Beschilderung am Bahnübergang Kölner Str./Andre-Citroen-Str. zur Einfahrt in das Gewerbegebiet Armand-Peugeot-Straße
Mitteilung BV 0330/2021 vom 08.02.2021
Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 0330/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.02.2021 Beschilderung am Bahnübergang Kölner Str./Andre-Citroen-Str. zur Einfahrt in das Gewerbegebiet Armand-Peugeot-Straße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 01.09.2020, TOP 8.6 (AN/1040/2020) Geänderter Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Einfahrt für Lastkraftfahr-zeuge in das Gewerbegebiet André-Citroën-Straße/Armand-Peugeot-Straße durch eine eindeutige und frühzeitige Beschilderung auf der Kölner Straße auszuweisen, um den LKW-Verkehr somit sicher in das Gewer- begebiet zu leiten.“ Mitteilung der Verwaltung: Mit Beschluss fordert die BV 7 die Verwaltung auf die Wegweisung auf der Kölner Straße im Bereich des Bahnübergangs zu den Gewerbegebieten André-Citroen-Str. und Armand-Peugeot-Str. in Köln- Westhoven zu verbessern, um den LKW-Verkehr sicher in die Gewerbegebiete zu leiten und Fehl- fahrten zu vermeiden. Die Prüfung hat Folgendes ergeben: In der Örtlichkeit waren bereits Hinweisschilder zu den Gewerbegebieten vorhanden. An den Weg- weiser-Standorten zu den Gewerbegebieten wurden Hinweise zu dem jeweils anderen Gewerbege- biet ergänzt. Der Beschluss ist damit erledigt.
Beratungsverlauf
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11.02.2021
TOP 10.2.23, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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