V/0607/2012
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße
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Anlage 3 - textl Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0607/2012 Textliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss / Seite 1 von 2 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Im WA-Gebiet sind Ausnahmen gemäß § 4 (3) BauNV O ausgeschlossen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 (6) BauNVO). 1.2 Die Traufhöhe (definiert als äußerer Schnittpun kt zwischen Außenwandoberfläche und Oberkante Dachhaut) muss bei den IV-geschossigen Ge bäuden mindestens 11,50 m, bei den III-geschossigen Gebäuden mindestens 8,50 m betragen. Die Firsthöhe ist bei den IV-geschossigen Gebäuden auf 13,50 m, bei den III-geschossigen Gebäuden auf 10,50 m begrenzt (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 4 BauNVO). 1.3 Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist jeweils d ie Oberkante Gehweg des zur unmittel- baren Erschließung dienenden Abschnitts der öffentl ichen Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 18 (1) BauNVO). 1.4 Kfz-Stellplätze und Tiefgaragen dürfen nur auf den für diese Nutzung festgesetzten Flä- chen hergestellt werden (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 12 (6) BauNVO). 1.5 Im Kronentraufenbereich zu erhaltender Bäume si nd Bodeneingriffe über die festgesetz- ten Flächennutzungen hinaus unzulässig (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). 1.6 An den Standorten anzupflanzender Bäume sind st andortgerechte Laubbäume als Hoch- stamm mit einem Umfang von mindestens 20 cm fachger echt in den Boden einzubringen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9 (1) Nr. 25 a+b BauGB). 1.7 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekenn- zeichneten Gebäudefronten in nicht nur zum vorüberg ehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen das aus den festgesetzten Lärmp egelbereichen nach DIN 4109 resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwie gend zum Schlafen genutzte Räu- me, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen (§9 (1) Nr. 24 BauGB). Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Grundstücksfreiflächen sind mit Ausnahme von no twendigen Zuwegungen, Zufahrten, Fahrradabstellflächen und Müllsammelplätzen dauerha ft zu begrünen. Der Schutz des Wurzelbereichs zu erhaltender Bäume ist zu beachten (§ 86 (4) BauO NRW in Verbin- dung mit § 1 a (2) BauGB). 2.2 Behälter für Hausmüll sind in die Gebäude zu in tegrieren oder im Falle von Außenstand- orten durch mindestens 1,20 m hohe immergrüne Hecke n oder Sichtschutzelemente ein- zufassen. Für die Abfuhr sind Müllsammelplätze an d en mit „M“ gekennzeichneten Orten vorzuhalten (§ 86 (4) BauO NRW in Verbindung mit § 1 a (2) BauGB). 2.3 Die außerhalb der Hochbauten liegenden Tiefgara gen sind mit einer mindestens 50 cm hohen Erdschicht zu bedecken und zu begrünen. Die O berkante von über den Hochbau hinausragenden Tiefgaragen darf einschließlich Pfla nzschicht nicht über das angrenzen- de Geländeniveau hinausragen (§ 86 (4) BauO NRW in Verbindung mit § 1 a (2) BauGB). Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Textliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss / Seite 2 von 2 Hinweise 1. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Schut zzone III des Wasserschutzgebietes „Münster-Geist“, festgesetzt am 18.6.1990. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen in der Schutzzone sind die Verbote und Genehmigungspfl ichten der oben angegebenen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. 2. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzügl ich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfale n-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fun dstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3. Zum Umgang mit dem erhaltenswerten Baumbestand l iegt eine gutachterliche Stellung- nahme / Stand März 2012 (Gutachter Schupp & Thiel L andschaftsarchitektur) vor. Die Er- gebnisse sind bei Umsetzung der Planung zu berücksichtigen. 4. Die der jeweiligen Planung zugrunde liegenden Vo rschriften (Gesetze, Verordnungen, Er- lasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Mü nster im Kundenzentrum „Planen – Bauen – Umwelt“ / Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al bersloher Weg 33 eingesehen werden.
V-0607-2012-Anlage-4-Plan
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W III W III L E P P P P I 871 869 868 Weg109 III 873 I113 850 II 776 115 117 777 -I 271 121 119 II 114 120 410 411I 21 II III10731 870 II 106 108II 162 604 Spielplatz 605 781 II5 409 II9 III I 892 30 447 448 542 IIII I II 28 446825 28a II13 172Eichsfelderstraße I IV 16 IV 18 309 310 II 24 II 26 II 545 546 III III 19 II 826 225 224 17 Königsweg 15 I 13 II 5105 II IIII II 26a I 147 597 145 II 26b 98 II 9 II 7 I 778 786 42 774 891 863 TGa St St St Fuß- und Radweg Ausgang TGa WA 0 ,4 1,2 g III III III III IV IV IV M M M GL AE Anlage 4 zur Vorlage Nr. 0607/2012 Bebauungsplan Nr. 391 - 3. ÄnderungStadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Plangebiet / Maßstab 1:1000STADT M T ÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0607/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred- Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.09.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich- Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheiben- straße wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die Festsetzungen zu den zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäumen werden tlw. geändert und ergänzt. Die textlichen Festsetzungen werden um Punkt 1.6 er- gänzt (Anlage 1, Punkt 1.1) 1.1.2 Die mit einem Gehrecht für Anlieger zu belastende Fläche ist zusätzlich mit einem Leitungsrecht für die Erschließungsträger zu belasten; die mit einem Leitungsrecht für Erschließungsträger zu belastende Fläche wird in der Breite reduziert. (Anlage 1, Punkt 2.1) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 391 nicht gefolgt: 1.2.1 Der Stellungnahme, die geplante drei- bis viergeschossige Bebauung würden das Maß der baulichen Nutzung sprengen, den Gebietscharakter stören und eine erdrü- Vorlagen-Nr.: V/0607/2012 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Hülk Ruf: 492 6121/ 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0607/2012 ckende Wirkung auf das Grundstück Eichsfelderstraße 13 ausüben. (Anlage 1, Punkt 1.2) 1.2.2 Der Stellungnahme, dass die vorhandenen Lärmimmissionen ein attraktives Wohn- angebot verhindern. (Anlage 1, Punkt 1.2) 1.2.3 Der Stellungnahme, dass durch den Verkehr der geplanten Bebauung eine unzu- mutbare Lärmbeeinträchtigung für die vorhandene Wohnnutzung entsteht. (Anlage 1, Punkt 1.2) 1.2.4 Der Anregung, die überbaubare