V/0487/2024/1
Anpassung der Angebotsstruktur aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Jobcenter der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0487/2024/1 Kurzüberblick Die Vorlage ergänzt und aktualisiert die in der Ursprungsvorlage V/0487/2024 dargestellten Rah- menbedingungen für das Jobcenter der Stadt Münster, insbesondere die Zuteilung finanzieller Mittel für das Jahr 2025, die eine Anpassung der Angebotsstruktur erfordern. Die Verwaltung schlägt in Konsequenz vor, das Beratungsangebot in Selbstvornahme des Job- centers der Stadt Münster („Perspektivzentrum“) zum 31.12.2024 einzustellen, um den Umfang niedrigschwelliger Fördermaßnahmen zu reduzieren sowie die eingesparten Mittel für andere Förderangebote freizumachen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, einen Beschluss herbeizuführen, um die Förderstrukturen des Jobcenters an die geänderten Rahmenbedingungen im SGB 2, insbesondere die Kürzung der finanziellen Mittel durch den Bund, herbeizuführen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0487/2024/1
V/0487/2024/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Anpassung der Angebotsstruktur aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Jobcenter der
Stadt Münster
Beratungsfolge
26.11.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Vorberatung
27.11.2024 Integrationsrat Anhörung
11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die aktuell bestehenden sowie die für das Jahr 2025 prognostizierten Rahmenbedingungen
für das Jobcenter der Stadt Münster werden zur Kenntnis genommen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Maßnahmenportfolio des Jobcenters aufgrund
der aktuellen und prognostizierten Rahmenbedingungen reduziert und angepasst werden
muss.
3. Der Beendigung des mit Vorlage V/0062/2014 an das Jobcenter übertragene Beratungsan-
gebots des Perspektivzentrums zum 31.12.2024 wird zugestimmt. Den Beteiligten wird für
die bisherige erfolgreiche Umsetzung gedankt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Entscheidung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt.
Begründung:
Jobcenter
13.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0487/2024/1
In seiner Sitzung am 28.08.2024 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung weitergehenden Informations- und Klärungsbedarf für die Vorla-
ge V/0487/2024 festgestellt. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Vorlage in den Etatsitzun-
gen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
(Vorberatung) sowie des Rates (Beschluss) behandelt wird. Entsprechend wird die Vorlage
diesen Gremien nun als Ergänzungsvorlage vorgelegt.
Ergänzend zu den Ausführungen in der Hauptvorlage:
I. Aktuelle und erwartete Rahmenbedingungen für das Jobcenter der Stadt Münster
(…)
Die Umsetzung der Vermittlungsoffensive NRW zeigt Wirkung: Die aktuellen gesamten Integrations-
zahlen des Jobcenters der Stadt Münster liegen über den Vorjahreswerten und auch über den ur-
sprünglich geplanten Zielwerten für das Jahr 20241. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass
die Integrationszahlen der Langzeitleistungsbeziehenden leicht unter dem Vorjahreswert liegen.
Hier kann ein Effekt der Priorisierung auf arbeitsmarktnähere Leistungsberechtigte vermutet werden.
Für das Jahr 2025 hat das Land NRW bereits die Fortführung dieser Priorisierung an die Job-
center kommuniziert. Dabei sollen allerdings auch arbeitsmarktfernere Leistungsberechtigte
nicht außen vor gelassen werden.2
(…)
Mit Schreiben vom 19.08.2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die
Jobcenter über die vorläufige Mittelzuteilung für 2025 informiert. Es ergeben sich dabei Ände-
rungen gegenüber der Prognose zur Mittelzuteilung durch des Bremer Instituts für Arbeits-
marktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) aus Juli 2024. Demnach werden dem Jobcenter
der Stadt Münster für 2025 Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 33,40 Millionen Euro
avisiert3; dies sind rund 800.000 Euro mehr als in der Prognose des BIAJ ausgewiesen, aber
immer noch rund 3,77 Millionen weniger (minus 10,14 Prozent) als für das Jahr 2024.
Im Vergleich zur Prognose des BIAJ weist die vorläufige Berechnung des BMAS insbesondere
deutliche Verschiebungen zwischen dem Eingliederungstitel und den Verwaltungskosten auf.
