V/1187/2019
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN]
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Anlage A
5339 Zeichen
Anlage A zur V/1187/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch- land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu- ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu- ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände werden dringend benötigte u3 - und ü3 – Plätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.530.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 4.230.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese fünfgruppige Einrichtung insgesamt maximal 300.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.250.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5190 „Kita Oxford S1 (3 Gruppen)“ für die Auszahlungen Mittel in Höhe von 3.910.000 € und für die Investitionsmaßnahme 5220 „Kita Oxford extern (2 Gruppig)“ in Höhe von 1.880.000 € beschlossen worden. Das entspricht einem Ge- samtbudget von 5.790.000 €. Durch die Zusammenführung der Maßnahmen an einem Kitastandort werden 1.260.000 € eingespart. Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von 1.350.000 € und 900.000 € gegenüber. Die Finanzierung für die erweiter- te Maßnahme erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5190. Zum Haushaltsplanentwurf 2021 werden die Investitionsmaßnahmen 5190 und 5220 zu einer Maßnahme zusammengeführt und der Höhe nach angepasst. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.286.800 € an (für 2024 anteilig: 532.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 514.800 € (für 2024 anteilig: 213.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 154.500 € (für 2024 anteilig: 64.000 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach- sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaaus- bauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kin- dertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirt- schaftsstandort.
V_1187_Anlage 1_Raumprogramm
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Allgemeines Raumprogramm , Oxford -Quartier – Gebäude 23
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruk tur in
der Einrichtung
2x GI = 20 Kinder - 2 - 6 J.
2x GII = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIII = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt
ergeben,geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 900 qm
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm)
A1 Gruppenraum 5 45 225
A2 Nebenraum 5 18 90
A3 Wasch-/WC 5 12 60 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 5 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
605
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 20 20
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Kindertageseinrichtung gesamt 679
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 221 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.500
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 09.12.2019
V_1187_2019_Anlage 3_Kostenrahmen
1041 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/1187/2019 Grobkostenrahmen Projekt: Neubau 5-zügige Kindertagesstätte auf dem Gelände der Oxford-Kaserne (Fläche des ehemaligen Gebäudes 23) Grundstück Herrichten + Erschließen (inkl. Rückbau Bestand) 0,00 € 130.000,00 € Bauwerk - Baukonstruktion 1.850.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 520.000,00 € KG 500 Außenanlagen 220.000,00 € a EEE KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 300.000,00 € nn Fr — KG 700 Baunebenkosten 1.110.000,00 € Unvorhergesehenes 400.000,00 € Projektkosten 4.530.000,00 € Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. Gebäude/ Bruttogrundfläche Baukosten Inkl. ] Gebäudeteil (BGF) KG 300 / KG 400 Preissteigerungsindex 1.865 € /qm BGF 4,5% / Jahr bis 2024 2.070.150,00 € KiTa-Neubau 2.500.000,00 € Dortmund, 09.12.2019 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
Beschlussvorlage
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V/1187/2019 V/1187/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN] Beratungsfolge 16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In Abänderung des Beschlusses V/0740/2019/1 des Rates der Stadt Münster vom 09.10.2019 stimmt der Rat der Stadt Münster der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen auf dem Gelände der Oxford -Kaserne (Gebäude 23) zur Weiterentwicklung be darfs- gerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. Damit entfällt der geplante maßnahmenbedingte Standort außerhalb des Kasernengeländes für zwei Gruppen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 80 – 85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 48 – 53 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer w öchentlichen Be- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 09.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/1187/2019 treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2024 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URB AN Kommunale Entwicklung GmbH tre u- händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen ge eigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Ra h- men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förd e- rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger - ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integri e- ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzune h- men. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.530.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 4.230.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese fünfgruppige Einrichtung insgesamt maximal 300.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel in Höhe von 2.250.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.286.800 € an (für 2024 anteilig: 532.