3408/2024
Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards
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Anlage 10 Stellungnahme der Verwaltung zu den geänderten Beschlüssen in der Vorberatung
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1 Anlage 10 Vorlage 3408/2024 Ratsbeschluss über das Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie, hier: Qualitätsstandards Hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowie der Bezirksvertretungen 3 (Lindenthal), Bezirksvertretung 5 (Nippes) und 7 (Porz) Übersicht Beschlussorgan Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsanträgen nicht zu folgen. Mit dem Ratsbeschluss 0428/2024 vom 27.06.2024 wurden stadtweit geltende verbindliche Vorgaben zur Anordnung der Außengastronomie entschieden, welche nun durch den Beschluss 3408/2024 mit den Verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung ergänzt werden, siehe Anlage, Kapitel B. II. Die verbindlichen Vorgaben sind aus einem umfangreichen Erarbeitungsprozess mit den unterschiedlichen Interessensvertreter*innen und der Verwaltung als Kompromiss, jedoch mehrheitlich im Konsens beschlossen worden. Ziel ist es, übergeordnete, stadtweit geltende und einheitliche Vorgaben zu Mindestmaßen und Mindeststandard vorzugeben. Damit erhält die Verwaltung eine allgemeingültige Bewertungsgrundlage zur Optimierung des Genehmigungs - prozesses und wird befähigt, die Vielzahl der Anträge systematisch und zügig zu entscheiden. Jeder Antrag wird weiterhin im Einzelfall bewertet und entschieden. Die Verwaltung plant die verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie ab Beginn des Jahres 2025 in die Anwendung zu bringen und damit die Corona-Ausnahmeregeln aufzuheben. Wirtschaftsausschuss 21.11.2024 ohne Votum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 ohne Votum Verkehrsausschuss 26.11.2024 ohne Votum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 ungeänd. beschlossen Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2024 ohne Votum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 ungeänd. beschlossen Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 geändert beschlossen Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 ungeänd. beschlossen Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 ungeänd. beschlossen Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 geändert beschlossen Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 ungeänd. beschlossen Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 geändert beschlossen Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 ungeänd. beschlossen Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 geändert beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 ohne Votum 2 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 03.12.2024 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fasst folgenden geänderten Beschluss: Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfehlen dem Rat der Stadt Köln den Punkt 2 der Beschlussvorlage wie folgt zu be- schließen (Änderungen sind durchgestrichen bzw. fett im Text markiert): 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstandards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeor dnete Außengastronomieflächen unabhängig von ihrer Platzierung auf dem Gehweg oder auf einer Platzfläche durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können müssen. Werden Elemente eingesetzt , Um seheingeschränkte Personen sicher an der Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustellen. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltun g dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Empfehlung der Verwaltung: Zu 2 Nicht folgen Ein derart intensiver Eingri ff in die Rechte der Gastronomie durch eine Pflicht zur Aufstellung von begrenzenden Aufbauten oder Aufstellelementen ist juristisch angreifbar. Eine Rechtsgrundlage ist nicht ersichtlich. Wenn man hier auf stadtgestalterische Ziele abstellen würde n, was zulässig wäre, führt dies zu einem Widerspruch. Ziel der Regelungen war gerade, dass der Stadtraum nicht übermöbliert wird und die Gastronomie sich nicht zum öffentlichen Raum abgrenzt. Sofern die Gastronomiebetriebe aber Aufbauten oder Aufstellelementen wollen, ist dies unter den beschriebenen Auflagen zur Ausführung möglich. Es sollte aber ein e Möglichkeit bleiben und keine Pflicht werden. 3 Gemäß Anlage 3, A.II.12. muss vermieden werden, dass sich die Außengastronomie zum öffentlichen Raum abgrenzt. Die Durchlässigkeit und Transparenz im öffentlichen Raum ist zu wahren und eine Übermöblierung zu vermeiden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Die Bezirksvertretung beschließt die Vorlage wie folgt zu ergänzen: Im Bereich der Gesamtstadt sind im Außenbereich Stehtische anstelle von Tischen und Stühlen erlaubt, wenn es sich um eine räumliche und zeitlich begrenzte Veranstaltung handelt (z. Bsp. ein Fußballspiel, Karnevals- oder Schützenumzug etc.) und auf den Flächen der genehmigten Außengastronomie gestellt werden. Der Betrieb ohne Genehmigung für Auße ngastronomie kann für wiederkeh rende Veranstaltungen eine grundsätzliche jährliche Genehmigung für Stehtische erhalten, die den Vorgaben entsprechen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt mit einer Enthaltung (Grüne) nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU) Empfehlung der Verwaltung: Zu 3 Nicht folgen Aus diversen Gründen, die mitunter auch sicherheitsrelevant sind, werden Außengastronomieerlaubnisse für den Zeitraum von bestimmten Veranstaltungen (wie zum Beispiel Fußballspiele, Karnevals- oder Schützenumzüge) widerrufen. Tische und Stühle müssen dann aus dem Straßenland entfernt werden. Die Nutzung von Stehtischen führt regelmäßig dazu, dass sich Menschentrauben um diese herum bilden. Das wiederum führt dazu, dass Außengastronomieflächen überschritten, Gehwege versperrt werden und sich der Lärmpegel deutlich erhöht. Um im Einzelfall Stehtische genehmigen zu können, sind Ausnahmen aufgrund der Regelung, siehe Anlage 3, B.II.7.2. möglich: „Das Aufstellen von Stehtischen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Erlaubnisbehörde zulässig.“ Bezirksvertretung 5 (Nippes) vom 05.12.2024 Die Bezirksvertretung beschließt die Vorlage wie folgt zu ergänzen: Das Beheizen von Außengastronomiebereichen ist nicht gestattet. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der SPD und der PARTEI mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. Empfehlung der Verwaltung: Zu 3 Nicht folgen 4 Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zu den Qualitätsstandards wurde diese Forderung bereits umgesetzt , siehe Anlage 3, B.II.10.3. : „Gasheizpilze und Gasheizstrahler aller Art sind grundsätzlich nicht zugelassen.“ Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 05.12.2024 Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss gemäß Änderungsantrag AN/1723/2024: Zusätzlicher Beschlusspunkt 6. Die Bez irksvertretung Porz lehnt die Vorlage zur Außengastronomie für den Stadtbezirk Porz ab und empfiehlt dem Rat, diese in einem ersten Schritt auf die Kölner Innenstadt zu beschränken. Nach einer Evaluierung ist die Verwaltung aufgefordert, ggf. für die einze lnen Stadtbezirke Regeln für die Außengastronomie vorzulegen, die sich an den in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlichen Gegebenheiten orientieren und in der Praxis auch umsetzbar sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krämer (parteilos) und Herrn Hallmann (Die PARTEI), gegen die S timme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt. Empfehlung der Verwaltung: Zu 6. Nicht folgen Die verbindlichen Vorgaben sind unmittelbar abgeleitet aus verschiedenen Rechtsnormen, insbesondere dem Verkehrs - und Ordnungsrecht, technischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften. Sie gelten für die Gesamtstadt und stellen sicher, das s bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenland immer die Sicherheit, die Barrierefreiheit und der Gemeingebrauch für die Allgemeinheit berücksichtigt wird. Die zugrundeliegenden Schutzvorschriften müssen verwaltungsrechtlich im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes eingehalten werden. Sie dienen fundamental dem gleichgestellten Schutz aller Menschen in Köln, also auch in den unterschiedlichen Stadtbezirken.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 3408/2024 Freigabedatum 21.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitäts- standards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). Wirtschaftsausschuss 21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Verkehrsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Rat 12.12.2024 2 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflä- chen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können. Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der Außen- gastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn auf- zustellen. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe An- lage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie “ zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben wer- den. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wur- den. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Politischer Auftrag Mit dem Ratsbeschluss „Regelw erk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastro- nomie; hier: verbindliche Vorgaben“ 0428/2024 vom 27.06.2024 (Ratsbeschluss vom 27.06.2024) wurde die Verwaltung beauftragt, Qualitätsstandards zur Unterstützung und Stärkung der verbindlichen Vorgaben zu erarbeiten und die verbindlichen Vorga- ben mit einem Umsetzungskonzept in den Genehmigungsprozess zu überführen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wird dem Rat das Ergebnis des Erarbeitungspro- zesses zu den Qualitätsstandards vorgelegt. Erarbeitungsprozess Qualitätsstandards Im Rahmen der Studioreihe zu den verbindlichen Vorgaben im Jahr 2023 sowie im zu- sammenführenden Konsultationskreis am 27.11.2023 wurde von den Teilnehmenden aus der Verwaltung, den Interessensvertreter*innen aus Gastronomie, Barrierefreiheit, Bürgerschaft und zu Fuß Gehenden erkannt, dass ein Regelungsbedarf auch für die Gestaltung von Elementen der Außengastronomie besteht. Besonders in der Altstadt ist die gestalterische Qualität der Außengastronomie zu verbessern und bestenfalls verbindlich zu regeln. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zu den Qualitätsstandards galt es nun, fol- gende Fragestellungen zu beantworten: - Für welche Elemente der Außengastronomie gilt es, Qualitätsstandards zu er- arbeiten? - Welche Verbindlichkeit sollen sie in welchen Stadträumen besitzen? Mit diesem Ziel wurden weitere sieben Studios im Jahr 2024 durchgeführt, um die ge- stalterische Definition von einzelnen Elementen der Außengastronomie zu erarbeiten. Neben Vertreter*innen der Gastronomie waren auch Vertreter*innen der Bürgergesell- schaft, die sich für die Adressbildung der Altstadt einsetzen, zu weiteren Studios ein- geladen. Zu Beginn der Studios im Jahr 2024 wurden in Form einer gemeinsamen Stadtraum- begehung der Altstadt mit den Teilnehmenden Themenfelder identifiziert, für die Re- gelungsbedarf besteht. Folgende Themen wurden gemeinsam festgelegt: - Sonnenschirme und Markisen - Tische und Stühle - Aufstellelemente - Werbung und Licht - Nicht zugelassene Elemente - Sauberkeit und Instandhaltung Die Verwaltung hat an Hand dieser Themenfelder Regelvorschläge erarbeitet, welche 4 in den Studios vorgestellt, diskutiert und in ihrer Formulierung geschärft wurden. Im zweiten Schritt wurde reflektiert und entschieden, wie jeder Regelvorschlag im Hin- blick auf seine Gültigkeit (verbindlich oder empfehlend anzuwenden) zu bewerten ist. Hierbei wurde zwischen zwei Geltungsbereichen unterschieden: - Internationale Zone nach dem Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuches der Stadt Köln, die einen erweiterten Bereich der Altstadt einbezieht - Gesamtstadt. Im Verlauf des Prozesses wurde erkannt, dass Verbesserungen in der Außengastro- nomie nur wirkungsvoll zu erreichen sind, wenn Regeln verbindlich umzusetzen und zu kontrollieren sind. Im Ergebnis haben sich alle Teilnehmenden dafür entschieden, dass über 70% der Regelvorschläge der sechs Themenfelder als verbindliche Vorga- ben festzulegen sind. Einzelne wenige Regelvorschläge, die von der Notwendigkeit der Verbindlichkeit ausgenommen wurden, werden als Empfehlung festgehalten. Des Weiteren wurden bis auf wenige Ausnahmen über 80 % der verbindlichen Vorgaben auf die Gesamtstadt übertragen. Weniger als 20 % der verbindlichen Vorgaben gelten nur für den internationalen Bereich. Das gesamte Ergebnis der Studioreihe zu den Qualitätsstandards ist der Anlage 2 zu entnehmen. Dissens: Aufstellelemente – Anordnungsmöglichkeit an der Fassade Auf einen Regelvorschlag aus dem Themenfeld der Aufstellelemente konnten sich die Teilnehmenden nicht einigen. In der Anlage 2 zu den verbindlichen Vorgaben gemäß Ratsbeschluss 0428/2024 vom 27.06.2024 heißt es unter A.II.12: Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch Aufbauten gegenüber dem öffentlichen Raum abgrenzen oder sich diesem entziehen. Davon ausgenommen sind Elemente, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Herstellung der Barrierefreiheit von der Erlaubnisbehörde genehmigt w urden. Um diesen Dissens aufzulösen, wurden gemeinsam Voraussetzungen erarbeitet, ob und unter welchen Voraussetzungen Aufstellelemente ausnahmsweise möglich sind. Dabei wurden auch die verbindlichen Vorgaben berücksichtigt. Um im Sinne der Allgemeinheit den öffentlichen Raum gehbahnseitig offen, durchläs- sig und übersichtlich zu erhalten lautet der Regelvorschlag der Verwaltung für die An- ordnungsmöglichkeit an der Fassade: - Aufstellelemente an den Kopfseiten der Fläche der Außengastronomie müssen bis zur Gehbahn angeordnet werden. - Aufstellelemente dürfen nicht gehbahnseitig angeordnet werden. Ein Dissens liegt vor, da der Wunsch besteht, auf der zur Gehbahn befindlichen Seite parallel zur Gebäudefront ebenfalls Elemente aufstellen zu können. Die Verwaltung empfiehlt dieser Forderung nicht zu folgen, um raumbildende Einbau- ten und eine Übermöblierung zu vermeiden. Es muss sichergestellt werden, dass sich die Fläche der Außengastronomie nicht der Öffentlichkeit entzieht. Aus Sicherheitsaspekten müssen mindestens alle Rettungswege und alle Ein- und Ausgänge frei bleiben. Verbindliche Vorgaben zu Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Das Ergebnis des zweigeteilten Erarbeitungsprozesses aus den Studios der Jahre 2023 und 2024 ist die Broschüre als Gesamtdokument der verbindlichen Vorgaben (siehe Anlage 3). In den Studios in 2023 wurden verbindliche Vorgaben zu der Genehmigungsfähigkeit der Fläche erarbeitet. 5 In den Studios in 2024 wurden zusätzliche verbindliche Vorgaben zur Gestaltung der Elemente der Außengastronomie festgelegt. Diese werden als Ergänzung in die bestehende Broschüre der verbindlichen Vorga- ben, siehe Ratsbeschluss vom 27.06.2024, aufgenommen und unter dem neuen Kapite l B.II. aufgeführt. Insgesamt wurden 34 verbindliche Vorgaben zur Gestaltung ergänzt, welche im Rah- men des Erarbeitungsprozesses zu den Qualitätsstandards erarbeitet wurden. Vorbe- haltlich des Ratsbeschlusses zu der Anordnung der Außengastronomie an der Fas- sade wurde dieser bereits in das Dokument aufgenommen. Die Verbindlichen Vorgaben zu Gestaltung und Anordnung der Außengastronomie bil- den die Grundlage für das Umsetzungskonzept und werden im Genehmigungsverfah- ren berücksichtigt. Antragstellende können sich mit der entsprechenden Broschüre in- formieren. Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Das Regelwerk besteht somit aus zwei Bausteinen. Verbindliche Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Die verbindlichen Vorgaben als Teil des Regelwerks bilden nunmehr die einheitliche und rechtssichere Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungser- laubnis zur Außengastronomie und gibt dem Ordnungsdienst gleichzeitig eindeutige Vorgaben für die Kontrollen vor Ort an die Hand. Die verbindlichen Vorgaben sind für alle gleich anzuwenden und gelten für die Verwaltung wie auch für die Gastronomie. Qualitätsvolle Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Diese beschreiben die Qualitätsstandards in einem allgemeinen Informationsflyer, der die Wirkungskraft, einer gut gestalteten Außengastronomie auf den öffentlichen Raum beschreibt und dem*der Antragstellenden für Außengastronomie wichtige Informatio- nen für den Genehmigungsprozess, die Anwendung der verbindlichen Vorgaben und den Qualitätsanspruch für Außengastronomie an die Hand gibt. Dieser Informationsflyer stellt zur Akzeptanzstärkung des Regelwerks den gemeinsa- men Erarbeitungsprozess mit den unterschiedlichen Interessensgruppen dar, konkreti- siert die Eigenschaften der Gestaltungselemente zur Außengastronomie gemäß der sechs Themenfelder und deren Mehrwert für eine gut gestaltete Außengastronomie. Der Informationsflyer zeigt den vereinfachten Genehmigungsprozess auf und unter- stützt den*die Antragstellende*n mit hilfreichen Verlinkungen zu Antragsformularen. Sobald der Beschluss zu den verbindlichen Vorgaben gefasst ist, wird der Informa- tionsflyer fertiggestellt. Das erfolgreich abgestimmte Regelwerk für die Anordnung und Gestaltung der Au- ßengastronomie vereinfacht und beschleunigt den Genehmigungsprozess, steigert den Qualitätsanspruch für den öffentlichen Raum und bringt allen Nutzern unserer Stadt einen Gewinn. Die Notwendigkeit von Stellungnahmen wird durch eindeutige Vorgaben reduziert und auf den Einzelfall beschränkt. Umsetzungskonzept Mit dem Ratsbeschluss „Regelw erk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastro- nomie; hier: verbindliche Vorgaben“ 0428/2024 vom 27.06.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, Außengastronomie unter Berücksichtigung einer hindernisfreien Gehbahn von mindestens 1,80 m bei neu geplanten / umgebauten Straßenzügen und mindes- tens 1,50 m im Bestand zuzüglich erforderlicher Sicherheitsabstände zu genehmigen. Ab dem Jahr 2025 werden in einem ersten Schritt aus Gründen der Barrierefreiheit und zur Stärkung der Zu Fuß Gehenden bei allen Außengastronomieflächen die neuen Restgehwegbreiten im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. 6 Die fassaden- und/oder straßenseitige Anordnung der Außengastronomien bleiben davon zunächst unberührt. Die temporär genehmigten Außengastronomieflächen werden unter den neuen ver- bindlichen Vorgaben geprüft und - sofern die Voraussetzungen vorliegen – dauerhaft genehmigt. Für alle im Jahr 2024 genehmigten Außengastronomieflächen wird eine Übergangs- frist im Umsetzungskonzept vorgegeben und den entsprechenden Gremien vorgelegt. Bis zu diesem Stichtag dürfen alle Flächen, die bis Ende 2024 genehmigt waren, in gleicher Größe betrieben werden. Das gilt insbesondere auch für die Flächen auf Parkplätzen. Ab dem Stichtag dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der er- forderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt werden. Die Gebühren richten sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt beantragten und schließlich genehmigten Flächen. Ab dem 01.01.2025 können keine Flächen unter erleichterten Bedingungen beantragt und genehmigt werden. Das bedeutet, dass Flächen, die erstmalig ab dem 01.01.2025 neu errichtet werden, das reguläre Antragsverfahren auf Grundlage der verbindlichen Vorgaben durchlaufen. Diese profitieren nicht von der Übergangsfrist. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Ergebnisbericht Qualitätsstandards Anlage 3: Broschüre verbindliche Vorgaben
Anlage 3_Broschüre Verbindliche Vorgaben
