V/0880/2015
Einsatz von Defibrillatoren durch die Stadt Münster
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Vorlage_880_2015_Anlage_2
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KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch - Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 48127 Münster Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de Beschluss der KIB vom 10.03.2015 Antrag der KIB an den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government (APOSOE) Der APOSOE möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. zusammenzustellen, in welchen Gebäuden in Münster bereits Defibrillatoren vorhanden sind, 2. darauf hinzuweisen, dass die vorhandenen Defibrillatoren in den Gebäuden besser kenntlich gemacht werden müssen, 3. zu prüfen, wie viele städtische Gebäude noch mit einem Defibrillator auszustatten sind, für welche städtischen Gebäude eine Ausstattung mit einem Defibrillator besonders sinnvoll ist sowie die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung zu ermitteln und zu prüfen, ob eine Finanzierung durch Stiftungen möglich ist, 4. darauf hinzuwirken, dass auch nicht städtische Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit gut erreichbaren Defibrillatoren ausgestattet werden. Dazu soll die Verwaltung unter anderem die medizinische Notwendigkeit und den Nutzen von Defibrillatoren in der Öffentlichkeit intensiv darstellen. Begründung: Die KIB spricht sich dafür aus, dass Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Münster mit Defibrillatoren ausgestattet werden. Defibrillatoren (AED) können das Leben herzkranker Menschen retten, wenn sie bei deren Herzstillstand in kürzester Zeit in ca. 6 Minuten eingesetzt werden und den Anlage 2 zu Vorlage V/0880/2015 Herzschlag stimulieren. Erfolgt der Einsatz verspätet, droht der Tod oder eine schwere Schädigung des Gehirns u. a.. Deshalb sollten in allen öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge Geräte verfügbar sein. Für diese Aufgabe sollte sich die Stadt Münster einsetzen und insbesondere alle städtischen Einrichtungen entsprechend ausstatten.
Vorlage_880_2015_Anlage_3
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Z Kardiol 94:287–295 (2005) DOI 10.1007/s00392-005-0252-z ZFK 0252 LEITLINIEN UND EMPFEHLUNGEN H.-J. Trappe D. Andresen H.-R. Arntz H.-J. Becker K. Werdan Positionspapier zur „Automatisierten Externen Defibrillation“ Herausgegeben vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung – in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin Bearbeitet im Auftrag der Kommission für klinische Kardiologie (R.H. Strasser, D. Andresen, G. Ertl, F. de Haan, H. Mudra, A. Osterspey, H.-J. Trappe, K. Werdan, außerdem G. Arnold, E. Fleck, H. M. Hoffmeister) Prof. Dr. Hans-Joachim Trappe ( )) Medizinische Klinik II (Schwerpunkte Kardiologie und Angiologie) Ruhr-Universität Bochum Hölkeskampring 40 44625 Herne, Germany Tel.: 023 23-4 99-16 00 Fax: 023 23-49 93 01 E-Mail: Hans-Joachim.Trappe@ruhr-uni-bochum.de Dietrich Andresen Vivantes-Kliniken Am Urban Im Friedrichshain Berlin, Germany Hans-Richard Arntz Charité Campus Benjamin Franklin Berlin, Germany Hans-Jürgen Becker Deutsche Herzstiftung e.V . Frankfurt am Main, Germany Karl Werdan Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Germany Präambel Dieses Positionspapier ist eine wissenschaftlich und systematisch erarbeitete Stellungnahme der Deut- schen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK), die den gegenwärtigen Erkenntnisstand zum Thema wiedergibt und allen behandelnden Ärzten und ihren Patienten die Ent- scheidungsfindung für eine angemessene Behand- lung dieser spezifischen Krankheitssituation erleich- tern soll. Dieses Positionspapier ersetzt nicht die ärztliche Evaluation des individuellen Patienten und die Anpassung der Diagnostik und Therapie an die spezifische Situation des einzelnen Patienten. Einleitung Die klinische Erfahrung zeigt, dass die sofortige De- fibrillation bei Eintritt von Kammerflimmern unter Beobachtung zweifellos die effektivste Form der Be- handlung ist. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass die zeit- gerechte Defibrillation bei Patienten mit Herz-Kreis- lauf-Stillstand, bedingt durch Kammerflimmern, als die entscheidende prognostische Determinante anzu- sehen ist [10, 45–48]. Es ist inzwischen eindeutig be- legt, dass die per se schlechte Überlebensrate (3–10%) von Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand durch Lai- enreanimation und zeitgerechte Defibrillation mit Einsatz automatisierter externer Defibrillatoren (AED) wesentlich verbessert werden kann [5, 35, 40, 42]. Dennoch sind in Europa Programme zum Einsatz von AED nur lückenhaft umgesetzt und eine Laien- reanimation wird nur bei etwa 15% der Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand durchgeführt, obwohl bereits zum Zeitpunkt des Herz-Kreislauf-Stillstandes in etwa 50% der Fälle mögliche Ersthelfer anwesend sind [9, 20, 34]. Gründe hierfür sind fehlende Geräte in greifbarer Nähe, mangelnde Aufgeschlossenheit, Unklarheit des Verfahrens, sowie organisatorische und juristische Probleme [31]. Positionspapiere der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung – sollen zu aktuellen Fragen der Anlage 3 zu Vorlage V/0880/2015 Kardiologie Stellung nehmen (38). In diesem Positi- onspapier soll zur automatisierten externen Defibril- lation, aber auch zu den übrigen Maßnahmen der Re- animation Stellung genommen werden. Definitionen Kammerflimmern ist die häufigste initiale Rhyth- musstörung bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Still- stand. Mit der Dauer des Kreislaufstillstands sinken die Chancen eines Reanimationserfolges zu einer „Restitutio ad integrum“ innerhalb weniger Minuten auf Null [18]. Die primäre Erfolgsrate der Defibrilla- tion und die mittelfristige Überlebensrate der Pa- tienten nimmt – wenn nicht Basismaßnahmen der Reanimation ergriffen werden – proportional zur Dauer des Kammerflimmerns ab. Während die „klassische“ Defibrillation durch Notärzte mittels eines Defibrillators über zwei aufgebrachte Flächen- elektroden erfolgt und seit langem etabliert ist, wird die Defibrillation durch automatisierte externe Defi- brillatoren (AED) als relativ neues therapeutisches Konzept durch nicht ärztliche Rettungskräfte ver- standen [1, 19, 23]. Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) Anders als die herkömmlichen, im Rettungsdienst eingesetzten Defibrillatoren sind AED in der Hand- habung einfach und haben nur wenige Bedienungs- elemente. Sie bestehen aus dem Defibrillator und zwei Flächenelektroden, die auf den Brustkorb auf- gebracht werden müssen [19, 23]. Alle Schritte, die zu tun sind, werden über eine Sprachsteuerung per Ansage mitgeteilt. „Voice recorder“ sind eingebaute Mikrochips oder Tonbandgeräte zur Sprachaufzeich- nung der Reanimierenden und können mit den ent- sprechenden Programmen der Hersteller zu einer besseren Rekonstruktion des Reanimationsverlaufs genutzt werden. Diese „Voice recorder“ sind leider nicht in allen Geräten vorhanden und sind von den Sprachkommandos unabhängig. Nach Aufkleben der Elektroden erfolgt bei einigen Geräten eine voll- automatische EKG-Analyse, bei anderen muss diese Analyse erst durch Knopfdruck ausgelöst werden. Nach erfolgter EKG-Analyse erhält man bei Vorlie- gen von Kammerflimmern die Aufforderung, durch Knopfdruck einen Stromstoß auszulösen. Nach der Schockabgabe analysiert das Gerät erneut das EKG des Patienten und gibt weitere Anleitungen zum Vor- gehen: Bei weiter bestehendem Kammerflimmern wird eine erneute Schockabgabe empfohlen, bei Asystolie wird eine Herz-Druck-Massage vorgeschla- gen. AED arbeiten mit einer wartungsfreien Lang- zeitbatterie und führen automatische Selbsttests zur Funktionsprüfung durch. Es ist belegt, dass die Spe- zifität des AED bei der Erkennung von Kammerflim- mern fast 100% erreicht, während die Sensitivität bei den meisten handelsüblichen Geräten 90–95% beträgt [28]. Zum Beispiel erkennen die Geräte re- gelhaft Kammerflimmern nicht, wenn dieses von Schrittmacherimpulsen überlagert wird. In der