Grundstücksfläche für das im südwestlichen Plan- bereich geplante III-geschossige Wohngebäude zu drehen. (Anlage 1, Punkt 1.3) 1.2.5 Der Anregung, die überbaubare Grundstücksfläche für das nördlich der Eichsfelder- straße geplante III-geschossige Gebäude nach Norden zu verschieben und hier nur auf der Ostseite des Gebäudes Balkone zuzulassen. (Anlage 1, Punkt 1.3) 2. Der entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 geänderte und ergänzte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alf- red-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße wird gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird z ur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvo r- schläge keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391 wurde nach Beratung in den parlamentarischen Gremien vom Rat am 21.03.2012 gefasst. (Vorlage Nr. 140/212) Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391 wurde vom ASSVW am 08.03.2012 zur Kenntnisnahme genommen. (Vorlage 141/2012) Nach diesen Beratungen wurde Ende März 2012 für den Änderungsbe reich eine „Gutachterl i- che Stellungnahme zum Umgang mit dem erhaltenswerten Baumbestand / B -Plan 391, 3. Ä n- derung“ vorgelegt. Diese Stellungnahme wurde mit dem von den parlamentarischen Gremien zur Kenntnis genommenen Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 10.04. bis 10.05.2012 öf- fentlich ausgelegt. Die gutachterliche Stellungnahme und die während der Offenlegung vorgetragenen Stellun g- nahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechen den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.5 Beschluss gefasst werden. Der festgesetzte öffentliche Fuß - und Radweg war bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen, wurde aber bislang noch nicht realisiert. Dieser Weg soll jetzt, geringfügig verä n- dert, ausgebaut werden. Insofern entstehen durch die vorliegende Planänderung keine zusätzli- chen Kosten. 2. Die gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 vorgesehenen Änderungen und Ergä n- zungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Die im Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen waren Bestand- teil der Offenlegungsunterlagen. Hierzu wurden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Die Änderungen unter Beschlussvorschlag 1.1.2 dienen der konkretisierten Leitungsplanungen. - 3 - V/0607/2012 Daher ist zu den geplanten Änderungen weder eine erneute Offenl egung noch eine weitere Beteiligung der Ämter und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die 3. Änderung des B e- bauungsplanes Nr. 391 kann als Satzung beschlossen werden. (Beschlussvorschlag 2) I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. textliche Festsetzungen 4. geänderter Plan
Anlage 2 - Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0607/2012 Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 1 von 9 B e g r ü n d u n g zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................1 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 4. Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................2 5. Planungsziele ........................................................................................................................................2 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 3 6.3 Kfz-Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................... 4 6.4 Freiflächen, Begrünung .............................................................................................................. 4 6.5 Öffentliche Grünflächen.............................................................................................................. 4 6.6 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 4 6.7 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur.......................................................................... 4 6.8 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 5 6.9 Altlasten...................................................................................................................................... 5 6.10 Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 5 7. Flächenbilanz.........................................................................................................................................5 8. Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................5 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung.................................................................................. 5 8.1.1 Menschen..........................................................................................................................6 8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................6 8.1.3 Boden ................................................................................................................................7 8.1.4 Wasser ..............................................................................................................................7 8.1.5 Klimaschutz / Luft..............................................................................................................7 8.1.6 Landschaft.........................................................................................................................7 8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................................7 8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfassung......................................................... 7 9. Gesamtabwägung..................................................................................................................................8 10. Durchführungsmaßnahmen.......................... ........................................................................................... 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Der Bebauungsplan Nr. 391 wurde 1996 aufgestellt, u m durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung einerseits den sich etablierenden Gesch äfts-, Büro- und Verwaltungsnutzungen Rechnung zu tragen, andererseits um die zum Teil ne ben gewerblicher Nutzung gelegenen Wohnquartiere zu schützen und zu stärken. So wurde das Grundstück der aufgegebenen Brü- der-Grimm-Schule an der Scheibenstraße bereits als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das städtische Wohnungsunternehmen Wohn- und Stadtb au GmbH möchte an diesem Stand- ort ein – über die Festsetzungen des rechtsverbindl ichen Bauleitplans hinausgehendes - Ange- bot für den gestiegenen Wohnraumbedarf, unter ander em im öffentlich geförderten Wohnungs- bau, schaffen. Im Rahmen eines im 4. Quartal 2009 a usgelobten Wettbewerbs wurden hierzu städtebauliche und hochbauliche Lösungen erarbeitet. