V/0601/2009
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Zweiter Zwischenbericht)
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Berichtsvorlage
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V/0601/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Zweiter Zwischenbericht) Beratungsfolge 29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 30.09.2009 Hauptausschuss Bericht 30.09.2009 Rat Bericht Bericht: Ausgangslage Der folgende Bericht knüpft an den ersten Zwischenbericht zur Inanspruchnahme der Fördermit- tel aus dem Konjunkturpaket II in der Stadt Münster (vgl. Vorlage Nr. V/0417/2009) an. Seit dem ersten Zwischenbericht im Juni 2009 konnten zahlreiche Maßnahmen begonnen wer- den. Einige kleinere Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Aktueller Umsetzungsstand Änderung des Grundgesetzes Das Zukunft sinvestitionsgesetz, mit dem die Fördermittel des Bundes den Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden, hatte für bestimmte Bereiche Einschränkungen vor- gesehen. Hintergrund dafür war, dass der Bund z. B. im Schul- und Weiterbildungsbereich auf Basis der bisherigen grundgesetzlichen Regelungen (A rt. 104 b GG) Fördermittel nur sehr einge- schränkt weitergeben konnte, weil die Gesetzgebungsbefugnis in diesen Bereichen auf Ebene der Bundesländer angesiedelt ist. Der entsprechende Artikel 104 b GG hat in seiner bisherigen Fassung Folgendes bestimmt: „Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanz- hilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) ge- währen, die 1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder 2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder 3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind.“ Vorlagen-Nr.: V/0601/2009 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 16.09.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0601/2009 Deshalb war im Zukunftsinvestitionsgesetz die Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Schul- und Weiterbildungsinfrastruktur an die Maßgabe gekoppelt, dass Einzelmaßnahmen in diesem Bereich insbesondere die energetische Sanierung beinhalten sollten. Für energetische Sanierun- gen besitzt der Bund Gesetzgebungsbefugnisse. In vielen Städten und Gemeinden war allerdings der Wunsch und Bedarf vorhanden, im Schul- und Weiterbildungsbereich neben energetisch en Sanierungsmaßnahmen auch andere Maßnah- men umzusetzen (z. B. Beschaffungen). Aus diesem Grund hatte die Föderalismuskommission eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, die eine weitere Auslegung des Zukunftsin- vestitionsgesetzes ermöglicht. Daraufhin hatten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Grundgesetz unter anderem in diesem Punkt geändert werden sollte (Bundestags-Drucksache 16/12410). Bundestag und Bundesrat haben der vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes am 29.05. bzw. 12.06.2009 zugestimmt, die Grundgesetzänderung ist am 01.08.2009 in Kraft getreten. Der neue Artikel 104 b GG ist nun nach dem oben dargestellten Absatz wie folgt ergänzt worden: „Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsitua- tionen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti- gen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.“ Nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums kommt es nach Inkrafttreten der Grundgesetz- änderung nicht mehr darauf an, dass bei jeder Einzelmaßnahme der Schwerpunkt auf der ener- getischen Sanierung liegt. Vielmehr muss dies nur noch für die Gesamtheit der Maßnahmen gel- ten, d. h., dass einzelne Maßnahmen im Schul - und Weiterbildungsbereich durchaus keinen Be- zug zu energetischer Sanierung aufweisen müssen. So sind beispielsweise Beschaffungsmaß- nahmen seit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung förderfähig. Die Grundgesetzänderung bewirkt darüber hinaus, dass weitere Bereiche, die im Zukunftsinvesti- tionsgesetz nicht ausdrücklich genannt worden sind, nun mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gefördert werden können. Hier sei z. B. der Sport- oder Kulturbereich genannt, für den der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0137/2009/2 bereits Fördermittel zur Verfügung gestellt hat- te. Veränderungen und Konkretisierungen gegenüber der Vorlage V/0137/2009/2 Die Veränd erungen und Konkretisierungen, die sich seit dem Beschluss des Rates über die Vor- lage V/0137/2009/2 ergeben haben, sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt und sollen im Folgenden erläutert werden. Die laufenden Nummern beziehen sich dabei ebenfalls auf die Anla- ge 1 dieser Vorlage. Laufende Nr. 23: Jugendinformations- und -beratungszentrum Die Maßnahme war bislang im Bereich der frühki ndlichen Bildungsinfrastruktur angesiedelt. Nach Rücksprachen mit der Bezirksregierung Münster fällt diese Maßnahme allerdings nicht in diesen Bereich. Sie wird deshalb in den Bereich ‚Infrastruktur’ verschoben (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 59). Laufende Nr. 24: Feez, Kinderhaus Die Maßnahme war bislang im Bereich der frühki ndlichen Bildungsinfrastruktur angesiedelt. Nach Rücksprachen mit der Bezirksregierung Münster fällt diese Maßnahme allerdings nicht in diesen Bereich. Sie wird deshalb in den Bereich ‚Infrastruktur’ verschoben (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 60). 3 V/0601/2009 Laufende Nrn. 26 und 27: Teilbudget für kleine Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich Insgesamt ist in den laufenden Nummern 26 und 27 ein Volumen von 1 Mio. Euro für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen, das noch auf einzelne Maßnahmen aufzuteilen war. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat – wie in der Vorlage V/0137/2009 dargestellt – diese Auftei- lung vorgenommen. Danach sind folgende Förderungen vorgesehen: - Jugendsalon Sprickmannstraße 7.000 Euro - Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Münster-Handorf 8.000 Euro - Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit Mecklenbeck 5.000 Euro - Kita Vogel-von-Falkenstein-Straße (Caritas) 33.690 Euro - Heinrich-Piepmeyer-Haus 17.500 Euro - Pötterhoekschule / Erich Kästner Schule* 450.000 Euro - Erweiterung Stadtteileinrichtung 37 Grad 460.000 Euro Summe 981.190 Euro * kinderpädagogische Angebote auf dem Gelände Die einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage detailliert dargestellt, die beiden, vom finanziellen Volumen umfangreichsten Maßnahmen (Pötterhoekschule und 37 Grad) sind zusätzlich durch städt. Vorlagen konkretisiert (vgl. Vorlagen Nr. V/0481/2009 und V/0360/2009 bzw. V/0502/2009). Laufende Nr. 30: Grundschule Kinderhaus-West Bislang wurde bei dieser Maßnahme mit einem Mittelabfluss im Jahr 2009 in Höhe von 600.000 Euro und im Jahr 2010 in Höhe von 1,2 Mio. Euro gerechnet. Aufgrund des schnelleren Baufort- schritts kann nun in diesem Jahr voraussichtlich ein deutlich höherer Betrag abgerufen werden, und zwar in einer Größenordnung von ca. 1,5 Mio. Euro. Laufende Nrn. 37 und 51: Sporthalle Roxel Die Gesamtmaßnahme wird - wie in Vorlage V/0417/2009 dargestellt - um