Regel wird auch sehr feines Kammerflimmern mit einer Amplitude von <0,1 mV nicht erkannt. Es ist des- halb neben einer Verbesserung von Detektionskrite- rien für Kammerflimmern für o.g. Bedingungen die vollständige freie Programmierbarkeit der Geräte bezüglich Zeitintervallen, Schocksequenzen, Energie- wahl und Kommandoreihe zu fordern. Defibrillation durch Ersthelfer („First Responder“) Die Anwendung automatisierter externer Defibrilla- toren durch nichtmedizinisches, geschultes Personal (Einbeziehung von Personenkreisen, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung als erste Retter in Frage kom- men, und die aufgrund ihrer Tätigkeit selbst Augen- zeuge eines plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstandes werden können, wie z.B. Rettungsdienste, Sicher- heitspersonal, Polizisten, Feuerwehrleute, Begleitper- sonal von Flugzeugen oder Schiffen bzw. Aufsichts- personal in öffentlichen Einrichtungen) wird als „First responder“-Defibrillation bezeichnet. Zahlrei- che Studien haben klar gezeigt, dass das Konzept der automatisierten externen Defibrillation zur Ver- besserung der Überlebensrate von Patienten mit Kammerflimmern führt [7, 21, 26, 43]. Darüber- hinaus ist sichergestellt, dass ausgebildete Laien au- tomatisierte externe Defibrillatoren sicher und effi- zient anwenden können [37]. Alle Studien zur Defi- brillation durch Ersthelfer belegen eindeutig, dass das Zeitintervall zwischen Kollaps (bedingt durch Kammerflimmern) und Defibrillation der entschei- dende Parameter für das Überleben ist und die Defi- brillation nach Beginn des Kammerflimmerns inner- halb von 4–5 min erfolgen sollte [14]. Wichtig für den Defibrillationserfolg ist darüber hinaus die Durchführung von Basismaßnahmen. Defibrillation durch Laien („Public Access“-Defibrillation [PAD]) Wenn jedermann automatisierte externe Defibrillato- ren bei Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand an- wenden kann, spricht man von der „Public Access“- 288 Zeitschrift für Kardiologie, Band 94, Heft 4 (2005) © Steinkopff Verlag 2005 Defibrillation (PAD). Dieses Konzept meint die Vor- haltung von AED an Orten mit hohem Personenauf- kommen, ohne dass für deren Anwendung die po- tentiellen Bediener gesondert geschult wurden. Im Fall eines Herz-Kreislauf-Stillstandes durch Kammer- flimmern sollen die automatisierten externen Defi- brillatoren von zufällig anwesenden Personen ange- wendet werden, also hauptsächlich von völlig untrai- nierten Laien. Obgleich auch für die PAD eindeutige Erfolge beschrieben wurden, sind wir in Deutsch- land von der Realisierung dieses Konzeptes weit ent- fernt und es scheint aufgrund mangelnder Erfahrung zur Zeit auch nicht sinnvoll zu sein [4, 37, 41]. Die Einführung von „Public Access“-Programmen ist erst dann denkbar, wenn der Rettungsdienst durchgängig über die Möglichkeit der Frühdefibrillation verfügt, wenn „First Responder“-Programme erfolgreich rea- lisiert sind und etablierte und effiziente Laienreani- mationsprogramme bereitstehen. In jüngster Zeit ist die „Public Access“-Defibrillation zunehmend Ge- genstand intensiver Diskussionen. Vor einer Einfüh- rung der Defibrillation durch Laien („Public Access“- Defibrillation) sind in jedem Fall prospektive Studien auf wissenschaftlicher Basis notwendig. Wer darf defibrillieren? Die Bundesärztekammer hat in einer Empfehlung vom 4. Mai 2001 zur Defibrillation mit automatisierten ex- ternen Defibrillatoren durch Laien Stellung genom- men [13]. In dieser Empfehlung wird ausgeführt, dass die Defibrillation durch Laien nicht die Aufgaben des Rettungsdienstes ersetzt, dass sie aber die Zeitspanne zwischen Auftreten des Kammerflimmerns und der Defibrillation verkürzen soll und dadurch die Über- lebenswahrscheinlichkeit eines Patienten mit Herz- Kreislauf-Stillstand erhöht. In dieser Empfehlung wird klar definiert, dass für die Anwendung von AED eine Ausbildung gemäß §22 Abs. 1, Satz 3 des Medizinpro- duktegesetzes (MPG) in Verbindung mit §5 Abs. 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) notwendig ist. Es heißt dort wörtlich: „Jede Instituti- on, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungspro- gramm zu implementieren“ [13]. Ausbildung n Allgemeine Stellungnahme Die Bundesärztekammer hat sich zur ärztlichen Ver- antwortung für die Aus- und Fortbildung von Nicht- ärzten in der Frühdefibrillation am 4. Mai 2001 ein- deutig geäußert [13]: In dieser Stellungnahme muss eine Ausbildung gemäß §22 Abs. 1 Satz 3 des Medi- zinproduktegesetzes (MPG) neben den Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung des automatisierten externen Defibrillators bieten. Der Ersthelfer muss gemäß §5 Abs. 1 Medizinprodukte-Vertreiberverord- nung (MPBetreibV) durch den Hersteller des Gerätes oder durch eine vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung des automatisierten externen Defibrillators eingewiesen worden sein. n Dauer Eines der am meisten diskutierten Themen im Zusam- menhang mit der Einrichtung von AED-Programmen ist die Frage nach der Intensität der Qualifikation und damit der Dauer eines Ausbildungskurses [31]. Die Ausbildungsniveaus sind in Europa vollkommen un- terschiedlich und reichen von der ausschließlichen Geräteeinweisung bis hin zu mehrtätigen Schulungen [30]. Es ist unbestritten, dass Dauer und Effektivität einer Ausbildung bei AED-Programmen vor allem von Vorkenntnissen der Teilnehmer und der Qualität des Unterrichts abhängig sind. Bei der Diskussion um Dauer, Inhalt und Qualität einer Ausbildung ist es wichtig, unterschiedliche Zielgruppen zu definie- ren: Ärzte und medizinisches Fachpersonal, Rettungs- personal und medizinische Laien. Das European Re- suscitation Council (ERC) unterscheidet bei den me- dizinischen Laien drei Gruppen [3]: Im „Level 1“ fin- den sich Menschen ohne Bezug zur Medizin, die aber aufgrund ihrer Tätigkeit mit dem Management von Notfallsituationen vertraut sind (z.B. Feuerwehrleute, Polizisten, Skiwacht). „Level 2“ repräsentiert geschulte Personen, die als Angestellte ihren Arbeitsplatz an zentralen Positionen haben und dort als Verantwort- liche tätig sind, und im „Level 3“ werden Familien- angehörige oder Freunde von Hochrisikopatienten, die für die Anwendung von AED ausgebildet werden, zusammengefasst. Bereits 1998 schlug das European Resuscitation Council (ERC) vor, dass ein AED-Trai- ning mindestens 3 Stunden dauern soll, abhängig von den Vorkenntnissen und Erfahrungen des Kurs- teilnehmers, aber nur in Kombination mit der Unter- richtung von Basismaßnahmen („Initial training in resuscitation involving AEDs“) [3]. n AED und Basismaßnahmen Seit der zunehmenden Verbreitung von AED-Pro- grammen wird die Frage der zusätzlichen Ausbildung 289H.-J. Trappe et al. Positionspapier zur „Automatisierten Externen Defibrillation“ in Basismaßnahmen („basic life support“ [BLS]) dis- kutiert [30]. Einige Studien weisen darauf hin, dass die Überlebensrate von Patienten, die wegen Kammer- flimmerns mit einem AED auch ohne Basismaßnah- men reanimiert wurden, verbessert werden kann [7], während andere Untersuchungen zeigten, dass die Überlebensraten bei BLS und frühzeitiger Defibrillati- on signifikant gesteigert werden konnten [37, 50]. In Deutschland haben die Hilfsorganisationen im Kon- sens beschlossen, keine reine AED-Ausbildung anzu- bieten, da nur die Kombination von BLS und Defibril- lation als wirkungsvolles Konzept angesehen wird. Diese Ansicht steht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des ERC, die anlässlich der ESC-ERC- Policy Conference im Dezember 2002 verabschiedet wurden und ausdrücklich die Kombination von BLS- und AED-Training fordern [30]. Hinsichtlich der Min- destanforderungen an die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern hat sich der Ausschuss „Notfall-/Katastro- phenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärzte- kammer von Beginn an für die Vorgaben des Europe- an Resuscitation Council ausgesprochen, die eine Erstausbildung von acht Stunden und ein „Refresher training“ von zwei Stunden wenigstens alle sechs Mo- nate vorsehen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat