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V/0863/2012

Verfahren zur Einräumung der Wegerechte für das Elektrizitätsversorgungs- und Gasnetz in der Stadt Münster (Konzessionsvergabe nach § 46 Abs. 3 EnWG))

Vorlagen 22.11.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 38

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1a Erster Verfahrensbrief Strom

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Ansehen

Anlage 2 Zeit- und Ablaufplan

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Ansehen

Anlage 1b Erster Verfahrensbrief Gas

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Ansehen

Beschlussvorlage

14599 Zeichen

V/0863/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Verfahren zur Einräumung der Wegerechte für das Elektrizitätsversorgungs- und Gasnetz in der 
Stadt Münster (Konzessionsvergabe nach § 46 Abs. 3 EnWG)) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die Entwürfe der Ersten Verfahrensbriefe für das Strom - und Gasnetz zur 
Kenntnis (Anlage 1a und Anlage 1b) und beschließt, für die Auswahl des Konzessionärs/de r 
Konzessionäre folgende Auswahlkriterien mit deren Gewichtung heranzuziehen: 
Punkte
Gruppe A: Erreichung der Ziele des § 1 EnWG 150
Untergruppe I Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes und Qualität des Netzes 30
Untergruppe II Preisgünstigkeit 30
Untergruppe III Verbraucherfreundlichkeit 30
Untergruppe IV Umweltverträglichkeit/netzbezogener Beitrag zum Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien 30
Untergruppe V Effizienz des Netzbetriebes 30
Gruppe B: Ausgestaltung des Konzessionsvertrages 120
Untergruppe I Konzessionsabgaben und sonstige zulässige Leistungen an die Stadt Münster 40
Untergruppe II Baumaßnahmen 30
Untergruppe III Laufzeit 25
Untergruppe IV Endschaftsregelung 15
Untergruppe V Sonstige Ausgestaltung des Konzessionsvertrages 10
Gesamtpunkte 270
 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Änderung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung 
nach Versand der Ersten Verfahrensbriefe an die Interessenten nicht mehr möglich ist. 
 
3. Der Rat nimmt den Zeit- und Ablaufplan (Anlage 2) zur Kenntnis. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Präsentation der Auswertungsergebnisse und die B e-
schlussfassung zur Auswahl des Konzessionärs/der Konzessionäre in nichtöffentlicher Sitzung 
erfolgen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0863/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Niemeyer 
Ruf: 
492 30 00 
E-Mail: 
Niemeyer@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0863/2012 
 
Begründung: 
Vorgeschichte 
Die Stadt Münster hat mit der Stadtwerke Münster GmbH Konzessionsverträge für elektr ische 
Energie, Gas- und Wasserversorgung abgeschlossen. Die Verträge für Gas versorgung und elekt-
rische Energie sind zum 01.01.1995 in Kraft getreten und laufen zum 16.10.2014 aus.  
Für das mit den Konzessionsverträgen eingeräumte Nutzungsrecht an den öffentlichen Wegen und 
Plätzen erhält die Stadt Münster  jährlich Konzessionsabgaben für Strom und Gas von der Stad t-
werke Münster GmbH.  
Mit der Liberali sierung des Energiemarktes in Deutschland hat sich das Energiewir tschafts- und 
Konzessionsrecht grundlegend verändert. Dem Abschluss neuer Konzessionsverträge muss ein 
transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionierungsverfahren vorausgegangen sein. 
Gem. § 46 Abs. 3 EnWG muss spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge im 
elektronischen Bundesanzeiger die Beendigung der Verträge bekannt gegeben werden, um einen 
Wettbewerb um die jeweilige Konzession zu ermöglichen. 
Bei mehr als 100.000 Kunden, die unmittelbar oder mittelbar an das jeweilige Netz angeschlossen 
sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich im EU-Amtsblatt zu erfolgen.  
 
Die Beendigung der Strom- und Gaskonzession wurde am 16.10.2012 im elektronischen Bundes-
anzeiger, die Bekanntmachung der Beendigung der Stromkonzession wurde zusätzlich am 
16.10.2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 
 
Mit Abschluss der neuen Konzessionsverträge wird festgelegt, welches Energieversorgungsunte r-
nehmen künftig das qualifizierte Wegenutzungsrecht an den öffentlichen Verkehrswegen im Stadt-
gebiet für den Betrieb der örtlichen Verteilnetze inne hat. Mit der Auswahl wird somit der Betreiber 
des örtlichen Strom- und Gasnetzes bestimmt. 
In den jeweiligen Bekanntmachungen wurde darauf hingewiesen, dass Energieversorgungsunter-
nehmen, die an einem Neuabschluss des Konzessionsvertrags für das Gas - oder Stromnetz inte-
ressiert sind, bis zum 15.01.2013 schriftlich ihr Interesse bei der Stadt Münster bekunden sollen. 
 
Sollten sich auf die Bekanntmachung hin  mehrere Unternehmen um den Neuabschluss der Ko n-
zessionsverträge in Münster bewerben, hat die Stadt Münster ein diskriminierungsfreies und trans-
parentes Auswahlverfahren zu gewährleisten und zu dokumentieren.  
Das „Ausschreiben eines Konzessionsvertrages“ ist kein Verg abeverfahren gem. §§ 97 ff. GWB . 
Es handelt sich vielmehr um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, bei der das Kartel l-
vergaberecht keine Anwendung findet. Allerdings gelten auch für die Vergabe von Dienstleistungs-
konzessionen die EU -primärrechtlichen Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung. 
Daher ist es erforderlich, dass die Auswahlkriterien und ihre Gewichtung vor Versand der Ang e-
botsaufforderung verbindlich festgelegt werden. 
 
 
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gebietet es, dass d ie Verfahren für Gas und Strom strikt 
getrennt voneinander durchgeführt werden, damit auch Interessenten, die nur ein Medium bedi e-
nen wollen, am Verfahren teilnehmen können. Die parallele Durchführung der Verfahren ist alle r-
dings zulässig. 
 
Sofern nach Absc hluss der Interessenbekundungsverfahren mehrere Unternehmen ihr Interesse 
gegenüber der Stadt Münster bekundet haben, werden die Bieter mit den Ersten Verfahrensbriefen 
(Anlage 1a und 1b) aufgefordert , ein indikatives Angebot vorzulegen.  Die Stadt Münster  hat sich 
vorbehalten, vor Beginn der im Verfahren vorgesehenen Verhandlungsrunde den Bieterkreis auf 
mindestens drei und maximal fünf Bieter zu verengen.  Nach der Verhandlungsrunde werden die 
Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot vorzulegen. Die se Angebote werden anschließend 
ausgewertet. Nach Entscheidung des Rates über die Vergaben werden die unterlegenen Bi eter 
informiert und 15 Tage danach kö nnen die Verträge unterzeichnet werden.  Die Stadt Münster hat

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im Anschluss ihre Vergabeen tscheidung unter Benennung der maßgeblichen Gründen nach §  46 
Abs. 3. S. 6 EnWG zu veröffentlichen.  
 
Für die externe rechtliche Begleitung der Verfahren durch die Kanzlei Becker Büttner Held wird ein 
geschätzter Aufwand von rd. 65.000 € zzgl. Mehrwertsteuer anfallen. Dieser Kostenschätzung liegt 
die Annahme zugrunde, dass drei Bieter an den Verfahren teilnehmen. Die Abrechnung erfolgt 
nach Aufwand. Bei geringerer Beteiligung von interessie rten Unternehmen werden entsprechend 
geringere Kosten anfallen. 
 
Die Finanzierung der juristischen Begleitung erfolgt über ein Veränderungsblatt zum Etat 2013. 
 
Zu 1: 
Die Ersten Verfahrensbriefe werden den Bietern nach Ablauf der Interessenb ekundungsfrist, die 
am 15.01.2013 endet, zugesandt. Aus den Verfahrensbriefen (Anlage 1a und 1b) ergeben sich der 
Verfahrensablauf und die vorläufige Zeitplanung. Darüber hinaus werden den Interessenten unter 
Buchstabe E die Auswahlkriterien und deren Gewichtung mitgeteilt. Die Auswahlkriterien und d e-
ren Gewichtung sind für beide Verfahren we itestgehend identisch und unterscheiden sich nur bei 
den Anforderungen, die den jeweiligen B esonderheiten der Medien Strom und Gas zuzurechnen 
sind. 
 
Für alle Auswahlkriterien der Gruppe A zur Gewährleistung der Ziele des § 1 EnWG gilt, dass die 
Stadt Münster bei der Bewertung auch berücksichtigen wird, inwieweit die Einhaltung der von den 
Bewerbern abgegebenen Zusagen während der gesamten Laufzeit des Vertrages gewährlei stet 
wird, welche Möglichkeiten der Stadt eingeräumt werden, die Einhaltung der Zusagen zu über wa-
chen und welche Sanktionsmöglichkeiten bei nicht Einhaltung von Zusagen die Stadt Münster e r-
hält.  
 
 
Zu 2:  
Die vorgenannten Auswahlkriterien und deren Gewichtung bilden die Basis für das Auswahlverfah-
ren und werden den Interessenten mitgeteilt. Eine spätere Veränderung widerspräche dem Grund-
gedanken der Diskriminierungsfreiheit. 
 
 
Zu 3: 
Die Ersten  Verfahrensbriefe informieren die Interessenten über das Verfahren mit den wesentl i-
chen Einzelschritten. Diese Einzelschritte sind mit einer klaren Zeitvorstell ung der Stadt Münster 
verbunden. Bei Eintritt nicht vorhersehbare Ereignisse kann der Zeitplan angepasst werden. V o-
raussichtlich endet das Verfahren mit der zweiten Bekanntmachung am 01.07.2013. 
 
Der in der Anlage dargelegte Zeit- und Ablaufplan (Anlage 2) greift in seinen wesentlichen Inhalten 
die Einzelschritte des Verfahrens auf und gibt auf der Zeitachse an, welche Schritte wann zu erl e-
digen sind.  
Danach endet die Interessenbekundungsfrist am 15.01.2013. Nach Ablauf dieser Frist erha lten 
die Bieter den Verfahrensbrief mit den durch den Rat beschlossenen Auswahlkriterien sowie einen 
Entwurf des jeweiligen Konzessionsvertrages. Auf dieser Basis werden die Bieter  zur Abgabe ei-
nes indikativen Konzessionsangebotes (Erster Verfahrensbrief) bis zum 22.02.2013  aufgefor-
dert. Fragen zum Verfahren und Verfahrensrügen sind bis zum  15.02.2012 einzureichen. Nach 
Auswertung der indikativen Angebote sollen die Verhandlungs- und Präsentationsrunden 
der von der Stadt Münster berücksichtigten Bieter am 18. und 19.03.2013 stattfinden. 
Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes (Zweiter  Verfah-
rensbrief) bis zum 03.05.2013 aufgefordert. 
 
Sowohl vor als auch nach den Verhandlungs - und Präsentationsrunden und nach Auswertung der 
verbindlichen Angebote wird ein durch Ratsmitglieder besetzter Arbeitskreis die Verwaltung in di e-
sen Verfahren unterstützen.

