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V/0605/2011

Neukonzeptionierung des Bildungsnetzwerkes Münster

Vorlagen 16.08.2011

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Beschlussvorlage

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Visio_Schaubild Bildungsnetzwerk_1

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Beschlussvorlage

15101 Zeichen

V/0605/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neukonzeptionierung des Bildungsnetzwerkes Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neukonzeption des Bildungsnetzwerkes zu. 
 
2. Das Bildungsnetzwerk nimmt die Arbeit zum 01.02.2012 zunächst bis zum Ende der verein-
barten Laufzeit des zugrunde liegenden Kooperationsvertrages (31.07.2013) auf. 
 
3. Die Mittel für die Besetzung der städtischen Personalressourcen im Umfang eines/r Vollzeit-
mitarbeiters/in (max. EGr. 14) werden für den unter 2. genannten Zeitraum im Teilergebnis-
plan 0301 mit der Maßgabe bereitgestellt, dass das Land NRW eine/n Pädagogen/in in Voll-
zeit einsetzt.  
 
4. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse und Erfahrungen soll im gegenseitigen 
Einvernehmen zwischen Stadt Münster und Land NRW/Bezirksregierung Münster eine Ent-
scheidung über die Weiterführung der Zusammenarbeit erfolgen. 
 
Kosten / Folgekosten 
 
In den Jahren 2012 und 2013 entstehen folgende Aufwendungen: 
 
Produktgruppe 0301 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
11 Personalaufwendungen 2012 
 
2013 
72.810,00 
 
46.340,00 
 
 
Bei Besetzung mit 
EGr. 14 
 
Die Mittel werden ab dem Haushaltsjahr 2012 zusätzlich bereitgestellt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0605/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0605/2011 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 In der Stadt Münster wird im Sinne einer staatlichen kommunalen Verantwortungsgemein-
schaft seit Jahren gemeinsam von Stadt und Land an der Schul- und Bildungsentwicklung 
gearbeitet. Die Zusammenarbeit des kommunalen Schulträgers mit der unteren und auch der 
oberen Schulaufsicht vor Ort ist dabei gewachsen und auf einem guten Niveau. Dennoch 
haben insbesondere die Ergebnisse des Projektes „Selbstständige Schule“ einmal mehr ge-
zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten für 
eine wirklich effektive Bildungsarbeit verstärkt werden muss. Konsequenterweise gehörte die 
Stadt Münster deshalb zu den ersten Regionen, mit denen das Land NRW 2008 einen Ko-
operationsvertrag zur Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes geschlossen hat. Am 
23.06.2008 haben die Stadt Münster und das Land NRW die Kooperation unterzeichnet. Das 
zentrale Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsträger der Stadt, 
um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen, Übergänge optimal zu gestalten und Strate-
gien aufeinander abzustimmen.  
 
 Zur Umsetzung wurde zum 01.08.2008 im Amt für Schule und Weiterbildung eine Ge-
schäftsstelle Bildungsnetzwerk Münster eingerichtet und der Amtsleitung direkt unterstellt. 
Die Besetzung mit 2,5 kommunalen Stellen (2,0 Pädagogenstellen, 0,5 Verwaltungskraft) er-
folgte stellenplanneutral durch Umorganisation innerhalb des Amtes für Schule und Weiter-
bildung. Die Geschäftsstelle wurde neben dem städtischen Personal um eine Landesbe-
dienstetenstelle einer Pädagogin ergänzt.  
 
 Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen hat die Schulverwaltung die Streichung der halben 
Stelle Verwaltungsaufgaben in der Geschäftsstelle Bildungsnetzwerk Münster vorgeschla-
gen. Am 08.10.2010 hat der Rat der Stadt Münster anlässlich der Etatberatungen mehrheit-
lich beschlossen, über den Verwaltungsvorschlag hinaus die beiden Vollzeitstellen der städ-
tischen Pädagogen zu streichen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des ASW vom 
07.12.2010 sollte die Arbeit des Bildungsnetzwerkes ausgesetzt und ein Neustart konzipiert 
werden. Sollte eine Aussetzung des Kooperationsvertrags mit dem Land Nordrhein-
Westfalen nicht möglich sein, kündigt die Stadt Münster den Vertrag und führt die Arbeit im 
Bildungsnetzwerk nicht mehr fort. 
 