demgegenüber etwas modifizierte Mindest- anforderungen formuliert: Initial 7 Stunden Ausbil- dung, „Auffrischung“ einmal jährlich 4 Stunden. Da- von weichen deutlich „Kurzkurse“ ab, wie sie biswei- len öffentlichkeitswirksam propagiert werden. Diese Kurse sind als unzureichend abzulehnen, da aus Zeit- gründen weder eine vernüftige Ausbildung für eine sachgerechte Handhabung der AED-Geräte noch eine ausreichende Unterweisung in kardiopulmonalen Re- animationsmaßnahmen stattfinden kann. Zur Zeit ist die Definition der Ausbildungszeit Gegenstand inten- siver Beratungen. In jedem Fall muss die Basisreani- mation ein Teil der Unterrichtung bei Ausbildung von „First respondern“ sein. Wo sollen AED installiert werden? n Allgemeine Überlegungen Das Ziel jedes AED-Programms muss sein, bei Pa- tienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand durch Kammer- flimmern innerhalb von höchstens 4–5 Minuten eine Defibrillation durchzuführen [2]. Die Häufigkeit ei- nes Herz-Kreislauf-Stillstandes ist abhängig von Ge- schlecht, Alter und dem Vorhandensein einer Herz- krankheit. In der Maastricht-Studie wurde nach- gewiesen, dass bei 1:1000 Einwohner pro Jahr mit ei- nem Herz-Kreislauf-Stillstand zu rechnen ist, der sich bei 80% der Betroffenen zu Hause und nur bei 15% an öffentlichen Plätzen ereignete [8]. Während Patienten mit durchgemachtem Infarkt, einge- schränkter linksventrikulärer Pumpfunktion und spontanen ventrikulären Tachyarrhythmien als Risi- kokandidaten für einen plötzlichen Tod identifiziert werden können, ist bei relativ vielen, offensichtlich gesunden Menschen, ein Herz-Kreislauf-Stillstand durch Kammerflimmern oft das erste Zeichen einer kardialen Erkrankung und im Vorfeld nicht zu er- kennen [25]. Diese Beobachtungen machen deutlich, dass für ein Überleben dieser Patienten die Verfüg- barkeit eines automatisierten externen Defibrillators möglichst groß sein sollte, nach Möglichkeit an je- dem Ort und zu jeder Zeit. Dieses ist jedoch nicht umsetzbar, und die Frage, wo AED installiert werden sollen, ist bisher nicht eindeutig zu beantworten und Gegenstand intensiver Diskussionen [4]. n AED-Programme in medizinischen Einrichtungen Die American Heart Association (AHA) sieht an Or- ten, an denen sich 1000 Menschen pro Jahr aufhalten und von denen mindestens ein Patienten ein Herz- Kreislauf-Stillstand erleidet, eine Berechtigung für die Stationierung von AED [2]. Das sind vor allem Einrichtungen, an denen sich per definitionem schwer herzkranke Personen aufhalten, wie z.B. in Krankenhäusern [31]. Nach den Empfehlungen der amerikanischen Gesellschaft AHA und des Interna- tional Liasion Committee on Resuscitation (ILCOR) ist die Defibrillation innerhalb von 3 Minuten nach beobachtetem Herz-Kreislauf-Stillstand für medizi- nische Einrichtungen ein unumstrittenes Ziel mit dem Empfehlungsgrad I (Tab. 1) [2]. In der überwie- genden Mehrzahl deutscher Krankenhäuser dürften diese Anforderungen derzeit außerhalb von Intensiv- stationen oder Intermediate-Care-Einheiten kaum zu erfüllen sein. Insbesondere auf den Normalstationen sind die Voraussetzungen für eine schnelle Defibril- 290 Zeitschrift für Kardiologie, Band 94, Heft 4 (2005) © Steinkopff Verlag 2005 Tab. 1 Empfehlungsgrade zur Defibrillation (nach AHA und ILCOR [2]) Definition Empfehlungsgrad Defibrillation Defibrillation innerhalb von 5 Minuten nach Alarmierung des Rettungsdienstes bei außerhalb des Krankenhauses beobachtetem Herz-Kreislauf-Stillstand I Defibrillation von innerhalb 3 Minuten nach einem in einer medizinischen Einrichtung beobachtetem Herz- Kreislauf-Stillstand I Frühdefibrillation durch Rettungsassistenten IIa Frühdefibrillation mittels AED durch trainierte Laien IIa Abkürzungen: AED = Automatisierter externer Defibrillator, AHA = American Heart Association, ILCOR=International Liasion Committee on Resuscitation lation häufig nicht gegeben. Es ist deshalb anzustre- ben, Krankenhäuser adäquat mit Defibrillatoren aus- zustatten und mit allen im Krankenhaus tätigen Mit- arbeiter, einschließlich der Mitarbeiter des Kranken- transportdienstes und der Verwaltung Reanimations- übungen einschließlich AED-Training vorzunehmen (Empfehlungsgrad IIa nach AHA und ILCOR [2, 29, 30] (Tab. 1). Größere prospektive Studien, die das Konzept von AED-Programmen in Kliniken unter- suchten, liegen bisher leider nicht vor. n „Kommunale-AED-Programme“ Erste größere Studien zur Effektivität automatisierter externer Defibrillatoren in kommunalen Bereichen wurden mit Hilfe von geschulten Feuerwehrleuten bzw. Polizisten durchgeführt [11, 21, 24, 26, 43]. In den meisten dieser Untersuchungen wurde nach- gewiesen, dass die AED-Anwendung durch trainierte Ersthelfer zu höheren Überlebensraten führte als beim Einsatz professioneller Helfer (Tab. 2). Dieses wurde damit begründet, dass die „call-to-arrival-time“ bei Ersthelfern wesentlich kürzer war als bei den profes- sionellen Rettungssystemen: In einer Untersuchung von Capucci und Mitarbeitern [7], die in der Region Piazenza/Italien durchgeführt wurde, betrug die „call- to-arrival-time“ der Ersthelfer im Mittel 4,8 +1,2 min, bei den professionellen Rettungsdiensten dagegen 6,2+2,3 min (p<0,05). Ähnliche Beobachtungen, dass die Erfolge der automatisierten externen Defibrilla- tion vor allem in der kürzeren „call-to arrival-time“ der Ersthelfer begründet waren, wurde auch von an- deren Autoren gemacht [21, 22, 26, 45, 49]. n AED-Programme an öffentlichen Plätzen Seit der Einführung der automatisierten externen De- fibrillation führten Überlegungen dazu, AED vorzugs- weise in großen öffentlichen Gebäuden zu installieren, in denen sich allerdings nur etwa 5% aller plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstände ereignen [23]. Inzwischen liegen einige Studien vor, die nachgewiesen haben, dass an öffentlichen Orten mit vielen Menschen wie Spielcasinos oder Flughäfen der Einsatz von AED zu einer signifikanten Verbesserung der Überlebensrate von Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand und Kam- merflimmern führte (Tab. 3). In der „Casino-Studie“ von Venezuela und Mitarbeitern, wurden 105 Patien- ten mit Kammerflimmern durch geschulte Casino- Mitarbeiter mit Hilfe von AED reanimiert, was zu ei- ner Überlebensrate von 53% führte bei einem mitt- leren Zeitintervall Kollaps-Defibrillation von 4,4±2,9 min [41]. Der professionelle Rettungsdienst traf dem- gegenüber im Mittel erst nach 9,8 ±4,3 min am Ein- satzort ein! Waren die Ersthelfer innerhalb von 3 Mi- nuten vor Ort, betrug die Überlebensrate 74%, fand die Defibrillation erst nach >3 Minuten statt, sank sie auf 49% [41]. Auch andere große prospektive Stu- dien, die auf Flughäfen durchgeführt wurden, zeigten, dass durch AED-Einsatz durch ausgebildete Ersthelfer die Überlebensrate von Patienten mit Herz-Kreislauf- Stillstand wesentlich verbessert werden konnte [6, 27, 28]. Im Gegensatz dazu gibt es Berichte, dass die Installation von AED an jedem öffentlichen Platz zu überdenken ist: In Paris wurden AED an wenigen öffentlichen Plätzen vorgehalten und Feuerwehr-First- Responderteams ausgebildet. Bei einem Vergleich der Anwendungshäufigkeit zeigte sich eine Spanne von 0,14/100 000 Personen/Jahr an öffentlichen Plätzen im Vergleich 49/100 000 Personen/Jahr im häuslichen Bereich [29]. Die Autoren folgerten, dass 70% der Herz-Kreislauf-Stillstände im häuslichen Bereich auf- traten, und dass das Vorhalten von AED an öffentli- chen Plätzen wenig sinnvoll ist. Auch in der Piazenza- Studie kam keiner der 12 AED an öffentlichen Plätzen zum Einsatz [7]. Die Frage, ob und in welchen öffent- lichen Gebäuden AED-Programme vorgehalten wer- den sollen, ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu entscheiden und wird Gegenstand weiterer Diskus- 291H.