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Ordnungsbehördliche Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung von Naturdenkmalen gem. § 42e LG NRW

Dringlichkeitsentscheidung VO/0693/06 vom 12.07.2006

Stand: Am 11.09.2006 im Rat der Stadt Wuppertal beraten. Ergebnis: Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 15.08.2006

    Ausschuss für Umwelt

    TOP 18, Entgegennahme o. B. Ergebnis: Entgegennahme ohne Beschluss
  2. 06.09.2006

    Hauptausschuss

    TOP 13.1, Entgegennahme o. B. Ergebnis: Dringlichkeitsentscheidung genehmigt
  3. 11.09.2006 zuletzt

    Rat der Stadt Wuppertal

    TOP 13.1, Entscheidung. Ergebnis: Dringlichkeitsentscheidung genehmigt

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