V/0041/2011
Handlungsprogramm Wohnen
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Ergänzungsvorlage V/0041/2011/1 mit Anlage
8425 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Wohnungswesen
Vorlagen-Nr.:
V/0041/2011/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Fahl
Ruf:
Betrifft
Handlungsprogramm Wohnen
Beratungsfolge
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1.1 das Handlungsprogramm Wohnen fortzuschreiben und es zur Steuerung des lokalen
Wohnungsmarktes umsetzungsorientiert als „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“
entsprechend den Anforderungen des Landes NRW sowie unter Berücksichtigung des
Hauptausschussbeschlusses vom 28.04.2010 zur Vorlage V/0237/2010 weiterzuentwickeln und
dabei die Erfordernisse einer be darfsgerechten Wohnungsversorgung von Menschen mit
Behinderungen zu analysieren und angemessen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen vom
30.11.2010),
1.2 die Umsetzung dieses Auftrages auf externe Fachkompetenz zu stützen und durch einen
dialogorientierten Prozess mit lokalen Akteuren aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft
methodisch zu begleiten,
1.3 die notwendigen Vorbereitungen für den Auftrag gemäß Ziffer 1.1 unter Einbeziehung externer
Experten zu treffen und die hierfür anfallenden Kosten (i.S.v. Alternativangeboten) zu ermitteln. Die
zur Auftragsvergabe erforderliche Mittelbereitstellung ist rechtzeitig zur Aufstellung des Haushalts
2012 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land NRW derzeit keine Änderung in der Einstufung der
Stadt Münster als Gebiet mit unterdurchschnittlichem Bedarfsniveau für den Förderbedarf im
Segment „Mietwohnungsbau“ vorsieht.
3. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist der Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Münster an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft (ASSVW) zur Vorlage V/0489/2010 „Soziale Wohnraumförderung“ vom 23.09.2010 erledigt.
492 64 80
E-Mail:
FahlA@stadt-muenster.de
Datum:
16.03.2011
V/0041/2011/1
- 2 -
V/0041/2011/1
Begründung:
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) empfahl am
01.02.2011 den beteiligten Gremien vor Sitzungsverlauf zur Vorberatung/Entscheidung der Vorla-
ge V/0041/2011 eine abweichende Beschlussfassung zu Ziffer 1.1 mit der Maßgabe das Hand-
lungsprogramm Wohnen unter Berücksichtigung des Beschlusses der KIB vom 30.11.2010 weiter-
zuentwickeln. (vgl. Anlage)
Die von der KIB beschlossene Anregung zur Ausweitung des Beschlussvorschlages zur Vorlage
V/0041/2011 wird von der Verwaltung in ihrer Intention begrüßt und aufgegriffen. Die mit Be-
schluss der KIB vom 30.11.2010 an die Verwaltung herangetragenen Anliegen enthalten in den
Punkten 1, 3 und 4 unmittelbare Bezüge zur geplanten Fortschreibung des Handlungsprogramms
Wohnen, die mit dieser Vorlage an den Rat angestoßen werden soll.
Durch eine veränderte Beschlussfassung sollen im Rahmen der Fortschreibung des städtischen
Handlungsprogramms Wohnens Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich Berück-
sichtigung finden und besondere Erfordernisse zur Analyse und Umsetzung einer nachhaltigen
Wohnungsversorgung von Menschen mit Behinderungen und demografisch bedingte Wohn- und
Betreuungsbedarfe verbindlich beachtet werden.
Die an den Vorberatungen beteiligten Ausschüsse beschlossen im bisherigen Beratungsverlauf
jeweils einstimmig die Vorlage in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung des Be-
schlusspunktes 1.1 (fett gedruckter Textteil) dem Hauptausschuss sowie dem Rat zum Beschluss
zu empfehlen.
I.V. I.V.
gez. gez.
