Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 120 betr.: Badeverbot im Rhein
Beratungsunterlage 32/0166/2025 vom 12.09.2025
Stand: Am 31.10.2025 im Rat der Stadt Neuss mehrheitlich zugestimmt.
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Dokumente
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Anlage 2 - Begründung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Neuss über das Verbot des Badens im Rhein
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Anlage 1 - Dringlichkeitsentscheidung
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Beratungsunterlage
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Anlage 3 - Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Neuss über das Verbot des Badens im Rhein
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Beratungsverlauf
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