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Nach Auswertung der verbindlichen Angebote beschließt der Rat am 12.06.2013, mit welchem 
Bieter der jeweilige neue Konzessionsvertrag abgeschlossen werden soll.  
Dieser Beschluss wird dem Bieterkreis, der ein verbindliches Angebot abg egeben hat, mitgeteilt. 
Ergeben sich keine Einwände, erfolgt die Unterzeichnung der Verträge am 28.06.2013. Der bea b-
sichtigte Abschluss der neuen Konzessionsve rträge mit dem jeweiligen vom Rat ausgewählten 
Bietern ist mit der zweiten Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 6 EnWG  unter Angabe der 
für die Entscheidung maßgeblichen Gründe zu veröffentlichen. 
 
Mit den Ersten Verfahrensbriefen werden den Interessenten die Konzessio nsvertragsentwürfe zu-
geleitet. Inhalt der Verträge ist  
 
§ 1 Konzessionsgebiet  
§ 2 Betrauung mit dem Betrieb des örtlichen Strom- bzw. Gasverteilnetzes 
§ 3 Allgemeine Betriebs- und Anschlusspflicht 
§ 4 Konkrete Anforderungen an einen sicheren Netzbetrieb  
§ 5 Gewährleistung verbraucherfreundlicher Netzbetrieb  
§ 6 Netzausbau und Netzanschluss für EEG- und KWK- Anlagen bzw. Biogasaufbereitungsanlage 
§ 7 Energiekonzept  
§ 8 Energieeffizienz 
§ 9 Allgemeine Informationspflichten des EVU bzw. GVU 
§ 10 Wegenutzungsrecht  
§ 11 Baumaßnahmen 
§ 12 Folgepflicht 
§ 13 Folgekosten 
§ 14 Stillgelegte Anlagen 
§ 15 Konzessionsabgaben 
§ 16 Abrechnung 
§ 17 Kommunalrabatt, sonstige Leistungen des EVU bzw. GVU 
§ 18 Eigentum an den örtlichen Strom- bzw. Gasverteilnetzanlagen 
§ 19 Übertragung des örtlichen Strom- bzw. Gasverteilnetzes 
§ 20 Strom- bzw. Gas versorgungsanlagen auf Grundstücken des Energieversorgungsunterne h-
mens  
§ 21 Übernahmeentgelt 
§ 22 Entflechtung, Kosten 
§ 23 Auskunftsanspruch 
§ 24 Laufzeit 
§ 25 Kontrollwechsel  
§ 26 Teilnichtigkeit, Anpassung des Vertrages  
§ 27 Übertragung von Rechten und Pflichten 
§ 28 Haftung  
§ 29 Gerichtsstand 
§ 30 Anlagen, Schriftform 
 
 
Zu 4: 
Mit der Frage, ob im Konzessionierungsverfahren im Sinne des § 46 EnWG die Öffentlichkeit bei 
Sitzungen des Rates herzustellen ist, hat die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei BBH wie folgt Stel-
lung genommen: 
 
„Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates gemäß  § 48 Abs.  2 S. 1 GO NRW öffentlich. Es b e-
steht aber die Möglichkeit, die Öffentlichkeit unter Berufung auf § 48 Abs. 2 S. 2 oder S. 3 GO 
NRW auszuschließen. Der Ausschluss ist immer dann möglich, wenn eine ver trauliche Behand-
lung deswegen geboten ist, weil sie entweder im öffentlichen Interesse oder im Interesse einzelner 
Personen oder Unternehmen liegt. § 48 Abs. 2 S. 2 oder S. 3 betreffen zwei unterschiedliche Mög-

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lichkeiten. Zum einen könnte die Öffentlichkei t durch Geschäftsordnung ausgeschlossen we rden, 
zum anderen bestünde auch die Möglichkeit, diese auf Antrag des Bürgermeisters oder e ines 
Ratsmitglieds auszuschließen. Es ist anerkannt, dass ein genereller Ausschluss der Öffen tlichkeit 
zum Beispiel bei der  Vergabe von Aufträgen in Betracht kommt (von Lennep in: 
Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Kommentar zur GO NRW (Loseblatt), § 48, S. 9). 
 
Dort wird zum Beispiel im Rahmen des § 31 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die Zuläs-
sigkeit des Ausschlusses dara uf gestützt, dass ein umfangreicher Wettbewerb mit einer (mehr o-
der weniger) großen Anzahl an Bewerbern stattfinde, der die Offenlegung umfangreicher B etriebs- 
und Geschäftsgeheimnisse mit sich bringt. Es findet eine Ber atung über die Angebote de r Bieter 
statt, die nicht nur eine Diskussion über die Qualität oder Preiswürdigkeit der Angebote b einhaltet, 
sondern auch eine Diskussion über die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Solvenz der Anbi e-
ter zum Gegenstand hat. Diese Situation ist mit der eines Kon zessionierungsverfahrens vergleich-
bar. Auch dort  findet gemäß § 46 EnWG ein Wettbewerb um die Konzession statt. Mit der B e-
kanntmachung werden die Bieter aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss eines Konzession sver-
trags zu bekunden. Mit dem ersten Verfahre nsbrief legen die Anbieter dann umfassende Ei g-
nungsnachweise und viele weitere sensible Informationen vor, die eine Einschränkung des Öffen t-
lichkeitsgrundsatzes gebieten. 
 
Sofern also Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse, demnach die konkreten Inhalte der A ngebote, 
betroffen sind oder der Wettbewerb gefährdet ist (z.B. die namentliche Bene nnung der Bewerber) 
sollte dies stets im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung besprochen werden.“ 
 
 
Weiterhin wird auf § 7 Abs. 2 Buchstabe g der Geschäftsordnung des Rat es verwiesen. Danach 
wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, wenn es um Vergaben von Aufträgen und Aushandeln von 
Verträgen im Rahmen des wirtschaftlichen Wettbewerbs geht. 
 
Vor diesem Hintergrund werden die Präsentation der Auswertungsergebnisse und die B eschluss-
fassung zur Auswahl des Konzessionärs/der Konzessionäre in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
1a) Erster Verfahrensbrief für das Stromnetz 
1b) Erster Verfahrensbrief für das Gasnetz 
2.) Zeit- und Ablaufplan

Anlage 1a Erster Verfahrensbrief Strom

31987 Zeichen

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1a  
04482-12/1927021    1 /  20  
 
 
 
 
 
 
 
Erster Verfahrensbrief im Verfahren 
 
zur Einräumung des Wegerechts für das Elektrizitäts versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung 
in der Stadt Münster gemäß § 46 Abs. 2 Energiewirts chaftsgesetz (Vergabe der Konzession für das 
Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Münster) 
 
an Interessenten, die nach der Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 Energiewirtschaftsgesetz 
(EnWG) am 16.10.2012 im elektronischen Bundesanzeig er sowie am 16.10.2012 im EU-Amtsblatt ihr Inte- 
resse an der Konzession für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Münster bekundet haben.

Anlage 1a  
 
2 
 
A.  INFORMATIONEN ZUM STAND DES VERFAHRENS  3 
B.  INFORMATIONEN ÜBER DEN WEITEREN VERLAUF DES VERFAHRENS  3 
I.  Entscheidung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren 3 
II. Gliederung des Verfahrens in zwei Phasen 4 
C.  ALLGEMEINE HINWEISE FÜR BEWERBER  5 
I.  Verfahrensleitende Stelle 5 
II.  Informationen über das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Münster 5 
III.  Paralleles Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession 5 
IV.  Kosten 6 
V.  Rechtlicher Hinweis 6 
VI.  Anfragen zum Verfahren / Verfahrensrügen 6 
D.  EIGNUNGSNACHWEIS  6 
E.  KRITERIEN FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE VERGABE DER KONZESSION FÜR DAS 
ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNGSNETZ IN DER STADT MÜNSTER  8 
F.  AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE  17 
I.  Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote für den Abschluss eines 
Konzessionsvertrages 17 
II.  Form und Frist der indikativen Angebote 19 
III.  Verfahren nach dem Eingang der indikativen Angebote 19

Anlage 1a  
 
3 
A. Informationen zum Stand des Verfahrens 
Der bestehende Wegenutzungsvertrag für die Errichtu ng und den Betrieb des Elektrizitätsversor- 
gungsnetzes der allgemeinen Versorgung in der Stadt  Münster im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG, der 
sog. „Konzessionsvertrag für das Elektrizitätsverso rgungsnetz“, endet mit Ablauf des 16.10.2014. 
Derzeitige Vertragspartnerin der Stadt Münster und Eigentümerin des Elektrizitätsversorgungsnetzes 
in der Stadt Münster ist die Stadtwerke Münster GmbH (Altkonzessionärin). 
Die Stadt Münster hat das Vertragsende gemäß § 46 Abs. 3 EnWG am 16.10.2012 im elektronischen 
Bundesanzeiger sowie am 16.10.2012 im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Interessenten am Neuab- 
schluss eines Konzessionsvertrages für das Elektriz itätsversorgungsnetz in der Stadt Münster wur- 
den in den Bekanntmachungen aufgefordert, ihr Inter esse bis zum 15.01.2013 schriftlich gegenüber 
der Stadt Münster zu bekunden. 
Bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist am 15. 01.2013 haben mehrere Unternehmen ihr Inte- 
resse am Abschluss eines Konzessionsvertrages für d as Elektrizitätsversorgungsnetz mit der Stadt 
Münster bekundet.  
Mit diesem Verfahrensbrief wendet sich die Stadt Mü nster an alle Interessenten, die fristgerecht ihr 
Interesse an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages für das Elektrizitätsversorgungsnetz mit der 
Stadt Münster bekundet haben. Diese Interessenten w erden im Folgenden als „Bewerber“  bezeich- 
net. 
B. Informationen über den weiteren Verlauf des Verf ahrens 
I. Entscheidung in einem transparenten und diskrimi nierungsfreien Verfahren 
Die Stadt Münster wird das Wegenutzungsrecht für da s Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt 
Münster im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG (die sog. „Ko nzession für das Elektrizitätsversorgungs- 
netz“) in einem mehrstufigen Verfahren vergeben, da s nach den Grundsätzen der Transparenz und 
Diskriminierungsfreiheit ausgestaltet ist. Den Vertragspartner für den Wegenutzungsvertrag (den sog. 
„Konzessionsvertrag“) wird die Stadt Münster ausschließlich auf der Grundlage der in diesem Verfah- 
rensbrief unter E genannten und mit einer Gewichtung versehenen Krit erien auswählen, die am 
12.12.2012 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden. Die Entscheidung über die Vergabe der 
Konzession für das Elektrizitätsversorgungsnetz sol l am Ende des Verfahrens vom Rat der Stadt 
Münster getroffen werden.

Anlage 1a  
 
4 
II. Gliederung des Verfahrens in zwei Phasen 
Die Stadt Münster hat sich entschieden, das Verfahr en in eine Verhandlungsphase und eine Ent- 
scheidungsphase zu gliedern. 
 