-J. Trappe et al. Positionspapier zur „Automatisierten Externen Defibrillation“ Tab. 2 Kommunale-AED-Programme Autor Studien-Design Patienten ÜR p Eisenberg [11] Paramedics+BLS 179 mit HKS 18% vs <0,05 BLS+AED 38% Kellermann [21] Paramedics 610337 EW 10% vs * FW+AED 14% Myerburg [26] Polizei-AED 1181612 EW 17% vs 0,047 Paramedics-AED 9% Capucci [7] EH+AED 173114 EW 11% vs 0,006 NAW 3% Weaver [43] FW+BLS 1287 EW 19% vs * FW+AED 30% Mosesso [24] Polizei+AED 7 Städtische 26% vs Gemeinden 0,01 NAW 3% PAD Trial [37] BLS 993 Gemeinden 14% vs in 24 Regionen 0,03 BLS+AED Nordamerikas 23% Van Alem [40] FW+Polizei 469 HKS 25% vs ns NAW 21% Abkürzungen: AED=automatisierter externer Defibrillator, BLS=„Basic life sup- port“ [Basismaßnahmen]), EH=Ersthelfer, EW=Einwohner, FW =Feuerwehr, HKS=Herz-Kreislauf-Stillstand, NAW=Notarztwagenteam, ns=nicht signifikant ÜR=Überlebensrate, *=keine Angabe sionen sein. Auch die Einführung von AED-Program- men in Schulen ist zur Zeit Gegenstand intensiver Be- ratungen, ebenso wie Überlegungen, große Fußball- stadien und Sportstätten mit AED zu versorgen [17]. n AED-Programme für zu Hause? Es ist bekannt, dass sich die meisten Herz-Kreislauf- Stillstände zu Hause ereignen, und dass eine Defibril- lation durch geschulte Angehörige („Home-AED-Pro- gramm“) sicher und schnell defibrilliert werden kann [36]. Besonders für Risikopatienten nach Myokard- infarkt, bei denen keine ICD-Indikation gegeben ist, bei Patienten auf der Warteliste zur Herztransplantati- on oder bei Patienten mit angeborenen arrhythmoge- nen Erkrankungen (ARVC/D, Brugada-Syndrom), er- scheint ein „Home-AED-Programm“ per se attraktiv. Das Konzept von „Home-AED-Programmen“ ist nicht neu, deren Effektivität durch prospektive Studien ist aber nie bewiesen worden. Eine von Eisenberg [12] vorgelegte Studie zur häuslichen AED-Anwendung zeigte keinen Benefit, wärend Snyder [32] darauf hin- wies, dass 6 von 8 Patienten (75%), die zu Hause mit einem AED reanimiert wurden, überlebten. Obgleich „Home-AED-Programme“ durch die Möglichkeit un- mittelbarer Defibrillation prinzipiell sinnvoll erschei- nen, ist unklar, ob Angehörige tatsächlich unverzüg- lich handeln können (und im Notfall auch handeln werden), oder ob psychologische Momente zu einer Verzögerung der Reanimation führen und somit den Erfolg einer schnellen Defibrillation in Frage stellen. Es sollte deshalb durch prospektive Studien geklärt werden, ob ein „AED-Programm für zu Hause“ tat- sächlich zu einer Verbesserung der Überlebensrate führt, bevor eine entsprechende Empfehlung aus- gesprochen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sind AED- Programme für „zu Hause“ nicht zu empfehlen. Juristische Aspekte bei AED-Programmen Einer der häufigsten Gründe, AED-Programme nicht oder nur zögerlich einzurichten, sind Hinweise auf rechtliche Grundlagen zur Anwendung automatisier- ter externer Defibrillatoren. Die juristische Absiche- rung der Anwendung von AED durch Ersthelfer ist in Europa völlig inhomogen: Während es in einigen Ländern keine gesetzliche Absicherung für die An- wendung von AED gibt, wurde in anderen Ländern durch Änderung von Gesetzen eine solche Möglich- keit geschaffen [31]. In Deutschland erwächst die Rechtssicherheit des Helfers in der Not daraus, dass zur Rechtfertigung der Rettungsmaßnahme eine mindestens mutmaßliche Einwilligung des Opfers in die mit einer Defibrillation tatbestandlich vorliegen- de Körperverletzung angenommen werden kann. Rechtswidrig bleibt die Handlung nur dann, wenn die helfende Person riskante, insbesondere grob sorgfaltswidrige Handlungen vornimmt. Eine Verlet- zung bzw. ein Schaden wäre dann nicht mehr die Folge der Einwilligung in ein gerechtfertigtes Risiko, sondern Folge einer Sorgfaltsverletzung. Welche Sorgfalt in der Versorgungssituation erwartet wird, richtet sich danach, was unter Beachtung des Quali- tätsmaßstabes standardmäßig geboten war, um dem Patienten zu helfen [39]. Das Bundesjustizministeri- um führt dazu aus: „Entscheidend ist immer, ob das Risiko bei Einsatz der Geräte in der konkreten Ret- tungssituation in einem angemessenen Verhältnis zu den Rettungsschancen steht und der Einsatz sorgfäl- tig durchgeführt wurde. Bei der Beurteilung der an- zuwendenden Sorgfalt durch medizinische Laien ist auch die von der Bundesärztekammer aufgestellte Empfehlung zur Aus- und Fortbildung von Laien mit zu berücksichtigen“ [16]. Es ist unzweifelhaft, dass jeder adäquat Geschulte bei ordnungsgemäßer An- wendung eines AED bei einem Patienten mit Herz- Kreislauf-Stillstand Rechtssicherheit hat. AED-Programme und ökonomische Überlegungen Die Effektivität von AED-Programmen hängt neben der Aufklärung und der Ausbildung der Bevölkerung im Wesentlichen von Standorten automatisierter ex- terner Defibrillatoren und deren Verteilungsmuster ab. Selbst wenn eine flächendeckende Ausstattung von AED in Deutschland prinzipiell sinnvoll wäre, 292 Zeitschrift für Kardiologie, Band 94, Heft 4 (2005) © Steinkopff Verlag 2005 Tab. 3 AED-Programme an öffentlichen Plätzen Autor Anzahl Personen AED-Lokalisation AED- Anwender Patienten ÜR Venezuela [41] Spielcasinos EH 105 Pt mit KF 53% Caffrey [6] 100 Mill Pass, FH EH 18 Pt mit HKS 56% O’Hare, Midway, Paramedics Meig Field (pro Jahr) Page [28] 70801874 Pass EH 14 Pt mit KF 40% 727956 Flüge American Airlines (pro Jahr) O’Rourke [27] 31 Mill Pass EH 46 Pt mit HKS 26% 203191 Flüge Quantas (pro Jahr) Abkürzungen: AED=automatisierter externer Defibrillator, EH=Ersthelfer, FH=Flughäfen, HKS=Herz-Kreislauf-Stillstand, KF=Kammerflimmern, Mill= Millionen, Pass=Passagiere, ÜR=Überlebensrate ist ein solches Konzept nicht umzusetzen und nicht zu finanzieren. Die Einführung von AED-Programmen kann daher, neben der Interpretation wissenschaftli- cher und klinischer Studienergebnisse, nicht ohne Berücksichtigung der Kosteneffizienz erfolgen [44]. In den USA wurden die Kosten für ein gerettetes Le- ben nach Herz-Kreislauf-Stillstand pro Jahr durch Einrichtung eines AED-Programms mit 46900 $ be- rechnet und die jährlichen Folgekosten für die „Unter- haltung“ eines AED-Programms mit 2400 $ festgelegt [36]. In der Piazenza-Studie wurden insgesamt 270 000 $ für die Anschaffung von 39 AED und das Training von 1285 Freiwilligen über einen Zeitraum von 22 Monaten ausgegeben [7]. Forrer und Mitarbei- ter [15] berichteten, dass die Kosten für ein 7-jähriges AED-Programm mit Polizisten zur Rettung eines Le- bens pro Jahr mit 16060 $ anzunehmen seien, bei jährlichen Gesamtkosten für das „Polizisten-AED-Pro- gramm“ von 70 342 $. Das European Resuscitation Council (ERC) empfiehlt deshalb für jedes AED-Pro- gramm, das gestartet werden soll, die Kosten für Ge- räte, Personal, Ausbildung und Überwachung der Pro- gramme von vornherein zu kalkulieren [30]. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Trotz unbestrittener Erfolge der automatisierten ex- ternen Defibrillation sind weiterhin viele Fragen of- fen und müssen durch prospektive Studien geklärt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheinen folgende Schlussfolgerungen sinnvoll: Qualifikation der Ersthelfer n Für die Anwendung von AED ist eine Ausbildung gemäß §22 Abs. 1, Satz 3 des Medizinproduktege- setzes (MPG) in Verbindung mit §5 Abs. 1 der Me- dizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) notwendig. n Der Ersthelfer muss gemäß §5 Abs. 1 der Medi- zinprodukte-Vertreiberverordnung (MPBetreibV) durch den Hersteller des Gerätes oder durch eine vom Betreiber beauftragte Person unter Berück- sichtigung der Gebrauchsanweisung in die sachge- rechte Handhabung des automatisierten externen Defibrillators eingewiesen sein. n Alle im Krankenhaus tätigen Mitarbeiter, ein- schließlich der Mitarbeiter des Krankentransport- dienstes und der Verwaltung, sollten in der An- wendung von AED und Basismaßnahmen aus- gebildet werden. n Für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern ist eine Erstausbildung von acht Stunden und ein „Refresher training“ von zwei Stunden wenigstens alle sechs Monate vorgesehen. n Innerhalb der AED/BLS („basic life support“)- Ausbildung sollte nach den Empfehlungen des Eu- ropean Resuscitation Council (ERC) ein AED-Trai- ning mindestens 3 Stunden dauern. n Eine alleinige AED-Ausbildung ist nicht sinnvoll. Nur die Kombination der Ausbildung von Basis- maßnahmen (BLS) und Defibrillation wird zur Zeit als wirkungsvolles Konzept zur Behandlung von Pa- tienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand angesehen. n AED können durch Ersthelfer ohne juristische Probleme angewendet werden. Rechtswidrig bleibt die Handlung nur dann, wenn die helfende Person riskante, insbesondere grob sorgfaltswidrige Handlungen vornimmt. n AED-Programme sollten in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen umgesetzt werden. AED-Orte n Alle Rettungs- und Krankenwagen, in denen Pa- tienten ohne Arzt mit manuellem Defibrillator transportiert werden, sollten mit einem automati- sierten externen Defibrillator ausgestattet sein und über trainiertes Personal verfügen. n Die Installation von AED erscheint an den Orten sinnvoll, an denen sich viele Menschen aufhalten und an denen mindestens ein Herz-Kreislauf-Still- stand pro Jahr durch Kammerflimmern beobach- tet wurde. n Die Frage, ob und in welchen öffentlichen Gebäu- den AED-Programme vorgehalten werden sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu entscheiden und wird Gegenstand weiterer Untersuchungen sein. Die Bestückung aller öffentlichen Gebäude mit AED ist sinnlos. n Zum jetzigen Zeitpunkt sind AED-Programme für „zu Hause“ nicht zu empfehlen. 