungs-
methoden wurden beibehalten.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz-
steuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorf älle unter Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen entha ltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen m it hoheitlicher Betätigung hingegen
wurden die Bruttobeträge verbucht.
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Un ternehmen Stadtwerke Münster
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden mit
ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimm ungen werden diese im Rhythmus
von fünf Jahren überprüft. Die letzte Wertüberprüfung wurde zum 31.12.2018 durchgeführt.
Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster Ka pitalzuführungen in die Rück- bzw.
Sacheinlagen, sofern diese als nachträgliche Anscha ffungskosten zu beurteilen sind. Die
übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster n ach der Kapitalspiegelbildmethode
und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkb aren Forderungsverlusten und
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur
Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberich tigungen hat sich gegenüber dem
Vorjahr nicht verändert.
Im Rahmen der Erläuterungen zu der Bilanzposition „ 4.2 - Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen“ (Seite 88 des Jahresabschlusses, Band 1) wird der Hinweis gegeben,
dass im Jahr 2022 der Restbestand der Kredite in CH F i.H.v. 25.617.800 CHF mit einem
Kurs von 0,9853 CHF/€ in eine Verbindlichkeit i.H.v. 26.000.000,00 € umgeschuldet wurde.
Der Wechselkurs zum 31.12.2022 musste daher nicht mehr angegeben werden.
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen.
Seit dem 01.01.2022 wird die zulässige Grenze für Geringwertige Vermögensgegenstände
i.H.v. 800,00 € netto genutzt. Anschaffungen von Ve rmögensgegenständen innerhalb
dieser Wertgrenze werden als Auszahlung der laufend en Verwaltungstätigkeit und als
Aufwand gebucht.
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes 2012 werden Erträge und
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanz-
anlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögen sgegenstände
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von
abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Ru nderlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48 .12.02/99 – 765/19) ist Grundlage
für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen.
11 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungsdauern in einer Rahmen-
richtlinie zusammen, welche die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung sicherstellt. Die in
der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzu ngsdauern bewegten sich in der
gesetzlich vorgegebenen Toleranz.
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister un ter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner Aufsicht
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der A ufgaben der Finanzbuchhaltung,
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wert-
gegenständen sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung
für die Stadt Münster wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen überarbeitet und dem
Rat mit Vorlage V/0361/2022 zur Kenntnis gegeben. S ie gilt seit dem 26.08.2022
verwaltungsweit und ist grundlegender Bestandteil des Internen Kontrollsystems (IKS).
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß § 38 Abs. 1 KomHVO NRW die
Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrech nungen, die Bilanz und den Anhang
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Fina nzrechnung. Ferner enthält er die
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten-
und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen.
Somit umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2022 alle gemäß
§ 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben. Insgesamt
ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Lagebild
der Stadt Münster. Des Weiteren werden die wesentli chen Einfluss-faktoren für das
Zustandekommen des Jahresergebnisses 2022 sowie der Bestands-veränderungen in der
Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert.
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2022 entspri cht der in § 42 KomHVO NRW
festgelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsg emäß unter Fortführung der
Eröffnungsbilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
Die Bilanzsumme i.H.v. 4.029.229.334,35 € erhöhte s ich gegenüber dem Vorjahr um
190.341.824,89 €, was einer Steigerung von 4,96 % entspricht. Die Ursache liegt vor allem
an der anhaltend hohen Investitionstätigkeit der St adt Münster. Allein die Bilanzposition
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erhöhte sich um 125.890.072,97 €.
Zudem erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Inves titionskrediten um insgesamt
156.681.697,19 €. Besonders zu erwähnen ist hier di e Aufnahme des “Grünen Schuld-
scheins” mit einem Volumen i.H.v. 140 Mio. €, welcher zur Finanzierung ökologisch nach-
haltiger Projekte im September 2022 von der Stadt Münster auf den Weg gebracht wurde.
Seit 2020 bilanziert die Stadt Münster auf der Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der
aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine folgenden Belastungen
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG) eine Bilanzierungs-
hilfe. Zum 31.12.2022 betrug diese 33.350.000,00 €; ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
um 7.806.000,00 €.
12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Aktiva
31.12.2021 31.12.2022
Euro % Euro % Euro
Bilanzierungshilfe 25.544.000,00 0,7 33.350.000,00 0,8 7.806.000,00
Immaterielle
Vermögensgegenstände 686.599,13 0,0 680.372,89 0,0
-6.226,24
Sachanlagen 2.913.663.176,62 75,9 3.024.855.645,99 75,1 111.192.469,37
Finanzanlagen 668.116.159,55 17,4 720.208.791,66 17,9 52.092.632,11
Langfristiges Vermögen 3.608.009.935,30 94,0 3.779.094.810,54 93,8 171.084.875,24
Vorräte 29.917.896,72 0,8 28.401.241,88 0,7 -1.516.654,84
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 87.109.852,94 2,3 116.696.603,66 2,9
29.586.750,42
Liquide Mittel 41.513.065,55 1,1 23.553.760,02 0,6 -17.959.305,53
Aktive Rechnungsabgrenzung 72.336.758,95 1,9 81.482.918,25 2,0 9.146.159,30
Kurzfristiges Vermögen 230.877.574,16 6,0 250.134.523,81 6,2 19.256.949,65
Gesamt 3.838.887.509,46 100,0 4.029.229.334,35 100,0 190.341.824,89
Am 31.12.2022 ist das städtische Vermögen langfrist ig zu 75,1 % in Sach-, zu 17,9 % in
Finanzanlagen sowie marginal in immateriellen Vermögensgegenständen gebunden. Hinzu
kommt die Bilanzierungshilfe i.H.v. 0,8 %.
Der restliche Teil i.H.v. 6,2 % entfällt auf kurzfr istiges Vermögen in Form von Vorräten,
Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und li quiden Mitteln sowie aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten.
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.779.094.810,54 € ist fast vollständig durch
langfristiges Kapital i.H.v. 3.677.790.013,71 € (91,3 %) finanziert.
Passiva
31.12.2021 31.12.2022
Euro % Euro % Euro
Eigenkapital 838.193.455,69 21,8 837.539.751,36 20,8 -653.704,33
Sonderposten 1.203.024.244.38 31,3 1.190.446.178,03 29,6 -12.578.066,35
Pensionsrückstellungen 678.923.780,00 17,7 708.924.575,00 17,6 30.000.795,00
Sonstige Rückstellungen 13.842.950,92 0,4 12.905.840,25 0,3 -937.110,67
Langfristige Verbindlichkeiten* 777.365.717,52 20,2 927.973.669,07 23,0 150.607.951,55
Langfristiges Kapital 3.511.350.148,51 91,4 3.677.790.013,71 91,3 166.439.865,20
Sonderposten Gebühren 932.339,00 0,1 293.438,00 0,01 -638.901,00
Instandhaltungsrückstellungen 12.076.263,75 0,3 13.817.606,08 0,3 1.741.342,33
Sonstige Rückstellungen 67.078.758,31 1,8 39.620.187,36 1,0 -27.458.570,95
Kurzfristige Verbindlichkeiten** 203.808.748,53 5,3 249.960.162,66 6,2 46.151.414,13
Passive Rechnungsabgrenzung 43.641.251,36 1,1 47.747.926,54 1,2 4.106.675,18
Kurzfristiges Kapital 327.537.360,95 8,6 351.439.320,64 8,7 23.901.959,69
Gesamt 3.838.887.509,46 100,0 4.029.229.334,35 100,0 190.341.824,89
* mehr als 1 Jahr; ** bis zu 1 Jahr
Dem kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapital i.H.v. 3 51.439.320,64 € steht ein kurzfristig
verfügbares Vermögen der Stadt Münster i.H.v. 250.134.523,81 € (71,2 %) gegenüber.
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -601.919,95 € sowie die außerhalb der Ergebnisrechnung vor-
genommenen Verrechnungen i.H.v. insgesamt -51.784,38 € senkten das Eigenkapital von
838.193.455,69 € (Stand: 31.12.2021) um 653.704,33 € (-0,1 %) auf 837.539.751,36 €
(Stand 31.12.2022). Am 31.12.2022 hat es einen Anteil von 20,8 % an der Bilanzsumme.
13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Ausweitung des Kapitals geht im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen
zurück.
Die im Jahresabschluss 2022 dargestellte Bilanz läs st sich lückenlos aus der städtischen
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Angaben im Jahres-
abschluss.
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre F orderungen nach Abzug von
Wertberichtigungen aus und gliedert diese gemäß Bil anzgliederungsschema des § 42
Abs. 3 KomHVO NRW in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transfer-
leistungen sowie in privatrechtliche Forderungen. A ufgegliedert werden die Forderungen
außerdem in ihre jeweilige Restlaufzeit.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Arten
entsprechend § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert.
Forderungs- als auch Verbindlichkeitenspiegel entsp rechen den gesetzlichen Anforder-
ungen gemäß §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausgewiese nen Beträge sind in nach-
vollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt.
4.6.3 Anlagenspiegel
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im Anlagenspiegel die Ent wicklung der Posten des
Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen.
Im Anlagenspiegel sind die Anschaffungs- oder Herst ellungskosten am Anfang und Ende
des Jahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, d er Stand der kumulierten
Abschreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die A bschreibungen im Haushaltsjahr,
die Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen verursachten
Änderungen bei den Abschreibungen sowie die Buchwer te am Anfang und am Ende des
Haushaltsjahres darzustellen. Damit wird die Zusamm ensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens nachvollziehbar.
4.6.4 Eigenkapitalspiegel
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NR W ein Eigenkapitalspiegel im
Anhang beizufügen. Er soll die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals
veranschaulichen.
4.6.5 Rückstellungsspiegel
Der Rückstellungsspiegel enthält die Zusammensetzun g der Rückstellungen, die Größe
der einzelnen Positionen sowie ihre jeweilige Entwi cklung durch Aufschlüsselung in
Zubuchung, Inanspruchnahme, Umbuchung und Auflösung.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Beifügung eines R ückstellungsspiegels im Anhang
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW ist erfüllt.
14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für den Z eitraum vom 01.01. bis 31.12.2022
werden alle dem Haushaltsjahr 2022 zuzurechnenden E rträge und Aufwendungen
ausgewiesen:
Ergebnisrechnung
31.12.2021 31.12.2022
Euro Euro Euro
Ordentliche Erträge 1.330.555.329,44 1.383.289.893,20 52.734.563,76
Ordentliche Aufwendungen 1.346.644.279,37 1.387.670.643,25 41.026.363,88
Ordentliches Ergebnis -16.088.949,93 -4.380.750,05 11.708.199,88
Finanzerträge 18.156.105,69 8.967.367,29 -9.188.738,40
Finanzaufwendungen 14.723.628,57 12.994.537,19 -1.729.091,38
Finanzergebnis 3.432.477,12 -4.027.169,90 -7.459.647,02
Ergebnis laufender
Verwaltungstätigkeit -12.656.472,81 -8.407.919,95 4.248.552,86
Außerordentliche Erträge 10.810.000,00 7.806.000,00 -3.004.000,00
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 10.810.000,00 7.806.000,00 -3.004.000,00
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag -1.846.472,81 -601.919,95 1.244.552,86
Die ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 1.387.670.643, 25 € übersteigen die ordentlichen
Erträge i.H.v. 1.383.289.893,20 € um 4.380.750,05 €.
Ebenso übersteigen die Finanzaufwendungen i.H.v. 12.994.537,19 die Finanzerträge i.H.v.
8.967.367,29 € um 4.027.169,90 €.
Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich zusammen aus dem ordentlichen
Ergebnis sowie dem Finanzergebnis. In 2022 schließt es mit -8.407.919,95 € ab und hat
sich demnach gegenüber dem Vorjahr um 4.248.552,86 € erhöht.
Durch den Ansatz der obligatorischen Bilanzierungsh ilfe gemäß § 6 NKF-CUIG i.H.v.
7.806.000,00 € als außerordentlicher Ertrag, wird d ie Ergebnisrechnung des Haushalts-
jahres 2022 in der entsprechenden Höhe entlastet un d schließt daher mit einem
rechnerischen Verlust i.H.v. -601.919,95 € ab.
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Entwicklung der Jahresergebnisse innerhalb
der letzten zehn Jahre:
15 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Im Haushaltsjahr 2018 wurde mit rd. 49,1 Mio. € der höchste Überschuss im
Betrachtungszeitraum seit 2013 erzielt. Seit 2020 sind die Jahresergebnisse defizitär. Das
Haushaltsjahr 2022 weist allerdings nur noch einen geringfügigen Negativsaldo i.H.v. -0,6
Mio. € aus. Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen v on Finanzanlagen sind nach
den haushaltsrechtlichen Bestimmungen aus der Ergeb nisrechnung abzugrenzen und
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Der Jahresabschluss 2022 weist Erträge i.H.v. 6.069 .984,08 € und Aufwendungen i.H.v.
6.121.768,46 € aus und verrechnet das Saldo i.H.v. -51.784,38 € mit der Allgemeinen
Rücklage.
Verrechnungen
mit dem Eigenkapital
31.12.2021 31.12.2022
Euro Euro Euro
Nachrichtlich
Erträge, aus 2.832.173,96 6.069.984,08 3.237.810,12
Vermögensabgängen 1.885.901,55 3.805.794,67 1.919.893,12
Wertveränderung Finanzanlagen 946.272,41 2.264.189,41 1.317.917,00
Aufwendungen, aus 3.049.657,62 6.121.768,46 3.072.110,84
Vermögensabgängen 2.599.119,04 5.157.289,10 2.558.170,06
Wertveränderung Finanzanlagen 450.538,58 964.479,36 513.940,78
Verrechnungssaldo -217.483,66 -51.784,38 165.699,28
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung
Gemäß § 40 S. 1 KomHVO NRW werden sämtliche Ein- un d Auszahlungen der Finanz-
rechnung getrennt voneinander nachgewiesen und darg estellt. Damit wird der gesetzlich
normierten Gliederungsstruktur des § 3 KomHVO NRW e ntsprochen. Für die Aufstellung
der Finanzrechnung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 Ko mHVO NRW entsprechende
Anwendung. In dieser Aufstellung sind die Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung
von Krediten zur Liquiditätssicherung gesondert auszuweisen. Fremde Finanzmittel gemäß
§ 15 Abs. 1 KomHVO NRW sind darin in Höhe der Änderung ihres Bestandes gesondert vor
den gesamten liquiden Mitteln darzustellen.
16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Finanzrechnun gen 2021 und 2022 sowie die
daraus resultierenden Veränderungen dargestellt:
Finanzrechnung
31.12.2021 31.12.2022
Euro Euro Euro
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.270.582.244,99
1.269.414.929,51 -1.167.315,48
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.214.149.682,24 1.287.405.747,29 73.256.065,05
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 56.432.562,75 -17.990.817,78 -74.423.380,53
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 84.408.424,93
58.311.222,32 -26.097.202,61
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 150.842.227,61 257.925.005,55 107.082.777,94
Saldo aus
Investitionstätigkeit -66.433.802,68 -199.613.783,23 -133.179.980,55
Finanzmittelüberschuss /
Finanzmittelfehlbetrag -10.001.239,93 -217.604.601,01 -207.603.361,08
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 4.560.038,17 205.075.000,00 200.514.961,83
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 0,00 28.598.450,22 28.598.450,22
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 47.250.275,98
48.754.776,42 1.504.500,44
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung 14.999.883,98
0,00 -14.999.883,98
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit -57.690.121,79 184.918.673,80 242.608.795,59
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln -67.691.361,72
-32.685.927,21 35.005.434,51
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 100.480.014,30
41.513.065,55 -58.966.948,75
Änderung des Bestandes an
fremden Finanzmitteln 8.724.412,97 14.726.621,68 6.002.208,71
Liquide Mittel
am Ende des Jahres 41.513.065,55 23.553.760,02 -17.959.305,53
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird in 202 2 gegenüber dem Vorjahr um
74.423.380,53 € geringer ausgewiesen und schließt mit -17.990.817,78 € ab.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit erhöht sich gegenüber 2021 auf -199.613.783,23 €. Der
Grund hierfür ist verglichen mit dem Vorjahr eine V erringerung der Einzahlungen um
26.097.202,93 € bei gleichzeitiger Erhöhung der Auszahlungen um 107.082.777,94 €.
Der Finanzmittelfehlbetrag erhöht sich gegenüber 2021 um 207.603.361,08 € und fällt mit
-217.604.601,01 € deutlich negativer aus als im Vorjahr.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich g egenüber dem Vorjahr um
242.608.795,59 € auf 184.918.673,80 €. Dabei erhöht en sich u. a. die Aufnahme und
Rückflüsse von Darlehen gegenüber dem Vorjahr um 200.514.961,83 €.
Insgesamt betrachtet ergibt sich im Haushaltsjahr 2022 aus den vorstehenden Änderungen
eine Bestandsreduzierung an Finanzmitteln i.H.v. 17 .959.305,53 € (-43,3 %) auf
23.553.760,02 €
17 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsja hr 2022 entspricht der gesetzlich
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlus sbilanz ausgewiesenen Bestand an
liquiden Mitteln wider. Ein Abgleich der übrigen We rte mittels SAP-Auswertung führte
seitens des AWR zu keinen Feststellungen.
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ein Lagebericht
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 49 KomHVO NRW so z u fassen, dass er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Münster vermittelt.
In den Vorbemerkungen (Seiten 137 und 138 des Jahre sabschlusses, Band 1)
geht das
Amt für Finanzen und Beteiligungen auf die Auswirku ngen der Corona-Pandemie für den
städtischen Haushalt ein. Die Inanspruchnahme der g emäß NKF-CUIG eingeräumten
Bilanzierungshilfe i.H.v. 7.806.000,00 € wird erläutert.
Darüber hinaus wird im Lagebericht die aktuelle wir tschaftliche Lage der Stadt Münster
anhand der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzre chnung (Finanzlage) und der
Entwicklung der Bilanzpositionen (Vermögens- und Sc huldenlage) zusammengefasst
beschrieben. Bei der Ergebnis- als auch der Finanzrechnung wird auf die Abweichungen zu
den fortgeschriebenen Ansätzen eingegangen. Die abg ebildeten Werte stimmen mit dem
Entwurf zum Jahresabschluss überein und vermitteln aus Sicht des AWR ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage.
Bei der Beschreibung der Finanzlage des Jahresabsch lusses (Jahresabschluss Entwurf
Band 1, Seiten 136 und 137) ist von einer Steigerun g des Finanzmittelüberschusses die
Rede, obwohl ein Finanzmittelfehlbedarf i.H.v. 217.604.601,01 € vorliegt. Ferner wird der
Wert der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten von der Verwaltung mit 28,6 Mio. €
angegeben, tatsächlich beträgt dieser 31,5 Mio. €.
Aus Sicht des AWR weist das Amt für Finanzen und Beteiligungen zutreffend auf Chancen
und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Münster hin. Diese sind u.a.:
die unsichere wirtschaftliche Lage durch den Angri ffskrieg Russlands auf die Ukraine
sowie andere Krisen und die damit verbundenen Auswi rkungen auf die Gewerbe-
steuererträge
ein hohes Investitionsvolumen durch den nötigen Au sbau der Infrastruktur und aktuell
hohe Baukosten; ggf. Abschwächung dieses Risikos durch rückläufige Auslastung in
der Baubranche
steigende Aufwendungen für Abschreibung, Bewirtsch aftung und Unterhaltung durch
den Ausbau der Infrastruktur
eine Mehrbelastung aufgrund steigender Zinssätze u nd erhöhtem Kreditvolumen
eine steigende Belastung bei Übernahme des Tarifab schlusses für die Beamt*innen,
Erhöhung der Pensionsrückstellungen und Versorgungsaufwendungen
Fachkräftemangel, speziell im IT-Bereich und die s ich damit verzögernde Weiter-
entwicklung der Digitalisierung
eine Kostensteigerung durch die hohe Inflationsrat e, welche die Steigerung der
Steuereinnahmen weit übertrifft
18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Belastungen durch die hohe Anzahl von Geflüchteten aus der Ukraine
die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaf ten vor dem Hintergrund der
Zinswende und der Folgen des Ukrainekrieges
5 Erörterung der Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die Aufwendungen und die Erträge nach und bildet damit neben
dem Ressourcenverbrauch das Ressourcenaufkommen ab. Sie setzt sich aus den
Teilergebnisrechnungen der einzelnen Produktgruppen zusammen, welche Gegenstand
der laufenden unterjährigen Prüfungen des AWR in de n städtischen Ämtern und
Einrichtungen sind. Dabei traten bislang grundsätzl ich keine für den Jahresabschluss
bedeutsamen Feststellungen auf. Vielmehr konnte bestätigt werden, dass die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchhaltung eingehalten wurden.
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des
geschlossenen SAP-Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über Schnitt-
stellen eingebunden, bei deren Einsatz bislang keine Schwierigkeiten auftraten.
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein.
Ergebnis 2022
Ansatz
Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
∆
Euro
Jahresfehlbetrag / -überschuss -86.025.839,00 -601.919,95 85.423.919,05
Erträge aus dem Abgang / Veräußerung von
Anlagevermögen 200.000,00 3.805.794,67 3.605.794,67
Erträge aus Wertveränderungen
von Finanzanlagen 0,00
2.264.189,41 2.264.189,41
Aufwendungen aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen - 1.200.000,00 - 5.157.289,10 -3.957.289,10
Aufwendungen aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen 0,00 - 964.479,36 -964.479,36
Verrechnungssaldo § 43 KomHVO NRW - 1.000.000,00 - 51.784,38 948.215,62
Andere Verrechnungen mit
der Allgemeinen Rücklage 0,00 0,00 0,00
Veränderung des Eigenkapitals -87.025.839,00 - 653.704,33 86.372.134,67
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -601.919,95 € wird korrekt auf der Passiv-Seite der Bilanz unter
Ziffer 1.4 als Bestandteil des Eigenkapitals ausgew iesen. Die nachrichtlich bei der
Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der
Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen mit
einem Saldo i.H.v. -51.784,38 € werden unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet und fließen nicht in die Ergebnisrechnung ein.
Unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rück lage vorgenommenen Verrech-
nungen, stellt das Rechnungsergebnis gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung
eine Verbesserung i.H.v. 86.372.134,67 € dar.
Die nachfolgende Analyse veranschaulicht die wesent lichen Planabweichungen aus der
Ergebnisrechnung 2022 (> 1,0 Mio. €):
19 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Ordentliche Erträge
Die Stadt Münster verzeichnet im Haushaltsjahr 2022 ordentliche Erträge i.H.v.
1.382.469.006,44 €. Diese weichen um 115.509.436,44 € (9,0 %) von der Gesamtsumme
der Haushaltsansätze i.H.v. 1.266.959.570,00 € ab.
Ordentliche Erträge
Ansatz
Haushaltsplan
–fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis
(nach
Prüfung)
Euro
∆
Euro
Gewerbesteuer 320.000.000,00 362.122.573,83 42.122.573,83
Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer 182.000.000,00 187.234.263,49 5.234.263,49
Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 43.000.000,00 45.356.726,41 2.356.726,41
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 90.300.000,00 92.238.739,32 1.938.739,32
Steuern und ähnliche Abgaben 635.300.000,00 686.952.303,05 51.652.303,05
Zuweisungen vom Bund 8.242.350,00 14.602.464,60 6.360.114,60
Zuweisungen vom Land 134.011.590,00 133.601.230,67 -410.359,33
Übrige Zuwendungen und Umlagen 34.069.190,00 45.646.666,78 11.577.476,78
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 176.323.130,00 193.850.362,05 17.527.232,05
Unterhaltsansprüche a.v.E. 3.175.100,00 3.225.063,80 49.963,80
Übrige Transfererträge 16.407.300,00 21.924.515,97 5.517.215,97
Sonstige Transfererträge 19.582.400,00 25.149.579,77 5.567.179,77
Benutzungsgebühren 107.594.030,00 104.198.548,04 -3.395.481,96
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 33.676.040,00 35.857.749,30 2.181.709,30
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 141.270.070,00 140.056.297,34 -1.213.772,66
Mieten 9.408.340,00 9.057.054,21 -351.285,79
Teilnehmerentgelte 3.316.690,00 2.559.388,72 -757.301,28
Übrige privatrechtliche Leistungsentgelte 12.524.710,00 11.535.862,07 -988.847,93
Privatrechtliche Leistungsentgelte 25.249.740,00 23.152.305,00 -2.097.435,00
Erstattungen vom Bund 59.374.310,00 60.132.714,44 758.404,44
Erstattungen vom Land 22.016.520,00 33.130.844,30 11.114.324,30
Erstattungen von Gemeinden 5.370.610,00 7.165.171,49 1.794.561,49
Erstattung von verbunden Unternehmen 3.927.060,00 5.120.960,28 1.193.900,28
Leistungsbezug beim ALG II 74.334.420,00 76.737.245,32 2.402.825,32
Andere Kostenerstattungen und Umlagen 60.776.990,00 58.049.739,37 -.2.727.250,63
Kostenerstattungen und Umlagen 225.799.910,00 240.336.675,20 14.536.765,20
Veräußerung von Umlaufvermögen 5.000.000,00 1.120.553,05 -3.879.446,95
Zinsen GewSt-Nachforderungen 5.000.000,00 10.938.827,00 5.938.827,00
Auflösung von Rückstellungen 0,00 14.313.944,87 14.313.944,87
Übrige ordentliche Erträge 29.443.220,00 42.006.283,80 12.563.063,80
Sonstige ordentliche Erträge 39.443.220 68.379.608,72 28.936.388,72
Aktivierte Eigenleistungen 3.991.100,00 4.591.875,31 600.775,31
Ordentliche Erträge 1.266.959.570,00 1.382.469.006,44 115.509.436,44
Die Gewerbesteuererträge fallen um insgesamt 42.122 .573,83 € (13,2 %) höher aus als
veranschlagt. Sie verbessern sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 14 Mio. € auf insgesamt
362,1 Mio. €.
20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Gewerbesteuererträge seit 2013:
Auch bei den städtischen Anteilen der Einkommen- (5 .234.263,49 €) sowie der
Umsatzsteuer (2.356.726,41 €) fallen die Ergebnisse höher aus als die Ansätze.
Die Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen betragen im Ergebnis insgesamt
193.850.362,05 €. Sie liegen damit um 17.527.232,05 € (9,9%) über dem Planwert i.H.v.
176.323.130,00 €. Insbesondere die Zuweisungen vom Bund fallen deutlich höher aus und
liegen mit 6.360.114,60 € (77,2 %) über den Veransc hlagungen, während die Landes-
zuweisungen mit -410.359,33 € (-0,3 %) darunter liegen.
In 2022 verzeichnet die Stadt Münster sonstige Tran sfererträge i.H.v. 25.149.579,77 €.
Damit liegen diese 5.567179,77 € (28,43 %) über Pla n. Ursächlich dafür ist insbesondere
ein Mehrertrag bei den übrigen Transfererträgen i.H .v. 21.924.515,97 €, der damit um
5.517.215,97 € (33,63 %) höher liegt als veranschlagt.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (140.056.297,34 €) wird der Ansatz um -
1.213.772,66 € (-0,86 %) verfehlt. Grund hierfür is t u. a. eine Planabweichung der
Benutzungsgebühren (-3.395.481,96 €) aufgrund der Covid-19-Pandemie
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten liegt das Ergebnis mit 23.152.305,00 € unter
dem Ansatz i.H.v. 25.249.740,00 €. Die Abweichung r esultiert im Wesentlichen aus den
sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten sowi e den Mieten, Pachten und Erbbau-
zinsen.
Die Stadt Münster verzeichnet im Haushaltsjahr 2022 Kostenerstattungen und Umlagen
i.H.v. insgesamt 240.336.675,20 €. Damit liegen diese mit 14.536.765,20 € über dem Plan.
Innerhalb dieser Positionen gibt es weitere deutliche Abweichungen: So liegt das Ergebnis
für die Erstattungen vom Land um 11.114.324,30 € (50,48 %) über dem Ansatz.
Die sonstigen ordentlichen Erträge übertreffen die Haushaltsansätze um insgesamt
28.936.388,72 € (73,36 %). Zwar bleiben die Erträge aus der Veräußerung von Umlaufver-
mögen um 3.879.466,95 € (-77,59 %) hinter den Ansät zen zurück, dafür konnten u.a. mit
der Auflösung von Rückstellungen 14.313.944,87 € Mehrerträge sowie mit den Zinsen aus
Gewerbesteuernachforderungen um insgesamt 5.938.827,00 € (118,78 %) höhere Erträge
generiert werden .
Die aktivierten Eigenleistungen steigen um 600.775,31 € (15 %) und betragen 4.591.875,31 €.
256,3
255,5
267,4
310,2
310,1
343,9
333,6
324,2
347,7
362,1
0 50 100 150 200 250 300 350 400
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
in Mio. €
Haushaltsjahre
Gewerbesteuerträge
21 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ansatz
Haushaltsplan
–fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
∆
Euro
Entgelt Beschäftigte 180.487.230,00 172.756.471,07 -7.730.758,93
Pensionsrückstellung 16.317.240,00 28.234.512,00 11.917.272,00
Beihilferückstellung 3.423.580,00 1.300.157,00 -2.123.423,00
Übrige Personalaufwendungen 130.704.950,00 125.977.892,16 -4.727.057,84
Personalaufwendungen 330.933.000,00 328.269.032,23 -2.663.967,77
Versorgung Beamte 24.175.680,00 24.908.774,84 733.094,84
Beihilferückstellung 0,00 4.115.043,00 4.115.043,00
Übrige Versorgungsaufwendungen 5.163.980,00 6.370.368,40 1.206.388,40
Versorgungsaufwendungen 29.339.660,00 35.394.186,24 6.054.526,24
Unterhaltung unbebauter Grundstücke 5.718.130,00 3.717.520,52 -2.000.609,48
Unterhaltung bebauter Grundstücke 20.517.620,00 18.314.367,49 -2.203.252,51
Instandhaltungsrückstellungen bebaute
Grundstücke 0,00
995.000,00 995.000,00
Unterhaltung Infrastruktur 18.143.400,00 6.615.602,27 -11.527.797,73
Rückstellungen Unterhaltung
Infrastruktur 0,00
0,00 0,00
Instandhaltungsrückstellungen
Infrastrukturvermögen 0,00
4.000.000,00 4.000.000,00
Bauliche Unterhaltung
Infrastrukturvermögen 700.000,00
11.610.279,08 10.910.279,08
Bewirtschaftung Gebäude 1.409.180,00 5.223.140,24 3.813.960,27
Straßenreinigung 2.059.000,00 2.094.079,73 35.079,73
Lehr - und Lernmittel 2.009.450,00 1.037.645,52 -971.804,48
IT -Dienstleistungen 21.448.770,00 20.758.308,16 -690.461,84
Erstattung verbundene Unternehmen 5.343.610,00 4.053.026,33 -1.290.583,67
Erstattung private Unternehmen 8.859.860,00 8.725.704,18 -134.155,82
Sonstige Sach - und Dienstleistungen 2.714.190,00 3.009.559,13 295.369,13
Übrige Sach - und Dienstleistungen 61.789.920,00 61.809.739,23 19.819,23
Aufw. für Sach - und Dienstleistungen 150.713.130,00 151.963.971,91 1.250.841,91
Abschreibung auf BGA 4.696.880,08 5.228.064,69 531.184,61
Übrige Abschreibungen 79.432.019,92 81.797.275,84 2.365.255,92
Bilanzielle Abschreibungen 84.128.900,00 87.025.340,53 2.896.440,53
Zuschüsse an verb. Unternehmen 42.845.540,00 45.020.829,36 2.175.289,36
Zuschüsse an private Unternehmen 31.619.270,00 20.536.454,06 -11.082.815,94
Zuschüsse übriger Bereich 162.660.870,00 153.107.143,83 -9.553.726,17
Sozialhilfe / Grundsicherung i.E. 14.586.100,00 10.098.108,63 -4.487.991,37
Jugendhilfe in Einrichtungen 35.433.200,00 38.352.866,26 2.919.666,26
KdU Arbeitssuchende 58.325.190,00 56.913.847,37 -1.411.342,63
Arbeitslosengeld II 78.834.420,00 78.517.236,76 -317.183,24
Einmalige Leistungen 2.000.000,00 4.297.280,97 2.297.280,97
Sonstige soziale Leistungen 24.481.510,00 25.953.363,81 1.471.853,81
Gewerbesteuerumlage 24.350.000,00 26.999.456,45 2.649.456,45
Sonstige Transferaufwendungen 222.348.310,00 236.518.484,88 14.170.174,88
Transferaufwendungen 697.484.410,00 696.315.072,38 -1.169.337,62
Aus - und Fortbildung 2.875.960,00 2.123.798,33 -752.161,67
Honorare 4.568.510,00 3.306.971,98 -1.261.538,02
Sonstige Aufwendungen für Dritte 11.500.570,00 9.162.434,48 -2.338.135,52
Werbung 815.700,00 934.000,25 118.300,25
Sonstige Geschäftsaufwendungen 5.338.190,00 5.681.546,94 343.356,94
Zuführung sonstige Rückstellungen 75.130,00 1.073.483,33 998.353,33
Einstellung Pauschalwertberichtigung 2.754.228,54 2.754.228,54
Einstellung Einzelwertberichtigung
PSCD 257.300,00
1.790.208,21 1.532.908,21
Kursschwankungen 0,00 23.292,75 23.292,75
Andere sonstige ordentliche
Aufwendungen 61.342.029,00
61.853.075,15 511.046,15
Sonstige ordentliche Aufwendungen 86.773.389,32 88.703.039,96 1.9 29.650,64
Ordentliche Aufwendungen 1.379.372.489,32 1.387.670.643,25 8.298.153,93
22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Im Haushaltsjahr 2022 verzeichnet die Stadt Münster Aufwendungen i.H.v. insgesamt
1.387.670.643,25 €. Gegenüber der Haushaltsplanung steigt die Summe im Ergebnis um
8.298.153,93 € (0,6 %).
