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V/0872/2012/1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 04.02.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2013, TOP 24.1.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4017 Zeichen

V/0872/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558:  
Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße 
- Beschluss zur Aufstellung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Für den Bereich zwischen Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße ist gemäß § 2 
(1) i.V. mit § 12 und § 13a BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwic k-
lung aufzustellen, der zur Errichtung eines Hochhaus -Projektes die überbaubaren Grun d-
stücksflächen, dessen städtebauliches Volumen und Nutzung  sowie Verkehrsflächen fes t-
setzt. 
 
Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 145, Flurstück 683, Teile der Flurstücke 564, 567 
 
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB durch-
zuführen. 
 
3.) Alle Appartements sollen so geplant und gebaut werden, dass sie barrierefrei sind. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0872/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0872/2012/1 
Begründung: 
I. BV-Mitte 
Die Bezirksvertretung Münster -Mitte hat am 22.01.2013 die Vorlage mit Stimmengleichheit abge-
lehnt. 
 
II. ASSVW 
Der Ausschuss für Stadtpla nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner Sitzung 
am 31.01.2013 die Vorlage mit folgenden Ergänzungen beschlossen: 
 Beschlussvorschläge 1 und 2 : wie Vorlage 
 Zusätzliche Beschlussvorschläge 3 und 4 
3.  30% der geplanten 156 Appartements s ollen als öffentlich geförderter 
Wohnraum errichtet werden. 
4.  Alle Appartements sollen so geplant und gebaut werden, dass sie ba r-
rierefrei sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt eine Beschlussfassung entsprechend den Beschlussvorschl ägen 1 
– 2 und 4 des Beschlusses des ASSVW vor. 
 
Zu Beschlussvorschlag 3 des ASSVW 
 Eine Wohnraumförderung im geplanten Hochhaus auf dem Metropolis-Gelände wäre 
fördertechnisch nicht möglich. 
Nach Ziffer 1.1.2 Buchstabe c) der Anlage 1 zu den Wohnraumförderungsbestimmungen - 
WFB (s.u.) darf eine Wohnraumförderung nur erfolgen, wenn das Gebäude nicht mehr als 
4 Vollgeschosse umfasst. 
Selbst wenn die Planungen des Landes umgesetzt werden, die WFB für das Jahr 2013 in 
der Form zu ändern, dass zukünftig auch Wohnungen in Gebäuden mit 5 Vollgeschossen 
gefördert werden können, würde das geplante Hochhaus diese Fördervoraussetzungen 
nicht erfüllen. 
Insofern sollte diesem Beschlussvorschlag des ASSVW nicht gefolgt werden. 
 
Gleichwohl wird die Verwaltung die Intention des Beschlusses bzw. die im ASSVW disku-
tierten nachfolgenden wohnungsstrukturellen Zielrichtungen mit dem Vorhabenträger be-
sprechen und verhandeln: 
 Ausschluss von Wohneigentumsbildung im Projekt, 
 Nachhaltige Grundrissflexibilität, 
 Präzisierung der standortaffinen Zielgruppen zur Belegung der Wohnungen, insbe-
sondere auch unter dem Aspekt studentischen Wohnens, 
 Differenzierung der Mitpreishöhe im Projekt. 
 
Zu Beschlussvorschlag 4 des ASSVW 
 Die detaillierte Ausgestaltung des Bauvorhabens soll im geplanten v orhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 558 im noch dem Investor und der Stadt abzuschließenden Durchfü h-
rungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen werden. Insofern kann der 
Beschluss des ASSVW aufgegriffen und von der Verwaltung – unabhängig von den bereits 
bestehenden Regelungen in der BauO NRW – in die vertraglichen Regelungen aufgeno m-
men werden. 
 Dem Beschlussvorschlag 4 des ASSVW sollte als Beschlussvorschlag 3 dieser Vo r-
lage gefolgt werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beschlussvorlage

5836 Zeichen

V/0872/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558:  
Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße 
- Beschluss zur Aufstellung - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Für den Bereich zwischen Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße ist gemäß § 2 
(1) i.V. mit § 12  und § 13a BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwic k-
lung aufzustellen, der zur Errichtung eines Hochhaus -Projektes die überbaubaren Grun d-
stücksflächen, dessen städtebauliches Volumen und Nutzung  sowie Verkehrsflächen fes t-
setzt. 
 
Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 145, Flurstück 683, Teile der Flurstücke 564, 567 
 
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB durch-
zuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
1.)  Beim Plangebiet handelt es sich um das Kopfgrundstück zwischen Von -Steuben-Straße und 
Bahnhofstraße. Es ist bislang mit einem etwa 12 m hohen ehemaligen Kino -Gebäude bebaut 
und liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 356: Hauptbahnhof (Wolb e-
cker Straße / Von -Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße / H a-
fenstraße / Hansaring), der hier Kerngebiet (MK) und den Ausschluss von Vergnügungsstätten 
festsetzt. 
 
