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Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG); hier: Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 17 KorruptionsbG

Drucksache XI. 379 /XI. vom 30.03.2022

Stand: Am 30.03.2022 im Rat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 30.03.2022

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