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V/0782/2018

Errichtungsbeschluss: Umnutzung eines Gebäudes zur Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße im Stadtbezirk Mitte

Vorlagen 06.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 23

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Grundriss

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

7546 Zeichen

V/0782/2018 
V/0782/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Umnutzung eines Gebäudes zur Kindertageseinrichtung an der 
Neubrückenstraße im Stadtbezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen an der Neubrückenstraße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesb e-
treuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 S tunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2021 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
14.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eschert 
Telefon: 492-5616 
EschertM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0782/2018 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Kongregation der Schwestern Unserer lie-
ben Frau e.V., errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermi e-
tet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der geset zlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 838.100 € (für 
2021 anteilig: 347.100 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
301.700 € (für 2021 anteilig: 125.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.600 € (für 2021 
anteilig: 42.000 €) gegenüber.  
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2021 240.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 240.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2021 
2022ff. 
125.000 
301.700 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2021 
2022ff. 
 
42.000 
100.600 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2021 
2022ff. 
347.100 
838.100 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/0782/2018 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Im Stadtbezirk Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 43,5 % (1406 Plätze 
für 3235 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,6 % (2428 Plätze für 2299 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
Um eine Versorgungsquote von 50 % zu e rreichen, müssen bei gleichbleibender Kinderzahl 211 u3 - 
Plätze geschaffen werden. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Der Investor, die Kongregation der Schwestern Unserer lieben Frau e.V. ist bereit, auf ihrem Grund-
stück mitten in der Innenstadt einen Teil des vorhandenen Gebäudes auf eigene Kosten zur Nutzung 
als Kindertageseinrichtung umzubauen. 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53  ü3 
- Plätzen im Erdgeschoss des Gebäudes mit direktem Ausgang zum Spielbereich errichtet. 
Eine Außenfläche für vier Gruppen ist im Innenbereich des Grundstücks vorhanden, wobei der 
Standortbereich der Naturdenkmale nicht in Anspruch genommen wird. 
Ein Lageplan, ein Raumprogramm und ein Grundriss sind beigefügt. 
Die Planungen sind mit dem Landesjugendamt abgestimmt. 
 
Die neu geschaffenen Plätze sind nicht maßnahmenbedingt auf Grund zusätzlicher Bebauung im 
Wohnbereich durch den Investor zu erstellen, sondern werden für den Innenstadtbereich zusätzlich 
zur Verfügung stehen. 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 
2018/2019 vergeben.

- 4 - 
V/0782/2018 
 
Die Kongregation der Schwestern Unserer lieben Frau e.V. stellt mit dieser Maßnahme ein zusätzli-
ches Gebäude in zentraler Lage zur Verfügung. Der Investor würde die Bewerbung katholischer Trä-
ger begrüßen.  
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Mitte geschaffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Grundriss

Anlage 3: Grundriss

1764 Zeichen

PLANNUMMER
Vorplanung
PLANBEZEICHNUNG
ARCHITEKT
Alter Fischmarkt 12
48143 Münster
Pfeiffer · Ellermann · Preckel
Architekten und Stadtplaner BDA
Kongregation der Schwestern Unserer lieben Frau e.V.
Vertreten durch: Sr.Andrea Maria Schäfers
Gerlever Weg 33
48653 Coesfeld
BAUHERR
Neubrückenstraße 56-58
BAUVORHABEN
Nutzungsänderung der Studentinnenburse zu
Wohnungen, Kita und Büro
Neubau eines eingeschossigenAnbaus für die Kita
STATUS Maßstab
Blattformat
NEM Plan
A3
gezeichnet 
Datum
PFEIFFER ∙ ELLERMANN ∙ PRECKEL | ARCHITEKTEN UND STADTPLANER BDA
Dachterrasse
Senioren-WG
Innenhof
Orangerie
Außengelände Kita = 1.200 m²
Nutzfläche Kita = 733 m²
Nebeneingang
Kita
Haupteingang
Kita
4.35 m²
Windfang
3.49 m²
HA
15.54 m²
WC G3
18.32 m²
WC G4
24.56 m²
Schlaf+Diff.-Raum
4.65 m²
Pumi
54.51 m²
Mehrzweckraum
22.38 m²
Nebenraum
3.44 m²
WC
4.12 m²
Dusche
5.77 m²
Abstell
12.51 m²
WC G1
19.11 m²
Schlaf+Diff.-Raum
138.47 m²
Flur
5.09 m²
28.52 m²
28.30 m²
8.23 m²
15.74 m²
28.94 m²
34.30 m²
5.61 m²
36.42 m²
1.64 m²
Techn.
27.69 m²
WC
Flur / Treppe
Zimmer 2
Abstell
Wirtschaftsr.
Zimmer 4
Wohnküche
Abstell
Gemeinschaftsraum
Zimmer 3
26.52 m²
Empfang
159.09 m²
Bürofläche
9.04 m²
WC's
18.21 m²
Einzelbüro
16.16 m²
Besprechung
24.83 m²
Zimmer 1
5.41 m²
Abstell
18.65 m²
Nebenraum
38.19 m²
Gruppe 2
17.83 m²
Nebenraum
5.93 m²
Abstell
4.93 m²
Abstell
17.86 m²
Schlaf+Diff.-Raum
9.04 m²
Abstell
5.70 m²
Abstell
18.93 m²
Küche
13.62 m²
WC G2
19.67 m²
Schlaf+Diff.-Raum
12.28 m²
Büro
9.82 m²
WC Barrierefrei
22.02 m²
Personalraum
18.80 m²
Schlaf+Diff.-Raum
41.69 m²
Gruppe 1
42.65 m²
Gruppe 4
45.63 m²
Flur
32.92 m²
Zimmer 5
35.72 m²
Zimmer 6
18.71 m²
Nebenraum
41.95 m²
Gruppe 3
Schlaf+Diff.-Raum
19.08 m²
Grundriss Erdgeschoss
17018-II-250-GR-01-EG
floer
1:250
3005
05.09.18

Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2500
Datum: 05.09.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5757 902
R 405 721
R 406 114
H 5758 452
0 50 100
Meter

Anlage 2: Raumprogramm

1912 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen: 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm 
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 91.634,40 € 
(10,68 x 715 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    501   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    66   
Kindertageseinrichtung gesamt 567 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 22.02.2018

Anlage A

4526 Zeichen

Anlage A zur V/0782/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße weitere dringend benötigte Betreuungsplätze in 
Mitte geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung an der Neubrückenstraße werden weitere dringend 
benötigte u3 - und ü3 – Plätze in Mitte geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die 
Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vor-
liegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 838.100 € (für

2021 anteilig: 347.100 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
301.700 € (für 2021 anteilig: 125.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.600 € (für 2021 
anteilig: 42.000 €) gegenüber. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neubrückenstraße 56
  • Alter Fischmarkt 12

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Details

Aktenzeichen
V/0782/2018
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37