 Das Land NRW hat in der Folge des Beschlusses auch die Landesstelle unmittelbar aus 
dem Bildungsnetzwerk abgezogen, sich jedoch ausdrücklich damit einverstanden erklärt, 
den Kooperationsvertrag auszusetzen, um eine Neukonzeption zu ermöglichen. Sollte dies 
nicht bis zum 01.11.2011 erfolgt sein, wird vom Land eine Aufhebung des Kooperationsver-
trages erfolgen. 
 
 
2. Anlass und Gründe für einen Neustart  
 
 Mit dem Beschluss zum Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat der 
Stadt Münster im Februar 2011 einen Beschluss zur Entwicklung der Schullandschaft in 
Münster gefasst und die Verwaltung beauftragt, in verschiedenen Themenfeldern der Schul-
entwicklung umfangreiche Konzeptentwicklungen, Prüfungen oder vorbereitende Aufgaben 
zur Errichtung neuer Schulangebote vorzunehmen. Gemeinsame Arbeitsfelder sind dabei u. 
a. Inklusion, neue Schulmodelle, Konzept Hauptschulen, Produktionsschule, Übergang Kita / 
Grundschule, Schulsozialarbeit.

- 3 - 
V/0605/2011 
 In diesen gemeinsam mit Stadt und Land zu entwickelnden Themenfeldern ist eine enge 
Abstimmung / Verzahnung, auch zur Erreichung der kommunalen bildungspolitischen Ziele, 
notwendig und das grundsätzliche Anliegen einer vernetzten Arbeit der unterschiedlichen Ak-
teure richtig.  
 
 Im Hinblick auf die Personalressourcen ist die Nutzung von Bildungsnetzwerkstrukturen, die 
durch direkte Landesbeteiligung ergänzt werden, zusätzlich gewinnbringend, zumal die in-
haltliche und konzeptionelle Entwicklung in diesen Themenfeldern unter Einbeziehung der 
Beteiligten in einem partizipativen Verfahren erfolgen soll. Dies führt in der Phase der Ent-
scheidungsvorbereitung zwar zu erhöhtem Aufw and; ermöglicht aber gemeinsam getragene 
konsensuale Entscheidungen, die dann in der Umsetzung weit weniger Aufwand und Nach-
steuerung erfordern und somit nachhaltig sind. 
 
 Angesichts der zunehmenden Relevanz von Bildungsnetzwerken auf Landesebene und dar-
über hinaus ist die Fortsetzung schließlich auch aus strategischen Gründen sinnvoll; dies vor 
allem vor dem Hintergrund einer möglichen zusätzlichen Ressourcenausstattung der regio-
nalen Bildungsnetzwerke seitens des Landes. 
 
 
3. Rahmenbedingungen und Anforderungen einer Neukonzeption  
 
 Folgende Überlegungen spielten für eine Neukonzeption eine Rolle: 
 
 - spürbarer Mehrwert für Schulen, 
 
 - Fokussierung auf bestimmte Themen, in denen es Schnittmengen zwischen Stadt und 
Land gibt, z. B. Inklusion, Schulsozialarbeit, 
 
 - Vermeidung von Parallelstrukturen und damit einhergehenden unklaren Verantwort-
lichkeiten, 
 
 - keine Veränderung von Entscheidungsstrukturen, insbesondere im Hinblick auf die 
politischen Gremien, sondern Verbesserung der Abstimmungsstrukturen zwischen 
staatlicher und kommunaler Ebene, 
 
 - unmittelbare thematische Anbindung und Nutzung der Netzwerkstruktur für Themen 
der qualitativen Schulentwicklungsplanung, 
 
 - schlanke und effiziente Arbeitsstruktur. 
 
 
4. Konzept für den Neustart 
 
 Ausgehend von der Zielsetzung des Bildungsnetzwerkes insgesamt und den o. a. Rahmen-
bedingungen ergibt sich eine Netzwerkstruktur, die sich in Abänderung zu der ursprünglichen 
Konzeption nicht als eigene Instanz, sondern als Arbeitsstruktur versteht (s. beigefügte Anla-
ge). 
 
 Kooperationspartner des Bildungsnetzwerkes sind die Stadt Münster auf der einen Seite und 
die Bezirksregierung Münster / Land NRW auf der anderen Seite. Durch die Verbindung im 
Bildungsnetzwerk wird jedoch keine zusätzliche Instanz geschaffen, sondern eine verzahnte 
Abstimmungsebene, wodurch die bestehenden Entscheidungsstrukturen auf beiden Seiten 
unberührt bleiben. Für die Stadt Münster sind dies in dem Schaubild beispielhaft genannt der 
politische Arbeitskreis zur Schulentwicklungsplanung, der Arbeitskreis der Schulformspre-
cher sowie in erster Linie die politischen Gremien.

