V/0924/2010
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen G
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Anlage zur Änderungssatzung vom 16.02.11
3416 Zeichen
Anlage zur Satzung vom 16.02.2011 Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen : ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : Jahres- Bruttoeinkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 25 Std.- Betreuung 35 Std.- Betreuung 45 Std.- Betreuung 25 Std.- Betreuung 35 Std.- Betreuung 45 Std.- Betreuung bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 89,00 € 124,00 € 141,00 € 32,00 € 44,00 € 71,00 € bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € ab dem 01.08. 2011 : Jahres- Bruttoeinkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszei- ten Jahresbruttoein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganztagsschulen) bis 15.00 Uhr und län- ger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € bis 85.000 € 53,00 € 88,00 € 180,00 € über 85.000 € 64,00 € 106,00 € 216,00 € ab dem 01.08. 2011: Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszei- ten Jahresbruttoein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganz- tagsschulen) bis 15.00 Uhr und län- ger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € bis 85.000 € 53,00 € 88,00 € 180,00 € über 85.000 € 64,00 € 106,00 € 216,00 € Elternbeitragstabelle für Kindertagespflege : Jahres- Bruttoein- kommen bis 45 Std. mtl. bis 65 Std. mtl. bis 90 Std. mtl. bis 110 Std. mtl. bis 130 Std. mtl. bis 155 Std. mtl. bis 175 Std. mtl. bis 195 Std. mtl. über 195 Std. mtl. bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 €
Beschlussvorlage
7009 Zeichen
V/0924/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen
Beratungsfolge
25.01.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.02.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung
16.02.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der beigefügten Satzung zur Änderung der „Satzung zur
Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinder-
tageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangebo-
ten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ der Beschluss zum Haushalt
2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) umgesetzt wird. Die Elternbeitragstabellen für die Kinder-
tageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen werden mit Wirkung vom 01.03.2011 um die Ein-
kommensgruppen über 62.000 € bis 75.000 €, über 75.000 € bis 85.000 € und über 85.000 €
ergänzt und mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres am 01.08.2011 wird die
erste Einkommensgruppe von 25.000 € auf 37.000 € erhöht.
2. Die Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für
die Förderung von Kindern in Kindertageseinr ichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme
an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztags-
schulen“ wird beschlossen.
Vorlagen-Nr.:
V/0924/2010
Auskunft erteilt:
Frau Bauer, Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5147, 492-5130
E-Mail:
BauerG@stadt-muenster.de
KratzTrutti@stadt-muenster.de
Datum:
04.01.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0924/2010
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der Beitragsfreiheitsgrenze von 25.000 € auf 37.000 € führt zu Mindererträgen in
Höhe von 510.000 € im Jahr 2011 sowie von 1.225.000 € jährlich ab dem Jahr 2012. Durch die
Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die genannten Einkommensstufen werden Mehrerträge
in Höhe von 800.000 € jährlich veranschlagt. Im Saldo ergeben sich im Jahr 2011 Mehrerträge in
Höhe von 290.000 € und ab dem Jahr 2012 jährliche Mindererträge von 425.000 €.
Da die Änderungen des Beitragsaufkommens Bestandteil des Beschlusses des Rates vom
08.12.2010 über die Haushaltssatzung 2011 ff. sind, wurden sie bereits bei folgender Produkt-
gruppe im Haushaltsplan veranschlagt:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
(Ansatz im
Haush.-Plan)
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2011 7.390.000 €
2012 ff 6.775.000 €
Veränderung:
2011: 290.000 €
2012 ff: - 425.000 €
Begründung:
1. Ausgangslage
Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Kindertagesein-
richtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen
und offenen Ganztagsschulen ist die vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2009 beschlossene
Satzung in der Fassung vom 09.06.2010.
Mit Beschluss vom 09.06.2010 wurde die erste Einkommensgruppe, in der kein Elternbeitrag zu
zahlen ist, von 20.000 € auf 25.000 € angehoben. Weitere Änderungen der Einkommensgruppen
erfolgten nicht. Trotz verminderter Landeszuschüsse ab dem 01.08.2006 und gestiegener Kosten
der Kindertagesbetreuung wurden in Münster die Elternbeiträge bisher nicht erhöht (s. Vorlagen
V/1048/2008, V/0331/2009 und V/0306/2010).