293H.-J. Trappe et al. Positionspapier zur „Automatisierten Externen Defibrillation“ 294 Zeitschrift für Kardiologie, Band 94, Heft 4 (2005) © Steinkopff Verlag 2005 Literatur 1. 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Vorlage_880_2015_Anlage_1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2015 19.05.2015 Antrag MIT DEFI LEBEN RETTEN - STÄDTISCHE SPORTSTÄTTEN MIT DEFIBRILLATOREN AUSSTATTEN! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass nach Auskunft der Stadtverwaltung (Stand: 29. März 2015) weder städtische Schwimmbäder noch städtische Sporthallen mit Defibrillatoren (AED) ausgestattet sind. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Sicherheitsorganisationen DRK und ASB eine solche Ausstattung empfehlen, da diese bei Verfügbarkeit in Münster bereits mehrfach lebensrettend eingesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt: 1. Die städtischen Sportanlagen, die über keine AED verfügen, sukzessiv flächendeckend mit Defibrillatoren auszurüsten. 2. Eine Online-Datenbank, ergänzt um eine App, zu entwickeln, die bei sofortiger Suche nach dem nächsten Standort eines Defibrillators im ganzen Stadtgebiet eine Auskunft gibt. Als Vorbild kann hier die Hamburger Datenbank (hamburg- schockt.de) dienen, die ebenfalls auch als Smartphone App zur Verfügung steht. 3. Eine Kooperation dazu mit den Münsteranern Hilfsorganisationen zu prüfen. 4. Eine Förderungsmöglichkeit durch die Björn-Steiger-Stiftung oder durch den Deutschen Sportbund zu prüfen. Begründung: Der „Automatisierte Externe Defibrillator (AED)“ – auch Schockgeber oder kurz „Defi“ genannt – ist ein kleines tragbares Gerät, das durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen beenden kann. Durch seinen Einsatz besteht die Möglichkeit, beim plötzlichen Herzstillstand das Herzkammerflimmern zu stoppen und einen Impuls für die normale Herzaktivität zu geben. Die halbautomatisierten Modelle weisen den Ersthelfer genau an, welche Maßnahmen am Patienten zu treffen sind. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe durch den Ersthelfer ist ausgeschlossen. Das heißt, jeder kann Soforthilfe leisten, bevor ein Notarzt eintrifft. Zudem ist ein Einsatz des AED im Rahmen der Anlage 1 zu Vorlage V/0880/2015 Wiederbelebung durch Laien ein fester Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Hilfsorganisationen. Eine flächendeckende Ausweitung oder Vorhaltung von AED auf Sportstätten in Münster ist sinnvoll, da beim Sport das Herz besonderer Beanspruchung ausgesetzt ist. Bei jedem plötzlich auftretenden Herzstillstand sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit in jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen wurden, um ca. 10 %. Internationale Studien zeigen, dass die Überlebenschancen bei 70 % liegen, wenn ein öffentlich zugänglicher Defibrillator eingesetzt wird. Die Münsteraner Sportanlagen werden von allen Altersgruppen mit unterschiedlichen Vorerkrankungen sowohl als aktiver Sportler als auch als Zuschauer oder Begleitperson genutzt. Das städtische Fußballstadion des SCP wurde bereits vor drei Jahren mit einem AED ausgestattet. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre mussten drei Patienten nach einem Kreislaufstillstand mit Einsatz von AED wiederbelebt werden. Unsachliche Wertungen zu dieser Initiative, wie durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jung in seiner Haushaltsrede am 10.12.2014 („Arm bist du, arm bleibst du, einen Job findest du auch nicht, aber wenn du beim Sport Herzprobleme bekommst, dann hat auch die CDU mal an dich gedacht“) zeigen, dass weitere Aufklärung für den lebensrettenden Einsatz von Defibrillatoren notwendig ist. Um schnellstmöglich AED Standorte im ganzen Stadtgebiet zu finden, ist eine Online- Datenbank sinnvoll, die alle bisher erfassten Defibrillatorenstandorte in Münster aufzeigt. Dem Beispiel aus Hamburg folgend bietet sich ebenfalls eine Smartphone App als Ergänzung zu der Datenbank. Mithilfe der Hamburger App wird umgehend der Standort des Helfenden geortet. Es ist möglich, direkt einen Notruf abzusetzen, so dass das nächste verfügbare AED-Gerät angezeigt wird. Zudem werden die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen in der gebotenen Kürze erklärt. Anlagen: • Rückmeldung Deutsches Rotes Kreuz • Rückmeldung ASB gez. Stefan Weber Frank Baumann Horst Beitelhoff Georg Berding Dieter von den Berg Olaf Bloch Peter Börgel Heinz-G. Buddenbäumer Olaf Dreßen Dr. Dietmar Erber Sven Gotthal Walter von Göwels Richard Halberstadt Gilbert Hartmann Jens Christian Heinemann Bruno Kleine Borgmann Jan Leiße Stefan Leschniok Christel Loschelder Hans Neumann Andreas Nicklas Karin Reismann Josef Schliemann Angela Stähler Manfred Wenzel
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Anlage 4 zur Vorlage V/0880/2015
Berichtsvorlage
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V/0880/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Einsatz von Defibrillatoren durch die Stadt Münster Beratungsfolge 17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 24.11.2015 Sportausschuss Bericht 25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Bericht 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 16.12.2015 Rat Bericht Bericht: 1. Antrags- und Beschlusslage Die CDU -Ratsfraktion stellte am 19.05.2015 an den Rat der Stadt Münster den Antrag (A - R/0033/2015), die städtischen Sportstätten sukzessive und flächendeckend mit Defibrillatoren auszurüsten, eine zugehörige Online -Datenbank bzw. App zu entw ickeln sowie Kooperations - und Fördermöglichkeiten in diesem Feld auszuloten. Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen stellte zuvor am 10.03.2015 gegenüber dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung u nd E- Government (APOSOE) den Antrag, die Verwaltung mit Folgendem zu beauftragen: Erfassung und bessere Kenntlichmachung der Gebäude, in welchen Defibrillatoren vorhanden sind. Prüfung, wie viele städtische Gebäude noch mit einem Defibrillator auszustatte n sind, für welche städtischen Gebäude eine Ausstattung mit einem Defibrillator besonders sinnvoll ist sowie die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung zu ermitteln und zu prüfen, ob eine Finanzierung durch Stiftungen möglich ist. Hinwirkung darauf, d ass auch nichtstädtische Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit gut erreichbaren Defibrillatoren ausgestattet werden. Dazu soll die Verwaltung unter anderem die medizinische Notwendigkeit und den Nutzen von Defibrillatoren in der Öffentlichkeit intensiv darstellen. Vorlagen-Nr.: V/0880/2015 Auskunft erteilt: Herr Dr. Bohn Ruf: 492-8205 E-Mail: BohnA@stadt-muenster.de Datum: 22.10.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0880/2015 Mit dieser Berichtsvorlage wird das Thema aufgegriffen und ausführlich zu Grundlagen, Anwe n- dungsmöglichkeiten, empirischen Befunden und Finanzierungsaspekten der Beschaffung bzw. Aufstellung von Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) Auskunft gegeben. 