Mit Versendung dieses Verfahrensbriefes erfolgt der  Eintritt in die Verhandlungsphase . Die Stadt 
Münster hat bereits einen ersten – unverbindlichen – Entwurf für einen Konzessionsvertrag für das 
Elektrizitätsversorgungsnetz erstellt, um die Bewerber über ihre Vorstellungen zu informieren. Dieser 
Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt. Die Bewerber werden mit diesem Verfahre nsbrief gebeten [siehe 
nachfolgend F], ihrerseits indikative – ebenfalls noch unverbind liche – Angebote für einen Konzessi- 
onsvertrag abzugeben. Auf der Grundlage dieser indi kativen Angebote sollen daraufhin Verhandlun- 
gen geführt werden. 
Nach Auswertung der indikativen Angebote wird die S tadt Münster entscheiden, ob sie den Bewer- 
berkreis anhand der unter E aufgeführten Wertungskriterien ggf. verengt. In di esem Fall wird die 
Stadt Münster nur mit denjenigen Bewerbern weiterve rhandeln, die nach Maßgabe der genannten 
Wertungskriterien die besten indikativen Angebote a bgegeben haben. Es wird jedoch zumindest mit 
drei Bewerbern, maximal mit fünf Bewerbern weiterverhandelt.  
Zum Abschluss der Verhandlungsphase wird die Stadt Münster die Bewerber um die Abgabe von 
verbindlichen Konzessionsvertragsangeboten bitten. Für die Abgabe dieser Angebote wird die Stadt 
Münster einheitliche Fristen setzen und die Bewerbe r voraussichtlich auffordern, sich ein Jahr an ihr 
Angebot zu binden. 
Nach der Verhandlungsphase folgt die Entscheidungsphase  mit der Auswertung der verbindlichen 
Angebote auf der Grundlage der unter E aufgeführten Kriterien, den Beratungen in den Ausschüssen 
und im Rat der Stadt Münster und der abschließenden Entscheidung des Rates der Stadt Münster. 
Die Stadt Münster wird unter Würdigung aller verbin dlichen 
 Angebote für den Abschluss eines Kon- 
zessionsvertrags über die Vergabe der Konzession entscheiden.   
Der Rat der Stadt Münster beabsichtigt, die Entsche idungen am 12.06.2013 zu treffen. Die Stadt 
Münster wird die unterlegenen Bewerber über die Ent scheidungen informieren und ihre Auswahlent- 
scheidung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG unter Angab e der maßgeblichen Gründe öffentlich be- 
Entscheidungsphase  Verhandlungsphase

Anlage 1a  
 
5 
kannt machen. 
C. Allgemeine Hinweise für Bewerber 
I. Verfahrensleitende Stelle 
Verfahrensleitende Stelle in diesem Auswahlverfahren ist der Oberbürgermeister der Stadt Münster. 
Ansprechpartner für Bewerber ist das Zentrale Justiziariat der Stadt Münster. 
Kontaktadresse: 
Stadt Münster 
Zentrales Justiziariat 
Klemensstraße 10, 48143 Münster 
E-Mail: recht@stadt-muenster.de 
Der gesamte Schriftverkehr an die Stadt Münster ist  ausschließlich an die verfahrensleitende Stelle 
zu richten. Angebote sind ebenfalls ausschließlich bei der verfahrensleitenden Stelle einzureichen. 
II. Informationen über das Elektrizitätsversorgungs netz in der Stadt Münster  
Die Stadt Münster hat bei der Stadtwerke Münster GmbH (Altkonzessionärin) Informationen über das 
Elektrizitätsversorgungsnetz in Münster angefordert.  Die von der Altkonzessionärin übermittelten In- 
formationen hat die Stadt Münster  auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Sol lte die Altkonzes- 
sionärin zusätzliche Informationen bereitstellen, w erden diese ebenfalls unverzüglich auf der Inter- 
netseite bereit gestellt und die Bewerber hierauf gesondert hingewiesen. 
Die Stadt Münster übernimmt keine Gewähr für die Ri chtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. 
Bewerber, die der Auffassung sind, dass die von der  Stadt Münster bei der Altkonzessionärin ange- 
forderten Informationen nicht ausreichend sind, wer den aufgefordert, der verfahrensleitenden Stelle 
unverzüglich mitzuteilen, welche zusätzlichen Infor mationen sie benötigen. In der Mitteilung ist zu 
begründen, warum die zusätzlichen Informationen benötigt werden.  
III. Paralleles Verfahren zur Vergabe der Gaskonzes sion 
Die Stadt Münster führt ein paralleles Verfahren zu r Vergabe des Wegenutzungsrechts für das Gas- 
versorgungsnetz im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG durch . Die beiden Konzessionierungsverfahren 
werden unabhängig voneinander geführt, um Interesse nten, die sich nur für einen Bereich (Elektrizi- 
tätsversorgungsnetz oder Gasversorgungsnetz) interessieren, nicht zu benachteiligen.

Anlage 1a  
 
6 
IV. Kosten 
Die Bewerber nehmen auf eigene Kosten an dem Auswahlverfahren teil.  
V. Rechtlicher Hinweis 
Die Stadt Münster wird bei der Durchführung des Verfahrens die rechtlichen Vorgaben, insbesondere 
des Energiewirtschafts-, Kartell-, Wettbewerbs- und  Unionsrechts sowie der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen beachten. Bei der Ausw ahl des künftigen Konzessionärs wird die 
Stadt Münster ihre Verantwortung für die Energiever sorgung als Angelegenheit der örtlichen Ge- 
meinschaft (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz) und für die  Erreichung der Ziele des § 1 EnWG wahrneh- 
men. 
Rechtsgrundlage für den Abschluss eines neuen Konze ssionsvertrages sind u. a. § 46 EnWG sowie 
die Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Es handelt sich bei dem vorliegenden Verfahren nicht 
um ein Vergabeverfahren nach dem Vierten Teil des G esetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 
(GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) oder nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistun- 
gen Teil A (VOL/A). 
VI. Anfragen zum Verfahren / Verfahrensrügen 
Anfragen zu diesem Verfahrensbrief und zu den beige fügten Unterlagen können alle Bewerber bis 
zum 
15.02.2013  
schriftlich bei der verfahrensleitenden Stelle einreichen. 
Die Bewerber sind gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich und schriftlich 
 auf Unklarhei- 
ten, Lücken oder Widersprüche in diesem Verfahrensb rief oder den beigefügten Unterlagen hinzu- 
weisen und Rügen gegen das Verfahren oder sonstige vermeintliche Rechtsverstöße unverzüglich  im 
laufenden Verfahren geltend zu machen. 
D. Eignungsnachweis 
Die Bewerber werden aufgefordert, die für den Betri eb des Elektrizitätsversorgungsnetzes in der 
Stadt Münster erforderliche Zuverlässigkeit und tec hnische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
nachzuweisen. Als Nachweis sind vorzulegen: 
• Die jüngsten drei Geschäftsberichte des Unternehme ns oder, sofern nicht vorhanden, die letz- 
ten drei Jahresabschlüsse oder, falls das Unternehm en noch nicht ausreichend lange besteht, 
die vorhandenen Geschäftsberichte oder Jahresabschl üsse. Hilfsweise, wenn die vorstehend 
aufgeführten Unterlagen nicht vorgelegt werden könn en, sind Nachweise vorzulegen, die ge-

Anlage 1a  
 
7 
eignet sind, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit  des Bewerbers nachzuweisen, sowie eine 
Versicherung der Richtigkeit der vorgelegten Zahlen und Daten. 
 
• Darstellung der technischen Leistungsfähigkeit, z.  B. TSM-Zertifizierung etc. 
• Eine Aufstellung der in den letzten drei Jahren du rch das Unternehmen aufgrund von Konzessi- 
onsverträgen für Elektrizitätsversorgungsnetze erbrachten Leistungen des Bewerbers. 
• Falls zu den vorgenannten Punkten keine oder nur u nvollständige Angaben möglich sind, eine 
Darstellung der in den letzten drei Jahren durch da s Unternehmen erbrachten sonstigen Leis- 
tungen und eine Erläuterung, wie der Bewerber das E lektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt 
Münster betreiben möchte.  
• Für Personen- oder Kapitalgesellschaften: einen Ha ndelsregisterauszug (nicht älter als das Da- 
tum dieses Verfahrensbriefes). 
• Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage 2 zu diesem Verfahrensbrief. 
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise, soweit vorhanden, und Erklärungen für jedes Mitglied der 
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen zum  Nachweis der Eignung des Bewerbers sind mit 
dem indikativen Angebot gemeinsam zu dem hierfür (u nten F.II) genannten Termin bei der verfahrenslei- 
tenden Stelle einzureichen.

Anlage 1a  
 
8 
E. Kriterien für die Entscheidung über die Vergabe der Konzession für das Elektrizitäts- 
versorgungsnetz in der Stadt Münster   
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 die folgenden Auswahlkriterien mit 
der angegebenen Gewichtung für die Entscheidung über die Vergabe der Konzession für das Elektri- 
zitätsversorgungsnetz in der Stadt Münster beschlossen.  
Auswahlkriterien Konzessionsvergabe Elektrizitätsversorgungsnetz 
 
 Punkte in 
der Ge- 
samtbe- 
wertung 
Gruppe A: Erreichung der Ziele des § 1 EnWG 
Bei der Vergabe der Konzession für das Elektrizität sversorgungsnetz ist die Stadt 
Münster den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet (§ 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG). Die 
Stadt Münster wird daher prüfen und bewerten, wie s ich ihre Auswahlentscheidung 
auf die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG auswirkt. 
Im Rahmen der Bewertung der Angebote anhand der Kri terien der Gruppe A wird 
die Stadt Münster insbesondere Verpflichtungen der Bewerber im angebotenen 
Konzessionsvertrag zur Erreichung der Ziele des § 1  EnWG berücksichtigen. Dar- 
über hinaus wird sie alle weiteren von den Bewerber n vorgelegten Informationen 
und alle ihr bekannten Umstände berücksichtigen. Di e Bewerber werden aufgefor- 
dert, detailliert darzulegen und zu belegen, wie sich die Vergabe der Konzession für 
das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Münst er an ihr Unternehmen auf die 
Erreichung der Ziele des § 1 EnWG auswirken würde.  
150 
 Punkte in 
den Un- 
tergrup- 
pen

Anlage 1a  
 
9 
Untergruppe I 
Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des 
Netzes 
Die Stadt Münster  wird jedenfalls folgende Punkte bei der Be- 
wertung berücksichtigen:  
• Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (im Falle einer  geplanten 
Netzverpachtung sowohl des Netzeigentümers als auch  des 
geplanten Netzbetreibers) 
• Investitionen, die sich auf die Versorgungssicherh eit auswir- 
ken 
• Technische Leistungsfähigkeit des Netzbetreibers 
• Voraussichtliche Ausfallzeiten 
• Prüfungs- und Wartungsintervalle 
• Sachausstattung des Netzbetreibers 
• Personalausstattung des Netzbetreibers 
• Investitionen zur bedarfsgerechten Optimierung und  zum Aus- 
bau des Netzes  
Die Stadt Münster  wird auch bewerten, inwieweit die Einhal- 
tung der von den Bewerbern abgegebenen Zusagen zur Si- 
cherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und z ur Quali- 
tät des Netzes während der gesamten Laufzeit des Ko nzessi- 
onsvertrages gewährleistet ist. Dabei wird die Stad t Münster 
jedenfalls folgende Punkte im gleichen Maße berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der Zusagen 
zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs  und zur 
Qualität des Netzes hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der Zusagen zu 
überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, dass 
die Zusagen nicht eingehalten werden  
30

