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Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur Hier: Entscheidungsrecht des Schulträgers nach § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW

Beschluss-Vorlage 330/2022 vom 19.12.2022

Stand: Am 19.12.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 19.12.2022

    Rat

    TOP 15.. Ergebnis: Einstimmig

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