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V/0924/2010

Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen G

Vorlagen 04.01.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.02.2011, TOP 19.1

Anlage zur Änderungssatzung vom 16.02.11

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0924/2010/1 mit Anlage

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Ansehen

Änderungssatzung 16.02.11

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Ansehen

Anlage zur Änderungssatzung vom 16.02.11

3416 Zeichen

Anlage zur Satzung vom 16.02.2011 
Elternbeitragstabelle für  Kindertageseinrichtungen 
: 
 ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : 
Jahres-
Bruttoeinkommen 
Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
  25 Std.-
Betreuung  
35 Std.-
Betreuung 
45 Std.-
Betreuung 
25 Std.-
Betreuung 
35 Std.-
Betreuung 
45 Std.-
Betreuung  
 bis 25.000 € 0,00 €  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 37.000 € 89,00 €  124,00 € 141,00 € 32,00 € 44,00 € 71,00 € 
 bis 50.000 € 130,00 €  183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € 
 bis 62.000 € 173,00 €  243,00 € 277,00 €  82,00 € 115,00 € 178,00 € 
 bis 75.000 € 195,00 €  274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € 
bis 85.000 € 234,00 €  329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € 
 über 85.000 € 281,00 €  395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € 
 
 ab dem 01.08. 2011 : 
Jahres-
Bruttoeinkommen 
Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
 bis 37.000 € 0,00 €  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 50.000 € 130,00 €  183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € 
 bis 62.000 € 173,00 €  243,00 € 277,00 €  82,00 € 115,00 € 178,00 € 
 bis 75.000 € 195,00 €  274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € 
bis 85.000 € 234,00 €  329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € 
 über 85.000 € 281,00 €  395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 €

Elternbeitragstabelle  für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: 
ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : 
 Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszei- 
ten 
Jahresbruttoein- 
kommen  
bis max. 13.30 Uhr  
(Schule von „8 - 1“)  bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene 
Ganztagsschulen) 
 
bis 15.00 Uhr und län- 
ger  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
bis 85.000 € 53,00 €             88,00 € 180,00 € 
über 85.000 €  64,00 € 106,00 €            216,00 €  
ab dem 01.08. 2011: 
 Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszei- 
ten 
Jahresbruttoein- 
kommen  
bis max. 13.30 Uhr  
(Schule von „8 - 1“)  bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene Ganz- 
tagsschulen) 
 
bis 15.00 Uhr und län- 
ger  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
 bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
bis 85.000 € 53,00 €             88,00 € 180,00 € 
über 85.000 €  64,00 € 106,00 €            216,00 €

Elternbeitragstabelle  für Kindertagespflege : 
 
 
Jahres-
Bruttoein-
kommen 
 
bis 45 
Std. mtl. 
 
bis 65 
Std. mtl. 
bis 90 
Std. mtl. 
 
bis 110 
Std. mtl. 
bis 130 
Std. mtl. 
bis 155 
Std. mtl. 
bis 175 
Std. mtl. 
bis 195 
Std. mtl. 
 
über 195 
Std. mtl. 
bis 20.000 € 0,00 €  10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 €   26,00 € 
bis 25.000 € 16,00 €  33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € 
bis 37.000 € 33,00 €  58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € 
bis 50.000 € 49,00 €  80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € 
bis 62.000 € 64,00 €  103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € 
über 62.000 € 73,00 €  115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 €

Beschlussvorlage

7009 Zeichen

V/0924/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
02.02.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der beigefügten Satzung zur Änderung der „Satzung zur 
Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinder-
tageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangebo-
ten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ der Beschluss zum Haushalt 
2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) umgesetzt wird. Die Elternbeitragstabellen für die Kinder-
tageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen werden mit Wirkung vom 01.03.2011 um die Ein-
kommensgruppen über 62.000 € bis 75.000 €, über 75.000 € bis 85.000 € und über 85.000 € 
ergänzt und mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres am 01.08.2011 wird die  
erste Einkommensgruppe von 25.000 € auf 37.000 € erhöht. 
 