Anlage 1a  
 
10  
Untergruppe II 
Preisgünstigkeit 
Die Stadt Münster  wird jedenfalls folgende Punkte bei der Be- 
wertung berücksichtigen: 
• Prognose der zu erwartenden Netznutzungsentgelte, Baukos- 
tenzuschüsse und Anschlusskosten 
• Systematik der Berechnung der Anschlusskosten und Baukos- 
tenzuschüsse  
Die Stadt Münster wird auch bewerten, inwieweit die  Einhal- 
tung der von den Bewerbern abgegebenen Zusagen zur 
Preisgünstigkeit, insbesondere solche, die nicht vo n der 
Netzentgeltregulierung erfasst werden, während der gesam- 
ten Laufzeit des Konzessionsvertrages gewährleistet  ist. Da- 
bei wird die Stadt Münster jedenfalls folgende Punk te im glei- 
chen Maße berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster auf die Erreichung d er Zusagen 
zur Preisgünstigkeit hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster die Einhaltung der Z usagen zu 
überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, dass 
die Zusagen nicht eingehalten werden  
30

Anlage 1a  
 
11  
Untergruppe III 
Verbraucherfreundlichkeit  
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei der Be- 
wertung berücksichtigen: 
• Gewährleistung der Störungsbeseitigung an 365 Tage n des 
Jahres über 24 Stunden 
• Reaktionszeiten bei der Störungsbeseitigung 
• Telefon- und Internetservice an 365 Tagen des Jahr es über 24 
Stunden 
• Kundencenter (Anzahl, Standort / Verteilung im Net zgebiet, 
Öffnungszeiten) 
• Beratungsumfang 
• Servicestandards (berücksichtigt werden z. B. Zert ifizierungen 
oder Verpflichtungen zur Einhaltung konkreter Servi cestan- 
dards) 
• Beschwerdemanagement 
• Netzanschlussbereitstellung (z. B. Verpflichtung A nschlüsse 
innerhalb bestimmter Fristen herzustellen)  
Die Stadt Münster wird auch bewerten, inwieweit die  Einhal- 
tung der von den Bewerbern abgegebenen Zusagen zur 
Verbraucherfreundlichkeit während der gesamten Lauf zeit 
des Konzessionsvertrages gewährleistet ist. Dabei w ird die 
Stadt Münster jedenfalls folgende Punkte im gleiche n Maße 
berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der Zusagen 
zur Verbraucherfreundlichkeit hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der Zusagen zu 
überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, dass 
die Zusagen nicht eingehalten werden  
30

Anlage 1a  
 
12  
Untergruppe IV 
Umweltverträglichkeit / netzbezogener Beitrag zum A usbau der 
Nutzung erneuerbaren Energien 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei der Be- 
wertung berücksichtigen:  
• Schaffung der netztechnischen Voraussetzungen für:  
o die dezentrale Einspeisung von Elektrizität aus er neuerba- 
ren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 
o die Koordinierung und Steuerung von Elektrizitätse rzeu- 
gung und Verbrauch (smart grid, smart meter) 
• Verwendung umweltschonender Materialien 
• Entfernung umweltschädlicher Stoffe aus den besteh enden An- 
lagen 
• Umweltverträglichkeit des Fuhrparks  
• Schutz von Bäumen bei Planung, Bau und Unterhaltun g von 
unterirdischen Leitungen 
• Erdverkabelung von Leitungen 
Die Stadt Münster  wird auch bewerten, inwieweit die Einhal- 
tung der von den Bewerbern abgegebenen Zusagen zur Um- 
weltverträglichkeit und zur Leistung eines netzbezo genen 
Beitrags zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energi en 
während der gesamten Laufzeit des Konzessionsvertra ges 
gewährleistet ist. Dabei wird die Stadt Münster  jedenfalls fol- 
gende Punkte im gleichen Maße berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster auf die Erreichung d er Zusagen 
zur Umweltverträglichkeit und zur Leistung eines ne tzbezoge- 
nen Beitrags zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer En ergien 
hinzuwirken 
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der Zusagen zu 
überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, dass 
die Zusagen nicht eingehalten werden 
30

Anlage 1a  
 
13  
Untergruppe V 
Effizienz des Netzbetriebs 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei der Be- 
wertung berücksichtigen: 
• Kosteneffizienz (Verhältnis zwischen einerseits de r Qualität 
der Leistungserbringung und andererseits der voraus sichtli- 
chen Höhe der Netznutzungsentgelte, Anschlusskosten  und 
Baukostenzuschüsse) 
• Energieeffizienz (Verringerung von Netzverlusten) 
• Vorhandene Potentiale zur Steigerung der Effizienz , z. B. 
durch die Nutzung von Synergieeffekten (z.B. gemein samer 
Einkauf, gemeinsame Bevorratung), Skaleneffekten od er eine 
spartenübergreifende Zusammenarbeit (Netze für Elek trizität, 
Gas, Wasser und Fernwärme)  
Die Stadt Münster wird auch bewerten, inwieweit die  Einhal- 
tung der von den Bewerbern abgegebenen Zusagen zur Effi- 
zienz des Netzbetriebs während der gesamten Laufzei t des 
Konzessionsvertrages gewährleistet ist. Dabei wird die Stadt 
Münster jedenfalls folgende Punkte im gleichen Maße  berück- 
sichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der Zusagen 
zur Effizienz des Netzbetriebs hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der Zusagen zu 
überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, dass 
die Zusagen nicht eingehalten werden  
30 
 
Gruppe B: Ausgestaltung des Konzessionsvertrages 
Soweit Regelungen in den Konzessionsvertragsangebot en, die der Erreichung der 
Ziele des § 1 EnWG dienen, bereits bei der Auswertu ng der Angebote auf der 
Grundlage der Kriterien der Gruppe A zu berücksicht igen sind, werden diese nicht 
nochmals bei der Bewertung auf der Grundlage der Kr iterien der Gruppe B berück- 
sichtigt. 
 Punkte in der 
Untergruppe 
120

Anlage 1a  
 
14  
Untergruppe I 
Konzessionsabgaben und sonstige zulässige Leistungen an 
die Stadt Münster: 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte bei der Bewer- 
tung berücksichtigen: 
- Angebot der nach der KAV höchstzulässigen Konzess ions- 
abgaben 
- Festlegung einer angemessenen Vergütung für die W egenut- 
zung für den Fall, dass sich der Abschluss eines ne uen Kon- 
zessionsvertrages oder die Übertragung des Netzes a uf ein 
neu konzessioniertes Unternehmen verzögert und die Frist 
des § 48 Abs. 4 EnWG abgelaufen ist 
- Kommunalrabatt für den Netzzugang, § 3 Abs. 1 Sat z 1 Nr. 1 
KAV 
- Kostenvergütung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAV 
-    Unterstützung der Fortentwicklung des Energiekonzeptes der   
Stadt Münster 
- Abrechnung der Konzessionsabgaben 
-   Zustimmung des EVU zum Abschluss eines Vorbehal tskau
   
fes  
40

Anlage 1a  
 
15  
Untergruppe II 
Baumaßnahmen 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte bei der Bewer- 
tung berücksichtigen: 
- Abstimmung der Baumaßnahmen zwischen dem Netzbetr ei- 
ber und der Stadt Münster (Zusagen zum Verfahren, z ur 
Verminderung von Beeinträchtigungen des Verkehrs usw.) 
- Qualitätsstandard für wiederhergestellte Oberfläc hen, Bau- 
werke usw. 
- Gewährleistungsfrist für wiederhergestellte Fläch en und 
Bauwerke / Besichtigung wiederhergestellter Oberflä chen 
und Bauwerke vor dem Ablauf der Gewährleistungsfris t und 
Berichtspflicht 
- Folgepflicht und Folgekosten 
- Verpflichtung zur Beseitigung stillgelegter Anlag en  
30 
Untergruppe III 
Laufzeit  
• Bindung des Konzessionärs für 20 Jahre 
• Einseitige Kündigungsrechte der Stadt Münster nach  
10 und 15 Jahren Laufzeit 
• Einseitiges Kündigungsrecht der Stadt Münster bei 
einem Wechsel der Kontrolle über den Konzessionär 
(change of control-Klausel) 
25

Anlage 1a  
 
16  
Untergruppe IV 
Endschaftsregelungen 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte bei der Bewer- 
tung berücksichtigen: 
- Verpflichtung zur Eigentums- und Besitzübertragun g sowie 
Verpflichtung zur Übertragung weiterer zum Netz geh öriger 
Rechte  
- Umfang des Übereignungsanspruchs (insb. Einbezieh ung der 
gemischt genutzten Anlagen, Verpflichtung zur Übere ignung 
von Anlagen auf Grundstücken des EVU) 
- wirtschaftlich angemessenes Übernahmeentgelt 
- Verteilung der Entflechtungskosten 
- Auskunftsansprüche vor Vertragsende  
15 
Untergruppe V  
Sonstige Ausgestaltung des Konzessionsvertrages 
Diese Untergruppe dient der Berücksichtigung weiter er Regelun- 
gen im Konzessionsvertrag, an denen die Stadt Münster ein Inte- 
resse hat. 
Berücksichtigt werden jedenfalls folgende Punkte, die bereits im 
Konzessionsvertragsentwurf der Stadt Münster berücksichtigt 
sind: 
- Haftungsverteilung 
- Informationspflichten gegenüber der Stadt Münster   
Darüber hinaus werden weitere Angebote der Bewerber  für 
kommunalfreundliche Vereinbarungen im Konzessionsve rtrag 
berücksichtigt. Dabei kann es sich auch um Angebote  der Be- 
werber für Vereinbarungen handeln, die im Konzessio nsver- 
tragsentwurf der Stadt Münster nicht enthalten sind. 
10  
Gesamtpunktzahl Konzessionsvergabe  270 
 
Auf der Grundlage dieser Kriterien sowie der angege benen Gewichtung wird für die Vergabe der 
Konzession eine Bewerberreihenfolge ermittelt. Die in der Wertungsmatrix angegebenen Punktzah- 
len sind die jeweils maximal zu erreichenden Punktz ahlen pro Auswahlkriterium. Bei der Auswertung

