V/0605/2011
Neukonzeptionierung des Bildungsnetzwerkes Münster
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Beschlussvorlage
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V/0605/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neukonzeptionierung des Bildungsnetzwerkes Münster Beratungsfolge 22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neukonzeption des Bildungsnetzwerkes zu. 2. Das Bildungsnetzwerk nimmt die Arbeit zum 01.02.2012 zunächst bis zum Ende der verein- barten Laufzeit des zugrunde liegenden Kooperationsvertrages (31.07.2013) auf. 3. Die Mittel für die Besetzung der städtischen Personalressourcen im Umfang eines/r Vollzeit- mitarbeiters/in (max. EGr. 14) werden für den unter 2. genannten Zeitraum im Teilergebnis- plan 0301 mit der Maßgabe bereitgestellt, dass das Land NRW eine/n Pädagogen/in in Voll- zeit einsetzt. 4. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse und Erfahrungen soll im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Stadt Münster und Land NRW/Bezirksregierung Münster eine Ent- scheidung über die Weiterführung der Zusammenarbeit erfolgen. Kosten / Folgekosten In den Jahren 2012 und 2013 entstehen folgende Aufwendungen: Produktgruppe 0301 Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Teilergebnisplan (Zeile) 11 Personalaufwendungen 2012 2013 72.810,00 46.340,00 Bei Besetzung mit EGr. 14 Die Mittel werden ab dem Haushaltsjahr 2012 zusätzlich bereitgestellt. Vorlagen-Nr.: V/0605/2011 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0605/2011 Begründung: 1. Ausgangslage In der Stadt Münster wird im Sinne einer staatlichen kommunalen Verantwortungsgemein- schaft seit Jahren gemeinsam von Stadt und Land an der Schul- und Bildungsentwicklung gearbeitet. Die Zusammenarbeit des kommunalen Schulträgers mit der unteren und auch der oberen Schulaufsicht vor Ort ist dabei gewachsen und auf einem guten Niveau. Dennoch haben insbesondere die Ergebnisse des Projektes „Selbstständige Schule“ einmal mehr ge- zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten für eine wirklich effektive Bildungsarbeit verstärkt werden muss. Konsequenterweise gehörte die Stadt Münster deshalb zu den ersten Regionen, mit denen das Land NRW 2008 einen Ko- operationsvertrag zur Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes geschlossen hat. Am 23.06.2008 haben die Stadt Münster und das Land NRW die Kooperation unterzeichnet. Das zentrale Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsträger der Stadt, um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen, Übergänge optimal zu gestalten und Strate- gien aufeinander abzustimmen. Zur Umsetzung wurde zum 01.08.2008 im Amt für Schule und Weiterbildung eine Ge- schäftsstelle Bildungsnetzwerk Münster eingerichtet und der Amtsleitung direkt unterstellt. Die Besetzung mit 2,5 kommunalen Stellen (2,0 Pädagogenstellen, 0,5 Verwaltungskraft) er- folgte stellenplanneutral durch Umorganisation innerhalb des Amtes für Schule und Weiter- bildung. Die Geschäftsstelle wurde neben dem städtischen Personal um eine Landesbe- dienstetenstelle einer Pädagogin ergänzt. Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen hat die Schulverwaltung die Streichung der halben Stelle Verwaltungsaufgaben in der Geschäftsstelle Bildungsnetzwerk Münster vorgeschla- gen. Am 08.10.2010 hat der Rat der Stadt Münster anlässlich der Etatberatungen mehrheit- lich beschlossen, über den Verwaltungsvorschlag hinaus die beiden Vollzeitstellen der städ- tischen Pädagogen zu streichen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des ASW vom 07.12.2010 sollte die Arbeit des Bildungsnetzwerkes ausgesetzt und ein Neustart konzipiert werden. Sollte eine Aussetzung des Kooperationsvertrags mit dem Land Nordrhein- Westfalen nicht möglich sein, kündigt die Stadt Münster den Vertrag und führt die Arbeit im Bildungsnetzwerk nicht mehr fort. Das Land NRW hat in der Folge des Beschlusses auch die Landesstelle unmittelbar aus dem Bildungsnetzwerk abgezogen, sich jedoch ausdrücklich damit einverstanden erklärt, den Kooperationsvertrag auszusetzen, um eine Neukonzeption zu ermöglichen. Sollte dies nicht bis zum 01.11.2011 erfolgt sein, wird vom Land eine Aufhebung des Kooperationsver- trages erfolgen. 2. Anlass und Gründe für einen Neustart Mit dem Beschluss zum Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat der Stadt Münster im Februar 2011 einen Beschluss zur Entwicklung der Schullandschaft in Münster gefasst und die Verwaltung beauftragt, in verschiedenen Themenfeldern der Schul- entwicklung umfangreiche Konzeptentwicklungen, Prüfungen oder vorbereitende Aufgaben zur Errichtung neuer Schulangebote vorzunehmen. Gemeinsame Arbeitsfelder sind dabei u. a. Inklusion, neue Schulmodelle, Konzept Hauptschulen, Produktionsschule, Übergang Kita / Grundschule, Schulsozialarbeit. - 3 - V/0605/2011 In diesen gemeinsam mit Stadt und Land zu entwickelnden Themenfeldern ist eine enge Abstimmung / Verzahnung, auch zur Erreichung der kommunalen bildungspolitischen Ziele, notwendig und das grundsätzliche Anliegen einer vernetzten Arbeit der unterschiedlichen Ak- teure richtig. Im Hinblick auf die Personalressourcen ist die Nutzung von Bildungsnetzwerkstrukturen, die durch direkte Landesbeteiligung ergänzt werden, zusätzlich gewinnbringend, zumal die in- haltliche und konzeptionelle Entwicklung in diesen Themenfeldern unter Einbeziehung der Beteiligten in einem partizipativen Verfahren erfolgen soll. Dies führt in der Phase der Ent- scheidungsvorbereitung zwar zu erhöhtem Aufw and; ermöglicht aber gemeinsam getragene konsensuale Entscheidungen, die dann in der Umsetzung weit weniger Aufwand und Nach- steuerung erfordern und somit nachhaltig sind. Angesichts der zunehmenden Relevanz von Bildungsnetzwerken auf Landesebene und dar- über hinaus ist die Fortsetzung schließlich auch aus strategischen Gründen sinnvoll; dies vor allem vor dem Hintergrund einer möglichen zusätzlichen Ressourcenausstattung der regio- nalen Bildungsnetzwerke seitens des Landes. 3. Rahmenbedingungen und Anforderungen einer Neukonzeption Folgende Überlegungen spielten für eine Neukonzeption eine Rolle: - spürbarer Mehrwert für Schulen, - Fokussierung auf bestimmte Themen, in denen es Schnittmengen zwischen Stadt und Land gibt, z. B. Inklusion, Schulsozialarbeit, - Vermeidung von Parallelstrukturen und damit einhergehenden unklaren Verantwort- lichkeiten, - keine Veränderung von Entscheidungsstrukturen, insbesondere im Hinblick auf die politischen Gremien, sondern Verbesserung der Abstimmungsstrukturen zwischen staatlicher und kommunaler Ebene, - unmittelbare thematische Anbindung und Nutzung der Netzwerkstruktur für Themen der qualitativen Schulentwicklungsplanung, - schlanke und effiziente Arbeitsstruktur. 4. Konzept für den Neustart Ausgehend von der Zielsetzung des Bildungsnetzwerkes insgesamt und den o. a. Rahmen- bedingungen ergibt sich eine Netzwerkstruktur, die sich in Abänderung zu der ursprünglichen Konzeption nicht als eigene Instanz, sondern als Arbeitsstruktur versteht (s. beigefügte Anla- ge). Kooperationspartner des Bildungsnetzwerkes sind die Stadt Münster auf der einen Seite und die Bezirksregierung Münster / Land NRW auf der anderen Seite. Durch die Verbindung im Bildungsnetzwerk wird jedoch keine zusätzliche Instanz geschaffen, sondern eine