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 2 von 9 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungspl ans Nr. 391 umfasst das gesamte „Schulgrundstück“, das zwischen Eichsfelderstraße i m Westen und Scheibenstraße im Osten liegt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 183, Flurstücke 891 und 892. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391 sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation Während die 1. Änderung des Bebauungsplans der Etab lierung und Erweiterung neuer Dienst- leistungsunternehmen an der Roddestraße diente, sch affte die 2. Änderung die planungsrecht- lichen Voraussetzungen zur Vergrößerung eines beste henden Verbrauchermarktes zwischen Friedrich-Ebert-Straße / Roddestraße / Alfred-Krupp-Weg. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans sollen für d en Standort der ehemaligen Brüder- Grimm-Schule die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Realisierung des Wettbewerbser- gebnisses geschaffen werden. Da es sich – sowohl hi nsichtlich des Ist-Zustands als auch der bislang gültigen Bebauungsplan-Festsetzungen - um e ine maßvolle Nachverdichtung zur Ver- sorgung der Bevölkerung mit Wohnraum handelt, wird die 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Auf eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung von Behörden und sonstigen Trägern öf fentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im beschleunigten Verfahren verzichtet. Eine Information der Anwohner über die Bauab- sichten im Plangebiet und die Ergebnisse des durchg eführten Wettbewerbs hat aber durch die Wohn- und Stadtbau GmbH am 13.01.2011 stattgefunden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt; eine Anpassung ist somit nicht erforderlich. 4. Räumliche und strukturelle Situation Im Bereich der Eichsfelderstraße grenzt das Plangeb iet an Grundstücke, die im Südwesten mit zweigeschossigen Wohnhäusern, im Westen mit sechsge schossigen und im Norden mit drei- geschossigen Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Nördl ich der festgesetzten Fuß-/ Radwegach- se liegt ein öffentlicher Kinderspielplatz. Östlich der Scheibenstraße befinden sich nicht stören- de gewerbliche Nutzungen. Somit fügt sich das gepla nte Wohnquartier strukturell in die nähere Umgebung ein. 5. Planungsziele Bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 391 in den 1990er Jahren war die Schulnut- zung im Plangebiet aufgegeben. Von den unterschiedl ichen Zwischennutzungen konnte in den letzten Jahren noch in Teilen des Schulgebäudes der Betrieb einer 3-Gruppen- Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt stattfinden . Eine Zusammenlegung der Kita mit zwei weiteren Gruppen der fusionierten St. Sebastian-Gem einde und ein gemeinsamer Umzug in die umgebaute Kirche an der Hammer Straße erfolgt im So mmer 2012, wenn der Kirchenumbau auf Grundlage eines Wettbewerbergebnisses vollzogen ist. Das Gebäude der Brüder-Grimm-Schule ist komplett ab zureißen. Der Siegerentwurf aus dem Architektenwettbewerb „Urbanes Wohnen mit der Sonne “ soll zeitnah zwischen Eichsfelder- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 3 von 9 straße und Scheibenstraße durch das städtische Wohn ungsunternehmen umgesetzt werden. Mit dem Angebot hochwertigen und preiswerten städti schen Wohnens wird der gestiegenen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt entsprochen. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Scha ffung eines Angebotmixes, u.a. für familiengerechte Wohnformen; • Straßenrandbebauung mit dazwischen locker angeordne ter Verdichtung durch Einzelhäu- ser; • Energieeinsparende Gebäudeausbildungen; • Weitgehende Berücksichtigung des Baumbestands; • Wegeverknüpfungen zwischen Eichsfelderstraße und Scheibenstraße. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung Ein Bebauungsplan stellt auf eine langjährige Recht skraft ab. Durch Festsetzung eines Allge- meinen Wohngebiets ist dauerhaft eine vorwiegende W ohnnutzung im Plangebiet gesichert; über die aktuellen Bauvorhaben hinaus werden aber o ptional die in § 4 (2) Baunutzungsverord- nung (BauNVO) zulässigen Nutzungen nicht ausgeschlossen. Zur Umsetzung des städtebaulichen Wettbewerbsentwur fs werden im Bebauungsplan die sie- ben geplanten Bauabschnitte in einzelnen Baufenster n festgesetzt. Vorgesehen ist die Errich- tung von insgesamt 92 Wohneinheiten (davon 60 öffen tlich gefördert). Die bauordnungsrecht- lich erforderlichen Kfz-Stellplätze werden in einer Tiefgarage, die von der Scheibenstraße anzu- fahren ist und auf drei dezentralen oberirdischen F lächen, die nahe der öffentlichen Verkehrs- fläche liegen, untergebracht. Die festgesetzte Grund- und Geschossflächenzahl (0, 4/1,2) entspricht unverändert dem derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan; lediglich die Ve rteilung der überbaubaren Flächen ordnet sich neu. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht den Obergrenzen des § 17 BauNVO und auch der angestrebten Baudichte im Plang ebiet. Somit wird der rechtliche Rah- men ausgeschöpft, aber keine für die Umgebung unangemessene Verdichtung erzeugt. Da die geplanten Gebäude ein in wechselnde Richtung en „gefaltetes“ Dach erhalten sollen und die Fassadenhöhen innerhalb der einzelnen Baukörper schwanken, werden die III- bzw. IV- geschossigen Baukörper definiert durch Traufhöhen ( Mindestmaß) und Firsthöhen (Höchst- maß). Im Sinne einer angestrebten Nachverdichtung z ur Schaffung von Wohnraum werden die straßenbegleitenden Neubauten gegenüber dem Wettbew erbsentwurf um ein Geschoss erhöht. Die maximal zulässige Firsthöhe der Neubauten orien tiert sich damit an den Firsthöhen der Mehrfamilienhäuser westlich und nördlich Eichsfelderstraße sowie nördlich Scheibenstraße. Auf die Festsetzung einer Firstrichtung kann verzic htet werden. Ebenso ist die Einhaltung von Sockelhöhen entbehrlich; im Vordergrund steht die M öglichkeit der Schaffung barrierefreier Zu- gänge. Da die Bebauung aus einer Hand entwickelt wird, sin d Vorgaben zur Baugestaltung und die Ab- stimmung von Materialien untereinander nicht erforderlich. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 4 von 9 6.3 Kfz-Stellplätze, Nebenanlagen Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellpl ätze sind auf dem Baugrundstück nachzu- weisen. Um die Wohnruhe im Innenbereich des Plangeb iets zu schützen und auch die angren- zenden Bewohner weitestgehend von Fahrzeuglärm zu e ntlasten, ist im Nordosten eine Tiefga- rage festgesetzt, die über die Scheibenstraße angef ahren wird. An drei dezentralen Punkten werden zusätzlich oberirdische eingangsnahe Kfz-Stellplätze angeboten. 