Für Geschwisterkinder wird in Münster nur ein Elternbeitrag gefordert. Besuchen mehrere Kinder
einer Familie eine Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungsangebot an einer Grund- oder
Förderschule oder an offenen Ganztagsschulen oder werden in Kindertagepflege betreut, so ist
immer nur ein Kind beitragspflichtig. Bei unterschiedlich hohen Beiträgen ist der höchste Beitrag zu
zahlen.
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V/0924/2010
2. Neuregelungen ab dem Haushaltsjahr 2011
Nach dem Beschluss zum Haushalt 2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) werden nun mit Inkraft-
setzung der Satzung ab dem 01.03.2011 die Elternbeitragstabellen für die Kindertageseinrich-
tungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen
und offenen Ganztagsschulen um die Einkommensgruppen
• über 62.000 € bis 75.000 €
• über 75.000 € bis 85.000 €
• über 85.000 € erweitert.
Zudem wird mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres am 01.08.2011 die erste Ein-
kommensgruppe von 25.000 € auf 37.000 € angehoben.
Mit der Erweiterung der Einkommenstabelle wurde der Konsolidierungsvorschlag Nr. 125 aus
Anlage 4 der Vorlage V/0438/2010 aufgegriffen. Die jetzigen Höchstbeiträge bei Einkommen über
62.000 € werden für die Einkommensgruppen über 75.000 € und über 85.000 € um jeweils 20 %
erhöht. Damit werden in Münster erstmalig die Elternbeiträge erhöht, nachdem das Land Nord-
rhein-Westfalen mit der Novellierung des GTK vom 17.05.2006 beschlossen hat, dass die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 01.08.2006 selber über die Erhebung von Eltern-
beiträgen entscheiden.
3. Fazit
Die Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.03.2011 erfolgt für Eltern in der Einkommensgruppe über
62.000 € und betrifft die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teil-
nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen.
Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder ein Betreuungsangebot an
einer Grund- oder Förderschule oder einer offenen Ganztagsschule besuchen oder in Kinder-
tagespflege betreut werden, bleiben beitragsfrei.
Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungs-
angeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen wird die Beitragsfreiheit ab
dem 01.08.2011 auf Einkommen bis 37.000 € erweitert.
Da die Änderungen des Beitragsaufkommens Bestandteil des Beschlusses des Rates vom
08.12.2010 über die Haushaltssatzung 2011 ff. sind, ist insgesamt aufgrund dieser Beschlussvor-
lage keine zusätzliche Deckung der Mindererträge aus dem Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe zu erbringen.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage
Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an
Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“
Ergänzungsvorlage V/0924/2010/1 mit Anlage
11692 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vorlagen-Nr.: V/0924/2010/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Bauer Ruf: Betrifft Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen Beratungsfolge 02.02.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.02.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der beigefügten Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kinderta- geseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ der Beschluss zum Haushalt 2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) umgesetzt wird. Die Elternbeitragstabellen für die Kinder- tageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen werden mit Wirkung vom 01.03.2011 um die Ein- kommensgruppen über 62.000 € bis 75.000 €, über 75.000 € bis 85.000 € und über 85.000 € ergänzt. Dabei wird berücksichtigt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge nur bis zur Höhe von 150 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen kann. Mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljah- res am 01.08.2011 wird die erste Einkommensgruppe von 25.000 € auf 37.000 € erhöht. 2. Die Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztags- schulen“ wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: 492-5147 E-Mail: BauerG@stadt-muenster.de Datum: 21.01.2011 V/0924/2010/1 - 2 - Die Erhöhung der Beitragsfreiheitsgrenze von 25.000 € auf 37.000 € führt zu Mindererträgen in Höhe von 510.000 € im Jahr 2011 sowie von 1.225.000 € jährlich ab dem Jahr 2012. Durch die Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die genannten Einkommensstufen werden Mehrerträge in Höhe von 745.000 € jährlich veranschlagt. Im Saldo ergeben sich im Jahr 2011 Mehrerträge in Höhe von 235.000 € und ab dem Jahr 2012 jährliche Mindererträge von 480.000 €. Da die Änderungen des Beitragsaufkommens Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 08.12.2010 über die Haushaltssatzung 2011 ff. sind, wurden sie bereits bei folgender Produkt- gruppe im Haushaltsplan veranschlagt: Teilergebnisplan Ursprungsvorlage Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag (Ansatz im Haush.-Plan) € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Veränderung: Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2011 7.390.000 € 2011: 290.000 € 2012 ff: -425.000 € 2012 ff 6.775.000 € Neu Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag (Ansatz im Haush.