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V/1187/2019

Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN]

Vorlagen 17.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 17

Anlage A

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Ansehen

V_1187_Anlage 1_Raumprogramm

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Ansehen

V_1187_2019_Anlage 3_Kostenrahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_1187_2019_Anlage 2_Lageplan

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Ansehen

Anlage A

5339 Zeichen

Anlage A zur V/1187/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze 
im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-
land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer 
Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände werden 
dringend benötigte u3 - und ü3 – Plätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.530.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 4.230.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese fünfgruppige Einrichtung insgesamt maximal 
300.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.250.000 
€ beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5190 „Kita Oxford S1 (3 Gruppen)“ für 
die Auszahlungen Mittel in Höhe von 3.910.000 € und für die Investitionsmaßnahme 5220 „Kita 
Oxford extern (2 Gruppig)“ in Höhe von 1.880.000 € beschlossen worden. Das entspricht einem Ge-
samtbudget von 5.790.000 €. Durch die Zusammenführung der Maßnahmen an einem Kitastandort 
werden 1.260.000 € eingespart. Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten 
Einzahlungen in Höhe von 1.350.000 € und 900.000 € gegenüber. Die Finanzierung für die erweiter-
te Maßnahme erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5190. Zum Haushaltsplanentwurf 2021 werden 
die Investitionsmaßnahmen 5190 und 5220 zu einer Maßnahme zusammengeführt und der Höhe 
nach angepasst.  
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.286.800 € an (für 2024 
anteilig: 532.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
514.800 € (für 2024 anteilig: 213.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 154.500 € (für 2024 
anteilig: 64.000 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen 
Gesetzentwurfs zur KiBiz-Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge 
im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwohner 
steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum 
noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach-
sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich 
Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaaus-
bauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche 
Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen 
zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte 
wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und 
unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kin-
dertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirt-
schaftsstandort.

V_1187_Anlage 1_Raumprogramm

1810 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm , Oxford -Quartier – Gebäude 23  
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruk tur in 
der Einrichtung  
2x GI    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
2x GII   = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIII  = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt 
ergeben,geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche  
= 900 qm  
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
 
 
     
A1 Gruppenraum 5 45 225   
A2 Nebenraum 5 18 90   
A3 Wasch-/WC 5 12 60  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   in WC integrieren 
A4 Garderobe 5    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 5 6 30   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 2 20 40  
 
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    605    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 25 25   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 20 20   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    74    
Kindertageseinrichtung gesamt  679  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 221 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.500 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand: 09.12.2019

V_1187_2019_Anlage 3_Kostenrahmen

1041 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/1187/2019
Grobkostenrahmen

Projekt: Neubau 5-zügige Kindertagesstätte auf dem Gelände der Oxford-Kaserne
(Fläche des ehemaligen Gebäudes 23)

Grundstück

Herrichten + Erschließen (inkl. Rückbau Bestand)

0,00 €
130.000,00 €
Bauwerk - Baukonstruktion 1.850.000,00 €

KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 520.000,00 €

KG 500 Außenanlagen 220.000,00 €
a EEE
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 300.000,00 €

nn Fr —
KG 700 Baunebenkosten 1.110.000,00 €
Unvorhergesehenes 400.000,00 €

Projektkosten 4.530.000,00 €

Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation

Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten.
Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die
Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen.

Gebäude/ Bruttogrundfläche Baukosten Inkl. ]
Gebäudeteil (BGF) KG 300 / KG 400 Preissteigerungsindex
1.865 € /qm BGF 4,5% / Jahr bis 2024