rund 330.000 Euro teurer. Da die Maßnahme hälftig auf die beiden Bereiche ‚Bildungsinfrastruktur’ und ‚Sonstige Infrastruktur’ aufgeteilt ist, sollen auch die voraussichtlichen Mehrkosten hälftig verteilt werden (auf die lfd. Nrn. 37 u. 51 der Anlage 1). Laufende Nr. 39: Fördermittel für Ersatzschulen Entsprechend dem Anteil an der Schülerzahl (15.10.2008) wurden den Ersatzschulträger /Ersatzschulen folgende Mittel zugewiesen. Da z.T. die Maßnahmenplanung noch nicht abge- schlossen ist, wurden noch nicht in allen Fällen die entsprechenden Mittel bewilligt: - Ev. Sozialpädagogische Ausbildungsstätte Münster 179.690,- € bewilligt - Bistum Münster, Marienschule 952.000,- € bewilligt - Bistum Münster, St. Mauritz Gymnasium 350.000,- € bewilligt - Bistum Münster, Kardinal-von-Galen-Gymnasium 616.875,- € bewilligt - Bistum Münster, Overberg-Kolleg 210.000,- € bewilligt - Bistum Münster 24.040,- € zugewiesen - Genossenschaftliches Berufskolleg 275.690,- € bewilligt - Berufskolleg der Landwirtschaftskammer 33.220,- € bewilligt - Frei Waldorfschule 167.240,- € zugewiesen - Timmermeister Berufskolleg 57.760,- € zugewiesen - Montessorischule Münster 33.220,- € zugewiesen Summe: 2.900.000,- € 4 V/0601/2009 Die bewilligten Maßnahmen sind in Anlage 1 der Vorlage detailliert dargestellt. Soweit die einzel- nen Schulträger den ihnen zugewiesenen Anteil der Fördermittel nicht oder nicht in vollem Um- fang benötigen, wird ggf. eine Nachbewilligung vorgenommen. Laufende Nr. 52: Schulsportaußenanlagen, Sanierung An folgenden Schulsportaußenanlagen werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: - Schulsportaußenanlage Pascal-Gymnasium 280.000 Euro - Schulsportaußenanlage Geistschule 150.000 Euro - Schulsportaußenanlage Pötterhoekschule 150.000 Euro - Schulsportaußenanlage Grundschule Kinderhaus-West 110.000 Euro - Schulsportaußenanlage Eichendorffschule Angelmodde 100.000 Euro - Schulsportaußenanlage Schulzentrum Kinderhaus 50.000 Euro - Schulsportaußenanlage Grundschule Berg Fidel 60.000 Euro - Schulsportaußenanlage Karl-Wagenfeld-Schule 50.000 Euro Summe: 950.000 Euro Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage detailliert dargestellt. Laufende Nr. 54: Förderprogramm Altbausanierung Die Verwaltung hatte bei der Bezirksregierung Münster und beim Innenministerium NRW ange- fragt, ob es sich im Rahmen des Förderprogramms Altbausanierung um eine – nicht zulässige – Doppelförderung handelt, wenn die Bürgerinnen und Bürger Fördermittel aus diesem Programm beantragen und gleichzeitig KfW-Darlehensmittel in Anspruch nehmen wollen. Die Verwaltung hatte daraufhin von der Bezirksregierung Müns ter die mündliche Aussage erhalten, dass eine solche Doppelförderung nicht mit den gesetzlichen Grundlagen des Konjunkturpakets II in Ein- klang stehe. Das Innenministerium NRW hat dies auf Nachfrage ebenfalls bestätigt. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.06.2009 ist angeregt worden, dass die Verwaltung prüfen solle, ob eine Verlagerung des Förderpro- gramms Altbausanierung aus dem Konjunkturpaket II in den städtischen Haushalt denkbar sei. Die Verwaltung hat daraufhin eine Lösung erarbeitet, wie das Förderprogramm Altbausanierung haushaltsneutral in den städtischen Haushalt integriert werden kann und gleichzeitig das Kon- junkturpaket II in seiner bisherigen Höhe beibehalten werden kann. Die Lösung ist den Fraktionen mit Schreiben vom 02.07.2009 vorgestellt worden: Konkret werden die über das Konjunkturpaket II finanzierten 800.000 Euro des Förderprogramms Altbausanie- rung