Investoren beabsichtigen, in dieser exponierten Lage am Hauptbahnhof einen Hochhaus -
Neubau zu errichten. In der Vorlage V/0428/2011/1 wurde die st adtstrukturelle und städtebau-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0872/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp 
Ruf: 
492 61 21 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0872/2012 
liche Beurteilung eines Hochhauses am Berliner Platz bereits ausführlich dargelegt. Der Au s-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat am 13.12.2011 die 
Eignung des Grundstücks Berliner Platz 39 grundsätzlich anerkannt und eine Bauhöhe von 45 
m empfohlen. Die angedachte studentische Wohnnutzung wurde als standortverträglich ang e-
sehen, sei aber durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept weiter zukunftsfähig zu entwickeln. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein en Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan vorzubereiten und weitere Einzelheiten in einem städtebaulichen Vertrag 
(Durchführungsvertrag) mit den Vorhabenträgern zu regeln. 
Zur Sitzung des ASSVW am 08.03.2012 wurde das Hochhaus -Konzept vom Investor noc h-
mals  geprüft und in Alternativen vorgestellt (beide Gebäuderiegel in einheitlicher oder versetz-
ter Höhe). Zudem wurde die Flexibilität der Grundrisse und das Wohnungsangebot  (Misc h-
struktur Studenten und Senioren) erneut diskutiert. D er Ausschuss bekräftigte schließlich, 
dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf Basis der 45 m-Variante voranzutreiben sei.  
  
Von den Investoren wurde aktuell ein Nutzungskonzept (Anlage 2) eingereicht, das sowohl die 
Art der Nutzung als auch die mögliche Kombination von Wohnungseinheiten im Sinne der per-
spektivischen Nachfrage auf dem Markt darlegt. Die Investoren beabsichtigen, das Hochhaus 
in einer „2-Scheiben“-Architektur zu errichten. Das Hochhaus-Projekt soll im KfW 55-Standard 
errichtet werden. Außenwohnbereiche wie Balkone sind nicht vorgesehen.  
Um die beste Lösung für den Standort zu finden, sind die Fernwirkung des Hochhausstando r-
tes im Stadtbild, der architektonische Anspruch und eine ggfs. städtebaulich spannungsreiche-
re Höhendifferenzierung im Laufe des Bauleitplanverfahrens weiter zu präzisieren und a b-
schließend zu beurteilen. 
  
Städtebauliche Gründe sprechen für eine Wohnraumentwicklung am Berliner Platz, insbeso n-
dere für Zielgruppen wie z.B. Studenten und Senioren (Nähe Hauptbahnhof, zentr aler Bus-
bahnhof, fußläufige Innenstadtnähe, Grüngürtel Promenade etc.). Das Gesamtquartier Bah n-
hof kann und soll durch zusätzlichen Wohnraum belebt und attraktiver werden (siehe Vorlage 
V/0006/2012 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklu ng im Bereich Wo h-
nen“). 
Aufgrund aktuell vorliegender Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen in Münster haben die 
Investoren auf Wunsch der Planungsverwaltung bereits vor Einstieg in das Bebauungsplan -
Verfahren ein Immissionsgutachten erstellen lassen, um  die grundsätzliche Eignung des 
Standorts Berliner Platz für ein Wohnprojekt zu prüfen.  
Das Ergebnis zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Kerngebiete von 65 dB(A) 
tags und 55 dB(A) nachts insbesondere an den Gebäudefronten Von -Steuben-Straße und 
Berliner Platz um 5 bis 10 dB(A) – abnehmend mit der Höhe des Gebäudes – überschritten 
werden. Hieraus folgt, dass im Falle der Wohnnutzung die technische Ausstattung des G e-
bäudes den Lärm ausreichend abschirmen muss; dies ist bei Umsetzung des gepl anten KfW 
55-Standards mit kontrollierter Be - und Entlüftung gegeben (Festschreibung der Anforderu n-
gen im Durchführungsvertrag).  
.  
2.) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB 
(Nachverdichtung). Der rechtlich mögli che Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung soll 
aber aufgrund der Bedeutung des Projekts nicht ausgeübt werden. 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss 
2. Nutzungskonzept / Schallschutzmaßnahmen

Beratungsverlauf (2)

06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 18.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 24.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 558 (amtlicher Umring) amtlich
  • Von-Steuben-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Engelstraße
  • Herwarthstraße
  • Hansaring
  • Von-Vincke-Straße
  • Promenade

Bebauungsplan Nr. 558

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0872/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37