2.070.150,00 €

KiTa-Neubau 2.500.000,00 €

Dortmund, 09.12.2019

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

Beschlussvorlage

11938 Zeichen

V/1187/2019 
V/1187/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der 
ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In Abänderung des Beschlusses V/0740/2019/1 des Rates der Stadt Münster vom 09.10.2019 
stimmt der Rat der Stadt Münster der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf 
Gruppen auf dem Gelände der Oxford -Kaserne (Gebäude 23) zur Weiterentwicklung be darfs-
gerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
Damit entfällt der geplante maßnahmenbedingte Standort außerhalb des Kasernengeländes 
für zwei Gruppen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 80 – 85 Plätze umfasst, davon 32 u3-Plätze und 48 – 53  ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer w öchentlichen Be-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
09.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1187/2019 
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2024 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URB AN Kommunale Entwicklung GmbH tre u-
händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen ge eigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Ra h-
men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förd e-
rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger -
ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integri e-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzune h-
men. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 4.530.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 4.230.000 €  und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese fünfgruppige Einrichtung insgesamt maximal 
300.000 €.  
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel in Höhe von 2.250.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.286.800 € an (für 2024 
anteilig: 532.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesm itteln in Höhe von rd. 
514.800 € (für 2024 anteilig: 213.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 154.500 € (für 2024 
anteilig: 64.000 €) gegenüber. 
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz -
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs-
rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n-
entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum  Kindergartenjahr 
2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

- 3 - 
V/1187/2019 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5190 Kita Oxford S1 (3 Gruppen)    
Zeile 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2024 2.250.000  Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
  Summe Einzahlungen  2.250.000   
 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
2022 
2023 
2024 
100.000  
330.000  
1.680.000  
1.670.000  
745.000  
Ausstattungs-
budget im 
Ansatz ent-
halten 
  Summe Auszahlungen  4.530.000   
Saldo 2.280.000   
 
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5190 „Kita Oxford S1 (3 Gruppen)“ für die 
Auszahlungen Mittel in Höhe von 3.910.000 € und für die Investitionsmaßnahme 5220 „Kita Oxford 
extern (2 Gruppig)“ in Höhe von 1.880.000 € beschlossen worden. Das entspricht einem Gesamt-
budget von 5.790.000 €. Durch die Zusammenführung der Maßnahmen an einem Kitastandort wer-
den 1.260.000 € eingespart. Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Ein-
zahlungen in Höhe von 1.350.000 € und 900.000 € gegenüber. Die Finanzierung für die erweiterte 
Maßnahme erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5190. Zum Haushaltsplanentwurf 2021 werden die 
Investitionsmaßnahmen 5190 und 5220 zu einer Maßnahme zusammengeführt und der Höhe nach 
angepasst. 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025ff. 
213.200 
514.800  
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2024 
2025ff. 
64.000  
154.500 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2024 
2025ff. 
532.900  
1.286.800  
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 4 - 
V/1187/2019 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Hausha ltsplan 2020 veranschlagt bzw. 
werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden 
Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.200 
Wohneinheiten (102 EFA / 1.098 MEFA) entstehen. 
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 14 Gruppen. Zunächst war geplant, dass 
zwei Gruppen außerhalb des Kasernengeländes realisiert werden. Diese zwei Gruppen können nun 
durch den Neubau der insgesamt 5 -Gruppen-Kita an diesem Standort (Gebäude 23) realisiert we r-
den. Der Standort außerhalb des Kasernengeländes entfällt dadurch. 
 
Die 14 Gruppen verteilen sich nun wie folgt auf insgesamt drei Standorte: 
 
Oxford-Kaserne Kita 1: 5 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) 
Oxford-Kaserne Kita 2: 5 Gruppen (KonvOY GmbH) 
Oxford-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) 
 
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung auf einer Gemeinb e-
darfsfläche durch die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN beschlossen werden (vgl. 
Anlage 2).  
 
Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind, entsprechende Vorlagen für E r-
richtungsbeschlüsse. 
 
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, sechsgruppige DRK Kita Oxford  
auf dem Gelände bestehen bleiben.  
 
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne und der Entst e-
hung von ca. 1.200 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. 
 