-Plan) € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Veränderung: Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2011 7.335.000 € 2011: 235.000 € 2012 ff: -480.000 € 2012 ff 6.720.000 € Begründung: Mit dem Beschluss über den Haushalt 2011 vom 08.12.2010 sind u. a. die Elternbeitragstabellen für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen um die Einkommensgruppen • über 62.000 € bis 75.000 €, • über 75.000 € bis 85.000 € • über 85.000 € zu erweitern. Bei dem Beschlussvorschlag zur Vorlage V/0924/2010 ist der Höchstbetrag für die zu leistenden Elternbeiträge nicht berücksichtigt worden. Der ab dem 01.02.2011 gelten- de Erlass „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe“ sieht ebenso, wie der zuvor bestehende Runderlass zur Offenen Ganztagsschule im Primar bereich vom 26.01.2006 vor, dass der öffentli- che Jugendhilfeträger in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge nur bis zur Höhe von 150 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen kann. V/0924/2010/1 - 3 - V/0924/2010/1 Dies ist in der Satzung für die Erhebung der Elternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen zu berücksich- tigen und wird mit dieser Ergänzungsvorlage formal umgesetzt. Die Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.03.2011 erfolgt danach für Eltern in der Einkommens- gruppe über 62.000 € und betrifft danach im Schulbereich nur noch die Elternbeiträge für die Teil- nahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen. Auf Grund des Höchstbetrages erfahren die Elternbeiträge für die offenen Ganztagsschulen keine Veränderung. Es ist davon auszugehen, dass die in Relation zum Gesamtansatz geringfügige Veränderung der Erträge (55.000 €) innerhalb des Gesamtbudgets des Teilergebnisplans im Laufe des Haushalts- jahres kompensiert werden kann. I. V. Dr. Hanke Anlage Satzung zur Änderung der „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förde- rung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kin- dern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- len. Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950) - GO, und des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) - SGB VIII, sowie §§ 5 und 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz – KiBiz – vom 25.10.2007 (GV. NRW. S. 462) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.02.2011 die fol- gende Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.06.2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der Fassung vom 10.06.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010, Seite 82) beschlossen. Artikel 1: § 5 Abs. 3 und 4 werden wie folgt gefasst: (3) Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind für die Dauer des Leistungsbezuges immer in der ersten Einkommensstufe der Anlage (Elternbeitrag 0,00 €) einzustufen. (4) Pflegeeltern nach § 2 Absatz 2 dieser Satzung zahlen bis zum 31.07.2011 wie bisher einen Elternbeitrag in der zweiten Einkommensstufe, wenn Sie nicht nachweisen, dass das maßgebliche Einkommen der ersten Einkommensstufe entspricht oder dass sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind. Ab dem 01.08.2011 verbleibt es für die Betreuung in Kindertagespflege bei der Regelung nach Satz 1. Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ent- fällt der Elternbeitrag für Pflegeeltern ab dem 01.08.2011. Artikel 2: Die Satzung über die Erhebung der Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Kinder- tagespflege vom 14.12.2006 (Amtsblatt der Stadt Münster 2006, Seite 319) wird aufgehoben. Artikel 3: Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst: Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011: Jahres- Bruttoeinkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 25 Std.- Betreuung 35 Std.- Betreuung 45 Std.- Betreuung 25 Std.- Betreuung 35 Std.- Betreuung 45 Std.- Betreuung bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 89,00 € 124,00 € 141,00 € 32,00 € 44,00 € 71,00 € bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08. 2011 : Jahres- Bruttoeinkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu- len und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011: Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu- ungszeiten Jahresbruttoein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganztagsschulen) bis 15.00 Uhr und län- ger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € bis 85.000 € 53,00 € 88,00 € 150,00 € über 85.000 € 64,00 € 106,00 € 150,00 € Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu- len und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08. 2011: Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu- ungszeiten Jahresbruttoein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganztagsschulen) bis 15.00 Uhr und län- ger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € bis 85.000 € 53,00 € 88,00 € 150,00 € über 85.000 € 64,00 € 106,00 € 150,00 € Elternbeitragstabelle für Kindertagespflege: Jahres- Bruttoein- kommen bis 45 Std. mtl. bis 65 Std. mtl. bis 90 Std. mtl. bis 110 Std. mtl. bis 130 Std. mtl. bis 155 Std. mtl. bis 175 Std. mtl. bis 195 Std. mtl. über 195 Std. mtl. bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € Artikel 4: Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2011 in Kraft.