Anlage 1a  
 
17  
bekommt das Angebot die volle Punktzahl, das im Ver gleich zu den anderen Angeboten das jeweili- 
ge Auswahlkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem Erfüllungsgrad, be- 
zogen auf das Angebot des besten Bewerbers, entsprechende niedrigere Bepunktung.  
Erzielen zwei oder mehr Angebote von unterschiedlic hen Bewerbern bei der Auswahl anhand der 
Kriterien für die Vergabe der Konzession die gleiche Punktzahl und handelt es sich um die am höchs- 
ten bewerteten Angebote, werden diese Bewerber die Gelegenheit erhalten, erneut Angebote einzu- 
reichen. Anschließend erfolgt eine neuerliche Bewertung auf der Grundlage der unter E aufgeführten 
Kriterien. 
F. Aufforderung zur Angebotsabgabe 
I. Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote für  den Abschluss eines Konzessi- 
onsvertrages 
1. Konzessionsvertrag 
Bei der Auswahl des Unternehmens mit welchem ein Ko nzessionsvertrag abgeschlossen werden 
soll, ist die Stadt Münster insbesondere den Zielen  des § 1 EnWG verpflichtet. Zweck der Konzessi- 
onsvergabe ist es also, den Betrieb der Energievers orgungsnetze im Gebiet der Stadt Münster ge- 
mäß den Vorgaben des § 1 EnWG , d.h. einer möglichst sicheren, preisgünstigen, ve rbraucher- 
freundlichen, effizienten und umweltverträglichen l eitungsgebundenen Energieversorgung zu ge- 
währleisten. Das Konzessionsangebot des Bewerbers m uss sich an diesen Anforderungen messen 
lassen.  
Bewerber, die sich für die Konzession für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Müns- 
ter interessieren, werden aufgefordert, der Stadt M ünster zunächst ein unverbindliches – indikatives 
– Angebot für einen Konzessionsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz zu unterbreiten (indika- 
tives Angebot für einen Konzessionsvertragsabschluss) . 
Die Stadt Münster hat bereits einen ersten – ebenfa lls unverbindlichen – Entwurf für einen Konzessi- 
onsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz ers tellt, um die Bewerber über ihre Vorstellungen zu 
informieren. Diesen Entwurf erhalten die Bewerber postalisch und in elektronischer Form. 
Die Stadt Münster bittet die Bewerber, ihr indikati ves Angebot für den Abschluss eines Konzessions- 
vertrages für das Elektrizitätsversorgungsnetz in d er Stadt Münster (indikatives Angebot für einen 
Konzessionsvertragsabschluss) auf der Grundlage des  Entwurfs der Stadt Münster zu unterbreiten. 
Eigene Vertragsentwürfe der Bewerber wird die Stadt  Münster bei der Auswahlentscheidung eben- 
falls diskriminierungsfrei berücksichtigen. 
Für den späteren Abschluss des Konzessionsvertrages gilt: Der vollständige Inhalt des Konzessions- 
vertrages muss in der einheitlichen Vertragsurkunde  (Konzessionsvertrag nebst Anlagen) enthalten 
sein. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden wird  es nicht geben. Auf das Nebenleistungsverbot

Anlage 1a  
 
18  
(§ 3 KAV) wird ausdrücklich hingewiesen. 
2. Netzbewirtschaftungskonzept 
Um der Stadt Münster eine Auswertung der Angebote a uf der Grundlage der unter E aufgeführten 
Kriterien zu ermöglichen, werden die Bewerber aufgefordert, neben dem indikativen Konzessionsver- 
tragsangebot für das Elektrizitätsversorgungsnetz i n der Stadt Münster belastbare Aussagen zu den 
unter E genannten Auswahlkriterien für die Konzessionsverg abe zu machen: (Netzbewirtschaftungs- 
konzept). 
Das Netzbewirtschaftungskonzept muss der Stadt Müns ter die Einschätzung ermöglichen, ob der 
Bewerber über die wirtschaftliche, personelle und t echnische Leistungsfähigkeit verfügt oder verfü- 
gen wird, die es ihm ermöglicht, das Elektrizitätsv ersorgungsnetz in Münster mindestens über die 
Laufzeit des Konzessionsvertrages sicher zu betreib en und das Elektrizitätsversorgungsnetz auf ei- 
nem hohen technischen Niveau zu erhalten und an die  Bedürfnisse der Zukunft anzupassen. Ist die 
Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen geplant, so llte die geplante Zusammenarbeit dargestellt 
werden. Außerdem sollten die beteiligten Unternehmen vorgestellt werden.  
Insbesondere sollte das Konzept zur Sicherstellung der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG eine Prognose 
der Entwicklung der Netzentgelte im Konzessionsgebiet enthalten, falls der Bewerber die Konzession 
erhält. 
Sofern Bewerber bereits den Netzbetrieb in einem (g gf. anderen) Konzessionsgebiet durchführen, 
werden diese insbesondere aufgefordert, zu den einz elnen Kriterien zu erläutern, wie sicher (z. B. 
Darstellung der Ausfallzeiten), wie preisgünstig (z . B. Darstellung der aktuellen Netzentgelte), wie 
verbraucherfreundlich (z. B. Kundencenter vor Ort),  wie effizient (z. B. Effizienzwert oder mögliche 
spartenübergreifende Zusammenarbeit beim Leitungsbau) und wie umweltfreundlich der Netzbetrieb 
dort erfolgt. Alle Bewerber (auch diejenigen, die n och keinen Verteilnetzbetrieb an anderer Stelle 
durchführen) haben darzustellen, inwiefern eine Ein haltung dieser Kriterien bei einer Vergabe der 
Konzession an den Bewerber künftig gewährleistet wird. 
3. Darstellung der Angebote 
Der folgende Aufbau soll sowohl für das indikative als auch für das spätere verbindliche Konzessi- 
onsvertragsangebot gewählt werden: 
A Allgemeiner Teil: 
 Gesamtdarstellung des Konzessionsvertragsangebots nach freiem Ermessen des Bewerbers 
B Konzeptioneller Teil:

Anlage 1a  
 
19  
 Netzbewirtschaftungskonzept zur Sicherstellung der  Ziele des § 1 EnWG inkl. Prognose zur 
Entwicklung der Netzentgelte im Konzessionsgebiet im Falle einer reinen Konzessionierung 
C Vertraglicher Teil: 
 Konzessionsvertrag  
II. Form und Frist der indikativen Angebote 
Die Angebotsunterlagen sind schriftlich in einem ve rschlossenen Umschlag mit dem als Anlage 3  
beigefügtem Angebotsaufkleber einzureichen. Bitte b efestigen Sie den Angebotsaufkleber auf dem 
fest verschlossenen Umschlag, der ihr indikatives A ngebot enthält. Der Angebotsaufkleber soll ge- 
währleisten, dass ihr indikatives Angebot die verfa hrensleitende Stelle erreicht und nicht vorher von 
der Poststelle der Stadt Münster geöffnet wird. Bit te ergänzen Sie an entsprechender Stelle den Ab- 
sender auf dem Angebotsaufkleber.  
Die indikativen Angebote sind bis zum  
22.02.2013 (12:00 Uhr) 
bei der verfahrensleitenden Stelle einzureichen. Ma ßgeblich ist das Datum des Eingangs, nicht der 
Absendung.  
Die Angebote und alle Anlagen sind zusätzlich auf e inem Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder 
USB-Stick) mit dem schriftlichen Angebot in elektro nischer Form (PDF-Datei, Vertragsentwürfe als 
MS-Word-Datei) einzureichen. Bei Widersprüchen gilt  das Papierexemplar. Änderungen der Bewer- 
ber an dem seitens der Stadt Münster vorgelegten Ve rtragsmuster sind im MS-Word-
Änderungsmodus kenntlich zu machen.  
Hat ein Bewerber nach der Einschätzung der Stadt Mü nster seine Eignung nicht – wie unter D be- 
schrieben – fristgerecht nachgewiesen, so behält sich die Stadt Münster vor, den Bewerber bzw. das 
jeweilige Angebot aus dem weiteren Auswahlverfahren  auszuschließen. Das gleiche gilt, wenn ein 
Bewerber das indikative Angebot nicht fristgerecht einreichen sollte. 
III. Verfahren nach dem Eingang der indikativen Ang ebote 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird die fristgere cht eingehenden indikativen Angebote für den 
Abschluss eines Konzessionsvertrages auf der Grundlage der unter E aufgeführten Kriterien indikativ 
auswerten. Anschließend sollen eine oder mehrere Ge sprächsrunden mit den Bewerbern folgen, in 
denen die Bewerber ihr Unternehmen und ihre Angebote vorstellen können. Eine Einladung zu einem 
entsprechenden Präsentations- und Verhandlungstermi n erfolgt mit einem gesonderten Schreiben

Anlage 1a  
 
20  
der verfahrensleitenden Stelle. Dieser Termin wird voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche 2013 
stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsphase i st beabsichtigt, die Bewerber zur Abgabe ver- 
bindlicher Angebote aufzufordern.  
Stadt Münster, den 18.01.2013 
Oberbürgermeister der Stadt Münster 
Anlage 1 :  Konzessionsvertragsentwurf 
Anlage 2:  Eigenerklärung der Bewerber zu ihrer Zuv erlässigkeit 
Anlage 3:  Angebotsaufkleber

Anlage 2 Zeit- und Ablaufplan

1799 Zeichen

Organisatorischer Rahmen 
Sitzungen A.f. Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften
Hauptausschuss und Ratssitzungen 
Stadt Münster
Abstimmung Verwaltung/BBH
Urlaub, Feiertage etc.
spätester Zeitpunkt für die 
Bekanntmachung im elektronischen 
Bundesanzeiger/EU-Amtsblatt
Interessenbekundungsfrist 
Abstimmung mit Wertungskriterien mit 
Politik
Versand der Beschlussvorlage zu den 
Verfahrensbriefen inkl. 
Wertungskriterien 
Beschluss des Rates über 
Verfahrensbriefe inkl. Kriterienkatalog
Aufforderung zur Abgabe eines 
indikativen Konzessionsangebotes (1. 
Verfahrensbrief)
Verfahrensanfragen/Verfahrensrügen
Abgabe der indikativen Angebote
Auswertung indikativer Angebote 
Politischer Arbeitskreis
Verhandlungs- und 
Präsentationsrunden
Auswertung Verhandlungsergebnisse
Politischer Arbeitskreis
Aufforderung zur Abgabe eines 
verbindlichen Angebotes (2. 
Verfahrensbrief)
Abgabe verbindliche Angebote 
Auswertung der Angebote; 
Vorbereitung der Beschlussvorlagen
Politischer Arbeitskreis
Versand Beschlussvorlagen zum 
Ergebnis der Verfahren und Abschluss 
der Verträge an den AFBL, HA, Rat
Beschluss AFBL, HA, Rat
Information unterlegene Bieter
Vertragsschluss (15 Kalendertage nach 
Vorabinformation der unterlgenen 
Bieter)
Zweite Bekanntmachung nach  § 46 
Abs. 3 S. 6 EnWG
erledigt
Okt 12 Nov 12 Dez 12 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13
Weihnachtsferien NRW
21.12.12-04.01.13
12.12
05.1230.10
07.11
Osterferien NRW
25.03.2013-06.04.2013
Pfingstferien NRW
21.5.2012
16.10
12.12
Herbstferien NRW
08.10.-22.10
30.11. AFBl,
HFA, Rat
18./19.03
03.05.
15.04
18.01
22.02.
05.02
05.02
12.03
13.03
14.05
15.05
11.06
12.06
09.07
10.07
31.05. 
AFBL
HA
, Rat
11.06. AFBL
12.06. HA, Rat
13.06
28.06
01.07
15.02.
21.11.
erledigt
16.11
Verfahrensbrief
12.12.
k. A.
k. A.
k. A.
  Anlage 2

Anlage 1b Erster Verfahrensbrief Gas

32093 Zeichen

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 1
 
 
 
 
 
 
 
 
Erster Verfahrensbrief im Verfahren 
 
zur Einräumung des Wegerechts für das Gasversorgung snetz der allgemeinen Versorgung in 
der Stadt Münster gemäß § 46 Abs. 2 Energiewirtscha ftsgesetz (Vergabe der Konzession für 
das Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster) 
 
an Interessenten, die nach der Bekanntmachung gemäß  § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 16.10.2012 im el ektronischen Bundesanzeiger ihr Interesse an 
der Konzession für das Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster bekundet haben.