6.4 Freiflächen, Begrünung Die über den Hochbau hinausragende Tiefgarage darf nicht über die Geländehöhe des Frei- raums hinausragen, da der private Garten als Gesamt raum wirken soll. Insoweit ist eine Begrü- nung der Tiefgaragendecke vorgeschrieben. Da eine V ersiegelung des Baugrundstücks soweit möglich vermieden werden soll, ist eine gärtnerisch e Gestaltung mit Ausnahme notwendiger Zuwegungen, Zufahrten, Fahrradabstellflächen und Müllsammelplätzen dauerhaft vorzusehen. Im Plangebiet stehen mehrere erhaltenswerte Bäume. Die Positionierung der Gebäude nimmt weitestgehend Rücksicht und gruppiert sich mit um d as Bestandsgrün herum, so dass kaum in den zu schützenden Wurzelbereich unter den Baumkronen eingegriffen werden muss. 6.5 Öffentliche Grünflächen An der nördlichen Grenze des Plangebiets befindet s ich eine Baumgruppe, die – im Gegensatz zur bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 3 91– aus ökologischen und gestalteri- schen Gründen erhalten bleiben soll. Die Fläche wir d als öffentliches Grün gesichert, so dass zum angrenzenden Mehrfamilienhaus-Grundstück Eichsf elderstraße 13 der status quo gewahrt bleibt. 6.6 Verkehrsflächen / Erschließung Das Plangebiet ist von Westen durch die Eichsfelder straße und von Osten durch die Scheiben- straße durch öffentliche Verkehrsflächen erschlossen. Der bereits 1996 im Bebauungsplan Nr. 391 unmittelb ar an der Nordgrenze festgesetzte Fuß-/ Radweg soll mit der Wohnflächenentwicklung realisie rt werden. Der Verlauf verschwenkt Rich- tung Eichsfelderstraße nach Süden zum Erhalt der Baumgruppe. Zusätzlich wird eine über das Wohnbaugrundstück ver laufende private Wegeverknüpfung aus- gebaut. Vor Realisierung der Planung wird ein Verkehrskonze pt zum Baustellenverkehr mit der Stadt Münster abgestimmt, um soweit möglich die vorhanden e Wohnnutzung im Quartier zu entlas- ten. 6.7 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Das Plangebiet kann an die vorhandenen Leitungen un d Kanäle, die in der Eichsfelderstraße und Scheibenstraße liegen, angeschlossen werden. Die zwischen Eichsfelder Straße und Scheibenstraße über das Baugrundstück verlaufenden städtischen Entwässerungskanäle müssen erneuert wer den. Ab Wendestich Eichsfelderstraße wird zusätzlich eine Leitungstrasse über das Privat grundstück zum nördlich festgesetzten öf- fentlichen Fuß-/ Radweg festgesetzt (Leitungsrecht für den Erschließungsträger), hier ist eine Trassenbreite von 3 m ausreichend. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 5 von 9 Die Neubauten werden durch Gasbrennwertkessel / Heizzentralen in drei Wohnhäusern mit Energie versorgt [Haus Eichsfelderstraße / Haus nördlich Privatweg, versorgt alle III- geschossigen Gebäude / nördliches Haus Scheibenstraße, versorgt auch das südliche]. Sie werden im Standard EnEV 2009, nördliche Gebäude an Eichsfelder- und Scheibenstraße sowie Mittelhaus nördlich Privatweg mit Solarthermie ausgeführt. 6.8 Immissionsschutz Östlich des Scheibenstraße setzt der Bebauungsplan Nr. 391 ein Gewerbegebiet fest, in dem nur Anlagen und Betriebe der Abstandsklasse VII (la ufende Nummern 179-196 der Abstandslis- te zum Runderlass des Ministers für Umwelt, Raumord nung und Landwirtschaft vom 21.03.1990) sowie Anlagen und Betriebe mit vergleic hbarem oder geringerem Emissionsgrad zulässig sind. Die gegenüber den geplanten Wohnhäus ern an der Scheibenstraße liegenden Gebäude werden zurzeit als Büroflächen und von eine r Autovermietung genutzt. Weder von den vorhandenen noch von den zulässigen Nutzungen i m Gewerbegebiet sind Störungen im geplanten Wohngebiet zu erwarten. Der nördlich an das Plangebiet angrenzende Kleinkin derspielplatz ist dem B/C-Bereich zuzu- rechnen, durch den Beeinträchtigungen des Wohnens somit nicht entstehen können. 6.9 Altlasten Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. 6.10 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenk- mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Bei Boden eingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch j ederzeit archäologische Funde und Befun- de auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entspre- chenden Hinweis. 7. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 7.829 m² 100 % Öffentliche Verkehrs- und Grünfläche 471 m² 6 % Bauflächen (WA) 7.358 m² 94 % davon Privatweg (Gehrecht Anlieger + Leitungsrecht) ( 243 m² ) ( 3 % ) Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, da es sich um einen Bebauungsplan der Innene ntwicklung handelt, dessen Grundflä- che weniger als 20.000 m² aufweist. Eine für die An wendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 B uchstabe b genannten Schutzgüter (FFH- Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ebenso ausgesc hlossen wie die Begründung der Zuläs- sigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 6 von 9 8.1.1 Menschen Der Bebauungsplan umfasst das Gelände der ehemalige n Brüder-Grimm-Schule und wird überwiegend von Wohnbebauung eingefasst. Nördlich g renzt unmittelbar an das Plangebiet ein Spielplatz (Typ B/C) an. Lärmimmissionen: Das Plangebiet ist Lärmimmissionen durch die B 51 u nd der Schienenstrecke Richtung Hamm ausgesetzt. Nach den Lärmberechnungen im Rahmen der Lärmminderungsplanung Münster werden die maximalen Lärmpegel im äußersten südöstlichen Bereich des Plangebietes erreicht. Die Orientierungswerte nach der DIN 18005, Teil 1 „ Schallschutz im Städtebau“ für allgemeine Wohngebiete von 55/45 dB(A) Tag/Nacht werden dort um bis zu 5 dB(A) überschritten. Aktiver Schallschutz scheidet aus städtebaulichen G ründen aus. Für das Baufenster im Südos- ten des Plangebietes wird daher an der südlichen Fa ssade und in der südlichen Hälfte der östli- chen Fassade der Lärmpegelbereich 3 festgesetzt. Sc hlafräume sind in den genannten Berei- chen zu Lüftungszwecken mit einer schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungseinrichtung auszustatten. (Textliche Festsetzungen 1.6 gemäß § 9 BauGB) Luftschadstoffe: Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf tschadstoffe (Stickstoffdioxid, Fein- staub/PM10) liegen keine Hinweise auf erhöhte Belas tungen oder gar Grenzwertüberschreitun- gen vor. 8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Im Plangebiet befinden sich prägende Gehölzbestände und Einzelbäume, die die Planung wei- testgehend aufnimmt und berücksichtigt. Die Sicheru ng dieser markanten und prägenden Ein- zelbäume erfolgt über eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan nach § 9 (1) Nr. 25b BauGB. Über ein Baumschutzkonzept wurden die Maßnah men, die zur dauerhaften Sicherung der festgesetzten Bäume erforderlich sind, festgele gt. Durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im nördlichen Teil des Plangebietes kann der dort vorhandene Gehölzbestand dau- erhaft gesichert und eine Abschirmung zur Nachbarbe bauung gewährleistet werden. Zur Um- setzung des Plankonzeptes können einige Bäume nicht erhalten bleiben. Zur Kompensation des Verlustes erfolgt die Anpflanzung von acht Bäum en