So soll das Jobcenter der Stadt Münster im kommenden Jahr laut BMAS Eingliederungsmittel
in Höhe von 12,50 Millionen Euro erhalten. Das sind 3,7 Millionen mehr als durch das BIAJ
prognostiziert, aber rund 660.000 weniger (minus 4,65 Prozent) als 2024.
Die Mittelzuteilung für die Verwaltungskosten fällt dagegen laut vorläufiger Be rechnung des
BMAS mit rund 19,90 Millionen Euro deutlich geringer als zunächst durch das BIAJ mit 22,80
Millionen prognostiziert. Im Vergleich zu 2024 entspricht die Berechnung des BMAS einer Re-
duzierung um 3,11 Millionen Euro (minus 13,52 Prozent), siehe folgende Tabelle.
Mittelverteilung 2004 2025* Differenz
1 Anders als in den Vorjahren und anders als ursprünglich angekündigt hat das Land NRW für 2024 mit den
kommunalen Jobcentern keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 abge-
schlossen. Vor dem Hintergrund der Weisung zur Vermit tlungsoffensive für 2024 wurde stattdessen die Erwar-
tungshaltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen.
2 Siehe hierzu die Vorlage V/0698/2024 – Eckdaten, Rahmenbedingungen, Zielwerte und Schwerpunkte
in der Grundsicherung für Arbeitslose 2025.
3 Dabei werden die Mittel des Bundes den Jobcentern erst über die Eingliederungsmittel -Verordnung verbindlich
zugewiesen. Im Regelfall erfolgt dies nicht vor Ende des Vorjahres.
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2024 zu 2025
Eingliederungstitel 14,16 Mio. € 13,50 Mio. € -4,64 %
Verwaltungskosten 23,00 Mio. € 19,90 Mio. € -13,52 %
Summe 37,16 Mio. € 33,40 Mio. € -10,14 %
* Laut vorläufiger Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bis zur endgültigen Mittelzuteilung werden s ich
erfahrungsgemäß weitere Änderungen ergeben, die aber voraussichtlich marginal sein werden.
Da die Zuteilung von Verwaltungsmitteln jedoch nicht ausreichen wird, um die Verwaltungs-
kosten des Jobcenters zu decken 4, ist es erforderlich, rund 4 Millionen Euro aus dem Einglie-
derungstitel in den Verwaltungshaushalt umzuschichten. Damit verbleiben im Jahr 2025 nur
noch rund 9,5 Millionen an Eingliederungsmitteln (s. Abbildung), davon sind rund 6 Millionen
Euro bereits aus laufenden Förderungen vorgebunden. Insgesamt reduzieren sich die Förder-
möglichkeiten des Jobcenters im kommenden Jahr damit deutlich.
Zu beachten ist allerdings, dass der Eingliederungstitel ab 2025 nicht für Förderungen berufli-
cher Weiterbildung (FbW) und beruflicher Rehabilitation (Reha) belastet wird, da die Zustän-
digkeit für diese Instrumente ab dem 01.01.2025 von den Jobcentern an die Bundesagentur für
Arbeit übergeht.5
Diese voraussichtliche umfassende Reduzierung des Budgets hat zwangsläufig gravierende Auswir-
kungen auf die Fördermöglichkeiten des Jobcenters im Jahr 2025 und mit Blick auf finanzielle Vorbin-
dungen auch bereits im Jahr 2024. Als Konsequenz hat sich das Jobcenter der Stadt Münster Anfang
Juli 2024 gezwungen gesehen, bis auf Weiteres umfassende Änderungen in seiner Förderpraxis
vorzunehmen.
4 Unter anderem aufgrund der tariflichen Erhöhung der Löhne und Gehälter der Jobcenter -Mitarbeitenden.
5 Dies gilt für entsprechende FbW - und Reha -Maßnahmen, die ab dem 01.01.2025 beginnen. Grundlage
für diese Änderung ist das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024.
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Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, ihr Engagement im Bereich der Selbstvornahme durch das
Perspektivzentrum des Jobcenters im Wesentlichen z ugunsten öffentlich geförderter Beschäftigung,
aber auch zugunsten der Förderangebote anderer Träger, aufzugeben.