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Anlage 3 Köln. Gestaltet. Außengastronomie. Verbindliche Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Köln. Gestaltet. Außengastronomie 2 I nhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 8 I. Allgemein II. Außengastronomie auf Gehwegen und Plätzen III. Außengastronomie auf Parkplätzen B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 16 I. Allgemein II. Gestaltung von Elementen der Außengastronomie III. Außengastromie auf Parkplätzen C. Allgemeine Hinweise 24 I. Allgemein Impressum 26 Danksagung 28 3 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Einleitung Außengastronomie gehört zu Köln. Sie wird allerorten gelebt, för- dert Austausch und ist maßgeblich für eine vitale Stadt. Durchdacht gestaltete Außengastronomie kann den öffentlichen Raum attrakti- vieren und dessen Aufenthaltsqualität erhöhen. Eine in diesem Sinne abgestimmte, qualitätsvolle Außengastro- nomie trägt zur Profilierung der Gastronomie selbst bei, stärkt den Wirtschaftsstandort Köln und prägt die Wahrnehmung unserer Stadt. Neben der Außengastronomie kommen im öffentlichen Raum auch eine Vielzahl anderer Funktionen zusammen, wie Handel, Kultur, Mobilität, Freizeit, Sport, Architektur und viele mehr. Auch die Bedürfnisse weniger mobiler, älterer oder eingeschränkter Men- schen müssen Berücksichtigung finden. Auf dem öffentlichen Raum liegt entsprechend ein enormer Nut- zungsdruck. Die Abwägung der Interessen Einzelner gegenüber den Interessen der Allgemeinheit braucht daher Rahmenbedingungen, an die sich alle halten, um die Entwicklung unserer Stadt voraus- schauend und sinnhaft zu organisieren. Mit „Köln. Gestaltet. “ wurde für das komplexe Thema der Außen- gastronomie ein Kommunikationsformat erarbeitet, das Fachver- waltung und Interessensgruppen innerhalb eines transparenten und offenen Aushandlungsprozesses zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt hat. Die verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie wurden in einem intensiven Erarbeitungspro- zess mit Teilnehmenden aus der Fachverwaltung, den Interessens- vertreter*innen aus Gastronomie, Barrierefreiheit, Bürgerschaft und zu Fuß Gehenden in insgesamt 15 sogenannten „Studios“ erarbeitet. Die Politik wurde in vier Konsultationskreisen über die Meilensteine und die jeweils nächsten Schritte informiert. Es ist ein Regelwerk zur Außengastronomie entstandene, welches ein ausgewogenes Miteinander zwischen dem Gemeingebrauch der Allgemeinheit und privater, wirtschaftlicher Nutzung herstellt. Es ermöglicht ein harmonisches Nebeneinander von mehreren 4 Einleitung Be treibern, in dessen Rahmen dennoch eine individuelle Präsenta- tion eines jeden Lokals erhalten bleibt. Das Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastro- nomie besteht aus zwei Bausteinen: Die verbindlichen Vorgaben als der erste Baustein bilden zunächst die einheitliche und rechtssichere Bewertungsgrundlage für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis und geben gleichzei- tig dem Ordnungsdienst eindeutige Vorgaben für die Kontrollen vor Ort an die Hand. Diese sind für alle anzuwenden und gelten für die Fachverwaltung wie auch für die Gastronomie. Sie vereinfachen und beschleunigen den Genehmigungsprozess, steigern den Qualitätsanspruch für den öffentlichen Raum und lie- fern allen Nutzer*innen und Gästen unserer Stadt einen erheblichen Mehrwert. Als zweiter Baustein des Regelwerks beschreiben die Qualitäts- standards in einem allgemeinen Informationsflyer die Wirkungskraft einer gut gestalteten Außengastronomie auf den öffentlichen Raum und übermittelt dem Antragstellenden wichtige Informationen für den Genehmigungsprozess, die Anwendung der verbindlichen Vor- gaben und den Qualitätsanspruch für Außengastronomie. Die Quali- tätsstandards haben einen empfehlenden Charakter und werden in einem separaten Dokument dargestellt. 5 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Die Broschüre der verbindlichen Vorgaben besteht aus folgenden drei Kapiteln: A. V orgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Diese verbindlichen Vorgaben beschreiben, ob die zu beantragende Fläche für die Außengastronomie grundsätzlich genehmigungsfähig ist und sind von Gesetzen des Verkehrs- und Ordnungsrechts, tech- nischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften abgeleitet. B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis Diese verbindlichen Vorgaben beschreiben die Kriterien, wie Gegenstände und Elemente auf der zu genehmigenden Fläche aufgestellt werden dürfen und welche Gestaltungsvorgaben die Elemente der Außengastronomie erfüllen müssen. Diese sind ebenfalls von Gesetzen des Verkehrs- und Ordnungsrechts, tech- nischen Richtlinien, kommunalen Satzungen und DIN-Vorschriften abgeleitet worden. Zusätzlich sind die verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung von Elementen der Außengastronomie in einem intensiven Aushandlungsprozess mit der Fachverwaltung und den Interessensvertretr*innen erarbeitet worden. Für bestimmte wichtige Räume in Köln besteht ein höherer Rege- lungsbedarf. Besonders in der Altstadt ist die gestalterische Quali- tät für Möblierungselemente der Außengastronomie zu verbessern und verbindlich zu regeln. Mit diesem Ziel wurden die verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung von Elementen der Außengastronomie in zwei Geltungsbereichen eingeteilt. Zum einen gelten diese für die Gesamtstadt oder zum anderen für die im Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln definierte internationale Zone, die einen erweiterten Bereich der Altstadt miteinbezieht. C. Allgemeine Hinweise Hier werden verbindlichen Vorgaben aus der Kölner Stadtordnung, der Sondernutzungssatzung und Baumschutzsatzung aufgeführt, die im Rahmen des Genehmigungsprozesses der Außengastrono- mie zu beachten sind. 6 Einleitung Bedeutungsplan der Stadt Köln: Der Stadtraum in Köln wird in Zonen nach barschaftlicher, stadtweiter und internationaler Bedeutung aufgeteilt. 7 Köln. Gestaltet. Außengastronomie A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens I. Allgemein 1. Flächen für die Außengastronomie müssen sich grundsätzlich vor dem Ort der Leistung befinden. 2. Feuerwehrzufahrten und Garagenzufahrten sind dauerhaft und uneingeschränkt freizuhalten. Dies umfasst auch Ein und Zugänge. 3. Fußgängerüberwege, Einmündungen und Kreuzungen sind in einem angemessenen Abstand, in der Regel jeweils 5,00 m, bemessen von dem Beginn der Furtmarkierung bzw. der Zebrastreifenmarkierung oder einem Bodenleitsystem, freizuhalten. Ziel ist es, einen barrierefreien Übergang und die Übersichtlich- keit des Straßenverkehrs sicherzustellen. 5m 5m Angemessener Abstand Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Angemessener Abstand 8 Fassade Fahrbahn Außengastronomie 0,50m 1, 0,50m 00m A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 4. Zwischen Außengastronomien unterschiedlicher Betriebe dürfen an den Querseiten nur leicht bewegliche Tische und Stühle stehen, so dass ein schnelles Durchkommen von Feuer wehr und Rettungskräften möglich ist. Pro Betrieb muss diese Fläche jeweils 50 cm umfassen, so dass sich insgesamt ein Durchgang von 1,00 m ergibt. In Straßen, bei denen sich Außengastronomieflächen aneinander reihen, die straßenseitig angeordnet sind, ist im Abstand von 50 m ein freier Durchgang mit einer Bereite von 1,00 m freizuhalten, so dass eine Querung möglich ist. Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 5. Existierende Platzkonzepte sind einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die barrierefreie Nutzbarkeit des Platzes. 6. Eine Außengastronomie ist ge nehmigungsfähig ab einer Min desttiefe der Außengastronomiefläche von mindestens 0,70 m. 0,70cm 0,70cm 9 Köln. Gestaltet. Außengastronomie II. Außengastronomie auf Gehwegen und Plätzen 7. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 20 cm sind zwischen einer hindernisfreien Gehbahn und einer Einfriedung bzw. einem Gebäude freizuhalten. Dieser Sicherheitsabstand entfällt bei einer ausnahmsweise fass adenseitigen Anordnung der Außengastronomie. (Näher dazu in Vorgabe 11.) 50 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn mit einem Verkehr über T empo 30 km/h und Fahrradwegen einzuhalten. 30 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn zu ruhendem Verkehr und Straßen mit Verkehr bis maximal T empo 30 km/h einzuhalten. Abweichende Anordnungen sind aufgrund von besonderen Verkehrssituationen möglich. Die vorstehenden Sicherheits- abstände zur Fahrbahn sind auch im Fall der fassadenseitigen Anordnung der Außengastronomie zwischen der hindernis- freien Gehbahn und der Fahrbahn einzuhalten. 8 . Bei der Anordnung der Außengastronomie beträgt das Grund maß für die hindernisfreie Gehbahn mindestens 1,80 m bei neu geplanten und umgebauten Straßenzügen und mindes tens 1,50 m im Bestand. Dem Grundmaß sind die Sicherheitsabstände hinzuzufügen. Bei fassadenseitiger Anordnung der Außengastronomie ent fällt der Sicherheitsabstand an der Fassade. Bei einer Außengastronomie im Bestand mit einem Grundmaß von mindestens 1,50m können Parkplätze für die Nutzung der Gastronomie mit einbezogen werden und können im Einzelfall als Kompensationsfläche genutzt werden. 10 A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Bei N eubauten: Das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn beträgt mindestens 1,80m. Fassade Fahrbahn 20 cm mind. 1,80m 70cm 30-50 cm Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Im Bestand: Das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn beträgt mindestens 1,50m. Fassade Fahrbahn 20 cm mind. 1,50m 70cm 30-50 cm Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 11 Köln. Gestaltet. Außengastronomie 9. I n Straßen und Bereichen mit einer hohen Frequenz von Fußgängerinnen und Fußgängern, ist im Einzelfall das Min destmaß der hindernisfreien Gehbahn entsprechend breiter anzusetzen und die Fläche für die Außengastronomie wird entsprechend reduziert genehmigt. Ein Beispiel für eine solche Straßen ist etwa die Schildergasse, die Flächen für Außengastronomien dürfen nicht dazu führen, dass ein reibungsloser Ablauf des Fußverkehrs gefährdet wird. 10. Außengastronomie muss einen angemessenen Abstand zum Stadtmobiliar einhalten, sodass dessen Funktion weiterhin gewährleistet ist. In der Regel beträgt der Abstand 1,50 m. Bei einem Unterflurhydranten ist ein Abstand im Umkreis von 2 m einzuhalten. Zum Stadtmobiliar zählen beispielsweise Bänke, Werbeanlagen (die der Werbenutzungssatzung unterliegen), Fahrradständer, Abfallbehälter und Parkscheinautomaten. Eine ungehinderte Bewirtschaftung und Nutzung muss sichergestellt werden. Wenn die Nutzung und Bewirtschaftung sichergestellt und sich aus der Lage des Mobiliars keine Störung ergibt, können die 1,50 m, bzw. 2 m unterschritten werden. Ferner muss kurzfristig ein Arbeitsraum sichergestellt werden, wenn im Störungsfall an Versorgungsschränken oder Unterflurhydranten gearbeitet werden muss. Auf Versorgungsschränken darf keine Ablage von Gegenständen und Getränken erfolgen. Eine Abdeckung oder Verkleidung dieser ist nicht zulässig. 