2. Definition und Ausgangslage in Münster Ein Defibrillator (Schockgeber) kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen been- den, die zu einem Herz -Kreislauf-Stillstand führen. Dabei handelt es sich um Kammerflimmern und Kammerflattern (Fibrillation) sowie Kammer-Rythmusstörungen. Bei ca. 25% der Herz - Kreislauf-Stillstände in Deutschland (2014 in Münster: 27%) zeigen sich derart ige Herz - Rhythmusstörungen. Bei dem Gerät handelt es sich um ein Medizinprodukt der höchsten Sic her- heitsstufe. Die Defibrillation wird durch ausgebildetes Fachpersonal (Ärzte, Rettungsfachpersonal) z. B. auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungs- dienstes durchgeführt. Die Defibrillation durch Automatische Externe Defibrillatoren (AED) ist allerdings auch durch einen gut geschulten Laien sicher durchführbar, da die Geräte automat i- siert eine Analyse der Herzrhythmen durchführen. Wenn AED in öffentlich zugänglichen Gebä u- den, wie Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten mit hohem Personenaufkommen für eine An- wendung durch medizinische Laien bereitgestellt werden, so spricht man von „Public -Access AED“ (PAD). AED sind in der Anwendung einfach. Sie bestehen aus einem Defibrillator und zwei Flächenelektroden. Bei den meisten Geräten werden den Nutzern/innen alle durchzuführenden Schritte durch eine Sprachansage mitgeteilt. Das Gerät führt nach Anbringen der Flächenelektro- den eine EKG-Analyse durch. Anschließend wird bei Vorliegen von Kammerflimmern ein Stro m- stoß ausgelöst. Dennoch zeigt sich, dass PAD-Programme nur dann erfolgreich waren, wenn die Laien, die die Geräte einsetzten, zuvor in den Maßnahmen der Wiederbelebung und in der A n- wendung des Gerätes ausgebildet worden waren (Aufsichtspersonal in einem Casin o in Las V e- gas, Sicherheitspersonal in einem Flughafen in Chicago). In keiner wissenschaftlichen Unters u- chung war das alleinige Anbringen derartiger Geräte ohne begleitende Ausbildung derjenigen, die in der unmittelbaren Umgebung des Gerätes leben oder arbeiten, erfolgreich. Entsprechend hat die Bundesärzteka mmer in einem Positionspapier festgelegt, dass ein PAD -Programm von einer Schulung der Laien begleitet werden soll. Ferner sollen nach Vorgabe der Bundesärzt e- kammer Einsätze des Gerätes durch einen ärztlichen Supervisor ausgewertet werden. In Münster verfügt von den insgesamt 103 städtischen Sport - und Gymnastikhallen derzeit nur die Middelfeldhalle im Stadtteil Handorf über einen Defibrillator. Hier hat der örtliche Sportverein, der sich durch Überlassungsvertrag um die Unterhaltung und Pflege der Sporthalle kümmert, das Gerät angeschafft. Der Verein sorgt fortlaufend für die Funktionsfähigkeit des Defibrillators und kommt für alle Wartungs - und Folgekosten auf. Die Anschaffungsfinanzierung erfolgte übe r ein Sponsoring. Alle anderen 102 städtischen Sporthallen sind nicht mit einem Defibrillator ausg e- stattet. Von den 32 kommunalen Sportaußenanlagen gibt es lediglich im Stadion an der Hammer Straße/Preußenstadion einen Defibrillator. Bei Großveranstaltungen (Ligaspielen) ist hier ein S a- nitätsdienst vor Ort, der als Bestandteil der Notfallausstattung außerdem einen Defibrillator mi t- führt. Die sechs städtischen Hallenbäder und zwei städtischen Freibäder sind nicht mit Defibrilla- toren ausg estattet. Für die N utzung von Sportstätten im Rahmen des sogenannten „Koronar - Sport“ für Patienten mit Herzerkrankungen gibt es Fachempfehlungen, nach denen die Vorha l- tung eines AED und in der Bedienung ausgebildetem Personal erforderlich wird. 3. Einsatz und Einsatzorte In Münster ereignen sich jährlich 150 - 200 Herz-Kreislauf-Stillstände (2014: 195 Fälle), bei d e- nen ein Wiederbelebungsversuch durch den Rettungsdienst erfolgt. In der Mehrzahl handelt es sich um gesunde Menschen, die aufgrund einer Durchblutungs- oder Herzrhythmusstörung einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Das mittlere Alter der Betroffenen beträgt in Mün s- 3 V/0880/2015 ter 68 Jahre. Nur in etwa der Hälfte aller Fälle gelingt es, einen Herzstillstand zu beheben (2014: 96 Fälle). Nur etwa 10 -15 % aller Betroffenen überleben ihren Herzkreislaufstillstand. Weltweit gilt der plötzliche Herzkreislaufstillstand als dritthäufigste Todesursache. Entscheidend bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ist der frühestmögliche Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen da die Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff binnen kurzer Zeit zu massiven neurologischen Schäden führen kann. Die einfachste Methode der Wiederbelebung besteht in dem sofortigen Beginn einer sogenannten Herzmassage (Thoraxkompression). Zusätzlich können dar in ausge- bildete Helferinnen und Helfer eine Beatmung beginnen. Beim Vorliegen von Herzrhythmusst ö- rungen kann die Defibrillation die Ursache des Herzstillstandes beenden. Daher ist diese Maß- nahme in diesen Fällen als besonders wertvoll anzusehen. Die Herzmassage mit oder ohne B e- atmung hilft, den Sa uerstoffmangel im Gehirn zu begrenzen, bis professionelle Helfer eintreffen und eine Defibrillation durchführen. Zu der Frage, an welchen Orten öffentlich zugängliche AED sinnvoll sind, existieren eindeutige Empfehlungen bzw. Leitlinien von Experten/innen: In den Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) wird die Anbringung an Orten mit mindestens einem registrierten Herz -Kreislauf-Stillstand in 2 Jahren befürwortet. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung – (DGK) empfiehlt in ihrem Positions- papier zur „automatisierten externen Defibrillation“ (Anlage 3) die Installation von AED an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten und an denen mindestens ein Herz -Kreislauf-Stillstand pro Jahr durch Kammerflimmern beobachtet wurde. Nach den Auswertungen des Rettungsdienstes der Feuerwehr Münster treffen die oben genan n- ten Bedingungen für keine Sportstätte in Münster zu. Die Feuerwehr erfasst seit dem Jahr 2007 sämtliche Wiederbelebungen im Stadtgebiet im nationalen „Deutschen Reanimationsregister“. Wie oben dargestellt, kann der AED (Defibrillator) nur bei Vorliegen der genannten Herzrhyt h- musstörungen erfolgreich eingesetzt werden. In 75 % der Fälle eines Herz -Kreislauf-Stillstands liegen keine derartigen Herzrhythmusstörungen vor. Daher ist es entscheidend, unverzichtbar und vorrangig, vor der Anwendung eines AED eine manuelle Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Re ttungsdienstes oder dem Herbeiholen eines AED durchzuführen. B ei der Durchführung der Wiederbelebung ist der AED eine wichtige Ergänzung aber kein Ersatz der Herzmassage. Jede Minute ohne wirksame Reanimation reduziert die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10 %. Durch die Wi ederbelebungsversuche von Laien kann die Über lebenswahrscheinlichkeit deutlich (Faktor 4 -5) g esteigert werden. Studien belegen, dass sich 70 – 80 % aller Herz -Kreislauf- Stillstände zu Hause ereignen und nur 15 % an öffentlichen Plätzen, (Positionspapier der DGK zur „Automatisierten externen Defibrillation“). In Münster ereigneten sich im Jahr 2014 insgesamt 192 Herz-Kreislauf-Stillstände. 45 davon (23%) ereigneten sich in der Öffentlichkeit. Der weitaus größere Teil jedoch in der Wo hnung des Betroffenen. Im vergangenen Jahr wurden in 68 Fällen (35%) von Herz-Kreislauf-Stillstand vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes Wiederbelebungs - maßnahmen durch Laien ergriffen. Die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes versucht im Verbund mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum seit dem Jahr 2013 das Wissen und die Fertigkeiten von Laien in der Stadt Münster, eine Wiederbelebung durchzufü h- ren, zu verbessern. Hierzu werden jährlich Veranstaltungen im Rahmen der „Woche der Wiede r- belebung“ durchgeführt. Ferner erteilt die Leitstelle der Feue rwehr Anrufern im Notfall eine Anlei- tung zur Durchführung einer Wiederbelebung. 