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder 
wird eine Vollversorgung angestrebt. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und we itere Plätze in Kindertagesein-
richtungen erforderlich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Zunächst war geplant, die ehemalige Werkstatt - und Wagenhalle für LKW (Gebäude 23) auf dem 
Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung um - und

- 5 - 
V/1187/2019 
auszubauen. Das Gebäude steht im Ensemble mit den benachbarten Gebäuden u nter Denkma l-
schutz und sollte daher unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange hergerichtet werden. Vor-
stellbar war hier eine sogenannte Haus -in-Haus-Lösung, bei der die nach Raumprogramm notwend i-
gen Räumlichkeiten neu errichtet werden und dabei im Wesentlichen in der denkmalgeschützten 
Werkstatt- und Wagenhalle für LKW integriert werden sollte.  
 
Aufgrund des Verdachts auf vorhandene Bauschadstoffe wurde im September 2019 eine orientiere n-
de Bauschadstoffuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Untersuchung bestätigt den 
Verdacht. Das Gebäude ist mehrfach mit Bauschadstoffen belastet, zudem ist die vorhandene Ba u-
substanz durch olfaktorische Auffälligkeiten geprägt. Um die Quelle der Gerüche zu tilgen, muss das 
Gebäude komplett rückgebaut werd en. Mit der Denkmalpflege wurde diesbezüglich Einvernehmen 
erzielt. Damit steht die komplette im Bebauungsplan ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche im Bereich 
der ehemaligen Wagenhalle für einen Neubau zur Verfügung. 
Im Rahmen dieser neuen Möglichkeit wird nun, auch aus wirtschaftlichen Gründen, eine fünfgruppige 
Kindertageseinrichtung geplant. 
 
Durch den Verzicht auf die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz relativieren sich im Ve r-
gleich zu den vorher vorgesehenen Planungen die Baukosten. In der Anla ge 3 ist der Kostenrahmen 
nach DIN 276 für die Maßnahme aufgeschlüsselt und weist ein Investitionsvolumen von 4.530.000 € 
aus. 
Es ist ein Architektenwettbewerb vorgesehen, auf dessen Basis die Objekt - und alle anderen Fac h-
planungen durchgeführt werden sollen. 
 
Ein Rahmenterminplan zur Abschätzung eines Fertigstellungs - und Übergabetermin wurde erstellt. 
Die Übergabe an den zukünftigen Träger wird voraussichtlich im August 2024 erfolgen. 
 
 
4. Vergabe der Trägerschaft 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Träge rs der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
der beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Ausbau die ser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -
Kaserne in Gievenbeck zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm  
Anlage 3: Grobkostenrahmen