11. Die Außengastronomie auf Gehwegen ist nach Antragstellung und Prüfung der Straßentypologie fahrbahnseitig oder fass adenseitig anzuordnen. Hierbei ist eine Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts und der baulichen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und grundsätzlich eine geradlinige Gehbahn einzuhalten. Falls dies nicht möglich ist, sollte geprüft werden, inwieweit taktile Leitsysteme, blinden und sehbehinderten Menschen Orientie- rung geben können. 12 A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens F ahrbahnseitige Anordnung Fahrbahn Fassade Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Fassadenseitige Anordnung Fahrbahn Fassade Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 13 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Fassaden dienen als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen. Fassade Fahrbahn Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand Taktile Elemente dienen als Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen. Fassade Fahrbahn Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 14 A. Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 12. Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch Aufstellelemente gegenüber dem öffentlichen Raum abgren zen oder sich diesem entziehen. Davon ausgenommen sind Elemente, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Herstellung der Barrierefreiheit von der Erlaubnisbehörde genehmigt wurden. Es gelten die Regeln gemäß § 2 Sondernutzungssatzung der Stadt Köln. III.Außengastronomie auf Parkplätzen 13. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 50 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn mit einem Verkehr über T empo 30 km/h und Fahrradwegen einzuhalten. 30 cm sind zwischen Außengastronomie und Fahrbahn zu parkenden Fahrzeugen und Straßen mit Verkehr bis maximal T empo 30 km/h einzuhalten. 15 Köln. Gestaltet. Außengastronomie B. Nebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis I. Allgemein 1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und jederzeit innerhalb des in der Genehmigung gekennzeichne ten Bereichs befinden. 2. Die notwendigen Sicherheitsabstände, Rettungswege und Rettungsgassen müssen bei der Anordnung der Gegenstände jederzeit gewährleistet werden. Durchgänge sind von Gegen ständen freizuhalten. 3. Durch die Gegenstände darf der Verkehr (insbesondere durch Beeinträchtigungen der Sicht oder mangelnde Standsicher heit) nicht gefährdet werden; hierzu dürfen die Gegenstände (mit Ausnahme von Sonnenschirmen) nicht höher als 1,50 m sein. Es ist untersagt, oberirdische (und insbesondere strom führende) Leitungen zu verlegen. 4. Stuhlrücken dürfen nicht in Richtung einer Geh oder Fahr bahn gestellt werden. 5. T echnische Einbauten im öffentlichen Straßenland (insbeson dere Wasserschieber, Schachtabdeckungen und Abflüsse) dürfen nicht verdeckt oder überbaut werden. Eine ungehin derte Bewirtschaftung und Nutzung sowie Arbeitsraum muss auch kurzfristig im Störungsfall sichergestellt werden. 16 B. N ebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis II. Gestaltung von Elementen der Außengastronomie 6. Sonnenschirme und Markisen Gesamtstadt 6.1. In Form und Farbe sind einheitliche Sonnenschirme / Markisen innerhalb eines Gastronomiebetriebs zu verwenden. 6.2. Sonnenschirme sind auf Abstand von mind. 10 cm zueinander zu stellen. 6.3. Es dürfen Wasserrinnen in Farbe und Material des Sonnenschirms verwendet werden. 6.4. Auf Baumscheiben dürfen keine Elemente der Außen gastronomie stehen. Internationale Zone 6.5. Sonnenschirme sind grundsätzlich im Boden mit Boden hülsen zu verankern. Die Genehmigung ist im Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. 6.6. Ein Mindestabstand von 1,50 m zu Baumkronen und Baumstämmen muss eingehalten werden. 7. Stühle und Tische Gesamtstadt 7.1. Nur Einzelbestuhlung oder Bänke mit Rückenlehne sind zulässig. Die max. Länge einer Sitzbank ist 1,20 m. 7.2. Das Aufstellen von Stehtischen ist grundsätzlich verbo ten. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Erlaubnisbehörde zulässig. 7.3. Tisch Bank Kombinationen sowie Palettenmöbel und Aufstellelemente sind nicht zugelassen. Hiervon ausge nommen sind Möbel im Verbund mit Podesten Internationale Zone 7.4. Servicestationen sind möglich (Aufnahme von Asche und Müllbehälter). 7.5. Monoblock Stühle und Bierzeltgarnituren sind nicht zugelassen. 17 Köln. Gestaltet. Außengastronomie 8 . Aufstellelemente Wetterschutz- und Begrünungselemente können genehmigt wer- den, wenn diese in ihrer Ausführung und Anordnung den Anforde- rungen der Stadt Köln entsprechen. Alle anderen Aufbauten sind verboten. Definition von Aufstellelementen › Wetterschutzelemente: Elemente, die vor Wind und seitlich einfallendem Regen schützen. Davon ausgenommen und daher nicht zulässig sind Front- und Seitenteile befestigt an Sonnenschirmen und Markisen. › Begrünungselemente: Elemente, die Pflanzen und Begrünung aufnehmen. Anordnungsmöglichkeit an der Fahrbahn Gesamtstadt 8.1. Aufstellelemente können an den Kopfseiten der Fläche der Außengastronomie direkt neben der Gehbahn angeordnet werden. 8.2. Aufstellelemente können parallel und straßenseitig zur Fahrbahn angeordnet werden. 8.3. Aufstellelemente dürfen nicht gehbahnseitig angeordnet werden. 8.4. Sofern mehrere Betriebe nebeneinanderliegen, müssen ggf. zusätzliche Rettungswege zwischen den Elementen analog der Vorgaben bei Podesten frei bleiben. Anordnungsmöglichkeit an der Fassade Gesamtstadt 8.5. Aufstellelemente an den Kopfseiten der Fläche der Außengastronomie müssen bis zur Gehbahn angeordnet werden 8.6. Aufstellelemente dürfen nicht gehbahnseitig angeordnet werden 18 B. N ebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis Anordnungsmöglichkeit auf Plätzen Gesamtstadt 8.7. Bereits existierende Platzkonzepte (Eintragung von möglichen Flächen für die Außengastronomie) müssen beachtet werden. 8.8. Zur Stärkung der Barrierefreiheit und zur besseren Orien tierung für blinde und sehbehinderte Menschen können Aufstellelemente die Fläche der Außengastronomie auf Plätzen kennzeichnen. Aufstellelemente dürfen auf maximal 50% des Umfangs der Außengastronomie aufgestellt werden. An welchen Seiten die Aufstellelemente aufgestellt wer den, muss unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Einzelfall entschieden werden. Internationale Zone 8.9. Aufstellelemente und Abgrenzungen auf Plätzen in der internationalen Zone sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausführung Aufstellelemente Gesamtstadt 8.10. Nur als mobile Einzelelemente zu verwenden, eine leichte lösbare Verbindung ist möglich. 8.11. Die einzelnen baugenehmigungsfreien Aufstellelemente dürfen nicht schwerer als 25 kg und maximal 1,50 m hoch sein. Hydrantenkappen und Schieberkappen für Hausan schlüsse, Schächte, Rinnen et cetera werden frei gehalten. Die Entwässerung ist sichergestellt. 8.12. Aufstellelemente dürfen nicht im Boden verankert werden. 8.13. Die Sockelhöhe oder die Begrünungselemente inkl. Begrünung dürfen nicht höher als 0,90 m sein. Darüber müssen die Elemente transparent sein. 19 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Barrier efreiheit 8.14. Die Aufstellelemente müssen für die Ertastung mit dem Langstock durch blinde Menschen geeignet sein, z.B. in dem sie: (eines der Kriterien muss erfüllt sein) bis auf den Boden hinunterreichen oder max. 15 cm über dem Boden enden oder durch einen mind. 3 cm hohen Sockel, entsprechend den Umrissen des Elements, ergänzt werden oder mit einer Tastleiste, die max. 15 cm über dem Boden endet, versehen sind. • • • • 8.15. Zur besseren Erkennbarkeit muss sich der Sockelbereich der Aufstellelemente von der Farbe der Bodenoberfläche kontrastreich abheben. Hohe Kontrastwerte ergeben z.B. hell / dunkel oder schwarz / weiß Kontraste. 8.16. Aufstellelemente müssen linear zueinander aufgestellt werden. 9. Werbung und Licht Gesamtstadt 9.1. Zusätzliche Werbeeinrichtungen oder träger wie z.B. Vitrinen, Schilder, Fahnen, Beachflags aller Art oder das Anbringen von Werbetafeln oder anderen Werbe trägern auf, an oder in Begrünungselementen sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind die Schaukästen zur gesetzlich vorgegebenen Anbringung der Preisliste im Eingangsbereich Internationale Zone 9.2. Maximal ein Kundenstopper darf innerhalb der geneh migten Außengastronomiefläche aufgestellt werden. 20 B. N ebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 10. Nicht zugelassene Elemente Gesamtstadt 10.1. Zusätzliche Bodenbeläge wie z.B. T eppiche, Holzplanken, Kunstrasen oder das Einbringen von Sand sind nicht zugelassen. (Ausnahmen bilden Podeste, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens). 10.2. Außentheken mit oder ohne Versorgungsanschlüsse sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahme: Eine Außentheke ohne Versorgungsanschluss pro Gastronomie kann im begründeten Einzelfall geprüft werden. Ausnahme: Außentheken bei Freiluftgastronomie ohne Innengastronomie in kontinuierlichem Bestand. 10.3. Gasheizpilze und Gasheizstrahler aller Art sind grundsätzlich nicht zugelassen. 11. Instandhaltung und Sauberkeit Gesamtstadt 11.1. Die für die Außengastronomie in Anspruch genommene Fläche ist während der Dauer der Sondernutzung vom Betreiber sauber zu halten und betriebstäglich zu reinigen. 11.2. Mülllagerung auf Flächen der Außengastronomie (Ausnahme Abholtage) ist nicht zugelassen. 11.3. Lagerung beschädigter Elemente ist auf der Außen gastronomiefläche nicht zugelassen. 11.4. Außerhalb des Genehmigungszeitraumes muss das Mobiliar aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Das gilt auch bei Jahreserlaubnissen, wenn die Außen gastronomie beispielsweise im Winter über einen länge ren Zeitraum nicht betrieben wird. 21 Köln. Gestaltet. Außengastronomie III.Außengastromie auf Parkplätzen 12. Bei Straßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h übersteigt: Es müssen während des genehmigten Zeitraums lösbare Pol ler in einem Abstand von maximal 1,5 m parallel zur Fahrbahn gesetzt werden. Fahrbahn Fassade 1,50m 1,50m 1,50m Außengastronomie Hindernisfreie Gehbahn Sicherheitsabstand 13. Alternativ: Podeste sind nur mit angebrachtem Geländer in einer Höhe von 0,90 m und Zwischenholmen mit einem maximalen Abstand von 1,50 m zueinander genehmigungsfähig. Lösbare Poller sind in diesem Fall entbehrlich. Zwischen Außengastro nomien unterschiedlicher Betriebe müssen an den Querseiten der Podeste Durchgänge zwischen den Geländern von einer Breite von mindestens 1,00 m (jeweils 0,50 m pro Betrieb) frei gehalten werden. Podeste dürfen mit der zum Straßenverkehr gerichteten Längsseite nicht in die einzuhaltenden Sicherheitsabstände hineinragen. 