2. Die Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für 
die Förderung von Kindern in Kindertageseinr ichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme 
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztags-
schulen“ wird beschlossen.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0924/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Bauer, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5147, 492-5130 
E-Mail: 
BauerG@stadt-muenster.de  
KratzTrutti@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0924/2010 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Erhöhung der Beitragsfreiheitsgrenze von 25.000 € auf 37.000 € führt zu Mindererträgen in 
Höhe von 510.000 € im Jahr 2011 sowie von 1.225.000 € jährlich ab dem Jahr 2012. Durch die 
Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die genannten Einkommensstufen werden Mehrerträge 
in Höhe von 800.000 € jährlich veranschlagt. Im Saldo ergeben sich im Jahr 2011 Mehrerträge in 
Höhe von 290.000 € und ab dem Jahr 2012 jährliche Mindererträge von 425.000 €. 
 
Da die Änderungen des Beitragsaufkommens Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 
08.12.2010 über die Haushaltssatzung 2011 ff. sind, wurden sie bereits bei folgender Produkt-
gruppe im Haushaltsplan veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
(Ansatz im 
Haush.-Plan) 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
  
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
   2011 7.390.000 € 
      2012 ff 6.775.000 € 
 
Veränderung: 
2011: 290.000 € 
2012 ff: - 425.000 € 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage
 
 
Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Kindertagesein-
richtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen 
und offenen Ganztagsschulen ist die vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2009 beschlossene 
Satzung in der Fassung vom 09.06.2010.  
 
Mit Beschluss vom 09.06.2010 wurde die erste Einkommensgruppe, in der kein Elternbeitrag zu 
zahlen ist, von 20.000 € auf 25.000 € angehoben. Weitere Änderungen der Einkommensgruppen 
erfolgten nicht. Trotz verminderter Landeszuschüsse ab dem 01.08.2006 und gestiegener Kosten 
der Kindertagesbetreuung wurden in Münster die Elternbeiträge bisher nicht erhöht (s. Vorlagen 
V/1048/2008, V/0331/2009 und V/0306/2010). 
 
Für Geschwisterkinder wird in Münster nur ein Elternbeitrag gefordert. Besuchen mehrere Kinder 
einer Familie eine Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungsangebot an einer Grund- oder  
Förderschule oder an offenen Ganztagsschulen oder werden in Kindertagepflege betreut, so ist 
immer nur ein Kind beitragspflichtig. Bei unterschiedlich hohen Beiträgen ist der höchste Beitrag zu 
zahlen.

- 3 - 
V/0924/2010 
2. Neuregelungen ab dem Haushaltsjahr 2011 
 
Nach dem Beschluss zum Haushalt 2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) werden nun mit Inkraft-
setzung der Satzung ab dem 01.03.2011 die Elternbeitragstabellen für die Kindertageseinrich-
tungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen 
und offenen Ganztagsschulen um die Einkommensgruppen  
 
• über 62.000 € bis 75.000 € 
• über 75.000 € bis 85.000 €  
• über 85.000 € erweitert. 
 
Zudem wird mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres am 01.08.2011 die erste Ein-
kommensgruppe von 25.000 € auf 37.000 € angehoben. 
 
Mit der Erweiterung der Einkommenstabelle wurde der Konsolidierungsvorschlag Nr. 125 aus  
Anlage 4 der Vorlage V/0438/2010 aufgegriffen. Die jetzigen Höchstbeiträge bei Einkommen über 
62.000 € werden für die Einkommensgruppen über 75.000 € und über 85.000 € um jeweils 20 % 
erhöht. Damit werden in Münster erstmalig die Elternbeiträge erhöht, nachdem das Land Nord-
rhein-Westfalen mit der Novellierung des GTK vom 17.05.2006 beschlossen hat, dass die örtlichen 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 01.08.2006 selber über die Erhebung von Eltern-
beiträgen entscheiden.  
 
 
3. Fazit
 
 
Die Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.03.2011 erfolgt für Eltern in der Einkommensgruppe über 
62.000 € und betrifft die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen.  
 
Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungsangebot an 
einer Grund- oder Förderschule oder einer offenen Ganztagsschule besuchen oder in Kinder-
tagespflege betreut werden, bleiben beitragsfrei. 
 
Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungs-
angeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen wird die Beitragsfreiheit ab 
dem 01.08.2011 auf Einkommen bis 37.000 € erweitert. 
 