innerhalb des Plangebietes. Der Be- bauungsplan setzt entsprechende Pflanzgebote nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB fest. Die für den Erhalt und die Neuanlage von Bäumen erf orderlichen Maßnahmen sind in einen Freiflächengestaltungsplan eingeflossen, der der Be gründung zum Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist bei Bebauungsplänen der Innenentwick- lung nicht erforderlich (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB). Ei ne relevante Neuversiegelung ist durch die Vornutzung als Schule jedoch ohnehin nicht gegeben. Durch textliche Festsetzungen wird zu- dem eine Begrünung aller nicht für Zuwegungen, Zufa hrten etc. genutzten Flächen vorge- schrieben (Textliche Festsetzungen 2.1 und 2.3 gemäß § 86 BauO NRW). Artenschutzrechtliche Prüfung: Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind. Im Bereich des Messtischblattes 4 011 kommen nach Angaben des Lan- desamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutzes (LANUV) in den Lebensraumtypen „Gärten/Parkanlagen“ und „Gebäude“ potenziell 34 planungsrelevante Tierarten vor. Durch die innerstädtische Lage und gegenwärtige Ausstattung d es Geländes ist real kaum mit dem Vor- kommen dieser Arten zu rechnen bzw. sind mit Blick auf die Auswirkungen einer Wohnbebau- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 7 von 9 ung keine relevanten Konflikte zu erkennen, die zur Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz führen könnten. Im Rah men erforderlicher Abrissgenehmigun- gen für Bestandsgebäude wurde auf die Verbote zum Artenschutz gesondert hingewiesen. 8.1.3 Boden Mit dem Bauvorhaben ist durch die bisherige Nutzung keine erhebliche Neuversiegelung ver- bunden. Darüber hinaus dient die Planung im Innenbe reich dem Gebot mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1a (2) BauGB). Altlasten-/Verdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. 8.1.4 Wasser Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebietes Münster-Geist. Eine Versickerung des Niederschlagswassers im Plang ebiet ist durch die Bodenverhältnisse und die Nutzungsansprüche nicht möglich. Die Grenze des Wasserschutzgebietes ist im Be- bauungsplan nachrichtlich dargestellt. Ein Hinweis im Bebauungsplan verweist auf die Verbote und Genehmigungspflichten der oben angegebenen Wasserschutzgebietsverordnung. 8.1.5 Klimaschutz / Luft Die Gebäudestruktur im Bebauungsplan weist keine op timale Südorientierung für eine passive Solarenergienutzung aus. Eine aktive Nutzung von So larenergie ist grundsätzlich möglich. Den Erfordernissen des Klimaschutzes nach § 1a (5) BauG B wird der Bebauungsplan durch seine kompakte, innerstädtische Bebauung teilweise gerecht. Lokalklimatisch relevante Auswirkungen sind durch die innerstädtische Lage nicht gegeben. Hinsichtlich der Lufthygiene erfolgt eine Einschätzung in Kap. 8.1.1 8.1.6 Landschaft Nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft können ausgeschlossen werden. 8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Belange des Denkmalschutzes werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berührt. 8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfass ung Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 391 ist bea bsichtigt, an diesem Standort ein Ange- bot für den gestiegenen Wohnraumbedarf, u. a. im öf fentlich geförderten Wohnbau zu schaffen. Im südlichen Teil des Bebauungsplanes ist mit Lärmi mmissionen durch die B 51 und den Bahn- verkehr zu rechnen, die die Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 5 d(B) überschreiten. Der Bebauungsplan wird diesem Umstand durch passiven Lärmschutz gerecht. Ziel ist ein größtmöglicher Erhalt des maßgeblichen Baumbestandes; dieser kann bei der Pla- nung und Umsetzung der Wohnbebauung weitgehend auf Grundlage eines mit dem Bebau- ungsplan-Entwurf offengelegten Baumschutzkonzeptes berücksichtigt werden. Abgängige Bäu- me sind entsprechend des Gutachtens durch acht im B ebauungsplan dargestellte Neupflan- zungen zu ersetzen (Anpassung der Planfassung Bebau ungsplansatzung). Durch die Lage und Vornutzung des Gebietes sind darüber hinaus keine e rheblichen Umweltauswirkungen zu er- warten. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 8 von 9 9. Gesamtabwägung Die auf dem Schulgrundstück geplante Wohnnutzung en tspricht dem Ziel, das Wohnraumange- bot für alle gesellschaftlichen Schichten zu erweit ern. Gegenüber der rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 391, mit der bereits ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde, führt die 3. Planänderung zu einer gemäßigte n Nachverdichtung, die strukturell er- wünscht sowie städtebaulich, ökonomisch und ökologisch vertretbar ist. Die Höhenentwicklung der Neubauten passt sich dem v orhandenen Wohnumfeld an. Die vor- wiegende Unterbringung von Pkw-Stellplätzen in eine r Tiefgarage mit Anbindung zur Scheiben- straße kommt der Wohnsiedlung Eichsfelderstraße zug ute. Weitere oberirdische Kfz-Stellplätze liegen nahe der öffentlichen Erschließungsstraßen, so dass der Innenbereich des Baugrund- stücks von Fahrzeugverkehr freigestellt bleibt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungs plans basieren auf dem Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens. Die möglichst weitgehende Er haltung vorhandener Bäume wird durch die Stellung der Baukörper berücksichtigt und mitte ls Baumschutzkonzept gesichert. Die Be- grünung von Grundstücksfreiflächen wird gegenüber d er heutigen Situation eines versiegelten Schulhofs gestalterisch und ökologisch eine deutliche Verbesserung darstellen. Der an der Bestandssituation orientierte Bebauungsp lan macht keine Änderungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. Die erforderliche Erneuerung der auf dem Bau- grundstück vorhandenen Kanalleitungen kann mit den Neubaumaßnahmen durchgeführt wer- den (Erschließungsvertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt Münster). Die durch den Verkehr auf der Umgehungsstraße und d er Schienenstrecke erzeugten Schall- immissionen und damit einhergehende Beeinträchtigungen des Wohnens können durch passive Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden kompensiert werden. Die Umsetzung der Planung wird zu einer strukturellen und gestalterischen Aufwertung führen. 10. Durchführungsmaßnamen Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zuständigen Ämter, Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh- rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl- kerungsgruppen erkennen lassen. Die Realisierung des geänderten Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensum- stände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswirken. Nachteilige Auswir- kungen in sozialer und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist da- her nicht erforderlich. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391 – 3. Änderung Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße/Alfred-Krupp-Weg/ Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße/Scheibenstraße Begründung zum Satzungsbeschluss / Seite 9 von 9 Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am als Satzung beschlossenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königs- weg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße. Münster, den Lewe Oberbürgermeister Anlage Freiflächengestaltungsplan