22 B. N ebenbestimmungen in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis 14. Bei Bedarf nach Einschätzung des Fachamts: Die Fläche der Außengastronomie ist optisch gegenüber der Fahrbahn und dem benachbarten Parkraum mit gelber Mar kierung zu begrenzen. 15. Werden mehrere Podeste nebeneinander aufgebaut: Es dürfen zwischen mehreren aneinandergrenzenden Podes ten keine Lücken entstehen. Podeste müssen niveaugleich mit der angrenzenden Nebenanlage (insb. Bordsteinkante) hergestellt werden. Podeste dürfen nicht mit dem Untergrund, Bordstein verschraubt oder anderweitig verbunden werden. 23 Köln. Gestaltet. Außengastronomie C. Allgemeine Hinweise I. Allgemein 1. Werbeträger dürfen erlaubnisfrei nur entsprechend der Sonder nutzungssatzung aufgestellt werden. Es bleibt vorbehalten, auf ordnungsrechtlicher Grundlage weitere Einschränkungen festzulegen. 2. Sonnenschirme und Markisen müssen einen Abstand von 1,50 m zu Kronen und Stämmen von durch die Kölner Baumschutzsatzung geschützten Bäumen einhalten. 3. Nach Ablauf der Genehmigung hat der Betreiber die Außengastro nomieflächen schadenfrei und im ursprünglichen Zustand an die Stadt Köln zu übergeben. Für Schäden am Bodenbelag kommt der Betreiber auf. 4. Vor Gewerbebetrieben, die unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fallen, sind geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigaret tenkippen von rauchenden Gästen aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren. Offene sandgefüllte Plastikeimer oder ähnliches sind nicht gestat tet. Wenn StandAschenbecher zum Einsatz kommen, sind diese gemäß den Planungsgrundsätzen des Gestaltungshandbuches schlicht im Design, von robuster Qualität und bevorzugt in der Farbe anthrazit oder DB 703 zu gestalten. 5 . Sonnenschirme auf der Fläche der Außengastronomie müssen das Lichtraumprofil einhalten, welches eine lichte Höhe von mind. 2,50 m im Traufbereich vorsieht (§ 2 Abs. 1 Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen). 24 C. Allgemeine Hinweise Beispielaufbau eines 1:1-Modells im Kölner Stadthaus im Rahmen des Köln.Gestaltet.-Prozesses. 25 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Impressum Herausgeber Dezernat Planen und Bauen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Gestaltung Urban Media Project GmbH & Co. KG www.urbanmediaproject.de 61/S tadtplanungsamt/01/Oktober.2024 T eilnehmer*innen Dezernat für Planen und Bauen 61 Stadtplanungsamt Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung 32 - Amt für öffentliche Ordnung Dezernat für Finanzen und Recht 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Dezernat der Oberbürgermeisterin 16 - Amt für Integration und Vielfalt Dezernat für Mobilität 64 - Amt für Verkehrsmanagement 66 - Amt für Straßen und Radwegebau 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 26 I mpressum I nteressenverbände / Gastronomie › Arbeitskreis barrierefreies Köln › Bürgergemeinschaft Altstadt › Cafe Lounge Alter Markt › Dehoga Nordrhein e.V. › Fuss e.V. › Gastro Kwartier Latäng e.V. › IG-Altstadt › IG Kölner Gastro e.V. › IHK Köln › Klubkomm › Köln Tourismus › KölnBusiness, Gastronomie und Freizeitwirtschaft › Peters Brauhaus › Restaurant Funkhaus am Wallrafplatz › Restaurant Haxenhaus › Wirtegemeinschaft Schaafenstraße e.V. 27 Köln. Gestaltet. Außengastronomie Danksagung Wir danken allen, die diesen Prozess mit ihrem Engagement und ihrer Unterstützung begleitet haben. 28
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
664 Zeichen
Dringlichkeitsbegründung zur Vorlagen-Nummer 3408/2024 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie, Hier: Qualitätsstandards Ohne Ratsbeschluss in der Dezembersitzung am 12.12.2024 würden alle nicht dauerhaft genehmigten Flächen ab Januar 2025 zunächst wegfallen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26.10.2023 beschlossen, dass “…die Genehmigungen zur Nutzung von Außenflächen…für die Gastronomie vorläufig bis Ende 2024 verlängert werden sollen“. Mit dem Beschluss befähigt der Rat die Verwaltung das geforderte Umsetzungskonzept (AN/0153/2022) endgültig zu erstellen um die geforderten zusätzlichen Außengastronomiefläche darzustellen.
Anlage 7 Auszug Beschlussprotokoll BV Porz 05.12.2024
3257 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 06.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 05.12.2024 öffentlich 7.3 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Auße ngastronomie, Hier: Qualitätsstandards 3408/2024 Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Außen- gastronomie" AN/1723/2024 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1723/2024: Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Vorlage zur Außengastronomie für den Stadtbe- zirk Porz ab und empfiehlt dem Rat, diese in einem ersten Schritt auf die Kölner In- nenstadt zu beschränken. Nach einer Evaluierung ist die Verwaltung aufgefordert, ggf. für die einzelnen Stadtbe- zirke Regeln für die Außengastronomie vorzulegen, die sich an den in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlichen Gegebenheiten orientieren und in der Praxis auch umsetzbar sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krämer (parteilos) und Herrn Hall- mann (Die PARTEI), gegen die Stimme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt . II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsp rozess zu den Qualitätsstan- dards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordn ete Außengastronomieflächen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können. Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der Außengast- ronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustel- len. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „ Gestaltung von Elementen der Au- ßengastronomie “, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „ Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie “ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept fest- zusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 geneh- migt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Gr öße betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen be trieben werden, die unter Be- rücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mind estens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. 6. Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Vorlage zur Außengastronomie für den Stadtbezirk Porz ab und empfiehlt dem Rat, diese in einem ersten Schritt auf die Kölner Innenstadt zu beschränken. Nach einer Evaluierung ist die Verwaltung aufgefordert, ggf. für die einzelnen Stadtbezirke Regeln für die Außengastronomie vorzulegen, die sich an den in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlichen Gegebenheiten orientieren und in der Praxis auch umsetzbar sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krämer (parteilos) und Herrn Hall- mann (Die PARTEI), gegen die Stimme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt .
Anlage 2 Ergebnisbericht Qualitätsstandards
24205 Zeichen
Anlage 2
Köln. Gestaltet. Außengastronomie.
Studiobericht Qualitätsstandards
Erarbeitungszeitraum vom 03.05. bis zum 07.10.2024
Dieser Studiobericht fasst in einer Tabelle die Ergebnisse aus 7 Studios zusammen.
Der Reglungstext wurde als Entwurf diskutiert, angepasst, einer Gültigkeit (verbindlich
oder empfehlend) und einem Geltungsbereich (stadtweit oder internationale Zone)
zugeordnet.
Studios:
Studio 1 Stadtraumbegehung der Altstadt: 03.05.2024
Studio 2 Diskussionsrunde Elemente: 15.05.2024
Studio 3 Diskussionsrunde Regelungstext: 22.05.2024
Studio 4 Diskussionsrunde Regelungstext: 20.06.2024
Studio 5 Diskussionsrunde Regelungstext: 21.08.2024
Studio 6 Diskussionsrunde Regelungstext: 18.09.2024
Studio 7 Diskussionsrunde Zusammenfassung: 07.10.2024
Teilnehmer*innen:
Dezernat für Planen und Bauen
61 Stadtplanungsamt
Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung
32 - Amt für öffentliche Ordnung
Dezernat für Finanzen und Recht
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Dezernat der Oberbürgermeisterin
16 - Amt für Integration und Vielfalt (Teilnahme an Studio 7 und interner Abstimmung
am 15.08.2024)
Dezernat für Mobilität
64 - Amt für Verkehrsmanagement
66 - Amt für Straßen und Radwegebau
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Interessenverbände / Gastronomie:
IG-Altstadt
IG Kölner Gastro e.V.
Bürgergemeinschaft Altstadt
Dehoga Nordrhein e.V.
IHK Köln
Restaurant Haxenhaus
Peters Brauhaus
Restaurant Funkhaus am Wallrafplatz
Cafe Lounge Alter Markt
KölnBusiness, Gastronomie und Freizeitwirtschaft
Köln Tourismus
Wirtschaftsgemeinschaft Schaafenstraße e.V.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
1. Sonnenschirme und Markisen
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
In Form und Farbe sind einheitliche Sonnenschirme /
Markisen innerhalb eines Gastronomiebetriebs zu
verwenden.
V SW 22.05.
Sonnenschirme sind auf Abstand von mind. 10 cm
zueinander zu stellen. V SW 22.05.
Es dürfen Wasserrinnen in Farbe und Material des
Sonnenschirms verwendet werden.
Hinweis: Die Erlaubnis könnte auch auf die Gesamtstadt
ausgeweitet werden.
V SW 22.05.
Sonnenschirme sind grundsätzlich im Boden mit
Bodenhülsen zu verankern. Die Genehmigung ist im
Amt für öffentliche Ordnung einzuholen.
V IZ 22.05.
Unter Bäumen werden gedeckte Farben empfohlen. C
Empfehlung IZ 21.06.
Ein Mindestabstand von 1,50 m zu Baumkronen und
Baumstämmen muss eingehalten werden. V IZ 21.06.
Auf Baumscheiben dürfen keine Elemente der
Außengastronomie stehen. V SW 21.06.
Hinweis Verbindliche Vorgaben
B. I. 1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und jederzeit innerhalb des
in der Genehmigung gekennzeichneten Bereichs befinden.