Da die Änderungen des Beitragsaufkommens Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 
08.12.2010 über die Haushaltssatzung 2011 ff. sind, ist insgesamt aufgrund dieser Beschlussvor-
lage keine zusätzliche Deckung der Mindererträge aus dem Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- 
und Familienhilfe zu erbringen. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage
 
Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die  
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an  
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“

Ergänzungsvorlage V/0924/2010/1 mit Anlage

11692 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0924/2010/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Bauer 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die 
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an 
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
10.02.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der   beigefügten Satzung zur Änderung der  „Satzung 
zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinderta-
geseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten 
an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ der Beschluss zum Haushalt 
2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) umgesetzt wird. Die Elternbeitragstabellen für die Kinder-
tageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen werden mit Wirkung vom 01.03.2011 um die Ein-
kommensgruppen über 62.000 € bis 75.000 €, über 75.000 € bis 85.000 € und über 85.000 € 
ergänzt. Dabei wird berücksichtigt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger in offenen 
Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge nur bis zur Höhe von 150 € pro Monat 
pro Kind erheben und einziehen kann.  Mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljah-
res am 01.08.2011 wird die erste Einkommensgruppe von 25.000 € auf 37.000 € erhöht. 
 
2. Die Satzung zur Änderung der „Satzung zur  Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für 
die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme 
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztags-
schulen“ wird beschlossen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
492-5147 
 
E-Mail: 
BauerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2011 
V/0924/2010/1

- 2 - 
Die Erhöhung der Beitragsfreiheitsgrenze von 25.000 € auf 37.000 € führt zu Mindererträgen in 
Höhe von 510.000 € im Jahr 2011 sowie von 1.225.000 € jährlich ab dem Jahr 2012. Durch die 
Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die genannten Einkommensstufen werden Mehrerträge 
in Höhe von 745.000 € jährlich veranschlagt. Im Saldo ergeben sich im Jahr 2011 Mehrerträge in 
Höhe von 235.000 € und ab dem Jahr 2012 jährliche Mindererträge von 480.000 €. 
 
Da die Änderungen des Beitragsaufkommens Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 
08.12.2010 über die Haushaltssatzung 2011 ff. sind, wurden sie bereits bei folgender Produkt-
gruppe im Haushaltsplan veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
Ursprungsvorlage 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
(Ansatz im 
Haush.-Plan) 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  Veränderung: 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche   
Leistungsentgelte 
2011 7.390.000 € 
 
2011:     290.000 €
 
2012 ff: -425.000 €   2012 ff 6.775.000 € 
 
Neu 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
(Ansatz im 
Haush.-Plan) 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
  Veränderung: 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche   
Leistungsentgelte 
2011 7.335.000 € 
 
2011:     235.000 €
 
2012 ff: -480.000 €   2012 ff 6.720.000 € 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Beschluss über den Haushalt 2011 vom 08.12.2010 sind u. a. die Elternbeitragstabellen 
für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen um die Einkommensgruppen 
• über 62.000 € bis 75.000 €, 
• über 75.000 € bis 85.000 €  
• über 85.000 €  
zu erweitern. Bei dem Beschlussvorschlag zur Vorlage V/0924/2010 ist der Höchstbetrag für 
die zu leistenden Elternbeiträge nicht berücksichtigt worden. Der ab dem 01.02.2011 gelten-
de Erlass „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und 
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe“ sieht ebenso, wie der zuvor bestehende 
Runderlass zur Offenen Ganztagsschule im Primar bereich vom  26.01.2006 vor, dass der öffentli-
che Jugendhilfeträger in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge nur bis zur 
Höhe von 150 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen kann. 
V/0924/2010/1

- 3 - 
V/0924/2010/1 
Dies ist in der Satzung für die Erhebung der Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und 
Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen zu berücksich-
tigen und wird mit dieser Ergänzungsvorlage formal umgesetzt. 
Die Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.03.2011 erfolgt danach für Eltern in der Einkommens-
gruppe über 62.000 € und betrifft danach im Schulbereich nur noch die Elternbeiträge für die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen. Auf Grund des 
Höchstbetrages erfahren die Elternbeiträge für die offenen Ganztagsschulen keine Veränderung. 
Es ist davon auszugehen, dass die in Relation zum Gesamtansatz geringfügige Veränderung der 
Erträge (55.000 €) innerhalb des Gesamtbudgets des Teilergebnisplans im Laufe des Haushalts-
jahres kompensiert werden kann. 
 
 
I. V. 
 
 
Dr. Hanke 
 
Anlage
 
Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förde-
rung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“

Satzung zur Änderung der  
 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kin-
dern in  Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu-
len. 
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert 
durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950) - GO, 
und des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) - SGB VIII, sowie §§ 5 und 23 des Gesetzes zur 
frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz – KiBiz – vom 25.10.2007 
(GV. NRW. S. 462) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.02.2011 die fol-
gende Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.06.2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 
2009, Seite 93) in der Fassung vom 10.06.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010, Seite 82) 
beschlossen.  
 