Schultheiß Paal
Stadtdirektor Stadtrat
Anlage:
Beschluss der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen vom
30.11.2010
1
Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen
- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch -
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 48127 Münster
Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de
Die KIB hat in ihrer Sitzung am 30.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der Ziele der UN-
Behindertenrechtskonvention
1. eine Analyse zur Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen
(Wohnraumversorgung, Bedarfe) vorzunehmen und dazu einen Bericht vorzulegen,
2. in den jährlichen Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen spezifische
Belange der Wohnungssuche und Ergebnisse zu den Möglichkeiten der
Wohnungsversorgung von Menschen mit Behinderungen mit aufzunehmen und
diesen Bericht auch der KIB vorzulegen,
3. im Zuge der nächsten Fortschreibung des Handlungsprogramms Wohnen“ (vgl.
CDU-Antrag zur Berichtsvorlage 0489/2010 „Soziale Wohnraumförderung“) die
Erfordernisse einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung von Menschen mit
Behinderungen sowohl im geförderten wie im frei finanzierten Wohnungsbau
angemessen zu berücksichtigen,
4. wegen des demografischen Wandels im Hinblick auf die in absehbarer Zeit zu
erwartende Anzahlsteigerung der demenziell erkrankten Menschen eine
Gesamtplanung konkreter Maßnahmen und innovativer Wohnprojekte auszuarbeiten,
um die Wohnraumversorgung dieser Menschen in allen Stadtteilen Münsters
vorzubereiten,
5. mit der Wohn+Stadtbau GmbH Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken,
dass zukünftig alle neuen Wohnungen der Wohn+Stadtbau GmbH barrierefrei gebaut
werden und bei Sanierungen ebenfalls Barrierefreiheit angestrebt wird.
Begründung:
Zu 1. und zu 2.: Der vom Amt für Wohnungswesen vorgelegte Geschäftsbericht
2009 vernachlässigt die Analyse der Wohnsituation der Menschen mit
Behinderungen (Entwicklung der Nachfrage nach bedarfsgerechtem Wohnraum),
obwohl die Anzahl dieser Menschen über 25.000 beträgt. Viele von ihnen benötigen
besondere Wohnraumverhältnisse technisch-ergonomischen Art wie der Lage und
Umgebung/Infrastruktur, um entsprechend ihren – noch verbliebenen – Fähigkeiten
eine adäquate Lebensweise führen zu können.
Der letzte Bericht mit Informationen zur Wohnraumversorgung für Menschen mit
Behinderungen wurde vor langer Zeit vor mehr als 10 Jahren erstellt. Seitdem hat
sich vieles z. B. sowohl in der Bevölkerungsstruktur durch den demografischen
2
Wandel, als auch der Art der Behinderungen geändert. Dieses führt dazu, dass sich
die Bedürfnisse der Menschen wie die Anforderungen an deren Versorgung, Pflege
usw., also der Daseinsvorsorge verändert haben.
Zu 3.: Deshalb ist nach der Analyse die Ergänzung und Fortschreibung des
„Handlungsprogramms Wohnen“ vorzunehmen und eine Zielprojektion für die
Wohnungsversorgung dieser Personengruppe zu entwickeln. Dies ist notwendig,
damit sich die Kommune auf die zukünftigen sich ändernden Erfordernisse der
Daseinsvorsorge vorbereitet, um den Menschen trotz des zu erwartenden steigenden
Alters und Aufwands für die allgemeine Versorgung und besonders für die Pflege
angemessene und tragbare Verhältnisse anbieten zu können.
Dieses Programm soll sich nicht beschränken auf den sozialen Mietwohnungs- und
Eigenheimbau, sondern auch den freifinanzierten Mietwohnungs-,
Eigentumswohnungs- und Eigenheimbau einbeziehen, da alle Menschen mit
Behinderungen adäquat wohnen und leben sollen, unabhängig von ihrer sozialen
Situation.
Zu 4.: In der Behindertenmedizin wird prognostiziert, dass sich die Anzahl der
Demenzkranken in absehbarer Zeit von z. Z. ca. 1,2 Mio. auf 5 Mio. erhöhen wird,
wenn die Medizin keine heilenden Therapien entwickelt. Das ist z. Z. nicht in
Aussicht. Damit müssen wir davon ausgehen, dass die Anzahl um das 4-fache
steigen wird.
In Münster werden viele Demenzkranke in den ca. 2500 Altenheimplätzen, die belegt
sind, und in 121 WG-Plätzen versorgt. Die Anzahlsteigerung auf absehbar 5 Mio.
erfordert dann auch die Vervierfachung der WG-Plätze bzw. der Heimplätze.