4. Personenkreise und Anwendung Bei den Anwendern/innen von AED muss zwischen zwei verschiedenen Personenkreisen unte r- schieden werden: a. Zu dem einen Personenkreis zählen alle Personen, die nicht über eine medizinische Au s- bildung verfügen, die aber als sogenannte Ersthelfer/innen in der Wiederbelebung und 4 V/0880/2015 der Anwendung der AED geschult sind, z. B. ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorgan i- sationen oder der Freiwilligen Feuerw ehr, Sicherheitspersonal, Ersthelfer in öffentlichen Gebäuden u. ä.. Die Schwimmmeister /innen in den städtischen Bädern verfügen über e i- ne Ersthelfer-Ausbildung und sind somit diesem Personenkreis zuzurechnen. b. Zum anderen Personenkreis gehören alle „ Laien“, die nicht in der Wiederbelebung und der Anwendung von AED als potentieller Bediener gesondert geschult sind. Hier spricht man von „Public Access Defibrillation, (PAD)“. In den städtischen Sporthallen und Auße n- sportanlagen ist bei einer Anwendung der AE D-Geräte davon auszugehen, dass diese überwiegend von nicht geschulten Helfern, d.h. „Laien“ durchgeführt werden würden. Zu der Anwendung von AED sowie zur PAD gibt es verschiedene internationale Untersuchungen und Studien, so z.B. die Stellungnahme (Positionspapier) der Deutschen Gesellschaft für Kardio- logie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) (Anlage 3) und die Stellungnahmen der Bu n- desärztekammer zur Anwendung von AED durch nicht -ärztliche Helfer aus den Jahren 2001/2002 (Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 18 vom 04.05.2001 und 99, Heft 8 vom 22.02.2002) sowie zu Public -Access-Defibrillations-Programmen aus dem Jahr 2008 (Deutsches Ärzteblatt 105, Heft 19 vom 09.05.2008) (Anlage 4). Nach der Expertenempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) ist eine PAD ohne Unterweisung der potentiellen Ersthelfer in der Wiederbelebung nicht sinnvoll. Die AED Anwendung mit trainiertem Personal nach den Vorgaben der Bundeärztekammer ist nach den Empfehlungen der DGK hingegen sinnvoll und erwiesenermaßen lebensrettend. Einige wichtige Aspekte, die bei dem Einsatz von frei zugänglichen AED und der Umsetzung von PAD-Konzepten zu beachten sind, sind nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer unter anderem die folgenden: Das eingesetzte AED -Gerät muss fu nktionstüchtig und leistungsfähig sein. Für die Übe r- prüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes und der regelmäßigen Kontrollen ist der Betreiber verantwortlich. Die ärztliche Fachaufsicht muss im Sinne eines medizinischen Qualitätsmanageme nts si- chergestellt sein. Dies bedeutet, dass ein ärztlich Verantwortlicher als Programmbetreuer und Programmleiter zu bestimmen ist und jede Anwendung eines AED-Gerätes nachträg- lich unter ärztlicher Fachaufsicht analysiert wird. Das Eingreifintervall sollt e höchstens fünf Minuten betragen, d.h. der Defibrillator sollte nahe zum Ort der Wiederbelebung sein (zur Erinnerung: 75 % der Herz - Kreislauf- Stillstände ereignen sich in der Wohnung der Betroffenen). Der Anwender des AED -Gerätes muss Kenntnisse in der D urchführung der Wiederbel e- bung besitzen. Ausbildung gem. § 14 und § 37 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2, 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte -Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die Ausbildung muss neben der Gewähr für eine sachgerechte H andhabung des Defibrillators auch die Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation vermitteln, da die Behandlungsma ß- nahmen ihren Wert sehr wesentlich durch ihr Zusammenwirken entfalten und nur die Kombination beider Behandlungsmaßnahmen als wirkungsvolles Ko nzept angesehen wird. Eine Ausbildung dieses Umfangs lässt sich in einen Erste Hilfe-Kurs problemlos in- tegrieren. Durch diese Ausbildung wird die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung gerechtfertigt und den Bestimmungen des MPG und der MPBetreibV, der die se Geräte unterliegen, wird entsprochen. Die Rechtssicherheit des Helfers in der Not erwächst daraus, dass zur Rechtfertigung der Re t- tungsmaßnahme eine mindestens mutmaßliche Einwilligung des Opfers in die mit der Defibrillat i- on tatbestandlich vorliegende Körperverletzung angenommen werden kann. Wichtig ist, dass der Einsatz sorgfältig durchgeführt wurde. Bei der Beurteilung der Sorgfalt durch medizinische Laien sind die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Aus - und Fortbildung von Laien zu berüc k- sichtigen. Rechtswidrig ist die Handlung dann, wenn die helfende Person riskante, insbesondere 5 V/0880/2015 grob sorgfaltswidrige Handlungen vornimmt. Als Mindestanforderungen an die Ausbildung we r- den von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (in der alle Hilfsorganisation en organisiert sind) initial 7 Stunden und einmal jährlich 4 Stunden Auffrischung formuliert. 5. Kosten Die Einführung von AED -/PAD-Programmen sollte, neben der Interpretation wissenschaftlicher und klinischer Studienergebnisse, nicht ohne Berücksichtig ung der Kosteneffizienz erfolgen. Es wird empfohlen für jedes AED-/PAD-Programm die Kosten für - die Anschaffung der Geräte, - die laufenden Unterhaltungskosten der Geräte (Austausch der Batterien bzw. Akkus, r e- gelmäßiger Tausch der Elektroden), - das Personal ( Kontrolle und Wartung der Geräte, ärztliche Fachaufsicht, Überwachung der Programme) und - die Ausbildung im Vorfeld zu kalkulieren. Um eine ungefähre Kostengröße zu beziffern, können die nachstehenden Werte zu Grunde g e- legt werden: - Anschaffungskosten ca. 1.200 € pro Gerät. - Folgekosten für den Betrieb (Austausch von Batterien und Elektroden) ca. 180 €/Gerät a l- le 3 Jahre. - Wandhalterung ca. 200 € pro Gerät. - Neubeschaffung von Geräten aufgrund von Diebstahl oder Vandalismus (ohne Angabe). - Personalkosten für die Wartung der Geräte (ohne Angabe). - Personalkosten für die medizinische Fachaufsicht/medizinisches Qualitätsmanagement (ohne Angabe). 6. Sponsoring Als Alternative könnte ein Sponsoring, das auch die Erstschulung des Personals beinhalten kann, in Be tracht gezogen werden. Ein Sponsoring funktioniert häufig so, dass von einem externen Defibrillatoren-Anbieter ortsnahe Unternehmen akquiriert und ihnen kostenpflichtig befristet We r- beflächen auf einer Werbetafel, die an einer exponierten Stelle in der jew eiligen Einrichtung auf- gehängt wird, zur Verfügung gestellt werden. Auf die Höhe der den betreffenden Firmen in Rec h- nung gestellten Kosten hätte die Stadt keinen Einfluss. Zahlreiche Unternehmen sind in diesem Feld aktiv und mehrmals im Jahr werden Ämter d er Stadt von Firmen angeschrieben, deren G e- schäftskonzept PAD-Sponsoring beinhaltet. In einigen Fällen, so ergaben Recherchen im Inte r- net, waren die Kosten für die akquirierten Firmen so hoch angesetzt, dass hierüber eine erhebl i- che Überfinanzierung der Kosten für die Anschaffung und Wartung der Geräte erfolgte. Auch wird im Internet darüber berichtet, dass einige betroffene Firmen sich nicht aus dem abgeschlossenen Vertrag lösen konnten, so dass es zu Konflikten kam. Mit Blick darauf, dass solche Probleme mit ortsansässigen Firmen auftreten können und eine Gewinnerzielung durch das Aufstellen von Defibrillatoren, auch in der Öffentlichkeit, kritisch zu bewerten ist, muss die Möglichkeit eines Sponsorings inklusive Rahmenbedingungen sehr genau geprüft werden. 7. Vergleich/ Erfahrungsberichte Die Stadt Bochum hat im Jahr 2003 ein AED-Projekt in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, verschiedenen Krankenkassen und Vertretern von Krankenhäusern und Arztpraxen gestartet. Die 10-Jahres-Ergebnisse dieses stadtweiten AED-Programms wurden im medizinischen Fachjournal „Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin 2/2015“ veröffentlicht (Anlage 5). Die Stadt Bochum hat ca. 365.