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V/0601/2009

Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Zweiter Zwischenbericht)

Vorlagen 08.09.2009

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Berichtsvorlage

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V/0601/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Zweiter 
Zwischenbericht) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
30.09.2009 Hauptausschuss Bericht
30.09.2009 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Ausgangslage 
 
Der folgende Bericht knüpft an den ersten Zwischenbericht zur Inanspruchnahme der Fördermit-
tel aus dem Konjunkturpaket II in der Stadt Münster (vgl. Vorlage Nr. V/0417/2009) an.  
 
Seit dem ersten Zwischenbericht im Juni 2009 konnten zahlreiche Maßnahmen begonnen wer-
den. Einige kleinere Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.  
 
 
Aktueller Umsetzungsstand 
 
Änderung des Grundgesetzes 
 
Das Zukunft
sinvestitionsgesetz, mit dem die Fördermittel des Bundes den Bundesländern und 
Kommunen zur Verfügung gestellt werden, hatte für bestimmte Bereiche Einschränkungen vor-
gesehen. Hintergrund dafür war, dass der Bund z. B. im Schul- und Weiterbildungsbereich auf 
Basis der bisherigen grundgesetzlichen Regelungen (A rt. 104 b GG) Fördermittel nur sehr einge-
schränkt weitergeben konnte, weil die Gesetzgebungsbefugnis in diesen Bereichen auf Ebene 
der Bundesländer angesiedelt ist. Der entsprechende Artikel 104 b GG hat in seiner bisherigen 
Fassung Folgendes bestimmt:  
 
„Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanz-
hilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) ge-
währen, die 
1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder 
2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder 
3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums 
erforderlich sind.“ 
Vorlagen-Nr.: 
V/0601/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.09.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0601/2009 
 
 
Deshalb war im Zukunftsinvestitionsgesetz die Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Schul- 
und Weiterbildungsinfrastruktur an die Maßgabe gekoppelt, dass Einzelmaßnahmen in diesem 
Bereich insbesondere die energetische Sanierung beinhalten sollten. Für energetische Sanierun-
gen besitzt der Bund Gesetzgebungsbefugnisse. 
 
In vielen Städten und Gemeinden war allerdings der Wunsch und Bedarf vorhanden, im Schul- 
und Weiterbildungsbereich neben energetisch en Sanierungsmaßnahmen auch andere Maßnah-
men umzusetzen (z. B. Beschaffungen). Aus diesem Grund hatte die Föderalismuskommission 
eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, die eine weitere Auslegung des Zukunftsin-
vestitionsgesetzes ermöglicht. Daraufhin hatten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und 
SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Grundgesetz unter anderem in diesem Punkt 
geändert werden sollte (Bundestags-Drucksache 16/12410). Bundestag und Bundesrat haben 
der vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes am 29.05. bzw. 12.06.2009 zugestimmt, die 
Grundgesetzänderung ist am 01.08.2009 in Kraft getreten. 
 
Der neue Artikel 104 b GG ist nun nach dem oben dargestellten Absatz wie folgt ergänzt worden: 
 
„Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsitua-
tionen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti-
gen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse
 Finanzhilfen gewähren.“ 
 
Nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums kommt es nach Inkrafttreten der Grundgesetz-
änderung nicht mehr darauf an, dass bei jeder Einzelmaßnahme
 der Schwerpunkt auf der ener-
getischen Sanierung liegt. Vielmehr muss dies nur noch für die Gesamtheit  der Maßnahmen gel-
ten, d. h., dass einzelne Maßnahmen im Schul - und Weiterbildungsbereich durchaus keinen Be-
zug zu energetischer Sanierung aufweisen müssen. So sind beispielsweise Beschaffungsmaß-
nahmen seit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung förderfähig. 
 
Die Grundgesetzänderung bewirkt darüber hinaus, dass weitere Bereiche, die im Zukunftsinvesti-
tionsgesetz nicht ausdrücklich genannt worden sind, nun mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II 
gefördert werden können. Hier sei z. B. der Sport- oder Kulturbereich genannt, für den der Rat 
der Stadt Münster mit der Vorlage V/0137/2009/2 bereits Fördermittel zur Verfügung gestellt hat-
te.  
 