Vorlage_Anlage-1-Stellungnahmen
11772 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0607/2012 Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 4 S t e l l u n g n a h m e n zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 391: Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Nach der parlamentarischen Beratung des Änderungsen twurfes wurde die unter Punkt 1 dargestellte gutachterliche Stellungnahme vorgetrag en. Diese Stellungnahme hat mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungspla nes wurden die folgenden weite- ren Stellungnahmen eingereicht. Diese enthalten folgende Anregungen: 1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit 1.1 Im Auftrag von Wohn + Stadtbau GmbH wurde eine „Gu tachterliche Stellungnahme zum Umgang mit dem erhaltenswerten Baumbestand“ era rbeitet und entsprechend Begründung Punkt 8.1.2 zum Bebauungsplan-Entwurf (V /0141/2012) mit der Plan- fassung offengelegt. Das Ergebnis soll in der Planf assung der Bebauungsplan- Satzung Berücksichtigung finden. Stellungnahme 1.1.1 Die Baumbewertung durch das Büro Schupp +Thie l Landschaftsarchitektur ergibt, dass die Gehölzgruppe auf der öffentlichen Grünfläche nördlich des Fuß-/ Radweges vital ist und im Sinne der angrenzenden Nachbarbebauung erhalten bleiben kann. Eine Einzelfestsetzung von Bäumen ist auf städti- schem Grundstück entbehrlich. Zudem ergibt die Bewertung, dass die Baumgruppe im Südwesten und die beiden Einzelbäume an der Südgrenze des Plangebietes nachhaltig erhalten bleiben können. Sie sollen somit als zu erhaltende Bäume festgesetzt wer- den. 1.1.2 Der im Bebauungsplan-Entwurf als erhaltenswer t festgesetzte Baum östlich Eichsfelderstraße und die Bäume an geplanter privat er Wegeverbindung stehen dem ehemaligen Schulgebäude sehr nahe. Laut Gutachten mussten in der Vergangenheit die Baumkronen teilweise massi v eingekürzt werden und es ist von einseitiger Wurzelausbildung auszuge hen. Aufgrund der Bau- tätigkeiten, insbesondere wegen erforderlicher Erne uerung des städtischen Entwässerungskanals im Bereich der Wegeachse, wird die Vitalität der Bäume so sehr beeinträchtigt werden, dass sie nicht dauerhaft zu halten sind. Es wird mit Umsetzung der Neubaumaßnahmen ein e angemessene Ersatzpflanzung empfohlen. Beschlussvorschlag Entsprechend Fachgutachten zum Umgang mit dem Baumbestand sollen die vitalen Bäume als zu erhaltend im Bebauungsplan festgesetzt ; die abgängigen Bäume sol- len durch neu anzupflanzende Bäume entsprechend ers etzt werden . Die textlichen Festsetzungen sollen um den Punkt 1.6 ergänzt werden. (Beschlussvorschlag 1.1.1) Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 2 von 4 1.2. Eigentümergemeinschaft Eichsfelderstraße 13 / nördlich Plangebiet 1.2.1 Die Eingeber weisen darauf hin, dass der zurzeit gü ltige Bebauungsplan 391, 2. Änderung nur eine zweigeschossige Bebauung festsetze; das Be- standsgebäude der ehemaligen Schule sei im nördlich en Bauabschnitt ein- geschossig, südlich angrenzend dreigeschossig und a n der Scheibenstraße zweigeschossig. Der Innenbereich sei durch heute Gr ünflächen gekenn- zeichnet und frei von Bebauung. Die geplanten drei- bis viergeschossigen Wohnhäuser würden das Maß der baulichen Nutzung spr engen. Da es hier- für keinerlei Vorbild gäbe, würde der Gebietscharak ter empfindlich gestört und auf das Grundstück Eichsfelderstraße 13 eine er drückende Wirkung ausgeübt. Dies gelte nicht nur für den an der Eichs felderstraße geplanten Neubau, sondern insbesondere für das unmittelbar sü dlich des geplanten Fuß-/ Radweges gelegene Haus. Es entstehe eine Art „Hinterbebauung“, die durch e xtrem verdichtete Bebau- ung den schutzwürdigen Ruhebereich der angrenzenden Grundstückseigen- tümer empfindlich störe. Man habe hinsichtlich Ausr ichtung der Zimmernut- zung darauf vertraut, dass der rückwärtig zur Eichs felderstraße gelegene Bereich an einen ruhigen begrünten Innenraum grenze ; der Schulhof sei nur zu Schulzeiten genutzt worden. 1.2.2 Entlang der Scheibenstraße sei eine Wohnbebau ung vorgesehen, obwohl durch die B 51 als auch durch den Schienenverkehr R ichtung Hamm mit er- heblichen Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen sei; so könne kein attraktives Wohnangebot geschaffen werden. Die Zulassung geplanter Wohnnutzung führe zu weiter en Lärmbeeinträchti- gungen für die Nachbarschaft, da der Bau einer Tiefgarage vorgesehen sei. Stellungnahme 1.2.1 Der Bebauungsplan 391, 2. Änderung setzt bere its eine dreigeschossige Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet (WA) mit einer D achneigung 30° +/- 3° fest. Die Bebauungsplanfestsetzungen basieren hinsichtlic h städtebaulicher Struktur und Hochbauentwurf auf dem Ergebnis eines Wettbewerbsverfah- rens, dessen 1. Preisträger durch den Auslober und Bauherrn Wohn + Stadtbau GmbH mit der Planungsumsetzung beauftragt worden ist. Während die Innenhofbebauung dreigeschossig ausgeführt werd en soll, ist abwei- chend an den öffentlichen Straßen eine viergeschoss ige Bebauung vorge- sehen. Im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungs pläne der Innenent- wicklung) und der aktuellen Angebotsengpässe insbes ondere bei kosten- günstigem Wohnraum ist hier eine maßvolle Nachverdichtung erwünscht. Die Höhenentwicklung der Straßenrandbebauung ist be zogen auf das Um- feld städtebaulich angemessen. Die Neubauten erhalt en ein flach geneigtes „gefaltetes“ Dach und werden die Firsthöhe des nörd lichen Nachbargebäu- des Eichsfelderstraße 30 nicht überschreiten; im Üb rigen befindet sich vis-à- vis der Eichsfelderstraße ein viergeschossiger Wohnkomplex im Bestand. An der Scheibenstraße ist die Höhenentwicklung aufgrun d der Entfernung zu gegenüber liegenden Nachbargebäuden im gewerblich g enutzten Bereich unkritisch. Der ASSVW hat am 13.10.2011 bereits zug estimmt, auf dieser Basis das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Von einer erdrückenden Wirkung kann keinesfalls die Rede sein – auch nicht in Anbetracht der dreigeschossigen Bebauung im Inne nbereich. Das nördli- che Baufeld liegt der hinterer Gartengrenze Eichsfe lderstraße 13 und öffent- lichem Kinderspielplatz gegenüber, an engster Stell e besteht 25-30 m Ent- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 3 von 4 fernung zum Bestandsgebäude. Gegenseitige „Störunge n“ sind daher nicht ersichtlich. Im Übrigen bleibt festzustellen, dass das Schulgrundstück im Nordteil vorwiegend versiegelt ist (Schulhof); zukü nftig werden im Baugebiet die Freiflächen gärtnerisch gestaltet sein und dami t gegenüber heutigem Zu- stand eine ökologische Aufwertung einhergehen. 