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Tempo 30 soweit wie möglich anordnen!
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1062/2024 vom 19.08.2024
Stand: Am 02.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) endgültig abgelehnt.
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Tempo 30 überall
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Antrag 19.08.2024 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der Be- zirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sit- zung aufzunehmen. Antrag: Tempo 30 soweit wie möglich anordnen! Die Verwaltung wird beauftragt, die nach der aktuellen Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 -Abschnitten bezirksweit vollumfäng- lich auszuschöpfen. In einem ersten Schritt sind hierzu die A bschnitte, die bereits Gegenstand von Bür- gereingaben oder Anträgen in der Bezirksvertretung waren (u.a. Dellbrücker Mauspfad, Frankfurter Straße, Dünnwalder Straße, Waldecker Straße südlich Heidelberger Straße, östliche Leuchterstraße), auf Umsetzung der Forderungen zu prüfen. In einem zweiten Schritt sind sämtliche Fußgängerüberwege und hochfrequentierten Schulwege zu ermitteln und mit einer Tempo 30-Beschilderung zu versehen. Begründung: Die aktuelle StVO-Reform, die mit Stimmen von allen demokratischen Parteien in Bundestag und Bun- desrat gemeinsam beschlossen wurde, erhöht (in moderatem Umfang) auch die Möglichkeiten für Kom- munen, Tempo 30-Abschnitte zu beschildern. Nun sind in vielen Fällen solche Anordnungen auf hochfre- quentierten Schulwegen (und nicht mehr nur im unmittelbaren Bereich des Schultores), an Fußgänger- überwegen sowie im Umfeld von Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen er- leichtert worden (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO neu). Außerdem ist es endlich zulässig, nahe aneinander liegende Tempo 30-Abschnitte miteinander zu verbinden, um einen permanenten Wechsel der zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit zu vermeiden und den Verkehrsfluss zu harmonisieren. Regelmäßig tragen Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks, u.a. mithilfe von Bürgereingaben, ihre Forderungen nach einer Ausweitung von Tempo 30-Abschnitten vor. Neben zusätzlicher Sicherheit erhoffen sie sich hierdurch weniger Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr. Die neuen Regelungen bieten Ansatzpunkte, um diese berechtigten Wünsche endlich umzusetzen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Die Stadtverwaltung sollte deshalb grundsätzlich wo immer möglich von den neuen Möglichkeiten Ge- brauch machen. Zunächst sollte der Fokus auf den Örtlichkeiten liegen, in denen eine entsprechende Beschlusslage vorliegt. Die oben beispielhaft genannten Straßen bieten hierzu bereits einige Anhalts- punkte. Auf der Frankfurter Straße befinden sich z.B. einige Fußgängerüberwege, an denen Tempo 30 angeordnet werden könnte; diese Abschnitte können dann zu einem einheitlichen Abschnitt verbunden werden. Der Dellbrücker Mauspfad ist jedenfalls im weiteren Umfeld der Gesamtschule ein hochfre- quentierter Schulweg. An der Waldecker Straße südlich der Heidelberger Straße befindet sich ein Fuß- gängerüberweg. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
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