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gibt es gegenläufige Entwicklungen. Die v. g.
Tabelle stellt die wesentlichen Planabweichungen aus der Ergebnisrechnung 2022 (> 1,0
Mio. €) dar.
Die Personalaufwendungen des Jahres 2022 werden i.H .v. 328.269.032,23 € aus-
gewiesen. Die Nicht- bzw. verzögerte Besetzung frei gewordener Stellen sowie die
allgemeine Fluktuation führen einerseits zu entsprechenden Minderaufwendungen, was die
gestiegene Anzahl an Personen, für die Pensionsrückstellungen zu bilden sind, sowie die
greifende Besoldungs- und Versorgungserhöhung um 2, 8 % weitestgehend wieder
ausglichen. Im Ergebnis bleiben die Personalaufwend ungen mit 2.663.967,77 € (-0,8 %)
hinter dem Ansatz i.H.v. 330.933.000,00 € zurück. A ufgrund der Besoldungs- und
Versorgungserhöhung steigen ebenso die Versorgungsaufwendungen auf 35.394.186,24 €.
Sie liegen damit um 6.054.526,26 € (20,64 %) über d er veranschlagten Summe. Darüber
hinaus kommen Versorgungsauszahlungen für pensionie rte Beamt*innen, die nicht durch
Rückstellungen gedeckt waren sowie Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger*innen
hinzu.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 151.963.971,91 € bilanziert
und liegen damit um 1.250.841,91 € (0,8 %) über Plan. Die höchste Ansatzüberschreitung
verbucht die bauliche Unterhaltung des Infrastrukturvermögens i.H.v. 10.910.279,08 €.
Die bilanziellen Abschreibungen betragen in 2022 in sgesamt 87.025.340,53 €. Sie
überschreiten die Haushaltsplanung um 2.896.440,53 € (3,4 %).
Die Transferaufwendungen bilden mit 696.315.072,38 € die größte Aufwandsposition im
Haushalt. Sie unterschreiten die Ansätze um - 1.169.337,62 € (-0,2 %). Im Detail sind jedoch
unterschiedliche Entwicklungen erkennbar: Beim Jobcenter führen Mehraufwendungen in den
Bereichen der „Einmaligen Leistungen“, der „Kosten der Unterkunft“ und der „Bildung und
Teilhabe für Arbeitssuchende” zur Überschreitung des Haushaltsansatzes um rd. 2,7 Mio.
€. Dem standen allerdings auch geringere Erträge au s der Leistungsbeteiligung des
Bundes an den „Kosten der Unterkunft“ gegenüber. Beim Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien wird der fortgeschriebene Haushaltsansatz um 8,3 Mio. € überschritten.
Wesentliche Abweichungen sind jedoch zudem u.a. im Bereich der Betriebskosten-
zuschüsse mit rd. 4,2 Mio. € zu verzeichnen.
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Transferaufwendungen gesamt 493,6 539,6 577,7 592,2 595,8 609,7 648,7 696,3
davon Sozialbereich 218,9 237,3 245,6 236,4 239 250,1 261,9 272,6
davon Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe 112,4 131,4 148,5 169,3 171,9 186,7 205,8 227,7
0
100
200
300
400
500
600
700
800
in Mio. €
Entwicklung der Transferaufwendungen
23 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen unterschreiten die Ergebnisse die Ansätze
um 1.929.650,96 € (-2,2%). Das Ergebnis setzt sich aus einer Vielzahl von Minder- und
Mehraufwendungen zusammen und betrifft verschiedene Produktgruppen. Erwähnenswert
sind die Zinsen aus der Gewerbesteuererstattung, welche mit 2.649.456,45 € (10,9%) über
ihrem Planansatz liegen. Die Mehraufwendungen erstr ecken sich auf den Bereich der
Rückstellungszuführungen, sowie der Pauschal- und Einzelwertberichtigungen.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. -4.027.169,90 € um 2.329.249,90 € geringer
aus als veranschlagt:
Finanzergebnis
Haushaltsplan
fortgeschrieben
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung
auf das
Ergebnis
Euro
Finanzerträge 16.309.080,00 8.967.367,29 -7.341.712,71
Zinsen und Finanzaufwendungen 18.007.000,00 12.994.537,19 -5.012.462,81
Finanzergebnis -1.697.920,00 -4.027.169,90 -2.329.249,90
Die Finanzerträge setzen sich aus Zinsen von verbun denen Unternehmen i.H.v.
1.235.038,72 €, von Kreditinstituten i.H.v. 292.301 ,69 €, vom sonstigen inländischen
Bereich i.H.v. 567,07 €, sonstige Finanzerträge i.H.v. 522.350,98 € sowie Ausschüttungen
i.H.v. 6.924.108,79 € zusammen.
Ausschüttungen
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen fallen im Jahr 2022 mit einer Summe von
6.924.108,79 € planmäßig deutlich niedriger aus als im Vorjahr (16.556.580,87 €).
Ausschüttungen Euro Grundlage
Stadtwerke Münster GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2021
Vorabgewinnaus-
schüttung 2021 in
2021, der restliche
Gewinn wurde auf
neue Rechnung
vorgetragen
V/0363/2022
Wohn + Stadtbau GmbH
Gewinn wird auf
neue Rechnung
vorgetragen
V/0383/2022
Westfälische Bauindustrie GmbH
Ausschüttung Jahresüberschuss 2021 30.000,00 V/0357/2022
AWM
Ausschüttung Jahresüberschuss 2021 2.011.219,00 V/0327/2021
citeq
Ausschüttung Jahresüberschuss 2021 500.000,00 V/0312/2022
Theater Münster
Spielzeit 2020/2021
2.256.657,24
7.000,00
V/0262/2022/1
Sparkasse Münsterland Ost
Ausschüttung 2021
2.119.232,55 Sitzung der Versammlung des Sparkassen-
Zweckverbandes am 08.06.2022
Gesamt 6.924.108,79
Sie wurden ordnungsgemäß unter dem Konto 461000 Gew innanteile von verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen erfasst.
24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Das AWR stimmte die Zahlungen der Nettodividenden mit den Beschlüssen des Rates ab
und überprüfte die Verrechnung der einbehaltenen Steuern. Die Beschlüsse des Rates
wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen sowie deren Steuerbelastungen waren
in der Buchhaltung sachgerecht erfasst.
Außerordentliches Ergebnis
Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 7.806.000,00 € al s Corona bedingte Haushalts-
belastungen ermittelt, welche die Ergebnisrechnung durch die Erfassung eines außer-
ordentlichen Ertrages neutralisierte. (Näheres dazu in Kapitel 6 dieses Berichtes).
Außerordentliches Ergebnis
Haushaltsplan
fortgeschrieben
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
Auswirkung
auf das
Ergebnis
Euro
Außerordentliche Erträge 28.085.000,00 7.806.000,00 -20.279.000,00
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 28.085.000,00 7.806.000,00 -20.279.000,00
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes 2022 überein.
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2022
Die Bilanz entspricht den Vorgaben des § 42 KomHVO NRW.
Einerseits wurden die Werte aus der Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten gemäß § 92 II GO NRW fortgeführt, anderersei ts sind Neuinvestitionen nach dem
Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 bilanziert worden.
25 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
I A k t i v a
Bilanzierungshilfe 33.350.000,00 €
Vorjahr: 25.544.000,00 €
Gemäß § 5 NKF-CUIG ist die Summe der Haushaltsbelas tungen als außerordentlicher
Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und als Bilanzierungshilfe zu aktivieren.
Um die Corona bedingten Aufwendungen und Erträge ermitteln zu können, wurden in der
Buchhaltung zusätzliche Aufträge eingerichtet, auf denen die entsprechenden Buchungen
gesammelt werden.
Um auch die Be- und Entlastungen zu erfassen, welch e sich nicht direkt aus den
Buchungen ergeben, bestimmte die Stadtkämmerin im R ahmen der Verfügung zum
Jahresabschluss, dass alle Ämter die Corona bedingt en Belastungen dem Amt für
Finanzen und Beteiligungen zu melden haben (siehe „mitgeteilt “ vom 29.11.2022).
Für die Ermittlung der durch den Krieg in der Ukrai ne entstandenen Aufwendungen und
Erträge wurden nicht für alle Produktgruppen zusätzliche SAP-Aufträge angelegt, sondern
nur auf Wunsch der Fachämter Kostenstellen und/oder Aufträge eingerichtet.
Die Be- und Entlastungen wurden für den Zeitraum bi s 30.06.2022 (mitgeteilt vom
07.04.2022), das 3. Quartal 2022 (mitgeteilt vom 15 .09.2022) und das 4. Quartal 2022
(mitgeteilt vom 04.01.2023) bei den Ämtern abgefragt.
Die Abfragen ergaben, dass der im Jahr 2022 entstan dene zusätzliche Aufwand nahezu
vollständig durch entsprechende Mehrerträge gedeckt werden konnte, so dass auf eine
Isolierung der Belastungen aus dem Krieg in der Ukraine verzichtet werden konnte.
Die auf den Aufträgen gebuchten Werte sowie die ent sprechenden Meldungen der Ämter
ergaben für das Jahr 2022 eine Corona bedingte Bela stung i.H.v. 19.514.779,48 €. Die
Auswertung der Ämtermeldungen und der Corona-Aufträ ge fasste das Amt für Finanzen
und Beteiligungen in einem Vermerk am 17.05.2023 zu sammen. Als Ergebnis entschied
die Stadtkämmerin, von den ermittelten Beträgen 40 % zu berücksichtigen und damit
außerordentliche Erträge i.H.v. insgesamt 7.806.000 ,00 € im Haushaltsjahr 2022 zu
buchen. Ausschlaggebend waren die Unsicherheiten be i der Ermittlung der
Haushaltsbelastung und die Widersprüchlichkeit zum NKF-Grundsatz der Generationen-
gerechtigkeit.
Durch diese Entscheidung wurde der Haushalt 2022 en tlastet aber auch die zukünftigen
Generationen nicht über Gebühr belastet. So wird di e Abschreibung der Zuführung zur
Bilanzposition 0 – Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
i.H.v. 7.806.000,00 € voraussichtlich ab dem Jahr 2026 die kommenden 50 Jahre jeweils mit
156.120,00 € belasten. Dieser Betrag entspricht 0,0 1 % der ordentlichen Aufwendungen
des Jahres 2022 i.H.v. 1.383,3 Mio. €.
1. Anlagevermögen 3.745.744.910,54 €
Vorjahr: 3.582.465.935,30 €
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände , welche dazu bestimmt sind,
dauerhaft von der Stadt Münster genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die Vermöge nsgegenstände nicht zur
Veräußerung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht,
der Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. Das
Anlagevermögen besteht am 31.12.2022 aus den folgenden Vermögenspositionen:
26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Immaterielle Vermögensgegenstände 680.372,89 €
Sachanlagen 3.024.855.649,99 €
Finanzanlagen 720.208.791,66 €
3.745.744.910,54 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 680.372,89 €
Vorjahr:
686.599,13 €
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgege nstände werden Konzessionen,
Lizenzen und EDV-Software bilanziert, soweit diese nicht der zentralen Beschaffung der
citeq unterliegen. Eine Aktivierung kann gemäß § 44 Abs. 1 KomHVO NRW nur erfolgen,
wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie
selbstständig bewertungsfähig sind.
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Konzessionen 92.750,00 0,00 0,00 0,00 -3.000,00 89.750,00
Lizenzen 107.864,45 28.265,84 0,00 0,00 -37.157,76 98.972,53
DV Software 485.984,68 168.385,13 -1.236,30 2.151,99 -164.871,44 491.650,36
Gesamt 686.599,13 196.650,97 1.236,30 2.151,99 205.029,20 680.372,89
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände sank im Vergleich zum Vorjahr
geringfügig von 686.599,13 € um 6.226,24 € (-0,91 % ) auf 680.372,89 €. Dabei standen
den Zugängen i.H.v. 196.650,97 € um 8.378,23 € höhere Abschreibungen gegenüber.
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2022 aufgeführ te Buchwert stimmt mit dem
Schlussbilanzwert des Jahres 2021 überein.
1.2 Sachanlagen 3.024.855.645,99 €
Vorjahr: 2.913.663.176,62 €
Sachanlagen erfassen die materiellen Vermögensgegen stände, welche dauerhaft im
Eigentum der Stadt Münster stehen und für die Erste llung von Dienstleistungen zur
Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszw ecke notwendig sind. Sie sind
langfristig an die Stadt Münster gebunden.
Der Gesamtwert des Sachanlagevermögens erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
insgesamt 111.192.469,37 (3,8 %).
Das AWR prüfte im Rahmen des Jahresabschlusses die Herleitung der Bilanzwerte mittels
der Anlagenrechnung sowie stichprobenhaft die in de r Anlagenrechnung erfassten
wesentlichen Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen in 2022.
Die bilanzierten Werte können durch das AWR vollstä ndig bestätigt werden, die Prüfung
führte zu keinen Feststellungen.
27 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Das Sachanlagevermögen gliedert sich am 31.12.2022 in folgende Positionen:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht e 270.283.294,42 €
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 839.555.034,06 €
Infrastrukturvermögen 1.472.606.915,07 €
Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.356.179,47 €
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 18.043.128,85 €
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 42.226 .094,17 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.439.112,57 €
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 344.345.88 7,38 €
3.024.885.645,99 €
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 270.283.294,42 €
Vorjahr: 267.061.763,07 €
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden oder
Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem
Wert des Grundstückes von untergeordneter Bedeutung sind. Dazu zählen im Bereich der
Grünflächen auch Kinderspielplätze und Sportanlagen.
Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten Gru ndstücke den gesetzlichen An-
forderungen entsprechend in Grünflächen, Ackerland, Wald und Forst sowie sonstige
unbebaute Grundstücke.
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Grünflächen
129.711.541,44 202.236,96 -818,21 1.672.209,01 -2.615.134,98 128.9 70.034,22
Ackerland
69.547.846,26 1.644.176,69 0,00 2.010.274,35 0,00 7 3.202.297,30
Wald und Forst
12.303.038,93 102,03 0,00 315.129,27 0,00 12.618.270,23
Sonstige
55.499.336,44 0,00 0,00 -6.643,77 0,00 55.492.692,67
Gesamt
267.061.763,07 1.846.515,68 -818,21 3.990.968,86 -2.615.134,98 270.283.294,42
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Buchwert der unbebauten Grundstücke sowie
der grundstücksgleichen Rechte um 3.221.531,35 € (1,2 %).
Während sich darüber hinaus der Wert des sich im Eigentum der Stadt Münster befindlichen
Ackerlandes um 3.654.451,04 € (5,3 %) und der der Wälder bzw. Forste um 315.231,30 €
(2,6 %) erhöhte, sank der Wert der Grünflächen um 741.507,22 € (-0,6 %) und der sonstigen
unbebauten Grundstücke um 6.643,77 € (-0,01 %).
Die Prüfung des AWR zeigte, dass die Anfangs- und Endbestände mit den Angaben in der
Bilanz des Jahresabschlussentwurfes und dem SAP-Bilanzbericht übereinstimmen.
Auch im Lagebericht werden die unbebauten Grundstüc ke und grundstücksgleichen
Rechte mit einem Wert i.H.v. 270,3 Mio € ausgewiesen. Ebenso weisen die Summen- und
Saldenlisten der Buchhaltung die o.g. Endbestände aus. Anhand der Anlagenbuchhaltung
lassen sich die Bilanzwerte des Vorjahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, die
Abschreibungen sowie die aktuellen Bilanzwerte nachvollziehen.
28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Ein Großteil der Bestandsveränderungen ist durch Zusammenlegungen oder Teilungen von
Grundstücken und neue Klassifizierungen verursacht, die das Vermessungs- und
Katasteramt dem Amt für Immobilienmanagement mitget eilt hat. Bei diesen Buchungs-
vorgängen bleiben die Buchwerte wegen des Vorsichts prinzips unverändert, eine
Neubewertung wird nicht vorgenommen. Es handelt sic h folglich um Verschiebungen
innerhalb oder zwischen unterschiedlichen Bilanzpositionen.
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, we nn Grundstücke zugekauft und
Abgänge, wenn Grundstücke dem Umlaufvermögen zugeor dnet werden. Im
Umlaufvermögen werden nur solche Grundstücke geführ t, die nicht mehr für die
gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht.
Bei den Aufbauten sind die Veränderungen hauptsächlich in der Aktivierung von Anlagen
im Bau begründet.
Darüber hinaus prüfte das AWR alle Anlagen mit eine r Wertveränderung >100.000 €. Die
Stichprobenartige Prüfung führte zu keinen Feststellungen.
1.2.1 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Re chte 839.555.034,06 €
Vorjahr: 843.351.562,83 €
Unter der Bilanzposition werden bebaute Grundstücke und grundstückgleiche Rechte
zusammengefasst. Entsprechend der gesetzlichen Mind estgliederung wird differenziert
nach Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere KiTas, Schulen, Wohnbauten und
sonstige Dienst-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude.
Zur Darstellung der unterschiedlichen Nutzungsdauern werden die jeweiligen Grundstücke
in eine individuelle Anlageklasse eingeteilt.
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Kinder- und
Jugend-
einrichtungen
88.753.090,18 -289.640,76 -1.007,25 2.061.579,79 -1.828.547,62 88.091.370,84
Schulen
363.997.551,08 586.451,89 -303.185,86 11.679.632,59 -9.996.996,98 366.265.780,19
Wohngebäude
7.137.365,52 132.696,08 -203.554,90 218.032,63 -56.544,57 7.227.994,76
Sonstige
383.463.556,05 7.001.877,17 -2.181.941,03 -1.625.385,38 -10.061.816,61 377.969.888,27
Gesamt
843.351.562,83 7.431.384,38 -2.689.689,04 12.333.859,63 -21.943.905,78 839.555.034,06
Der Bestand an bebauten Grundstücken reduzierte sic h in 2022 um 3.796.528,77 € (-0,5
%) auf 839.555.034,06 €.
Den Investitionen i.H.v. 19.765.244,01 € standen Ab gänge und Abschreibungen i.H.v.
insgesamt 23.561.772,78 € gegenüber.
Bei den Gebäuden sowie Schulen sind die Veränderung en hauptsächlich auf diverse
Neubaumaßnahmen zurückzuführen, die von einzelnen A nlagen im Bau (AIB) aktiviert
wurden.
Im Bereich der Grundstücke resultieren die Zugänge und Umbuchungen hauptsächlich aus
Verschmelzungen oder Zerlegungen einzelner Flurstücke.
29 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Auffällig ist der negative Saldo in der Anlagenklasse 302 und 331. Hintergrund ist in beiden
Fällen eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung des Gebäudekomplexes in der Sonnen-
straße 23 (KiTa) durch die BIMA i.H.v. 700.000,00 € . Die Kaufpreisreduzierung wurde
richtigerweise als „negativer Zugang“ auf drei Anla gen (20062529, 20062487 und
20062515) aufgeteilt.
Das AWR prüfte die Anlageklassen, bei denen es im H aushaltsjahr 2022 zu Zugängen
und/oder Umbuchungen >100.000 € kam.
Die Prüfung der aktivierten Vermögensgegenstände führte zu keiner Feststellung.
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.472.606.915,07 €
Vorjahr: 1.487.777.403,25 €
Unter der Bilanzposition Infrastrukturvermögen werd en die öffentlichen Einrichtungen
gefasst, welche nach ihrer Bauweise und Funktion au sschließlich für den Gebrauch als
örtliche Infrastruktur bestimmt sind.
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich in 2022 um 15.170.488,18 € (-1,0 %)
auf 1.472.606.915,07 €. Wegen der Eigenart des Infr astrukturvermögens und der sich
daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglic hkeit ist das Infrastruktur-
vermögen in der Bilanz gesondert auszuweisen.
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2022 aus den folgenden
Posten zusammen:
Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 316.64 9.682,80 €
Brücken und Tunnel 38.104.563,68 €
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheit sanlagen 0,00 €
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 643 .600.699,31 €
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkung sanlagen 450.291.148,85 €
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 23.9 60.820,43 €
1.472.606.915,07 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren:
rechnerische und sachliche Überprüfung der einzeln en Posten
Umsetzung von Feststellungen aus dem Vorjahr
Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgäng en, Umbuchungen
Bildung von Sonderposten
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführ ung
Abstimmung novaKandis / Wert und SAP
Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inve ntur Kanalanlagevermögen
30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.649.682,80 €
Vorjahr: 316.594.308,66 €
In der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sind alle Grundstücke
mit Straßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versorgungseinrichtungen
zusammengefasst. Aufgrund seiner Nutzungsbeschränku ngen wird diese Bilanzposition
getrennt von den übrigen Grundstücken der Stadt Münster bilanziert.
Die im Jahresabschluss dargestellten Buchwerte ließen sich aus dem Anlagenspiegel zum
31.12.2021 und zum 31.12.2022 herleiten.
Grund und
Boden des
Infrastruktur-
vermögens
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Gesamt 316.594.308,66 55.663,77 -60.959,15 60.669,52 0,00 316.649.682,80
Der Bilanzwert erhöhte sich im Haushaltsjahr 2022 u m 55.374,14 €. Den Zugängen i.H.v.
55.663,77 € sowie Umbuchungen i.H.v. 60.669,52 € st anden Abgänge i.H.v. 60.959,15 €
gegenüber.
Wie auch in der Vergangenheit, begründen sich die Veränderungen beim Grund und Boden
des Infrastrukturvermögens aus der Zusammenlegung u nd Verschmelzung von Grund-
stücken sowie Nutzungsartänderungen in Form von Umb uchungen im Bestand (aktiven
Anlagen). Aber auch Änderungen an den Vermögensverhältnissen spielen eine Rolle. Den
Abgängen liegt in erster Linie die Veräußerung von Flächen zugrunde.
Eine stichprobenhafte Betrachtung einzelner Vorgäng e durch das AWR ergab keine
Feststellungen.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 38.104.563,68 €
Vorjahr: 38.819.696,58 €
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücke n- und Tunnelbauwerke des
Infrastrukturvermögens werden in der Position Brücken und Tunnel zusammengefasst.
Brücken und
Tunnel
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Gesamt 38.819.696,58 223.277,66 -94.405,12 467.410,50 -1.311.415,94 38.104.563,68
Unter der Bilanzposition wurden im Geschäftsjahr 20 22 insgesamt Zugänge i.H.v.
223.277,66 € sowie Umbuchungen i.H.v. 467.410,50 € aktiviert. Demgegenüber war ein
Abgang i.H.v. 94.405,12 € zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden Abschreibungen
i.H.v. -1.311.415,94 € gebucht, so das sich zum Stichtag 31.12.2022 ein um 715.132,90 €
(-1,8 %) verringerter Bilanzwert i.H.v. 38.104.563,68 € ergibt.
Die größten Zugänge/Umbuchungen resultierten aus de n abgeschlossenen Baumaß-
nahmen „Marktallee in MS-Hiltrup“ (Volumen rd. 469 Tsd. €) sowie „Martin-Niemöller-
Straße / Kinderbach“ (Volumen rd. 193 Tsd. €). Die zugehörigen AIB waren vollständig
aufgelöst und mit einem Deaktivierungskennzeichen versehen.
Es gab es keine Feststellungen hinsichtlich der Pla usibilität und Nachvollziehbarkeit der
gebuchten Werte.
31 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Nach Hinweisen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) au s der Prüfung der Eröffnungs-
bilanz wurde am 01.01.2010 die Gleisanlage „Robert- Bosch-Straße“ mit einem Buchwert
i.H.v. 5.000,00 € in die Vermögensrechnung der Stad t Münster aufgenommen. Die
Restnutzungsdauer betrug zwei Jahre. Nach Ablauf de r Nutzungsdauer ist dieser Wert
wirtschaftlich verbraucht. Das Bauwerk wird mit sei nen Stammdaten weiterhin im
Bestandsverzeichnis der Stadt Münster geführt.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 643.600.699,31 €
Vorjahr: 654.159.328,46 €
Die Bilanzposition Entwässerungs- und Abwasserbesei tigungsanlagen besteht aus den
Anlagen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpw erke) und zur Reinigung von
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie au ch Regenrückhalte- und -reini-
gungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.
Entwässerungs-
und Abwasser-
beseitigungs-
anlagen
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Bestand 01.01.2022
654.159.328,46 4.323.881,81 -584.120,68 5.197.023,34 -19.495.413,62 643.600.699,31
Aus dem Jahresabschluss 2022 bzw. aus dem Anlagenspiegel lassen sich die Buchwerte
der Bilanzposition herleiten.
In der Anlagenbuchhaltung stellt sich die Vermögensentwicklung der Abwasserbeseitigung
wie folgt dar:
Der Vermögensreduzierung aus Abschreibungen und Abg ängen i.H.v. zusammen
rd. 20,1 Mio. € standen Vermögenszuwächse aus Umbuc hungen und Zugängen i.H.v.
rd. 9,5 Mio. € gegenüber, so dass sich das Vermögen in der Bilanzposition „Ent-
wässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ um ins gesamt rd. 10,6 Mio. €
verringerte.
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwass erbeseitigungsanlagen (90,9 %)
wird aufgrund der Datenmengen in einer Nebenbuchhal tung (novaKANDIS) geführt. Es
handelt sich hierbei um eine zentrale Datenbank, di e technische, betriebswirtschaftliche
und betrieblich relevante Informationen zu den einz elnen Objekten des Kanalvermögens
verwaltet und bereithält. Ein darauf aufbauendes Pr ogramm ermittelt und verteilt die
aktivierungsfähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu. In SAP werden
die Anlagenbewegungen für den NKF-Jahresabschluss l ediglich mit den Jahresend-
summen gebucht. Die Vermögensverwaltung im Bereich der Abwasserbeseitigung wird
bereits seit mehreren Jahren durch eine Drittfirma im Auftrage des Fachamtes gutachterlich
durchgeführt.
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (10,1 %), das aus Kläranlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, Gewässerschächt e und Maschinentechnik
besteht, unmittelbar mit seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2022 aus folgenden Vermögens-
gruppen zusammen:
32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Anlagennummer
Bezeichnung
Buchwert
31.12.2022
Euro
novaKANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 244.797.524,00
20014231 Abscheider 568.859,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.249.081,03
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.551.317,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.709.248,71
20014235 Schmutzwasserkanäle 225.465.166,00
20014236 Mischwasserkanäle 75.370.097,47
20014237 Druckrohrleitungen 21.680.008,00
20014238 Kleinpumpwerke 1.666.770,00
Summe der in novaKANDIS geführten Werte 585.058.071,21
SAP
(Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen)
55.330.906,46
Entwässerungs - und Abwasseranlagen gesamt 643.600.699,31
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 450.291.148,85 €
Vorjahr: 461.175.853,82 €
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen u nd Verkehrslenkungsanlagen
beinhaltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie
Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung .
Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungs-
anlagen
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Bestand 01.01.2022
461.175.853,82 6.685.083,67 -3.074.593,61 13.757.589,40 -28.252.784,43 450.291.148,85
Der Bilanzwert reduzierte sich im Geschäftsjahr 202 2 um 10.884.704,97 € (-2,4 %) auf
450.291.148,85 €. Den Abschreibungen und Abgängen i .H.v. -31.327.378,04 € standen
Zugänge und Umbuchungen i.H.v. 20.442.673,07 € gegenüber.
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen dieser Bil anzposition stichprobenartig mit
Hilfe der vom Amt für Mobilität und Tiefbau zur Ver fügung gestellten Unterlagen. In die
Stichprobe wurde ein Investitionsvolumen von 11.787.850,66 € einbezogen. Die Verteilung
der Herstellungskosten bei den Zugängen/Umbuchungen aus der Aktivierung von Anlagen
im Bau war nachvollziehbar. Die Umbuchungen zur Anp assung an die Anlagenstruktur in
LOGO erfolgten innerhalb der Anlagenklasse 443 und gleichen sich gegenseitig wieder aus.
Die Prüfung der Bestandsveränderungen dieser Bilanzposition ergab keine Feststellungen .
Bei den Verkehrslenkungsanlagen beträgt der Bilanzw ert zum Ende des Jahres 2022 rd.
8,6 Mio.€ (1,9 %) und hat sich im Vergleich zum Vor jahr um rd. 2,7 Mio.€ verringert.
Hintergrund dafür ist in erster Linie die Umsetzung einer Prüfungsfeststellung zum
Jahresabschluss 2021.
33 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 23.960.820,43 €
Vorjahr: 17.028.215,73 €
Im Haushaltsjahr 2022 erhöhte sich der Buchwert der Bilanzposition i.H.v. 17.028.215,73 €
um 6.932.604,70 € auf 23.960.820,43 €. Den Abschrei bungen (-1.432.140,31 €) standen
Zugänge (1.242.904,97 €) und Umbuchungen (7.121.840,04 €) entsprechend gegenüber.
Der Zuwachs bei den Zugängen/Umbuchungen resultiert in erster Linie aus der zuvor
beschriebenen Umsetzung der Prüfungsfeststellung. Z udem sind als wesentliche
Aktivierungen des unterirdischen Bauwerks des Haupt pumpwerks in der Kanalstraße
i. H. v. rd. 1,7 Mio. €, die Gebäude der Pumpwerke Werlandstraße (149 Tsd. €) und
Pleistermühlenweg (rd. 169 Tsd. €), die Leezenbox a m Bahnhof Hiltrup (rd. 297 Tsd. €),
die Leerrohrverlegung für den Breitbandausbau an Schulen des Jahres 2022 (rd. 237 Tsd.
€) und die Straßenbeleuchtung des Jahres 2022 (rd. 253 Tsd. €) zu nennen.
Sonstige Bauten des
Infrastruktur-
vermögens
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Bestand 01.01.2022
17.028.215,73 1.242.904,97 0,00 7.121.840,04 -1.432.140,31 23.960.820,43
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.356.179,47 €
Vorjahr: 3.037.839,32 €
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bi lanzierten Anlagen befinden sich
insgesamt auf Grundstücken, welche nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster
stehen. Hierzu zählen u.a. Spielplatzeinrichtungen, Platzbefestigungen, Reitwege und
Wetterhäuschen. Wertprägend sind vor allen Dingen d ie Mietereinbauten (Einrichtungen)
von KiTas, Flüchtlingswohnheimen etc. in angemieteten Gebäuden.
Bauten auf
fremdem
Grund und Boden
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Bestand 01.01.2022
3.037.839,32 0,00 0,00 0,00 -681.659 ,85 2.356.179,47
Der Bilanzwert der Position „Bauten auf fremdem Gru nd und Boden“ reduzierte sich im
Haushaltsjahr 2022 um 681.659,85 € auf 2.356.179,47 €. Die Veränderung ist lediglich durch
die Abschreibungen entstanden, da keine Zugänge und Umbuchungen zu verzeichnen
waren
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 18.043.128, 85 €
Vorjahr:
17.982.459,77 €
Unter der Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturde nkmäler werden Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller
oder geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitä ten, Gemälden, Skulpturen und
historischen Sammlungen wie Urkunden oder historisc hen Aufzeichnungen werden unter
dieser Bilanzposition zudem Denkmäler bilanziert. D er Gesetzgeber unterstellt, dass
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler keinem Werte- verzehr unterliegen, sodass bei
diesen Vermögensgegenständen keine Abschreibungen vorgesehen sind.
Im Jahr 2022 stieg der Wert des Kunst- und Kulturve rmögens von 17.982.459,77 € um
60.669,08 € (0,34 %) auf 18.043.128,85 €.
