V/0782/2018
Errichtungsbeschluss: Umnutzung eines Gebäudes zur Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße im Stadtbezirk Mitte
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Beschlussvorlage
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V/0782/2018 V/0782/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Umnutzung eines Gebäudes zur Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße im Stadtbezirk Mitte Beratungsfolge 26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen an der Neubrückenstraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesb e- treuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 S tunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2021 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 14.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eschert Telefon: 492-5616 EschertM@stadt- muenster.de - 2 - V/0782/2018 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Kongregation der Schwestern Unserer lie- ben Frau e.V., errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermi e- tet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der geset zlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 838.100 € (für 2021 anteilig: 347.100 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 301.700 € (für 2021 anteilig: 125.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.600 € (für 2021 anteilig: 42.000 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2021 240.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 240.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2021 2022ff. 125.000 301.700 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2021 2022ff. 42.000 100.600 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 2022ff. 347.100 838.100 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur - 3 - V/0782/2018 Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Stadtbezirk Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 43,5 % (1406 Plätze für 3235 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,6 % (2428 Plätze für 2299 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Um eine Versorgungsquote von 50 % zu e rreichen, müssen bei gleichbleibender Kinderzahl 211 u3 - Plätze geschaffen werden. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Der Investor, die Kongregation der Schwestern Unserer lieben Frau e.V. ist bereit, auf ihrem Grund- stück mitten in der Innenstadt einen Teil des vorhandenen Gebäudes auf eigene Kosten zur Nutzung als Kindertageseinrichtung umzubauen. Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 - Plätzen im Erdgeschoss des Gebäudes mit direktem Ausgang zum Spielbereich errichtet. Eine Außenfläche für vier Gruppen ist im Innenbereich des Grundstücks vorhanden, wobei der Standortbereich der Naturdenkmale nicht in Anspruch genommen wird. Ein Lageplan, ein Raumprogramm und ein Grundriss sind beigefügt. Die Planungen sind mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Die neu geschaffenen Plätze sind nicht maßnahmenbedingt auf Grund zusätzlicher Bebauung im Wohnbereich durch den Investor zu erstellen, sondern werden für den Innenstadtbereich zusätzlich zur Verfügung stehen. 3. Vergabe der Trägerschaft: Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2018/2019 vergeben. - 4 - V/0782/2018 Die Kongregation der Schwestern Unserer lieben Frau e.V. stellt mit dieser Maßnahme ein zusätzli- ches Gebäude in zentraler Lage zur Verfügung. Der Investor würde die Bewerbung katholischer Trä- ger begrüßen. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Mitte geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Grundriss
Anlage 3: Grundriss
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PLANNUMMER Vorplanung PLANBEZEICHNUNG ARCHITEKT Alter Fischmarkt 12 48143 Münster Pfeiffer · Ellermann · Preckel Architekten und Stadtplaner BDA Kongregation der Schwestern Unserer lieben Frau e.V. Vertreten durch: Sr.Andrea Maria Schäfers Gerlever Weg 33 48653 Coesfeld BAUHERR Neubrückenstraße 56-58 BAUVORHABEN Nutzungsänderung der Studentinnenburse zu Wohnungen, Kita und Büro Neubau eines eingeschossigenAnbaus für die Kita STATUS Maßstab Blattformat NEM Plan A3 gezeichnet Datum PFEIFFER ∙ ELLERMANN ∙ PRECKEL | ARCHITEKTEN UND STADTPLANER BDA Dachterrasse Senioren-WG Innenhof Orangerie Außengelände Kita = 1.200 m² Nutzfläche Kita = 733 m² Nebeneingang Kita Haupteingang Kita 4.35 m² Windfang 3.49 m² HA 15.54 m² WC G3 18.32 m² WC G4 24.56 m² Schlaf+Diff.-Raum 4.65 m² Pumi 54.51 m² Mehrzweckraum 22.38 m² Nebenraum 3.44 m² WC 4.12 m² Dusche 5.77 m² Abstell 12.51 m² WC G1 19.11 m² Schlaf+Diff.-Raum 138.47 m² Flur 5.09 m² 28.52 m² 28.30 m² 8.23 m² 15.74 m² 28.94 m² 34.30 m² 5.61 m² 36.42 m² 1.64 m² Techn. 27.69 m² WC Flur / Treppe Zimmer 2 Abstell Wirtschaftsr. Zimmer 4 Wohnküche Abstell Gemeinschaftsraum Zimmer 3 26.52 m² Empfang 159.09 m² Bürofläche 9.04 m² WC's 18.21 m² Einzelbüro 16.16 m² Besprechung 24.83 m² Zimmer 1 5.41 m² Abstell 18.65 m² Nebenraum 38.19 m² Gruppe 2 17.83 m² Nebenraum 5.93 m² Abstell 4.93 m² Abstell 17.86 m² Schlaf+Diff.-Raum 9.04 m² Abstell 5.70 m² Abstell 18.93 m² Küche 13.62 m² WC G2 19.67 m² Schlaf+Diff.-Raum 12.28 m² Büro 9.82 m² WC Barrierefrei 22.02 m² Personalraum 18.80 m² Schlaf+Diff.-Raum 41.69 m² Gruppe 1 42.65 m² Gruppe 4 45.63 m² Flur 32.92 m² Zimmer 5 35.72 m² Zimmer 6 18.71 m² Nebenraum 41.95 m² Gruppe 3 Schlaf+Diff.-Raum 19.08 m² Grundriss Erdgeschoss 17018-II-250-GR-01-EG floer 1:250 3005 05.09.18
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 05.09.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5757 902 R 405 721 R 406 114 H 5758 452 0 50 100 Meter
Anlage 2: Raumprogramm
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Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 91.634,40 €
(10,68 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 22.02.2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0782/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße weitere dringend benötigte Betreuungsplätze in Mitte geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße werden weitere dringend benötigte u3 - und ü3 – Plätze in Mitte geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vor- liegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 838.100 € (für 2021 anteilig: 347.100 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 301.700 € (für 2021 anteilig: 125.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.600 € (für 2021 anteilig: 42.000 €) gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Neubrückenstraße 56
- Alter Fischmarkt 12
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Details
- Aktenzeichen
- V/0782/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37