1.2.2 Die Lärmsituation wurde untersucht und bewert et. Für zwei Fassadenseiten des südlichen Gebäudes Scheibenstraße wurden Übersc hreitungen der Ori- entierungswerte um bis zu 5 dB(A) festgestellt. Im Bebauungsplan werden deshalb grafisch und textlich passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die vorwiegende Unterbringung bauordnungsrechtlich erforderlicher Stell- plätze in einer Tiefgarage bringt gegenüber ausschl ießlich oberirdischen Stellplatzanlagen – auch für die unmittelbaren Nach barn des Baugrund- stücks – deutliche Lärmminderung. Dass zusätzlicher Verkehr entsteht, ist durch jede Baumaßnahme bedingt. Die eine Tiefgarage nzufahrt und -abfahrt ist zugunsten der Wohnanlieger Eichsfelderstraße an die Scheibenstraße gelegt worden, da sich hier vorwiegend gewerblich g enutzte Nachbarflächen befinden. Beschlussvorschlag Den Anregungen sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.2.1 – 1.2.3) 1.3 Anlieger Eichsfelderstraße 30 1.3.1 Um einen größeren Abstand zum eigenen Wohnhaus zu e rreichen, wird für das südliche dreigeschossige Baufeld die Drehung zu r Ostseite gewünscht ohne dessen Volumen zu vergrößern. 1.3.2 Bei dem nördlich Eichsfelderstraße geplanten dreigeschossigen Gebäude wird eine Ausrichtung der Balkone nach Osten angere gt; der Abstand zum eigenen Haus sollte den des viergeschossigen Neubau s an der Eichsfelder- straße nicht unterschreiten. Stellungnahme 1.3.1 Durch Verschiebung um ca. 6 m nach Norden wur de die Lage des Baufeldes gegenüber dem Wettbewerbsergebnis bereits zur Offen legung des Bebau- ungsplan-Entwurfs optimiert, um sowohl die Baumgrup pe an der Grund- stücksgrenze des Eingebers als auch die Stiel-Eiche nahe südlicher Plange- bietsgrenze (ca. 20 m Kronendurchmesser) dauerhaft erhalten zu können; eine weitere Drehung wäre nachteilig. Das südwestli che Baufeld ist so plat- ziert, dass die bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstandflächen des Neubaus auf dem Baugrundstück selbst eingehalten werden können. 1.3.2 Die Lage von Balkonen an sonnenzugewandten Fa ssadenseiten zählt zu den Qualitätsmerkmalen von Wohngrundrissen; es gibt keinen städtebauli- chen Grund, in diesem Baugebiet darauf einzuwirken. Die dreigeschossig überbaubare Fläche an der Stichstraße hält zum Haus Eichsfelderstraße 30 einen Abstand zwischen 21-27 m ein, so dass keine B eeinträchtigungen er- kennbar sind und die Festsetzungen beibehalten werden sollten. Beschlussvorschlag Den Anregungen sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.2.4 und 1.2.5) Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 4 von 4 2. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 2.1 Deutsche Telecom Technik GmbH 2.1.1 Die nicht als öffentliche Verkehrsflächen festgeset zten Wege sollen zur Si- cherung einer Telekommunikationsversorgung mit Leit ungsrechten zuguns- ten der Telecom Deutschland GmbH festgesetzt werden . In einem zweiten Schritt sei die Eintragung einer beschränkten Diens tbarkeit im Grundbuch zu sichern, andernfalls könne keine Verlegung von Telecom-Leitungen erfolgen. Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen seien mindestens 3 Mona- te vor Baubeginn anzuzeigen. Stellungnahme 2.1.1 Auf dem über das Baugrundstück in westöstlich er Richtung verlaufenden privaten Weg soll neben einem „Gehrecht für Anliege r“ ergänzend ein „Lei- tungsrecht für (alle) Erschließungsträger“ festgese tzt werden. Der Grund- stückseigentümer hat sich zwischenzeitlich gegen di e Eintragung einer be- schränkten Grunddienstbarkeit im Grundbuch zugunste n der Telecom aus- gesprochen. Eine Klärung hierzu ist im Bebauungspla nverfahren nicht erfor- derlich; im Falle eines öffentlichen Interesses kön nte die an der Nordgrenze des Bebauungsplan-Geltungsbereichs verlaufende Fläc he des öffentlichen Fuß-/ Radweges in Abstimmung mit dem Tiefbauamt genutzt werden. Die Absicht, den zu erneuernden städtischen Entwäss erungskanal in die nordsüdlich verlaufende Leitungstrasse zu legen, wu rde zwischenzeitlich geändert. Das Tiefbauamt wird – wie bisher - die Qu ertrasse nutzen (Er- schleißungsvertrag Stadt / Wohn + Stadtbau ist abge schlossen). Die Lei- tungstrasse Richtung Norden kann nach Rücksprache m it den im Planver- fahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange (St adtwerke Netzgesellschaft + Telecom) somit auf 3 m Breite reduziert werden. Beschlussvorschlag Für die Wegetrasse zwischen Eichsfelderstraße und S cheibenstraße soll zusätzlich die Festsetzung eines Leitungsrechts für Erschließu ngsträger erfolgen. Die nord- südlich verlaufende Trasse - Leitungsrecht für Erschleißungsträger soll auf 3 m Brei- te reduziert werden. (Beschlussvorschlag 1.1.2)
Anlage zur Anlage 2 Freiflächengestaltungsplan
6107 Zeichen
EFH 63,84
410
546597
145
310
309
825
826
446
447
542
448
774
599
172
30
13
147
Eichsfelderstraße
Scheibenstraße
Döbbing, AugustStelzig, MarioStelzig, Eva-Maria, geb. Papura
Chu, Wen-Ta, Dr.Chu, Min-Zhen, geb. Qian
Brockötter, Heinrich-Josef
Stadt Münster
Stadt Münster
44.37
2.99
51.72
65.32
KD 65.45KS 62.23
KD 65.44KS 63.32
63.29
63.81 KD 63.97[KS 61.93]
KD 63.87
KS 60.44
KD 63.90KS 62.04
64.00
KD 64.10[KS 60.65]
KD 64.09[KS 62.10]
64.13
KD 65.27[KS 62.85]
KD 65.28
[KS 61,66]
Ø 0,4
Whs IIS 41°
I F
I P
II F
Carport I P
Ga IS 30°
Schp I F
Werkstatt
I
S 15°
I F
Gehweg
b1
b2
b3
c1
c2
c3
c4
d1
d2
d3
vorhandene Gebäude:\Pa1 = First 77,76 m NHN-Höhea2 = Trauflinie 75,32 m NHN-Höhea3 = OKFF EG 64,62 m NHN-Höheb1 = First 78,89 m NHN-Höheb2 = Trauflinie 73,22 m NHN-Höheb3 = Eingang 65,70 m NHN-Höhec1 = First 69,14 m NHN-Höhec2 = Trauflinie 67,58 m NHN-Höhec3 = First 76,58 m NHN-Höhec4 = Trauflinie 72,19 m NHN-Höhed1 = Trauflinie 67,94 m NHN-Höhed2 = First 70,00 m NHN-Höhed3 = Trauflinie 67,94 m NHN-Höhe
63.77
63.86
63.38
64.31
Nr.17 Stieleiche
Nr.34 Hainbuche
Nr.29 Stieleiche
Scheibenstraße
Müll
Fahrr.
Fahrr.
Fahrr.
Fahrr.
(Vesetzen Leuchte)
Alte Leitungstrasse (nachrichtlich)
Fahrr.
Alte Leitungstrasse (nachrichtlich)
Nr.16 Mehlbeere
Nr.27 Stieleiche
Nr.11 Gehölz
Nr.18 Birke
Nr.19 Birke
Fuß-/ Radweg (nachrichtlich)
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Eichsfelder Straße
Feuerwehraufstellfläche
HAUS 3 - IV (2.BA)
Feuerwehrzufahrt(2.BA)
Außenkante Tiefgarage
Müll
EFH 63,84
EFH 65,03
HAUS 1 - IV
EFH 65,42
EFH 65,42
EFH 64,60
EFH 64,60
EFH 64,53
Außenkante Tiefgarage
TG (2.BA)
Ausgang TG(2.BA)
64.59
EFH 64,20
HAUS 2 - IV (2.BA)
Einfahrt
TG (2.BA)
Fahrr.