34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Der Bestand zum 31.12.2022 verteilt sich wie folgt:
Amt / Einrichtung Bezeichnung
31.12.2021
Euro
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Stadtmuseum
Kunstgegenstände,
Gemälde, Konvolute 8.185.601,33 8.206.514,55
20.913,22
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.439.520,17 4.456.792,46 17.272,29
Kulturamt
Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 4.275.482,49 4.275.482,62
0,13
Villa ten Hompel Sammlungen 1.056.542,49 1.064.302,49 7.760,00
Übrige Bereiche
Kunstgegenstände,
Gemälde 25.313,16 40.036,73
14.723,57
Gesamt 17.982.459,77 18.043.128,85 60.669,08
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im
Stadtmuseum, im Stadtarchiv und im Kulturamt. Der Bilanzwert zum 31.12.2022 wurde vom
AWR mit den Angaben des Bilanzberichtes, der Summen - und Saldenliste und der
Anlagenrechnung sowie mit dem Anlagenspiegel und de m Erläuterungsbericht ab-
gestimmt.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 4 2.226.094,17 €
Vorjahr:
39.744.473,24 €
Die in dieser Bilanzposition zusammengefassten Buch werte erhöhten sich im Jahr 2022
von 39.744.473,24 € um 2.481.620,93 € (6,2 %) auf 42.226.094,17 €. Der Bestand setzt sich
am 31.12.2022 wie folgt zusammen:
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Maschinen
643.840,78
156.194,00
-122.410,46
0,00
-112.501,88
682.296,90
Technische
Anlagen
4.420.135,11
116.328,61
-308,31
0,00
-429.157,71
4.107.306,01
Betriebs -
vorrichtungen
15.203.146,93
1.677.006,90
-6.318,06
681.450,52
-1.234.786,24
16.324.417,22
Sonstige
Betriebsanlagen
160.194,05
4.625,05
0,00
0,00
-21.027,31
143.791,79
PKW
1.202.139,52
197.075,34
-87.017,32
0,00
-211.938,02
1.176.996,95
Nutzfahrzeuge
6.042.897,92
672.764,51
-351.030,40
127.897,56
-1.275.169,68
5.528.251,14
Spezialfahrzeuge
11.729.705,84
925.012,89
-1.152.689,51
2.582.213,00
-1.305.178,58
13.931.753,15
Sonst. Fahrzeuge
> 800 €
342.413,09
52.961,58
-23.843,96
0,00
-56.699,21
331.281,01
Gesamt
39.744.473,24
3.801.968,88
-1.743.618,02
3.391.561,08
-4.646.458,63
42.226.094,17
35 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Buchungen waren insgesamt nachvollziehbar und d ie Zugänge mit Belegen
nachgewiesen. Die in der Anlagenrechnung ausgewiese nen Abschreibungen auf
Maschinen und technische Anlagen i.H.v. 1.797.473,1 4 € und auf Fahrzeuge i.H.v.
2.848.985,49 € stimmen mit den in der Ergebnisrechn ung gebuchten Aufwendungen
überein.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.439.112 ,57 €
Vorjahr: 36.281.860,73 €
Zur Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattu ng (BGA) gehören alle Vermögens-
gegenstände der Stadt Münster, die der allgemeinen Verwaltungstätigkeit dienen. Neben
der Ausstattung der Büroarbeitsplätze mit Mobiliar und EDV-Hardware gehören zur BGA
u.a. auch Einrichtungsgegenstände aus Werkstätten einschließlich der Werkzeuge, Sport-
geräte und Spielsachen aus Kindertageseinrichtungen sowie diverses Unterrichtsmaterial.
BGA
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Gesamt 36.251.860,73 5.476.484,34 -1.257.058,69 10.368,47 -6.275.820,63 35.439.112,57
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2022 aufgeführte Buchwert i.H.v. 36.251.860,73 €
entspricht dem Schlussbilanzwert des Jahres 2021.
Zum 31.12.2022 hat sich der Buchwert auf 35.439.112 ,57 € reduziert (-2,24 %). Der
Bilanzposten BGA stimmt in der Haupt- und Anlagenbu chhaltung überein und setzt sich
wie folgt zusammen:
Technische Ausstattung 10.222.808,22 €
Mobiliar für Verwaltung 2.312.610,19 €
Mobiliar sonstige Einrichtungen 8.363.508,36 €
Übriges Inventar 7.214.891,77 €
Rechnersysteme 3.276.197,08 €
Monitore 94.886,86 €
Sonstige ID-Peripherie 991.567,38 €
Festwerte BuG 2.962.642,71 €
35.439.112,57 €
Das AWR prüfte in Stichproben die Anlagenrechnung zur Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung unter Berücksichtigung der Zugänge, Abg änge, Umbuchungen und
Abschreibungen.
In der Anlagenklasse 801 „Technische Ausstattung“ w urden vereinzelt Anlagen nicht mit
der in der städtisch abgestimmten Abschreibungstabe lle festgesetzten Nutzungsdauer
aktiviert.
Bei der Anlagennummer 30072739 wurde die Nutzungsda uer mit 10 Jahren vorgegeben.
Es handelt sich hierbei um 15 Funkgeräte „Sepura SCH22S/E, die lediglich mit acht Jahren
Nutzungsdauer abgeschrieben werden sollen. Bei der Anlagennummer 30072514 wurde
die Nutzungsdauer mit sieben anstatt mit 10 Jahren vorgegeben.
Die Reinigungsgeräte für das Hallenbad Ost (3007304 1) und für das Freibad Coburg
(30073032) wurden indessen mit fünf Jahren anstatt mit 10 Jahren Nutzungsdauer aktiviert.
36 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 344.34 5.887,38 €
Vorjahr: 218.455.814,41 €
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anlagen / Bau maßnahmen bzw. finanzielle
Vorleistungen für noch zu liefernde Sachanlagen wie technische Anlagen, Fahrzeuge sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattungen aber auch Grundstücke und Gebäude.
Geleistete
Anzahlungen,
Anlagen im Bau
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
AIB Grundstücke
und Gebäude 12.600.784,31 46.427.144,95 0,00 -2.677.055,64 56.350.873,62
AIB Hochbau 68.797.917,15 77.334.991,22 0,00 -12.020.790,34 134.112.118,03
AIB Tiefbau 118.756.687,04 35.153.775,74 -361.662,95 -26.692.420,41 126.856.379,42
AIB sonstige
Baumaßnahmen 13.329.064,54 8.796.858,91 -1.823.075,69 28.207,35 20.331.055,11
AIB bewegliches
Vermögen 4.889.481,37 4.827.609,43 0,00 -3.148.308,10 6.568.782,70
Gesamt 218.455.814,41 172.585.178,75 -2.184.738,64 -44.510.367,14 344.345.887,38
Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich im Saldo ein e Erhöhung des Bilanzwertes der
Anlagen im Bau um 125.890.072,97 €. Den Zugängen i. H.v. 172.585.178,75 € stand eine
Verringerung von insgesamt -46.695.105,78 €, resultierend aus Abgängen (-2.184.738,64 €)
und Umbuchungen (-44.510.367,14 €) gegenüber.
Im Fokus der Prüfung standen wie in den Vorjahren die Herleitung der Bilanzwerte mittels
der Anlagenrechnung sowie die Hinterfragung wesentl icher Zugänge, Abgänge und
Umbuchungen im Geschäftsjahr 2022. Die zugrundeliegenden Buchungsvorgänge können
grundsätzlich bestätigt werden. Veränderungen von strategischen Bewertungsgrundsätzen
vor dem Hintergrund des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes haben sich nicht ergeben.
Ungeachtet dessen kam es im Rahmen der Prüfung zu verschiedenen Einzelfeststellungen,
die Korrekturen erfordern bzw. Handlungsbedarf nach sich ziehen. Korrekturen am Entwurf
des Jahresabschlusses sind aufgrund von Wesentlichk eitsgesichtspunkten jedoch nicht
geboten.
1.3 Finanzanlagen 720.208.791,66 €
Vorjahr:
668.116.159,55 €
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögensgegenst ände angesetzt, die auf Dauer
finanziellen Anlagenzwecken oder Unternehmensverbin dungen sowie damit zusammen-
hängenden Ausleihungen dienen. Finanzanlagen sind langfristig angelegt, d. h. sie dienen
grundsätzlich mehrere Jahre den Zwecken der Stadt M ünster und werden deshalb im
Anlagevermögen ausgewiesen. Für die Bewertung gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.
Im Haushaltsjahr 2022 stieg der Wert der Finanzanla gen i.H.v. 668.116.159,55 € um
52.092.632,11 € (7,8 %) auf 720.208.791,66 €. Gemessen an der Bilanzsumme beträgt der
Bilanzposten etwa 17,9 % und hat für die Vermögensrechnung der Stadt Münster weiter an
Bedeutung zugenommen.
37 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Bestandsveränderung setzt sich aus Zugängen i.H .v. 60.292.542,71 € und
Wertberichtigungen bzw. Abgängen i.H.v. 8.199.910,60 € zusammen:
Anteile an verbundenen Unternehmen 487.587.334,90 €
Beteiligungen 28.939.910,47 €
Sondervermögen 21.775.416,14 €
Wertpapiere des Anlagevermögens 58.766.181,70 €
Ausleihungen 123.139.948,45 €
720.208.791,66 €
Das AWR hat die im Entwurf des städtischen Jahresab schlusses zum 31.12.2022
dargestellte Zusammensetzung und Wertentwicklung der Finanzanlagen einschließlich der
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Buchführung umfassend
geprüft.
In die Prüfung wurden die wesentlichen Beschlüsse d es Rates hinsichtlich der Zuführung
von Kapital und Sachwerten in die Tochtergesellscha ften sowie die Umsetzung von
Ausschüttungsbeschlüssen einbezogen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ge genüber dem Vorjahr nicht
verändert. Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimm ungen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements.
Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eines Mit arbeiters verzögerte sich der Prozess
der Reorganisation der Jahresabschlussarbeiten im Bereich Finanzanlagen. Daher waren
die Jahresabschlussarbeiten nicht in allen Fällen m it den vorgesehenen Vermerken
dokumentiert. Das Amt für Finanzen und Beteiligunge n hat hierzu Veränderungen
angekündigt.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 487.587.33 4,90 €
Vorjahr:
478.219.571,48 €
Unter dieser Bilanzposition werden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt,
die von der Stadt Münster in der Absicht gehalten w erden, eine dauernde Verbindung zu
diesen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der
Stadt Münster stehen.
Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann angeno mmen, wenn eine Beteiligung von
mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge/
Wertbericht.
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Stadtwerke Münster GmbH 309.774.598,01 4.476.916,02 0,00 314.251.514,03
Wohn + Stadtbau GmbH 135.401.031,70 5.000.000,00 0, 00 140.401.031,70
MCC Halle Münsterland GmbH 7.587.458,84 0,00 895.87 2,54 6.691.586,30
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 25.410.894,94 1.3 18.853,94 532.134,00 26.197.614,88
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 45.587,99 0,00 0,00 45 .587,99
KonvOY GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt 478.219.571,48 10.795.769,96 1.428.006,54 487.587.334,90
Die für die Eröffnungsbilanz festgestellten Werte für Anteile an verbundenen Unternehmen
sind in den nachfolgenden Jahren als Anschaffungsko sten fortzuführen. Sie bilden eine
Wertobergrenze. Sofern Kapital zugeführt, Anteile v erkauft oder Einlagen entnommen
werden, können diese Bestandsveränderungen den Beteiligungswert verändern.
38 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Daneben können auch wirtschaftliche Risiken zu Wert minderungen führen. Die
Finanzanlagen werden deshalb vom AWR daraufhin über prüft, ob und ggf. wie sich die
Entwicklung der Gesellschaft auf den Wert der im Re chnungskreis der Stadt Münster
bilanzierten Finanzanlage auswirkt.
Die Überprüfung wird für jeden Einzelfall durchgeführt. Im Fall der beiden im Ertragswert-
verfahren bewerteten Anteile der Stadt Münster an d er Stadtwerke Münster GmbH und
Wohn + Stadtbau Münster GmbH verständigte sich die Verwaltung darauf, alle fünf Jahre
eine gutachterliche Wertüberprüfung durchzuführen. Die letzte Wertüberprüfung bezog sich
auf den Stichtag 31.12.2018. Bei den übrigen Anteil en setzte die Verwaltung den auf die
Stadt Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital an (Kapitalspiegelbildmethode).
Im Haushaltsjahr 2022 stieg der Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen um
9.367.763,42 € (1,9 %) auf 487.587.334,90 €.
Stadtwerke Münster GmbH
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Stadtwerke Münster GmbH beteiligt.
Zum Ausgleich des Corona bedingten Schadens beim FMO beschlossen die Gesellschafter
in 2022 eine Kapitalzuführung i.H.v. 10,0 Mio. €. Auf die Stadtwerke Münster GmbH entfällt
davon ein Anteil i.H.v. 3.586.726,02 €. Der Rat der Stadt Münster entschied auf der
Grundlage der Ratsvorlage V/0854/2021, dass die Zah lungen der Stadtwerke Münster
GmbH in die Kapitalrücklage des FMO durch eine glei chhohe Gesellschaftereinlage der
Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH ausgeglichen werden.
Daneben zahlt die Stadt Münster auf Grundlage des R atsbeschlusses V/800/2010 vom
08.12.2010 regelmäßig einen jährlichen Kostenausgle ich i.H.v. 296.730,00 €, da die
Stadtwerke Münster den Verlust der Westfälischen La ndeseisenbahn GmbH (WLE)
übernimmt. Diese Zuschüsse erhöhten als nachträglic he Anschaffungskosten die
städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH.
Bei der Bewertung der städtischen Anteile an der St adtwerke Münster GmbH
berücksichtigte die Verwaltung ferner den Hinweis a us der letzten Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 und bezog nunmehr die Zahlun gen der Stadt Münster zum
Ausgleich der Verluste der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH in den Jahren 2020 bis
2022 i.H.v. 890.190,00 € in die Bewertung ein.
In Folge dessen erhöhte sich der Wert der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster
GmbH von 309.774.598,01 € um 4.476.916,02 € auf 314 .251.514,03 €. Die Bestands-
veränderungen wurden sachgerecht erfasst.
Die Anteile der Stadt Münster an der Stadtwerke Mün ster GmbH werden nach dem
Ertragswert der Gesellschaft bewertet. Der Wertansatz wird routinemäßig im Abstand von
fünf Jahren überprüft. Die nächste Wertüberprüfung (Wertgutachten) ist für den 31.12.2023
vorgesehen.
Bei der Durchsicht des aktuellen Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Jahr 2022
waren keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung des städtischen Wertansatzes zu
erkennen.
39 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt
Münster GmbH beteiligt.
Die Anteile werden nach dem Ertragswert der Gesellschaft bewertet. Auch dieser Wert wird
routinemäßig im Abstand von fünf Jahren überprüft. Die nächste Wertüberprüfung ist für
den 31.12.2023 vorgesehen.
In 2022 wurde auf der Grundlage der Ratsvorlage V/0838/2021 i.V.m. V/0971/2020 die alte
Mauritzschule, Warendorfer Straße 66 in Form einer Sacheinlage auf die Tochter-
unternehmung unentgeltlich übertragen. Der Verkehrs wert der Immobilien beträgt nach
einem Verkehrswertgutachten G 7/2021 rd. 5.000.000,00 €. Dem stehen Buchwertabgänge
der Grundstücke von 315.486,00 € entgegen. Die Sach einlage erhöht den Wert der
städtischen Anteile an der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster
GmbH um 5.000.000,00 €.
Der Wert des Umlaufvermögens zum 31.12.2022 wurde h ingegen um 315.486,00 € zu
hoch ausgewiesen und müsste ausgebucht werden. Dies wurde vom Amt für Finanzen und
Beteiligungen im Haushaltsjahr 2023 zwischenzeitlich nachgeholt.
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Bei der Bewertung der Anteile berücksichtigte die Verwaltung, dass die Stadt Münster nur
zu 92,09 % am Stammkapital der Gesellschaft beteili gt ist. Durch ihre Zuführungen in die
Kapitalrücklagen der Gesellschaft sorgt sie allerdings für einen Ausgleich der Verluste. Die
Kapitalrücklage sowie die Position Bilanzverlust wird daher, anders als das Stammkapital,
der Stadt Münster in voller Höhe zugerechnet.
Die Verwaltung ermittelte für den 31.12.2022 einen auf die Stadt Münster entfallenden
Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 6.691.586,30 €. Sie reduzierte den Buchwert
für die städtischen Anteile an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
von 7.587.458,84 € um 895.872,54 € auf 6.691.586,30 €. Die Wertberichtigung des
Buchwertes wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der Wirtschaf tsförderung Münster GmbH zu 85 %
beteiligt.
Für die Bewertung nach der Kapitalspiegelbildmethode ist von Bedeutung, dass aufgrund
von zwei notariellen Verträgen Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft zum Teilwert
von rd. 16,4 Mio. € eingebracht wurden. Nach dem Ve rkauf zahlt die Gesellschaft den
jeweiligen Einbringungswert der verkauften Grundstü cke an die Stadt zurück, was einer
Kapitalentnahme gleichkommt. Die Entnahmen wurden m it dem Beteiligungsbuchwert
verrechnet. Die Beträge sind zwischen der Stadt Münster und der Gesellschaft abgestimmt.
Hierzu richtete die Verwaltung das Verrechnungskonto 810310 ein, auf dem alle Zahlungen
der Tochtergesellschaft gesammelt und nach Abstimmu ng mit der Gesellschaft als
Entnahme im Rechnungskreis der Stadt Münster gebucht werden.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapita lbeziehungen zwischen der Stadt
Münster und Wirtschaftsförderung Münster GmbH ermit telte die Verwaltung auf der
Grundlage der Eigenkapitalspiegelbildmethode zum 31 .12.2022 einen auf die Stadt
Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i.H.v.
26.197.614,88 €. In Folge dessen wurde der um die Entnahmen geminderte Buchwert der
Anteile des Vorjahres um 1.318.853,94 € erhöht. Die Wertanpassung des Jahres 2022
wurde mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
40 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
In 2022 betrug die Zuführung der Stadt Münster an d ie Gesellschaft 1.700.000,00 €. Sie
wurde den Vorgaben des NKF entsprechend unter den Transferaufwendungen erfasst, weil
diese Zuführung primär der Abdeckung von Verlusten dient.
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH
Die Stadt Münster ist alleinige Gesellschafterin der Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH. Ihre
Anteile an der Gesellschaft werden ebenfalls nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet.
Der Theaterbetrieb wurde im Laufe des Haushaltsjahr es 2022 mit mehreren Zuschüssen
i.H.v. insgesamt 612.870,00 € unterstützt.
Sie wurden entsprechend als Transferaufwand im Kont o 530500 Zuschüsse an
verbundene Unternehmen erfasst und im Rechnungskrei s der Gesellschaft als Betriebs-
kostenzuschüsse behandelt. Zahlungen in die Kapitalrücklage konnte das AWR hingegen
nicht feststellen.
KonvOY GmbH
Mit dem Beschluss vom 16.11.2016 (Vorlage V/0775/20 16/1. Erg.) hat der Rat der Stadt
Münster die Gründung der KonvOY GmbH beschlossen. D as Stammkapital der Gesell-
schaft beträgt 500.000,00 € und wurde von der allei nigen Gesellschafterin Stadt Münster
eingebracht.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Verbesserung de r Wohnraumversorgung durch die
Entwicklung der Grundstücksareale der ehemaligen Yo rk- und Oxford-Kasernen mit dem
Ziel, die Grundstücke nach ihrer Baureifmachung an Dritte zu veräußern.
Als Entwicklungsgesellschaft geht die KonvOY GmbH in einem beträchtlichen Ausmaß in
Vorleistung für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen. Die dabei
entstehenden Belastungen werden in den ersten Jahren nicht oder zumindest nur in Teilen
durch Vermarktungserlöse gedeckt. In 2022 entstand ein Jahresfehlbetrag i.H.v.
2.869.461,11 €. In Folge dessen erhöhte sich der ni cht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag auf 8.170.155,69 € am Ende des Jahres 20 22. Der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem Gesch äftsmodell und wird in Folgejahren
durch Verkaufserlöse sukzessive abgebaut.
Für die Gesellschaft wurde ein Kreditrahmen i.H.v. 90,0 Mio. € durch den Rat der Stadt
Münster gebilligt. Unter Berücksichtigung der bishe rigen Darlehensverträge i.H.v.
85,0 Mio. € ist der künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 5,0 Mio. €
sichergestellt. Des Weiteren ist die KonvOY GmbH Te il des Cash-Pooling-Verbundes der
Stadt Münster. Über den Cash Pool besteht für die K onvOY GmbH die Möglichkeit, auf
zusätzliche Mittel von bis zu 10,0 Mio. € zurückzug reifen. Die Liquiditätsplanung wird
kontinuierlich fortgeschrieben.
Die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY GmbH ist trotz der vorübergehenden
bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. Die Nach frage nach Wohnungen und
Gewerbeflächen in Münster ist unverändert hoch.
Gleichwohl bestehen Risiken für die finale Ertragsperspektive aufgrund von Verzögerungen
in der Bauabwicklung, Lieferengpässen beim Baumater ial und inflationsbedingten
Preisentwicklungen. Laut Planung wird ab dem Geschäftsjahr 2023 mit Überschüssen und
einem allmählichen Wiederauffüllen des Eigenkaptals gerechnet.
Vorsichtshalber hatte die Verwaltung bereits in den Vorjahren auf Grund der unbestimmten
Prognose und zur Beachtung des Vorsichtsprinzips ei ne vollständige Wertberichtigung
vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2022 wurde der Wert der städtischen Anteile unverändert
mit 0,00 € fortgeführt.
41 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
1.3.2 Beteiligungen 28.939.910,47 €
Vorjahr: 21.088.035,00 €
Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Münster an Unternehmen einzuordnen, die in der
Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung z u dem Unternehmen herzustellen.
Im Haushaltsjahr 2022 stieg der Wert der städtische n Beteiligungen von 21.088.035,00 €
um 7.851.875,47 € (37,2 %) auf 28.939.910,47 €.
Beteiligungen
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Anteile an Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH 295.265,99 0,00 0,00 295.265,99
RELIGIO Westfälisches Museum für
religiöse Kultur GmbH 67.546,84 0,00 0,00 67.546,84
Regionalverkehr Münsterland GmbH 303.446,85 0,00 0,00 303.446,85
Westfälisches Pferdemuseum
Münster gGmbH 1.275,65
0,00 0,00 1.275,65
ISTG GmbH 2.500,00 0,00 0,00 2.500,00
Westfälischer Zoologischer Garten
GmbH 10.862.650,85 7.603.906,98 0,00 18.466.557,83
AirportPark FMO GmbH 722.182,70 247.968,49 0,00 970.151,19
Gewerbepark Münster Loddenheide
GmbH 4.536.680,24 0,00 0,00 4.536.680,24
NRW URBAN Kommunale
Entwicklung GmbH 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00
Klärschlammverwertung
Buchenhofen GmbH 375.924,00 0,00 0,00 375.924,00
Summe 17.168.473,12 7.851.875,47 0,00 25.020.348,59
Anstalten des öffentlichen Rechts
Chemisches Landes- und
Staatliches
Veterinäruntersuchungsamt
16.000,00
0,00
0,00
16.000,00
Summe 16.000,00 0,00 0,00 16.000,00
Anteile an sonstigen juristischen Personen
Zweckverband Mobilität
Münsterland 114.994,00 0,00 0,00 114.994,00
Mitgliedschaft im Sparkassen-
Zweckverband 1,00 0,00 0,00 1,00
Mitgliedschaft Zweckverband
Studieninstitut Westfalen-Lippe 417.565,88 0,00 0,00 417.565,88
Mitgliedschaft Zweckverband
EUREGIO 1,00 0,00 0,00 1,00
Summe 532.561,88 0,00 0,00 532.561,88
Rechtlich selbstständige kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu Hülshoff-
Stiftung 1.306.000,00 0,00 0,00 1.306.000,00
Zustiftung Magdalenenhospital 2.065.000,00 0,00 0,00 2.065.000,00
Summe 3.371.000,00 0,00 0,00 3.371.000,00
Gesamt 21.088.035,00 7.851.875,47 0,00 28.939.910,47
Da die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften allesamt für den Gesamtabschluss als
von untergeordneter Bedeutung eingestuft wurden, du rfte die Verwaltung zur Verein-
fachung der Bilanzaufstellung den jeweiligen Anteil der Stadt Münster am Eigenkapital
(Kapitalspiegelbildmethode) in der eigenen Bilanz ansetzen.
Die Prüfung der Jahresabschlussarbeiten im Bereich der städtischen Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften führte zu folgenden Ergebnissen:
42 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Westfälische Bauindustrie GmbH
Die Stadt Münster hält einen Anteil von 1 % an der Westfälische Bauindustrie GmbH.
Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2022 einen Jahresüberschuss i.H.v. 3.433.921,13 €. Die
Beeinträchtigungen der Parkraumbewirtschaftung durch Corona sowie der Einführung des
9 €-Tickets konnten durch eine Erhöhung der Parkgebühren kompensiert werden.
Im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabsc hlusses 2021 (V/0357/2022)
beschloss der Rat noch eine Ausschüttung i.H.v. 3.000.000,00 € wohingegen der Gewinn
des Jahres 2022 vorerst in voller Höhe in die Gewin nrücklage der Gesellschaft eingestellt
wird (V/0408/2023).
Unter Berücksichtigung der Entnahme in 2022 stieg das Eigenkapital der Gesellschaft von
27.586.544,85 € nur moderat um 433.921,13 € auf 28. 020.465,98 €. Hiervon ist 1 % der
Stadt Münster, d.h. ein Betrag i.H.v. 280.204,66 €, zuzurechnen.
Die Verwaltung änderte den Wertansatz für städtisch en Anteile an Westfälischen
Bauindustrie GmbH nicht, sondern führte den Vorjahr eswert i.H.v. 295.265,99 € in
Anbetracht einer prosperierenden Perspektive für die Gesellschaft in unveränderter Höhe
fort.
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH
Die Stadt Münster ist mit 10 % an der RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur
GmbH beteiligt.
Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011 partiz ipiert die Stadt Münster im Falle
einer Liquidation zu 10 % am gesamten Vermögen. Das ist der Grund, weshalb die Stadt
Münster für die Erstbewertung das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft zu Grunde legte.
Im Zeitpunkt der Aufstellung des städtischen Jahres abschlusses 2022 lagen der Stadt
Münster erneut keine belastbaren Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gesellschaft vor. Aus diesem Grunde wurde der Vorja hreswert i.H.v. 67.546,84 €
unverändert fortgeführt.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2022 bei der RELiGIO wurde erst am 11.09.2023 für die Anlagenbuchhaltung
verfügbar gemacht. Danach ist das Eigenkapital der Gesellschaft seit der letzten
dokumentierten Wertüberprüfung gesunken.
Vom Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 558.629,25 € entfällt am 31.12.2022 auf die Stadt
Münster ein Anteil i.H.v. 55.862,93 €. Vorsichtshal ber wurde der Wert der Anteile
wertberichtigt, denn am Bilanzstichtag 31.12.2022 r eichten die Vermögenswerte und
liquiden Mittel nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken.
Die Wirtschaftsprüfung für den Jahresabschluss 2022 legte der Geschäftsführung der
Gesellschaft nahe, die Liquidität der Gesellschaft intensiv zu beobachten.
Wegen der späten Vorlage des geprüften Jahresabschl usses war eine Zuordnung der
Wertberichtigung zum Haushaltsjahr 2022 nicht mehr möglich. Die Wertberichtigung wird
sich somit im Jahresabschluss 2023 auswirken.
Regionalverkehr Münsterland GmbH
Die Stadt Münster ist bei der Regionalverkehr Münst erland GmbH zu 4,02 % am
gezeichneten Kapital beteiligt. Zuführungen zum Eig enkapital der Gesellschaft leistet die
Stadt Münster nicht.
43 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Seit der Erstbewertung bilanziert die Verwaltung di e Beteiligung im Wege der
Kapitalspiegelbildmethode und berechnet vom gesamte n Eigenkapital einen Anteil von
4,02 %.
Danach errechnete sich ein Wert für die Beteiligung der Stadt Münster an der
Regionalverkehr Münsterland GmbH i.H.v. 303.446,85 €. Der Wert wurde bisher un-
verändert fortgeführt.
In 2022 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 122.660,13 €.
In Folge dessen sank das Eigenkapital der Gesellsch aft von 8.944.218,74 € auf
8.821.558,61 €. Dies wiederum führte dazu, dass der auf die Stadt Münster entfallende
Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft am 31.12.20 22 einen Wert i.H.v. 354.626,66 €
einnimmt. Dieser Wert liegt aber noch höher als die historischen Anschaffungskosten aus
der Erstbewertung und beinhaltet nicht bilanzierung sfähige stille Reserven. Aus diesem
Grunde werden die historischen Anschaffungskosten i .H.v. 303.446,85 € zum Ende des
Jahres 2022 in unveränderter Höhe fortgeführt.
Westfälisches Pferdemuseum Münster gGmbH
Die Stadt Münster ist mit einem Anteil von 1 % an der Westfälische Pferdemuseum gGmbH
beteiligt. Das entspricht einem Betrag i.H.v. 1.206 ,98 €. Der Wert der städtischen
Beteiligung wurde im Jahresabschluss zum 31.12.2022 unverändert fortgeführt.
Nach dem vollständigen Wegfall der Corona bedingten Einschränkungen der Öffnungs-
zeiten von Zoo und Pferdemuseum reichten die Besuch erzahlen im Jahr 2022 noch nicht
aus, um den Wegfall der Coronahilfen zu kompensieren.
Das Wirtschaftsjahr 2022 schloss daher mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 59.966,71 € ab.
Das Eigenkapital der Gesellschaft reduzierte sich am 31.12.2022 auf 120.697,99 €
Institut für vergleichende Stadtgeschichte GmbH (IstG – GmbH)
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der ISTG GmbH mit 10 % beteiligt.
Der im Jahr 2022 erzielte Jahresfehlbetrag i.H.v. 4 84.955,56 € wird durch die im
Wirtschaftsjahr 2022 geleisteten Einlagen der Gesel lschafter in die Kapitalrücklage i.H.v.
461.400,00 € weitestgehend ausgeglichen.
In Höhe des überschießenden Jahresfehl-betrages von 23.555,56 € vermindert sich
allerdings die Kapitalrücklage der Gesellschaft.
Im vorliegenden Fall richtet sich die Bewertung ausschließlich an der Beteiligung der Stadt
Münster am gezeichneten Kapital (25.000 €) aus, wei l die Stadt Münster lt. § 4
Gesellschaftsvertrag weder an den Gewinnen noch an den Verlusten der Gesellschaft
beteiligt ist. Sie leistet deshalb auch keine Zahlu ngen in die Kapitalrücklage der
Gesellschaft.
Vom gezeichneten Kapital der Gesellschaft entfällt am 31.12.2022 ein Anteil i.H.v.
2.500,00 € auf die Stadt Münster.
Der Wertansatz des Vorjahres wurde unverändert in d en Jahresabschluss 2022
übernommen.
44 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo)
Die Stadt Münster ermittelte einen auf sie entfalle nden Anteil am Eigenkapital i.H.v.
18.466.577,83 €. Die Wertüberprüfung der Verwaltung zog eine Werterhöhung von
10.862.650,85 € um 7.603.906,98 € auf 18.466.557,83 € nach sich.
Der Wesentliche Teil der Werterhöhung ist auf eine Kapitalzuführung der Stadt Münster
i.H.v. 7.500.000,00 € zurückzuführen. Der Rat der S tadt Münster verabschiedete dazu in
seiner Sitzung vom 04.07.2018 (V/0344/2018) einen Masterplan zur neuen Einteilung des
Zoos in Klimazonen bei gleichzeitiger Sanierung des Baubestandes. Hierfür steht eine
Investitionssumme von 20,0 Mio. € zur Verfügung, von denen in 2022 eine Tranche i.H.v.
7.500.000,00 € an den Zoo ausgezahlt wurde. Die Ver waltung wertete die Zuführung als
nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Der Restbetrag i.H.v. 103.906,98 € entfällt auf eine Wertaufholung von Wertberichtigungen
früherer Jahre. Die Zuschreibung wurde im Sinne des § 36 Abs. 9 KomHVO mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Ferner zahlte die Stadt Münster auf der Grundlage d es Managementkontraktes einen
Zuschuss i.H.v. 4.800.000,00 € (V/0345/2018) in die Kapitalrücklage. In Anwendung des
MIK NRW Runderlasses vom 11.09.2014 – Az. IV / 1-90 4-03 wurde diese Zuführung
ordnungsgemäß als Transferaufwand erfasst.
AirportPark FMO GmbH
Die Stadt Münster ist zu 33,33 % an der AirportPark FMO GmbH beteiligt.
Die Verwaltung erklärt die Wertaufholung des Beteiligungsbuchwertes von 722.182,70 € €
auf 970.151,19 € mit § 36 Abs. 9 KomHVO. Danach sin d in späteren Haushaltsjahren
Zuschreibungen vorzunehmen, wenn der Grund für die Abschreibung in früheren Jahren
entfallen ist. Perspektivisch begrenzen die histori schen Anschaffungskosten aus der
Erstbewertung die Wertaufholungsmöglichkeiten aller dings bis auf einen Wert von
1.150.058,99 €.
