V/0324/2007
14. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0324-2007-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 324/2007 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 von 2 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsp lans der Stadt Münster im Stadt- bezirk Münster – West, Stadtteil Roxel für den Bere ich Havixbecker Straße / Stodtbrock- weg / Nordumgehung / Brockkamp Nach der frühzeitigen Bürgeranhörung zur beabsichti gten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488 „Roxel-Nord II – Havixbecker Straße / Stodtbroc kweg / Nordumgehung / Brockkamp“ bzw. zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans ( hier: 14. Änderung des fortgeschriebe- nen Flächennutzungsplans der Stadt Münster) war u. a. die nachfolgend angeführte Anregung vorgetragen worden, die seitens der Verwaltung als frühzeitig eingegangene Anregung im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gewertet wurde. Die durch Rechtsanwälte vertretenen 2 Mandanten sin d Grundstückseigentümer von zwei Flä- chen südlich des Stodtbrockweges. Es wird angeregt, den Bereich zwischen Havixbecker Straße im Westen, Stodtbrockweg im Norden und den b isherigen Grenzen des Bebauungs- plangebietes Nr. 488 im Osten bzw. im Süden in die Verfahren zur Änderung des Flächennut- zungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488 einzubeziehen. Für die Einbeziehung werden folgende Gründe angeführt: Darstellung der Fläche als Wohnsiedlungsbereich im Gebietsentwicklungsplan – Teilab- schnitt Münsterland. Die vorhandene Splitterbebauung am Stodtbrockweg k önnte einer geordneten städtebauli- chen Entwicklung zugeführt werden. Der notwendige Lärmschutz zu dem östlich angrenzen den Gewerbegebiet könnte durch die nördliche Verlängerung des im Süden im Rahmen der A ufstellung des Bebauungsplans Nr. 488 ohnehin geplanten Lärmschutzwalles nach Norden gewährleistet werden. Einer der beiden Mandanten betreibt auf einer Teil fläche am Stodtbrockweg einen mittelständischen Betrieb, für den aus Kapazitäts- und Platzgründen eine Betriebsverlage- rung ansteht. Es besteht die Erwartung, dass durch die Wertsteigerung des Grundstücks als Folge der angestrebten Bauleitplanung die Betri ebsverlagerung finanziert werden könne. Im Zusammenhang mit der Anregung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der An- regung auch Flächen betroffen sind, die nicht im Eigentum der Mandanten stehen. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung ist zwar städtebaulich nachvollziehbar , es besteht aber keine zwingende Not- wendigkeit für eine Berücksichtigung der Anregung im Rahmen der aktuellen Bauleitplanung. Eine Berücksichtigung der Anregung würde zu einer v erfahrensmäßigen (erneute Offenlegung) und damit zeitlichen Verzögerung dieses Änderungsve rfahrens führen. Auch besteht derzeit kein dringender Bedarf an der Bereitstellung zusätz licher Wohnbaugrundstücke im Stadtteil Ro- xel, da durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 461 „Roxel – Nord, nördlich Roxeler Straße“ sowie den in Aufstellung befindlichen Bebau ungsplan Nr. 488 „Roxel – Nord II“ aktuell und für die nähere Zukunft eine ausreichende Reserv e an Baugrundstücken im Stadtteil be- steht. Die von der Anregung betroffenen Flächen befinden s ich ausschließlich in Privateigentum, des- halb wäre grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob seit ens der Eigentümer eine Bereitschaft zu ei- ner Partizipation mit der Stadt Münster besteht. Di e Bereitschaft zur Partizipation unterstellt, wäre es zukünftig grundsätzlich möglich, dass die E igentümer gemeinsam ein geeignetes Pla- nungsbüro und / oder aber die Stadt Münster beauftr agen, für die angeregten Flächen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, ggf. gekoppelt mit der Änderung des Flä- chennutzungsplanes im so genannten Parallelverfahren. 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 von 2 Zwingende Voraussetzung für dieses Verfahren ist je doch die Bereitschaft aller betroffenen Grundstückeigentümer zur Umsetzung der Planabsicht. Diese Bereitschaft muss dann gegen- über der Stadt Münster durch einen entsprechenden V ertrag mit der Stadt dokumentiert wer- den. Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1). Die Aufnahme der erforderlichen Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Bebau- ungsplan für die beabsichtigte Entwicklung ist zu e inem späteren Zeitpunkt bei Vorliegen o. a. Voraussetzungen allerdings grundsätzlich möglich. Über einen entsprechenden Antrag zur Änderung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen entschei- det dann der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW).
Beschlussvorlage
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V/0324/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 13.06.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird der nachfolgenden Stellungnahme zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel nicht gefolgt: 1.1 Der Anregung, den Bereich zwischen Havixbecker Straße im Westen, Stodtbrockweg im Norden und den bisherigen Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 488 „Roxel-Nord II – Ha- vixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp“ im Osten bzw. im Sü- den in die Verfahren zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 488 einzubeziehen (Anlage 1). 2. Der Entwurf der 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns- ter für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0324/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit/Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0324/2007 Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 13.12.2006 aufgestellte Entwurf zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 08.01.2007 bis zum 08.02.2007 öffentlich ausgelegen. Die in der Anlage 1 dargestellte Stellungnahme wurde als frühzeitig einge- gangene Anregung im Rahmen der Offenlegung gewertet, über die entsprechend dem Be- schlussvorschlag 1.1 Beschluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nicht geändert werden soll, kann somit der abschließende Beschluss zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes er- folgen (Beschlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und der Vorlage zum Sat- zungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 488 (V/0325/2007) entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahme 2. Begründung 3. Plan
V-0324-2007-Anlage-3-Plan.pdf
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Bisherige Darstellung Anlage 3 zur Vor- lage Nr. 324/2007 TEN Ereren - j CU EUrhe [SP Ens Huf ik Wohnbaufläche Gewerbegebiet ohne Entwicklung Flächen für Ver- 5] Spielbereich A Amt für 8/7 Stadtentwicklung DL] und Entsorgung | Stadtplanung Fläche für die Landwirtschaft Verkehrsplanung io) Fumpwerk R Ück- u halabecken 7 r 7 flächen mit besonderer Bedeu- Plan zur 14. Änderung des fortge- »» tung für die Landwirtschaft schriebenen Flächennutzungsplanes “® ®| Fläche für Wald Eine: Fläche für + Altlast- / Verdachtsfläche — Stand: 18.10.2006 Aufschüttungen M- 1:15.00 Grünflächen Parkanlage Dauerkleingarten || MÜNSTER A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Havixbecker Straße
- Stodtbrockweg
- Brockkamp
- Roxeler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0324/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37