- 4 - 
V/0605/2011 
 Die Bildungskonferenz ist kein Gremium, in dem mit einem definierten Teilnehmerkreis 
bestimmte Themen im Plenum oder in Arbeitskreisen diskutiert werden, sondern ein öffentli-
ches Forum. In regelmäßig stattfindenden öffentlichen Veranstaltungen werden aktuelle bil-
dungspolitische Themen aufgegriffen und mit externen Experten für Münster weiterentwickelt 
(z. B. zum Thema „Inklusion“, Entwicklung von Bildungslandschaften, alternative Schulange-
bote etc.). Die Foren werden ergänzt durch eine virtuelle Bildungskonferenz, über die eine 
noch wesentlich breitere Öffentlichkeit zu den Themen geschaffen werden kann.  
 
 Die Bildungskonferenz ist damit weder Instanz noch Gremium, sondern Plattform für öffentli-
chen Diskurs und breite Beteiligung zu bildungspolitischen Themen. Dort sollen auch nicht 
allgemeine bildungspolitische Diskussionen geführt werden; Ansatz sind vielmehr die ganz 
aktuellen Fragestellungen und Problemlagen von Schulen / Kitas oder auch der Weiterbil-
dung. 
 
 Der Lenkungskreis ist nicht eigene Autorität oder neben Stadt und Land eine dritte staatli-
che Ebene, sondern ein Gremium aus Stadt und Bezirksregierung, in dem  
 
 - die wesentlichen Abstimmungen zur Weiterentwicklung gemeinsamer Themen (z. B. 
Inklusion, Ganztag, Übergang Kita / Grundsc hule, s. o. Themen der qualitativen Schul-
entwicklungsplanung) erfolgen, 
 
 - Form, Art und Inhalt der öffentlichen Foren festgelegt werden, 
 
- Empfehlungen entwickelt werden, die dann von der Schulverwaltung in die bestehen-
den Gremien und Entscheidungsstrukturen eingespeist werden, 
 
 - unterhalb der Schwelle parlamentarischer Beteiligung konkrete Arbeitsabsprachen zwi-
schen Bezirksregierung und Stadt vereinbart bzw. Entscheidungen zu Verfahrensab-
läufen etc. getroffen werden. 
 
 In dieser Struktur ist eine jederzeitige Rückkopplung mit den bestehenden Strukturen und 
Fachbereichen in der Verwaltung als auch mit den politischen Gremien in der Stadt Münster 
sichergestellt.  
 
 In der Koordinierungsstelle sollen keine Themen neben den bestehenden Strukturen in der 
Verwaltung verortet werden; so wird es keine „Zuständigkeiten“ in der Koordinierungsstelle 
geben für Themen wie „Ganztag“, „Übergang Kita / Grundschule“ oder „Schulsozialarbeit“, 
allenfalls eine temporäre Moderation.  
 
 Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, gemeinsam mit den Fachabteilungen 
 
 - Netzwerk- und Schnittstellenarbeit zu betreiben, d. h. Identifikation und Ansprache von 
relevanten Akteuren in dem jeweiligen Themenfeld, 
 
 - vom Lenkungskreis ausgewählte Themen aufzuarbeiten, ggf. Moderation von komple-
xeren Abstimmungsprozessen vorzunehmen, 
 
 - gemeinsame Positionen Stadt und Land zu bestimmten Themen zu erarbeiten, z. B. zu 
Schulmodellen oder auch zur Inklusion bzw. Teilthemen (z. B. integrative Lerngruppen, 
Einsatz von Ressourcen in der Übergangsphase bzw. Entwicklung von Standards für 
Ausstattungen in Schulen für verschiedene Förderschwerpunkte),

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V/0605/2011 
 
 - die öffentlichen Foren vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten, 
 
 - die virtuelle Bildungskonferenz ins Leben zu rufen und lebendig und effektiv zu gestal-
ten, 
 
 - Anregungen und Impulse aus anderen Regionen / Bundesländern aufzugreifen und 
einen Austausch mit anderen Bildungsnetzwerken auf NRW-Ebene durchzuführen. 
 