GML Gewerbepark Münster–Loddenheide GmbH
Nach dem Kauf eigener Anteile durch die Gesellschaf t entfällt auf die Stadt Münster ein
Anteil i.H.v. 66,66 % am gesamten Eigenkapital der GML Gewerbepark Münster
Loddenheide GmbH.
Die Gesellschaft bilanziert am 31.12.2022 ein Eigenkapital i.H.v. 7.317.080,43 €. Nach der
Kapitalspiegelbildmethode ist davon der Stadt Münst er ein Anteil i.H.v. 4.878.053,62 €
zuzurechnen.
In der Gesellschaft entstehen durch die Verwaltung und Betriebsführung jährlich Verluste
i.H.v. von rd. 110.000,00 € – 140.000,00 €, solange, bis das letzte Grundstück verkauft ist.
Wirtschaftliche Risiken sind nach den Einschätzunge n der Wirtschaftsprüfung nicht zu
erwarten, weil die Gesellschaft das vorhandene Grun dstück deutlich unter den
durchschnittlichen Verkaufspreisen des Vorjahres bilanzierte und keine bemerkenswerten
(Erschließungs-) Kosten mehr entstehen dürften.
Danach wäre es erlaubt, im Rechnungskreis der Stadt Münster zum 31.12.2022 eine
Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert i.H.v. 4.593.298,86 € vorzunehmen um frühere
Wertberichtigungen (56.618,62 €) auszugleichen. Die Verwaltung sah aber aus Gründen
der Vorsicht von einer Wertaufholung ab.
45 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
Mit Vertrag vom 02.10.2018 beteiligte sich die Stadt Münster an der Landesentwicklungs-
gesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH m it einer Kapitaleinlage i.H.v.
1.000,00 €. Die Verwaltung bilanzierte ihre Kapital einlage zu historischen Anschaffungs-
kosten i.H.v. 1.000,00 € auch im Jahr 2022 unverändert fort.
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/1123/2018/2 vom 03.04.2019 beteiligt sich die
Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. Ziel der Beteiligung ist
es, gemeinsam mit den Partnern Wupperverband, Bergi sch Rheinischer Wasserverband,
Aggerverband und der Stadt Düsseldorf, in Wuppertal eine Monoklärschlammverbren-
nungsanlage zu errichten, sodass langfristig für di e Stadt Münster die Klärschlamm-
verwertung inklusive der Phosphorrückgewinn gesiche rt wird. Nach der Einbindung
weiterer Gesellschafter in 2021 hält die Stadt Münster eine Beteiligung i.H.v. 11,36 % und
hat hierfür Anschaffungskosten i.H.v. 375.924,00 € geleistet. Sie bilden die Grundlage für
den Bilanzansatz zum 31.12.2022.
Die Gesellschafter zahlen jährlich einen Betriebskostenzuschuss. Im Jahr 2022 entfiel auf
die Stadt Münster ein Betrag i.H.v. 6.215,93 €. Die Zahlung wurde ordnungsgemäß im
Transferaufwand unter dem Konto 530500 erfasst.
Die Generalplanerleistungen für die Genehmigung und Ausführung der Planungen wurden
in 2022 fortgesetzt. Die Gesellschaft erwirtschaftet zurzeit noch keine Erträge. Die aus der
Planung entstehenden Kosten führten im Jahre 2022 z u einem Jahresfehlbetrag i.H.v.
136.828,62 € und minderten das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2022.
Von dem zum 31.12.2022 vorhandenen Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 2.686.284,86 €
entfällt ein Anteil i.H.v. 305.161,96 € auf die Stadt Münster. Der Wert liegt um 70.762,04 €
unter dem Bilanzansatz.
1.3.3 Sondervermögen 21.775.416,14 €
Vorjahr: 21.863.372,98 €
Die einzelnen Posten dieser Bilanzposition entwickelten sich in 2022 wie folgt:
Sondervermögen
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Rechtlich unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 1.099.661,40 0,00 -17.54 8,02 1.082.113,38
F. u. I. Buschmann-Stiftung 3.081..319,79 0,00 -70. 408,82 3.010.910,97
Stiftung Clemenshospital 1,00 0,00 0,00 1,00
Summe 4.180.982,19 0,00 -87.956,84 4.093.025,35
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 8.529.393,00 0,00 0,00 8.529.393,00
citeq 4.539.459,00 0,00 0,00 4.539.459,00
Münster Marketing 318.645,00 0,00 0,00 318.645,00
Theater Münster 4.294.893,79 0,00 0,00 4.294.893,79
Summe 17.682.390,79 0,00 0,00 17.682.390,79
Gesamt 21.863.372,98 0,00 -87.956,84 21.775.416,14
46 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Zum Sondervermögen einer Gemeinde gehört gemäß § 97 Abs. 1 GO NRW das Gemeinde-
gliedervermögen, das Vermögen der rechtlich unselbs tändigen örtlichen Stiftungen,
wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO NRW) und orga nisatorisch verselbständigte
Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (wie z. B. eigen-
betriebsähnliche Einrichtungen) sowie rechtlich uns elbständige Versorgungs- und
Versicherungseinrichtungen
Rechtlich unselbständige Stiftungen 4.093.025,35 €
Vorjahr: 4.180.982,19 €
Die Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung von rechtlich unselbständigen
Stiftungen sind gemäß § 97 Abs. 2 GO NRW in die Hau shaltsführung der mit der
Verwaltung betrauten Kommune zu integrieren.
In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde werden das Vermögen und die Schulden der
jeweiligen Stiftung – anders als gesetzlich gefordert – in der Vermögensrechnung der
Stadt Münster nicht den städtischen Positionen hinz ugerechnet, sondern es wird
saldiert und als Beteiligung unter den Finanzanlagen ausgewiesen.
Der wirtschaftliche Erfolg der rechtlich unselbstän digen Stiftungen wird im
Produkthaushalt der Stadt Münster veranschlagt. Unt er dieser Maßgabe ist es
erforderlich, im Rechnungskreis der Stadt Münster d as Jahresergebnis bzw. die
Auswirkungen der Eigenkapitalveränderung jeder einz elnen Stiftung parallel zu
erfassen, sodass die Rechnungsergebnisse der unselb ständigen Stiftungen in die
Ergebnisrechnung der Stadt Münster einbezogen werden.
Folgerichtig wurden in 2022 die Jahresfehlbeträge d er Stiftung Generalarmenfonds
und der Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung in der Ergebnisrechnung der Stadt
Münster erfasst.
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanz anlagevermögens werden die
Wertveränderungen bei dem Stiftungsvermögen nicht m it der Allgemeinen Rücklage
verrechnet, sondern sie bleiben Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und sind
Bestandteil der Ergebnisrechnung.
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich uns elbständigen Stiftungen sind
durch ihre Einzelabschlüsse belegt. Der Wert der un selbständigen Stiftungen
verminderte sich von 4.180.982,19 € um 87.956,84 € auf 4.039.025,35 €.
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.682.3 90,79 €
Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.682.390,79 €
Im Bilanzabschnitt Sondervermögen im Sinne von § 97 I Nr. 3 GO NRW werden
ausschließlich die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Münster zusammen-
gefasst.
Sie wurden bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Wege der Eigenkapital-
spiegelbildmethode bewertet.
Die Bilanzposition der verselbstständigten Einricht ungen ohne Rechtspersönlichkeit
(AWM, citeq, Münster Marketing und Theater Münster) wies im Haushaltsjahr 2022
keine Wertveränderung aus.
47 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 58.766.181,70 €
Vorjahr: 52.266.284,42 €
Die Stadt Münster legt Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an:
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfon ds (VUS-Fonds), den die Stadt
Münster auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 21.02.2000 zur Absicherung
von zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskos ten der Abfalldeponien
gegründet hat. Neben der Stadt Münster sind die Abf allwirtschaftsbetriebe
(Sanierungsrücklage), die citeq (Pensionsrücklage) und das Theater Münster beteiligt.
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-F onds) hingegen ist ein
Zusammenschluss von neun größeren Städten und verwa ltet Gelder der beteiligten
Kommunen, die ebenfalls für die Finanzierung von Pe nsionsverpflichtungen zurück-
gelegt werden.
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zur Finanzi erung der zukünftigen Pensions-
verpflichtungen (V/0810/2017) veranschlagte die Sta dt Münster im städtischen Produkt-
haushalt unter der PG 1601 den Zukauf von weiteren Anteilen an dem Pensionsfonds mit
rd. 10,0 Mio. €. Danach stieg der Bestand zum Ende des Jahres 2022 auf 58.766.181,70 €.
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
VUS-Fonds 6.874.565,16 0,00 0,00 6.874.565,16
WVR-Fonds 45.391.719,26 6.499.897,28 0,00 51.891.61 6,54
Gesamt 52.266.284,42 6.499.897,28 0,00 58.766.181,70
Bewertet man den Bestand mit den zum 31.12.2022 gültigen Kurswerten, so errechnet sich
für den VUS-Fonds ein höherer Wert i.H.v. 11.307.07 2,98 € und für den WVR-Fonds ein
Wert i.H.v. 52.472.117,38 €.
Kursentwicklung VUS-Fonds WVR-Fonds
Anteile 68.782 Stück 534.013 Stück
Bilanzwert am 31.12.2022 6.874.565,16 € 51.891.616,54 €
Kurs 164,39 €/ je Anteil 98,26 € / je Anteil
Kurswert am 31.12.2022 11.307.072,98 € 52.472.117,38 €
Die Angaben zu den Wertpapieren des Anlagevermögens sind durch die Jahresdepotaus-
züge der Banken zum 31.12.2022 und durch die Aufstellungen des Amtes für Finanzen und
Beteiligungen belegt.
1.3.5 Ausleihungen 123.139.948,45 €
Vorjahr: 94.678.895,67 €
Der Bilanzposten umfasst Darlehen, welche die Stadt Münster an verbundene
Unternehmen und Beteiligungen gewährt, einige Genos senschaftsanteile sowie diverse
Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogramme n heraus gewährt wurden. Die
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gem einwohlorientierter Belange. In den
letzten Jahren förderte die Stadt Münster verstärkt den Wohnungsbau und den Bau von
Kindertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften durch die Gewährung von Darlehen.
48 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Im Haushaltsjahr 2022 standen den planmäßigen Tilgungen i.H.v. 6.683.947,22 € vier neu
vergebene Darlehen i.H.v. insgesamt 35.145.000,00 € gegenüber.
Der Bestand an Ausleihungen erhöhte sich zum Ende des Haushaltsjahres von
94.678.895,67 € um 28.461.052,78 € (30,1 %) auf 123.139.948,45 €.
Aus der Gewährung von Darlehen erzielte die Stadt Münster Zinserträge und Verwaltungs-
kostenerstattungen i.H.v. 1.235.038,72 €. Bezogen auf den durchschnittlichen Bestand der
Ausleihungen entspricht das einem Zinssatz von etwa 1,13 %.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Bestandsentwicklungen der Ausleihungen im
Haushaltsjahr 2022:
Ausleihungen
an …
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen/
Abgänge
Euro
Wert
31.12.2022
Euro
Verbundene Unternehmen
W+S / Bauförderung 597.662,08 0,00 -10.066,47 587.5 95,61
W+S / Investitionsförderung 27.526.245,73 0,00 -818 .004,28 26.708.241,45
KonvOY/ Investitionsförderung 65.500.000,00 5.000.0 00,00 -5.800.000,00 64.700.00,00
Stadtwerke MS GmbH /
Investitionsförderung
0,00 30.000.000,00 0,00 30.000.000,00
Summe 93.623.907,81 35.000.000,00 -6.628.070,75 121.995.837,06
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH 1.022.130,00 0,00 -34.000,00 9 88.130,00
KlärSchVerw. Buchenhof GmbH 0,00 125.000,00 0,00 12 5.000,00
Summe 1.022.130,00 125.000,00 -34.000,00 1.113.130,00
Mitgliedschaften
Volksbank Münster eG 600,00 0,00 0,00 600,00
Summe 600,00 0,00 0,00 600,00
Sonstige Ausleihungen
Kleingartendarlehen 27.018,36 20.000,00 -19.621,38 27.396,98
Gemeindebaudarlehen 5.239,50 0,00 -2.255,09 2.984,4 1
Summe 32.257,86 20.000,000 -21.876,47 30.981,39
Gesamt 94.678.895,67 35.145.000,00 -6.683.947,22 123.139.948,45
Die in der Finanzbuchführung erfassten Bestandsverä nderungen wurden mit den
Zahlungen innerhalb des Jahres 2022 abgeglichen. Di e Zins- und Tilgungsleistungen
entsprachen den tatsächlichen Verhältnissen.
Die im Jahr 2022 neu gewährten Darlehen waren durch Einzelbeschlüsse des Rates und
durch die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 durch die Politik legitimiert
.
2. Umlaufvermögen 168.651.605,56 €
Vorjahr: 158.540.815,21 €
Vermögensgegenstände, welche in erster Linie zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine
sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden in der Bilanz als Umlaufvermögen
ausgewiesen. Typischerweise handelt es sich hierbei um Vorräte, Forderungen und liquide
Mittel.
49 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, welche zur Veräußerung
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufve rmögen. Verwaltungsintern wurde
abgestimmt, dass die abnutzbaren Vermögenswerte auc h nach der Umgliederung ins
Umlaufvermögen planmäßig abzuschreiben sind.
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2022 aus folgenden
Wertgruppen zusammen:
Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 28.401.241,88 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 116.696.603,66 €
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Liquide Mittel 23.553.760,02 €
168.651.605,56 €
2.1 Vorräte 28.401.241,88 €
Vorjahr: 29.917.896,72 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- u nd Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und die des Amtes für Grünflächen, Um welt und Nachhaltigkeit, der
Heizölvorrat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops sowie der
Portovorrat des städtischen Frankiersystems (Fachbe reich Expedition und Druck)
ausgewiesen. Zudem umfasst die Position auch Grunds tücke (unbebaut oder bebaut),
sofern diese für den Verkauf bestimmt sind. Außerde m werden erstmals im
Jahresabschluss 2022 auch zwei Skonto-Verrechnungskonten ausgewiesen.
Die Prüfungstätigkeiten des AWR umfassten eine Abstimmung der Bilanzposition und der
einzelnen Bestandsveränderungen mit den übrigen Erl äuterungen im Entwurf des
Jahresabschlusses 2022 sowie der Buchhaltung. Darüb er hinaus wurden die Inventur-
unterlagen im Bereich des Vorratsvermögens zum 31.1 2.2022 durchgesehen und die
Ursachen der Bestandsveränderungen nachvollzogen.
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 28.401 .241,88 €
Vorjahr: 29.917.896,72 €
Zum 31.12.2022 bilanziert die Stadt Münster Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe, Waren und
zum Verkauf bestimmte Grundstücke im Wert von insge samt 28.401.241,88 €. Der Wert
des Vorratsvermögens sank damit gegenüber dem Vorjahr um 1.516.654,84 € (-5,1 %).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
zum Verkauf bestimmte Grundstücke und
Gebäude
Endbestand
31.12.2021
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Betriebsstoffe 36.765,65 90.823,33 54.057,68
Waren 67.869,66 64.686,73 3.182,93
Grundstücke des Umlaufvermögens 29.753.383,96 28.118.635,74 -1.634.748,22
Sonstige Vorräte / Poststempler 59.877,45 89.211,00 29.333,55
Skonto-Verrechnungskonto 0,00 37.885,08 37.885,08
Gesamt 29.917.896,72 28.401.241,88 -1.516.654,84
Betriebsstoffe
Die Treibstoffbestände der Feuerwehr sowie der Heiz ölbestand der Hauptkläranlage
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermittelt.
50 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Danach bewertete die Verwaltung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW
mit durchschnittlichen Einstandspreisen. Der Bestand der Betriebsstoffe i.H.v. 90.823,33 €
und die Bewertung konnten nachvollzogen werden.
Waren
Der Bestand bezieht sich auf die Warenvorräte des Museumsshops im Stadtmuseum. Die
Verwaltung ermittelte einen Inventurbestand zum 31.12.2022 i.H.v. 64.686,73 €.
Grundstücke des Umlaufvermögens
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden nur die Grundstücke und Gebäude
abgebildet, welche nicht für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig sind und für die
eine Verkaufsabsicht besteht.
Im Haushaltsjahr 2022 waren nach der Anlagenrechnung Zugänge i.H.v. 218.805,63 € zu
verzeichnen. Dem gegenüber standen Abgänge i.H.v. 1 .687.976,69 €. Die Buchungen
wurden u.a. auf Grund von Veränderungsnachweisen de s Vermessungs- und Kataster-
amtes (Teilung von Grundstücken), Nutzungsänderungen und Verkauf von Grundstücken
durchgeführt.
Die Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen des Jahres 20 22 wurden in Stichproben vom
AWR geprüft. Dabei ergaben sich keine für den Jahre sabschluss relevanten Fest-
stellungen, jedoch ist auf folgende Sachverhalte gesondert hinzuweisen:
Im Umlaufvermögen werden unter der Anlagenklasse U 331 vier Grundstücke
(Anlagennr. 92000311 bis 314) alte Mauritzschule, W arendorfer Straße 66 bis 66a
ausgewiesen mit einem Buchwert zum 31.12.2022 von i nsgesamt 315.486,00 €.
Diese wurden im Rahmen einer Sacheinlage an die Woh n- und Stadtbau GmbH
übertragen. Das aufstehende, voll abgeschriebene Ge bäude (Anlage 20052531,
Anlagenklasse 312) wurde in 2022 in Abgang gesetzt. Bei den vier Grundstücken
wurden die entsprechenden Abgänge im Jahr 2022 nicht gebucht und der Wert des
Umlaufvermögens zum 31.12.2022 um 315.486,00 € zu h och ausgewiesen. Die
ausstehenden Buchungen wurden zwischenzeitlich vom Amt für Finanzen und
Beteiligungen im Haushaltsjahr 2023 nachgeholt.
Bei der Anlagenklasse U 231 „sonstige unbebaute Gr undstücke“ wird als Bau-
erwartungsland das Grundstück des ehemaligen Südbades mit einem Buchwert i. H.
v. 135.753,60 € ausgewiesen. Das Grundstück wurde im Haushaltsjahr 2012 in das
Umlaufvermögen genommen, da es verkauft werden soll te. Da die Verkaufs-
bemühungen ergebnislos waren und mittlerweile das Grundstück für den Neubau des
Südbades genutzt wird, ist dies nicht mehr im Umlau fvermögen auszuweisen. Das
Amt für Immobilienmanagement hat noch während der Prüfung eine Umbuchung in
das Anlagevermögen veranlasst.
Die Wohngebäude und sonstigen Gebäude des Umlaufver mögens werden als
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens analog zum Anlagevermögen über die
Laufzeit linear abgeschrieben. Die in der Anlagenbu chhaltung ausgewiesenen Ab-
schreibungen i.H.v. 165.577,11 € werden in der Erge bnisrechnung des Jahres 2022 bei
Abschreibungen auf das sonstige Umlaufvermögen in gleicher Höhe richtig ausgewiesen.
Sonstige Vorräte
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachstelle Expedition & Druck.
In der Bilanz wird zum 31.12.2022 ein Wert i.H.v. 8 9.211,00 € bei den sonstigen Vorräten
ausgewiesen. Dieser ist belegt durch die Meldung de r Jahresendbestände der Frankier-
maschinen und Postwertzeichen durch das Personal- und Organisationsamt.
51 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Skonto-Verrechnungskonto
In der Bilanz 2022 werden bei den Vorräten erstmali g zwei Skonto-Verrechnungskonten
mit einem Saldo von insgesamt 37.885,08 € ausgewies en. Da ein Ausweis von
Verrechnungskonten in der Bilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
nicht zulässig ist und außerdem diese Konten inhaltlich nicht mit dem Kauf von Vorräten in
Zusammenhang stehen, ist zukünftig bei den Jahresab schlussarbeiten darauf zu achten,
dass die Verrechnungskonten vollständig ausgeglichen sind.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,0 0 €
Vorjahr: 0,00 €
Zahlungen der Stadt Münster z. B. durch Abbuchungse rmächtigungen bzw. im Rahmen
von Auszahlungen aus Vorverfahren (Sozialhilfe etc. ), welche nicht automatisiert einer
dazugehörigen eingebuchten Rechnung zugeordnet werd en können, werden über das
Sachkonto 159000 „Geleistete Anzahlungen“ verbucht. Im Rahmen der Jahres-
abschlussarbeiten wird der hier am Jahresende aufge laufene Betrag manuell den
zugehörigen Bilanzpositionen zugeordnet. Die durch diese Zuordnung erzeugten
Buchungen werden über das Sachkonto 159010 erfasst. Im weiteren Verlauf klärt die
Verwaltung die Hintergründe der jeweiligen Zahlung und löst die unklaren Posten auf .
Geleistete Anzahlungen
Bestand 31.12.2021
Euro
Bestand 31.12.2022
Euro
Sachkonto 159 000
Geleistete Anzahlungen 14.836.662,17
17.015.483,35
Sachkonto 159 010
Geleistete Anzahlungen -14.836.662,17
-17.015.483,35
Unklare Zahlungen 0,00 0,00
Das AWR vergewisserte sich während der Jahresabschl ussprüfung 2022, dass die
Auflösung bzw. Zuordnung der unklaren Zahlungen sac hlich richtig durchgeführt
wurden. Die manuellen Umbuchungen wurden nachvollzogen. Es ergaben sich dabei
kleinere Feststellungen, die insgesamt für den Jahr esabschluss von untergeordneter
Bedeutung sind.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1 16.696.603,66 €
Vorjahr:
87.109.852,94 €
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermöge nsgegenstände beinhaltet die
öffentlich-rechtlichen, die privatrechtlichen Forde rungen sowie die sonstigen Vermögens-
gegenstände der Stadt Münster.
Die Beträge auf den in SAP geführten Forderungskont en setzen sich aus allen offenen
Posten der PSCD-Konten (Nebenbuchführung), die durc h eine Ämterumfrage manuell
erfassten Forderungen im Hauptbuch sowie durch den Jahresabschluss bedingte
Buchungen (u.a. Wertberichtungen) zusammen.
Die in der Stadtbücherei nicht zum Soll gestellten Forderungen werden manuell an das Amt
für Finanzen und Beteiligungen gemeldet, welches di ese dann manuell im Hauptbuch
einbucht.
Die in den PSCD-Konten enthaltenen negativen und in ternen Forderungen wurden durch
manuelle Buchungen im Hauptbuch korrigiert.
52 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die Prüfung der in der Buchführung tatsächlich ausg ewiesenen negativen und internen
Forderungen und der entsprechend von der Stadtkasse getätigten manuellen Korrektur-
buchungen führte seitens des AWR zu keinen Feststellungen.
Grundsätze zur Forderungsbewertung
Nachdem sich die Systematik der Forderungsbewertung im Jahr 2018 gegenüber 2017
verändert hat, fand im Jahr 2022 keine Änderung statt.
Einzelwertberichtigung
Die Einzelwertberichtigung (EWB) 2022 erfolgt nach denselben Grundsätzen und in
demselben Verfahren wie die EWB 2021 auf der Grundlage des Vermerks 20.20.0001 vom
30.10.2007 über die „vorläufige“ Bewertung von Ford erungen in der Stadt Münster. Die
Regelungen sehen bei Forderungen über 200.000 € ein e Einzelfallbetrachtung vor
(Regelung in Ziff. B für Gewerbesteuer und in Ziff. D für sonstige Forderungsarten).
Der Wertberichtigungsbedarf betrifft im Wesentliche n den Bereich Gewerbesteuer-
forderungen.
Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Einzelw erte am 31.12.2022 auf
20.567.172,60 €. Gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs i.H.v. 11.713.922,11 €.
Durch die Aufarbeitung der Forderungen wurden Einze lwertberichtigungen i.H.v.
4.847.181,72 € vorgenommen. Der Wertberichtigungsbe darf beträgt somit 19,93 %
(Vorjahr: 47,53 %). 80,07 % aller Forderungen sind werthaltig.
Pauschalwertberichtigungen
Die Systematik zur Pauschalwertberichtigung hat sic h gegenüber dem Jahresabschluss
des Vorjahres nicht verändert. Das AWR überprüfte stichprobenartig offene Forderungen,
deren Wert den Betrag i.H.v. 50.000 € überschritten. Dabei gab es keine Feststellungen.
Die gebildeten Pauschalwertberichtigungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2022 auf
18.690.076,36 €. Hauptsächlich entfielen die Wertbe richtigungen auf den öffentlich-
rechtlichen Bereich (18.162.136,69 €).
Der größte Korrekturbedarf bestand mit 7.772.226,31 € im Bereich Steuern sowie mit
6.896.161,99 € im Bereich Forderungen aus Transferleistungen. Auf den privatrechtlichen
Forderungsbereich entfielen 527.939,67 €.
Der Saldo des Kontos „Einstellung in Pauschalwertbe richtigung“ beträgt am 31.12.2022
2.754.228,54 €. Dieser resultiert zum einen aus der Differenz zwischen den
Pauschalwertberichtigungen aus dem Jahr 2021 (15.81 1.854,76 €) gegenüber 2022
(18.690.076,36 €) i.H.v. 2.878.221,60 € und aus der Summe der eidesstattlichen
Versicherungen i.H.v. 123.993,06 €.
Die Überprüfung der Pauschalwertberichtigungen führ te seitens des AWR zu keinen
Feststellungen. Die gewählten Parameter waren nachvollziehbar und plausibel.
Damit ergab sich für das Haushaltsjahr 2022 ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. insgesamt
rd. 23,2 Mio. €, der sich damit gegenüber dem Vorja hr (20 Mio. €) um 3,2 Mio. € erhöhte.
Dies entspricht – bezogen auf den ursprünglichen Fo rderungsbestand vor Wertkorrektur
i.H.v. rd. 140,2 Mio. € – einer Wertkorrektur wie im Vorjahr i.H.v. 16,8 %.
53 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und so nstigen Vermögensgegenstände
veränderte sich im Vergleich zu 2021 wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2021
Euro
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Öffentlich-rechtliche Forderungen 55.369.017,27 84.578.743,13 29.209.725,86
privatrechtliche Forderungen 10.288.047,77 8.294.917,57 -1.993.130,20
sonstige Vermögensgegenstände 21.452.787,90 23.822.942,96 2.370.155,06
Gesamt 87.109.852,94 116.696.603,66 29.586.750,72
Am Bilanzstichtag 31.12.2022 betrug der Wert der Fo rderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände insgesamt 116.696.603,66 €. Der Bestand stieg gegenüber dem
Vorjahr um 29.586.750,72 € (33,96 %).
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 84.578.743 ,13 €
Forderungen aus Transferleistungen Vorjahr: 55.369.017,27 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen umfassen Forderun gen aus der Erhebung von Ge-
bühren, Beiträgen und Steuern. Daneben können sich aber auch Forderungen aus
Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe u .a.) ergeben, wenn z.B. Transfer-
leistungen zurückgefordert werden oder Erstattungsa nsprüche gegenüber Dritten
entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige
Forderungen entwickelten sich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 wie folgt:
Öffentlich-rechtliche Forderungen,
Forderungen aus Transferleistungen
31.12.2021
Euro
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Gebühren 4.319.403,00 4.767.274,81 477.871,81
Beiträge 294.347,99 229.752,78 -64.595,21
Steuern 7.201.381,78 13.106.618,74 5.905.236,96
Transferleistungen 28.401.042,46 47.809.735,57 19.408.693,11
Sonstige 15.152.842,05 18.665.361,23 3.512.519,18
Gesamt 55.369.017,27 84.578.743,13 29.209.725,85
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen stieg in 2022 von 55.369.017,27 € um 29.209.725,85 € (52,8 %) auf 84.578.743,13 €.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 8.294.917,57 €
Vorjahr: 10.288.047,77 €
Die Stadt Münster erhebt für einige ihrer Leistunge n ein Entgelt. Sofern der Leistung ein
privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermietung bzw.
Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in der Bilanz
als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.
Der Bilanzposten entwickelte sich in den letzten zwei Jahren wie folgt:
54 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber…
31.12.2021
Euro
31.12.2022
Euro
∆
Euro
privatem Bereich 1.285.315,65 997.292,79 -288.022,86
öffentlichem Bereich 254.680,35 143.443,07 -111.237,28
verbundenen Unternehmen 1.706.703,35 746.258,09 -960.445,26
Beteiligungen 116.267,25 1.000,00 -115.267,25
Sondervermögen 6.939.381,17 6.406.923,62 -532.457,55
Gesamt 10.288.047,77 8.294.917,57 -1.993.130,20
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen reduz ierte sich von 10.288.047,77 €
am 31.12.2021 um 1.993.130,20 € (-19,4 %) auf 8.294.917,57 € am 31.12.2022.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23.822.942,96 €
Vorjahr: 21.452.787,90 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zu geordnet werden können,
zusammengefasst. Hierzu gehören u.a. Ansprüche gegen Dritte. Der Bilanzposten erhöhte
sich um 2.370.155,06 € (11,05 %) auf 23.822.942,96 €.
Zum 31.12.2022 setzt sich der Bilanzposten wie folgt zusammen:
Cash-Pooling 8.351.777,48 €
Rückforderung SGB II 3.355.324,82 €
Vorschüsse gesetzliche Krankenversicherung 1.380.8 90,00 €
Umsatzsteuererstattung 4.693.642,73 €
Amtshilfe PSCD 724.887,23 €
Vorsteueranrechnung 4.342.620,86 €
Sonstige Forderungen PSCD 373.863,41 €
Übrige Vermögensgegenstände 599.936,43 €
23.822.942,96 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere , welche im Umlaufvermögen
auszuweisen wären.
2.4 Liquide Mittel 23.553.760,02 €
Vorjahr: 41.513.065,55 €
Der Bilanzposten beinhaltet alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und
Einrichtungen sowie die Guthaben auf den diversen B ankkonten und den Girokonten, die
für die städtischen Schulen eingerichtet wurden .
Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Haushaltsja hr 2022 von 41.513.065,55 € um
17.959.305,53 € (-43,26 %) auf 23.533.760,02 €.
55 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Die liquiden Mittel der Stadt Münster setzen sich am 31.12.2022 aus den folgenden Posten
zusammen:
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2021
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Kassenbestand Barkassen 151.882,70 129.834,47 -22.048,23
Bankguthaben 153.022,91 712.115,57 559.092,66
Schulgirokonten 1.761.590,36 1.249.073,24 -512.517,12
Festgelder 39.446.569,58 21.462.736,74 -17.983.832,84
Gesamt 41.513.065,55 23.553.760,02 -17.959.305,53
Die Prüfung der Kontenbestände anhand von Kontoausz ügen der jeweiligen Banken,
Sparbücher sowie Anlagebescheinigungen durch das AW R führte zu keinen Fest-
stellungen.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 81.482.918,25 €
Vorjahr: 72.336.758,95 €
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten e rhöhte sich im Haushaltsjahr
2022 von 72.336.758,95 € auf 81.482.918,25 €, was einer Steigerung i.H.v. 9.146.159,30 €
(12,64 %) entspricht.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Rechnungsabgrenzung sposten stimmen mit dem SAP
Bilanzbericht, der Summen- und Saldenliste, der Anl agenbuchhaltung bzw. der Einzel-
postenliste, mit den Erläuterungen im Anhang des Ja hresabschlussentwurfs sowie den
Hinweisen zur Aktivseite im Lagebericht überein.
Ausgaben vor Aufwand 34.673.196,83 €
Vorjahr: 32.280.556,45 €
Transitorische aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 43 I Satz 1 KomHVO
NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlung en, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Im Jahre sabschluss 2021 wurden
transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 32.280.556,45 € ausgewiesen. Diese
wurden im Haushaltsjahr 2022 vollständig aufgelöst.
In der folgenden Tabelle sind die zum 31.12.2022 ne u gebildeten transitorischen
Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt:
Amt Art der Auszahlung Euro
10 Dienst - und Versorgungsbezüge 01/2023 7.639.219,88
33 Fraktionszuwendungen 01/2023 359.698,82
50 Sozialhilfe 01/2023 6.628.984,03
51
UVG -Zahlungen 01/2023 754.039,12
Pflegegeldzahlungen 01/2023 175.791,01
Betriebskostenzuschuss KiTas 01/2023 9.035.754,73
59 SGB II Leistungen 01/2023 10.042.462,72
diverse Umgliederung geleistete Anzahlungen 37.246,52
Summe 34.673.196,83
Das AWR prüfte die buchungsbegründenden Unterlagen. Diese waren bei den Buchungen
in SAP hinterlegt bzw. wurden auf Anfrage vom Amt f ür Finanzen und Beteiligungen zur
Verfügung gestellt.
