V/0026/2026
143. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Bebauungsplans Nr. 658 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0026/2026 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne im Be- reich der Sportanlage Wienburgstraße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Geplant ist die Weiterentwicklung der Sportanlage. Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Es fallen die üblichen Kosten für zu erstellende Gutachten / Konzepte im Rahmen der Bauleitplanverfahren an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Demographie: Im Stadtbezirk Mitte herrscht eine massive Unterversorgung an Sportanlagen. Gleichzeitig erlebt der lokale Vereinssport insbesondere durch den Generationswechsel einen Zuwachs an Mitglied- schaften. Am Standort soll außerdem eine viergruppige Kita errichtet werden. Migration: Östlich der Wienburgstraße ist eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 50 Personen vorhanden. Der Standort ist im nahen Umfeld akzeptiert und hat sich für die Betreuung von geflüchteten Men- schen bewährt. Die Unterkunft soll daher möglichst am Standort verbleiben. Sofern konzeptab- hängig erforderlich, wird eine Verlagerung auf standortnahe Flächen geprüft. Klimaschutz: Durch die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Sportanlage wird im nördlichen Teil des Geltungsbereichs ca. 1 ha Waldfläche überplant, was zu entsprechenden forst- und naturschutz- rechtlichen Ausgleichsbedarfen führen wird. Ein weiterer Eingriff in vorhandenen Baumbestand wird erforderlich, sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass die Wienburgstraße ver- breitert werden muss.
Anlage-1-FNP-143-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0026/2026 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000143. FNP-Änderung: Sportanlage Wienburgstraße
Anlage-2-BPL-658-Geltungsbereich
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0026/2026 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 658: Sportanlage Wienburgstraße
Beschlussvorlage
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V/0026/2026 V/0026/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 143. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Uppenberg im Bereich der Sportanlage Wienburgstraße Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 658: Sportanlage Wienburgstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.03.2026 Sportausschuss Vorberatung 10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Uppenberg im Bereich der Sportanlage Wienburgstra- ße zu ändern (143. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich der Sportanlage Wienburgstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungs- plan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau- ungsplan Nr. 658). Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 106, Teile der Flurstücke 221, 222, und 235, Flur 107, Teile der Flurstücke 31 und 32. Stadtplanungsamt 29.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schraad Telefon: 492-6124 Schraad @stadt-muenster.de Herr Husmann Telefon: 492-6194 Husmann@stadt - muenster.de - 2 - V/0026/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Es fallen die üblichen Kosten für zu erstellende Gutachten / Konzepte im Rahmen der Bauleitplanverfahren an. Begründung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 einen Grundsatzbeschluss für die Einlei- tung planungsrechtlicher Schritte zur Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße einschließ- lich der Errichtung von Hochbauten gefasst ( V/0445/2024). Das Sportentwicklungskonzept des Insti- tuts für Kooperative Planung und Sportentwicklung aus Juli 2025 belegt, dass im Stadtbezirk Müns- ter-Mitte eine massive Unterversorgung an Sportanlagen herrscht. Jedem Einwohnenden stehen le- diglich 0,11 Jahresstunden auf Sportplatzanlagen zur Verfügung. Das Mittel für den Stadtteil Uppen- berg beträgt 0,22 Jahresstunden, für das gesamte Stadtgebiet 0,37 Jahresstunden. Die kommunale Sportanlage beidseitig der Wienburgstraße wird laut aktuellem Belegungsplan haupt- sächlich durch den DJK Grün -Weiß Marathon Münster e.V. genutzt. Der Verein mit mehr als 700 Mitgliedern engagiert sich für Sport im Kreuzviertel und Uppenberg. Insbesondere durch den Ge- nerationenwechsel erlebt der Verein einen Zuwachs an Mitgliedschaften. Die vorhandenen Sportan- lagen reichen in ihren Kapazitäten nicht mehr aus. Darüber hinaus weist die Anlage gravierende Nut- zungseinschränkungen vor allem in den Herbst - und Wintermonaten auf. Der Hauptplatz sowie die Sportwiese östlich der Wienburgstraße verfügen weder über eine Lichtanlage noch über eine Draina- ge, sodass die Plätze bei