Die Bewältigung dieses Problems muss schon jetzt vorgedacht und angegangen
werden.
Die Bewältigung dieses Problems muss schon jetzt vorgedacht und angegangen
werden; das gilt – zwar in erster Linie – aber nicht nur für die Versorgung
Demenzkranker, sondern allgemein für den gesamten Pflegebereich, da die Anzahl
der Pflegefälle nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes steigen wird (z. B. von
2,4 Mio. in 2010 auf 2,9 Mio. in 2020).
Anlage1_Vorlage_41_2011
3079 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Anlage 1
23.09.2010
Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0489/2010
„Soziale Wohnraumförderung“
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft möge
beschließen:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gen ommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das „Handlungspr ogramm Wohnen“ zu aktualisieren.
Dabei sind die geänderten Förderbedingungen des Landes zu berücksichtigen.
Insbesondere sind konkrete Maßnahmen und innovative Projekte aufzunehmen, um
zusätzliche Fördermittel beim Land beantragen zu können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, noch einmal in G esprächen mit der Landesregierung
(MBV) eine höhere Einstufung im Segment „Mietwohnungsbau“ zu erreichen.
Begründung:
Das Land NRW hat die Wohnraumförderung im Jahr 2009 auf eine differenzierte regionale
Kosten- und Bedarfsstruktur umgestellt. Ein vom Institut F + B erstelltes Gutachten kommt zu
einer nicht nachvollziehbaren Einstufung (unterdurc hschnittlich) der Stadt Münster im
Segment „Mietwohnraum“. Die Verwaltung sollte daher auf eine transparente Darstellung der
Gründe für diese Einstufung bestehen und auf eine H öherstufung drängen. Daneben muss
nach weiteren Wegen gesucht werden, Wohnbaufördermittel zu akquirieren.
Seit 2007 fordert das Land die Kommunen auf, sich m it ihrer konkreten Wohnungsmarktlage
und deren zukünftigen Entwicklung auseinander zu se tzen und hieraus wohnungspolitische
Handlungsstrategien zu entwickeln (vgl. Wohnungsbauprogramm 2007).
Viele Städte in NRW verfügen mittlerweile über „Kommunale Handlungskonzepte Wohnen“.
Für Maßnahmen, die aus „Kommunalen Handlungskonzepten Wohnen“ abgeleitet werden,
hält das Land zusätzliche Fördermittel bereit. Darüber hinaus werden den Kommunen eine
mittelfristige Finanzierung entsprechender Vorhaben über mehrere Programmjahre
zugesichert (: Planungssicherheit für Investitionen in größere Wohnungsbauprojekte) und
mögliche Abweichungen von Vorgaben der Förderrichtlinien in Aussicht gestellt (: flexible
passgenaue Förderung von innovativen Projekten).
Das „Handlungsprogramm Wohnen“ der Stadt Münster is t seit vielen Jahren ein bewährtes
Instrument der städtischen Bauland- und Wohnungspol itik. Dies wird auch in der Vorlage
(V/0489/2010) gewürdigt. Jedoch entfaltet das „Hand lungsprogramm Wohnen 2005“ bisher
wenig praktische umsetzungsorientierte Bedeutung fü r die Lösung lokaler
wohnungsmarktspezifischer Probleme. Da das Land NRW nach den bisherigen Erfahrungen
anderer Städte zusätzliche Mittel nur für solche Pr ojekte und Maßnahmen vorsieht, die sich
aus Zusammenhängen lokaler und aktueller Handlungsp rogramme konkret ableiten lassen,
können entsprechende Fördermittel bisher in Münster nicht optimal akquiriert werden.
Eine rasche Aktualisierung des Handlungskonzeptes ist daher geboten.
