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V/0603/2018

Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2017

Vorlagen 10.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 17

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6415 Zeichen

V/0603/2018 
V/0603/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   19.09.2018 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Das Land bewilligte mit Bescheid vom 22.03.2017 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den Ö f-
fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf  Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 
2017 eine Pauschale in Höhe von 2.511.835,39 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV einzuse t-
zen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den G e-
meinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterzuleiten sind. Die übrigen   20 % der Mittel 
dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunternehmen und andere 
weitergeleitet werden. 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel  ist die Richtlinie der Stadt Münster zur 
Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid 
waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2018 weiterzuleiten und zu verwenden. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2017 
 
Im Förderjahr 2017 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 2.511.835,39 € um Zinsen aus dem 
Jahr 2016 in Höhe von 1.448,25 € aufgestockt. Zudem erhöhten zurückgeflossene Mittel aus Rüc k-
forderungen in Höhe von 40.290,35 € die weiterzuleitenden Mittel, sodass  insgesamt 2.553.573,99 € 
zur Verfügung standen. 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
31.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Stienhans 
Telefon: 492-6104 
Stienhans@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0603/2018 
An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von  2.060.091,76€ zur 
Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt . Dieses entspricht einem Anteil von rund 80,67 %. Die g e-
setzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. 
 
Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen zu 
tätigen, um gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der An-
schaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten soll die 
Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attraktiven, fahrgastfreundlichen ÖPNV begünstigen und 
so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen.  
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2017 für ihr eigenes oder eines ihrer Subu n-
ternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
 
Weitere 493.482,23 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entsprechend 
der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW  verwendet. Dabei entfielen Fördermittel auf fo l-
gende Maßnahmen und Aufwendungen: 
 
Standardisierte Fahrgasterhebung im Stadtbusverkehr, Stadtwerke  166.514,21 € 
Programm zur Verbesserung von Haltestellen     155.516,02 € 
Personalkosten               60.800,00 € 
Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke        50.000,00 € 
Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“           4.754,96 € 
Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2017“             1.000,00 € 
Neubeschilderung an Mobilstationen                   4.322,06 € 
Rechtsberatungskosten                13.930,05 € 
Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2017         17.524,91 € 
Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2017            8.689,67 € 
Werbung Vorweihnachtsverkehr 2017             416,15 € 
Vorbereitung, Durchführung, Moderation Veranstaltung zum Thema „WLE“   10.013,85 €  
 
 
2. § 11 a ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Mit Bescheid vom 16.05.2017 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a 
ÖPNVG NRW im Jahr 2017 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von 1.959.149,10 € . 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgemeine Vorschrift der Stadt 
Münster gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbi l-
dungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewil ligten Mittel bis 
zum 30.06.2018 weiterzuleiten und zu verwenden. 
 
§ 11 a ÖPNVG schreibt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten Mittel 
zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunternehmen weiterzuleiten 
sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von Maßnahmen, die der 
Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildung s-
verkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale ve rbundenen Aufwendungen verwen-
den oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, 
Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, 
weiterleiten.

- 3 - 
V/0603/2018 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2017 
 
Im Förderjahr 2017 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um Zinsen aus dem 
Jahr 2016 in Höhe von 1.032,80 € aufgestockt, sodass insgesamt 1.960.181,90 € zur Verfügung 
standen. 
 
An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte Schüler-
tickets Fördermittel in Höhe von  1.886.216,98 € weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 
96,23 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 87,5 % wurde somit erfüllt. 
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2017 Fördermittel gemäß § 11 a ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG 
Veelker GmbH & Co. KG 
SWK Fahrservice 
 
 
Mit den übrigen 3,77 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG die 
mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. Getragen wurden daraus Persona l-
kosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 5.152,72 €.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2100 Zeichen

Anlage A zur V/0603/2018 
Kurzüberblick 
Die Vorlage enthält den Bericht über die Verwendung der Fördermittel im öffentlichen Personen-
nahverkehr nach § 11 Abs. 2 (ÖPNV – Pauschale) und § 11 a (Ausbildungsverkehr – Pauschale) 
ÖPNVG im Jahr 2017. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dieser Vorlage wird ein Überblick über die Verwendung der der Stadt Münster durch das Land 
nach dem ÖPNVG NRW ausgezahlten Fördermittel gegeben. 
 
Von den Fördermitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG wurden  2.060.091,76 € an öffentliche und pri-
vate Verkehrsunternehmen zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dieses entspricht 
einem Anteil von rund 80,67 %. Die übrigen 19,33 % wurden für eigene Aufwendungen oder 
weitere Zwecke des ÖPNV verwendet. 
 
Aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11 a ÖPNVG wurden Fördermittel in Höhe von 
1.886.216,98 €  an öffentliche und private Verkehrsunternehmen zum Kostenausgleich für ra-
battierte Schülertickets weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 96,23 %. Mit den 
übrigen 3,77 % deckte die Stadt Münster die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen 
Aufwendungen.  
 
In beiden Förderverfahren wurde die gesetzlich vorgesehene Mindestquote zur Weiterleitung der 
Mittel an Verkehrsunternehmen erfüllt. 
 
Die Fördermittel wurden jeweils wie vorgesehen vollständig bis zum 30.06.2018 ausgezahlt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aus der Berichtsvorlage entsteht kein unmittelbarer Finanzbedarf. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (3)

13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 17 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0603/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37