Dunkelheit oder regnerischem Wetter nicht nutzbar sind. Das aus Contai- nermodulen bestehende Funktionsgebäude mit Umkleiden und sanitären Anlagen bietet zudem keine adäquaten Räumlichkeiten für den Sportbetrieb. Die gemeldeten Bedarfe des Vereins und durch das Sportentwicklungskonzept bestätigte Bedarfe des Vereinssports umfassen ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag und Flutlichtanlage, bis zu 3 Kleinspielfelder mit Kunstrasenbelag, Rasenflächen mit Aufenthaltsqualitäten sowie die seitens der Verwaltung angedachten Sportgelegenheiten wie ein Multifunktionsfeld zum freien Spielen, bis zu 4 Boulefelder und Speckbrettplätze. Die Errichtung des Großspielfeldes nimmt die oberste Priorität ein. Gemäß den geltenden Vorgaben ist zudem, gemessen an den geplanten Sportflächen, ein Raumprogramm von 6 Umkleidekabinen inkl. Sanitärbereich, Übungsleitungsraum, Sanitätsraum, WC für Besucherinnen und Besucher, Lagerflächen für Sport - und Pflegegeräte und Personalräume für eine Platzwartin oder einen Platzwart notwendig. Hierfür ist die Errichtung eines neuen Gebäudes erforderlich. Am Standort soll außerdem eine viergruppige Kita errichtet werden. Östlich der Wienburgstraße ist eine Flüchtlingsunterkunft für etwa 50 Personen vorhanden. Der Standort ist im nahen Umfeld akzeptiert und hat sich für die Betreuung von geflüchteten Menschen bewährt. Die Unterkunft soll daher möglichst am Standort verbleiben. Sofern konzeptabhängig erfor- derlich, wird eine Verlagerung auf standortnahe Flächen geprüft. Um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur gewährleisten zu können, soll eine verkehrliche Untersuchung durchgeführt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Wien- burgstraße sowie den Knotenpunkt der Wienburgstraße mit der Salzmannstraße, sodass bei Bedarf erforderliche verkehrliche Maßnahmen planungsrechtlich vorbereitet werden können. Durch die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Sportanlage wird im nördlichen Teil des Gel- tungsbereichs ca. 1 ha Waldfläche überplant, was zu entsprechenden forst- und naturschutzrechtli- chen Ausgleichsbedarfen führen wird. Ein weiterer Eingriff in vorhandenen Baumbestand wird erfor- derlich, sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass die Wienburgstraße verbreitert werden muss. - 3 - V/0026/2026 Für die Weiterentwicklung der Sportanlage Wienburgstraße sind die Änderung des Flächennutzungs- plans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Flä- chennutzungsplan stellt für den geplanten Änderungsbereich Grünfläche mit den Zweckbestimmun- gen Sportplatz, Parkanlage, Dauerkleingärten, Freibad und Spielbereich A dar. Aufgrund eines Urteils des O berverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein -Westfalen vom 04.07.2012 (OVG NRW, 10 D 29/11.NE) können Sporteinrichtungen, die im Sinne von Sportanlagen eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen und Einrichtungen umfas- sen und die einen regelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang erlauben und aufweisen, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt werden. Um das Vorhaben entsprechend planungsrechtlich zu sichern, erfolgt neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 658 daher auch eine Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. Geltungsbereiche in den Anlagen 1 und 2). Eine Konkretisierung der Planinhalte erfolgt im weiteren Verlauf der Bauleitplanverfahren. Neben den Flächen für die geplanten Sanierungen und Umstruktu- rierungen umfasst der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans auch weitere Flächen westlich der Wienburgstraße. Dies dient der Anpassung der Darstellung an die vorhandenen, örtlichen Gege- benheiten. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht im Geltungsbereich nicht. Eine Neuaufstellung ist erforder- lich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Sportanlagen zu schaffen und wird auf Grundlage eines noch abzustimmenden Freiraumkonzepts erarbeitet. Das Bebauungsplan- verfahren soll als Vollverfahren einschließlich Darstellung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht durchgeführt werden. Eine erste informelle Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde hat ergeben, dass die Planung mit den regional- und landesplanerischen Vorgaben grundsätzlich vereinbar ist. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich der 143. FNP-Änderung Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 658
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wienburgstraße
- Salzmannstraße
- Burgstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0026/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 17:18