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V/0324/2007

14. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 03.05.2007

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V-0324-2007-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf

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Beschlussvorlage

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4596 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 324/2007 
 
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 von 2 
14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsp lans der Stadt Münster im Stadt-
bezirk Münster – West, Stadtteil Roxel für den Bere ich Havixbecker Straße / Stodtbrock-
weg / Nordumgehung / Brockkamp 
 
Nach der frühzeitigen Bürgeranhörung zur beabsichti gten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
488 „Roxel-Nord II – Havixbecker Straße / Stodtbroc kweg / Nordumgehung / Brockkamp“ bzw. 
zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans ( hier: 14. Änderung des fortgeschriebe-
nen Flächennutzungsplans der Stadt Münster) war u. a. die nachfolgend angeführte Anregung 
vorgetragen worden, die seitens der Verwaltung als frühzeitig eingegangene Anregung im 
Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gewertet wurde. 
 
Die durch Rechtsanwälte vertretenen 2 Mandanten sin d Grundstückseigentümer von zwei Flä-
chen südlich des Stodtbrockweges. Es wird angeregt,  den Bereich zwischen Havixbecker 
Straße im Westen, Stodtbrockweg im Norden und den b isherigen Grenzen des Bebauungs-
plangebietes Nr. 488 im Osten bzw. im Süden in die Verfahren zur Änderung des Flächennut-
zungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488 einzubeziehen. 
 
Für die Einbeziehung werden folgende Gründe angeführt: 
 Darstellung der Fläche als Wohnsiedlungsbereich im  Gebietsentwicklungsplan – Teilab-
schnitt Münsterland. 
 Die vorhandene Splitterbebauung am Stodtbrockweg k önnte einer geordneten städtebauli-
chen Entwicklung zugeführt werden. 
 Der notwendige Lärmschutz zu dem östlich angrenzen den Gewerbegebiet könnte durch die 
nördliche Verlängerung des im Süden im Rahmen der A ufstellung des Bebauungsplans Nr. 
488 ohnehin geplanten Lärmschutzwalles nach Norden gewährleistet werden. 
 Einer der beiden Mandanten betreibt auf einer Teil fläche am Stodtbrockweg einen 
mittelständischen Betrieb, für den aus Kapazitäts- und Platzgründen eine Betriebsverlage-
rung ansteht. Es besteht die Erwartung, dass durch die Wertsteigerung des Grundstücks 
als Folge der angestrebten Bauleitplanung die Betri ebsverlagerung finanziert werden 
könne. 
 
Im Zusammenhang mit der Anregung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der An-
regung auch Flächen betroffen sind, die nicht im Eigentum der Mandanten stehen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
Die Anregung ist zwar städtebaulich nachvollziehbar , es besteht aber keine zwingende Not-
wendigkeit für eine Berücksichtigung der Anregung im Rahmen der aktuellen Bauleitplanung. 
 
Eine Berücksichtigung der Anregung würde zu einer v erfahrensmäßigen (erneute Offenlegung) 
und damit zeitlichen Verzögerung dieses Änderungsve rfahrens führen. Auch besteht derzeit 
kein dringender Bedarf an der Bereitstellung zusätz licher Wohnbaugrundstücke im Stadtteil Ro-
xel, da durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  461 „Roxel – Nord, nördlich Roxeler 
Straße“ sowie den in Aufstellung befindlichen Bebau ungsplan Nr. 488 „Roxel – Nord II“ aktuell 
und für die nähere Zukunft eine ausreichende Reserv e an Baugrundstücken im Stadtteil be-
steht. 
 
Die von der Anregung betroffenen Flächen befinden s ich ausschließlich in Privateigentum, des-
halb wäre grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob seit ens der Eigentümer eine Bereitschaft zu ei-
ner Partizipation mit der Stadt Münster besteht. Di e Bereitschaft zur Partizipation unterstellt, 
wäre es zukünftig grundsätzlich möglich, dass die E igentümer gemeinsam ein geeignetes Pla-
nungsbüro und / oder aber die Stadt Münster beauftr agen, für die angeregten Flächen einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, ggf. gekoppelt mit der Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im so genannten Parallelverfahren.

14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 von 2 
Zwingende Voraussetzung für dieses Verfahren ist je doch die Bereitschaft aller  betroffenen 
Grundstückeigentümer zur Umsetzung der Planabsicht.  Diese Bereitschaft muss dann gegen-
über der Stadt Münster durch einen entsprechenden V ertrag mit der Stadt dokumentiert wer-
den. 
 
Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1). 
 
Die Aufnahme der erforderlichen Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Bebau-
ungsplan für die beabsichtigte Entwicklung ist zu e inem späteren Zeitpunkt bei Vorliegen o. a. 
Voraussetzungen allerdings grundsätzlich möglich. 
 
Über einen entsprechenden Antrag zur Änderung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen entschei-
det dann der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW).

Beschlussvorlage

2972 Zeichen

V/0324/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich 
Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
der nachfolgenden Stellungnahme zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / 
Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel nicht gefolgt: 
 
1.1 Der Anregung, den Bereich zwischen Havixbecker Straße im Westen, Stodtbrockweg im 
Norden und den bisherigen Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 488 „Roxel-Nord II – Ha-
vixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp“ im Osten bzw. im Sü-
den in die Verfahren zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 488 einzubeziehen (Anlage 1). 
 
2. Der Entwurf der 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns-
ter für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im 
Stadtteil Roxel wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. 
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0324/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit/Herr Husmann
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0324/2007 
Begründung: 
1. Der vom Rat der Stadt Münster am 13.12.2006 aufgestellte Entwurf zur 14. Änderung des 
fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 08.01.2007 bis zum 08.02.2007 öffentlich 
ausgelegen. Die in der Anlage 1 dargestellte Stellungnahme wurde als frühzeitig einge-
gangene Anregung im Rahmen der Offenlegung gewertet, über die entsprechend dem Be-
schlussvorschlag 1.1 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nicht geändert werden soll, kann somit der 
abschließende Beschluss zur 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes er-
folgen (Beschlussvorschlag 2). 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und der Vorlage zum Sat-
zungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 488 (V/0325/2007) entnommen werden. 
 
 
I.V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahme 
2. Begründung 
3. Plan

V-0324-2007-Anlage-3-Plan.pdf

636 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 3 zur Vor-

lage Nr. 324/2007

TEN

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Wohnbaufläche

Gewerbegebiet
ohne Entwicklung

Flächen für Ver- 5]  Spielbereich A Amt für 8/7 Stadtentwicklung
DL] und Entsorgung | Stadtplanung
Fläche für die Landwirtschaft Verkehrsplanung
io) Fumpwerk
R Ück- u
halabecken 7 r 7 flächen mit besonderer Bedeu- Plan zur 14. Änderung des fortge-
»» tung für die Landwirtschaft schriebenen Flächennutzungsplanes
“® ®| Fläche für Wald
Eine: Fläche für + Altlast- / Verdachtsfläche — Stand: 18.10.2006
Aufschüttungen M- 1:15.00

Grünflächen

Parkanlage

Dauerkleingarten

|| MÜNSTER

A

Beratungsverlauf (4)

31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 26.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 25.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Havixbecker Straße
  • Stodtbrockweg
  • Brockkamp
  • Roxeler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0324/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37