verzahnte Abstimmungsebene, wodurch die bestehenden Entscheidungsstrukturen auf beiden Seiten unberührt bleiben. Für die Stadt Münster sind dies in dem Schaubild beispielhaft genannt der politische Arbeitskreis zur Schulentwicklungsplanung, der Arbeitskreis der Schulformspre- cher sowie in erster Linie die politischen Gremien. - 4 - V/0605/2011 Die Bildungskonferenz ist kein Gremium, in dem mit einem definierten Teilnehmerkreis bestimmte Themen im Plenum oder in Arbeitskreisen diskutiert werden, sondern ein öffentli- ches Forum. In regelmäßig stattfindenden öffentlichen Veranstaltungen werden aktuelle bil- dungspolitische Themen aufgegriffen und mit externen Experten für Münster weiterentwickelt (z. B. zum Thema „Inklusion“, Entwicklung von Bildungslandschaften, alternative Schulange- bote etc.). Die Foren werden ergänzt durch eine virtuelle Bildungskonferenz, über die eine noch wesentlich breitere Öffentlichkeit zu den Themen geschaffen werden kann. Die Bildungskonferenz ist damit weder Instanz noch Gremium, sondern Plattform für öffentli- chen Diskurs und breite Beteiligung zu bildungspolitischen Themen. Dort sollen auch nicht allgemeine bildungspolitische Diskussionen geführt werden; Ansatz sind vielmehr die ganz aktuellen Fragestellungen und Problemlagen von Schulen / Kitas oder auch der Weiterbil- dung. Der Lenkungskreis ist nicht eigene Autorität oder neben Stadt und Land eine dritte staatli- che Ebene, sondern ein Gremium aus Stadt und Bezirksregierung, in dem - die wesentlichen Abstimmungen zur Weiterentwicklung gemeinsamer Themen (z. B. Inklusion, Ganztag, Übergang Kita / Grundsc hule, s. o. Themen der qualitativen Schul- entwicklungsplanung) erfolgen, - Form, Art und Inhalt der öffentlichen Foren festgelegt werden, - Empfehlungen entwickelt werden, die dann von der Schulverwaltung in die bestehen- den Gremien und Entscheidungsstrukturen eingespeist werden, - unterhalb der Schwelle parlamentarischer Beteiligung konkrete Arbeitsabsprachen zwi- schen Bezirksregierung und Stadt vereinbart bzw. Entscheidungen zu Verfahrensab- läufen etc. getroffen werden. In dieser Struktur ist eine jederzeitige Rückkopplung mit den bestehenden Strukturen und Fachbereichen in der Verwaltung als auch mit den politischen Gremien in der Stadt Münster sichergestellt. In der Koordinierungsstelle sollen keine Themen neben den bestehenden Strukturen in der Verwaltung verortet werden; so wird es keine „Zuständigkeiten“ in der Koordinierungsstelle geben für Themen wie „Ganztag“, „Übergang Kita / Grundschule“ oder „Schulsozialarbeit“, allenfalls eine temporäre Moderation. Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, gemeinsam mit den Fachabteilungen - Netzwerk- und Schnittstellenarbeit zu betreiben, d. h. Identifikation und Ansprache von relevanten Akteuren in dem jeweiligen Themenfeld, - vom Lenkungskreis ausgewählte Themen aufzuarbeiten, ggf. Moderation von komple- xeren Abstimmungsprozessen vorzunehmen, - gemeinsame Positionen Stadt und Land zu bestimmten Themen zu erarbeiten, z. B. zu Schulmodellen oder auch zur Inklusion bzw. Teilthemen (z. B. integrative Lerngruppen, Einsatz von Ressourcen in der Übergangsphase bzw. Entwicklung von Standards für Ausstattungen in Schulen für verschiedene Förderschwerpunkte), - 5 - V/0605/2011 - die öffentlichen Foren vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten, - die virtuelle Bildungskonferenz ins Leben zu rufen und lebendig und effektiv zu gestal- ten, - Anregungen und Impulse aus anderen Regionen / Bundesländern aufzugreifen und einen Austausch mit anderen Bildungsnetzwerken auf NRW-Ebene durchzuführen. Ein so gestalteter Aufgabenzuschnitt der Koordinierungsstelle doppelt damit keine bestehen- den Zuständigkeiten in den bestehenden Fachbereichen, er unterstützt und erleichtert amts-, dezernats- oder auch institutionsübergreifende Abstimmungsprozesse. 