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet wurden durch die Stadt B o- 6 V/0880/2015 chum und private Einwohner insgesamt 175 AED an Orten mit hohem Personenaufko mmen, wie z. B. öffentliche Gebäude, Firmen, Veranstaltungs - und Einkaufzentren, angebracht. Da die F i- nanzierung der Geräteanschaffung zu einem Großteil durch private Finanzmittel der Projektei l- nehmer (private Firme, Arztpraxen) erfolgte, wurde die Positionierung der AED hierdurch beei n- flusst. Geschult in der Anwendung der AED und den Basismaßnahmen der Reanimation wurden ca. 15.000 „Laien“, die sich häufig in unmittelbarer Nähe der AED Standort e aufhalten bzw. dort arbeiten. Hinzu kommen die schon ausgebildeten Personenkreise der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen und Feuerwehr, des Personals in Arztpraxen u. ä. In dem Zeitraum der Datenerfassung (2004 – 2013) kam es insgesamt zu 17 Anwendungen von AED. Defibrilliert wurde nach Feststellung von Kammerflimmern in 11 Fällen. 6 von diesen 11 Patienten überlebten ohne neurologische Schäden, 5 verstarben. Bei den anderen 6 Patienten wurde eine nicht-defibrillierbare Rhythmusstörung diagnostiziert. Das AED-Gerät befand sich bei allen 6 Überlebenden weniger als 100 m vom Ereignisort entfernt. Nach jedem AED Einsatz wu r- den durch den Projektkoordinator (eingerichtete Stelle eines Teilzeitmitarbeiters bei der Feue r- wehr) alle ve rfügbaren Informationen (Einsatzdokumentation der Leitstelle, Einsatzbericht des Notarztes, Ger äteprotokoll mit allen Aktionen des AED und der dazugehörigen Zeiterfassung) gesammelt. Das Projekt verfügte über eine Ärztliche Leitung, die die Einsätze superv idierte. Die Autoren der Untersuchung in Bochum zeigten sich insgesamt enttäuscht über die geringe Wir k- samkeit des AED- Programmes, die sie auf den geringen Anteil an Herz -Kreislaufstillstand in der Öffentlichkeit zurückführten. Sie schlussfolgerten, dass die Ausbildung von Laien in den einf a- chen Maßnahmen der Wiederbelebung („Thoraxkompression“) wesentlich für die Verbesserung des Überlebens beim Herz-Kreislaufstillstand ist. Zu den Gesamtkosten des Projektes in Bochum in Höhe von insgesamt 1.073.660 € zählen n e- ben den Anschaffungs - und Unterhaltungskosten der AED auch die Stellenanteile im Rettung s- dienst (professionelle Begleitung des Projektes, Beobachtung, Hotline, Evaluation), die Sch u- lungskosten sowie die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Legt man zugrunde, dass in Münster 134 (siehe oben) Sportstätten mit AED ausgestattet würden, so kann davon ausgegangen we r- den, dass die Kosten in etwa denen der 175 Geräte, die in Bochum installiert wurden, entsprä- chen. In Dänemark (Wissenberg M. et al. JAMA 2013) gelang es in den vergangenen zehn Jahren, den Anteil der Menschen, die einen Herz -Kreislaufstillstand mit Kammerflimmern überlebten, zu ve r- dreifachen (!). Interessanterweise gelang dieses, indem e inerseits der Unterricht in Wiederbel e- bung in den Schulunterricht integriert wurde, andererseits die Ausbildung von Laien in den einf a- chen Maßnahmen der Wiederbelebung forciert wurde. AED -Programme wurden nicht eingeric h- tet. Auch geleitet von diesen bemerk enswerten Erfolgen hat die Kultusministerkonferenz der Länder im Jahr 2014 empfohlen, die Maßnahmen der Wiederbelebung auch in Deutschland in den Unterricht ab Klasse sieben zu integrieren und jährlich zu wiederholen. Es gibt also deutliche Hinweise dara uf, dass verbesserte Überlebensraten beim Herz -Kreislauf- Stillstand im Wesentlichen nicht von der Verfügbarkeit von AED, sondern von der Verfügbarkeit von Menschen abhängig sind, die in einer Notfallsituation mit der manuellen Wiederbelebung beginnen. 8. Konsequenzen Bei den Überlegungen und einer Entscheidung für oder gegen die Anschaffung von AED sowie der örtlichen Anordnung der AED in der Stadt Münster sollten die oben genannten Aspekte, Krite- rien, Voraussetzungen, Kosten und Folgekosten genau beleuchtet und geprüft werden. 1. Die Umsetzung eines AED -Programmes in den Sportstätten bzw. Gebäuden der Stadt Münster ist kostenintensiv und kann nur im Rahmen der von Experten/ -innen und Geset- zen gemachten Vorgaben erfolgen. 7 V/0880/2015 2. Der zu erwartende Effekt eines AED -Programms auf das Überleben von Patienten/innen nach Herz-Kreislauf-Stillstand muss insgesamt als gering angesehen werden, da Herz - Kreislauf-Stillstand zum überwiegenden Anteil nicht an öffentlichen Orten oder Sportstä t- ten passiert. Da einerseits Mensche n mit hohem Risiko für einen Herz -Kreislauf-Stillstand häufig zu Schwimmtraining geraten und andererseits in den Schwimmbädern der Stadt Münster in Erste Hilfe ausgebildetes Fachpersonal vorgehalten wird, erscheint eine Ausstattung der Schwimmbäder mit AED sinnvoll. Die Kosten hierfür sind begrenzt. Eine ärztliche Supe r- vision kann durch städtische Ämter erfolgen. Durch die ständige Präsenz des Personals kann der Schaden durch Diebstahl und Vandalismus begrenzt werden. 3. Bereits heute gibt es eine unbekannte, vermutlich aber nicht geringe Zahl von A ED- Geräten, die von Firmen z.B. im Foyer des Firmensitzes oder in Verkaufsräumen vorg e- halten werden. Es erscheint sehr sinnvoll, diese Geräte im Rahmen eines Katasters zu er- fassen und im Falle eines Notrufes seitens der Leitstelle der Feuerwehr auf diese Geräte hinzuweisen, wenn der Notfallort in unmittelbarer Nähe des Gerätestandortes liegt. Die Daten sollten den Bürgerinnen und Bürgern über eine sog. App ebenfalls jederzeit z u- gänglich sein. Ein derartiges Kataster muss ständig gepflegt werden. 4. Die Erhöhung der Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die dazu in der Lage sind, im Notfall mit einer Laien-Wiederbelebung zu beginnen, wird unmittelbaren Einfluss auf das Überl e- ben von Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand haben. In Dänemark werden heute dre i- mal mehr Menschen vor dem Versterben am plötzlichen Herztod gerettet, als vor der fl ä- chendeckenden Schulung von Laien in Wiederbelebungsmaßnahmen. Deshalb muss es Ziel der Stadtgesellschaft sein, den Anteil der Menschen zu erhöhen, die bei einem Herz- stillstand Erste Hilfe leisten! Hierzu erscheint vor allem die Umsetzung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Einrichtung von Reanimationsunterricht in Sekundarschu- len sehr sinnvoll. In den Schulen der Stadt Münster ist dieser Unterricht mehrheitlich noch nicht eingerichtet worden. Eine Unterstützung der Schulen in der Einrichtung von Wiede r- belebungsunterricht für Schülerinnen und Schüler erscheint geboten. Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit einfachen „Pup pen“ (Simulatoren) zum Erlernen der Wi e- derbelebung verursacht Kosten in Höhe von ca. 20 € pro Schüler. Eine bei Realisierung der Maßnahme noch einzurichtende „Sachbearbeitung Wiederbelebung“ stünde den Schulen als städtische Ansprechstelle zur Verfügung. 9. Finanzierung Die Beschaffung der AED für Schwimmbäder (sowie von Piktogrammen als Hinweisschilder) ver- ursacht einen einmaligen finanziellen Aufwand von ca. 10.000 Euro. Zur Wartung und Unterha l- tung der AED entsteht ein finanzieller Aufwand von jährlich ca. 1.000 Euro. Die Erstellung eines AED -Katasters (durch einen externen Leistungserbringer) verursacht einen einmaligen finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 5.000 Euro. Für Beratung, Unterhaltung und technische Aktualisierung entsteht ein jährlicher finanzieller Auf- wand von ca. 2.500 Euro. Die Förderung des Reanimationstrainings in Sekundarschulen verursacht einen jährlichen fina n- ziellen Aufwand in Höhe von ca. 10.000 Euro. Die Einrichtung einer Sachbearbeitung mit einer 0,50 Stelle in Amt 37 verursacht einen jährlichen finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 30.000 Euro. 8 V/0880/2015 Bei Realisierung der erwähnten Maßnahmen entstehen demnach insgesamt Einmalkosten in Höhe von 15.000 Euro sowie jährliche Kosten in Höhe von ca. 43.500 Euro. Diese Aufwendu n- gen sind im Haushaltsplanentwurf jedoch nicht veranschlagt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: 1. Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 19.05.2015 2. Beschluss der KIB vom 10.03.2015 3. Positionspapier der D eutschen Gesellschaft für Kar diologie – Herz- und Kreislauffo rschung e.V. 4. Stellungnahme der Bundesärztekammer 5. Fachartikel zum Defibrillator-Programm in der Stadt Bochum
Vorlage_880_2015_Anlage_5
32 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage V/0880/2015
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- V/0880/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37