C. III. 5. Sonnenschirme auf der Fläche der Außengastronomie müssen das Lichtraumprofil,
einhalten, welches eine lichte Höhe von mind. 2,50 m im Traufbereich vorsieht.
----- Die Gelb hinterlegten Textstellen sind nachträgliche
Ergänzungen und Klarstellungen vom Amt für öffentliche
Ordnung 32.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
2. Instandhaltung / Sauberkeit
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Die für die Außengastronomie in Anspruch genommene
Fläche ist während der Dauer der Sondernutzung vom
Betreiber sauber zu halten und betriebstäglich zu
reinigen.
V SW 22.05.
Mülllagerung auf öffentlichen Flächen und Flächen der
Außengastronomie (Ausnahme Abholtage) ist nicht
zugelassen.
V SW 22.05.
Lagerung beschädigter Elemente, die zur
Außengastronomie gehören, ist auf der
Außengastronomiefläche nicht zugelassen.
V SW 21.06.
Außerhalb des Genehmigungszeitraumes muss das
Mobiliar aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
Das gilt auch bei Jahreserlaubnissen, wenn die
Außengastronomie beispielsweise im Winter über einen
längeren Zeitraum nicht betrieben wird.
Hinweis: „Länger“ definiert 32 als „ab 2 Wochen“ zur
Berücksichtigung von besonderen Wetterlagen wie Frost
und Schnee.
V SW
22.05.
Ungepflegte verschmutzte Pflanzkübel mit vertrockneter
Bepflanzung sind zu erneuern oder, falls dies nicht
möglich ist zu entfernen.
V C
Empfehlung SW
22.05.
Beschädigte Elemente, die zur Außengastronomie
gehören, müssen von der Außengastronomiefläche
unverzüglich entfernt werden. Siehe oben unter
Lagerung. Doppel?
22.05.
Alle Elemente der Außengastronomie, einschließlich
Sonnenschirme und Markisen, sind in einem sauberen
und funktionstüchtigen Zustand zu halten.
V C
Empfehlung SW
22.05.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
3. Möbel (Stuhle / Tische / Stehtische …)
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Mobiliar muss leicht und zu bewegen sein.
Konsens Gastronomie / Verwaltung: Redundanz
durch Verbindliche Vorgabe zur Regelung der
Rettungswege.
Anmerkung Gastronomie: Definition „leicht und zu
bewegen.“
21.06.
Nur Einzelbestuhlung ist möglich.
Anmerkung Gastronomie: Was ist mit Bänken mit
Rückenlehnen?
Anmerkung Lotsenteam: Definition
Größe/Maße/Gewicht
Bänke, um Abschottung und das Entstehen von
Angsträumen zu verhindern.
Vorschlag: „Bänke dürfen nicht miteinander
verbunden werden.“
18.09.
Alternativvorschlag:
Nur Einzelbestuhlung oder Bänke mit Rückenlehne sind
zulässig. Die max. Länge einer Sitzbank ist 1,20 m.
V SW 18.09.
Servicetheken / Servicestationen ohne
Versorgungsanschlüsse sind möglich (Aufnahme von
Asche- und Müllbehälter)
Anmerkung Gastronomie: Differenzierung
Servicestation vs. Servicetheke.
V IZ 22.05.
mit
Ergänzung
Schweres Mobiliar wie Sofas, Sessel und ähnliches ist
nicht zugelassen. V C
Empfehlung SW
21.06.
Stehtische (ohne Sitzgelegenheit) oder Elemente, die
als Stehtische genutzt werden können, sind nur direkt
an der Fassade des Gastronomiebetriebs zugelassen.
Regelung 32: Das Aufstellen von Stehtischen ist
grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur nach
vorheriger Genehmigung durch die
Erlaubnisbehörde zulässig.
Entscheidung und Formulierungsvorschlag von Amt 32.
Aktuell bedarf es einer gesonderten Genehmigung,
V
offen
SW
offen
18.09.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Formulierung von Amt 32.
Hinweis vorbehaltlich der Abstimmung mit der Feuerwehr:
Abstimmung mit 37, 63 und 32 läuft. Eine Beteiligung von 37 erfolgt nicht in allen Fällen.
Mit Antragstellung ist ein maßstabsgerechter Möblierungsplan einzureichen, welcher alle
aufgeführten Elemente der Außengastronomie beinhaltet und diese innerhalb der zu
beantragenden Fläche darstellt.
Werden im laufenden Betrieb beispielsweise runde Tische gegen eckige ausgetauscht, ist
deshalb keine neue Erlaubnis nötig. Werden dagegen auf dem Plan nicht erfasste Elemente
sofern nicht bereits eine Vorgabe über die bestehenden
Gestaltungsregeln existieren.
Hinweis Amt 32 Ordnungsamt :
Kompromisslösung, um akustische und räumliche
Überschreitung der genehmigten Fläche durch
Menschenansammlungen zu vermeiden.
Hinweis Gastronomie: Konterkarieren der
gleichgestellten Betrachtung von fassaden- und
straßenseitiger Anordnung in den Verbindlichen
Vorgaben.
Hinweis Amt 32 Ordnungsamt:
Einzelfallprüfung gewünscht. Grundsätzliches
Erlauben führt möglicherweise dazu, dass durch
akustische Belästigung der Anwohnenden eine
generelle Ablehnung der Stehtische etabliert und
sie grundsätzlich verboten werden.
07.10.
2024
Tische und Stühle sind aus robusten und nachhaltigen
Materialien hergestellt. (Qualitätssicherung durch
Produktblätter, Fotos, Prospekte bei Antragstellung)
Anmerkung Gastronomie: Verlangsamung des
Genehmigungsprozesses durch
Produktdatenblätter.
C
Empfehlung IZ 21.06.
Monoblock- Stühle und Bierzeltgarnituren sind nicht
zugelassen.
V IZ 21.06.
Ergänzung Studio V:
Tisch- Bank- Kombinationen sowie Palettenmöbel- und
Aufbauten bzw. Aufstellelemente sind grundsätzlich
nicht zugelassen. Hiervon ausgenommen sind Möbel im
Verbund mit Podesten.
V SW
18.09.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
eingebracht (z. B. nachträgliche Wind- und Wetterschutzelemente), ist eine geänderte
Erlaubnis notwendig.
Diesem Möblierungsplan muss die Feuerwehr zustimmen.
Verbindliche Vorgaben:
B. I. 1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und jederzeit innerhalb des
in der Genehmigung gekennzeichneten Bereichs befinden.
A. I. 4. Zwischen Außengastronomien unterschiedlicher Betriebe dürfen an den Querseiten
nur leicht bewegliche Tische und Stühle stehen, so dass ein schnelles Durchkommen
von Feuerwehr- und Rettungskräften möglich ist.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
4. Aufbauten Aufstellelemente
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Formulierung Amt 32
Wetterschutz- und Begrünungselemente können genehmigt werden, wenn diese in
ihrer Ausführung und Anordnung den Anforderungen der Stadt Köln entsprechen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Anordnungsmöglichkeiten an Hand von
Diagrammen dargestellt.
Alle anderen Aufbauten sind verboten.
Aufbauten aller Art sind nicht zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Wind- und
Wetterschutzelemente und Begrünungselemente, wenn diese in Ausführung und
Anordnung der Verkehrssicherheit oder der Barrierefreiheit dienen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Anordnungsmöglichkeiten an Hand von
Diagrammen dargestellt.
Hinweis gemäß Ratsbeschluss vom 27.06.2024, verbindliche Vorgabe A.II.12:
Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch Aufbauten gegenüber
dem öffentlichen Raum abgrenzen oder sich diesem entziehen.
Davon ausgenommen sind Elemente, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder
zur Herstellung der Barrierefreiheit von der Erlaubnisbehörde genehmigt wurden.
Hinweis gemäß Ratsbeschluss vom 27.06.2024, verbindliche Vorgaben:
Die vier verbleibenden Dissense werden wie folgt weiter behandelt:
...
Der aufgeführte Dissens #8: Wetterschutz-Elemente unter Regeltext A.II.12,
Seite 14, „Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch
Aufbauten gegenüber dem öffentlichen Raum abgrenzen (…) “ wird im
Rahmen der Erarbeitung von Qualitätsstandards gelöst."
Hinweis Amt 32 Ordnungsamt:
Möchte darstellen was nicht erlaubt ist, wie z.B. Zelte, Palettenaufbauten,
seitliche Planen, dies an Beispielen positiv und negativ darstellen.
Grundsätzlich müssen Wetterschutzelemente immer verkehrssicher und
barrierefrei sein.
Hinweis Rechtsamt:
Hinweis, dass mit Aufbauten sparsam umgegangen werden muss.
Hinweis Gastronomie:
Wunsch nach positiver Formulierung.
Text-
vor-
schlag
Stand
18.09.
07.10.
2024
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Definition von Aufbauten Aufstellelementen im Ausnahmefall
Wetterschutzelemente
Elemente, die vor Wind und seitlich einfallendem Regen schützen.
Davon ausgenommen und daher nicht zulässig sind Front- und Seitenteile befestigt an
Sonnenschirmen und Markisen.
Begrünungselemente
Elemente, die Pflanzen und Begrünung aufnehmen.
1. Anordnungsmöglichkeit an der Fahrbahn
Zu 1: Aufbauten Aufstellelemente können an den
Kopfseiten der Fläche der Außengastronomie direkt
neben der Gehbahn angeordnet werden.
Zu 2: Aufbauten Aufstellelemente können parallel und
straßenseitig zur Fahrbahn angeordnet werden.
Zu 3: Aufbauten Aufstellelemente dürfen nicht
gehbahnseitig angeordnet werden.
Regelung Amt 32: Sofern mehrere Betriebe
nebeneinanderliegen, müssen ggf. zusätzliche
Rettungswege zwischen den Elementen analog der
Vorgaben bei Podesten frei bleiben.
Klärung erfolgt derzeit mit 63 und 37.
V SW
18.09.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
2. Anordnungsmöglichkeit an der Fassade
Aufstellelemente Aufbauten an den Kopfseiten der
Fläche der Außengastronomie müssen bis zur Gehbahn
angeordnet werden.
Aufstellelemente Aufbauten dürfen nicht gehbahnseitig
angeordnet werden.
