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V/0503/2017

Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup "Spielplatz Kirchfeld erhalten"

Vorlagen 05.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 35

Antrag der CDU-Fraktion

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Antrag der CDU-Fraktion

2100 Zeichen

A-H/0004/2017

MÜNSTER
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hiltrup

- Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen: 06.02.17

Spielplatz Kirchfeld erhalten

Antrag:

Der Spielplatz an der Straße „Kirchfeld“ wird nicht aufgegeben, sondern erhalten.

Begründung:

Im Jahr 2011 hat die Stadtverwaltung analysiert, dass dieser Spielplatz nicht mehr viel freguentiert
wird. Im Zuge. eines. Konsolidierungshaushalts (2012 bis 2017) sind zahlreiche Spielplätze in ganz
Münster aufgegeben worden, darunter auch der in der Straße Kirchfeld. Eine Weiterverwertung des
Grundstücks für den Wohnungsbau wurde und wird nicht verfolgt, es soll eine Optionsfläche für
einen Spielplatz bleiben. Ziel ist eine jährliche Einsparung von 1.169 EUR. -

Die Umsetzung dieses Beschlusses hat dann einige Zeit in Anspruch genommen. Im Jahr 2015, vier
Jahre später, sollte der Spielplatz dann tatsächlich abgeräumt werden. In der Zwischenzeit hat in
zahlreichen Häusern ein Generationsumbruch stattgefunden. Nunmehr leben viele Kinder dort, die
den Spielplatz gerne nutzen. Kinder und Eltern dokumentiereff*den Wunsch zur weiteren Nutzung
mit einer Unterschriftenliste an die Bezirksvertretung Hiltrup, die das Anliegen unterstützt und
erreicht, dass der Beschluss zunächst ausgesetzt wird.

Das Grünflächenamt ‚kündigt zum Jahresende 2016 erneut an, den Spielplatz zu schließen und im
Frühjahr 2017 die Spielgeräte abzuräumen. Unveränderter Wunsch der Anlieger ist es, den. Spielplatz
weiter zu- nutzen, da der Generationenumbruch weiter vorangeschritten ist und weitere Kinder am
Kirchfeld zu.Hause sind (dies bestätigt auch die Stadtverwaltung). Ebenfalls wird die: Bereitschaft
bekundet, bei der Unterhaltung (Rasen- und Grünschnitt) zu unterstützen, um städtische Kosten zu
‚reduzieren. Der Zustand der Spielgeräte wird als gut beschrieben,

Die Stadtverwaltung führt: selbst Jüngst (Dezember 2016) aus, dass Amelsbüren mit ‘Spielplätzen
unterversorgt ist (Quelle: Vorlage 929/2016 „Auch der Versorgungsgrad mit Spielplätzen (87 %) ist
der geringste im Vergleich der betrachteten Stadtteile.“). .

Münster, 07.02.2017

Beschlussvorlage

6982 Zeichen

V/0503/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup "Spielplatz Kirchfeld erhalten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Spielplatz Kirchfeld wird in der Funktion als Spielfläche weiter geführt. 
 
2. Punkt 1. setzt voraus, dass finanzielle Mittel für die laufende Unterhaltung in Höhe von 1.169 
€ bereit gestellt werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2018 ff 1.169   
 
 
Die finanziellen Mittel für die Unterhaltung sind im Haushaltsplanentwurf 2018 ff bisher nicht veran-
schlagt. Ein entsprechendes Veränderungsblatt wird zu den Etatberatungen gefertigt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0503/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Oldenbüttel 
Ruf: 
492-6721 
E-Mail: 
Oldenbuettel@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0503/2017 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass im 
Rahmen der Haushaltplanung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Er-
mächtigungen für 2018 ff bereitgestellt werden.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Spielplatz Kirchfeld wurde durch Ratsbeschluss, nach vorheriger Beratung in der BV-Hiltrup, im 
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, sowie im Haupt- und Finanzausschuss 
der Konsolidierung zugeführt. Grundlage hierfür war der Ratsauftrag aus der Vorlage 
V/0702/2012/1.  
 
Im Antrag Nr. A-H/004/2017 der CDU-Fraktion wird die Forderung erhoben den Spielplatz nicht auf-
zugeben, sondern zu erhalten und die Bereitschaft der Anlieger bekundet, bei der Unterhaltung der 
Fläche zu unterstützen, um die städtischen Kosten zu reduzieren. 
 
Der Spielplatz Kirchfeld ist einer von 6 Spiel- und Bolzplätzen die mit Ratsbeschluss vom 11.12.2013 
aufgrund der Konsolidierung zurückgebaut werden sollen. Hierzu sollen die Spielgeräte abgebaut und 
die Sand- in Rasenflächen umgewandelt werden. Die Fläche soll weiterhin als öffentliche  Grünfläche 
nutzbar sein. Da die Sparsumme gem. Beschluss zur Vorlage V/0702/2012 ab 2015 ff. festgelegt ist, 
soll der Abbau der Geräte erst im 4. Quartal erfolgen. Aufgrund der vorangegangenen Diskussionen 
ist der Beschluss auf dem Spielplatz Kirchfeld noch nicht vollzogen worden, die Spielgeräte sind auf 
der Fläche noch vorhanden.  
 