 
Veränderungen und Konkretisierungen gegenüber der Vorlage V/0137/2009/2 
 
Die Veränd
erungen und Konkretisierungen, die sich seit dem Beschluss des Rates über die Vor-
lage V/0137/2009/2 ergeben haben, sind in der Anlage 1  dieser Vorlage dargestellt und sollen im 
Folgenden erläutert werden. Die laufenden Nummern beziehen sich dabei ebenfalls auf die Anla-
ge 1 dieser Vorlage. 
 
Laufende Nr. 23: Jugendinformations- und -beratungszentrum
 
 
Die Maßnahme war bislang im Bereich der frühki ndlichen Bildungsinfrastruktur angesiedelt. Nach 
Rücksprachen mit der Bezirksregierung Münster fällt diese Maßnahme allerdings nicht in diesen 
Bereich. Sie wird deshalb in den Bereich ‚Infrastruktur’ verschoben (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 59). 
 
Laufende Nr. 24: Feez, Kinderhaus
 
 
Die Maßnahme war bislang im Bereich der frühki ndlichen Bildungsinfrastruktur angesiedelt. Nach 
Rücksprachen mit der Bezirksregierung Münster fällt diese Maßnahme allerdings nicht in diesen 
Bereich. Sie wird deshalb in den Bereich ‚Infrastruktur’ verschoben (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 60).

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V/0601/2009 
 
Laufende Nrn. 26 und 27: Teilbudget für kleine Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich 
 
Insgesamt ist in den laufenden Nummern 26 und 27 ein Volumen von 1 Mio. Euro für die Jahre 
2009 und 2010 vorgesehen, das noch auf einzelne Maßnahmen aufzuteilen war. Das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien hat – wie in der Vorlage V/0137/2009 dargestellt – diese Auftei-
lung vorgenommen. Danach sind folgende Förderungen vorgesehen: 
 
- Jugendsalon Sprickmannstraße     7.000 Euro 
- Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Münster-Handorf     8.000 Euro 
- Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit Mecklenbeck     5.000 Euro 
- Kita Vogel-von-Falkenstein-Straße (Caritas)   33.690 Euro 
- Heinrich-Piepmeyer-Haus   17.500 Euro 
- Pötterhoekschule / Erich Kästner Schule* 450.000 Euro 
- Erweiterung Stadtteileinrichtung 37 Grad 460.000 Euro 
 
Summe 981.190 Euro 
 
* kinderpädagogische Angebote auf dem Gelände 
 
Die einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage detailliert dargestellt, die beiden, 
vom finanziellen Volumen umfangreichsten Maßnahmen (Pötterhoekschule und 37 Grad) sind 
zusätzlich durch städt. Vorlagen konkretisiert (vgl. Vorlagen Nr. V/0481/2009 und V/0360/2009 
bzw. V/0502/2009). 
 
Laufende Nr. 30: Grundschule Kinderhaus-West
 
 
Bislang wurde bei dieser Maßnahme mit einem Mittelabfluss im Jahr 2009 in Höhe von 600.000 
Euro und im Jahr 2010 in Höhe von 1,2 Mio. Euro gerechnet. Aufgrund des schnelleren Baufort-
schritts kann nun in diesem Jahr voraussichtlich ein deutlich höherer Betrag abgerufen werden, 
und zwar in einer Größenordnung von ca. 1,5 Mio. Euro. 
 
Laufende Nrn. 37 und 51: Sporthalle Roxel
 
 
Die Gesamtmaßnahme wird - wie in Vorlage V/0417/2009 dargestellt - um rund 330.000 Euro 
teurer. Da die Maßnahme hälftig auf die beiden Bereiche ‚Bildungsinfrastruktur’ und ‚Sonstige 
Infrastruktur’ aufgeteilt ist, sollen auch die voraussichtlichen Mehrkosten hälftig verteilt werden 
(auf die lfd. Nrn. 37 u. 51 der Anlage 1). 
 