Dissens: Die Gastronomie fordert die
Außengastronomie zur Gehbahnseite abzugrenzen.
V SW
18.09.
Dissens
3. Anordnungsmöglichkeit auf Plätzen
Aufbauten Aufstellelemente und Abgrenzungen auf
Plätzen in der internationalen Zone sind grundsätzlich
nicht zugelassen. V IZ
18.09.
Bereits existierende Platzkonzept (Eintragung von
möglichen Flächen für die Außengastronomie) müssen
beachtet werden. V SW 18.09.
Zur Stärkung der Barrierefreiheit und zur besseren
Orientierung für blinde und sehbehinderte
Menschen können Aufstellelemente Aufbauten die
Fläche der Außengastronomie auf Plätzen
kennzeichnen.
Aufbauten dürfen auf maximal 50 % des Umfangs der
Außengastronomie aufgestellt werden.
Verwaltungsintern abgestimmter
Formulierungsvorschlag
Aufstellelemente Aufbauten dürfen auf maximal 50%
des Umfangs der Außengastronomie aufgestellt werden.
V SW
18.09.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
An welchen Seiten die Aufstellelemente Aufbauten
aufgestellt werden, muss unter Berücksichtigung der
Barrierefreiheit im Einzelfall entschieden werden.
(das Diagramm entfällt)
Ergänzend: Diesem Formulierungsvorschlag hatte
die Amtsleitung vom Amt 16 Integration und Vielfalt
am 01.10.2024 zugestimmt.
07.10.
2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
4. Ausführung Aufbauten Aufstellelemente
Nur als mobile Einzelelemente zu verwenden, eine
leichte lösbare Verbindung ist möglich.
V SW
18.09.
Formulierungsvorschlag, Rückmeldung von Amt 32:
Genehmigungsfreie Aufbauten dürfen max. 25 kg
schwer und max. 1,50m hoch sein und müssen vom
Personal der Gastronomie im Not- und Rettungsfall zu
bewegen und aus dem öffentlichen Straßenland zu
entfernen sein.
Die einzelnen baugenehmigungsfreien Aufstellelemente
dürfen nicht schwerer als 25 kg und maximal 1,50 m
hoch sein.
Hydrantenkappen und Schieberkappen für
Hausanschlüsse, Schächte, Rinnen et cetera werden
frei gehalten. Die Entwässerung ist sichergestellt.
Hinweis Amt 32 Ordnungsamt:
Noch offene finale Abstimmung mit Feuerwehr.
V SW
18.09.
07.10.
2024
Aufbauten Aufstellelemente dürfen nicht im Boden
verankert werden.
V SW 18.09.
Aufbauten Aufstellelemente müssen bei Unwetter aus
dem öffentlichen Straßenland entfernt werden.
Hinweis: Verkehrssicherungspflicht liegt auf Seiten der
Gastronomie.
C
Empfehlung SW
18.09.
Die Sockelhöhe oder die Begrünungselemente inkl.
Begrünung dürfen nicht höher als 0,80 0,90 m sein.
Darüber müssen die Elemente transparent sein.
V SW 18.09.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Barrierefreiheit:
Die Aufbauten müssen eine bodennahe Ausführung
haben.
Hinweis von Amt 16 gemäß DIN 18040:
Die Aufbauten Aufstellelemente müssen für die
Ertastung mit dem Langstock durch blinde Menschen
geeignet sein, z.B. in dem sie: (eines der Kriterien muss
erfüllt sein)
bis auf den Boden hinunterreichen oder
max. 15 cm über dem Boden enden oder
durch einen mind. 3 cm hohen Sockel,
entsprechend den Umrissen des Elements,
ergänzt werden oder
mit einer Tastleiste, die max. 15 cm über dem
Boden endet, versehen sind.
V SW
18.09.
07.10.
2024
Zur besseren Erkennbarkeit muss sich der
Sockelbereich der Aufbauten von der Farbe der
Bodenoberfläche kontrastreich (hell/dunkel) abheben.
Hinweis von Amt 16 gemäß DIN 18040:
Zur besseren Erkennbarkeit muss sich der
Sockelbereich der Aufbauten Aufstellelemente von der
Farbe der Bodenoberfläche kontrastreich abheben.
Hohe Kontrastwerte ergeben z.B. hell / dunkel oder
schwarz / weiß Kontraste.
Hinweis aus dem Büro der Behindertenbeauftragten:
Das Amt für Integration und Vielfalt hat angeboten,
einen Link zum „Kontrastrechner“ im Nachgang an das
Stadtplanungsamt oder als Merkblatt an das
Ordnungsamt zu versenden.
V SW
18.09.
07.10.
2024
Aufbauten Aufstellelemente müssen linear zueinander
aufgestellt werden.
V SW
18.09.
Verbindliche Vorgaben
A. II. 12. Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch Aufbauten gegenüber
dem öffentlichen Raum abgrenzen oder sich diesem entziehen. (…)
Hinweis gemäß Ratsbeschluss vom 27.06.2024, verbindliche Vorgaben:
Die vier verbleibenden Dissense werden wie folgt weiter behandelt:
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
...
Der aufgeführte Dissens #8: Wetterschutz-Elemente unter Regeltext A.II.12, Seite
14, „Die Flächen der Außengastronomie dürfen sich nicht durch Aufbauten
gegenüber dem öffentlichen Raum abgrenzen (…) “ wird im Rahmen der Erarbeitung
von Qualitätsstandards gelöst."
B. I. 3. Durch die Gegenstände darf der Verkehr (insbesondere durch Beeinträchtigungen der
Sicht oder mangelnde Standsicherheit) nicht gefährdet werden;
hierzu dürfen die Gegenstände (mit Ausnahme von Sonnenschirmen) nicht höher als
1,50 m sein. (…)
B. II. 6. Bei Straßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h übersteigt:
Es müssen während des genehmigten Zeitraums lösbare Poller in einem Abstand von
maximal 1,50 m parallel zur Fahrbahn gesetzt werden.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
5. Werbung und Licht
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Speisekarten oder Tagesangebote können gesondert
auf maximal einer Hinweistafel innerhalb der
genehmigten Außengastronomiefläche aufgestellt
werden.
Konsens Formulierungsvorschlag:
Maximal ein Kundenstopper darf innerhalb der
genehmigten Außengastronomiefläche aufgestellt
werden.“
Vorschlag Gastronomie: Davon ausgenommen
sind kreidebeschriebene Tageskarten.
V IZ 21.06.
mit
Ergänzung
Drittwerbung oder Werbeaufdrucke sind auf
Sonnenschirmen und dem Volant von Markisen möglich.
C
Empfehlung SW 21.06.
Drittwerbung auf Mobiliar ist nicht zugelassen.
Hinweis Gastronomie: Differenzierung von
Werbung auf Volant bei der Markise.
Hinweis Gastronomie: daher Redundant
C
Empfehlung SW 21.06.
Das Licht innerhalb der Außengastronomie darf nicht
flackernd und muss blendfrei sein. V C
Empfehlung SW
21.06.
22.10.
Zusätzliche Werbeeinrichtungen oder -träger wie z.B.
Vitrinen, Schilder, Fahnen, Beachflags aller Art oder das
Anbringen von Werbetafeln oder anderen Werbeträgern
auf, an oder in Begrünungselementen sind nicht
zugelassen.
Konsens Ergänzung: „Ausgenommen sind die
Schaukästen zur gesetzlich vorgegebenen
Anbringung der Preisliste im Eingangsbereich
V SW 21.06.
mit
Ergänzung
Verbindliche Vorgaben
B.I. 1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und jederzeit innerhalb des in
der Genehmigung gekennzeichneten Bereichs befinden.
A. II. 13. (…) Es ist untersagt, oberirdische (und insbesondere stromführende) Leitungen zu
verlegen.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
6. Nicht zugelassene Elemente
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Bodenbeläge
Zusätzliche Bodenbeläge wie z.B. Teppiche,
Holzplanken, Kunstrasen oder das Einbringen
von Sand sind nicht zugelassen.
Hinweis Gastronomie: Ausnahme der Podeste.
Diese bestehen aus Holzplanken.
V
SW 21.06.
Verbindliche Vorgaben
B. I. 3. Durch die Gegenstände darf der Verkehr (insbesondere durch
Beeinträchtigungen der Sicht oder mangelnde Standsicherheit) nicht gefährdet
werden; hierzu dürfen die Gegenstände (mit Ausnahme von Sonnenschirmen)
nicht höher als 1,50 m sein. Es ist untersagt, oberirdische (und insbesondere
stromführende) Leitungen zu verlegen.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Außentheken
Außentheken mit oder ohne Versorgungsanschlüsse
sind grundsätzlich nicht zugelassen.
V SW 22.05.
Ausnahme:
• Eine Außentheke ohne Versorgungsanschluss
pro Gastronomie kann im begründeten Einzelfall
geprüft werden.
V SW 22.05.
Ausnahme:
• Außentheken bei Freiluftgastronomie ohne
Innengastronomie in kontinuierlichem Bestand.
V SW 22.05.
Verbindlichen Vorgaben:
B. I.1. Alle eingebrachten Gegenstände müssen sich vollständig und jederzeit
innerhalb des in der Genehmigung gekennzeichneten Bereichs befinden.
Hinweis:
Das Bauverwaltungsamt schließt grundsätzlich keine zivilrechtlichen
Gestattungsverträge zur unterirdischen Verlegung von privaten Leitungen im
öffentlichen Raum ab.
Köln. Gestaltet. Außengastronomie
Qualitätsstandards
Protokoll Studio I bis VII
Finaler STAND 22.10.2024
Textentwurf Gültigkeit
V=Verbindlich
C=Codex
Geltungsbereich
IZ = Intern. Zone
SW = Stadtweit
Ergebnis
Gasheizpilze und Gasheizstrahler
Gasheizpilze und Gasheizstrahler aller Art sind
grundsätzlich nicht zugelassen.
Hinweis: Gasheizpilze sind die einzigen Produkte,
die keine Leitungen erfordern.
V SW 21.06.
Ausnahme 1
Alternative
• Umweltschonende Infrarot- Produkte oder durch
Infrarot beheizbare Tische können in
Ausnahmefällen zugelassen werden.
C
Empfehlung SW 21.06.