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesm itteln in Höhe von rd. 514.800 € (für 2024 anteilig: 213.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 154.500 € (für 2024 anteilig: 64.000 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz - Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs- rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n- entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. - 3 - V/1187/2019 III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5190 Kita Oxford S1 (3 Gruppen) Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2024 2.250.000 Inv. Förde- rung Bund/ Land Summe Einzahlungen 2.250.000 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2020 2021 2022 2023 2024 100.000 330.000 1.680.000 1.670.000 745.000 Ausstattungs- budget im Ansatz ent- halten Summe Auszahlungen 4.530.000 Saldo 2.280.000 Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5190 „Kita Oxford S1 (3 Gruppen)“ für die Auszahlungen Mittel in Höhe von 3.910.000 € und für die Investitionsmaßnahme 5220 „Kita Oxford extern (2 Gruppig)“ in Höhe von 1.880.000 € beschlossen worden. Das entspricht einem Gesamt- budget von 5.790.000 €. Durch die Zusammenführung der Maßnahmen an einem Kitastandort wer- den 1.260.000 € eingespart. Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Ein- zahlungen in Höhe von 1.350.000 € und 900.000 € gegenüber. Die Finanzierung für die erweiterte Maßnahme erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5190. Zum Haushaltsplanentwurf 2021 werden die Investitionsmaßnahmen 5190 und 5220 zu einer Maßnahme zusammengeführt und der Höhe nach angepasst. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025ff. 213.200 514.800 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2024 2025ff. 64.000 154.500 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025ff. 532.900 1.286.800 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 4 - V/1187/2019 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Hausha ltsplan 2020 veranschlagt bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Begründung: 1. Allgemeines Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.200 Wohneinheiten (102 EFA / 1.098 MEFA) entstehen. Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 14 Gruppen. Zunächst war geplant, dass zwei Gruppen außerhalb des Kasernengeländes realisiert werden. Diese zwei Gruppen können nun durch den Neubau der insgesamt 5 -Gruppen-Kita an diesem Standort (Gebäude 23) realisiert we r- den. Der Standort außerhalb des Kasernengeländes entfällt dadurch. Die 14 Gruppen verteilen sich nun wie folgt auf insgesamt drei Standorte: Oxford-Kaserne Kita 1: 5 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) Oxford-Kaserne Kita 2: 5 Gruppen (KonvOY GmbH) Oxford-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung auf einer Gemeinb e- darfsfläche durch die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN beschlossen werden (vgl. Anlage 2). Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind, entsprechende Vorlagen für E r- richtungsbeschlüsse. Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, sechsgruppige DRK Kita Oxford auf dem Gelände bestehen bleiben. 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne und der Entst e- hung von ca. 1.200 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder wird eine Vollversorgung angestrebt. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und we itere Plätze in Kindertagesein- richtungen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 3. Maßnahmenplanung Zunächst war geplant, die ehemalige Werkstatt - und Wagenhalle für LKW (Gebäude 23) auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung um - und - 5 - V/1187/2019 auszubauen. Das Gebäude steht im Ensemble mit den benachbarten Gebäuden u nter Denkma l- schutz und sollte daher unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange hergerichtet werden. Vor- stellbar war hier eine sogenannte Haus -in-Haus-Lösung, bei der die nach Raumprogramm notwend i- gen Räumlichkeiten neu errichtet werden und dabei im Wesentlichen in der denkmalgeschützten Werkstatt- und Wagenhalle für LKW integriert werden sollte. Aufgrund des Verdachts auf vorhandene Bauschadstoffe wurde im September 2019 eine orientiere n- de Bauschadstoffuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Untersuchung bestätigt den Verdacht. Das Gebäude ist mehrfach mit Bauschadstoffen belastet, zudem ist die vorhandene Ba u- substanz durch olfaktorische Auffälligkeiten geprägt. Um die Quelle der Gerüche zu tilgen, muss das Gebäude komplett rückgebaut werd en. Mit der Denkmalpflege wurde diesbezüglich Einvernehmen erzielt. Damit steht die komplette im Bebauungsplan ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche im Bereich der ehemaligen Wagenhalle für einen Neubau zur Verfügung. Im Rahmen dieser neuen Möglichkeit wird nun, auch aus wirtschaftlichen Gründen, eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung geplant. Durch den Verzicht auf die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz relativieren sich im Ve r- gleich zu den vorher vorgesehenen Planungen die Baukosten. In der Anla ge 3 ist der Kostenrahmen nach DIN 276 für die Maßnahme aufgeschlüsselt und weist ein Investitionsvolumen von 4.530.000 € aus. Es ist ein Architektenwettbewerb vorgesehen, auf dessen Basis die Objekt - und alle anderen Fac h- planungen durchgeführt werden sollen. Ein Rahmenterminplan zur Abschätzung eines Fertigstellungs - und Übergabetermin wurde erstellt. Die Übergabe an den zukünftigen Träger wird voraussichtlich im August 2024 erfolgen. 4. Vergabe der Trägerschaft Ein Vorschlag eines geeigneten freien Träge rs der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren der beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 5. Fazit Mit dem Ausbau die ser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen Oxford - Kaserne in Gievenbeck zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Grobkostenrahmen
