Mandari Insight

202297-01

Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld BBB-Anfrage zur Vorlage 202297-01 ST

Große Anfrage 10.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Sitzung am 23.02.2022, TOP 1.2

Sammeldokument öffentlich

88.3 KB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

2480 Zeichen

Große Anfrage 
öffentlich 
202297-01 
 
 
 
——
 
Fragesteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Marcel Schmitt 
 
 
05.01.2022 
 
 
 
Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; 
Nordfeld 
BBB-Anfrage zur Vorlage 202297-01 ST 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme 
 
Fragestellung 
 
1.    Welches Ergebnis hatte der letzte Versuch der Stadtwerke Bonn hinsichtlich 
einer außergerichtlichen Einigung zur Wiederherstellung der Fahrtreppen an 
der Thomas-Mann-Straße unterhalb des Motel One? 
2.    Sofern der außergerichtliche Einigungsversuch zu Ziffer 1 erfolglos verlief, 
wann haben die Stadtwerke Bonn den Rechtsweg beschritten, haben 
bereits Verhandlungstermine stattgefunden und wenn ja, mit welchem 
Ergebnis? 
3.    Wann ist mit dem Einbau einer Fahrtreppe an vorbezeichneter Stelle zu 
rechnen? 
  
 
Begründung 
 
 Die Verwaltung hatte zum Antrag der Fraktion BBB vom 14.01.2021 wie folgt 
Stellung genommen: 
  
„Zu Ziff. 1.: 
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Stadt im Zusammenhang mit 
der Wiederherstellung der Fahrtreppen an der Thomas-Mann-Straße unterhalb 
des Motel One keinerlei Kosten zu tragen hat, die aufgrund der Tatsache 
entstanden sind oder noch entstehen werden, dass die alte Fahrtreppe nicht 
wieder eingebaut werden kann und nun eine neue teilbare und dadurch ggfls. 
auch teurere Fahrtreppe beschafft und eingebaut werden muss. Dies stellt 
einen planerischer Fehler des Investors dar, den die Stadt nicht zu vertreten 
hat. Hinsichtlich an dieser Stelle entstandener Verzögerungen, bzw. sich 
ungünstig auswirkender Bauabläufe trifft die Stadt daher ebenfalls kein 
Verschulden. Diesbezügliche Kosten, die der Investor ggfls. einreichen wird, 
werden durch die Stadt zurückgewiesen werden. Für eine letztmalige 
Fristsetzung durch die Stadt besteht gemäß aktuellem Verhandlungsstand 
jedoch kein Raum. 
  
Zu Ziff. 2.: 
Da die ausgebauten Fahrtreppen im Eigentum der SWB standen, ist die SWB 
an dieser Stelle involviert. Die SWB wird zunächst einen letzten Versuch einer 
Seite 1 von 2

Seite 2  
——
außergerichtlichen Einigung mit dem Investor anstreben und bei Scheitern 
dieser Verhandlungen den Rechtsweg beschreiten. Die SWB hat seinerzeit die 
Freigabe des Ausbaus der alten Rolltreppen nur aufgrund einer Zusicherung 
des Investors gegeben, dass die alten Rolltreppen zwischengelagert, gewartet 
und wieder eingebaut werden.“  
  
  
 
Anlage/n 
Keine 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (2)

26.01.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 1.4 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 1.2 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Thomas-Mann-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
202297-01
Typ
Große Anfrage
Datum
10.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40