mandari

14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 'Baugebiet Altstadt' hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m § 13 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB

Beschlussvorlage 2023/0188 vom 02.10.2023

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 7, beschließend.

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