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V/0026/2026

143. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Bebauungsplans Nr. 658 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 16.01.2026

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Anlage A

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Anlage-1-FNP-143-Geltungsbereich

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Anlage-2-BPL-658-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2116 Zeichen

Anlage A zur V/0026/2026 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne im Be-
reich der Sportanlage Wienburgstraße. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Geplant ist die Weiterentwicklung der Sportanlage. 
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang 
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. 
der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. 
 
Finanzierung 
Es fallen die üblichen Kosten für zu erstellende Gutachten / Konzepte im Rahmen der 
Bauleitplanverfahren an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Demographie: 
Im Stadtbezirk Mitte herrscht eine massive Unterversorgung an Sportanlagen. Gleichzeitig erlebt 
der lokale Vereinssport insbesondere durch den Generationswechsel einen Zuwachs an Mitglied-
schaften. Am Standort soll außerdem eine viergruppige Kita errichtet werden. 
 
Migration: 
Östlich der Wienburgstraße ist eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 50 Personen vorhanden. Der 
Standort ist im nahen Umfeld akzeptiert und hat sich für die Betreuung von geflüchteten Men-
schen bewährt. Die Unterkunft soll daher möglichst am Standort verbleiben. Sofern konzeptab-
hängig erforderlich, wird eine Verlagerung auf standortnahe Flächen geprüft. 
 
Klimaschutz: 
Durch die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Sportanlage wird im nördlichen Teil des 
Geltungsbereichs ca. 1 ha Waldfläche überplant, was zu entsprechenden forst- und naturschutz-
rechtlichen Ausgleichsbedarfen führen wird. Ein weiterer Eingriff in vorhandenen Baumbestand 
wird erforderlich, sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass die Wienburgstraße ver-
breitert werden muss.

Anlage-1-FNP-143-Geltungsbereich

114 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0026/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000143. FNP-Änderung: Sportanlage Wienburgstraße

Anlage-2-BPL-658-Geltungsbereich

118 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0026/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 658: Sportanlage Wienburgstraße

Beschlussvorlage

7754 Zeichen

V/0026/2026 
V/0026/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 143. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im 
Stadtteil Uppenberg im Bereich der Sportanlage Wienburgstraße 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 658: Sportanlage Wienburgstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   03.03.2026 Sportausschuss Vorberatung 
   10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Uppenberg im Bereich der Sportanlage Wienburgstra-
ße zu ändern (143. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich der Sportanlage Wienburgstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungs-
plan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau-
ungsplan Nr. 658). 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 106, Teile der Flurstücke 221, 222, und 235, 
Flur 107, Teile der Flurstücke 31 und 32. 
 
Stadtplanungsamt  
 
29.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schraad  
Telefon: 492-6124 
Schraad @stadt-muenster.de  
 
Herr Husmann  
Telefon: 492-6194 
Husmann@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0026/2026 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es fallen die üblichen Kosten für zu erstellende Gutachten  / Konzepte im Rahmen der 
Bauleitplanverfahren an. 
 
 
Begründung: 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 einen Grundsatzbeschluss für die Einlei-
tung planungsrechtlicher Schritte zur Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße einschließ-
lich der Errichtung von Hochbauten gefasst ( V/0445/2024). Das Sportentwicklungskonzept des Insti-
tuts für Kooperative Planung und Sportentwicklung aus Juli 2025 belegt, dass im Stadtbezirk Müns-
ter-Mitte eine massive Unterversorgung an Sportanlagen herrscht. Jedem Einwohnenden stehen le-
diglich 0,11 Jahresstunden auf Sportplatzanlagen zur Verfügung. Das Mittel für den Stadtteil Uppen-
berg beträgt 0,22 Jahresstunden, für das gesamte Stadtgebiet 0,37 Jahresstunden. 
 
Die kommunale Sportanlage beidseitig der Wienburgstraße wird laut aktuellem Belegungsplan haupt-
sächlich durch den DJK Grün -Weiß Marathon Münster e.V. genutzt. Der Verein mit mehr als 
700 Mitgliedern engagiert sich für Sport im Kreuzviertel und Uppenberg. Insbesondere durch den Ge-
nerationenwechsel erlebt der Verein einen Zuwachs an Mitgliedschaften. Die vorhandenen Sportan-
lagen reichen in ihren Kapazitäten nicht mehr aus. Darüber hinaus weist die Anlage gravierende Nut-
zungseinschränkungen vor allem in den Herbst - und Wintermonaten auf. Der Hauptplatz sowie die 
Sportwiese östlich der Wienburgstraße verfügen weder über eine Lichtanlage noch über eine Draina-
ge, sodass die Plätze bei Dunkelheit oder regnerischem Wetter nicht nutzbar sind. Das aus Contai-
nermodulen bestehende Funktionsgebäude mit Umkleiden und sanitären Anlagen bietet zudem keine 
adäquaten Räumlichkeiten für den Sportbetrieb. 
 