Laufende Nr. 39: Fördermittel für Ersatzschulen
 
 
Entsprechend dem Anteil an der Schülerzahl (15.10.2008) wurden den Ersatzschulträger 
/Ersatzschulen folgende Mittel zugewiesen. Da z.T. die Maßnahmenplanung noch nicht abge-
schlossen ist, wurden noch nicht in allen Fällen die entsprechenden Mittel bewilligt: 
 
- Ev. Sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münster 179.690,- € bewilligt 
- Bistum Münster, Marienschule 952.000,- € bewilligt 
- Bistum Münster, St. Mauritz Gymnasium 350.000,- € bewilligt 
- Bistum Münster, Kardinal-von-Galen-Gymnasium 616.875,- € bewilligt 
- Bistum Münster, Overberg-Kolleg 210.000,- € bewilligt 
- Bistum Münster 24.040,- € zugewiesen 
- Genossenschaftliches Berufskolleg 275.690,- € bewilligt 
- Berufskolleg der Landwirtschaftskammer 33.220,- € bewilligt 
- Frei Waldorfschule 167.240,- € zugewiesen 
- Timmermeister Berufskolleg 57.760,- € zugewiesen 
- Montessorischule Münster 33.220,- € zugewiesen 
 
Summe: 2.900.000,- €

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V/0601/2009 
 
 
Die bewilligten Maßnahmen sind in Anlage 1 der Vorlage detailliert dargestellt. Soweit die einzel-
nen Schulträger den ihnen zugewiesenen Anteil der Fördermittel nicht oder nicht in vollem Um-
fang benötigen, wird ggf. eine Nachbewilligung vorgenommen. 
 
 
Laufende Nr. 52: Schulsportaußenanlagen, Sanierung
 
 
An folgenden Schulsportaußenanlagen werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: 
 
- Schulsportaußenanlage Pascal-Gymnasium    280.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Geistschule    150.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Pötterhoekschule    150.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Grundschule Kinderhaus-West    110.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Eichendorffschule Angelmodde    100.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Schulzentrum Kinderhaus      50.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Grundschule Berg Fidel      60.000 Euro 
- Schulsportaußenanlage Karl-Wagenfeld-Schule      50.000 Euro 
 
Summe:    950.000 Euro 
 
Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage detailliert dargestellt. 
 
Laufende Nr. 54: Förderprogramm Altbausanierung
 
 
Die Verwaltung hatte bei der Bezirksregierung Münster und beim Innenministerium NRW ange-
fragt, ob es sich im Rahmen des Förderprogramms  Altbausanierung um eine – nicht zulässige – 
Doppelförderung handelt, wenn die Bürgerinnen und Bürger Fördermittel aus diesem Programm 
beantragen und gleichzeitig KfW-Darlehensmittel in Anspruch nehmen wollen. Die Verwaltung 
hatte daraufhin von der Bezirksregierung Müns ter die mündliche Aussage erhalten, dass eine 
solche Doppelförderung nicht mit den gesetzlichen Grundlagen des Konjunkturpakets II in Ein-
klang stehe. Das Innenministerium NRW hat dies auf Nachfrage ebenfalls bestätigt. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.06.2009 
ist angeregt worden, dass die Verwaltung prüfen solle, ob eine Verlagerung des Förderpro-
gramms Altbausanierung aus dem Konjunkturpaket II in den städtischen Haushalt denkbar sei.  
 
Die Verwaltung hat daraufhin eine Lösung erarbeitet, wie das Förderprogramm Altbausanierung 
haushaltsneutral in den städtischen Haushalt integriert werden kann und gleichzeitig das Kon-
junkturpaket II in seiner bisherigen Höhe beibehalten werden kann.  
 
Die Lösung ist den Fraktionen mit Schreiben vom 02.07.2009 vorgestellt worden: Konkret werden 
die über das Konjunkturpaket II finanzierten 800.000 Euro des Förderprogramms Altbausanie-
rung in den Ergebnisplan des städtischen Haushalts 2009 und 2010 (je 400.000 Euro) übertra-
gen. Gleichzeitig werden für 2010 vorgesehene Bauunterhaltungsmittel des Amtes für Immobi-
lienmanagement in das Konjunkturpaket II überführt (vgl. unten die Ausführungen zur laufenden 
Nr. 61). Insgesamt ergibt sich so weder eine Haushaltsbelastung noch eine Veränderung des 
Gesamtvolumens des Konjunkturpakets II. 
 