5. Inhaltliche Umsetzung im Projektzeitraum Die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Land ist begrenzt bis zum 31.07.2013. Wenngleich nach Einschätzung der Schulverwaltung landesseitig voraussicht- lich eine Verlängerung oder gar Verstetigung der Kooperation zu erwarten ist, orientiert sich der Verwaltungsvorschlag zunächst am ursprünglichen Zeitraum bis 2013. Das bedeutet, dass im Sinne der Effektivität des Ressourceneinsatzes, aber auch aus ganz pragmatischen Gründen, eine inhaltliche Fokussierung auf ein Schwerpunktthema erfolgen sollte. Wegen der weitreichenden und übergreifenden Bedeutung bietet sich hier das Thema Inklusion als Schwerpunkt an. In Zusammenarbeit zwischen Stadt, Land und Landschafts- verband sind Überlegungen und Konzeptentwicklungen erforderlich, das machten die ersten Gespräche zwischen den genannten Institutionen mehr als deutlich. Die örtlichen Schulämter werden über die Bezirksregierung aktuell verstärkt, um die Inklusion gerade auch an der Schnittstelle zwischen Primarstufe und Sekundarstufe weiter umzusetzen. Zu diesem Zweck werden in den kommenden Wochen 2 dafür ausgewählte Lehrkräfte ihren Dienst aufneh- men. Gemeinsam mit diesen zusätzlich eingesetzten Mitarbeitern/innen in den örtlichen Schulämtern gilt es, • Standards für Ausstattungsmerkmale in Schulen für verschiedene Förderschwer- punkte festzulegen, • Schwerpunktschulen in einzelnen Stadtbezirken oder für bestimmte Förderschwer- punkte zu definieren bzw. Konzepte hierfür zu entwickeln, • die Umsetzung der Inklusion kommunikativ in tensiv zu begleiten und so Öffentlichkeit wie auch öffentliches Bewusstsein zu schaffen, • für die und mit den Förderschulen Konzepte, Strategien, bzw. Ideen für Übergänge zu entwickeln, • eine „Inklusionsberichterstattung“ aufzubauen, mit der Entwicklungen auf- und nach- gezeichnet, interkommunale und interregionale Vergleiche ermöglicht werden und kommunale Zielsetzungen konkretisiert werden können. 6. Organisatorische Anbindung / Ausstattung Die Koordinierungsstelle ist angebunden an das Amt für Schule und Weiterbildung und damit eng eingebunden in die gesamte Projektsteuerung und die Projektgruppen der Schulentwick- lungsplanung. - 6 - V/0605/2011 Unter der Prämisse einer paritätischen Besetzung von Stadt und Land geht die Verwaltung von einer Besetzung mit einem/r Vollzeit-Mitarbei ters/in der Stadt Münster bis zu einer Ein- gruppierung von max. EGr. 14 (Verg.Gr. I b BAT) sowie eines/r Pädagogen/in in gleichem Umfang durch das Land aus. Angesichts des Aufgabenspektrums vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass der/die städt. Mitarbeiter/in nicht zwangsläufig ein/e Pädagoge/in sein muss. Aufgrund des befristeten Personaleinsatzes wird keine Planstelle im Stellenplan eingerichtet. 7. Weiteres Verfahren Die Bezirksregierung Münster hat dieser Idee einer Neukonzeption des Bildungsnetzwerkes zugestimmt. Es wurde vereinbart, für den Fall eines positiven Votums des Rates anstelle ei- ner Änderung des bestehenden Kooperationsvertrages eine gemeinsame ‚Ergänzung’ zu for- mulieren. Landesseitig wird dann eine Kraft zum 01.02.2012 zur Verfügung gestellt werden können, sodass insgesamt die Arbeit des Bildungsnet zwerkes zu diesem Zeitpunkt aufgenommen werden könnte. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage Schaubild Bildungsnetzwerk
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0605/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37