157.50°
9 Stpl.
9 Stpl.
TG (2.BA)
9 Stpl.
Feuerwehrzufahrt(2.BA)
Müll
(Beh. Stpl.)
(Beh. Stpl.)
HAUS 4 - III (2.BA)
HAUS 5 - III (2.BA)
HAUS 6 - III (2.BA)
HAUS 7 - III (2.BA)
LA KONZEPT 2 09.02.12
Nr.20 Bergahorn
VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET
MASSSTAB
PLANGRÖSSE
PLAN
DATEINAME
INDEXPLANNUMMER
LOGO
PLANINHALT
PLANUNG
AUFTRAGGEBER
BAUVORHABEN
DATUM DRUCK
DATUM GEPRDATUM GEZ
VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR.
NOTIZEN
VONAUSGABENOTIZENDATUMNR.
12_300_LP_120229.vwx
26.3.12
RTFW-Zufahrt, Baumstandorte Ersatz, RW-SW Trasse Süd23.3.12A
1
12_230_401 A
1:500
0,70/0,45
A
Lageplan - Baumerhalt / Baumneupflanzung /
Minderungsmaßnahmen
Wohn + Stadtbau GmbH
Steinfurter Straße 60, 48149 Münster
Eichsfeldstraße / Scheibenstraße
48153 Münster
Neubau Wohnquartier Scheibenstraße
Schupp + Thiel
Landschaftsarchitektur
Dipl. - Ing. Reiner Thiel BDLA
Bergstr. 29a, 48143 Münster
Tel.: 02 51 - 66 26 66
Fax: 02 51 - 66 26 68
Mail: schupp-und-thiel@t-online.de
BAUHERR
ADRESSE
Zu erhaltender Baumbestand
Minderungsmaßnahmen Baumbestand Nr. 27, 11 und Begleitgehölze
Arbeiten im Kronentraufbereich in Handarbeit
Tragschichtenaufbau für den Weg mit baumverträglichen Materialien
Wasser- und luftdurchlässiger Oberflächenbelag
Entwässerung in die angrenzende Vegetationsfläche
Partiell Entlastungsschnitte im Kronenbereich
Oberkante des Weges dem Geländeverlauf angepasst,
bei Nr. 27 max. 65,46, bei Nr. 11 max. 64,30.
Schutz des direkten Kronentraufbereiches durch feststehenden Bauzaun, Höhe ca. 2,00 m.
Bei anhaltender Trockenheit während der Bauzeit, Wässerung mit
mindestens 200 L / Baum / Wässerungsgang
langsam fließend aufbringen.
Baugrubenbreite im Kronentraufbereich reduzieren.
Zu erhaltender Baumbestand
Minderungsmaßnahmen Baumbestand Nr. 16, 17, 18,19, 20
Arbeiten im Kronentraufbereich in Handarbeit
Erhalt der Vegetationsfläche im direkten Kronentraufbereich
Keine Änderung der Geländehöhen im Kronentraufbereich
Partiell Entlastungsschnitte im Kronenbereich
Schutz des direkten Kronentraufbereiches durch feststehenden
Bauzaun, Höhe ca. 2,00 m.
Bei anhaltender Trockenheit während der Bauzeit, Wässerung mit
mindestens 200 L / Baum / Wässerungsgang
langsam fließend aufbringen.
Baugrubenbreite im Kronentraufbereich reduzieren.
Zu erhaltender Baumbestand
Minderungsmaßnahmen Baumbestand Nr. 29
Arbeiten im Kronentraufbereich in Handarbeit
Tragschichtenaufbau für den Weg und den Stellplatz mit
baumverträglichen Materialien
wasser- und luftdurchlässige Oberflächenbeläge
Erhalt der Vegetationsfläche im direkten Kronentraufbereich
Keine Änderung der Geländehöhen im Kronentraufbereich
Partiell Entlastungsschnitte im Kronenbereich
Schutz des direkten Kronentraufbereiches durch feststehenden
Bauzaun, Höhe ca. 2,00 m.
Bei anhaltender Trockenheit während der BauzeitWässerung mit
mindestens 200 L / Baum / Wässerungsgang
langsam fließend aufbringen.
Baugrube im Kronentraufbereich reduzieren.
Zu erhaltender Baumbestand
Minderungsmaßnahmen Baumbestand Nr. 34
Arbeiten im Kronentraufbereich in Handarbeit
Tragschichtenaufbau für den Weg mit
baumverträglichen Materialien
Erhalt der Vegetationsfläche im direkten
Kronentraufbereich. Vorhandene Mauer am
öffentlichen Fußweg erhalten.
Neue Mauer zum Erhalt des Höhenniveuaus im
Kronentraufbereich.
Partiell Entlastungsschnitte im Kronenbereich
Schutz des direkten Kronentraufbereiches
durch feststehenden Bauzaun, Höhe ca. 2,00 m.
Verlagerung der Stellplätze nach Westen.
Bei anhaltender Trockenheit während der Bauzeit, Wässerung mit
mindestens 200 L / Baum / Wässerungsgang
langsam fließend aufbringen.
Legende
Zu erhaltender
Baumbestand
Bodenabtrag / Bodenauftrag
im Kronentraufbereich
Minderungsmaßnahme
Bodenabtrag, Bodenauftrag in Handarbeit,
Tragschichtenaufbau mit Baum
verträglichen Substraten
Minderungsmaßnahme
Baugrubenbreite
im Kronentraufbereich reduzieren
auf 1,00 m Breite
Vorhandene Mauer erhalten
Geländehöhen im Kronentraufbereich erhalten
Mauer neu errichten
Gebäude
Überbaute Fläche /
Tiefgarage
Öffentliche RW-und SW-Kanalisation
geplant
Neu zu pflanzender Baum;
Hochstamm Stu 20/25, Sortiment:
Acer campestre (Feldahorn),
Carpinus betulus (Hainbuche),
Ostrya carpinifolia (Hopfenbuche),
Prunus sargentii (Scharlachkirsche),
Prunus avium "Plena" (Gefüllt blühende
Vogelkirsche),
Fraxinus ornus (Blumenesche),
Sorbus aria (Mehlbeere)
Befestigte Fläche
Vegetationsfläche
Aussenkante Tiefgarage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Scheibenstraße 1
- Roddestraße
- Steinfurter Straße 60
- Bergstraße 29a
- Alfred-Krupp-Weg
- Königsweg 15i
- Umgehungsstraße
Bebauungsplan Nr. 391, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-Krupp-Weg / Königsweg im Bereich Eichsfelderstraße / Scheibenstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0607/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37