Hintergrund für die hier dargestellte Lösung ist, dass es den Antrag stellenden Bürgerinnen und 
Bürgern in Münster nur schwer zu vermitteln ist, dass sie entweder
 auf die Fördermittel des Pro-
gramms Altbausanierung oder  auf KfW-Darlehensmittel zugreifen können. Die große Mehrheit 
der Bürgerinnen und Bürger, die eine Altbausanierung plant, ist auf beide öffentlichen Mittel an-
gewiesen.

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V/0601/2009 
 
Laufende Nr. 61: Bauunterhaltungsmittel des Amtes für Immobilienmanagement 
 
Wie oben unter der laufenden Nr. 54 dargestellt, ist es notwendig geworden, eine Kompensation 
für die nicht mehr über das Konjunkturpaket II finanzierten Fördermittel Altbausanierung zu fin-
den, die gleichzeitig für den städtischen Haushalt neutral, d. h. nicht haushaltsbelastend, ist. 
 
Dazu werden die im städtischen Haushalt ausgewiesenen Bauunterhaltungsmittel des Amtes für 
Immobilienmanagement im Jahr 2010 einmalig um den Betrag von 800.000 Euro reduziert und in 
gleicher Höhe in das Konjunkturpaket II integriert. 
 
Die Verwaltung wird mit Vorlage des Haushaltsplanentwurf 2010 diese Ansatzreduzierung be-
rücksichtigen. 
 
Die Bauunterhaltungsmittel müssen im Konjunkturpaket II für den Bereich ‚Sonstige Infrastruktur’ 
vorgesehen werden, da in diesem Bereich auch die Fördermittel Altbausanierung angesiedelt 
waren. 
 
Die Verwaltung schlägt folgende Aufteilung der Bauunterhaltungsmittel vor: 
 
- Maßnahmen im Bereich Feuerwehrinfrastruktur 400.000 Euro 
- Maßnahmen im Bereich Übergangseinrichtungen   58.000 Euro 
- Maßnahmen im Bereich der Halle Münsterland 266.000 Euro 
- Maßnahmen im Bereich Kultur   71.000 Euro 
 
Summe: 795.000 Euro 
 
Der Aufteilung liegen folgende Überlegungen zugrunde: Es muss sich bei den Einzelmaßnahmen 
um städtische Gebäude
 handeln, da nur für diese die Bauunterhaltungsmittel im städt. Haushalt 
veranschlagt waren. Darüber hinaus mussten die zu den oben dargestellten Bereichen gehören-
den Einzelmaßnahmen mit der Priorität 1 versehen sein.  
 
Der Bereich „Feuerwehrinfrastruktur“ ist aufgenommen worden, weil mit Beschluss über die Vor-
lage V/0137/2009/2 zunächst geplant war, Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro für die Anmie-
tung einer Gewerbeimmobilie zur Nutzung als Feuerwache in Hiltrup vorzusehen. Da sich die 
Förderfähigkeit dieser Maßnahme im Nachhinein zumindest als fraglich erwiesen hat, hatte die 
Verwaltung mit der Vorlage V/0337/2009 vorgeschlagen, die Maßnahme nicht über das Konjunk-
turpaket II, sondern über den städt. Haushalt zu finanzieren. Der Rat der Stadt Münster ist die-
sem Vorschlag in seiner Sitzung am 13.05.2009 gefolgt. Mit den nun aufgenommenen 400.000 
Euro stehen – wie seinerzeit vom Rat beschlossen – für den Bereich Feuerwehrinfrastruktur wie-
der Fördermittel in alter Höhe zur Verfügung. 
 
 
Sanierungsmaßnahmen an Schulen in den Sommerferien 2009 
 
Die FDP-Fraktion hatte
 die Verwaltung mit Schreiben vom 13.08.2009 gebeten, die Sanierungs-
maßnahmen an Schulen in den Sommerferien 2009 zu analysieren und darzustellen, warum ein-
zelne Maßnahmen bei Schulbeginn noch nicht abgeschlossen waren. Die Analyse ist nachfol-
gend dargestellt. 
 
