V/0603/2018
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2017
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Berichtsvorlage
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V/0603/2018 V/0603/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2017 Beratungsfolge 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 19.09.2018 Rat Bericht Bericht: 1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Ausgangssituation Das Land bewilligte mit Bescheid vom 22.03.2017 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den Ö f- fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2017 eine Pauschale in Höhe von 2.511.835,39 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV einzuse t- zen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den G e- meinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterzuleiten sind. Die übrigen 20 % der Mittel dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunternehmen und andere weitergeleitet werden. Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2018 weiterzuleiten und zu verwenden. Mittelverteilung im Jahr 2017 Im Förderjahr 2017 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 2.511.835,39 € um Zinsen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1.448,25 € aufgestockt. Zudem erhöhten zurückgeflossene Mittel aus Rüc k- forderungen in Höhe von 40.290,35 € die weiterzuleitenden Mittel, sodass insgesamt 2.553.573,99 € zur Verfügung standen. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 31.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stienhans Telefon: 492-6104 Stienhans@stadt- muenster.de - 2 - V/0603/2018 An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von 2.060.091,76€ zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt . Dieses entspricht einem Anteil von rund 80,67 %. Die g e- setzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen zu tätigen, um gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der An- schaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten soll die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attraktiven, fahrgastfreundlichen ÖPNV begünstigen und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2017 für ihr eigenes oder eines ihrer Subu n- ternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Weitere 493.482,23 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entsprechend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verwendet. Dabei entfielen Fördermittel auf fo l- gende Maßnahmen und Aufwendungen: Standardisierte Fahrgasterhebung im Stadtbusverkehr, Stadtwerke 166.514,21 € Programm zur Verbesserung von Haltestellen 155.516,02 € Personalkosten 60.800,00 € Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke 50.000,00 € Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“ 4.754,96 € Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2017“ 1.000,00 € Neubeschilderung an Mobilstationen 4.322,06 € Rechtsberatungskosten 13.930,05 € Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2017 17.524,91 € Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2017 8.689,67 € Werbung Vorweihnachtsverkehr 2017 416,15 € Vorbereitung, Durchführung, Moderation Veranstaltung zum Thema „WLE“ 10.013,85 € 2. § 11 a ÖPNVG NRW Ausgangssituation Mit Bescheid vom 16.05.2017 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a ÖPNVG NRW im Jahr 2017 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von 1.959.149,10 € . Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbi l- dungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewil ligten Mittel bis zum 30.06.2018 weiterzuleiten und zu verwenden. § 11 a ÖPNVG schreibt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildung s- verkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale ve rbundenen Aufwendungen verwen- den oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterleiten. - 3 - V/0603/2018 Mittelverteilung im Jahr 2017 Im Förderjahr 2017 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um Zinsen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1.032,80 € aufgestockt, sodass insgesamt 1.960.181,90 € zur Verfügung standen. An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte Schüler- tickets Fördermittel in Höhe von 1.886.216,98 € weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 96,23 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 87,5 % wurde somit erfüllt. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2017 Fördermittel gemäß § 11 a ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG SWK Fahrservice Mit den übrigen 3,77 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. Getragen wurden daraus Persona l- kosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 5.152,72 €. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0603/2018 Kurzüberblick Die Vorlage enthält den Bericht über die Verwendung der Fördermittel im öffentlichen Personen- nahverkehr nach § 11 Abs. 2 (ÖPNV – Pauschale) und § 11 a (Ausbildungsverkehr – Pauschale) ÖPNVG im Jahr 2017. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird ein Überblick über die Verwendung der der Stadt Münster durch das Land nach dem ÖPNVG NRW ausgezahlten Fördermittel gegeben. Von den Fördermitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG wurden 2.060.091,76 € an öffentliche und pri- vate Verkehrsunternehmen zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dieses entspricht einem Anteil von rund 80,67 %. Die übrigen 19,33 % wurden für eigene Aufwendungen oder weitere Zwecke des ÖPNV verwendet. Aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11 a ÖPNVG wurden Fördermittel in Höhe von 1.886.216,98 € an öffentliche und private Verkehrsunternehmen zum Kostenausgleich für ra- battierte Schülertickets weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 96,23 %. Mit den übrigen 3,77 % deckte die Stadt Münster die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. In beiden Förderverfahren wurde die gesetzlich vorgesehene Mindestquote zur Weiterleitung der Mittel an Verkehrsunternehmen erfüllt. Die Fördermittel wurden jeweils wie vorgesehen vollständig bis zum 30.06.2018 ausgezahlt. Finanzierung Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aus der Berichtsvorlage entsteht kein unmittelbarer Finanzbedarf. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0603/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37