in den Ergebnisplan des städtischen Haushalts 2009 und 2010 (je 400.000 Euro) übertra- gen. Gleichzeitig werden für 2010 vorgesehene Bauunterhaltungsmittel des Amtes für Immobi- lienmanagement in das Konjunkturpaket II überführt (vgl. unten die Ausführungen zur laufenden Nr. 61). Insgesamt ergibt sich so weder eine Haushaltsbelastung noch eine Veränderung des Gesamtvolumens des Konjunkturpakets II. Hintergrund für die hier dargestellte Lösung ist, dass es den Antrag stellenden Bürgerinnen und Bürgern in Münster nur schwer zu vermitteln ist, dass sie entweder auf die Fördermittel des Pro- gramms Altbausanierung oder auf KfW-Darlehensmittel zugreifen können. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die eine Altbausanierung plant, ist auf beide öffentlichen Mittel an- gewiesen. 5 V/0601/2009 Laufende Nr. 61: Bauunterhaltungsmittel des Amtes für Immobilienmanagement Wie oben unter der laufenden Nr. 54 dargestellt, ist es notwendig geworden, eine Kompensation für die nicht mehr über das Konjunkturpaket II finanzierten Fördermittel Altbausanierung zu fin- den, die gleichzeitig für den städtischen Haushalt neutral, d. h. nicht haushaltsbelastend, ist. Dazu werden die im städtischen Haushalt ausgewiesenen Bauunterhaltungsmittel des Amtes für Immobilienmanagement im Jahr 2010 einmalig um den Betrag von 800.000 Euro reduziert und in gleicher Höhe in das Konjunkturpaket II integriert. Die Verwaltung wird mit Vorlage des Haushaltsplanentwurf 2010 diese Ansatzreduzierung be- rücksichtigen. Die Bauunterhaltungsmittel müssen im Konjunkturpaket II für den Bereich ‚Sonstige Infrastruktur’ vorgesehen werden, da in diesem Bereich auch die Fördermittel Altbausanierung angesiedelt waren. Die Verwaltung schlägt folgende Aufteilung der Bauunterhaltungsmittel vor: - Maßnahmen im Bereich Feuerwehrinfrastruktur 400.000 Euro - Maßnahmen im Bereich Übergangseinrichtungen 58.000 Euro - Maßnahmen im Bereich der Halle Münsterland 266.000 Euro - Maßnahmen im Bereich Kultur 71.000 Euro Summe: 795.000 Euro Der Aufteilung liegen folgende Überlegungen zugrunde: Es muss sich bei den Einzelmaßnahmen um städtische Gebäude handeln, da nur für diese die Bauunterhaltungsmittel im städt. Haushalt veranschlagt waren. Darüber hinaus mussten die zu den oben dargestellten Bereichen gehören- den Einzelmaßnahmen mit der Priorität 1 versehen sein. Der Bereich „Feuerwehrinfrastruktur“ ist aufgenommen worden, weil mit Beschluss über die Vor- lage V/0137/2009/2 zunächst geplant war, Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro für die Anmie- tung einer Gewerbeimmobilie zur Nutzung als Feuerwache in Hiltrup vorzusehen. Da sich die Förderfähigkeit dieser Maßnahme im Nachhinein zumindest als fraglich erwiesen hat, hatte die Verwaltung mit der Vorlage V/0337/2009 vorgeschlagen, die Maßnahme nicht über das Konjunk- turpaket II, sondern über den städt. Haushalt zu finanzieren. Der Rat der Stadt Münster ist die- sem Vorschlag in seiner Sitzung am 13.05.2009 gefolgt. Mit den nun aufgenommenen 400.000 Euro stehen – wie seinerzeit vom Rat beschlossen – für den Bereich Feuerwehrinfrastruktur wie- der Fördermittel in alter Höhe zur Verfügung. Sanierungsmaßnahmen an Schulen in den Sommerferien 2009 Die FDP-Fraktion hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 13.08.2009 gebeten, die Sanierungs- maßnahmen an Schulen in den Sommerferien 2009 zu analysieren und darzustellen, warum ein- zelne Maßnahmen bei Schulbeginn noch nicht abgeschlossen waren. Die Analyse ist nachfol- gend dargestellt. In den Sommerferien