Gez. Benning
und Fraktion
Beschlussvorlage
14367 Zeichen
V/0041/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Wohnungswesen
Betrifft
Handlungsprogramm Wohnen
Beratungsfolge
09.02.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1.1 das Handlungsprogramm Wohnen fortzuschreiben und es zur Steuerung des lokalen
Wohnungsmarktes umsetzungsorientiert als „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“
entsprechend den Anforderungen des Landes NRW sowie unter Berücksichtigung des
Hauptausschussbeschlusses vom 28.04.2010 zur Vorlage V/0237/2010 weiterzuentwickeln,
1.2 die Umsetzung dieses Auftrages auf externe Fachkompetenz zu stützen und durch einen
dialogorientierten Prozess mit lokalen Akteuren aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft
methodisch zu begleiten,
1.3 die notwendigen Vorbereitungen für den Auftrag gemäß Ziffer 1.1 unter Einbeziehung externer
Experten zu treffen und die hierfür anfallenden Kosten (i.S.v. Alternativangeboten) zu ermitteln. Die
zur Auftragsvergabe erforderliche Mittelbereitstellung ist rechtzeitig zur Aufstellung des Haushalts
2012 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land NRW derzeit keine Änderung in der Einstufung der
Stadt Münster als Gebiet mit unterdurchschnittlichem Bedarfsniveau für den Förderbedarf im
Segment „Mietwohnungsbau“ vorsieht.
3. Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage ist der Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Münster an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft (ASSVW) zur Vorlage V/0489/2010 „Soziale Wohnraumförderung“ vom 23.09.2010 erledigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0041/2011
Auskunft erteilt:
Frau Fahl
Ruf:
492 64 80
E-Mail:
FahlA@stadt-muenster.de
Datum:
13.01.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0041/2011
Begründung:
Zu 1.1
Der ASSVW hat in der Sitzung am 23.09.2010 auf Antrag der CDU-Ratsfraktion (Anlage 1) den
einstimmigen Beschluss (Anlage 2) gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, das
Handlungsprogramm Wohnen (HPW) fortzuschreiben. Da jedoch die Zuständigkeit für das
Handlungsprogramm Wohnen beim Rat liegt, setzt auch die Fortschreibung des HPW einen
Ratsauftrag voraus.
Das Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Münster ist seit 1993 ein bewährtes Instrument der
städtischen Bauland- und Wohnungspolitik. Es hat bisher lediglich den Anspruch, den
Orientierungsrahmen für die kommunale Wohnungspolitik in Münster grob abzustecken. Seit
seiner Erstauflage im Jahr 1993 ist das HPW dreimal fortgeschrieben und an aktuelle
Anforderungen angepasst worden, zuletzt im Jahr 2005. Die bisherigen Beschlüsse zum HPW
wurden jeweils in großer Einmütigkeit über parteipolitische Grenzen hinweg gefasst.
Seit der letzten Fortschreibung wurden von Politik, Verwaltung sowie im wohnungspolitischen Dia-
log mit weiteren Experten wichtige Anliegen, Fragestellungen und Steuerungserfordernisse in
maßgeblichen Handlungsfeldern aufgeworfen, so dass eine Aktualisierung des Handlungspro-
gramms erforderlich ist.
Gemäß Beschluss des ASSVW vom 23.09.2010 soll im Zuge der inhaltlichen Fortschreibung das
HPW zugleich als „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ weiterentwickelt werden. Diesem
kommt hinsichtlich seiner Ausgestaltung und Funktion ein besonderer Stellenwert im Rahmen von
Gestaltungsspielräumen des Landes Nordrhein-Westfalen bei der sozialen Wohnraumförderung
zu. Das Land NRW knüpft daran bestimmte Anforderungen und Erwartungen
1, die mittlerweile
landesweit von zahlreichen Kommunen über entsprechende Konzepte umgesetzt wurden.
Die Konzepte zeichnen sich durch die folgenden Eigenschaften aus:
• Sie basieren auf empirischen Analysen zur Wohnungsmarktsituation und auf wissen-
schaftlich fundierten Prognosen zur Wohnungsmarktentwicklung.
• Sie nehmen insbesondere die divergierenden Entwicklungen auf Stadtteil- und Quar-
tiersebene in den Focus.
• Sie sind handlungsorientiert und stellen Vorhaben und Maßnahmen in einen gesamtstäd-
tischen, fachlichen Zusammenhang.
• Lokale wohnungspolitische Strategien sind dabei in den Kontext der Ziele der Stadtent-
wicklung gestellt worden.
• Sie sind im intensiven Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft ent-
standen.
