Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur Hier: Entscheidungsrecht des Schulträgers nach § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW
Beschluss-Vorlage 330/2022 vom 19.12.2022
Stand: Am 19.12.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig.
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Beschluss-Vorlage (Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur Hier: Entscheidungsrecht des Schulträgers nach § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW)
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