 
Artikel 1: 
 
§ 5 Abs. 3 und 4 werden wie folgt gefasst: 
 
(3) Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) oder dem 
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind für die Dauer des Leistungsbezuges immer 
in der ersten Einkommensstufe der Anlage (Elternbeitrag 0,00 €)  einzustufen. 
(4) Pflegeeltern nach § 2 Absatz 2 dieser Satzung zahlen bis zum 31.07.2011 wie bisher 
einen Elternbeitrag in der zweiten Einkommensstufe, wenn Sie nicht nachweisen, dass  das 
maßgebliche Einkommen der ersten Einkommensstufe entspricht oder dass sie Empfänger 
von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind. 
 Ab dem 01.08.2011 verbleibt es für die Betreuung in Kindertagespflege bei der Regelung 
nach Satz 1. Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ent-
fällt der Elternbeitrag  für Pflegeeltern ab dem 01.08.2011. 
 
 
Artikel 2: 
 
Die Satzung über die Erhebung der Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Kinder-
tagespflege vom 14.12.2006 (Amtsblatt der Stadt Münster 2006, Seite 319) wird aufgehoben.  
 
 
 
Artikel 3: 
 
Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst:

Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen 
 ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011: 
 
Jahres-
Bruttoeinkommen 
Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
  25 Std.-
Betreuung  
35 Std.-
Betreuung 
45 Std.-
Betreuung 
25 Std.-
Betreuung 
35 Std.-
Betreuung 
45 Std.-
Betreuung 
 bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
 bis 37.000 € 89,00 € 124,00 € 141,00 € 32,00 € 44,00 € 71,00 €
 bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 €
 bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 €  82,00 € 115,00 € 178,00 €
 bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 €
bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 €
 über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 €
 
  
Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen
 
ab dem 01.08. 2011 : 
 
Jahres-
Bruttoeinkommen 
Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
 bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
 bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 €
 bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 €  82,00 € 115,00 € 178,00 €
 bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 €
bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 €
 über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 €
 
Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu-
len und offenen Ganztagsschulen 
ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011: 
 
 
Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu-
ungszeiten 
Jahresbruttoein-
kommen 
bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene 
Ganztagsschulen) 
bis 15.00 Uhr und län-
ger  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
bis 85.000 € 53,00 €             88,00 € 150,00 € 
über 85.000 €  64,00 € 106,00 €            150,00 €

Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu-
len und offenen Ganztagsschulen 
ab dem 01.08. 2011: 
 
 Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu-
ungszeiten 
Jahresbruttoein-
kommen 
bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene 
Ganztagsschulen) 
bis 15.00 Uhr und län-
ger  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
 bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
bis 85.000 € 53,00 €             88,00 € 150,00 € 
über 85.000 €  64,00 € 106,00 €            150,00 € 
 
 
 
Elternbeitragstabelle für Kindertagespflege: 
 
 
Jahres- 
Bruttoein-
kommen 
bis 45  
Std.  
mtl. 
bis 65 
Std.  
mtl. 
bis 90 
Std.  
mtl. 
bis 110 
Std.  
mtl. 
bis 130 
Std.  
mtl. 
bis 155 
Std.  
mtl. 
bis 175 
Std.  
mtl. 
bis 195 
Std.  
mtl. 
über 195 
Std.  
mtl. 
bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 €   26,00 € 
bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € 
bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € 
bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € 
bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € 
über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € 
 
 
 
 
 
Artikel 4: 
 
Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2011 in Kraft.

Änderungssatzung 16.02.11

6004 Zeichen

Satzung zur Änderung der  
 
Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kin- 
dern in  Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- 
len. 
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert 
durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950) - GO, 
und des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) - SGB VIII, sowie §§ 5 und 23 des Gesetzes zur 
frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz – KiBiz – vom 25.10.2007 
(GV. NRW. S. 462) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.02.2011 die fol- 
gende Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.06.2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 
2009, Seite 93) in der Fassung vom 10.06.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010, Seite 82) 
beschlossen.  
 