• Der Erarbeitungsprozess ist stets durch Experten von außen unterstützt worden.
Die neuen Anforderungen erfüllt das bisherige HPW bislang nur teilweise. Das Land NRW geht
jedoch mehr und mehr dazu über, die Bereitstellung von Fördermitteln für den sozialen Woh-
nungsbau über das zu Beginn eines jeden Jahres den Kommunen begrenzt zugewiesene Förder-
budget hinaus an das Vorhandensein eines kommunalen Handlungskonzeptes zu knüpfen. Um die
Chancen auf eine Aufstockung der Fördermittel für die Stadt Münster zu erhöhen, ist die Weiter-
entwicklung des HPW unter Berücksichtigung der vom Land gestellten aktuellen Anforderungen an
ein kommunales Handlungskonzept erforderlich.
Für die inhaltliche Fortschreibung des HPW ist ferner der Beschluss des Hauptausschusses vom
28.04.2010 zur Vorlage V/0237/2010 (Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0034/2010
vom 09.03.2010; Umzugsaufforderungen einstellen – Wohnraum schaffen) relevant, insofern die
1 Vgl. Broschüre des Ministeriums für Bauen, Wohnen und Verkehr NRW „Kommunale Handlungskonzepte
Wohnen“ – Ideen und Beispiele, veröffentlicht http://www.mbv.nrw.de/ (Download Broschürenservice)
- 3 -
V/0041/2011
Angebotslage preisgünstiger Wohnungen insbesondere für Alleinstehende und für größere Famili-
en erfasst und ggf. erforderliche gezielte Maßnahmen zur Angebotsverbesserung entwickelt wer-
den sollen.
Fazit: Ziel der Fortschreibung des HPW ist es, eine weiterentwickelte und abgesicherte
Gesamtkonzeption zur kommunalen Wohnungspolitik in Münster zu erarbeiten, die sich den
heutigen und den künftigen Anforderungen der Wohnungsmarktentwicklung stellt und
gleichzeitig den fortgeführten Zielen der Stadtentwicklung in Münster gerecht wird.
Zugleich soll das HPW als „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ die Voraussetzungen
dafür schaffen, dass die Stadt Münster künftig an modifizierten bzw. zusätzlichen
Fördermöglichkeiten des Landes NRW partizipieren kann.
Zu 1.2
Einbindung externer Fachkompetenz
Die Stadt Münster hat bisher d
as Handlungsprogramm Wohnen weitgehend mit verwal-
tungseigenen Ressourcen erstellt und fortgeschrieben. Ein kommunales Handlungskonzept, das
den Anforderungen des Landes NRW entspricht, erfordert jedoch eine deutlich differenziertere
Informationsbasis als bisher. Landesweit wird daher zur Erarbeitung „Kommunaler Handlungskon-
zepte Wohnen“ von den Kommunen regelmäßig externe Fachkompetenz hinzugezogen.
Um innerhalb der Verwaltung und zwischen den Beteiligten zunächst einen gemeinsamen Kennt-
nisstand und einen möglichst breiten Grundkonsens über die aktuelle Ausgangssituation herzustel-
len und daraus mögliche Entwicklungsperspektiven und den konkreten mittelfristigen Handlungs-
bedarf am Wohnungsmarkt unter Beachtung der demografischen Entwicklung sowie der Erforder-
nisse einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung von Menschen mit Behinderungen
2 ableiten
zu können, bedarf es entsprechender Grundlagen und Informationen. Eine fundierte Situationsana-
lyse ist aus Sicht der Verwaltung als thematische Grundlagenarbeit für die mit der Fortschreibung
zu bewältigenden Aufgaben und zur Objektivierung der Ausgangslage in relevanten Handlungs-
feldern unverzichtbar. Notwendig sind Daten und Informationen, die das Wohnungsmarktgesche-
hen abbilden und Rückschlüsse auf Einflussfaktoren und Verflechtungen zwischen Marktsegmen-
ten ermöglichen. Um die auf Stadtteil- und Quartiersebene divergierenden Entwicklungen zu be-
werten, ist insbesondere eine kleinräumige Aufbereitung von wohnungsmarktrelevanten Daten und
Analysen erforderlich.