wurden allein vom Amt für Immobilienmanagement ca. 150 Baumaßnah- men mit einem Volumen von rd. 14,6 Mio. Euro in Angriff genommen. Dies entspricht einer Ver- dreifachung des sonst in den Sommerferien umzusetzenden Bauvolumens. Um dieses Volumen insgesamt umsetzen zu können, wurden in hohem Maße Aufträge an externe Architektur- und Ingenieurbüros sowie Baufirmen im Schwerpunkt aus Münster oder der Region vergeben. Innerhalb des Maßnahmenpakets bildeten Baumaßnahmen im Bereich von Schulen einen be- sonderen Schwerpunkt. Angesichts der Besonderheiten, des Umfangs und der Vielzahl der 6 V/0601/2009 Baumaßnahmen war es jedoch im Ergebnis nicht möglich, sämtliche Baumaßnahmen zum Schuljahresbeginn fertig zu stellen. Von den insgesamt 120 Baumaßnahmen, die im Schulbereich im Sommer begonnen wurden, lag der Fertigstellungstermin von 34 Maßnahmen aufgrund des Umfangs bzw. von Besonderheiten der Maßnahmen in Rücksprache mit den Schulen bereits vorab nach den Sommerferien. Von den 86 Maßnahmen, die zu Beginn des Schulbetriebes fertig gestellt werden sollten, waren 66 Maßnahmen soweit fertig gestellt, dass sie in Betrieb genommen werden konnten bzw. der Fortgang der Baumaßnahme für den Schulbetrieb weitestgehend unkritisch war. 20 Maßnahmen waren zu Beginn der Ferien nicht wie vorgesehen betriebsbereit. Hierfür wurden in Abstimmung mit den jeweiligen Schulen z. T. Interimslösungen gefunden (z. B. befristete An- mietung von WC-Anlagen, eingeschränkte Nutzungen bzw. Unterrichtsverlagerungen in andere Räume). Die Verwaltung hat die Bitte der FDP-Fraktion aufgegriffen und die im Sommer begonnen Maß- nahmen hinsichtlich eingetretener Terminverzögerungen analysiert. Dabei wurden im Kern fol- gende Ursachen erkannt: 1. Der terminliche Vorlauf vom Ratsbeschluss bis zum Beginn der Sommerferien war für eine fundierte Planung und darauf aufbauender Auftragserteilung und Ausführungsvorbereitung äußerst knapp bemessen. Maßnahmen konnten nicht in jedem Fall bis in der hierfür erfor- derlichen Tiefe zum terminierten Baubeginn vorbereitet werden. 2. Bei verschiedenen Maßnahmen im Gebäudebestand konnten erst nach Baubeginn Bauteile geöffnet und der konkrete Bauzustand beurteilt werden. Hierdurch ergaben sich zusätzliche unabdingbare Maßnahmen, die dann zu zeitlichen Verzögerungen geführt haben. 3. Baumaßnahmen an und in Schulen sollten und konnten nur in den Ferien durchgeführt werden, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Dieser Zeitraum ist gleichzeitig für viele, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern Urlaubszeit, so dass sowohl bei den Firmen als auch bei den sonstigen Planungsbeteiligten wechselseitig reduzierte Kapazitäten oder Vertretungen zur Verfügung standen. Innerhalb des Amtes für Immobilienmanagement wurden soweit möglich Urlaubszeiten den Erforder- nissen der Baumaßnahmen angepasst. 4. Die Auftragsannahme bei den Auftragnehmern war zum Teil höher als die zur Verfügung stehenden Leistungskapazitäten. Dies konnte nur bedingt durch längere Arbeitszeiten und Samstags- bzw. Sonntagsarbeit ausgeglichen werden. Das Amt für Immobilenmanagement kann lediglich die von dort vergebenen Aufträge analysieren und Kapazitäten beurteilen. Inwieweit Einschränkungen der Leistungskapazitäten bei Firmen durch Beauftragungen anderer öffentlicher oder privater Bauherren vorliegen, entzieht sich der Kenntnis des Am- tes. 5. Lieferengpässe bei Herstellerfirmen führten in Einzelfällen zu Terminverzögerungen auf den Baustellen. 