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 2
 
 
A.  INFORMATIONEN ZUM STAND DES VERFAHRENS  3 
B.  INFORMATIONEN ÜBER DEN WEITEREN VERLAUF DES VERFAHRENS  3 
I.  Entscheidung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren 3 
II.  Gliederung des Verfahrens in zwei Phasen 4 
C.  ALLGEMEINE HINWEISE FÜR BEWERBER  5 
I.  Verfahrensleitende Stelle 5 
II.  Informationen über das Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster 5 
III.  Paralleles Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession 6 
IV.  Kosten 6 
V.  Rechtlicher Hinweis 6 
VI.  Anfragen zum Verfahren / Verfahrensrügen 6 
D.  EIGNUNGSNACHWEIS  7 
E.  KRITERIEN FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE VERGABE DER KONZESSION FÜR DAS 
GASVERSORGUNGSNETZ IN DER STADT MÜNSTER  8 
F.  AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE  16 
I.  Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote für den Abschluss eines 
Konzessionsvertrages 16 
II.  Form und Frist der indikativen Angebote 18 
III.  Verfahren nach dem Eingang der indikativen Angebote 19

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 3
 
A. Informationen zum Stand des Verfahrens 
Der bestehende Wegenutzungsvertrag für die Errichtu ng und den Betrieb des 
Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung in der Stadt Münster im Sinne des § 46 
Abs. 2 EnWG, der sog. „Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz“, endet mit Ablauf des 
16.10.2014. Derzeitige Vertragspartnerin der Stadt Münster und Eigentümerin des 
Gasversorgungsnetzes in der Stadt Münster ist die S tadtwerke Münster GmbH (Alt-
konzessionärin). 
Die Stadt Münster hat das Vertragsende gemäß § 46 A bs. 3 EnWG am 16.10.2012 im 
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Inte ressenten am Neuabschluss eines 
Konzessionsvertrages für das Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster wurden in den 
Bekanntmachungen aufgefordert, ihr Interesse bis zu m 15.01.2013 schriftlich gegenüber der 
Stadt Münster zu bekunden. 
Bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist am 15. 01.2013 haben mehrere Unternehmen ihr 
Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages f ür das Gasversorgungsnetz mit der Stadt 
Münster bekundet.  
Mit diesem Verfahrensbrief wendet sich die Stadt Münster an alle Interessenten, die fristgerecht 
ihr Interesse an dem Abschluss eines Konzessionsver trages für das Gasversorgungsnetz mit 
der Stadt Münster bekundet haben. Diese Interessent en werden im Folgenden als „Bewerber“  
bezeichnet. 
B. Informationen über den weiteren Verlauf des Verf ahrens 
I. Entscheidung in einem transparenten und diskrimi nierungsfreien Verfahren 
Die Stadt Münster wird das Wegenutzungsrecht für da s Gasversorgungsnetz in der Stadt 
Münster im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG (die sog. „Ko nzession für das Gasversorgungsnetz“) 
in einem mehrstufigen Verfahren vergeben, das nach den Grundsätzen der Transparenz und 
Diskriminierungsfreiheit ausgestaltet ist. Den Vert ragspartner für den Wegenutzungsvertrag 
(den sog. „Konzessionsvertrag“) wird die Stadt Münster ausschließlich auf der Grundlage der in 
diesem Verfahrensbrief unter E genannten und mit einer Gewichtung versehenen Krit erien 
auswählen, die am 12.12.2012 vom Rat der Stadt Müns ter beschlossen wurden. Die 
Entscheidung über die Vergabe der Konzession für da s Gasversorgungsnetz soll am Ende des 
Verfahrens von dem Rat der Stadt Münster getroffen werden.

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 4
 
II. Gliederung des Verfahrens in zwei Phasen 
Die Stadt Münster hat sich entschieden, das Verfahr en in eine Verhandlungsphase und eine 
Entscheidungsphase zu gliedern. 
 
Mit Versendung dieses Verfahrensbriefes erfolgt der  Eintritt in die Verhandlungsphase . Die 
Stadt Münster hat bereits einen ersten – unverbindl ichen – Entwurf für einen 
Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz erste llt, um die Bewerber über ihre 
Vorstellungen zu informieren. Dieser Entwurf ist al s Anlage 1  beigefügt. Die Bewerber werden 
mit diesem Verfahrensbrief gebeten [siehe nachfolgend F], ihrerseits indikative – ebenfalls noch 
unverbindliche – Angebote für einen Konzessionsvert rag abzugeben. Auf der Grundlage dieser 
indikativen Angebote sollen daraufhin Verhandlungen geführt werden. 
Nach Auswertung der indikativen Angebote wird die S tadt Münster entscheiden, ob sie den 
Bewerberkreis anhand der unter E aufgeführten Wertungskriterien ggf. verengt. In di esem Fall 
wird die Stadt Münster nur mit denjenigen Bewerbern  weiterverhandeln, die nach Maßgabe der 
genannten Wertungskriterien die besten indikativen Angebote abgegeben haben. Es wird 
jedoch zumindest mit drei Bewerbern, maximal mit fünf Bewerbern weiterverhandelt.  
Zum Abschluss der Verhandlungsphase wird die Stadt Münster die Bewerber um die Abgabe 
von verbindlichen Konzessionsvertragsangeboten bitt en. Für die Abgabe dieser Angebote wird 
die Stadt Münster einheitliche Fristen setzen und d ie Bewerber voraussichtlich auffordern, sich 
ein Jahr an ihr Angebot zu binden. 
Nach der Verhandlungsphase folgt die Entscheidungsphase  mit der Auswertung der 
verbindlichen Angebote auf der Grundlage der unter E aufgeführten Kriterien, den Beratungen 
in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Münster und  der abschließenden Entscheidung des 
Rates der Stadt Münster.  
Die Stadt Münster wird unter Würdigung aller verbin dlichen 
 Angebote für den Abschluss eines 
Konzessionsvertrags über die Vergabe der Konzession entscheiden.   
Entscheidungsphase  Verhandlungsphase

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 5
 
Der Rat der Stadt Münster beabsichtigt, die Entsche idungen am 12.06.2013 zu treffen. Die 
Stadt Münster wird die unterlegenen Bewerber über d ie Entscheidungen informieren und ihre 
Auswahlentscheidung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG u nter Angabe der maßgeblichen 
Gründe öffentlich bekannt machen. 
C. Allgemeine Hinweise für Bewerber 
I. Verfahrensleitende Stelle 
Verfahrensleitende Stelle in diesem Auswahlverfahren ist der Oberbürgermeister der Stadt 
Münster. Ansprechpartner für Bewerber ist das Zentrale Justiziariat der Stadt Münster.  
Kontaktadresse: 
Stadt Münster 
Zentrales Justiziariat 
Klemensstraße 10, 48143 Münster 
E-Mail: recht@stadt-muenster.de 
Der gesamte Schriftverkehr an die Stadt Münster ist  ausschließlich an die verfahrensleitende 
Stelle zu richten. Angebote sind ebenfalls ausschli eßlich bei der verfahrensleitenden Stelle ein-
zureichen.  
II. Informationen über das Gasversorgungsnetz in de r Stadt Münster   
Die Stadt Münster hat bei der Stadtwerke Münster Gm bH (Altkonzessionärin) Informationen 
über das Gasversorgungsnetz in Münster angefordert.   Die von der Altkonzessionärin 
übermittelten Informationen hat die Stadt Münster  auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. 
Sollte die Altkonzessionärin zusätzliche Informatio nen bereitstellen, werden diese ebenfalls 
unverzüglich auf der Internetseite bereit gestellt und die Bewerber hierauf gesondert 
hingewiesen. 
Die Stadt Münster übernimmt keine Gewähr für die Ri chtigkeit und Vollständigkeit der 
Informationen. Bewerber, die der Auffassung sind, d ass die von der Stadt Münster bei der 
Altkonzessionärin angeforderten Informationen nicht ausreichend sind, werden aufgefordert, der 
verfahrensleitenden Stelle unverzüglich mitzuteilen , welche zusätzlichen Informationen sie 
benötigen. In der Mitteilung ist zu begründen, waru m die zusätzlichen Informationen benötigt 
werden.

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 6
 
III. Paralleles Verfahren zur Vergabe der Stromkonz ession 
Die Stadt Münster führt ein paralleles Verfahren zu r Vergabe des Wegenutzungsrechts für das 
Stromversorgungsnetz im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG durch. Die beiden 
Konzessionierungsverfahren werden unabhängig vonein ander geführt, um Interessenten, die 
sich nur für einen Bereich (Gasversorgungsnetz oder  Stromversorgungsnetz) interessieren, 
nicht zu benachteiligen.  
IV. Kosten 
Die Bewerber nehmen auf eigene Kosten an dem Auswahlverfahren teil.  
V. Rechtlicher Hinweis 
Die Stadt Münster wird bei der Durchführung des Ver fahrens die rechtlichen Vorgaben, 
insbesondere des Energiewirtschafts-, Kartell-, Wet tbewerbs- und Unionsrechts sowie der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen be achten. Bei der Auswahl des künftigen 
Konzessionärs wird die Stadt Münster ihre Verantwor tung für die Energieversorgung als 
Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 A bs. 2 Grundgesetz) und für die Erreichung 
der Ziele des § 1 EnWG wahrnehmen. 
Rechtsgrundlage für den Abschluss eines neuen Konze ssionsvertrages sind u. a. § 46 EnWG 
sowie die Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Es ha ndelt sich bei dem vorliegenden 
Verfahren nicht um ein Vergabeverfahren nach dem Vi erten Teil des Gesetzes gegen 
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverord nung (SektVO) oder nach der 
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A). 
VI. Anfragen zum Verfahren / Verfahrensrügen 
Anfragen zu diesem Verfahrensbrief und zu den beige fügten Unterlagen können alle Bewerber 
bis zum 
15.02.2013  
schriftlich bei der verfahrensleitenden Stelle einreichen. 
Die Bewerber sind gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich und schriftlich 
 auf 
Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche in diesem Ve rfahrensbrief oder den beigefügten 
Unterlagen hinzuweisen und Rügen gegen das Verfahre n oder sonstige vermeintliche 
Rechtsverstöße unverzüglich  im laufenden Verfahren geltend zu machen.

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 7
 
D. Eignungsnachweis 
Die Bewerber werden aufgefordert, die für den Betri eb des Gasversorgungsnetzes in der Stadt 
Münster erforderliche Zuverlässigkeit und technisch e und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
nachzuweisen. Als Nachweis sind vorzulegen: 
• Die jüngsten drei Geschäftsberichte des Unternehme ns oder, sofern nicht vorhanden, die 
letzten drei Jahresabschlüsse oder, falls das Unter nehmen noch nicht ausreichend lange 
besteht, die vorhandenen Geschäftsberichte oder Jah resabschlüsse. Hilfsweise, wenn die 
vorstehend aufgeführten Unterlagen nicht vorgelegt werden können, sind Nachweise 
vorzulegen, die geeignet sind, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers 
nachzuweisen, sowie eine Versicherung der Richtigkeit der vorgelegten Zahlen und Daten. 
• Darstellung der technischen Leistungsfähigkeit, z.  B. TSM-Zertifizierung etc. 
• Eine Aufstellung der in den letzten drei Jahren du rch das Unternehmen aufgrund von 
Konzessionsverträgen für Gasversorgungsnetze erbrachten Leistungen des Bewerbers. 
• Falls zu den vorgenannten Punkten keine oder nur u nvollständige Angaben möglich sind, 
eine Darstellung der in den letzten drei Jahren dur ch das Unternehmen erbrachten 
sonstigen Leistungen und eine Erläuterung, wie der Bewerber das Gasversorgungsnetz in 
der Stadt Münster betreiben möchte.  
• Für Personen- oder Kapitalgesellschaften: einen Ha ndelsregisterauszug (nicht älter als das 
Datum dieses Verfahrensbriefes). 
• Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage 2  zu diesem Verfahrensbrief. 
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise, soweit vorhanden, und Erklärungen für jedes Mitglied 
der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen  zum Nachweis der Eignung des Bewerbers 
sind mit dem indikativen Angebot gemeinsam zu dem h ierfür (unten F.II) genannten Termin bei der 
verfahrensleitenden Stelle einzureichen.

