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V/0747/2011

Veränderungssperre Nr. 104 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 538

Vorlagen 28.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 48.1.1

V-0747-2011-Anlage-2-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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V-0747-2011-Anlage-1-Satzungstext

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V-0747-2011-Anlage-2-Geltungsbereich

267 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0747/2011
Veränderungssperre Nr. 104 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 538Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade
Geltungsbereich Maßstab 1:2000
STADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

3030 Zeichen

V/0747/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 104 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 538: Salzstraße / Von-
Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die anliegende 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 104  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 538:  
Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade  
wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 104 keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
Für den Bereich Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade wurde zur Siche-
rung einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung und Entwicklung die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans beschlossen (Bebauungsplan Nr. 538, Dringlichkeitsentscheidung vom 19.05.2011; 
genehmigt durch den Rat am 25.05.2011 mit Vorlage Nr. V/0364/2011; Bekanntmachung im 
Amtsblatt am 27.05.2011).  
 
Dies wurde erforderlich, da Bauvorhaben dort derzeit auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch 
(Innenbereich) zu beurteilen sind. Diese planungsrechtliche Grundlage ist zur Beurteilung von 
Bauvorhaben in diesem Bereich unter Berücksichtigung der vorhandenen benachbarten Bebauung 
sowie der Sicherung der Maßstäblichkeit der Bebauung an der Promenade nicht mehr ausrei-
chend.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0747/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0747/2011 
 
Für das Grundstück „Von-Vincke-Straße 2“ liegt eine Anfrage für den Umbau, die Erweiterung und 
Aufstockung eines Bürogebäudes zu einem Mehrfamilienhaus vor.  
 
Da dieses Vorhaben den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 538 
widerspricht, wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25.05.2011 die Entscheidung 
über die Zulässigkeit am 27.05.2011 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemac ht werden, ist nach dem Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 538 nun der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 
Baugesetzbuch erforderlich.  
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 104 wird bis zum 27.05.2013 begrenzt, da auf die 
2-Jahresfrist die Dauer der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich.  
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zurzeit erarbeitet.  
 
 
i. V  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Satzungstext 
2. Geltungsbereich

V-0747-2011-Anlage-1-Satzungstext

2039 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0747/2011 
 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 104  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 538:  
Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade  
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung 
beschlossen:  
§ 1  
Diese Satzung umfasst den Bereich zwischen der Salzstraße, der Von-Vincke-Straße, der 
Windthorststraße und der Promenade. Für diesen Bereich wurde durch 
Dringlichkeitsentscheidung am 19.05.2011 und anschließende Genehmigung durch den Rat am 
25.05.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 538 beschlossen.  
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster 
Flur 11, Teil des Flurstücks 194  
Flur 145, Flurstücke 96, 98, 422, 433, 439, 454, 539, 581, 583, 606, 607, 688  
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.  
§ 2  
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,  
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.  
§ 3  
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten 
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre 
nicht berührt.  
§ 4  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
unter Berücksichtigung eines zurückgestellten Baugesuchs spätestens am 27.05.2013.  
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (4)

15.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 46.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 48.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 538 (amtlicher Umring) amtlich
  • Salzstraße
  • Windthorststraße
  • Von-Vincke-Straße 2
  • Promenade

Bebauungsplan Nr. 538

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Salzstraße / Von-Vincke-Straße / Windthorststraße / Promenade

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0747/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37