Auf der Basis der fundierten Situationsanalyse zählt zu den Expertenleistungen aber auch, dass
belastbare Aussagen zu den künftigen Marktentwicklungen getroffen werden. Von einer Expertise
zur Ausdifferenzierung künftiger Wohnungsbedarfe und der erforderlichen Angebote werden wich-
tige Orientierungen für künftige Planungen im Rahmen der Wohnungspolitik in der Stadt Münster
erwartet.
Auch im Kontext der Herausforderungen zur Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung so-
wie der Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger
fehlen konkrete Informationen zur lokalen Angebotslage sowie fachlich fundierte Einschätzungen
zum Neubaubedarf und zu angemessenen Versorgungsmöglichkeiten im preiswerten Angebots-
segment.
Die Bereitstellung entsprechender Daten und Informationen sowie deren Aufbereitung und Bewer-
tung kann auf Basis vorhandener Daten und empirischer Grundlagen sowie unter gegebenen per-
sonellen und zeitlichen Ressourcen nur bedingt von der Verwaltung bewerkstelligt werden und
bedarf somit der Einbindung und Beauftragung externer Fachkompetenz.
2 Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; Beschluss der KIB vom 30.11.2010
- 4 -
V/0041/2011
Dialogorientierter Prozess
Die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Weiterentwicklung des lokalen Wohnungsmarktes ins
Auge zu fassenden Instrumente und Maßnahmen sollten aus Sicht der Verwaltung erstmals in
einem kooperativen und dialogorientierten Prozess, der extern moderiert wird, gemeinsam durch
Verwaltung, Politik und örtliche Akteure erarbeitet werden.
Eine möglichst frühzeitige Einbindung - bereits bei der Auseinandersetzung mit den Analyse- und
Prognosebefunden - lokaler Akteure aus Politik und Wohnungswirtschaft, die für die spätere Fi-
nanzierung und Umsetzung der zu konkretisiere nden Maßnahmen maßgeblich verantwortlich sind,
soll zum einen den notwendigen Zugewinn an gegenseitigen Informationen und Erkenntnissen
unterstützen. Zum anderen geht es im Sinne eines mittelfristig zu strukturierenden Arbeitspro-
gramms dabei auch um Fragen der Ressourcensteuerung. Um grundsätzlich Machbares und poli-
tisch Wünschenswertes tatsächlich angehen und finanzieren zu können, bedarf es letztlich auch
der Festlegung von Dringlichkeiten bzw. Prioritäten.
Vor diesem Hintergrund können Inhalte und Ziele eines „Kommunalen Handlungskonzeptes Woh-
nen“ nicht mehr allein durch die Verwaltung mit deren internem Wissen und Ressourcen
3 erarbei-
tet werden. Die im Handlungsfeld Wohnen aus unterschiedlichen Anlässen und Motiven bereits
praktizierten Formen der Zusammenarbeit 4 haben deutlich gemacht, dass der „Gewinn“ eines ko-
operativen und dialogorientierten Verfahrens nicht allein in dem damit zu erarbeitenden Produkt
liegt. Vielmehr ist dieser auch in einem breiter angelegten Austausch von Fach- und Erfahrungs-
wissen und zusätzlichen Erkenntnissen zu sehen. Die mit der Weiterentwicklung des Handlungs-
programms Wohnen angestrebte kooperative Vorgehensweise lässt insofern positive Perspektiven
erwarten für die Tragfähigkeit und erfolgreiche Umsetzung gemeinsam erarbeiteter Entscheidun-
gen und Lösungswege.
Fazit: Ziele der Einbindung externer Experten bei der Erarbeitung und der Kommunikation
des „Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen“ sind der Zugewinn fachlicher Kompetenz
und Sachverstand mit dem „Blick von außen“ und die Schaffung größtmöglicher Akzeptanz
in einem dialogorientierten Prozess.
Der Erarbeitungsprozess folgt den drei Schritten:
• Situationsanalyse und Prognose der Wohnungsmarktentwicklung mit externer
fachlicher Unterstützung unter Beachtung der demografischen Entwicklung und der
Erfordernisse einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung von Menschen mit
Behinderungen
• Erörterung und Einschätzung der Expertenbefunde/Erarbeitung eines gemeinsamen
Problemverständnisses in einem dialogorientierten Prozess
• Entwicklung von Handlungsempfehlungen/Maßnahmen in einem dialogorientierten
Prozess.