V_1187_2019_Anlage 2_Lageplan
5850 Zeichen
III III III+DG 71.05 B24 N64 N65 N63 B21 N67 N69 B23 N66 B20 N57 N62 N61 N59 B17 N55 B16 B12 N46 N49 N48 N47 B7 B42 B43a B43 B8 B6 B47 B5 B01 N42 N43 B32 N39 N33 N34 N35 N36 N37 N38 N40 B4 N26 B30b B30c B31 N24 N22 N21 N09 N15 N14 N06 N05 N04 N10 N08 N01 N02 N11 N71 N70 N72 N78 N75 N79 N80 N81 N77 N51 N50 N52 B13 N45 N56 N03 N54 B30a N41 N44 N23 N21a N44a N31 N32 N30 N28 N28a N53 N13 N73 B01a III II III III III II III II III II III II III III II III II II II+DG III V III II+DG V II I (Terrassen) I (Terrassen) III+DG III+DG III+DG IV IV II+DG IV IV+DG III+DG III+DG IV II+DG II II+DG II+DG II I II II I III II+DG III II+DG II+DG II II II I+DG I+DG II II II II II I II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III II+DG II+DG II+DG III+DG IIIDG III II+DG II II II II+DG II+DG III III VII II II+DG II+DG II+DG III IV II+DG IV IV IV V IV II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II+DG II II III II+DG III III RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN RWN GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD 'Quelle' 'Quelle' GD GD GD GD RWN GD GD GD RWN GD GD GD RWN GD GD GDGD GD RWN GD GD GD GD GDGD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD GD III III IV III V IV'Quelle' III IV+DG II+DG GD öffentliches Parken Grüner Finger Grüner Trichter Gievenbach Stadtbereichszentrum BG-Roxeler Straße Dieckmannstraße Bernings Kotten Dieckmannstraße Roxeler Straße Gievenbecker Reihe Gievenbecker Reihe Gievenbecker Reihe Neue Fuß- und Radwegverbindung Vorhandene Sportplätze Fachwerk Gievenbeck Turn- und Sportclub Münster e.V. Sportplatz Grünflächen-unterhaltung Basketballl Skatepark Sportplatz Sportplatz Wohnhof Wohnen mit Aussicht Wohnen mit Garten Wohnhof Wohnen mit Garten Neue Zufahrt: "Grünes Tor" fast vollständige Erhaltung der Bestandsbäume Wohnen mit Garten Starterhof Gastronomie Wohnen und Arbeiten am Platz Turnhalle Wohnen Quartiersplatz Quartiersplatz Quartiersplatz Altes Tor bestehendes Pflaster Bus Paradeplatz Wasserspiel bestehendes Baumdach Ev. Lukas Kirchengemeinde Vereine & Schule Oxford-Boulevard Oxford-Boulevard KFZ-Sachverständiger Klaus Hartlieb Feuerwehr Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohn- und Werkhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Wohnhof Kindergarten Wohnhof Wohnhof Regenwasserlauf West-Ost-Graben Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Versickerungsmulde Quartiersplatz Versickerungsmulde Schule Raingarden Zentrale Versickerungsmulde Zentrale Versickerungsmulde bestehendes Pflaster bestehendes Pflaster Versickerungsmulde Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken Poller Poller Poller Poller öffentliches Parken TG-EINFAHRT privates Parken privates Parken privates Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken privates Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken privates Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Bring- und Holzone Schule Kindergarten/ Wohnen Schulhof Mulde Wendepunkt Müllfahrzeug Bernings Kotten Freibereich KITA öffentliches Parken privates Parken WendepunktPKW Wendepunkt Müllfahrzeug Kindergarten/ Wohnen Raingarden Raingarden öffentliches Parken privates Parken Wohnhof Wohnhof Altes Tor privates Parken privates Parken Versickerungsmulde öffentliches Parken öffentliches Parken öffentliches Parken Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Freibereich KITA Freibereich KITA Flex-Parken Flex-Parken Raingarden Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Versickerungsmulde Poller AWM-Recyclinghof Freibereich KITA Wasserpavillion Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation Ortsnetzstation 51 PKW 53 PKW 49 PKW 42 PKW 51 PKW 36 PKW 32 PKW 86 PKW 24 PKW 32 PKW 114 PKW 58 PKW 32 PKW 49 PKW 46 PKW 60 PKW TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG TG Spielfläche A-Bereich 2.170 qm Parksport , Parcoursport und Sportgelegenheiten Spielfläche B/C-Bereich 1.080 qm Tartanfeld 22x44 970m2 Lauf- und Weitsprungbahn Spielfläche B/C-Bereich 1.200 qm 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 100 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 40 Velos 20 Velos 80 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 40 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 50 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 20 Velos 20 Velos 40 Velos 10 Velos 20 Velos 20 Velos 20 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 40 Velos 30 Velos 80 Velos 50 Velos 20 Velos 80 Velos 30 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 30 Velos 30 Velos 40 Velos 26 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 20 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 30 Velos 30 Velos 30 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos 10 Velos Wendeschleife Anlieferung Erschließung Turnhalle Wendeschleife Wendeschleife Wendeschleife * * * * * * * * Zentrale Versickerungsmulde Zentrale Versickerungsmulde Versickerungsmulde Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden Raingarden TG Keré-Architecture Schultz-Granberg Städtebau und Architektur bbz landschaftsarchitekten bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH OXF Prof. Dr. Mathias Uhl Siedlungswasserwirtschaft
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Gievenbecker Reihe
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Bernings Kotten
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Details
- Aktenzeichen
- V/1187/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37