56 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Grund und Höhe der gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten können bis auf eine
Ausnahme geringen Ausmaßes nachvollzogen werden:
Bei den transitorischen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ergab die Prüfung für das
Jahr 2022, dass die Abgrenzung im Bereich der „Umgl iederung geleistete Anzahlungen“
i.H.v. 37.246,52 € aus Sicht des AWR insgesamt um 2 3.207,26 € zu hoch ist. Hierbei
handelt es sich zum einen um eine Rechnung in briti schen Pfund i.H.v. 20.992,72 €. Der
Rechnungsbetrag wurde versehentlich doppelt gezahlt , so dass eine Zahlung auf dem
Verrechnungskonto 159000 (geleistete Anzahlungen / Ist vor Soll) zum Bilanzstichtag nicht
ausgeglichen werden konnte. Nach entsprechender Kontaktaufnahme durch das Fachamt
ist der versehentlich doppelt ausgezahlte Betrag zw ischenzeitlich der Stadt Münster
zurückerstattet worden.
Zum anderen enthält der Gesamtbetrag i.H.v. 37.246, 52 € weitere verschiedene kleinere
Beträge von zusammen 2.214,54 €, die im Nachgang der Prüfung ausgeglichen werden.
Aktivierte Zuschüsse gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 46.809.721,42 €
Vorjahr: 40.056.202,50 €
Geleistete Zuwendungen mit einer mehrjährigen, zeit bezogenen Gegenleistungs-
verpflichtung müssen gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW als Rechnungsabgrenzungs-
posten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst
werden.
Zum 31.12.2022 bilanziert die Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen
Betrag i.H.v. 46.809.721,42 €. Die Entwicklung der einzelnen aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten im Jahr 2022 veranschaulicht die folgende Übersicht:
Aktivierte RAP für…
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung/
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Geleistete Zuwendungen an…
den Bund 170.285,59 0,00 -2.233,25 168,052,34
das Land NRW 985.181,09 0,00 -36.743,39 948.437,70
Zweckverbände 0,00 49.128,91 0,00 49.128,91
verbundene Unternehmen 7.911.010,82 4.973.202,98 -444.989,33 12.439.224,47
sonstige öffentliche Sonderrechnungen 3.475.963,03 0,00 -50.437,19 3.425.525,84
private Unternehmen 6.089.984,40 0,00 -318.102,06 5.771.882,34
übrige Bereiche 21.423.777,57 5.701.625,52 -3.117.933,27 24.007.469,82
Zwischensumme 40.056.202,50 10.723.957,41 -3.970.438,49 46.809.721,42
nachrichtlich
Transitorische ARAP 32.280.556,45 34.673.196,83 -32.280.556,45 34.673.196,83
Gesamt 72.336.758,95 45.397.154,24 -36.250.994,94 81.482.918,25
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sic h insgesamt um 9.146.159,30 €
auf 72.336.758,95 €. Der Bilanzwert der beiden ARAP-Bereiche stieg somit gegenüber dem
Vorjahr um 12,64 % an.
Allein im Bereich der investiven Zuwendungen an Dri tte erhöhte sich der Wert der ARAP
um 6.753.518,92 € (16,9 %).
Das AWR hinterfragte alle Bestandsveränderungen des Jahres 2022 mit einem Einzelwert
von mehr als 100.000,00 €:
57 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Inventarverzeichnis
Bezeichnung
Zugang
31.12.2022
Euro
99999483 Zuschuss Theater Sanierung Ober-/Untermasc hinerie 2.439.000,00
99999492 Projekt B-Side 1.383.083,00
99999504 Radstation Hansator 680.000,00
99999501 Straßenbeleuchtung 2022 466.868,00
99999482 Bauvorhaben PTA-Fachschule 2.050.000,00
99999503 Kath. Kita St. Hilda 1.636.672,00
99999413 Sportanlage Handorf 486.611,00
99999475 Baukostenzuschüsse Rudverein MS 477.075,00
99999457 Kita St. Josef Kinderhaus 446.250,00
99999414 Bauskostenzuschüsse Vereine (Sammler) ab 2 019 379.188,00
Gesamt 10.444.747,00
Das AWR konnte die buchungsbegründenden Unterlagen einsehen und bestätigt das
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung der R echnungsabgrenzungsposten. Die
Bestandsveränderungen in der Stichprobe ließen sich allesamt nachvollziehen. Gleichwohl
fielen dem AWR einzelne Sachverhalte auf, bei denen die Auflösung der ARAPs nicht
rechtzeitig begonnen, die Nutzungsdauern nicht korr ekt dargestellt oder eine inkorrekte
Anlagenbezeichnung gewählt wurde:
Die Durchführung der Maßnahme „Umbau des ehemalige n Hill-Speichers zum
gemeinnützigen Quartierszentrum B-Side“ obliegt der Wirtschaftsförderung Münster
(WFM). Die Stadt Münster hat Fördermittel des Lande s i.H.v. 7.164.206 € für den
Umbau akquiriert. In 2021 wurden Fördermittel in Ge samthöhe von 1.887.000 € an
die WFM ausgezahlt. Der entsprechende ARAP sowie der PRAP wurden in gleicher
Höhe gebildet. Im Jahr 2022 kamen zwei weitere Zahl ungen an die WFM
i.H.v. 600.000 € und 654.126,63 € (gesamt 1.254.126,63 €) hinzu. Insgesamt wurde
der ARAP im Jahr 2022 jedoch um den Betrag i.H.v. 1.383.082,63 € und der PRAP
um 1.292.106,26 € erhöht. Aus Sicht des AWR sind be ide Zugänge zu hoch
eingebucht. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen wird die Höhe der im Jahr 2022
bei den ARAP und den PRAP berücksichtigten Beträge prüfen.
Für einen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien gewährten Investitions-
kostenzuschuss i.H.v. insgesamt 1.636.672,37 € (Kit a St. Hilda) wurde ein ARAP
gebildet. In der Gesamtsumme sind Bundes-/Landesmit tel i.H.v. 1.396.672,37 €
enthalten. Die Zweckbindung ist mit 20 Jahren angeg eben. Vom Amt für Finanzen
und Beteiligungen ist zum einen zu prüfen, warum ei n PRAP in Höhe von
1.636.672,37 € gebucht wurde und zum anderen, ob de r tatsächlich in SAP
vorgegebene Auflösungszeitraum mit fünf Jahren korrekt vorgegeben ist.
Mit Blick auf die Nachschauprüfung zu den Jahresab schlussvermerken 2020 und
2021 ist anzumerken, dass die Prüfungsbemerkungen d urch das Amt für Finanzen
und Beteiligungen größtenteils aufgegriffen und umgesetzt wurden. Für den Bereich
der vom Sportamt gewährten Baukostenzuschüsse an Vereine und die daraufhin zu
bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 44 II Satz 2 KomHVO wird das
festgelegte Verfahren (Vermerk vom 19.06.2018) nach wie vor nicht angewandt. Das
Amt für Finanzen und Beteiligungen wird in Abstimmu ng mit dem Sportamt die
notwendigen Arbeitsschritte einleiten und die Umsetzung priorisieren.
Die Prüfungsfeststellungen des AWR haben unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit
keine Auswirkungen auf die Bilanz.
58 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
II P a s s i v a
1. Eigenkapital 837.539.751,36 €
Vorjahr: 838.193.455,69 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden .
Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler B edeutung für die nachhaltige Erfüll-
barkeit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2022 sank das Eigenkapital von 838.193.455,69
€ um 653.704,33 € (-0,08 %) auf 837.539.751,36 €.
Es gliedert sich zum 31.12.2022 in folgende Bestandteile:
Allgemeine Rücklage 690.091.109,25 €
Sonderrücklage 3.371.000,00 €
Ausgleichsrücklage 144.679.562,06 €
Jahresfehlbetrag - 601.919,95 €
837.539.751,36 €
1.1 Allgemeine Rücklage 690.091.109,25 €
Vorjahr: 689.626.114,78 €
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rückl age zu verrechnen und im Anhang
zu erläutern.
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Rücklage
Konto Gegenkonto Bezeichnung Euro
Anfangsbestand 01.01.2022 689.626.114,78
200 100 899 910 Ertrag aus Abgang/Veräußerung von A nlagevermögen 3.805.794,67
200 100 899 920 Ertrag aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 2.264.189,41
200 100 899 950 Aufwand aus Abgang/Veräußerung von Anlagevermögen - 5.157.289,10
200 100 899 960 Aufwand aus der Wertveränderung von Finanzanlagen - 964.479,36
Zwischensumme 689.574.330,40
200 000 202 000 Ausgleichsrücklage 516.778,85
Endbestand am 31.12.2022 690.091.109,25
Wertveränderungen auf dem Konto 200 100 (-51.784,3 8 €):
In den Erläuterungen im Anhang (Seite 77 des Jahresabschlusses, Band 1) werden die
Veränderungen beschrieben, die durch die Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen und aus der Wertveränderung der
Finanzanlagen verursacht wurden.
Wertveränderungen auf dem Konto 200 000 (+516.778, 85 €):
Das AWR stellte bei der Prüfung der Finanzanlagen im Jahresabschluss 2021 fest, dass
im Zusammenhang mit der Übertragung eines Grundstüc kes an die Wohn- und
Stadtbau GmbH der Aufwand durch den Buchwert-Abgang mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet wurde.
59 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Man verständigte sich mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen darauf, dass die
Ergebnisermittlung des Jahres 2021 im Jahr 2022 korrigiert wird, indem in Höhe des im
Jahr 2021 entstandenen Aufwands von 516.778,85 € eine Umbuchung zu Gunsten der
Allgemeinen Rücklage und zu Lasten der Ausgleichsrücklage vorgenommen wird.
1.2 Sonderrücklagen 3.371.000,00 €
Vorjahr: 3.371.000,00 €
Seit 2012 wird die Einlage der Stadt Münster in die Annette von Droste-Hülshoff- Stiftung
i. H. v. insgesamt 1.306.000 € in der städtischen B ilanz unter den Finanzanlagen aus-
gewiesen. Die stiftungsrechtlichen Vorschriften führen dazu, dass das Stiftungsvermögen
dem allgemeinen Haushalt der Stadt Münster auf Dauer entzogen wird. Bilanziell wird dies
durch die Beschränkung des Eigenkapitals mittels Au sweis einer Sonderrücklage ab-
gebildet.
In den Jahren 2020 und 2021 kam es zu Zustiftungen bei der Stiftung Magdalenenhospital
i.H.v. insgesamt 2.065.000 €. Neben der Erhöhung der Beteiligungen als Teil der Finanz-
anlagen in der Bilanz der Stadt Münster wurde die Sonderrücklage entsprechend erhöht.
Damit setzt sich die Sonderrücklage zum 31.12.2022 wie folgt zusammen:
Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung = 1.306.000 €
Stiftung Magdalenenhospital = 2.065.000 €
1.3 Ausgleichsrücklage 144.679.562,06 €
Vorjahr: 147.042.813,72 €
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW ist in der Bilanz zusätzli ch zur Allgemeinen Rücklage eine
Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigen kapitals auszuweisen, welche um
das Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde
in Anspruch genommen werden darf. Solange die Fehlb eträge in der Ergebnisrechnung
durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen we rden können, gilt der jeweilige
Haushalt als ausgeglichen (fiktiver Haushaltsausgleich).
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 mit der Feststellung des
Jahresabschlusses zugleich beschlossen, dass der Fe hlbetrag des Jahres 2021 i.H.v.
1.846.472,81 € durch die Inanspruchnahme der Ausgle ichsrücklage gedeckt wird
(V/0076/2023). Die Umbuchung i.H.v. 516.778,85 € in die Allgemeine Rücklage wurde dort
bereits beschrieben.
1.4 Jahresfehlbetrag / -überschuss -601.919,95 €
Vorjahr: -1.846.472,81 €
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -601.919,95 € ab.
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung
ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des
Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbe darf durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Da die Ausg leichsrücklage einen Bestand
i.H.v. 144.679.562,06 € aufweist, kann der Fehlbetr ag durch ihre Inanspruchnahme
gedeckt werden. Der Haushalt des Jahres 2022 gilt d amit in der Jahresrechnung als
ausgeglichen.
60 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Der Bestand der Ausgleichsrücklage wird sich hierdu rch auf insgesamt 144.077.642,10 €
verringern.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 ging die Verwaltung von einem
Jahresfehlbetrag i.H.v. 65.710.810 € aus, der durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden sollte. Diese bet rug zu dem Zeitpunkt der
Haushaltsplanung unter Berücksichtigung des Jahrese rgebnisses 2020 insgesamt
147.042.813,72 €.
Der Fehlbetrag konnte somit durch die Inanspruchnahme der Aus-gleichsrücklage gedeckt
werden. Der Haushalt des Jahres 2022 galt somit auch in der Planung als ausgeglichen.
2. Sonderposten 1.190.739.616,03 €
Vorjahr: 1.203.956.583,38 €
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene und zwe ckentsprechend verwendete
Zuwendungen und Beiträge für Investitionen in der Bilanz als Sonderposten zu passivieren.
Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibung der bezuschussten
Vermögensgegenstände durchgeführt.
Solange mit den erhaltenen Zahlungen noch keine akt ivierungsfähigen Vermögens-
gegenstände geschaffen wurden, sind sie als erhalte ne Anzahlungen auszuweisen. In
betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zum Teil
als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.
Die Sonderposten nehmen am Ende des Jahres 2022 ein en Anteil i.H.v. 29,6 % an der
Bilanzsumme der Stadt Münster ein. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich ihr Bestand
i.H.v. 1.203.956.583,38 € um -13.216.967,35 € auf 1.190.739.616,03 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2022 aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
31.12.2021
Euro
Bestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Zuwendungen 634.527.642,99 637.609.081,20 3.081.438,21
Beiträge 560.826.863,13 545.096.443,42 -15.730.419,71
Gebührenausgleich 932.339,00 293.438,00 -638.901,00
Sonstige Sonderposten 7.669.738,26 7.740.653,41 70.915,15
Gesamt 1.203.956.583,38 1.190.739.616,03 -13.216.967,35
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2022 sachlich und rechnerisch.
Bei den gewichtigen Positionen, d.h. Sonderposten d ie aus Zuwendungen und Beiträgen
gebildet wurden, beschränkte sich das AWR auf Bestandsveränderungen mit einem Wert-
volumen von mehr als 100.000,00 €.
Insgesamt bestätigt die Prüfung der Sonderposten die Richtigkeit des Bilanzausweises und
der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die Bewertungsmethoden wurden nicht
verändert.
61 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 637.609.081,20 €
Vorjahr: 634.527.642,99 €
Im Haushaltsjahr 2022 erhöhte sich der Bestand an S onderposten für Zuwendungen von
634.527.642,99 € um 3.381.438,21 € auf 637.609.081,20 €
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
634.527.642,99 34.966.922,67 -1.749.962,92 0,00 -30.135.521,54 637.609.081,20
Wie die Tabelle aufzeigt, hat sich der Bestand dies er Sonderposten gegenüber dem
Vorjahr um rd. 3,1 Mio. € auf rd. 637,6 Mio. € erhöht, was ursächlich darauf zurückzuführen
ist, dass die Zugänge höher als die Abgänge und Auflösungen ausfielen. Innerhalb dieser
Sonderpostenposition machen die Landeszuweisungen m it rd. 556,1 Mio. € und die
Zuwendungen von privaten Unternehmen mit rd. 39,0 Mio. € insgesamt rd. 93,3 % an den
gesamten Sonderposten für Zuwendungen aus.
2.2 Sonderposten für Beiträge 545.096.443,42 €
Vorjahr: 560.826.863,13 €
Der Sonderposten für Beiträge besteht im Wesentlich en aus Beiträgen für den Bau von
Kanälen und Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen , die auf der Grundlage des
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem Baugeset zbuch (BauGB) erhoben
wurden.
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
560.826.863,13 4.409.281,82 -1.236.064,86 0,00 -18.903.636,67 545.096.443,42
Insgesamt hat sich der Bestand in 2022 an Sonderpos ten für Beiträge i.H.v.
560.826.863,13 € um 15.730.419,71 (-2,8 %) auf 545.096.443,42 € verringert.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 293.438, 00 €
Vorjahr: 932.339,00 €
Kostenüberdeckungen von kostenrechnenden Einrichtun gen sind gemäß § 44 Abs. 6
KomHVO NRW am Ende eines Kalkulationszeitraumes als Sonderposten für den
Gebührenausgleich anzusetzen. Sie werden gemäß § 6 KAG NRW ermittelt und sind
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen, die im gleichen
Zeitraum ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben.
Die jeweiligen Gebührenüberschüsse bzw. Kostenunterdeckungen werden von den Fach-
ämtern dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mitge teilt. Der Nachweis wird in einer
Nebenbuchführung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen geführt.
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 lagen noch keine Ergebnisse
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2022
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stand der Betriebs-
abrechnungen bis zum Jahr 2021:
62 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Sonderposten für den Gebührenausgleich
nachrichtlich:
Erläuterungen im Anhang
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
(Inanspruch
-nahme)
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Bestand
01.01.2022
Euro
Bestand
31.12.2022
Euro
Abwasser-
beseitigung
932.339,00 640.272,00 -1.507.591,00 65.020,00 0,00 0,00
Gewässer
unter-
haltung
0,00 230.035,00 -1.617,00 228.418,00 0,00 0,00
Friedhöfe 0,00 0,00 0,00 0,00 -349.050,18 -463.967,23
Rettungs-
dienst
0,00 0,00 0,00 0,00 -13.181.139,00 -13.930.502,00
Gesamt 932.339,00 870.307,00 -1.509.208,00 293.438,00 -13.530.189,18 -14.394.469,23
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderposten von 932.339,00 €
um 638.901,00 € (-68,5 %) auf 293.438,00 €.
Die hier nachrichtlich ausgewiesenen Unterdeckungen im Bereich Friedhöfe und Rettungs-
dienst i.H.v. 14.394.469,23 € werden im Anhang zur Bilanz dargestellt und die
Veränderungen näher erläutert.
2.4 Sonstige Sonderposten 7.740.653,41 €
Vorjahr : 7.669.738,26 €
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werd en Einnahmen der Stadt Münster
bilanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen.
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten stieg von 7. 669.738,26 € um 70.915,15 €
(0,92 %) auf 7.740.653,41 €. Der Posten setzt sich am 31.12.2022 wie folgt zusammen:
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen 1.360.643,98 267.709,79 0,00 -193.110,74 1.435.243,03
Hochzeitswald 141.690,94 13.350,00 0,00 -3.508,13 151.532,81
Stellplatzablöse 2.193.204,31 121.257,29 0,00 -134.783,06 2.179.678,54
rechtlich
unselbständige
Stiftungen
3.974.199,03
0,00 0,00 0,00 3.974.199,03
Gesamt 7.669.738,26 402.317,08 0,00 -331.401,93 7.740.653,41
Im Einzelnen:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen
umfasst die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundes- bzw.
Landesnaturschutzgesetz. Zum Ende des Jahres 2022 b etrug der Wert der
Sonderposten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. 435.243,03 € und stieg
damit gegenüber dem Vorjahr um 74.599,05 € (5,48 %).
63 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit,
für einen Kostenbeitrag i.H.v. 150,00 € einen Baum im Hochzeitswald am Haus
Rüschhaus zu pflanzen. Die eingezahlten Beträge werden zunächst auf dem Konto
Verbindlichkeiten aus Entgelten für den Hochzeitswa ld Münster verbucht. Einmal
im Jahr wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in der Anlagen-
buchhaltung eine Anlage angelegt, mit der die gepflanzten Bäume aktiviert und die
erhaltenen Entgelte passiviert werden.
Der Sonderposten für den Hochzeitswald erhöhte sich zum 31.12.2022 gegenüber
dem Vorjahr um 9.841,87 € auf 151.532,81 € (6,95 %).
Stellplatzablösebeträge
Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist,
sind notwendige Stellplätze oder Garagen und Fahrra dabstellplätze in
ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Die
Herstellungspflicht kann durch Zahlung eines in ein er Satzung festzulegenden
Geldbetrags an die Gemeinde abgelöst werden.
Die vereinnahmten Beträge sind gemäß § 48 Abs. 2 Ba uordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. der Stellplatzablösesatzung
o für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandh altung, die Instandsetzung
oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtung en einschließlich der
Ausstattung mit Elektroladestationen,
o für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie
die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätze n einschließlich der
Ausstattung mit Elektroladestationen oder
o für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr,
einschließlich investiver Maßnahmen des öffentliche n Personennahverkehrs
sowie andere Maßnahmen, die Bestandteil eines kommu nalen oder inter-
kommunalen Mobilitätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind,
einzusetzen.
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine aktivierungsfähigen
Vermögensgegenstände geschaffen wurden, sind sie al s erhaltene Anzahlungen
auszuweisen. Erst mit der Inbetriebnahme des Vermög ensgegenstandes darf ein
Sonderposten gebildet werden, wenn die Stadt Münste r Eigentümerin der Anlage
ist.
Im Haushaltsjahr 2022 hat sich der Jahresendbestand um 13.525,77 € auf
2.179.678,54 € verringert.
Rechtlich unselbständige Stiftungen
Die Stadt Münster hat das gesamte Eigenkapital der rechtlich unselbständigen
Stiftungen auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz unter den Finanzanlagen
ausgewiesen und in gleicher Höhe einen Sonderposten bilanziert, da sie die
Stiftungen ohne eine eigene finanzielle Beteiligung erhalten hat.
Das Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftu ngen ist seitens der Stadt
Münster ausschließlich für die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten.
64 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderpos- ten im Fall der
Stiftungen nicht, denn das Stiftungsvermögen ist au f unbegrenzte Dauer zu
erhalten. Diese Verpflichtung wird in der Bilanz du rch den Sonderposten zum
Ausdruck gebracht.
Während die Jahresergebnisse der Stiftungen den Wert der Finanzanlage ändern,
wird der Sonderposten nur im Falle einer ergebnisun abhängigen Eigenkapital-
erhöhung der Stiftungen durch Zustiftungen bzw. im Falle einer ergebnis-
unabhängigen Eigenkapitalminderung z. B. durch Aufl ösung einer Stiftungs-
einrichtung angepasst. Daher blieb der Bestand i.H.v. 3.974.199,03 € im Haushalts-
jahr 2022 unverändert.
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Stiftung Generalarmenfonds 1.214.296,96 €
+ Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung 2.759.901, 07 €
+ Stiftung Clemenshospital 1,00 €
3.974.199,03 €
3. Rückstellungen 775.268.208,69 €
Vorjahr:
771.921.752,98 €
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen si nd in § 88 GO NRW i.V.m. § 37
KomHVO NRW abschließend geregelt. Rückstellungen st ellen Verpflichtungen dar, bei
denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und ggf . in welcher Höhe sie verbindlich
werden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden die in späteren Jahren zu leistenden
Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung
zugerechnet.
Die Bilanz weist zum 31.12.2022 folgende Rückstellungen aus:
Pensionsrückstellungen 708.924.575,00 €
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Instandhaltungsrückstellungen 13.817.606,08 €
Sonstige Rückstellungen 52.526.027,61 €
775.268.208,69 €
Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 3.346.455,71 € (0,4 %) auf
775.268.208,69 €.
3.1 Pensionsrückstellungen 708.924.575,00 €
Vorjahr: 678.923.780,00 €
Insgesamt stiegen die Pensionsrückstellungen in 2022 i.H.v. 678.923.780,00 € um
30.000.795,00 € (4,4 %) auf 708.924.575,00 €.
Pensionsrückstellungen
Bestand
01.01.2021
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro (%)
Summe Pensionen 547.110.200,00 571.713.366,00 24.603.166,00 (4,50 %)
Summe Beihilfen 131.813.580,00 137.211.209,00 5.397.629,00 (4,09 %)
Gesamt 678.923.780,00 708.924.575,00 30.000.795,00 (4,4%)
65 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Das Personal- und Organisationsamt teilte die erfor derlichen Umbuchungen von den
Rückstellungen für aktive Beamt*innen zu den Rückst ellungen für Versorgungs-
empfänger*innen für die in 2022 in den Ruhestand ge tretenen Beamt*innen mit. Darüber
hinaus teilte das Personal- und Organisationsamt di e zum 31.12.2022 errechneten
Rückstellungsbeträge für die aktiven Beamt*innen so wie für die Versorgungs-
empfänger*innen mit. Unter Berücksichtigung der Bes tandsveränderungen durch die
Umbuchungen wurden die Differenzen der zum 31.12.20 22 ermittelten Rückstellungs-
beträge zum Anfangsbestand am 01.01.2022 richtigerw eise als Zuführung bzw. Inan-
spruchnahme gebucht.
Für die Beihilfen der Versorgungsempfänger*innen si nd ebenfalls Rückstellungen zu
bilden. Sie können gemäß § 37 Abs. 1 S. 5 KomHVO NR W als prozentualer Anteil zur
Pensionsrückstellung ermittelt werden. Der Prozents atz ist aus dem Verhältnis der
gezahlten Beihilfeleistungen für Versorgungsempfäng er*innen zu den gezahlten
Versorgungsbezügen zu ermitteln. Er bemisst sich na ch dem Durchschnitt dieser
Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorangeh enden Haushaltsjahren. Die
Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen.
Die Prüfung der Pensionsrückstellungen durch das AW R bestätigte eine korrekte
Umsetzung der vom Personal- und Organisationsamt er mittelten Werte. Der für die
Beihilferückstellungen zugrunde gelegte Prozentsatz i.H.v. 24,00 % (-0,41 % im Vergleich
zum Vorjahr) wurde korrekt ermittelt. Bei den Beihi lferückstellungen für Beamt*innen der
allgemeinen Verwaltung übersah das Personal- und Organisationsamt im letzten Jahr, das
der Basisbetrag gestiegen war. Die Rückstellungen hätten um 149.401,45 € höher ausfallen
müssen und damit i.H.v. 47.943.183,00 € gebildet werden müssen. Da im Jahr 2021 keine
Korrektur vorgenommen wurde, kam es im Jahresabschluss 2022 zur einer rechnerischen
Inanspruchnahme der Rückstellung i.H.v. 19.728,00 €.
In einem Bericht über die Prüfung der Pensionsrückstellungen(Nr. 15/22 vom 17.05.2022)
hatte das AWR festgehalten, dass die gemäß § 37 Abs. 1 KomHVO NRW vorgeschriebene
Abzinsung mit einem Zinssatz i.H.v. 5 % im Gegensatz zu den Vorschriften des HGB sehr
hoch sei. Dies führe zu einer tendenziell zu niedri gen Bewertung der Pensions-
rückstellungen. Unterstelle man einen erzielbaren Zins von 3 %, so lägen die tatsächlichen
Pensionsverpflichtungen um rund 40 % über den jetzi gen Pensionsrückstellungen. Be-
zogen auf die Pensionsrückstellungen der Stadt Müns ter zum 31.12.2021 bedeutet dies
eine rechnerische Unterbewertung i.H.v. rd. 218,6 Mio. €.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Verwaltung n ach Vorstellung des Berichtes
gebeten, diese Unterbewertung der Pensionsrückstell ungen künftig in den Jahres-
abschlüssen in geeigneter Form auszuweisen und tran sparent zu machen. Hierüber hat
das AWR das Personal- und Organisationsamt sowie da s Amt für Finanzen und
Beteiligungen mit Schreiben vom 25.07.2022 informiert.
Das Personal- und Organisationsamt hat für den Jahresabschluss 2022 auf der Grundlage
eines HGB-Zinsfußes von 1,44 % eine Unterbewertung i.H.v. 391.599.408,00 € ermittelt
und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mitgeteilt. Zukünftig wird diese Angabe in den
Jahresabschluss aufgenommen.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rek ultivierung und Nachsorge von
Deponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einri chtung Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivi erung und Nachsorge entstehenden
Aufwendungen wurden folglich nur im Rechnungskreis der AWM entsprechende
Rückstellungen gebildet, nicht aber im Rechnungskreis der Stadt Münster.
66 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Zur Bildung einer Rückstellung für Altlasten gab es im Jahr 2022 keinen Anlass, da keine
konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundstücken vorlag.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 13.817.606,08 €
Vorjahr: 12.076.263,75 €
Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen s ind Rückstellungen anzusetzen,
wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher
unterlassen bewertet werden muss.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bestand der Inst andhaltungsrückstellungen i.H.v
12.076.263,75 € um 1.741.342,33 € auf 13.817.606,08 €.
Die Auswertung der Buchhaltung zeigt folgende Entwi cklung der Instandhaltungs-
rückstellungen im Jahr 2022:
Instandhaltungs-
rückstellungen
Bestand
01.01.2022
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch -
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Bestand
31.12.2022
Euro
Gebäude 7.154.263,75 995.000,00 -301.749,68 -712.907,99 7.134.606,08
Straßen 4.922.000,00 4.000.000,00 -2.239.000,00 0,00 6.683.000,00
Gesamt 12.076.263,75 4.995.000,00 -2.540.749,68 -712.907,99 13.817.606,08
Wie das AWR feststellte, hatte das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Zuführungen
und Inanspruchnahmen aufgrund der Mitteilungen des Amtes für Immobilienmanagement
und des Amtes für Mobilität und Tiefbau im Rahmen d er Jahresabschlussbuchungen
korrekt vorgenommen.
In den Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen (Seite 84, Band 1, Entwurf zum
Jahresabschluss) wird die Entwicklung dieser Bilanzposition korrekt wiedergegeben.
Gemäß § 45 Abs. 2 Nr.4 KomHVO NRW sind die Vermögen sgegenstände des Anlage-
vermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind,
unter Angabe des Rückstellungsbetrages im Anhang ge sondert anzugeben und zu
erläutern.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen bildete auf der Grundlage der Meldungen des
Amtes für Immobilienmanagement und des Amtes für Mo bilität und Tiefbau
Maßnahmenlisten im Anhang des Jahresabschlusses ab (Seiten 93 und 94, Entwurf des
Jahresabschlusses, Band 1) Die Prüfung dieser Liste n führte zu Feststellungen von
untergeordneter Bedeutung.
3.4 Sonstige Rückstellungen 52.526.027,61 €
(gemäß § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW) Vorjahr:
80.921.709,23 €
Gemäß § 88 Abs. 1 GO NRW sind für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften und für hinsichtlich ihr er Höhe oder des Zeitpunktes ihres
Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie
dürfen allerdings nur für die in § 37 KomHVO NRW aufgeführten Zwecke gebildet werden.
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund hierfür entfallen ist.
67 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Im Haushaltsjahr 2022 reduzierte die Verwaltung ihre Risikofürsorge und verminderte den
Bestand an Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 80.921.7 09,23 € um 28.395.681,62 € auf
52.526.027,61 € (-35,09 %).
In 2022 ergaben sich bei den sonstigen Rückstellungen folgende Bestandveränderungen:
Sonstige
Rückstellungen
Bestand
01.01.2022
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch -
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Nicht in Anspruch
genommener Urlaub 8.958.768,74
723.899,63 -124.789,73 0,00 9.557.878,64
Arbeitszeitguthaben 6.190.301,52 35.354,18 -2.522.139,54 0,00 3.703.516,16
Altersteilzeit 4.547.792,00 2.147.880,00 -1.296.302,00 0,00 5.399.370,00
Nicht mehr bestehende
Dienstverhältnisse 1.809.000,00
94.380,00 0,00 0,00 1.903.380,00
Sabbatvereinbarungen 323.021,92 397.523,23 -88.588,46 0,00 631.956,69
Versorgungslasten bei
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
7.736.567,46
2.609,59 0,00 -1.451,80 7.737.725,25
Risiken bei Krediten in
ausländischer Währung
Investitionskrediten
1.226.679,46
0,00 -1.226.679,46 0,00 -0,00
Versorgungslasten
Studieninstitut (StiWL) 1.028.708,00
9.852,00 0,00 0,00 1.038.560,00
Risiken bei ausgestell-
ten Bürgschaften 91.996,00
0,00 0,00 -15.821,00 76.175,00
Drohende Verluste aus
lfd. GewSt-Verfahren 215.536,13
659.891,74 0,00 0,00 875.427,87
Steuerverpflichtungen 1.221.000,00 0,00 -36.991,09 -284.008,91 900.000,00
Ansprüche auf
diskriminierungsfreie
Besoldung
133.000,00
0,00 0,00 0,00 133.000,00
Risiken aus negativen
Zinsen bei Derivaten 1.950.000,00
200.000,00 0,00 0,00 2.150.000,00
Rückerstattung von
Zinsen für GewSt-
Nachforderungen
15.660.000,00
0,00 0,00 -12.500.000,00 3.160.000,00
Verzinsung von
GewSt-Erstattungen 10.019.000,00
0,00 -9.439.364,00 -579.636,00 0,00
Risiken aus
Disziplinarverfahren 0,00
106.750,00 0,00 0,00 106.750,00
Widersprüche wegen
amtsangemessener
Alimentation kinderreicher
Beamt*innen
2.000.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000.000,00
Erhöhte Heranziehung
zur Landschaftsumlage 3.000.000,00
0,00 -2.846.589,15 -153.410,85 0,00
Mehrarbeit Feuerwehr-
Technischer Dienst 652.270,00
0,00 -72.181,68 -66.708,32 513.380,00
Corona -Prämie 1.519.160,00 0,00 -1.519.160,00 0,00 0,00
Ausgleichsbeitrag Zu-
satzversorgungskasse
für Mitarbeiter/-innen
des Klarastiftes
8.638.908,00
0,00 0,00 0,00 8.638.908,00
Stiftung
Magdalenenhospital 4.000.000,00
0,00 0,00 0,00 4.000.000,00
Gesamt 51.356.257,59 976.493,74 -15.140.965,38 -13.599.585,08 23.592.200,87
Die Prüfung der Sachkonten zeigte, dass die Zuführungen und Inanspruchnahmen in der
Ergebnisrechnung korrekt erfasst und die Salden auf den Bilanzkonten verbucht wurden .