Im Antrag wird angeführt, dass Amelsbüren mit Spielplätzen unterversorgt sei (87 %). Diese Ang abe 
resultiert aus der Vorlage V/0929/2016 „Anträge zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten 
bzw. Durchführung von Stadtteilentwicklungswerkstätten“ vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung und steht im Zusammenhang mit dem Stadtteil -Indikatoren-Vergleich. Die 
angegebene prozentuale Versorgung gibt  leider nicht den wahren Wert wieder. Ta tsächlich besteht 
im Stadtteil in der Vergangenheit und gegenwärtig eine sehr gute Verso rgung an Spielflächen, diese 
ist auch in der Vorlage V/0610/2013 „Rückbau von öffentlichen Spiel - und Bolzplätzen“ dargestellt 
worden. Die folgende Tabelle stellt für Amelsbüren für die Jahre 2011 – 2016 die wohnberechtigte 
Bevölkerung, die Bevölkerungsprognose bis 2025 und die jeweilige Spielflächenversorgung dar (b e-
reits ohne Spielplatz Kirchfeld):  
 
 Wohnberechtigte Bevölkerung, davon im Alter von       Jahren  
 0-5 6-9 10-15 16-20 21-59 60-69 70 +  Gesamt Versorgung 
 
2013 286 260 362 238 2.145 406 578 4.275 122 % 
2014 260 255 466 252 2.226 381 365 4.205 124 % 
2015 271 252 357 251 2.127 421 581 4.260 122 % 
2016 274 255 386 272 2.173 431 588 4.379 119 % 
 
Prognose 
2025 
244 241 363 262 2.112 426 591 4.239 123 % 
 
Auf Grundlage des sehr guten Versorgungsgrades ist der Spielplatz Kirchfeld zur Konsolidierung im 
Jahr 2013 vorgeschlagen worden. 
 
Des Weiteren wird im Antrag die Bereitschaft bekundet, die Unterhaltung des Spielplatzes mit Rasen- 
und Grünschnitt zu unterstützen.  
 
Das Engagement von Privatpersonen oder Vereinen für die öffentlichen Kinderspielplätze wird grun d-
sätzlich sehr begrüßt. Hierfür gibt es in der Stadt zahlre iche ehrenamtliche Patenschaften , mit denen 
sich Anlieger sehr um einen Kinderspielplatz kümmern. Diese Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen

- 3 - 
V/0503/2017 
auf die Bereiche Sauberkeit und soziale Kontrolle und ist rein ehrenamtlich. Sie führt aber nicht zu 
konkreten Einsparungen. 
 
Zum Betrieb der Kinderspielplätze gehört die haftungsrechtliche Organisation der durch die Rech t-
sprechung bzw. die einschlägigen DIN -Normen vorgegebenen Kontrollen auf Verkehrssicherheit. Da 
die Benutzung der Spielgeräte und der Spielplätze m it Gefahren verbunden sein kann, gehört es zu 
den wichtigsten Aufgaben des Betreibers, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinderspielplätze mit ihren 
Einrichtungen immer in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Nach der Rechtsprechung 
sind an die Si cherheit und den Erhaltungszustand der Spielgeräte eines öffentlichen Kinderspielpla t-
zes besonders strenge Anforderungen zu stellen. 
 
Für die Sicherheit auf den Spielplätzen ist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ve r-
pflichtet, mindestens ei nen wöchentlichen Kontrolldienst sicherzustellen. Für diesen Kontroll - und 
Wartungsdienst sind neben der fachlichen Qualifikation Kenntnisse in den einschlägigen  
Sicherheitsvorschriften und den speziellen Normen für Kinderspielplätze und Spielgeräte notwe ndig. 
Nach der Rechtsprechung und den Forderungen der Versicherer müssen hierfür regelmäßige Qualif i-
zierungen und Unterweisungen getroffen werden. Die Kontrollgänge müssen nachgewiesen und da u-
erhaft dokumentiert werden. 
 
Es ist sinnvoll und rationell, dies e Kontrollen und Wartungen im Zusammenhang mit den erforderl i-
chen Reinigungen der Kinderspielplätze durchzuführen. Aufgrund der rechtlichen Anforderungen und 
der mit den Kontrollen verbundenen Verantwortung/Haftung lässt sich dieser Umfang nicht im Ra h-
men einer ehrenamtlichen Tätigkeit organisieren oder übertragen.  
 
Die gärtnerisch, fachlichen Tätigkeiten wie Rasen - und Grünschnitt, stellen hier nur einen geringen 
Anteil der Gesamtaufwendungen dar. Der Rasenschnitt ist hier im Rahmen eines Gesamtauftrages 
an eine Fremdfirma vergeben und verursacht für diesen Spielplatz einen sehr geringen Kostena nteil 
im gesamten Jahr. 
 
Um den Spielplatz Kirchfeld auch weiterhin erhalten zu können, sind Mittel in Höhe von 1.169 € für 
die Unterhaltung im Haushalt einzustellen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Gez.  
 
 
Anlage: Antrag der CDU-Fraktion

Beratungsverlauf (4)

05.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kirchfeld

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Details

Aktenzeichen
V/0503/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37