II. Perspektivzentrum
(…)
Seit 2015 wurde das Perspektivzentrum kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt. 6 Die Bestre-
bungen, das wirkorientierte Konzept des Perspektivzentrums von einer kleinen Maßnahme mit
einer überschaubaren Anzahl an Teilnehmenden in größere Dimensionen, wie auf den gesam-
ten Bereich des Jobcoachings, zu übertragen, sind allerdings an ihre Grenzen gestoßen.7
(…)
Die Kosten für das Perspektivzentrum setzten sich im Jahr 2023 wie folgt zusammen:
Posten Summe in Euro
Personalkosten 242,323,21
Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen
20.039,40
Honorare 162.682,10
Miete 87.440,00
gesamt 512.484,71
Für die Jahre 2024 und 2025 werden die Gesamtkosten für das Perspektivzentrum bei rund
520.000 Euro liegen.
Das Perspektivzentrum hat vergleichsweise hohe Overheadkosten. Dies ergibt sich daraus,
dass sich das Beratungsangebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ an eine vergleichsweise geringe
Anzahl an Teilnehmenden richtet. Somit stehen die Kosten für den Overhead einer ver-
gleichsweise kleinen Anzahl von Beratungsstunden gegenüber. Zudem gibt es im Perspektiv-
zentrum ein spezielles Fallsteuerungssystem, um die Qualität de r Beratung zur beruflichen
Entwicklung im Angebot „Impulse für Erwerbsarbeit“ gewährleisten zu können. Ein zentrales
Element des speziellen Fallsteuerungssystems ist die 14 -tägige Fallberatung, welche die pä-
dagogisch versierten hauptamtlichen Mitarbeitenden mit einer zusätzlichen Qualifizierung als
systemisch Beratende mit den freiberuflich tätigen Beratern und Beraterinnen durchführen.
Dieser Qualitätsanspruch schlägt sich in entsprechenden Personal - beziehungsweise Hono-
rarkosten nieder. In Konsequenz ist eine Beratungsstunde im Perspektivzentrum deutlich teu-
6 Siehe Berichtsvorlage V/0120/2015. „Perspektivzentrum Jobcenter Münster“ , Beschlussvorlage V/0583/2015 -
„Perspektivzentrum – verbesserte Angebotsstruktur“ und Berichtsvorlage V/0624/2019 - „Perspektivzentrum
des Jobcenters Münster – Resümee und Ausblick“.
7 So ist es zwar im Perspektivzentrum mithilfe ent sprechender Erhebungsbögen möglich, die wirkorien-
tierten Bedarfe und Fortschritte der einzelnen Teilnehmenden zu erheben und dokumentieren. Diese
Werte lassen sich jedoch nicht für eine größere Personenmenge zusammenfassend generieren und
statistisch sinnvoll verwerten. Jegliche Bemühungen einer entsprechenden konzeptionellen, aber auch
digitalen Weiterentwicklung dieses Ansatzes gehen weit über die Ressourcen und Kompetenzen des
Perspektivzentrums hinaus und würden einer wissenschaftlichen Herangehensweise bedürfen.
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rer als die entsprechenden Bundesdurchschnittskostensätze. Konkret stellt sich dies wie folgt
dar:
Die durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegten Bundesdurchschnittskostensätze für
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inklusive Maßnahmen zur ganz-
heitlichen Betreuung nach Paragraf 16k SGB 2) für 2024 liegen bei 57,87 Euro. Die Beratungs-
einheit wird dort mit 45 Minuten zugrunde gelegt, das heißt für eine volle Zeitstunde können
77,16 Euro in Ansatz gebracht werden. Für eine Beratungsstunde des Perspektivzentrums
(Stand 2023) errechnet sich ein Kostensatz in Höhe von 126,01 Euro. Die Beratungsstunde des
Perspektivzentrums kostet somit 48,85 Euro mehr. Dies bedeutet, dass die Durchführung einer
dem Perspektivzentrum vergleichbaren Maßnahme durch „Dritte“ im gleichen Umfang für rund
313.000 Euro realisiert werden könnte.
Weiter besteht im Perspektivzentrum dringender Bedarf der Digitalisierung (Dokumentations-
und Auswertungssoftware). Dies würde weitere Kosten für den Ei nkauf oder die Entwicklung
und Einführung verursachen.