4. Verbindlichkeiten 1.177.933.831,73 €
Vorjahr: 981.174.466,05 €
Als Verbindlichkeiten werden alle dem Grunde und de r Höhe nach feststehenden
Zahlungsverpflichtungen der Stadt Münster zum 31.12.2022 in die Bilanz aufgenommen.
68 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Diese wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Die Bilanzposition erhöhte sich i.H.v. 981.174.466, 05 € in 2021 um 196.759.365,68 € auf
1.177.933.831,73 € im Jahre 2022. Dabei stiegen im Vergleich zu den Vorjahren ins-
besondere die Kredite zur Liquiditätssicherung und die Verbindlichkeiten aus Transfer-
leistungen.
Die Positionen Verbindlichkeiten aus Vorgängen, sonstige Verbindlichkeiten und Erhaltene
Anzahlungen blieben hingegen relativ stabil.
Unter die Sonstigen Verbindlichkeiten fallen auch d ie Verbindlichkeiten aus dem Cash-
Pooling. Hier werden die Geldanlagen der städtischen Tochtergesellschaften von der Stadt
Münster verwaltet, um einen konzerninternen Liquiditätsausgleich zu ermöglichen.
Verbindlichkeiten
31.12.2021
Euro
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Kredite für Investitionen 750.837.205,86 907.518.903,05 156.681.697,19
Kredite zur Liquiditätssicherung 3.126.282,10 31.533.440,40 28.407.158,30
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen gleichkommen 477.772,57 482.578,08
4.805,51
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 2.784.934,01 3.836.078,13
1.051.144,12
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
0,00 426.287,80
426.287,80
Sonstige Verbindlichkeiten 93.167.080,96 95.987.370,30 2.820.289,34
Erhaltene Anzahlungen 130.781.190,55 138.149.173,97 7.367.983,42
Gesamt 981.174.466,05 1.177.933.831,73 196.759.365,68
Das AWR konnte sämtliche Abschlusspositionen dieses Bilanzabschnittes mit Hilfe von
Saldenbestätigungen, Leibrentenverträgen oder sonst igen Jahresabschlussunterlagen
nachvollziehen.
4.1 Anleihen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei de r das benötigte Kapital von einer
unbestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat zum 31.12.2022 keine Anleihen in ihrem Bestand.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitione n 907.518.903,05 €
Vorjahr: 750.837.205,86 €
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten erhöhten sich
zum 31.12.2022 um 156.681.697,19 € (20,9 %) auf 907.518.903,05 €.
Kredite
Bestand
31.12.2021
Euro
Bestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
von Sondervermögen 84.363,16 84.363,16 0,00
vom öffentlichen Bereich 10.000.000,00 0,00 -10.000.000,00
vom privaten Kreditmarkt 740.752.842,70 907.434.539,89 166.681.697,19
Gesamt 750.837.205,86 907.518.903,05 156.681.697,19
69 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen konnte dem AWR für sämtliche Kreditaufnahmen
entsprechende Saldenbestätigungen bzw. Vertragsunterlagen vorweisen, welche die Höhe
der Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 belegen. Die H aushaltssatzung legte den Rahmen
für die Neuaufnahme an Investitionskrediten auf 182 .195.800,00 € fest. Somit liegt die
Summe der Neuaufnahme innerhalb der Vorgabe der Haushaltssatzung.
Bestandteil der Kredite am privaten Kapitalmarkt si nd am 01.01.2022 ebenfalls Kredite in
Schweizer Franken.
Am 01.01.2022 wird der Bestand an Krediten in Schwe izer Franken i.H.v. 26.056.044,91
angegeben. Unter Berücksichtigung des Bilanzwertes zum 01.01.22 und den gezahlten
Tilgungen i.H.v. 1.306.017,12 € in 2022 wurde die v erbliebene CHF Verbindlichkeit
(25.617.800 CHF) mit einem Kurs i.H.v. 0,9853 in ei ne EUR Verbindlichkeit i.H.v.
26.000.000,00 € umgeschuldet, was einen Währungsver lust i.H.v. -1.249.972,21 €
bedeutet. Durch Inanspruchnahme der in den Jahren z uvor gebildeten Rückstellung
“Risiken aus Fremdwährungskrediten” i.H.v. 1.226.67 9,46 € konnte der Verlust im
Haushaltsjahr 2022 weitgehend ausgeglichen werden. Demnach ergibt sich per Saldo zum
31.12.2022 ein Verlust aus Kursschwankungen i.H.v. 23.292,75 €.
Die Verbindlichkeiten resultieren in Gänze aus Inve stitionskrediten, welche bei Banken,
Kreditinstituten und übrigen Kreditgebern aufgenommen wurden.
Zum 30.09.2022 wurde ein sogenannter „Grüner Schuld schein“ mit einem Volumen i.H.v.
insgesamt 140 Mio. € neu aufgenommen. Die zugehörigen Kredite stammen ebenfalls vom
privaten Kreditmarkt. Für die Platzierung des Schul dscheins hat sich die Stadt Münster
eines Bankenkonsortiums, bestehend aus der UniCredi t und der Helaba, bedient. Die
Kreditverträge hat die Stadt Münster dementsprechen d mit der UniCredit geschlossen.
Diese wiederum hat die Kreditvolumina an Dritte abg etreten, die ihrerseits Abtretungen
vorgenommen haben.
Über die gesamte Summe des “Grünen Schuldscheins” konnten entsprechende Darlehns-
verträge und teilweise auch Saldenbestätigungen zum 31.12.2022 vorgelegt werden.
Sämtliche Investitionskredite der Stadt Münster wer den mit dem Kreditverwaltungs-
programm S Kompass bewirtschaftet. Die Daten hieraus stellen somit die Grundlage für die
Bilanzwerte in SAP dar. Bei dem Abgleich zwischen S Kompass und SAP stellte das AWR
keine Differenzen fest. Das Amt für Finanzen und Be teiligungen legte für alle Kredit-
aufnahmen entsprechende Saldenbestätigungen bzw. Ve rtragsunterlagen vor. Die Höhe
der Verbindlichkeiten wird zum 31.12.2022 entsprechend belegt.
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss icherung 31.553.440,40 €
Vorjahr: 3.126.282,10 €
In 2022 erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr die Ver bindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung um 28.407.158,30 € (909,30 %) auf 31.553.440,40 €. Der Großteil
dieser Erhöhung resultiert aus den aufgenommenen Li quiditätskrediten i.H.v. 28.598.000
Mio. €.
Kredite
Bestand
31.12.2021
Euro
Bestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
Liquiditätskredit in Euro 0,00 28.598.000,00 28.598.000,00
Liquiditätskredit Gute Schule 2020 3.125.038,28 2.933.746,36 -191.291,92
Überziehungskredit 1.243,82 1.694,04 450,22
Gesamt
3.126.282,10 31.533.440,40 28.407.158,30
70 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Das Land Nordrhein-Westfalen startete in 2017 mit d em Förderprogramm „Gute Schule
2020“. In dessen Rahmen werden den Kommunen Fördermittel in Form von investiven als
auch konsumtiven Krediten zur Verfügung gestellt. E ventuelle Tilgungs- bzw. Zins-
zahlungen werden vom Land übernommen. Daher steht der o.g. Verbindlichkeit aus diesem
Förderprogramm für das Jahr 2022 eine Forderung aus Transferleistungen gegenüber.
In der Haushaltssatzung 2022 wurde festgelegt, dass die Stadt Münster zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit und Durchführung einer angemessen en Liquiditätsplanung ein Kredit-
volumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf (§ 5 Haushaltsatzung). Im Jahr 2022 wurde
dieser Kreditrahmen zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen.
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Jahresabschluss 2022 liegen mit
31.533.440,40 € innerhalb des festgelegten Rahmens der Haushaltssatzung.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 482.578,08 €
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Vorjahr: 477.772,57 €
Unter der Bilanzposition 4.4 werden die Verbindlich keiten aus Vorgängen, die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, abgebildet. Hierbei handelt es sich um
sogenannte Leibrentenverträge aus Grundstückskäufen . Dabei hat die Stadt Münster
überwiegend in den Jahren zwischen 1960 und 1980 Grundstücke erworben, deren Kauf-
preis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit gezahlt wird.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verbindlich keiten aus Vorgängen die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen um 4.805,51 € auf insgesamt 482.578,08 € erhöht.
Zum Jahresende 2022 bestanden fünf Leibrentenverträge.
Für die Ermittlung der Verbindlichkeiten aus Leibre ntenverträgen wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses 2022 diese auf Grundlage des Barwertes in Anlehnung
an § 37 I 4 KomHVO mit 5 % verzinst. Die Verbindlichkeiten wurde im Jahr 2022 durch eine
Barwertanpassung in Höhe von 82.054,99 € erhöht, während gleichzeitig Tilgungen in einer
Gesamthöhe von 77.249,48 € geleistet worden sind. D as führte insgesamt zu einer Er-
höhung des Bilanzwertes um 4.805,51 €.
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge n 3.836.078,13 €
Vorjahr: 2.784.934,01 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar emp fangen, die entsprechenden
Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat.
Verbindlichkeiten gegenüber…
Endbestand
31.12.2021
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
verbundene Unternehmen 1.551.101,51 1.834.812,06 283.710,55
Sondervermögen 576.595,45 713.719,82 137.124,37
öffentlichem Bereich 654.637,05 1.155.992,54 501.355,49
privatem Bereich 2.600,00 131.553,71 128.953,71
Gesamt 2.784.934,01 3.836.078,13 1.051.144,12
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung st iegen im Vergleich zum Vorjahr um
1.051.144,12 (37,74 %), i.H.v. 2.784.934,01 auf 3.836.078,13 €.
71 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 426.287,80 €
Vorjahr: 0,00 €
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind im Wesentlichen die
Verpflichtungen der Stadt Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanz-
mitteln auf die Stadt Münster entstanden sind und d enen am Bilanzstichtag unmittelbar
keine Gegenleistung der Kommune gegenübersteht.
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stiege n zum 31.12.2022 i.H.v. 0,00 € auf
426.287,80 €. Sie resultieren aus der Schlussrechnung 2022 für die Gewerbesteuerumlage.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 95.987.370,30 €
Vorjahr: 93.167.080,96 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 93.167.080,96 € auf
95.987.370,30 €, was einer Steigerung von 3,03 % entspricht. Die Bilanzposition setzt sich
wie folgt zusammen:
Sonstige
Verbindlichkeiten
Endbestand 31.12.2021
Euro
Endbestand 31.12.2022
Euro
∆
Euro
Ausgleichszahlungen
bei Umlegungen nach
BauGB
2.106.569,95 1.937.928,56 -168.641,39
Sonstige
Verbindlichkeiten 19.139.997,68 19.405.469,23
3.176.314,48
Amtshilfe 945.368,35 769.263,13 -176.105,22
Cash-Pooling 42.721.693,12 26.694.629,25 -16.027.063,87
Interessentenschaften 1.158.411,49 1.200.471,68 42.060,19
Abfallbeseitigungs-
gebühren AWM 429.727,86 615.363,77 185.635,91
Straßenreinigungs-
gebühren AWM 15.537,61 31.416,23
15.878,62
Liquidität Münster
Marketing 1.780.038,01 1.953.564,50
173.526,49
Liquidität Theater
Münster 6.785.048,81 4.407.028,60
-2.378.020,21
Liquidität citeq 7.685.731,96 9.329.323,33 1.643.591,37
Erstattung ALG II
nach Überzahlung 1.509.847,49 1.465.896,06
-43.951,43
übrige Bilanzpositionen 10.047.520,12 1.465.896,06 -43.951,43
Gesamt 93.167.080,96 25.266.173,04 16.377.064,41
Das Cash-Pooling hat mit einem Betrag i.H.v. 26.694 .629,25 € den größten Anteil an den
Sonstigen Verbindlichkeiten.
Spiegelbildlich zu den stadtseitig verwalteten liqu iden Mitteln der Beteiligungen und
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen weist die Stad t Münster in ihrer Bilanz an dieser
Stelle die Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber de n am Cash-Pooling beteiligten
Betrieben aus.
Der Bestand der im Rahmen des Cash-Pooling gebunden en Mittel unterliegt teilweise
deutlichen Schwankungen:
Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den AWM s ank im Haushaltsjahr 2022
auf 8.251.087,21 €. Im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung i.H.v. -58 %.
Während die Position gegenüber der Westfälischen B auindustrie GmbH in 2021
erstmalig eine Verbindlichkeit i.H.v. 142.307,65 € aufwies, bestand zum Ende des
Haushaltsjahres 2022 wieder eine Forderung i.H.v. 2.433.971,56 €.
72 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Während die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber d en Westf. Zoologischer
Garten GmbH von 2020 auf 2021 relativ stabil blieb, verringerten sich diese im
Haushaltsjahr 2022 auf 604.948,80 €. Dies entspricht eine Senkung von -89,7 %.
Bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH stiegen in 2022 die Verbindlichkeiten
auf 3.408.302,25 €. Das entspricht einer Steigerung von 109,7 %.
Die Salden der Wohn- und Stadtbau GmbH, der Techno logieförderung Münster
GmbH, GML, der NBZ sowie der CeNtech entwickelten sich relativ stabil.
Nachfolgend wird die Entwicklung der Verbindlichkeiten bzw. nachrichtlich der Forderungen
gegenüber den verbundenen Unternehmen für die Jahre 2021 und 2022 dargestellt:
Beteiligung
Endbestand
31.12.2021
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
∆
Euro
AWM -19.496.706,20 -8.251.087,21 11.245.618,99
W+S GmbH -498.716,87 -402.633,79 96.083,08
W+S Stiftungen -609.614,96 -531.731,89 77.883,07
Westfälische Bauindustrie GmbH -142.307,65 2.433.971,56 2.576.279,21
MCC Halle Münsterland -4.900.176,44 -3.764.858,49 1.135.317,95
Technologieförderung Münster GmbH -2.253.641,44 -2.468.971,95 -215.330,51
Wirtschaftsförderung Münster GmbH -1.625.667,37 -3.408.302,25 -1.782.634,88
Westfälischer Zoologischer Garten GmbH -5.889.615.0 9 -604.948,80 5.284.666,29
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 270.885,02 307.309,53 36.424,51
Konvoy GmbH 6.690.099,16 4.877.399,73 -1.812.699,43
GML -5.165.895,74 -5.090.697,29 75.198,45
NRW.URBAN 1.341.268,96 733.096,66 -608.172,3
NBZ -1.111.740,80 -1.069.263,39 42.477,41
CeNtech -1.027.610,56 -1.102.134,19 -74.523,63
Summe
Verbindlichkeiten -42.721.693,12 -26.694.629,25 16.027.063,87
Summe
Forderungen 8.302.253,14 8.351.777,48 49.524,34
Saldo Verbindlichkeiten und Forderungen
-34.419.439,98 -18.342.851,77 16.076.588,21
Die vom Amt für Finanzen und Beteiligungen vorgeleg ten Salden des Cash-Poolings
stimmen mit der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen überein.
Festgestellte Differenzen zwischen der Bilanz der S tadt Münster und den Bilanzen der
Tochterunternehmen lassen sich mit unterschiedliche n Valuta- und Buchungsdaten
erklären.
4.8 Erhaltene Anzahlungen 138.149.173,97 €
Vorjahr: 130.781.190,55 €
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund,
Land, verbundene oder private Unternehmen und ander e erfasst, bei denen die Stadt
Münster die jeweiligen Zahlungen erhalten hat aber ihrer Leistungsverpflichtung noch nicht
nachgekommen ist.
73 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Vielfach handelt es sich um zweckgebundene Fördermi ttel. In diesen Fällen liegt eine
„schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um Fördermittel für
Investitionen als auch um Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwaltungstätigkeit
handeln.
Ein Vergleich der Werte zwischen 2021 und 2022 zeigt die jeweiligen Veränderungen:
Erhaltene Anzahlungen
Bilanzwert
2021
Euro
Bilanzwert
2022
Euro
∆
Euro
Investitionszuwendungen
vom Bund 31.118.870,26
31.570.150,71 451.280,45
Investitionszuwendungen
vom Land NRW 60.339.660,98
69.400.589,21 9.060.928,23
Investitionszuwendungen
von Gemeinden 68.900,00
5.900,00 -63.000,00
Investitionszuwendungen
von verbundenen
Unternehmen
3.032,48 3.032,48 0,00
Investitionszuwendungen
von sonstigen öffentlichen
Sonderrechnungen
1.168.640,00 1.168.640,00 0,00
Investitionszuwendungen
von privaten Unternehmen 12.022.305,54
12.520.259,93 497.954,39
Investitionszuwendungen
vom übrigen Bereich 9.950,00
256.813,47 246.863,47
Investitionszuwendungen
zur sozialen Infrastruktur 260.000,00
260.000,00 0,00
Beiträgen 3.152.293,21 753.484,93 -2.416.808,28
Zahlungen für Ausgleichs-/
Ersatzmaßnahmen 678.489,89
561.212,34 -117.277,55
Stellplatzablösebeträgen 20.539.588,62 20.247.631,33 -291.957,29
Erhaltene Anzahlungen 1.419.459,57 1.419.459,57 0,00
Summe
130.781.190,55 138.149.173,97 7.367.983,42
Die Erhaltenen Anzahlungen stiegen im Betrachtungszeitraum i.H.v. 130.781.190,55 € um
7.367.983,42 € (5,63 %) auf 138.149.173,97 € an. Di e Zunahme ist im Wesentlichen auf
vereinnahmte Investitionszuwendungen vom Land zurüc kzuführen, welche allein um
insgesamt rd. 9 Mio. € gestiegen sind.
Darüber hinaus führte die vom AWR in Stichproben durchgeführte Prüfung der Buchführung
zu keinen nennenswerten Feststellungen.
5. Passive Rechnungsabgrenzung 47.747.926,54 €
Vorjahr: 43.641.251,36 €
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passive n Rechnungsabgrenzungs-
posten (PRAP) vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einzahlungen zu bilanzieren, soweit
sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diese m Tag darstellen. Gleiches gilt, wenn
erhaltene Zuwendungen für Investitionen an Dritte weitergeleitet werden.
Insgesamt erhöhten sich die PRAPs um 4.106.675,18 € (9,4 %) auf 47.747.926,54 €.
Die Prüfung zeigte, dass die sich aus der Anlagenbu chhaltung ergebenden Auflösungs-
beträge mit den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Erträgen übereinstimmen.
74 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
PRAP für…
Bestand
01.01.2022
Euro
Zugänge
Euro
Umbuchung
Euro
Auflösung
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2022
Euro
Gebühren für
Grabnutzungen 17.947.755,62
2.081.950,00 0,00 -1.024.554,10 19.005.151,52
Erhaltene investive
Zuwendungen 14.648.859,75
0,00 5.699.309,13 -2.349.569,63 17.998.599,25
Erhaltene konsumtive
Zuwendungen 3.002.167,84
0,00 0,00 -2.916.167,84 86.000,00
Förderungen aus der
Stellplatzablösung 4.584.397,89
0,00 680.000,00 -353.956,81 4.910.441,08
Privatrechtliche
Leistungsentgelte 592.111,76
0,00 0,00 -14.156,71 577.955,05
Zwischensumme 40.775.292,86 2.081.950,00 6.379.309,13 6.658.405,09 42.578.146,90
Nachrichtlich
Einnahme vor Ertrag 2.865.958,50 5.169.779,64 0,00 -2.865.958,50 5.169.779,64
Gesamt 43.641.251,36 7.251.729,64 6.379.309,13 -9.524.363,59 47.747.926,54
Einnahmen vor Ertrag
Transitorische PRAPs sind gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 Ko mHVO NRW vor dem Abschluss-
stichtag eingegangene Einzahlungen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Weiterhin klärte das AWR, ob die Voraussetzungen für die neu
abgegrenzten Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 5.169.779,64 € erfüllt waren:
Landeszuweisung 4.669.779,64 €
Abruf Verwaltungskosten 01/2023 500.000,00 €
5.169.779,64 €
Das AWR stellte fest, dass die im Jahr 2021 gebilde ten Rechnungsabgrenzungsposten
i.H.v. 2.865.958,50 € im Haushaltsjahr 2022 ordnungsgemäß aufgelöst wurden. Grund und
Höhe wurden nachvollzogen, die buchungsbegründenden Unterlagen wurden eingesehen.
Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten
Anlagen-
nummer Bezeichnung
Zugang
31.12.22
Euro
Abgang
31.12.22
Euro
99999492 Projekt B-Side 1.292.106,00
99999503 Kath. Kita St. Hilda 1.636.672,00
99999391 Bürgerbad Handorf 1.260.102,00
99999468 Kita Zentrum Nord 364.100,00
99999487 GTP Geringhoffstraße 4 I 166.500,00
9999948 GTP Geringhoffstraße 4 II 166.500,00
99999452 GTP Wolbecker Straße 90 133.650,00
99999462 GTP Warendorfer Straße 152 I 133.650,00
99999463 GTP Warendorfer Straße 152 II 133.650,00
10000507 p. RAP Neuvergabe Grabstelle 30 Jahre 1.349.892,00
10000508 p. RAP Verlängerung Ablauf
Nutzungsrecht 382.392,00
10000509 p. RAP Verlängerung durch Beisetzung 349.666,00
99999480 Verein f. Kinderbetreuung „Die Kanalhaie 160.389,00
Geprüfte Bestandsveränderungen in Euro
7.368.881,00
160.389,00
75 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Das AWR prüfte die Zugänge und Umbuchungen des Jahr es 2022 mit Werten von mehr
als 100.000,00 €. Es wird bestätigt, dass die Vorau ssetzungen für die Bildung der
Rechnungsabgrenzungsposten vorlagen .
Wie zuvor bei den ARAP Zugängen über 100.000 € bereits erläutert, wurde für die von der
Stadt Münster an die WFM geleisteten Zuwendungen für den Umbau des ehemaligen Hill-
Speichers zum gemeinnützigen Quartierszentrum B-Side ein ARAP eingerichtet.
Im Abstimmungsgespräch zwischen dem Amt für Finanze n und Beteiligungen und dem
AWR wurde bezüglich der „Verbuchung von investiven Zuwendungen für das B-Side“ in
einem Vermerk festgelegt, dass zur Kompensierung de r ertragswirksamen Auflösungen
dieses ARAP für die vom Land NRW in gleicher Höhe z u erhaltenen Zuwendungen ein
PRAP einzurichten ist. In 2022 wurden bei den PRAP insgesamt Zugänge
i.H.v. 1.292.106,26 € gebucht. Aus Sicht des AWR ist der Betrag um 37.979,63 € zu hoch.
Hierbei handelt es sich nach Auskunft des Stadtplan ungsamtes um Landesmittel für ein
zweites Förderprojekt der B-Side (Zuwendungsbescheid 06/49/20). Das Amt für Finanzen
und Beteiligungen wird die Höhe des im Jahr 2022 ge buchten Zugangs im Bereich der
PRAP prüfen.
Unter der Anlagennummer 99999503 wurde ein PRAP i.H .v. 1.636.672,37 € gebucht. Bei
den ARAP Zugängen über 100.000 € wurde analog hierz u bereits erläutert, dass der von
der Stadt Münster für die Kita St. Hilda gewährte I nvestitionskostenzuschuss nur
Fördermittel von Dritten (Bund/Land) i.H.v. 1.396.6 72,37 € beinhaltet und der PRAP mit
Blick auf die veranlagte Höhe zu überprüfen ist.
Für den Erwerb von Nutzungsrechten sowie die Benutz ung der städtischen
Friedhofseinrichtungen werden gemäß der Gebührensat zung für Friedhofseinrichtungen
entsprechende Einnahmen generiert. Da die Gebühr fü r eine i. d. R. 30-jährige Nutzung
einer Grabstätte entrichtet wird, entsteht mit der Vereinnahmung der Friedhofsgebühren für
die Stadt Münster eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung.
Die Gebühreneinnahmen sollen über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung
ertragswirksam aufgelöst werden, daher werden jährlich passive Rechnungsabgrenzungs-
posten in Höhe der erzielten Gebühreneinnahmen gebi ldet. Eine Unterscheidung erfolgt
hierbei zwischen „Neuvergabe von Grabstellen“, „Verlängerung nach Ablauf des Nutzungs-
rechtes“ und „Verlängerung des Nutzungsrechtes durch Beisetzung“.
Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit haben di e oben genannten Feststellungen
aus Sicht des AWR keine Auswirkungen auf die Bilanz.
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 begutachtete das AWR die Fortentwicklung
und Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur Verfügung gestellten
Budgets. Diese können durch die Übertragung von nic ht in Anspruch genommenen
Ermächtigungen aus dem Vorjahr und durch den Erlass eines Nachtragshaushaltes
fortgeschrieben werden. Sie stellen den politischen Willen des Rates dar.
Die Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Erge bnis des Jahres 2022 werden
nachfolgend dargestellt:
76 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Ergebnisplan 2022
Ansatz
Euro
fortgeschr.
Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Übertrag nach
2023
Euro
Ordentliche Erträge 1.26 6.959 .570 ,00 1.266.959.570,00 1.3 83 .289 .893 ,20 0,00
Ordentliche Aufwendungen 1.3 59 .057 .460, 00 1.3 79 .372 .489,00 1.387.670.643,25 26.150.331,00
Finanzerträge 16.309 .080,00 16.309.080,00 8.967.367,29 0,00
Finanzaufwendungen 18.007.000,00 18.007.000,00 12.994.537,19 4.000.000,00
Außerordentliche Erträge 28.085.000,00 28.085.000,00 7.806.000,00 0,00
Außerordentliche
Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis -65.710.810,00 -86.025.839,00 -601.919,95 -
Verrechnete Erträge 200.000 200.000 6.069.984,08 -
Verrechnete Aufwendungen 1.200.000 1.200.000 6.121.768,46 -
Verrechneter Saldo § 44
Abs. 3 KomHVO NRW -1.000.000 -1.000.000 -51.784,38 -
Andere Verrechnungen mit
der allgemeinen Rücklage 0,00 0,00 0,00 -
Veränderung
Eigenkapital -66.710.810,00 -87.025.839,00 -653.704,33 -
Das Jahresergebnis für 2022 fällt mit einer Unterde ckung i.H.v. rd. 601.920 € um
85.423.919 € besser aus als der fortgeschriebene Haushaltsansatz.
Auch der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW i.H.v. -51.784,00 € fällt
um 948.216 € besser aus als geplant.
Finanzplan 2022
Ansatz
Euro
fortgeschr.
Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Übertrag nach
2023
Euro
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.26.577.460,00 1.226.577.460,00 1.269.414.929,51 0 ,00
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.297.107.570,00 1.322.704.099,00 1.287.405.747,29 31.317.201,00
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 92.809.470,00 92.809.470,00 58.311.222,32 0,00
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 268.387.270,00 525.958.698,00 257.925.005,55 224.54 1.908,00
Finanzmittelüber-
schuss/-fehlbetrag -246.107.910,00 -529.275.866,00 -217.604.601,01 -255.859.109,00
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 182.210.800,00 352.210.800,00 205.075.000,00 147.19 0.000,00
Aufnahme von
Liquiditätskrediten 407.370.946,00 407.370.946,00 28.598.450,20 0,00
Tilgung und
Gewährung von
Darlehen
67.574.100,00
67.574.100,00
48.754.776,42
10.000.000,00
Tilgung von
Liquiditätskrediten 349.456.539,00 349.456.539,00 0,00 0,00
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln -73.556.803,00 -186.724.759,00 -32.685.927,21 -118.669.109,00
Anfangsbestand an
Finanzmitteln 41.513.066,00 41.513.066,00 41.513.065,55 0,00
Änderung des Bestandes
an fremden
Finanzmitteln
0,00
0,00
14.726.621,68
0,00
Liquide Mittel -32.043.737,00 -145.211.694,00 23.553.760,02 -118.669.109,00
Ein Vergleich mit der im Jahresabschluss 2022 abgeb ildeten Finanzrechnung (Seiten 15
und 16 des Jahresabschlusses, Band 1) zeigt, dass d ort der fortgeschriebene Ansatz für
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 525.958.698 € angegeben wird.
77 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Dies entspricht nicht der Summe aus Original-Hausha ltsansatz und übertragenen Resten
aus dem Jahr 2021. Dem entsprechend werden auch die folgenden Positionen falsch
wiedergegeben:
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag = -529.275.866 €
Änderung eigener Finanzmittelbestand = -186.724.75 9 €
Liquide Mittel = -145.211.694 €
Laut Auskunft des Amtes für Finanzen und Beteiligun gen lag der fehlerhafte Ausweis an
einer zurückgenommenen Ermächtigungsübertragung.
Im investiven Bereich werden alle gebundenen Ermächtigungen für Auszahlungen, denen
ein formell erteilter Auftrag an einen Dritten zugr unde liegt, automatisiert übertragen.
Darüber hinaus besteht auf Antrag die Möglichkeit d er Übertragung von Ermächtigungen
für Auszahlungen.
Insgesamt wurden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 283.238.993 € aus dem Jahr 2021
in das Jahr 2022 übertragen. Diese setzen sich aus Auszahlungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit i.H.v. 25.596.529 € und Auszah lungen für Investitionen i.H.v.
257.642.464 € zusammen. Gleichzeitig wurden 170.000.000 € Kreditermächtigungen über-
tragen. In Summe führten die Übertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 dazu, dass sich
die ursprünglich geplante Reduzierung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
i.H.v. 73.556.803 € auf eine Reduzierung i.H.v. 186.795.796 € erhöhte. Im Ergebnis sank
der Bestand um rd. 32.685.927 €.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen rechnete für das Jahr 2022 mit einem
Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. 529.346.903 € inklusive der aus dem Jahr 2021 übertragenen
Ermächtigungen. Im Ergebnis wurde ein Fehlbetrag i. H.v. rd. 217.604.601 € erzielt.
Gleichzeitig mussten deutlich weniger Kredite aufge nommen werden als geplant. Die
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen beliefen sich auf rd. 205.075.000 €,
während mit 352.210.800 € ein deutlich höherer Betr ag einkalkuliert war. Die Summe der
Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskredit en betrug zum Jahresende rund
28.598.450 €, eingeplant waren 407.370.946 €.
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den Rat
vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte. Ein Großteil der nicht in Anspruch
genommenen Auszahlungsermächtigungen wurde in das Jahr 2023 übertragen.
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 1 02 Abs. 4 GO NRW die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegier ten Aufgaben einzubeziehen,
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gil t auch dann, wenn die Zahlungs-
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüf ungsrelevante Geschäftsvorfälle, da
das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träg er der Sozialhilfe gemäß § 3 des
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XI I) – Sozialhilfe – einzelne
Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Mit Testat vom 13.03.2023 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit der
Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2022 fest.
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufg aben keine Prüfung von Einzelfällen
statt.
78 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschl ussprüfer*innen
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster:
Uneingeschränkte Prüfungsurteile
Das AWR prüfte den Jahresabschuss - bestehend aus d er Bilanz zum 31.12.2022, der
Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilergebnis- sowie -finanzrechnungen für das
Haushaltsjahr 2022 sowie den Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR d en Lagebericht für das
Haushaltsjahr.2022.
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in alle n wesentlichen Belangen den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satz ungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deu tschen Grundsätze ordnungs-
gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältni ssen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022.
Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen w esentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmä ßigkeit des Jahres-
abschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und d es Lageberichtes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgest ellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß § 101 Abs. 2 GO
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat
unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt. Der
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister.
Damit ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster i n Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen (§ 319 HGB) und gemein derechtlichen Vorschriften (§ 31
GO NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
den diesbezüglichen Anforderungen.
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer *innen erlangten Nachweise
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen.
79 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertre tungsorgans für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften, den
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrecht-lichen Bestimmungen in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass d er Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
für die internen Kontrollen, die die Stadt Münster in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung a ls notwendig bestimmt
hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
für die Beurteilung der Fähigkeit der Stadt Münste r zur Fortführung ihrer Tätigkeit,
d.h. der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Des Weiteren hat er die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der
Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben.
für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesa mt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen we sentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet
hat, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Über einstimmung mit den
anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglic hen, und um ausreichende
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Übe rwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jah resabschlusses und des Lage-
berichts.