 
Artikel 1: 
 
§ 5 Abs. 3 und 4 werden wie folgt gefasst: 
 
(3) Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) oder dem 
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind für d ie Dauer des Leistungsbezuges immer 
in der ersten Einkommensstufe der Anlage (Elternbeitrag 0,00 €)  einzustufen. 
(4) Pflegeeltern nach § 2 Absatz 2 dieser Satzung z ahlen bis zum 31.07.2011 wie bisher 
einen Elternbeitrag in der zweiten Einkommensstufe,  wenn Sie nicht nachweisen, dass  das 
maßgebliche Einkommen der ersten Einkommensstufe en tspricht oder dass sie Empfänger 
von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind. 
 Ab dem 01.08.2011 verbleibt es für die Betreuung i n Kindertagespflege bei der Regelung 
nach Satz 1. Für die Betreuung in Kindertageseinric htungen und die Teilnahme an Förder- 
und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen  und offenen Ganztagsschulen ent- 
fällt der Elternbeitrag  für Pflegeeltern ab dem 01.08.2011. 
 
 
Artikel 2: 
 
Die Satzung über die Erhebung der Kostenbeiträge fü r die Förderung von Kindern in Kinder- 
tagespflege vom 14.12.2006 (Amtsblatt der Stadt Münster 2006, Seite 319) wird aufgehoben.  
 
 
 
Artikel 3: 
 
Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst:

Elternbeitragstabelle für  Kindertageseinrichtungen  
 ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : 
 
Jahres-
Bruttoeinkommen 
Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
  25 Std.-
Betreuung  
35 Std.-
Betreuung 
45 Std.-
Betreuung 
25 Std.-
Betreuung 
35 Std.-
Betreuung 
45 Std.-
Betreuung  
 bis 25.000 € 0,00 €  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 37.000 € 89,00 €  124,00 € 141,00 € 32,00 € 44,00 € 71,00 € 
 bis 50.000 € 130,00 €  183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € 
 bis 62.000 € 173,00 €  243,00 € 277,00 €  82,00 € 115,00 € 178,00 € 
 bis 75.000 € 195,00 €  274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € 
bis 85.000 € 234,00 €  329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € 
 über 85.000 € 281,00 €  395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € 
 
  
Elternbeitragstabelle für  Kindertageseinrichtungen 
 
ab dem 01.08. 2011 : 
 
Jahres-
Bruttoeinkommen 
Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 
 bis 37.000 € 0,00 €  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 50.000 € 130,00 €  183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € 
 bis 62.000 € 173,00 €  243,00 € 277,00 €  82,00 € 115,00 € 178,00 € 
 bis 75.000 € 195,00 €  274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € 
bis 85.000 € 234,00 €  329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € 
 über 85.000 € 281,00 €  395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € 
 
Elternbeitragstabelle  für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangebote n an Grund- und Förderschu- 
len und offenen Ganztagsschulen 
ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : 
 
 
Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu- 
ungszeiten 
Jahresbruttoein- 
kommen  
bis max. 13.30 Uhr 
 
(Schule von „8 - 1“)  bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene 
Ganztagsschulen) 
 
bis 15.00 Uhr und län- 
ger  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
bis 85.000 € 53,00 €             88,00 € 180,00 € 
über 85.000 €  64,00 € 106,00 €            216,00 €

Elternbeitragstabelle  für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu- 
len und offenen Ganztagsschulen  
ab dem 01.08. 2011: 
 
 
Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu- 
ungszeiten 
Jahresbruttoein- 
kommen  
bis max. 13.30 Uhr 
 
(Schule von „8 - 1“)  bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene 
Ganztagsschulen) 
 
bis 15.00 Uhr und län- 
ger  
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
 bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
bis 85.000 € 53,00 €             88,00 € 180,00 € 
über 85.000 €  64,00 € 106,00 €            216,00 €  
 
 
 
Elternbeitragstabelle  für Kindertagespflege:  
 
 
Jahres- 
Bruttoein-
kommen 
bis 45  
Std.  
mtl. 
bis 65 
Std.  
mtl. 
bis 90 
Std.  
mtl. 
bis 110 
Std.  
mtl. 
bis 130 
Std.  
mtl. 
bis 155 
Std.  
mtl. 
bis 175 
Std.  
mtl. 
bis 195 
Std.  
mtl. 
über 195 
Std.  
mtl. 
bis 20.000 € 0,00 €  10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 €   26,00 € 
bis 25.000 € 16,00 €  33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € 
bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € 
bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € 
bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € 
über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € 
 
 
 
 
 
Artikel 4: 
 
Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2011 in Kraft.

Beratungsverlauf (5)

25.01.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.02.2011 Rat
TOP 19.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0924/2010
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37