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 8
 
E. Kriterien für die Entscheidung über die Vergabe der Konzession für das 
Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster   
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 die folgenden Auswahlkriterien 
mit der angegebenen Gewichtung für die Entscheidung  über die Vergabe der Konzession für 
das Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster beschlossen.  
Auswahlkriterien Konzessionsvergabe Gasversorgungsnetz 
 
 Punkte in 
der 
Gesamt-
bewertung 
Gruppe A: Erreichung der Ziele des § 1 EnWG 
Bei der Vergabe der Konzession für das Gasversorgun gsnetz ist die Stadt 
Münster den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet (§ 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG). Die 
Stadt Münster wird daher prüfen und bewerten, wie s ich ihre Auswahl-
entscheidung auf die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG auswirkt. 
Im Rahmen der Bewertung der Angebote anhand der Kri terien der Gruppe A 
wird die Stadt Münster insbesondere Verpflichtungen  der Bewerber im 
angebotenen Konzessionsvertrag zur Erreichung der Z iele des § 1 EnWG 
berücksichtigen. Darüber hinaus wird sie alle weite ren von den Bewerbern 
vorgelegten Informationen und alle ihr bekannten Um stände berücksichtigen. 
Die Bewerber werden aufgefordert, detailliert darzu legen und zu belegen, wie 
sich die Vergabe der Konzession für das Gasversorgu ngsnetz in Münster an ihr 
Unternehmen auf die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG auswirken würde. 
150 
 Punkte in 
den 
Untergrup-
pen 
 
Untergruppe I 
Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und 
30

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 9
 
Qualität des Netzes 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei 
der Bewertung berücksichtigen:  
• Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (im Falle einer  
geplanten Netzverpachtung sowohl des Netz- 
eigentümers als auch des geplanten Netzbetreibers) 
• Investitionen, die sich auf die Versorgungssicherh eit 
auswirken 
• Technische Leistungsfähigkeit des Netzbetreibers 
• Voraussichtliche Ausfallzeiten 
• Prüfungs- und Wartungsintervalle 
• Sachausstattung des Netzbetreibers 
• Personalausstattung des Netzbetreibers 
• Investitionen zu Anpassung des Netzes an die Anfor -
derungen der Zukunft (z. B. Aufbau eines „smart gri d“, 
Verbreitung von „smart meters“) 
Die Stadt Münster wird auch bewerten, inwieweit die  
Einhaltung der von den Bewerbern abgegebenen 
Zusagen zur Sicherheit und Zuverlässigkeit  des 
Netzbetriebs und zur Qualität des Netzes während de r 
gesamten Laufzeit des Konzessionsvertrages 
gewährleistet ist. Dabei wird die Stadt Münster 
jedenfalls folgende Punkte im gleichen Maße 
berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der 
Zusagen zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des 
Netzbetriebs und zur Qualität des Netzes hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der 
Zusagen zu überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, 
dass die Zusagen nicht eingehalten werden

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 10 
 
Untergruppe II 
Preisgünstigkeit 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei 
der Bewertung berücksichtigen: 
• Prognose der zu erwartenden Netznutzungsentgelte, 
Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten 
• Systematik der Berechnung der Anschlusskosten und 
Baukostenzuschüsse  
Die Stadt Münster wird auch bewerten,  inwieweit di e 
Einhaltung der von den Bewerbern abgegebenen 
Zusagen zur Preisgünstigkeit, insbesondere solche, die 
nicht von der Netzentgeltregulierung erfasst werden , 
während der gesamten Laufzeit des Konzessions-
vertrages gewährleistet ist. Dabei wird die Stadt 
Münster jedenfalls folgende Punkte im gleichen Maße  
berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der 
Zusagen zur Preisgünstigkeit hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der 
Zusagen zu überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, 
dass die Zusagen nicht eingehalten werden  
 
30 
 
Untergruppe III 
Verbraucherfreundlichkeit  
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei 
der Bewertung berücksichtigen: 
• Gewährleistung der Störungsbeseitigung an 365 Tage n 
des Jahres über 24 Stunden 
• Reaktionszeiten bei der Störungsbeseitigung 
• Telefon- und Internetservice an 365 Tagen des Jahr es 
über 24 Stunden 
30

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 11 
 
• Kundencenter (Anzahl, Verteilung im Netzgebiet , Öff- 
nungszeiten) 
• Beratungsumfang 
• Servicestandards (berücksichtigt werden z. B. 
Zertifizierungen oder Verpflichtungen zur Einhaltun g 
konkreter Servicestandards) 
• Beschwerdemanagement 
• Netzanschlussbereitstellung (z. B. Verpflichtung 
Anschlüsse innerhalb bestimmter Fristen herzustellen)  
Die Stadt Münster wird auch bewerten, inwieweit die  
Einhaltung der von den Bewerbern abgegebenen 
Zusagen zur Verbraucherfreundlichkeit während der 
gesamten Laufzeit des Konzessionsvertrages 
gewährleistet ist. Dabei wird die Stadt Münster 
jedenfalls folgende Punkte im gleichen Maße berück-  
sichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der 
Zusagen zur Verbraucherfreundlichkeit hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der 
Zusagen zu überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, 
dass die Zusagen nicht eingehalten werden  
Untergruppe IV 
Umweltverträglichkeit / netzbezogener Beitrag zum A usbau 
der Nutzung erneuerbaren Energien 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei 
der Bewertung berücksichtigen:  
• Schaffung der netztechnischen Voraussetzungen für:  
o dezentrale gasgetriebene Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen im Konzessionsgebiet, 
o die Koordinierung und Steuerung von Elektrizitäts-  
erzeugung sowie Verbrauch von Gas und Elektrizität 
30

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 12 
 
(smart grid, smart meter), 
• Verwendung umweltschonender Materialien 
• Entfernung umweltschädlicher Stoffe aus den 
bestehenden Anlagen 
• Umweltfreundlichkeit des Fuhrparks  
• Schutz von Bäumen bei Planung, Bau und Unterhaltun g 
von unterirdischen Leitungen 
Die Stadt Münster wird auch bewerten,  inwieweit di e 
Einhaltung der von den Bewerbern abgegebenen 
Zusagen zur Umweltverträglichkeit und zur Leistung 
eines netzbezogenen Beitrags zum Ausbau der Nutzung 
erneuerbarer Energien während der gesamten Laufzeit  
des Konzessionsvertrages gewährleistet ist. Dabei w ird 
die Stadt Münster jedenfalls folgende Punkte im 
gleichen Maße berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der 
Zusagen zur Umweltverträglichkeit und zur Leistung 
eines netzbezogenen Beitrags zum Ausbau der 
Nutzung erneuerbarer Energien hinzuwirken 
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der 
Zusagen zu überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, 
dass die Zusagen nicht eingehalten werden  
Untergruppe V 
Effizienz des Netzbetriebs 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei 
der Bewertung berücksichtigen: 
• Kosteneffizienz (Verhältnis zwischen einerseits de r 
Qualität der Leistungserbringung und andererseits d er 
voraussichtlichen Höhe der Netznutzungsentgelte, An -
schlusskosten und Baukostenzuschüsse) 
• Energieffizienz (Verringerung von Netzverlusten)  
• Vorhandene Potentiale zur Steigerung der Effizienz , 
30

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 13 
 
z. B. durch die Nutzung von Synergieeffekten (z.B. 
gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Bevorratung) 
Skaleneffekten oder eine spartenübergreifende 
Zusammenarbeit (Netze für Elektrizität, Gas, Wasser 
und Fernwärme)  
Die Stadt Münster wird auch bewerten,  inwieweit di e 
Einhaltung der von den Bewerbern abgegebenen 
Zusagen zur Effizienz des Netzbetriebs während der 
gesamten Laufzeit des Konzessionsvertrages gewähr-
leistet ist. Dabei wird die Stadt Münster jedenfall s 
folgende Punkte im gleichen Maße berücksichtigen: 
• Möglichkeit der Stadt Münster, auf die Erreichung der 
Zusagen zur Effizienz des Netzbetriebs hinzuwirken  
• Möglichkeit der Stadt Münster, die Einhaltung der 
Zusagen zu überwachen 
• Sanktionsmöglichkeiten der Stadt Münster für den F all, 
dass die Zusagen nicht eingehalten werden  
Gruppe B: Ausgestaltung des Konzessionsvertrages 
Soweit Regelungen in den Konzessionsvertragsangeboten, die der Erreichung 
der Ziele des § 1 EnWG dienen, bereits bei der Auswertung der Angebote auf 
der Grundlage der Kriterien der Gruppe A zu berücksichtigen sind, werden diese 
nicht nochmals bei der Bewertung auf der Grundlage der Kriterien der Gruppe B 
berücksichtigt. 
 Punkte in der 
Untergruppe 
Untergruppe I 
Konzessionsabgaben und sonstige zulässige Leistungen 
an die Stadt Münster: 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei der Be-
wertung berücksichtigen: 
- Angebot der nach der KAV höchstzulässigen 
Konzessionsabgaben 
40 
120

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 14 
 
- Festlegung einer angemessenen Vergütung für die 
Wegenutzung für den Fall, dass sich der Abschluss eines 
neuen Konzessionsvertrages oder die Übertragung des 
Netzes auf ein neu konzessioniertes Unternehmen 
verzögert und die Frist des § 48 Abs. 4 EnWG abgelaufen 
ist 
- Kommunalrabatt für den Netzzugang, § 3 Abs. 1 Sat z 1 
Nr. 1 KAV 
- Kostenvergütung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAV 
-     Unterstützung der Fortentwicklung des Energiekonzepts 
  der Stadt Münster 
- Abrechnung der Konzessionsabgaben  
-     Zustimmung des GVU zum Abschluss eines 
Vorbehaltskaufes 
Untergruppe II 
Baumaßnahmen 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei der 
Bewertung berücksichtigen: 
- Abstimmung der Baumaßnahmen zwischen dem 
Netzbetreiber und der Stadt Münster (Zusagen zum 
Verfahren, zur Verminderung von Beeinträchtigungen des 
Verkehrs usw.) 
- Qualitätsstandard für wiederhergestellte Oberfläc hen, 
Bauwerke usw. 
- Gewährleistungsfrist für wiederhergestellte Fläch en und 
Bauwerke/  Besichtigung wiederhergestellter Oberflächen 
und Bauwerke vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist 
und Berichtspflicht 
- Folgepflicht und Folgekosten 
-  Verpflichtung zur Beseitigung stillgelegter Anla gen  
30 
Untergruppe III 25