6. Der in den Ferien für die Durchführung von Baumaßnahmen zur Verfügung stehende Zeit- raum von 6,5 Wochen ist für einzelne Baumaßnahmen sehr kurz. Deshalb wurde in Rück- kopplung mit den Schulen in Einzelfällen auch bereits eine Bautätigkeit kurz vor den Ferien (z. B. Baustelleneinrichtung etc.) bzw. mit geringem Nachlauf nach den Ferien (z. B. Rest- arbeiten etc.) vereinbart, um Maßnahmen dennoch in dieser kurzen Zeit umsetzen zu kön- nen. Im Ergebnis muss jedoch festgestellt werden, dass der Projektablauf dennoch in eini- gen Fällen zu optimistisch eingeschätzt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass für die bis zum Ende des Jahres noch zu realisierenden Maßnahmen und für das in 2010 vorgesehene Maßnahmenpaket der terminliche Vorlauf ausrei- chend groß ist, so dass nach derzeitigem Erk enntnisstand hierdurch keine Verzögerungen mehr entstehen dürften. Um die erforderlichen Kapazitäten für die termingerechte Durchführung der Baumaßnahmen sowohl im Planungs- als auch im Bauausführungsbereich sicherzustellen, wird die Verwaltung, soweit wirtschaftlich vertretbar, versuchen, die Aufträge noch breiter zu streuen, auch wenn dies mit einem erhöhtem Aufwand für die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch 7 V/0601/2009 die extern Beauftragten und das Amt für Immobilienmanagement verbunden ist. Terminliche Ver- zögerungen, die sich aus dem Baubestand oder aufgrund von Lieferengpässen bei Herstellern ergeben, können bedauerlicherweise auch bei optimaler und gründlicher Planungsvorbereitung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hier bleibt ein zeitliches Risiko bestehen. Die Verwal- tung geht jedoch davon aus, dass die o. g. Maßnahmen, insbesondere der längere Planungsvor- lauf zu einer deutlichen Verbesserung der Einhaltung der Fertigstellungstermine führen wird. Umsetzungssachstand über Vorlagen Wie bereits im ersten Zwischenbericht (V/0417/2009) erfolgt auch mit dieser Vorlage eine Über- sicht über die Vorlagen, die die Verwaltung im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpakets II be- reits erstellt hat. Diese Übersicht ist in Anlage 1 zu finden. Die in Fettdruck hervorgehobenen Vorlagennummern beziehen sich auf Vorlagen, die nach dem ersten Zwischenbericht gefertigt wurden. Nachrückerliste für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II Im ersten Zwischenbericht (V/0417/ 2009) ist außerdem darauf hingewiesen worden, dass nach dem Ratsbeschluss im März 2009 weitere Anträge auf Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II bei der Verwaltung eingegangen sind. Die Verwaltung hat deshalb eine Nachrückerliste erstellt (Anlage 2 ), in der alle bislang nicht berücksichtigten Anträge aufgeführt sind. Dabei sind auch diejenigen Anträge nochmals dargestellt, die in der März-Sitzung nicht berücksichtigt werden konnten. Zurzeit ist das Gesamtförderbudget von 31,2 Mio. Euro trotz einiger Verschiebungen (wie oben dargelegt) ausgeschöpft, so dass zum jetzigen Zeitpunkt die Neuaufnahme weiterer Maßnahmen schwierig wäre. Sobald jedoch ersichtlich ist, dass beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt bzw. veranschlagte Kosten nicht ausgeschöpft werden, wird der Rat informiert und um entspre- chende Beschlussfassung gebeten. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und aktuelle Hinweise Anlage 2: Nachrückerliste für Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Sprickmannstraße 7
- Vogel-von-Falkenstein-Straße
- Kinderhaus 50
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0601/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37