In den Sommerferien wurden allein vom Amt für Immobilienmanagement ca. 150 Baumaßnah-
men mit einem Volumen von rd. 14,6 Mio. Euro in Angriff genommen. Dies entspricht einer Ver-
dreifachung des sonst in den Sommerferien umzusetzenden Bauvolumens. Um dieses Volumen 
insgesamt umsetzen zu können, wurden in hohem Maße Aufträge an externe Architektur- und 
Ingenieurbüros sowie Baufirmen im Schwerpunkt aus Münster oder der Region vergeben.  
 
Innerhalb des Maßnahmenpakets bildeten Baumaßnahmen im Bereich von Schulen einen be-
sonderen Schwerpunkt. Angesichts der Besonderheiten, des Umfangs und der Vielzahl der

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V/0601/2009 
 
Baumaßnahmen war es jedoch im Ergebnis nicht möglich, sämtliche Baumaßnahmen zum 
Schuljahresbeginn fertig zu stellen.  
 
Von den insgesamt 120 Baumaßnahmen, die im Schulbereich im Sommer begonnen wurden, lag 
der Fertigstellungstermin
 von 34 Maßnahmen aufgrund des Umfangs bzw. von Besonderheiten 
der Maßnahmen in Rücksprache mit den Schulen bereits vorab nach den Sommerferien.  
Von den 86 Maßnahmen, die zu Beginn des Schulbetriebes fertig gestellt werden sollten, waren 
66 Maßnahmen soweit fertig gestellt, dass sie in Betrieb genommen werden konnten bzw. der 
Fortgang der Baumaßnahme für den Schulbetrieb weitestgehend unkritisch war.  
20 Maßnahmen waren zu Beginn der Ferien nicht wie vorgesehen betriebsbereit. Hierfür wurden 
in Abstimmung mit den jeweiligen Schulen z. T. Interimslösungen gefunden (z. B. befristete An-
mietung von WC-Anlagen, eingeschränkte Nutzungen bzw. Unterrichtsverlagerungen in andere 
Räume). 
 
Die Verwaltung hat die Bitte der FDP-Fraktion aufgegriffen und die im Sommer begonnen Maß-
nahmen hinsichtlich eingetretener Terminverzögerungen analysiert. Dabei wurden im Kern fol-
gende Ursachen erkannt: 
 
1. Der terminliche Vorlauf vom Ratsbeschluss bis zum Beginn der Sommerferien war für eine 
fundierte Planung und darauf aufbauender Auftragserteilung und Ausführungsvorbereitung 
äußerst knapp bemessen. Maßnahmen konnten nicht in jedem Fall bis in der hierfür erfor-
derlichen Tiefe zum terminierten Baubeginn vorbereitet werden.  
2. Bei verschiedenen Maßnahmen im Gebäudebestand konnten erst nach Baubeginn Bauteile 
geöffnet und der konkrete Bauzustand beurteilt werden. Hierdurch ergaben sich zusätzliche 
unabdingbare Maßnahmen, die dann zu zeitlichen Verzögerungen geführt haben.  
3. Baumaßnahmen an und in Schulen sollten und konnten nur in den Ferien durchgeführt 
werden, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Dieser Zeitraum ist 
gleichzeitig für viele, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern 
Urlaubszeit, so dass sowohl bei den Firmen als auch bei den sonstigen Planungsbeteiligten 
wechselseitig reduzierte Kapazitäten oder Vertretungen zur Verfügung standen. Innerhalb 
des Amtes für Immobilienmanagement wurden soweit möglich Urlaubszeiten den Erforder-
nissen der Baumaßnahmen angepasst. 
4. Die Auftragsannahme bei den Auftragnehmern war zum Teil höher als die zur Verfügung 
stehenden Leistungskapazitäten. Dies konnte nur bedingt durch längere Arbeitszeiten und 
Samstags- bzw. Sonntagsarbeit ausgeglichen werden. Das Amt für Immobilenmanagement 
kann lediglich die von dort vergebenen Aufträge analysieren und Kapazitäten beurteilen. 
Inwieweit Einschränkungen der Leistungskapazitäten bei Firmen durch Beauftragungen 
anderer öffentlicher oder privater Bauherren vorliegen, entzieht sich der Kenntnis des Am-
tes.  
5. Lieferengpässe bei Herstellerfirmen führten in Einzelfällen zu Terminverzögerungen auf 
den Baustellen. 
6. Der in den Ferien für die Durchführung von Baumaßnahmen zur Verfügung stehende Zeit-
raum von 6,5 Wochen ist für einzelne Baumaßnahmen sehr kurz. Deshalb wurde in Rück-
kopplung mit den Schulen in Einzelfällen auch bereits eine Bautätigkeit kurz vor den Ferien 
(z. B. Baustelleneinrichtung etc.) bzw. mit geringem Nachlauf nach den Ferien (z. B. Rest-
arbeiten etc.) vereinbart, um Maßnahmen dennoch in dieser kurzen Zeit umsetzen zu kön-
nen. Im Ergebnis muss jedoch festgestellt werden, dass der Projektablauf dennoch in eini-
gen Fällen zu optimistisch eingeschätzt wurde. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass für die bis zum Ende des Jahres noch zu realisierenden 
Maßnahmen und für das in 2010 vorgesehene Maßnahmenpaket der terminliche Vorlauf ausrei-
chend groß ist, so dass nach derzeitigem Erk enntnisstand hierdurch keine Verzögerungen mehr 
entstehen dürften. Um die erforderlichen Kapazitäten für die termingerechte Durchführung der 
Baumaßnahmen sowohl im Planungs- als auch im Bauausführungsbereich sicherzustellen, wird 
die Verwaltung, soweit wirtschaftlich vertretbar, versuchen, die Aufträge noch breiter zu streuen, 
auch wenn dies mit einem erhöhtem Aufwand für die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch

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V/0601/2009 
 
die extern Beauftragten und das Amt für Immobilienmanagement verbunden ist. Terminliche Ver-
zögerungen, die sich aus dem Baubestand oder aufgrund von Lieferengpässen bei Herstellern 
ergeben, können bedauerlicherweise auch bei optimaler und gründlicher Planungsvorbereitung 
nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hier bleibt ein zeitliches Risiko bestehen. Die Verwal-
tung geht jedoch davon aus, dass die o. g. Maßnahmen, insbesondere der längere Planungsvor-
lauf zu einer deutlichen Verbesserung der Einhaltung der Fertigstellungstermine führen wird. 
 
 
Umsetzungssachstand über Vorlagen 
 
Wie bereits 
im ersten Zwischenbericht (V/0417/2009) erfolgt auch mit dieser Vorlage eine Über-
sicht über die Vorlagen, die die Verwaltung im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpakets II be-
reits erstellt hat. Diese Übersicht ist in Anlage 1  zu finden. Die in Fettdruck hervorgehobenen 
Vorlagennummern beziehen sich auf Vorlagen, die nach dem ersten Zwischenbericht gefertigt 
wurden. 
 
 
Nachrückerliste für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II 
 
Im ersten Zwischenbericht (V/0417/
2009) ist außerdem darauf hingewiesen worden, dass nach 
dem Ratsbeschluss im März 2009 weitere Anträge auf Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II 
bei der Verwaltung eingegangen sind. Die Verwaltung hat deshalb eine Nachrückerliste erstellt 
(Anlage 2
), in der alle bislang nicht berücksichtigten Anträge aufgeführt sind. Dabei sind auch 
diejenigen Anträge nochmals dargestellt, die in der März-Sitzung nicht berücksichtigt werden 
konnten. 
 
Zurzeit ist das Gesamtförderbudget von 31,2 Mio. Euro trotz einiger Verschiebungen (wie oben 
dargelegt) ausgeschöpft, so dass zum jetzigen Zeitpunkt die Neuaufnahme weiterer Maßnahmen 
schwierig wäre. Sobald jedoch ersichtlich ist, dass beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt 
bzw. veranschlagte Kosten nicht ausgeschöpft werden, wird der Rat informiert und um entspre-
chende Beschlussfassung gebeten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und aktuelle Hinweise 
Anlage 2: Nachrückerliste für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II

Beratungsverlauf (3)

29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2009 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2009 Rat
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sprickmannstraße 7
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße
  • Kinderhaus 50

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0601/2009
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37