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Die Zielsetzung der Abschlussprüfung war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentli chen – beabsichtigten oder un-
beabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres abschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung zutreffend darstellt.
Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurte ile der Abschlussprüfer*innen zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beac htung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
80 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage-
berichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizierten und beurteilten sie Risiken wesent licher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahres abschluss und im Lagebericht,
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion a uf diese Risiken durch,
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für die Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Vers tößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusamme nwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar stellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis von dem für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster
abzugeben.
beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemess enheit der vom Oberbürger-
meister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-
nachweise Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche U nsicherheit im Zusammen-
hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, di e bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung
der Aufgaben, aufwerfen können. Falls die Abschluss prüfer*innen zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben i m Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls die An gaben unangemessen sind,
sein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Abschlussprüfer*innen zogen ihre
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da tum des Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jed och dazu führen, dass die
Stadt Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann.
beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtda rstellung, den Aufbau und den
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Ang aben sowie ob der Jahres-
abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang des Lageberichtes mit dem
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Stadt Münster.
führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlung en zu den vom Oberbürger-
meister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
81 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweis e vollzogen sie dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben d es Oberbürgermeisters
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus dies en Annahmen. Ein eigen-
ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierte n Angaben sowie zu den
zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab. E s besteht ein unvermeid-
bares Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich v on den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeit planung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Ü berwachung Verantwortlichen.
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfun g ausgeräumt werden. Es wurden
keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt.
Münster, den 11.01.2024
Klaus Frohne
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2024
82 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022
Anhang
Bilanz
zum 31.12.2022
Anlagenspiegel
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen und Zuschreibungen Buchwerte
Stand am 01.01.
des Haushalts-
jahres
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.
des Haushalts-
jahres
Kumulierte AfA
zum 31.12. des
Vorjahres
Abschreibungen Zuschreibungen Zu-/Abgänge
und
Umbuchungen
kumulierte AfA
zum 31.12. des
Haushaltsjahres
am 31.12. des
Haushaltsjahres
am 31.12. des
Vorjahres
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 1.958.618,08 196.650,97 -1.236,30 2.151,99 2.156.184,74 -1272.018,95 -205.029,20 0,00 1.236,30 -1475.811,85 680.372,89 686.599,13
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 167.540.648,97 202.236,96 -176.508,56 1.672.209,01 169.238.586,38 -37.829.107,53 -2.615.134,98 0,00 175.690,35 -40.268.552,16 128.970.034,22 129.711.541,44
1.2.1.2 Ackerland 69.581.583,52 1.644.176,69 0,00 2.010.274,35 73.236.034,56 -33.737,26 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 73.202.297,30 69.547.846,26
1.2.1.3 Wald, Forsten 12.303.038,93 102,03 0,00 315.129,27 12.618.270,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.618.270,23 12.303.038,93
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 55.499.336,44
0,00 0,00 -6.643,77 55.492.692,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55.492.692,67 55.499.336,44
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen 103.449.127,76
-289.640,76 -1.007,25 2.061.579,79 105.220.059,54 -14.696.037,58 -1.828.547,62 0,00 -604.103,50 -17.128.668,70 88.091.370,84 88.753.090,18
1.2.2.2 Schulen 501.699.678,58 586.451,89 -303.185,86 11.679.632,59 513.662.577,20 -137.702.127,50 -9.996.996,98 0,00 302.327,47 -147.396.797,01 366.265.780,19 363.997.551,08
1.2.2.3 Wohnbauten 7.699.825,12 132.696,08 -203.554,90 218.032,63 7.846.998,93 -562.459,60 -56.544,57 0,00 0,00 -619.004,17 7.227.994,76 7.137.365,52
1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts-
und Betriebsgebäude 500.174.279,76
7.001.877,17 -2.181.941,03 -1.625.385,38 503.368.830,52 -116.710.723,71 -10.061.816,61 0,00 1.373.598,07 -125.398.942,25 377.969.888,27 383.463.556,05
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 316.594.308,66 55.663,77 -60.959,15 60.669,52 316.649.682,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 316.649.682,80 316.594.308,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 55.164.280,45 223.277,66 -122.914,07 467.410,50 55.732.054,54 -16.344.583,87 -1.311.415,94 0,00 28.508,95 -17.627.490,86 38.104.563,68 38.819.696,58
1.2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs-u. Abwasser-
beseitigungsanlagen 910.440.513,11
4.323.881,81 -801.955,56 5.197.023,34 919.159.462,70 -256.281.184,65 -19.495.413,62 0,00 217.834,88 -275.558.763,39 643.600.699,31 654.159.328,46
1.2.3.5 Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 828.757.103,10
6.685.083,67 -8.449.789,60 13.504.144,70 840.496.541,87 -367.581.249,28 -28.252.784,43 0,00 5.628.640,69 -390.205.393,02 450.291.148,85 461.175.853,82
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 31.552.212,30 1.242.904,97 0,00 7.375.284,74 40.170.402,01 -14.523.996,57 -1.432.140,31 0,00 -253.444,70 -16.209.581,58 23.960.820,43 17.028.215,73
1.2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden 7.349.745,78 0,00 0,00 0,00 7.349.745,78 -4.311.906,46 -681.659,85 0,00 0,00 -4.993.566,31 2.356.179,47 3.037.839,32
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 17.982.459,77 60.669,08 0,00 0,00 18.043.128,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.043.128,85 17.982.459,77
1.2.6 Maschinen und
technische Anlagen 78.343.521,58
3.801.968,88 -1.846.258,18 3.391.561,08 83.690.793,36 -38.599.048,34 -4.646.458,63 0,00 1.780.807,78 -41.464.699,19 42.226.094,17 39.744.473,24
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung 115.784.176,36 5.476.484,34 -1.257.058,69 10.368,47 120.013.970,48 -79.532.315,63 -6.275.820,63 0,00 1.233.278,35 -84.574.857,91 35.439.112,57 36.251.860,73
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau 218.455.814,41 172.585.178,75 -361.662,95 -46.333.442,83 344.345.887,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 344.345.887,38 218.455.814,41
1.3.1 Anteile an verb.
Unternehmen 486.230.378,53 10.499.039,96 -1.428.006,54 0,00 495.301.411,95 -8.010.807,05 0,00 296.730,00 0,00 -7.715.077,05 487.587.334,90 478.219.571,48
1.3.2 Beteiligungen 30.735.672,30 7.851.875,47 0,00 0,00 38.587.547,77 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 28.939.910,47 21.088.035,00
1.3.3 Sondervermögen 22.007.695,14 0,00 -87.956,84 0,00 21.919.738,30 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.775.416,14 21.863.372,98
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögen 52.266.284,42 6.499.897,28 0,00 0,00 58.766.181,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58.766.181,70 52.266.284,42
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an
verbundene Unternehmen 93.623.907,81 35.000.000,00 -6.628.070,75 0,00 121.995.837,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 121.995.837,06 93.623.907,81
1.3.5.2 Ausleihungen an
Beteiligungen 1.022.130,00 125.000,00 -34.000,00 0,00 1.113.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.113.130,00 1.022.130,00
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen 59.291,41 20.000,00 -21.876,47 0,00 57.414,94 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 30.981,39 32.857,86
Summen 4.686.280.632,29 263.925.476,67 -23.967.942,70 0,00 4.926.238.166,26 -1.103.814.696,99 -86.859.763,37 296.730,00 9.884.374,64 -1.180.493.355,72 3.745.744.810,54 3.582.465.935,30
Forderungsspiegel
Forderungsspiegel
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2022
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
am 31.12.2021
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 84.578.743,13 82.723.309,68 6.840,94 1.848.592,51 55.369.017,27
1.1 (160000) Gebühren 4.767.274,81 4.766.983,81 291,00 0,00 4.319.403,00
1.2 (162000) Beiträge 229.752,78 229.752,78 0,00 0,00 294.347,98
1.3 (164000) Steuern 13.106.618,74 13.106.618,74 0,00 0,00 7.201.381,78
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 47. 809.735,57 47.802.929,23 6.549,94 256,40 28.401.042,46
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderu ngen 18.665.361,23 16.817.025,12 0,00 1.848.336,11 15.152.842,05
2. Privatrechtliche Forderungen
8.294.917,57
8.294.917,57
0,00
0,00
10.288.047,77
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 997.292 ,79 997.292,79 0,00 0,00 1.271.015,65
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 143 .443,07 143.443,07 0,00 0,00 254.680,35
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 746.258,0 9 746.258,09 0,00 0,00 1.706.703,35
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 116.267,25
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 6.406.923,62 6.406.923,62 0,00 0,00 6.939.381,17
Summe aller Forderungen
92.873.660,70
91.018.227,25
6.840,94
1.848.592,51
65.657.065,04
Eigenkapitalspiegel
Bezeichnung
Bestand
01.01.2022
Verrechnung der
Vorjahrsergebnisse
Verrechnungen
mit der
allg. Rücklage
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO
Veränderungen
der
Sonderrücklage
Sonstige
Verrechnungen
Jahresergebnis
2021
(vor Beschluss über
Ergebnisverwendung)
Bestand
31.12.2022 2
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Allgemeine Rücklage
689.626.114,78
0,00
-51.784,38
0,00
516.778,85
0,00
690.091.109,25
1.2. Sonderrücklagen 3.371.000,00 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 3.371.000,00
1.3. Ausgleichsrücklage 147.042.813,72 -1.846.472,8 1 0,00 0,00 -516.778,85 0,00 144.679.562,06
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag -1.846.472,81 1. 846.472,81 0,00 0,00 0,00 -601.919,95 -601.919,95
1.5. Nicht durch Eigenkapital
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
gedeckter Fehlbetrag
(Gegenposten Aktiva) 1
Summe Eigenkapital 838.193.455,69 000 -51.784,38 0,00 0,00 -601.919,95 837.539.751,36
4. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
Bezeichnung
3. Vorjahr
Ergebnis aus 2019
Vorvorjahr
Ergebnis aus 2020
Vorjahr
Ergebnis aus 2021
Saldo
Allgemeine Rücklage (+/-)
Ausgleichsrücklage (+/-)
Euro Euro Euro Euro
0,00
28.466.606,70
0,00
-9.601.760,29
0,00
-1.846.472,81
0,00
17.018.373,60
Summe 28.466.606,70 -9.601.760,29 -1.84.472,81 17.018.373,60
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
am 31.12.2022
EUR
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
am 31.12.2021
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahren
EUR
mehr als 5 Jahren
EUR
1 2 3 4 5
1.
Anleihen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
907.518.903,05
0,00
0,00
84.363,16
0,00
907.434.539,89
105.247.494,39
0,00
0,00
0,00
0,00
105.247.494,39
34.894.566,63
0,00
0,00
0,00
0,00
34.894.566,63
767.376.842,03
0,00
0,00
84.363,16
0,00
767.292.478,87
750.837.205,86
0,00
0,00
84.363,16
10.000.000,00
740.752.842,70
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
31.533.440,40
31.533.440,40
0,00
0,00
3.126.282,10
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
4. Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
482.578,08
28.344,65
102.299,07
351.934,36
477.772,57
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
3.836.078,13
3.836.078,13
0,00
0,00
2.784.934,01
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
426.287,80
426.287,80
0,00
0,00
0,00
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
95.987.370,30
85.308.208,76
9.478.689,86
1.200.471,68
93.167.080,96
8.
Erhaltene Anzahlungen
138.149.173,97
23.580.308,53
94.321.234,11
20.247.631,33
130.781.190,55
9.
Summe aller Verbindlichkeiten
1.177.933.831,73
249.960.162,66
138.796.789,67
789.176.879,40
981.174.466,05
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften 22.404.402,36
27.057.784,81
Rückstellungsspiegel
Bilanzposition
Art der Rückstellung Gesamtbetrag
am 31.12.2021
Veränderung im Haushaltsjahr Gesamtbetrag am
31.12.2022 Zuführung Inanspruch-
nahme Umbuchung Auflösung
3.1
Pensions-
rückstellungen
Pensionen Beschäftigte 285.816.255,00 € 28.234.512,00 € 0,00 € -22.010.617,00 € 0,00 € 292.040.150,00 €
- Beamte allgemeine Verwaltung 198.769.417,00 € 19.633.285,00 € 0,00 € -19.344.144 ,00 € 0,00 € 199.058.588,00 €
- Beamte Feuerwehr 87.046.838,00 € 8.601.227,00 € 0,00 € -2.666.473,00 € 0,00 € 92.981.592,00 €
Beihilfen Beschäftigte 68.789.480,00 € 1.319.885,00 € 19.728,00 € 0,00 € 0,00 € 70.089.637,00 €
- Beamte allgemeine Verwaltung 47.793.782,00 € 0,00 € 19.728,00 € 0,00 € 0,00 € 47.774.054,00 €
- Beamte Feuerwehr 20.995.698,00 € 1.319.885,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 22.315.583,00 €
Pensionen Versorgungsempfänger
261.293.945,00 €
254.795,00 €
3.886.141,00 €
22.010.617,00 €
0,00 € 279.673.616,00 €
- allgemeine Verwaltung 196.209.513,00 € 0,00 € 3.825.795,00 € 19.344.144,0 0 € 0,00 € 211.727.862,00 €
- Feuerwehr 62.510.823,00 € 254.795,00 € 0,00 € 2.666.473,00 € 0,00 € 65.432.091,00 €
- besondere Fachbereiche 2.573.609,00 € 0,00 € 60.346,00 € 0,00 € 0,00 € 2.513.263,00 €
Beihilfen Versorgungsempfänger
63.024.100,00 €
4.115.043,00 €
17.571,00 €
0,00 €
0,00 € 67.121.572,00 €
- allgemeine Verwaltung 47.325.734,00 € 3.488.952,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 50.814.686,00 €
- Feuerwehr 15.077.611,00 € 626.091,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.703.702,00 €
- besondere Fachbereiche 620.755,00 € 0,00 € 17.571,00 € 0,00 € 0,00 € 603.184,00 €
Summe Bilanzposition 3.1 678.923.780,00 € 33.924.235,00 € 3.923.440,00 € 0,00 € 0,00 € 708.924.575,00 €
3.2
Rückstellungen für
Deponien und
Altlasten
Rückstellungen für Deponien 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Rückstellungen für Altlasten 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Bilanzposition 3.2 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3.3
Instandhaltungs-
rückstellungen
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden 7.154.263,75 € 995.000,00 € 301.749,68 € 0,00 € 712.907,99 € 7.134.606,08 €
Unterlassene Instandhaltung an
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen
4.922.000,00 €
4.000.000,00 €
2.239.000,00 €
0,00 €
0,00 € 6.683.000,00 €
Summe Bilanzposition 3.3 12.076.263,75 € 4.995.000,00 € 2.540.74,68 € 0,00 € 712.907,99 € 13.817.606,08 €
3.4 Sonstige
Rückstellungen
Nicht in Anspruch genommener Urlaub 8.958.768,74 € 723.899,63 € 124.789,73 € 0,00 € 0,00 € 9.557.878,64 €
Arbeitszeitguthaben 6.190.301,52 € 35.354,18 € 2.522.139,54 € 0,00 € 0,00 € 3.703.516,16 €
Altersteilzeit 4.547.792,00 € 2.147.880,00 € 1.296.302,00 € 0,00 € 0,00 € 5.399.370,00 €
Sabbatjahr-Vereinbarungen 323.021,92 € 397.523,23 € 88.588,46 € 0,00 € 0,00 € 631.956,69 €
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 1.809.000,00 € 94.380,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.903.380,00 €
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
7.736.567,46 €
2.609,59 €
0,00 €
0,00 €
1.451,80 € 7.737.725,25 €
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL 1.028.708,00 € 9.852,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.038.560,00 €
Bürgschaftsverpflichtungen 91.996,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.821,00 € 76.175,00 €
Verluste aus lfd. Verfahren 215.536,13 € 659.891,74 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 875.427,87 €
Steuerverpflichtungen der städtischen
Betriebe gewerblicher Art (BgA)
1.221.000,00 €
0,00 €
36.991,09 €
0,00 €
284.008,91 € 900.000,00 €
Risiken aus Fremdwährungskrediten (Inv.-
Kredite)
1.226.679,46 €
0,00 €
1.226.679,46 €
0,00 €
0,00 € 0,00 €
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 10.019.000,00 € 0,00 € 9.439.364,00 € 0,00 € 579.636,00 € 0,00 €
Erstattungszinsen für
Gewerbesteuernachforderung
15.660.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
12.500.000,00 €
3.160.000,00 €
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften
1.950.000,00 €
200.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 2.150.000,00 €
Ansprüche auf diskriminierungsfreie
Besoldung
133.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 133.000,00 €
Erhöhte Heranziehung zur
Landschaftsumlage
3.000.000,00 €
0,00 €
2.846.589,15 €
0,00 €
153.410,85 € 0,00 €
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 652.270,00 € 0,00 € 72.181,68 € 0,00 € 66.708,32 € 513.380,00 €
Widersprüche gg. festgesetzte Besoldung
(Corona-Prämie)
1.519.160,00 €
0,00 €
1.519.160,00 €
0,00 €
0,00 € 0,00 €
Stiftung Magdalenenhospital 4.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.000.000,00 €
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers.
Kasse 8.638.908,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.638.908,00 €
Risiken aus Disziplinarverfahren 0,00 € 106.750,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 106.750,00 €
Summe Bilanzposition 3.4 80.921.709,23 € 4.378.140,37 € 19.172.785,11 € 0,00 € 13.601.036,88 € 52.526.027,61 €
Rückstellungen insgesamt 771.921.752,98 € 43.297.375,37 € 25.636.974,79 € 0,00 € 14.313.944,87 € 775.268.208,69 €
Ergebnisrechnung
01.01.–31.12.2022
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis 2021
Haushaltsansatz 2022
original fortgeschrieben
davon
übertragene
Ermächtigungen
aus 2021
Ergebnis 2022
Vergleich fortg.
Ansatz / Ergebnis
absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2023
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
665.805.771,70
635.300.000,00
635.300.000,00
0,00
686.952.303,05
51.652.303,00
0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 198.416.596,58 176.323.130,00 176.323.130,00 0,00 1 93.850.362,05 17.527.232,00 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 21.244.472,83 19.582.400,00 19.582.400,00 0,00 25.1 49.579,77 5.567.180,00 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 121.673.286,86 141.270.070,00 141.270.070,00 0,00 1 40.056.297,34 - 1.213.773,00 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.749.330,81 25.249.740,00 25.249.740,00 0,00 23.1 52.305,00 - 2.097.435,00 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.984.263,64 225.799.910,00 225.799.910,00 0,00 2 40.336.675,00 14.536.765,00 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 63.414.465,11 39.443.220,00 39.443.220,00 0,00 69.2 00.495,48 29.757.275,00 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 4.267.141,91 3.991.100,00 3.991.100,00 0,00 4.591.8 75,31 600.775,00 0,00
9 + /
-
Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 = Ordentliche Erträge 1.330.555.329,44 1.266.959.570, 00 1.266.959.570,00 0,00 1.383.289.893,20 116.330.3 23,00 0,00
11 - Personalaufwendungen 318.799.770,50 330.933.000,00 330.933.000,00 0,00 3 28.269.032,23 - 2.663.968,00 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 29.795.606,70 29.339.660,00 29.339.660,00 0,00 35.3 94.186,24 6.054.526,00 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 153.256.277,49 144.589.690,00 150.713.130,00 6.123. 440,00 151.963.971,91 1.250.842,00 10.924.700,00
14 - Bilanzielle Abschreibungen 84.250.587,83 84.128.900,00 84.128.900,00 0,00 87.0 25.340,53 2.896.441,00 0,00
15 - Transferaufwendungen 648.671.019,60 687.093.310,00 697.484.410,00 10.391 .100,00 696.315.072,38 - 1.169.338,00 9.254.170,00
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 111.871.017,25 82.972.900,00 86.773.389,00 3.800.48 9,00 88.703.039,96 1.929.651,00 5.971.461,00
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.346.644.279,37 1.359.057 .460,00 1.379.372.489,00 20.315.029,00 1.387.670.64 3,25 8.298.154,00 26.150.331,00
18 = Ordentliches Ergebnis - 16.088.949,93 - 92.097.890,00 - 112.412.919,00 - 20.315.029,00 - 4.380.750,05 108.032.169,00 - 26.150.331,00
19 + Finanzerträge 18.156.105,69 16.309.080 16.309,80 0,00 8.967.367,2 9 - 7.341.713,00 0,00
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 14.723.628,57 18.007.000,00 18.007.000,00 0,00 12.9 94.537,19 - 5.012.463,00 4.000.000,00
21 = Finanzergebnis 3.432.477,12 - 1.697.920,00 - 1.697.920,00 0,00 - 4.027.169,90 - 2.329.250,00 - 4.000.000,00
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit - 12.656.472,81 - 93.795.810,00 - 114.110.839,00 - 20.315.029,00 - 8.407.919,95 105.702.919,00 - 30.150.331,00
23 + Außerordentliche Erträge 10.810.000,00 28.085.000,00 28.085.000,00 0,00 7.80 6.000,00 - 20.279.000,00 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis 10.810.000,00 28.085.000,00 28.085.000,00 0,00 7.806.000,00 - 20.279.000,00 0,00
26 = Jahresergebnis - 1.846.472,81 - 65.710.810,00 - 86.025.839,00 - 20.315.029,00 - 601.919,95 85.423.919,00 - 30.150.331,00
27 - globaler Minderaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28
= Jahresergebnis nach Abzug globaler
Minderaufwand
- 1.846.472,81
- 65.710.810,00
- 86.025.839,00
- 20.315.029,00
- 601.919,95
85.423.919,00
- 30.150.331,00
nachrichtlich:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis 2021
Haushaltsansatz 2022
original fortgeschrieben
davon
übertragene
Ermächtigungen
aus 2021
Ergebnis 2022
Vergleich fortg.
Ansatz /
Ergebnis absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2023
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
29
Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen
200.00,00
0,00
3.805.794,67
3.605.795,00
0,00 1.885.901,55 200.000,00
30
Verrechnete
Erträge bei
Finanzanlagen
946.272,41
0,00
0,00
0,00
2.264.189,41
2.264.189,00
0,00
31
Verrechnete Aufwendungen
bei
Vermögensgegenständen
2.599.119,04
1.200.000,00
1.200.000,00
0,00
5.157.289,10
3.957.289,00
0,00
32
Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen
450.538,58
0,00
0,00
0,00
964.479,36
964.479,00
0,00
33
Verrechnungssaldo
- 217.483,66
- 1.000.000,00
- 1.000.000,00
0,00
- 51.784,38
948.216,00
0,00
Finanzrechnung
01.01.-31.12.2022
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis 2021
Haushaltsansatz 2022
original fortgeschrieben
davon übertragene
Ermächtigungen
aus 2021
Ergebnis 2022
Vergleich fortg.
Ansatz / Ergebnis
absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2023
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
661.787.113,24
653.300.000,00
635.300.000,00
0,00
667.832.631,87
32.532.632,00
0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 170.781.891,82 145.922.500,00 145.922.500,00 0,00 1 54.144.241,44 8.221.741,00 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 20.197.125,04 19.582.400,00 19.582.400,00 0,00 24.1 73.285,75 4.590.886,00 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 101.460.576,75 121.073.830,00 121.073.830,00 0,00 1 19.989.099,40 - 1.084.731,00 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.549.252,93 25.235.590,00 25.235.590,00 0,00 23.8 67.296,31 - 1.368.294,00 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 232.157.437,82 225.799.910,00 225.799.910,00 0,00 2 40.839.039,39 15.039.129,00 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 45.465.341,06 37.354.150,00 37.354.150,00 0,00 29.6 02.968,07 - 7.751.182,00 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 18.183.506,33 16.309.080,00 16.309.080,00 0,00 8.96 6.367,28 - 7.342.713,00 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.270.582 .244,99 1.226.577.460,00 1.226.577.460,00 0,00 1.269.414.929,51 42.837.470,00 0,00
10 - Personalauszahlungen 286.820.424,91 310.361.810,00 310.361.810,00 0,00 3 01.336.274,08 - 9.025.536,00 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 34.565.196,05 33.413.620,00 33.413.620,00 0,00 34.5 74.855,16 1.161.235,00 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 147.232.340,49 144.589.690,00 155.860.359,00 11.270 .669,00 146.125.269,99 - 9.735.089,00 11.091.860,00
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14.723.628,57 18.007.000,00 18.007.000,00 0,00 12.9 94.537,19 - 5.012.463,00 4.000.000,00
14 - Transferauszahlungen 647.765.620,57 684.117.660,00 694.508.760,00 10.391 .100,00 695.141.001,61 632.242,00 10.070.170,00
15 - Sonstige Auszahlungen 83.042.471,65 106.617.790,00 110.552.550,00 3.934.7 60,00 97.233.809,26 - 13.318.740,00 6.155.171,00
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.214.14 9.682,24 1.297.107.570,00 1.322.704.099,00 25.596.5 29,00 1.287.405.747,29 - 35.298.351,00 31.317.201,0 0
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 56.432.562,75 70.530.110,00 - 96.126.639,00 - 25.596.529,00 - 17.990.817,78 78.135.821,00 - 31.317.201,00
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahm en 63.241.417,29 61.625.430,00 61.625.430,00 0,00 45.4 74.306,58
- 16.151.123,00 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 403.261,76 570.420,00 570.420,00 0,00 1.827.346,27 1.256.926,00 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6.674.285,29 16.684.600,00 16.684.600,00 0,00 6.683 .947,22 - 10.000.653,00 0,00
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 3.077.969,46 4.929.020,00 4.929.020,00 0,00 2.807.6 65,18 - 2.121.355,00 0,00
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 11.011.491,13 9.000.000,00 9.000.000,00 0,00 1.517. 957,07 - 7.482.043,00 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 84.408.424, 93 92.809.470,00 92.809.470,00 0,00 58.311.222,32 - 34.498.248,00 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken u. Ge bäuden 7.714.121,08 7.554.010,00 62.762.360,00 55.208.350, 00 46.692.235,39 - 16.070.124,00 21.169.514,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 99.635.659,11 186.327.960,00 344.223.328,00 157.966 .404,00 134.157.774,32 - 210.065.554,00 167.675.146 ,00
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlag evermögen 17.123.323,85 16.825.960,00 32.008.275,00 15.182.31 5,00 13.746.386,98 - 18.261.888,00 15.677.830,00
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 18.300.627,63 44.858.530,00 54.858.530,00 10.000.00 0,00 53.067.801,80 - 1.790.728,00 12.626.800,00
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 8.068.495,94 12.820.810,00 32.106.205,00 19.285.395 ,00 10.252.837,06 - 21.853.368,00 7.392.618,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 7.970,00 7.970,00 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 150.842.227, 61 268.387.270,00 525.958.698,00 257.642.464,00 257 .925.005,55 - 268.033.692,00 224.541.908,00
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit - 66.433.802,68 - 175.577.800,00 - 433.149.228,00 - 257.642.464,00 - 199.613.783,23 233.535.444,00 - 224.541.908,00
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag - 10.001.239,93 - 246.107.910,00 - 529.275.866,00 - 283.238.993,00 - 217.604.601,01 311.671.265,00 - 255.859.109,00
34 + Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditä tssicherung 0,00 407.370.946,00 407.370.946,00 0,00 28.598.450, 22 - 378.772.496,00 0,00
35
-
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für
Investitionen und wirtsch. gleichkommenden Rechtsverhältnissen
47.250.275,98 67.574.100,00 67.574.100,00 0,00 48.7 54.776,42 - 18.819.324,00 10.000.000,00
36
-
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
14.999.883,98 349.456.539,00 349.456.539,00 0,00 0, 00 - 349.456.539,00 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 57.690.121,79 172 .551.107,00 342.551.107,00 170.000.000,00 184.918.6 73,80 - 157.632.433,00 137.190.000,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln - 67.691.361,72 -73.556.803,00 - 186.724.759,00 - 113.238.993,00 - 32.685.927,21 154.038.832,00 - 118.669.109,00
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 100.480.014,30 41.513.066,00 41.513.066,00 0,00 41. 513.065,55 0,00 0,00
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 8.724.412,97 0,00 0,00 0,00 14.726.621,68 14.726.62 2,00 0,00
41 = Liquide Mittel 41.513.065,55 - 32.043.737,00 - 145.211.694,00 - 113.238.993,00 23.553.760,02 168.765.454,00 - 118.669.109,00
Lagebericht
Lagebericht
Stadt Münster, August 2023
Lagebericht
zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Münster
1. Vorbemerkungen
Grundlagen
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.20 22 ein Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirt schaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein
Lagebericht beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist
der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächl ichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der kommunalen Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune
vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen.
Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine und der Corona-Pandemie
Das Jahr 2022 war vor allem geprägt durch den am 24.02.2022 begonnenen russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Folgen des andau ernden Angriffskrieges sind-
abgesehen vom menschlichen Leid der betroffenen Bev ölkerung in der Ukraine –
weitreichend. Zu nennen sind hier globale Störungen der Lieferketten verbunden mit
einem sprunghaften Anstieg der Energie- und Verbrau cherpreise sowie die
Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Dies hatte erhebliche Auswirkungen
auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die der öffentlichen Haushalte.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die komm unalen Haushalte in den
Jahren 2020 und 2021 vor große Herausforderungen. I m Jahr 2022 verbesserte sich
die Infektionslage. Die finanzwirtschaftlichen Ausw irkungen der Pandemie waren
allerdings nach wie vor präsent.
Vor diesem Hintergrund wurden die bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschriften zur
Isolierung der Corona-bedingten Belastungen und zur Sicherstellung der kommunalen
Handlungsfähigkeit bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert. Mit dem „Zweiten Gesetz
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 09. Dezember 2022 wurde das
COVID-19 Isolierungsgesetz (NKF-CIG) zudem um Besti mmungen zu den
Auswirkungen des Ukraine Krieges erweitert und in „Gesetz zur Isolierung der aus der
Covid-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine f olgenden Belastungen der
Lagebericht
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ ( NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) umbenannt.
Demnach sind gem. § 5 Abs. 2 NKF-CUIG bei der Aufst ellung der Jahresabschlüsse
2022 und 2023 neben den Haushaltsbelastungen infolg e der COVID-19-Pandemie
auch die Summe der Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine zu ermitteln. Im
Jahresabschluss ist dafür eine „Bilanzierungshilfe“ einzustellen. Diese ermöglicht einen
separaten Ausweis der Corona- und kriegsbedingten f inanziellen Schäden im
städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durc h Einstellung eines
außerordentlichen Ertrages in gleicher Höhe. Hierdu rch werden die jeweiligen
Belastungen zunächst nicht ergebniswirksam. Beginne nd im Haushaltsjahr 2026
werden die isolierten Beträge über einen Zeitraum v on längstens 50 Jahren linear
abgeschrieben.
Aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen wurd e im Rahmen des
Jahresabschlusses 2022 eine Corona-bedingte Isolier ung von Mindererträgen und
Mehraufwendungen in Höhe von 7,8 Mio. € ermittelt. Die Abschreibungen aus der
Corona-Isolierung nur des Jahres 2022 werden die kü nftigen Haushaltsjahre ab 2026
mit einem Betrag von rd. 156 T € belasten.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung
entstehen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge
und Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigen kapitals wider. Ein positives
Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negative s Jahresergebnis zu einem Verzehr
des Eigenkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auc h die maßgebliche Größe für den
Haushaltsausgleich. Nach
§ 75 Abs. 2 GO ist der Haushalt ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen
Wert ausweist. Er gilt als ausgeglichen, wenn der F ehlbedarf durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Lagebericht
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit folgenden Werten ab:
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Ergebnis
Abweichung
Mio.
€
Mio.
€
Mio.
€
Ordentliche Erträge 1.267,0 1.383,3 + 1116,3
Ordentliche Aufwendungen 1.379,4 1.387,7 + 8,3
Ordentliches Ergebnis -112,4 -4,4 + 108,0
Finanzerträge 16,3 9,0 - 7,3
Finanzaufwendungen 18,0 13,0 - 5,0
Finanzergebnis -1,7 -4,0 - 2,3
Außerordentliche Erträge 28,1 7,8 - 20,3
Außerordentliche Aufwendung
0,0
0,0
0,0
Außerordentliches Ergebnis
28,1
7,8
- 20,3
Jahresergebnis 86,0 -0,6 + 85,4
Das Jahresergebnis 2022 beträgt -0,6 Mio. € . Gegenüber der Haushaltsplanung
(einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem
Vermögensverzehr in Höhe von -86,0 Mio. € ausgegang en wurde, ergibt sich eine
Verbesserung von 85,4 Mio. €. Das Jahresergebnis beinhaltet auch die Verbesserung aus
der Isolierung der Corona- bedingten Belastungen vo n insgesamt 7,8 Mio. €, die aktiviert
und als außerordentlicher Ertrag die Belastung im E rgebnis neutralisieren. Bliebe die
Isolierungshilfe außer Betracht, ergäbe sich für den Jahresabschluss 2022 ein Fehlbetrag
von -8,4 Mio. € für die Stadt Münster.