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 15 
 
Laufzeit  
- Bindung des Konzessionärs für 20 Jahre 
- Einseitige Kündigungsrechte der Stadt Münster nac h 10 
und 15 Jahren Laufzeit 
- Einseitiges Kündigungsrecht der Stadt Münster bei  einem 
Wechsel der Kontrolle über den Konzessionär (change  of 
control-Klausel) 
Untergruppe IV 
Endschaftsregelungen 
Die Stadt Münster wird jedenfalls folgende Punkte b ei der 
Bewertung berücksichtigen: 
- Verpflichtung zur Eigentums- und Besitzübertragun g 
sowie Verpflichtung zur Übertragung weiterer zum Ne tz 
gehöriger Rechte  
- Umfang des Übereignungsanspruchs (insb. Einbezieh ung 
der gemischt genutzten Anlagen, Verpflichtung zur Ü ber- 
eignung von Anlagen auf Grundstücken des EVU) 
- wirtschaftlich angemessenes Übernahmeentgelt 
- Verteilung der Entflechtungskosten 
- Auskunftsansprüche vor Vertragsende 
 
15 
Untergruppe V  
Sonstige Ausgestaltung des Konzessionsvertrages 
Diese Untergruppe dient der Berücksichtigung weiter er Rege-
lungen im Konzessionsvertrag, an denen die Stadt Mü nster 
ein Interesse hat. 
Berücksichtigt wird  jedenfalls folgender Punkt, der bereits im 
Konzessionsvertragsentwurf der Stadt Münsterberücksichtigt 
ist: 
- Haftungsverteilung 
- Informationspflichten gegenüber der Stadt Münster   
10

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 16
 
Darüber hinaus werden weitere Angebote der Bewerber für  
kommunalfreundliche Vereinbarungen im Konzessionsvertrag 
berücksichtigt. Dabei kann es sich auch um Angebote der 
Bewerber für Vereinbarungen handeln, die im 
Konzessionsvertragsentwurf der Stadt Münster nicht enthalten 
sind.  
Gesamtpunktzahl Konzessionsvergabe  270 
 
Auf der Grundlage dieser Kriterien sowie der angege benen Gewichtung wird für die Vergabe 
der Konzession eine Bewerberreihenfolge ermittelt. Die in der Wertungsmatrix angegebenen 
Punktzahlen sind die jeweils maximal zu erreichende n Punktzahlen pro Auswahlkriterium. Bei 
der Auswertung bekommt das Angebot die volle Punktz ahl, das im Vergleich zu den anderen 
Angeboten das jeweilige Auswahlkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten 
eine dem Erfüllungsgrad, bezogen auf das Angebot de s besten Bewerbers, entsprechende 
niedrigere Bepunktung.  
Erzielen zwei oder mehr Angebote von unterschiedlic hen Bewerbern bei der Auswahl anhand 
der Kriterien für die Vergabe der Konzession die gl eiche Punktzahl und handelt es sich um die 
am höchsten bewerteten Angebote, werden diese Bewer ber die Gelegenheit erhalten, erneut 
Angebote einzureichen. Anschließend erfolgt eine ne uerliche Bewertung auf der Grundlage der 
unter E aufgeführten Kriterien. 
F. Aufforderung zur Angebotsabgabe 
I. Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote für  den Abschluss eines 
Konzessionsvertrages 
1. Konzessionsvertrag 
Bei der Auswahl des Unternehmens mit welchem ein Ko nzessionsvertrag abgeschlossen 
werden soll, ist die Stadt Münster insbesondere den  Zielen des § 1 EnWG verpflichtet. Zweck 
der Konzessionsvergabe ist es also, den Betrieb der  Energieversorgungsnetze im Gebiet der 
Stadt Münster gemäß den Vorgaben des § 1 EnWG , d.h. einer möglichst sicheren, 
preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effiziente n und umweltverträglichen leitungs-
gebundenen Energieversorgung zu gewährleisten. Das Konzessionsangebot des Bewerbers 
muss sich an diesen Anforderungen messen lassen.

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 17 
 
Bewerber, die sich für die Konzession für das Gasversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Münster 
interessieren, werden aufgefordert, der Stadt Münst er zunächst ein unverbindliches – 
indikatives – Angebot für einen Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz zu unterbreiten 
(indikatives Angebot für einen Konzessionsvertragsabschluss) . 
Die Stadt Münster hat bereits einen ersten – ebenfa lls unverbindlichen – Entwurf für einen 
Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz erste llt, um die Bewerber über ihre 
Vorstellungen zu informieren. Diesen Entwurf erhalt en die Bewerber postalisch und in 
elektronischer Form. 
Die Stadt Münster bittet die Bewerber, ihr indikati ves Angebot für den Abschluss eines 
Konzessionsvertrages für das Gasversorgungsnetz in der Stadt Münster (indikatives Angebot 
für einen Konzessionsvertragsabschluss) auf der Gru ndlage des Entwurfs der Stadt Münster zu 
unterbreiten. Eigene Vertragsentwürfe der Bewerber wird die Stadt Münster bei der 
Auswahlentscheidung ebenfalls diskriminierungsfrei berücksichtigen. 
Für den späteren Abschluss des Konzessionsvertrages  gilt: Der vollständige Inhalt des 
Konzessionsvertrages muss in der einheitlichen Vert ragsurkunde (Konzessionsvertrag nebst 
Anlagen) enthalten sein. Schriftliche oder mündlich e Nebenabreden wird es nicht geben. Auf 
das Nebenleistungsverbot (§ 3 KAV) wird ausdrücklich hingewiesen. 
2. Netzbewirtschaftungskonzept 
Um der Stadt Münster eine Auswertung der Angebote a uf der Grundlage der unter E 
aufgeführten Kriterien zu ermöglichen, werden die B ewerber aufgefordert, neben dem 
indikativen Konzessionsvertragsangebot für das Gasv ersorgungsnetz in der Stadt Münster 
belastbare Aussagen zu den unter E genannten Auswahlkriterien für die Konzessionsverg abe 
zu machen: (Netzbewirtschaftungskonzept). 
Das Netzbewirtschaftungskonzept muss der Stadt Müns ter die Einschätzung ermöglichen, ob 
der Bewerber über die wirtschaftliche, personelle und technische Leistungsfähigkeit verfügt oder 
verfügen wird, die es ihm ermöglicht, das Gasversor gungsnetz in Münster mindestens über die 
Laufzeit des Konzessionsvertrages sicher zu betreib en und das Gasversorgungsnetz auf einem 
hohen technischen Niveau zu erhalten und an die Bed ürfnisse der Zukunft anzupassen. Ist die 
Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen geplant, so llte die geplante Zusammenarbeit 
dargestellt werden. Außerdem sollten die beteiligten Unternehmen vorgestellt werden.  
Insbesondere sollte das Konzept zur Sicherstellung der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG eine 
Prognose der Entwicklung der Netzentgelte im Konzes sionsgebiet enthalten, falls der Bewerber 
die Konzession erhält. 
Sofern Bewerber bereits den Netzbetrieb in einem (g gf. anderen) Konzessionsgebiet 
durchführen, werden diese insbesondere aufgefordert , zu den einzelnen Kriterien zu erläutern,

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 18 
 
wie sicher (z. B. Darstellung der Ausfallzeiten), w ie preisgünstig (z. B. Darstellung der aktuellen 
Netzentgelte), wie verbraucherfreundlich (z. B. Kun dencenter vor Ort), wie effizient (z. B. 
Effizienzwert oder mögliche spartenübergreifende Zu sammenarbeit beim Leitungsbau) und wie 
umweltfreundlich der Netzbetrieb dort erfolgt. Alle  Bewerber (auch diejenigen, die noch keinen 
Verteilnetzbetrieb an anderer Stelle durchführen) h aben darzustellen, inwiefern eine Einhaltung 
dieser Kriterien bei einer Vergabe der Konzession an den Bewerber künftig gewährleistet wird. 
3. Darstellung der Angebote 
Der folgende Aufbau soll sowohl für das indikative als auch für das spätere verbindliche 
Konzessionsvertragsangebot gewählt werden: 
A Allgemeiner Teil: 
 Gesamtdarstellung des Konzessionsvertragsangebots nach freiem Ermessen des 
Bewerbers 
B Konzeptioneller Teil: 
 Netzbewirtschaftungskonzept zur Sicherstellung der  Ziele des § 1 EnWG inkl. Prognose 
zur Entwicklung der Netzentgelte im Konzessionsgebiet  
C Vertraglicher Teil: 
 Konzessionsvertrag  
II. Form und Frist der indikativen Angebote 
Die Angebotsunterlagen sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem als Anlage 
3 beigefügtem Angebotsaufkleber einzureichen. Bitte befestigen Sie den Angebotsaufkleber auf 
dem fest verschlossenen Umschlag, der ihr indikativ es Angebot enthält. Der Angebotsaufkleber 
soll gewährleisten, dass ihr indikatives Angebot di e verfahrensleitende Stelle erreicht und nicht 
vorher von der Poststelle der Stadt Münster geöffne t wird. Bitte ergänzen Sie an 
entsprechender Stelle den Absender auf dem Angebotsaufkleber.  
Die indikativen Angebote sind bis zum  
22.02.2013 (12:00 Uhr)

Erster Verfahrensbrief der Stadt Münster Anlage 1b 
 
 19 
 
bei der verfahrensleitenden Stelle einzureichen. Ma ßgeblich ist das Datum des Eingangs, nicht 
der Absendung.  
Die Angebote und alle Anlagen sind zusätzlich auf e inem Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM 
oder USB-Stick) mit dem schriftlichen Angebot in el ektronischer Form (PDF-Datei, 
Vertragsentwürfe als MS-Word-Datei) einzureichen. B ei Widersprüchen gilt das 
Papierexemplar. Änderungen der Bewerber an dem seit ens der Stadt Münster vorgelegten 
Vertragsmuster sind im MS-Word-Änderungsmodus kenntlich zu machen.  
Hat ein Bewerber nach der Einschätzung der Stadt Mü nster seine Eignung nicht – wie unter D 
beschrieben – fristgerecht nachgewiesen, so behält sich die Stadt Münster vor, den Bewerber 
bzw. das jeweilige Angebot aus dem weiteren Auswahl verfahren auszuschließen. Das gleiche 
gilt, wenn ein Bewerber das indikative Angebot nicht fristgerecht einreichen sollte. 
III. Verfahren nach dem Eingang der indikativen Ang ebote 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird die fristgere cht eingehenden indikativen Angebote für 
den Abschluss eines Konzessionsvertrages auf der Gr undlage der unter E aufgeführten 
Kriterien indikativ auswerten. Anschließend sollen eine oder mehrere Gesprächsrunden mit den 
Bewerbern folgen, in denen die Bewerber ihr Unterne hmen und ihre Angebote vorstellen 
können. Eine Einladung zu einem entsprechenden Präs entations- und Verhandlungstermin 
erfolgt mit einem gesonderten Schreiben der verfahr ensleitenden Stelle. Dieser Termin wird 
voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche stattfinde n. Nach Abschluss der Verhandlungsphase 
ist beabsichtigt, die Bewerber zur Abgabe verbindlicher Angebote aufzufordern.  
 
Stadt Münster, den 18.01.2013 
Oberbürgermeister der Stadt Münster 
Anlage 1 :  Konzessionsvertragsentwurf 
Anlage 2:  Eigenerklärung der Bewerber zu ihrer Zuv erlässigkeit 
Anlage 3:  Angebotsaufkleber

Beratungsverlauf (3)

12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0863/2012
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37