Änderungssatzung 16.02.11
6004 Zeichen
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kin- dern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschu- len. Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950) - GO, und des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134) - SGB VIII, sowie §§ 5 und 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz – KiBiz – vom 25.10.2007 (GV. NRW. S. 462) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.02.2011 die fol- gende Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.06.2009 (Amtsblatt der Stadt Münster 2009, Seite 93) in der Fassung vom 10.06.2010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010, Seite 82) beschlossen. Artikel 1: § 5 Abs. 3 und 4 werden wie folgt gefasst: (3) Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind für d ie Dauer des Leistungsbezuges immer in der ersten Einkommensstufe der Anlage (Elternbeitrag 0,00 €) einzustufen. (4) Pflegeeltern nach § 2 Absatz 2 dieser Satzung z ahlen bis zum 31.07.2011 wie bisher einen Elternbeitrag in der zweiten Einkommensstufe, wenn Sie nicht nachweisen, dass das maßgebliche Einkommen der ersten Einkommensstufe en tspricht oder dass sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind. Ab dem 01.08.2011 verbleibt es für die Betreuung i n Kindertagespflege bei der Regelung nach Satz 1. Für die Betreuung in Kindertageseinric htungen und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ent- fällt der Elternbeitrag für Pflegeeltern ab dem 01.08.2011. Artikel 2: Die Satzung über die Erhebung der Kostenbeiträge fü r die Förderung von Kindern in Kinder- tagespflege vom 14.12.2006 (Amtsblatt der Stadt Münster 2006, Seite 319) wird aufgehoben. Artikel 3: Die Anlagen zur Satzung werden wie folgt gefasst: Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : Jahres- Bruttoeinkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre 25 Std.- Betreuung 35 Std.- Betreuung 45 Std.- Betreuung 25 Std.- Betreuung 35 Std.- Betreuung 45 Std.- Betreuung bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 89,00 € 124,00 € 141,00 € 32,00 € 44,00 € 71,00 € bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08. 2011 : Jahres- Bruttoeinkommen Kind unter 3 Jahre Kind über 3 Jahre bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 130,00 € 183,00 € 209,00 € 52,00 € 73,00 € 115,00 € bis 62.000 € 173,00 € 243,00 € 277,00 € 82,00 € 115,00 € 178,00 € bis 75.000 € 195,00 € 274,00 € 313,00 € 108,00 € 151,00 € 235,00 € bis 85.000 € 234,00 € 329,00 € 376,00 € 130,00 € 181,00 € 282,00 € über 85.000 € 281,00 € 395,00 € 451,00 € 156,00 € 217,00 € 338,00 € Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangebote n an Grund- und Förderschu- len und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.03. 2011 bis 31.07.2011 : Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu- ungszeiten Jahresbruttoein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganztagsschulen) bis 15.00 Uhr und län- ger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 25.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € bis 85.000 € 53,00 € 88,00 € 180,00 € über 85.000 € 64,00 € 106,00 € 216,00 € Elternbeitragstabelle für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschu- len und offenen Ganztagsschulen ab dem 01.08. 2011: Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreu- ungszeiten Jahresbruttoein- kommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganztagsschulen) bis 15.00 Uhr und län- ger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € bis 75.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € bis 85.000 € 53,00 € 88,00 € 180,00 € über 85.000 € 64,00 € 106,00 € 216,00 € Elternbeitragstabelle für Kindertagespflege: Jahres- Bruttoein- kommen bis 45 Std. mtl. bis 65 Std. mtl. bis 90 Std. mtl. bis 110 Std. mtl. bis 130 Std. mtl. bis 155 Std. mtl. bis 175 Std. mtl. bis 195 Std. mtl. über 195 Std. mtl. bis 20.000 € 0,00 € 10,00 € 15,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € 26,00 € 26,00 € 26,00 € bis 25.000 € 16,00 € 33,00 € 47,00 € 54,00 € 66,00 € 73,00 € 88,00 € 95,00 € 103,00 € bis 37.000 € 33,00 € 58,00 € 81,00 € 96,00 € 115,00 € 130,00 € 154,00 € 169,00 € 187,00 € bis 50.000 € 49,00 € 80,00 € 112,00 € 133,00 € 160,00 € 181,00 € 214,00 € 235,00 € 262,00 € bis 62.000 € 64,00 € 103,00 € 143,00 € 172,00 € 205,00 € 233,00 € 275,00 € 303,00 € 339,00 € über 62.000 € 73,00 € 115,00 € 160,00 € 193,00 € 230,00 € 262,00 € 308,00 € 339,00 € 381,00 € Artikel 4: Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2011 in Kraft.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0924/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37