V_1187_2019_Anlage 2_Lageplan

5850 Zeichen

III
III
III+DG
71.05
B24
N64
N65
N63
B21
N67
N69
B23
N66
B20
N57
N62
N61
N59
B17
N55
B16
B12
N46
N49
N48
N47
B7
B42
B43a
B43
B8
B6
B47
B5
B01
N42
N43
B32
N39
N33
N34
N35
N36
N37
N38
N40
B4
N26
B30b B30c
B31
N24
N22
N21
N09
N15
N14
N06
N05
N04
N10
N08
N01
N02
N11
N71
N70
N72
N78
N75
N79
N80 N81 N77
N51
N50
N52
B13
N45
N56
N03
N54
B30a
N41
N44
N23
N21a
N44a
N31
N32
N30
N28
N28a
N53
N13
N73
B01a
III
II
III
III
III
II
III
II
III
II
III
II
III
III
II
III
II
II
II+DG
III
V
III
II+DG
V
II
I (Terrassen)
I (Terrassen)
III+DG
III+DG
III+DG
IV
IV
II+DG
IV
IV+DG
III+DG
III+DG
IV
II+DG
II
II+DG
II+DG
II
I
II
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I
III
II+DG
III
II+DG
II+DG
II
II
II
 I+DG
I+DG
II
II
II
II
II
I
II+DG
II+DG
II+DG
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II+DG
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VII
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V
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III
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'Quelle'
'Quelle'
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V
IV'Quelle'
III
IV+DG
II+DG
GD
öffentliches Parken
Grüner Finger
Grüner Trichter
Gievenbach
Stadtbereichszentrum
BG-Roxeler Straße
Dieckmannstraße
Bernings
 Kotten
Dieckmannstraße
Roxeler
 Straße
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Neue
 Fuß-
 und Radwegverbindung
Vorhandene Sportplätze
Fachwerk Gievenbeck
Turn- und Sportclub
Münster e.V.
Sportplatz
Grünflächen-unterhaltung
Basketballl
Skatepark
Sportplatz
Sportplatz
Wohnhof
Wohnen mit Aussicht
Wohnen
mit Garten Wohnhof
Wohnen mit Garten
Neue Zufahrt: "Grünes Tor"
fast vollständige Erhaltung
der Bestandsbäume
Wohnen mit Garten
Starterhof
Gastronomie
Wohnen
 und
 Arbeiten
 am
 Platz
Turnhalle
Wohnen
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Altes Tor
bestehendes
 Pflaster
Bus
Paradeplatz
Wasserspiel
bestehendes Baumdach
Ev. Lukas Kirchengemeinde
Vereine
& Schule
Oxford-Boulevard
Oxford-Boulevard
KFZ-Sachverständiger
Klaus
 Hartlieb
Feuerwehr
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Kindergarten
Wohnhof
Wohnhof
Regenwasserlauf
West-Ost-Graben
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Versickerungsmulde
Quartiersplatz
Versickerungsmulde
Schule
Raingarden
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
bestehendes
 Pflaster
bestehendes
 Pflaster
Versickerungsmulde
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
Poller
Poller
Poller
Poller
öffentliches Parken
TG-EINFAHRT
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Bring-
 und
 Holzone
 Schule
Kindergarten/
Wohnen
Schulhof
Mulde
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Bernings Kotten
Freibereich KITA
öffentliches Parken
privates Parken
WendepunktPKW
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Kindergarten/
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
privates Parken
Wohnhof
Wohnhof
Altes Tor
privates Parken
privates Parken
Versickerungsmulde
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Freibereich KITA
Freibereich KITA
Flex-Parken
Flex-Parken
Raingarden
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Poller
AWM-Recyclinghof
Freibereich KITA
Wasserpavillion
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
51
 PKW
53 PKW
49 PKW
42 PKW
51 PKW
36 PKW
32 PKW
86 PKW
24 PKW
32 PKW
114
 PKW
58 PKW
32 PKW
49 PKW
46 PKW
60
 PKW
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
Spielfläche
 A-Bereich
 
2.170
 qm
Parksport
, Parcoursport
 und 
Sportgelegenheiten
Spielfläche
 
B/C-Bereich
 
1.080
 qm
Tartanfeld
 22x44 970m2
Lauf-
 und
 Weitsprungbahn
Spielfläche
 
B/C-Bereich
 
1.200
 qm
10
 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
20
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10 Velos
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10 Velos
30
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20 Velos
100
 Velos
20
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20
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10
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20
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80 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
40 Velos
30
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30 Velos
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10 Velos
10 Velos
30 Velos
20
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20
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20
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30
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10
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20
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20
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20
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20
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20
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20
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20
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20
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10
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20
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20
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20
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10
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20
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10
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80
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50 Velos
20 Velos
80
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10 Velos
20 Velos
10
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10 Velos
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30 Velos
40 Velos
26 Velos
10
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10
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10 Velos
30
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30 Velos
30
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30
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10 Velos
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20
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30
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10
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Wendeschleife
Anlieferung
Erschließung
 Turnhalle
Wendeschleife
Wendeschleife
Wendeschleife
*
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*
*
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
TG
Keré-Architecture
Schultz-Granberg
Städtebau und Architektur
bbz landschaftsarchitekten 
bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH
OXF Prof. Dr. Mathias Uhl
Siedlungswasserwirtschaft

Beratungsverlauf (5)

16.01.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gievenbecker Reihe
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Bernings Kotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1187/2019
Typ
Vorlagen
Datum
17.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37