Zu 1.3
Die Verwaltung wird, sofern der Rat dieser Vorlage zustimmt, zur Vorbereitung einer
zielgerichteten Auftragsvergabe zunächst den externen Unterstützungsbedarf mit Blick auf
unterschiedliche fachliche Belange verwaltungsintern klären und die erforderlichen Leistungen
Dritter konkretisieren. Auf der Basis dieser Anforderungen wird sie unverzüglich Kontakte zu
einschlägigen Büros aufnehmen und entsprechende Angebote einholen.
3 Verwaltungsinterne, fachübergreifende „Arbeitsgruppe Wohnen“
4 Vorübergehend: Interfraktioneller Arbeitskreis Wohnen; stetig: Arbeitskreis Wohnen in Münster
- 5 -
V/0041/2011
Für die Auftragsvergaben anfallende Kosten werden dargestellt und sind - vorbehaltlich der
Entscheidung durch den Rat - über eine entsprechende Mittelbereitstellung im Etat 2012 zu
finanzieren.
Zu 2.
Die Verwaltung hat das Anliegen der Ziffer 3. des Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion an den
ASSVW aufgegriffen und mit Vertretern des Landes NRW die Möglichkeit, eine Höherstufung des
Bedarfsniveaus im Segment Mietwohnungsbau zu erreichen, ausgelotet.
Eine Höherstufung einzelner Städte im Gegensatz zu den Ergebnissen des vorliegenden
Gutachtens lehnt das Land ab. Allerdings kündigte das Land an, durch ein „Nachgutachten" eine
Aktualisierung der Bedarfssituationen der Kommunen zu prüfen.
Zu 3.
Die Verwaltung hat mit dieser Vorlage die Intentionen des Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion
zur Vorlage V/0489/2010 „Soziale Wohnraumförderung“ aufgegriffen. Damit ist er erledigt.
I.V. I.V.
gez. gez.
Schultheiß Paal
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen:
- Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage V/0489/2010
- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des ASSVW am 23.09.2010
Anlage2_Vorlage_41_2011
2007 Zeichen
Anlage 2 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.01.2011 492 6102 Auszug aus der Niederschrift über die 7. Sitzung (öff entlicher Sitzungsteil) des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver kehr und Wirtschaft am 23.09.2010 Punkt 5.4 der Tagesordnung V/0489/2010 Soziale Wohnraumförderung Dieser Tagesordnungspunkt war aus der vorherigen Sitzung vertagt worden. Die CDU-Fraktion brachte einen Antrag zur Berichtsvorlage ein: „Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft möge beschließen: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gen ommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das „Handlungspr ogramm Wohnen“ zu aktualisieren. Dabei sind die geänderten Förderbedingungen des Landes zu berücksichtigen. Insbesondere sind konkrete Maßnahmen und innovative Projekte aufzunehmen, um zusätzliche Fördermittel beim Land beantragen zu können. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, noch einmal in G esprächen mit der Landesregierung (MBV) eine höhere Einstufung im Segment „Mietwohnungsbau“ zu erreichen.“ In der Begründung führte Frau Benning aus, dass die ser Antrag über die reine Fortschreibung des Handlungsprogramms Wohnen hinausgehe und auf einen neuen ganzheitlichen Ansatz für ein kommunales Wohnraumkonzept abstelle. Abstimmungsergebnisse: Der Antrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig beschlossen. Beschluss: 4. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gen ommen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, das „Handlungspr ogramm Wohnen“ zu aktualisieren. Dabei sind die geänderten Förderbedingungen des Landes zu berücksichtigen. Insbesondere sind konkrete Maßnahmen und innovative Projekte aufzunehmen, um zusätzliche Fördermittel beim Land beantragen zu können. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, noch einmal in G esprächen mit der Landesregierung (MBV) eine höhere Einstufung im Segment „Mietwohnungsbau“ zu erreichen. gez. Regina Dittmer Schriftführung Verteiler: 64
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0041/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37