III. Förderstrategie 2025 des Jobcenters
Unter Berücksichtigung der diversen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
ist das Jobcenter der Stadt Münster bestrebt, sein vielseitiges Förderportfolio so weit wie
möglich zu erhalten, auch vor dem Hintergrund der durch den Bund gekürzten Eingliede-
rungsmittel sowie der fortbestehenden Fokussierung von Bund und Land auf arbeitsmarktnä-
heren Leistungsberechtigten und der weiterhin bestehenden Messung des Erfolgs der Jobcen-
ter an den Integrationen in Arbeit.
Eine Reduzierung der Platzzahlen und der Einsparung bei längeren Coachingmaßnahmen wird
dabei allerdings unumgänglich sein. Darunter fällt auch das Angebot des Perspektivzentrums.
Mit Blick auf die verhältnismäßig hohen Kosten des Perspektivzentrums im Vergleich zu ähnli-
chen Maßnahmen bei anderen Trägern (siehe oben) schlägt die Verwaltung vor, das Perspek-
tivzentrum zum 31.12.2024 einzustellen.
Mit Beendigung des Angebotes würden ab 2025 rund 520.000 Euro aus den Vorbindungen so-
wie an tatsächlichen Verausgabungen für das Perspektivzentrum aus dem Eingliederungstitel
des Jobcenters freigemacht. Diese würden dann für die weitere Umsetzung öffentlich geför-
derter Beschäftigung 8 sowie für die arbeitsmarktpolitischen Förderangebote anderer Träger
zur Verfügung stehen, darunter auch vergleichbare niedrigschwellige Angebote.9
IV. Fazit
Insgesamt erfordern die oben geschilderten aktuellen und erwarteten Rahmenbedingungen für
das Jobcenter eine Neubewertung des gesamten Förderangebots.
8 Grundsätzlich können mit diesem Vorgehen die seinerzeit durch den Rat der Stadt Münster festgelegten 40
Arbeitsplätze bei der Stadt Münster 8, die geplanten 40 Arbeitsplätze bei freien Trägern und Vereinen sowie die
40 Arbeitsplätze bei privatwirtschaftlichen Unternehmen im Münsterland weiterhin gefördert werden.
9 Entsprechende Angebote bei Dritten sind in Form von Vergabemaßnahmen des Jobcenters vorhanden. Bei-
spielhaft sind hier zu nennen die Maßnahme „Horizont“ für Menschen mit Migrationsvo rgeschichte, die vom
01.06.2024 bis 31.05.2025 (mit einjähriger optionaler Vertragsverlängerung vergeben worden ist, sowie die
Maßnahme „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit“ (gemäß Paragraf 16k SGB 2)
vom 01.12.2023 bis 30.11.202 4, deren einjährige Vertragsverlängerung in Vorbereitung ist.
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Durch die Beendigung des Angebotes des Perspektivzentrums und die damit verbundene Einsparung
von Eingliederungsmitteln wird ein größerer Spielraum für die Finanzierung anderer SGB 2 -
Förderangebote in Münster geschaffen. Die durch das Jobcenter Anfang Juli 2024 bis auf Weiteres
verhängten notwendigen Maßnahmen zur Mitteleinsparung (siehe oben) könnten damit aufgehobe-
nen beziehungsweise gelockert werden. So könnte zum einen der politische Schwerpunkt der Stadt
Münster im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung fortgesetzt werden.
Die Fortsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung e ntspricht dabei der Schwerpunkt-
setzung der Stadt Münster, mit dem Ziel, soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Auch andere durch die lokale Trägerlandschaft umgesetzte Fördermaßnahmen könnten weiterhin in
größerem Umfang als aktuell absehbar umgesetzt werden.
Damit leistet das Jobcenter der Stadt Münster seinen Beitrag zur Anpassung an die geänder-
ten Rahmenbedingungen im SGB 2.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen
Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0487/2024/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 11:41