 Ein so gestalteter Aufgabenzuschnitt der Koordinierungsstelle doppelt damit keine bestehen-
den Zuständigkeiten in den bestehenden Fachbereichen, er unterstützt und erleichtert amts-, 
dezernats- oder auch institutionsübergreifende Abstimmungsprozesse. 
 
5. Inhaltliche Umsetzung im Projektzeitraum  
 
 Die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Land ist begrenzt bis zum 
31.07.2013. Wenngleich nach Einschätzung der Schulverwaltung landesseitig voraussicht-
lich eine Verlängerung oder gar Verstetigung der Kooperation zu erwarten ist, orientiert sich 
der Verwaltungsvorschlag zunächst am ursprünglichen Zeitraum bis 2013.  
 
 Das bedeutet, dass im Sinne der Effektivität des Ressourceneinsatzes, aber auch aus ganz 
pragmatischen Gründen, eine inhaltliche Fokussierung auf ein Schwerpunktthema erfolgen 
sollte. Wegen der weitreichenden und übergreifenden Bedeutung bietet sich hier das Thema 
Inklusion als Schwerpunkt an. In Zusammenarbeit zwischen Stadt, Land und Landschafts-
verband sind Überlegungen und Konzeptentwicklungen erforderlich, das machten die ersten 
Gespräche zwischen den genannten Institutionen mehr als deutlich. Die örtlichen Schulämter 
werden über die Bezirksregierung aktuell verstärkt, um die Inklusion gerade auch an der 
Schnittstelle zwischen Primarstufe und Sekundarstufe weiter umzusetzen. Zu diesem Zweck 
werden in den kommenden Wochen 2 dafür ausgewählte Lehrkräfte ihren Dienst aufneh-
men. Gemeinsam mit diesen zusätzlich eingesetzten Mitarbeitern/innen in den örtlichen 
Schulämtern gilt es,  
 
• Standards für Ausstattungsmerkmale in Schulen für verschiedene Förderschwer-
punkte festzulegen, 
 
• Schwerpunktschulen in einzelnen Stadtbezirken oder für bestimmte Förderschwer-
punkte zu definieren bzw. Konzepte hierfür zu entwickeln, 
 
• die Umsetzung der Inklusion kommunikativ in tensiv zu begleiten und so Öffentlichkeit 
wie auch öffentliches Bewusstsein zu schaffen, 
 
• für die und mit den Förderschulen Konzepte, Strategien, bzw. Ideen für Übergänge 
zu entwickeln, 
 
• eine „Inklusionsberichterstattung“ aufzubauen, mit der Entwicklungen auf- und nach-
gezeichnet, interkommunale und interregionale Vergleiche ermöglicht werden und 
kommunale Zielsetzungen konkretisiert werden können. 
  
 
6. Organisatorische Anbindung / Ausstattung  
 
 Die Koordinierungsstelle ist angebunden an das Amt für Schule und Weiterbildung und damit 
eng eingebunden in die gesamte Projektsteuerung und die Projektgruppen der Schulentwick-
lungsplanung.

- 6 - 
V/0605/2011 
 Unter der Prämisse einer paritätischen Besetzung von Stadt und Land geht die Verwaltung 
von einer Besetzung mit einem/r Vollzeit-Mitarbei ters/in der Stadt Münster bis zu einer Ein-
gruppierung von max. EGr. 14 (Verg.Gr. I b BAT) sowie eines/r Pädagogen/in in gleichem 
Umfang durch das Land aus. Angesichts des Aufgabenspektrums vertritt die Verwaltung die 
Auffassung, dass der/die städt. Mitarbeiter/in nicht zwangsläufig ein/e Pädagoge/in sein 
muss.  
 
 Aufgrund des befristeten Personaleinsatzes wird keine Planstelle im Stellenplan eingerichtet.  
 
 
7. Weiteres Verfahren  
 
 Die Bezirksregierung Münster hat dieser Idee einer Neukonzeption des Bildungsnetzwerkes 
zugestimmt. Es wurde vereinbart, für den Fall eines positiven Votums des Rates anstelle ei-
ner Änderung des bestehenden Kooperationsvertrages eine gemeinsame ‚Ergänzung’ zu for-
mulieren.  
 
 Landesseitig wird dann eine Kraft zum 01.02.2012 zur Verfügung gestellt werden können, 
sodass insgesamt die Arbeit des Bildungsnet zwerkes zu diesem Zeitpunkt aufgenommen 
werden könnte. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlage 
 
Schaubild Bildungsnetzwerk

Beratungsverlauf (5)

22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
23.11.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0605/2011
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37