Ausnahme 1 zur Alternative
• Die notwendige Verkabelung muss bereits
unterhalb der Erdoberfläche vorhanden sein.
C
Empfehlung SW
21.06.
22.10.
Ausnahme 2 zur Alternative
• Umweltschonende Heizelemente müssen
innerhalb der Schirmkonstruktion integriert sein.
C
Empfehlung SW
21.06.
22.10.
Ausnahme 4 Verfahren zur Alternative / Ausnahme
• Die Zustimmung der Fachämter ist einzuholen. C
Empfehlung SW 21.06.
Alternativ werden einheitliche Decken und Sitzkissen
empfohlen. C
Empfehlung SW
21.06.
22.10.
Verbindliche Vorgaben
B. I. 3. Durch die Gegenstände darf der Verkehr (insbesondere durch
Beeinträchtigungen der Sicht oder mangelnde Standsicherheit) nicht gefährdet
werden; hierzu dürfen die Gegenstände (mit Ausnahme von Sonnenschirmen)
nicht höher als 1,50 m sein. Es ist untersagt, oberirdische (und insbesondere
stromführende) Leitungen zu verlegen.
Hinweis:
Das Bauverwaltungsamt schließt grundsätzlich keine zivilrechtlichen
Gestattungsverträge zur unterirdischen Verlegung von privaten Leitungen im
öffentlichen Raum ab.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1043 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Inhalte des als Anlage 2 beigefügten Ergebnisberichts Qualitätsstandards sind mit den Interessensverbänden der Gastronomie und der Bürgergesellschaft intensiv diskutiert worden und bis auf eine Ausnahme alle in einen Konsens überführt worden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Rodenkirchen 02.12.2024
4671 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024 öffentlich 9.2.9 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie, Hier: Qualitätsstandards 3408/2024 Protokollerklärung der CDU-Fraktion – Herr Görtz: „Schon mit dem Ratsbeschluss vom 27.06.2024 wurden die Belange der Außenbe- zirke ignoriert, bei der Erarbeitung des angekündigten und hier jetzt vorgelegten Re- gelwerks Ausnahmen von den Mindestgehwegbreiten zuzulassen. U.a. hatte die BV2 in der Sitzung am 06.05.2024 mehrheitlich gegen 1 Gegenstimme beschlossen: Bei den Sonderregeln für die Außengastronomie, die auch weiterhin in der Genehmi- gungspraxis Beachtung finden sollen, können in den Stadtbezirken 2-8 für Einzelbe- triebe mit kurzer Außengastronomie (Länge z.B. < 10 m) geringere Mindestgehweg- breiten unter 1,50 m, nicht jedoch unter 1,10 m, zugelassen werden. In einem Fachgespräch am 09.04.2024 wurde auf Nachfrage seitens der Verwaltung ausgeführt, dass geprüft werde, in welchem Umfang bestehende Genehmigungen für Außengastronomie mit Inkrafttreten des Regelwerks eingeschränkt bzw. entfallen wür- den. Man gehe von 20-30% aus. In 2024 werde an einem Kriterienkatalog für zukünf- tige Ausnahmen gearbeitet. Jetzt wird ein 25seitiges Regelwerk (s. Anlage 3) vorgelegt, bei dem die Genehmi- gungen für bestehende Außengastronomie mit geringen Gehwegbreiten nur noch für eine Übergangsfrist geduldet werden. Dies ist nicht hinnehmbar. Ge- rade in den äußeren Stadtteilen mit vergleichsweise geringen Gehwegbreiten hat sich an zahlreichen Stellen einzelne Außengastronomie etabliert, zur Zufriedenheit der Ge- werbetreibenden als auch der Bewohner, zumal die Öffnungszeiten oft lediglich tags- über sind. Bei kleinen Abschnitten wird im Begegnungsverkehr gegenseitige Rück- sichtnahme geübt. Die Mindestbreite kann in solchen kurzen Abschnitten daher auf den Bedarf für eine Gehrichtung dauerhaft reduziert werden. Die Vorschläge, erarbeitet von einer sehr einseitigen Auswahl der an diesem Prozess beteiligten Interessenvertreter aus Verwaltung und Innenstadt (siehe Anlage 2), bezie- hen sich offensichtlich auf die Situation in der Innenstadt und sind für den Stadtbezirk Rodenkirchen völlig ungeeignet bzw. würden die derzeitige Außengastronomie in zahlreichen Fällen unmöglich machen. Bei uns gibt es vielfach keine Bürgersteigbrei- ten wie in der Innenstadt, und sie sind in zahlreichen Stadtteilen des Stadtbezirks Ro- denkirchen auch überhaupt nicht erforderlich. Wir appellieren an den Rat, die Verwaltung mit der Erarbeitung von dauerhaften Sonderregelungen für die Stadtbezirke 2-8 unter Einbindung der Bezirksvertre- tungen zu beauftragen.“ Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitäts- standards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflä- chen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können. Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der Außen- gastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn auf- zustellen. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe An- lage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie “ zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben wer- den. Nach Ablauf der Überga ngsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wur- den. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender bei Enthaltung zweier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.
Anlage 6 Auszug Beschlussprotokoll Sitzung StadtAG Behindertenpolitik 03.12.2024 zu Vorlage 3408_2024
2905 Zeichen
Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 04.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 03.12.2024 öffentlich 2.1 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards 3408/2024 Änderungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 3408/2024 hier: Antrag des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik: Beschluss: Die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfehlen dem Rat der Stadt Köln den Punkt 2 der Beschlussvorlage wie folgt zu be- schließen (Änderungen sind durchgestrichen bzw. fett im Text markiert): „2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflächen unabhängig von ihrer Platzierung auf dem Gehweg oder auf einer Platzfläche durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können müssen. Werden Elemente eingesetzt, Um seheingeschränkte Personen sicher an der Außen- gastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustel- len. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Beschluss: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstan- dards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass Außengastronomieflächen unabhängig von ihrer Platzie- rung auf dem Gehweg oder auf einer Platzfläche durch Aufstellelemente an den Kopf- seiten begrenzt werden müssen. Um seheingeschränkte Personen sicher an der Au- ßengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzu- stellen. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Au- ßengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Ka- pitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 ge- nehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berück- sichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüg- lich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen
Anlage 8 Vorabauszug BV Nippes 05.12.2024
3011 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2024 öffentlich 9.2.2 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards 3408/2024 Herr Spieß begrüßt die Vorlage. Gut sei, dass im Einzelfall noch Raum für Ausnah- men bestehe. Er bemängelt an dem vorgelegten Regelwerk aber, dass Heizkörper weiter genutzt werden dürfen. Im Zeichen der fortschreitenden Klimakrise sei es un- verantwortlich, Außengelände zu beheizen. Er stellt daher den mündlichen Ände- rungsantrag, die Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass das Beheizen von Außen- gastronomiebereichen nicht gestattet ist. Herr Müller kündigt an, dass die SPD sich enthalten wird, weil sie das Regelwerk für unausgereift hält. I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: Das Beheizen von Außengastronomiebereichen ist nicht gestattet. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der SPD und der PARTEI mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen. II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Die Bezirksvertretung nimmt erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und emp- fiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstan- dards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflächen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können. Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der Außengast- ronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustel- len. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Au- ßengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 ge- nehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. 6. Das Beheizen von Außengastronomiebereichen ist nicht gestattet. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der SPD und der PARTEI mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD be- schlossen.
Anlage 9, Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll Stadtentwicklungsausschuss 05.11.2024 zu 3408_2024
899 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2024 öffentlich 6.11 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie, Hier: Qualitätsstandards 3408/2024 Änderungsantrag von SKE Intveen zu 3408/2024 betreffend "Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie" AN/1709/2024 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die weiteren Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE empfohlen. Anmerkung: Die Verweisung von einem Ausschuss an den Rat ist nicht möglich. Den Fraktio- nen steht es frei, für den Rat einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.
Anlage 11 Zeitachse Umsetzungkonzept
1150 Zeichen
1. Quartal 2025 2. Quartal 2025 3. Quartal 2025 4. Qua rtal 2025 2026 ff. Übergangsfrist startet: Außengastronomien können in der Regel nach den alten Regeln betrieben werden Übergangsfrist endet: Außengastronomien können nach den neuen Regeln betrieben werden In den digitalisierten Bereichen werden Außengastronomien nach Bedarf an die Straße oder die Fassade verlegt Außengastronomien werden im gesamten Stadtgebiet fassaden- oder straßenseitig verlegt 1. Phase Rund 2.000 Anträge werden neu geprüft und zu einem Stichtag im 4. Quartal 2025 beschieden Außengastronomien werden stadtweit angeordnet Außengastronomien werden unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m oder 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände betrieben Sitzen statt Parken Entscheidung für den weiteren Prozess erforderlich Vorlage in der Mitzeichnung 2. Phase 3. Phase Übergangsfrist endet: Außengastronomien müssen nach den neuen Regeln betrieben werden 4. Phase Eine Neuanordnung der Außengastronomien wird begonnen Anlage 11 – Darstellung der Umsetzungsphasen vom Amt für öffentliche Ordnung
Anlage 5 Auszug BV Lindenthal vom 02.12.2024
2588 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 03.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 02.12.2024 öffentlich 9.2.5 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie,Hier: Qualitätsstandards 3408/2024 geänderter Beschluss: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitäts- standards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflä- chen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können. Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der Außen- gastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn auf- zustellen. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe An- lage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben wer- den. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwe gbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wur- den. (Gemeinsamer mündlicher Ergänzungsantrag von Grüne, CDU, SPD, Linke und FDP) Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Vorlage zu den Stehti- schen wie folgt zu ergänzen: Im Bereich der Gesamtstadt sind im Außenbereich Stehtische anstelle von Tischen und Stühlen erlaubt, wenn es sich um eine räumliche und zeitlich begrenzte Veranstaltung handelt (z. Bsp. ein Fußballspiel, Karnevals- oder Schützenumzug etc.) und auf den Flächen der genehmigten Außengastro- nomie gestellt werden. Der Betrieb ohne Genehmigung für Außengastronomie kann für wiederkeh- rende Veranstaltungen eine grundsätz liche jährliche Genehmigung für Stehtische erhalten, die den Vorgaben entsprechen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt mit einer Enthaltung (Grüne) nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU)
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3408/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 09:31