Die gemeldeten Bedarfe des Vereins und durch das Sportentwicklungskonzept bestätigte Bedarfe 
des Vereinssports umfassen ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag und Flutlichtanlage, bis zu 
3 Kleinspielfelder mit Kunstrasenbelag, Rasenflächen mit Aufenthaltsqualitäten sowie die seitens der 
Verwaltung angedachten Sportgelegenheiten wie ein Multifunktionsfeld zum freien Spielen, bis zu 
4 Boulefelder und Speckbrettplätze. Die Errichtung des Großspielfeldes nimmt die oberste Priorität 
ein. Gemäß den geltenden Vorgaben ist zudem, gemessen an den geplanten Sportflächen, ein 
Raumprogramm von 6 Umkleidekabinen inkl. Sanitärbereich, Übungsleitungsraum, Sanitätsraum, WC 
für Besucherinnen und Besucher, Lagerflächen für Sport - und Pflegegeräte und Personalräume für 
eine Platzwartin oder einen Platzwart notwendig. Hierfür ist die Errichtung eines neuen Gebäudes 
erforderlich. 
 
Am Standort soll außerdem eine viergruppige Kita errichtet werden. 
 
Östlich der Wienburgstraße ist eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 50  Personen vorhanden. Der 
Standort ist im nahen Umfeld akzeptiert und hat sich für die Betreuung von geflüchteten Menschen 
bewährt. Die Unterkunft soll daher möglichst am Standort verbleiben. Sofern konzeptabhängig erfor-
derlich, wird eine Verlagerung auf standortnahe Flächen geprüft. 
 
Um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur gewährleisten zu können, soll eine verkehrliche 
Untersuchung durchgeführt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Wien-
burgstraße sowie den Knotenpunkt der Wienburgstraße mit der Salzmannstraße, sodass bei Bedarf 
erforderliche verkehrliche Maßnahmen planungsrechtlich vorbereitet werden können. 
 
Durch die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Sportanlage wird im nördlichen Teil des Gel-
tungsbereichs ca. 1  ha Waldfläche überplant, was zu  entsprechenden forst- und naturschutzrechtli-
chen Ausgleichsbedarfen führen wird. Ein weiterer Eingriff in vorhandenen Baumbestand wird erfor-
derlich, sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass die Wienburgstraße verbreitert werden 
muss.

- 3 - 
V/0026/2026 
 
Für die Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße sind die Änderung des Flächennutzungs-
plans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß §  1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Flä-
chennutzungsplan stellt für den geplanten Änderungsbereich Grünfläche mit den Zweckbestimmun-
gen Sportplatz, Parkanlage, Dauerkleingärten, Freibad und Spielbereich A dar. 
 
Aufgrund eines Urteils des O berverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein -Westfalen vom 
04.07.2012 (OVG NRW, 10 D 29/11.NE) können Sporteinrichtungen, die im Sinne von Sportanlagen 
eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen und Einrichtungen umfas-
sen und die einen regelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang erlauben und aufweisen, in der 
Bauleitplanung nicht mehr als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt bzw. 
festgesetzt werden. Um das Vorhaben entsprechend planungsrechtlich zu sichern, erfolgt neben der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 658 daher auch eine Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. 
Geltungsbereiche in den Anlagen 1 und 2). Eine Konkretisierung der Planinhalte erfolgt im weiteren 
Verlauf der Bauleitplanverfahren. Neben den Flächen für die geplanten Sanierungen und Umstruktu-
rierungen umfasst der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans auch weitere Flächen westlich 
der Wienburgstraße. Dies dient der Anpassung der Darstellung an die vorhandenen, örtlichen Gege-
benheiten. 
 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht im Geltungsbereich nicht. Eine Neuaufstellung ist erforder-
lich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Sportanlagen zu schaffen und 
wird auf Grundlage eines noch abzustimmenden Freiraumkonzepts erarbeitet. Das Bebauungsplan-
verfahren soll als Vollverfahren einschließlich Darstellung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht 
durchgeführt werden. 
 
Eine erste informelle Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde hat ergeben, dass die Planung 
mit den regional- und landesplanerischen Vorgaben grundsätzlich vereinbar ist. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich der 143. FNP-Änderung 
Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 658

Beratungsverlauf (6)

03.03.2026 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 40.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 47.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wienburgstraße
  • Salzmannstraße
  • Burgstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0026/2026
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2026
Erstellt
06.01.2026 17:18