Gegenüber dem Planansatz sind die ordentlichen Erträge 116,3 Mio. € (9,2 %) gestiegen.
Die Aufwendungen liegen mit 8,3 Mio. € (0,6%) über dem Ansatz.
Nicht benötigte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 30,2 Mio. € sind in das Jahr 2023
übertragen worden und erhöhen dort den laufenden Ansatz entsprechend.
Lagebericht
Hinweise zu den Erträgen:
Bei den Steuern sind insgesamt Mehrerträge von 51,7 Mio. € zu verzeichnen, insbesondere
bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer verlief das Jahr 2022 positiv.
Bei der Gewerbesteuer sind im Haushaltsjahr 2022 Erträge in Höhe von 362,1 Mio. € erzielt
worden, damit liegt das Ergebnis um 14,4 Mio. € übe r dem Haushaltsansatz. Der positive
Trend setzt sich beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer fort, hier liegt das Aufkom-
men von 187,2 Mio. € (+5,2 Mio. €) auch deutlich über dem Planansatz. Eine weitere Ertrags-
verbesserung von 2,4 Mio. € ergibt sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Die im Vergleich zum Haushaltsansatz hohen Gewerbes teuereinnahmen in Münster
entstam- men einer regional guten Wirtschaftslage, die sich auch in vielen anderen
Kommunen in NRW für das vergangene Jahr gezeigt hat . Beim Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer fällt die Erstattung aus der Schlu ssabrechnung für 2022 in Höhe von
14,7 Mio. € ins Gewicht und wirkt sich ergebnisverbessernd aus.
Eine weitere Ertragsverbesserung ist bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen
zu verzeichnen, sie übersteigen den Planansatz um 1 7,5 Mio. €. Hier machen sich
insbesondere die Coronahilfe des Landes NRW und die Beteiligung des Bundes an den
Belastungen infolge des Ukrainekrieges bemerkbar.
Eine nennenswerte Steigerung von 14,5 Mio. € wird b ei den Kostenerstattungen und
Kostenumlagen ausgewiesen. Die Abweichungen resulti eren vor allem aus
Mehreinnahmen bei den Kostenerstattungen nach dem F lüchtlingsaufnahmegesetz
(FlüAG).
Eine wesentliche Verbesserung ergibt sich im Bereic h der sonstigen ordentlichen
Erträge. Mit einem Ergebnis von insgesamt 69,2 Mio. € kann im Vergleich zum
Haushaltsansatz eine Verbesserung von 29,8 Mio. € v erbucht werden. Maßgebend
hierfür sind insbesondere Mehrerträge aus der Verzi nsung von
Gewerbesteuernachforderungen sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit einem Jahresergebnis von 140,1 Mio. €
fallen um 1,2 Mio. € geringer aus als in der Planun g kalkuliert. Auch die privat-
rechtlichen Leistungsentgelte erreichen den Planans atz nicht (-2,1 Mio.€). Im
Haushaltsjahr 2022 machen sich in diesen Bereichen die Auswirkungen der Corona-
Pandemie weiterhin bemerkbar.
Lagebericht
Hinweise zu den Aufwendungen:
Das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen verbessert sich um 8,3 Mio. € im Vergleich
zu den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen.
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlic hen Aufwendungen haben die
Personalaufwendungen (23,7 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (11,0
%) sowie die Transferaufwendungen (50,2 %).
Die Personalaufwendungen mit einem Ergebnis von 328 ,3 Mio. € unterschreiten die
Haushaltsansätze um 2,7 Mio. €. Dabei bleiben die D ienstaufwendungen mit 13,4 Mio. €
unter dem Ansatz, während die Zuführungen zu den Rückstellungen den Planwert um 10,8
Mio. € übersteigen.
Bei den Versorgungsaufwendungen ergibt sich eine Überschreitung des Planwertes von 6,1
Mio. €.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weisen Mehraufwendungen von 1,3 Mio. €
aus, die bilanziellen Abschreibungen liegen mit 2,9 Mio. € über dem Ansatz und auch im Bereich
der sonstigen ordentlichen Aufwendungen zeigt sich eine Überschreitung von 1,9 Mio. €.
Bei den Transferaufwendungen übersteigen insbesonde re die Ergebnisse der
Grundsicherung nach dem SGB II (+ 2,7 Mio. €), der sozialen Leistungen des
Sozialamtes (+ 5,6 Mio. €) und der Bereich Kinder-/ Jugendhilfe (+8,3 Mio. €) die
Planwerte.
Hinweise zum Finanzergebnis:
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen weist einen
Betrag von -4,0 Mio. € aus und fällt damit um 2,3 Mio. schlechter als geplant aus. Während
die Finanzerträge aufgrund geringerer Gewinnausschü ttungen der städtischen
Unternehmensbeteiligungen um 7,3 Mio. € niedriger ausfallen als geplant, erfolgen bei den
Zinsaufwendungen Einsparungen in Höhe von 5,0 Mio. €. Hier hat die Stadt auch im Jahr
2022 von dem sehr niedrigen Zinsniveau profit
Lagebericht
3. Finanzlage
Die Finanzlage wird beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das
Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung der Kredite.
Finanzrechnung
2022
Position Haushaltsansatz
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung
Mio. € Mio. € Mio. €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - 96,1 - 17,9 + 78,2
Saldo aus Investitionstätigkeit - 433,2 - 199,6 + 233,6
Finanzmittelüberschuss (+) - 529,3 - 217,5 + 311,8
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 352,2 205,1 - 147,1
Aufnahme von Liquiditätskrediten 407,4 28,6 -378,8
Tilgung und Gewährung von Darlehen - 67,6 - 48,8 - 18,8
Tilgung von Liquiditätskrediten - 349,5 -0,0 - 349,5
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 342,5 184,9 - 157,6
Der in der Planung ausgewiesene Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit verbessert sich
von -96,1 Mio. € auf 17,9 Mio. €, um 78,2 Mio. €. D er negative Saldo aus der
Investitionstätigkeit von – 433,2 Mio. € (Einzahlun gen abzüglich der Auszahlungen für die
Herstellung bzw. den Erwerb von Vermögen) sinkt auf – 199,6 Mio. €, was einer
Verbesserung von 233,6 Mio. € entspricht. An dieser Entwicklung wird erneut deutlich, dass
Plan- und Istwerte insbesondere der Bauprojekte, wi e auch in den Vorjahren, erheblich
voneinander abweichen und die Verwaltung insofern d eutlich weniger investiert hat, als
ursprünglich geplant. Im Ergebnis führen beide Verb esserungen zu einer deutlichen
Steigerung des Finanzmittelüberschusses um 311,8 Mi o. € auf einen Betrag von -217,5
Mio.€.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten,
weist als Ergebnis den Wert von 184,9 Mio. € aus. Unter den neu aufgenommenen Krediten
befand sich zum ersten Mal auch ein an Nachhaltigke itskriterien orientierter Schuldschein
(„Green Bond“) mit einem Volumen von 140 Mio. €.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2022 zu jeder Zeit sichergestellt.
Hierzu wurde zur Verstärkung der aus der unterjährigen Bewirtschaftung erzielten Einnah-
men auf das hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pool s, der mit den eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird,zurückgegriffen .
Lagebericht
Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe w urden im Haushaltsjahr 2022
Liquiditätskredite in Anspruch genommen, wobei der in der Haushaltssatzung festgelegte
Höchstbetrag (200 Mio. €) zu keiner Zeit ausgeschöp ft wurde. Zum Abschlussstichtag am
31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 28,6 Mio. €.
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2022 vermittelt ein umf assendes Bild über die Vermögens-
und Schuldenlage der Stadt Münster. Der Vergleich d er einzelnen Positionen mit den
Werten des Vorjahres zeigt die wesentlichen Auswirk ungen der abgelaufenen
Haushaltswirtschaft auf die Bilanz.
Bilanz (Aktiva) 31.12.2022 31.12.2021 Ände-
rung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
Bilanzierungshilfe 33,4 0,8 25,5 0,7 7,8
1. Anlagevermögen 3.745,7 93,0 3.582,5 93,3 163,3
1.1 Immaterielle Vermögensge-
genstände 0,7
0,02 0,7 0,01 0,0
1.2 Sachanlagen 3.024,9 75,1 2.913,7 75,9 111,2
1.3 Finanzanlagen 720,2 17,9 668,1 17,4 52,1
2. Umlaufvermögen 168,7 4,2 158,5 4,1 10,1
2.1 Vorräte 28,4 0,7 29,9 0,8 -1,5
2.2 Forderungen, sonst. Vermö-
gensgegenstände 116,7
2,9 87,1 2,3 29,6
2.3 Wertpapiere des Umlauf-
vermögens
0,0
0,0 0,0 0,0 0,0
2.4 Liquide Mittel 23,6 0,6 41,5 1,1 -18,0
3. Aktive Rechnungs-
abgrenzung 81,5
2,0 72,3 1,9 9,1
Summe Aktiva 4.029,2 100,00 3.838,9 100,00 190,3
Lagebericht
Bilanz (Passiva) 31.12.2022 31.12.2021 Ände-
rung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
1. Eigenkapital 837,5 20,8 838,2 21,8 -0,7
1.1 Allgemeine Rücklage 690,1 17,1 689,6 17,9 0,5
1.2 Sonderrücklagen 3,4 0,1 3,4 0,1 0,0
1.3 Ausgleichsrücklage 144,7 3,6 147,0 3,8 -2,4
1.4 Jahresüberschuss/
Fehlbetrag
-0,6
-0,01 -1,8 -0,04 1,2
2. Sonderposten 1.190,7 29,6 1.204,0 31,4 -13,2
3. Rückstellungen 775,3 19,2 771,9 20,1 3,3
4. Verbindlichkeiten 1.177,9 29,2 981,2 25,6 196,8
5. Passive Rechnungs-
abgrenzung 47,7
1,2 43,6 1,1 4,1
Summe Passiva 4.029,2 100,00 3.838,9 100,00 190,3
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die
wesentlichen Positionen dargestellt werden.
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2022 in Höhe von
4.029,2 Mrd. € ist gegenüber dem Vorjahr um 190,3 Mio. € gestiegen.
Hinweise zur Aktivseite:
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.
Zum Ausgleich der Corona-Belastungen wird im Hausha ltsjahr 2022 unter der Position
„Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistun gsfähigkeit“ eine Bilanzierungshilfe
in Höhe von 7,8 Mio. € aktiviert. Auf die Erläuterungen unter 1. wird verwiesen.
Lagebericht
Der größte Teil des Vermögens setzt sich mit 93,0 % aus langfristig orientiertem
Anlagevermögen zusammen. Dieses ist um 163,3 Mio. € gestiegen. Davon rd. 3,0 Mrd. € auf
das Sachanlagevermögen und 720,2 Mio. € auf die Fin anzanlagen. Bei den Sachanlagen
stellt das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Str aßen, Brücken,
Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insgesamt 1,5 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert
der unbebauten Grundstücke wird mit 270,3 Mio. €, der der bebauten Grundstücke mit 839,6
Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge,
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 442,3
Mio. €. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit 516,5 Mio. € unter
den Finanzanlagen aktiviert.
Das Umlaufvermögen ist um 10,1 Mio. € auf 168,7 Mio . € gestiegen und macht 4,2 % der
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 28,4 Mio. €, auf die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände 116,7 Mio. € und auf die liquiden Mittel 23,6 Mio. €.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betragen 81,5 Mio . €, was 2,0 % der Bilanzsumme
entspricht.
Hinweise zur Passivseite:
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie
das Vermögen der Stadt finanziert ist.
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen de r Stadt (Aktiva) und den
Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten,
passive Rechnungsabgrenzung) ist um 0,7 Mio. € auf 837,5 Mio. € gesunken und entspricht
20,8 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 693,5 Mio . € auf die allgemeine Rücklage
(einschließlich der Sonderrücklagen) und 144,7 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die
Ausgleichsrücklage ist um den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 1,8 Mio. € verringert
worden. Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich durc h die Veränderung der einzelnen
Eigenkapitalpositionen. Ausschlaggebend für den Verzehr des Eigenkapitals im Jahr 2022
ist der erwirtschaftete Fehlbetrag von 0,6 Mio. €.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.190,7 Mrd. € (29,6 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und
Zuwendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Spor t-, Brandschutzpauschale,
allgemeine Investitionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen
des
Lagebericht
Anlagevermögens als Sonderposten auszuweisen und en tsprechend der Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die
ebenfalls je Vermögensgegenstand durchzuführenden A bschreibungen, die im
Ergebnisplan als Aufwand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus
der Sonderpostenauflösung kompensiert.
Die Rückstellungen betragen 775,3 Mio. € bzw. 19,2 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 708,9 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen
(Gebäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 1 3,8 Mio. € und entfallen auf die
Bereiche Hoch- und Tiefbau; die sonstigen Rückstell ungen betragen 52,5 Mio. €. Weitere
Einzelheiten zu den Rückstellungen können dem Rücks tellungsspiegel entnommen
werden .
An Verbindlichkeiten bestehen 1.177,9 Mrd. € bzw. 29,2 % der Bilanzsumme. Der Großteil
davon sind Kreditverbindlichkeiten für Investitione n in Höhe 907,5 Mio. €. Auf die
Konzernfinanzierung entfällt ein Anteil von rund 117,0 Mio. €.
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 47,7 Mio. € bzw. 1,2 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche besonders im Fokus. So
werden die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer
und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, rege lmäßig analysiert. Diese
Einnahmen stellen wesentliche Einflussgrößen für de n städtischen Haushalt dar.
Gleichwohl sind diese Positionen stark von externen Faktoren, insbesondere der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
Im Haushaltsjahr 2022 waren Corona-bedingte Steuerm inderungen nicht mehr zu
verzeichnen. Bei den Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommensteuer verlief das Jahr
positiv, insbesondere bei der Gewerbesteuer ist ein e deutliche Verbesserung gegenüber
der Ansatzplanung erzielt worden. Unabhängig davon sind jedoch die langfristigen
Folgewirkungen insbesondere ausgelöst durch Krieg i n der Ukraine auf unser
Wirtschaftswesen kaum absehbar. Die Entwicklung der Gewerbesteuer wird deshalb in den
nächsten Jahren gerade unter dem Eindruck sich vers chränkender geopolitischen Krisen
von erheblicher Bedeutung für die weitere Haushalts entwicklung in Münster und die
Bestimmung des Finanzrahmens sein.
Lagebericht
Die Aufwandsseite ist durch die vielfältigen Heraus forderungen geprägt, die sich unter
anderem als Folge einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören die Bereitstellung
von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung, der Ausbau der Angebote
für Kinder und Jugendliche und die schulische Verso rgung. Insbesondere im Schul- und
Kitabereich sowie im allgemeinen Hochbau steht in den nächsten Jahren nach wie vor ein
großes Bauprogramm für Neu- und Erweiterungsbauten auf dem Plan, das aufgrund der
Vielzahl der Projekte aber insbesondere auch aufgru nd des aktuell hohen
Baukostenniveaus ein entsprechend hohes Investition svolumen nach sich zieht, dessen
Folgekosten letztlich auch die zukünftigen Ergebnisse der Stadt Münster belasteten wird.
Durch die aktuelle Konjunkturschwäche könnte sich d iese Situation jedoch etwas
entspannen, da die Auslastung in der Baubranche rüc kläufig ist. Zum einen sind wieder
ausreichend Baukapazitäten verfügbar, um die geplan ten Investitionen auch umzusetzen,
zum anderem erhöht die geringere Auslastung den Wet tbewerbsdruck und könnte zu
preisgünstigeren Angeboten der Baufirmen führen. Dies würde sich in Folge positiv auf die
Bau- und Investitionsaktivitäten und deren Umsetzun g der Stadt Münster auswirken.
Realitätsnähere Lagebericht Veranschlagungen sind jedoch weiterhin unerlässlich, mit dem
Haushalt 2022 ist dieses Thema über die Bildung von investiven Dezernatsbudgets
angegangen worden und wird über eine stärkere Budge tierung auf der Dezernatsebene
perspektivisch zu mehr Planungssicherheit führen.
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsv olumen der Stadt Münster in den
Jahren 2023 bis 2027 auf einem ähnlichen Niveau wie 2022 liegen. Zur Finanzierung stehen
neben der Binnenfinanzierung aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuschüsse aus Bundes-
bzw. Landesmitteln (Sonderposten) sowie die Erschli eßungsbeiträge zur Verfügung. Der
restliche Finanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden. Die Umsetzung des
ambitionierten Programms wird auch den laufenden Au fwand aus Abschreibung,
Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und i nsofern die zukünftigen
Jahresergebnisse belasten.
Im Jahr 2022 profitierte die Stadt Münster noch vom niedrigen Zinsniveau. Auf den mit dem
Ukrainekrieg eingetretenen extremen Anstieg der Inflationsraten haben die internationalen
Notenbanken in 2022 mit einer ungewöhnlich schnelle n Anhebung der Leitzinsen reagiert
und die viele Jahre andauernde Niedrigzinspolitik b eendet. Angesichts der hohen
Inflationsraten und des strafferen geldpolitischen Kurses der Notenbanken dürften die
Zinsen auch für die kommende Zeit spürbar über dem Niveau der vergangenen Jahre
liegen. Damit gewinnt auch für die Stadt Münster di e Frage an Relevanz, wie sich die
finanzielle Belastung aus der Verschuldung entwickelt. Gewiss ist, dass steigende Zinssätze
die Finanzierung notwendiger Investitionen in Infra struktur und Transformation verteuern
und dadurch einen weiteren belastenden Faktor für den städtischen Haushalt darstellen.
Lagebericht
Die Personalaufwendungen machten im Haushaltsjahr 2022 23,7 % der Aufwendungen aus
und stellen damit einen der größten Posten auf der Aufwandsseite dar. Die
Personalaufwendungen werden insbesondere durch den Tarifabschluss weiter ansteigen.
Die in 2023 abgeschlossene Tarifrunde sieht neben d er Zahlung des Inflationsausgleichs
eine Entgeltsteigerung von 200 € plus 5,5 % ab dem 01.03.2024 vor, die zu ihrem
überwiegenden Anteil bereits in der letztjährigen Planung Berücksichtigung finden konnte.
Bei einer Übertragung des Tarifabschlusses auf Beam tinnen und Beamte wird nach
Schätzungen jedoch mit einem weiteren Mehrbedarf vo n ca. 5,0 Mio. € gerechnet.
Signifikante Belastungen werden sich aus künftigen Versorgungsaufwendungen ergeben.
Die Pensionsrückstellungen sind im Jahr 2022 deutlich angestiegen und werden sich in den
kommenden Jahren weiter erhöhen. Die Kompensierung der steigenden
Personalaufwendungen und zusätzlichen Lagebericht Mehrbedarfe dieser Größenordnung
stellen eine enorme Belastung sowie eine große Hera usforderung für die kommenden
Haushaltsjahre der Stadt Münster dar. Im Jahr 2022 ist der Haushaltsansatz der
Personalaufwendungen unterschritten worden, insbeso ndere im Bereich der
Dienstaufwendungen. Diese positive Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der Nicht-
bzw. verzögerten Besetzung von Stellen sowie aus ei ner vermehrten Personalfluktuation.
Die Personalgewinnung für die Nachbesetzung, aber auch für neue Aufgaben gestaltet sich
für die öffentliche Hand nach wie vor schwierig. Si nd die rein fiskalischen Konsequenzen
entlastend, werden durch unbesetzte Stellen in der Verwaltung Aufgaben oder Projekte
zeitlich verschoben und auch die Belastung des vorh andenen Personals wird erhöht. Die
Risiken und Probleme aus dem Fachkräftemangel werden sich in den kommenden Jahren
weiter verstärken. Daher ist für die öffentlichen A rbeitgebenden neben der Rekrutierung
auch die Mitarbeiterbindung besonders wichtig. Hier ist die Stadt Münster gefordert, mit
innovativen Maßnahmen und attraktiven Angeboten qualifiziertes Personal zu gewinnen, an
sich zu binden und weiterzuentwickeln.
Im Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Folgen des noch
andauernden Krieges werden in Form von Verlusten an den Finanzmärkten und den
überproportional steigenden Lebenshaltungs- und Ene rgiekosten deutlich. Das führte im
Jahr 2022 in Deutschland zu Preissteigerungen, wie sie das Land seit langem nicht erlebt
hat und damit zu einer außergewöhnlich hohen Inflat ionsrate mit einem Durchschnitt von
7,9 %. Diese hohe Inflation trifft auch die kommuna len Haushalte, die Ausgaben der
Gemeinden steigen in weit höherem Umfang als ihre S teuereinnahmen. Im Saldo
verschlechtert sich die kommunale Finanzlage hierdurch dramatisch.
Viele Menschen aus den Krisengebieten, insbesondere aus der Ukraine, sind auf der Flucht.
Auch die Stadt Münster hat ihren Beitrag bei der Aufnahme von Geflüchteten geleistet. Sie,
wie auch die übrigen Kommunen sind hier weiterhin g efordert und müssen sich auf die
Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten einstellen. Dabei sehen sich die
Lagebericht
Gemeinden derzeit an der Belastungsgrenze angekomme n, sowohl bei den
Aufnahmekapazitäten als auch in finanzieller Hinsicht. Es ist weiterhin unklar, ob die hierfür
seitens Land und Bund zur Verfügung gestellten Paus chalmittel auch längerfristig
ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken. Zu r Finanzierung der Versorgung der
geflüchteten Menschen bedarf es dringend einer nach haltigen Lösung. Die Kommunen
brauchen verlässliche Finanzierungszusagen von Bund und Land, die sie bei der Aufnahme
von Geflüchteten spürbar entlasten.
Die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften ist regelmäßig zu beobachten, um
frühzeitig sich abzeichnende Risiken für den städti schen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Mit
Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligung en ist das Konzerncontrolling
insbesondere unter besonderer Beachtung der Auswirk ungen des Ukrainekrieges, der
Zinswende und der Inflation auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen.
Die Stadt Münster steht mit dem Bekenntnis zur Klim aneutralität und ihrer
Nachhaltigkeitsstrategie für eine nachhaltige Stadt entwicklung. Das große Ziel der
Klimaneutralität bis 2030 ist eine riesige Herausfo rderung für die gesamte Stadt Münster.
Der Rat hat am 14.12.2022 auf der Grundlage der Vor lage V/0609/2022 „Ziele zur
kommunalen Steuerung“ folgende vier prioritären Handlungsfelder beschlossen:
Klimaneutralität
Leistbares, nachhaltiges Wohnen
Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität
Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung
Die Nennung der wesentlichen Ziele und Strategien d urch den Gesetzgeber lässt das
Erfordernis einer Fokussierung auf (einige wenige) Ziele und Strategien erkennen. Dies
setzt eine vorherige Priorisierung von Maßnahmen im städtischen Haushalt voraus. Nur so
kann die Steuerung der begrenzten finanziellen Ress ourcen gelingen und sichergestellt
werden, dass die festgelegten Ziele und Strategien auch tatsächlich erreicht werden.
Im September 2022 wurde der erste grüne Schuldschein („Green Bond“) der Stadt Münster
aufgelegt. Dieser Schuldschein umfasst ein Volumen von 140 Mio. €, finanziert werden
damit mehrere ökologisch nachhaltige Projekte. Zu den Maßnahmen gehören der Bau der
MathildeAnneke-Gesamtschule, die Erweiterung der Ha uptkläranlage und der
Glasfaserausbau in Münster. Mit dem grünen Schuldschein ist die Stadt Münster nicht nur
bei den genannten Maßnahmen, sondern auch im Hinblick auf die Finanzierung nachhaltig
unterwegs. Die Stadt Münster leistet mit ihrer Nach haltigkeitsstrategie einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz und ist damit auf gutem Weg , eine attraktive und lebenswerte
Stadt – auch für nachfolgende Generationen – zu bleiben.
Lagebericht
Ein Beispiel für positive Folgen der Transformation ist die Standortentscheidung für die
Batterieforschung zugunsten der Stadt Münster. Der Bau des Technologiezentrums startete
im Frühjahr 2022. In der Anlage sollen neue Batterieformate für die Industrie entwickelt und
hergestellt werden; außerdem wird an besseren Speic herkapazitäten für Strom geforscht.
Die Lagebericht Elektromobilität wird aktuell massi v ausgebaut. Die Batterieforschung gilt
somit als Schlüsseltechnologie für die Zukunft und hat für die Stadt Münster ein hohes
Wertschöpfungspotenzial. Mit der Förderung der Batt erieforschung und der Entwicklung
des Technologiestandortes Münster werden hochspezia lisierte Firmen an den Standort
Münster kommen bzw. sich aus dem wissenschaftlichen Umfeld neu gründen. Damit einher
geht die Schaffung weiterer qualifizierter Arbeitsp lätze, die die Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes Münster stärken und sichern.
Die Weiterentwicklung der Digitalisierung wird in d en nächsten Jahren auch ein zentrales
Thema. Von Relevanz ist dabei auch der Aspekt der v erwaltungsinternen Digitalisierung.
Hier müssen verwaltungsinterne Prozesse besser, sch neller und effizienter gestaltet
werden sowie neue und bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger
angeboten werden. Der Nachhaltigkeitsgedanke sowie das Einsparen von Ressourcen
spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Risiko besteh t auch hier, in ausreichendem Maß IT-
affine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sta dtverwaltung zu gewinnen, um die
Digitalisierungsschritte konsequent weiterverfolgen zu können. Hier steht die Stadt in einem
sich verstärkenden Wettbewerb nicht nur mit anderen Kommunen, sondern auch mit
Privatunternehmen.
Der Jahresabschluss 2022 weist einen Fehlbetrag von 0,6 Mio. € aus, dieser kann durch
die Inanspruchnahmen der Ausgleichsrücklage kompens iert werden. Auch in der
Finanzplanung für die nächsten Jahre zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse ab, die
unweigerlich eine Reduzierung des Eigenkapitals nac h sich ziehen. Unter diesen
Rahmenbedingungen ist es umso dringlicher, die knap pen Finanzmittel gezielt und
wirtschaftlich einzusetzen. Auch in Zukunft bedarf es insofern sehr großer Anstrengungen,
um die uneingeschränkte finanzielle Handlungsfähigk eit der Stadt Münster weiterhin zu
gewährleisten.
Die Folgen der wirtschaftlichen Konsequenzen aus de m andauernden Krieg gegen die
Ukraine und der hohen Inflation bleiben mit ihren Wirkungen auf das Jahresergebnis 2023
und auch perspektivisch auf die Folgejahre abzuwart en. Damit geht eindeutig ein Risiko
sich zukünftig weiter einengender finanzieller Spielräume einher. Angesichts der Dynamik,
mit der bestimmte Aufwandspositionen wachsen, und d er fehlenden Kongruenz beim
Ertragswachstum ist zwingend alsbald eine Diskussio n darüber zu führen, was sich die
Stadt in welchen Aufgabenbereichen, in welcher Inte nsität und mit welchem
Qualitätsanspruch weiterhin leisten will.
Lagebericht
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der
Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen
Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF-
Kennzahlenset erarbeitet worden.
Die Zahlen beleuchten vier Analysebereiche:
➢ Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
➢ Kennzahlen zur Vermögenslage
➢ Kennzahlen zur Finanzlage
➢ Kennzahlen zur Ertragslage
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum
31.12.2022 und andererseits die Ergebnisrechnung fü r das Haushaltsjahr 2021 (in
Klammern wird jeweils der Vorjahreswert aus dem Jahr 2021 ausgewiesen):
Nr
.
Bezeichnung der
Kennzahl
Wert 2022
(2021) Analyse / Erläuterung
Hauswirtschaftliche
Gesamtsituation:
1. Aufwandsdeckungsgrad 99,7 %
(98,8 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu
99,7 % durch die ordentlichen Erträge gedeckt.
2. Eigenkapitalquote 1 20,8 %
(21,8 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals
am Gesamtvolumen der Bilanz.
3. Eigenkapitalquote 2 50,1 %
(53,0 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge)
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.
4. (Negative)
Überschussquote
-0,1 %
(-0,2 %)
Das Jahresergebnis von -0,6 Mio. € führt zu einer
negativen Überschussquote von -0,1 %.
Lagebericht
Kennzahlen zur Vermögenslage:
5. Infrastrukturquote 36,5 %
(38,8 %)
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasser-
beseitigungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen
der Aktivseite der Bilanz (entspricht der
Bilanzsumme) beträgt 36,5 %.
6. Abschreibungsintensität 6,3 %
(6,2 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen
Aufwendungen gegenüber. Diese entsprechen
einem Anteil von 6,3 %. 7. Drittfinanzierungsquote 58,6 %
(57,2 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der
Auflösung von Sonderposten zu den
Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird
deutlich, inwieweit die Belastung durch
Abschreibungen durch die Drittfinanzierung
(Zuschüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach
verbleibt eine Nettobelastung durch
Abschreibungen in Höhe von 41,4 %.
8. Investitionsquote 238,4 %
(155,2 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen und
Vermögensabgänge steht der Zuwachs an
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2022 etwa
238,4 %. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen
leichten Rückgang (jeweils Auswertung
Anlagenspiegel).
Kennzahlen zur Finanzlage:
9. Anlagendeckungs- grad
2
93,9 %
(93,6 %)
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.
10. Dynamischer
Verschuldungsgrad
Angabe
nicht
möglich
(29,2 Jahre)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie
vielen Jahren es unter theoretisch gleichen
Bedingungen möglich wäre, die
Effektivverschuldung aus Überschüssen der
laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig zu tilgen
(Entschuldungsdauer).
11. Liquidität 2. Grades 45,8 %
(51,7 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt.
12. Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
6,2 %
(5,3 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an
der gesamten Bilanzsumme beträgt 6,2 %.
13. Zinslastquote 0,9 %
(1,1 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwen-
dungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen
demnach noch 0,9 % entsprechend 13,0 Mio.€ an
Finanzaufwendungen hinzu.
Lagebericht
Kennzahlen zur Ertragslage:
14. Netto-Steuerquote 48,7 %
(49,0 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an den
gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.
15. Zuwendungsquote 14,0 %
(14,9 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Erträge
aus Zuwendungen an den gesamten ordentlichen
Erträgen dar.
16. Personalintensität 23,7 %
(23,7 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen
(einschließlich der Zuführungen zu den Rück-
stellungen, aber ohne die Versorgungsaufwen-
dungen) an den gesamten ordentlichen Auf-
wendungen beträgt 23,7 % bzw. 328,8 Mio. €.
17. Sach- und
Dienstleistungsintensität
11,0 %
(11,4 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit
Aufwendungen durch die Inanspruchnahme von
Sach- und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu
den gesamten ordentlichen Aufwendungen
entstanden sind. Nicht enthalten sind hier allerdings
z. B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfüllung von
kommunalen Aufgaben.
18. Transferaufwandsquote 50,2 %
(48,2 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der
Transferaufwendungen an den gesamten
ordentlichen Aufwendungen dar. Er beträgt 50,2 %
entsprechend 696,3 Mio. €. Neben den hohen
Zuwendungen im Jugend- und Sozialbereich sind
hier auch die Zuwendungen an städtischen
Beteiligungen / Eigenbetriebe sowie
Gewerbesteuerumlagen und die
Landschaftsumlage miterfasst.
Anlage A
2062 Zeichen
Anlage A zur V/0063/2024 Kurzüberblick Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster, Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Information des Rates und der Bevölkerung Teilziele: Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass - der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, - die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und - der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. Zielerreichung: Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. Finanzierung Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO-unterschrieben
2518 Zeichen
Stef lu n g nahm e des Rech n u ngs prüfun gsaussch usses vom 25.0'l .2024 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2022 gemäß S 59 Abs. 3 GO NRW Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31 .12.2022 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 j22022 geprüft und sich hiezu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung bedient. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich- tes des AWR vom 10.01.2024 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß $ 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut der Wirtschaftsprüfer (lDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen. Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden konnten (S 1OZ Abs. 3 GO NRW. Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der JahresaF schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons- tigen Satzungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter'Beachtung der Grundsätze orilnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens., Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster. Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 'Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 21 .08.2A23 aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum 31.12.2022 gebilligt. ,r.-MM Vorsitzender des Rech nu ngsprüfungsaussch usses
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Marktallee
- Kanalstraße
- Warendorfer Straße 66
- Geringhoffstraße 4I
- Wolbecker Straße 90
- Albersloher Weg 33
- Pleistermühlenweg
- Martin-Niemöller-Straße
- Robert-Bosch-Straße
- Werlandstraße
- Loddenheide
- Kinderhaus 446
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0063/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2024
- Erstellt
- 25.01.2024 09:56